@Moderation, bitte in das richtige Forum verschieben. Studium & Beruf? OffTopic? DevNull? Muss eine Firma, die Insolvenz angemeldet hat oder von Amts wegen Insolvenzantrag gestellt wurde das Webportal als solches kennzeichnen oder gar vom Netz nehmen? Kann das Amt die "Schliessung" anordnen? Was kann der Firma angelastet werden? Aufgeweckt durch den Thread: Beitrag "Wer hat das verbrochen?" ergab die Recherche über den Handelsregistereintrag die Insolvenz des Unternehmens. http://www.online-handelsregister.de/handelsregisterauszug/by/Traunstein/E/ESINOMED+GmbH/334217 Stellt der Webauftritt eine "Werbung" dar, die nicht erfüllt werden kann? Es gibt einen aktuellen bekannten Fall namens "Weltbild" die derzeit abgewickelt wird, in jedem Briefkopf erscheint dazu auch extra i.L. Gilt das nur für Firmen die abgewickelt werden? Wird in der Insolvenz nicht jede Firma abgewickelt?
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> Muss eine Firma, die Insolvenz angemeldet hat oder von Amts wegen > Insolvenzantrag gestellt wurde das Webportal als solches kennzeichnen > oder gar vom Netz nehmen? Meines Wissens nicht. Im Insolvenzverfahren kann sich ja auch ergeben, dass unter bestimmten Vorausetzungen (Kündigungen, ...) der Geschäftsbetrieb zumindest teilweise weitergeführt werden kann und damit die vorhandenen Schulden wieder reduziert werden können. Da wäre so eine Kennzeichnung sehr hinderlich, überhaupt noch Kunden zu bekommen... Und dass die Kunden da Geld verlieren können, wird in Kauf genommen. Das Wissen um eine drohende Insolvenz von der firmeninternen "Erkennung" muss bis zur offiziellen Bekanntmachung des Verfahren "geheim" gehalten werden, um soviel Vermögen wie möglich zu erhalten. Ein Bekannter wurde in der Situation sogar gezwungen (es hat ja dann nur noch der Insolvenzverwalter das Sagen, und der bekommt ja einen nicht unerheblichen Anteil...), den Webshop mit Vorkasse-Möglichkeit weiterlaufen zu lassen. Die Leute waren natürlich nachher stinksauer.
Georg A. schrieb: > Ein Bekannter wurde > in der Situation sogar gezwungen (es hat ja dann nur noch der > Insolvenzverwalter das Sagen, und der bekommt ja einen nicht > unerheblichen Anteil...), den Webshop mit Vorkasse-Möglichkeit > weiterlaufen zu lassen. Nennt man sowas nicht vorsätzlichen Betrug ? Ist mir unbegreiflich
Soweit ich das verstanden habe, nennt man das Warenbetrug wenn man Geld kassiert ohne dafür Ware liefern zu wollen. Solange der Webshop noch funktionsfähig ist - sprich die bezahlten Artikel können auch tatsächlich geliefert werden - spricht ja nichts gegen einen Weiterbetrieb. Wenn aber absehbar ist, daß zahlende Kunden keine Ware mehr erhalten werden, ist das meiner Meinung nach ein klarer Betrug.
nachgefragt schrieb: > Muss eine Firma, die Insolvenz angemeldet hat oder von Amts wegen > Insolvenzantrag gestellt wurde das Webportal als solches kennzeichnen > oder gar vom Netz nehmen? Kann das Amt die "Schliessung" anordnen? Was > kann der Firma angelastet werden? Zunächst stellt eine erstmal einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, steht dann auch recht schnell auf www.insolvenzbekanntmachungen.de Heisst, die haben derzeit Probleme mit dem Geldfluss, eventuell nur zeitweise. Beispiel Märklin Schon der Kaufpreis im mittleren bis höheren zweistelligen Millionenbereich zeigt, wie viel Potenzial die Fürther im ehemaligen Pleitekandidaten vermuten. Viele glauben: Die Insolvenz war ein Glücksfall. Und gerettet hätten Märklin nicht Unternehmer oder Manager – sondern der Insolvenzverwalter. https://www.impulse.de/management/wie-dem-modellbahnbauer-marklin-die-wende-gelang/2007470.html
> Nennt man sowas nicht vorsätzlichen Betrug ? > > Ist mir unbegreiflich Mir auch. Aber Kleingläubiger sind halt irrelevant.
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