Forum: PC-Programmierung Welche Lizenz für mein Projekt?


von Bernd Kr. (Gast)


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Hi,

ich würde mein Projekt gerne unter OpenSource stellen, habe aber 
besondere Vorstellungen:
* Andere dürfen den Code sehen und verändern.
* Ich selbst will den Code jederzeit unter einer anderen (proprietären) 
Lizenz vertreiben.
* Das soll Beiträge anderer einschließen, und zwar ohne deren 
Zustimmung.
* Andere dürfen das nicht.

Beispiel:
* Ich veröffentliche mein Projekt.
* Jemand anderes macht einen Fork und fügt Features hinzu.
* Er muss den gesamten Code unter der selben Lizenz veröffentlichen.
* Ich übernehme die neuen Features in meinen Code und mache weitere 
Änderungen.
* Das ganze verkaufe ich dann unter proprietärer Lizenz ohne den Code zu 
veröffentlichen.

Welche Lizenz bietet das?

MfG, Bernd

von fragwuerdig (Gast)


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Ich glaube nicht, dass es dafuer eine Standardlizenz gibt.
Ich wuesste auch nicht jemals ueber so ein merkwuerdiges Konstrukt 
gestolpert zu sein.
Und wer dafuer Arbeit investieren sollte?

von TestX (Gast)


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Das problem ist deine forderung nach "andere dürfen das nicht" - hier 
hört halt der open source gedanke auf...daher wirst du nichts in der 
richtung finden...

Ohne diese forderung wären zB mit, bsd, lgpl, apache2 etc was für dich

von Bernd Kr. (Gast)


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Naja, viele OpenSource Projekte verlangen ja von ihren Contributoren das 
Abtreten der Urheberrechte an die Organisation, oder an die FSF.
Hintergrund dort ist, dass sonst bei jeder Lizenzänderung alle 
Entwickler zustimmen müssen. Auch wenn diese nicht mehr auffindbar sind, 
oder tot (dann die Erben).

BSD könnte meinem anliegen kaum ferner sein, weil diese Lizenz jedem die 
Möglichkeit eröffnen würde unser Projekt in eine proprietäre Lizenz zu 
überführen.

Eigentlich dachte ich an sowas wie die GPL mit dem Zusatz, dass alle 
Erweiterungen automatisch in unser Copyright übergehen.

von klausr (Gast)


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TestX schrieb:
> Das problem ist deine forderung nach "andere dürfen das nicht" - hier
> hört halt der open source gedanke auf...daher wirst du nichts in der
> richtung finden...

Naja, die problematische Forderung ist, dass der TO Code von 
Contributoren zu seinem Projekt ohne deren Zustimmung unter einer 
kommerziellen Lizenz vertreiben will.

Im Prinzip will der TO ein Dual-Lizenz-Modell wie z.B. Qt. Das geht mit 
zwei Lizenzen, halt einer kommerziellen und z.B. der GPL. Wenn die 
Beiträge von anderen über einfach Fehler-Patches hinausgehen, wird 
schwierig: Stichwort "Schöpfungshöhe". Der TO kann Code von Anderen, die 
dann automatisch ein Copyright auf ihren Code und dem Vertrieb unter der 
GPL zugestimmt haben, nicht ohne weiteres für sein kommerzielles, 
closed-source Projekt verwenden. Er müsste in die Lizenz einen Passus 
einbringen, dass Contibutoren von grüßeren Code-Sequenzen "automatisch" 
einer kommerziellen Verwertung durch den urspünglichen Projektbetreiber 
zustimmen. Diesen Automatismus halte ich für rechtlich problematisch. 
Hatte oder hat die FSF nicht im gcc Quellcode einen Passus drin, der 
besagt, dass Contributoren ihr Copyright an die FSF abtreten müssen?
Stichwort "assigned copyright"?

> Ohne diese forderung wären zB mit, bsd, lgpl, apache2 etc was für dich

Naja, der TO will ja gerade eine kommerzielle, closed-source Nutzung 
"seiner" Software durch Dritte verhindern. Da taugt nur GPL was, aber 
bsd, lgpl, apache2 nicht.

von klausr (Gast)


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Der TO Bernd Kr. war schneller ;-)

von klausr (Gast)


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Bernd Kr. schrieb:
> Naja, viele OpenSource Projekte verlangen ja von ihren Contributoren das
> Abtreten der Urheberrechte an die Organisation, oder an die FSF.

Ja, aber halt nicht automatisch! z.B. hat ja Apple umfangreiche 
Änderungen am gcc veröffentlicht, aber das Copyright nicht an die FSF 
abgetreten.

> Hintergrund dort ist, dass sonst bei jeder Lizenzänderung alle
> Entwickler zustimmen müssen. Auch wenn diese nicht mehr auffindbar sind,
> oder tot (dann die Erben).

Ja, das ist jetzt nicht mehr so schlimm, da ja jede neuere GPL den 
Passus “or any later version” beinhaltet. Dem haben die Entwickler ja 
dann zugestimmt. Wobei es natülich etliche Projekte gibt, die sich gegen 
GPL V3 ausgesprochen und diesen Passus gestrichen haben -> "GPL V2 
only".

von Marc H. (marchorby)


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Um die Frage welche Lizenz er nehmen muss, würde sicher mit "seine 
eigene" die richtige Antwort sein! In seiner Lizenz schreibt er Teile 
wie z.b. in GPL stehen rein die für ihn sinnvoll sind. Zusätzlich 
schreibt er rein was er sonst haben möchte.

Gerade die Punkte mit

Bernd Kr. schrieb:
> * Ich selbst will den Code jederzeit unter einer anderen (proprietären)
> Lizenz vertreiben.
> * Das soll Beiträge anderer einschließen, und zwar ohne deren
> Zustimmung.
> * Andere dürfen das nicht.

sollte er in seine Lizenz hinein formulieren.


Somit ist es seine Lizenzbedingung. Akzeptiert man sie muss man sich 
daran halten, andererseits kann man sich auch nach anderen Projekten 
umsehen!

Beispiel:

Er baut ein Instrumentencluster für einen PKW (egal ob zulässig oder 
nicht ist jetzt kein Gegenstand). Der Cluster besteht aus LEDs, 
Zeigerinstrumenten und Displays. Die Firmware ist Quelloffen im Sinne 
der Lizenz von ihm.

Jetzt kommt ein User und baut die Firmware soweit um wie er es haben 
möchte und erweitert sie mit ein paar Funktionen (RS232-Diagnose zur 
OBD).
Diese Funktion kann der TO später in seine Hardware ungefragt übernehmen 
und verkauft das neue Instrumentencluster mit neuer Hardwarerevision.

Davon würde sogar die Community leben (ich glaube das war beim 
Mikrocopterprojekt so)!

: Bearbeitet durch User
von Sheeva P. (sheevaplug)


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Bernd Kr. schrieb:
> Eigentlich dachte ich an sowas wie die GPL mit dem Zusatz, dass alle
> Erweiterungen automatisch in unser Copyright übergehen.

Damit hast Du in Deutschland schon Pech. So etwas wie ein "Copyright" 
gibt es hierzulande nämlich nicht.

von Rolf M. (rmagnus)


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Bernd Kr. schrieb:
> BSD könnte meinem anliegen kaum ferner sein, weil diese Lizenz jedem die
> Möglichkeit eröffnen würde unser Projekt in eine proprietäre Lizenz zu
> überführen.

Wie oben schon erwähnt wurde, ist eigentlich bei jeder Art von 
OpenSource-Lizenz der Gedanke, dass jeder die gleichen Rechte hat.
Deine Idee, dass du den Code anderer jederzeit unter einer proprietären 
Lizenz verkaufen darfst, die das aber mit dem selben Code nicht dürfen, 
ist schon etwas eigentümlich.

> Eigentlich dachte ich an sowas wie die GPL mit dem Zusatz, dass alle
> Erweiterungen automatisch in unser Copyright übergehen.

Sowas geht in den USA, aber nicht in Deutschland. Nach deutschem Recht 
ist das Copyright nicht übertragbar.

klausr schrieb:
>> Hintergrund dort ist, dass sonst bei jeder Lizenzänderung alle
>> Entwickler zustimmen müssen. Auch wenn diese nicht mehr auffindbar sind,
>> oder tot (dann die Erben).
>
> Ja, das ist jetzt nicht mehr so schlimm, da ja jede neuere GPL den
> Passus “or any later version” beinhaltet. Dem haben die Entwickler ja
> dann zugestimmt. Wobei es natülich etliche Projekte gibt, die sich gegen
> GPL V3 ausgesprochen und diesen Passus gestrichen haben -> "GPL V2
> only".

Das habe ich auch bei meinen GPL-Codes grunstäzlich gemacht, weil ich 
keine Lust habe, irgendwelchen Lizenzen zuzustimmen, die es noch gar 
nicht gibt und die erst in Zukunft irgendwann mal gemacht werden.
Ich stimme doch keiner Lizenz zu, wenn es nicht mal die Möglichkeit 
gibt, die zu dem Zeitpunkt überhaupt zu lesen, auch wenn das in den USA 
wohl ganz normal ist (Stichwort shrink-wrap license).

Marc H. schrieb:
> Um die Frage welche Lizenz er nehmen muss, würde sicher mit "seine
> eigene" die richtige Antwort sein! In seiner Lizenz schreibt er Teile
> wie z.b. in GPL stehen rein die für ihn sinnvoll sind. Zusätzlich
> schreibt er rein was er sonst haben möchte.

Naja, so einfach ist es dann auch nicht, denn so eine Lizenz muss ja im 
Ernstfall auch einem Gerichtsverfahren standhalten. Wenn man da nicht 
ganz firm ist, hat man schnell einen Fehler drin und die Lizenz (oder 
zumindest Teile davon) ist ungültig.

> Jetzt kommt ein User und baut die Firmware soweit um wie er es haben
> möchte und erweitert sie mit ein paar Funktionen (RS232-Diagnose zur
> OBD).
> Diese Funktion kann der TO später in seine Hardware ungefragt übernehmen
> und verkauft das neue Instrumentencluster mit neuer Hardwarerevision.
> Davon würde sogar die Community leben (ich glaube das war beim
> Mikrocopterprojekt so)!

Das Problem ist aber, das er z.B. auch einen Bug in dieser 
Erweiterungsfunktion des anderen Users fixen kann und dann die gefixte 
Version ausschließlich unter proprietärer Lizenz verbreiten darf, so 
dass die Community davon nix hat.
Außerdem darf nur er Geld einnehmen mit dem Code, den andere schreiben. 
Das ist natürlich sehr elegant: Andere für sich arbeiten lassen, aber 
ihnen vom Gewinn nichts abgeben.

von Lukas T. (tapy)


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Rolf M. schrieb:
> Nach deutschem Recht
> ist das Copyright nicht übertragbar.

Urheberrecht.
Copyright ist was anderes.
Ein Nutzungsrecht.

von Tony (Gast)


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Bernd Kr. schrieb:
> * Ich veröffentliche mein Projekt.
> * Jemand anderes macht einen Fork und fügt Features hinzu.
> * Er muss den gesamten Code unter der selben Lizenz veröffentlichen.
> * Ich übernehme die neuen Features in meinen Code und mache weitere
> Änderungen.
> * Das ganze verkaufe ich dann unter proprietärer Lizenz ohne den Code zu
> veröffentlichen.

Lass mich das mal ins Deutsche übersetzen:

* Du hast eine Programmidee mit der du viel Kohle zu machen hoffst. Nun 
bist du allerdings stinkfaul und suchst nach einer Möglichkeut, andere 
für lau für dich arbeiten zu lassen.

* Du veröffentlichst ein Programmgerüst, in der Hoffnung das die Idee 
gut ankommt und andere die Arbeit für dich tun.

* Sobald die Software den dir genehmen Entwicklungsstand erreicht hat, 
zeigst du den anderen eine lange Nase und beanspruchst alles für dich.

* Du verkaufst die Software für teures Geld. Die Programmierer gehen 
leer aus.

Was du brauchst ist eine Ausbeuterlizenz.
Oder die Wiedereinführung der Sklaverei.

Du solltest dich schämen.

von Lukas T. (tapy)


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Tony schrieb:
> Was du brauchst ist eine Ausbeuterlizenz.
> Oder die Wiedereinführung der Sklaverei.

Naja, das kann man auch anders 'rum sehen.
Ich zum Beispiel habe einige unausgegorene Projekte mit Code, der zwar 
tut, aber nicht schön oder sicher ist. Wenn dazu passend ein Projekt 
auftauchen würde, in dem ich das einbringen kann, würde ich mein 
Copyright daran gerne aufgeben, wenn dafür irgendwann genau diese 
Funktionalität in einem kommerziellen Produkt wieder auftaucht, für 
deren Funktion unter allen Bedingungen allerdings jemand anderes den 
Kopf hinhalten muss.

Zwigt einen doch niemand zu irgendetwas.

von Bernd Kr. (Gast)


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Rolf M. schrieb:
> Das Problem ist aber, das er z.B. auch einen Bug in dieser
> Erweiterungsfunktion des anderen Users fixen kann und dann die gefixte
> Version ausschließlich unter proprietärer Lizenz verbreiten darf, so
> dass die Community davon nix hat.
Könnte ich natürlich machen, würde ich aber nicht.
Darum geht es auch nicht, wäre ja auch Schwachsinn.

> Außerdem darf nur er Geld einnehmen mit dem Code, den andere schreiben.
> Das ist natürlich sehr elegant: Andere für sich arbeiten lassen, aber
> ihnen vom Gewinn nichts abgeben.
Auch das stimmt nur sehr begrenzt.
"Vom Gewinn nichts abgeben" klingt schon fast unverschämt angesichts der 
Tatsache, dass wir der Community unsere bereits sehr ausgereifte SW 
schenken.
Wer mit den Lizenzbedingungen nicht einverstanden ist hat ja zwei 
Möglichkeiten:
1. Die SW bei uns gegen Geld nach anderen Bedingungen lizenzieren.
2. Finger weg lassen.

Es geht darum, dass wir unsere SW bereits jetzt in verschiedenen 
Varianten mit diversen spezifischen Erweiterungen / Anpassungen an 
verschiedene Kunden lizenziert haben.
Die Basis-SW wären wir bereit als OpenSource zu veröffentlichen.
Wir glauben, dass die SW für viele von Nutzen sein wird.
Im Gegenzug erhoffen wir uns eine höhere Verbreitung.
Auch künftig wollen wir unseren Umsatz mit kundenspezifischen 
Erweiterungen / Anpassungen machen.
Anderen wollen wir diese Möglichkeit natürlich verwehren.
Zumindest solange diese Erweiterungen / Anpassungen proprietär sind, so 
wie es die meisten Kunden verlangen werden.
Wer unsere SW kostenlos nutzt muss halt damit leben, dass wir Änderungen 
sozusagen als Gegenleistung evtl. in unsere proprietären Kundenversionen 
übernehmen werden.
Der Code bleibt ja dennoch frei.
Finde ich nur fair.

von Kaj (Gast)


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Bernd Kr. schrieb:
> Könnte ich natürlich machen, würde ich aber nicht.
Das haben schon ganz andere gesagt... und es trotzdem gemacht.
Wenn erstmal Geld im Spiel ist, sind die guten Vorsätze ganz schnell 
wieder vergessen.

Bernd Kr. schrieb:
> Finde ich nur fair.
Ist es aber nicht, auch wenn du das vielleicht so siehst.
Fair wäre es, wenn alle die gleichen rechte hätten.

Bernd Kr. schrieb:
> klingt schon fast unverschämt angesichts der
> Tatsache, dass wir der Community unsere bereits sehr ausgereifte SW
> schenken.
Zwingt euch ja keiner zu. Und von "schenken" kann keine rede sein, bei 
deiner gewünschten Lizenz.

Bernd Kr. schrieb:
> Der Code bleibt ja dennoch frei.
Der Code ist eben nicht frei!
Er ist offen -> open source!
Aber nicht frei im Sinne der definition der FSF!
offen != frei
open source != free software

von unfair (Gast)


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Schon "interessant", was du "fair" findest, Bernd.
Die Software wäre weder fair noch frei. Sie wäre proprietär. Denn auch 
quelloffene Software kann proprietär sein.

von Bernd Kr. (Gast)


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Kaj und unfair haben recht.
Wir haben das gerade noch mal besprochen.
Es wird nun wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass wir lediglich die 
Basis-SW als Binary ohne Code veröffentlichen.
Den Code gibt es dann weiterhin nur für zahlende Kunden.

von Arc N. (arc)


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Tony schrieb:
> Was du brauchst ist eine Ausbeuterlizenz.
> Oder die Wiedereinführung der Sklaverei.
>
> Du solltest dich schämen.

Soweit so richtig. Allerdings ist das mehr oder weniger das, was Digia 
mit Qt macht und z.Z. verstärkt tut:
https://www.phoronix.com/scan.php?page=news_item&px=Qtio-Open-Source-Concerns

CONTRIBUTION AGREEMENT
"..., Licensor hereby grants, ..., to The Qt Company a sublicensable, 
irrevocable, perpetual, worldwide, non-exclusive, royalty-free and fully 
paid-up copyright and trade secret license to reproduce, adapt, 
translate, modify, and prepare derivative works of, publicly display, 
publicly perform, sublicense, make available and distribute Licensor 
Contribution(s) and any derivative works thereof under license terms of 
The Qt Company’s choosing including any Open Source Software license."

http://d3hp9ud7yvwzy0.cloudfront.net/wp-content/uploads/2015/03/Qt-ContributionLicenseAgreement_v1_2_FINAL.pdf

von unfair (Gast)


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Arc N. schrieb:
> Allerdings ist das mehr oder weniger das, was Digia
> mit Qt macht und z.Z. verstärkt tut:

Mit dem erheblichen Unterschied, dass die Verwendung nicht eingeschränkt 
ist.

von Bernd Kr. (Gast)


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Wo wollte ich die Verwendung einschränken?

von unfair (Gast)


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hier:
>* Andere dürfen das nicht.

von Arc N. (arc)


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unfair schrieb:
> hier:
>>* Andere dürfen das nicht.

Und wie geht das mit Qt? Einfach forken und dranschreiben "kommerzielle 
Lizenzen heute zum halben Preis"?

von Bernd Kr. (Gast)


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Du kennst dich offenbar nicht gut aus.

Grundsätzlich kann ein Copyrightinhaber seine IP jederzeit unter seinen 
Bedingungen vertreiben. Keine Lizenz kann das verhindern.

Kaj und du haben das nicht verstanden.
Nach eurer Definition ist auch die GPL unfrei, weil der Urheber seinen 
Code morgen unter eine proprietäre Lizenz stellen kann, alle anderen 
aber nicht.

von Bernd Kr. (Gast)


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Bernd Kr. schrieb:
> Du kennst dich offenbar nicht gut aus.

Mein Beitrag bezieht sich auf unfair.
Arc Net hat sich dazwischen gemogelt ;)

von Jim M. (turboj)


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Bernd Kr. schrieb:
> * Andere dürfen den Code sehen und verändern. (1)
> * Ich selbst will den Code jederzeit unter einer anderen (proprietären)
> Lizenz vertreiben.
> * Das soll Beiträge anderer einschließen, und zwar ohne deren
> Zustimmung. Andere dürfen das nicht.  (2)

Die Bedingungen (1) und (2) widersprechen sich. Wenn andere den Code 
ändern können, dann werden die den auch einetzen wollen. Firmware 
Entwickler sind oft extern.

Übrigens kann man mit (1) eine Clean-Room Reimplementation machen:
 - Aus dem Code wird eine Spezifikation erstellt
 - Ein anderes Team erstellt ein neues Programm nur anhand der 
Spezifikation ohne Dein Original je zu Gesicht zu bekommen

Damit erschlägt man sämtliche Lizenzabhängigkeiten vom originalen 
Programm.

von Bernd Kr. (Gast)


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Jim M. schrieb:
> Die Bedingungen (1) und (2) widersprechen sich.
Bitte konkretisieren, wo?

> Wenn andere den Code ändern können, dann werden die den auch einetzen wollen.
Ja, sollen sie doch auch!

> Firmware Entwickler sind oft extern.
??? Kann ja sein, was hat das mit dem Thema zu tun?

von Bernd Kr. (Gast)


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Jim M. schrieb:
> Übrigens kann man mit (1) eine Clean-Room Reimplementation machen:
>  - Aus dem Code wird eine Spezifikation erstellt
>  - Ein anderes Team erstellt ein neues Programm nur anhand der
> Spezifikation ohne Dein Original je zu Gesicht zu bekommen
>
> Damit erschlägt man sämtliche Lizenzabhängigkeiten vom originalen
> Programm.

Das geht auch ganz ohne den Code. Dazu benötigt man nur das Programm.

von unfair (Gast)


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Bernd Kr. schrieb:
> Du kennst dich offenbar nicht gut aus.

Bla.
Und du bist der Auskenner, weil du hier in einem Forum 
Urheberrechtsfragen stellen musst.

von Bernd Kr. (Gast)


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Wo ich mich nicht auskenne stelle ich Fragen, das ist mir nicht 
peinlich.
Du kennst dich offenbar weniger gut aus als ich, stellst dich hier aber 
anders dar.
Das würde ich niemals tun.

von unfair (Gast)


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Bernd Kr. schrieb:
> Du kennst dich offenbar weniger gut aus als ich,

Sehr interessante Schlüsse, die du hier ziehst.
Kann es sein, dass du leicht überheblich bist?

von Bernd K. (prof7bit)


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Veröffentliche den Code ganz normal unter GPL aber biete parallel dazu 
ne bezahlte Dienstleistung dazu an, ne Hochglanz-Pappschachtel mit DVD, 
Zusatztools, gedruckte Handbücher, Installation und Hosting (falls 
zutreffend), 24/7 Premium-Support für 1299€ pro Jahr.

: Bearbeitet durch User
von Bernd Kr. (Gast)


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Bernd K. schrieb:
> Veröffentliche den Code ganz normal unter GPL aber biete parallel dazu
> ne bezahlte Dienstleistung, Hosting und Support für 150000€ pro Jahr.

Genau darum geht es.
Nur hätte ich halt die GPL gerne dahingehend erweitert, dass fremder 
Code ohne Rücksprache von uns vereinnahmt werden kann.
Das würde ja nichts daran ändern, dass unser Projekt + der fremde Code 
weiterhin unter GPL stehen (für alle Zeiten).
Dabei geht es auch nur um Forks, denn Schreibrechte auf unser Repository 
würden wir ohnehin niemandem geben.

Wie gesagt, wir haben in erster Linie Kunden zu betreuen.
Und unsere Kunden haben individuell angepasste Versionen unter 
proprietärer Lizenz.
Falls aus der Community sinnvolle Beiträge kommen sollen unsere Kunden 
natürlich dennoch davon profitieren.


unfair schrieb:
> Sehr interessante Schlüsse, die du hier ziehst.
> Kann es sein, dass du leicht überheblich bist?
Wenn du glaubst im Recht zu sein, dann solltest du das belegen und ich 
werde das anerkennen.
Zur Erinnerung, deine Kernaussage ist, eine SW sei proprietär, wenn der 
Copyrightinhaber etwas darf was andere nicht dürfen, nämlich die SW 
unter einer anderen (proprietären) Lizenz vertreiben.
Hast du eigentlich auch einen richtigen Namen?

von unfair (Gast)


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Bernd Kr. schrieb:
> Zur Erinnerung, deine Kernaussage ist,

Du sagst mir also, was meine Kernaussage ist.
Überheblich trifft es also ganz gut.

> Hast du eigentlich auch einen richtigen Namen?

Ja.

von unfair (Gast)


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Falls das immer noch nicht klar wurde:

Was mich an deiner Argumentation stört ist folgendes:

Du pochst auf dein eigenes Urheber- und Nutzungsrecht, forderst aber 
gleichzeitig per Lizenz, dass andere Leute dieses aufgeben sollen. Das 
ist in höchstem Maße unfair.

Und nein, das ist in keinem Maße vergleichbar mit dem was die FSF oder 
das Unternehmen hinter Qt tun.
Denn diese fordern die Aufgabe des Nutzungsrechtes nicht, sondern fragen 
freundlich danach. Es liegt in der Hand des Entwicklers das dann zu tun 
oder zu lassen. Wenn der Entwickler damit nicht einverstanden ist, dann 
kann er einen Fork anlegen ohne das Nutzungsrecht zu übertragen.
Somit ist das völlig fair. Das Unternehmen hat also in diesem Fall keine 
Rechte die Erweiterungen in das Projekt zu übernehmen.

von Bernd K. (prof7bit)


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Bernd Kr. schrieb:
> Wie gesagt, wir haben in erster Linie Kunden zu betreuen.
> Und unsere Kunden haben individuell angepasste Versionen unter
> proprietärer Lizenz.

Warum? Warum nicht für die individuellen Anpassungsarbeiten und den 
Support dafür Geld verlangen, diese aber dennoch ebenfalls unter GPL zu 
stellen und den betreffenden Kunden den Quelltext dazu mitliefern? 
Welchen Grund gibt es diese individuellen Anpassungen für einzelne 
Kunden unter eine proprietäre Lizenz zu stellen?

von Heinz L. (ducttape)


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So 'n Murks hab ich zuletzt in den EULAs diverser Computerspiele 
gelesen. Die Idee die Electronic Rats da hatte war wohl, "Ihr macht die 
Levels, wir machen den Reibach".

"Sonderbarerweise" sind die Leveldesigner nicht drauf aufgesprungen. 
Warum wohl..?

von Bernd Kr. (Gast)


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unfair schrieb:
> Du sagst mir also, was meine Kernaussage ist.
Die steht oben schwarz auf weiß für jedermann nachzulesen.

> Überheblich trifft es also ganz gut.
Wie gesagt: belege das deine Kernaussage korrekt ist und ich unrecht 
habe und ich werde das anerkennen.

>> Hast du eigentlich auch einen richtigen Namen?
> Ja.
Aber leider keine gute Kinderstube genossen, oder legst du die nur im 
Internet ab?

> Falls das immer noch nicht klar wurde:
Mir ist das schon klar.
Oben hast du dich aus dem Fenster gelehnt und (falsche) juristische 
Aussagen gemacht.
Nun willst du diskutieren, aber nichts zur Klärung Beitragen.

> Was mich an deiner Argumentation stört ist folgendes:
Ich Argumentiere nicht, ich Diskutiere nicht.
Ich habe ein konkretes Anliegen und benötige dabei juristische 
Unterstützung.

> Du pochst auf dein eigenes Urheber- und Nutzungsrecht, forderst aber
> gleichzeitig per Lizenz, dass andere Leute dieses aufgeben sollen.
Nein, das stimmt nicht.
Niemand soll seine Rechte aufgeben.
Ich will nur uneingeschränkte Nutzungsrechte an Modifikationen meiner SW 
haben, mehr nicht.

> Das ist in höchstem Maße unfair.
Nein, ist es sicher nicht.
Ich gebe etwas und fordere dafür eine geringe Gegenleistung.
Und dies auch lediglich bei Modifikation.

> in höchstem Maße
Du hast anscheinend jede Relation verloren...

> Und nein, das ist in keinem Maße vergleichbar mit dem was die FSF oder
> das Unternehmen hinter Qt tun.
Weiß ich, ansonsten hätte ich ja diesen Thread ja nicht aufmachen 
müssen.

> Es liegt in der Hand des Entwicklers das dann zu tun oder zu lassen.
Ganz genau, hier stimme ich einmal völlig mit dir überein.

> Wenn der Entwickler damit nicht einverstanden ist, dann
> kann er einen Fork anlegen ohne das Nutzungsrecht zu übertragen.
> Somit ist das völlig fair. Das Unternehmen hat also in diesem Fall keine
> Rechte die Erweiterungen in das Projekt zu übernehmen.
Das ist wieder einmal falsch.
Natürlich kann das Unternehmen die Erweiterungen in das Projekt 
übernehmen.
Damit würde es aber die Möglichkeit aufgeben das Projekt jemals wieder 
unter einer proprietären Lizenz zu vertreiben.

von 3162534373 .. (3162534373)


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Bernd Kr. schrieb:
> Welche Lizenz bietet das?

Goldesel?
;)

von Bernd Kr. (Gast)


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Bernd K. schrieb:
> Bernd Kr. schrieb:
>> Wie gesagt, wir haben in erster Linie Kunden zu betreuen.
>> Und unsere Kunden haben individuell angepasste Versionen unter
>> proprietärer Lizenz.
>
> Warum? Warum nicht für die individuellen Anpassungsarbeiten und den
> Support dafür Geld verlangen, diese aber dennoch ebenfalls unter GPL zu
> stellen und den betreffenden Kunden den Quelltext dazu mitliefern?
> Welchen Grund gibt es diese individuellen Anpassungen für einzelne
> Kunden unter eine proprietäre Lizenz zu stellen?

Die Erweiterungen sind kundenspezifisch und geheim.
Ein Vertrieb unter GPL erscheint daher nicht angemessen.

von GPLer (Gast)


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Bernd Kr. schrieb:
> Die Erweiterungen sind kundenspezifisch und geheim.
> Ein Vertrieb unter GPL erscheint daher nicht angemessen.

Du musst den Quelltext nach GPL nur denjenigen [auf Anfrage] geben, 
denen du das Kompilat verkauft hast. Oder ist der Quelltext so geheim, 
dass ihn nicht mal die Kunden sehen dürfen?

von Staubfänger (Gast)


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Naja. Das liest sich ja alles recht gut und schön. Dennoch läuft es 
letztlich darauf hinaus, dass der TO für die Nutzung der Software 
entweder gar nichts verlangt oder aber das auschliessliche Nutzungsrecht 
an einer Erweiterung/Änderung, sobald sie veröffentlicht ist, dafür 
beansprucht.

Es spricht zunächst nichts dagegen, die ursprüngliche SW als Leistung zu 
betrachten, die im Voraus erbracht wird - und ohne Zwang zu einer 
Gegenleistung.
Eine eventuelle Erweiterung aber schon von vorneherein für sich als 
Leistung als Ausgleich der ursprünglichen zu beanspruchen hat dann, wie 
man hierzulande sagt, ein "G'schmäckle", wenn es auch de jure keine 
unzulässige Bereicherung darstellen mag. "Dann lass es", wäre meine 
spontane Antwort.
Auch muss ich sagen, dass die Waage von Leistung und Gegenleistung sich, 
in dem Fall, das alle Nutzer ihre Erweiterungen posten, sich dann zu dem 
nicht mehr angemessenem Vorteil des TO neigen muss; einfach nur weil die 
Zeit fortschreitet und immer mehr von dem Code gar nicht mehr vom 
ursprünglichen Autor stammt. Dennoch erhält er auch daraus Vorteile. Was 
soll denn die Gegenleistung dafür sein?

OpenSource steht nach meinem Empfinden nicht für einen Austausch von 
Leistungen, sondern ein Teilen von Wissen und Erfahrung ohne das daraus 
eine rechtliche Verpflichtung zur Gegenleistung resultiert.

von Bernd Kr. (Gast)


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GPLer schrieb:
> Du musst den Quelltext nach GPL nur denjenigen [auf Anfrage] geben,
> denen du das Kompilat verkauft hast.
Nein, das ist falsch.
Als Copyrightinhaber muss ich niemandem den Quelltext geben.

> Oder ist der Quelltext so geheim,
> dass ihn nicht mal die Kunden sehen dürfen?
Doch, die Kunden bekommen den Quelltext.
Aber stünde er unter GPL, dann könnte ihn jeder MA anderweitig 
verwenden, z.B. nach Kündigung einfach mit zur Konkurrenz nehmen.
Im übrigen läuft das nach den Bedingungen des Kunden.

von Mathias M. (matjes)


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Ein erzwungenes CLA und eine eingermaßen offene Lizenz schließen sich 
quasi aus. Nehmt irgendeine Open source Lizenz, dann könnt ihr nicht 
verhindern, dass Leute Code dazuwerfen, ohne dass ihr alle Rechte an dem 
neuen Code bekommt. Also kommt keine nahmhafte Open Source Lizenz für 
euch in Frage. Offene Forks (für die auch Geld genommen werden darf, 
wenn der Code weiterhin unter einer offenen Lizenz verbreitet wird) 
könnt ihr kaum verhindern. Das ist der Grundgedanke von Open Source. 
Wenn ihr damit nicht klarkommt, ist das für euch das falsche Modell.

Andererseits, wenn ihr die treibende Kraft an dem Projekt bleibt, dann 
haben andere Entwickler interesse daran ihren Code in den 
Hauptentwicklungszweig zu bringen. Dann unterschreiben die auch 
freiwillig eine CLA, so dass ihr auch die Modifikationen unter anderen 
Lizenzen vertreiben könnt.

Dennoch, mir scheint Open Source ist nicht mit euren Vorstellungen 
vereinbar.

edit Ihr könnt den Code natürlich nur zur Nutzung und ohne weitere 
Rechte für den Nutzer nur nach Unterzeichnung des CLAs zur Verfügung 
stellen. Das ist dann aber nichts, was die OSI Open Source nennen 
würde...

: Bearbeitet durch User
von Bernd Kr. (Gast)


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Staubfänger schrieb:
> Naja. Das liest sich ja alles recht gut und schön. Dennoch läuft es
> letztlich darauf hinaus, dass der TO...
Ich heiße Bernd.
> ...für die Nutzung der Software
> entweder gar nichts verlangt oder aber das auschliessliche Nutzungsrecht
Mööp. Total falsch. Habe ich weder so geschrieben, noch so gemeint.
Von "ausschließlichem Nutzungsrecht" war nie die Rede!
Selbstverständlich dürften alle Lebensformen des Universums die SW für 
alle Zeiten Nutzen, und zwar im Sinne der GPL.

> Auch muss ich sagen, dass die Waage von Leistung und Gegenleistung sich,
> in dem Fall, das alle Nutzer ihre Erweiterungen posten...
Niemand muss was posten, wir würden ein Community Repository hosten.
> ..., sich dann zu dem nicht mehr angemessenem Vorteil
Was ist "Angemessen"? Ist das juristisch belastbar?
> des TO neigen muss; einfach nur weil die
> Zeit fortschreitet und immer mehr von dem Code gar nicht mehr vom
> ursprünglichen Autor stammt.
Ich gehe davon aus, dass kaum Beiträge aus der Community kommen werden.
Wir werden auch weiterhin mit großem Abstand die Hauptarbeit leisten.

> Dennoch erhält er auch daraus Vorteile. Was
> soll denn die Gegenleistung dafür sein?
Wofür ist das wichtig? Auf welches Gesetz beziehst du dich?

von Bernd Kr. (Gast)


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Mathias M. schrieb:
> Offene Forks (für die auch Geld genommen werden darf,
> wenn der Code weiterhin unter einer offenen Lizenz verbreitet wird)
> könnt ihr kaum verhindern.

Wollen wir auch nicht.

von Bernd Kr. (Gast)


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Mathias M. schrieb:
> edit Ihr könnt den Code natürlich nur zur Nutzung und ohne weitere
> Rechte für den Nutzer nur nach Unterzeichnung des CLAs zur Verfügung
> stellen. Das ist dann aber nichts, was die OSI Open Source nennen
> würde...

Danke für deinen Beitrag, du scheinst dich auszukennen?

von Staubfänger (Gast)


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Bernd Kr. schrieb:
> Staubfänger schrieb:
>> Naja. Das liest sich ja alles recht gut und schön. Dennoch läuft es
>> letztlich darauf hinaus, dass der TO...
> Ich heiße Bernd.
Das macht mir nichts aus. Irgendwie muss man die Leute ja nennen.

>> ...für die Nutzung der Software
>> entweder gar nichts verlangt oder aber das auschliessliche Nutzungsrecht
> Mööp. Total falsch. Habe ich weder so geschrieben, noch so gemeint.
> Von "ausschließlichem Nutzungsrecht" war nie die Rede!
> Selbstverständlich dürften alle Lebensformen des Universums die SW für
> alle Zeiten Nutzen, und zwar im Sinne der GPL.
"Mööp"? Sag mal, sind wir hier im Kindergarten oder bist Du mir so über, 
dass Du Dir ein Recht zuschreibst, mich abzukanzeln? Sehr beachtlich, 
mein lieber TO. Sehr beachtlich!
Du hast geschrieben, dass Du Dir das Recht vorbehalten willst, die 
Erweiterung/Änderung kommerziell zu nutzen. Zwar ist das nicht exakt das 
selbe, was ich schrieb, aber es trifft doch den wesentlichen Punkt um 
den es in meinem Beitrag ging. Deine "Präzision" in diesem Punkt führt 
zu keiner Notwendigkeit einer Revision meiner Aussage. Sie kommt mir 
mehr wie ein Versuch vor, mich zu "dissen".

>> Auch muss ich sagen, dass die Waage von Leistung und Gegenleistung sich,
>> in dem Fall, das alle Nutzer ihre Erweiterungen posten...
> Niemand muss was posten, wir würden ein Community Repository hosten.
Das ist nur die Frage eines technisches Details. Nichts was am Wesen der 
Sache etwas ändert.

>> ..., sich dann zu dem nicht mehr angemessenem Vorteil
> Was ist "Angemessen"? Ist das juristisch belastbar?

Da kalkuliert man anhand vergleichbarer SW und unter Hinzuziehung von 
Sachverständigen, was die SW wert ist und was dazu im Vergleich die SW 
mit einer fraglichen Änderung/Erweiterung wert ist. Letzteres ist aus 
den Rechnungen ersichtlich, die Du Deinen Kunden ausgestellt hast. Das 
wird schon schön belastbar.

>> des TO neigen muss; einfach nur weil die
>> Zeit fortschreitet und immer mehr von dem Code gar nicht mehr vom
>> ursprünglichen Autor stammt.
> Ich gehe davon aus, dass kaum Beiträge aus der Community kommen werden.
> Wir werden auch weiterhin mit großem Abstand die Hauptarbeit leisten.
Schön. Aber warum dann die überhaupt die Frage? Sie hat ja nur einen 
Sinn, wenn die Änderungen/Erweiterungen für Dich einen Wert haben? Also 
bitte, keine Nebelkerzen.

>> Dennoch erhält er auch daraus Vorteile. Was
>> soll denn die Gegenleistung dafür sein?
> Wofür ist das wichtig? Auf welches Gesetz beziehst du dich?

Da müsste ich mal nachschlagen.
Aber es ergibt sich aus grundlegenden Erwägungen, dass, wenn Du eine SW 
für eine Leistung hälst und die Erweiterung auch für eine Leistung, an 
der Du Rechte haben willst (sonst würdest Du das ja nicht in Deine 
Lizenzbedingungen schreiben), zwei Leistungen zur Rede stehen denen 
(sicher in der Höhe, aber nicht dem Grunde nach, strittig) finanzielle 
Werte zugeordnet werden können. Und wenn das geschehen ist, kann auch in 
Frage gestellt werden, ob sich beide Leistungen die Waage halten. Es 
gibt da verschiedene Tatbestände bei denen einer eine Leistung erhält 
für die der andere keine oder eine nur ungenügende Gegenleistung erhält. 
Ob das dann fahrlässig oder vorsätzlich geschah ...

Ich will Dir das ja nicht unterstellen; vielleicht hast Du Dir das ja 
alles nur nicht richtig überlegt. Aber Du hast danach gefragt.

von unfair (Gast)


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Bernd Kr. schrieb:
> Aber leider keine gute Kinderstube genossen, oder legst du die nur im
> Internet ab?

Ich brauche mich vor dir nicht zu rechtfertigen.
Insbesondere bei dieser wiederholten unsachlichen Diskussionsweise 
deinerseits.
Meine Person tut in dieser Diskussion nichts zur Sache.
Ich habe auch einen Namen, mit dem ich hier registriert bin. Wenn meine 
Person nichts zur Sache tut, dann poste ich immer anonym. So einfach ist 
das.

>Oben hast du dich aus dem Fenster gelehnt und (falsche) juristische
> Aussagen gemacht.

Ich habe nie gesagt, dass du mit deinem Code, an dem du das Urheberrecht 
besitzt, nicht tun kannst was du willst.


>Ich Argumentiere nicht, ich Diskutiere nicht.

Und hast du dann in einem Forum gefragt?

>Ich habe ein konkretes Anliegen und benötige dabei juristische
> Unterstützung.

Und hast du dann in einem Forum gefragt?

von Staubfänger (Gast)


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Meine Güte. Da haben wir ja wieder mal nen echten "Unternehmer", eine 
"Führungspersönlichkeit", erwischt. Wer oder was nicht zu seinen 
Absichten passt, wird "beiseite geräumt". Die modernen Zeiten.

Also machen wir es kurz: Eine solche Lizenz gibt es nicht. Du wirst sie 
selbst formulieren müssen.

Falls Du nicht an Dich halten kannst, lieber TO, "disse" mich ruhig 
nochmal. Das ändert an den Tatsachen nicht das Geringste.

von unfair (Gast)


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Da es ja sowieso um ein zukünftiges quelloffenes Projekt geht, könnte 
der liebe Bernd ja mal vorstellen um welches tolle Projekt es überhaupt 
geht, mit dem er die Community hier beglücken will.
Wir werden dann auch brav dankbar sein diese Gabe zu empfangen.

von Witzbold (Gast)


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Staubfänger schrieb:
> Also machen wir es kurz: Eine solche Lizenz gibt es nicht. Du wirst sie
> selbst formulieren müssen.

Du hast Humor, ich mag das. Dein "kurz" wurde vor 5 Tagen in der 
allerersten Antwort bereits vermutet und in der zweiten Antwort prompt 
bestätigt.

Und wenn die Idee von Bernd Kr. tatsächlich so orkendämlich ist, wie 
hier allseits vermutet wird, warum lasst ihr ihn dann nicht einfach 
damit auf die Fresse fliegen? Falls die Vermutung stimmt, dürfte das 
doch unvermeidlich sein ...

Aber wie immer gute Show hier!

von unfair (Gast)


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Achja, Bernd, wenn du glaubst Open Source würde daraus bestehen der 
Community großzügigerweise und gnändigerweise irgendein "tolles" Projekt 
anzubieten, dann liegst du komplett falsch.
Es funktioniert nur durch GEGENSEITIGES Geben UND Nehmen. Wenn eines 
dieser Bedingungen fehlt, ist das Projekt bereits tot.

von Staubfänger (Gast)


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Witzbold schrieb:
> Staubfänger schrieb:
>> Also machen wir es kurz: Eine solche Lizenz gibt es nicht. Du wirst sie
>> selbst formulieren müssen.
>
> Du hast Humor, ich mag das. Dein "kurz" wurde vor 5 Tagen in der
> allerersten Antwort bereits vermutet und in der zweiten Antwort prompt
> bestätigt.
>
> Und wenn die Idee von Bernd Kr. tatsächlich so orkendämlich ist, wie
> hier allseits vermutet wird, warum lasst ihr ihn dann nicht einfach
> damit auf die Fresse fliegen? Falls die Vermutung stimmt, dürfte das
> doch unvermeidlich sein ...
>
> Aber wie immer gute Show hier!

Na ja. "Gute Show"?

Aber natürlich wollen wir hier in der Regel nicht blank die Frage 
beantworten, sondern auch erklären ob und welche Probleme es mit den 
Voraussetzungen gibt, auf denen die Frage beruht. Und genau WEIL wir die 
Leute nicht auf die Fresse fallen lassen wollen.

Das wird aber, sicher nicht zufällig, um so vehementer von den 
Fragestellern abgewiesen, je mehr sie von sich selbst und ihren 
Absichten überzeugt sind und je weniger Faktenwissen und je weniger 
"Hausverstand" sie besitzen. (Mal von Fällen der einfachen Geheimhaltung 
abgesehen).
Wenn dann noch persönliche Herabsetzungen der Antworter dazukommen, dann 
wird um so klarer, dass es dem TO entweder um Unrecht (im weiteren, 
nicht notwendigerweise im juristischen Sinne) geht oder das Ego (oder 
beides).

Das stellt sich aber erst im Verlaufe der Threads, durch Rede und 
Gegenrede heraus, so das es eben einige Stunden bis Tage dauert, bis das 
herauskommt.

Hast Du das jetzt verstanden, oder soll ich Dir noch was erklären, 
Witzbold?

von Kaj (Gast)


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Bernd Kr. schrieb:
> GPLer schrieb:
>> Du musst den Quelltext nach GPL nur denjenigen [auf Anfrage] geben,
>> denen du das Kompilat verkauft hast.
> Nein, das ist falsch.
> Als Copyrightinhaber muss ich niemandem den Quelltext geben.
Falsch! Wenn der Code unter der GPL steht, dann musst du jedem den 
Code geben, der dich danach fragt. Denn nur so ist sichergestellt, dass 
es freie Software bleibt. Dieses Recht kann man vor Gericht einklagen, 
wenn du dich weigerst. Die FSF freut sich immer auf solche Prozesse...

Bernd Kr. schrieb:
> und benötige dabei juristische
> Unterstützung.
Dann frag einen juristen, verflucht nochmal! Es gibt mittlerweile mehr 
als genug juristen, dich sich auf solche Fragen spezialisiert haben.
Ach halt, das würde ja Geld kosten...

von Bernd Kr. (Gast)


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Kaj schrieb:
>> Als Copyrightinhaber muss ich niemandem den Quelltext geben.
> Falsch! Wenn der Code unter der GPL steht, dann musst du jedem den
> Code geben, der dich danach fragt.
> Dieses Recht kann man vor Gericht einklagen, wenn du dich weigerst.

Du hast unrecht, und zwar gleich in zwei Punkten:
* Als Copyrightinhaber muss ich gar nichts.
* Nur der Copyrightinhaber kann klagen, sonst niemand.

Kaj schrieb:
> Dann frag einen juristen
Darauf wird es wahrscheinlich hinauslaufen.
Die Antwort von Mathias M. schein mir bisher als einzige fundiert.
Aber hier posten so viele (wie du) ihr fehlerhaftes Halbwissen, dass es 
beinahe unmöglich ist die korrekten Antworten herauszupicken.

von unfair (Gast)


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Bernd Kr. schrieb:
> Kaj schrieb:
>>> Als Copyrightinhaber muss ich niemandem den Quelltext geben.
>> Falsch! Wenn der Code unter der GPL steht, dann musst du jedem den
>> Code geben, der dich danach fragt.
>> Dieses Recht kann man vor Gericht einklagen, wenn du dich weigerst.
>
> Du hast unrecht, und zwar gleich in zwei Punkten:
> * Als Copyrightinhaber muss ich gar nichts.
> * Nur der Copyrightinhaber kann klagen, sonst niemand.

Da hat Bernd völlig Recht und Kaj Unrecht.

Anders sieht es natürlich aus, wenn Code mit unterschiedlichen 
Urheberrechten vermischt wurde. Und nur darum geht es hier.

von dfgh (Gast)


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> * Als Copyrightinhaber muss ich gar nichts.
> * Nur der Copyrightinhaber kann klagen, sonst niemand.

Wenn du dein Zeug unter eine Lizenz stellst, musst du die Lizenz auch 
einhalten.

>Does the GPL require that source code of modified versions be posted to the 
public? (#GPLRequireSourcePostedPublic)

>The GPL does not require you to release your modified version, or any part  f it. 
You are free to make modifications and use them privately, without ever releasing 
them. This applies to organizations (including companies), too; an organization 
can make a modified version and use it internally without ever releasing it 
outside the organization.

>But if you release the modified version to the public in some way, the GPL 
requires you to make the modified source code available to the program's users, 
under the GPL.

>Thus, the GPL gives permission to release the modified program in certain ways, 
and not in other ways; but the decision of whether to release it is up to you.

---------
If I know someone has a copy of a GPL-covered program, can I demand he 
give me a copy? (#CanIDemandACopy)

    No. The GPL gives him permission to make and redistribute copies of 
the program if and when he chooses to do so. He also has the right not 
to redistribute the program, when that is what he chooses.

von http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq#GPLRequireSourcePostedPublic

Mit anderen Worten:
Interne Nutzung ist ok, Kundenspezifische Anpassungen würde man 
vielleicht auch nicht als "release to the public" werten, aber sobald 
die Software oder ein Gerät mit der Software irgendwo öffentlich 
verkauft wird, musst du den Quellcode herausgeben (ggf. nur auf 
Anfrage).

Du kannst dich also einfach entschließen, die Software nicht 
weiterzugeben, dann kannst du auch alles für dich behalten.


Der beste Ausweg wäre vermutlich ein Pluginsystem für deine Software. So 
kannst du deine Plugins unter eine andere Lizenz stellen und für dich 
behalten (Achtung: Es kommt darauf an, wie die Plugins Softwaretechnisch 
eingebunden werden)

>* Das soll Beiträge anderer einschließen, und zwar ohne deren
Zustimmung.
>* Andere dürfen das nicht.

Automatisch die Rechte anderer zu übernehmen bzw. diesen wegzunehmen ist 
keine gute Idee. Ich würde einfach die Zustimmung erfragen. Viele 
Entwicker sind auch froh, wenn die Features benutzt werden und sie sich 
nicht mehr um die Code-Pflege kümmern müssen, solange eben noch ein 
freie Variante der Software öffentlich zur Verfügung steht.

von unfair (Gast)


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dfgh schrieb:
> Wenn du dein Zeug unter eine Lizenz stellst, musst du die Lizenz auch
> einhalten.

Das ist grober Unsinn.

von stm32lover (Gast)


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>Das ist grober Unsinn.
Dann schreib mal mehr. Deine Aussage hilft mir als Leser nix.

von unfair (Gast)


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stm32lover schrieb:
> Dann schreib mal mehr. Deine Aussage hilft mir als Leser nix.

Das wurde bereits alles geschrieben.
Der Urheberrechtsinhaber muss sich natürlich nicht an seine eigene 
Lizenz halten bzw. kann den Code gleichzeitig unter beliebige Lizenzen 
stellen.
Das sollte doch auch logisch sein.

von Rolf M. (rmagnus)


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Bernd Kr. schrieb:
> GPLer schrieb:
>> Du musst den Quelltext nach GPL nur denjenigen [auf Anfrage] geben,
>> denen du das Kompilat verkauft hast.
> Nein, das ist falsch.
> Als Copyrightinhaber muss ich niemandem den Quelltext geben.

Jetzt machst du dich wirklich lächerlich. Das ist das fundamentale 
Grundprinzip der GPL.

>> Oder ist der Quelltext so geheim,
>> dass ihn nicht mal die Kunden sehen dürfen?
> Doch, die Kunden bekommen den Quelltext.
> Aber stünde er unter GPL, dann könnte ihn jeder MA anderweitig
> verwenden, z.B. nach Kündigung einfach mit zur Konkurrenz nehmen.

Wenn der Kunde so großzügig ist, jedem seiner Mitarbeiter den Code zu 
schenken, ja. Das hat aber nichts mit der GPL zu tun. Die GPL stellt 
keinen automatischen Zwang dar, jedem alles zu geben. Sie bezieht sich 
lediglich darauf, dass, wenn man jemandem das Binary gibt, man ihm auch 
den Code geben muss und dass derjenige dann die gleichen Rechte hat, wie 
man selbst.

> Im übrigen läuft das nach den Bedingungen des Kunden.

Wenn der eh deine Lizenzbedingungen vorgibt, warum fragst du dann hier?

Bernd Kr. schrieb:
> Von "ausschließlichem Nutzungsrecht" war nie die Rede!
> Selbstverständlich dürften alle Lebensformen des Universums die SW für
> alle Zeiten Nutzen, und zwar im Sinne der GPL.

Im Sinne der GPL ist, dass der Code und alles, was darauf basiert, für 
immer und ewig frei ist. Das ist es, was manche den viralen Character 
der GPL nennen und was laut Microsoft die GPL kommunistisch und damit 
zum erklärten Gegner der freien [sic] Welt macht.
Damit ist das, was du möchtest, nicht frei im Sinne der GPL.

Bernd Kr. schrieb:
> Ich gehe davon aus, dass kaum Beiträge aus der Community kommen werden.
> Wir werden auch weiterhin mit großem Abstand die Hauptarbeit leisten.

Bernd Kr. schrieb:
> Mathias M. schrieb:
>> Offene Forks (für die auch Geld genommen werden darf,
>> wenn der Code weiterhin unter einer offenen Lizenz verbreitet wird)
>> könnt ihr kaum verhindern.
>
> Wollen wir auch nicht.

Das steht aber im direkten Kontrast zu dem, was du oben schreibst. Da 
meintest du, du willst, dass jeder andere, der Code für dein Projekt 
schreibt, ihn verschenken muss und du ihn dann verkaufen darfst.

unfair schrieb:
> Meine Person tut in dieser Diskussion nichts zur Sache.
> Ich habe auch einen Namen, mit dem ich hier registriert bin. Wenn meine
> Person nichts zur Sache tut, dann poste ich immer anonym.

Mit anderen Worten: Wenn du nicht willst, dass deine Aussagen mit dir in 
Verbindung gebracht werden können.

> Bernd Kr. schrieb:
>> und benötige dabei juristische
>> Unterstützung.
> Dann frag einen juristen, verflucht nochmal! Es gibt mittlerweile mehr
> als genug juristen, dich sich auf solche Fragen spezialisiert haben.
> Ach halt, das würde ja Geld kosten...

Das wird wohl das Problem sein. Aber wenn man was will, das im 
Zweifelsfall auch vor Gericht Bestand hat, wird man da nicht drum rum 
kommen. 47

von unfair (Gast)


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Rolf M. schrieb:
>> Als Copyrightinhaber muss ich niemandem den Quelltext geben.
>
> Jetzt machst du dich wirklich lächerlich. Das ist das fundamentale
> Grundprinzip der GPL.

Also nochmal:
Wenn ich Code schreibe, diesen dann unter GPL stelle, dann darf ich 
natürlich diesen eigenen Code noch weiterentwickeln und diese Version 
dann closed/proprietär vertreiben.


Rolf M. schrieb:
> Mit anderen Worten: Wenn du nicht willst, dass deine Aussagen mit dir in
> Verbindung gebracht werden können.

Genau. Weil es nichts zur Sache tut.

von Bernd Kr. (Gast)


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Rolf M. schrieb:
>>> Du musst den Quelltext nach GPL nur denjenigen [auf Anfrage] geben,
>>> denen du das Kompilat verkauft hast.
>> Nein, das ist falsch.
>> Als Copyrightinhaber muss ich niemandem den Quelltext geben.
>
> Jetzt machst du dich wirklich lächerlich. Das ist das fundamentale
> Grundprinzip der GPL.

Du solltest dich wirklich besser informieren, bevor du öffentlich Worte 
wie "lächerlich" in den Mund nimmst. Sonst machst am ende nur du dich 
lächerlich...

> Im Sinne der GPL ist, dass der Code und alles, was darauf basiert, für
> immer und ewig frei ist.
Nein, nein, nein. Das wurde nun schon so oft geschrieben und selbst von 
"unfair" bestätigt.
Der Copyrightinhaber darf den Code jederzeit ändern und trotzdem unter 
einer proprietären Lizenz vertreiben!
Ob das auch im Sinne von Stallman ist weiß ich nicht.

Rolf M. schrieb:
> Bernd Kr. schrieb:
>> Mathias M. schrieb:
>>> Offene Forks (für die auch Geld genommen werden darf,
>>> wenn der Code weiterhin unter einer offenen Lizenz verbreitet wird)
>>> könnt ihr kaum verhindern.
>>
>> Wollen wir auch nicht.
>
> Das steht aber im direkten Kontrast zu dem, was du oben schreibst. Da
> meintest du, du willst, dass jeder andere, der Code für dein Projekt
> schreibt, ihn verschenken muss und du ihn dann verkaufen darfst.

Nein, das ist kein Widerspruch.
Außerdem steht das was du schreibst nirgends, das ist lediglich deine 
Interpretation.
Sollten wir uns entscheiden den Code unter GPL zu stellen können (und 
wollen) wir auch nicht verhindern, dass andere damit Geld machen.
Sie müssten das halt nur im Ramen der GPL tun, wir nicht.


So, ich muss los, bin erst Sonntagabend wieder da.

MfG, Bernd

von unfair (Gast)


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Bernd Kr. schrieb:
> Sie müssten das halt nur im Ramen der GPL tun, wir nicht.

Und genau das ist der hochgradig unfaire Teil, wenn ihr fremden Code 
einbaut und euch auch für diesen nicht an die GPL halten müsstet.

von Bernd K. (prof7bit)


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Bernd Kr. schrieb:
> GPLer schrieb:
>> Du musst den Quelltext nach GPL nur denjenigen [auf Anfrage] geben,
>> denen du das Kompilat verkauft hast.
> Nein, das ist falsch.
> Als Copyrightinhaber muss ich niemandem den Quelltext geben.

Du bist aber nicht der "Copyrightinhaber", die Hälfte davon wurde von 
zig anderen Leuten beigesteuert. Die haben in jeder Hinsicht die exakt 
selben Rechte an dem Code wie Du. So funktioniert die GPL nun mal.

Das hindert andere Firmen nicht daran mit eigenen Zusatzdienstleistungen 
oder Zusatzprodukten dazu trotzdem Geld damit zu verdienen, zum Beipiel 
https://www.ansible.com/community fällt mir grad dazu ein, das ist GPL 
aber es gibt kostenpflichtige Zusatztools dafür: 
https://www.ansible.com/pricing

Aber wenn die Entwickler alle ausschließlich für Dich arbeiten sollen an 
Deinem eigenen proprietären Produkt und keine Rechte an den Früchten 
ihrer Arbeit haben sollen dann wirst Du sie für ihre Arbeit irgendwie 
anderweitig kompensieren müssen.

: Bearbeitet durch User
von unfair (Gast)


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Bernd K. schrieb:
> So funktioniert die GPL nun mal.

Ja schön. Er will ja aber die GPL eben nicht verwenden und stattdessen 
eine eigene unfreie Lizenz hernehmen/erstellen. Nur darum geht es doch 
hier.

von Bernd K. (prof7bit)


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unfair schrieb:
> Bernd K. schrieb:
>> So funktioniert die GPL nun mal.
>
> Ja schön. Er will ja aber die GPL eben nicht verwenden und stattdessen
> eine eigene unfreie Lizenz hernehmen/erstellen. Nur darum geht es doch
> hier.

Er hat sich aber in dem zitierten Posting explizit auf die GPL bezogen, 
deshalb habe ich seine Aussage korrigiert.

von Mathias M. (matjes)


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Dann schreib ich nochmal.

Veröffentlicht ihr Code "all rights reserved", ohne Open Source Lizenz, 
dann darf sich den jeder runterladen und privat oder intern nutzen. 
Abgeleitete werke dürfen erstmal nicht verbreitet werden. Addons können 
dennoch programmiert und unter jeder beliebigen Lizenz vertrieben 
dürfen, ohne das ihr Rechte daran bekommen würdet.
Wenn ihr eine CLA zum Download des Codes unterschreiben lasst, ich weiß 
nicht ob das 100% bindend sein muss. Wenn jemand dann die Schnittstellen 
dokumentiert, kann ein dritter schon wieder Addons programmieren, ohne 
dass ihr Rechte an seinem Code bekommt.

Rechte an fremdem Code bekommt man nur, indem aktiv die Rechte zugesagt 
werden. Aber nochmal, wenn ihr eh treibende Kraft bleibt, dann haben 
Beitragende oft ein interesse, dass ihr den Code mitvertreibt. Je nach 
dem ob ihr jetzt von einer Community oder eher von Konkurrenten Beiträge 
erwartet.
Wenn ihr den Code unter GPL (ohne weitere Einschränkungen) stellt, dann 
können Konkurrenten sich Geld bezahlen lassen, um GPL Erweiterungen zu 
programmieren. Vertreiben dürfen sie aber das Gesamtprojekt nur unter 
der GPL. Das ist schon eine gewaltige Einschränkung für die meisten. 
Zumal viele Firmen ohnehin die GPL scheuen.

Was halt wirklich rechtlich wirksam ist, wenn jemand Code einsendet, das 
er dann die CLA unterschreibt, damit ihr den Code frei vertreiben könnt. 
Ansonsten könnt ihr den Code nicht in euren Zweig aufnehmen.

Ihr könnt natürlich auch die Programmierschnittstellen offenlegen, und 
das Programm dann entweder nur Binär oder mit "all rights reserved" Code 
verschenken...
Irgendwie dreh ich mich ein bisschen im Kreis.

von Marc H. (marchorby)


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Bernd Kr. schrieb:
> Genau darum geht es.
> Nur hätte ich halt die GPL gerne dahingehend erweitert,

Das kannst du ja einfach machen! Du nimmst die Teile der Lizenz die du 
brauchen kannst und fügst deine eigenen hinzu! Damit hast du zwar keine 
GPL mehr sondern eine BerndK-Lizenz. Verstehst du was ich damit meine? 
Du musst nicht zwingend GPL nehmen, es reicht wenn es Teile davon sind 
und formulierst damit deine eigene.

von unfair (Gast)


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Marc H. schrieb:
> Du musst nicht zwingend GPL nehmen, es reicht wenn es Teile davon sind
> und formulierst damit deine eigene.

Natürlich ist die GPL selbst auch vom Copyright geschützt und man darf 
nicht einfach Textteile daraus entnehmen und in eine eigene Lizenz 
einbauen.
Der GPL-Text selbst ist unfrei.

von Marc H. (marchorby)


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unfair schrieb:
> Marc H. schrieb:
>> Du musst nicht zwingend GPL nehmen, es reicht wenn es Teile davon sind
>> und formulierst damit deine eigene.
>
> Natürlich ist die GPL selbst auch vom Copyright geschützt und man darf
> nicht einfach Textteile daraus entnehmen und in eine eigene Lizenz
> einbauen.
> Der GPL-Text selbst ist unfrei.

Er soll doch nicht den GPL-Text 1:1 kopieren sondern den Sinn 
übernehmen. Wenn er der Meinung ist das dieser oder jener Part für ihn 
geeignet ist, soll er ihn in seine Lizenz schreiben!

von Marc H. (marchorby)


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closed software foundation schrieb im Beitrag #4567910:
> Diese Software wird unter der BPL* lizensiert.

5) Veränderter Quellcode muss an B zugesendet werden

von Sheeva P. (sheevaplug)


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unfair schrieb:
> Marc H. schrieb:
>> Du musst nicht zwingend GPL nehmen, es reicht wenn es Teile davon sind
>> und formulierst damit deine eigene.
>
> Natürlich ist die GPL selbst auch vom Copyright geschützt und man darf
> nicht einfach Textteile daraus entnehmen und in eine eigene Lizenz
> einbauen.
> Der GPL-Text selbst ist unfrei.

Es ist sehr begrüßenswert und erfreulich, daß Du anderen die GPL 
erklären möchtest, aber dann mach' es doch bitte richtig, ja?

http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#ModifyGPL

Auch Deine Aussagen hinsichtlich der Veröffentlichung des Quellcodes 
sind leider nicht richtig. Wer Software unter der GPL vertreibt, muß 
seinen Quellcode zumindest auf Anfrage jedem geben, an den er seine 
Software weitergegeben hat. Wer das nicht tut, verhindert die 
Rechtswirksamkeit seines eigenen Lizenzvertrages und hat dann 
schlimmstenfalls gar keine Handhabe, wenn der Abnehmer etwas 
Unerwünschtes mit der Software tut.

Davon vollkommen unberührt ist das Recht des Urhebers, die Software in 
derselben oder unterschiedlichen Versionen zeitgleich zur GPL auch unter 
einer oder mehreren anderen Lizenzen seiner Wahl zu vertreiben. Aber für 
diese Versionen darf er dann natürlich nicht mehr mit der GPL werben.

All das steht in der GPL-FAQ: http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html

von unfrei (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> Es ist sehr begrüßenswert und erfreulich, daß Du anderen die GPL
> erklären möchtest, aber dann mach' es doch bitte richtig, ja?
>
> http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#ModifyGPL

Ok, das ist interessant, weil in der Lizenz selbst ja folgendes steht:

>Everyone is permitted to copy and distribute verbatim copies
>of this license document, but changing it is not allowed.

Deinen patzigen Stil kannst du dir aber trotzdem behalten.

>All das steht in der GPL-FAQ:

All das ist bereits geklärt.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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unfrei schrieb:
> Sheeva P. schrieb:
>> Es ist sehr begrüßenswert und erfreulich, daß Du anderen die GPL
>> erklären möchtest, aber dann mach' es doch bitte richtig, ja?
>>
>> http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#ModifyGPL
>
> Ok, das ist interessant, weil in der Lizenz selbst ja folgendes steht:
>
>>Everyone is permitted to copy and distribute verbatim copies
>>of this license document, but changing it is not allowed.

Auch das hat einen rechtlichen Hintergrund: veränderte Versionen wären 
eben nicht mehr die GPL und sollen, wie der "#ModifyGPL"-Teil der FAQ 
sagt, auch nicht als solche bezeichnet werden.

> Deinen patzigen Stil kannst du dir aber trotzdem behalten.

Eigentlich wollte ich besonders freundlich sein, weil ich Dein Anliegen, 
über die GPL aufzuklären, wirklich prima finde. Ich fürchte nur, daß das 
ohne Kenntnis der FAQ kaum möglich ist, zumal die hier gestellten Fragen 
darin ausführlich beantwortet werden. Das erkennst Du ja an dem Beispiel 
oben: nach der Lektüre der GPL bist Du einem Mißverständnis aufgesessen, 
welches nur die GPL-FAQ aufklären konnte.

Insofern tut es mir leid, wenn Du meinen Hinweis als patzig wahrgenommen 
hast. Nichts für ungut, aber wenn ich patzig sein wollte, dann würdest 
Du es ganz sicher merken. ;-)

von unfair (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> Eigentlich wollte ich besonders freundlich sein,

Ok entschuldige bitte, dann habe ich das falsch aufgenommen.

> weil ich Dein Anliegen,
> über die GPL aufzuklären, wirklich prima finde. Ich fürchte nur, daß das
> ohne Kenntnis der FAQ kaum möglich ist, zumal die hier gestellten Fragen
> darin ausführlich beantwortet werden. Das erkennst Du ja an dem Beispiel
> oben: nach der Lektüre der GPL bist Du einem Mißverständnis aufgesessen,
> welches nur die GPL-FAQ aufklären konnte.

Naja gut. Meine Meinung stammte nicht primär aus dem GPL-Text, sondern 
aus anderen Quellen, die dann wiederum auf den GPL-Text als Beleg 
verwiesen.
Die FAQ kannte ich auch, aber nicht diesen speziellen Abschnitt.

Wie dem auch sei denke ich aber, dass es eine extrem schlechte Idee ist 
sich seine Lizenz irgendwie zusammenzustückeln. Das wird IMO nicht zu 
einem gerichtsfesten Ergebnis führen. Der gesunde Menschenverstand oder 
was man mit seiner Lizenz aussagen wollte zählt vor Gericht nicht, 
sondern bestimmte Formulierungen und Spitzfindigkeiten.

von Rolf M. (rmagnus)


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Bernd Kr. schrieb:
> Rolf M. schrieb:
>>>> Du musst den Quelltext nach GPL nur denjenigen [auf Anfrage] geben,
>>>> denen du das Kompilat verkauft hast.
>>> Nein, das ist falsch.
>>> Als Copyrightinhaber muss ich niemandem den Quelltext geben.
>>
>> Jetzt machst du dich wirklich lächerlich. Das ist das fundamentale
>> Grundprinzip der GPL.
>
> Du solltest dich wirklich besser informieren, bevor du öffentlich Worte
> wie "lächerlich" in den Mund nimmst. Sonst machst am ende nur du dich
> lächerlich...

Wenn du jemandem unter GPL ein Programm gibst, musst du demjenigen 
auch den Source-Code dieses Programms geben, zumindest wenn er danach 
fragt. Durch die Nutzung der GPL verpflichtest du dich dazu. Und alle, 
die den Code nutzen, bekommen auch das Recht, das Programm weiterzugeben 
und die Pflicht, in dem Fall auch den Source Code dem Empfänger zur 
Verfügung zu stellen, wenn er das will. Wie gesagt: Fundamentales 
Grundprinzip der GPL.

>> Im Sinne der GPL ist, dass der Code und alles, was darauf basiert, für
>> immer und ewig frei ist.
> Nein, nein, nein. Das wurde nun schon so oft geschrieben und selbst von
> "unfair" bestätigt.
> Der Copyrightinhaber darf den Code jederzeit ändern und trotzdem unter
> einer proprietären Lizenz vertreiben!

Er darf ihn relizenzieren oder parallel unter anderer Lizenz vertreiben, 
ja. Aber er darf das nicht frei nach belieben kreuz und quer mischen. 
Wenn er das Programm jemandem gibt, tut er das entweder unter GPL, dann 
gilt auch für alles, was auf der Basis gemacht wird, die GPL, oder unter 
der proprietären Lizenz. Dann gilt eben die.
Du kannst aber nicht den Code unter GPL weitergeben, dann ändert es 
jemand, gibt es dir unter GPL zurück, und danach machst du plötzlich die 
proprietäre Version draus.
Genausowenig darf jemand von dir den proprietär lizenzierten Code kaufen 
und dann unter GPL weitergeben, nur weil es dein Programm auch unter GPL 
gibt.

> Ob das auch im Sinne von Stallman ist weiß ich nicht.

Ich vermute, eher nicht.

> Rolf M. schrieb:
>> Bernd Kr. schrieb:
>>> Mathias M. schrieb:
>>>> Offene Forks (für die auch Geld genommen werden darf,
>>>> wenn der Code weiterhin unter einer offenen Lizenz verbreitet wird)
>>>> könnt ihr kaum verhindern.
>>>
>>> Wollen wir auch nicht.
>>
>> Das steht aber im direkten Kontrast zu dem, was du oben schreibst. Da
>> meintest du, du willst, dass jeder andere, der Code für dein Projekt
>> schreibt, ihn verschenken muss und du ihn dann verkaufen darfst.
>
> Nein, das ist kein Widerspruch.
> Außerdem steht das was du schreibst nirgends, das ist lediglich deine
> Interpretation.

Ich wüßte nicht, wie man das anders interpretieren soll:

Bernd Kr. schrieb:
> * Andere dürfen den Code sehen und verändern.
> * Ich selbst will den Code jederzeit unter einer anderen (proprietären)
> Lizenz vertreiben.
> * Das soll Beiträge anderer einschließen, und zwar ohne deren
> Zustimmung.
> * Andere dürfen das nicht.

Aber vielleicht kannst du ja erklären, wie du hier den Satz "Andere 
dürfen das nicht" meinst, wenn nicht genau so, wie ich es oben 
geschrieben habe.

> Sollten wir uns entscheiden den Code unter GPL zu stellen können (und
> wollen) wir auch nicht verhindern, dass andere damit Geld machen.
> Sie müssten das halt nur im Ramen der GPL tun, wir nicht.

Allerdings dürft ihr die Änderungen der anderen dann ebenfalls nur im 
Rahmen der GPL verwenden und damit nur in die GPL-Version eurer Software 
aufnehmen und nicht in die proprietäre. Das war aber meinem Verständnis 
nach genau das, was du nicht willst.

von unfair (Gast)


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Rolf M. schrieb:
> Wenn du jemandem unter GPL ein Programm gibst, musst du demjenigen
> auch den Source-Code dieses Programms geben, zumindest wenn er danach
> fragt.

Und mit welchem Gesetz begründest du das?
Wie bereits gesagt kann nur der Copyrightinhaber die Lizenz durchsetzen.
Ein Empfänger kann also den Sourcecode nicht einklagen, wenn er nicht 
das Urheberrecht hat.
Das ist, wie du so schön sagst, fundamentales Prinzip.
Im gpl-violations.org-Projekt klagen beispielsweise unter anderem 
Copyrightinhaber des Linux-Kernels genau auf dieser Basis.

von Rolf M. (rmagnus)


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unfair schrieb:
> Rolf M. schrieb:
>> Wenn du jemandem unter GPL ein Programm gibst, musst du demjenigen
>> auch den Source-Code dieses Programms geben, zumindest wenn er danach
>> fragt.
>
> Und mit welchem Gesetz begründest du das?
> Wie bereits gesagt kann nur der Copyrightinhaber die Lizenz durchsetzen.

Bei Übergabe der Software wird durch das akzeptieren der Lizenz ein 
Vertrag zwischen zwei Parteien geschlossen, den natürlich beide Parteien 
einzuhalten haben. Wenn mir jemand den Code unter den Bedingungen der 
GPL gibt, sagt mir dieser Vertrag zu, dass ich den Source Code bekomme. 
Warum sollte ich das nicht einklagen können? Das hat doch auch gar 
nichts damit zu tun, wer der Urheber ist. Wenn der mir in einem Vertrag 
etwas zusichert, muss er das auch liefern.

> Im gpl-violations.org-Projekt klagen beispielsweise unter anderem
> Copyrightinhaber des Linux-Kernels genau auf dieser Basis.

Hast du da mal einen Link oder so? Das würde ja komplett den Grundsätzen 
hinter der GPL widersprechen - und im übrigen auch dem, was auf der 
Seite unter "About" zu finden ist:

"After all, why would somebody choose to license his software 
specifically under the GNU GPL, if he wouldn't agree with it's terms and 
obligations?"

Dass man den Source Code weitergeben muss, gehört zu diesen "terms and 
obligations".

von dfgh (Gast)


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unfair schrieb:
> dfgh schrieb:
>> Wenn du dein Zeug unter eine Lizenz stellst, musst du die Lizenz auch
>> einhalten.
>
> Das ist grober Unsinn.

Ich formuliere das besser noch mal klarer:

Wenn du deinen Code unter eine Lizenz stellst die dem Nutzer gewisse 
Rechte einräumt, und der Lizenzvertrag zustande kommt, indem zum 
Beispiel ein Nutzer den Code von dir erhält und die Lizenz akzeptiert, 
dann kannst du ihm die zugesicherten Rechte nicht nachträglich wieder 
wegnehmen, sondern musst dich erstmal an deine eigenen Zusicherungen in 
der von dir vorher gewählten Lizenz halten.

Davon unberührt hast du natürlich die Möglichkeit, den Code als 
Ersteller auch unter beliebigen anderen Lizenzen zu veröffentlichen.

von unfair (Gast)


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Rolf M. schrieb:
> Bei Übergabe der Software wird durch das akzeptieren der Lizenz ein
> Vertrag zwischen zwei Parteien geschlossen,

Die GPL hat keinen Vertragscharakter wie z.B. ein EULA.

Rolf M. schrieb:
> Warum sollte ich das nicht einklagen können?

Weil es eben kein Vertrag ist.

Rolf M. schrieb:
>> Im gpl-violations.org-Projekt klagen beispielsweise unter anderem
>> Copyrightinhaber des Linux-Kernels genau auf dieser Basis.
>
> Hast du da mal einen Link oder so?

Der Link steht bereits dort.

Rolf M. schrieb:
> "After all, why would somebody choose to license his software
> specifically under the GNU GPL, if he wouldn't agree with it's terms and
> obligations?"

Das ist natürlich völlig richtig. Es ergibt keinen Sinn.
Aber die Möglichkeit den Code einzuklagen hat nur der Urheber.

dfgh schrieb:
> indem zum Beispiel ein Nutzer den Code von dir erhält und die Lizenz akzeptiert,

Die GPL muss nicht akzeptiert werden wie ein EULA.

dfgh schrieb:
> dann kannst du ihm die zugesicherten Rechte nicht nachträglich wieder
> wegnehmen,

Die GPL sichert keinerlei Rechte zu. Sie definiert nur 
Distributions-Pflichten. Und zwar den Quellcode mit zu verteilen (grob 
gesagt).

Es ergibt natürlich keinen Sinn, wenn der Urheber das Programm unter GPL 
stellt, den Code aber nicht mitliefert. Der Empfänger hat dagegen aber 
keine Handhabe, wenn er kein Urheberrecht an dem Code hält.

von Kaj (Gast)


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Hab nochmal nachgeschaut

http://www.gnu.org/licenses/gpl-violation.html
1
Violations of the GNU Licenses
2
3
If you think you see a violation of the GNU GPL, LGPL, AGPL, or FDL, the
4
first thing you should do is double-check the facts:
5
...
6
- Is source code included in the distribution?
7
...
8
9
The copyright holder is the one who is legally authorized to take action
10
to enforce the license.
Okay, das heißt dann wohl, dass man den "copyright holder" nicht auf 
herausgabe des Codes verklagen kann. Es geht nur um die 
weiterverbreitung. Punkt für euch.

Mit der Frage nach:
1
Is source code included in the distribution?
Ist aber schon klar: Wenn Bernd das Projekt unter GPL stellt, und den 
Code nicht öffentlich macht, verstösst er gegen die GPL. Allerdings kann 
ihm dann keiner was dafür.
Soweit die Theorie. Je nach Land/Gericht/Richter könnte das ergebnis 
einer klage aber sein, das auch der "copyright holder" selbst, den code 
rausgeben muss, weil es eine verletzung der Lizenz ist, und man nicht 
auf einhaltung der Lizenz pochen kann, wenn man sich selber nicht dran 
hält!

Wenn ich also ein GPL-Projekt von Bernd, ohne Source-Code, 
weiterverbeite, kann Bernd mich zur herausgabe des Codes verklagen.
Andersherum kann ich aber Bernd verklagen, wenn er meine änderungen 
(deren "copyright holder" ich ja bin) verbreitet, ohne den Code 
öffentlich zugänglich zu machen. Und genau das wäre der Fall, wenn ich 
mein Copyright nicht explizit abgebe. Und die einzige Institution, an 
die ich mein Copyright (auf Code, den ich in meiner Freizeit scheibe) 
freiwillig abgeben würde, wäre die FSF.

Solche Schmutz-Aktionen wie die von NPM lassen wir mal außenvor, denn 
damit setzt man sich nur mit nacktem Arsch in die Nesseln.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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unfair schrieb:
> Die GPL hat keinen Vertragscharakter wie z.B. ein EULA.
> [...]
> Die GPL muss nicht akzeptiert werden wie ein EULA.

Das spielt zum Glück alles keine Rolle.

Wie alle Lizenzen ist auch die GPL ein Vertrag. Dessen Rechtswirksamkeit 
haben auch deutsche Gerichte bereits mehrmals bestätigt.

Der Rechteinhaber hat angeboten, seine Software unter der GPL abzugeben, 
der Lizenznehmer hat dieses Angebot schon durch die Nutzung der Software 
angenommen. So funktioniert nämlich die GPL: durch die Benutzung erkennt 
der Lizenznehmer die Lizenz an, und erhält dadurch das Nutzungsrecht.

Es ist also ein wirksamer Lizenzvertrag zustande gekommen, und den haben 
jetzt beide Seiten einzuhalten. Dabei ist es unerheblich, ob eine Seite 
sich freiwillig zu etwas verpflichtet hat. Wesentlich ist, daß sie sich 
dazu verpflichtet hat. Wenn eine der Vertragsparteien ihre vereinbarten 
Vertragspflichten nicht erfüllt, kann die andere Partei diese einklagen 
und/oder sogar Schadensersatz einfordern.

von unfair (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> Lizenznehmer hat dieses Angebot schon durch die Nutzung der Software
> angenommen.

Die GPL regelt die Nutzung der Software überhaupt gar nicht. Der einzige 
Punkt, der (von GPLv2) geregelt wird, ist die Weiterverbreitung.
Also kann die Nutzung auch kein irgendwie geartetes implizites 
"annehmen" sein.

> So funktioniert nämlich die GPL: durch die Benutzung erkennt
> der Lizenznehmer die Lizenz an, und erhält dadurch das Nutzungsrecht.

Welcher Abschnitt regelt denn dieses Nutzungsrecht? Tipp: Es gibt 
keinen.

Sheeva P. schrieb:
> Wie alle Lizenzen ist auch die GPL ein Vertrag.

Nein ist es nicht.
Das würde heißen, dass ich mit allen Urhebern einen Vertrag abschließe, 
wenn ich die Software über Dritte beziehe. Wie soll das im Deutschen 
Recht gehen?

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Kaj schrieb:
> Hab nochmal nachgeschaut
>
> http://www.gnu.org/licenses/gpl-violation.html
>
1
> Violations of the GNU Licenses
2
> 
3
> If you think you see a violation of the GNU GPL, LGPL, AGPL, or FDL, the
4
> first thing you should do is double-check the facts:
5
> ...
6
> - Is source code included in the distribution?
7
> ...
8
> 
9
> The copyright holder is the one who is legally authorized to take action
10
> to enforce the license.
11
>
> Okay, das heißt dann wohl, dass man den "copyright holder" nicht auf
> herausgabe des Codes verklagen kann. Es geht nur um die
> weiterverbreitung. Punkt für euch.

Entschuldige, aber bei den GPL-Violations geht es ja vielmehr darum, daß 
der Lizenznehmer die Lizenz verletzt. Natürlich kann in diesem Falle nur 
der Rechteinhaber seine Rechte juristisch durchsetzen -- ein Kläger kann 
natürlich nur die Rechte einklagen, die er innehat.

Beim hier diskutierten geht es aber um etwas ganz anderes: nämlich um 
die Verletzung von Rechten, die der Rechteinhaber dem Lizenznehmer 
eingeräumt hat und die wesentlicher Bestandteil des Lizenzvertrages 
sind. Dabei hat allerdings der Lizenznehmer das Recht auf Herausgabe des 
Quellcodes, und natürlich kann er das ihm gewährte Recht auch einklagen.

von unfair (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> Beim hier diskutierten geht es aber um etwas ganz anderes: nämlich um
> die Verletzung von Rechten, die der Rechteinhaber dem Lizenznehmer
> eingeräumt hat und die wesentlicher Bestandteil des Lizenzvertrages
> sind. Dabei hat allerdings der Lizenznehmer das Recht auf Herausgabe des
> Quellcodes, und natürlich kann er das ihm gewährte Recht auch einklagen.

Also schließe ich mit dem Urheber einen Vertrag ab, indem ich seine SW 
irgendwo von einem Distributor runterlade und nutze?
Entschuldige, aber das ist völliger Unfug. Das musst du doch selber 
sehen.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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unfair schrieb:
> Sheeva P. schrieb:
>> Lizenznehmer hat dieses Angebot schon durch die Nutzung der Software
>> angenommen.
>
> Die GPL regelt die Nutzung der Software überhaupt gar nicht. Der einzige
> Punkt, der (von GPLv2) geregelt wird, ist die Weiterverbreitung.
> Also kann die Nutzung auch kein irgendwie geartetes implizites
> "annehmen" sein.

Tja, da sind wir im Dschungel zwischen us-amerikanischem Copyright und 
deutschem Urheber- und Nutzungsrecht. Das Copyright zielt nämlich nur 
auf die Vervielfältigung und Verbreitung der Software ab, und eben nicht 
auf deren Gebrauch. Deswegen sind die Hersteller proprietärer Software 
ja so scharf auf ihre EULAs. Das bildet übrigens auch die GPLv2 in 
Abschnitt 0, Absatz 2, Satz 2 ab: "The act of running the Program is not 
restricted".

Beim Nutzungsrecht hingegen ist das andersherum: Du darfst keine fremde 
Software nutzen, für die Du kein explizites, vom Rechteinhaber gegebenes 
Nutzungsrecht hast. Diesen Sachverhalt benennt die GPLv3 in Abschnitt 2, 
Absatz 1, Satz 2 genauer als ihre Vorgänger: "This License explicitly 
affirms your unlimited permission to run the unmodified Program".

> Sheeva P. schrieb:
>> Wie alle Lizenzen ist auch die GPL ein Vertrag.
>
> Nein ist es nicht.
> Das würde heißen, dass ich mit allen Urhebern einen Vertrag abschließe,
> wenn ich die Software über Dritte beziehe. Wie soll das im Deutschen
> Recht gehen?

Dann hast Du einen Vertrag mit dem besagten Dritten, welcher wiederum 
einen Vertrag mit dem Autor hat (hoffentlich). Deswegen benutzen die 
Hersteller ihre EULAs auch bei uns, erst damit kommt nämlich auch ein 
Vertrag zwischen Dir und dem Hersteller zustande.

von unfair (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> Dann hast Du einen Vertrag mit dem besagten Dritten, welcher wiederum
> einen Vertrag mit dem Autor hat (hoffentlich). Deswegen benutzen die
> Hersteller ihre EULAs auch bei uns, erst damit kommt nämlich auch ein
> Vertrag zwischen Dir und dem Hersteller zustande.

Ok das wird mir jetzt echt zu dumm hier.
Dann Verklage du mal schön die Urheber.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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unfair schrieb:
> Sheeva P. schrieb:
>> Beim hier diskutierten geht es aber um etwas ganz anderes: nämlich um
>> die Verletzung von Rechten, die der Rechteinhaber dem Lizenznehmer
>> eingeräumt hat und die wesentlicher Bestandteil des Lizenzvertrages
>> sind. Dabei hat allerdings der Lizenznehmer das Recht auf Herausgabe des
>> Quellcodes, und natürlich kann er das ihm gewährte Recht auch einklagen.
>
> Also schließe ich mit dem Urheber einen Vertrag ab, indem ich seine SW
> irgendwo von einem Distributor runterlade und nutze?

Das hängt von der Lizenz ab, aber bei GPL-Software ist es so, daß der 
Distributor durch die GPL einen Lizenzvertrag mit den Upstream-Urhebern 
hat, der dem Distributor die Weitergabe der Nutzungsrechte erlaubt.

Bei GPL-Software, deren Quellcode Du von den Urhebern selbst bekommst, 
gehst Du hingegen mit der GPL denselben Vertrag ein, der Dir das Recht 
zur Nutzung, Veränderung und Weitergabe gibt.

> Entschuldige, aber das ist völliger Unfug. Das musst du doch selber
> sehen.

Sorry, ich kann auch nichts für die Konstrukte, die sich so ein 
Gesetzgeber ausdenkt. Warum sollte das Unfug sein?

von Sheeva P. (sheevaplug)


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unfair schrieb:
> Sheeva P. schrieb:
>> Dann hast Du einen Vertrag mit dem besagten Dritten, welcher wiederum
>> einen Vertrag mit dem Autor hat (hoffentlich). Deswegen benutzen die
>> Hersteller ihre EULAs auch bei uns, erst damit kommt nämlich auch ein
>> Vertrag zwischen Dir und dem Hersteller zustande.
>
> Ok das wird mir jetzt echt zu dumm hier.

Für Deine Wissenslücken kann ich nichts. Kein Grund, patzig zu werden.

> Dann Verklage du mal schön die Urheber.

Habe ich irgendwo geschrieben, daß ich das tun will? Ich habe nur 
versucht, Dir die Rechtssituation darzulegen.

von unfair (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> Für Deine Wissenslücken kann ich nichts.

Ok also nochmal als einfaches Beispiel:
Ich compiliere ein Binary aus meinem eigenen Code, pappe die GPL dran 
und lade es irgendwo hoch.
Jetzt soll jeder mich auf Herausgabe des Codes verklagen können?
Das ist keine Wissenslücke, sondern das ist unwahr und lächerlich. Ein 
anderes Wort fällt mir dazu leider nicht ein.

Und damit steige ich aus dem Thema aus.

von Rolf M. (rmagnus)


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unfair schrieb:
> Rolf M. schrieb:
>> Bei Übergabe der Software wird durch das akzeptieren der Lizenz ein
>> Vertrag zwischen zwei Parteien geschlossen,
>
> Die GPL hat keinen Vertragscharakter wie z.B. ein EULA.

Sie ist keine EULA, hat aber trotzdem Vertragscharakter.

> Rolf M. schrieb:
>> Warum sollte ich das nicht einklagen können?
>
> Weil es eben kein Vertrag ist.

http://www.ifross.org/Druckfassung/Die_GPL_kommentiert_und_erklaert.pdf 
sagt was anderes. Demnach kommt der Vertrag allerdings noch nicht durch 
den Download oder die reine Benutzung der Software zustande, sondern 
erst, wenn der Abnehmer sie seinerseits weiter verbreiten will. Das darf 
er nämlich nur, wenn er die GPL akzeptiert, und damit kommt laut obigem 
Text der Vertrag zustande.

> Rolf M. schrieb:
>>> Im gpl-violations.org-Projekt klagen beispielsweise unter anderem
>>> Copyrightinhaber des Linux-Kernels genau auf dieser Basis.
>>
>> Hast du da mal einen Link oder so?
>
> Der Link steht bereits dort.

Auf der Seite habe ich nichts gefunden. Ich hab jetzt nicht alles von 
vorne bis hinten durchgelesen, aber zumindest unter About und News hab 
ich nichts gefunden. Direkt unter dem Link sowieso nicht.

> Rolf M. schrieb:
>> "After all, why would somebody choose to license his software
>> specifically under the GNU GPL, if he wouldn't agree with it's terms and
>> obligations?"
>
> Das ist natürlich völlig richtig. Es ergibt keinen Sinn.
> Aber die Möglichkeit den Code einzuklagen hat nur der Urheber.

Ich sehe bisher keinen Beleg für diese Behauptung.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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unfair schrieb:
> Sheeva P. schrieb:
>> Für Deine Wissenslücken kann ich nichts.
>
> Ok also nochmal als einfaches Beispiel:
> Ich compiliere ein Binary aus meinem eigenen Code, pappe die GPL dran
> und lade es irgendwo hoch.
> Jetzt soll jeder mich auf Herausgabe des Codes verklagen können?

Ja, genau. Wenn Du Deine Software unter die GPL stellst, hast Du deren 
Bestimmungen einzuhalten. Wenn Du das nicht willst, dann stell' Deine 
Software nicht unter die GPL. Was ist daran so schwer zu verstehen?

Übrigens mag es Dir zwar als juristische Spitzfindigkeit erscheinen, 
aber verklagen kann in unserem Rechtsstaat natürlich zunächst einmal 
jeder jeden wegen allem. Wenn ich will, kann ich Dich morgen auf die 
Herausgabe Deiner grünen Turnschuhe verklagen. Dabei spielt es zunächst 
nicht einmal eine Rolle, daß Du gar keine grünen Turnschuhe besitzt. Die 
andere Frage ist dann nur, ob ich ein Gericht finde, das meine Klage zur 
Entscheidung annimmt. Und wenn ich ein solches Gericht finde, stellt 
sich die Frage, ob ich meine Rechtsauffassung dort durchsetzen kann. ;-)

> Das ist keine Wissenslücke, sondern das ist unwahr und lächerlich. Ein
> anderes Wort fällt mir dazu leider nicht ein.

Was Dir dazu einfällt, ist Dir überlassen. Meine Aussagen sind erstens 
wahr und zweitens völlig ernst, lies dazu bitte auch den wunderbaren 
Link von Rolf Magnus zu den (leider schon etwas älteren) Erläuterungen 
der GPL durch die IRFOSS.

Wenn Du einmal Deine Software unter der GPL verbreiten möchtest, dann 
konsultiere bitte vorher einen fachkundigen Rechtsanwalt.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Rolf M. schrieb:
> unfair schrieb:
>> Rolf M. schrieb:
>>> Warum sollte ich das nicht einklagen können?
>>
>> Weil es eben kein Vertrag ist.
>
> http://www.ifross.org/Druckfassung/Die_GPL_kommentiert_und_erklaert.pdf
> sagt was anderes. Demnach kommt der Vertrag allerdings noch nicht durch
> den Download oder die reine Benutzung der Software zustande, sondern
> erst, wenn der Abnehmer sie seinerseits weiter verbreiten will. Das darf
> er nämlich nur, wenn er die GPL akzeptiert, und damit kommt laut obigem
> Text der Vertrag zustande.

Prima Link, vielen Dank! § 69d UrhG kannte ich allerdings noch nicht; 
ist aber gut zu wissen. Man lernt ja nie aus. ;-)

von Mikro 7. (mikro77)


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Vielleicht nochmal zur Klarstellung... ;-)

A lizensiert seine Software unter der GPL. Damit legt er fest, dass die 
Software (in originaler oder geänderter Form) bei Weiterverbreitung 
ebenfalls unter der GPL steht.

Sollte nun B die Software weiterverbreiten, und die Software auf 
Nachfrage nicht im Sourcecode verfügbar machen, dann kann A die 
Weiterverbreitung gerichtlich verhindern.

http://www.aufrecht.de/urteile/urheberrecht/gpl-open-source-lg-muenchen-i-urteil-vom-19-mai-2004-az-21-o-612304.html

"Die Verfügungsbeklagte habe die Urheberrechte des Verfügungsklägers 
verletzt, indem sie die Software "netfilter/iptables" zum Download 
angeboten und für deren Vertrieb geworben ahbe, ohne die 
Lizenzbestimmungen der GPL einzuhalten."

C, der die Software von B erhalten hat, hat dagegen keine Möglichkeit 
gegen B vorzugehen.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Mikro 7. schrieb:
> Vielleicht nochmal zur Klarstellung... ;-)
>
> A lizensiert seine Software unter der GPL. Damit legt er fest, dass die
> Software (in originaler oder geänderter Form) bei Weiterverbreitung
> ebenfalls unter der GPL steht.
>
> Sollte nun B die Software weiterverbreiten, und die Software auf
> Nachfrage nicht im Sourcecode verfügbar machen, dann kann A die
> Weiterverbreitung gerichtlich verhindern.
>
> 
http://www.aufrecht.de/urteile/urheberrecht/gpl-open-source-lg-muenchen-i-urteil-vom-19-mai-2004-az-21-o-612304.html

"Firmenware", wie geil!

> "Die Verfügungsbeklagte habe die Urheberrechte des Verfügungsklägers
> verletzt, indem sie die Software "netfilter/iptables" zum Download
> angeboten und für deren Vertrieb geworben ahbe, ohne die
> Lizenzbestimmungen der GPL einzuhalten."

Hier handelt es sich offensichtlich um eine Rechtsverletzung der Rechte 
von A durch den Hersteller C eines WLAN-Routers, der die Software von 
einem Dritten B erhalten hat.

Edit: sorry, hatte hier zunächst B und C vertauscht.

> C, der die Software von B erhalten hat, hat dagegen keine Möglichkeit
> gegen B vorzugehen.

Woraus liest Du das?

Wenn ich den Urteilstext richtig interpretiere -- zugegeben: ich habe 
ihn nur überflogen -- geht es hier darum, die EV von A gegen C zu 
bestätigen. Eventuelle Ansprüche gegen B sind nicht Gegenstand des 
Verfahrens. Ob A oder C Ansprüche gegenüber B geltend machen können, 
spielt in diesem Fall keine Rolle; hier geht es nur um die Ansprüche von 
A gegen C.

Ansprüche von A oder C gegenüber B hängen davon ab, unter welcher Lizenz 
der B dem C die Software überlassen hat. Wenn B dem C die Software unter 
den Bedingungen der GPL überlassen hat, ist ohnehin C derjenige, der die 
Lizenzbedingungen verletzt hat. Hat B dem C die Software hingegen nicht 
unter den Bedingungen der GPL überlassen, so ist B der Rechtsverletzer, 
und haftet sowohl gegenüber A, als auch gegenüber C.

Angelegentlich betont das Gericht, daß die Bestimmungen der GPL auch 
über eine "mehrstufige Handelskette" aufrechtzuerhalten seien. Darum 
spielt es für A keine Rolle, ob B oder C die Bedingungen der GPL 
verletzt hat. Als Inverkehrbringer haftet in jedem Falle C, der seine 
Haftungsfragen nun mit seinem Vertragspartner B klären muß. Dies 
betrifft jedoch lediglich das Vertrags- und Innenverhältnis der C zu B, 
ist für A jedoch unerheblich.

Im Prinzip bejaht dieses Urteil die Bestimmungen der GPL in Form einer 
AGB, und zwar auch über eine Handelskette hinweg. Sonst könnte ja jeder 
Depp so eine "Opfer-Firma" zur Weitergabe von GPL-Software gründen, und 
diese bei Lizenzproblemen sterben lassen.

: Bearbeitet durch User
von Richard Matthew Stallman (Gast)


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Aus der oben verlinkten FAQ:

http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#WhoHasThePower
1
Who has the power to enforce the GPL?
2
Since the GPL is a copyright license, the copyright holders of the Software
3
are the ones who have the power to enforce the GPL. If you see a Violation
4
of the GPL, you should inform the developers of the GPL-covered Software
5
involved. They either are the copyright holders, or are connected with the
6
copyright holders.

Viel Spaß also dabei den Urheber davon zu überzeugen gegen sich 
vorzugehen.

von Richard Matthew Stallman (Gast)


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Auch eine gute Quelle:
http://cre.fm/cre017-gpl#t=10:50

Nach 1,5 Minuten ist eigentlich auch schon alles gesagt.

von Richard Matthew Stallman (Gast)


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von Tommi (Gast)


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Ob der Lizenznehmer gegen Urheber klagen kann oder nicht, ist doch hier 
unerheblich.
Die eigentliche Frage hier ist doch, ob es im deutschen (?) Recht 
möglich ist eine Lizenz zu kreieren, die alle Rechte eines dritten 
Programmierers auf den Urauthor überträgt, und die Übertragung über 
besagte Lizenz in impliziter Weise durch Modifikation des Codes und 
durch Nutzung der Versionsinfrastruktur des Urauthors zustande kommt.
Die Frage kann ich nicht beantworten, die Antwort würde mich aber 
(immernoch) interessieren.

von Mikro 7. (mikro77)


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Tommi schrieb:

> Ob der Lizenznehmer gegen Urheber klagen kann oder nicht, ist doch
> hier unerheblich.

Richtig. Das war aber interessanter als die Fragestellung des TS. ;-)

> Die eigentliche Frage hier ist doch, ob es im deutschen (?) Recht
> möglich ist eine Lizenz zu kreieren, die alle Rechte eines dritten
> Programmierers auf den Urauthor überträgt, und die Übertragung über
> besagte Lizenz in impliziter Weise durch Modifikation des Codes und
> durch Nutzung der Versionsinfrastruktur des Urauthors zustande kommt.

Und offensichtlich weiß das niemand hier. ;-)

Wobei ich (als Laie) prinzipiell nicht sehe, was rechtlich gegen eine 
Lizenz mit (expliziter) Übertragung der Nutzungsrechte sprechen würde. 
Bspw...

Bernd's Lizenzbedingungen:
...
Änderung und Weitergabe ist nur erlaubt unter den hier beschriebenen 
Lizenzbedingungen. Zudem müssen Bernd die Nutzungsrechte aller 
Änderungen in schriftlicher Form eingeräumt werden... {detaillierte 
Auflistung der Nutzungsrechte}
...

Edit: Ohne Prüfung durch einen Anwalt macht das imho aber eh keinen 
Sinn. Vielleicht macht das Bernd und läßt uns dann wissen wie es 
ausgegangen ist.

: Bearbeitet durch User
von Mathias M. (matjes)


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Tommi, ich denke sowas wäre möglich, aber relativ weit von Open Source 
entfernt. Müsste dann aber als Vertrag vor (!) dem Download des Codes 
abgenickt werden. Das müsste dann ein CLA enthalten, und die Verbreitung 
des Codes untersagen, außer dem Dritten wird genauso dieser Vertrag 
aufgezwungen. Wenn man dann auch noch verhindern will, dass eine 
Clean-Room Version davon erstellt wird, baut man noch ein NDA dazu ein.
Das muss aber ziemlich fein ausgearbeitet werden und die normalen Open 
Source rechte hat dann immernoch keiner.

Einfacher ist dann eben den Code nur nach CLA herauszugeben und keine 
Weitergabe erlauben.
Wie gesagt, dann kann immer noch jemand die Schnittstellen Dokumentieren 
und ein dritter dann Addons programmieren, für die kein CLA 
unterschrieben wurde. Um das zu verhindern, müsst ihr auch ein NDA 
unterschreiben lassen.

edit
Mikro 7. schrieb:
> Zudem müssen Bernd die Nutzungsrechte aller
> Änderungen in schriftlicher Form eingeräumt werden...

Das Problem ist, sowas kann man nicht im Kleingedruckten behandeln. Da 
muss aktiv zugestimmt werden. Wenn ich den Code zum Download anbiete, 
hat der Downloader erstmal keine Rechte an dem Code. In der Lizenz 
können Bedingungen zur weitergabe des Codes stehen. Aber die Lizenz kann 
nicht einschränken, wass ich mit Code mache, den ich selber geschrieben 
habe.
Zumindest nicht, so lange mein Code nicht das Urheberrecht des 
originalcodes schon verletzt. Ist so ein bisschen die Frage, ob 
schnittstellen schon Urheberrechtlich geschützt sein können. Wenn es 
eine besonders ausgefeilte API gibt, kann das vielleicht bejaht werden, 
wenn der Code mit einer generischen doStuff() aufgerufen wird, dann 
sicherlich nicht. (Da gibts doch ein Urteil Google vs Oracle bzgl. der 
API von Java...)

edit2
Genauso gibts doch Diskussionen um die Schnittstellen im Linux Kernel. 
Der ist ja GPL, darf ein Hersteller jetzt Binärtreiber beisteuern, die 
nur als Modul eingebunden werden?
Im Kernel sind einige APIs als GPL-only markiert, das soll signalisieren 
"wir verstehen die GPL so, dass Binärtreiber verboten sind".
Ich glaube da hab es aber noch kein Urteil zu...

: Bearbeitet durch User
von Kernelhacker (Gast)


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Mathias M. schrieb:
> "wir verstehen die GPL so, dass Binärtreiber verboten sind".

Der Gedanke bei EXPORT_SYMBOL_GPL() ist:
Diese Schnittstelle ist so low-level, dass die Software, die sie nutzt, 
ein abgeleitetes Werk der Basissoftware sein muss. Die Software würde 
ohne die Basissoftware keinen Sinn ergeben. Deshalb ist die Software von 
der Basissoftware abgeleitet und fällt somit ganz normal unter die GPL.

EXPORT_SYMBOL_GPL() hat keinerlei rechtliche Bindung, aber sie ist ein 
Hinweis und eine klare Aussage der Meinung der Entwickler.

von Mathias M. (matjes)


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Danke für den Hinweis Kernelhacker. Ich bin da auch nicht so fit drin...
Dennoch, wenn ich EXPORT_SYMBOL_GPL Schnittstellen nutzte, dann ist dem 
Gericht klar, dass ich mich damit auseinandergesetzt habe, dass ich 
vielleicht gegen den Willen der Lizenz / der Autoren handle. Das kann 
auch rechtliche Konsequenzen haben. Wenn die reine Kennzeichnung 
rechtlich keine Folgen hätte, hätte NVIDIA ja nicht drum bitten müssen, 
nur die Kennzeichnung zu ändern. (Na gut, das verhindert auch 
shitstorm...)

Na ja, ist hier aber eigentlich eher Nebenschauplatz. Die Frage, ob 
Schnittstellen schon geschützt sind, ist auf jeden Fall nicht 100% klar. 
Und das war ja schon eher eine Randnotiz.

von Mikro 7. (mikro77)


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> Mikro 7. schrieb:
>> Zudem müssen Bernd die Nutzungsrechte aller
>> Änderungen in schriftlicher Form eingeräumt werden...

> Das Problem ist, sowas kann man nicht im Kleingedruckten behandeln. Da
> muss aktiv zugestimmt werden.

Es stimmt, dass im deutschen Recht bestimmte AGBs (als Zusatz zu einem 
Vertrag) nicht rechtwirksam sind. Aber ob/wie das hier anwendbar ist... 
hast du dazu eine Quelle?

Der (wichtige) Haftungsausschluß kommt scheinbar zur Anwendung, obwohl 
der bei Sourcen "nur" in den Header-Dateien steht (und das in Englisch).

Letztendlich ist die Diskussion (zwar interessant aber) müßig ohne 
konkrete Verweise auf Gesetz bzw. Urteile. Für den TS ist das hier ein 
bisschen Vorbereitung für das Gespräch mit seinem Fachanwalt sein.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Richard Matthew Stallman schrieb:
> Viel Spaß also dabei den Urheber davon zu überzeugen gegen sich
> vorzugehen.

Es ist immer wieder erstaunlich, mit wie wenig juristischem 
Allgemeinwissen manche Menschen durchs Leben kommen. ;-)

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Tommi schrieb:
> Die eigentliche Frage hier ist doch, ob es im deutschen (?) Recht
> möglich ist eine Lizenz zu kreieren, die alle Rechte eines dritten
> Programmierers auf den Urauthor überträgt, und die Übertragung über
> besagte Lizenz in impliziter Weise durch Modifikation des Codes und
> durch Nutzung der Versionsinfrastruktur des Urauthors zustande kommt.

Ja, natürlich ist das möglich, nach einem ähnlichen Modell, wie es die 
GPL vorsieht. Als Inhaber der Urheber- und Nutzungsrechte kann ich in 
meine Lizenzverträge hineinschreiben, was ich will -- natürlich auch, 
daß alle Änderungen unter Abtretung der Nutzungsrechte an mich 
weiterzugeben sind, und daß die Software nur verändern darf, wer dieser 
Bedingung zustimmt.

Aber das wäre dann eben keine GPL, und auch keine freie Lizenz mehr, und 
ich bezweifle, daß sich Entwickler dafür finden. Ich persönlich würde so 
eine Software nicht einmal benutzen wollen. ;-)

von Kaj (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> Aber das wäre dann eben keine GPL, und auch keine freie Lizenz mehr, und
> ich bezweifle, daß sich Entwickler dafür finden. Ich persönlich würde so
> eine Software nicht einmal benutzen wollen. ;-)
Es werden sich Entwickler finden... die, die sich über sowas keine 
Gedanken machen, sich damit nicht beshäftigen wollen und die Lizenz 
einfach nicht lesen. Wie bei allem...
Jeden Tag steht ein Dummer auf, du musst Ihn nur finden.
Und das werden dann wohl (leider) die Hobby- und Freizeit-Hacker sein.

von Mathias M. (matjes)


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Es kommt nie ein Vertrag zu stande, wenn man keine Möglichkeit hatte den 
Vertrag zu lesen. Durch den Download einer Zip Datei entsteht nie ein 
bindender Vertrag.
Auch das Lesen einen Vertrages macht ihn noch nicht bindend. Und wenn in 
dem Vertrag steht "und wenn du nicht zustimmst, dann lösch alles 
wieder", ich stimme dem Vertrag ja nicht zu, warum sollte ich gerade 
dieser Klausel zustimmen? Sowas muss immer vor dem Download geklärt 
sein.
Wenn unter dem Download klein steht "der Download akzeptiert die 
Lizenz", dann kann das reichen oder auch nicht. Das hängt von vielen 
Faktoren ab. Wie unerwartet ist die Lizenz, wie deutlich wird drauf 
hingewiesen, usw.

Die GPL schränkt den Kunden in keiner weise ein, sie gibt nur weitere 
Freiheiten (verglichen mit "all rights reserved", das ohne weitere 
angaben immer gilt). Wenn man die GPL nicht akzeptiert, dann darf man 
den Code halt nicht weiterverbreiten. Da verliert man nichts.
Das ist ein großer Unterschied zu "wenn man der Lizenz nicht zustimmt, 
dann darf man nicht mal seine eigenen Code verbreiten, der nur die APIs 
des Originalcodes nutzt".

Anmerkung: Ich bin kein Anwalt oder anderweitig besonders geschult in 
der Interpretation von Lizenzen.

von GNU Hacker (Gast)


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Richard Matthew Stallman schrieb:
> Viel Spaß also dabei den Urheber davon zu überzeugen gegen sich
> vorzugehen.

Danke, genau so ist es!
Ich verstehe auch einfach nicht, wie sich manche Leute hier als Juristen 
aufführen und trotz mehrfacher Belehrung stur an ihren Falschaussagen 
festhalten.
Folgende Personen haben sich damit für mich jedenfalls für jede weitere 
Diskussion disqualifiziert:
kaj
dfgh
Rolf Magnus
Sheeva Plug
Es ist ja OK keine Ahnung zu haben, aber nicht wenn man so auftritt.

Der Podcast ist gut, danke für den Link.
Bei 24:38 wird es noch etwas genauer erklärt:
http://cre.fm/cre017-gpl#t=24:38

von GNU Hacker (Gast)


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Zum eigentlichen Anliegen.

Ich würde das einfach so formulieren:
> Copyright (C) 2016 Bernd
>
>     This program is free software: you can redistribute it and/or modify
>     it under the terms of the GNU General Public License as published by
>     the Free Software Foundation, either version 3 of the License, or
>     (at your option) any later version.
>
>     This program is distributed in the hope that it will be useful,
>     but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
>     MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE.  See the
>     GNU General Public License for more details.
>
>     By redistributing a modified copy of this program you agree that the
>     primal copyright holder (Bernd) may redistribute your modifications
>     under his conditions.

Mag ja sein, dass das nicht gerichtsfest ist, aber da kann man es auch 
drauf ankommen lassen.
Zuerst müsste ja mal jemand klagen, mit dem Risiko auf den Prozesskosten 
sitzen zu bleiben.
Außerdem landen diese Versionen ja nur bei wenigen Kunden (so wie ich 
das verstehe), es würde also eh keiner mitbekommen.

Es gibt zig Verträge / EULAs wo juristisch unhaltbare Bedingungen drin 
stehen, das ist also völlig in Ordnung so.

von GNU Hacker (Gast)


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Mathias M. schrieb:
> Die GPL schränkt den Kunden in keiner weise ein, sie gibt nur weitere
> Freiheiten

Das stimmt so nicht ganz.
Die GPL kümmert sich vor allem um die Freiheit des Codes, nicht des 
Nutzers.
Wer dem Nutzer maximale Freiheit geben will nimmt besser eine BSD 
Lizenz.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Mathias M. schrieb:
> Es kommt nie ein Vertrag zu stande, wenn man keine Möglichkeit hatte den
> Vertrag zu lesen.

Aber natürlich. Wenn Du zum Beispiel eine Dose Limonade an einem 
Automaten ziehst, kommt dabei ein Kaufvertrag zustande. Ein Vertrag muß 
nicht einmal schriftlich geschlossen werden.

> Anmerkung: Ich bin kein Anwalt

Nein, und Du bist auch kein Geschäftsführer, kein Prokurist, und hast 
auch nicht einmal die ersten zwanzig Seiten der oben von Rolf Magnus 
verlinkten  IRFOSS-Datei gelesen. Wie kommst Du dann dazu, solche 
Aussagen wie oben zu machen, und dann auch noch in dieser Bestimmtheit?

von Sheeva P. (sheevaplug)


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GNU Hacker schrieb:
> Richard Matthew Stallman schrieb:
>> Viel Spaß also dabei den Urheber davon zu überzeugen gegen sich
>> vorzugehen.
>
> Danke, genau so ist es!

Nein, ist es nicht. Wer sein Werk unter die GPL stellt, der hat deren 
Bedingungen einzuhalten. So einfach ist das.

> Ich verstehe auch einfach nicht, wie sich manche Leute hier als Juristen
> aufführen und trotz mehrfacher Belehrung stur an ihren Falschaussagen
> festhalten.

Das ist nicht schwer zu verstehen: weil unsere Aussagen richtig, und die 
"Belehrungen" falsch sind. Das war ja sogar noch einfacher.

von Kernelhacker (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> Nein, ist es nicht. Wer sein Werk unter die GPL stellt, der hat deren
> Bedingungen einzuhalten. So einfach ist das.

https://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#WhoHasThePower

Bitte lesen.
Du hast Unrecht.

> Since the GPL is a copyright license, ...

von GNU Hacker (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> Aber das wäre dann eben keine GPL, und auch keine freie Lizenz mehr

Die FSF versteht unter freier Software, dass dem Empfänger folgende 
Freiheiten eingeräumt werden:

Freiheit 0: Die Freiheit, das Programm auszuführen, wie man möchte, für 
jeden Zweck.

Freiheit 1: Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms zu 
untersuchen und eigenen Bedürfnissen der Datenverarbeitung anzupassen.

Freiheit 2: Die Freiheit, das Programm weiterzuverbreiten und damit 
seinen Mitmenschen zu helfen.

Freiheit 3: Die Freiheit, das Programm zu verbessern und diese 
Verbesserungen der Öffentlichkeit freizugeben, damit die gesamte 
Gemeinschaft davon profitiert.

Nach dieser Definition wäre mein oben vorgeschlagenes Konstrukt immer 
noch freie Software, denn es nimmt dem Nutzer keine einzige Freiheit.
Es räumt lediglich dem initialen Urheber ein Sonderrecht ein.

> und ich bezweifle, daß sich Entwickler dafür finden.
Das muss ja jeder selbst entscheiden.
Solange daraus ein Nutzen für mich entsteht hätte ich kein Problem 
damit.

> Ich persönlich würde so eine Software nicht einmal benutzen wollen. ;-)
Das finde ich schon reichlich extrem. Aber gut, jeder wie er mag...

von GNU Hacker (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> weil unsere Aussagen richtig, und die "Belehrungen" falsch sind.

Ganz offensichtlich ist das nicht der Fall, wie bereits mehrfach mit 
Quellenangabe belegt wurde.

Aufgabe:
Finde auch nur ein einziges Gerichtsurteil auf Durchsetzung der GPL 
indem der Kläger nicht auch Urheber ist.

von Holger (Gast)


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Jetzt habe ich selbst mal Google bemüht und nach weniger als 1min das 
hier gefunden:
http://www.internetrecht-rostock.de/open-source-recht.htm

Abschnitt "Nur der Urheber darf klagen":
Klagebefugt ist grundsätzlich nur der Urheber als Rechteinhaber.

Das ist schon nicht mehr peinlich, sondern langsam auch unverschämt, was 
"Sheeva Plug" hier abzieht.

Kopfschüttelnde Grüße,
Holger

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Kernelhacker schrieb:
> Sheeva P. schrieb:
>> Nein, ist es nicht. Wer sein Werk unter die GPL stellt, der hat deren
>> Bedingungen einzuhalten. So einfach ist das.
>
> https://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#WhoHasThePower
>
> Bitte lesen.

Kenne ich. Aber das betrifft a) den Fall, daß ein Lizenznehmer die 
Lizenz verletzt (weil sich die Väter der GPL wohl nicht vorstellen 
können, daß jemand so unfaßbar bescheuert ist, sein Werk unter die GPL 
zu stellen und diese dann nicht einzuhalten) und b) kann etwas, was in 
der GPL steht, natürlich nicht das gesetzliche Vertragsrecht außer Kraft 
setzen.

> Du hast Unrecht.

Nein.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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GNU Hacker schrieb:
> Freiheit 2: Die Freiheit, das Programm weiterzuverbreiten und damit
> seinen Mitmenschen zu helfen.
>
> Freiheit 3: Die Freiheit, das Programm zu verbessern und diese
> Verbesserungen der Öffentlichkeit freizugeben, damit die gesamte
> Gemeinschaft davon profitiert.
>
> Nach dieser Definition wäre mein oben vorgeschlagenes Konstrukt immer
> noch freie Software, denn es nimmt dem Nutzer keine einzige Freiheit.
> Es räumt lediglich dem initialen Urheber ein Sonderrecht ein.

Da dieses Sonderrecht die Rechte des Lizenznehmers einschränkt, hier: 
die Freiheiten zu 2. und 3., ist das dann keine freie Lizenz mehr und 
mit der GPL deswegen inkompatibel.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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GNU Hacker schrieb:
> Ganz offensichtlich ist das nicht der Fall, wie bereits mehrfach mit
> Quellenangabe belegt wurde.
>
> Finde auch nur ein einziges Gerichtsurteil auf Durchsetzung der GPL
> indem der Kläger nicht auch Urheber ist.

Bisher hat es offensichtlich noch keinen gegeben, der bescheuert genug 
war, sein Werk unter der GPL zu veröffentlichen und diese dann 
seinerseits zu verletzen, indem er den Sourcecode nicht herausrückt. Und 
ja, in diesem Falle kann natürlich auch der Geschädigte seine Rechte 
durchsetzen, also derjenige, dem lizenzvertraglich das Recht auf den 
Sourcecode zugestanden, dieses jedoch nicht realisiert worden ist.

In dem hier diskutierten Fall ist der Geschädigte aber nicht der 
Urheber, sondern derjenige, dem nach den Bedingungen der GPL die 
Herausgabe des Quellcodes versprochen und dann verweigert worden ist. Da 
ein Lizenzvertrag zunächst einmal nichts weiter als ein ganz normaler 
Vertrag ist, kann die Geschädigte ihre Rechte aus dem Vertrag einklagen. 
Und da das, was in der GPL steht -- und schon gleich gar nicht das, was 
nur in der FAQ dazu steht -- nicht die gesetzlichen Vorschriften (in 
Betracht kommen etwa §§ 241, 242 BGB) außer Kraft setzen kann, darfst Du 
Dir Deine Quellenangabe genau dort hinstecken, wo die Sonne nicht 
scheint. ;-)

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Holger schrieb:
> Jetzt habe ich selbst mal Google bemüht und nach weniger als 1min das
> hier gefunden:
> http://www.internetrecht-rostock.de/open-source-recht.htm

Toll, aber leider völlig irrelevant.

> Abschnitt "Nur der Urheber darf klagen":
> Klagebefugt ist grundsätzlich nur der Urheber als Rechteinhaber.

Richtiger wäre es, zu sagen: es darf nur derjenige klagen, dessen Rechte 
verletzt worden sind. Bei GPL-Software wird das im Regelfall der Urheber 
sein, und darauf zielen die GPL-FAQ, Dein Link, und sicherlich noch ein 
paar Dutzend andere Texte ab, die Du mit Googles Hilfe finden kannst.

Hier geht es aber um einen anderen Fall. Hier geht es nämlich um den 
Fall, daß der Lizenzgeber in seinem Lizenzvertrag dem Lizenznehmer ein 
Recht gibt, dieses dann aber seinerseits nicht einhält. Das kann man 
wahlweise wie einen Kaufvertrag bewerten, bei dem der Verkäufer nach 
Bezahlung die Ware nicht herausrückt. In so einem Fall würde jeder von 
Euch die Sache vermutlich sofort verstehen.

Unter Beachtung der Besonderheiten der GPL kann man diese aber 
vielleicht auch als einen Schenkungsvertrag betrachten. Dann reden wir 
hier darüber, daß dem ein Schenkender dem Beschenkten das Geschenk nach 
Vertragsschluß vorsätzlich und ohne triftigen Grund vorenthält.

In beiden Fällen haben der Käufer und der Beschenkte die Möglichkeit, 
den Verkäufer bzw. Schenkenden auf Herausgabe zu verklagen.

> Das ist schon nicht mehr peinlich, sondern langsam auch unverschämt, was
> "Sheeva Plug" hier abzieht.

Tatsächlich habe ich natürlich weder die Vorgaben des Gesetzgebers, noch 
die juristisch Unkenntnisse meiner Mitmenschen zu verantworten. Ob es 
"peinlich" oder gar "unverschämt" ist, Euch auf Euren Irrtum 
hinzuweisen, liegt wohl im Auge des Betrachters. Tatsache ist und bleibt 
jedenfalls, daß die GPL in einem Rechtsrahmen gesetzlicher Vorschriften 
existiert und diese weder außer Kraft setzen, noch sie zum einseitigen 
Nachteile einer der beiden Vertragsparteien auslegen kann und darf. Und 
wenn man genau hinschaut, stellt man sogar fest, daß die GPL den durch 
die gesetzlichen Vorgaben abgesteckten Rechtsrahmen sogar ziemlich 
geschickt ausnutzt, um ihre Bestimmungen rechtlich wirksam 
durchzusetzen.

von Kernelhacker (Gast)


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Entertainment pur.
Sowas dummes, wie Sheeva Plug hier verzapft, ist ja kaum mehr zu 
übertreffen.
Man beweist, das er falsch liegt (und zwar mit der Quelle, die er selbst 
in die Diskussion gebracht hat) und er bleibt trotzdem dabei.
Sehr sehr amüsant.

Aber wenn du glaubst, die GPL wäre ein Vertrag, dann bleib halt dabei. 
Der Gegenbeweis wurde ja schon mehrfach hier angetreten.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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GNU Hacker schrieb:
> Ich würde das einfach so formulieren:
>> Copyright (C) 2016 Bernd
>>
>>     This program is free software: you can redistribute it and/or modify
>>     it under the terms of the GNU General Public License as published by
>>     the Free Software Foundation, either version 3 of the License, or
>>     (at your option) any later version.
>> [...]
>>     By redistributing a modified copy of this program you agree that the
>>     primal copyright holder (Bernd) may redistribute your modifications
>>     under his conditions.

Hm, ja, das könnte gehen. Vermutlich wäre es sinnvoller, nicht nur auf 
die Redistribution, sondern auch auf die Modifikation abzustellen und 
zudem auch die Verpflichtung einzuschließen, seine Modifikationen im 
Falle einer Redistribution an Bernd weiter zu geben:

>>     By modifying this program you agree that the primal copyright
>>     holder (Bernd) may redistribute your modifications under his
>>     conditions.
>>
>>     By redistribting a modified copy of this software you agree to
>>     notify the primal copyrigt holder (Bernd) and to include a copy
>>     of your modifcations in this notification.

Das düfte rechtlich möglich sein (Rechtsanwalt fragen), ist dann aber 
wie gesagt keine freie Lizenz mehr und mit der GPL inkompatibel.

> Mag ja sein, dass das nicht gerichtsfest ist, aber da kann man es auch
> drauf ankommen lassen.
> Zuerst müsste ja mal jemand klagen, mit dem Risiko auf den Prozesskosten
> sitzen zu bleiben.
> Außerdem landen diese Versionen ja nur bei wenigen Kunden (so wie ich
> das verstehe), es würde also eh keiner mitbekommen.
>
> Es gibt zig Verträge / EULAs wo juristisch unhaltbare Bedingungen drin
> stehen, das ist also völlig in Ordnung so.

Das halte ich für ausgesprochen fragwürdig, YMMV.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Kernelhacker schrieb:
> Entertainment pur.
> Sowas dummes, wie Sheeva Plug hier verzapft, ist ja kaum mehr zu
> übertreffen.
> Man beweist, das er falsch liegt (und zwar mit der Quelle, die er selbst
> in die Diskussion gebracht hat) und er bleibt trotzdem dabei.
> Sehr sehr amüsant.

Das merkt man, daß Du das alles so amüsant findest. Deswegen kommst Du 
jetzt sogar auf die erbärmlichste aller Ideen und pöbelst mich an. :-)

> Aber wenn du glaubst, die GPL wäre ein Vertrag, dann bleib halt dabei.

Wenn man ganz genau hinschaut, hast Du mit Deiner Behauptung, die GPL 
sei kein Vertrag, sogar recht. Ein Lizenzvertrag unter den Bedingungen 
der GPL kommt erst zustande, wenn der Nutzer eine der ihm aus der GPL 
zusätzlich gewährten Freiheiten (Modifikation, Redistribution, ...) 
wahrnimmt. Erst in diesem Moment kommt ein rechtskräftiger Lizenzvertrag 
zustande, der dann von beiden Seiten einzuhalten ist.

Wenn aber ein Vertrag zustande kommt, dann ist der Rechtsrahmen, unter 
dem er zu bewerten ist, hier in D nun einmal das deutsche Vertragsrecht, 
dem zufolge Verträge einzuhalten sind. In diesem Punkt unterscheidet 
sich das deutsche Vertragsrecht nicht vom amerikanischem und 
internationalem.

Lies und staune:

https://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda
https://en.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda
https://de.wikipedia.org/wiki/Lizenz#Lizenzvertr.C3.A4ge

> Der Gegenbeweis wurde ja schon mehrfach hier angetreten.

Beweis durch Behauptung? Ich lach mich scheckig. Der "Gegenbeweis" ist 
nichts weiter als eine von juristischer Unkenntnis getragene und mit 
zusammenhanglosen Zitaten "belegte" Gegenbehauptung. Du und Deine 
wackeren Recken redet hier die ganze Zeit von der GPL-FAQ, ich jedoch 
spreche über das geltende, gesetzliche Vertragsrecht!

von Kernelhacker (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> Lies und staune:

Die GPL ist kein Lizenzvertrag. Sie ist eine Copyrightlizenz.

> Beweis durch Behauptung? Ich lach mich scheckig.

Nein. Beweis durch Quellenangabe der FSF-GPL-FAQ.
Du sagst also ernsthaft diese FAQ wäre fehlerhaft.

Aber wir drehen uns im Kreis.

>Du und Deine
>wackeren Recken redet hier die ganze Zeit von der GPL-FAQ,

Du hast diese in die Diskussion gebracht.

>ich jedoch
>spreche über das geltende, gesetzliche Vertragsrecht!

Ja genau. Und dieses findet hier keine Anwendung, weil es kein Vertrag 
ist.

von Mikro 7. (mikro77)


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Ich denke mal, dass Sheeva Plug die Adressaten in der GPL einfach 
missverstanden hat (was ich nachvollziehen kann). Wenn da bspw steht:
1
3. You may copy and distribute the Program...
2
a) Accompany it with the complete corresponding machine-readable source code...

...dann versteht er das wohl als Bedingung der FSF für all diejenigen, 
die die GPL nutzen.

Statt dessen ist das aber nur ein Text der von der FSF zur  Verfügung 
gestellt wird.

Eine Person A, die Quelltext unter der GPL lizensiert, tut das im 
eigenen Namen. Die Bedingungen gelten für die Person B, die die Lizenz 
nutzen möchte. A sagt also zu B: "You may copy and distribute the 
Program..."

von Kaj (Gast)


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Kernelhacker schrieb:
> Die GPL ist kein Lizenzvertrag. Sie ist eine Copyrightlizenz.
Mööp, falsch!

http://www.ifross.org/ifross_html/Druckfassung/Ziffer%205.pdf
1
Ziffer 5 GPL stellt die zentrale Vorschrift zum Vertragsschluss dar.
2
Ein Vertrag – egal ob entgeltlich oder unentgeltlich – kommt nur
3
zustande, wenn sich die Parteien über seinen Inhalt »geeinigt« haben.
4
Hierzu bedarf es, um es im Juristendeutsch auszudrücken, über-
5
einstimmender Willenserklärungen der Vertragsparteien, die auf denselben
6
rechtlichen Erfolg gerichtet sind. Die zeitlich erste Erklärung
7
bezeichnet man als Angebot oder Antrag, die nachfolgende(n) als Annahme.
8
9
Ziffer 5 GPL regelt ausdrücklich nur die Annahme durch den Lizenznehmer.
10
Das Angebot durch den Lizenzgeber ging voraus: Dadurch, dass der
11
Rechtsinhaber die Software unter die GPL stellt und sie mit einem
12
entsprechenden Vermerk aus seinem »Einflussbe-reich« entlässt (durch
13
Erstverbreitung), richtet er ein Angebot an jedermann auf Abschluss eines
14
Lizenzvertrages mit dem Inhalt und zu den Bedingungen der GPL.
15
16
17
Die GPL ist ein Vertrag
18
19
Die GPL stellt nach deutschem Recht zweifellos einen (Lizenz-)Vertrag
20
zwischen dem Rechtsinhaber beziehungsweise den Rechtsinhabern (im Folgenden
21
auch: »Lizenzgeber«) auf der einen Seite und dem Lizenznehmer auf
22
der anderen Seite dar.
23
24
Dass die GPL nach deutschem Recht beides ist, nämlich »Lizenz« und »Vertrag«,
25
mag den einen oder anderen verwundern, der die im Internet teilweise heftig
26
geführte US-amerikanische Diskussion mitverfolgt hat, ob es sich bei der GPL
27
nun um eine Lizenz (»license«) oder aber um einen Vertrag (»contract«) handelt.
28
Hier ist zu berücksichtigen, dass das deutsche und das US-amerikanische Recht
29
auf sehr unterschiedlichen Rechtstraditionen beruhen und daher teilweise sehr
30
unterschiedlich strukturiert sind. Wenn man davon ausgeht, dass ein Vertrag
31
stets nur dann vorliegt, wenn eine Gegenleistung versprochen wird, dann kann
32
man sich bei Open Source-Lizenzen, bei denen die Rechtseinräumung kostenlos erfolgt,
33
trefflich darüber streiten, ob es sich (dennoch) um einen Vertrag handelt oder nicht.
34
Wenn man aber – wie in Deutschland – als Voraussetzung für das Vorliegen eines
35
Vertrages die Übereinstimmung der auf einen rechtlichen Erfolg gerichteten Erklärungen
36
ausreichen lässt, unabhängig davon, ob eine Gegenleistung versprochen wurde oder
37
nicht, handelt es sich bei der GPL ohne weiteres um einen Vertrag.

von Kaj (Gast)


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Kernelhacker schrieb:
> Man beweist, das er falsch liegt (und zwar mit der Quelle, die er selbst
> in die Diskussion gebracht hat) und er bleibt trotzdem dabei.
> Sehr sehr amüsant.
Es wurde jetzt mehrfach bewiesen, dass Du flasch liegst, also halt doch 
jetzt bitte die Klappe, es ist nämlich lächerlich und peinlich was du 
hier abziehst.

von Kernelhacker (Gast)


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Kaj schrieb:
> Mööp, falsch!
>
> http://www.ifross.org/ifross_html/Druckfassung/Ziffer%205.pdf

Was qualifiziert den Ersteller dieses PDFs?
Ich kann auch in ein PDF irgendwas reinschreiben.

>Es wurde jetzt mehrfach bewiesen, dass Du flasch liegst, also halt doch
>jetzt bitte die Klappe, es ist nämlich lächerlich und peinlich was du
>hier abziehst.

Ja dann. Immer schön sachlich bleiben.

Und wieso gehen alle GPL-Klagen den schweren Weg über den 
Copyrightinhaber, wenn doch scheinbar jeder klagen kann?

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Kernelhacker schrieb:
> Sheeva P. schrieb:
>> Lies und staune:
>
> Die GPL ist kein Lizenzvertrag. Sie ist eine Copyrightlizenz.

...und durch Annahme des Lizenzangebotes entsteht ein Lizenzvertrag.

>> Beweis durch Behauptung? Ich lach mich scheckig.
>
> Nein. Beweis durch Quellenangabe der FSF-GPL-FAQ.
> Du sagst also ernsthaft diese FAQ wäre fehlerhaft.

Nein. Ich sage, daß von Dir herausgepickte Passage auf den hier 
diskutierten Fall nicht zutrifft.

>>ich jedoch
>>spreche über das geltende, gesetzliche Vertragsrecht!
>
> Ja genau. Und dieses findet hier keine Anwendung, weil es kein Vertrag
> ist.

Wie Du meinem dritten Wikipedia-Link sowie dem von Rolf Magnus 
verlinkten IFROSS-Dokument (ich habe es der Einfachheit halber hier [1] 
noch einmal verlinkt, siehe dort Seite 6, im PDF Seite 16, unter der 
Überschrift: "Wie und zu welchem Zeitpunkt kommt es zum Abschluss eines 
Lizenzvertrages?") entnehmen kannst, kommt sehr wohl ein Vertrag 
zustande. Deswegen ist das ganz normale Vertragsrecht darauf anwendbar.

[1] 
http://www.ifross.org/Druckfassung/Die_GPL_kommentiert_und_erklaert.pdf

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Kernelhacker schrieb:
> Kaj schrieb:
>> Mööp, falsch!
>>
>> http://www.ifross.org/ifross_html/Druckfassung/Ziffer%205.pdf
>
> Was qualifiziert den Ersteller dieses PDFs?

Die Quelle. IFROSS ist die Abkürzung für "Institut für Rechtsfragen der 
Freien und Open Source Software". Das Institut wird u.a. vertreten durch 
Dr. Till Jäger [1], Prof. Dr. Axel Metzger [2] und Dr. Till Kreutzer 
[3], renommierte Fachanwälte für ebendieses Rechtsgebiet. Diese Leute 
sind im Gegensatz zu Dir ausgebildete Volljuristen, welche ihre 
Qualifikationen für ihr Fachgebiet durch ihre erfolgreich absolvierten 
Staatsexamina und ihre erfolgreich bestandenen Promotionen bewiesen 
haben.

Welche vergleichbare Qualifikation hast Du?

[1] https://www.jbb.de/anwaelte/dr-till-jaeger
[2] http://metzger.rewi.hu-berlin.de/
[3] http://irights-law.de/team/dr-till-kreutzer/

> Ich kann auch in ein PDF irgendwas reinschreiben.

Ja. Du wirst aber keine renommierten Fachjuristen dazu bekommen, für den 
Unsinn gerade zu stehen, den Du in Dein PDF hineingeschrieben hast, und 
Deinen Unsinn auf ihrer Webseite zu verbreiten.

> Und wieso gehen alle GPL-Klagen den schweren Weg über den
> Copyrightinhaber, wenn doch scheinbar jeder klagen kann?

Klagen kann nur, wessen Rechte verletzt worden sind. Das ist bei einer 
klassischen GPL-Verletzung, in denen der Lizenznehmer den Lizenzvertrag 
verletzt, natürlich der Lizenzgeber.

Im hier diskutierten Sonderfall geht es hingegen darum, daß der Urheber 
die Bestimmungen seiner eigenen Lizenz verletzt und dem Vertragspartner 
des Lizenzvertrages den Quellcode vorenthält, zu dessen Weitergabe er 
durch den Vertrag verpflichtet ist.

Dadurch verletzt der Lizenzgeber die Rechte des Lizenznehmers. Und als 
Opfer dieser Rechtsverletzung kann der Lizenznehmer jetzt die Einhaltung 
des Lizenzvertrages einklagen.

von Mikro 7. (mikro77)


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Sheeva P. schrieb:
> Im hier diskutierten Sonderfall geht es hingegen darum, daß der Urheber
> die Bestimmungen seiner eigenen Lizenz verletzt und dem Vertragspartner
> des Lizenzvertrages den Quellcode vorenthält, zu dessen Weitergabe er
> durch den Vertrag verpflichtet ist.

Wo genau verpflichtet sich der Urheber zur Herausgabe des Quelltextes?

von Kernelhacker (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> Diese Leute
> sind im Gegensatz zu Dir ausgebildete Volljuristen,

Du tust gerade so, als wärst du hier in irgendeiner weise qualifiziert.

> Welche vergleichbare Qualifikation hast Du?

Ich bin Softwareentwickler. Meine Software steht unter GPL.

>Klagen kann nur, wessen Rechte verletzt worden sind.

Ja genau. Dann fange bitte mal an einen Urheber auf Herausgabe seines 
Eigentums zu verklagen. Bitte gib mir Bescheid, wenn es losgeht.

Sheeva P. schrieb:
> Im hier diskutierten Sonderfall geht es hingegen darum, daß der Urheber
> die Bestimmungen seiner eigenen Lizenz verletzt und dem Vertragspartner
> des Lizenzvertrages den Quellcode vorenthält, zu dessen Weitergabe er
> durch den Vertrag verpflichtet ist.
>
> Dadurch verletzt der Lizenzgeber die Rechte des Lizenznehmers. Und als
> Opfer dieser Rechtsverletzung kann der Lizenznehmer jetzt die Einhaltung
> des Lizenzvertrages einklagen.

Je öfter ich es lese, desto lustiger wird es.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Mikro 7. schrieb:
> Wo genau verpflichtet sich der Urheber zur Herausgabe des Quelltextes?

Im Lizenzvertrag.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Kernelhacker schrieb:
> Du tust gerade so, als wärst du hier in irgendeiner weise qualifiziert.

Solange ich qualifizierter bin als Du, reicht mir das erstmal. Ich bin 
ja ein genügsamer Mensch. ;-)

> Ich bin Softwareentwickler. Meine Software steht unter GPL.

Dann solltest Du Deine Lizenz und die sich für Dich daraus ergebenden 
Verpflichtungen aber lieber verstanden haben. Frag' einfach mal einen 
Fachanwalt, die FSF oder die IFROSS.

> Ja genau. Dann fange bitte mal an einen Urheber auf Herausgabe seines
> Eigentums zu verklagen. Bitte gib mir Bescheid, wenn es losgeht.

Wir können ja die Probe aufs Exempel machen. Bist Du bereit, ein paar 
hundert Euro auf Deine Rechtsauffassung zu verwetten? :-)

> Je öfter ich es lese, desto lustiger wird es.

Was Du lustig findest, ist für die Rechtslage vermutlich unerheblich.

von Mikro 7. (mikro77)


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Sheeva P. schrieb:
> Im Lizenzvertrag.

Ich versuche lediglich dir zu folgen: In welchen Lizenzvertrag und wo 
dort genau (im "hier diskutierten Sonderfall") ?

von GNU Hacker (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> Da dieses Sonderrecht die Rechte des Lizenznehmers einschränkt, hier:
> die Freiheiten zu 2. und 3.

Inwiefern?
Du meinst, weil er dann etwas zustimmen müsste, was er möglicherweise 
nicht möchte?
Das müsste er mit der GPL ja auch schon.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Mikro 7. schrieb:
> Sheeva P. schrieb:
>> Im Lizenzvertrag.
>
> Ich versuche lediglich dir zu folgen: In welchen Lizenzvertrag und wo
> dort genau (im "hier diskutierten Sonderfall") ?

Entschuldige, aber ich möchte den Thread nicht noch einmal wiederholen. 
Was genau hast Du denn nicht verstanden? Daß die GPL die Herausgabe der 
Sourcen verfügt, oder daß sie zur Grundlage des Lizenzvertrages wird?

von Sheeva P. (sheevaplug)


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GNU Hacker schrieb:
> Sheeva P. schrieb:
>> Da dieses Sonderrecht die Rechte des Lizenznehmers einschränkt, hier:
>> die Freiheiten zu 2. und 3.
>
> Inwiefern?
> Du meinst, weil er dann etwas zustimmen müsste, was er möglicherweise
> nicht möchte?
> Das müsste er mit der GPL ja auch schon.

Weil er seine modifizierte Version dem Urheber zur Verfügung stellen, 
seine Nutzungsrechte an seinen Modifikationen an diesen übertragen muß, 
und das modifizierte Programm nicht mehr selbst und ohne Zustimmung des 
Urhebers weiter verbreiten darf.

von GNU Hacker (Gast)


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Wenn ich mein Programm ohne Quellcode aber unter GPL verbreite, wann 
genau kommt dann der Vertrag zustande?

von GNU Hacker (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> Weil er seine modifizierte Version dem Urheber zur Verfügung stellen muss
Nein, muss er mit meinem Konstrukt nicht.
Der Urheber müsste selbst darauf aufmerksam werden.
Auch könnte er das modifizierte Programm selbst verwenden, ohne das der 
Urheber (oder jemand anderes) an die Modifikation kommt.

> seine Nutzungsrechte an seinen Modifikationen an diesen übertragen muß
Ich weiß nicht genau, was du mit "übertragen" meinst.
Aber nichts im Sinne von er übergibt dem Urheber etwas, was er hinterher 
nicht mehr hat (weil es dann der Urheber hat) steht dort.

> und das modifizierte Programm nicht mehr selbst und ohne Zustimmung des
> Urhebers weiter verbreiten darf.
??? Der Code steht weiterhin unter GPL + einem Sonderrecht für den 
initialen Urheber.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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GNU Hacker schrieb:
> Wenn ich mein Programm ohne Quellcode aber unter GPL verbreite, wann
> genau kommt dann der Vertrag zustande?

Wenn ich die Freiheit der GPL wahrnehme, Dein Programm an einen Dritten 
weiterzugeben.

Respekt für die schlaue Idee, aber damit hatte ich schon gerechnet. ;-)

von GNU Hacker (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> Wenn ich die Freiheit der GPL wahrnehme, Dein Programm an einen Dritten
> weiterzugeben.

Darfst du nicht, denn du musst den Quellcode auf Anfrage rausgeben.
Tust du es nicht (weil du ihn nicht hast), dann verklage ich als 
Rechteinhaber dich.

Gleichzeitig würde ich dir natürlich anbieten den Quellcode für 100000€ 
bei mir zu kaufen... ;)

von Bernd K. (prof7bit)


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GNU Hacker schrieb:
> Wenn ich mein Programm ohne Quellcode aber unter GPL verbreite, wann
> genau kommt dann der Vertrag zustande?

An welcher Stelle kam denn eigentlich diese absurde Variante ins Spiel?

Der Threadersteller will doch erreichen dass andere ihm den Code 
schreiben und er das daraus resultierende Programm noch leicht 
modifiziert und dann ohne Quelltext veröffentlicht.

Würde er sich den Code von den Autoren unter der GPL geben lassen dann 
könnte jeder einzelne Autor der ihm solchen Code gegeben hat auf die 
Herausgabe des modifizierten Codes verklagen.

Da jedoch das schäbige und unmoralische Ansinnen des Threaderstellers 
(siehe Post #1) in keinster Weise mit der GPL zu vereinbaren ist 
verstehe ich nicht warum jetzt noch seitenweise absurde und 
wirklichkeitsferne Rechtskonstruktionen mit der GPL veranstaltet werden 
noch dazu solche die in dem Szenario des Threaderstellers an gar keiner 
Stelle vorgesehen sind: Er will sich nämlich in erster Linie fremden 
Code unter den Nagel reißen und dann proprietär weitervertreiben, nicht 
etwa seinen eigenen. Daß er mit seinem 100% eigenen (ohne weitere 
Autoren) Code machen könnte was er wollte steht ja wohl außer Zweifel.

von GNU Hacker (Gast)


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Die GPL scheint mir ein richtiges Risiko für Entwickler zu sein.

Scenario:
Ich entwickle ein tolles Programm, erstelle einen Installer und 
veröffentliche es unter GPL.
Den Code veröffentliche ich nicht, interessiert ja eh niemanden, und 
wenn doch dann kann man mich ja anschreiben.
Jetzt verschlampe ich den Code.
Auf einmal meldet sich doch jemand und verlangt von mir den Code.
Ich kann nicht liefern, er verklagt mich.

von Kernelhacker (Gast)


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GNU Hacker schrieb:
> Die GPL scheint mir ein richtiges Risiko für Entwickler zu sein.

Ja. Es wird immer großartiger. :)

GNU Hacker schrieb:
> Scenario:

Ja natürlich. Wenn du nicht der einzige Urheberrechtsinhaber des Codes 
bist, kann das passieren. Im schlimmsten Fall musst du dann die 
Verbreitung deiner Binaries stoppen. Das wars.

Bernd K. schrieb:
> An welcher Stelle kam denn eigentlich diese absurde Variante ins Spiel?

Da, als bestimmte Leute keinen Ausweg aus ihrer absurden Argumentation 
mehr hatten und irgendwas synthetisiert haben, was keinen Bezug zur 
Realität hat, nur um scheinbar recht zu behalten.

von GNU Hacker (Gast)


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Bernd K. schrieb:
> das schäbige und unmoralische Ansinnen des Threaderstellers

du hast ja echt einen Schaden.

Bernd Kr. schrieb:
> Ich gebe etwas und fordere dafür eine geringe Gegenleistung.
> Und dies auch lediglich bei Modifikation.

Das ist auf keinen Fall "schäbig und unmoralisch".
Wie bereits gesagt wäre diese Klausel für mich kein Problem, solange ich 
einen Nutzen daraus ziehe.
Und wer ein Problem damit hat, der lässt es halt bleiben, wird ja 
niemand gezwungen.
Alles kein Grund hier jemanden so anzugehen.

von GNU Hacker (Gast)


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Kernelhacker schrieb:
> Ja natürlich. Wenn du nicht der einzige Urheberrechtsinhaber des Codes
> bist, kann das passieren.

???
In diesem Scenario bin ich der einzige Urheberrechtsinhaber des Codes.
Genau darum geht es in diesem Nebenkriegsschauplatz.

von Kernelhacker (Gast)


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GNU Hacker schrieb:
> In diesem Scenario bin ich der einzige Urheberrechtsinhaber des Codes.
> Genau darum geht es in diesem Nebenkriegsschauplatz.

Ja genau. ;)
Falls das zu undeutlich war: Dann passiert dir natürlich nichts.
Jetzt wird mir allerdings Sheeva Plug mit seinen seltsamen Thesen wieder 
ins Gesicht springen.

GNU Hacker schrieb:
> Bernd Kr. schrieb:
>> Ich gebe etwas und fordere dafür eine geringe Gegenleistung.
>> Und dies auch lediglich bei Modifikation.
>
> Das ist auf keinen Fall "schäbig und unmoralisch".

Och das ist schon ziemlich unmoralisch, wenn man von anderen was fordert 
(im Grunde vollständige Übertragung des Nutzungsrechtes), was man selbst 
nicht so einhält.
Die riesige Großzügigkeit das Projekt "freizugeben" wiegt das jedenfalls 
nicht auf.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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GNU Hacker schrieb:
> Sheeva P. schrieb:
>> Weil er seine modifizierte Version dem Urheber zur Verfügung stellen muss
> Nein, muss er mit meinem Konstrukt nicht.
> Der Urheber müsste selbst darauf aufmerksam werden.
> Auch könnte er das modifizierte Programm selbst verwenden, ohne das der
> Urheber (oder jemand anderes) an die Modifikation kommt.

Ah, ok, jetzt verstehe ich, was Du meinst. Glaube ich...

Laß' uns das vielleicht einfach nochmal auseinander klamüsern.

1. Bernd erstellt eine Software X.0 und vertreibt sie parallel unter der 
GPL sowie unter einer proprietären Lizenz.

2. Ein Entwickler A nimmt das GPL-Angebot an, modifiziert die Software X 
zu einer Version X.1, und veröffentlicht diese seinerseits unter der 
GPL.

3. Bernd nimmt Notiz von der modifizierten Version X.1 und übernimmt die 
Änderungen in seine Software, so daß diese der Version X.1 entspricht.

4. Bernd macht weitere Änderungen an der Software und vertreibt die so 
entstandene Version X.2 weiterhin unter der GPL.

5. Bernd darf die Version X.0 weiterhin unter der GPL und der 
proprietären Lizenz vertreiben.

6. Bernd darf aber nicht die Versionen X.1 und X.2 unter der 
proprietären Lizenz vertreiben. Diese enthalten nämlich den Code des 
Entwicklers A, welcher der GPL unterliegt (natürlich der Code, nicht der 
Entwickler).

Stimmen wir darin überein, daß das die Ausgangssituation ist? Wenn nein, 
dann erklär' mir bitte Dein Verständis der Ausgangslage und warum es von 
meinem abweicht. Wenn wir dagegen übereinstimmen, daß die Situation ist 
wie beschrieben, sind die Fragen folgende:

1. Wie kann Bernd es schaffen, daß seine Kontributoren ihm das Recht 
einräumen, ihren GPL-lizensierten Code unter seiner proprietären Lizenz 
zu vertreiben? Läßt die GPL solche Zusatzvereinbarungen überhaupt zu?

2. Oder gibt es eine andere Lizenz als die GPL, die so etwas bereits 
beinhaltet oder zumindest zuläßt?

Diese Fragen kann ich nicht beantworten. Aus dem Gefühl heraus würde ich 
vermuten, daß die GPL solche Modifikationen nicht zuläßt. Aber für diese 
Fragen sind ein Rechtsanwalt, die FSF oder die IFROSS die richtigen und 
zweifellos die mit Abstand besten Ansprechpartner. Die rechtsanwaltliche 
Erstberatung kostet nicht die Welt.

Darüber hinaus würde ich mir einmal genauer anschauen, wie andere 
Projekte mit Mehrfachlizensierung die Sache handhaben. MySQL, Qt, 
Asterisk und Perl würden mir da als Beispiele einfallen.

Deine Grundidee aus [1] halte ich, nachdem ich die Anforderungen des TO 
noch einmal gelesen habe, im Grunde für einen denkbaren Ansatz -- nicht 
als Zusatz zur GPL, sondern als eigene Lizenz. Aber trotzdem würde ich 
sowas unter keinen Umständen machen, ohne einen Fachmannes zu befragen. 
Denn mit der von Dir etwas salopp in Kauf genommenen Rechtsunsicherheit 
hätte ich ein echtes Problem.

[1] Beitrag "Re: Welche Lizenz für mein Projekt?"

von Sheeva P. (sheevaplug)


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GNU Hacker schrieb:
> Sheeva P. schrieb:
>> Wenn ich die Freiheit der GPL wahrnehme, Dein Programm an einen Dritten
>> weiterzugeben.
>
> Darfst du nicht, denn du musst den Quellcode auf Anfrage rausgeben.
> Tust du es nicht (weil du ihn nicht hast), dann verklage ich als
> Rechteinhaber dich.
>
> Gleichzeitig würde ich dir natürlich anbieten den Quellcode für 100000€
> bei mir zu kaufen... ;)

g Das wäre zweifellos ein spannender Rechtsfall: erst hast Du mir 
durch die GPL-Lizensierung vertraglich zugesichert, daß ich den 
Quellcode auf Anfrage bekomme. Duch meine Redistribution nehme ich Dein 
Angebot an, so daß zwischen uns ein Lizenzvertrag zustande kommt, 
welcher zunächst Dich als Urheber und Lizenzgeber dazu verpflichtet, mir 
den Quellcode heraus zu geben. Du hingegen verletzt unseren Vertrag und 
verweigerst das, berufst Dich allerdings andererseits auf denselben 
Vertrag, den Du gerade bewußt und willentlich gebrochen hast. Was meinst 
Du, wie weit Du damit kommst?

Normalerweise würde ich Dir jetzt wie dem "Kernelhacker" anbieten, das 
mal durch zu spielen. Das mache ich aber ganz ausdrücklich nicht, weil 
hier so langsam eine strafrechtliche Dimension ins Spiel kommt: § 263 
StGB. Sowas ist kein Spaß mehr, und deswegen lassen wir das. Ok?

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Bernd K. schrieb:
> GNU Hacker schrieb:
>> Wenn ich mein Programm ohne Quellcode aber unter GPL verbreite, wann
>> genau kommt dann der Vertrag zustande?
>
> An welcher Stelle kam denn eigentlich diese absurde Variante ins Spiel?

Weiter oben hatte irgendein Spitzenhirn diese Idee.

> Der Threadersteller will doch erreichen dass andere ihm den Code
> schreiben und er das daraus resultierende Programm noch leicht
> modifiziert und dann ohne Quelltext veröffentlicht.

Das ist eine böse Unterstellung, bitte laß' das. Wir sollten einfach mal 
davon ausgehen, daß der TO eine signifikante Arbeit geleistet hat, um 
sein Ursprungsprogramm zu erstellen, und von dieser seiner Arbeit 
profitieren und sein Programm trotzdem anderen zur Verfügung stellen 
will.

> Da jedoch das schäbige und unmoralische Ansinnen des Threaderstellers

Dual-Licensing ist weder schäbig, noch unmoralisch.

von Kernelhacker (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> Dual-Licensing ist weder schäbig, noch unmoralisch.

Völlig richtig.
Aber Dual-Licensing kombiniert mit Copyright assignment kombiniert mit 
unmoralischem Verhalten (die Kombination dann proprietär 
weiterzuentwickeln) ist es.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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GNU Hacker schrieb:
> Die GPL scheint mir ein richtiges Risiko für Entwickler zu sein.
>
> Scenario:
> Ich entwickle ein tolles Programm, erstelle einen Installer und
> veröffentliche es unter GPL.
> Den Code veröffentliche ich nicht, interessiert ja eh niemanden, und
> wenn doch dann kann man mich ja anschreiben.
> Jetzt verschlampe ich den Code.
> Auf einmal meldet sich doch jemand und verlangt von mir den Code.
> Ich kann nicht liefern, er verklagt mich.

Ja, genau. Pech gehabt, zwei popelige USB-Sticks als Sicherheitskopien 
hätten ja vollkommen ausgereicht -- jedenfalls für die drei Jahre, die 
die GPL von Dir verlangt.

Aber auch in einem solchen Fall gelten natürlich die Rechtsgrundsätze 
wie "Treu und Glauben". Wenn Du vor Gericht glaubhaft machen kannst, daß 
Du Deine Quelltexte schuldlos verloren hast, darfst Du Deinen Kopf 
behalten.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Kernelhacker schrieb:
> GNU Hacker schrieb:
>> Die GPL scheint mir ein richtiges Risiko für Entwickler zu sein.
>
> Ja. Es wird immer großartiger. :)

Merkt Ihr noch was? Die GPL ist nur ein Risiko für Entwickler, die ihre 
eigene Lizenz nicht einhalten.

von GNU Hacker (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> Stimmen wir darin überein, daß das die Ausgangssituation ist?

Ja, das ist die Ausgangssituation, wenn Bernd seinen Code unter GPL 
veröffentlichen würde.

Ich habe es so verstanden, dass seine Kunden aber kein GPL akzeptieren, 
weil sie vertrauliche Erweiterungen bekommen und damit der gesamte Code 
unter einer proprietären Lizenz stehen muss.
Wahrscheinlich diktiert ihm der Einkauf (seiner) Kunden die Lizenz auf?

Also hätte er gerne eine Lizenz, die ihm als Initiator das Sonderrecht 
einräumt aus seinem Code abgeleitete Werke dennoch unter dieser 
proprietären Lizenz an seine Kunden zu vertreiben.

Die GPL hat Bernd selbst ins Spiel gebracht, daher gehe ich davon aus, 
dass sie ihm grundsätzlich zusagt.

Sheeva P. schrieb:
> Aus dem Gefühl heraus würde ich vermuten, daß die GPL solche
> Modifikationen nicht zuläßt.
Keine Ahnung.
Aber wenn so ein Zusatz nicht im Konflikt mit der GPL steht sind es doch 
eigentlich zwei unabhängige Verträge, die gleichzeitig gültig sind?

von Sheeva P. (sheevaplug)


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GNU Hacker schrieb:
> Bernd Kr. schrieb:
>> Ich gebe etwas und fordere dafür eine geringe Gegenleistung.
>> Und dies auch lediglich bei Modifikation.
>
> Das ist auf keinen Fall "schäbig und unmoralisch".

Das sehe ich grundsätzlich genauso, aber wie so oft kommt es darauf an.

Bei einer kleinen Modifikation ist das sicher weder "schäbig", noch 
"unmoralisch". Aber wenn ich ein paar Module, Klassen und Funktionen von 
"Bernd Kr."s Software nehme und sie in ein Projekt einbaue, das hundert- 
oder tausendmal größer ist: ist es dann moralisch in Ordnung, wenn ich 
"Bernd Kr." gestatten muß, mein erheblich größeres Projekt unter seiner 
proprietären Lizenz zu vertreiben, während ich selbst das nicht darf?

Nun sind Softwareentwickler ja meistens auch nur Menschen. Insofern 
würde ich zuerst Kontakt mit "Bernd Kr." aufnehmen und ihm einen Anteil 
an den Verkaufserlösen meiner stark erweiterten Version anbieten, und 
zwar bevor ich meine Erweiterungen implementiere und veröffentliche. 
Simpel, ne?

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Kernelhacker schrieb:
> Sheeva P. schrieb:
>> Dual-Licensing ist weder schäbig, noch unmoralisch.
>
> Aber Dual-Licensing kombiniert mit Copyright assignment kombiniert mit
> unmoralischem Verhalten (die Kombination dann proprietär
> weiterzuentwickeln) ist es.

Ist IMHO eine Frage des Einzelfalls.

Bei zehn Korrekturen in 10k LOC stellt sich ohnehin die Frage nach 
meiner Schöpfungshöhe und damit meines urheberrechtlichen Anspruchs.

Aber wenn ich 10 LOC in ein Paket von 10k LOC aufbaue, stellt sich 
dieselbe Frage hingegen genau andersherum.

Und ja, im letzteren Fall wird es schäbig und unmoralisch, wenn der 
Autor der 10 LOC am Erfolg meines 10k LOC-Projekts schmarotzen will. 
Übrigens: ordentliche Gerichte beachten sowas nach Verhältnismäßigkeit. 
;-)

von GNU Hacker (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> ist es dann moralisch in Ordnung

Ja, ist es.
Denn du hast es wissentlich getan.

Aber ich würde im Moment annehmen, dass es Bernd tatsächlich nur um sein 
Projekt geht. Ich finde es schlimm, wenn hier immer gleich alle böses 
vermuten.

Sheeva P. schrieb:
> Insofern
> würde ich zuerst Kontakt mit "Bernd Kr." aufnehmen und ihm einen Anteil
> an den Verkaufserlösen meiner stark erweiterten Version anbieten, und
> zwar bevor ich meine Erweiterungen implementiere und veröffentliche.
> Simpel, ne?

Ja, das wäre der richtige Weg.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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GNU Hacker schrieb:
> Sheeva P. schrieb:
> Ich habe es so verstanden, dass seine Kunden aber kein GPL akzeptieren,
> weil sie vertrauliche Erweiterungen bekommen und damit der gesamte Code
> unter einer proprietären Lizenz stehen muss.

Dann verstehe ich das Problem nicht. Der Urheber kann die Basissoftware 
dual lizensieren und spezielle Erweiterungen proprietär. Allerdings hat 
das Grenzen bei Kontributoren, die unter der GPL lizensieren.

> Wahrscheinlich diktiert ihm der Einkauf (seiner) Kunden die Lizenz auf?

Du beziehst Dich vermutlich auf [1].

Bei meinen Kunden handhabe ich das so, daß ich meine Software unter GPL 
lizensiere, aber beide erklären, den Quellcode nicht an Dritte weiter zu 
geben. Das ist im Zweifelsfall billiger als ein Software-Escrow und für 
meine Kunden (primär Banken, Versicherungen) akzeptabel. Da sitzen dann 
aber deren Justiziare, denen ich Lizenzverträge nicht erklären muß. ;-)

[1] Beitrag "Re: Welche Lizenz für mein Projekt?"

> Also hätte er gerne eine Lizenz, die ihm als Initiator das Sonderrecht
> einräumt aus seinem Code abgeleitete Werke dennoch unter dieser
> proprietären Lizenz an seine Kunden zu vertreiben.

Das geht, aber eben so nicht mit der GPL.

> Die GPL hat Bernd selbst ins Spiel gebracht, daher gehe ich davon aus,
> dass sie ihm grundsätzlich zusagt.

Ok.

> Sheeva P. schrieb:
>> Aus dem Gefühl heraus würde ich vermuten, daß die GPL solche
>> Modifikationen nicht zuläßt.
> Keine Ahnung.

Dafür gibt es Rechtanwälte.

> Aber wenn so ein Zusatz nicht im Konflikt mit der GPL steht sind es doch
> eigentlich zwei unabhängige Verträge, die gleichzeitig gültig sind?

Das geht nur, wenn die Bestimmungen der Verträge sich nicht gegenseitig 
ausschließen oder festgelegt ist, welche Bestimmung in Zweifelsfällen 
gewinnt.

von NASler (Gast)


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GPL ist was für Weicheier und Druffis.
BSD ist was für echte Männer die wissen was sie tun.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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GNU Hacker schrieb:
> Ja, das wäre der richtige Weg.

Nein, das ist der einzige Weg. ;-)

von Sheeva P. (sheevaplug)


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NASler schrieb:
> GPL ist was für Weicheier und Druffis.
> BSD ist was für echte Männer die wissen was sie tun.

LOL!

von Mikro 7. (mikro77)


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Sheeva P. schrieb:

> Entschuldige, aber ich möchte den Thread nicht noch einmal wiederholen.
> Was genau hast Du denn nicht verstanden? Daß die GPL die Herausgabe der
> Sourcen verfügt, oder daß sie zur Grundlage des Lizenzvertrages wird?

Ah. Ok. Ich dachte, dass du womöglich ein anderes Szenario im Kopf hast.

Du bist also der Meinung, dass wenn A zu B sagt: "Du darfst weitergeben 
aber nur wenn du die Quellen offenlegst", dass B dadurch Forderungen* an 
A richten kann.

Diese Schlussfolgerung ist nicht offensichtlich! ;-) Die (immer wahre) 
Kontraposition wäre lediglich: "Wenn die Quellen von B nicht offengelegt 
werden, darf B auch nix weitergegeben." (Duh!) Es bleibt also eine 
Einbahnstraße. Welche der Verweise hier im Thread stützt deine 
Behauptung? (Habe gerade nochmal drüber geschaut aber nichts passendes 
gefunden.)

*Edit: "Forderungen" ist schlecht formuliert. Besser: "Irgendwelche 
Forderungen jenseits dem zugesprochenen Recht der Weiterverteilung 
inklusive der Quellen".

: Bearbeitet durch User
von Kernelhacker (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> Bei meinen Kunden handhabe ich das so, daß ich meine Software unter GPL
> lizensiere, aber beide erklären, den Quellcode nicht an Dritte weiter zu
> geben.

Also du gibst die SW unter GPL weiter, sagst aber den Kunden 
gleichzeitig, dass die GPL für die SW nicht gilt.
Großartig! Ich lache Tränen.
Dann ist ja klar, wo deine merkwürdige Rechtsauffassung herkommt.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Mikro 7. schrieb:
> Du bist also der Meinung, dass wenn A zu B sagt: "Du darfst weitergeben
> aber nur wenn du die Quellen offenlegst", dass B dadurch Forderungen* an
> A richten kann.

Nein, ich bin der Meinung, daß durch die Annahme der GPL ein 
Lizenzvertrag zustande kommt, der den A verpflichtet, die Quellen drei 
Jahre lang zum Selbstkostenpreis herauszurücken.

> Diese Schlussfolgerung ist nicht offensichtlich! ;-) Die (immer wahre)
> Kontraposition wäre lediglich: "Wenn die Quellen von B nicht offengelegt
> werden, darf B auch nix weitergegeben." (Duh!) Es bleibt also eine
> Einbahnstraße.

Äh, nein. Die GPL verpflichtet den A nicht dazu, die Quellen 
mitzuliefern, sondern nur dazu, die Quellen auf Anfrage herauszugeben. 
Da der B sich auf die Vertragstreue des A -- der die Lizenz ja selbst 
und aus freien Stücken gewählt hat -- verlassen darf, kann und darf er 
weitergeben, auch ohne zu diesem Zeitpunkt bereits über die Quellen zu 
verfügen.

Gib' Dir keine Mühe, solche spitzfindigen Tricks haben hier schon andere 
Schlauberger erfolglos versucht.

> Welche der Verweise hier im Thread stützt deine Behauptung?

"Verweise"? Hast Du meine Argumentation nicht verstanden? Du diskutierst 
hier mit mir, nicht mit irgendwelchen Verweisen. Wenn Du lesen möchtest, 
lege ich das BGB ans Herz, findest Du hier [1]. Und natürlich das 
IFROSS-Dokument, das hier im Thread mehrmals verlinkt wurde.

[1] http://dejure.org/

von Mikro 7. (mikro77)


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Sheeva P. schrieb:
> ... ich bin der Meinung, daß durch die Annahme der GPL ein
> Lizenzvertrag zustande kommt, der den A verpflichtet, die Quellen drei
> Jahre lang zum Selbstkostenpreis herauszurücken.

Das habe ich gelesen.

Aber alles was die GPL aussagt ist eben: "B darf die Software 
weitergeben wenn er auch die Quellen offenlegt."

Hier die GPL (v2) http://www.gnu.de/documents/gpl-2.0.en.html

A ist copyright holder:
1
To [apply the terms and conditions] attach the following notices to the program...
2
    [one line to give the program's name and an idea of what it does.]
3
    Copyright (C) [yyyy]  [name of author]

A sagt B, dass er das Programm unter den Bedingungen dieser Lizenz 
nutzen kann (die nachfolgend näher beschrieben ist).
1
0. This License applies to any program or other work which contains a notice placed by the copyright holder saying it may be distributed under the terms of this General Public License.

A sagt B, dass er das Programm weitergeben kann, wenn er auch die 
Sourcen veröffentlicht (in welcher Form ist unter a/b/c geklärt):
1
3. You may copy and distribute the Program... [if the source code is/will be made available.]

Daher nochmal: Welcher Teil davon (oder welcher anderer Teil der Lizenz) 
stützt jetzt deine Behauptung?

> Gib' Dir keine Mühe, solche spitzfindigen Tricks haben hier schon andere
> Schlauberger erfolglos versucht.

Tatsächlich.

> "Verweise"? Hast Du meine Argumentation nicht verstanden?

Nein. Daher frage ich dich ja.

von Kernelhacker (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> Gib' Dir keine Mühe, solche spitzfindigen Tricks haben hier schon andere
> Schlauberger erfolglos versucht.

Wenn dir niemand mehr antwortet, heißt das nicht, dass du Erfolg 
hattest.
Am Ende ist es uns ja egal, ob du etwas falsches glaubst.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Mikro 7. schrieb:
> Aber alles was die GPL aussagt ist eben: "B darf die Software
> weitergeben wenn er auch die Quellen offenlegt."

Auch daraus folgt zwangsläufig, daß A dem B die Quellen aushändigen muß.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Kernelhacker schrieb:
> Sheeva P. schrieb:
>> Gib' Dir keine Mühe, solche spitzfindigen Tricks haben hier schon andere
>> Schlauberger erfolglos versucht.
>
> Wenn dir niemand mehr antwortet, heißt das nicht, dass du Erfolg
> hattest.
> Am Ende ist es uns ja egal, ob du etwas falsches glaubst.

Zum Glück weiß ich das Richtige, aber sei unbesorgt: bei "Schlauberger" 
hatte ich jetzt wirklich nicht an Dich gedacht. :-)

von Mikro 7. (mikro77)


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Sheeva P. schrieb:
> Mikro 7. schrieb:
>> Aber alles was die GPL aussagt ist eben: "B darf die Software
>> weitergeben wenn er auch die Quellen offenlegt."
>
> Auch daraus folgt zwangsläufig, daß A dem B die Quellen aushändigen muß.

Ah. Ok. "Zwangsläufig". "Muß". He rests his case. ;-)

Anyways, thx! Ich hatte eine zeitlang befürchtet, dass ich iwas 
wichtiges übersehen habe. /off he goes :-)

von Bernd Kr. (Gast)


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Uff, hier war ja ganz schön was los...
Leider konnte ich die Kommentare nur grob überfliegen.

Sheeva P. schrieb:
> Aber wenn ich ein paar Module, Klassen und Funktionen von
> "Bernd Kr."s Software nehme und sie in ein Projekt einbaue, das hundert-
> oder tausendmal größer ist: ist es dann moralisch in Ordnung, wenn ich
> "Bernd Kr." gestatten muß, mein erheblich größeres Projekt unter seiner
> proprietären Lizenz zu vertreiben, während ich selbst das nicht darf?

Darum geht es doch gar nicht.
Es geht darum unser Projekt vor Fragmentierung zu schützen, und unseren 
Kunden sinnvolle Beiträge aus der Community nicht vorenthalten zu 
müssen.

> Nun sind Softwareentwickler ja meistens auch nur Menschen. Insofern
> würde ich zuerst Kontakt mit "Bernd Kr." aufnehmen und ihm einen Anteil
> an den Verkaufserlösen meiner stark erweiterten Version anbieten, und
> zwar bevor ich meine Erweiterungen implementiere und veröffentliche.
> Simpel, ne?

Ich würde ablehnen, da unser Kerngeschäft unsere eigene Software ist.
An anderen Open Source Projekten wollen wir kein Geld verdienen.
Selbstverständlich könnten sich fremde Projekte ganz normal nach den 
Regeln der GPL aus unserem Code bedienen, ohne uns irgendwelche Rechte 
einzuräumen.
Dies würden wir uns lediglich für Änderungen an unserem Projekt 
vorbehalten.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Bernd Kr. schrieb:
> Es geht darum unser Projekt vor Fragmentierung zu schützen, und unseren
> Kunden sinnvolle Beiträge aus der Community nicht vorenthalten zu
> müssen.
>
> Selbstverständlich könnten sich fremde Projekte ganz normal nach den
> Regeln der GPL aus unserem Code bedienen, ohne uns irgendwelche Rechte
> einzuräumen.

Nach der GPL darf jedermann Euer Projekt forken und neue Funktionalität 
hinzufügen. Dann habt Ihr Euer kommerzielles Projekt sowie eine geforkte 
GPL-Version mit erweiterter Funktionalität.

von Bernd Kr. (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> Nach der GPL darf jedermann Euer Projekt forken und neue Funktionalität
> hinzufügen. Dann habt Ihr Euer kommerzielles Projekt sowie eine geforkte
> GPL-Version mit erweiterter Funktionalität.

Ja, genau.

von Kernelhacker (Gast)


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Bernd Kr. schrieb:
> Selbstverständlich könnten sich fremde Projekte ganz normal nach den
> Regeln der GPL aus unserem Code bedienen, ohne uns irgendwelche Rechte
> einzuräumen.

Willst du uns jetzt verarschen?
Im Ernst jetzt.
Im Eingangspost war die Rechteübertragung noch zwingend.

von Bernd Kr. (Gast)


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Kernelhacker schrieb:
> Willst du uns jetzt verarschen?

Bitte mäßige dich im Ton, junger, ungestümer Forumkollege.

Es geht nicht um unseren Code. Es geht um unser Projekt.

Wer Teile unseres Codes für ein völlig anderes Projekt verwenden möchte, 
von dem wollen wir nichts. Denn wir haben kein Interesse an seinem 
Projekt.

Wer hingegen unser Projekt verändert, der darf das gerne (ganz im Sinne 
der GPL), der weiß aber auch, dass wir seine Modifikation unter 
Umständen in unseren proprietären Zweig übernehmen könnten.

Den letzten Abschnitt habe ich so mehrfach im Thread beschrieben.
Den vorletzten Abschnitt habe ich als Antwort an Sheeva Plugs 
(berechtigte) Bedenken konkretisiert. Er befürchtete, dass er uns alle 
Rechte an seinem (völlig anderem) Projekt einräumen würde, sobald er 
auch nur eine Funktion von uns verwendet.
Dieser Gedanke war uns so fern und abwegig, dass er in meinem 
Eingangspost auch keine Erwähnung findet.
Andere Foristen sind anscheinend deutlich findiger, was das ausmalen von 
fiesen Maschen angeht als ich...
Das ist aber auch gut, denn so können wir die Lizenz direkt korrekt 
formulieren und Vertrauen schaffen.

Eigentlich ganz einfach, oder?

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Bernd Kr. schrieb:
> Es geht nicht um unseren Code. Es geht um unser Projekt.
>
> Wer Teile unseres Codes für ein völlig anderes Projekt verwenden möchte,
> von dem wollen wir nichts. Denn wir haben kein Interesse an seinem
> Projekt.

Ok -- aber ich meinte mit "GPL-Version mit erweiterter Funktionalität" 
kein völlig anderes, sondern schon Euer eigenes Projekt.

> Wer hingegen unser Projekt verändert, der darf das gerne (ganz im Sinne
> der GPL), der weiß aber auch, dass wir seine Modifikation unter
> Umständen in unseren proprietären Zweig übernehmen könnten.

Und genau das wäre nach der GPL wahrscheinlich nicht Ok. 
Wahrscheinlich? Ja, denn in solchen Fällen kennt die Rechtslage in D die 
"Schöpfungshöhe".

Wenn die Modifikation lediglich in der Korrektur eines 
Rechtschreibfehlers besteht, könntet Ihr diese Modifikation wohl 
bedenkenlos übernehmen, denn dabei würde es an ebenjener Schöpfungshöhe 
fehlen, die zum Zustandekommen eines urheberrechtlich geschützten Werkes 
erforderlich ist.

Eine ganz andere Nummer ist es hingegen, wenn die Modifikation eben 
nicht mehr so trivial, sondern groß genug und kompliziert genug ist, daß 
diese Schöpfungshöhe erreicht wird. Dann dürft Ihr die Modifikation 
unter der GPL nicht mehr ohne Erlaubnis des Urhebers in Eure 
kommerzielle Version übernehmen. Ihr könnt die Funktion dann höchstens 
nachimplementieren, aber dabei wird es nicht ausreichen, nur ein paar 
Symbolnamen zu verändern.

> Den vorletzten Abschnitt habe ich als Antwort an Sheeva Plugs
> (berechtigte) Bedenken konkretisiert. Er befürchtete, dass er uns alle
> Rechte an seinem (völlig anderem) Projekt einräumen würde, sobald er
> auch nur eine Funktion von uns verwendet.

Entschuldige bitte, aber nein, ich dachte nicht an ein "völlig anderes" 
Projekt, sondern an ein ähnliches.

> Das ist aber auch gut, denn so können wir die Lizenz direkt korrekt
> formulieren und Vertrauen schaffen.

;-)

von Bernd Kr. (Gast)


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Sheeva P. schrieb:
> Entschuldige bitte, aber nein, ich dachte nicht an ein "völlig anderes"
> Projekt, sondern an ein ähnliches.

Ok, dann habe ich das falsch verstanden.

Sheeva P. schrieb:
> Aber wenn ich ein paar Module, Klassen und Funktionen von
> "Bernd Kr."s Software nehme und sie in ein Projekt einbaue, das hundert-
> oder tausendmal größer ist

von Kernelhacker (Gast)


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Bernd Kr. schrieb:
> Wer Teile unseres Codes für ein völlig anderes Projekt verwenden möchte,
> von dem wollen wir nichts. Denn wir haben kein Interesse an seinem
> Projekt.
>
> Wer hingegen unser Projekt verändert, der darf das gerne (ganz im Sinne
> der GPL), der weiß aber auch, dass wir seine Modifikation unter
> Umständen in unseren proprietären Zweig übernehmen könnten.

Und du siehst den Widerspruch hier nicht?

Ab welchem Veränderungsgrad ist es denn ein völlig anderes Projekt? Bzw 
wie viel Code muss ich denn dazupacken, dass es ein völlig anderes 
Projekt wird?
Man könnte deine tolle Beschränkung also umgehen, indem man nur genug 
Code drumherum packt.
Deshalb ginge ich davon aus, dass du uns verarschen willst. Ich denke 
das ist nachvollziehbar.

von Bernd Kr. (Gast)


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> Und du siehst den Widerspruch hier nicht?
Es gibt keinen Widerspruch.

> Ab welchem Veränderungsgrad ist es denn ein völlig anderes Projekt?
Ab gar keinem.

> Bzw wie viel Code muss ich denn dazupacken, dass es ein völlig anderes
> Projekt wird?
Es wird niemals ein anderes Projekt durch hinzufügen von Code.

> Man könnte deine tolle Beschränkung also umgehen, indem man nur genug
> Code drumherum packt.
Nein, könnte man nicht.

> Deshalb ginge ich davon aus, dass du uns verarschen willst.
Das liegt mir völlig fern.

> Ich denke das ist nachvollziehbar.
Ich kann nicht nachvollziehen, dass du nicht nachvollziehen kannst, dass 
es ein Unterschied ist eine einzelne Funktion aus einem Projekt in ein 
anderes zu übernehmen oder gleich das ganze Projekt zu übernehmen.

von Kernelhacker (Gast)


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Bernd Kr. schrieb:
> Es wird niemals ein anderes Projekt durch hinzufügen von Code.

Aber es wird ein anders Projekt, wenn ich das Projekt anderem Code 
(einem anderen Projekt) hinzufüge?
Du siehst den Widerspruch immer noch nicht?

von Kernelhacker (Gast)


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Bernd Kr. schrieb:
> Ich kann nicht nachvollziehen, dass du nicht nachvollziehen kannst, dass
> es ein Unterschied ist eine einzelne Funktion aus einem Projekt in ein
> anderes zu übernehmen oder gleich das ganze Projekt zu übernehmen.

Das ist eine völlig willkürliche Beschränkung, die so auch sicher keine 
rechtlichen Grundlagen hat. Vom Gesetz gibt es nur die Grenze der 
Schöpfungshöhe. Sonst gibt es nichts.

von Tommi (Gast)


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Kernelhacker schrieb:
> Das ist eine völlig willkürliche Beschränkung, die so auch sicher keine
> rechtlichen Grundlagen hat. Vom Gesetz gibt es nur die Grenze der
> Schöpfungshöhe. Sonst gibt es nichts.
Das könnte man ja evtl. mit der vom TE angebotenen Versionsverwaltung 
verknüpfen. Wer dort Änderungen hochlädt gibt auch seine Rechte ab. Wer 
das nicht möchte, macht einen eigenen Fork und ist damit eben nicht auf 
dem jeweils neusten Stand, wenn der TE das Programm weiterentwickelt.

von Kernelhacker (Gast)


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Tommi schrieb:
> Wer dort Änderungen hochlädt gibt auch seine Rechte ab.

Ja das könnte man tun, mit einem zusätzlichen Nutzungsvertrag für diesen 
Server. Aber welcher zurechnungsfähige Mensch würde da seinen Code 
hochladen und warum würde er das tun wollen? Er hat 0 Vorteile davon.

von Kernelhacker (Gast)


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Kernelhacker schrieb:
> Er hat 0 Vorteile davon.

Und davon abgesehen könnte er natürlich zusätzlich die Änderungen in die 
GPL-Version übertragen und irgendwo anders hochladen.
Es wird also niemand tun. Absolut nutzlos.

von Tommi (Gast)


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Kernelhacker schrieb:
> er welcher zurechnungsfähige Mensch würde da seinen Code
> hochladen und warum würde er das tun wollen? Er hat 0 Vorteile davon.
Doch, seine Aenderungen haben dann auch eine Chance weitergefuehrt zu 
werden. Wenn die Hauptentwicklung naemlich wirklich beim TE liegt und 
weitergefuehrt wird, dann nuetzt ein Fork nur, wenn jemand langfristig 
viel Zeit darin investiert, sonst ist es ein toter Fork...

von Zeno (Gast)


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Also wenn ich das hier so lese, dann gibt es nur einen Schluß: Der TO 
möchte sich hier auf Kosten Anderer eine goldene Nase verdienen.

von Kernelhacker (Gast)


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Tommi schrieb:
> Wenn die Hauptentwicklung naemlich wirklich beim TE liegt und
> weitergefuehrt wird, dann nuetzt ein Fork nur, wenn jemand langfristig
> viel Zeit darin investiert, sonst ist es ein toter Fork...

Das ist klar.
Entweder man führt seine eigene Weiterentwicklung fort, oder sie ist 
tot.
Das ist halt Open Source / Freie Software.
Nichts ungewöhnliches hier.

Zeno schrieb:
> Der TO
> möchte sich hier auf Kosten Anderer eine goldene Nase verdienen.

Klar ist das so. Man könnte auch sagen, dass er naive Entwickler, die 
die Lizenzbedingungen nicht verstehen, ausnutzen will.

von Bernd Kr. (Gast)


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Kernelhacker schrieb:
> Das ist eine völlig willkürliche Beschränkung
Nein, ist es nicht.

> die so auch sicher keine rechtlichen Grundlagen hat.
Doch, unseren Lizenzvertrag.

> Vom Gesetz gibt es nur die Grenze der Schöpfungshöhe.
Es das Vertragsrecht.

> Sonst gibt es nichts.
Hobbyjurist?

von Bernd Kr. (Gast)


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Kernelhacker schrieb:
> Klar ist das so. Man könnte auch sagen, dass er naive Entwickler, die
> die Lizenzbedingungen nicht verstehen, ausnutzen will.

Damit bist du für mich aus der Diskussion ausgeschlossen.

von Mathias M. (matjes)


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@Tommi Das ist das übliche Vorgehen, wer seinen Code mitgepflegt haben 
will, unterschreibt auch die CLA. Das reicht Bernd aber scheinbar nicht.

Bernd Kr. schrieb:
>> Sonst gibt es nichts.
> Hobbyjurist?

Ich sehe es auch schwierig, da die Grenze zu ziehen. Bernd sagt, wer 
Code übernimmt ist raus, wer Code nur hinzufügt überträgt die Rechte.

Was, wenn ich jetzt nach und nach Code übernehme, ist das dann ok oder 
gibt es eine Grenze, ab der du dann doch die Rechte haben willst?
Überspitzt, ich schreib ein Hello World und importier dann Datei für 
Datei.

Ich unterstell Bernd wirklich nichts böses, aber mir kommt es ein 
bisschen so vor, als wenn die GPL zu Werbezwecken benötigt wird.

von Kernelhacker (Gast)


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Bernd Kr. schrieb:
>> die so auch sicher keine rechtlichen Grundlagen hat.
> Doch, unseren Lizenzvertrag.

Also etwa so:

> Sie müssen uns die Rechte übertragen, wenn sie den Code in unserem Projekt
> modifizieren. Wenn sie den Code allerdings nehmen, um ihn mit einem
> anderen Projekt zusammenzuführen, dann brauchen sie das nicht.

Ja? So? Du siehst das Problem nicht?
Dann führe ich es erst zusammen und dann ist der tolle Vertrag umgangen.

Mathias M. schrieb:
> Ich unterstell Bernd wirklich nichts böses, aber mir kommt es ein
> bisschen so vor, als wenn die GPL zu Werbezwecken benötigt wird.

So siehts wohl aus.
Das hat alles überhaupt nichts mehr mit Freiheit zu tun.

Bernd Kr. schrieb:
> Damit bist du für mich aus der Diskussion ausgeschlossen.

Ich habe dir das Förmchen weggenommen?

von Bernd Kr. (Gast)


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Mathias M. schrieb:
> Ich sehe es auch schwierig, da die Grenze zu ziehen. Bernd sagt, wer
> Code übernimmt ist raus, wer Code nur hinzufügt überträgt die Rechte.
>
> Was, wenn ich jetzt nach und nach Code übernehme, ist das dann ok oder
> gibt es eine Grenze, ab der du dann doch die Rechte haben willst?
> Überspitzt, ich schreib ein Hello World und importier dann Datei für
> Datei.
Alles eine Frage der Formulierung.
Im Zweifel müsste halt der Urheber gegen uns klagen.
Ein Gericht hätte bei deinem Beispiel aber sicher sicher kein Problem zu 
erkennen, das dein Programm im Wesen unsere SW ist.
In der Welt sind die Dinge halt immer schwammig, ansonsten bedürfte es 
keiner Gerichte und Anwälte. Dann könnte ein Computer Urteile einfach 
von einer Lookup-Tabelle ablesen...

> Ich unterstell Bernd wirklich nichts böses, aber mir kommt es ein
> bisschen so vor, als wenn die GPL zu Werbezwecken benötigt wird.
Werbung ist ja auch nichts böses ;)
Ich habe bereits geschrieben, dass wir uns durch Veröffentlichung eine 
höhere Verbreitung erhoffen.
Im moment wird das Projekt nur von wenigen Kunden eingesetzt.
Es ist damals als sehr spezifische Lösung für einen Kunden (lange 
Geschichte) gestartet.
Mittlerweile ist die Basis aber schon allgemein einsetzbar.
Dennoch wird ein ambitionierter Anwender immer eigene Erweiterungen 
haben wollen. Die GPL befähigt ihn dazu.

von Kernelhacker (Gast)


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Bernd Kr. schrieb:
> Werbung ist ja auch nichts böses ;)

Aus der Sicht des Unternehmers nicht.
Aus der Sicht des Kunden schon. Sie bietet keinerlei Vorteile für den 
Kunden, sondern nur Nachteile wie einen höheren Preis und eine 
Belästigung.

Bernd Kr. schrieb:
> Mittlerweile ist die Basis aber schon allgemein einsetzbar.
> Dennoch wird ein ambitionierter Anwender immer eigene Erweiterungen
> haben wollen. Die GPL befähigt ihn dazu.

Warum bringst du die GPL immer wieder ins Spiel, wenn du ja eben keine 
GPL haben willst?

Und vielleicht könntest du ja mal vorstellen um welche Software es 
überhaupt geht. Es ergibt ja keinen Sinn die Software zu 
veröffentlichen, hier aber ein riesiges Geheimnis darum zu machen, worum 
es überhaupt geht.

von Mathias M. (matjes)


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Bernd will halt "GPL" schreiben, damit das hip und offen aussieht, 
irgendwo steht dann im Kleingedruckten die erzwungene Rechtsübertragung. 
Und es müsste ja erstmal jemand klagen...

Wie gesagt, ich glaube nicht, dass ihr das Rechtssicher GPL kompatibel 
bekommt. Wenns nicht mal GPL kompatibel ist, dann ist die Lizenz eh fast 
ega, dann übernimmt den Code eh keiner.

Aber viel Erfolg, ein bisschen offen ist mir immer lieber als closed 
source.

von Marc H. (marchorby)


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Im Endeffekt geht es doch darum das Nutzer wie "Kernelhacker" es nicht 
möchten wenn Bernd einen Source veröffenlicht aber dazu seine Rechte für 
sich behält!


Was Bernd will ist ganz legitim! Er baut eine Hardware und 
veröffentlicht dazu einen Sourcecode.

Jemand der den Sourcecode ändert muss diesen Bernd zusenden. Er 
entscheidet dann ob die Änderung in Zukunft drinn bleiben oder nicht.

Zusätzlich behält er sich das Recht vor diese Änderung in die neu 
gebaute Hardware zu verwenden.

So ähnlich läuft es doch mit dem ArduPilot-Projekt! Nur das die Hardware 
auch veröffentlicht wurde (und die Chinesen fleißig kopierten)

von Kernelhacker (Gast)


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Marc H. schrieb:
> Im Endeffekt geht es doch darum das Nutzer wie "Kernelhacker" es nicht
> möchten wenn Bernd einen Source veröffenlicht aber dazu seine Rechte für
> sich behält!

Und du hast es genau nicht verstanden.

Er kann natürlich veröffentlichen, was er will. Aber frei und offen ist 
es dadurch nicht.
Er veröffentlicht Code, will seine Rechte aber nicht abgeben. Soweit so 
gut. Er fordert aber das genaue Gegenteil von allen anderen. Das ist 
einfach nur unfair. Ganz abgesehen davon, dass niemand auf diesen 
billigen Trick reinfallen wird.

von Alex W. (a20q90)


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Kernelhacker schrieb:
> Er veröffentlicht Code, will seine Rechte aber nicht abgeben

Kernelhacker schrieb:
> Das ist
> einfach nur unfair.

Du musst ja nicht mitmachen!

Kernelhacker schrieb:
> Ganz abgesehen davon, dass niemand auf diesen
> billigen Trick reinfallen wird.

Dieser "billige Trick" funktioniert aber so gut, das viele den 
Herstellern freiwillig Verbesserungen zusenden um später einen 
offiziellen Code zu bekommen und somit die Hardware/der Gerät beim 
Werterhalt beiträgt...

von Kernelhacker (Gast)


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Alex W. schrieb:
> das viele den
> Herstellern freiwillig Verbesserungen zusenden

Das würde ich bis zum Beweis des Gegenteils bestreiten.
Solch ein abwegiges "Lizenzmodell" ist nahezu einzigartig in der 
Open-Source-Welt.

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