Hallo, ich habe eine Unklarheit mit der Abholanordnung eines Containers. Laut EAR muß folgende Menge zurückgenommen werden: ------------------------------------- Grundlage der Rücknahmeverpflichtung ist a) ... b) für "neue" Altgeräte nach Wahl des Herstellers der Absatzanteil wie a) oder der von ihm nachgewiesene Anteil seiner eindeutig identifizierbaren Altgeräte an der gesamten Altgerätemenge je Geräterart. ------------------------------------- Für mich heißt b), daß wenn ich 1 kg Schrott pro Jahr produziere, ich auch nur dieses eine Kilo zurücknehmen muß. Unter dieser Bedingung kann man mir doch nie einen Container im Tonnenbereich zuweisen. Heißt das, daß ich nie eine Abholanordnung bekomme? Gruß Wolfgang
Hallo, kann mir jemand sagen, ob noch Seminare bezüglich EAR angeboten werden? Danke vorab Peter
Hallo Peter, ich kann dir nur sagen, für dieses sog. EAR würde ein Seminar nicht ausreichen, eher ein Studium! Hier ein Link zur EAR, Fragen und Antworten, vielleicht ist es Hilfreich für dich. http://www.ear-projekt.de/index.html Hier ein anderer Link "Code Mercenaries Forum": http://www.codemercs.com/phpBB2/viewforum.php?f=11&sid=804aed1efde99c2b65118771b0cca0b0 Ansonsten sind hier auch viele Fallbeispiele die sehr nützlich sein können!!! Gruß :)
Hallo werte klein und mittelstaendische Unternehmer, ich suche Meinungen und Erfahrungsberichte zum Thema ElektroG Gesetz, da ich einne Artikel schreiben moechte zum Thema " neue Belastungen durch das ElektroG Gesetz fuer den Mittelstand". Dabei soll es um die Darstellung der neuen Regelungen gehen und im gleichen Atemzug um die Auswirkungen auf den Mittelstand. Dafuer wollte ich gerne auf die Meinungen und Erfahrungen von betroffenen Unternehmern zurueckgreifen. Ich bin fuer die Presse und Oeffentlchkeitsarbeit des Bundesverbandes Deutscher Mittelstandsberater e.V. (BVDM) zustaendig und habe ein Angebot vorliegen fuer einen Leitartikel zur Thematik. Ich wuerde mich freuen von einigen von Ihnen eine Stellungnahme zu erhalten. Die Chance zu Wort zu kommen, sollten Sie meiner Meinung nach nutzen. Besuchen Sie hierfuer auch unser Forum unter www.du-bist-deutscher-mittelstand.de , in dem wir unsere Initiative vorstellen ud auf dem Sie Ihre Meinungen und Erfahrungen, unter anderem zum ElektroG Gesetz kundtun koennen. Euch freue mich auf Ihren Eintrag. Veit Schumacher PR&Oeffentlichkeitsarbeit des BVDM
Wer sich für Kleinunternehmer einsetzt, der sollte es nicht nötig haben auf Webseiten zu verweisen, die nur durch Download eines ActiveX-Plugin ersichtlich werden. Informierte sicherheitsbewußte Anwender haben diese gefährliche Schnittstelle abgeschaltet und machen einen weiten Bogen darum. Schönen Gruß nach Redmont
Kleine Berichtigung, meinte natürlich Redmond ;)
hallo peter, das umweltinstitut offenbach macht tolle seminare zum Thema elektroG und rohs. Ich war schon da. War echt gut
Sehr geehrte Unternehmer und Unternehmerinnen, ich suche Unternehmer aus der Elektrobranche, die mir zum Thema ElektroG Gesetz Erfahrungsberichte zukommen lassen würden. Ich schreibe einen Bericht für das Magazin "E-commerce" und würde gerne über die Erfahrungen von Unternehmern mit dem neuen Gesetz berichten. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich einige von Ihnen bereit erklären würden, einen kleinen Beitrag zu verfassen. Entweder per mail an veit.schumacher@marktposition.de oder in unserem Forum unter http://www.du-bist-deutscher-mittelstand.de Vielen Dank im Voraus. Veit Schumacher (Beauftragter des Bundesverbandes Deutscher Mittelstandsberater e.V. für dessen PR & Öffentlichkeitsarbeit)
Hallo Herr Schumacher, ich fände es interessant, wenn Sie ein wenig erläutern würden, was genau die Zwecke und Aktivitäten Ihres Verbandes sind. In etlichen Foren sind schon mehr oder minder kommerzielle Akteure aufgetreten - das möchte man schon vorher wissen, denke ich. MfG Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
Sehr geehrter Herr Schlomka, wir sind ein nicht gewinnorientierter Verband, der sich für die Interessen klein- und mittelständischer Unternehmen einsetzt. Dabei geht es in erster Linie darum den Begriff Mittelstand in der Gesellschaft zu verankern und deutlich zu machen, was für Leistungen er erbringt, wie wichtig er für die deutscher Gesamtwirtschaft ist und welchen Stellenwert er in der NAchhaltigkeitsdiskussion erfüllt. Wir als Verband haben es uns daher zur AUfgabe gemacht branchenübergreifend ein Sprachrohr für die Interessen der KMU zu institutionalisieren. Als noch junger Verband möchten wir ein Netzwerk an mittelständischen Unternehmen aufbauen, die sich nach dem Motto "der Mittelstand hilft sich selbst" untereinander beraten und unterstützen. Darüber hinaus wollen wir uns für deren wirtschaftspolitischen Belange, wie bspw. im ElektroG Gesetz, auf bundesweiter Ebene einsetzen. Eine Einreichung einer Pedition wird angestrebt und die Durchführung von Seminaren in Planung. Wir wurden (zugegebenermaßen) von der Tragweite des Gesetzes überrascht und wollen entsprechend über Multiplikatoren aus Medien und Wirtschaft den Mittelstand zu Wort kommen lassen. Gerade durch den Artikel in der E-Commerce können so Unternehmen auf Misstände hinweisen, die so vielleicht nie an die Öffentlichkeit geraten wären. Durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit gerät die Politik so unter Druck und überdenkt neue Möglichkeiten hinsichtlich der Gesetzgebung. Ich hoffe ich konnte hinsichtlich Ihrer Fragen weiterhelfen, ansonsten schauen Sie doch bitte auf den Seiten des Verbandes unter http://www.bvd-mittelstandsberater.de nach oder kontaktieren Sie uns persönlich. Auch in unserem Forum können Sie mit einer Stellungnahme einen Beitrag leisten. Ich freue mich auf Ihre Antwort, mit freundlichen Grüßen. Veit Schumacher
mich würde es mal interessieren ob es schon erste Urteile zum Thema gibt.
Jetzt haben wir die Einladung zur Abstimmung erhalten. Und nun aber ZACK, ZACK! Potentielle Kandidaten (in unserem Fall zum PB3) müssen bis zum 22.05.2006 ihre Einverständniserklärung bei der EAR eingereicht haben. Die Wahl selbst erfolgt online vom 15.05. bis 22.05. (jeweils einschließlich). So, und wenn wir jetzt nicht aufpassen, dann werden dieselben Nasen der Großindustrie wie bisher weitermachen, weil sie rechtzeitig Bescheid wussten und ihre Einverständniserklärung sicherlich schon abgegeben haben - während der kleine Krauter die Mail vosichtshalber nicht erst gar nicht geöffnet hat (sieht nämlich aus wie Spam) oder es innerhalb einer guten Woche nicht gebacken bekommt, seine Stmme abzugeben oder sich gar zur Wahl zu stellen. Und - ich war noch gar nicht auf der Abstimmungsseite - vermutlich können stets nur diejenigen gewählt werden, die ihre Erklärung im jeweiligen Moment bereits abgegeben haben. Also: wählen am besten erst am 22. Mai, wenn alle Kandididaten feststehen - ggf. Kandidatur (d.h. Einverständniserklärung) aber baldmöglichst? Auf jeden Fall Gefahr im Verzug! Gruß, Ommel P.S. Der ganze Terminplan ist eine unglaubliche Frechheit, nachdem die EAR monatelang ihre Pflichten nicht erfüllt hat. Aber so müssen sie es wohl machen, um "die Kleinen" von der Entscheidungsebene fernzuhalten.
Äußerst dringend - laufendes Wahlverfahren bei der EAR FRIST: bis zum 22. Mai 2006 Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 15. Mai läuft die erste Abstimmung der registrierten Hersteller bei der EAR. Wichtigster Abstimmungspunkt ist, ob die von der EAR ausgearbeitete Interims-Geschäftsordnung und Interims-Wahlordnung angenommen werden sollen. Wir sind der Auffassung, daß sowohl der Ablauf dieser ersten Abstimmung, als auch die Ausgestaltung der Wahlordnung, sowie die vorgeschlagenen Stimmgewichtungen in den Produktbereichen 3 und 5 mit der demokratischen Grundordnung Deutschlands, die sich auch in den Anforderungen des ElektroG an die Gemeinsame Stelle wiederspiegelt, nicht vereinbar sind. Daher empfehlen wir allen registrierten KMU, insbesondere die Interims-Wahlordnung abzulehnen. Begründung: 1) Ablauf Nach unseren Informationen wurden die Wahleinladungen am 11.5. von der EAR verschickt. Die zugrundeliegenden Dokumente (Interims-Wahlordnung und Interims-Geschäftsordnung) datieren vom 8. Mai; der Wahlzeitraum ist vom 15.5. bis 22.5.2006 angesetzt. Mit einer derart kurzen Vorlaufzeit, kombiniert mit der kurzen Abstimmperiode, kann überhaupt nicht gewährleistet werden, daß alle Hersteller an der Abstimmung mitwirken können. Da auch die Benennung der Kandidaten für die nachfolgenden Wahlen der Vorsitzenden der PBV in diesem Zeitraum erfolgen soll, kann von einer fairen, demokratischen Mitwirkung der Hersteller keine Rede sein; vielmehr scheint man hier Fakten schaffen zu wollen. 2) Inhalt der Interims-Wahlordnung § 6(2) der Interims-Wahlordnung sieht vor, daß der Wahlvorstand, der bei der ersten Wahl deckungsgleich mit dem Vorstand der EAR selbst ist, festlegt, wer von den benannten Kandidaten überhaupt auf die zur Abstimmung zu stellenden Kandidatenlisten kommt. Damit wird das gesamte Wahlverfahren vollständig zur Farce; im Klartext heißt das, daß der Vorstand der EAR bestimmen könnte, wer kandidieren darf. Das ist völlig inakzeptabel. 3) Stimmgewichtung nach dem sog. "Quadratwurzelverfahren" Betroffen sind die Produktbereiche 3 und 5. Dieses Stimmgewichtungsverfahren ist geeignet, sicherzustellen, daß die übergroße Mehrheit der registrierten Hersteller in Zukunft keinerlei Einfluß mehr haben wird, denn es kommt eine (abgemilderte) Gewichtung nach Marktanteilen zur Anwendung. Gerade im Produktbereich 3 würde die Annahme dieser Wahlordnung zur Folge haben, daß die Regelsetzung, und (indirekt) die Wahl des Kuratoriums und des Vorstandes vollständig in den Händen der Grossindustrie liegt; die KMU würden vollends zum Spielball der Grossen. Die Chance, diese grobe Benachteiligung der KMU zu verhindern, besteht ausschließlich bis zum 22. Mai 2006, und zwar indem die Interims-Wahlordnung abgelehnt wird, denn dafür reicht die einfache Mehrheit nach Köpfen! Gleichzeitig würde dadurch die EAR gezwungen, eine neue Abstimmung, und diesmal hoffentlich mit angemessenen Fristen, durchzuführen. Wir arbeiten zeitgleich ein Protestschreiben aus, welches wir unter http://elektrog.blog.de veröffentlichen werden. Bitte schicken sie es an das BMU - das ist die einzige Instanz, die der EAR gegenüber weisungsberechtigt ist. Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
So funktioniert das (vielleicht??) mit dem Abstimmen: http://elektrog.blog.de/2006/05/18/ear_wahlen_anleitung_walkthru~809238 Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
Wir haben wegen der unsäglichen, laufenden 'Wahl' bei der EAR Protestschreiben vorbereitet, an das Bundesumweltministerium, und an die IHKs. Bitte machen Sie mit, es ist nur noch Zeit bis zum 22. Mai, 24:00 Uhr! Die Protestschreiben finden Sie hier: http://elektrog.blog.de/2006/05/19/protestieren_sie_beim_bundesumweltminist~811945 _______________ Georg Schlomka Vereinigung gegen Mittelstandsbenachteiligung http://www.vereinigung-mb.de
Hallo, wir hatten einen Fehler in unserer Anleitung zum E-Voting bei der EAR. Wir haben die Anleitung aktualisiert. Jetzt ist alles mit Screenshots ganz genau gezeigt. Sorry für den Fehler. http://elektrog.blog.de/2006/05/18/ear_wahlen_anleitung_walkthru~809238 Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
Wer ist eigentlich von "uns" zur Wahl aufgestellt! Wen kann ich wählen ich bin echt überfragt. Ich wollte bei der EAR wählen, aber bei der 2, Maske wusste ich leider nicht weiter. Wo finde ich die Namen Bitte helft mir dasmit ich noch heute abstimmen kann. Ciao Leute Euer Helge
Hallo allerseits, ein kleines, nicht so optimistisches Update betreffend die Proteste und den Ablauf der Wahl: http://elektrog.blog.de/2006/05/22/wahlen_ear_stand_der_dinge~820287 An alle, die noch nicht abgestimmt haben: Ran!!! Bis 24:00 kann man vielleicht noch was verhindern! @Helge: Hier gibt es eine detaillierte Anleitung zur EAR-Wahl: http://elektrog.blog.de/2006/05/18/ear_wahlen_anleitung_walkthru~809238 _______________ Georg Schlomka Vereinigung gegen Mittelstandsbenachteiligung http://www.vereinigung-mb.de
Also... Hmm.... Laut Stiftung EAR soll ja das Interims-Wahlverfahren auf breite Zustimmung gestoßen sein, über 90 Prozent in den meisten Produktbereichen. Und angeblich soll doch auch nach Köpfen abgestimmt worden sein. Allerdings... ich zerbreche mir nun schon eine ganze Weile den Kopf: Wie kann bei 110 Abstimmenden eine Zustimmung von genau 96,28 Prozent erreicht werden? Oder, noch auffälliger, wie können bei 50 Abstimmenden 93,45 Prozent Ja-Stimmen entstehen? Nach meinen bescheidenen Rechenkünsten hat hier jede Stimme 2% Gewicht, hier können sich doch überhaupt nur ganzzahlige Prozente in 2er-Schritten ergeben? Doch keine reine Abstimmung nach Köpfen? Oder kann ich nicht rechnen? Oder jemand anderes nicht? Ommel, immer noch grübelnd...
@Ommel Ich hab mich auch gewundert, dann aber die Abstimmungsmodalitäten angesehen (auf der ear Seite zuerst in die Ergebnisse und dann zum Bsp auf PB6) Da steht nix anderes als das jede Stimme (pro Firma) Gewichtet wird je nach Volumen der Altgeräte => wer viel Müll produziert hat größeres "Gewicht" bei der Wahl. Gruss
$7 Schlussbestimmungen (1) Diese InterimsWahlordnung tritt mit Annahme durch die registrierten Hersteller der jeweiligen PBV in Kraft. Für die Annahme ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der regist-rierten Hersteller erforderlich. Die in $6(4) genannte Gewichtung bezieht sich m.E. eindeutig nur auf die einzelnen Abstimmungsgegenstände, aber nicht auf die Annahme der Wahlordnung an sich. Vielleicht war es anders beabsichtigt, aber eine automatische Übertragung der Stimmgewichtsregelung von $6 auf $7 sehe ich nicht. Gruß, Ommel
Ach ja, und außerdem: Eine Wahlordnung, über die erst noch abgestimmt werden muss, bei derselben Wahl bereits zugrundezulegen (d.h. zu einem Zeitpunkt, an dem sie nicht angenommen ist) dürfte wohl nicht zulässig sein. Fragt sich dann aber, was denn bis dato galt. Gruß, Ommel
Nachtrag zurr Wahl: Da ich in der Wahlwoche auf einer Messe war, konnte ich mich erst am 22. drum kümmern ... ab 8 Uhr abends habe ich mich durch die Menüs gehievt, Dann stand ich plötzlich vor der Maske zur Abstimmung über Personen - und fand keinen Vorschlag, den man hätte anhaken können. Vermutlich habe ich mich zu blöd angestellt, irgendwer hätte ja auf der Liste auftauchen müssen, dem man ein Häkchen geben kann. Da ich eigenlich sonst einigermaßen mit Programmen wie auch mit Internetseiten umgehen kann, behaupte ich mal, daß diese Wahlmaschine schlicht bescheiden programmiert war. Nun waren wir aber zur Abstimmung aufgerufen und ich schätze, ich bin nicht der einzige, der wie der Ochs vorm Berg stand. Frage: Rechtfertigt das bereits eine Wahlanfechtung? Eigentlich ist der Wahlleiter verpflichtet, eine Wahl so zu gestalten, daß man auch abstimmen kann .... Rudolf Dölling
Eine neue Wahlordnung bereits für die Abstimmung zur Annahme derselben zu verwenden widerspricht so ziemlich jeglichen Rechtsgrundsätzen. Es kann nur die vorher gültige Wahlordnung für diese Abstimmung gelten und da die EAR vorher keine Wahlordnung hatte gilt nun mal eine Stimme pro Stimmberechtigten. Wir prüfen momentan die Option dagegen zu klagen.
Ja, die Zahlen lassen eigentlich keinen anderen Schluss zu, als daß bereits die Stimmen der Abstimmung gewichtet wurden. Um darüber mehr zu erfahren haben wir ein entsprechendes Schreiben an EAR, UBA und BMU geschickt: http://elektrog.blog.de/2006/05/29/abstimmungsergebnisse~838171 Sollte sich die Annahme einer Gewichtung bestätigen, und Herr Theusner keine Auskunft darüber geben können, mit welcher gesetzlichen oder satzungsgemäßen Regelung eine solche Gewichtung zu begründen wäre, werden wir die Wahl gerichtlich anfechten. Freundlichkeit und gute Argumente scheinen ja bei EAR nichts zu fruchten. _______________ Georg Schlomka Vereinigung gegen Mittelstandsbenachteiligung http://www.vereinigung-mb.de
Die Rücknahmepflicht gilt doch nur für Hersteller ,Richtig? Wenn der Händler davon ausgeschloßen ist, dann kann man da doch tricksen. Als Einzelperson gibt man sich lediglich NUR als Händler aus. Auch wenn man die Produkte selber herstellt. Das man die selber herstellt, kann einem nicht nachgewiesen werden. Wenn jemand nachfragt ,wo man die Teile eingekauft hat (Finanzamt), so gibt man einfach einen fliegenden Händler auf irgend einem Trödelmarkt an. Dieser läßt sich nämlich nicht mehr Eindeutig feststellen. Man könnte auch einen Freund benennen der einfach behauptet, die Produkte wären Abfall gewesen und er mußte Sie verschenken. Nachher hat sich für den Händler aber herausgestellt ,das der "Abfall" doch noch zu gebrauchen war. In diesem Falle tritt der Händler in die Rolle des Entsorgers. Und es gibt kein Gesetz ,das verbietet, "Müll" an andere weiterzuverkaufen. Da der "Hersteller" die Ware ja schon "Entsorgt" hat, nämlich indem er Sie an den Händler verschenkt hat muß er für eine Entsorgung nicht mehr aufkommen. Man muß als Händler lediglich nachweisen, das die Ware keine Hehlerware ist. Das währe so auf jedenfall gelungen.
Hallo Thomas, Ihr Vortrag ist sicher sehr kreativ. Ich würde aber dringend empfehlen, sich ersteinmal ordentlich mit dem ElektroG und der weiteren Rechtslage in Deutschland zu beschäftigen. Hinzu kommt, daß - auch in Unkenntnis! - ein Aufruf zu Straftaten selbst eine Straftat darstellen kann. Daher empfehle ich allen Lesern, wenn Sie denn nach Umgehungskonstruktionen suchen, diese mit einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe abzustimmen, bevor man sie anwendet oder gar veröffentlicht. Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
Das ElektroG ist ja wohl kein Strafgesetzbuch, mithin kann eine Umgehung des selbigen auch kein Straftatbestand sein? Den kreativen Beitrag als Aufruf zu Straftaten mißzuverstehen, dürfte ohnehin keinem gelingen, wenn man auch nur halbwegs etwas auf die Werte unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung gibt. PS: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft, kein Aufruf zu Straftaten, sondern nur persönliches Gelaber.
Hallo Stromspannung, ob irgendwelche Teile des Posts von Thomas einen Aufruf zur Straftat darstellen, kann und will und darf ich nicht beurteilen. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, daß manche der vorgeschlagenen Konstruktionen und Handlungen eine Vielzahl anderer Gesetzgebungen berühren, und nicht nur das ElektroG selbst. Insoweit war der Hinweis einfach nur eine Warnung. Wir sollten uns alle im Klaren darüber sein, daß dieses Forum (und andere Plattformen) bestimmten Personenkreisen ein Dorn im Auge sein dürften, und von diesen Personenkreisen auch sicher aufmerksam beobachtet werden. Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
OK soetwas gehört hier nicht rein. Einen Aufruf zu einer Straftat wollte ich wirklich nicht machen. Ich bin halt nur etwas verärgert über diese Regelung. Dann ist es wohl doch besser Harz VI zu beantragen und dem Staat auf der Tasche zu liegen ,als sich mit Kleinserien den Lebensunterhalt zu verdienen. Naja , Harz VI zu beantragen um diese "Straftat" nicht begehen zu müßen kostet den Staat weitaus mehr. Der entstandene "Schaden" durch diese "Schummelei" ist für den Staat weitaus niederiger als wenn jemand sich dann dauerarbeitslos meldet. OK davon rate ich Euch ab, da diese Schummelei eine Straftat ist!!!!!!! Zudem würden bei Kleinserien im Jahr Entsorgungskosten von etwa 200 Euro anfallen wenn man die möglichkeit zum selberentsorgen den hätte. Ich bin da eher für eine Gesetzesänderung die es Kleingewerblichen mit einfachen Aufwand erlaubt ,die Entsorgungskosten zu zahlen. Aber ich würde einfach nicht einsehen, für etwas was 200 Euro kostet gleich 3000 Euro oder mehr zu bezahlen. Wenn jemand 3000 Euro für etwa 50 Kilo Elektronikschrott zahlen müßte, dann stimmt für mich einfach die Relation zwichen erbrachter Leistung und Geldwert nicht überein. Hier sind dann 98% der Kosten reine Verwaltungskosten. Oder wir werden alle Beamte um wenigstends von den hohen Verwaltungskosten zu profetieren*g*.
Hallo Thomas, natürlich sind wir alle, die als kleine Unternehmen vom ElektroG betroffen sind, sehr unzufrieden, und es steht für uns ausser Frage, daß das ElektroG sehr schädliche Folgen hat und haben wird. Mit Sicherheit wird es auch viele kleine Unternehmen geben, die, sei es aus Unwissenheit, oder aus anderen Gründen, das ElektroG nicht beachten. Manche werden durchkommen, andere werden den Haien der Abmahnvereine zum Opfer fallen. Wirklich ändern kann man aber nur etwas, wenn man innerhalb der rechtsstaatlichen Grenzen gegen diese Regelungen / Behörden angeht. Das versuchen wir nach besten Kräften; z.Zt. bereiten wir eine gerichtliche Anfechtung der abgelaufenen Wahl vor. Wenn Sie etwas tun wollen, spenden Sie ein wenig für Gerichtskosten und Anwälte. Um die Schmutzarbeit kümmern wir uns...:) In diesem Sinne Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
Das scheint mir die Essenz zu sein! Anwälte, der Schmarotzende Berufsstand Nummer 1 in diesem besch. Land, werden wieder die Gewinner sein. Hohe Gebüren durch hohe Streitwerte. Wie ich an anderer Stelle beschrieben habe, bin auch ich in der Audiotechnik aktiv und habe mein Projekt eingestellt.
Sehr geehrter Herr Schuhmacher, es ist wohl kaum die Schuld der Anwälte, wenn ungerechte und hochgradig auslegungsbedürftige, unleserliche und undurchdachte Gesetze verabschiedet werden. Diese Schelte sollte sich eher gegen unsere Herren Abgeordnete und ihren Bürokratenstab richten. Im Übrigen arbeitet unser Anwalt in dieser Sache, zumindest soweit keine Vor-Ort-Termine anstehen, pro bono. Denn auch er möchte etwas gegen den Missstand ElektroG / EAR unternehmen. MfG Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
Ein Mitgliedsunternehmen der VMB hat eine einstweilige Verfügung gegen EAR beim Landgericht Nürnberg-Fürth erreichen können. Das Spiel (die Wahlen!) geht also in die Verlängerung! Wie man sieht, kann man eben doch etwas tun. Mehr in unserem Blog: http://elektrog.blog.de/2006/06/22/landgericht_verhangt_einstweilige_verfug~901956 _______________ Georg Schlomka Vereinigung gegen Mittelstandsbenachteiligung http://www.vereinigung-mb.de
Zitat: Autor: Unbekannter Datum: 17.12.2005 01:00 ------------------------------------------------------------------------ -------- @crazy horse: > Sinn eines Unternehmens ist es, Geld zu verdienen, weiter > gar nichts. Das ganze Gequatsche von sozialer Verantwortung > ist gequirlte Kacke. Nicht ganz. Einige Auszüge aus dem Grundgesetz: Artikel 14: [...] (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. [...] Artikel 20: (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. [...] Jedes Unternehmen hat, so wie jeder Bürger dieses Staates, sehr wohl eine soziale Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit. ... Zitat Ende. Also, mein Kommentar dazu: mein kommentar kommt zwar etwas spät, habe aber erst jetzt das interessante Thema hier gelesen... Zu dem obigen Zitat: wer ist denn der unbekannte Schreiber welcher einem Papagei gleich hier irgendwelche Gesetze zitiert? Und wer ist eigentlich das Papageienherrchen, welcher alles dem Papagei vorkaut? Soziale Verpflichtung hin od. her, wie sie es denn mit dem Amtseid aus, den diverse Politiker, Abgeordnete, Minister, Beamte, etc. geleistet UND gebrochen haben?? Interessiert sich der Papagei auch dafür oder nur für die Pflichten die DER BÜRGER hat? Fischer hat vor dem Untersuchungsausschuss ein Schuldeingeständnis abgegeben, und? Streichung der Pension? Gefängnis? NEIN! Im Gegenteil! Hochzeit in Rom, Medienmittelpunkt, Honorar-Professur im Ausland, usw... usw... Keine Strafe, nix mit Pflichten und Verantwortung, etc. Oder Herr Ernst Welteke. Ehemals höchster Deutscher Beamter, korrupt, verurteilt, aus dem Amt entfernt! Und? Bekommt 8000,00EUR Pension jeden Monat, 13x im Jahr! Und dieser Herr hatte die Frechheit besessen in einem Interview zu sagen, daß ihm 8000,00EUR Pension im Monat zu wenig sind, er dagegen klagen will da ihm mehr zu steht weil er - er weiß es ist schwer dem einfachen Volk zu vermitteln - nunmal einen höheren Lebensstandard hat als wie der einfache Bürger...! Hat hier noch irgendjemand Fragen ? Ehrlich gesagt fehlen MIR die Worte bei soviel Kacke die hier im Land abgeht... Ein Bundesrichter hat festgestellt, daß 245,00EUR (als Hartz4-Empf.) zum Leben ausreichen. Mehr ist nicht notwendig...! Punkt. Basta. Aus. Aktuelles Urteil aus Köln von der Ausländerbehörde zu der Ausweisung der Familie des Kalifen von Köln (wer es noch nicht weiß: der sog. Kalif von Köln, Herr Metin Kaplan, hat einen Mordauftrag erteilt, welcher auch ausgeführt wurde!): die Tochter des 'Kalifen' kann trotz Aufhebung des Asylstatusses NICHT ausgewiesen werden, weil diese inzwischen ein Kind bekommen hat und dieses Kind DEUTSCHER Staatsbürger ist... Aber es kommt noch dicker: Die Frau des 'Kalifen' kann NICHT ausgewiesen werden, weil der Mann, der ja bekanntermaßen in der Türkei im Kanst sitzt (wo er hingehört), die Frau nicht ernähren könnte, weil er ja im Knast sitzt! Also folgende Logik: die Frau kann nicht in die Türkei - wo sie hinmüßte nach deutschem Recht - weil der Ehemann sie nicht erhähren kann, weil dieser im Knast sitzt...! Meine Frage an die Community hier: WIE ernährt denn der Ehemann die Frau, WENN DIESE IN DEUTSCHLAND IST, wenn der Mann in der Türkei im Knast sitzt...?? Oder anders (für die, denen das Nachdenken zu schwer fällt): weil der Ehemann die Frau in der Türkei nicht ernähren kann (weil er ja im Knast sitzt), können das ja die Deutschen solange tun... Wie blöde muß ich denn sein, diesen Schwachsinn, der hier im Land abgeht, zu unterstützen und zu finanzieren? Ich möchte EINEN, wirklich NUR EINEM hier im Forum erleben, der von sich sagt: JA! Ich gehe hart arbeiten damit andere sich einem schönen Tag machen können... (ins Schwimmbad gehen bei diesen herrlichen Temperaturen, während sich der Deutsche in der Fabrik die Brust auf den Rücken ackert...). Wer so bescheuert ist, der soll auch immer schön GEZ zahlen, oder die lekker Gebühren hier an die Stiftung-EAR überweisen, oder sonstwas, was sich die Politik eben gerade mal wieder ausgedacht hat... Der obige Forums-Papagei, welcher uns hier an DIE PFLICHTEN erinnert, ist vermutlich auch einer, welcher es sich in einer Vollkaskomentalität gleich hier in Deutschland bequem gemacht hat (vermutlich Beamter). Dieser fürchtet nun zurecht um SEINE Pfründe, würden eine zunehmende Anzahl von Bürgern etwas alternative, kreativere Wege beschreiten... Wohlwahr: seine Angst gilt denjenigen, die sich gegen die Gesetze verhalten, wohlwissend, daß sein bequemer Alltag eines Tages jäh gestört werden könnte. Der bequeme Alltag vom Sortieren der Akten, immer schön einen Aktendeckel aufgeschlagen auf dem Tisch liegen haben, sieht nach Arbeit aus, möglichst ohne Bürgerkontakt, denn der Kontakt zum Bürger stellt eine Störung des soooo liebgewonnenen Alltags dar! Wem da nicht die Augen aufgehen und die Galle überläuft - na, dem ist wirklich nicht zu helfen: es wird wohl die Bestimmung desjenigen sein, eines schönen Tages mit all diesen tollen Gesetzen, Richtlinien, Bestimmungen, Anweisungen, etc. dieses Landes unterzugehen... Kopf hoch: alle anderen werden für sich einen Weg finden. Möglicherweise etwas am Rand der Legalität, aber immer auf der krativen Überlebensseite... Ich werde meinen Weg gehen und kann nur jedem/jeder empfehlen sehr, sehr wachsam zu sein, wenn irgendwelche Mitbürger wie Bojen aus dem Nichts auftauchen (s. obiges Zitat), und uns daran erinnern, was UNSERE Pflichten sind... Meine Pflicht ist es zu überleben! Hört nicht auf die Schäferhunde, die uns anbellen! Wehret den Anfängen! S.Engler P.S.: ich brauche mich nicht zu verstecken. Wer mir schreiben möchte kann dies auch tun an meine e-mail-Adr.: stefanengler98@yahoo.de
Vorab: Bin eine Türkin (wie ich es bewusst als "Namen" hier geschrieben habe). Besuche jedesmal diese Foren bzgl. WEEE/RoHS, dieser schwachsinn von S. Engler hat nichts mit dem Thema zu tun, fehl am Platz!!! Er sollte eher die "MECKER" oder "Rassisten" Foren aufsuchen! Hiermit bitte ich Sie diesen Beitrag von S. Engler zu löschen! Vielen Dank im Voraus. MfG Türkin (die auch hart für Ihr Geld arbeitet und sich mit den Deutschen Gesetzten gut auskennt!!!
Ich stimme Stefan Engler voll zu! Ich habe schon lange mit dieser Ordnungs-, Sozial-, Einwanderungs-, Steuer- und Abgabendiktatur abgeschlossen. @Türkin Das du für dein Geld hart arbeitest, ehrt dich! Aber deine Person war nicht Inhalt irgendeiner Kritik.
Dieser "Stefan Engler" ist wohl mit dem falschen Bein aufgestanden, anders ist seine schlechte Laune und seine Stammtisch-Politik nicht zu erklären.
Hallo, seit ein paar Tagen beschäftige ich mich nun auch mit dem ElektroG und habe ein paar Fragen, auf die ich noch keine Antworten finden konnte. 1. Was konkret ist eine "Marke"? Also muss ich mein Produkt zunächst als Marke (gegen weitere hohe Gebühren) prüfen und eintragen lassen? (Ohne Angabe einer Marke ist nämlich keine Registrierung bei EAR möglich) 2. Zur Fertigung meines Produktes verwende ich ein "Originalteil" eines sehr bekannten Herstellers. Dies besteht aus ca. 90% Kunststoff und ca. 10% Blech. Das "Originaltteiltei trägt das CE-Zeichen. Meine Fragen dazu: - Ist die Verwendung dieses Teiles ohne ausdrückliche Genehmigung des eigentlichen Herstellers überhaupt zulässig? - Darf ich das Teil viellecht dann verwenden, wenn ich die Kennzeichnungen des Originalherstellers entferne? - Verliert das Teil durch Hinzufügen einer Leiterplatte mit extrem einfach Bestückung seine CE-Zulassung - Muss ich nun eine neue CE-Zulassung (EMV-Prüfung) durchführen lassen? Vielen Dank und Grüße Ralf
CE hat ja mit EAR eigentlich nichts am Hut. Hier geht es um die Entsorgung der Geräte und den ganzen Sicherheiten falls der Hersteller pleite geht.
Hallo Thomas, mir ist schon bewusst, dass CE (EMV) und ElektroG nichts miteinander zu tun haben. Trotzdem stellen sich mir diese Fragen bei einem Projekt ... :-) Gruß Ralf
Erstell doch einfach nen neuen Beitrag anstatt es unter ein ganz anderes Thema zu stellen.
Hallo Tuerkin und die Anderen, Tuerkin hat Recht, mein Beitrag vom 17.7.06 gehört nicht in dieses Forum. Es ging ja auch ein wenig um "deutsches Recht" und mehr od. weniger schwachsinniger Gesetze und deren Auslegung. Sollte sich jemand durch meinen obigen Beitrag verletzt od. gekränkt fühlen, so bitte ich denjenigen hier um Entschuldigung. Rassistisch war ich allerdings nicht, ich hatte lediglich ein "so tolles deutsches Urteil" interpretiert um die Unlogik aufzuzeigen, welche sich hinter dem deutschen Recht versteckt. Übrigens (nicht meine Meinung, sondern publiziert von Herrn Rolf Bossi, Promi-RA und Buchautor): die deutsche Rechtssprechung basiert in ihren Grundzügen auf altes, übertragenes und neu interpretiertes Nazirecht... Aber auch das gehört hier nicht her und daher zukünftig nur noch Kommentare "zur Sache". Wie geschrieben, bitte nicht alles so ernst nehmen, es sollte auch etwas zu Nachdenken anregen... S.Engler
Die EAR ist der Tod des produzierenden Mittelstandes.
Hallo zusammen, ich arbeite in einer mittelständischen Firma mit 30 Angestellten und mußte mich lange Zeit mit dem EAR herumschlagen. Die Anerkennung unserer Garantie (Betrag immerhin 500Euro..) dauerte 3 Monate und wurde erstmal abgelehnt. Man verlangte von uns einen Treuhänder. Nach langer Diskussion durften wir die Garantie auf einem Sparkassenbuch einer unabhängigen Privatperson deponieren. Dies wurde jedoch von der EAR erst genehmigt nachdem die Bank schriftlich bestätigt hat das man über die 500 Euro auch ohne Kündigunsfrist verfügen kann. Woher soll so ein Jurist bei der EAR auch wissen das dies auf jedes Sparbuch in dieser Summe zutrifft. Cool war auch ein Telefonat mit Herrn Gold...., der Oberjurist von diesem Laden. Er sagte das wer diese paar Euros nicht aufbringen könnte sollte doch lieber etwas anderes machen. So arrogant kann man nur sein wenn man einen vermutlich unkündbaren Job, Supergehalt und keinerlei Respekt und Bodenhaftung mehr gegenüber seinen Mitbürgern besitzt. Unser Antrage auf Kostenbefreiung auf Grund der Geringen Menge wurde natürlich abgelehnt. Wir sollten durch einen Wirtschaftsprüfer nachweisen das diese Beiträge uns ruinieren würden. Haben die eine Ahnung was ein Wirtsschaftsprüfer kostet ? Außerdem steht in der Gebührenordnung §2, das die Kosten in angebrachter Menge zur Inverkehrgebrachten Menge stehen müssen. Also mal gerechnet, 275 Enstorgungskosten für 2006 im Verhlätnis zu mehreren Hundert Euro Gebühr. Mitlerweile klagen wir und einige andere Firmen gegen diese Willkür vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Die haben in den letzten Tagen in anderen Fällen schon sehr intressante Urteile gegen die EAR gefällt, u.a. haben Sie sogar verfassungsrechtliche Zweifel geäußert.
@Stefan: kannst du mir ne Quelle zu den Urteilen nennen? Würde mich interessieren was da genau entschieden wurde.
QThomas O Zu Deiner Frage nach der Quellenangabe: Du findest die meisten Sachverhalte mittels der Archiv-Suchefunktion auf der HP von: a) Berliner Morgenpost b) Tagesspiegel-Online (ggf. via Google) Ein AZ zu diesem Kalifen-Urteil habe ich nicht zur Hand, aber es wurde verhandelt vor der Kölner Ausländerbehörde. Den Sachverhalt habe ich sinngemäß so wiedergegeben, wie er publiziert wurde. Allerdings habe ich in einem Fall einen Umkehrschluß gewagt, welcher einigen hier aufgestoßen ist. Dies war meine Interpretation, die eigentlich nicht in dieses Forum gehört... Manchmal kann man sich etwas über deutsche Rechtssprechung erregen, soll so nicht wieder vorkommen. Auch ich bin (wie wahrscheinlich die meisten hier) ein Technik-Freak und mache hauptberuflich Entwicklungen im Bereich Fahrzeugtechnik für einem bekannten deutschen Fz.-Hersteller. Was mich etwas ärgert ist eben die Tatsache, das mir als Entwickler von Amts wegen permanent Knüppel zwischen die Beine geworfen werden! Insofern kann ich gut verstehen, wenn Personen resignieren, die Firma verkaufen/auflösen und ihre Antriebskraft vollens verlieren... Gruß, Stefan
Stephan Engler hat sich bei seinem Beitrag zweifellos in Rage geschrieben und alle seine Äußerungen würde ich auch nicht unterschreiben. Aber dennoch: Im Kern hat er Recht. Das mit dem Kalifen von Köln ist zweifellos eine traurige Angelegenheit, da kann man nur mit dem Kopf schütteln. Man sollte hier wirklich mal vernünftig an die Sache herangehen und solche Leute den Landes verweisen. Solche Einzelbeispiele sind nicht nachvollziehbar und helfen nur den rechtsextremistischen Teufeln der NPD in der Bevölkerung Fuß zu fassen. Die türkischen Gastarbeiter kamen in den 60/70er Jahren in unser Land, aber nun sollte man das Kapitel Moslems in Deutschland wieder beenden und den Normalzustand wieder herstellen. Es spielt keine Rolle ob diese Arbeiten gehen oder zu mir freundlich sind. Ich möchte nicht das ich im Alltag mit dieser fremden und unheimlichen Kultur konfrontiert werde. Der Schwerpunkt liegt auf dem Wort "Alltag". Ich habe nichts gegen Schüleraustausch, persönliche Freundschaften, Urlaub oder so etwas. Aber wenn ganze Stadtbezirke einen islamischem Beigeschmack bekommen, dann gefällt mir das überhaupt nicht. Das sagte ich auch schon oft zu hier lebenden Moslems und selbst die gaben mir da auch fast immer Recht ! Wenn ich nach Tunis, Kairo oder Ankara fahre, dann will ich islamische Kultur sehen und keinen deutschen Bratwurststand. Und in Köln oder Berlin will ich deutsche Kultur sehen. Das sollte man doch verstehen, oder ?
hat eigentlich mal jemand versucht, in einem islamischen Land eine christl. Kirche zu bauen? Hier gibts Steuermittel als Zuschuss für den Moschee-Bau :-( Oberhausen glaube ich war das.
Ich dachte, hier geht es um Elektro-Altgeräte? Unser Dorf hat immer noch keinen Container und keinen zuständigen Wertstoffhof. Wer Elektroschrott hat, muss über das Landratsamt ein Einsatzfahrzeug des Entsorgers bestellen, was den Spaß vermutlich extrem verteuert. Aber was die Verbreitung des Islams in Deutschland betrifft, habt Ihr schon recht, diese Bevölkerungsgruppe wächst wirklich wie ein Krebsgeschwür... ...
Q...HanneS... direkt um (die Entsorgung von) Elektro-Altgeräte ging es hier eigentlich nicht. Ursächlich ging es um ein wunderschönes, neues Gesetz, welches einigen Kollegen unter uns Knüppel zwischen die Beine wirft und für erhebliche Verunsicherung sorgt... Das eigentliche Problem ist doch die 'Machtlosigkeit' mit welcher wir Betroffenen auftreten MÜSSEN - ob wir wollen oder nicht - geradezu einem Bittsteller gleich. Der kleine Entwickler wird so zu einem behördlichem 'Vorgang' (Fachsprache: Verwaltungsakt). Und so hat die Behörde die wohlwollende Grundlage geschaffen zur Umsetzung ihrer staatlichen Willkühr. Und das hat nichts - wie ein Forenteilnehmer hier einmal mutmaßte - mit dem Aufstehen auf dem falschen Fuß zu tun! Denn: das staatliche System macht keine Fehler... es IST der Fehler! Ich persönlich kenne einige gestandene Ingenieure, die in dem (deutschen) System einfach keine Perspektive mehr gesehen haben. Natürlich, nicht alles läuft für den Einzelnen immer über Jahre rund. Aber diese Menschen haben mir gesagt: Was soll ich mich da noch krummachen? Für wen denn - wenn nicht für mich? Etwa für den sog. Vater Staat? Nichtdoch. Sie sagen: ich lebe momentan ganz gut von Hartz4 und einigen Nebentätigkeiten... ...der Mercedes läuft auf den Namen vom Opa - so what? Manometer. Soll das unsere Zukunft sein? Je mehr staatliche Reglementierung erfolgt - desto mehr Menschen werden sich diesem System entziehen...! Und zu meiner Meinung reagieren diese Leute absolut menschlich! Je größer der Drang des Staates den Bürger reglementieren zu wollen - desto größer der Drang des Bürgers zu 'kreativen' mithin alternativen Erwerbsquellen... Der Autor Günter Ogger hat einaml gesagt (in seinem Buch "Deutschland vor dem Chaos"): je schlechter die Politik und je größer der Wunsch des Staates alles kontrollieren zu wollen - desto größer ist die Schwarzarbeit im diesem Land. Weiter: die Schwarzarbeit an sich ist nichts illegales, vielmehr die ureigenste Form des Menschen im Austausch von Dienstleistungen (ohne den Staat daran zu beteiligen, wozu auch). Der gemeine und oft gescholltene Schwarzarbeiter handelt also garnicht illegal, sondern - ohne es primär zu realisieren - in seinem Wesen und Handeln völlig menschlich (lt. Ogger). Hoffe zum Nachdenken angeregt zu haben, S.Engler.
@Stefan: Du brauchst mich nicht zum Nachdenken anzuregen, Du rennst bei mir offene Türen ein. Mir ist bewusst, dass DL keine Demokratie hat, sondern eine Lobbykratie. Mir ist auch bewusst, dass sich diese nicht einfach so abschaffen lässt, es sind zu Viele, die nicht bereit sind, auf ihre Privilegien zu verzichten. Mir ist auch klar, dass Politik nicht im Bundestag (von den "gewählten" Marionetten) gemacht wird, sondern in den Ämtern selbst, denn die dort tätigen Beamten werden einen Teufel tun, sich selbst überflüssig zu machen, indem sie Bürokratie abbauen. Also wird das Krebsgeschwür "Beamtentum" weiter wuchern. Es ist auch klar, dass das EAR-Gesetz viele kleine Betriebe (eben den "Mittelstand") in den Ruin treibt. Gewinner sind wieder mal die großen Konzerne, die auch die Mittel haben, entsprechende Mitarbeiter (Beamte) entsprechender Ämter und auch Politiker von ihrer Sicht der Dinge zu überzeugen. ...
@...HanneS... Beamtentum, Marionettengehabe, usw... Ja, Recht hast Du wohl. In diesem Zusammenhang fällt mir ein Zitat einer Bekannten ein, welche in der DDR aufgewachsen ist: "In der DDR wußte jeder was falsch läuft - aber keiner durfte etwas darüber sagen... Hier, im Westen, kannst Du alles sagen was Du willst - aber keine Sau interessiert es...". Da ist wohl was dran, nichtwahr? Nochmal: es ist ein großes Problem über Mißstände in diesem schönen Land zu lamentieren, ohne wirklich gute Konzepte zu deren Lösung anbieten zu können. Ich wurde hier ob meiner "Stammstichparolen" gescholten, gern würde ich eine Lösung der Probs hier feilbieten - habe diese aber leider auch nicht. Bemerkenswerterweise haben meine "Kritiker" hier auch kein Stück zur Erkenntniss od. Lösung des Problems beigetragen, warum wohl? Jede Partei, welche gerade nicht regiert, tönt, was alles falsch entschieden wurde und was diese - würde sie gewählt - alles wieder ändern würde. Schöne, verlogene (Politik-)Scheinwelt. Also, ...HanneS..., ich stimme mit Dir vollens überein. Doch wisse: nur kollektives Handeln wird hier weiterhelfen! Der Aufbau, die Kanalisierung und Bündelung der Kräfte - darin liegt die eigentliche Herausforderung. Möge dieses Forum die Diskutanten einigen und dazu beitragen. S.Engler.
Das Problem wird sich lösen. Die Auswanderungsrate ist exponentiell, im letzten Jahr waren es 160.000. Klingt nicht viel - aber wenn es Jahr für Jahr mehr wird? Dazu ständiger Geburtenrückgang. Und wenn man sich anschaut, wer so geht..., ich stelle mir die dummen Gesichter vor, wenn nur noch Politiker, Beamte, Rentner und Hartz-Empfänger hier sind, wer wird denn dann gegängelt und verwaltet? Mir persönlich geht es materiell ziemlich gut, da kann ich nicht klagen, trotzdem habe ich die Nase restlos voll, man bekommt einen Knüppel nach dem anderen in die Beine, es macht keinen Spass mehr.
Hallo, crazy horse! Ich freue mich für Dich das es Dir materiell gut geht und Du nicht klagen kannst. Das kann nicht jeder von uns sagen. Die Zahlen, die Du genannt hast, stimmen ungefähr mit meinen Informationen überein. Dennoch finde ich es ziemlich bemerkenswert: die Personen, welche Deutschland verlassen, sind hochgebildet und studiert (z.T. Ärzte, Ingenieure, etc.) welche hier leider keine Zukunft mehr sehen. Im Gegenzug wandert ungefähr die gleiche Anzahl an Personen nach BRD ein. Stellt sich doch die Frage: sind diese auch so hochgebildet wie der Abgang an Personen, oder sind dies Flüchtlinge, Asylanten, irgendwelche Verfolgte, etc., welche vermutlich an den schönen, sozialen Systemen partizipieren wollen. Ich weiß es nicht. Aber ich möchte der Foren-Gemeinde doch folgendes Erlebnis nicht vorenthalten: eine Bekannte von mir, sie ist aus der Ukraine, antwortete auf meine Frage, wie sie denn nach Deutschland gekommen sei wie folgt: "...durch meinen Mann, er ist Jude.". Auf meine weitere Frage, was denn der Mann hier arbeiten würde, welche Fähigkeiten dieser hier anbieten würde, antwortete die Dame (fast schon pikiert): "...aber warum sollte mein Mann denn arbeiten? Er ist doch Jude! Und der deutsche Staat hat doch die Möglichkeiten geschaffen für diese Menschen, hierher zu kommen...". Jeder möge sich selbst ausmalen, wovon diese Menschen leben und wer deren Krankenversicherung zahlt. Mir fehlen da einfach schlicht die Worte. S. Engler.
Hallo Leute, wie ich sehe bewegen sich auf dieser Plattform auch zahlreiche Fachleute für alles mögliche.... ;-) Ich hätt da auch mal ne Frage in die Runde. Ich bin eigentlich nur ein sehr kleiner HÄNDLER für Computer, Telefone und Digitalkameras. Verkaufe üblicherweise nur fertige Systeme namhafter Hersteller. Von Zeit zu Zeit bekomme ich aber auch Anfragen, ob ich einen Computer individuell zusammenbauen kann. Ich bin aber kein gelernter Elektroniker oder Techniker. (Habe im Hauptberuf was ganz anderes gelernt) Ist es überhaupt legal als "ungelernter" Coputer selber zusammen zu bauen und diese zu verkaufen? Und welche anderen Gesetze außer dem EAR muß ich dabei einhalten??? Habe mal gehört, dass ich die fertigen Geräte beim TÜV abnehmen lassen müsste. Würde aber nur Standardkomponenten "zusammenstecken", nix selber löten. Gibt es sowas wie ein Handuch oder Informationsquelle über die Gesetze und Verordnungen, die in so einem Fall (Assemblierung von PC's)greifen würden????
Hallo allerseits, habe erst jetzt dieses Forum entdeckt. Deswegen ist meine Frage ja irgendwann/wo bereits beantwortet worden. trotzdem stelle ich sie mal: Wie sieht eigentlich die rechtl. Lage aus, wenn ein (Klein)unternehmer, der bislang hier in D. seine Geräte gebaut und verkauft hat, ins (außereuropäische) Ausland umzieht (zumindest mit seiner Firma) um dann seine Produkte per Versandhandel (z.B. via ebay) weiter zu verkaufen. Bei ebay haben z.B. schon Firman aus z.B. den USA oder HongKong Ware angeboten und auch von dort verschickt. Da die EAR ja nur in der EU gilt, wäre dann doch der Anbieter davon nicht berührt oder? @Raffnix: Solange Du den PC nur aus (Standard)komponenten zusammensteckst (also z.B. fertiges Gehäuse, in das Du das fertige Mainbord reinschraubst, usw.), kannst Du als Händler durchgehen. Sobald Du aber z.B. einen Lötkolben anzufasst, um irgendwas zu reparieren oder zu verändern, braucht Du einen entsprechenden Meisterbrief (oder ein Ingenieurdiplom). Aber vielleicht kannst Du ja auch Deine Fa. ins Ausland verlegen ;-) Gruß, Alexander
Leider bringt das nichts in das Ausland zu gehen, da Sie dann ja als "Erstinverkehrbringer" innerhalb der EU gelten (also auch als Händler). Gruss
Hallo Alexander, danke für die Info! Das macht mir wieder Hoffnung. Mit dem Lötkolben würde ich eh nur mehr Schaden anrichten, als Positives bewirken. Daher lasse ich es eh. Was mich außerdem bewegt, ist die Frage, wenn ich einen Rechner aus fertigen Standardkomponenten zusammenstecke (assembliere) erschaffe ich ja ein neues Gerät. Braucht man für dieses neue Gerät dann wieder CE-Zeichen, TÜV-Gutachten, Radio-Strahlengutachten oder sonstige Zulassungen. Oder reichen die Prüfzeichen der Einzelkomponenten? (Sofern welche darauf sind)Muß ich über die zusammengesteckten Kisten irgendwelche Nachweise führen? Mit dem Auswandern muß ich mir Zeit lassen, bin ein wenig immobil... ;-) Würde dann lieber das Gewerbe aufgeben. Gruß
Hallo Raffnix, das CE - Zeichen darf in Eigenverantwortung vergeben werden. Solange das Gerät die Eigenschaften erfüllt, gibt es kein Problem. Lässt aber ein Kunde nachmessen, warum sein Fernseher flimmert, wenn der PC an ist, dann könnte es ein Problem geben. Rudolf
Also erst mal was grundsätzliches: Das Gesetz um das es hier geht heisst ElektroG. EAR ist die privatwirtschaftliche Veranstaltung der großen Unternehmen um die kleinen platt zu machen, das Elektro Altgeräte Register, zuständig für die Koordinierung der Abholung von eingesammelten Altgeräten. Was nun die Frage nach Hersteller oder Händler betrifft ist das ziemlich komplex. Das ElektroG definiert leider diverse Begriffe um, einer davon ist der Begriff des Herstellers. Im Sinne des ElektroG ist der "Hersteller" jeder der Geräte im Geltungsbereich des Gesetzes erstmalig in Verkehr bringt. Das kann also auch ein Importeur sein, oder jemand der Geräte bei anderen in Auftrag fertigen lässt und dann unter eigenem Namen vertreibt. Da es sich bei den Einzelteilen eines Computers nicht um Geräte handelt (die Definition ist schwer, da die EAR hier eine andere Meinung vertritt als das Gesetz), ist im Zweifelsfalle derjenige der Hersteller, der diese zu einem Gerät zusammenfügt. Streng genommen wäre der Händler der einem fertigen PC weiteren Speicher einbaut auch ein Hersteller und müsste die dem bereits gemeldeten Gerät hinzugefügte Masse der EAR melden. Je mehr man sich mit den Details und Folgen des ElektroG auseiandersetzt desto mehr verliert man den Respekt vor dem Gesetzgeber...
@Guido Körber: Du möchtest gern, das wir alle Respekt vor dem Gesetzgeber haben, ja? Ist denn die Frage erlaubt, ob der sog. Gesetzgeber auch Respekt vor mir/uns also vor seinen Bürgern hat? Oder stellt sich diese Frage nicht/darf sich nicht stellen? Der sogenannte Gesetzgeber (dies sind übrigens mehrheitlich Leute, welche geschworen haben dem Wohl des Volkes zu dienen, und nicht umgekehrt!) hat soeben ein "Antidiskrimenierungsgesetz" erlassen. Dazu gleich eine Behörde aus dem Boden gestampft wo Leute Posten zugeschoben bekommen, die die Partei bislang anderswo nicht unterbringen konnte (alles gaaaanz korrekt so, keiner der Bürger hat doch da was gegen, nichtwahr?). Demnach ist es ab dem 1.1.2007 VERBOTEN in einer Zeitungsanzeige nach einem "Kraftfahrer" zu suchen. Es ist dann nach DEM NEUEN GESETZ (um so etwas geht es hier ja im Forum!) falsch und strafbar! Alles klar? Angezeigt werden kann die Firma, die die "Kraftfahrer"-Sucheanzeige geschaltet hat! Ich finde soetwas absurd! Nach der Einlassung von Guido Körber würde Respekt vor dem Gesetzgeber bedeuten: JEDES noch so schizophrene Affentheater (Gesetz) mitzumachen - natürlich ohne nachzudenken, immer schön wie es "vom Gesetzgeber" verordnet wird...! Respekt vor dem Gesetzgeber sollen wir haben (tönt Guido Körber): im Jahre 2004 - vor Einführung von Hartz4 - wurde VOM GESETZGEBER gesagt: "...niemand wird zu einem Wohnungsumzug GEZWUNGEN...". Mit dieser Aussage sollten die Bedenken von einigen abgetan werden, welche meinten, Hartz4 wäre ein Gesetz in die verordnete Armut. Und? Heute können wir alle (auch Guido Körber) in der Zeitung von tausenden amtlichen Schreiben an die (Hartz4-)Bevölkerung lesen, diese möchte die Wohnungskosten verringen, sonst gibt es eine Leistungskürzung! Gott erhalte mir da den Respekt vor den gesetzgeberischen Lügenbaronen! weiteres Beispiel: meine Tochter ist 26Jahre und wohnt (noch) bei mir zuhause, sie hat einen Hart4-Antrag gestellt. WARUM besteht das Amt (durch den Gesetzgeber angeleitet) nun auf einen Einkommensnachweis INKLUSIVE Vermögensauflistung VON MIR?!? Hallo? Ich habe keinen Antrag od. sonstwas gestellt, also was soll das? Ich beschwerte mich und verlangt ein Gespräch mit dem Gruppenleiter der Behörde. In dem Gespräch wollte ich gern wissen, auf welcher RECHTSGRUNDLAGE von mir diese Nachweise eingefordert werden, und wo genau ich diese nachlesen könnte. So, jetzt kommts: dieser (verbeamtete) Gruppenleiter sage mir wörtlich: "...nun, das können Sie nirgends im Gesetzestext nachlesen, das entscheiden die Sachbearbeiter je nach Fall...". HA HA HA ! Bei so viel Schwachsinn, lieber Guido Körber, habe ich den Respekt längst verloren! Was soll denn dieser Quatsch, ich kann dieses Gesetz nirgendswo nachlesen und das jeder Sachbearbeiter selber entscheidet - am besten alle unterschiedlich, von Tagesverfassung abhängig, oder was? Nee, mein Lieber, das ist Verarschung des Bürgers! Und wenn soetwas hier mit dem ElektroG / EAR durchgezogen wird, ohne Rechtsgrundlage, undurchsichtig, für den Betroffenen nicht nachvollziehbar, von Fall zu Fall anders - nach was bleibt dann denn noch übrig, als irgendwie sein eigenes (halblegales) Ding zu machen... Zusatz, lieber Guido Körber, zum Thema Respekt vor dem Gesetzgeber: mein Opa hatte sich im 2.Weltkrieg geweigert irgendwelche Gefangenen zu erschießen. Daraufhin wurde mein Opa vor Ort standrechtlich hingerichtet. Der Gesetzgeber, lieber Guido Körber, hat also damals erlaubt meinen Opa abzuknallen. Alles völlig legal! Ne tolle Vorstellung lieferst Du hier ab, Guido Körber. Ehrlich gesagt, hätte mein Opa damals sein ganzes Magazin auf irgendsoeinearmegefangenensau abgefeuert - ich hätte meinen Opa heute möglicherweise noch. Ich hätte meinen Opa gerne kennengelernt - es war mir nicht vergönnt, weil mein Opa das Leben eines niederen Gefangenen höher einstufte als sein eigenes - als wie vom "Gesetzgeber" gefordert wurde. Das hat ihm selbst das Leben gekostet! Ehrlich, Mann, ich scheiße auf den Respekt vor dem Gesetzgeber! S.Engler
Ich glaube, ich lese nicht recht? Hallo Stefan Engler!!! Guido Körber ist nicht dein Gegner und auch kein Befürworter des ElektroG. Er und andere engagieren sich mit Eifer auf eigenen Webseiten, um diese Behördenwillkür Namens Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) für die, die davon betroffen sind irgendwie umgänglich zu machen. Also such dir bitte nicht den falschen Gegner aus, sondern lies stattdessen die Beiträge dieses Threads aufmerksam durch!
@Aufreger Full ACK! @Stefan Engler Würde mal sagen, wer lesen kann ist klar im Vorteil!
"Respekt vor dem Gesetzgeber sollen wir haben (tönt Guido Körber): im Jahre 2004 - vor Einführung von Hartz4 - wurde VOM GESETZGEBER gesagt: "...niemand wird zu einem Wohnungsumzug GEZWUNGEN...". Mit dieser Aussage sollten die Bedenken von einigen abgetan werden, welche meinten, Hartz4 wäre ein Gesetz in die verordnete Armut. Und? Heute können wir alle (auch Guido Körber) in der Zeitung von tausenden amtlichen Schreiben an die (Hartz4-)Bevölkerung lesen, diese möchte die Wohnungskosten verringen, sonst gibt es eine Leistungskürzung! " passt zwar nicht zum eigentlichen thema, aber unkommentiert stehen lassen geht auf keinen fall: Herr Engler? Ich bin vor 2 Jahren "freiwillig" umgezogen, weil es beruflich und damit auch finanziell nicht besonders lief? Wer hat nun mit mir Mitleid und warum? Niemand! Warum auch, es ist doch ein ganz normaler Vorgang, nicht schön vielleicht, aber auch nicht besonders bemerkenswert. Und nun frage ich Sie mal direkt: Was ist daran so schlimm, wenn ein HartzIV-Empfänger umzieht. Seine alte Wohnung zahlte das Amt, seine neue auch. Er macht also auch weiterhin massivst Gewinn bei der Sache
@Aufreger @Steffen Ja, Ihr habt damit Recht. Habe G.K. auch nicht als Gegner gesehen. Seine Meinung erschien mir zuerst ein wenig kontrovers. So also Guido Körber für 'unsere' Sache einsteht - mithin gegen Behördenwillkühr und diesen ganzem Bürokratiewahnsinn - so hat er meinen ganzen Respekt! Absolut. Ich ziehe meinen Hut vor Guido Körber, möge er bitte meine obigen Zeilen nicht ernst (persönlich) auffassen. Natürlich ist im Vorteil, wer lesen kann... Ich gebe zu (ein Mangel meiner selbst) einiges nur 'überflogen' zu haben. Sorry. @Kai: Sie also haben mich direkt angesprochen. Ich habe ja auch einiges aus meiner Erfahrung dazu beigetragen, ist ja nicht immer leicht hier seine Lebensgeschichte (teilweise) zu offenbaren. Also: wer freiwillig seinen Wohnsitz verlegt (neuen Job in anderer Stadt, neue Freundin, etc.), handelt nach eigenem Ermessen. Dagegen kann/wird niemand etwas sagen wollen - egal ob nun vom Staat bezahlt od. nicht. Es ging in meinem Thread doch auch um die 'Verlogenheit' des Gesetzgebers, darum also, das bei dem Gesetzgebungsverfahren (wo noch Veto-Möglichkeiten bestehen, z.B. seitens des Bundesrates) die Sachlage heruntergespielt wird. O-Ton: "...niemand wird gezwungen seine Wohnung aufzugeben...". Aber genau das passiert doch jetzt tausendfach: egal, ob der Betroffene das möchte oder nicht. Natürlich wird die alte wie die 'neue' Wohnung durch den Staat bezahlt. Es geht doch darum, das der Betroffenen zum Spielball der Behörden (des Gesetzgebers) wird. Und dies ist nicht akzeptabel! Und auf das ElektroG/EAR übertragen (dieses Thema hier) wird der (Klein-)Unternehmer zum Spielball der Behörden. Und genau dies muß doch bekämpft und möglichst verhindert werden... @Kai: Die Entscheidung zu einem Wohnungswechsel sollte jeder für sich selbst treffen - so wie Sie es getan haben - und nicht das Amt! Natürlich wird es kein Mitleid von irgendjemanden geben (können), jeder hat ja 'sein' Paket zu tragen. Ich aber wünsche Ihnen - Kai - für die Zukunft alles Gute... S.Engler.
Herr Engler, Sie scheinen vollkommen den Blick für die Realität verloren zu haben. Der, der die Wohnung bezahlt, bestimmt auch was er wo wie bezahlt. Und wenn man selbst die Wohnung nicht zahlen kann, hat man auch keinen Anspruch auf die Bestimmung. Das ist doch logisch. Ich selbst zahle meine Wohnung und kann deswegen bestimmen, ob ich umziehe. Kann ich meine Wohnung nicht bezahlen (wie es ja bei mir war), dann bestimme ich auch den Umzug. Zahlt ein anderer die Wohnung, dann hat logischerweise er auch das Recht der Bestimmung. Möchte ich nicht, daß ein anderer bestimmt, muß ich was dafür tun: Arbeiten gehen und selbst die Miete bezahlen. Ich verstehe nicht, warum Sie da so einen Aufriss machen... und es wird ja auch niemand gezwungen zumziehen. nur wer geld weiterhin für die Miete bezahlt haben will, muß halt in eine passende (und das ist das Zauberwort). "Es geht doch darum, das der Betroffenen zum Spielball der Behörden (des Gesetzgebers) wird. Und dies ist nicht akzeptabel!" Was ist nicht akzeptabel? Das der, der die Miete zahlt, sagt wo es lang geht? Das ist doch wohl nicht ihr ernst. Die Leute werden nicht ein Sammellager gesteckt, sondern bekommen eine andere Wohnung. So wie ich es zb auch machen mußte, weil ich kein Geld mehr hatte. Wo ist da das Problem?
@Kai: Na, da scheint ja einer ganz schön was durcheinander zu bringen! Sie, Herr Kai, meinen also, wer die Wohnung bezahlt bestimmt auch darüber "wo es lang geht", ja? Das Amt bezahlt aber leider die Wohnung nicht! Sondern der Steuerzahler! Weiterhin wird DER BEAMTE / SACHBEARBEITER auch vom Steuerzahler bezahlt! Folglich müßte ICH (als Steuerzahler der ja die ganze Schose löhnt) dem Sachbearbeiter sagen, was er wie zu tun hat. Weiterhin müßte ICH (als Steuerzahler) bestimmen, wer nun umzieht und wer nicht... Also in einer Art Volksabstimmung der Zahlenden, oder wie?? So einen Blödsinn habe ich hier wirklich noch nicht gelesen denn Tatsache ist, das der Sachbearbeiter MIR sagt was ich wie zu tun hätte, obwohl ICH ihm sein Gehalt erwirtschafte! Ihr Beitrag oben ist absurd! Um es mal mit Ihren Worten zu formulieren: das der Sachbearbeiter sagen will "wo es lang geht", obwohl der Sachbearbeiter SELBST vom Steuerzahler alimentiert (durchgefüttert) wird, eben DAS IST NICHT AKZEPTABEL! Hierzu mal ein obiges Zitat: Aktuelles Urteil aus Köln von der Ausländerbehörde zu der Ausweisung der Familie des Kalifen von Köln (wer es noch nicht weiß: der sog. Kalif von Köln, Herr Metin Kaplan, hat einen Mordauftrag erteilt, welcher auch ausgeführt wurde!): die Tochter des 'Kalifen' kann trotz Aufhebung des Asylstatusses NICHT ausgewiesen werden, weil diese inzwischen ein Kind bekommen hat und dieses Kind DEUTSCHER Staatsbürger ist... Aber es kommt noch dicker: Die Frau des 'Kalifen' kann NICHT ausgewiesen werden, weil der Mann, der ja bekanntermaßen in der Türkei im Kanst sitzt (wo er hingehört), die Frau nicht ernähren könnte, weil er ja im Knast sitzt! Also folgende Logik: die Frau kann nicht in die Türkei - wo sie hinmüßte nach deutschem Recht - weil der Ehemann sie nicht erhähren kann, weil dieser im Knast sitzt...! Meine Frage: WIE ernährt denn der Ehemann die Frau, WENN DIESE IN DEUTSCHLAND IST, wenn der Mann in der Türkei im Knast sitzt...?? Oder anders (für die, denen das Nachdenken zu schwer fällt): weil der Ehemann die Frau in der Türkei nicht ernähren kann (weil er ja im Knast sitzt), können das ja die Deutschen solange tun... Mit der KAi-Logik also müßte doch die ganze Sippe längst abgeschoben sein, da erwiesen ist, das diese sich hier in Deutschland nicht benehmen können. Aber nein, kassieren seit 20 jahren Sozialhilfe... Wie das denn, wenn es doch gar kein Problem gibt? Also, ein Problem sehe ich lediglich in einer gestörten Wahrnehmung einzelner Personen hier. S.Engler.
Mann Mann Mann !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! S.Engler, HIER GEHT ES UM DAS EAR!!!!!!!!!!!!! UND NICHT UM IRGEND EINEN ANDEREN SCHROTT. Tu uns einen Gefallen und verschone uns mit deiner SAU DUMMEN PROPAGANDA!
Herr Engler, nicht Sie erwirtschaften das Gehalt des Beamten, sondern Ihr Unternehmen, was Sie bezahlt bringt das Geld für Sie auf. Und das Geld kommt wieder vom Kunden, der das Geld von seinem Arbeitgeber hat der...wie weit wollen Sie das Rad zurückdrehen? So weit bis es Ihnen passt?..scheinbar schon. Also sowas unlogisches. Ich bitte Sie. Und versuchen Sie doch bitte nicht, Sozial-Recht mit Ausländerrecht zu mischen. Was kommt als nächstes Polemische von Ihnen? Das Fußballer zu viel verdienen? Oder die Ölmultis alle bestreikt werden sollen?
Die Hartz IV-Gesetzgebung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung ist ein Ärgernis für sich und gehört nicht in diesen Thread. Hier geht es ausschließlich um die Elektroschrottrichtlinie (ElektroG). Man kann das Thema ALG-II zwar benennen und ebenso wie das ElektroG zurecht als Schikane ansehen (für den einen mehr, für den anderen weniger), aber das "Kleingedruckte" zum Thema Hartz-IV gehört einfach NICHT hier rein. Mach doch ein neues Thema auf, dann kann dort Dampf abgelassen werden und andere können sich dazu äußern.
Welch Sammelsurium von Fehlannahmen, welch Papageienpapagei, der hier alles nachkrächzt, was ihm die Herrschaften außerhalb des Käfigs brockenhaft und vorgekaut an Thesen vorwerfen. Zu müßig wäre es, alles erneut abzuhandeln: Sozialsysteme platzen nicht, weil es ein Naturgesetz ist, sondern sie willkürlich nicht mehr gefüllt werden. Arbeitsplatzpolitik? - Fehlanzeige! Hier setzen Eliten an, wenn es ihnen ernst wäre; Renten- und Krankensysteme halten sich konstant, eine Explosion, wie es das Papageienherrchen verkündet, gibt es nicht... Fest gemauert in der Erden, steht das Fundament dieses deutschen Systems. Ungerecht fühlen sich viele behandelt, von Steuerlasten jammern sie, obwohl ein Gemeinwesen im kapitalistischen System nur durch Steuern aufrechterhalten werden kann. Vornehmlich ist das Klagen über Steuerlast heute berechtigt, denn die drückende Last erlaubt kein sorgenfreies Leben, einer Sicherheit vor Arbeitslosigkeit und Krankheit wegen. Doch selbst intakte Sozialsysteme ermutigen immer wieder zu Klagen, solange man gesund und leistungsfähig ist. Da träumt man von Staat, der keine Steuern erhebt. Ist man doch gesund und produziert und bringt seine Nation nach vorne. Aber dann schmerzt es hier und da, langsam wird man, Ballast ist man plötzlich und dann wird auf die Ungerechtigkeit dieser Welt geschimpft, welche keine Sozialleistungen als Naturgesetz kennt. Und so fest der Glaube an das Kapital ist, so fest der Glaube daran, dem Wettbewerbskontrahenten zuvorzukommen. Und exportieren wir Pest und Cholera, eitrige Beulen und blutiges Fleisch - es ist einerlei, bevor die Konkurrenz kommt und uns diesen rentablen Markt wegschnappt. Mehrwert und Profit dürfen doch nicht vergeudet werden, selbst wenn man damit den Tod des Menschen durch Menschenhand forciert. So argumentiert das Kapital: Wir würden es nicht wollen, aber der Wettbewerb, Sie verstehen? - Ethik ist dem Kapitalist als Wort ebenso bekannt und sonntags zur Kirche wird er einer bestimmten Moral auch Geltung zulassen, doch Sonntage vergehen und es folgt der Werktag, der Zeitraum der fehlenden Moral. Ach Gott ist ein Ruhekissen, auf ihn beruft man sich, holt seine Moralvorstellungen hervor und lobpreist sie, aber der Wettbewerb, das muß man doch verstehen! Bevor sich der Engländer eine goldene Nase am Mord an einem Kleinkind verdient, dann doch lieber wir. Sicher, nur spirituell klebt uns dieses Blut an den Händen, doch diese blutigen Hände tragen Geld in sich, verdient durch dies Blutgeschäft. Ein Münzchen in den Korb, der des Sonntags durch die Reihen der fürchterlich Moralischen wandert und dies ist der Ausgleich... So läuft es in Deutschland. Kai, Aufreger, Steffen, u.a. Niemand sollte sich hier ob seiner Geistesschwäche schämen! Es ist absolut menschlich, schlichten Gemüts zu sein. S.Engler.
Lieber Stefan Engler, wenn du dich schon für geistig überlegerner (gegenüber wem oder was eigentlich?) hälst, dann missachte doch nicht permanent die Forenregeln! Ansonsten noch folgendes: Es gibt bei jeder Diskussion mindestens einen Kandidaten, der unglaublich viel (schwafeliges) beiträgt, nur nichts zum eigentlichen Thema.
"Niemand sollte sich hier ob seiner Geistesschwäche schämen! Es ist absolut menschlich, schlichten Gemüts zu sein." Kein Wunder, daß Sie da so gut drauf sind. Sich die eigene Situation gut reden ist aller Übel Anfang - Herr Engler vielleicht sollten Sie Ihr schlichtes Gemüt aber mal einfach aufbessern, anstatt es schön zu reden? Einen Anfang machen ja schon mal einige Forumsbeiträge hier (Kai, Aufreger etc)
Hallo, die EAR ist doch nur ein Rädchen in der staatlichen Abzocker-Familie. Mir fällt da die GEZ, Gelber Punkt, Abwasserverbände, Telefongesellschaften, Energielieferanten und noch mehr ein. Fast alle haben schon ihren eigenen Korruptionsskandal. Die unentdeckten werden folgen... Bei sehr offensichtlichen und nicht mehr zu rettenden Vorkommnissen wird ein Bauernopfer mal eben mit einigen Millionen Abfindung an die Seite gestellt. (Dort sehe ich die Zukunft von lebensmüden Starreportern). Müssen wir als Staat mehr Einnahmen haben, wird ein neuer Scheißverein gegründet, bekommt staatliche, somit Gebührenhoheit. Vermutlich mit berechenbaren Dividenten. Die gewählten Bürgervertreter sollten sich endlich an ihren Schwur halten und Schaden vom Volk fernhalten. Was tun sie ? Das genaue Gegenteil ! Sie verscheißern uns, die wir sie gewählt haben. Warum haben wir sie gewählt? Zusätzlich werden innerdeutsch medienmäßig "Wessis" gegen "Ossis" mittels der offensichtlich doch nicht so freien Medien immer noch aufgeputscht, damit wir und schön selbst mit uns beschäftigen und nicht mit wirklich interessanten Problemen. Übrigens ist die Inszenierung eines solchen Bruderkrieges, egal in welcher Form, als Landeshochverrat zu werten. Was steht darauf ?.?.?.? Muß man sich das als Volk wirklich gefallen lassen ? Divide et Impera ? Nicht mehr lange !!!
Zum Thema geistiger Horizont will ich mich mal nicht weiter äußern aber warum wundert es mich nicht, dass die obigen Phrasen von S. Engler in unveränderter Form in völlig anderem Zusammenhang finde? --> http://www.chefduzen.de/thread.php?postid=40287 So viel zum Thema Geistesschwäche! Gruß Steffen
Hallo, vielleicht können wir die "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" www.insm.de mit ins Boot nehmen??? Diese Initiative kann es sich leisten eine mehrseitige Beilage in der FAZ zu schalten, in der sie folgendes fordert: "Wachstum! Und so geht's:" - Steuern senken - Bildung fördern - Arbeit bezahlbahr machen - Bürokratie stoppen (hierbei müßte man sie beim Wort nehmen!) Wer der Ansprechpartner für das Stoppen der Bürokratie ist konnte ich den Internetseiten der INSM nicht entnehmen. Weder eine Suche nach "ear" noch nach "ElektroG" ergab einen Treffer. Das bedeutet wohl, daß dieses Thema auch Neuland für die INSM darstellt. Vielleicht betreten sie es ja. P.S. Ganz am Rande bemerkt und in dem Bewußtsein, daß dieser Thread nicht der geeignete Ort für politische Diskussionen ist - ich habe durchaus Verständnis für den einen oder anderen, dem wie Stefan Engler ob dessen was uns hier in Deutschland von der Politik geboten wird, mal richtig der Kragen platzt und er ordentlich vom Leder zieht! Es ist ein Zeichen von Zivilcourage gegen himmelschreiende Mißverhältnisse aufzubegehren und sie sie nicht wie zig Millionen andere mürrisch herunterzuschlucken.
@Engler: Du meckerst, schimpfst und jammerst. Nun mal eine Frage an dich: Bist du aktiv (in welcher Form auch immer) in der Politik tätig? Wenn nein, erkläre uns bitte, warum nicht!?
T.Stütz schrieb am 28.08.2006: "Leider bringt das nichts in das Ausland zu gehen, da Sie dann ja als "Erstinverkehrbringer" innerhalb der EU gelten (also auch als Händler)." Hmmmmh, das bringt mich dann aber auf eine Frage: Angenommen, ich bestelle mir (z.B. via ebay) bei einem Händler in den USA (könnte auch ein anderes Land sein) ein elektronisches Gerät, bezahle es per PayPal, o.ä. und der freundliche Händler in den Staaten schickt es mir per Paket zu. Wer ist denn dann der Hersteller bzw. Importeur? Der Händler in den USA hat selbstverständlich keine Filiale hier in Deutschland und kennt das (deutsche) ElektroG bestenfalls vom Hörensagen (vielleicht gibt es ja ein analoges Gesetz in den USA, das er selbstverständlich beachten muß, aber damit haben wir hier ja nix zu tun). Oder alternativ: Ich fahre mal eben über die Grenze in die Niederlande und kaufe dort im nächsten Laden z.B. ein Radio und nehm's mit nach Hause. Gilt dann dafür das deutsche ElektroG oder das niederländische? Oder darf ich nix mehr mit nach Hause nehmen, was ich im Ausland kaufe? Wenn ja, wer kontrolliert das? Die Umsetzung der EU-Verordnung ist ja jedem Land selber überlassen und ich habe gehört, daß man sich in manchen anderen EU-Ländern da weit konzilianter gibt, es also nicht so genau nimmt. Diese Szenarien sind gar nicht so konstruiert, schließlich werden per Internet durchaus Waren weltweit angeboten. Ich habe dazu mal den Rechtsanwalt meines Vertrauens gefragt und der erklärte mir, daß der US-Händler kein Importeur sei, denn er würde das Gerät bestenfalls aus den USA _ex_portieren. Und ich bin's als Privatperson und Endkunde auch nicht, da ich das Gerät ja nur für mich haben will und es nicht hier in Verkehr bringen will. Oder wird der gewissenhafte Herr vom Zoll dann das Gerät einfach konfiszieren mit der Begründung, es sei nicht ElektroG-konform? Irgendwie kommt's mir so vor, als ob da Gesetze gemacht werden, die nicht nur absurd sind (siehe die Beiträge in diesem Thread), sondern auch entweder leicht zu umgehen sind (einfach aus dem Ausland per Internet bestellen) oder zu noch viel Absurderem führen (vom Zoll konfisziert, etc.).
@Alexander Tja, wie üblich ist das dann Auslegungssache: - wenn du der "Endverbraucher" bist (also nix mit weiterverkaufen) dann ist der Händler in USA dafür zuständig. - wenn du der "Wiederverkäufer" bist dann bist du dafür zuständig zu "mal kurz ins Ausland und dort einkaufen" - als Endverbraucher müßtest du das Gerät dann IM AUSLAND entsorgen, da die Wertstoffhöfe dieses Gerät nicht annehmen werden. - Als (Zwischen-)Händler bist du für die Entsorgung wieder zuständig. Fazit: entweder du oder der Händler von dem gekauft worden ist, ist auch für die Entsorgung zuständig. Da es keine Einheitliche Regelungen gibt ist ein Händler eigentlich dazu gezwungen in jedem EU-Land die EAR zu zahlen. Und das soll auch noch freundlich gegenüber Kleinunternehmer und Mittelständler sein. Ich für meinen Teil, hab den "Hardwareentwicklungs"-Teil komplett gekillt. Gruss PS: sollte ich da jetzt falsch liegen dann bitte um Kommentare
muss ein Bausatz eigentlivch auch CE-Konform sein? Dachte das dafür der Hersteller also der Kaufer dafür verantwortlich ist. Gilt eine Firma die im Kundenauftrag einen Bausatz zusammenlöten als Hersteller.
Der/die Gesetzgeber sind leider sehr phantasielose Kreaturen, die sich mit solch exotischen Dingen wie dem kleinen Grenzverkehr zum Einkauf im Nachbarland nicht auseinandersetzen. Tatsächlich ist es so, dass genau diese Dinge völlig ungeklärt sind. Niemand weiss eine Antowrt auf die Frage was denn dem in den Niederlanden ordentlich registrierten und nur dort verkaufenden Hersteller passiert wenn irgendwann seine Geräte im Container in Deutschland gefunden werden. Der Endverbraucher ist aber mitnichten dazu verpflichtet das Gerät ins Ursprungsland zurückzuführen, er muss es lediglich ordnungsgemäss beim Recyclinghof in den passenden Container werfen, wo er es her hat ist egal. Genauso wurde der Versandhandel vergessen. Prinzipiell kann der Zoll die unregistrierten Geräte aus dem Ausland abfangen wenn sie an einen Endkunden gehen sollen, weil der natürlich nicht der "Hersteller" im Sinne des ElektroG sein kann, es sei denn er ist gewerbetreibend und veräussert das Gerät weiter (auch gebraucht).
Ein Bausatz kann nicht CE konform sein, da sich die CE in der Elektronik nur auf ganze Geräte bezieht. Der Auftragslöter allerdings sollte aufpassen, den trifft möglicherweise die komplette Verantwortung für das Gerät. Merke: Der moderne Unternehmer sollte über zwei bis drei Rechtsanwälte verfügen (mehr schaden auch nicht) und im Umgang mit Kristallkugeln und Kaffeesatz geübt sein. Weiterhin sollte er natürlich jederzeit ausreichend Geld für Gebühren bereithalten.
Hallo, ich werde bald Wasserionisatoren Importieren und habe nun vor kurzen von diesem EAR Gesetz gehört und mich auch schon mal auf dieser Interntet Seite umghört
Hallo, ich werde bald Wasserionisatoren Importieren und habe nun vor Kurzem von diesem EAR Gesetz gehört und mich auch schon mal auf dieser Internet Seite umgesehen. Leider bin ich aus dieser nicht richtig schlau Geworden außer dass ich mich registrieren lassen muß. Kann mir bitte jemand helfen! Was muß ich machen muß ich mich nur einmal registrieren und dann jedes Jahr wieder einen Obolus entrichten oder richtet sich dieser nach der Menge der von mir auf den Markt gebrachten Geräten. Welche Rolle spielt hierbei die Geräteart falle ich unter Haushaltsgroßgeräte oder Haushaltskleingeräte. Ich werde an Händler und an Endkunden Verkaufen muß ich eine Garantie in der Registrierung haben. Was ist mit den Händlern an die ich Verkaufe müssen die die Registrierung machen. Gibt es Tricks! Was ist wenn mann bei dem ....... nicht mitmacht gibt es Strafen und wenn ja welche. Welche kosten kommen ungefähr auf mich zu wenn ich alles Ordungsgemäß registriere Hiiiiiiiiiiiiiilfeeeeeeeeeeee
Guten Tag, alle zusammen, nach fast gründlichem Durchlesen dieses Forums komme ich zu dem Schluß, dass einerseites sich eine immense Wut breitmacht, die man zwar verstehen kann, die aber an dieser Stelle nichts nutzt und andererseits nach Lösungen, Nischen und Lücken gesucht wird. Dazu ist meiner Meinung nach immer notwendig, dass man sich nochmal vor Augen hält, wo eigentlich das Problem liegt. Ich bin leider kein Technikfreak, aber als Jurist weiss ich, wie man bestimmt Gesetze und Vorschriften zu lesen hat. Nachdem ich mir in den letzten zwei Tagen die einschlägigen Vorschriften genauer angesehen habe, komme ich zu folgender Zusammenfassung: Die beiden EU-Richtlinien ("Schrott und Schadstoffe") mussten in Deutschland umgesetzt werden. Diese Umsetzung geschah im ElektroG. Neben einigen kleinen Nebenregelungen wurde hier einmal die Mitteilungspflicht und zum anderen das Verbot bestimmter Stoffe festgehalten. Beide Regelungen haben es in sich! Thema 1: Schadstoffe: Ab dem 1. Juli 2006 dürfen keine NEU-Waren mehr IN VERKEHR gebracht werden, die bestimmte schädliche Stoffe beinhalten. Das betrifft hauptsächlich alle die Sachen, die weichgelötet sind, weil darin wohl solche verbotenen Stoffe enthalten sind. An dieser Stelle trifft es also alle die, die gewerblich basteln, Produkte noch auf Lager haben oder eine Produktionskette haben, die nicht oder nicht so schnell umgestellt werden kann. Die dürfen ihre Produkte nicht mehr verkaufen, vermieten, verleihen oder sonstwie in Verkehr bringen. Hier gibt es aber noch ein paar legale Ausnahmen: 1. Produkte, die vor dem 1.7.2006 in Verkehr gebracht wurden 2. Produkte, die die Schadstoffe unter den Grenzwerten beinhalten 3. Ersatzteile für Produkte, die vor dem 1.07.2006 in Verkehr gebracht wurden Aus der Einleitung "Es ist verboten, NEUE Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr zu bringen ..." leite ich ab, dass es nicht verboten ist, gebrauchte Geräte in Verkehr zu bringen, die die Schadstoffe über Grenzwert beinhalten. Jemand, der also gewerbsmäßig weichlötet und eigentlich diese Sache nicht in Verkehr bringen dürfte, müsste sie als gebrauchte Ware in Verkehr bringen. Die Ersatzteilproblematik könnte Fallstricke bergen, weil dafür ja ein Originalteil vor dem 1.07.2006 in Verkehr gebracht worden sein müsste und ich nicht einschätzen kann, ob nur der Hersteller des Originalteils Ersatzteile in Verkehr bringen darf. Immer ausgehend vom Sinn der Norm - Umweltschutz und Müllverringerung - geht es eigentlich nur immer denen an den Kragen, der die Sache als erster in Verkehr bringt. Und zwar ist hier immer vom Geltungsbereich des Gesetzes die Rede - also Deutschland. Das kann auf verschiedene Weise passieren: selber herstellen und verkaufen, importieren und verkaufen, importieren und in EU-Staat weiterverkaufen, usw. Ein Lösungsansatz wäre: herstellen > in ein, nicht im Geltungsbereich liegendes Land (Schweiz) verkaufen und als gebraucht zurückkaufen. Mal von zollrechtlichen Vorschriften abgesehen (die Ware muss ja nicht fliessen) ist das aber nicht unbedingt ne tolle Lösung. Die in einen o.g. Beitrag angesprochene Idee, in einem - nicht zum Geltungsbereich des Gesetzes und der EU-Normen gehörenden Land was zu kaufen (als Endkunde) könnte vielleicht auch ein Weg sein, eigene Waren, die Schadstoffe oberhalb der Grenzwerte besitzen, zu vertreiben. "Liebe Kunden, wenn ihr meine Waren kaufen wollt, dann bestellt sie bei xyz Corp. / USA". Auch hier wird möglicherweise der Zoll einen Strich durch die Rechnung ziehen und es klingt auch zu kompliziert. So sehr ich mich auch bemühe, hier ein Loch zu finden, die Legislative hat gute Arbeit geleistet, ich finde keins. Vielleicht ist das aber auch gut so - vielleicht sollte man wirklich auf bestimmte Schadstoffe so weit wie möglich verzichten. Da ich kein Techniker bin, würde mich mal interessieren, wie kompliziert es ist, Schadstoffe zu vermeiden (Hartzulöten???). Thema 2. Mitteilungspflicht Dieses Thema ist tiefgreifender und undurchsichtiger! Grundsätzlich soll diese Regelung den Verursache des Schrotts treffen, also denjenigen, der zuerst den Schrott in den Geltungsbereich bringt! § 13 i.V.m. § 3 Abs. 11 Satz 1 Nr. 1 "Jeder Hersteller ist verpflichtet ..." trifft jeden, der GEWERBSMÄßIG herstellt. Das Gesetz spricht (unnötigerweise) von einem MARKENNAMEN und kumulativ vom erstmaligen Inverkehrbrigen. Wenn man es also genau nimmt bedeutet das, dass ich nur mitteilen muss, wenn ich einen eigenen Markennamen habe UND erstmals in Verkehr bringe. Hier finden sich gute Anhaltspunkte für einen Juristen, aus der Mitteilungspflicht rauszukommen. Das Wort ERSTMALIG ist hierbei ganz wichtig. Es kann nicht jeder in der Kette herangezogen werden (DOPPELABGABE), sondern nur der Erste (der greifbar ist). § 3 Abs. 11 Satz 1 Nr. 2 Hier liegt ein guter Ansatzpunkt beim WEITERVERKAUFEN. Geräte anderer Anbieter verleihen, vermieten usw. ist nicht aufgenommen! Dieser Absatz trifft die Ebay-Händler, die Ware von Sony, JVC u.a. verkaufen und zwar nicht für Sony, sondern unter ihrem eigenen Namen. § 3 Abs. 11 Satz 1 Nr. 3 Dieser Absatz spricht vom Einführen in den Geltungsbereich des Gesetzes. Dazu muss aber kommen, dass er die Geräte auch in Verkehr bringt. Das überschneidet sich vielleicht im ersten Moment mit dem Abs.2, meint aber alle die, die aus China direkt importieren und hier in Verkehr bringen (also auch manche grossen Ebayer). § 3 Abs. 12 Der VERTREIBER ist derjenige, der zu fassen ist, wenn man den Hersteller nicht packen kann. So oder so ähnlich muss man den willen des gesetzgebers interpretieren. Damit packt man alle die, die nicht nachweisen können, woher sie die Geräte haben oder die, die mit Waren von nichtregistrierten Herstellern Geschäft machen. Aber Achtung: auch die, die SCHULDHAFT Geräte anderer nichtregistrierter Händler/hersteller kaufen und ZUM VERKAUF anbieten, werden wie der ursprüngliche Hersteller behandelt. Geräte von nichtregistrierten Händlern/Herstellern aufkaufen und sie vermieten wird von keinem dieser Absätze umfasst. da haben die Rechtsgelehrten wohl was vergessen??? Zusammenfassend ist zu sagen, dass es eigentlich immer den greift, der als erstes in der Kette ist. Es kann ja nicht sein, dass jeder in der Verkaufskette sich mitteilen muss und zahlen muss. Schlimm ist - und das wurde ja hier im Forum schon öfter deutlich gemacht - dass dieses Gesetz eine Innovationsbremse ist. Der kleine Jungunternehmer, der sich auf sein elektronisches Produkt eine Existenz aufbauen will, wird schon vor dem ersten Schritt mit Kosten für Mitteilungen, Hartlötverfahren und Entsorgung belastet und wird wohl kaum das Risiko eingehen, diese ganzen Kosten im Hinblick auf das immer bestehende Geschäftsrisiko tragen. So manch eine Idee wird somit entweder in der Schublade landen oder in ein liberaleres Land verkauft oder Sie geht mitsamt dem Erfinder ... Freundliche Grüße
Erst einmal vielen Dank für deinen "juristischen Beistand". >vielleicht sollte man wirklich auf bestimmte Schadstoffe >so weit wie möglich verzichten. Da ich kein Techniker bin, würde >mich mal interessieren, wie kompliziert es ist, Schadstoffe zu >vermeiden (Hartzulöten???). Es geht hier (denke ich) nicht darum das jemand RoHS (bleifrei) nicht mag. Die Produktion von bleifreien Sachen ist zwar schwieriger als früher, aber machbar. Mein Problem ist das es sich nicht lohnt ein paar Platinen mit ein paar Euro Gewinn zu verkaufen, wenn ich "nebenbei" hunderte oder tausende Euro Zusatzkosten durch die EAR habe. Es wird aber auch keiner was dagegen haben wenn ein paar Prozent vom Verkaufspreis für die Entsorgung abgeführt werden. Es muss halt das Verhältnis stimmen. Die Idee "gebrauchte" Ware zu verkaufen hatte ich auch schon, aber ich denke doch mal das es nicht so einfach ist. Wenn ich die Sachen kurz an eine andere Firma verkaufe und dann zurückkaufe kann das vorm Gesetz doch nicht schon als Gebrauchtware gelten, oder irre ich mich da?
wie ist es wenn man Gebrauchtware aus einem Land importiert das nciht zum Geltungsbereich gehört? Ist man als Importeur dran oder nciht weils keine Neuware ist.
@AstorX Danke für Deinen Beitrag. Jetzt kann ich mir schon ein etwas besseres Bild vom EAR machen. Pit
@ Thomas O. zum Thema gebrauchte Ware lässt sich ja das ElektroG nicht aus. Einerseits sagt o.g. § 3 Abs. Satz 1 Nr. 3 das Hersteller derjenige ist, der gewerbsmäßig Geräte erstmalig in den Geldtungsbereich einführt. Da steht nichts von neu oder gebraucht. Da der gesamte § 3 ElektroG ja nur Begriffsdefinitionen sind und das eigentlich wichtige z.B im § 5 (Stoffverbote) steht und dort etwas von neuen Geräten steht, lege ich das Gesetz so aus, dass es nur für Neugeräte gilt. Gebrauchte Geräte darf man demnach in den Geltungsbereich einführen. Wenn man vom Sinn des Gesetzes ausgeht (was will der Gesetzgeber erreichen?) muss man sehen, dass damit schon ne Menge erreicht ist. 1. hier wird nichts mehr hergestellt, was Schadstoffe hat 2. es wird auch nichts neues eingeführt, was Schadstoffe hat Gebrauchte Geräte sind in dem Sinne keine Handelsware und würden auch nicht in einem großen Umfang eingeführt. Wenn doch, wird man sehr schnell zum Prüfungsobjekt der Gewerbeaufsichtsämter werden. Außerdem wird man deklarierte gebrauchte Ware nicht so gut handeln können und schlußendlich ist ja da noch der Zoll. Aber es gibt noch einen ganz anderen Haken: In einer anderen europäischen Richtlinie (EMV) lässt man sich über Neu- und Gebrauchtgeräte aus und wie man die behandelt: ... Gebrauchtes Gerät: Gerät, das bereits früher im EWR in Verkehr gebracht und in Betriebgenommen wurde. Dieses Gerät entsprach den damals geltenden einzelstaatlichen oder EU-Rechtsvorschriften, je nach Zeitpunkt38. Es muß den Bestimmungen der EMV Richtlinie genügt haben, wenn diese zu dem betreffenden Zeitpunkt dafür Gültigkeit hatte. Gebrauchte Geräte, die im EWR vor dem Inkraftsetzungsdatum der EMV-Richtlinie in Verkehr gebracht waren und benutzt wurden, unterliegen nicht der Richtlinie; sie waren nach den damals geltenden Bestimmungen in Verkehr gebracht und benutzt worden. Sie waren damals rechtmäßig und sind es noch heute, sofern sie nicht geändert und dadurch zu quasi neuen Geräten gemacht wurden. Ihr Verkehr im EWR stützt sich auf Artikel 30/36 des Unionsvertrags. Gebrauchte Geräte, die aus einem Drittland importiert wurden und erstmals im EWR zum Zweck des Vertriebs und/oder des Gebrauchs verfügbar gemacht wurden, gelten im Hinblick auf die Anwendung der EMV-Richtlinie nicht als gebrauchte, sondern als NEUE Geräte. ... Man kann Gift drauf nehmen, dass diese Richtlinie als Auslegungsgrundlage auch für das ElektroG genommen wird. Damit steht fest: keine gebrauchten Geräte aus Nicht-EU importieren und in Verkehr bringen! Als Endnutzer für schadstoffbelastete Geräte aus dem Nichtgeltungsbereich die in den Geltungsbereich eingeführt werden - egal ob neu oder gebraucht - bringt man sie ja nicht in Verkehr. Ob die über die Grenze gelassen werden, ist eine andere Sache. Über die Mitteilungspflich bei dieser Frage verweise ich nach oben! Ich weise darauf hin, dass ich hier nur meine Meinung kundgebe und nicht verbindlich berate! Freundliche Grüße P.S. Eine Sache noch, die interessieren könnte: ... Im Bezug auf §5 ElektroG (in der Umsetzung des Art. 4 RoHS) bedeutet für Deutschland das "in Verkehr bringen" neuer Geräte die erstmalige Bereitstellung auf dem Gemeinschaftsmarkt mit dem Zweck des Vertriebs. Entsprechend den Ausführungen im Leitfaden zur Umsetzung der nach dem neuen Konzept verfassten Richtlinien (New Approach) erfolgt die Bereitstellung durch die Übergabe des Produzenten von der Produzierenden Fabrik an die erste Handelsstufe im Gemeintschaftsmarkt, wobei es sich um fertige Handelsware (verpackt usw.) handeln muss. Falls ein Importeur Geräte einführt, ist das Bereitstellen in diesem Sinne mit der Abfertigung durch den Zoll und dem Transport zum ersten Importeur-Lager im Gemeintschaftsmarkt erfüllt. ... Quelle: http://www.codemercs.com/phpBB2/viewtopic.php?t=596&sid=68d8c15b0928226a7833cae4f3df8037 Das stammt vom Umweltministerium und lässt alle die aufatmen, die noch Ware als Generalimporteur liegen haben, die vor dem 1.07.2006 eingeführt wurde. Das bedeutet für pfiffige Leute aber auch: man kann die Ware den Großen für wenig Geld abkaufen, weil die ja keine Gewährleistung mehr geben können - da kein Ersatz mehr lieferbar ist!
Eine sichere Quelle mit dem selben Wortlaut: http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/elektro_und_elektronikgeraetegesetz/doc/37389.php
Hallo! Dazu hätte ich auch mal ne Frage: Ich weis, das für klein und kleinst Firmen es ein Problem ist. Deshalb meine Frage. Wenn sich mehrere kleinst Firmen zusammen tun, und eine gemeinsame Vertriebs GmbH oder so was gründen. Diese kann dann die Verpflichtungen gegen das ElektroG erfüllen, so das sich die einzelnen Unternehmen nicht mehr darum kümmern müssen. Dabei soll aber jeder seinen Markennamen behalten. Das hätte auch noch andere Vorteile, wenn dies Vertriebs GmbH eine kleine Lagerhaltung hätte, so könnte bei ein-Mann-Firmen der Verkauf auch im Urlaub, oder während der Dienstreise weiter laufen. Ich hab leider zu wenig Ahnung davon, des halb möchte ich diesen Vorschlag einfach mal zur Diskussion stellen. mfg Owz
Hallo miteinander, AstorX schrieb am 26.09.2006: "Als Endnutzer für schadstoffbelastete Geräte aus dem Nichtgeltungsbereich die in den Geltungsbereich eingeführt werden - egal ob neu oder gebraucht - bringt man sie ja nicht in Verkehr. Ob die über die Grenze gelassen werden, ist eine andere Sache." So etwas hatte ich mir schon gedacht, als ich weiter oben die Frage aufwarf, wie es sich denn verhalte, wenn jemand (als Endkunde!) direkt etwas aus dem Ausland (u.U. aus einem nicht-EU Land)z.B. per Versandhandel kauft. In diesem Zusammenhang hatte ich schon damit gerechnet, daß dann in Zukunft der Zoll die Ware evtl. nicht durchlassen werde, weil das Produkt dann ja nicht dem ElektroG entspräche. Soweit so gut. Aaaber: Stellen wir uns mal folgende Situation vor: Eine Firma in D. braucht für ihre Produktion hier in D. eine bestimmte, neue Werkzeugmaschine, die es in D. aber nicht zu kaufen gibt, weil es hier keinen Hersteller oder Importeur dafür gibt. Die Maschine wird aber von einem Hersteller in den USA (oder Japan, oder sonstwo) angeboten. Dieser Hersteller versendet sie auch, das Teil wird aber vom deutschen Zoll nicht freigegeben mit dem Hinweis: "Entspricht nicht dem deutschen ElektroG!" Nun ruft unser deutscher Fabrikant in den USA beim Hersteller an und schildert dem die Lage. Letzterer zuckt aber nur mit den Schultern und wundert sich, was "die Krauts" da wieder für komische Gesetze haben. Er könne da aber leider nix machen, schließlich kann er sich ja nicht für die paar Kunden in D. extra bei der EAR registrieren, etc. Das Ende vom Lied wäre dann, daß unser Fabrikant die Maschine nicht kaufen wird, weil er sie ja nicht hierher bekommt. Ihm bleiben also nur 2 Möglichkeiten: 1. Darauf verzichten und weiter mit veralteter Technologie produzieren. 2. Seinen Standort in Deutschland aufgeben und die Produktion ins Ausland verlegen. Beides, da sind wir und wohl alle einig, ist unakzeptabel :-( Und da wäre noch ein Aspekt: Wenn in Zukunft wegen dieses Gesetzes (und vielleicht noch einigen anderen, die da noch gemacht werden) Produkte aus dem Ausland nicht mehr hereingelassen werden, kann das politisch zu Dissonanzen führen. Es wäre ja nicht das erste Mal, daß insbesondere die USA einem Behinderung des freien Handels vorwerfen, indem man irgendwelche Vorschriften erließe, die sie in den Staaten nicht kennen, nicht befolgen können und auch nicht wollen. Tja, und ein Handelskrieg wäre ja wohl so ziemlich das Letzte, was eine Bundesregierung (und auch die dt. Wirtschaft) möchte. Daher befürchte ich, daß der Zoll Direktlieferungen aus dem Ausland mehr oder weniger willkürlich behandelt, so nach dem Motto: Wenn "Klein Alexander" sich etwas aus Übersee bestellt, dann beschlagnahmen wir das mal. Wenn aber die "Karl Krösus AG" eine millionenteure Anlage kauft, dann werden wir uns mit denen lieber nicht anlegen. Welche Auswirkungen das natürlich für das Rechtsbewußtsein in der Bevölkerung bedeutet, kann sich jeder selber ausmalen. Alles in allem scheint mir bei der Umsetzung dieser Art von Gesetzen (und derer gibt es leider viele in diesem unserem Lande!) das Chaos vorprogrammiert zu sein. Wir bezahlen das dann letzendlich mit - mehr Arbeitslosigkeit (Produktion ins Ausland) - weniger, schlechteren und teureren Produkten - weiterem technologischen Rückfall Deutschlands Traurig das alles! :-((( Trotzdem mit besten Grüssen, Alexander
Kurz mal @ Alexander Du siehst das aus der Sicht der Mitteilungspflicht wegen der Entsorgung der Geräte. Da sehe ich keine grossen Probleme, weil es bei einigen Teilen auch relativ geringe Gebühren sind, es Ausnahmeregelungen gibt und bei grossen Maschinen es ja auch möglich sein kann, dass sie über 1000/1500 Volt Betriebsspannung haben und damit fallen sie nicht in den Geltungsbereich des ElektroG. Viel wichtiger sind die Schadstoffverbote: Aus diesen Gründen wirst Du die Ware nicht in Land bekommen!
Hallo zusammen! Auch ich komme nicht mit den ElektroG- und RohS-Richtlinien klar :( Ich bin kleingewerblicher Hersteller von KFZ-Zusatzinstrumenten. D.h. meine Produkte werden fest in den Fahrzeugen verbaut, also am Bordnetz fest angeschlossen. Soweit ich mich belesen konnte, fallen diese Produkte nicht unter ElektroG, sondern unterliegen der Altfahrzeugverordnung. Kann ich mir da sicher sein? Müßte ich mich in irgendeiner Form bei der EAR anmelden oder was auch immer? Thema RohS im KFZ. Ich kann leider keine klare Aussage finden, ob Rohs im KFZ vorgeschrieben ist oder nun doch nicht? Stichwort: Betriebsssicherheit. Ich wäre für Antworten sehr dankbar. Gruß, Tbv.
Hi, fuer alle, die ein wenig Englisch koennen ist dieser web cast von techonline bestimmt sehr interessant: http://seminar2.techonline.com/s/emagr1_oct0406 Er beschreibt das System von WEEE aus der amerikanischen Sicht, was ich durchaus interessant finde. Gruss Tobias
>Ich bin kleingewerblicher Hersteller von KFZ-Zusatzinstrumenten. > >D.h. meine Produkte werden fest in den Fahrzeugen verbaut, also am >Bordnetz fest angeschlossen. Soweit ich mich belesen konnte, fallen >diese Produkte nicht unter ElektroG, sondern unterliegen der >Altfahrzeugverordnung. Der wichtige Punkt ist, dass das Gerät fest im Fahrzeug eingebaut wird. Zusatzteile, die leicht wieder entfernt werden können zählen als getrennte Geräte. Im Zweifelsfalle beim Landesumweltamt nachfragen und nicht locker lassen bis die eine Aussage gemacht haben. Viele Landesumweltämter sind sich ihrer Aufgaben nicht wirklich bewusst, aber sie sind tatsächlich für solche Aussagen zuständig.
hallo, das problem der kleinunternehmer sind ja nicht die eigentlichen entsorgungs- sonder die verwaltungskosten, welche bei kleinen mengen im verhältnis relativ hoch sind - oder? d.h. mit größeren gesamtmengen wird das ganze pro stück billiger. wäre es denn nicht denkbar eine initiative für kleineunternehmer nach folgendem schema zu starten (im folgenden 'gesellschaft' genannt): man gründet einen Verein/Interessensgemeinschaft oder eine Unternehmung GmbH/Ltd., welche mitglied bei ear wird, sich gegen containerzuteilung etc. versichert. kleinunternehmer können dann ihre geräte über diese gesellschaft 'abwickeln'. wenn ich das richtig verstanden habe, werden die gebühren ja beim hersteller, nicht beim vertrieb fällig. es müsste doch möglich sein die verträge so zu gestalten, daß die gesellschaft als 'in verkehr bringende' instanz gilt, der kelinunternehmer als vertrieb. man könnte dann die grundsätzlichen verwaltungskosten auf mehrere kleinunternehmer aufteilen. welche verwaltungskosten fallen denn jeweils für ein einzelnes produkt an? klärt mich mal darüber auf ob/warum sowas nicht geht danke alex
Hallo Leute, habe gerüchteweise gehört, daß es schon einige Abmahnwellen wegen der fehlenden EAR-Nummer im Impressum gegeben hat. Weiß da einer was genaueres zu, oder ist das nur Panik-Mache/Mißverständniß?
Hat sich eigentlich schon jemand die Novelle zur Kostenverodnung angesehen? Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung zum Elektro- und ElektronikgerätegesetzArtikel in Notizzettel legen. http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/38117.php Rabatt ist jetzt besser (??) geregelt, wenn man bestimmte Mengen nicht unterschreitet... Allerdings, ist immer noch die Frage, wie man darlegen kann
Guten Abend miteinander! Ich habe zu dem Thema mal folgende Frage: In §5 vom ElektroG steht: "Ausgenommen von den Stoffverboten sind Ersatzteile für die Reparatur oder die Wiederverwendung von Geräten, die vor dem 01. Juli 2006 erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurden." Das heißt also, dass z. B. eine Platine für ein bestimmtes Gerät auch als neu produziertes Teil die RoHs-Richtlinien NICHT einhalten muss, wenn es sich dabei um ein Ersatzteil für ein altes (vor 1.6.06 in Verkehr gebrachtes) Gerät handelt. Gilt dies denn auch im Bezug auf die Registrierung bei dieser EAR-Stiftung?? Sprich, wenn ein Anbieter auschließlich Ersatzteile für solche alten Geräte anbietet, ist er dann auch von der Registrierung "befreit"? Vielen Dank und freundliche Grüße Mark
Weil ich beim durchblättern diesen wichtigen Link nicht gefunden habe und damit alle, wirklich alle mitzeichnen: Es läuft gerade eine Online-Petition an den Bundestag, meines Erachtens der z.Zt. einzige legale Weg aus unserem Dilemma: http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=332 Also, alle mitzeichnen. Gruß, Sebastian
Wollte mal nachfragen, hat sich jemand schon mit der neuen Kostenverordnung beim EAR angemeldet? Und es geschafft, die Gebühren erlassen zu bekommen? Stephan.
hallo, ich bin kein hersteller sondern nur verkäufer. ich kannte das problem ehrlich gesagt auch garnicht, da ich kaufmann bin und kein anwalt. auch bin ich nur eine kleine firma(1-mann betrieb) und kann mir ehrlich gesagt keinen anwalt leisten. da ich online vertreibe, habe ich schon massig abmahnungen, wegen falsch gesetzter kommas in den agb´s etc.(so ungefähr kommt es mir wirklich vor). heute jedenfalls habe ich mal eine abmahnung erhalten, weil ich artikel vertreibe die angeblich keine solche zulassungen haben. ehrlich gesagt bin ich kurz vorm hinwerfen. ich habe den ganzen tag nur noch zu tun, um irgendwelche sinnlos gesetze zu erfüllen, mich zu darüber zu informieren und umzusetzen. zu meiner arbeit komme ich kaum noch, obwohl die auftragslage ganz gut. was mach ich nun? ich habe die abmahnung, weil ich artikel verkaufe die angeblich keine ear registrierung haben(der hersteller sitzt in deutschland war aber heute nicht zu erreichen.) die abmahnung kostet einen haufen kohle. außerdem soll ich eine unterlassungserklärung unterzeichnen, dass ich keine solchen artikel mehr verkaufe, sonst zig-tausend euro strafe. ich weiß nichtmal woran man erkennt, ob eine zulassung existiert!? ich habe mir konkurrenzprodukte angeschaut(selber artikel, anderer hersteller), die sehen absolut genauso aus. auf keinen der artikel steht eine nummer etc. woran erkenne ich, ob eine zulassung vorhanden ist oder nicht? der anwalt von dem die abmahnung stammt, konnte mir keine auskunft dazu geben. ich soll was unterschreiben, soll einen haufen kohle zahlen und muss noch mehr zahlen jedesmal, wenn ich einen solchen artikel verkaufe. ist doch pervers, oder? kann ich den schaden an den hersteller weiterleiten? in meinen augen ist der dafür verantwortlich. wenn ich in deutschland ware für den weiterverkauf einkaufe, kann ich doch davon ausgehen, dass diese den gesetzl. vorschriften entspricht!? Oder muss ich bei jeden artikel den ich ins sortiment aufnehme eine anwalt eine umfassende recherche durchführen lassen(wird sicherlich bei ca. 160Euro Stundenlohn für anwälte höchstens ein paar tausend kosten :-()?
ich möchte noch erwähnen, dass ich von den artikel rauhe mengen im lager habe für ca. 4000 euro. kann ich das jetzt in die tonne kloppen?
die Chancen stehen gut wenn der Abmahner gar kein Konkurrent ist(bzw. jemand der einen Schaden davon trägt), sonder nur mit den solchen Massenabmahnungen seinen Geldbeutel aufbessern will. War bei fehlenden Impressums auf Internetseiten auch so. Da hat jeder jeden verklagt um Geld mit zu machen bis entschieden wurde ohne berechtigtes Interesse wäre die Abmahnung nichts wert.
Woran erkennt man als Händler welche Artikel Ordnungsgemäß gekennzeichnet sind? Nur an der durchgestrichenen Mülltonne? Oder gibt es noch andere Merkmale. Denn das angesprochene Produkt hat diese Kennzeichnung, davon habe ich noch Massig "Beweismaterial" am Lager. Allerdings vermute ich, dass dieses Zeichen aufgedruckt ist, obwohl es garnicht registriert ist. Dann wäre es ja arglistige Täuschung/Urkundenfälschung vom Hersteller und die Abmahnung gegen mich hinfällig? Die Abmahnung kommt von der Wettbewerbszentrale. Leider kommt man dort nicht dahinter, wer die "aufgehetzt" hat.
> Die Abmahnung kommt von der Wettbewerbszentrale. Leider kommt man dort > nicht dahinter, wer die "aufgehetzt" hat. Die brauchen keinen Auftraggeber, Abmahnungen sind ein lukratives Geschäft, denn die Erlöse gelten als Einnahmen und können zum Begleichen der laufenden Kosten des abmahnenden Unternehmens verwendet werden. Ein Zustand, der zum Himmel stinkt. Leider kann ich Deine Frage bezüglich Erkennbarkeit der Registrierung auch nicht beantworten. ...
Ich bin in einer solchen Nische tätig, dass ich mir garnicht vorstellen kann, dass die von alleine gerade auf dieses Produkt kommen. Das kann eigentlich nur ein Mitbewerber eines Konkurrenzproduktes sein. Ich habe mich auf der HP der EAR-Stiftung mal schlau gemacht. Die durchgetrichene Mülltonne ist das Erkennungszeichen. Darunter ein Balken soll signalisieren, dass das Produkt nach 2005 im Umlauf gebracht worden sein soll. Desweiteren haftet der Vertreiber(also ich), wenn er schuldhaft unregistrierte Ware vertreibt. Als schuldhaft gilt, wenn man die Waren einkauft und sich nach dieser Registrierung bzw. der Registriernummer erkundigt. Die Registriernummer soll min. auf der Rechnung bzw. Lieferschein erkennbar sein. Ich habe mal spaßenshalber mehrere hundert Rechnungen aus 2006 durchgeschaut. Ich habe gerademal einen Hersteller wo diese Nummern mit angegeben sind. Alle anderen haben nichts!!!
Sag uns mal, um was für einen Artikel es sich handelt, und ich sage Dir, ob Du eine WEEE-Reg.-Nr. benötigst. Dann wäre es noch gut zu wissen, ob Dein Lieferant eine WEEE-Reg.-Nr. hat. Denn der Wiederverkäufer braucht eine solche Nummer nur, wenn er Produkte von nicht registrierten Lieferanten bezieht. Oder anders herum: Bevor Du einen Artikel in Dein Sortiment aufnimmst, lasse Dir von Deinem Lieferanten seine WEEE-Reg.-Nr. mitteilen. Stephan.
Es handelt sich z.B. um Leuchtstoffröhren. Diese unterliegen dieser Registrierung, das habe ich inzwischen rausbekommen. Da es eine ganz spezielle Lichtfarbe ist, die so nicht zubekommen ist und der Einsatzkreis sehr klein ist, werden diese Leuchtmittel bei einem großen deutschen Lampenhersteller X im Auftrag einer kleinen deutschen Firma Y hergestellt und gelabelt mit dem Namen der Firma Y. Die Firma Y vertreibt diese Leuchtmittel über den Großhandel. Ich habe zwischenzeitlich mit der Firma Y telefoniert. Die Firma ist nicht registriert, man kannte sich damit dort auch garnicht aus, ist halt auch nur eine kleine 5-Mann Firma. Da ich aber nicht direkt bei Firma Y einkaufe, sondern beim Großhandel, habe ich mit diesen nochmal telefoniert. Dort wußte man auch von nichts. Ich versthe nicht so recht, warum ich als Ende der Kette abgemahnt werde, obwohl ich die Herkunft zweifelsfrei nachweisen kann und beide Firmen vor mir in Deutschland sitzen und greifbar wären. Hinzu kommt, dass ich nicht weiß, wer nun eigentlich Hersteller ist. Der dessen Label die Leuchtmittel tragen oder der der sie wirklich in den Fabriken herstellt? Der Leuchtenhersteller ist ein Riesen Konzern. Haftbar wird wiederum der kleinste Händler gemacht. Beide Firmen(also Firma X und der Großhandel) haben nach eigener Aussage übrigens bislang noch keine Abmahnung erhalten, obwohl diese sehr viel mehr dieser Artikel vertreiben.
Liegt die Ursache vielleicht im Status (B2B bzw. B2C)? ...
Wenn Dein Lieferant tatsächlich keine WEEE-Reg.-Nr. hat, sieht es nicht so gut aus. Den letzten beissen bekanntlich die Hunde. Soweit ich weiss, bedeutet das "In-Verkehr-Bringen" den Verkauf an den Endkunden. Wenn also Dein Lieferant keine WEEE-Reg.-Nr. hat, denke ich, dass Du entweder den Artikel nicht hättest verkaufen dürfen oder eben zuerst selber beim EAR anmelden und dann erst verkaufen. Grundsätzlich halte ich es so, dass ich nur von Händlern und Importeuren kaufe, die auch eine WEEE-Reg.-Nr. haben. Ich selbst habe keine, schreibe bei meinen Angeboten aber immer hin, unter welcher Nummer die Teile angemeldet sind. Abmahnungen habe ich noch nicht bekommen (zumindest nicht zu diesem Thema). Stephan.
Tja, scheint wohl so, alle sind zufrieden, alles ist bestens, oder? Will mal wieder diesen Thread aufwärmen, in der Hoffnung, dass sich doch noch etwas produktives hieraus ableiten lässt. Hat jemand sich nun schon auf die neue Kostenverordnung stützend beim EAR angemeldet? Nächste Woche besuche ich übrigens die EAR in Fürth. Stephan.
Also, ich hab jetzt meine Registrier-Nummer ... :-)))))))))))). Hat mich genau 536 Euronen gekostet. Eigentlich hatte ich mit dem doppelten gerechnet. Glück gehabt. Meinen Härtefall-Antrag haben sie abgelehnt. War aber zu erwarten. So long! Stephan.
und was kostet dich der spaß nun jährlich?
Also ich habe mir den ganzen thread durch gelesen, mich bei der ear und anderen stellen erkundigt, aber es kann mir immernoch keiner genau sagen ob ich mich anmelden muss. ich stelle elektronisches musikinstrumentenzubehör her welches mit 9V Batterien betrieben wird. da fängt der erste streit schon mal an! dann exportiere ich zu 100% an Distirbutoren und Händler wobei 50% in der Eu sitzen der Rest weltweit. Ich bringe also keine Geräte im Geltungsbereichs des ElektroG in Verkehr! Soweit ich verstanden habe sind die Händler in den EU Staaten dann selbst für die Zulassung dieser Geräte in den jeweiligen Ländern zuständig.(sofern sie überhaut darunter fallen?)Da ich nicht die Absicht habe an Endkunden direkt oder in Deutschland zu verkaufen sehe ich eigentlich keinen Grund zur Anmeldung zumal selbst die exportierte Menge sehr klein ist (>30kg p.a.). Die Kosten für die Anmeldung und vorallem dieses Garantiesystem würden meinen Gewinn fast vernichten, da muss es doch Sonderregelungen geben.Ich stehe eben noch am Anfang und habe nicht die Megaumsätze. Würde mich freuen wenn ich mal ne einigermassen klare Antwort bekäme, auf die offiziellen Stellen kann man sich jedenfalls nicht verlassen. Danke
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6468376_REF1,00.html Wurde irgendwer gefragt und hat EAR gesagt? Nur als Denkanstoß, Sebastian
Na endlich reagiert die EU mal! Es sind 2 Unternehmen mit einer Studie zur WEEE und RoHS beauftragt. Wer was am bestehenden Gesetz ändern will und der englischen Sprache mächtig ist, fülle bitte die Umfrage aus: http://www.eetimes.eu/uk/201202269 Vielleicht erreichen wir "Kleinen" so auch mal das ein Gesetz geändert wird!!!!! Deutschen Artikel dazu gibts im Elektor http://www.elektor.de/elektronik-news/rohs--und-weee-richtlinien-sollen-weniger-burokratisch-und-effektiver-werden.220541.lynkx Ran Leute!
Also mich wundert nun nichts mehr. :o(( Ob Bausatz oder nicht, steht dann auch nicht mehr zur Diskussion. ODER? DIN VDE 0869 wurde "zurückgezogen"....oder habe ich mich da verlesen? Meine Frage wollte ich eigentlich dahingehend stellen, ob man den Begriff "Bausatz" durch 2 verschiedene Gesetze unterschiedlich auslegen darf? Jeder so wie er möchte.....
Hallo, also ich habe mir nun fast den ganzen Thread von Anfang durchgelesen. Mittlerweile habe ich mehr Zeit zum lesen von Gestzen verbracht als ich für die Entwicklung meiner Produkte benötige, die nun erst mal in der Ecke liegen. Mir kommt es langsamm so vor als ob wir "infiltriert" sind.... Um was geht es denn hier eigentlich? Umweltschutz? Um Interessen anderer? Welcher? Wir legen Atomkraftwerke still um die Umwelt zu schonen? Importieren wir dann den Strom aus dem Ausland? Alternativen gibt es ja kaum? Kohle? Windkraft? lach UmweltschMutz hat aber auch keine Grenzen. Warum muß bei uns immer alles so kompliziert sein? Autobahnmaut: Andere Länder machen vor wie es gehen könnte, wir machen es ganz anders. Aber komischerweise betrifft es auch wieder nur uns..... WIN-VISTA.....na auch schon einen neuen PC zugelegt und den alten verschrottet? Aber das ist ja Software und kein Elektroschrott. Keine Frage: Umweltschuz muß sein und ich sehe auch einen gewissen Grund im ElektroG, aber doch nicht so, das die "Kleinen" mal wieder auf der Strecke bleiben. Haben wir denn noch nicht genug Arbeitslose? Ich für meinen Teil kann nur hoffen, das sich durch die Studie ein Lichtblick für die "Kleinen" ergibt. Und auch ich werde hoffnungsvoll darauf warten MÜSSEN. Nur weiter so Deutschland, und hier ist keiner mehr der noch was produziert. Und die die noch da sind, können sich nichts mehr kaufen. GUTE NACHT!
Was ist denn mit "Bausatz"? Ist sowas nun auch EAR-pflichtig?
Hallo. "BAUSATZ" die Frage ist eben wo fängt es an und wo hört es auf. Viele ( auch die Großen) haben Bausätze im Bezug auf die DIN nicht regsitriert. Hatte eigentlich gehofft das auch ich das so machen könnte. Aber man hat sie (DIN) eben mal schnell gelöscht, oder wie gesagt ich sehe es nur so, dann berichtigt mich bitte. Irgendwo hatte ich sogar gelesen, das man zu dem Bausatz nicht alle Bauteile verkaufen darf und man mindestens ein Bauelement auch nicht selber liefern kann will darf / sollte..... Mir geht das ganz schön auf die Nerven. Der Begriff" Eigenständig" ist auch so ein krummes Ding. Behaupten sogar manche ein Mikrocontroller ist auch schon ein selbstständigess Gerät. schrei ABER DA KÖNNTE MAN JA NICHT MAL DIE REG-NUMMER DRAUFSCHREIBEN. Abgesehen davon wäre der Chip keine 10 qcm groß. Oder gilt das nur für Leiterplatten (außer Handy) ? Dann könnte man ja alles als Drahthaufen verkaufen? MAN MAN MAN
Wie sieht es jetzt allgemein mit Erfahrungen EAR aus? Wer hat schon schon registrieren lassen mit was für Hürden und Kosten? Ein Erfahrungsbericht der "Betroffenen" wäre nicht schlecht nach dieser Zeit. Vielen Dank
Ich würde mich gerne registrieren, wenn es so gehandhabt wird, wie in anderen Ländern auch. Einfach einen Obolus entrichten, der sich nach der gewichteten Menge berechnet, die man im Jahr produziert. Der Kunde darf dann seinen Elektronikschrott wie gewohnt im Wertstoffhof abgeben. Bisher ist ja noch völlig unbekannt, was passiert, wenn trotz durchgestrichener Mülltonne ein kunde auf die Idee kommt, den Schrott im Hausmüll zu entsorgen. Naheliegend wäre, dass der Hersteller belangt wird, der aber sich dagegen nicht wehren kann und als Abhilfe anbietet, über die Seriennummer den Käufer zu identifizieren. Das würde bedeuten, dass man beim Kauf z.B. einer Grafikkarte seine Personalien angeben müsste. Für die Hersteller ist das ein heißes Eisen. Da sind wohl die Kosten für eventuelle Strafen geringer. Das kann man auf den Endpreis aufschlagen.
Hi, also ich denke nicht das der Hersteller dafür belangt werden kann, wenn sein Produkt im Hausmüll landet. Ich sehe es auch so, das man einfach für die produzierte Menge einen Aufschlag bezahlen sollte. Registrieren OK, damit man schwarze Schafe erkennt. Es wäre doch eine Leichtigkeit dem Finanzamt zu den verjkauften Dingen noch die Gewichte dazu zu schreiben. Dann haben wir halt noch ne Steuer mehr, na und. Was allerdings jetzt passiert mit dem Schrott, da schaut mal auf: http://elektrog.blog.de/ Mit den Strafen für eine Nichtregistrierung wäre ich vorsichtig. Es gib immer jemanden der darann verdienen will, auch wenn Du nur 50 Eur sparst. Die Strafen liegen wohl über 10.000 Eur. Gruß
Sonst weiter keine Erfahrungen? Kann es sein, daß der ElektroG-Blog schon seit 1 Jahr nicht mehr geführt wird?
Zum Nachlesen, hier der Link: http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/adidas-laufschuh-soll-zum-elektrogeraet-deklariert-werden-266060/
Zitat aus http://elektrog.blog.de/ : So musste beispielsweise die Fa. Detronik & Recycling GmbH seit März zwei Drittel ihrer Mitarbeiter entlassen, der Geschäftsführer Frank Oynhausen muss um seine Existenz bangen. Zitatende der arme Unternehmer und die glücklichen Arbeiter die entlassen wurden. Endlich jemand, der wirklich die Gemütslage in D niederschreibt. Wenn man Arbeiter noch durch das Wort Sklave ersetzt, ein perfekter Bericht.
>Es wäre doch eine Leichtigkeit dem Finanzamt zu den verjkauften Dingen >noch die Gewichte dazu zu schreiben. >Dann haben wir halt noch ne Steuer mehr, na und. Noch eine Steuer und noch eine Steuer und eine Abgabe. Wer soll das alles noch finanzieren? Bald muss man im billigen china produzieren, um die ganzen überflüssigen Regularien zu entgehen. Wie ist auch wieder so einer, der es aufgegeben hat : http://www.96khz.org/audiodspproject.html
Hallo zusammen, ich musste mich leider auch bei der EAR anmelden. Habe dieses Jahr als Kleinunternehmer im Nebenerwerb eine kleines Import Geschäft gegründet und es falle ca. 40 Kg Elektroschrott an. Die Kosten die bis jetzt durch die EAR entstanden sind (Stammregistrierung u. Überprüfung Garantien) belaufen sich auf fast 800,-Euro. Dem gegenüberstellen kann ich ca. 1000,- Euro Gewinn. Meiner Meinung nach sind die Kosten die die EAR erhebt nicht gerechtfertigt. 1. Die Stammregistrierung führt man selber durch und muss dafür noch zahlen. Das kenn ich von keiner anderen Stelle. 2. Man arbeitet der EAR zu. Das bedeutet dass man für die EAR arbeitet und somit dieser Kosten erspart. Ich werde der EAR erst einmal selber eine Rechnung stellen über meine Arbeitszeit die ich für die Einarbeitung und Registrierung aufgebracht habe. Des Weiteren werde ich die Kosten für die Stammregistrierung nicht zahlen, da ich die Arbeit selbst geleistet habe. Wie sieht ihr das? Wollen wir uns nicht zusammenschließen und alle der EAR eine Rechnung stellen? Und eine Sammelklage gegen die EAR einreichen? Es grenzt schon an einen staatlich genehmigten Betrug was die EAR da abzieht. Keinen Service, undurchsichtige Kostenberechnung, keinerlei Beratung, Telefonisch nicht zu erreichen. Alles Punkte die auf ein nicht seriöses Unternehmen hinweisen. Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen!! Lasst uns eine Sammelklage gegen die EAR einreichen. Gruß, Martin p.s Diesen Beitrag werde ich in möglichst
Hier noch ein interessanter Link über die Gebührenberechnung: http://www.it-business.de/news/recht/zoelle-abgaben/allgemein/articles/154549/ Das bestätigt eigentlich dass die EAR sich auf rechtlich unsicheren Boden bewegt. Noch mal: last uns eine Sammelklage einreichen!! Gemeinsam sind die Kosten für uns Kleinunternehmer, die eine Klage verursachen, leicht zu tragen. Gruß, Martin
Hallo Martin, ja, so ist es leider. FREIE Marktwirtschaft. Aber 800 Eur hättest Du nicht zahlen müssen. Über Take-e-way hättest Du etwa 300 Eur und ich glaube bei der EAR noch mal so 200 Eur gezahlt (müste ich nachsehen). Aber das sind auch 500 Eur die man erst mal Gewinn machen muss. Dazu kommt das Take-e-way die Gebühren anhebt, auf ca. 350 Eur und das ist mir leider auch zu viel. Ich bin also auch am überlegen dicht zu machen.....und ich vermute mal das das der Sinn der EAR ist! Dazu muss man nur ein paar Berichte lesen. So kann das nichts werden mit D wenn die kleinen kaputt gemacht werden. Den Sinn einer Gebühr sehe ich ja ein, aber doch nicht so. Warum muss bei uns (D) immer alles so kompliziert sein !??? Aber mal ne ganz andere Frage. Man kommt doch gar nicht in diesen "EAR-Server". Dafür braucht man ja schon einen "speziellen PC". Keine Ahnung....Win 98m ohne Firewall und Virenscanner...und blos keine Updates, sonnst sind die Versionen zu neu und dann geht es auch nicht mehr bekloppt. Gruß Mario
Hallo Mario, die 800 Euro sind schon richtig. Man zahlt für jede Marke die man bei der EAR registriert, für Stammeintrag und Garantie, Bearbeitungskosten. Bei mir war das für 5 Marken wobei bei einer Marke eine Prüfung vorgenommen wurde die mich noch mal zusätzlich um die 130 Euro gekostet hat. Normalerweise kann jeder auf die Software zugreifen mußt nur die richtige Java-Version installiert haben. Das die Kosten für Kleinunternehmer, wie ich es bin, kaum tragbar sind scheint in D und der EU wohl niemanden zu interessieren. Überleg doch mal wer bei den großen Konzern in den Vorständen sitzt. Wie heißt es so schön "die Politik wird nicht von Politikern gemacht sondern von den Konzernen" ich empfinde unser Politik als verlogen und korrupt. Gruß, Martin
Hallo Martin, ich bin ganz deiner Meinung, wir sollten uns gegen diese EAR Willkür wehren. Ich wäre unter umständen gerne dazu bereit dagegen vorzugehen. Lass uns doch mal näher in Kontakt kommen. Gruß Ralf
Hallo! Der Vetrieb von unregistrierten Beleuchtungskörpern, also zB Leuchtstofflampen, ist verboten. Das ist mir jetzt soweit klar. Wie ist das aber mit dem Import aus einem EU-Land: Importiere ich als Händler also eine Leuchtstofflampe aus NL von einem Großhändler, und kommt diese Leuchtstofflampe aus China und wurde vom Großhändler nicht registriert, gelte ich als "Inverkehrbringer" und müsste also diesen Artikel registrieren. Was aber, wenn ich eine Leuchtstofflampe eines Markenherstellers importiere. Dieser ist bestimmt in NL registriert. Dort aber funktioniert das Abgabensystem ganz anders, da der Endkunde in NL die Entsorgung zusätzlich bezahlt beim Einkauf (wird auf der Quittung separat ausgewiesen). Der Hersteller oder der Großhändler in NL also bei einem Export hier sicherlich keine Entsorgungsgebühren bezahlt. (?) Importiere ich nun diesen Artikel, dessen Marke natürlich auch bei der ear-stiftung registriert ist, muss ich mir doch eigentlich um eine Registrierung keine Gedanken machen, oder? Meine Frage ist: Warum darf der Großhändler in NL unregistrierte Leuchtstofflampen verkaufen. Der Händler in Deutschland aber zwingend eine Registrierung benötigt, auch wenn er ins EU-Ausland exportiert???? Wo genau habe ich jetzt einen Denkfehler??? Vielen Dank für Aufklärung! Grüße, D. Breitenbach
Wenn der Händler in DE regestriert = ne Nummer hat, dann hat er auch bezahlt. Dann sollte es kein Problem sein. Jedes Land regelt den EAR-Mist auf Ihre weise. Soweit ich weiß, daf er nicht nach DE liefern, wenn er keine Nummer hat. Wenn Du innerhalb de EU orderst, solltest Du auf der sicheren Seite sein. Aber warum fragst du nicht die EAR? Oder besser die IHK (dann kennt dich die EAr nicht sofort!)?
Hi ich habe dazu keine Worte mehr, echt! Habe gerade eine Abmahnung bekommen wusste das alles nicht und wenn ich mich da Registrieren muss und all diese Kosten habe mache ich meinen Shop dicht denn das lohnt sich definitiv nicht mehr. Wollte mir nur nebenbei ein paar Euro verdienen da ich in meinem Job halt nicht gerade der Gr0ßverdiener bin. Da gehe ich ja lieber Zeitungen austragen oder besser noch ich arbeite schwarz nebenbei, der Staat will doch beschissen werden anders kommt man doch zu nix mehr hier in Deutschland. !!!Kack Staat!!! Ich sag euch eins wenn ich jetzt irgendwie wegen einer Abmahnung evtl. Tausende von Euro zahlen muss werde ich die Abmahner Töten ich lege Sie alle um mir Egal dann habe ich nix zu verlieren gehe ich halt in den Knast da gehts einem doch auch ganz gut hehe. Ich könnte echt kotzen, Mann, Mann, Mann. Ich bin Stink sauer :-( Gruß an alle
Was hast Du denn in deinem Shop verkauft und warum genau wurdest Du abgemahnt? Ruhe bewahren und die Sachlage prüfen bzw. von einem fachkundigen Anwalt prüfen lassen. Lass Dich bloß nicht abzocken!
Na Unterhaltungselektronik MP-3 Player Computerzubehör externe Festplatten, Navigationssysteme usw. Und der Abmahner ist halt ein sogenannter direkter Konkurent. Ich verstehe das nicht also mir ist noch nicht in den Sinn gekommen bei anderen zu schauen ob die gegen irgendein Wettbewerbsrecht verstossen da habe ich gar keine Zerit dafür muss mich ja um meine eigen Geschäfte kümmern. Aber ich glaube das ist ein einträgliches Geschäft vieleicht Schwenke ich ja um und werde Profissioneller Abmahner.(zocker) Ich lebe eigentlich nach dem Motto leben und leben lassen aber wenn mich einer nicht mehr leben lassen will dann garantiere ich für nix.
Ach ja ich hatte Anfang des Jahres schon 600Euro bezahlt wegen einer Abmahnung (Anwaltskosten) da ja bei Ebay man 30 Tage Rückgaberecht gewähren muss und ich hatte 14 Tage drin, genau so ein Bullshit. So wenn ich wieder zu einem Anwalt gehe zum Prüfen der macht das ja auch nicht für umme ich kann mir das einfach nicht leisten. Und so wie ich das sehe komme ich ja nicht um die Registrierung bei der EAR und das sind so hohe kosten was ich bisher glesen habe dass das einfach mein Budget sprengt so viel habe ich ja nicht mal verdient. Wobwi gerade jetzt am Ende des Jahres ich Anfange git zu verkaufen. Also alles wieder weg wäre wo ich jetzt sagen könnte es bleibt mal was hängen. Möchte noch erwähnen dass ich im Januar mit dem Geschäft begonnen hatte.
Entschuldigung für die vielen Schreibfehler aber ich bin sehr aufgeregt gerade
Wahrscheinlich hat dein Konkurrent irgendwann mal einen "Testkauf" bei dir getätigt. Normalerweise läuft das so ab. Da Du nicht genau schreibst warum Du abgemahnt wurdest, nehme ich an, dass es sich um eine fehlende WEEE Nummer auf mindestens einem der von dir verkauften Produkte handelt. Woher beziehst Du deine Waren? Inland? EU? Ausserhalb der EU? Das ElektroG unterscheidet diese Fälle soweit ich weiß. Bei letzterem zählst Du als Importeur auch gleichzeitig als Hersteller iSd ElektroG. Das ist alles recht undurchschaubare Materie. Ich kann dir nur raten wirklich zu einem Anwalt zu gehen. Dazu kann man bei Abmahnungen im gewerblichen Umfeld generell nur raten. Für einen halbwegs vernünftigen juristischen Rat bist Du hier sowieso im falschen Forum :-) In einem Punkt gebe ich dir uneingeschränkt Recht. Ich verstehe auch nicht, was Leute außer Profitgier zu einer Abmahnung veranlasst. Dabei verdienen die Rechtsanwälte doch immer noch am meisten daran, nicht etwa dein Konkurrent. Eine freundliche aber bestimmte E-Mail tut es doch zunächst auch. Danach kann man immer noch abmahnen. Viel Erfolg! Lass Dich nicht unterkriegen!
könntest du mal die Abmahnung reinstellen, natürlich mit geschwärzten Daten, mich würde einfach nur mal der Text der Abmahnung interessieren.
Rechtsberatung von dritten ist in Deutschland strafbar ! Also zum Anwalt gehen und gut ist !
Meiner Meinung nach solltest du du......... und schon ist es keine Rechtsberatung mehr und sogar durchs Grundgesetzt abgedeckt. @Jupp: Bist du Anwalt?
>Aber ich glaube das ist ein einträgliches Geschäft vieleicht Schwenke >ich ja um und werde Profissioneller Abmahner.(zocker) Das machste dann nur ca. Fünfmal und hast dann das Stigma eines Berufsabmahners an der Backe, mit der Folge das vermutlich deine Klagen bei den Gerichten nicht mehr angenommen werden. (Hab ich mal wo gehört oder gelesen, ist aber schon lange her und kann daher nicht für die Richtigkeit garantieren). >da ja bei Ebay man 30 Tage Rückgaberecht >gewähren muss und ich hatte 14 Tage drin, genau so ein Bullshit. Na, wenn man Gewerblich (Anscheinsvermutung)handelt lässt man so ein multible nutzbares Angebot bzgl. der Geschäftsbedingungen anwaltlich auf Konsistenz prüfen. 30 Tage wären mir auch Neu. Hoffentlich biste da nicht einem Abmahnanwalt auf dem Leim gegangen. Die verschicken nämlich häufig haltlose Schreiben die der Abmahnanwalt überhaupt nicht zu verfolgen beabsichtigt. >So wenn ich wieder zu einem Anwalt gehe zum Prüfen der macht das ja auch >nicht für umme ich kann mir das einfach nicht leisten. Das hängt von deinem Einkommen ab. Wenn du ohnehin nicht zu den Großverdienern gehörst könnte Beratungshilfe eine Alternatiive sein das Kostenrisiko zu minimieren. Lediglich 10Euro Selbstbeteiligung musst du dem Anwalt abdrücken die er dir aber auch erlassen kann wenn du darum bittest und dir das schriftlich bestätigen lässt. Ein viel gravierendes Problem ist, das der Anwalt auch ordentliche Arbeit leistet, nicht alles annimmt ohne eine ehrliche Vertretungs- absicht zu hegen und nicht zur Unzeit plötzlich behauptet das hätte keine Aussicht auf Erfolg weil es lukrative Fälle hat und die lieber bearbeiten will. Kommt leider sehr oft vor. Andererseits gibts kein Gesetz sich nicht einen neuen Beratungsschein besorgen zu dürfen und einen anderen Anwalt zu konsultieren. Beim Arzt hat man doch auch die freie Wahl und kann sich andere Meinungen einholen. >Rechtsberatung von dritten ist in Deutschland strafbar Rechtsberatung ist nur dann eine Rechtsberatung wenn diese von einem Juristen erfolgt. Ansonsten ist es eine private Rechtsauffassung, evtl. eine Rechtsmeinung, mal ganz abgesehen davon das der Bezug zu den Gesetzen, Vorschriften und der aktuellen Rechtssprechung fehlen dürfte. Erst wenn ein Nichtanwalt so was machen würde und evtl. auch noch Geld verdient wäre es illegal. Mittlerweile ist aber auch das schon gelockert worden was aber nicht sehr bekannt ist. Im Einzelfall müsste das geprüft werden. Abmahnungen durch einen Anwalt sollen ja angeblich auf 100Euro, glaub ich, Abmahngebühr beschränkt sein und das müßte man doch finanziell verkraften können. Blöd wirds nur wenn man den abmahnwürdigen Fehler in multiblen Verkäufen gemacht hat und man dann auch multibel zur Kasse gebeten wird. Da muß man dann eben aufpassen. Was die Erstberatung angeht darf ein Anwalt auch nur noch ca. 200 Euro nehmen dürfen. Im Zweifel googlen. Recht preiswerten Rechtsrat kann man auch auf der Webseite http://www.frag-einen-anwalt.de/ erfragen. Evtl. ist das Rechtsproblem dort sogar schon mal beantwortet worden. Bevor ichs vergesse: Kein Rechtsrat, da ich kein Anwalt bin, nur etwas Lebenserfahren.
Also die Abmahnung ist ein langer Brief mit Erklärung warum weshalb usw. ist zu lange um hier reinzutexten. Auf jedenfall geht es um die Kennzeichnungspflicht. Als Anhang ist noch eine Unterlassungserklärung die ich unterschreiben soll das schreiben ist nicht vom Anwalt der Firma also schon mal keine Kosten das ist ja schon mal positiv dass die nicht gleich einen Anwalt eingeschaltet haben. Zur Frage von Chris, woher ich die Ware beziehe, ich beziehe die Ware aus EU-Land und vertreibe nur Deutschlandweit. Zu Jupp, ich wollte hier ja auch keine Rechtsberatung bekommen sondern nur meinen Ärger über diesen ganzen Blödsinn loswerden. So wie ich das verstehe muss ich mich bei EAR anmelden und das Kostet jede Menge so dass ich zu dem Schluss komme, das ich meinen Shop schliesen werde.
Gast schrieb: > So wie ich das verstehe muss ich mich bei EAR anmelden und das Kostet > jede Menge so dass ich zu dem Schluss komme, das ich meinen Shop > schliesen werde. Es gibt auch relativ preisgünstige Rundumsorglos-Pakete (z.B. von take-e-way). Je nach Sortiment kannst Du da mit etwa 500 Euro pro Jahr davonkommen. Ansonsten: Wie sieht es denn bei Deinem Wettbewerber aus? Ist da alles in Ordnung? ;-) Man kann auch durchaus zurückschießen. Chris D.
Hi Chris, das bei Tak-e-way schaue ich mir mal an. Ansonsten: Wie sieht es denn bei Deinem Wettbewerber aus? Ist da alles in Ordnung? ;-) Man kann auch durchaus zurückschießen. Ja daas weis ich aber ehrlich gesagt habe ich keine lust und keine Zeit jetzt da einen Krieg vom Zaun zu brechen. Ich habe mir natürlich dessen Seite auch angeschaut und im grossen ganzen denke ich, dass bei denen alles korrekt ist. Danke die Chris
Noch was zur Frage zu Max wegen dem 30tägigen Rückgaberecht bei Ebay. Das ist tatsächlich so, denn bei Ebay klickst du ja auf sofort kaufen und dann hat der Käufer ein Rechtbindendes Geschäft abgeschlossen ohne dass er unbdingt die AGBs gelesen hat erkann sich nicht die AGBs zb. Downloaden. Anders bei einem reinen Onlineshop da muss man bevor du eine Bestellung abschicken kannst einen haken setzen, dass du die AGBs gelesen hast und akzeptierst, da brauchst du dann nur 14Tage Rückgaberecht gewähren. Alles ein reiner Bürokratenscheiss.
>Anders bei einem reinen Onlineshop da muss man bevor du eine Bestellung >abschicken kannst einen haken setzen, dass du die AGBs gelesen hast und >akzeptierst, da brauchst du dann nur 14Tage Rückgaberecht gewähren. Na, das hört sich komisch an. Da würde ich lieber die 200Euro investieren bevor du dich noch tiefer rein reitest. Die Aufgabe deiner Verkaufsaktivitäten hat nur zukünftigen, nicht aber rückwirkenden Einfluss. Vor allem erstmal nichts unterschreiben ohne das das ganze mal juristisch geprüft und bewertet wurde. Nicht das du noch einen Schadenersatz berappen sollst.
Chris D. schrieb: > Es gibt auch relativ preisgünstige Rundumsorglos-Pakete (z.B. von > take-e-way). Je nach Sortiment kannst Du da mit etwa 500 Euro pro Jahr > davonkommen. Hm, scheint ja ne gute Sache zu sein dass es sowas wie take-e-way gibt. Aber die Fritzen kriegen es tatsächlich nicht gebacken, die Preise für ihre Module auf der Homepage zu nennen? Oder brauch ich ne neue Brille?
Hallo,
ich habe es leider vorerst auch aufgegeben.
take-e-way ist eine gute Sache, ich war dort auch registriert.
Nur wenn man mehrere (eigene) Artikel anbietet und dass nur in kleinen
Stückzahlen (da manchmal auch nach Kundenwunsch, kann man es vergessen.
Schwarz wollte und will ich nicht, da man am Ende ganz schnell mal mehr
drauflegt als man Gewinn gemacht hat.
>Und der Abmahner ist halt ein sogenannter direkter Konkurent.
Kann ich verstehen, wenn er registirert ist, muss er teurer verkaufen
und kann die Preise nicht halten.
Die Idee mit der EAR mag irgendwie eine Berechtigung haben.
Die Umsetzung ist aber absolute Sch...e.
Wenn man da´nn noch lesen muss, das der E-Schrott teuer an die 3.Welt
verkauft wird, kann man sich nur noch wundern......oder auch nicht.
Gab es zur EAR nicht schon eine Petition im Bundestag????
Gruß Mario
Weis eigentlich jemand welche artikel man da alles registrieren muss? Gilt das auch bei z.B. Digitalkameras, Navigationssysteme, TFT Monitore ? Gibt es da eine Liste ? Wenn man da jede Marke und noch die jeweiligen Modelle anmelden muss dann geht das doch in die Tausende von Euro oder nicht?
"Wenn man da jede Marke und noch die jeweiligen Modelle anmelden muss dann geht das doch in die Tausende von Euro oder nicht?" Das ist aber nur für die "Kleinen" ein Problem. Also wurde das Ziel der Aktion erreicht: die Kleinen kaputtzumachen. Für nichts anderes wurde dieser Schwachsinn erfunden...
Ja genau so sehe ich das auch. Einfach scheisse so was.
Richtig. Vom Prinzip jedes elektronische Teil, das alleine einen Zweck erfüllt. Wenn es eine Batterie hat auf alle Fälle. Einen Widerstand nicht, aber eine LED schon. Dann such mal auf der LED die Marke und die WEEE-Nummer...... Da stellt sich die Frage wie man rausfindet ob der Großhändler die registriert hat. Auch wenn er eine WEEE-Nummer hat, heist das ja noch lange nicht das er diese registriert hat. Der jenige der das Teil in der Verkehr, also den (privaten) Endkunden beliefert, ist der der dafür verantwortlich gemacht wird. Man beachte auch die Kennzeichnungspflicht. NoName-Produkte dürfte es seit einiger Zeit auch nicht mehr geben. Ich hatte meine Produkte damals mit einem (guten) Aufkleber versehen, das ist ablösbar und darf nicht sein! Was man auch beachten muss, der Begriff "Marke" wird von der EAR auch anderst definiert, Der Herstellername ist da keine Marke in den ihrem Sinne. Verstehen soll das vermutlich auch keiner. Wird in eine anderes Land geleifert, muss man das auch dort gegistrieren. Dann viel Spaß dabei. :o( Das ist meine Meinung und keine Rechtsauskunft! ;o). Man darf Mich gerne berichtigen, wenn es nicht so ist! Gruß Mario
Zitat" Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht mit Ausnahme von Glühlampen und Leuchten in Haushalten" Dazu gibt es noch ein Schreiben, das ich jedoch nicht kopieren darf. Hier ist allerdings die Rede von LED-Lampen. LED's- (Lampen) zählen dann zu Gasentladungslampen.
habe dazu noch in einem Protokoll des Vere e.V. gefunden "LED's sind ausnahmslos alle zu registrieren"
Verstehe ich das richtig, dass die LEDs auch registriert werden müssen, wenn sie in Bausätzen verkauft werden? Bausätze an sich sind ja von der Registrierung ausgenommen.
Habt Ihr alle keine Namen? @Gast Da frag doch mal die EAR-Stiftung. Wo steht das Bausätze ausgenommen sind? Ich hatte mal etwas davon gelesen, das man Bausätze registrieren muss, wenn man dazu alle nötigen Bauteile mit verkauft oder diese in seinem Shop anbietet. Wie gesagt, ich habe das irgendwo gelesen, wie genau das nun richtig ist, weis ich nicht. Das Eis ist mir jedenfalls zu dünn um auf diese Art weiter zu machen, denn den Gedanken hatte ich auch schon mit den Bausätzen. Wobei es auch heißt, das ein elektronisches Produkt alleine eine Funktion haben muss. Meine Projekte haben das nicht (ganz), da sie an andere Baugruppen anzuschließen sind und wenn man will das noch von einem Fachmann gemacht werden muss. Eigentlich Schade, das man seine Zeit mit so einem Quatsch verbringen muss. Man hat vermutlich vergessen, das es auch die kleinen sind, die die Wirtschaft ankurbeln können / könnten. Aber macht die "Kleinen" nur kaputt , dann können die von den "Großen" auch nichts mehr kaufen!
Um Bausätze aufbauen zu können braucht man Fachwissen und Werkzeug. Es sind keine fertigen Geräte. Deshalb fallen sie nicht unter das Gesetz.
Genau das ists das Problem Mario die Zeit da hast du recht. Deswegen werde ich alle Elektroartikel aus meinem Sortiment nehmen denn wie ich schon erwähnt habe mache ich das nur Nebenberuflich und habe meine Freizeit invesiert um meinen Shop aufzubauen und anzukurbeln. Zum Glück muss ich nicht davon leben!! Und jetzt wo es anfängt zu laufen muss ich wieder aufhören denn ich habe keine Zeit mich mit diesem Mist auseinander zu setzen. Jetzt werde ich eben nur noch Artikel anbieten die man nicht irgendwo Registrieren muss und auch keine Insolvenzversicherung braucht, "So ein Scheiss" braucht keiner.
Hallo Franz wenn es so ist ist es gut, hast Du das schriftlich? zitat " Bausätze, die der Endnutzer zu einem Elektro- und Elektronikgerät zusammensetzt und bestimmungsgemäß nutzt, sind wie Komplettgeräte zu behandeln" Mir ist das leider alles zu blöd. Und die Auskünfte der EAR sollen ja auch nicht rechtsverbindlich sein...............
Nochmal die Frage: Was ist aus der Petition geworden? Werde gleich mal nachschauen. Evtl. sollten wir ja mal eine Unterschriftenaktion starten. Dieser Schwachsinn muss ein Ende haben! Ich bin zwar nicht betroffen, aber möchte verhindern, dass wir vollends in einem Bürokratie- und Lobbysumpf versinken. Mit dem ElektroG sollten augenscheinlich die Kleinen über die Bürokratie zermürbt werden. Und diese Rechnung ist offensichtlich ganz und gar aufgegangen.
Ich auch. Nur was sollte sich ganau ändern? Ich bin dafür es so zu machen wie in der Schweiz. Für jedes Produkt zahlt man seine Gebühr (je nach Art/Schadstoffen). In der Gebühr sind alle Kosten enthalten, inkl. Entsorgung. Es gibt keine Grundgebühr und sonnstige Kosten. Die Gebühr gehört auf die Rechnung. Wegen mir kann das Finanzamt dann auch die Kosten einfordern, denn die sehen eh jede Rechnung. Die Gebür würde also für jeden (gleichen) Artikel gleich sein, egal ob man nur 5 oder 1000de verkauft. Dann könnten ich (und sicher auch viele andere) endlich wieder anfangen und meine Kleinserien produzieren, die eh nur sehr wenig Leute brauchen. Was mit den Daten bei der EAR passiert möchte ich gar nicht wissen. Mal abgesehen von den Kosten die man derzeit bei der EAR hat, darf man auch die Verwaltungskosten nicht unterschätzen. Ich kann mir vorstellen das die Kosten in einigen Betrieben dadurch sehr gestiegen sind.
Die EAR beantwortet telefonische Anfragen nicht. Bei einer Anfrage per Mail gibts ein Standardschreiben zurück. Die EAR gibt keine rechtssicheren Aussagen. Diese gibt's nur gegen Bares vom Anwalt. Man könne sich auf deren Homepage informieren. Für den Gewinn, der bei geringen Stückzahlen von Bausätzen, bei denen man sich nicht einmal sicher sein kann, ob man legal handelt, rumkäme, lohnt sich das nicht. Die anfängliche Motivation und der Elan weichen allmählich dem Desinteresse und der Resignation. Zu deutsch, ein Riesengeschiss für nix.
"Ich bin dafür es so zu machen wie in der Schweiz." Absolute Zustimmung! So ein unglaublicher Schwachsinn mit Registrierung, Treuhandkonto etc. pp., und dann noch die völlig abstruse "Verlsoung" von Elektroschrottcontainern, kann nur einem kranken Politikergehirn entspringen. Aber weit gefehlt! Die Wirtschaftslobby kann noch viel abartigeres erdenken.
> dass wir vollends in einem Bürokratie- und Lobbysumpf > versinken. Wie hieß nochmal die Spasspartei, die sich ganz groß auf die Fahnen geschrieben hatte Bürokratie abzubauen? War das nicht die FDP? Wo bleibt eigentlich die Einlösung dieses Versprechens? > Mit dem ElektroG sollten augenscheinlich die Kleinen über die > Bürokratie zermürbt werden. Und diese Rechnung ist offensichtlich ganz > und gar aufgegangen. Es sollte doch gerade einer immer vorgeblich so Mittalstand freundlichen Partei oberstes Ziel seien solche Markthürden einzureißen. Aber mein schlimmer Verdacht ist mit Mittelstand meinte die FDP immer nur diejenigen, die diese absurden Gebühren mit einem müden Lächeln als Nebensächlichkeit abtun, angesichts ihrer Finanzkraft.
Laut unverbindlicher Aussage der EAR werden Bausätze genauso behandelt wie Geräte. Die Hersteller solcher Bausätze müssen sich auch registrieren.
> Laut unverbindlicher Aussage der EAR werden Bausätze genauso behandelt > wie Geräte. Die Hersteller solcher Bausätze müssen sich auch > registrieren. Das halte ich für eine Fehlinterpretation der Gesetzeslage. Ein Bausatz ist im einfachsten Sinne ein Beutel Bauteile mit einer Platine darin nebst einer Bauanleitung. Davon bedarf einzeln nichts der Registrierung und eine Geräteeigenschaft gibt es im unzusammengebauten Zustand auch noch nicht. Hier hat bei der Informationsweitergabe wohl mal wieder das 'Stille Post Problem' Wirkung gezeigt.
Hm, ein Beutel mit Bauteilen: http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/bauteilebeschaffung/bauteileeinkauf/articles/230330/index.html
Nach dem Interview ist also der Unterschied: Muss gelötet werden und ist Steckbar in einen Sockel... Ab einem Gewissen Punkt ist ist es vielleicht einfacher Schadstofffreie Bauteile zu erfinden, die man guten Gewissens über den Hausmüll entsorgen kann ;-)
die einfachste Möglichkeit ist also seine Produkte nur in die Schweiz zu verkaufen zwar ein etwas kleinerer Markt aber unbürokratisch.
>Laut unverbindlicher Aussage der EAR werden Bausätze genauso behandelt >wie Geräte. Die Hersteller solcher Bausätze müssen sich auch >registrieren. Du kannst doch nicht die fragen, die das Geld wollen! Was dabei rauskommt ist doch klar. Wenn Du es wirklich wissen willst, frag einen Unparteiischen. Gast
Hallo Thomas, Ist das wirklich so mit der Schweiz? Kann ich dahin Elektroteile und Geräte in die Schweiz verkaufen ohne mich bei EAR anzumelden? Aber da hat man doch wieder das Problem mit der Verzollung oder?
> Wenn Du es wirklich wissen willst, frag einen Unparteiischen.
Z.B.? Nach Möglichkeit unentgeltlich.
Die EAR darf dazu gerne eine Aussage machen (wobei fraglich ist, ob sie das überhaupt darf). Die ist aber nicht maßgebend. Im übrigen halte ich die Einordnung von Bausätzen als Geräte einfach für falsch. Im ElektroG ist das schon recht eindeutig geregelt: das Gerät muss ohne größeren Aufwand von Laien in Betrieb genommen werden können. Das ist bei einem Bausatz sicherlich nicht der Fall. Ich kenne auch keinen Bausatzhersteller, der sich hätte registrieren lassen. Ich würde das vor Gericht mit einem einfachen Beispiel klären: Einmal ein Beutel mit allen Bauteilen von Reichelt, einmal ein Beutel mit allen Bauteilen von mir. Und die würde ich dem Richter vorlegen und sagen, dass für den einen Beutel ausdrücklich nicht gezahlt werden muss, für den anderen aber soll. Chris D.
Man muss sich halt an die Schweizer regeln halten die ja ganz human sein sollen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, muss man ja in dem Land registriert sein, wo man hinliefert. Liefert man also in die Schweiz, dann geht das die EAR eigentlich nichts an. EIGENTLICH deshalb, weil ich schon ein Formular hatte in dem gefragt worden war, was man in andere Länder geliefert hat. Ich werde den Verdacht nicht los, das es hier um was ganz anderes geht. Falls jemand genau rausfindet wie das mit der Schweiz funktionieren könnte, wäre ich wieder dabei. Ich hatte schon vor einiger Zeit das dortige Unternehmen angeschrieben, doch leider keine Antwort bekommen. Eventuell gibt man sich dort mit solchen Mindermengen gar nicht ab! Für den EAR-Mist in dieser Art habe ich keine Lust. Um so besser wenn das mit der Schweiz unproblematsch wäre. Was ist eigentlich, wenn mir ein Anwalt sagt / schreibt, "brauch ich nicht registrieren" und es kommt dann zu einer Verhandlung und die EAR sagt "registrieren" und die bekommen Recht? Der "Hebel" scheint ja unheimlich lang zu sein.
Hier habe ich noch was gefunden auszug von der IHK bezüglich Wiederrufsrecht bei Ebay: Widerrufsrecht bei Internetauktionen Widerrufsfrist bei eBay-Verkäufen Rechtsprechung: 1 Monat Widerrufsfrist statt 2 Wochen Die Widerrufs- bzw. Rückgabefrist bei eBay-Verkäufen beträgt einen Monat statt der sonst üblichen 2 Wochen. Dies haben das OLG Hamburg (Urteil vom 24.08.2006, Az. 3U 103/06) und das KG Berlin (Beschluss vom 18.07.2006, Az. 5W 156/06) entschieden. Die regelmäßige Frist von zwei Wochen gelte nur dann, wenn der Verbraucher vor oder bei Zustandekommen des Vertrages nochmals in Textform über das Widerrufsrecht belehrt werde. Da der Vertragsschluss bei eBay bereits durch die Verbrauchererklärung zustande komme und die Widerrufsbelehrung den Anforderungen an die Textform nicht genüge, könne dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss in Textform übermittelt werden. Die Widerrufsfrist verlängere sich daher auf einen Monat. Die IHK Pfalz empfiehlt angesichts dieser beiden Entscheidungen, bei Verkäufen über Internet-Auktionsplattformen ein einmonatiges Widerrufsrecht einzuräumen und auch entsprechend zu belehren.
Ich habe jetzt nochmal ein bischen bei EAR nachgelesen und wenn ich das richtig verstehe zähle ich nur als Hersteller wenn ich Artikel Importiere bzw selbst herstelle also dementsprechend zum ersten mal in den Verkehr bringe als Hersteller. Das heist wenn ich bei einem Händler in Deutschland kaufe und der bereits registriert ist brauche ich das nicht nochmals zu tun denn dann sind ja auch die Geräte bereits gekennzeichnet. Richtig???
Habe noch was gefunden Frage: Wer ist Hersteller im Sinne des ElektroG? Wer als Hersteller im Sinne des ElektroG gilt ist zunächst in § 3 Abs. 11 ElektroG geregelt. Hersteller ist danach vor allem derjenige, der ein entsprechendes Elektro- oder Elektronikgerät gewerbsmäßig unter seinem Markennamen herstellt und erstmals im Geltungsbereich des ElektroG in Verkehr bringt. Dies ist sozusagen der „klassische“ Hersteller eines Gerätes, der das Gerät auch in Deutschland vertreibt. Allerdings hat sich auch als Hersteller zu behandeln lassen, der Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals gewerbsmäßig in den Geltungsbereich des ElektroG einführt und in Verkehr bringt (oder in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausführt). Hierunter fällt also beispielsweise derjenige Händler, der Produkte unmittelbar aus China importiert und in Deutschland in Ladengeschäften oder über das Internet verkauft. Zu guter Letzt – und hier besteht ein enormes Rechtsrisiko für Unwissende – gelten nach § 3 Abs. 12 Satz 2 ElektroG auch solche Vertreiber (also Händler!!!) als Hersteller im Sinne des ElektroG, die schuldhaft neue Elektro- oder Elektronikgeräte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbieten - wobei nicht einmal erforderlich ist, dass bereits Elektro- oder Elektronikgeräte verkauft wurden. Entscheidend ist, dass die Fiktion nur eintritt, wenn der Online-Händler (als sog. „Vertreiber“) schuldhaft gehandelt hat. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Händler weiß, billigend in Kauf nimmt oder aufgrund fehlender Sorgfalt verkennt, dass er Geräte nicht registrierter Hersteller anbietet. Führt ein Hersteller im schriftlichen Geschäftsverkehrs nicht die nach § 6 Abs. 2 S.4 ElektroG erforderliche Registrierungsnummer, so ist vom Händler zu verlangen, dass er sich beim Hersteller oder auf der vom EAR gemäß § 14 Abs. 2 einzurichtenden Internetseite erkundigt, ob dieser registriert ist (so auch der Kommentar zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Giesberts/Hilf). Achtung: Diese Herstellerfiktion hat absolute Praxisrelevanz! So untersagte etwa das Landgericht München I (Beschluss vom 20.06.2008, Az. 1HK O 10415/08) einem Online-Händler, im geschäftlichen Verkehr mit dem Endverbraucher Angebote von kennzeichnungspflichtigen Waren im Sinne des ElektroG zu veröffentlichen oder zu unterhalten. Das Landgericht München I stufte den Händler als „Hersteller“ i.S.d. ElektroG ein. Da dieser schuldhaft nicht registrierte Elektrowaren gehandelt hat, sei ein wettbewerbsrechtlich relevanter Verstoß gegen das ElektroG gegeben. Fazit für Händler: Auch der einfache Online-Händler von Elektrogeräte hat sich registrieren zu lassen, wenn der tatsächliche Hersteller oder Importeur, von dem er seine Geräte bezieht, nicht der Registrierungspflicht nachgekommen ist. Diese Verantwortlichkeit von Händlern soll sicherstellen, dass tatsächlich für jedes Gerät, das auf dem deutschen Markt angeboten wird, ein entsorgungspflichtiger „Hersteller“ zur Verfügung steht und dementsprechend zur Verantwortung gezogen werden kann. Ob ein Hersteller bereits registriert ist, lässt sich ganz einfach in einer Online-Datenbank der Stiftung EAR (www.stiftung-ear.de) nachschauen.
Welche Produkte sind betroffen? Die Registrierungspflicht betrifft 95 % aller IT- und TK-Produkte wie z.B. PCs, Notebooks, Drucker, Monitore, Kopierer, Telefone, Faxgeräte, Produkte der Unterhaltungselektronik (bspw. MP3 Player, Digitalkameras), aber auch Spielkonsolen oder Zubehör. Unabhängig vom B2C- oder B2B-Vertriebskanal sind alle Geräte betroffen, die zu einer privaten Nutzung geeignet sind. Bei einigen Geräten (z.B. PC-Komponenten) ist noch nicht eindeutig festgelegt, ob sie unter die Kategorie „Ersatzteil“ fallen und nicht meldepflichtig sind. Hierzu soll es ab Ende Mai einen Produktkatalog als Richtlinie vom Umweltbundesamt geben. Was bedeutet das für Sie, den IT- und TK-Fachhandel? Nichts – wenn Sie als Zwischenhändler weder Hersteller, noch Importeur sind. Der Fachhandel kann kleine Mengen genauso wie der Verbraucher entsorgen (s.o.). Bei größeren Mengen werden Entsorgungsunternehmen beauftragt - wie bereits heute schon. Wer gilt als Hersteller oder Importeur? Sie gelten als Hersteller, wenn Sie Geräte produzieren oder Elektro- oder Elektronikteile erwerben und in Geräte einbauen. Sie gelten als Importeur, wenn Sie den Kaufvertrag in einem anderen Land schließen als Sie die Ware verkaufen. Auch die Distribution ist oftmals in der Rolle des Importeurs.
@Ralle muss ich auch registrieren, wenn ich privat z.B. einen MP3-player im Ausland kaufe? oder eine im Auslandurlaub erworbene Kamera mitbringe?
Hallo importör nein privat natürlich nicht Man muss sich auch nicht als Verkäufer registriene wenn man ein Gaerät im Ausland kauft zum Eigengebrauch. Nur darf man es dann nicht verkaufen Privat ist es e´sowieso egal denn dann importiert ja der Verkäufer zu dir und dieser steht dann in der Pflicht sich zu registrieren.
Meine Beiträge sind nur aus Recherchen Keine Verbindlichen Aussagen und keine Rechtsberatung sondern nur als info zu sehen. Muss man ja sagen sonst kommt wieder jemand und meckert bin selbst nur hier um etwas Licht ins Dunkle zu bekommen, Gelle
Also für seine Rechtsauskünfte haftet der Anwalt, allerdings nicht dafür das dein von ihm vor Gericht vertretendes Anliegen dann auch für dich entschieden wird. Durch einen Anwalt steigen also nur deine Chancen, mehr nicht!!! Soweit ich mich erinnere, haben die Anwälte für falsche Rechtsauskünfte auch eine eigene Haftpflichtversicherung.
Ralle schrieb: > Habe noch was gefunden > > Frage: Wer ist Hersteller im Sinne des ElektroG? > > Wer als Hersteller im Sinne des ElektroG gilt ist zunächst in § 3 Abs. > 11 ElektroG geregelt. Hersteller ist danach vor allem derjenige, der ein > entsprechendes Elektro- oder Elektronikgerät gewerbsmäßig unter seinem > Markennamen herstellt und erstmals im Geltungsbereich des ElektroG in > Verkehr bringt. Dies ist sozusagen der „klassische“ Hersteller eines > Gerätes, der das Gerät auch in Deutschland vertreibt. > Steht da wirklich 'Markennamen' ?? Das wäre interessant, da eine Marke ein geschützter Begriff ist und normalerweise nur mittelständige bis große Firmen alles per Marke absichern. Würde bedeuten, das ein Kleinunternehmer und um das geht es ja hier erstmal, ohne Marke schlicht und ergreifend NICHT betroffen ist! Das hätte Aussicht auf Erfolg und müßte durch einen Anwalt oder notfalls Musterprozeß abgecheckt werden.
@abdul k. so steht es da habe ich von so einer rechtberaterseite gefunden
Ralle schrieb: > Hallo importör > > nein privat natürlich nicht > > Man muss sich auch nicht als Verkäufer registriene wenn man ein Gaerät > im Ausland kauft zum Eigengebrauch. > > Nur darf man es dann nicht verkaufen So kann man das nicht sagen, es muss heißen man darf es nicht gewerblich vertreiben ( = in den Markt einführen). Verkaufen != gewerblich vertreiben (genauer KANN gleich sein, MUSS ABER NICHT) :) Privat kannst du im kleinen Rahmen alles veräußern (an Freunde, Kollegen, die Oma etc., wird ja auch rege gemacht), das kann auch eine EAR mit ihrem Stuss nicht außer Kraft setzen.
Wer kann mir sagen ob dies jetzt so ist, dass wenn ein Hersteller oder Marke z.b Acer zb. Amazon in der Lister der Registrierten Hersteller bei EAR eingetragen ist und ich kaufe bei denen ein Produkt zum Wiederverkauf dann muss ich mich nicht auch noch registrieren bei EAr????? Ist dies so weis das jemand ??
Schade das kann anscheinend niemand sagen. Nur die EAR aber ob die einem richtige Auskunft geben? hm mal sehen ich werde da heute anrufen.
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