Hallo, weil ich nun doch lieber mit EisenIIIchlorid Ätzen möchte, verschenke ich meine Reste an Salzsäure und Wasserstoffperoxid. Die beiden Flaschen sind mind. noch halb voll... und wegwerfen ist nicht so schön. Einfach schreiben wer das Zeug noch gebrauchen kann. Die Versandkosten kommen natürlich auf euch dann zu. Selbstabholung wäre aber auch möglich. Standort Dippoldiswalde/Dresden. ? VG Toni
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Verschoben durch Moderator
geiler Trick vom BND, mögliche Terrorkandidaten zu fischen... ;)
O`je, wenn die erst mal nach solchen Schlagworten suchen: printer toner explosion
moin als Terrorkandidat brauch man ein bischen Gülle und ein wenig Zeit :-) https://de.wikipedia.org/wiki/Salpetersieder
Sei vorsicht mit der Weitergabe und dem Versand. Das sind Gefahrstoffe und diese gutgemeinte Gefälligkeit könnte Dir viel Ärger einbringen.
Michael K. schrieb: > Sei vorsicht mit der Weitergabe und dem Versand. > Das sind Gefahrstoffe und diese gutgemeinte Gefälligkeit könnte Dir viel > Ärger einbringen. Interessante Frage, hab mal recherchiert. Demnach musst du (zumindestbei der Wasserstoffperoxidlösungen): +dir den Identität des Käufers nachweisen lassen +bestätigen das der Käufer nur in erlaubter weise mit dem Kram umgeht +und darfst an unter 18jährige nicht abgeben +den Käufer über die Gefahren aufklären http://www.hedinger.de/de/apotheken/abgabehinweise-gefahrstoffe/abgabehinweise-fuer-private-endverbraucher-und-berufsmaessige-verwender/ MfG, PS: Toni schrieb: > und wegwerfen ist nicht > so schön. Frag mal in der Apotheke nach. Da die dergleichen abgeben sollte man dort auch bezüglich Rücknahme/Entsorgung Bescheid wissen.
Ich würde die Flaschen lieber stehend lagern... ;-) https://www.mikrocontroller.net/attachment/274485/20151118_002.jpg MfG Paul
Michael K. schrieb: > Sei vorsicht mit der Weitergabe und dem Versand. > Das sind Gefahrstoffe und diese gutgemeinte Gefälligkeit könnte Dir viel > Ärger einbringen. Zumindest der Versand dieser Kleinmenge ist problemlos: http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/privatkunden/dhl-81-gefahrgutregelung-01-2011.pdf
MaWin schrieb: > Michael K. schrieb: >> Sei vorsicht mit der Weitergabe und dem Versand. >> Das sind Gefahrstoffe und diese gutgemeinte Gefälligkeit könnte Dir viel >> Ärger einbringen. > > Zumindest der Versand dieser Kleinmenge ist problemlos: > > http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/privatkunden/dhl-81-gefahrgutregelung-01-2011.pdf MaWin schrieb: > Michael K. schrieb: >> Sei vorsicht mit der Weitergabe und dem Versand. >> Das sind Gefahrstoffe und diese gutgemeinte Gefälligkeit könnte Dir viel >> Ärger einbringen. > > Zumindest der Versand dieser Kleinmenge ist problemlos: > > http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/privatkunden/dhl-81-gefahrgutregelung-01-2011.pdf Neee, als "Problemlos" wuerde ich den Versand (als normale Privatperson) definitiv NICHT Bezeichnen! DAs Dokument bedeutet ja nicht das man diese Stoffe einfach so in ein Paket schmeissen darf. Es bedeutet lediglich das DHL grundsätzlich bereit ist die genannten SToffe unter Einhaltung bestimmmter Raqndbedingungen mitzunehmen. In jedem Fall muessen die Gefahrstoffrechtlichen Vorschriften bwzueglich Verpackung und Kennzeichnung zwingend eingehalten werden. Verstösst man dagegen, was mangels kentniss des ADR Vorschriften wohl bei vielne Privatleuten schnell geschenen kann, so hat man im Fall das etwas passiert -oder es auch nur durch dummen Zufall herauskommt- unter umständen ein dickes Problem. Im Fall eines Unfalles möglicherweise bis zur Privatinsolvenz! Mal ganz davon abgesehen das die angebotene MEnge H2O2 die Freigrenze von 500ml fuer Stoff UN2014 (nach dem von dir selbst verlinkten Dokument) uerberschreitet. ISt zwar nur knapp und waere auch leicht zu loesen, aber wenn man das aus unwissenheit nicht beachtet und dann passiert etwas hat man ebenfalls ein dickes Problem. Soviel zu deinem : (Uebersetzt) -Versand alles kein Problem- Davon abgesehen: Ich halte defintiv nicht viel von der Panikmache beim Thema H2O2. Aber eine gesunde Umsicht ist bei der Abgabe von allen Chemikalien auch im Privatbereich angebracht, nicht weil man gleich befuerchten muesste das derEmpfämger die etwas ueber 500ml H2O2 direkt in Sprengstoff umsetzt. Nein, einfach deshalb weil es einschlägige Vorschriften gibt und Verstösse dagegen mittlerweile bei bestimmten Chemikalien -wie gerade H2O2- teilweise empfindlich geahndet werden. Mal ganz von der HAftung abgesehen wenn das Zeug in die Hände eines Minderjährigen gelangt und dieser sich oder andere damit verletzt. Egal ob unfall oder absicht. Daher: Gegen das Verschenken dieser STofffe alleine wuerde ich noch nichts einwenden. Aber aus eigenem Interesse sollte man diese ohne genaue Kentnisse des GEfahrstoffrechts unter keinen versenden. Wenn abgabe, dann nur persöhnliche Abholung unter Nachweis der Volljährigkeit! Wenn man ganz sicher sein will am besten noch unter notieren der PErsonalien. Gruß Carsten
Bring es zum Schadstoff- Mobil und du hast keinen Ärger.
Es können diese Substanzen auch als Haushaltsreiniger, entsprechend der Eigenschaften, eingesetzt werden.
Lutz H. schrieb: > Es können diese Substanzen auch als Haushaltsreiniger, entsprechend der > Eigenschaften, eingesetzt werden. Na das hat aber wenig zu sagen. Man kann Plutonium sicher auch wunderbar als Angelblei oder Auswuchtgewicht nutzen, gar keine Frage! ;-)
Lutz H. schrieb: > Es können diese Substanzen auch als Haushaltsreiniger, > entsprechend der > Eigenschaften, eingesetzt werden. Oder man füllt das H2O2 in halbvolle Schampooflaschen in der öffentlichen Schwimmbaddusche und wartet, bis sich ein dunkelhaariger Frisurenbesitzer von dem Schampoo nimmt... Spaß beiseite. Schon wenn ich nen kleinen LiPo-Ersatzakku bestelle, ist ein mords-Aufkleber auf dem Paket. Flüssigkeiten verschicken sind eh problematisch und SO Zeugs - lieber nur entsorgen.
Das Wasserstoffperoxid hilft auch gegen Algen und Obstflecke, verdünnt wird es sogar getrunken.
Es ist erstaunlich, aus wievielen Sachen man brisante Mischungen fabrizieren kann. Prinzipiell würde ich das aber so einschätzen: -die wirklich bösen Jungs kommen eh an alles ran. Das ist keine Frage der Vorschriften/Gesetze, allenfalls eine Frage des Geldes -der frustrierte, aber chemisch Bewanderte wird auch einen Weg finden -der ganze Rest wird sinnloserweise gegängelt bis kriminalisiert Vor ein paar Jahren wollte ich ein paar g Kaliumnitrat erwerben (Rauchbömbchen, Bengalisches Feuer - angewandte Chemie mit meinen Kindern) Der Typ hinter der Apothekentheke hat mich echt komisch angeschaut. Ich war mir nicht sicher, ob er jetzt ne Waffe zieht, um mich sofort vorläufig festzunehmen oder nur das SEK anruft... Alles und jedes verbieten war noch nie eine Lösung für ein bestehendes Problem.
H.Joachim S. schrieb: > Alles und jedes verbieten war noch nie eine Lösung für ein bestehendes > Problem. Die Behörden müssen einen unglaublichen Spagat hinlegen. Das meiste woraus sich wirklich gefährliches Zeug machen läßt kann man schwer verbieten weil es darüber hinaus für alles mögliche benutzt wird. Es gibt aber genügend Verwirrte vor denen ich bitte sehr geschützt werden möchte. Dadurch das die Verbreitungswege reglementiert sind versucht man dem Herr zu werden. Ich bekomme fast alles in der Apotheke oder beim Chemikalienhändler wenn ich mich ausweise und ein berechtigtes Interesse daran nachweisen kann. Ich kann jederzeit u.a. Wasserstoffperoxyd in der Apotheke kaufen. Manche Apotheker sind verunsichert und wollen das nicht, dann muß ich halt zur nächsten gehen. Die Begründung das ich das zur PCB Herstellung benutze hat immer gereicht. Ich biete immer von mir aus an eine Perso Kopie zu hinterlegen um die Bedenken zu zerstreuen und Nachfragen zu ermöglichen wenn das jemanden komisch vorkommt. Ich habe noch nie diesbezüglich Besuch von den Staatsdienern bekommen, obwohl das für mich okay wäre. Das würde sicherlich anders aussehen wenn ich mich auf 'subversiven' Seiten herumtreiben würde oder meine Metadaten auf Kontakt zu überwachten Personen schliessen lassen würden. In dem Fall wäre es aber auch dringend geboten mal zu schauen was eigentlich aus dem Zeug gemacht wird. Insofern finde ich die Regelungen in DE überhaupt nicht überzogen, sondern eher relativ entspannt.
Hallo Toni, falls die Sachen noch zu haben sind, würde ich sie gerne abholen. Weiteres besser per PN, um die Diskussion nicht unnötig auszuweiten. :-) Gruß Maik
Ich hätte auch Interesse. Übergabe im Raum Dresden wäre super. Viele Grüße.
Paul B. schrieb: > Ich würde die Flaschen lieber stehend lagern... > ;-) denn kippt aber der Zeiger vom Netzteil dahinter um und das in der Nähe der Chemie ist auch gefährlich.
H.Joachim S. schrieb: > Der Typ hinter der Apothekentheke hat mich echt komisch angeschaut. Ich > war mir nicht sicher, ob er jetzt ne Waffe zieht, um mich sofort > vorläufig festzunehmen oder nur das SEK anruft... > > Alles und jedes verbieten war noch nie eine Lösung für ein bestehendes > Problem. Da ist es doch einfacher, du besorgst dir ein paar Polen-Kracher und bestellst ein paar Laser-Pointer aus der Bucht um die Kracher fernzuzünden. Aber anständig fragen: sofortige Verhaftung!
Fernzündung geht nun wirklich einfacher als Laserpointer. So ein 33..47 Ohm Drahtwiderstand an der Lunte wirkt Wunder, ist aber in D für Nichtunterwiesene verboten, solche Aufbauten herzustellen. Was die Deppen angeht, die mit dem Zeug irgendwelche Sprengstoffe herstellen wollen... sollen sie doch. Das einfach herzustellende Zeug (HMTD/APEX) ist so empfindlich, daß es ihnen sowieso um die Ohren fliegt bevor sie größere Mengen zusammen haben. Es ist außerdem nicht völlig stabil bei der Lagerung, APEX sublimiert. Sprich wenn das jemand in ein Gefäß füllt und dieses nach einer Weile wieder öffnet, wird er einen verdammt schlechten Tag erleben. Ähnliches kann bereits beim Zuschrauben passieren, wenn ein Kristall im Gewinde zermalen wird. Fällt das (Glas)Gefäß runter, hat man eine ähnliche Wirkung wie bei einer Anti-Personen-Mine. Nicht schön für denjenigen, der die Reste aufwischen muß.
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