Forum: Haus & Smart Home Geräte mit Stecker an Abzweigdose unzulässig?


von Andreas U. (Gast)


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Hallo,

mein Rechner und Monitore in der Firma sind nicht an an einer Steckdose 
angeschlossen sondern an einer Abzweigdose.
Geräte mit Stecker müssen in Betrieben alle 2 Jahre geprüft werden. Aber 
mein Rechner und die Monitor haben ja keinen Stecker mehr :-)
Jetzt erzählt mir der Typ der das prüfen soll dies wäre unzulässig!
Warum kann ich nicht nachvollziehen. Geldmacherei?

von ich (Gast)


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Hi,
hast du vll. doch noch einen Stecker an PC-Netzteil?

MfG
ich

von Thomas F. (igel)


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Dein PC ist an so einer Dose angeschlossen?

Oder meinst du eine Mehrfachsteckdose?

von Andreas U. (Gast)


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Ja da ist natürlich noch ein Stecker. Am Monitor auch. Darum verstehe 
ich auch nicht warum ich nicht die Geräte an einer Abzweigdose 
anschließen darf.

Edit: an einer Abzweigdose. Ich war die ganzen Steckdosenleisten leid.

von ich (Gast)


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Hallo,
dann musst du nur noch die Absicherung für das Kaltgerätekabel anpassen 
(meistens 10A wenn ichs richtig weiß), und die Geräte müssen weiterhin 
geprüft werden, da ja Stecker dran.
Mit freundlichen Gruß
Kerler Marian

von J.-u. G. (juwe)


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Andreas U. schrieb:
> Aber
> mein Rechner und die Monitor haben ja keinen Stecker mehr

Andreas U. schrieb:
> Ja da ist natürlich noch ein Stecker. Am Monitor auch.

> an einer Abzweigdose. Ich war die ganzen Steckdosenleisten leid.

Also ich werde daraus nicht schlau. Kannst Du vieleicht noch mal in 
klaren Worten schildern, wie Dein Rechner nun angeschlossen ist?

von Andreas U. (Gast)


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Naja etwas unglücklich ausgedrückt. Nimm ein Kaltgerätekabel und schneid 
den Stecker ab. Dann in einer Abzweigdose verdrahten. Am PC ist ja noch 
am anderen Ende ein Stecker. Wo es ins Netzteil geht. Mein Monitor hatte 
aber z.B. keinen Stecker am anderen Ende. Der hat nun gar keinen Stecker 
mehr.

von Der Andere (Gast)


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Andreas U. schrieb:
> Ich war die ganzen Steckdosenleisten leid.

Und was ist der Vorteil, dass jetzt flexible Leitungen rumhängen die aus 
einer Abzweigdose kommen und die man nicht einfach abstecken kann, falls 
man die Geräte entfernen will?

von Der Andere (Gast)


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Andreas U. schrieb:
> Dann in einer Abzweigdose verdrahten.

Wäre ja mal interessant wie das verdrahtet ist?
Lüsterklemmen?

Was sagt der Chef zu dieser ... ungewöhnlichen Idee?

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Andreas U. schrieb:
> Edit: an einer Abzweigdose. Ich war die ganzen Steckdosenleisten leid.

Ach komm. Du willst uns erzählen, dass dein Arbeitgeber es duldet, dass 
du an deinem Arbeitsplatz die normalen Schukostecker durch irgendeine 
Bastelei ersetzt hast? In normalen Firmen ist eine solche Manipulation 
an der Elektroinstallation ein Fall für eine Abmahnung.

Dann willst du uns erzählen, dass deine Bastelei durch die Prüfung 
aufgefallen ist? Da macht die Prüfung ja fast Sinn.

Vielleicht solltest du einfach an deiner Aversion gegen 
Steckdosenleisten arbeiten, statt dir irgendwas dubioses zusammenzubauen 
und über die Sicherheitsprüfung zu meckern.

von Fabian F. (fabian_f55)


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Wenn das "unzulässig" ist. Muss er sich ja auf eine Richtlinie beziehen. 
Soll er die doch mal vorlegen. Dann ist ja schnell geklärt obs möglich 
ist oder nicht.

von Tek (Gast)


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Eine Abzweigdose ist normalerweise für ein ortsfeste Installation 
gedacht, dafür dürfen aber keine flexiblen Leitungen verwendet werden. 
Das könnte ich mir als Grund vorstellen.

von Amateur (Gast)


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Auch wenn die Technik oft sehr zweifelhaft ist. Mehrfachsteckdosen sind 
zulässig - also auch deren Verwendung. So einfach ist das!
Ihr Elektriker sollte für zulässige Absicherung gesorgt haben - alles 
andere geht ihn nichts an.

Wie aber bereits gesagt, wenn ich da nur least cost Chinakracher 
verwende und diese auch bis an ihre Grenzen belaste, kann das Ganze auch 
schon mal in die Hose gehen.

von Andreas U. (Gast)


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@Tek
Wenn dies wirklich so ist dann wäre es nachvollziehbar.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Tek schrieb:
> Eine Abzweigdose ist normalerweise für ein ortsfeste Installation
> gedacht, dafür dürfen aber keine flexiblen Leitungen verwendet werden.
> Das könnte ich mir als Grund vorstellen.

Eine ortsfeste Installation steht nicht im Widerspruch zur Verwendung 
flexibler Leitungen. Natürlich dürfen diese bei Verwendung geeigneten 
Montagematerials (Aderendhülsen, Federzugklemmen) und Zugentlastung 
verwendet werden. Die offensichtlichsten Beispiele hierfür sind 
Elektroherde und Hängeleuchten.

Umgekehrt dürfen aber keine Leitungen mit Einzeldrähten, z.B. NYM, für 
bewegliche Installationen eingesetzt werden.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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ein Versuch die Wogen mit Öl zu glätten:

Eine Abzweigdose ist eine ortsfeste Installation. Flexible Leitungen an 
ortsfesten Installationen zu ortsbeweglichen Maschinen sind nicht 
zulässig.
Ausnahme: Es ist sichergestellt, dass die flexible Leitung die 
auftretenden Kräfte aufnehmen kann (Man darf dann also doch eine 
Reispapierleuchte an der Leitung aufhängen).

Der Nachweiss, dass die Leitung die Kräfte die an einen Monitor und 
Rechner auftreten können, erwirken kann und die Zugsicherung diese 
aufnehmen kann, muss somit erbracht werden.
Die Zugsicherung einer normalen Abzweigdose kann soetwas normal nicht. 
Es gibt aber Dosen und Kabel die das können. Das wird recht klobig.

Die Absicherung muss auf das schwächste Glied der festen Installation 
ausgelegt sein. Auch hier ist der Nachweiss zu erbringen.


Aus der Praxis:
heirzulanden (DK) dürfen nur staatlich autorisierte Personen an 
ortsfesten Installationen arbeiten mit Spannungen >48V.
Als Verantwortlicher für die technischen Installationen in meinem 
Betrieb mit ca. 3500 Mitarbeitern und Publikumsverkehr habe ich aufgrund 
schlecher Erfahrungen die Anweisung geben mussen, das nur werkzeuglose 
Arbeiten an allen Installationen von nicht-autorisierten Personen 
ausgeführt werden dürfen.
Die schechten Erfahrungen waren:
Telefonleitungen wurden als mobile Verlängerung 230V verwendet.
einfache Isolierung von flexiblen Leitungen.
unzureichender Berührschutz....

Das macht Elektrikkerrechnungen und vermeidet Todesanzeigen.

von MaWin (Gast)


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Andreas U. schrieb:
> Hallo,
>
> mein Rechner und Monitore in der Firma sind nicht an an einer Steckdose
> angeschlossen sondern an einer Abzweigdose. Geräte mit Stecker müssen in
> Betrieben alle 2 Jahre geprüft werden. Aber mein Rechner und die Monitor
> haben ja keinen Stecker mehr :-)
> Jetzt erzählt mir der Typ der das prüfen soll dies wäre unzulässig!
> Warum kann ich nicht nachvollziehen. Geldmacherei?

Geräte mit Stecker sind CAT II und müssen eine Isolationsspannung von 
2500 V haben, das hat dein OC/Monitor auch.

Fest an einer Dose oder im Sicherungskasten installierte Geräte wie Herd 
oder Hutschienen-SPS müssen CAT III mit 4500V Isolationsspannung 
erfüllen.

Das hat dein PC/Monitor nicht. Du dürftest sie fest anschliessen, wenn 
du sie auf 4500V umbaust.

von Günther (Gast)


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gibts vielleicht ein Bild von der Situation, dann kann man das ganze 
nachvollziehen und auch besser bewerten. So kann man nur Vermutungen 
anstellen.

Mich würde es echt brennend interessieren! :-)

von S R (Gast)


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Andreas U. schrieb im Beitrag #4441593:
> Die Frage war doch recht simpel. Ob es unzulässig ist bei einem
> Kaltgerätekabel den Stecker abzuschneiden und das Kabel direkt in einer
> Abzweigdose zu verklemmen.
>
> Nicht mehr und nicht weniger.

Ja, und eben das kommt auch maßgeblich auf die Ausführung an.

von Andreas U. (Gast)


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Also wer ein Bild braucht um zu "wissen" ob man ein Kaltgerätekabel in 
einer Abzweigdose verklemmen darf der sollte sich doch besser nicht 
beteiligen.
Es geht rein um das allgemeine "sowas ist nicht zulässig". Wenn dies so 
ist, OK. Wenn nicht, auch OK.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Andreas U. schrieb:
> Es geht rein um das allgemeine "sowas ist nicht zulässig".

Es ist nicht zulässig, und das wurde hier im Thread bereits begründet.

Ansonsten solltest Du dringend an Deinen Umgangsformen arbeiten.

von Jan H. (jan_m_h)


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Andreas U. schrieb:
> Es geht rein um das allgemeine "sowas ist nicht zulässig". Wenn dies so
> ist, OK. Wenn nicht, auch OK.

Und wie oben schon geschrieben wurde, gibt es kein allgemeines ja oder 
nein, sondern es kommt auf die Ausführung an. Solange hier keiner genau 
weiß, was du getan hast, kann dir auch keiner genau sagen, ob das 
zulässig ist oder nicht.

Sebastian L. schrieb:
> Eine Abzweigdose ist eine ortsfeste Installation. Flexible Leitungen an
> ortsfesten Installationen zu ortsbeweglichen Maschinen sind nicht
> zulässig. Ausnahme: Es ist sichergestellt, dass die flexible Leitung die
> auftretenden Kräfte aufnehmen kann (Man darf dann also doch eine
> Reispapierleuchte an der Leitung aufhängen).
>
> Der Nachweiss, dass die Leitung die Kräfte die an einen Monitor und
> Rechner auftreten können, erwirken kann und die Zugsicherung diese
> aufnehmen kann, muss somit erbracht werden. Die Zugsicherung einer
> normalen Abzweigdose kann soetwas normal nicht. Es gibt aber Dosen und
> Kabel die das können. Das wird recht klobig.

Und außerdem dem noch:

MaWin schrieb:
> Geräte mit Stecker sind CAT II und müssen eine Isolationsspannung von
> 2500 V haben, das hat dein OC/Monitor auch.
>
> Fest an einer Dose oder im Sicherungskasten installierte Geräte wie Herd
> oder Hutschienen-SPS müssen CAT III mit 4500V Isolationsspannung
> erfüllen.
>
> Das hat dein PC/Monitor nicht. Du dürftest sie fest anschliessen, wenn
> du sie auf 4500V umbaust.

Lies wenigstens alle Antworten, statt wie ein kleines Kind immer wieder 
nachzuhaken, bis einer das sagt was du hören willst!

von S R (Gast)


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Andreas U. schrieb:
> Also wer ein Bild braucht um zu "wissen" ob man ein Kaltgerätekabel in

Ich hätte halt gerne den Lüsterklemmenverhau in einer AP-montierten 
UP-Dose von dir gesehen.

von Jay (Gast)


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S R schrieb:
> Ich hätte halt gerne den Lüsterklemmenverhau in einer AP-montierten
> UP-Dose von dir gesehen.

Ich kann es mir bildlich vorstellen. Die AP-Montage der UP-Dose mit 
Heißkleber auf Tapete ...

Dazu die Litzenenden ohne Aderendhülsen, vielleicht mit dem Lötkolben 
verzinnt, und als zusätzlichen Schutz alles mit Tesafilm umgewickelt. In 
den Leitungen jeweils Knoten als Zugsicherung, damit sie sich wenigstens 
frei drehen können. Alles von der Elektrofachkraft nach Druckbetankung 
mit einer Flasche Wodka unter Spannung angeschlossen.

Nein Kinder, macht das nicht, das war ein Witz.

von Michael X. (Firma: vyuxc) (der-michl)


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Das sagt dir der freundliche Elektriker der die Anlage nach BetrSichV 
prüft.

von Jay (Gast)


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Michael X. schrieb:
> Das sagt dir der freundliche Elektriker der die Anlage nach
> BetrSichV
> prüft.

Hat ihm der freundliche Elektriker gesagt, wollte er nicht wahrhaben.

von Joachim B. (jar)


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Andreas U. schrieb im Beitrag #4441593:
> Die Frage war doch recht simpel. Ob es unzulässig ist bei einem
> Kaltgerätekabel den Stecker abzuschneiden und das Kabel direkt in einer
> Abzweigdose zu verklemmen.
>
> Nicht mehr und nicht weniger.

muss ja, sonst wären Pendelleuchten unzulässig.

Ich habe am Garagentorantrieb auch den Stecker abgeschnitten und das in 
eine Dose verklemmt (durchs Loch Knoten rein und mit Wago 
Leuchtenklemmen von Litze auf starr), damit keiner den Torantriebstecker 
ziehen kann.

von Alex W. (a20q90)


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Mach doch einfach mal ein Foto!
Dann kann man genau sehen wie es aufgebaut wurde!

von rmu (Gast)


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MaWin schrieb:
> Geräte mit Stecker sind CAT II und müssen eine Isolationsspannung von
> 2500 V haben, das hat dein OC/Monitor auch.
>
> Fest an einer Dose oder im Sicherungskasten installierte Geräte wie Herd
> oder Hutschienen-SPS müssen CAT III mit 4500V Isolationsspannung
> erfüllen.
>
> Das hat dein PC/Monitor nicht. Du dürftest sie fest anschliessen, wenn
> du sie auf 4500V umbaust.

CAT II / CAT III sind doch Messkategorien, für normale Geräte gelten die 
nicht.

von Olaf B. (omb)


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Andreas U. schrieb:
> Ja da ist natürlich noch ein Stecker. Am Monitor auch. Darum verstehe
> ich auch nicht warum ich nicht die Geräte an einer Abzweigdose
> anschließen darf.
>
> Edit: an einer Abzweigdose. Ich war die ganzen Steckdosenleisten leid.

Andreas U. schrieb im Beitrag #4441739:
> Zudem es auch nicht von mir gemacht wurde (was ich auch nie
> behauptet habe).

Und wer hat das denn angeschlossen? Derjenige sollte das ja mit dem 
Prüfer klären können.

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Olaf B. schrieb:
> Derjenige sollte das ja mit dem
> Prüfer klären können.

mal ehrlich mit denen zu diskutieren ist auch Zeitverschwendung, wenn 
ich in Schutzisolierte Geräte ein Loch bohren muss  damit sie den Schuko 
Kontakt prüfen können der nur auf die Schirmplatte des internen Trafos 
geht......

O-Ton: wenn ich den nicht messen kann gibt es keine Prüfplakette!

von Michael B. (laberkopp)


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rmu schrieb:
> CAT II / CAT III sind doch Messkategorien, für normale Geräte gelten die
> nicht.

Die Messkategorien sind aber begründet durch die genannte Überspannung.

von Alex W. (a20q90)


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Andreas U. schrieb im Beitrag #4441739:
> Mir ging es einfach um die Aussage das jemand am
> Telefon gesagt hat man dürfte  solche Geräte nicht an einer Abzweigdose
> verklemmen. Und das ohne "Bild" oder Informationen.

Mach doch einfach mal ein Foto von dem Aufbau! Hier gibt es genügend 
Techniker oder Elektromeister die etwas dazu sagen können!

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Joachim B. schrieb:
> muss ja, sonst wären Pendelleuchten unzulässig.

Nö. Pendelleuchten enthalten Zugentlastungen, Abzweigdosen nicht.

Und Deine "Knoten-in-Kabel"-Vorgehensweise müssen wir wohl nicht weiter 
ernstnehmen. Das mag für den Hausgebrauch pragmatisch sein, aber es 
bleibt Pfusch.

von Andreas U. (Gast)


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@der Andere

kannst du so sehen.
Ich frage einfach ob diese generelle Aussage stimmt. Nicht mehr und 
nicht weniger. Und nein hier ist niemand aufeinander getroffen. und nein 
es gibt auch kein Zoff. Witzig was hier alles interpretiert wird. Aber 
typisch für das Forum :-)
Der einzige Fehler war hier eine simple Frage zu stellen.
Witzig wie auch Leute ein Foto haben wollen. Nochmal: es geht nicht um 
die Art des Aufbaus. Es geht einfach nur um die pauschale Aussage sowas 
wäre generell nicht zulässig.
Wenn hier so viele Profis sind frage ich mich warum sie dafür ein Foto 
haben wollen. Stellen wir uns mal vor es wäre noch gar nicht gemacht und 
ich wollte es nun machen. Also einfach ein Kaltgerätekabel direkt in 
einer Dose verklemmen. Dann muss ich auch ein Foto machen? :-p

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Andreas U. schrieb:
> Es geht einfach nur um die pauschale Aussage sowas wäre generell nicht
> zulässig.

Nochmal für Dich zum Mitmeisseln:

Es ist nicht zulässig,
weil es in Abzweigdosen keine Zugentlastung gibt.

Welchen Teil davon weigerst Du Dich zu verstehen?

: Bearbeitet durch User
von Andreas U. (Gast)


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Keinen. Wenn dies korrekt ist passt es ja. Also mit Zugentlastung wäre 
es dem nach zulässig.

von Joachim B. (jar)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Nö. Pendelleuchten enthalten Zugentlastungen, Abzweigdosen nicht.
>
> Und Deine "Knoten-in-Kabel"-Vorgehensweise müssen wir wohl nicht weiter
> ernstnehmen. Das mag für den Hausgebrauch pragmatisch sein, aber es
> bleibt Pfusch.

ach was, schon mal eine Pendelleuchte gesehen wo die Zugentlastung aus 
einer Schlaufe des Kabels durch ein Plastikteil geht?

http://www.rev.de/DE_produkt_5052.ahtml

Nu erklär mir als "Fachman" warum das weniger Pfusch ist wenn die ganze 
Kraft am Kabel genau durch das Kabel aufgefangen wird bei der 
Pendelleuchte und bei meinem Knoten unzulässig sein soll.

Diese Feuchtraumdosen geben auch nach und sicher schafft man es das 
Kabel rausszureissen genau wie bei der Pendelleuchte.

aber das könnte man ja nachrüsten
http://www.rev.de/DE_produkt_5052.ahtml

wenns dann zulässiger werden soll deiner Meinung nach.

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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wer mag kann ja das Kabel noch in einem Installationsrohr führen und PC 
und Monitor anschrauben damit sich das Kabel nie mehr bewegt.

von Grrrr! (Gast)


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Es geht ja nicht nur um die Auswahl der Komponenten, sondern auch um die 
Ausführung. In einem stabilen AbzweigKASTEN, dessen Deckel nur mit 
Werkzeug zu Öffnen ist und Kabelverschraubungen mit Zugentlastung am 
Kasten könnte man es vertreten. Wobei Lose Klemmen im Kasten eigentlich 
nicht gern gesehen sind.
Eine Dose mit aufgestecktem Deckel wie oben abgebildet ist einfach 
mechanisch zu anfällig. Man müßte ja auch die abgehenden Leitungen mit 
Schellen auf einer stabilen Unterlage befestigen. Alles zusammen sieht 
dann aus wie im Stall und einem Prüfer ist es nicht geheuer, für den 
Mist seinen Kopf hinzuhalten. Das hat weniger mit zulässig oder 
unzulässig zu tun.
Er wollte wahrscheinlich nur nicht genauer fragen, was das für eine 
Scheisse an der Wand ist .. ?

von Andreas U. (Gast)


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Spricht etwas gegen eine "harte" Abzweigdose (z.B aus PC) mit 
Kabelverschraubungen? Gibt es ja mit Zugentlastung.

von Jay (Gast)


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Andreas U. schrieb:
> Spricht etwas gegen eine "harte" Abzweigdose (z.B aus PC) mit
> Kabelverschraubungen? Gibt es ja mit Zugentlastung.

Kann es sein, dass du das noch gar nicht gebaut hast, sondern das 
Eingangsposting ein Märchen war?

Andreas U. schrieb:
> mein Rechner und Monitore in der Firma sind nicht an an einer Steckdose
> angeschlossen sondern an einer Abzweigdose.

von rmu (Gast)


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Andreas U. schrieb:
> Spricht etwas gegen eine "harte" Abzweigdose (z.B aus PC) mit
> Kabelverschraubungen? Gibt es ja mit Zugentlastung.

Manche Geräte haben keinen "richtigen" Netzschalter, sind dann also 
nicht mehr vom Netz zu trennen.

von Andreas U. (Gast)


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@Jay
Ich habe sowieso nichts gebaut. Ich bin nur der Mensch am Telefon der 
die Information durchgegeben hat. Das wurde hier einfach unterstellt.
Ebenso irgendwelche Postings mit "zusammengebastelt" oder sonst was. Das 
wurde einfach behauptet.

von Martin K. (Gast)


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Nimm eine AP-Herdanschlußdose (die hat eine Zugentlastung) und davor 
einen AP-Schalter (Lichtschalter 16A).
Ob das alles zulässig ist?
Neben den allgemeingültigen Vorschriften (VDE ...) gibt es eben auch die 
betriebsinternen Vorschriften, die wir nicht kennen. Frag deinen Chef 
oder Sicherheitsfachkraft.

von Random .. (thorstendb) Benutzerseite


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Interessante Geschichte ... zugegeben, mir haben sich bereits beim 
ersten Posting die Nackenhaare gesträubt :-)

Gesunder Menschenverstand:

PC/Monitor(e) sind ortsveränderliche Arbeitsgeräte, die natürlich 
geprüft werden müssen.
Wenn der Prüfer zu uns in die Firma kommt, prüft der alles, was ab der 
Wandsteckdose losgeht (also auch die Mehrfachsteckdose, ist bei uns 
etwas wertiger mit eigener Absicherung ausgelegt).

Schneidet man jetzt den Stecker ab und klemmt den in irgendeiner Art und 
Weise in einer Dose, die ggf. für diesen Zweck nicht vorgesehen ist, an, 
so beraubt man den Prüfer um seine Möglichkeiten.
Ausserdem wird das Gerät (PC/Monitor) (ggf. sogar in der Bauart) 
verändert und ist somit defacto nicht mehr betriebssicher.

Als Prüfer würde ich mich da auf keinerlei Diskussion einlassen.

Eine saubere Lösung ist eine ausreichend grosse Mehrfachsteckdose sowie 
Kabelkanäle.

von Paul B. (paul_baumann)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Nö. Pendelleuchten enthalten Zugentlastungen, Abzweigdosen nicht.

Es gibt Abzweigdosen mit Zugentlastung. z.B. von der Firma Hensel.

MfG Paul

von Joachim B. (jar)


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Paul B. schrieb:
> Es gibt Abzweigdosen mit Zugentlastung. z.B. von der Firma Hensel.
>
> MfG Paul

und selbst wenn man die Zugentlastung in der Qualität der Pendelleuchte 
nachrüstet ist dieser Anschluß auch nicht schlechter als bei jeder 
Pendelleuchte und wenn man PC und Monitor mit dem Tisch anschraubt ist 
es nicht mehr ortsveränderlich und dem Gesetz eigentlich genüge getan. 
:)

von Random .. (thorstendb) Benutzerseite


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Joachim B. schrieb:
> wenn man PC und Monitor mit dem Tisch anschraubt ist
> es nicht mehr ortsveränderlich und dem Gesetz eigentlich genüge getan.

Trotzdem wurde eine Bauart-Veränderung durchgeführt, welche nicht 
zulässig ist.

von Joachim B. (jar)


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Random .. schrieb:
> Trotzdem wurde eine Bauart-Veränderung durchgeführt, welche nicht
> zulässig ist.

ok dann eben eine NetzKupplung in das Gehäuse uind schon ist die Bauart 
unverändert, oder ändert sich die Bauart wenn man den Monitor 
anschraubt?

Wie ist es dann mit VESA Wandhalterung?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Joachim B. schrieb:
> ist dieser Anschluß auch nicht schlechter als bei jeder Pendelleuchte

Das ist reichlich irrelevant; eine Pendelleuchte ist etwas /fest 
installiertes/, was nicht in der Gegend herumgetragen wird. Und 
bauartbedingt sind Pendelleuchten auch nicht dafür gedacht, daß an ihnen 
ständig herumgezerrt wird.

von Matthias L. (limbachnet)


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Und man stolpert auch eher selten über die Zuleitung zur 
Pendelleuchte...

von Paul B. (paul_baumann)


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Matthias L. schrieb:
> Und man stolpert auch eher selten über die Zuleitung zur
> Pendelleuchte...

Manchmal könnte man die Wände hochgehen...
;-)
mFG Paul

von Joachim B. (jar)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Das ist reichlich irrelevant; eine Pendelleuchte ist etwas /fest
> installiertes/, was nicht in der Gegend herumgetragen wird.

ein festgeschraubter Monitor erst Recht mit Vesa Wandhalterung wird auch 
nicht in der Gegend herumgetragen.

von michael_ (Gast)


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Wenn man den Eröffnungspost liest, muß man fragen, was das für eine 
Firma ist.
Ich habe auch schon viel gemacht, was nicht ganz koscher ist.
Aber Stecker abzuschneiden und fest zu verdrahten, das gänge über mein 
Vorstellungsvermögen.
Soll er da sehen, wie er da rauskommt.
Als Chef würde ich das Teil stilllegen.
Und  "Geldmacherei" sollte doch in einer Firma kein Thema sein.
Also Normalzustand herstellen und gut ist es.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Ich habe mir jetzt nicht jeden Beitrag hier im Detail durchgelesen...

Stecker abzuschneiden, weil man zu faul ist eine mehrfachsteckdose zu 
verwenden, in einem ganz normalem Büro halte ich auch nicht für sinvoll.

Ich könnte mir aber gut vorstellen, das es Szenarien gibt, in denen man 
den Schukostecker abschneiden würde und fest anklemmt, vorausgesetzt die 
Randbedingungen stimmen, d.h Zugentlastung, Kabelauslassdose etc.

Bezüglich der Messkategorien CATI-IV:
http://www.iv-krause.de/media/pdf/Kataloge/AmprobeBeha/Die-Messkategorien-CAT-I-bis-CAT-IV.pdf

Hierbei geht es darum, welches Messgerät in welchem Bereich der 
Installation sicher eingetezt werden kann.

Auch die in den Messgeräten verbauten Sicherungen müssen ein zur 
Messkategorie passdes Abschaltvermögen aufweisen.

http://www.reneweber.ch/application/de/multimeter-sicherheit.htm

von b35 (Gast)


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Andreas U. schrieb:
> Nimm ein Kaltgerätekabel und schneid den Stecker ab. Dann in einer
> Abzweigdose verdrahten. Am PC ist ja noch
> am anderen Ende ein Stecker. Wo es ins Netzteil geht. Mein Monitor hatte
> aber z.B. keinen Stecker am anderen Ende. Der hat nun gar keinen Stecker
> mehr.

Bei einer betrieblichen Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0701-0702 
(Sichtprüfung, Schutzleiter-, Iso-Widerstand-, Schutzleiterstrom-, 
Berührstrommessung...) ist selbstverständlich die Netz-Zuleitung auch 
Bestandteil der Prüfung, das ist jetzt nicht mehr möglich, sie ist somit 
nicht durchführbar.
Das "Konstrukt" gehört nicht zur Gebäudeinstallation.
(einzuordnen unter Gebastel).

EN 60950-1 "Einrichtungen der Informationstechnik - Sicherheit" fordert 
eine Netztrenneinrichtung (habe nicht die aktuelle Ausgabe, ist aber 
sicher noch der Fall, da sehr sinnvoll).
Der Hersteller realisiert das durch die Zuleitung, ihr Stecker darf im 
Betrieb auch unter Last gezogen werden. Bei einer festen Installation 
(ebenso erlaubt) müsste aber ein Netztrennschalter vorhanden sein.
Beides (Stecker oder Schalter) ist für den Monitor nicht gegeben, die 
"Änderung" daher unzulässig.

von Tester (Gast)


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Sobald du deine Kaltgeräteleitungen fest verdrahtest gehören diese zur 
Gebäudeinstallation. Die daran eingesteckten Geräte gehören nicht zur 
Gebäudeinstallation, da diese steckbar bleiben.

Die Prüfspannung bei der Isolationsmessung von Gebäudeinstallationen 
beträgt 500V. Unbeschädigte Kaltgeräteleitungen schaffen dies ohne 
Probleme.

Jedoch musst du auch den Nennstrom der Kaltgerätebuchse beachten: Die an 
PC's verwendeten Kaltgerätestecker sind für 10A ausgelegt. Das muss also 
abgesichert werden. Bei Installationen gilt: Keine 
Querschnittsreduzierung ohne Sicherung. Du müsstest statt einer Dose 
also einen kleinen Sicherungsverteiler montieren.

Die fest installierten Kaltgeräteleitungen gehören dann zur 
Gebäudeinstallation und müssen natürlich dann mit dieser geprüft werden, 
die daran angeschlossenen Geräte können mit Ersatzleitungen gemessen 
werden.
Wenn die Leitungen dann noch eine ordentliche Zugentlastung haben 
spricht nur noch eins dagegen dies nicht zu machen:
Der Prüfer hat keinen Adapter von Kaltgerätestecker auf Schuko-Kupplung 
um das ganz ordentlich messen zu können.

von Schukolade (Gast)


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Warum nimmt man nicht einfach so was?

https://www.conrad.de/de/strom-verlaengerungskabel-3x-kaltgeraete-stecker-c14-1x-kaltgeraete-buchse-c13-320-m-schwarz-975127.html


Dadurch ist es trennbar, wenn der Maximalstrom eingehalten wird, sollte 
alles passen? Durch den Verkauf hat man die CE Erklärung, dann noch eine 
BGVA-3 Prüfung und gut ists.

Ich bin in den Normen nicht mehr so drinnen, aber wenn die Abzweigdose 
eine entsprechende Zugentlastung hätte und eben einen Schuko-Stecker, 
wäre es dann zulässig? Ortsverändliche Abzweigdosen sollte es geben 
(wenn die Norm alles Bestandteile als ortsveränderlich vorschreibt), zur 
Not wird eben ein Bauverteiler unter den Tisch gestellt.

von Daniel (Gast)


Angehängte Dateien:

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Da ihr alle auf ein Foto wartet, wie so etwas ausschauen könnte -
Warscheinlich schaut es in seiner Abzweigdose ungefähr so aus. :D
Wobei ich zugeben muss, dass die abgebildete Verkabelung seit 30 Jahren 
in einer Staubigen Umgebung ihre Dienste tut! Ich will das nicht 
zerlegen / schöner aufbauen, weil ich es keine Dokumentation dazu gibt. 
Die gleiche Meinung hatte auch schon ein Elektriker.

von Matthias L. (limbachnet)


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Tester schrieb:
> Jedoch musst du auch den Nennstrom der Kaltgerätebuchse beachten: Die an
> PC's verwendeten Kaltgerätestecker sind für 10A ausgelegt. Das muss also
> abgesichert werden. Bei Installationen gilt: Keine
> Querschnittsreduzierung ohne Sicherung. Du müsstest statt einer Dose
> also einen kleinen Sicherungsverteiler montieren.

Najaaaa, das wäre sicherlich gut, passt aber wieder nicht zu der o.a. 
Pendelleuchte - die haben üblicherweise an ihrer flexiblen 
Anschlussleitung einen Querschnitt von max. 0,75 mm². Trotzdem gibt's in 
Privathäusern meist je eine Sicherung für die einzelnen Zimmer, 
Steckdosen und Licht gemeinsam an einem 16A-Automaten. Dass die 
Deckenleuchte wegen ihrer dünnen Strippe eine eigene Sicherung bekommt, 
ist arg ungewöhnlich.

von Joachim B. (jar)


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Matthias L. schrieb:
> Dass die
> Deckenleuchte wegen ihrer dünnen Strippe eine eigene Sicherung bekommt,
> ist arg ungewöhnlich.

ungewöhnlich ist niedlich, ich habe sowas noch nie gesehen, ich finde 
diese Diskusion langsam auch abartig.

In jedem Gerät muss eine Leitungssicherung sein die <16A ist wenn die 
Zuleitung begrenzt und das Gerät keine 16A benötigt, bei Pendelleuchten 
gilt das offensichtlich nicht.

Im VDE Handbuch steht, Abzweigkästen die Strom führen durfen nur mit 
Werkzeug geöffnet werden, jede Baumarkt Feuchtraum AP Dose mit 
Klemmdeckel trägt das VDE Zeichen und kann mit bloßen Fingen geöffnet 
werden.

VDE hallo aufwachen!

Wer oder was will uns hier veralbern?

von Stefan M. (derwisch)


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Andreas U. schrieb:
> Hallo,
>
> mein Rechner und Monitore in der Firma sind nicht an an einer Steckdose
> angeschlossen sondern an einer Abzweigdose.
> Geräte mit Stecker müssen in Betrieben alle 2 Jahre geprüft werden. Aber
> mein Rechner und die Monitor haben ja keinen Stecker mehr :-)
> Jetzt erzählt mir der Typ der das prüfen soll dies wäre unzulässig!
> Warum kann ich nicht nachvollziehen. Geldmacherei?

Hier findet ein Übergang von fester Installation ( Leitung in der Wand 
und Abzweigdose ) zu einem ortsveränderlichen Verbraucher statt.

In Bereichen, in denen jemand über Leitungen stolpern kann ist sowas 
nach meiner Kenntnis genau deswegen unzlässig.
Ein Schukostecker fliegt aus der Steckdose, wenn jemand am Kabel zieht.

Was bei der beschriebenen "Bastelei" dann passieren würde kann sich 
jeder selbst ausmalen.

Deckenpendelleuchten sind eine Ausnahme, weil da ja keiner lang läuft.

Wer am Kabel einer Pendelleucht zieht, bis es rausreisst, handelt eh 
fahrlässig.

von Dirk D. (dicky_d)


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Stefan M. schrieb:

Nicht das ich dir grundsätzlich widersprechen möchte...


> In Bereichen, in denen jemand über Leitungen stolpern kann ist sowas
> nach meiner Kenntnis genau deswegen unzlässig.
> Ein Schukostecker fliegt aus der Steckdose, wenn jemand am Kabel zieht.

... aber ist dir das mal passiert? das Klappt doch nur wenn das Kabel 
relativ grade von der Wand weg gezogen wird und es kein Winkelstecker 
ist, sonnst hast du die Steckdose aus der Wand :(

von SloJo (Gast)


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Stefan M. schrieb:

> Hier findet ein Übergang von fester Installation ( Leitung in der Wand
> und Abzweigdose ) zu einem ortsveränderlichen Verbraucher statt.

Der Verbraucher ist doch nicht ortsveraenderlich, wie soll das gehen bei 
fest montiertem Kabel?

> In Bereichen, in denen jemand über Leitungen stolpern kann ist sowas
> nach meiner Kenntnis genau deswegen unzlässig.
> Ein Schukostecker fliegt aus der Steckdose, wenn jemand am Kabel zieht.

Mal wieder Handbuchtheorie. Das ist bei einem real existierenden 
Winkelstecker praktisch unmoeglich.

> Was bei der beschriebenen "Bastelei" dann passieren würde kann sich
> jeder selbst ausmalen.

Nichts.

> Deckenpendelleuchten sind eine Ausnahme, weil da ja keiner lang läuft.

Kann man leicht dran haengen bleiben.

> Wer am Kabel einer Pendelleucht zieht, bis es rausreisst, handelt eh
> fahrlässig.

Wer ein Kabel so legt, dass man darueber stolpern kann, handelt eh 
fahrlaessig.

von Stefan M. (derwisch)


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SloJo schrieb:
> Der Verbraucher ist doch nicht ortsveraenderlich, wie soll das gehen bei
> fest montiertem Kabel?

Doch, der TO schreibt doch von Rechnern und Monitoren.
Soetwas sind ortsverändeliche Verbraucher.

SloJo schrieb:
> Wer ein Kabel so legt, dass man darueber stolpern kann, handelt eh
> fahrlaessig.

Nein, denk mal an Reinigungspersonal mit Staubsaugern.
Wie oft die durch verheddern den Stecker aus der Wand ziehen möcht ich 
nicht wissen.

Bei Steckdosen auf Fußleistenhöhe oder Lichschalterhöhe muss mit 
unbeabsichtigtem herausziehen des Steckers gerechnet werden.

Und die Schuko Winkelstecker sind da tatsächlich nicht das gelbe vom Ei.
Ich habe schon manche Steckdose gesehen, die lose in der Wand hing, weil 
der Winkelstecker im Ernstfall nicht von selbst rausfliegt.

: Bearbeitet durch User
von Tr (Gast)


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b35 schrieb:
> EN 60950-1 "Einrichtungen der Informationstechnik - Sicherheit" fordert
> eine Netztrenneinrichtung (habe nicht die aktuelle Ausgabe, ist aber
> sicher noch der Fall, da sehr sinnvoll).
> Der Hersteller realisiert das durch die Zuleitung, ihr Stecker darf im
> Betrieb auch unter Last gezogen werden.

Sind die Kaltgerätestecker überhaupt so eine "Steckvorrichtung"?
"Steckverbinder" zählen nicht als Trenneinrichtung, eventuell ist die 
Lösung schon deswegen unzulässig.

Ich habe dazu irgendwo mal was gelesen, finde den Artikel nicht mehr... 
Z.B. Neutrik Powercon darf man nicht unter Last stecken, das geht erst 
mit den neueren Powercon True1.

von Joachim B. (jar)


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Stefan M. schrieb:
> Doch, der TO schreibt doch von Rechnern und Monitoren.
> Soetwas sind ortsverändeliche Verbraucher.

ach und wenn die in einem Gehäuse vereint an einer Wandaufhängung sind 
mit VESA Halterung, dann ist es eine Bauartveränderung oder immer noch 
ortsveränderlich?

von wendelsberg (Gast)


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Daniel schrieb:
> Da ihr alle auf ein Foto wartet, wie so etwas ausschauen könnte -

Wie erwartet, ohne jegliche Zugentlastung.

wendelsberg

von wasnu (Gast)


Angehängte Dateien:

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Andreas U. schrieb:
> Geräte mit Stecker müssen in Betrieben alle 2 Jahre geprüft werden.

Wie es sich nun genau verhaelt weis ich auch nicht, aber

was soll das eigentlich 'mit dem Stecker' bzw. genauer der Anschlussart 
zu tun haben, das ist doch gerade kein Kriterium welches darueber 
entscheidet ob die Geraetschaft ortsveraenderlich ist oder nicht. Das so 
ziemlich alle ortsveraenderlichen Geraete steckbare 
Versorgungsanschluesse haben liegt auf der Hand, aber auch ortsfeste 
duerfen solche haben.

Sind die Geraete festgeschraubt dann sind sie ortsfest.
Steht eine Pruefung ortsveraenderlicher Geraete an, dann fallen die im 
Rahmen -dieser- Pruefung eben raus.

---
Aus GUV Merkblatt Pruefung ortsveraendlicher elektr. Betriebsmittel 2009
Wird noch aktuell sein.

von SloJo (Gast)


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wendelsberg schrieb:
> Daniel schrieb:
>> Da ihr alle auf ein Foto wartet, wie so etwas ausschauen könnte -
> Wie erwartet, ohne jegliche Zugentlastung.

Wie erwartet hat Jemand nicht gemerkt, dass das nicht die hier 
diskutierte Dose ist.

von Stefan M. (derwisch)


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Joachim B. schrieb:
> ach und wenn die in einem Gehäuse vereint an einer Wandaufhängung sind
> mit VESA Halterung, dann ist es eine Bauartveränderung oder immer noch
> ortsveränderlich?

Immernoch ortveränderlich, ja.

Die Bauart der Geräte selbst bestimmt das ( Kaltgeräteanschluß )
In welche Gehäuse, Halterung etc das jemand einbaut ist egal.

Ob eine Sonderabnahme vom Fachmann diesen "ortveränderlichen" Status 
aufheben kann, weiß ich nicht.
Aber eigene Basteleien verändern nicht den Bauart-Typ des Gerätes.

Auch einen Fön könnte ich mit einer Halterung unter ein Regalbrett 
schrauben.
Der Fön ist und bleibt ein ortsveränderliches Gerät.

Anders z.B. bei einem Untertisch Heißwasserboiler.
Der ist schon vom Hersteller so gebaut worden, dass man ihn an die Wand 
schrauben muss. Also als nicht ortveränderliches Gerät produziert 
worden.

: Bearbeitet durch User
von wasnu (Gast)


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Stefan M. schrieb:
> als nicht ortveränderliches Gerät produziert

So etwas gibt es doch nicht.
Praktisch nat. schon, aber nicht von Rechtswegen.

Ein Foen waere aber schon wieder etwas spezielles da davon ggf. auch 
andere gefahren ausgehen koennen und andere Vorschriften aus anderen 
Bereichen zu beachten sind.

> Bauart der Geräte selbst bestimmt das ( Kaltgeräteanschluß )
Das ist egal, die Anschlussart gibt das nicht vor.


Kann das Geraet waehrend es mit Strom ueber die Zuleitung versorgt wird 
bewegt werden, oder kann es das nicht.
Falls es das nicht kann, treten keine mechanischen Belastungen auf 
welche  Einfluss auf die Betriebssicherheit nehmen koennten. Eine 
Pruefung

im Rahmen der Ueberpruefung-ortsveraenderlicher-Betriebs/Arbeitsmittel

waere diesbzgl. ueberfluessig.


-----

"Bei der Zuordnung eines elektrischen Betriebsmittels ist die Sachkunde 
der Elektrofachkraft oder der befähigten Person nach 
Betriebssicherheitsverordnung und das Erreichen des Schutzzieles 
"Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes" entscheidend. Die Beurteilung 
des Betriebsmittels und der örtlichen Betriebs- und Umgebungsbedingungen 
obliegt dem Arbeitgeber unter Beteiligung der o.g. Personen und kann im 
Einzelfall zur anderen Einstufung und somit auch anderen Prüffristen 
führen. (Vergleiche § 3 Abs. 3 BetrSichV"

auch schon etwas aelter,
ob das so noch seine Gueltigkeit hat vermag ich nicht zu sagen

http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=1336

von Harald W. (wilhelms)


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Stefan M. schrieb:

> Immernoch ortveränderlich, ja.

Wie ist das eigentlich mit Installationen in Schiffskabinen
(ich habe gerade die Serie im Ersten gesehen)?
Sind die nun fest oder ortsveränderlich? :-)

von Paul B. (paul_baumann)


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wasnu schrieb:
> Ein Foen waere aber schon wieder etwas spezielles...

Letzten Endes ist es doch auch nur ein verzauberter Rasierapparat.

MfG Paul

von Matthias L. (limbachnet)


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OT: Susi Sorglos passt aber gar nicht zu der eher angestrengten 
Diskussion...  ;-)

: Bearbeitet durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Wie der Rasierer aber ist die Diskussion in diesem Thread schon lange 
ins Klo gefallen. Passt also doch irgendwie.

von Alex W. (a20q90)


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Andreas U. schrieb im Beitrag #4441739:
> Mir ging es einfach um die Aussage das jemand am
> Telefon gesagt hat man dürfte  solche Geräte nicht an einer Abzweigdose
> verklemmen. Und das ohne "Bild" oder Informationen.

Mach doch einfach mal ein Foto von dem Aufbau! Hier gibt es genügend
Techniker oder Elektromeister die etwas dazu sagen können!

von Marc H. (marchorby)


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Alex W. schrieb:
> Mach doch einfach mal ein Foto von dem Aufbau! Hier gibt es genügend
> Techniker oder Elektromeister die etwas dazu sagen können!

Dem kann ich mich nur anschließen und zitiere:

"Mach doch einfach mal ein Foto von dem Aufbau! Hier gibt es genügend
 Techniker oder Elektromeister die etwas dazu sagen können!"

Zitat ende!

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