Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Unterschied Freiberufler <-> Gewerbe?


von mec (Gast)


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Mir ist nicht so ganz klar, ab wann man als Ing Freiberufler ist.
Bzw. was darf ein Freiberufler machen, und was nicht mehr, und ist dann 
normaler Selbständiger bzw Gewerbetreibender?

von Felix Adam (Gast)


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Solange du Dienstleiszungen anbietest, aus denen nur ein Teil Hardware 
hervor geht, ist es klar freiberuflich.

Sobald du Waren verkaufst, ist das Gewerbe.

Wenn du Angestellte hast, bist du ab einem bestimmten Betrag 
gewerbesteuerpflichtig, auch wenn nur Dienstleistungen wie etwa 
Entwicklungen angeboten werden.

Beschreibe doch mal den Fall genauer, der dich interessiert. Es gibt 
hier leider viele Grauzonen und im Zweifel hilft ein Steuerberater oder 
das Finanzamt.

von rmf (Gast)


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Darüber gibt es auch unter den Ämtern oft unterschiedliche Ansichten.
Was ich mir gemerkt habe ist zumindest ein Punkt:
Sobald du etwas verkaufen möchtest das man in die Hand nehmen kann ist 
es Gewerbe. "Virtuelle" Dinge wie Software, Schaltungsentwürfe, Beratung 
können freiberuflich sein.
Das ist aber anscheinend auch Auslegungssache.
Bei Software spielt z.B. die Art der Software eine Rolle. Wenn ich mich 
nicht irre gab es einen Unterschied ob es sich um eigenständige Software 
für den (Massen)Markt handelt (Spiele, Textverarbeitung) oder um eine 
Art Software die dann wieder weiterverarbeitet wird (Auftragsentwicklung 
einer Waschmaschinensteuerung für den Hersteller)

Am besten einen Steuerberater und die Typen vom Finanzamt fragen.

von Günter M. (redround)


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Die Grenzen zu ziehen ist wirklich schwer. Beispiel: 
Anwendungsentwicklung ist per Definition gewerblich während 
Systemprogrammierung freiberuflich ist, aber nur, wenn Du das auch 
studiert hast. Als Quereinsteiger in die Systemprogrammierung bist Du 
wieder Gewerbetreibender. Final kann Dir das deshalb nur das zuständige 
Gewerbeamt beantworten, bei dem Du den Antrag stellen wirst.

von Bimbo (Gast)


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Ne, bloß nicht irgendeinen Beamten fragen, weder auf dem Finanzamt, noch 
auf dem Gewerbeamt. Beamte werden dafür bezahlt, dem Kunde maximale 
Schmerzen zu bereiten. Das musst Du Dir nicht antun.

Überlege Dir zunächst, was Du gerne sein willst (Freiberufler oder 
Gewerbetreibender). Im nächsten Schritt überlegst Du Dir dann, wie Du 
das argumentativ vertreten kannst. Dabei lernst Du gleich noch ein wenig 
zum Thema "Verkaufen".

von Kleinunternehmer (Gast)


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Moin!
Ich hatte das gleiche Problem, habe mich aber letztendlich für das 
Kleinunternehmen entschieden. In der Gewerbeanmeldung habe ich mir auch 
absichtlich alles offengehalten, d.h. den Umfang meiner Tätigkeit recht 
oberbegrifflich beschrieben. Jetzt könnte ich neben Konstruktion und 
Beratung auch Produkte verkaufen und Prototypen herstellen, ohne mir 
Gedanken machen zu müssen. Und das charmante am Kleinunternehmen ist 
auch, dass der administrative Aufwand recht gering ist. Schau mal hier:

www.kleinunternehmer.de

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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rmf schrieb:
> Sobald du etwas verkaufen möchtest das man in die Hand nehmen kann ist
> es Gewerbe.

Selbst das wäre fließend: einen Prototypen, der die Funktionsfähigkeit
deiner Arbeit nachweist, kannst du gewiss auch noch als Freiberufler
verkaufen.  Eine Kleinserie davon nicht mehr.

Günter M. schrieb:
> Anwendungsentwicklung ist per Definition gewerblich während
> Systemprogrammierung freiberuflich ist

Hatten wir neulich erst: diese Trennung wurde mittlerweile aufgehoben.
Schon allein die Definition, was „Systemprogrammierung“ ist, dürfte
heutzutage schwer fallen. ;-)

Das macht allerdings dennoch nicht jede Programmiertätigkeit zum
Freiberufler.  Man hat sich nur mehr auf das geistige Niveau dahinter
konzentriert statt auf einen schwammigen Begriff.

von Planlos (Gast)


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Kleinunternehmer schrieb:
> das charmante am

Freiberufler ist, dass er keine Gewerbesteuer zahlen muss, und keine 
Zwangsmitgliedschaft in der Traktorenbau & 
Fischerei-Berufsgenossenschaft aufgedrängt kriegt.

von Kleinunternehmer (Gast)


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Planlos schrieb:
> Kleinunternehmer schrieb:
>> das charmante am
>
> Freiberufler ist, dass er keine Gewerbesteuer zahlen muss, und keine
> Zwangsmitgliedschaft in der Traktorenbau &
> Fischerei-Berufsgenossenschaft aufgedrängt kriegt.

Gewerbesteuer: Besteuert wird der Gewerbeertrag, der in etwa so hoch ist 
wie der Gewinn laut Einkommensteuergesetz. Da Einzelunternehmer und 
Personengesellschaften Anspruch auf einen Steuer-Freibetrag von 24.500 
Euro haben, spielt die von den Städten und Gemeinden erhobene 
Gewerbesteuer für Kleinunternehmer keine Rolle: Mit einem Jahresumsatz 
von 17.500 Euro lässt sich normalerweise kein Gewerbeertrag erzielen, 
der höher als 24.500 Euro ist!

Quelle: http://www.kleinunternehmer.de/steuerpflichten.htm

Und in eine Genossenschaft bin ich auch nicht gedrängt worden. Man kann 
übrigens auch als Freiberufler Kleinunternehmer sein!

von mec (Gast)


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An was ich gerade Denke, ist es, jemanden ein Konzept für eine Anlage zu 
machen, und dabei die benötigten Daten ausrechne. Und kongrete 
Vorschläge mache, was für Komponenten benutzt werden sollen, und wie es 
aufgebaut werden soll.
Das sollte dann Freiberuflich möglich sein.

Aber wie sieht es aus, wenn man sowas nebenberuflich machen will, und 
man vielleicht einmal im Jahr so einen Auftrag bearbeitet?

von Klaus W. (mfgkw)


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Und man kann auch beides sein - einmal Freiberufler und n mal 
Gewerbetreibender.

Das ist eine Möglickeit, wenn man im Wesentlichen die Kriterien für 
freiberuflich erfüllt, und parallel auch mal was verkaufen will, und bei 
einer Betriebsprüfung der Diskussion aus dem Weg gehen will, ob die 
Freiberuflichkeit zulässig ist.

von Klaus W. (mfgkw)


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mec schrieb:
> Aber wie sieht es aus, wenn man sowas nebenberuflich machen will, und
> man vielleicht einmal im Jahr so einen Auftrag bearbeitet?

das wird nicht davon anders, ob man es nebenberuflich macht.

Ich korrigiere meine Aussage oben:
Man kann n1 mal nichtselbständig arbeiten, einmal freiberuflich und n2 
mal Gewerbetreibender sein.

Die Kriterien, was für den freiberuflchen Teil als solches möglich ist, 
wird von einem Job als Angestellter nicht berührt.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Kleinunternehmer schrieb:
> Und in eine Genossenschaft bin ich auch nicht gedrängt worden. Man kann
> übrigens auch als Freiberufler Kleinunternehmer sein!

Bist Du bei keiner BG gemeldet? Das wäre ungewöhnlich? Da die BGs sehr 
langsam arbeiten, kommt das vielleicht noch ;-)

Normalerweise ist man auch als gewerblicher Einzelkämpfer einer BG 
zugeordnet, zahlt dann aber keinen Beitrag. Erst mit Angestellten wurde 
zumindest hier der Obulus fällig.

Wegen des Beitrags von Planlos: Ich kann mir übrigens nicht vorstellen, 
dass Freiberufler nicht der Überwachung durch die BG unterliegen. Auch 
da dürften die Arbeitsplätze der Angestellten einer entsprechenden 
Überwachung unterliegen. Wie gut die ist, sei mal dahingestellt ... (der 
BG-Mensch, der irgendwann mal hier war, wusste nicht einmal, dass ich 
seit zwei Jahren überhaupt Angestellte hatte).

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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mec schrieb:
> Aber wie sieht es aus, wenn man sowas nebenberuflich machen will, und
> man vielleicht einmal im Jahr so einen Auftrag bearbeitet?

Das ändert doch erstmal nichts an der Sache, ob es eine freiberufliche
Tätigkeit ist oder nicht.

Wenn du hauptberuflich irgendwo angestellt bist, musst du allerdings
wohl deinen Brötchengeber zumindest drüber informieren, jedenfalls
dürften das die meisten Arbeitsverträge so vorsehen.

Musst es halt bei der Steuererklärung als Einnahme aus selbstständiger
Tätigkeit versteuern.  Der größte Pferdefuß daran ist es in diesem
Lande, dass dich ein Lohnsteuerverein damit dann plötzlich nicht mehr
beraten darf.  Da mussten sich wohl die Steuerhi^H^Hberater ihre
Pfründe sichern.

: Bearbeitet durch Moderator
von Planlos (Gast)


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Aber hast du als Kleinunternehmer nicht einige Probleme mit der (B2B) 
Kundenaquise?
Allein weil du keine MwST auf deinen Rechnungen ausweisen darfst?

Kleinunternehmer schrieb:
> Man kann
> übrigens auch als Freiberufler Kleinunternehmer sein!

Schwierig. Ok, evtl. wenns nur Teilzeit ist, oder ein "niederer 
Katalogberuf".

Als Anwalt, Arzt, Architekt kommst du für 17500/a wohl morgens garnicht 
erst aus dem Bett.

Als Altenpfleger (um beim 'A' zu bleiben) evtl. schon.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Planlos schrieb:
> Aber hast du als Kleinunternehmer nicht einige Probleme mit der (B2B)
> Kundenaquise?
> Allein weil du keine MwST auf deinen Rechnungen ausweisen darfst?

Also, ich denke nicht, dass das großen Einfluss hat.

Wir hier ordern durchaus auch bei Kleinunternehmern und mittlerweile 
sollte es sich auch in größeren Firmen rumgesprochen haben, dass die 
keine USt. ausweisen dürfen. Die Rechnungen müssen ja auch einen 
entsprechenden Hinweis tragen.

Wichtig ist eigentlich nur, ob der Nettopreis passt oder nicht. USt. ist 
ja eh nur ein durchlaufender Posten.

Einziger Nachteil könnte meiner Meinung nach sein, dass Kleinunternehmer 
eben auch kleine Unternehmen sind. Bei €17500 Umsatzgrenze kann eben 
nicht viel materielle/personelle Substanz dahinterstecken und das kann 
eventuell Kunden abschrecken, die langfristige Partner suchen ("Ist 
vielleicht wieder schnell weg vom Markt").

Ich sehe das anders (jeder fängt mal an) - aber das könnte ich mir als 
Bedenken vorstellen.

von Bit Wurschtler (Gast)


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ISBN: 978-3898648134

von Kleinunternehmer (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Planlos schrieb:
>> Aber hast du als Kleinunternehmer nicht einige Probleme mit der (B2B)
>> Kundenaquise?
>> Allein weil du keine MwST auf deinen Rechnungen ausweisen darfst?

Falls man in einer Branche arbeitet, wo man glaubt, dadurch Probleme zu 
haben, kann man sich auch gegen die Befreiung entscheiden. Dann ist man 
aber für 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden.

Die Grundidee ist ja, dass man einem Aufstrebenden ermöglicht, in der 
Anfangszeit quasi 19% günstiger sein zu können als die Konkurrenz - und 
das an den Kunden weiterzugeben. Dadurch relativiert sich der Nachteil 
des Kunden, dies bei dem Finanzamt nicht geltend machen zu können.

Es gibt sicher solche und solche - ich kann mir aber vorstellen, dass 
nicht alle Bedenken haben, wenn sie den Zusatz "Mwst. wird gem. §XYZ 
nicht ausgewiesen" lesen.

Ich habe einen amerikanischen Kunden, dem das herzlich wurscht ist.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Kleinunternehmer schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Planlos schrieb:
>>> Aber hast du als Kleinunternehmer nicht einige Probleme mit der (B2B)
>>> Kundenaquise?
>>> Allein weil du keine MwST auf deinen Rechnungen ausweisen darfst?
>
> Falls man in einer Branche arbeitet, wo man glaubt, dadurch Probleme zu
> haben, kann man sich auch gegen die Befreiung entscheiden. Dann ist man
> aber für 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden.

Stimmt, das geht auch :-)

> Die Grundidee ist ja, dass man einem Aufstrebenden ermöglicht, in der
> Anfangszeit quasi 19% günstiger sein zu können als die Konkurrenz - und
> das an den Kunden weiterzugeben. Dadurch relativiert sich der Nachteil
> des Kunden, dies bei dem Finanzamt nicht geltend machen zu können.

Das gilt dann allerdings nur für B2C-Verkäufe.
Bei B2B ist es für den Kaufenden (vorausgesetzt, er kann Vorsteuer 
ziehen) günstiger wenn der andere USt. ausweist - immer vorausgesetzt, 
der Verkäufer kalkuliert in beiden Fällen gleich.

> Es gibt sicher solche und solche - ich kann mir aber vorstellen, dass
> nicht alle Bedenken haben, wenn sie den Zusatz "Mwst. wird gem. §XYZ
> nicht ausgewiesen" lesen.
>
> Ich habe einen amerikanischen Kunden, dem das herzlich wurscht ist.

Eben - und wenn das Produkt eine vernünftige/n Qualität/Endpreis hat, 
dann ist das vermutlich auch hierzulande 99% der Firmen egal.

von Kein Freiberufler (Gast)


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Die Unterschiede sind doch in diesem threat hier einschlägig und von 
allen Seiten beleuchtet worden:
Beitrag "Re: Fehlinterpretation der Selbständigkeit bei vielen Kunden"

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Kein Freiberufler schrieb:
> Die Unterschiede sind doch in diesem threat hier einschlägig und von
> allen Seiten beleuchtet worden:

Davon abgesehen, dass das keine Bedrohung war (threat vs. thread),
nein, dort wurde über die Unterschiede zwischen Freiberuflern und
Angestellten (bzw. Scheinselbstständigen) diskutiert, nicht vorrangig
über die zwischen Freiberuf vs. Gewerbetreibender.

von mec (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Kein Freiberufler schrieb:
>> Die Unterschiede sind doch in diesem threat hier einschlägig und von
>> allen Seiten beleuchtet worden:
>
> Davon abgesehen, dass das keine Bedrohung war (threat vs. thread),
> nein, dort wurde über die Unterschiede zwischen Freiberuflern und
> Angestellten (bzw. Scheinselbstständigen) diskutiert, nicht vorrangig
> über die zwischen Freiberuf vs. Gewerbetreibender.


Genau durch lesen dieses Thtread, war ich mir dann auch nicht mehr 
sicher, was jetzt wirklich ein Freiberufler ist.

Wenn man jetzt einmal so nebenbei einen Auftrag von einer Firma bekommt, 
welcher sagen wir mal bei 1000€ liegt, muss man das nur bei der 
Einkommenssteuer angeben, und vielleicht seinem Arbeitgeber melden, oder 
fahlt noch was?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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mec schrieb:
> Wenn man jetzt einmal so nebenbei einen Auftrag von einer Firma bekommt,
> welcher sagen wir mal bei 1000€ liegt, muss man das nur bei der
> Einkommenssteuer angeben, und vielleicht seinem Arbeitgeber melden, oder
> fahlt noch was?

Wenn's zweifellos eine freiberufliche Tätigkeit ist, sollte das
genügen.

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