Mir ist nicht so ganz klar, ab wann man als Ing Freiberufler ist. Bzw. was darf ein Freiberufler machen, und was nicht mehr, und ist dann normaler Selbständiger bzw Gewerbetreibender?
Solange du Dienstleiszungen anbietest, aus denen nur ein Teil Hardware hervor geht, ist es klar freiberuflich. Sobald du Waren verkaufst, ist das Gewerbe. Wenn du Angestellte hast, bist du ab einem bestimmten Betrag gewerbesteuerpflichtig, auch wenn nur Dienstleistungen wie etwa Entwicklungen angeboten werden. Beschreibe doch mal den Fall genauer, der dich interessiert. Es gibt hier leider viele Grauzonen und im Zweifel hilft ein Steuerberater oder das Finanzamt.
Darüber gibt es auch unter den Ämtern oft unterschiedliche Ansichten. Was ich mir gemerkt habe ist zumindest ein Punkt: Sobald du etwas verkaufen möchtest das man in die Hand nehmen kann ist es Gewerbe. "Virtuelle" Dinge wie Software, Schaltungsentwürfe, Beratung können freiberuflich sein. Das ist aber anscheinend auch Auslegungssache. Bei Software spielt z.B. die Art der Software eine Rolle. Wenn ich mich nicht irre gab es einen Unterschied ob es sich um eigenständige Software für den (Massen)Markt handelt (Spiele, Textverarbeitung) oder um eine Art Software die dann wieder weiterverarbeitet wird (Auftragsentwicklung einer Waschmaschinensteuerung für den Hersteller) Am besten einen Steuerberater und die Typen vom Finanzamt fragen.
Die Grenzen zu ziehen ist wirklich schwer. Beispiel: Anwendungsentwicklung ist per Definition gewerblich während Systemprogrammierung freiberuflich ist, aber nur, wenn Du das auch studiert hast. Als Quereinsteiger in die Systemprogrammierung bist Du wieder Gewerbetreibender. Final kann Dir das deshalb nur das zuständige Gewerbeamt beantworten, bei dem Du den Antrag stellen wirst.
Ne, bloß nicht irgendeinen Beamten fragen, weder auf dem Finanzamt, noch auf dem Gewerbeamt. Beamte werden dafür bezahlt, dem Kunde maximale Schmerzen zu bereiten. Das musst Du Dir nicht antun. Überlege Dir zunächst, was Du gerne sein willst (Freiberufler oder Gewerbetreibender). Im nächsten Schritt überlegst Du Dir dann, wie Du das argumentativ vertreten kannst. Dabei lernst Du gleich noch ein wenig zum Thema "Verkaufen".
Moin! Ich hatte das gleiche Problem, habe mich aber letztendlich für das Kleinunternehmen entschieden. In der Gewerbeanmeldung habe ich mir auch absichtlich alles offengehalten, d.h. den Umfang meiner Tätigkeit recht oberbegrifflich beschrieben. Jetzt könnte ich neben Konstruktion und Beratung auch Produkte verkaufen und Prototypen herstellen, ohne mir Gedanken machen zu müssen. Und das charmante am Kleinunternehmen ist auch, dass der administrative Aufwand recht gering ist. Schau mal hier: www.kleinunternehmer.de
rmf schrieb: > Sobald du etwas verkaufen möchtest das man in die Hand nehmen kann ist > es Gewerbe. Selbst das wäre fließend: einen Prototypen, der die Funktionsfähigkeit deiner Arbeit nachweist, kannst du gewiss auch noch als Freiberufler verkaufen. Eine Kleinserie davon nicht mehr. Günter M. schrieb: > Anwendungsentwicklung ist per Definition gewerblich während > Systemprogrammierung freiberuflich ist Hatten wir neulich erst: diese Trennung wurde mittlerweile aufgehoben. Schon allein die Definition, was „Systemprogrammierung“ ist, dürfte heutzutage schwer fallen. ;-) Das macht allerdings dennoch nicht jede Programmiertätigkeit zum Freiberufler. Man hat sich nur mehr auf das geistige Niveau dahinter konzentriert statt auf einen schwammigen Begriff.
Kleinunternehmer schrieb: > das charmante am Freiberufler ist, dass er keine Gewerbesteuer zahlen muss, und keine Zwangsmitgliedschaft in der Traktorenbau & Fischerei-Berufsgenossenschaft aufgedrängt kriegt.
Planlos schrieb: > Kleinunternehmer schrieb: >> das charmante am > > Freiberufler ist, dass er keine Gewerbesteuer zahlen muss, und keine > Zwangsmitgliedschaft in der Traktorenbau & > Fischerei-Berufsgenossenschaft aufgedrängt kriegt. Gewerbesteuer: Besteuert wird der Gewerbeertrag, der in etwa so hoch ist wie der Gewinn laut Einkommensteuergesetz. Da Einzelunternehmer und Personengesellschaften Anspruch auf einen Steuer-Freibetrag von 24.500 Euro haben, spielt die von den Städten und Gemeinden erhobene Gewerbesteuer für Kleinunternehmer keine Rolle: Mit einem Jahresumsatz von 17.500 Euro lässt sich normalerweise kein Gewerbeertrag erzielen, der höher als 24.500 Euro ist! Quelle: http://www.kleinunternehmer.de/steuerpflichten.htm Und in eine Genossenschaft bin ich auch nicht gedrängt worden. Man kann übrigens auch als Freiberufler Kleinunternehmer sein!
An was ich gerade Denke, ist es, jemanden ein Konzept für eine Anlage zu machen, und dabei die benötigten Daten ausrechne. Und kongrete Vorschläge mache, was für Komponenten benutzt werden sollen, und wie es aufgebaut werden soll. Das sollte dann Freiberuflich möglich sein. Aber wie sieht es aus, wenn man sowas nebenberuflich machen will, und man vielleicht einmal im Jahr so einen Auftrag bearbeitet?
Und man kann auch beides sein - einmal Freiberufler und n mal Gewerbetreibender. Das ist eine Möglickeit, wenn man im Wesentlichen die Kriterien für freiberuflich erfüllt, und parallel auch mal was verkaufen will, und bei einer Betriebsprüfung der Diskussion aus dem Weg gehen will, ob die Freiberuflichkeit zulässig ist.
mec schrieb: > Aber wie sieht es aus, wenn man sowas nebenberuflich machen will, und > man vielleicht einmal im Jahr so einen Auftrag bearbeitet? das wird nicht davon anders, ob man es nebenberuflich macht. Ich korrigiere meine Aussage oben: Man kann n1 mal nichtselbständig arbeiten, einmal freiberuflich und n2 mal Gewerbetreibender sein. Die Kriterien, was für den freiberuflchen Teil als solches möglich ist, wird von einem Job als Angestellter nicht berührt.
Kleinunternehmer schrieb: > Und in eine Genossenschaft bin ich auch nicht gedrängt worden. Man kann > übrigens auch als Freiberufler Kleinunternehmer sein! Bist Du bei keiner BG gemeldet? Das wäre ungewöhnlich? Da die BGs sehr langsam arbeiten, kommt das vielleicht noch ;-) Normalerweise ist man auch als gewerblicher Einzelkämpfer einer BG zugeordnet, zahlt dann aber keinen Beitrag. Erst mit Angestellten wurde zumindest hier der Obulus fällig. Wegen des Beitrags von Planlos: Ich kann mir übrigens nicht vorstellen, dass Freiberufler nicht der Überwachung durch die BG unterliegen. Auch da dürften die Arbeitsplätze der Angestellten einer entsprechenden Überwachung unterliegen. Wie gut die ist, sei mal dahingestellt ... (der BG-Mensch, der irgendwann mal hier war, wusste nicht einmal, dass ich seit zwei Jahren überhaupt Angestellte hatte).
mec schrieb: > Aber wie sieht es aus, wenn man sowas nebenberuflich machen will, und > man vielleicht einmal im Jahr so einen Auftrag bearbeitet? Das ändert doch erstmal nichts an der Sache, ob es eine freiberufliche Tätigkeit ist oder nicht. Wenn du hauptberuflich irgendwo angestellt bist, musst du allerdings wohl deinen Brötchengeber zumindest drüber informieren, jedenfalls dürften das die meisten Arbeitsverträge so vorsehen. Musst es halt bei der Steuererklärung als Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit versteuern. Der größte Pferdefuß daran ist es in diesem Lande, dass dich ein Lohnsteuerverein damit dann plötzlich nicht mehr beraten darf. Da mussten sich wohl die Steuerhi^H^Hberater ihre Pfründe sichern.
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Aber hast du als Kleinunternehmer nicht einige Probleme mit der (B2B) Kundenaquise? Allein weil du keine MwST auf deinen Rechnungen ausweisen darfst? Kleinunternehmer schrieb: > Man kann > übrigens auch als Freiberufler Kleinunternehmer sein! Schwierig. Ok, evtl. wenns nur Teilzeit ist, oder ein "niederer Katalogberuf". Als Anwalt, Arzt, Architekt kommst du für 17500/a wohl morgens garnicht erst aus dem Bett. Als Altenpfleger (um beim 'A' zu bleiben) evtl. schon.
Planlos schrieb: > Aber hast du als Kleinunternehmer nicht einige Probleme mit der (B2B) > Kundenaquise? > Allein weil du keine MwST auf deinen Rechnungen ausweisen darfst? Also, ich denke nicht, dass das großen Einfluss hat. Wir hier ordern durchaus auch bei Kleinunternehmern und mittlerweile sollte es sich auch in größeren Firmen rumgesprochen haben, dass die keine USt. ausweisen dürfen. Die Rechnungen müssen ja auch einen entsprechenden Hinweis tragen. Wichtig ist eigentlich nur, ob der Nettopreis passt oder nicht. USt. ist ja eh nur ein durchlaufender Posten. Einziger Nachteil könnte meiner Meinung nach sein, dass Kleinunternehmer eben auch kleine Unternehmen sind. Bei €17500 Umsatzgrenze kann eben nicht viel materielle/personelle Substanz dahinterstecken und das kann eventuell Kunden abschrecken, die langfristige Partner suchen ("Ist vielleicht wieder schnell weg vom Markt"). Ich sehe das anders (jeder fängt mal an) - aber das könnte ich mir als Bedenken vorstellen.
Chris D. schrieb: > Planlos schrieb: >> Aber hast du als Kleinunternehmer nicht einige Probleme mit der (B2B) >> Kundenaquise? >> Allein weil du keine MwST auf deinen Rechnungen ausweisen darfst? Falls man in einer Branche arbeitet, wo man glaubt, dadurch Probleme zu haben, kann man sich auch gegen die Befreiung entscheiden. Dann ist man aber für 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden. Die Grundidee ist ja, dass man einem Aufstrebenden ermöglicht, in der Anfangszeit quasi 19% günstiger sein zu können als die Konkurrenz - und das an den Kunden weiterzugeben. Dadurch relativiert sich der Nachteil des Kunden, dies bei dem Finanzamt nicht geltend machen zu können. Es gibt sicher solche und solche - ich kann mir aber vorstellen, dass nicht alle Bedenken haben, wenn sie den Zusatz "Mwst. wird gem. §XYZ nicht ausgewiesen" lesen. Ich habe einen amerikanischen Kunden, dem das herzlich wurscht ist.
Kleinunternehmer schrieb: > Chris D. schrieb: >> Planlos schrieb: >>> Aber hast du als Kleinunternehmer nicht einige Probleme mit der (B2B) >>> Kundenaquise? >>> Allein weil du keine MwST auf deinen Rechnungen ausweisen darfst? > > Falls man in einer Branche arbeitet, wo man glaubt, dadurch Probleme zu > haben, kann man sich auch gegen die Befreiung entscheiden. Dann ist man > aber für 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden. Stimmt, das geht auch :-) > Die Grundidee ist ja, dass man einem Aufstrebenden ermöglicht, in der > Anfangszeit quasi 19% günstiger sein zu können als die Konkurrenz - und > das an den Kunden weiterzugeben. Dadurch relativiert sich der Nachteil > des Kunden, dies bei dem Finanzamt nicht geltend machen zu können. Das gilt dann allerdings nur für B2C-Verkäufe. Bei B2B ist es für den Kaufenden (vorausgesetzt, er kann Vorsteuer ziehen) günstiger wenn der andere USt. ausweist - immer vorausgesetzt, der Verkäufer kalkuliert in beiden Fällen gleich. > Es gibt sicher solche und solche - ich kann mir aber vorstellen, dass > nicht alle Bedenken haben, wenn sie den Zusatz "Mwst. wird gem. §XYZ > nicht ausgewiesen" lesen. > > Ich habe einen amerikanischen Kunden, dem das herzlich wurscht ist. Eben - und wenn das Produkt eine vernünftige/n Qualität/Endpreis hat, dann ist das vermutlich auch hierzulande 99% der Firmen egal.
Die Unterschiede sind doch in diesem threat hier einschlägig und von allen Seiten beleuchtet worden: Beitrag "Re: Fehlinterpretation der Selbständigkeit bei vielen Kunden"
Kein Freiberufler schrieb: > Die Unterschiede sind doch in diesem threat hier einschlägig und von > allen Seiten beleuchtet worden: Davon abgesehen, dass das keine Bedrohung war (threat vs. thread), nein, dort wurde über die Unterschiede zwischen Freiberuflern und Angestellten (bzw. Scheinselbstständigen) diskutiert, nicht vorrangig über die zwischen Freiberuf vs. Gewerbetreibender.
Jörg W. schrieb: > Kein Freiberufler schrieb: >> Die Unterschiede sind doch in diesem threat hier einschlägig und von >> allen Seiten beleuchtet worden: > > Davon abgesehen, dass das keine Bedrohung war (threat vs. thread), > nein, dort wurde über die Unterschiede zwischen Freiberuflern und > Angestellten (bzw. Scheinselbstständigen) diskutiert, nicht vorrangig > über die zwischen Freiberuf vs. Gewerbetreibender. Genau durch lesen dieses Thtread, war ich mir dann auch nicht mehr sicher, was jetzt wirklich ein Freiberufler ist. Wenn man jetzt einmal so nebenbei einen Auftrag von einer Firma bekommt, welcher sagen wir mal bei 1000€ liegt, muss man das nur bei der Einkommenssteuer angeben, und vielleicht seinem Arbeitgeber melden, oder fahlt noch was?
mec schrieb: > Wenn man jetzt einmal so nebenbei einen Auftrag von einer Firma bekommt, > welcher sagen wir mal bei 1000€ liegt, muss man das nur bei der > Einkommenssteuer angeben, und vielleicht seinem Arbeitgeber melden, oder > fahlt noch was? Wenn's zweifellos eine freiberufliche Tätigkeit ist, sollte das genügen.
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