Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Eine kurze Frage bzw. Arbeitsrecht


von X. A. (wilhem)


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Hi Leute,
ein Mitarbeiter hat die Fa., wo ich gerade arbeite, verlassen. Da ich 
mit ihm sehr gut befreundet bin, konnte ich mir seinen Arbeitsvertrag 
anschauen. Neben dem Vertrag hat mein Ex-Kollege eine Art 
"Zusatzvereinbarung" unterschrieben, in der klar ausgedrückt wird, dass 
er für mindestens 5 (fünf) Jahre bei der Konkurrenz nicht arbeiten 
darf.
Ich bin etwa entsetzt. Darf ein Arbeitgeber verbieten, dass sein 
Mitarbeiter 5 Jahre lang nicht bei einer anderen Fa., welche in dem 
selben Gebiet tätig ist, arbeitet?? Mein Kollege hatte keine hochrängige 
Position in der Fa. Was mich aber richtig interessiert ist:

1) Darf der Arbeitgeber vermeiden, dass er bei der Konkurrenz 
arbeitet?!? Wenn ja, wie lange ist der Mitarbeiter verplichtet, sich von 
der neuen potentiellen Fa. fernzuhalten?

2) Sollte der Arbeitnehmer keinen Job finden (weil bspl. er hatte eine 
besondere Position in der Fa. und sein Job ist sehr speziell), muss er 
seine Verpflichtung gegenüber der alten Fa. sowieso nachkommen??

Danke
Gruß

: Bearbeitet durch User
von Mike (Gast)


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1
Ja, kann er, Stichwort Konkurrenzklausel

2
Wenn er eine solche Klausel hat ist er kein dummer ... deswegen hat er 
ja auch bestimmt gekündigt mit einem neunen Arbeitsverhältnis in der 
Tasche

von cassini (Gast)


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Es sollte vllt. noch hinzugefügt werden, dass in so einem Fall der alte 
AG für die Dauer des Wettbewerbverbots dem AN ein Abstandsgehalt zahlen 
muss. Ansonsten dürfte die Klausel relativ unwirksam sein.

5 Jahre scheinen mir auch extrem lange zu sein. Das könnte des Recht zu 
freien Berufsausübung tangieren. Üblich sind daher max. 2 Jahre.

von X. A. (wilhem)


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Mike schrieb:
>
> 2
> Wenn er eine solche Klausel hat ist er kein dummer ... deswegen hat er
> ja auch bestimmt gekündigt mit einem neunen Arbeitsverhältnis in der
> Tasche

Es geht darum, zu erfahren was das Arbeitsrecht vorschreibt.
Nicht den einzelnen Fall zu beurteilen.

Er hat gekündigt mit einem neuen Vertrag in der Tasche. Dumm ist er 
nicht.

von X. A. (wilhem)


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cassini schrieb:
> Es sollte vllt. noch hinzugefügt werden, dass in so einem Fall der alte
> AG für die Dauer des Wettbewerbverbots dem AN ein Abstandsgehalt zahlen
> muss. Ansonsten dürfte die Klausel relativ unwirksam sein.
>
> 5 Jahre scheinen mir auch extrem lange zu sein. Das könnte des Recht zu
> freien Berufsausübung tangieren. Üblich sind daher max. 2 Jahre.

Sehr interessant.

Danke!!!

von Niemand (Gast)


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Mike meinte
> Wenn er eine solche Klausel hat ist er kein dummer ... deswegen hat er
> ja auch bestimmt gekündigt
der zweite Fakt steht im Widerspruch zum ersten, weil
Wer sich sowas in seinen AV reintexten lässt, muß entweder nicht wissen 
was er damit macht, oder ganz abgebrüht sein! Ein regionales 
Wettbewerbsverbot würde ja bedeuten, dass er deswegen umziehen müßte, 
nur ohne regionale Vorgabe wäre das ein komplettes berufliches Umdenken.
Nur wie will der alte Chef das bitte nachprüfen, und wenn er es 
irgendwie mitbekommt, wie dann sanktionieren?
Gerichtlich dürfte das nicht ganz greifen!
Betriebliche Internas oder spez. berufliche Fakten kann man gegen 
Weitergabe einklagen, mehr aber nicht!

von oszi40 (Gast)


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Evtl. verkauft er nun "zwischendurch" Bockwurst und geht erst später zur 
ausgeschlossenen Firma? Dann sind ja erst mal die Spuren verwischt.

von X. A. (wilhem)


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Also ich finde merkwürdig, dass der Arbeitsmarkt heutzutage nach sehr 
spezialisierten und erfahrenen Leuten sucht während ein Arbeitgeber sich 
die Mühe gibt, sich seinen Ex-Mitarbeiter 5 Jahre lang vom Beruf 
fernzuhalten.
Ich finde so was überhaupt nicht in Ordnung. Eine Sache ist, wenn man 
kündigt, mit der Absicht, Geheimnisse der Konkurrenz offen zu legen.
Eine andere Sache ist, wenn man sehr fundierte und spezialisierte 
Fähigkeiten im Laufe der Jahren erworben hat. Nun hat er vom seinem 
Arbeitgeber die Nase voll, will wechseln, und ta-ta!!! darf er nicht, 
weil er sich verpflichtet hat, nicht ein solches Angebot von anderen 
Arbeitgebern annehmen zu dürfen.
So bleibt er...mit seinem Wissen und Fähigkeiten...ohne seinen Job zu 
dürfen. Arbeitet er dann als Koch oder Kellner und sein "Wert" auf dem 
Arbeitsmarkt ist nach 5 Jahren...nichts mehr vom Wert.

Regelt das Arbeitsrecht solche Fälle nicht?

von X. A. (wilhem)


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oszi40 schrieb:
> Evtl. verkauft er nun "zwischendurch" Bockwurst und geht erst später zur
> ausgeschlossenen Firma? Dann sind ja erst mal die Spuren verwischt.

Ja...und was erzählt er dem neuen Arbeitgeber beim 
Vorstellungsgespräch?!?

"Wissen Sie...eigentlich dürfte ich nicht hier sein. Aber...mein alter 
AG weiß nicht davon...in der Zwischenzeit habe ich Bockwurst verkauft. 
Langweiliger Job..."

Besser, dass es geregelt wird, oder?

von oszi40 (Gast)


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Dave A. schrieb:
> sich seinen Ex-Mitarbeiter 5 Jahre lang vom Beruf fernzuhalten.

Dazu müßte man jeden Buchstaben des Vertrags kennen und einen guten 
Anwalt haben. Es gibt garantiert eine Lösung.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Ich habe mal irgendwo gelesen, das solche Konkurenzsperren rechtlich 
nicht gültig sind, da deine Qualifikation ja die Grundlage für dein 
Einkommen ist.

Sowas sei dann möglich, wenn der alte AG für die Dauer der Sperre dein 
Gehalt weiter zahlt.

Sonst müsste man ja für die Dauer der Sperre einen anderen Job machen, 
in dem man unter Umständen weniger verdient.


Warum unterschreibt man sowas?

a) weil man ganz sicher weiß das es rechtlich nichtig ist?
b) weil man unbedingt und ohne die Wahrung von Fristen aus seinem 
bisherigen Vertrag raus möchte (Aufhebungsvertrag)

Im Zweifel ist es sinnvoll sich die Meinung von einem Arbeitsrechtler zu 
holen!

: Bearbeitet durch User
von X. A. (wilhem)


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Sven L. schrieb:

> Warum unterschreibt man sowas?

Weil das Wort "fünf" nicht als Zahl zitiert wurde und in den 9 Seitigen 
Sondervereinbarung - schon sehr unverständlich formuliert - einfach zu 
übersehen war (ist).

> Im Zweifel ist es sinnvoll sich die Meinung von einem Arbeitsrechtler zu
> holen!

Manchmal habt Ihr mehr Erfahrung und Verständnis als manche 
Arbeitsrechtler :)

: Bearbeitet durch User
von nemesis... (Gast)


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Grundsätzlich dürfte so ein Vertrag aufgrund der Vertragsfreiheit
bei Spezialisten und Führungskräften möglich sein. Der Vertrag
ist dann auch nicht kündbar, sondern ruht für die vereinbarte Zeit.
Ein Einkommen wird dann weiter gezahlt, nur ist man von der Arbeit
frei gestellt.
Ein gekündigter Vertrag wäre ja dann nicht mehr wirksam, weil
aufgehoben.
Ein Aufhebungsvertrag kann möglich sein, ist aber keine Garantie
für die weitere Karriere.
Bei so komplexen Sachen ist die Consultans eines Arbeitsrechtlers
sicher nicht verkehrt.

von Wolfgang H. (Firma: AknF) (wolfgang_horn)


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Hi, Dave,


> Ich bin etwa entsetzt. Darf ein Arbeitgeber verbieten, dass sein
> Mitarbeiter 5 Jahre lang nicht bei einer anderen Fa., welche in dem
> selben Gebiet tätig ist, arbeitet??
Das ist kein Verbot, was Du da beschreibst.
Sondern eine Übereinkunft, die in beiderseitigem freien Willen 
geschlossen wurde - und für die der Arbeitgeber auch Geld gezahlt hat 
oder eine geldwerte Leistung.

Die einen  pochen auf freie Ausübung ihrer Religion, die anderen auf 
freie Gestaltung ihrer Verträge.

In den "Millionenabfindungen" - wie viel davon ist wohl das 
Schweigegeld, das die Leichen im Keller beschweren soll?

Ciao
Wolfgang Horn

von klausi (Gast)


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Wolfgang H. schrieb:
> In den "Millionenabfindungen" - wie viel davon ist wohl das
> Schweigegeld, das die Leichen im Keller beschweren soll?
>
> Ciao
> Wolfgang Horn

Ganz genau, jetzt versteh ich auch,  warum in hohen Führungsetagen ( 
Vorstände ) so enorme Abfindungen bezahlt werden.
Das heisst, jede Firma hat mehr oder weniger Dreck am Stecken..

von Ansgar K. (malefiz)


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Eine Vertragliche Sperre im Arbeitsvertrag endet mit dem Arbeitsvertrag 
allgemein mit der Kündigung. Eine Zusatzvereinbarung ist freiwillig und 
muss nicht unterschreiben werden.

von nemesis... (Gast)


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klausi schrieb:
> jede Firma hat mehr oder weniger Dreck am Stecken..

Optimist. VW schon vergessen? Dann die vielen Strafen, die das
Kartellamt verhängt? Du hast ja keine Ahnung.

Ansgar K. schrieb:
> Eine Zusatzvereinbarung ist freiwillig und
> muss nicht unterschreiben werden.

Wenn die ZV nicht vertragswirksam wäre, wer wäre so blöd und
würde sich dran halten?

von hink (Gast)


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nemesis... schrieb:
> Grundsätzlich dürfte so ein Vertrag aufgrund der Vertragsfreiheit
> bei Spezialisten und Führungskräften möglich sein.
Das steht si im Handelsgesetzbuch und wurde von Richtern aber schon auf 
nicht Kaufleute angewandt.
> Der Vertrag
> ist dann auch nicht kündbar, sondern ruht für die vereinbarte Zeit.
Der Vertrag wir normal gekündigt und gilt halt nachvertraglich.

> Ein Einkommen wird dann weiter gezahlt, nur ist man von der Arbeit
> frei gestellt.
Es ist kein Einkommen sondern ein Karenz-Zahlung, diese muss auch nur 
mindestens die Hälfte des letzten Einkommens entsprechen.

> Ein gekündigter Vertrag wäre ja dann nicht mehr wirksam, weil
> aufgehoben.
Doch, wie gesagt, es ist eine nachvertragliche Vereinbarung und es gibt 
kein Gehalt mehr sondern nur die Karenz-Zahlung.
Des Weiteren muss man sich auch bemühen eine andere Anstellung (die 
nicht gesperrt ist) zu bekommen. Gut, Bewerbungen bei der man nicht 
eingestellt worden ist, bekommt man schnell zusammen.

> Ein Aufhebungsvertrag kann möglich sein, ist aber keine Garantie
> für die weitere Karriere.
> Bei so komplexen Sachen ist die Consultans eines Arbeitsrechtlers
> sicher nicht verkehrt.
Eigentlich ist das sehr einfach nachzulesen:
-es ist legal
-nicht länger als zwei Jahre
-Karenz-Zahlung muss mindestens die Hälfte des letzten Gehalts sein
Wenn das oben nicht erfüllt ist, ist es ungültig.

Siehe auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wettbewerbsverbot

Ansgar K. schrieb:
> Eine Vertragliche Sperre im Arbeitsvertrag endet mit dem Arbeitsvertrag
> allgemein mit der Kündigung. Eine Zusatzvereinbarung ist freiwillig und
> muss nicht unterschreiben werden.
Nein, siehe oben.

Sven L. schrieb:
> Warum unterschreibt man sowas?
Ich habe sowas mal auf dem Tisch gehabt, habe mich drüber informiert und 
nicht unterschrieben.
Ein paar Tage später habe ich mich Bekannten drüber gesprochen, die 
haben eher lax gesehen und hätten unterschrieben, nach dem Motto: "Ist 
ja eh nicht gültig.", was defintiv nicht stimmt.
Ein weiterer Grund wäre, Anforderungen die die Klausel ungültig machen, 
oder dringender Bedarf an einem Job (da arbeitslos).

von X. A. (wilhem)


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hink schrieb:

> Siehe auch:
> https://de.wikipedia.org/wiki/Wettbewerbsverbot

Geile Antwort hink!!!
Auch der Link war ziemlich erleuchtend. Dieses Beispiel aus Wikipedia 
besagt schon vieles:

"Eine Unverbindlichkeit gemäß § 74a Abs. 1 HGB liegt dann vor, wenn 
das/ Wettbewerbsverbot unverhältnismäßig ist. (Beispiel: Eine bayerische 
Brauerei legt Braumeister ein Wettbewerbsverbot für ganz Deutschland 
auf. Damit ist das Fortkommen des Braumeisters unbillig erschwert und 
somit auch das Wettbewerbsverbot unverbindlich.) Unverbindlich ist es 
auch, wenn die Karenzentschädigung geringer zugesagt wird, als 
gesetzlich vorgeschrieben, § 74 Abs. 1 HGB"

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Dave A. schrieb:
> Manchmal habt Ihr mehr Erfahrung und Verständnis als manche
> Arbeitsrechtler :)

Nein. Unter all' den wortgewaltigen Hobbyjuristen hier haben es nur 
"hink" und "cassini" geschafft, richtige Antworten zu geben. Für 
Arbeitsrechtler ist sowas hingegen das kleine Einmaleins ihres 
Broterwerbs.

von (prx) A. K. (prx)


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Nach "Nachvertragliches Wettbewerbsverbot" suchen. Es gibt reichlich 
qualifizierte Info dazu.

hink schrieb:
> Ein paar Tage später habe ich mich Bekannten drüber gesprochen, die
> haben eher lax gesehen und hätten unterschrieben, nach dem Motto: "Ist
> ja eh nicht gültig.", was defintiv nicht stimmt.

Die rechtlichen Begriffe dazu sind offenbar "nichtig" und 
"unverbindlich". Es mag also vielleicht nicht "nichtig" sein, kann aber 
effektiv "unverbindlich" sein, auch wenn das anders drinstehen sollte.

Dann muss er sich also nicht dran halten, hat aber nur bis 
entsprechenden Zeitpunkt Anspruch auf eine Karenzzahlung - die den Links 
zufolge für die vereinbarte Frist auf mindestens 50% des bisherigen 
Gehalts rauslaufen sollte. Je nach Alter und persönlicher Einstellung 
können diese Jahre für den AN durchaus reizvoll sein.

: Bearbeitet durch User
von Stefan (Gast)


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Der 3.Link im o.g. Wikipedia-Artikel ist sehr aufschlussreich:

http://www.arbeitsrecht-wettbewerbsverbot.de/index.html

Viele Grüße, Stefan

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