Hi, ich würde mein Projekt gerne unter OpenSource stellen, habe aber besondere Vorstellungen: * Andere dürfen den Code sehen und verändern. * Ich selbst will den Code jederzeit unter einer anderen (proprietären) Lizenz vertreiben. * Das soll Beiträge anderer einschließen, und zwar ohne deren Zustimmung. * Andere dürfen das nicht. Beispiel: * Ich veröffentliche mein Projekt. * Jemand anderes macht einen Fork und fügt Features hinzu. * Er muss den gesamten Code unter der selben Lizenz veröffentlichen. * Ich übernehme die neuen Features in meinen Code und mache weitere Änderungen. * Das ganze verkaufe ich dann unter proprietärer Lizenz ohne den Code zu veröffentlichen. Welche Lizenz bietet das? MfG, Bernd
Ich glaube nicht, dass es dafuer eine Standardlizenz gibt. Ich wuesste auch nicht jemals ueber so ein merkwuerdiges Konstrukt gestolpert zu sein. Und wer dafuer Arbeit investieren sollte?
Das problem ist deine forderung nach "andere dürfen das nicht" - hier hört halt der open source gedanke auf...daher wirst du nichts in der richtung finden... Ohne diese forderung wären zB mit, bsd, lgpl, apache2 etc was für dich
Naja, viele OpenSource Projekte verlangen ja von ihren Contributoren das Abtreten der Urheberrechte an die Organisation, oder an die FSF. Hintergrund dort ist, dass sonst bei jeder Lizenzänderung alle Entwickler zustimmen müssen. Auch wenn diese nicht mehr auffindbar sind, oder tot (dann die Erben). BSD könnte meinem anliegen kaum ferner sein, weil diese Lizenz jedem die Möglichkeit eröffnen würde unser Projekt in eine proprietäre Lizenz zu überführen. Eigentlich dachte ich an sowas wie die GPL mit dem Zusatz, dass alle Erweiterungen automatisch in unser Copyright übergehen.
TestX schrieb: > Das problem ist deine forderung nach "andere dürfen das nicht" - hier > hört halt der open source gedanke auf...daher wirst du nichts in der > richtung finden... Naja, die problematische Forderung ist, dass der TO Code von Contributoren zu seinem Projekt ohne deren Zustimmung unter einer kommerziellen Lizenz vertreiben will. Im Prinzip will der TO ein Dual-Lizenz-Modell wie z.B. Qt. Das geht mit zwei Lizenzen, halt einer kommerziellen und z.B. der GPL. Wenn die Beiträge von anderen über einfach Fehler-Patches hinausgehen, wird schwierig: Stichwort "Schöpfungshöhe". Der TO kann Code von Anderen, die dann automatisch ein Copyright auf ihren Code und dem Vertrieb unter der GPL zugestimmt haben, nicht ohne weiteres für sein kommerzielles, closed-source Projekt verwenden. Er müsste in die Lizenz einen Passus einbringen, dass Contibutoren von grüßeren Code-Sequenzen "automatisch" einer kommerziellen Verwertung durch den urspünglichen Projektbetreiber zustimmen. Diesen Automatismus halte ich für rechtlich problematisch. Hatte oder hat die FSF nicht im gcc Quellcode einen Passus drin, der besagt, dass Contributoren ihr Copyright an die FSF abtreten müssen? Stichwort "assigned copyright"? > Ohne diese forderung wären zB mit, bsd, lgpl, apache2 etc was für dich Naja, der TO will ja gerade eine kommerzielle, closed-source Nutzung "seiner" Software durch Dritte verhindern. Da taugt nur GPL was, aber bsd, lgpl, apache2 nicht.
Bernd Kr. schrieb: > Naja, viele OpenSource Projekte verlangen ja von ihren Contributoren das > Abtreten der Urheberrechte an die Organisation, oder an die FSF. Ja, aber halt nicht automatisch! z.B. hat ja Apple umfangreiche Änderungen am gcc veröffentlicht, aber das Copyright nicht an die FSF abgetreten. > Hintergrund dort ist, dass sonst bei jeder Lizenzänderung alle > Entwickler zustimmen müssen. Auch wenn diese nicht mehr auffindbar sind, > oder tot (dann die Erben). Ja, das ist jetzt nicht mehr so schlimm, da ja jede neuere GPL den Passus “or any later version” beinhaltet. Dem haben die Entwickler ja dann zugestimmt. Wobei es natülich etliche Projekte gibt, die sich gegen GPL V3 ausgesprochen und diesen Passus gestrichen haben -> "GPL V2 only".
Um die Frage welche Lizenz er nehmen muss, würde sicher mit "seine eigene" die richtige Antwort sein! In seiner Lizenz schreibt er Teile wie z.b. in GPL stehen rein die für ihn sinnvoll sind. Zusätzlich schreibt er rein was er sonst haben möchte. Gerade die Punkte mit Bernd Kr. schrieb: > * Ich selbst will den Code jederzeit unter einer anderen (proprietären) > Lizenz vertreiben. > * Das soll Beiträge anderer einschließen, und zwar ohne deren > Zustimmung. > * Andere dürfen das nicht. sollte er in seine Lizenz hinein formulieren. Somit ist es seine Lizenzbedingung. Akzeptiert man sie muss man sich daran halten, andererseits kann man sich auch nach anderen Projekten umsehen! Beispiel: Er baut ein Instrumentencluster für einen PKW (egal ob zulässig oder nicht ist jetzt kein Gegenstand). Der Cluster besteht aus LEDs, Zeigerinstrumenten und Displays. Die Firmware ist Quelloffen im Sinne der Lizenz von ihm. Jetzt kommt ein User und baut die Firmware soweit um wie er es haben möchte und erweitert sie mit ein paar Funktionen (RS232-Diagnose zur OBD). Diese Funktion kann der TO später in seine Hardware ungefragt übernehmen und verkauft das neue Instrumentencluster mit neuer Hardwarerevision. Davon würde sogar die Community leben (ich glaube das war beim Mikrocopterprojekt so)!
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Bernd Kr. schrieb: > Eigentlich dachte ich an sowas wie die GPL mit dem Zusatz, dass alle > Erweiterungen automatisch in unser Copyright übergehen. Damit hast Du in Deutschland schon Pech. So etwas wie ein "Copyright" gibt es hierzulande nämlich nicht.
Bernd Kr. schrieb: > BSD könnte meinem anliegen kaum ferner sein, weil diese Lizenz jedem die > Möglichkeit eröffnen würde unser Projekt in eine proprietäre Lizenz zu > überführen. Wie oben schon erwähnt wurde, ist eigentlich bei jeder Art von OpenSource-Lizenz der Gedanke, dass jeder die gleichen Rechte hat. Deine Idee, dass du den Code anderer jederzeit unter einer proprietären Lizenz verkaufen darfst, die das aber mit dem selben Code nicht dürfen, ist schon etwas eigentümlich. > Eigentlich dachte ich an sowas wie die GPL mit dem Zusatz, dass alle > Erweiterungen automatisch in unser Copyright übergehen. Sowas geht in den USA, aber nicht in Deutschland. Nach deutschem Recht ist das Copyright nicht übertragbar. klausr schrieb: >> Hintergrund dort ist, dass sonst bei jeder Lizenzänderung alle >> Entwickler zustimmen müssen. Auch wenn diese nicht mehr auffindbar sind, >> oder tot (dann die Erben). > > Ja, das ist jetzt nicht mehr so schlimm, da ja jede neuere GPL den > Passus “or any later version” beinhaltet. Dem haben die Entwickler ja > dann zugestimmt. Wobei es natülich etliche Projekte gibt, die sich gegen > GPL V3 ausgesprochen und diesen Passus gestrichen haben -> "GPL V2 > only". Das habe ich auch bei meinen GPL-Codes grunstäzlich gemacht, weil ich keine Lust habe, irgendwelchen Lizenzen zuzustimmen, die es noch gar nicht gibt und die erst in Zukunft irgendwann mal gemacht werden. Ich stimme doch keiner Lizenz zu, wenn es nicht mal die Möglichkeit gibt, die zu dem Zeitpunkt überhaupt zu lesen, auch wenn das in den USA wohl ganz normal ist (Stichwort shrink-wrap license). Marc H. schrieb: > Um die Frage welche Lizenz er nehmen muss, würde sicher mit "seine > eigene" die richtige Antwort sein! In seiner Lizenz schreibt er Teile > wie z.b. in GPL stehen rein die für ihn sinnvoll sind. Zusätzlich > schreibt er rein was er sonst haben möchte. Naja, so einfach ist es dann auch nicht, denn so eine Lizenz muss ja im Ernstfall auch einem Gerichtsverfahren standhalten. Wenn man da nicht ganz firm ist, hat man schnell einen Fehler drin und die Lizenz (oder zumindest Teile davon) ist ungültig. > Jetzt kommt ein User und baut die Firmware soweit um wie er es haben > möchte und erweitert sie mit ein paar Funktionen (RS232-Diagnose zur > OBD). > Diese Funktion kann der TO später in seine Hardware ungefragt übernehmen > und verkauft das neue Instrumentencluster mit neuer Hardwarerevision. > Davon würde sogar die Community leben (ich glaube das war beim > Mikrocopterprojekt so)! Das Problem ist aber, das er z.B. auch einen Bug in dieser Erweiterungsfunktion des anderen Users fixen kann und dann die gefixte Version ausschließlich unter proprietärer Lizenz verbreiten darf, so dass die Community davon nix hat. Außerdem darf nur er Geld einnehmen mit dem Code, den andere schreiben. Das ist natürlich sehr elegant: Andere für sich arbeiten lassen, aber ihnen vom Gewinn nichts abgeben.
Rolf M. schrieb: > Nach deutschem Recht > ist das Copyright nicht übertragbar. Urheberrecht. Copyright ist was anderes. Ein Nutzungsrecht.
Bernd Kr. schrieb: > * Ich veröffentliche mein Projekt. > * Jemand anderes macht einen Fork und fügt Features hinzu. > * Er muss den gesamten Code unter der selben Lizenz veröffentlichen. > * Ich übernehme die neuen Features in meinen Code und mache weitere > Änderungen. > * Das ganze verkaufe ich dann unter proprietärer Lizenz ohne den Code zu > veröffentlichen. Lass mich das mal ins Deutsche übersetzen: * Du hast eine Programmidee mit der du viel Kohle zu machen hoffst. Nun bist du allerdings stinkfaul und suchst nach einer Möglichkeut, andere für lau für dich arbeiten zu lassen. * Du veröffentlichst ein Programmgerüst, in der Hoffnung das die Idee gut ankommt und andere die Arbeit für dich tun. * Sobald die Software den dir genehmen Entwicklungsstand erreicht hat, zeigst du den anderen eine lange Nase und beanspruchst alles für dich. * Du verkaufst die Software für teures Geld. Die Programmierer gehen leer aus. Was du brauchst ist eine Ausbeuterlizenz. Oder die Wiedereinführung der Sklaverei. Du solltest dich schämen.
Tony schrieb: > Was du brauchst ist eine Ausbeuterlizenz. > Oder die Wiedereinführung der Sklaverei. Naja, das kann man auch anders 'rum sehen. Ich zum Beispiel habe einige unausgegorene Projekte mit Code, der zwar tut, aber nicht schön oder sicher ist. Wenn dazu passend ein Projekt auftauchen würde, in dem ich das einbringen kann, würde ich mein Copyright daran gerne aufgeben, wenn dafür irgendwann genau diese Funktionalität in einem kommerziellen Produkt wieder auftaucht, für deren Funktion unter allen Bedingungen allerdings jemand anderes den Kopf hinhalten muss. Zwigt einen doch niemand zu irgendetwas.
Rolf M. schrieb: > Das Problem ist aber, das er z.B. auch einen Bug in dieser > Erweiterungsfunktion des anderen Users fixen kann und dann die gefixte > Version ausschließlich unter proprietärer Lizenz verbreiten darf, so > dass die Community davon nix hat. Könnte ich natürlich machen, würde ich aber nicht. Darum geht es auch nicht, wäre ja auch Schwachsinn. > Außerdem darf nur er Geld einnehmen mit dem Code, den andere schreiben. > Das ist natürlich sehr elegant: Andere für sich arbeiten lassen, aber > ihnen vom Gewinn nichts abgeben. Auch das stimmt nur sehr begrenzt. "Vom Gewinn nichts abgeben" klingt schon fast unverschämt angesichts der Tatsache, dass wir der Community unsere bereits sehr ausgereifte SW schenken. Wer mit den Lizenzbedingungen nicht einverstanden ist hat ja zwei Möglichkeiten: 1. Die SW bei uns gegen Geld nach anderen Bedingungen lizenzieren. 2. Finger weg lassen. Es geht darum, dass wir unsere SW bereits jetzt in verschiedenen Varianten mit diversen spezifischen Erweiterungen / Anpassungen an verschiedene Kunden lizenziert haben. Die Basis-SW wären wir bereit als OpenSource zu veröffentlichen. Wir glauben, dass die SW für viele von Nutzen sein wird. Im Gegenzug erhoffen wir uns eine höhere Verbreitung. Auch künftig wollen wir unseren Umsatz mit kundenspezifischen Erweiterungen / Anpassungen machen. Anderen wollen wir diese Möglichkeit natürlich verwehren. Zumindest solange diese Erweiterungen / Anpassungen proprietär sind, so wie es die meisten Kunden verlangen werden. Wer unsere SW kostenlos nutzt muss halt damit leben, dass wir Änderungen sozusagen als Gegenleistung evtl. in unsere proprietären Kundenversionen übernehmen werden. Der Code bleibt ja dennoch frei. Finde ich nur fair.
Bernd Kr. schrieb: > Könnte ich natürlich machen, würde ich aber nicht. Das haben schon ganz andere gesagt... und es trotzdem gemacht. Wenn erstmal Geld im Spiel ist, sind die guten Vorsätze ganz schnell wieder vergessen. Bernd Kr. schrieb: > Finde ich nur fair. Ist es aber nicht, auch wenn du das vielleicht so siehst. Fair wäre es, wenn alle die gleichen rechte hätten. Bernd Kr. schrieb: > klingt schon fast unverschämt angesichts der > Tatsache, dass wir der Community unsere bereits sehr ausgereifte SW > schenken. Zwingt euch ja keiner zu. Und von "schenken" kann keine rede sein, bei deiner gewünschten Lizenz. Bernd Kr. schrieb: > Der Code bleibt ja dennoch frei. Der Code ist eben nicht frei! Er ist offen -> open source! Aber nicht frei im Sinne der definition der FSF! offen != frei open source != free software
Schon "interessant", was du "fair" findest, Bernd. Die Software wäre weder fair noch frei. Sie wäre proprietär. Denn auch quelloffene Software kann proprietär sein.
Kaj und unfair haben recht. Wir haben das gerade noch mal besprochen. Es wird nun wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass wir lediglich die Basis-SW als Binary ohne Code veröffentlichen. Den Code gibt es dann weiterhin nur für zahlende Kunden.
Tony schrieb: > Was du brauchst ist eine Ausbeuterlizenz. > Oder die Wiedereinführung der Sklaverei. > > Du solltest dich schämen. Soweit so richtig. Allerdings ist das mehr oder weniger das, was Digia mit Qt macht und z.Z. verstärkt tut: https://www.phoronix.com/scan.php?page=news_item&px=Qtio-Open-Source-Concerns CONTRIBUTION AGREEMENT "..., Licensor hereby grants, ..., to The Qt Company a sublicensable, irrevocable, perpetual, worldwide, non-exclusive, royalty-free and fully paid-up copyright and trade secret license to reproduce, adapt, translate, modify, and prepare derivative works of, publicly display, publicly perform, sublicense, make available and distribute Licensor Contribution(s) and any derivative works thereof under license terms of The Qt Company’s choosing including any Open Source Software license." http://d3hp9ud7yvwzy0.cloudfront.net/wp-content/uploads/2015/03/Qt-ContributionLicenseAgreement_v1_2_FINAL.pdf
Arc N. schrieb: > Allerdings ist das mehr oder weniger das, was Digia > mit Qt macht und z.Z. verstärkt tut: Mit dem erheblichen Unterschied, dass die Verwendung nicht eingeschränkt ist.
unfair schrieb: > hier: >>* Andere dürfen das nicht. Und wie geht das mit Qt? Einfach forken und dranschreiben "kommerzielle Lizenzen heute zum halben Preis"?
Du kennst dich offenbar nicht gut aus. Grundsätzlich kann ein Copyrightinhaber seine IP jederzeit unter seinen Bedingungen vertreiben. Keine Lizenz kann das verhindern. Kaj und du haben das nicht verstanden. Nach eurer Definition ist auch die GPL unfrei, weil der Urheber seinen Code morgen unter eine proprietäre Lizenz stellen kann, alle anderen aber nicht.
Bernd Kr. schrieb: > Du kennst dich offenbar nicht gut aus. Mein Beitrag bezieht sich auf unfair. Arc Net hat sich dazwischen gemogelt ;)
Bernd Kr. schrieb: > * Andere dürfen den Code sehen und verändern. (1) > * Ich selbst will den Code jederzeit unter einer anderen (proprietären) > Lizenz vertreiben. > * Das soll Beiträge anderer einschließen, und zwar ohne deren > Zustimmung. Andere dürfen das nicht. (2) Die Bedingungen (1) und (2) widersprechen sich. Wenn andere den Code ändern können, dann werden die den auch einetzen wollen. Firmware Entwickler sind oft extern. Übrigens kann man mit (1) eine Clean-Room Reimplementation machen: - Aus dem Code wird eine Spezifikation erstellt - Ein anderes Team erstellt ein neues Programm nur anhand der Spezifikation ohne Dein Original je zu Gesicht zu bekommen Damit erschlägt man sämtliche Lizenzabhängigkeiten vom originalen Programm.
Jim M. schrieb: > Die Bedingungen (1) und (2) widersprechen sich. Bitte konkretisieren, wo? > Wenn andere den Code ändern können, dann werden die den auch einetzen wollen. Ja, sollen sie doch auch! > Firmware Entwickler sind oft extern. ??? Kann ja sein, was hat das mit dem Thema zu tun?
Jim M. schrieb: > Übrigens kann man mit (1) eine Clean-Room Reimplementation machen: > - Aus dem Code wird eine Spezifikation erstellt > - Ein anderes Team erstellt ein neues Programm nur anhand der > Spezifikation ohne Dein Original je zu Gesicht zu bekommen > > Damit erschlägt man sämtliche Lizenzabhängigkeiten vom originalen > Programm. Das geht auch ganz ohne den Code. Dazu benötigt man nur das Programm.
Bernd Kr. schrieb: > Du kennst dich offenbar nicht gut aus. Bla. Und du bist der Auskenner, weil du hier in einem Forum Urheberrechtsfragen stellen musst.
Wo ich mich nicht auskenne stelle ich Fragen, das ist mir nicht peinlich. Du kennst dich offenbar weniger gut aus als ich, stellst dich hier aber anders dar. Das würde ich niemals tun.
Bernd Kr. schrieb: > Du kennst dich offenbar weniger gut aus als ich, Sehr interessante Schlüsse, die du hier ziehst. Kann es sein, dass du leicht überheblich bist?
Veröffentliche den Code ganz normal unter GPL aber biete parallel dazu ne bezahlte Dienstleistung dazu an, ne Hochglanz-Pappschachtel mit DVD, Zusatztools, gedruckte Handbücher, Installation und Hosting (falls zutreffend), 24/7 Premium-Support für 1299€ pro Jahr.
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Bernd K. schrieb: > Veröffentliche den Code ganz normal unter GPL aber biete parallel dazu > ne bezahlte Dienstleistung, Hosting und Support für 150000€ pro Jahr. Genau darum geht es. Nur hätte ich halt die GPL gerne dahingehend erweitert, dass fremder Code ohne Rücksprache von uns vereinnahmt werden kann. Das würde ja nichts daran ändern, dass unser Projekt + der fremde Code weiterhin unter GPL stehen (für alle Zeiten). Dabei geht es auch nur um Forks, denn Schreibrechte auf unser Repository würden wir ohnehin niemandem geben. Wie gesagt, wir haben in erster Linie Kunden zu betreuen. Und unsere Kunden haben individuell angepasste Versionen unter proprietärer Lizenz. Falls aus der Community sinnvolle Beiträge kommen sollen unsere Kunden natürlich dennoch davon profitieren. unfair schrieb: > Sehr interessante Schlüsse, die du hier ziehst. > Kann es sein, dass du leicht überheblich bist? Wenn du glaubst im Recht zu sein, dann solltest du das belegen und ich werde das anerkennen. Zur Erinnerung, deine Kernaussage ist, eine SW sei proprietär, wenn der Copyrightinhaber etwas darf was andere nicht dürfen, nämlich die SW unter einer anderen (proprietären) Lizenz vertreiben. Hast du eigentlich auch einen richtigen Namen?
Bernd Kr. schrieb: > Zur Erinnerung, deine Kernaussage ist, Du sagst mir also, was meine Kernaussage ist. Überheblich trifft es also ganz gut. > Hast du eigentlich auch einen richtigen Namen? Ja.
Falls das immer noch nicht klar wurde: Was mich an deiner Argumentation stört ist folgendes: Du pochst auf dein eigenes Urheber- und Nutzungsrecht, forderst aber gleichzeitig per Lizenz, dass andere Leute dieses aufgeben sollen. Das ist in höchstem Maße unfair. Und nein, das ist in keinem Maße vergleichbar mit dem was die FSF oder das Unternehmen hinter Qt tun. Denn diese fordern die Aufgabe des Nutzungsrechtes nicht, sondern fragen freundlich danach. Es liegt in der Hand des Entwicklers das dann zu tun oder zu lassen. Wenn der Entwickler damit nicht einverstanden ist, dann kann er einen Fork anlegen ohne das Nutzungsrecht zu übertragen. Somit ist das völlig fair. Das Unternehmen hat also in diesem Fall keine Rechte die Erweiterungen in das Projekt zu übernehmen.
Bernd Kr. schrieb: > Wie gesagt, wir haben in erster Linie Kunden zu betreuen. > Und unsere Kunden haben individuell angepasste Versionen unter > proprietärer Lizenz. Warum? Warum nicht für die individuellen Anpassungsarbeiten und den Support dafür Geld verlangen, diese aber dennoch ebenfalls unter GPL zu stellen und den betreffenden Kunden den Quelltext dazu mitliefern? Welchen Grund gibt es diese individuellen Anpassungen für einzelne Kunden unter eine proprietäre Lizenz zu stellen?
So 'n Murks hab ich zuletzt in den EULAs diverser Computerspiele gelesen. Die Idee die Electronic Rats da hatte war wohl, "Ihr macht die Levels, wir machen den Reibach". "Sonderbarerweise" sind die Leveldesigner nicht drauf aufgesprungen. Warum wohl..?
unfair schrieb: > Du sagst mir also, was meine Kernaussage ist. Die steht oben schwarz auf weiß für jedermann nachzulesen. > Überheblich trifft es also ganz gut. Wie gesagt: belege das deine Kernaussage korrekt ist und ich unrecht habe und ich werde das anerkennen. >> Hast du eigentlich auch einen richtigen Namen? > Ja. Aber leider keine gute Kinderstube genossen, oder legst du die nur im Internet ab? > Falls das immer noch nicht klar wurde: Mir ist das schon klar. Oben hast du dich aus dem Fenster gelehnt und (falsche) juristische Aussagen gemacht. Nun willst du diskutieren, aber nichts zur Klärung Beitragen. > Was mich an deiner Argumentation stört ist folgendes: Ich Argumentiere nicht, ich Diskutiere nicht. Ich habe ein konkretes Anliegen und benötige dabei juristische Unterstützung. > Du pochst auf dein eigenes Urheber- und Nutzungsrecht, forderst aber > gleichzeitig per Lizenz, dass andere Leute dieses aufgeben sollen. Nein, das stimmt nicht. Niemand soll seine Rechte aufgeben. Ich will nur uneingeschränkte Nutzungsrechte an Modifikationen meiner SW haben, mehr nicht. > Das ist in höchstem Maße unfair. Nein, ist es sicher nicht. Ich gebe etwas und fordere dafür eine geringe Gegenleistung. Und dies auch lediglich bei Modifikation. > in höchstem Maße Du hast anscheinend jede Relation verloren... > Und nein, das ist in keinem Maße vergleichbar mit dem was die FSF oder > das Unternehmen hinter Qt tun. Weiß ich, ansonsten hätte ich ja diesen Thread ja nicht aufmachen müssen. > Es liegt in der Hand des Entwicklers das dann zu tun oder zu lassen. Ganz genau, hier stimme ich einmal völlig mit dir überein. > Wenn der Entwickler damit nicht einverstanden ist, dann > kann er einen Fork anlegen ohne das Nutzungsrecht zu übertragen. > Somit ist das völlig fair. Das Unternehmen hat also in diesem Fall keine > Rechte die Erweiterungen in das Projekt zu übernehmen. Das ist wieder einmal falsch. Natürlich kann das Unternehmen die Erweiterungen in das Projekt übernehmen. Damit würde es aber die Möglichkeit aufgeben das Projekt jemals wieder unter einer proprietären Lizenz zu vertreiben.
Bernd K. schrieb: > Bernd Kr. schrieb: >> Wie gesagt, wir haben in erster Linie Kunden zu betreuen. >> Und unsere Kunden haben individuell angepasste Versionen unter >> proprietärer Lizenz. > > Warum? Warum nicht für die individuellen Anpassungsarbeiten und den > Support dafür Geld verlangen, diese aber dennoch ebenfalls unter GPL zu > stellen und den betreffenden Kunden den Quelltext dazu mitliefern? > Welchen Grund gibt es diese individuellen Anpassungen für einzelne > Kunden unter eine proprietäre Lizenz zu stellen? Die Erweiterungen sind kundenspezifisch und geheim. Ein Vertrieb unter GPL erscheint daher nicht angemessen.
Bernd Kr. schrieb: > Die Erweiterungen sind kundenspezifisch und geheim. > Ein Vertrieb unter GPL erscheint daher nicht angemessen. Du musst den Quelltext nach GPL nur denjenigen [auf Anfrage] geben, denen du das Kompilat verkauft hast. Oder ist der Quelltext so geheim, dass ihn nicht mal die Kunden sehen dürfen?
Naja. Das liest sich ja alles recht gut und schön. Dennoch läuft es letztlich darauf hinaus, dass der TO für die Nutzung der Software entweder gar nichts verlangt oder aber das auschliessliche Nutzungsrecht an einer Erweiterung/Änderung, sobald sie veröffentlicht ist, dafür beansprucht. Es spricht zunächst nichts dagegen, die ursprüngliche SW als Leistung zu betrachten, die im Voraus erbracht wird - und ohne Zwang zu einer Gegenleistung. Eine eventuelle Erweiterung aber schon von vorneherein für sich als Leistung als Ausgleich der ursprünglichen zu beanspruchen hat dann, wie man hierzulande sagt, ein "G'schmäckle", wenn es auch de jure keine unzulässige Bereicherung darstellen mag. "Dann lass es", wäre meine spontane Antwort. Auch muss ich sagen, dass die Waage von Leistung und Gegenleistung sich, in dem Fall, das alle Nutzer ihre Erweiterungen posten, sich dann zu dem nicht mehr angemessenem Vorteil des TO neigen muss; einfach nur weil die Zeit fortschreitet und immer mehr von dem Code gar nicht mehr vom ursprünglichen Autor stammt. Dennoch erhält er auch daraus Vorteile. Was soll denn die Gegenleistung dafür sein? OpenSource steht nach meinem Empfinden nicht für einen Austausch von Leistungen, sondern ein Teilen von Wissen und Erfahrung ohne das daraus eine rechtliche Verpflichtung zur Gegenleistung resultiert.
GPLer schrieb: > Du musst den Quelltext nach GPL nur denjenigen [auf Anfrage] geben, > denen du das Kompilat verkauft hast. Nein, das ist falsch. Als Copyrightinhaber muss ich niemandem den Quelltext geben. > Oder ist der Quelltext so geheim, > dass ihn nicht mal die Kunden sehen dürfen? Doch, die Kunden bekommen den Quelltext. Aber stünde er unter GPL, dann könnte ihn jeder MA anderweitig verwenden, z.B. nach Kündigung einfach mit zur Konkurrenz nehmen. Im übrigen läuft das nach den Bedingungen des Kunden.
Ein erzwungenes CLA und eine eingermaßen offene Lizenz schließen sich quasi aus. Nehmt irgendeine Open source Lizenz, dann könnt ihr nicht verhindern, dass Leute Code dazuwerfen, ohne dass ihr alle Rechte an dem neuen Code bekommt. Also kommt keine nahmhafte Open Source Lizenz für euch in Frage. Offene Forks (für die auch Geld genommen werden darf, wenn der Code weiterhin unter einer offenen Lizenz verbreitet wird) könnt ihr kaum verhindern. Das ist der Grundgedanke von Open Source. Wenn ihr damit nicht klarkommt, ist das für euch das falsche Modell. Andererseits, wenn ihr die treibende Kraft an dem Projekt bleibt, dann haben andere Entwickler interesse daran ihren Code in den Hauptentwicklungszweig zu bringen. Dann unterschreiben die auch freiwillig eine CLA, so dass ihr auch die Modifikationen unter anderen Lizenzen vertreiben könnt. Dennoch, mir scheint Open Source ist nicht mit euren Vorstellungen vereinbar. edit Ihr könnt den Code natürlich nur zur Nutzung und ohne weitere Rechte für den Nutzer nur nach Unterzeichnung des CLAs zur Verfügung stellen. Das ist dann aber nichts, was die OSI Open Source nennen würde...
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Staubfänger schrieb: > Naja. Das liest sich ja alles recht gut und schön. Dennoch läuft es > letztlich darauf hinaus, dass der TO... Ich heiße Bernd. > ...für die Nutzung der Software > entweder gar nichts verlangt oder aber das auschliessliche Nutzungsrecht Mööp. Total falsch. Habe ich weder so geschrieben, noch so gemeint. Von "ausschließlichem Nutzungsrecht" war nie die Rede! Selbstverständlich dürften alle Lebensformen des Universums die SW für alle Zeiten Nutzen, und zwar im Sinne der GPL. > Auch muss ich sagen, dass die Waage von Leistung und Gegenleistung sich, > in dem Fall, das alle Nutzer ihre Erweiterungen posten... Niemand muss was posten, wir würden ein Community Repository hosten. > ..., sich dann zu dem nicht mehr angemessenem Vorteil Was ist "Angemessen"? Ist das juristisch belastbar? > des TO neigen muss; einfach nur weil die > Zeit fortschreitet und immer mehr von dem Code gar nicht mehr vom > ursprünglichen Autor stammt. Ich gehe davon aus, dass kaum Beiträge aus der Community kommen werden. Wir werden auch weiterhin mit großem Abstand die Hauptarbeit leisten. > Dennoch erhält er auch daraus Vorteile. Was > soll denn die Gegenleistung dafür sein? Wofür ist das wichtig? Auf welches Gesetz beziehst du dich?
Mathias M. schrieb: > Offene Forks (für die auch Geld genommen werden darf, > wenn der Code weiterhin unter einer offenen Lizenz verbreitet wird) > könnt ihr kaum verhindern. Wollen wir auch nicht.
Mathias M. schrieb: > edit Ihr könnt den Code natürlich nur zur Nutzung und ohne weitere > Rechte für den Nutzer nur nach Unterzeichnung des CLAs zur Verfügung > stellen. Das ist dann aber nichts, was die OSI Open Source nennen > würde... Danke für deinen Beitrag, du scheinst dich auszukennen?
Bernd Kr. schrieb: > Staubfänger schrieb: >> Naja. Das liest sich ja alles recht gut und schön. Dennoch läuft es >> letztlich darauf hinaus, dass der TO... > Ich heiße Bernd. Das macht mir nichts aus. Irgendwie muss man die Leute ja nennen. >> ...für die Nutzung der Software >> entweder gar nichts verlangt oder aber das auschliessliche Nutzungsrecht > Mööp. Total falsch. Habe ich weder so geschrieben, noch so gemeint. > Von "ausschließlichem Nutzungsrecht" war nie die Rede! > Selbstverständlich dürften alle Lebensformen des Universums die SW für > alle Zeiten Nutzen, und zwar im Sinne der GPL. "Mööp"? Sag mal, sind wir hier im Kindergarten oder bist Du mir so über, dass Du Dir ein Recht zuschreibst, mich abzukanzeln? Sehr beachtlich, mein lieber TO. Sehr beachtlich! Du hast geschrieben, dass Du Dir das Recht vorbehalten willst, die Erweiterung/Änderung kommerziell zu nutzen. Zwar ist das nicht exakt das selbe, was ich schrieb, aber es trifft doch den wesentlichen Punkt um den es in meinem Beitrag ging. Deine "Präzision" in diesem Punkt führt zu keiner Notwendigkeit einer Revision meiner Aussage. Sie kommt mir mehr wie ein Versuch vor, mich zu "dissen". >> Auch muss ich sagen, dass die Waage von Leistung und Gegenleistung sich, >> in dem Fall, das alle Nutzer ihre Erweiterungen posten... > Niemand muss was posten, wir würden ein Community Repository hosten. Das ist nur die Frage eines technisches Details. Nichts was am Wesen der Sache etwas ändert. >> ..., sich dann zu dem nicht mehr angemessenem Vorteil > Was ist "Angemessen"? Ist das juristisch belastbar? Da kalkuliert man anhand vergleichbarer SW und unter Hinzuziehung von Sachverständigen, was die SW wert ist und was dazu im Vergleich die SW mit einer fraglichen Änderung/Erweiterung wert ist. Letzteres ist aus den Rechnungen ersichtlich, die Du Deinen Kunden ausgestellt hast. Das wird schon schön belastbar. >> des TO neigen muss; einfach nur weil die >> Zeit fortschreitet und immer mehr von dem Code gar nicht mehr vom >> ursprünglichen Autor stammt. > Ich gehe davon aus, dass kaum Beiträge aus der Community kommen werden. > Wir werden auch weiterhin mit großem Abstand die Hauptarbeit leisten. Schön. Aber warum dann die überhaupt die Frage? Sie hat ja nur einen Sinn, wenn die Änderungen/Erweiterungen für Dich einen Wert haben? Also bitte, keine Nebelkerzen. >> Dennoch erhält er auch daraus Vorteile. Was >> soll denn die Gegenleistung dafür sein? > Wofür ist das wichtig? Auf welches Gesetz beziehst du dich? Da müsste ich mal nachschlagen. Aber es ergibt sich aus grundlegenden Erwägungen, dass, wenn Du eine SW für eine Leistung hälst und die Erweiterung auch für eine Leistung, an der Du Rechte haben willst (sonst würdest Du das ja nicht in Deine Lizenzbedingungen schreiben), zwei Leistungen zur Rede stehen denen (sicher in der Höhe, aber nicht dem Grunde nach, strittig) finanzielle Werte zugeordnet werden können. Und wenn das geschehen ist, kann auch in Frage gestellt werden, ob sich beide Leistungen die Waage halten. Es gibt da verschiedene Tatbestände bei denen einer eine Leistung erhält für die der andere keine oder eine nur ungenügende Gegenleistung erhält. Ob das dann fahrlässig oder vorsätzlich geschah ... Ich will Dir das ja nicht unterstellen; vielleicht hast Du Dir das ja alles nur nicht richtig überlegt. Aber Du hast danach gefragt.
Bernd Kr. schrieb: > Aber leider keine gute Kinderstube genossen, oder legst du die nur im > Internet ab? Ich brauche mich vor dir nicht zu rechtfertigen. Insbesondere bei dieser wiederholten unsachlichen Diskussionsweise deinerseits. Meine Person tut in dieser Diskussion nichts zur Sache. Ich habe auch einen Namen, mit dem ich hier registriert bin. Wenn meine Person nichts zur Sache tut, dann poste ich immer anonym. So einfach ist das. >Oben hast du dich aus dem Fenster gelehnt und (falsche) juristische > Aussagen gemacht. Ich habe nie gesagt, dass du mit deinem Code, an dem du das Urheberrecht besitzt, nicht tun kannst was du willst. >Ich Argumentiere nicht, ich Diskutiere nicht. Und hast du dann in einem Forum gefragt? >Ich habe ein konkretes Anliegen und benötige dabei juristische > Unterstützung. Und hast du dann in einem Forum gefragt?
Meine Güte. Da haben wir ja wieder mal nen echten "Unternehmer", eine "Führungspersönlichkeit", erwischt. Wer oder was nicht zu seinen Absichten passt, wird "beiseite geräumt". Die modernen Zeiten. Also machen wir es kurz: Eine solche Lizenz gibt es nicht. Du wirst sie selbst formulieren müssen. Falls Du nicht an Dich halten kannst, lieber TO, "disse" mich ruhig nochmal. Das ändert an den Tatsachen nicht das Geringste.
Da es ja sowieso um ein zukünftiges quelloffenes Projekt geht, könnte der liebe Bernd ja mal vorstellen um welches tolle Projekt es überhaupt geht, mit dem er die Community hier beglücken will. Wir werden dann auch brav dankbar sein diese Gabe zu empfangen.
Staubfänger schrieb: > Also machen wir es kurz: Eine solche Lizenz gibt es nicht. Du wirst sie > selbst formulieren müssen. Du hast Humor, ich mag das. Dein "kurz" wurde vor 5 Tagen in der allerersten Antwort bereits vermutet und in der zweiten Antwort prompt bestätigt. Und wenn die Idee von Bernd Kr. tatsächlich so orkendämlich ist, wie hier allseits vermutet wird, warum lasst ihr ihn dann nicht einfach damit auf die Fresse fliegen? Falls die Vermutung stimmt, dürfte das doch unvermeidlich sein ... Aber wie immer gute Show hier!
Achja, Bernd, wenn du glaubst Open Source würde daraus bestehen der Community großzügigerweise und gnändigerweise irgendein "tolles" Projekt anzubieten, dann liegst du komplett falsch. Es funktioniert nur durch GEGENSEITIGES Geben UND Nehmen. Wenn eines dieser Bedingungen fehlt, ist das Projekt bereits tot.
Witzbold schrieb: > Staubfänger schrieb: >> Also machen wir es kurz: Eine solche Lizenz gibt es nicht. Du wirst sie >> selbst formulieren müssen. > > Du hast Humor, ich mag das. Dein "kurz" wurde vor 5 Tagen in der > allerersten Antwort bereits vermutet und in der zweiten Antwort prompt > bestätigt. > > Und wenn die Idee von Bernd Kr. tatsächlich so orkendämlich ist, wie > hier allseits vermutet wird, warum lasst ihr ihn dann nicht einfach > damit auf die Fresse fliegen? Falls die Vermutung stimmt, dürfte das > doch unvermeidlich sein ... > > Aber wie immer gute Show hier! Na ja. "Gute Show"? Aber natürlich wollen wir hier in der Regel nicht blank die Frage beantworten, sondern auch erklären ob und welche Probleme es mit den Voraussetzungen gibt, auf denen die Frage beruht. Und genau WEIL wir die Leute nicht auf die Fresse fallen lassen wollen. Das wird aber, sicher nicht zufällig, um so vehementer von den Fragestellern abgewiesen, je mehr sie von sich selbst und ihren Absichten überzeugt sind und je weniger Faktenwissen und je weniger "Hausverstand" sie besitzen. (Mal von Fällen der einfachen Geheimhaltung abgesehen). Wenn dann noch persönliche Herabsetzungen der Antworter dazukommen, dann wird um so klarer, dass es dem TO entweder um Unrecht (im weiteren, nicht notwendigerweise im juristischen Sinne) geht oder das Ego (oder beides). Das stellt sich aber erst im Verlaufe der Threads, durch Rede und Gegenrede heraus, so das es eben einige Stunden bis Tage dauert, bis das herauskommt. Hast Du das jetzt verstanden, oder soll ich Dir noch was erklären, Witzbold?
Bernd Kr. schrieb: > GPLer schrieb: >> Du musst den Quelltext nach GPL nur denjenigen [auf Anfrage] geben, >> denen du das Kompilat verkauft hast. > Nein, das ist falsch. > Als Copyrightinhaber muss ich niemandem den Quelltext geben. Falsch! Wenn der Code unter der GPL steht, dann musst du jedem den Code geben, der dich danach fragt. Denn nur so ist sichergestellt, dass es freie Software bleibt. Dieses Recht kann man vor Gericht einklagen, wenn du dich weigerst. Die FSF freut sich immer auf solche Prozesse... Bernd Kr. schrieb: > und benötige dabei juristische > Unterstützung. Dann frag einen juristen, verflucht nochmal! Es gibt mittlerweile mehr als genug juristen, dich sich auf solche Fragen spezialisiert haben. Ach halt, das würde ja Geld kosten...
Kaj schrieb: >> Als Copyrightinhaber muss ich niemandem den Quelltext geben. > Falsch! Wenn der Code unter der GPL steht, dann musst du jedem den > Code geben, der dich danach fragt. > Dieses Recht kann man vor Gericht einklagen, wenn du dich weigerst. Du hast unrecht, und zwar gleich in zwei Punkten: * Als Copyrightinhaber muss ich gar nichts. * Nur der Copyrightinhaber kann klagen, sonst niemand. Kaj schrieb: > Dann frag einen juristen Darauf wird es wahrscheinlich hinauslaufen. Die Antwort von Mathias M. schein mir bisher als einzige fundiert. Aber hier posten so viele (wie du) ihr fehlerhaftes Halbwissen, dass es beinahe unmöglich ist die korrekten Antworten herauszupicken.
Bernd Kr. schrieb: > Kaj schrieb: >>> Als Copyrightinhaber muss ich niemandem den Quelltext geben. >> Falsch! Wenn der Code unter der GPL steht, dann musst du jedem den >> Code geben, der dich danach fragt. >> Dieses Recht kann man vor Gericht einklagen, wenn du dich weigerst. > > Du hast unrecht, und zwar gleich in zwei Punkten: > * Als Copyrightinhaber muss ich gar nichts. > * Nur der Copyrightinhaber kann klagen, sonst niemand. Da hat Bernd völlig Recht und Kaj Unrecht. Anders sieht es natürlich aus, wenn Code mit unterschiedlichen Urheberrechten vermischt wurde. Und nur darum geht es hier.
> * Als Copyrightinhaber muss ich gar nichts. > * Nur der Copyrightinhaber kann klagen, sonst niemand. Wenn du dein Zeug unter eine Lizenz stellst, musst du die Lizenz auch einhalten. >Does the GPL require that source code of modified versions be posted to the public? (#GPLRequireSourcePostedPublic) >The GPL does not require you to release your modified version, or any part f it. You are free to make modifications and use them privately, without ever releasing them. This applies to organizations (including companies), too; an organization can make a modified version and use it internally without ever releasing it outside the organization. >But if you release the modified version to the public in some way, the GPL requires you to make the modified source code available to the program's users, under the GPL. >Thus, the GPL gives permission to release the modified program in certain ways, and not in other ways; but the decision of whether to release it is up to you. --------- If I know someone has a copy of a GPL-covered program, can I demand he give me a copy? (#CanIDemandACopy) No. The GPL gives him permission to make and redistribute copies of the program if and when he chooses to do so. He also has the right not to redistribute the program, when that is what he chooses. von http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq#GPLRequireSourcePostedPublic Mit anderen Worten: Interne Nutzung ist ok, Kundenspezifische Anpassungen würde man vielleicht auch nicht als "release to the public" werten, aber sobald die Software oder ein Gerät mit der Software irgendwo öffentlich verkauft wird, musst du den Quellcode herausgeben (ggf. nur auf Anfrage). Du kannst dich also einfach entschließen, die Software nicht weiterzugeben, dann kannst du auch alles für dich behalten. Der beste Ausweg wäre vermutlich ein Pluginsystem für deine Software. So kannst du deine Plugins unter eine andere Lizenz stellen und für dich behalten (Achtung: Es kommt darauf an, wie die Plugins Softwaretechnisch eingebunden werden) >* Das soll Beiträge anderer einschließen, und zwar ohne deren Zustimmung. >* Andere dürfen das nicht. Automatisch die Rechte anderer zu übernehmen bzw. diesen wegzunehmen ist keine gute Idee. Ich würde einfach die Zustimmung erfragen. Viele Entwicker sind auch froh, wenn die Features benutzt werden und sie sich nicht mehr um die Code-Pflege kümmern müssen, solange eben noch ein freie Variante der Software öffentlich zur Verfügung steht.
dfgh schrieb: > Wenn du dein Zeug unter eine Lizenz stellst, musst du die Lizenz auch > einhalten. Das ist grober Unsinn.
>Das ist grober Unsinn.
Dann schreib mal mehr. Deine Aussage hilft mir als Leser nix.
stm32lover schrieb: > Dann schreib mal mehr. Deine Aussage hilft mir als Leser nix. Das wurde bereits alles geschrieben. Der Urheberrechtsinhaber muss sich natürlich nicht an seine eigene Lizenz halten bzw. kann den Code gleichzeitig unter beliebige Lizenzen stellen. Das sollte doch auch logisch sein.
Bernd Kr. schrieb: > GPLer schrieb: >> Du musst den Quelltext nach GPL nur denjenigen [auf Anfrage] geben, >> denen du das Kompilat verkauft hast. > Nein, das ist falsch. > Als Copyrightinhaber muss ich niemandem den Quelltext geben. Jetzt machst du dich wirklich lächerlich. Das ist das fundamentale Grundprinzip der GPL. >> Oder ist der Quelltext so geheim, >> dass ihn nicht mal die Kunden sehen dürfen? > Doch, die Kunden bekommen den Quelltext. > Aber stünde er unter GPL, dann könnte ihn jeder MA anderweitig > verwenden, z.B. nach Kündigung einfach mit zur Konkurrenz nehmen. Wenn der Kunde so großzügig ist, jedem seiner Mitarbeiter den Code zu schenken, ja. Das hat aber nichts mit der GPL zu tun. Die GPL stellt keinen automatischen Zwang dar, jedem alles zu geben. Sie bezieht sich lediglich darauf, dass, wenn man jemandem das Binary gibt, man ihm auch den Code geben muss und dass derjenige dann die gleichen Rechte hat, wie man selbst. > Im übrigen läuft das nach den Bedingungen des Kunden. Wenn der eh deine Lizenzbedingungen vorgibt, warum fragst du dann hier? Bernd Kr. schrieb: > Von "ausschließlichem Nutzungsrecht" war nie die Rede! > Selbstverständlich dürften alle Lebensformen des Universums die SW für > alle Zeiten Nutzen, und zwar im Sinne der GPL. Im Sinne der GPL ist, dass der Code und alles, was darauf basiert, für immer und ewig frei ist. Das ist es, was manche den viralen Character der GPL nennen und was laut Microsoft die GPL kommunistisch und damit zum erklärten Gegner der freien [sic] Welt macht. Damit ist das, was du möchtest, nicht frei im Sinne der GPL. Bernd Kr. schrieb: > Ich gehe davon aus, dass kaum Beiträge aus der Community kommen werden. > Wir werden auch weiterhin mit großem Abstand die Hauptarbeit leisten. Bernd Kr. schrieb: > Mathias M. schrieb: >> Offene Forks (für die auch Geld genommen werden darf, >> wenn der Code weiterhin unter einer offenen Lizenz verbreitet wird) >> könnt ihr kaum verhindern. > > Wollen wir auch nicht. Das steht aber im direkten Kontrast zu dem, was du oben schreibst. Da meintest du, du willst, dass jeder andere, der Code für dein Projekt schreibt, ihn verschenken muss und du ihn dann verkaufen darfst. unfair schrieb: > Meine Person tut in dieser Diskussion nichts zur Sache. > Ich habe auch einen Namen, mit dem ich hier registriert bin. Wenn meine > Person nichts zur Sache tut, dann poste ich immer anonym. Mit anderen Worten: Wenn du nicht willst, dass deine Aussagen mit dir in Verbindung gebracht werden können. > Bernd Kr. schrieb: >> und benötige dabei juristische >> Unterstützung. > Dann frag einen juristen, verflucht nochmal! Es gibt mittlerweile mehr > als genug juristen, dich sich auf solche Fragen spezialisiert haben. > Ach halt, das würde ja Geld kosten... Das wird wohl das Problem sein. Aber wenn man was will, das im Zweifelsfall auch vor Gericht Bestand hat, wird man da nicht drum rum kommen. 47
Rolf M. schrieb: >> Als Copyrightinhaber muss ich niemandem den Quelltext geben. > > Jetzt machst du dich wirklich lächerlich. Das ist das fundamentale > Grundprinzip der GPL. Also nochmal: Wenn ich Code schreibe, diesen dann unter GPL stelle, dann darf ich natürlich diesen eigenen Code noch weiterentwickeln und diese Version dann closed/proprietär vertreiben. Rolf M. schrieb: > Mit anderen Worten: Wenn du nicht willst, dass deine Aussagen mit dir in > Verbindung gebracht werden können. Genau. Weil es nichts zur Sache tut.
Rolf M. schrieb: >>> Du musst den Quelltext nach GPL nur denjenigen [auf Anfrage] geben, >>> denen du das Kompilat verkauft hast. >> Nein, das ist falsch. >> Als Copyrightinhaber muss ich niemandem den Quelltext geben. > > Jetzt machst du dich wirklich lächerlich. Das ist das fundamentale > Grundprinzip der GPL. Du solltest dich wirklich besser informieren, bevor du öffentlich Worte wie "lächerlich" in den Mund nimmst. Sonst machst am ende nur du dich lächerlich... > Im Sinne der GPL ist, dass der Code und alles, was darauf basiert, für > immer und ewig frei ist. Nein, nein, nein. Das wurde nun schon so oft geschrieben und selbst von "unfair" bestätigt. Der Copyrightinhaber darf den Code jederzeit ändern und trotzdem unter einer proprietären Lizenz vertreiben! Ob das auch im Sinne von Stallman ist weiß ich nicht. Rolf M. schrieb: > Bernd Kr. schrieb: >> Mathias M. schrieb: >>> Offene Forks (für die auch Geld genommen werden darf, >>> wenn der Code weiterhin unter einer offenen Lizenz verbreitet wird) >>> könnt ihr kaum verhindern. >> >> Wollen wir auch nicht. > > Das steht aber im direkten Kontrast zu dem, was du oben schreibst. Da > meintest du, du willst, dass jeder andere, der Code für dein Projekt > schreibt, ihn verschenken muss und du ihn dann verkaufen darfst. Nein, das ist kein Widerspruch. Außerdem steht das was du schreibst nirgends, das ist lediglich deine Interpretation. Sollten wir uns entscheiden den Code unter GPL zu stellen können (und wollen) wir auch nicht verhindern, dass andere damit Geld machen. Sie müssten das halt nur im Ramen der GPL tun, wir nicht. So, ich muss los, bin erst Sonntagabend wieder da. MfG, Bernd
Bernd Kr. schrieb: > Sie müssten das halt nur im Ramen der GPL tun, wir nicht. Und genau das ist der hochgradig unfaire Teil, wenn ihr fremden Code einbaut und euch auch für diesen nicht an die GPL halten müsstet.
Bernd Kr. schrieb: > GPLer schrieb: >> Du musst den Quelltext nach GPL nur denjenigen [auf Anfrage] geben, >> denen du das Kompilat verkauft hast. > Nein, das ist falsch. > Als Copyrightinhaber muss ich niemandem den Quelltext geben. Du bist aber nicht der "Copyrightinhaber", die Hälfte davon wurde von zig anderen Leuten beigesteuert. Die haben in jeder Hinsicht die exakt selben Rechte an dem Code wie Du. So funktioniert die GPL nun mal. Das hindert andere Firmen nicht daran mit eigenen Zusatzdienstleistungen oder Zusatzprodukten dazu trotzdem Geld damit zu verdienen, zum Beipiel https://www.ansible.com/community fällt mir grad dazu ein, das ist GPL aber es gibt kostenpflichtige Zusatztools dafür: https://www.ansible.com/pricing Aber wenn die Entwickler alle ausschließlich für Dich arbeiten sollen an Deinem eigenen proprietären Produkt und keine Rechte an den Früchten ihrer Arbeit haben sollen dann wirst Du sie für ihre Arbeit irgendwie anderweitig kompensieren müssen.
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Bearbeitet durch User
Bernd K. schrieb: > So funktioniert die GPL nun mal. Ja schön. Er will ja aber die GPL eben nicht verwenden und stattdessen eine eigene unfreie Lizenz hernehmen/erstellen. Nur darum geht es doch hier.
unfair schrieb: > Bernd K. schrieb: >> So funktioniert die GPL nun mal. > > Ja schön. Er will ja aber die GPL eben nicht verwenden und stattdessen > eine eigene unfreie Lizenz hernehmen/erstellen. Nur darum geht es doch > hier. Er hat sich aber in dem zitierten Posting explizit auf die GPL bezogen, deshalb habe ich seine Aussage korrigiert.
Dann schreib ich nochmal. Veröffentlicht ihr Code "all rights reserved", ohne Open Source Lizenz, dann darf sich den jeder runterladen und privat oder intern nutzen. Abgeleitete werke dürfen erstmal nicht verbreitet werden. Addons können dennoch programmiert und unter jeder beliebigen Lizenz vertrieben dürfen, ohne das ihr Rechte daran bekommen würdet. Wenn ihr eine CLA zum Download des Codes unterschreiben lasst, ich weiß nicht ob das 100% bindend sein muss. Wenn jemand dann die Schnittstellen dokumentiert, kann ein dritter schon wieder Addons programmieren, ohne dass ihr Rechte an seinem Code bekommt. Rechte an fremdem Code bekommt man nur, indem aktiv die Rechte zugesagt werden. Aber nochmal, wenn ihr eh treibende Kraft bleibt, dann haben Beitragende oft ein interesse, dass ihr den Code mitvertreibt. Je nach dem ob ihr jetzt von einer Community oder eher von Konkurrenten Beiträge erwartet. Wenn ihr den Code unter GPL (ohne weitere Einschränkungen) stellt, dann können Konkurrenten sich Geld bezahlen lassen, um GPL Erweiterungen zu programmieren. Vertreiben dürfen sie aber das Gesamtprojekt nur unter der GPL. Das ist schon eine gewaltige Einschränkung für die meisten. Zumal viele Firmen ohnehin die GPL scheuen. Was halt wirklich rechtlich wirksam ist, wenn jemand Code einsendet, das er dann die CLA unterschreibt, damit ihr den Code frei vertreiben könnt. Ansonsten könnt ihr den Code nicht in euren Zweig aufnehmen. Ihr könnt natürlich auch die Programmierschnittstellen offenlegen, und das Programm dann entweder nur Binär oder mit "all rights reserved" Code verschenken... Irgendwie dreh ich mich ein bisschen im Kreis.
Bernd Kr. schrieb: > Genau darum geht es. > Nur hätte ich halt die GPL gerne dahingehend erweitert, Das kannst du ja einfach machen! Du nimmst die Teile der Lizenz die du brauchen kannst und fügst deine eigenen hinzu! Damit hast du zwar keine GPL mehr sondern eine BerndK-Lizenz. Verstehst du was ich damit meine? Du musst nicht zwingend GPL nehmen, es reicht wenn es Teile davon sind und formulierst damit deine eigene.
Marc H. schrieb: > Du musst nicht zwingend GPL nehmen, es reicht wenn es Teile davon sind > und formulierst damit deine eigene. Natürlich ist die GPL selbst auch vom Copyright geschützt und man darf nicht einfach Textteile daraus entnehmen und in eine eigene Lizenz einbauen. Der GPL-Text selbst ist unfrei.
unfair schrieb: > Marc H. schrieb: >> Du musst nicht zwingend GPL nehmen, es reicht wenn es Teile davon sind >> und formulierst damit deine eigene. > > Natürlich ist die GPL selbst auch vom Copyright geschützt und man darf > nicht einfach Textteile daraus entnehmen und in eine eigene Lizenz > einbauen. > Der GPL-Text selbst ist unfrei. Er soll doch nicht den GPL-Text 1:1 kopieren sondern den Sinn übernehmen. Wenn er der Meinung ist das dieser oder jener Part für ihn geeignet ist, soll er ihn in seine Lizenz schreiben!
closed software foundation schrieb im Beitrag #4567910:
> Diese Software wird unter der BPL* lizensiert.
5) Veränderter Quellcode muss an B zugesendet werden
unfair schrieb: > Marc H. schrieb: >> Du musst nicht zwingend GPL nehmen, es reicht wenn es Teile davon sind >> und formulierst damit deine eigene. > > Natürlich ist die GPL selbst auch vom Copyright geschützt und man darf > nicht einfach Textteile daraus entnehmen und in eine eigene Lizenz > einbauen. > Der GPL-Text selbst ist unfrei. Es ist sehr begrüßenswert und erfreulich, daß Du anderen die GPL erklären möchtest, aber dann mach' es doch bitte richtig, ja? http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#ModifyGPL Auch Deine Aussagen hinsichtlich der Veröffentlichung des Quellcodes sind leider nicht richtig. Wer Software unter der GPL vertreibt, muß seinen Quellcode zumindest auf Anfrage jedem geben, an den er seine Software weitergegeben hat. Wer das nicht tut, verhindert die Rechtswirksamkeit seines eigenen Lizenzvertrages und hat dann schlimmstenfalls gar keine Handhabe, wenn der Abnehmer etwas Unerwünschtes mit der Software tut. Davon vollkommen unberührt ist das Recht des Urhebers, die Software in derselben oder unterschiedlichen Versionen zeitgleich zur GPL auch unter einer oder mehreren anderen Lizenzen seiner Wahl zu vertreiben. Aber für diese Versionen darf er dann natürlich nicht mehr mit der GPL werben. All das steht in der GPL-FAQ: http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html
Sheeva P. schrieb: > Es ist sehr begrüßenswert und erfreulich, daß Du anderen die GPL > erklären möchtest, aber dann mach' es doch bitte richtig, ja? > > http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#ModifyGPL Ok, das ist interessant, weil in der Lizenz selbst ja folgendes steht: >Everyone is permitted to copy and distribute verbatim copies >of this license document, but changing it is not allowed. Deinen patzigen Stil kannst du dir aber trotzdem behalten. >All das steht in der GPL-FAQ: All das ist bereits geklärt.
unfrei schrieb: > Sheeva P. schrieb: >> Es ist sehr begrüßenswert und erfreulich, daß Du anderen die GPL >> erklären möchtest, aber dann mach' es doch bitte richtig, ja? >> >> http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#ModifyGPL > > Ok, das ist interessant, weil in der Lizenz selbst ja folgendes steht: > >>Everyone is permitted to copy and distribute verbatim copies >>of this license document, but changing it is not allowed. Auch das hat einen rechtlichen Hintergrund: veränderte Versionen wären eben nicht mehr die GPL und sollen, wie der "#ModifyGPL"-Teil der FAQ sagt, auch nicht als solche bezeichnet werden. > Deinen patzigen Stil kannst du dir aber trotzdem behalten. Eigentlich wollte ich besonders freundlich sein, weil ich Dein Anliegen, über die GPL aufzuklären, wirklich prima finde. Ich fürchte nur, daß das ohne Kenntnis der FAQ kaum möglich ist, zumal die hier gestellten Fragen darin ausführlich beantwortet werden. Das erkennst Du ja an dem Beispiel oben: nach der Lektüre der GPL bist Du einem Mißverständnis aufgesessen, welches nur die GPL-FAQ aufklären konnte. Insofern tut es mir leid, wenn Du meinen Hinweis als patzig wahrgenommen hast. Nichts für ungut, aber wenn ich patzig sein wollte, dann würdest Du es ganz sicher merken. ;-)
Sheeva P. schrieb: > Eigentlich wollte ich besonders freundlich sein, Ok entschuldige bitte, dann habe ich das falsch aufgenommen. > weil ich Dein Anliegen, > über die GPL aufzuklären, wirklich prima finde. Ich fürchte nur, daß das > ohne Kenntnis der FAQ kaum möglich ist, zumal die hier gestellten Fragen > darin ausführlich beantwortet werden. Das erkennst Du ja an dem Beispiel > oben: nach der Lektüre der GPL bist Du einem Mißverständnis aufgesessen, > welches nur die GPL-FAQ aufklären konnte. Naja gut. Meine Meinung stammte nicht primär aus dem GPL-Text, sondern aus anderen Quellen, die dann wiederum auf den GPL-Text als Beleg verwiesen. Die FAQ kannte ich auch, aber nicht diesen speziellen Abschnitt. Wie dem auch sei denke ich aber, dass es eine extrem schlechte Idee ist sich seine Lizenz irgendwie zusammenzustückeln. Das wird IMO nicht zu einem gerichtsfesten Ergebnis führen. Der gesunde Menschenverstand oder was man mit seiner Lizenz aussagen wollte zählt vor Gericht nicht, sondern bestimmte Formulierungen und Spitzfindigkeiten.
Bernd Kr. schrieb: > Rolf M. schrieb: >>>> Du musst den Quelltext nach GPL nur denjenigen [auf Anfrage] geben, >>>> denen du das Kompilat verkauft hast. >>> Nein, das ist falsch. >>> Als Copyrightinhaber muss ich niemandem den Quelltext geben. >> >> Jetzt machst du dich wirklich lächerlich. Das ist das fundamentale >> Grundprinzip der GPL. > > Du solltest dich wirklich besser informieren, bevor du öffentlich Worte > wie "lächerlich" in den Mund nimmst. Sonst machst am ende nur du dich > lächerlich... Wenn du jemandem unter GPL ein Programm gibst, musst du demjenigen auch den Source-Code dieses Programms geben, zumindest wenn er danach fragt. Durch die Nutzung der GPL verpflichtest du dich dazu. Und alle, die den Code nutzen, bekommen auch das Recht, das Programm weiterzugeben und die Pflicht, in dem Fall auch den Source Code dem Empfänger zur Verfügung zu stellen, wenn er das will. Wie gesagt: Fundamentales Grundprinzip der GPL. >> Im Sinne der GPL ist, dass der Code und alles, was darauf basiert, für >> immer und ewig frei ist. > Nein, nein, nein. Das wurde nun schon so oft geschrieben und selbst von > "unfair" bestätigt. > Der Copyrightinhaber darf den Code jederzeit ändern und trotzdem unter > einer proprietären Lizenz vertreiben! Er darf ihn relizenzieren oder parallel unter anderer Lizenz vertreiben, ja. Aber er darf das nicht frei nach belieben kreuz und quer mischen. Wenn er das Programm jemandem gibt, tut er das entweder unter GPL, dann gilt auch für alles, was auf der Basis gemacht wird, die GPL, oder unter der proprietären Lizenz. Dann gilt eben die. Du kannst aber nicht den Code unter GPL weitergeben, dann ändert es jemand, gibt es dir unter GPL zurück, und danach machst du plötzlich die proprietäre Version draus. Genausowenig darf jemand von dir den proprietär lizenzierten Code kaufen und dann unter GPL weitergeben, nur weil es dein Programm auch unter GPL gibt. > Ob das auch im Sinne von Stallman ist weiß ich nicht. Ich vermute, eher nicht. > Rolf M. schrieb: >> Bernd Kr. schrieb: >>> Mathias M. schrieb: >>>> Offene Forks (für die auch Geld genommen werden darf, >>>> wenn der Code weiterhin unter einer offenen Lizenz verbreitet wird) >>>> könnt ihr kaum verhindern. >>> >>> Wollen wir auch nicht. >> >> Das steht aber im direkten Kontrast zu dem, was du oben schreibst. Da >> meintest du, du willst, dass jeder andere, der Code für dein Projekt >> schreibt, ihn verschenken muss und du ihn dann verkaufen darfst. > > Nein, das ist kein Widerspruch. > Außerdem steht das was du schreibst nirgends, das ist lediglich deine > Interpretation. Ich wüßte nicht, wie man das anders interpretieren soll: Bernd Kr. schrieb: > * Andere dürfen den Code sehen und verändern. > * Ich selbst will den Code jederzeit unter einer anderen (proprietären) > Lizenz vertreiben. > * Das soll Beiträge anderer einschließen, und zwar ohne deren > Zustimmung. > * Andere dürfen das nicht. Aber vielleicht kannst du ja erklären, wie du hier den Satz "Andere dürfen das nicht" meinst, wenn nicht genau so, wie ich es oben geschrieben habe. > Sollten wir uns entscheiden den Code unter GPL zu stellen können (und > wollen) wir auch nicht verhindern, dass andere damit Geld machen. > Sie müssten das halt nur im Ramen der GPL tun, wir nicht. Allerdings dürft ihr die Änderungen der anderen dann ebenfalls nur im Rahmen der GPL verwenden und damit nur in die GPL-Version eurer Software aufnehmen und nicht in die proprietäre. Das war aber meinem Verständnis nach genau das, was du nicht willst.
Rolf M. schrieb: > Wenn du jemandem unter GPL ein Programm gibst, musst du demjenigen > auch den Source-Code dieses Programms geben, zumindest wenn er danach > fragt. Und mit welchem Gesetz begründest du das? Wie bereits gesagt kann nur der Copyrightinhaber die Lizenz durchsetzen. Ein Empfänger kann also den Sourcecode nicht einklagen, wenn er nicht das Urheberrecht hat. Das ist, wie du so schön sagst, fundamentales Prinzip. Im gpl-violations.org-Projekt klagen beispielsweise unter anderem Copyrightinhaber des Linux-Kernels genau auf dieser Basis.
unfair schrieb: > Rolf M. schrieb: >> Wenn du jemandem unter GPL ein Programm gibst, musst du demjenigen >> auch den Source-Code dieses Programms geben, zumindest wenn er danach >> fragt. > > Und mit welchem Gesetz begründest du das? > Wie bereits gesagt kann nur der Copyrightinhaber die Lizenz durchsetzen. Bei Übergabe der Software wird durch das akzeptieren der Lizenz ein Vertrag zwischen zwei Parteien geschlossen, den natürlich beide Parteien einzuhalten haben. Wenn mir jemand den Code unter den Bedingungen der GPL gibt, sagt mir dieser Vertrag zu, dass ich den Source Code bekomme. Warum sollte ich das nicht einklagen können? Das hat doch auch gar nichts damit zu tun, wer der Urheber ist. Wenn der mir in einem Vertrag etwas zusichert, muss er das auch liefern. > Im gpl-violations.org-Projekt klagen beispielsweise unter anderem > Copyrightinhaber des Linux-Kernels genau auf dieser Basis. Hast du da mal einen Link oder so? Das würde ja komplett den Grundsätzen hinter der GPL widersprechen - und im übrigen auch dem, was auf der Seite unter "About" zu finden ist: "After all, why would somebody choose to license his software specifically under the GNU GPL, if he wouldn't agree with it's terms and obligations?" Dass man den Source Code weitergeben muss, gehört zu diesen "terms and obligations".
unfair schrieb: > dfgh schrieb: >> Wenn du dein Zeug unter eine Lizenz stellst, musst du die Lizenz auch >> einhalten. > > Das ist grober Unsinn. Ich formuliere das besser noch mal klarer: Wenn du deinen Code unter eine Lizenz stellst die dem Nutzer gewisse Rechte einräumt, und der Lizenzvertrag zustande kommt, indem zum Beispiel ein Nutzer den Code von dir erhält und die Lizenz akzeptiert, dann kannst du ihm die zugesicherten Rechte nicht nachträglich wieder wegnehmen, sondern musst dich erstmal an deine eigenen Zusicherungen in der von dir vorher gewählten Lizenz halten. Davon unberührt hast du natürlich die Möglichkeit, den Code als Ersteller auch unter beliebigen anderen Lizenzen zu veröffentlichen.
Rolf M. schrieb: > Bei Übergabe der Software wird durch das akzeptieren der Lizenz ein > Vertrag zwischen zwei Parteien geschlossen, Die GPL hat keinen Vertragscharakter wie z.B. ein EULA. Rolf M. schrieb: > Warum sollte ich das nicht einklagen können? Weil es eben kein Vertrag ist. Rolf M. schrieb: >> Im gpl-violations.org-Projekt klagen beispielsweise unter anderem >> Copyrightinhaber des Linux-Kernels genau auf dieser Basis. > > Hast du da mal einen Link oder so? Der Link steht bereits dort. Rolf M. schrieb: > "After all, why would somebody choose to license his software > specifically under the GNU GPL, if he wouldn't agree with it's terms and > obligations?" Das ist natürlich völlig richtig. Es ergibt keinen Sinn. Aber die Möglichkeit den Code einzuklagen hat nur der Urheber. dfgh schrieb: > indem zum Beispiel ein Nutzer den Code von dir erhält und die Lizenz akzeptiert, Die GPL muss nicht akzeptiert werden wie ein EULA. dfgh schrieb: > dann kannst du ihm die zugesicherten Rechte nicht nachträglich wieder > wegnehmen, Die GPL sichert keinerlei Rechte zu. Sie definiert nur Distributions-Pflichten. Und zwar den Quellcode mit zu verteilen (grob gesagt). Es ergibt natürlich keinen Sinn, wenn der Urheber das Programm unter GPL stellt, den Code aber nicht mitliefert. Der Empfänger hat dagegen aber keine Handhabe, wenn er kein Urheberrecht an dem Code hält.
Hab nochmal nachgeschaut http://www.gnu.org/licenses/gpl-violation.html
1 | Violations of the GNU Licenses |
2 | |
3 | If you think you see a violation of the GNU GPL, LGPL, AGPL, or FDL, the |
4 | first thing you should do is double-check the facts: |
5 | ... |
6 | - Is source code included in the distribution? |
7 | ... |
8 | |
9 | The copyright holder is the one who is legally authorized to take action |
10 | to enforce the license. |
Okay, das heißt dann wohl, dass man den "copyright holder" nicht auf herausgabe des Codes verklagen kann. Es geht nur um die weiterverbreitung. Punkt für euch. Mit der Frage nach:
1 | Is source code included in the distribution? |
Ist aber schon klar: Wenn Bernd das Projekt unter GPL stellt, und den Code nicht öffentlich macht, verstösst er gegen die GPL. Allerdings kann ihm dann keiner was dafür. Soweit die Theorie. Je nach Land/Gericht/Richter könnte das ergebnis einer klage aber sein, das auch der "copyright holder" selbst, den code rausgeben muss, weil es eine verletzung der Lizenz ist, und man nicht auf einhaltung der Lizenz pochen kann, wenn man sich selber nicht dran hält! Wenn ich also ein GPL-Projekt von Bernd, ohne Source-Code, weiterverbeite, kann Bernd mich zur herausgabe des Codes verklagen. Andersherum kann ich aber Bernd verklagen, wenn er meine änderungen (deren "copyright holder" ich ja bin) verbreitet, ohne den Code öffentlich zugänglich zu machen. Und genau das wäre der Fall, wenn ich mein Copyright nicht explizit abgebe. Und die einzige Institution, an die ich mein Copyright (auf Code, den ich in meiner Freizeit scheibe) freiwillig abgeben würde, wäre die FSF. Solche Schmutz-Aktionen wie die von NPM lassen wir mal außenvor, denn damit setzt man sich nur mit nacktem Arsch in die Nesseln.
unfair schrieb: > Die GPL hat keinen Vertragscharakter wie z.B. ein EULA. > [...] > Die GPL muss nicht akzeptiert werden wie ein EULA. Das spielt zum Glück alles keine Rolle. Wie alle Lizenzen ist auch die GPL ein Vertrag. Dessen Rechtswirksamkeit haben auch deutsche Gerichte bereits mehrmals bestätigt. Der Rechteinhaber hat angeboten, seine Software unter der GPL abzugeben, der Lizenznehmer hat dieses Angebot schon durch die Nutzung der Software angenommen. So funktioniert nämlich die GPL: durch die Benutzung erkennt der Lizenznehmer die Lizenz an, und erhält dadurch das Nutzungsrecht. Es ist also ein wirksamer Lizenzvertrag zustande gekommen, und den haben jetzt beide Seiten einzuhalten. Dabei ist es unerheblich, ob eine Seite sich freiwillig zu etwas verpflichtet hat. Wesentlich ist, daß sie sich dazu verpflichtet hat. Wenn eine der Vertragsparteien ihre vereinbarten Vertragspflichten nicht erfüllt, kann die andere Partei diese einklagen und/oder sogar Schadensersatz einfordern.
Sheeva P. schrieb: > Lizenznehmer hat dieses Angebot schon durch die Nutzung der Software > angenommen. Die GPL regelt die Nutzung der Software überhaupt gar nicht. Der einzige Punkt, der (von GPLv2) geregelt wird, ist die Weiterverbreitung. Also kann die Nutzung auch kein irgendwie geartetes implizites "annehmen" sein. > So funktioniert nämlich die GPL: durch die Benutzung erkennt > der Lizenznehmer die Lizenz an, und erhält dadurch das Nutzungsrecht. Welcher Abschnitt regelt denn dieses Nutzungsrecht? Tipp: Es gibt keinen. Sheeva P. schrieb: > Wie alle Lizenzen ist auch die GPL ein Vertrag. Nein ist es nicht. Das würde heißen, dass ich mit allen Urhebern einen Vertrag abschließe, wenn ich die Software über Dritte beziehe. Wie soll das im Deutschen Recht gehen?
Kaj schrieb: > Hab nochmal nachgeschaut > > http://www.gnu.org/licenses/gpl-violation.html >
1 | > Violations of the GNU Licenses |
2 | > |
3 | > If you think you see a violation of the GNU GPL, LGPL, AGPL, or FDL, the |
4 | > first thing you should do is double-check the facts: |
5 | > ... |
6 | > - Is source code included in the distribution? |
7 | > ... |
8 | > |
9 | > The copyright holder is the one who is legally authorized to take action |
10 | > to enforce the license. |
11 | > |
> Okay, das heißt dann wohl, dass man den "copyright holder" nicht auf > herausgabe des Codes verklagen kann. Es geht nur um die > weiterverbreitung. Punkt für euch. Entschuldige, aber bei den GPL-Violations geht es ja vielmehr darum, daß der Lizenznehmer die Lizenz verletzt. Natürlich kann in diesem Falle nur der Rechteinhaber seine Rechte juristisch durchsetzen -- ein Kläger kann natürlich nur die Rechte einklagen, die er innehat. Beim hier diskutierten geht es aber um etwas ganz anderes: nämlich um die Verletzung von Rechten, die der Rechteinhaber dem Lizenznehmer eingeräumt hat und die wesentlicher Bestandteil des Lizenzvertrages sind. Dabei hat allerdings der Lizenznehmer das Recht auf Herausgabe des Quellcodes, und natürlich kann er das ihm gewährte Recht auch einklagen.
Sheeva P. schrieb: > Beim hier diskutierten geht es aber um etwas ganz anderes: nämlich um > die Verletzung von Rechten, die der Rechteinhaber dem Lizenznehmer > eingeräumt hat und die wesentlicher Bestandteil des Lizenzvertrages > sind. Dabei hat allerdings der Lizenznehmer das Recht auf Herausgabe des > Quellcodes, und natürlich kann er das ihm gewährte Recht auch einklagen. Also schließe ich mit dem Urheber einen Vertrag ab, indem ich seine SW irgendwo von einem Distributor runterlade und nutze? Entschuldige, aber das ist völliger Unfug. Das musst du doch selber sehen.
unfair schrieb: > Sheeva P. schrieb: >> Lizenznehmer hat dieses Angebot schon durch die Nutzung der Software >> angenommen. > > Die GPL regelt die Nutzung der Software überhaupt gar nicht. Der einzige > Punkt, der (von GPLv2) geregelt wird, ist die Weiterverbreitung. > Also kann die Nutzung auch kein irgendwie geartetes implizites > "annehmen" sein. Tja, da sind wir im Dschungel zwischen us-amerikanischem Copyright und deutschem Urheber- und Nutzungsrecht. Das Copyright zielt nämlich nur auf die Vervielfältigung und Verbreitung der Software ab, und eben nicht auf deren Gebrauch. Deswegen sind die Hersteller proprietärer Software ja so scharf auf ihre EULAs. Das bildet übrigens auch die GPLv2 in Abschnitt 0, Absatz 2, Satz 2 ab: "The act of running the Program is not restricted". Beim Nutzungsrecht hingegen ist das andersherum: Du darfst keine fremde Software nutzen, für die Du kein explizites, vom Rechteinhaber gegebenes Nutzungsrecht hast. Diesen Sachverhalt benennt die GPLv3 in Abschnitt 2, Absatz 1, Satz 2 genauer als ihre Vorgänger: "This License explicitly affirms your unlimited permission to run the unmodified Program". > Sheeva P. schrieb: >> Wie alle Lizenzen ist auch die GPL ein Vertrag. > > Nein ist es nicht. > Das würde heißen, dass ich mit allen Urhebern einen Vertrag abschließe, > wenn ich die Software über Dritte beziehe. Wie soll das im Deutschen > Recht gehen? Dann hast Du einen Vertrag mit dem besagten Dritten, welcher wiederum einen Vertrag mit dem Autor hat (hoffentlich). Deswegen benutzen die Hersteller ihre EULAs auch bei uns, erst damit kommt nämlich auch ein Vertrag zwischen Dir und dem Hersteller zustande.
Sheeva P. schrieb: > Dann hast Du einen Vertrag mit dem besagten Dritten, welcher wiederum > einen Vertrag mit dem Autor hat (hoffentlich). Deswegen benutzen die > Hersteller ihre EULAs auch bei uns, erst damit kommt nämlich auch ein > Vertrag zwischen Dir und dem Hersteller zustande. Ok das wird mir jetzt echt zu dumm hier. Dann Verklage du mal schön die Urheber.
unfair schrieb: > Sheeva P. schrieb: >> Beim hier diskutierten geht es aber um etwas ganz anderes: nämlich um >> die Verletzung von Rechten, die der Rechteinhaber dem Lizenznehmer >> eingeräumt hat und die wesentlicher Bestandteil des Lizenzvertrages >> sind. Dabei hat allerdings der Lizenznehmer das Recht auf Herausgabe des >> Quellcodes, und natürlich kann er das ihm gewährte Recht auch einklagen. > > Also schließe ich mit dem Urheber einen Vertrag ab, indem ich seine SW > irgendwo von einem Distributor runterlade und nutze? Das hängt von der Lizenz ab, aber bei GPL-Software ist es so, daß der Distributor durch die GPL einen Lizenzvertrag mit den Upstream-Urhebern hat, der dem Distributor die Weitergabe der Nutzungsrechte erlaubt. Bei GPL-Software, deren Quellcode Du von den Urhebern selbst bekommst, gehst Du hingegen mit der GPL denselben Vertrag ein, der Dir das Recht zur Nutzung, Veränderung und Weitergabe gibt. > Entschuldige, aber das ist völliger Unfug. Das musst du doch selber > sehen. Sorry, ich kann auch nichts für die Konstrukte, die sich so ein Gesetzgeber ausdenkt. Warum sollte das Unfug sein?
unfair schrieb: > Sheeva P. schrieb: >> Dann hast Du einen Vertrag mit dem besagten Dritten, welcher wiederum >> einen Vertrag mit dem Autor hat (hoffentlich). Deswegen benutzen die >> Hersteller ihre EULAs auch bei uns, erst damit kommt nämlich auch ein >> Vertrag zwischen Dir und dem Hersteller zustande. > > Ok das wird mir jetzt echt zu dumm hier. Für Deine Wissenslücken kann ich nichts. Kein Grund, patzig zu werden. > Dann Verklage du mal schön die Urheber. Habe ich irgendwo geschrieben, daß ich das tun will? Ich habe nur versucht, Dir die Rechtssituation darzulegen.
Sheeva P. schrieb: > Für Deine Wissenslücken kann ich nichts. Ok also nochmal als einfaches Beispiel: Ich compiliere ein Binary aus meinem eigenen Code, pappe die GPL dran und lade es irgendwo hoch. Jetzt soll jeder mich auf Herausgabe des Codes verklagen können? Das ist keine Wissenslücke, sondern das ist unwahr und lächerlich. Ein anderes Wort fällt mir dazu leider nicht ein. Und damit steige ich aus dem Thema aus.
unfair schrieb: > Rolf M. schrieb: >> Bei Übergabe der Software wird durch das akzeptieren der Lizenz ein >> Vertrag zwischen zwei Parteien geschlossen, > > Die GPL hat keinen Vertragscharakter wie z.B. ein EULA. Sie ist keine EULA, hat aber trotzdem Vertragscharakter. > Rolf M. schrieb: >> Warum sollte ich das nicht einklagen können? > > Weil es eben kein Vertrag ist. http://www.ifross.org/Druckfassung/Die_GPL_kommentiert_und_erklaert.pdf sagt was anderes. Demnach kommt der Vertrag allerdings noch nicht durch den Download oder die reine Benutzung der Software zustande, sondern erst, wenn der Abnehmer sie seinerseits weiter verbreiten will. Das darf er nämlich nur, wenn er die GPL akzeptiert, und damit kommt laut obigem Text der Vertrag zustande. > Rolf M. schrieb: >>> Im gpl-violations.org-Projekt klagen beispielsweise unter anderem >>> Copyrightinhaber des Linux-Kernels genau auf dieser Basis. >> >> Hast du da mal einen Link oder so? > > Der Link steht bereits dort. Auf der Seite habe ich nichts gefunden. Ich hab jetzt nicht alles von vorne bis hinten durchgelesen, aber zumindest unter About und News hab ich nichts gefunden. Direkt unter dem Link sowieso nicht. > Rolf M. schrieb: >> "After all, why would somebody choose to license his software >> specifically under the GNU GPL, if he wouldn't agree with it's terms and >> obligations?" > > Das ist natürlich völlig richtig. Es ergibt keinen Sinn. > Aber die Möglichkeit den Code einzuklagen hat nur der Urheber. Ich sehe bisher keinen Beleg für diese Behauptung.
unfair schrieb: > Sheeva P. schrieb: >> Für Deine Wissenslücken kann ich nichts. > > Ok also nochmal als einfaches Beispiel: > Ich compiliere ein Binary aus meinem eigenen Code, pappe die GPL dran > und lade es irgendwo hoch. > Jetzt soll jeder mich auf Herausgabe des Codes verklagen können? Ja, genau. Wenn Du Deine Software unter die GPL stellst, hast Du deren Bestimmungen einzuhalten. Wenn Du das nicht willst, dann stell' Deine Software nicht unter die GPL. Was ist daran so schwer zu verstehen? Übrigens mag es Dir zwar als juristische Spitzfindigkeit erscheinen, aber verklagen kann in unserem Rechtsstaat natürlich zunächst einmal jeder jeden wegen allem. Wenn ich will, kann ich Dich morgen auf die Herausgabe Deiner grünen Turnschuhe verklagen. Dabei spielt es zunächst nicht einmal eine Rolle, daß Du gar keine grünen Turnschuhe besitzt. Die andere Frage ist dann nur, ob ich ein Gericht finde, das meine Klage zur Entscheidung annimmt. Und wenn ich ein solches Gericht finde, stellt sich die Frage, ob ich meine Rechtsauffassung dort durchsetzen kann. ;-) > Das ist keine Wissenslücke, sondern das ist unwahr und lächerlich. Ein > anderes Wort fällt mir dazu leider nicht ein. Was Dir dazu einfällt, ist Dir überlassen. Meine Aussagen sind erstens wahr und zweitens völlig ernst, lies dazu bitte auch den wunderbaren Link von Rolf Magnus zu den (leider schon etwas älteren) Erläuterungen der GPL durch die IRFOSS. Wenn Du einmal Deine Software unter der GPL verbreiten möchtest, dann konsultiere bitte vorher einen fachkundigen Rechtsanwalt.
Rolf M. schrieb: > unfair schrieb: >> Rolf M. schrieb: >>> Warum sollte ich das nicht einklagen können? >> >> Weil es eben kein Vertrag ist. > > http://www.ifross.org/Druckfassung/Die_GPL_kommentiert_und_erklaert.pdf > sagt was anderes. Demnach kommt der Vertrag allerdings noch nicht durch > den Download oder die reine Benutzung der Software zustande, sondern > erst, wenn der Abnehmer sie seinerseits weiter verbreiten will. Das darf > er nämlich nur, wenn er die GPL akzeptiert, und damit kommt laut obigem > Text der Vertrag zustande. Prima Link, vielen Dank! § 69d UrhG kannte ich allerdings noch nicht; ist aber gut zu wissen. Man lernt ja nie aus. ;-)
Vielleicht nochmal zur Klarstellung... ;-) A lizensiert seine Software unter der GPL. Damit legt er fest, dass die Software (in originaler oder geänderter Form) bei Weiterverbreitung ebenfalls unter der GPL steht. Sollte nun B die Software weiterverbreiten, und die Software auf Nachfrage nicht im Sourcecode verfügbar machen, dann kann A die Weiterverbreitung gerichtlich verhindern. http://www.aufrecht.de/urteile/urheberrecht/gpl-open-source-lg-muenchen-i-urteil-vom-19-mai-2004-az-21-o-612304.html "Die Verfügungsbeklagte habe die Urheberrechte des Verfügungsklägers verletzt, indem sie die Software "netfilter/iptables" zum Download angeboten und für deren Vertrieb geworben ahbe, ohne die Lizenzbestimmungen der GPL einzuhalten." C, der die Software von B erhalten hat, hat dagegen keine Möglichkeit gegen B vorzugehen.
Mikro 7. schrieb: > Vielleicht nochmal zur Klarstellung... ;-) > > A lizensiert seine Software unter der GPL. Damit legt er fest, dass die > Software (in originaler oder geänderter Form) bei Weiterverbreitung > ebenfalls unter der GPL steht. > > Sollte nun B die Software weiterverbreiten, und die Software auf > Nachfrage nicht im Sourcecode verfügbar machen, dann kann A die > Weiterverbreitung gerichtlich verhindern. > > http://www.aufrecht.de/urteile/urheberrecht/gpl-open-source-lg-muenchen-i-urteil-vom-19-mai-2004-az-21-o-612304.html "Firmenware", wie geil! > "Die Verfügungsbeklagte habe die Urheberrechte des Verfügungsklägers > verletzt, indem sie die Software "netfilter/iptables" zum Download > angeboten und für deren Vertrieb geworben ahbe, ohne die > Lizenzbestimmungen der GPL einzuhalten." Hier handelt es sich offensichtlich um eine Rechtsverletzung der Rechte von A durch den Hersteller C eines WLAN-Routers, der die Software von einem Dritten B erhalten hat. Edit: sorry, hatte hier zunächst B und C vertauscht. > C, der die Software von B erhalten hat, hat dagegen keine Möglichkeit > gegen B vorzugehen. Woraus liest Du das? Wenn ich den Urteilstext richtig interpretiere -- zugegeben: ich habe ihn nur überflogen -- geht es hier darum, die EV von A gegen C zu bestätigen. Eventuelle Ansprüche gegen B sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Ob A oder C Ansprüche gegenüber B geltend machen können, spielt in diesem Fall keine Rolle; hier geht es nur um die Ansprüche von A gegen C. Ansprüche von A oder C gegenüber B hängen davon ab, unter welcher Lizenz der B dem C die Software überlassen hat. Wenn B dem C die Software unter den Bedingungen der GPL überlassen hat, ist ohnehin C derjenige, der die Lizenzbedingungen verletzt hat. Hat B dem C die Software hingegen nicht unter den Bedingungen der GPL überlassen, so ist B der Rechtsverletzer, und haftet sowohl gegenüber A, als auch gegenüber C. Angelegentlich betont das Gericht, daß die Bestimmungen der GPL auch über eine "mehrstufige Handelskette" aufrechtzuerhalten seien. Darum spielt es für A keine Rolle, ob B oder C die Bedingungen der GPL verletzt hat. Als Inverkehrbringer haftet in jedem Falle C, der seine Haftungsfragen nun mit seinem Vertragspartner B klären muß. Dies betrifft jedoch lediglich das Vertrags- und Innenverhältnis der C zu B, ist für A jedoch unerheblich. Im Prinzip bejaht dieses Urteil die Bestimmungen der GPL in Form einer AGB, und zwar auch über eine Handelskette hinweg. Sonst könnte ja jeder Depp so eine "Opfer-Firma" zur Weitergabe von GPL-Software gründen, und diese bei Lizenzproblemen sterben lassen.
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Aus der oben verlinkten FAQ: http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#WhoHasThePower
1 | Who has the power to enforce the GPL? |
2 | Since the GPL is a copyright license, the copyright holders of the Software |
3 | are the ones who have the power to enforce the GPL. If you see a Violation |
4 | of the GPL, you should inform the developers of the GPL-covered Software |
5 | involved. They either are the copyright holders, or are connected with the |
6 | copyright holders. |
Viel Spaß also dabei den Urheber davon zu überzeugen gegen sich vorzugehen.
Auch eine gute Quelle: http://cre.fm/cre017-gpl#t=10:50 Nach 1,5 Minuten ist eigentlich auch schon alles gesagt.
Auch hier kennt sich jemand gut aus und führt ein amüsantes Gedankenexperiment: http://www.heise.de/forum/heise-Developer/News-Kommentare/Apple-gibt-zwei-Kryptographiebibliotheken-als-Open-Source-frei/Dieser-Mythos-ist-bei-der-GPL-nur-leider-komplett-falsch/posting-23878770/show/
Ob der Lizenznehmer gegen Urheber klagen kann oder nicht, ist doch hier unerheblich. Die eigentliche Frage hier ist doch, ob es im deutschen (?) Recht möglich ist eine Lizenz zu kreieren, die alle Rechte eines dritten Programmierers auf den Urauthor überträgt, und die Übertragung über besagte Lizenz in impliziter Weise durch Modifikation des Codes und durch Nutzung der Versionsinfrastruktur des Urauthors zustande kommt. Die Frage kann ich nicht beantworten, die Antwort würde mich aber (immernoch) interessieren.
Tommi schrieb: > Ob der Lizenznehmer gegen Urheber klagen kann oder nicht, ist doch > hier unerheblich. Richtig. Das war aber interessanter als die Fragestellung des TS. ;-) > Die eigentliche Frage hier ist doch, ob es im deutschen (?) Recht > möglich ist eine Lizenz zu kreieren, die alle Rechte eines dritten > Programmierers auf den Urauthor überträgt, und die Übertragung über > besagte Lizenz in impliziter Weise durch Modifikation des Codes und > durch Nutzung der Versionsinfrastruktur des Urauthors zustande kommt. Und offensichtlich weiß das niemand hier. ;-) Wobei ich (als Laie) prinzipiell nicht sehe, was rechtlich gegen eine Lizenz mit (expliziter) Übertragung der Nutzungsrechte sprechen würde. Bspw... Bernd's Lizenzbedingungen: ... Änderung und Weitergabe ist nur erlaubt unter den hier beschriebenen Lizenzbedingungen. Zudem müssen Bernd die Nutzungsrechte aller Änderungen in schriftlicher Form eingeräumt werden... {detaillierte Auflistung der Nutzungsrechte} ... Edit: Ohne Prüfung durch einen Anwalt macht das imho aber eh keinen Sinn. Vielleicht macht das Bernd und läßt uns dann wissen wie es ausgegangen ist.
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Tommi, ich denke sowas wäre möglich, aber relativ weit von Open Source entfernt. Müsste dann aber als Vertrag vor (!) dem Download des Codes abgenickt werden. Das müsste dann ein CLA enthalten, und die Verbreitung des Codes untersagen, außer dem Dritten wird genauso dieser Vertrag aufgezwungen. Wenn man dann auch noch verhindern will, dass eine Clean-Room Version davon erstellt wird, baut man noch ein NDA dazu ein. Das muss aber ziemlich fein ausgearbeitet werden und die normalen Open Source rechte hat dann immernoch keiner. Einfacher ist dann eben den Code nur nach CLA herauszugeben und keine Weitergabe erlauben. Wie gesagt, dann kann immer noch jemand die Schnittstellen Dokumentieren und ein dritter dann Addons programmieren, für die kein CLA unterschrieben wurde. Um das zu verhindern, müsst ihr auch ein NDA unterschreiben lassen. edit Mikro 7. schrieb: > Zudem müssen Bernd die Nutzungsrechte aller > Änderungen in schriftlicher Form eingeräumt werden... Das Problem ist, sowas kann man nicht im Kleingedruckten behandeln. Da muss aktiv zugestimmt werden. Wenn ich den Code zum Download anbiete, hat der Downloader erstmal keine Rechte an dem Code. In der Lizenz können Bedingungen zur weitergabe des Codes stehen. Aber die Lizenz kann nicht einschränken, wass ich mit Code mache, den ich selber geschrieben habe. Zumindest nicht, so lange mein Code nicht das Urheberrecht des originalcodes schon verletzt. Ist so ein bisschen die Frage, ob schnittstellen schon Urheberrechtlich geschützt sein können. Wenn es eine besonders ausgefeilte API gibt, kann das vielleicht bejaht werden, wenn der Code mit einer generischen doStuff() aufgerufen wird, dann sicherlich nicht. (Da gibts doch ein Urteil Google vs Oracle bzgl. der API von Java...) edit2 Genauso gibts doch Diskussionen um die Schnittstellen im Linux Kernel. Der ist ja GPL, darf ein Hersteller jetzt Binärtreiber beisteuern, die nur als Modul eingebunden werden? Im Kernel sind einige APIs als GPL-only markiert, das soll signalisieren "wir verstehen die GPL so, dass Binärtreiber verboten sind". Ich glaube da hab es aber noch kein Urteil zu...
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Mathias M. schrieb: > "wir verstehen die GPL so, dass Binärtreiber verboten sind". Der Gedanke bei EXPORT_SYMBOL_GPL() ist: Diese Schnittstelle ist so low-level, dass die Software, die sie nutzt, ein abgeleitetes Werk der Basissoftware sein muss. Die Software würde ohne die Basissoftware keinen Sinn ergeben. Deshalb ist die Software von der Basissoftware abgeleitet und fällt somit ganz normal unter die GPL. EXPORT_SYMBOL_GPL() hat keinerlei rechtliche Bindung, aber sie ist ein Hinweis und eine klare Aussage der Meinung der Entwickler.
Danke für den Hinweis Kernelhacker. Ich bin da auch nicht so fit drin... Dennoch, wenn ich EXPORT_SYMBOL_GPL Schnittstellen nutzte, dann ist dem Gericht klar, dass ich mich damit auseinandergesetzt habe, dass ich vielleicht gegen den Willen der Lizenz / der Autoren handle. Das kann auch rechtliche Konsequenzen haben. Wenn die reine Kennzeichnung rechtlich keine Folgen hätte, hätte NVIDIA ja nicht drum bitten müssen, nur die Kennzeichnung zu ändern. (Na gut, das verhindert auch shitstorm...) Na ja, ist hier aber eigentlich eher Nebenschauplatz. Die Frage, ob Schnittstellen schon geschützt sind, ist auf jeden Fall nicht 100% klar. Und das war ja schon eher eine Randnotiz.
> Mikro 7. schrieb: >> Zudem müssen Bernd die Nutzungsrechte aller >> Änderungen in schriftlicher Form eingeräumt werden... > Das Problem ist, sowas kann man nicht im Kleingedruckten behandeln. Da > muss aktiv zugestimmt werden. Es stimmt, dass im deutschen Recht bestimmte AGBs (als Zusatz zu einem Vertrag) nicht rechtwirksam sind. Aber ob/wie das hier anwendbar ist... hast du dazu eine Quelle? Der (wichtige) Haftungsausschluß kommt scheinbar zur Anwendung, obwohl der bei Sourcen "nur" in den Header-Dateien steht (und das in Englisch). Letztendlich ist die Diskussion (zwar interessant aber) müßig ohne konkrete Verweise auf Gesetz bzw. Urteile. Für den TS ist das hier ein bisschen Vorbereitung für das Gespräch mit seinem Fachanwalt sein.
Richard Matthew Stallman schrieb: > Viel Spaß also dabei den Urheber davon zu überzeugen gegen sich > vorzugehen. Es ist immer wieder erstaunlich, mit wie wenig juristischem Allgemeinwissen manche Menschen durchs Leben kommen. ;-)
Tommi schrieb: > Die eigentliche Frage hier ist doch, ob es im deutschen (?) Recht > möglich ist eine Lizenz zu kreieren, die alle Rechte eines dritten > Programmierers auf den Urauthor überträgt, und die Übertragung über > besagte Lizenz in impliziter Weise durch Modifikation des Codes und > durch Nutzung der Versionsinfrastruktur des Urauthors zustande kommt. Ja, natürlich ist das möglich, nach einem ähnlichen Modell, wie es die GPL vorsieht. Als Inhaber der Urheber- und Nutzungsrechte kann ich in meine Lizenzverträge hineinschreiben, was ich will -- natürlich auch, daß alle Änderungen unter Abtretung der Nutzungsrechte an mich weiterzugeben sind, und daß die Software nur verändern darf, wer dieser Bedingung zustimmt. Aber das wäre dann eben keine GPL, und auch keine freie Lizenz mehr, und ich bezweifle, daß sich Entwickler dafür finden. Ich persönlich würde so eine Software nicht einmal benutzen wollen. ;-)
Sheeva P. schrieb: > Aber das wäre dann eben keine GPL, und auch keine freie Lizenz mehr, und > ich bezweifle, daß sich Entwickler dafür finden. Ich persönlich würde so > eine Software nicht einmal benutzen wollen. ;-) Es werden sich Entwickler finden... die, die sich über sowas keine Gedanken machen, sich damit nicht beshäftigen wollen und die Lizenz einfach nicht lesen. Wie bei allem... Jeden Tag steht ein Dummer auf, du musst Ihn nur finden. Und das werden dann wohl (leider) die Hobby- und Freizeit-Hacker sein.
Es kommt nie ein Vertrag zu stande, wenn man keine Möglichkeit hatte den Vertrag zu lesen. Durch den Download einer Zip Datei entsteht nie ein bindender Vertrag. Auch das Lesen einen Vertrages macht ihn noch nicht bindend. Und wenn in dem Vertrag steht "und wenn du nicht zustimmst, dann lösch alles wieder", ich stimme dem Vertrag ja nicht zu, warum sollte ich gerade dieser Klausel zustimmen? Sowas muss immer vor dem Download geklärt sein. Wenn unter dem Download klein steht "der Download akzeptiert die Lizenz", dann kann das reichen oder auch nicht. Das hängt von vielen Faktoren ab. Wie unerwartet ist die Lizenz, wie deutlich wird drauf hingewiesen, usw. Die GPL schränkt den Kunden in keiner weise ein, sie gibt nur weitere Freiheiten (verglichen mit "all rights reserved", das ohne weitere angaben immer gilt). Wenn man die GPL nicht akzeptiert, dann darf man den Code halt nicht weiterverbreiten. Da verliert man nichts. Das ist ein großer Unterschied zu "wenn man der Lizenz nicht zustimmt, dann darf man nicht mal seine eigenen Code verbreiten, der nur die APIs des Originalcodes nutzt". Anmerkung: Ich bin kein Anwalt oder anderweitig besonders geschult in der Interpretation von Lizenzen.
Richard Matthew Stallman schrieb: > Viel Spaß also dabei den Urheber davon zu überzeugen gegen sich > vorzugehen. Danke, genau so ist es! Ich verstehe auch einfach nicht, wie sich manche Leute hier als Juristen aufführen und trotz mehrfacher Belehrung stur an ihren Falschaussagen festhalten. Folgende Personen haben sich damit für mich jedenfalls für jede weitere Diskussion disqualifiziert: kaj dfgh Rolf Magnus Sheeva Plug Es ist ja OK keine Ahnung zu haben, aber nicht wenn man so auftritt. Der Podcast ist gut, danke für den Link. Bei 24:38 wird es noch etwas genauer erklärt: http://cre.fm/cre017-gpl#t=24:38
Zum eigentlichen Anliegen. Ich würde das einfach so formulieren: > Copyright (C) 2016 Bernd > > This program is free software: you can redistribute it and/or modify > it under the terms of the GNU General Public License as published by > the Free Software Foundation, either version 3 of the License, or > (at your option) any later version. > > This program is distributed in the hope that it will be useful, > but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of > MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the > GNU General Public License for more details. > > By redistributing a modified copy of this program you agree that the > primal copyright holder (Bernd) may redistribute your modifications > under his conditions. Mag ja sein, dass das nicht gerichtsfest ist, aber da kann man es auch drauf ankommen lassen. Zuerst müsste ja mal jemand klagen, mit dem Risiko auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben. Außerdem landen diese Versionen ja nur bei wenigen Kunden (so wie ich das verstehe), es würde also eh keiner mitbekommen. Es gibt zig Verträge / EULAs wo juristisch unhaltbare Bedingungen drin stehen, das ist also völlig in Ordnung so.
Mathias M. schrieb: > Die GPL schränkt den Kunden in keiner weise ein, sie gibt nur weitere > Freiheiten Das stimmt so nicht ganz. Die GPL kümmert sich vor allem um die Freiheit des Codes, nicht des Nutzers. Wer dem Nutzer maximale Freiheit geben will nimmt besser eine BSD Lizenz.
Mathias M. schrieb: > Es kommt nie ein Vertrag zu stande, wenn man keine Möglichkeit hatte den > Vertrag zu lesen. Aber natürlich. Wenn Du zum Beispiel eine Dose Limonade an einem Automaten ziehst, kommt dabei ein Kaufvertrag zustande. Ein Vertrag muß nicht einmal schriftlich geschlossen werden. > Anmerkung: Ich bin kein Anwalt Nein, und Du bist auch kein Geschäftsführer, kein Prokurist, und hast auch nicht einmal die ersten zwanzig Seiten der oben von Rolf Magnus verlinkten IRFOSS-Datei gelesen. Wie kommst Du dann dazu, solche Aussagen wie oben zu machen, und dann auch noch in dieser Bestimmtheit?
GNU Hacker schrieb: > Richard Matthew Stallman schrieb: >> Viel Spaß also dabei den Urheber davon zu überzeugen gegen sich >> vorzugehen. > > Danke, genau so ist es! Nein, ist es nicht. Wer sein Werk unter die GPL stellt, der hat deren Bedingungen einzuhalten. So einfach ist das. > Ich verstehe auch einfach nicht, wie sich manche Leute hier als Juristen > aufführen und trotz mehrfacher Belehrung stur an ihren Falschaussagen > festhalten. Das ist nicht schwer zu verstehen: weil unsere Aussagen richtig, und die "Belehrungen" falsch sind. Das war ja sogar noch einfacher.
Sheeva P. schrieb: > Nein, ist es nicht. Wer sein Werk unter die GPL stellt, der hat deren > Bedingungen einzuhalten. So einfach ist das. https://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#WhoHasThePower Bitte lesen. Du hast Unrecht. > Since the GPL is a copyright license, ...
Sheeva P. schrieb: > Aber das wäre dann eben keine GPL, und auch keine freie Lizenz mehr Die FSF versteht unter freier Software, dass dem Empfänger folgende Freiheiten eingeräumt werden: Freiheit 0: Die Freiheit, das Programm auszuführen, wie man möchte, für jeden Zweck. Freiheit 1: Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms zu untersuchen und eigenen Bedürfnissen der Datenverarbeitung anzupassen. Freiheit 2: Die Freiheit, das Programm weiterzuverbreiten und damit seinen Mitmenschen zu helfen. Freiheit 3: Die Freiheit, das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen der Öffentlichkeit freizugeben, damit die gesamte Gemeinschaft davon profitiert. Nach dieser Definition wäre mein oben vorgeschlagenes Konstrukt immer noch freie Software, denn es nimmt dem Nutzer keine einzige Freiheit. Es räumt lediglich dem initialen Urheber ein Sonderrecht ein. > und ich bezweifle, daß sich Entwickler dafür finden. Das muss ja jeder selbst entscheiden. Solange daraus ein Nutzen für mich entsteht hätte ich kein Problem damit. > Ich persönlich würde so eine Software nicht einmal benutzen wollen. ;-) Das finde ich schon reichlich extrem. Aber gut, jeder wie er mag...
Sheeva P. schrieb: > weil unsere Aussagen richtig, und die "Belehrungen" falsch sind. Ganz offensichtlich ist das nicht der Fall, wie bereits mehrfach mit Quellenangabe belegt wurde. Aufgabe: Finde auch nur ein einziges Gerichtsurteil auf Durchsetzung der GPL indem der Kläger nicht auch Urheber ist.
Jetzt habe ich selbst mal Google bemüht und nach weniger als 1min das hier gefunden: http://www.internetrecht-rostock.de/open-source-recht.htm Abschnitt "Nur der Urheber darf klagen": Klagebefugt ist grundsätzlich nur der Urheber als Rechteinhaber. Das ist schon nicht mehr peinlich, sondern langsam auch unverschämt, was "Sheeva Plug" hier abzieht. Kopfschüttelnde Grüße, Holger
Kernelhacker schrieb: > Sheeva P. schrieb: >> Nein, ist es nicht. Wer sein Werk unter die GPL stellt, der hat deren >> Bedingungen einzuhalten. So einfach ist das. > > https://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#WhoHasThePower > > Bitte lesen. Kenne ich. Aber das betrifft a) den Fall, daß ein Lizenznehmer die Lizenz verletzt (weil sich die Väter der GPL wohl nicht vorstellen können, daß jemand so unfaßbar bescheuert ist, sein Werk unter die GPL zu stellen und diese dann nicht einzuhalten) und b) kann etwas, was in der GPL steht, natürlich nicht das gesetzliche Vertragsrecht außer Kraft setzen. > Du hast Unrecht. Nein.
GNU Hacker schrieb: > Freiheit 2: Die Freiheit, das Programm weiterzuverbreiten und damit > seinen Mitmenschen zu helfen. > > Freiheit 3: Die Freiheit, das Programm zu verbessern und diese > Verbesserungen der Öffentlichkeit freizugeben, damit die gesamte > Gemeinschaft davon profitiert. > > Nach dieser Definition wäre mein oben vorgeschlagenes Konstrukt immer > noch freie Software, denn es nimmt dem Nutzer keine einzige Freiheit. > Es räumt lediglich dem initialen Urheber ein Sonderrecht ein. Da dieses Sonderrecht die Rechte des Lizenznehmers einschränkt, hier: die Freiheiten zu 2. und 3., ist das dann keine freie Lizenz mehr und mit der GPL deswegen inkompatibel.
GNU Hacker schrieb: > Ganz offensichtlich ist das nicht der Fall, wie bereits mehrfach mit > Quellenangabe belegt wurde. > > Finde auch nur ein einziges Gerichtsurteil auf Durchsetzung der GPL > indem der Kläger nicht auch Urheber ist. Bisher hat es offensichtlich noch keinen gegeben, der bescheuert genug war, sein Werk unter der GPL zu veröffentlichen und diese dann seinerseits zu verletzen, indem er den Sourcecode nicht herausrückt. Und ja, in diesem Falle kann natürlich auch der Geschädigte seine Rechte durchsetzen, also derjenige, dem lizenzvertraglich das Recht auf den Sourcecode zugestanden, dieses jedoch nicht realisiert worden ist. In dem hier diskutierten Fall ist der Geschädigte aber nicht der Urheber, sondern derjenige, dem nach den Bedingungen der GPL die Herausgabe des Quellcodes versprochen und dann verweigert worden ist. Da ein Lizenzvertrag zunächst einmal nichts weiter als ein ganz normaler Vertrag ist, kann die Geschädigte ihre Rechte aus dem Vertrag einklagen. Und da das, was in der GPL steht -- und schon gleich gar nicht das, was nur in der FAQ dazu steht -- nicht die gesetzlichen Vorschriften (in Betracht kommen etwa §§ 241, 242 BGB) außer Kraft setzen kann, darfst Du Dir Deine Quellenangabe genau dort hinstecken, wo die Sonne nicht scheint. ;-)
Holger schrieb: > Jetzt habe ich selbst mal Google bemüht und nach weniger als 1min das > hier gefunden: > http://www.internetrecht-rostock.de/open-source-recht.htm Toll, aber leider völlig irrelevant. > Abschnitt "Nur der Urheber darf klagen": > Klagebefugt ist grundsätzlich nur der Urheber als Rechteinhaber. Richtiger wäre es, zu sagen: es darf nur derjenige klagen, dessen Rechte verletzt worden sind. Bei GPL-Software wird das im Regelfall der Urheber sein, und darauf zielen die GPL-FAQ, Dein Link, und sicherlich noch ein paar Dutzend andere Texte ab, die Du mit Googles Hilfe finden kannst. Hier geht es aber um einen anderen Fall. Hier geht es nämlich um den Fall, daß der Lizenzgeber in seinem Lizenzvertrag dem Lizenznehmer ein Recht gibt, dieses dann aber seinerseits nicht einhält. Das kann man wahlweise wie einen Kaufvertrag bewerten, bei dem der Verkäufer nach Bezahlung die Ware nicht herausrückt. In so einem Fall würde jeder von Euch die Sache vermutlich sofort verstehen. Unter Beachtung der Besonderheiten der GPL kann man diese aber vielleicht auch als einen Schenkungsvertrag betrachten. Dann reden wir hier darüber, daß dem ein Schenkender dem Beschenkten das Geschenk nach Vertragsschluß vorsätzlich und ohne triftigen Grund vorenthält. In beiden Fällen haben der Käufer und der Beschenkte die Möglichkeit, den Verkäufer bzw. Schenkenden auf Herausgabe zu verklagen. > Das ist schon nicht mehr peinlich, sondern langsam auch unverschämt, was > "Sheeva Plug" hier abzieht. Tatsächlich habe ich natürlich weder die Vorgaben des Gesetzgebers, noch die juristisch Unkenntnisse meiner Mitmenschen zu verantworten. Ob es "peinlich" oder gar "unverschämt" ist, Euch auf Euren Irrtum hinzuweisen, liegt wohl im Auge des Betrachters. Tatsache ist und bleibt jedenfalls, daß die GPL in einem Rechtsrahmen gesetzlicher Vorschriften existiert und diese weder außer Kraft setzen, noch sie zum einseitigen Nachteile einer der beiden Vertragsparteien auslegen kann und darf. Und wenn man genau hinschaut, stellt man sogar fest, daß die GPL den durch die gesetzlichen Vorgaben abgesteckten Rechtsrahmen sogar ziemlich geschickt ausnutzt, um ihre Bestimmungen rechtlich wirksam durchzusetzen.
Entertainment pur. Sowas dummes, wie Sheeva Plug hier verzapft, ist ja kaum mehr zu übertreffen. Man beweist, das er falsch liegt (und zwar mit der Quelle, die er selbst in die Diskussion gebracht hat) und er bleibt trotzdem dabei. Sehr sehr amüsant. Aber wenn du glaubst, die GPL wäre ein Vertrag, dann bleib halt dabei. Der Gegenbeweis wurde ja schon mehrfach hier angetreten.
GNU Hacker schrieb: > Ich würde das einfach so formulieren: >> Copyright (C) 2016 Bernd >> >> This program is free software: you can redistribute it and/or modify >> it under the terms of the GNU General Public License as published by >> the Free Software Foundation, either version 3 of the License, or >> (at your option) any later version. >> [...] >> By redistributing a modified copy of this program you agree that the >> primal copyright holder (Bernd) may redistribute your modifications >> under his conditions. Hm, ja, das könnte gehen. Vermutlich wäre es sinnvoller, nicht nur auf die Redistribution, sondern auch auf die Modifikation abzustellen und zudem auch die Verpflichtung einzuschließen, seine Modifikationen im Falle einer Redistribution an Bernd weiter zu geben: >> By modifying this program you agree that the primal copyright >> holder (Bernd) may redistribute your modifications under his >> conditions. >> >> By redistribting a modified copy of this software you agree to >> notify the primal copyrigt holder (Bernd) and to include a copy >> of your modifcations in this notification. Das düfte rechtlich möglich sein (Rechtsanwalt fragen), ist dann aber wie gesagt keine freie Lizenz mehr und mit der GPL inkompatibel. > Mag ja sein, dass das nicht gerichtsfest ist, aber da kann man es auch > drauf ankommen lassen. > Zuerst müsste ja mal jemand klagen, mit dem Risiko auf den Prozesskosten > sitzen zu bleiben. > Außerdem landen diese Versionen ja nur bei wenigen Kunden (so wie ich > das verstehe), es würde also eh keiner mitbekommen. > > Es gibt zig Verträge / EULAs wo juristisch unhaltbare Bedingungen drin > stehen, das ist also völlig in Ordnung so. Das halte ich für ausgesprochen fragwürdig, YMMV.
Kernelhacker schrieb: > Entertainment pur. > Sowas dummes, wie Sheeva Plug hier verzapft, ist ja kaum mehr zu > übertreffen. > Man beweist, das er falsch liegt (und zwar mit der Quelle, die er selbst > in die Diskussion gebracht hat) und er bleibt trotzdem dabei. > Sehr sehr amüsant. Das merkt man, daß Du das alles so amüsant findest. Deswegen kommst Du jetzt sogar auf die erbärmlichste aller Ideen und pöbelst mich an. :-) > Aber wenn du glaubst, die GPL wäre ein Vertrag, dann bleib halt dabei. Wenn man ganz genau hinschaut, hast Du mit Deiner Behauptung, die GPL sei kein Vertrag, sogar recht. Ein Lizenzvertrag unter den Bedingungen der GPL kommt erst zustande, wenn der Nutzer eine der ihm aus der GPL zusätzlich gewährten Freiheiten (Modifikation, Redistribution, ...) wahrnimmt. Erst in diesem Moment kommt ein rechtskräftiger Lizenzvertrag zustande, der dann von beiden Seiten einzuhalten ist. Wenn aber ein Vertrag zustande kommt, dann ist der Rechtsrahmen, unter dem er zu bewerten ist, hier in D nun einmal das deutsche Vertragsrecht, dem zufolge Verträge einzuhalten sind. In diesem Punkt unterscheidet sich das deutsche Vertragsrecht nicht vom amerikanischem und internationalem. Lies und staune: https://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda https://en.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda https://de.wikipedia.org/wiki/Lizenz#Lizenzvertr.C3.A4ge > Der Gegenbeweis wurde ja schon mehrfach hier angetreten. Beweis durch Behauptung? Ich lach mich scheckig. Der "Gegenbeweis" ist nichts weiter als eine von juristischer Unkenntnis getragene und mit zusammenhanglosen Zitaten "belegte" Gegenbehauptung. Du und Deine wackeren Recken redet hier die ganze Zeit von der GPL-FAQ, ich jedoch spreche über das geltende, gesetzliche Vertragsrecht!
Sheeva P. schrieb: > Lies und staune: Die GPL ist kein Lizenzvertrag. Sie ist eine Copyrightlizenz. > Beweis durch Behauptung? Ich lach mich scheckig. Nein. Beweis durch Quellenangabe der FSF-GPL-FAQ. Du sagst also ernsthaft diese FAQ wäre fehlerhaft. Aber wir drehen uns im Kreis. >Du und Deine >wackeren Recken redet hier die ganze Zeit von der GPL-FAQ, Du hast diese in die Diskussion gebracht. >ich jedoch >spreche über das geltende, gesetzliche Vertragsrecht! Ja genau. Und dieses findet hier keine Anwendung, weil es kein Vertrag ist.
Ich denke mal, dass Sheeva Plug die Adressaten in der GPL einfach missverstanden hat (was ich nachvollziehen kann). Wenn da bspw steht:
1 | 3. You may copy and distribute the Program... |
2 | a) Accompany it with the complete corresponding machine-readable source code... |
...dann versteht er das wohl als Bedingung der FSF für all diejenigen, die die GPL nutzen. Statt dessen ist das aber nur ein Text der von der FSF zur Verfügung gestellt wird. Eine Person A, die Quelltext unter der GPL lizensiert, tut das im eigenen Namen. Die Bedingungen gelten für die Person B, die die Lizenz nutzen möchte. A sagt also zu B: "You may copy and distribute the Program..."
Kernelhacker schrieb: > Die GPL ist kein Lizenzvertrag. Sie ist eine Copyrightlizenz. Mööp, falsch! http://www.ifross.org/ifross_html/Druckfassung/Ziffer%205.pdf
1 | Ziffer 5 GPL stellt die zentrale Vorschrift zum Vertragsschluss dar. |
2 | Ein Vertrag – egal ob entgeltlich oder unentgeltlich – kommt nur |
3 | zustande, wenn sich die Parteien über seinen Inhalt »geeinigt« haben. |
4 | Hierzu bedarf es, um es im Juristendeutsch auszudrücken, über- |
5 | einstimmender Willenserklärungen der Vertragsparteien, die auf denselben |
6 | rechtlichen Erfolg gerichtet sind. Die zeitlich erste Erklärung |
7 | bezeichnet man als Angebot oder Antrag, die nachfolgende(n) als Annahme. |
8 | |
9 | Ziffer 5 GPL regelt ausdrücklich nur die Annahme durch den Lizenznehmer. |
10 | Das Angebot durch den Lizenzgeber ging voraus: Dadurch, dass der |
11 | Rechtsinhaber die Software unter die GPL stellt und sie mit einem |
12 | entsprechenden Vermerk aus seinem »Einflussbe-reich« entlässt (durch |
13 | Erstverbreitung), richtet er ein Angebot an jedermann auf Abschluss eines |
14 | Lizenzvertrages mit dem Inhalt und zu den Bedingungen der GPL. |
15 | |
16 | |
17 | Die GPL ist ein Vertrag |
18 | |
19 | Die GPL stellt nach deutschem Recht zweifellos einen (Lizenz-)Vertrag |
20 | zwischen dem Rechtsinhaber beziehungsweise den Rechtsinhabern (im Folgenden |
21 | auch: »Lizenzgeber«) auf der einen Seite und dem Lizenznehmer auf |
22 | der anderen Seite dar. |
23 | |
24 | Dass die GPL nach deutschem Recht beides ist, nämlich »Lizenz« und »Vertrag«, |
25 | mag den einen oder anderen verwundern, der die im Internet teilweise heftig |
26 | geführte US-amerikanische Diskussion mitverfolgt hat, ob es sich bei der GPL |
27 | nun um eine Lizenz (»license«) oder aber um einen Vertrag (»contract«) handelt. |
28 | Hier ist zu berücksichtigen, dass das deutsche und das US-amerikanische Recht |
29 | auf sehr unterschiedlichen Rechtstraditionen beruhen und daher teilweise sehr |
30 | unterschiedlich strukturiert sind. Wenn man davon ausgeht, dass ein Vertrag |
31 | stets nur dann vorliegt, wenn eine Gegenleistung versprochen wird, dann kann |
32 | man sich bei Open Source-Lizenzen, bei denen die Rechtseinräumung kostenlos erfolgt, |
33 | trefflich darüber streiten, ob es sich (dennoch) um einen Vertrag handelt oder nicht. |
34 | Wenn man aber – wie in Deutschland – als Voraussetzung für das Vorliegen eines |
35 | Vertrages die Übereinstimmung der auf einen rechtlichen Erfolg gerichteten Erklärungen |
36 | ausreichen lässt, unabhängig davon, ob eine Gegenleistung versprochen wurde oder |
37 | nicht, handelt es sich bei der GPL ohne weiteres um einen Vertrag. |
Kernelhacker schrieb: > Man beweist, das er falsch liegt (und zwar mit der Quelle, die er selbst > in die Diskussion gebracht hat) und er bleibt trotzdem dabei. > Sehr sehr amüsant. Es wurde jetzt mehrfach bewiesen, dass Du flasch liegst, also halt doch jetzt bitte die Klappe, es ist nämlich lächerlich und peinlich was du hier abziehst.
Kaj schrieb: > Mööp, falsch! > > http://www.ifross.org/ifross_html/Druckfassung/Ziffer%205.pdf Was qualifiziert den Ersteller dieses PDFs? Ich kann auch in ein PDF irgendwas reinschreiben. >Es wurde jetzt mehrfach bewiesen, dass Du flasch liegst, also halt doch >jetzt bitte die Klappe, es ist nämlich lächerlich und peinlich was du >hier abziehst. Ja dann. Immer schön sachlich bleiben. Und wieso gehen alle GPL-Klagen den schweren Weg über den Copyrightinhaber, wenn doch scheinbar jeder klagen kann?
Kernelhacker schrieb: > Sheeva P. schrieb: >> Lies und staune: > > Die GPL ist kein Lizenzvertrag. Sie ist eine Copyrightlizenz. ...und durch Annahme des Lizenzangebotes entsteht ein Lizenzvertrag. >> Beweis durch Behauptung? Ich lach mich scheckig. > > Nein. Beweis durch Quellenangabe der FSF-GPL-FAQ. > Du sagst also ernsthaft diese FAQ wäre fehlerhaft. Nein. Ich sage, daß von Dir herausgepickte Passage auf den hier diskutierten Fall nicht zutrifft. >>ich jedoch >>spreche über das geltende, gesetzliche Vertragsrecht! > > Ja genau. Und dieses findet hier keine Anwendung, weil es kein Vertrag > ist. Wie Du meinem dritten Wikipedia-Link sowie dem von Rolf Magnus verlinkten IFROSS-Dokument (ich habe es der Einfachheit halber hier [1] noch einmal verlinkt, siehe dort Seite 6, im PDF Seite 16, unter der Überschrift: "Wie und zu welchem Zeitpunkt kommt es zum Abschluss eines Lizenzvertrages?") entnehmen kannst, kommt sehr wohl ein Vertrag zustande. Deswegen ist das ganz normale Vertragsrecht darauf anwendbar. [1] http://www.ifross.org/Druckfassung/Die_GPL_kommentiert_und_erklaert.pdf
Kernelhacker schrieb: > Kaj schrieb: >> Mööp, falsch! >> >> http://www.ifross.org/ifross_html/Druckfassung/Ziffer%205.pdf > > Was qualifiziert den Ersteller dieses PDFs? Die Quelle. IFROSS ist die Abkürzung für "Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software". Das Institut wird u.a. vertreten durch Dr. Till Jäger [1], Prof. Dr. Axel Metzger [2] und Dr. Till Kreutzer [3], renommierte Fachanwälte für ebendieses Rechtsgebiet. Diese Leute sind im Gegensatz zu Dir ausgebildete Volljuristen, welche ihre Qualifikationen für ihr Fachgebiet durch ihre erfolgreich absolvierten Staatsexamina und ihre erfolgreich bestandenen Promotionen bewiesen haben. Welche vergleichbare Qualifikation hast Du? [1] https://www.jbb.de/anwaelte/dr-till-jaeger [2] http://metzger.rewi.hu-berlin.de/ [3] http://irights-law.de/team/dr-till-kreutzer/ > Ich kann auch in ein PDF irgendwas reinschreiben. Ja. Du wirst aber keine renommierten Fachjuristen dazu bekommen, für den Unsinn gerade zu stehen, den Du in Dein PDF hineingeschrieben hast, und Deinen Unsinn auf ihrer Webseite zu verbreiten. > Und wieso gehen alle GPL-Klagen den schweren Weg über den > Copyrightinhaber, wenn doch scheinbar jeder klagen kann? Klagen kann nur, wessen Rechte verletzt worden sind. Das ist bei einer klassischen GPL-Verletzung, in denen der Lizenznehmer den Lizenzvertrag verletzt, natürlich der Lizenzgeber. Im hier diskutierten Sonderfall geht es hingegen darum, daß der Urheber die Bestimmungen seiner eigenen Lizenz verletzt und dem Vertragspartner des Lizenzvertrages den Quellcode vorenthält, zu dessen Weitergabe er durch den Vertrag verpflichtet ist. Dadurch verletzt der Lizenzgeber die Rechte des Lizenznehmers. Und als Opfer dieser Rechtsverletzung kann der Lizenznehmer jetzt die Einhaltung des Lizenzvertrages einklagen.
Sheeva P. schrieb: > Im hier diskutierten Sonderfall geht es hingegen darum, daß der Urheber > die Bestimmungen seiner eigenen Lizenz verletzt und dem Vertragspartner > des Lizenzvertrages den Quellcode vorenthält, zu dessen Weitergabe er > durch den Vertrag verpflichtet ist. Wo genau verpflichtet sich der Urheber zur Herausgabe des Quelltextes?
Sheeva P. schrieb: > Diese Leute > sind im Gegensatz zu Dir ausgebildete Volljuristen, Du tust gerade so, als wärst du hier in irgendeiner weise qualifiziert. > Welche vergleichbare Qualifikation hast Du? Ich bin Softwareentwickler. Meine Software steht unter GPL. >Klagen kann nur, wessen Rechte verletzt worden sind. Ja genau. Dann fange bitte mal an einen Urheber auf Herausgabe seines Eigentums zu verklagen. Bitte gib mir Bescheid, wenn es losgeht. Sheeva P. schrieb: > Im hier diskutierten Sonderfall geht es hingegen darum, daß der Urheber > die Bestimmungen seiner eigenen Lizenz verletzt und dem Vertragspartner > des Lizenzvertrages den Quellcode vorenthält, zu dessen Weitergabe er > durch den Vertrag verpflichtet ist. > > Dadurch verletzt der Lizenzgeber die Rechte des Lizenznehmers. Und als > Opfer dieser Rechtsverletzung kann der Lizenznehmer jetzt die Einhaltung > des Lizenzvertrages einklagen. Je öfter ich es lese, desto lustiger wird es.
Mikro 7. schrieb: > Wo genau verpflichtet sich der Urheber zur Herausgabe des Quelltextes? Im Lizenzvertrag.
Kernelhacker schrieb: > Du tust gerade so, als wärst du hier in irgendeiner weise qualifiziert. Solange ich qualifizierter bin als Du, reicht mir das erstmal. Ich bin ja ein genügsamer Mensch. ;-) > Ich bin Softwareentwickler. Meine Software steht unter GPL. Dann solltest Du Deine Lizenz und die sich für Dich daraus ergebenden Verpflichtungen aber lieber verstanden haben. Frag' einfach mal einen Fachanwalt, die FSF oder die IFROSS. > Ja genau. Dann fange bitte mal an einen Urheber auf Herausgabe seines > Eigentums zu verklagen. Bitte gib mir Bescheid, wenn es losgeht. Wir können ja die Probe aufs Exempel machen. Bist Du bereit, ein paar hundert Euro auf Deine Rechtsauffassung zu verwetten? :-) > Je öfter ich es lese, desto lustiger wird es. Was Du lustig findest, ist für die Rechtslage vermutlich unerheblich.
Sheeva P. schrieb: > Im Lizenzvertrag. Ich versuche lediglich dir zu folgen: In welchen Lizenzvertrag und wo dort genau (im "hier diskutierten Sonderfall") ?
Sheeva P. schrieb: > Da dieses Sonderrecht die Rechte des Lizenznehmers einschränkt, hier: > die Freiheiten zu 2. und 3. Inwiefern? Du meinst, weil er dann etwas zustimmen müsste, was er möglicherweise nicht möchte? Das müsste er mit der GPL ja auch schon.
Mikro 7. schrieb: > Sheeva P. schrieb: >> Im Lizenzvertrag. > > Ich versuche lediglich dir zu folgen: In welchen Lizenzvertrag und wo > dort genau (im "hier diskutierten Sonderfall") ? Entschuldige, aber ich möchte den Thread nicht noch einmal wiederholen. Was genau hast Du denn nicht verstanden? Daß die GPL die Herausgabe der Sourcen verfügt, oder daß sie zur Grundlage des Lizenzvertrages wird?
GNU Hacker schrieb: > Sheeva P. schrieb: >> Da dieses Sonderrecht die Rechte des Lizenznehmers einschränkt, hier: >> die Freiheiten zu 2. und 3. > > Inwiefern? > Du meinst, weil er dann etwas zustimmen müsste, was er möglicherweise > nicht möchte? > Das müsste er mit der GPL ja auch schon. Weil er seine modifizierte Version dem Urheber zur Verfügung stellen, seine Nutzungsrechte an seinen Modifikationen an diesen übertragen muß, und das modifizierte Programm nicht mehr selbst und ohne Zustimmung des Urhebers weiter verbreiten darf.
Wenn ich mein Programm ohne Quellcode aber unter GPL verbreite, wann genau kommt dann der Vertrag zustande?
Sheeva P. schrieb: > Weil er seine modifizierte Version dem Urheber zur Verfügung stellen muss Nein, muss er mit meinem Konstrukt nicht. Der Urheber müsste selbst darauf aufmerksam werden. Auch könnte er das modifizierte Programm selbst verwenden, ohne das der Urheber (oder jemand anderes) an die Modifikation kommt. > seine Nutzungsrechte an seinen Modifikationen an diesen übertragen muß Ich weiß nicht genau, was du mit "übertragen" meinst. Aber nichts im Sinne von er übergibt dem Urheber etwas, was er hinterher nicht mehr hat (weil es dann der Urheber hat) steht dort. > und das modifizierte Programm nicht mehr selbst und ohne Zustimmung des > Urhebers weiter verbreiten darf. ??? Der Code steht weiterhin unter GPL + einem Sonderrecht für den initialen Urheber.
GNU Hacker schrieb: > Wenn ich mein Programm ohne Quellcode aber unter GPL verbreite, wann > genau kommt dann der Vertrag zustande? Wenn ich die Freiheit der GPL wahrnehme, Dein Programm an einen Dritten weiterzugeben. Respekt für die schlaue Idee, aber damit hatte ich schon gerechnet. ;-)
Sheeva P. schrieb: > Wenn ich die Freiheit der GPL wahrnehme, Dein Programm an einen Dritten > weiterzugeben. Darfst du nicht, denn du musst den Quellcode auf Anfrage rausgeben. Tust du es nicht (weil du ihn nicht hast), dann verklage ich als Rechteinhaber dich. Gleichzeitig würde ich dir natürlich anbieten den Quellcode für 100000€ bei mir zu kaufen... ;)
GNU Hacker schrieb: > Wenn ich mein Programm ohne Quellcode aber unter GPL verbreite, wann > genau kommt dann der Vertrag zustande? An welcher Stelle kam denn eigentlich diese absurde Variante ins Spiel? Der Threadersteller will doch erreichen dass andere ihm den Code schreiben und er das daraus resultierende Programm noch leicht modifiziert und dann ohne Quelltext veröffentlicht. Würde er sich den Code von den Autoren unter der GPL geben lassen dann könnte jeder einzelne Autor der ihm solchen Code gegeben hat auf die Herausgabe des modifizierten Codes verklagen. Da jedoch das schäbige und unmoralische Ansinnen des Threaderstellers (siehe Post #1) in keinster Weise mit der GPL zu vereinbaren ist verstehe ich nicht warum jetzt noch seitenweise absurde und wirklichkeitsferne Rechtskonstruktionen mit der GPL veranstaltet werden noch dazu solche die in dem Szenario des Threaderstellers an gar keiner Stelle vorgesehen sind: Er will sich nämlich in erster Linie fremden Code unter den Nagel reißen und dann proprietär weitervertreiben, nicht etwa seinen eigenen. Daß er mit seinem 100% eigenen (ohne weitere Autoren) Code machen könnte was er wollte steht ja wohl außer Zweifel.
Die GPL scheint mir ein richtiges Risiko für Entwickler zu sein. Scenario: Ich entwickle ein tolles Programm, erstelle einen Installer und veröffentliche es unter GPL. Den Code veröffentliche ich nicht, interessiert ja eh niemanden, und wenn doch dann kann man mich ja anschreiben. Jetzt verschlampe ich den Code. Auf einmal meldet sich doch jemand und verlangt von mir den Code. Ich kann nicht liefern, er verklagt mich.
GNU Hacker schrieb: > Die GPL scheint mir ein richtiges Risiko für Entwickler zu sein. Ja. Es wird immer großartiger. :) GNU Hacker schrieb: > Scenario: Ja natürlich. Wenn du nicht der einzige Urheberrechtsinhaber des Codes bist, kann das passieren. Im schlimmsten Fall musst du dann die Verbreitung deiner Binaries stoppen. Das wars. Bernd K. schrieb: > An welcher Stelle kam denn eigentlich diese absurde Variante ins Spiel? Da, als bestimmte Leute keinen Ausweg aus ihrer absurden Argumentation mehr hatten und irgendwas synthetisiert haben, was keinen Bezug zur Realität hat, nur um scheinbar recht zu behalten.
Bernd K. schrieb: > das schäbige und unmoralische Ansinnen des Threaderstellers du hast ja echt einen Schaden. Bernd Kr. schrieb: > Ich gebe etwas und fordere dafür eine geringe Gegenleistung. > Und dies auch lediglich bei Modifikation. Das ist auf keinen Fall "schäbig und unmoralisch". Wie bereits gesagt wäre diese Klausel für mich kein Problem, solange ich einen Nutzen daraus ziehe. Und wer ein Problem damit hat, der lässt es halt bleiben, wird ja niemand gezwungen. Alles kein Grund hier jemanden so anzugehen.
Kernelhacker schrieb: > Ja natürlich. Wenn du nicht der einzige Urheberrechtsinhaber des Codes > bist, kann das passieren. ??? In diesem Scenario bin ich der einzige Urheberrechtsinhaber des Codes. Genau darum geht es in diesem Nebenkriegsschauplatz.
GNU Hacker schrieb: > In diesem Scenario bin ich der einzige Urheberrechtsinhaber des Codes. > Genau darum geht es in diesem Nebenkriegsschauplatz. Ja genau. ;) Falls das zu undeutlich war: Dann passiert dir natürlich nichts. Jetzt wird mir allerdings Sheeva Plug mit seinen seltsamen Thesen wieder ins Gesicht springen. GNU Hacker schrieb: > Bernd Kr. schrieb: >> Ich gebe etwas und fordere dafür eine geringe Gegenleistung. >> Und dies auch lediglich bei Modifikation. > > Das ist auf keinen Fall "schäbig und unmoralisch". Och das ist schon ziemlich unmoralisch, wenn man von anderen was fordert (im Grunde vollständige Übertragung des Nutzungsrechtes), was man selbst nicht so einhält. Die riesige Großzügigkeit das Projekt "freizugeben" wiegt das jedenfalls nicht auf.
GNU Hacker schrieb: > Sheeva P. schrieb: >> Weil er seine modifizierte Version dem Urheber zur Verfügung stellen muss > Nein, muss er mit meinem Konstrukt nicht. > Der Urheber müsste selbst darauf aufmerksam werden. > Auch könnte er das modifizierte Programm selbst verwenden, ohne das der > Urheber (oder jemand anderes) an die Modifikation kommt. Ah, ok, jetzt verstehe ich, was Du meinst. Glaube ich... Laß' uns das vielleicht einfach nochmal auseinander klamüsern. 1. Bernd erstellt eine Software X.0 und vertreibt sie parallel unter der GPL sowie unter einer proprietären Lizenz. 2. Ein Entwickler A nimmt das GPL-Angebot an, modifiziert die Software X zu einer Version X.1, und veröffentlicht diese seinerseits unter der GPL. 3. Bernd nimmt Notiz von der modifizierten Version X.1 und übernimmt die Änderungen in seine Software, so daß diese der Version X.1 entspricht. 4. Bernd macht weitere Änderungen an der Software und vertreibt die so entstandene Version X.2 weiterhin unter der GPL. 5. Bernd darf die Version X.0 weiterhin unter der GPL und der proprietären Lizenz vertreiben. 6. Bernd darf aber nicht die Versionen X.1 und X.2 unter der proprietären Lizenz vertreiben. Diese enthalten nämlich den Code des Entwicklers A, welcher der GPL unterliegt (natürlich der Code, nicht der Entwickler). Stimmen wir darin überein, daß das die Ausgangssituation ist? Wenn nein, dann erklär' mir bitte Dein Verständis der Ausgangslage und warum es von meinem abweicht. Wenn wir dagegen übereinstimmen, daß die Situation ist wie beschrieben, sind die Fragen folgende: 1. Wie kann Bernd es schaffen, daß seine Kontributoren ihm das Recht einräumen, ihren GPL-lizensierten Code unter seiner proprietären Lizenz zu vertreiben? Läßt die GPL solche Zusatzvereinbarungen überhaupt zu? 2. Oder gibt es eine andere Lizenz als die GPL, die so etwas bereits beinhaltet oder zumindest zuläßt? Diese Fragen kann ich nicht beantworten. Aus dem Gefühl heraus würde ich vermuten, daß die GPL solche Modifikationen nicht zuläßt. Aber für diese Fragen sind ein Rechtsanwalt, die FSF oder die IFROSS die richtigen und zweifellos die mit Abstand besten Ansprechpartner. Die rechtsanwaltliche Erstberatung kostet nicht die Welt. Darüber hinaus würde ich mir einmal genauer anschauen, wie andere Projekte mit Mehrfachlizensierung die Sache handhaben. MySQL, Qt, Asterisk und Perl würden mir da als Beispiele einfallen. Deine Grundidee aus [1] halte ich, nachdem ich die Anforderungen des TO noch einmal gelesen habe, im Grunde für einen denkbaren Ansatz -- nicht als Zusatz zur GPL, sondern als eigene Lizenz. Aber trotzdem würde ich sowas unter keinen Umständen machen, ohne einen Fachmannes zu befragen. Denn mit der von Dir etwas salopp in Kauf genommenen Rechtsunsicherheit hätte ich ein echtes Problem. [1] Beitrag "Re: Welche Lizenz für mein Projekt?"
GNU Hacker schrieb: > Sheeva P. schrieb: >> Wenn ich die Freiheit der GPL wahrnehme, Dein Programm an einen Dritten >> weiterzugeben. > > Darfst du nicht, denn du musst den Quellcode auf Anfrage rausgeben. > Tust du es nicht (weil du ihn nicht hast), dann verklage ich als > Rechteinhaber dich. > > Gleichzeitig würde ich dir natürlich anbieten den Quellcode für 100000€ > bei mir zu kaufen... ;) g Das wäre zweifellos ein spannender Rechtsfall: erst hast Du mir durch die GPL-Lizensierung vertraglich zugesichert, daß ich den Quellcode auf Anfrage bekomme. Duch meine Redistribution nehme ich Dein Angebot an, so daß zwischen uns ein Lizenzvertrag zustande kommt, welcher zunächst Dich als Urheber und Lizenzgeber dazu verpflichtet, mir den Quellcode heraus zu geben. Du hingegen verletzt unseren Vertrag und verweigerst das, berufst Dich allerdings andererseits auf denselben Vertrag, den Du gerade bewußt und willentlich gebrochen hast. Was meinst Du, wie weit Du damit kommst? Normalerweise würde ich Dir jetzt wie dem "Kernelhacker" anbieten, das mal durch zu spielen. Das mache ich aber ganz ausdrücklich nicht, weil hier so langsam eine strafrechtliche Dimension ins Spiel kommt: § 263 StGB. Sowas ist kein Spaß mehr, und deswegen lassen wir das. Ok?
Bernd K. schrieb: > GNU Hacker schrieb: >> Wenn ich mein Programm ohne Quellcode aber unter GPL verbreite, wann >> genau kommt dann der Vertrag zustande? > > An welcher Stelle kam denn eigentlich diese absurde Variante ins Spiel? Weiter oben hatte irgendein Spitzenhirn diese Idee. > Der Threadersteller will doch erreichen dass andere ihm den Code > schreiben und er das daraus resultierende Programm noch leicht > modifiziert und dann ohne Quelltext veröffentlicht. Das ist eine böse Unterstellung, bitte laß' das. Wir sollten einfach mal davon ausgehen, daß der TO eine signifikante Arbeit geleistet hat, um sein Ursprungsprogramm zu erstellen, und von dieser seiner Arbeit profitieren und sein Programm trotzdem anderen zur Verfügung stellen will. > Da jedoch das schäbige und unmoralische Ansinnen des Threaderstellers Dual-Licensing ist weder schäbig, noch unmoralisch.
Sheeva P. schrieb: > Dual-Licensing ist weder schäbig, noch unmoralisch. Völlig richtig. Aber Dual-Licensing kombiniert mit Copyright assignment kombiniert mit unmoralischem Verhalten (die Kombination dann proprietär weiterzuentwickeln) ist es.
GNU Hacker schrieb: > Die GPL scheint mir ein richtiges Risiko für Entwickler zu sein. > > Scenario: > Ich entwickle ein tolles Programm, erstelle einen Installer und > veröffentliche es unter GPL. > Den Code veröffentliche ich nicht, interessiert ja eh niemanden, und > wenn doch dann kann man mich ja anschreiben. > Jetzt verschlampe ich den Code. > Auf einmal meldet sich doch jemand und verlangt von mir den Code. > Ich kann nicht liefern, er verklagt mich. Ja, genau. Pech gehabt, zwei popelige USB-Sticks als Sicherheitskopien hätten ja vollkommen ausgereicht -- jedenfalls für die drei Jahre, die die GPL von Dir verlangt. Aber auch in einem solchen Fall gelten natürlich die Rechtsgrundsätze wie "Treu und Glauben". Wenn Du vor Gericht glaubhaft machen kannst, daß Du Deine Quelltexte schuldlos verloren hast, darfst Du Deinen Kopf behalten.
Kernelhacker schrieb: > GNU Hacker schrieb: >> Die GPL scheint mir ein richtiges Risiko für Entwickler zu sein. > > Ja. Es wird immer großartiger. :) Merkt Ihr noch was? Die GPL ist nur ein Risiko für Entwickler, die ihre eigene Lizenz nicht einhalten.
Sheeva P. schrieb: > Stimmen wir darin überein, daß das die Ausgangssituation ist? Ja, das ist die Ausgangssituation, wenn Bernd seinen Code unter GPL veröffentlichen würde. Ich habe es so verstanden, dass seine Kunden aber kein GPL akzeptieren, weil sie vertrauliche Erweiterungen bekommen und damit der gesamte Code unter einer proprietären Lizenz stehen muss. Wahrscheinlich diktiert ihm der Einkauf (seiner) Kunden die Lizenz auf? Also hätte er gerne eine Lizenz, die ihm als Initiator das Sonderrecht einräumt aus seinem Code abgeleitete Werke dennoch unter dieser proprietären Lizenz an seine Kunden zu vertreiben. Die GPL hat Bernd selbst ins Spiel gebracht, daher gehe ich davon aus, dass sie ihm grundsätzlich zusagt. Sheeva P. schrieb: > Aus dem Gefühl heraus würde ich vermuten, daß die GPL solche > Modifikationen nicht zuläßt. Keine Ahnung. Aber wenn so ein Zusatz nicht im Konflikt mit der GPL steht sind es doch eigentlich zwei unabhängige Verträge, die gleichzeitig gültig sind?
GNU Hacker schrieb: > Bernd Kr. schrieb: >> Ich gebe etwas und fordere dafür eine geringe Gegenleistung. >> Und dies auch lediglich bei Modifikation. > > Das ist auf keinen Fall "schäbig und unmoralisch". Das sehe ich grundsätzlich genauso, aber wie so oft kommt es darauf an. Bei einer kleinen Modifikation ist das sicher weder "schäbig", noch "unmoralisch". Aber wenn ich ein paar Module, Klassen und Funktionen von "Bernd Kr."s Software nehme und sie in ein Projekt einbaue, das hundert- oder tausendmal größer ist: ist es dann moralisch in Ordnung, wenn ich "Bernd Kr." gestatten muß, mein erheblich größeres Projekt unter seiner proprietären Lizenz zu vertreiben, während ich selbst das nicht darf? Nun sind Softwareentwickler ja meistens auch nur Menschen. Insofern würde ich zuerst Kontakt mit "Bernd Kr." aufnehmen und ihm einen Anteil an den Verkaufserlösen meiner stark erweiterten Version anbieten, und zwar bevor ich meine Erweiterungen implementiere und veröffentliche. Simpel, ne?
Kernelhacker schrieb: > Sheeva P. schrieb: >> Dual-Licensing ist weder schäbig, noch unmoralisch. > > Aber Dual-Licensing kombiniert mit Copyright assignment kombiniert mit > unmoralischem Verhalten (die Kombination dann proprietär > weiterzuentwickeln) ist es. Ist IMHO eine Frage des Einzelfalls. Bei zehn Korrekturen in 10k LOC stellt sich ohnehin die Frage nach meiner Schöpfungshöhe und damit meines urheberrechtlichen Anspruchs. Aber wenn ich 10 LOC in ein Paket von 10k LOC aufbaue, stellt sich dieselbe Frage hingegen genau andersherum. Und ja, im letzteren Fall wird es schäbig und unmoralisch, wenn der Autor der 10 LOC am Erfolg meines 10k LOC-Projekts schmarotzen will. Übrigens: ordentliche Gerichte beachten sowas nach Verhältnismäßigkeit. ;-)
Sheeva P. schrieb: > ist es dann moralisch in Ordnung Ja, ist es. Denn du hast es wissentlich getan. Aber ich würde im Moment annehmen, dass es Bernd tatsächlich nur um sein Projekt geht. Ich finde es schlimm, wenn hier immer gleich alle böses vermuten. Sheeva P. schrieb: > Insofern > würde ich zuerst Kontakt mit "Bernd Kr." aufnehmen und ihm einen Anteil > an den Verkaufserlösen meiner stark erweiterten Version anbieten, und > zwar bevor ich meine Erweiterungen implementiere und veröffentliche. > Simpel, ne? Ja, das wäre der richtige Weg.
GNU Hacker schrieb: > Sheeva P. schrieb: > Ich habe es so verstanden, dass seine Kunden aber kein GPL akzeptieren, > weil sie vertrauliche Erweiterungen bekommen und damit der gesamte Code > unter einer proprietären Lizenz stehen muss. Dann verstehe ich das Problem nicht. Der Urheber kann die Basissoftware dual lizensieren und spezielle Erweiterungen proprietär. Allerdings hat das Grenzen bei Kontributoren, die unter der GPL lizensieren. > Wahrscheinlich diktiert ihm der Einkauf (seiner) Kunden die Lizenz auf? Du beziehst Dich vermutlich auf [1]. Bei meinen Kunden handhabe ich das so, daß ich meine Software unter GPL lizensiere, aber beide erklären, den Quellcode nicht an Dritte weiter zu geben. Das ist im Zweifelsfall billiger als ein Software-Escrow und für meine Kunden (primär Banken, Versicherungen) akzeptabel. Da sitzen dann aber deren Justiziare, denen ich Lizenzverträge nicht erklären muß. ;-) [1] Beitrag "Re: Welche Lizenz für mein Projekt?" > Also hätte er gerne eine Lizenz, die ihm als Initiator das Sonderrecht > einräumt aus seinem Code abgeleitete Werke dennoch unter dieser > proprietären Lizenz an seine Kunden zu vertreiben. Das geht, aber eben so nicht mit der GPL. > Die GPL hat Bernd selbst ins Spiel gebracht, daher gehe ich davon aus, > dass sie ihm grundsätzlich zusagt. Ok. > Sheeva P. schrieb: >> Aus dem Gefühl heraus würde ich vermuten, daß die GPL solche >> Modifikationen nicht zuläßt. > Keine Ahnung. Dafür gibt es Rechtanwälte. > Aber wenn so ein Zusatz nicht im Konflikt mit der GPL steht sind es doch > eigentlich zwei unabhängige Verträge, die gleichzeitig gültig sind? Das geht nur, wenn die Bestimmungen der Verträge sich nicht gegenseitig ausschließen oder festgelegt ist, welche Bestimmung in Zweifelsfällen gewinnt.
GPL ist was für Weicheier und Druffis. BSD ist was für echte Männer die wissen was sie tun.
NASler schrieb: > GPL ist was für Weicheier und Druffis. > BSD ist was für echte Männer die wissen was sie tun. LOL!
Sheeva P. schrieb: > Entschuldige, aber ich möchte den Thread nicht noch einmal wiederholen. > Was genau hast Du denn nicht verstanden? Daß die GPL die Herausgabe der > Sourcen verfügt, oder daß sie zur Grundlage des Lizenzvertrages wird? Ah. Ok. Ich dachte, dass du womöglich ein anderes Szenario im Kopf hast. Du bist also der Meinung, dass wenn A zu B sagt: "Du darfst weitergeben aber nur wenn du die Quellen offenlegst", dass B dadurch Forderungen* an A richten kann. Diese Schlussfolgerung ist nicht offensichtlich! ;-) Die (immer wahre) Kontraposition wäre lediglich: "Wenn die Quellen von B nicht offengelegt werden, darf B auch nix weitergegeben." (Duh!) Es bleibt also eine Einbahnstraße. Welche der Verweise hier im Thread stützt deine Behauptung? (Habe gerade nochmal drüber geschaut aber nichts passendes gefunden.) *Edit: "Forderungen" ist schlecht formuliert. Besser: "Irgendwelche Forderungen jenseits dem zugesprochenen Recht der Weiterverteilung inklusive der Quellen".
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Bearbeitet durch User
Sheeva P. schrieb: > Bei meinen Kunden handhabe ich das so, daß ich meine Software unter GPL > lizensiere, aber beide erklären, den Quellcode nicht an Dritte weiter zu > geben. Also du gibst die SW unter GPL weiter, sagst aber den Kunden gleichzeitig, dass die GPL für die SW nicht gilt. Großartig! Ich lache Tränen. Dann ist ja klar, wo deine merkwürdige Rechtsauffassung herkommt.
Mikro 7. schrieb: > Du bist also der Meinung, dass wenn A zu B sagt: "Du darfst weitergeben > aber nur wenn du die Quellen offenlegst", dass B dadurch Forderungen* an > A richten kann. Nein, ich bin der Meinung, daß durch die Annahme der GPL ein Lizenzvertrag zustande kommt, der den A verpflichtet, die Quellen drei Jahre lang zum Selbstkostenpreis herauszurücken. > Diese Schlussfolgerung ist nicht offensichtlich! ;-) Die (immer wahre) > Kontraposition wäre lediglich: "Wenn die Quellen von B nicht offengelegt > werden, darf B auch nix weitergegeben." (Duh!) Es bleibt also eine > Einbahnstraße. Äh, nein. Die GPL verpflichtet den A nicht dazu, die Quellen mitzuliefern, sondern nur dazu, die Quellen auf Anfrage herauszugeben. Da der B sich auf die Vertragstreue des A -- der die Lizenz ja selbst und aus freien Stücken gewählt hat -- verlassen darf, kann und darf er weitergeben, auch ohne zu diesem Zeitpunkt bereits über die Quellen zu verfügen. Gib' Dir keine Mühe, solche spitzfindigen Tricks haben hier schon andere Schlauberger erfolglos versucht. > Welche der Verweise hier im Thread stützt deine Behauptung? "Verweise"? Hast Du meine Argumentation nicht verstanden? Du diskutierst hier mit mir, nicht mit irgendwelchen Verweisen. Wenn Du lesen möchtest, lege ich das BGB ans Herz, findest Du hier [1]. Und natürlich das IFROSS-Dokument, das hier im Thread mehrmals verlinkt wurde. [1] http://dejure.org/
Sheeva P. schrieb: > ... ich bin der Meinung, daß durch die Annahme der GPL ein > Lizenzvertrag zustande kommt, der den A verpflichtet, die Quellen drei > Jahre lang zum Selbstkostenpreis herauszurücken. Das habe ich gelesen. Aber alles was die GPL aussagt ist eben: "B darf die Software weitergeben wenn er auch die Quellen offenlegt." Hier die GPL (v2) http://www.gnu.de/documents/gpl-2.0.en.html A ist copyright holder:
1 | To [apply the terms and conditions] attach the following notices to the program... |
2 | [one line to give the program's name and an idea of what it does.] |
3 | Copyright (C) [yyyy] [name of author] |
A sagt B, dass er das Programm unter den Bedingungen dieser Lizenz nutzen kann (die nachfolgend näher beschrieben ist).
1 | 0. This License applies to any program or other work which contains a notice placed by the copyright holder saying it may be distributed under the terms of this General Public License. |
A sagt B, dass er das Programm weitergeben kann, wenn er auch die Sourcen veröffentlicht (in welcher Form ist unter a/b/c geklärt):
1 | 3. You may copy and distribute the Program... [if the source code is/will be made available.] |
Daher nochmal: Welcher Teil davon (oder welcher anderer Teil der Lizenz) stützt jetzt deine Behauptung? > Gib' Dir keine Mühe, solche spitzfindigen Tricks haben hier schon andere > Schlauberger erfolglos versucht. Tatsächlich. > "Verweise"? Hast Du meine Argumentation nicht verstanden? Nein. Daher frage ich dich ja.
Sheeva P. schrieb: > Gib' Dir keine Mühe, solche spitzfindigen Tricks haben hier schon andere > Schlauberger erfolglos versucht. Wenn dir niemand mehr antwortet, heißt das nicht, dass du Erfolg hattest. Am Ende ist es uns ja egal, ob du etwas falsches glaubst.
Mikro 7. schrieb: > Aber alles was die GPL aussagt ist eben: "B darf die Software > weitergeben wenn er auch die Quellen offenlegt." Auch daraus folgt zwangsläufig, daß A dem B die Quellen aushändigen muß.
Kernelhacker schrieb: > Sheeva P. schrieb: >> Gib' Dir keine Mühe, solche spitzfindigen Tricks haben hier schon andere >> Schlauberger erfolglos versucht. > > Wenn dir niemand mehr antwortet, heißt das nicht, dass du Erfolg > hattest. > Am Ende ist es uns ja egal, ob du etwas falsches glaubst. Zum Glück weiß ich das Richtige, aber sei unbesorgt: bei "Schlauberger" hatte ich jetzt wirklich nicht an Dich gedacht. :-)
Sheeva P. schrieb: > Mikro 7. schrieb: >> Aber alles was die GPL aussagt ist eben: "B darf die Software >> weitergeben wenn er auch die Quellen offenlegt." > > Auch daraus folgt zwangsläufig, daß A dem B die Quellen aushändigen muß. Ah. Ok. "Zwangsläufig". "Muß". He rests his case. ;-) Anyways, thx! Ich hatte eine zeitlang befürchtet, dass ich iwas wichtiges übersehen habe. /off he goes :-)
Uff, hier war ja ganz schön was los... Leider konnte ich die Kommentare nur grob überfliegen. Sheeva P. schrieb: > Aber wenn ich ein paar Module, Klassen und Funktionen von > "Bernd Kr."s Software nehme und sie in ein Projekt einbaue, das hundert- > oder tausendmal größer ist: ist es dann moralisch in Ordnung, wenn ich > "Bernd Kr." gestatten muß, mein erheblich größeres Projekt unter seiner > proprietären Lizenz zu vertreiben, während ich selbst das nicht darf? Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum unser Projekt vor Fragmentierung zu schützen, und unseren Kunden sinnvolle Beiträge aus der Community nicht vorenthalten zu müssen. > Nun sind Softwareentwickler ja meistens auch nur Menschen. Insofern > würde ich zuerst Kontakt mit "Bernd Kr." aufnehmen und ihm einen Anteil > an den Verkaufserlösen meiner stark erweiterten Version anbieten, und > zwar bevor ich meine Erweiterungen implementiere und veröffentliche. > Simpel, ne? Ich würde ablehnen, da unser Kerngeschäft unsere eigene Software ist. An anderen Open Source Projekten wollen wir kein Geld verdienen. Selbstverständlich könnten sich fremde Projekte ganz normal nach den Regeln der GPL aus unserem Code bedienen, ohne uns irgendwelche Rechte einzuräumen. Dies würden wir uns lediglich für Änderungen an unserem Projekt vorbehalten.
Bernd Kr. schrieb: > Es geht darum unser Projekt vor Fragmentierung zu schützen, und unseren > Kunden sinnvolle Beiträge aus der Community nicht vorenthalten zu > müssen. > > Selbstverständlich könnten sich fremde Projekte ganz normal nach den > Regeln der GPL aus unserem Code bedienen, ohne uns irgendwelche Rechte > einzuräumen. Nach der GPL darf jedermann Euer Projekt forken und neue Funktionalität hinzufügen. Dann habt Ihr Euer kommerzielles Projekt sowie eine geforkte GPL-Version mit erweiterter Funktionalität.
Sheeva P. schrieb: > Nach der GPL darf jedermann Euer Projekt forken und neue Funktionalität > hinzufügen. Dann habt Ihr Euer kommerzielles Projekt sowie eine geforkte > GPL-Version mit erweiterter Funktionalität. Ja, genau.
Bernd Kr. schrieb: > Selbstverständlich könnten sich fremde Projekte ganz normal nach den > Regeln der GPL aus unserem Code bedienen, ohne uns irgendwelche Rechte > einzuräumen. Willst du uns jetzt verarschen? Im Ernst jetzt. Im Eingangspost war die Rechteübertragung noch zwingend.
Kernelhacker schrieb: > Willst du uns jetzt verarschen? Bitte mäßige dich im Ton, junger, ungestümer Forumkollege. Es geht nicht um unseren Code. Es geht um unser Projekt. Wer Teile unseres Codes für ein völlig anderes Projekt verwenden möchte, von dem wollen wir nichts. Denn wir haben kein Interesse an seinem Projekt. Wer hingegen unser Projekt verändert, der darf das gerne (ganz im Sinne der GPL), der weiß aber auch, dass wir seine Modifikation unter Umständen in unseren proprietären Zweig übernehmen könnten. Den letzten Abschnitt habe ich so mehrfach im Thread beschrieben. Den vorletzten Abschnitt habe ich als Antwort an Sheeva Plugs (berechtigte) Bedenken konkretisiert. Er befürchtete, dass er uns alle Rechte an seinem (völlig anderem) Projekt einräumen würde, sobald er auch nur eine Funktion von uns verwendet. Dieser Gedanke war uns so fern und abwegig, dass er in meinem Eingangspost auch keine Erwähnung findet. Andere Foristen sind anscheinend deutlich findiger, was das ausmalen von fiesen Maschen angeht als ich... Das ist aber auch gut, denn so können wir die Lizenz direkt korrekt formulieren und Vertrauen schaffen. Eigentlich ganz einfach, oder?
Bernd Kr. schrieb: > Es geht nicht um unseren Code. Es geht um unser Projekt. > > Wer Teile unseres Codes für ein völlig anderes Projekt verwenden möchte, > von dem wollen wir nichts. Denn wir haben kein Interesse an seinem > Projekt. Ok -- aber ich meinte mit "GPL-Version mit erweiterter Funktionalität" kein völlig anderes, sondern schon Euer eigenes Projekt. > Wer hingegen unser Projekt verändert, der darf das gerne (ganz im Sinne > der GPL), der weiß aber auch, dass wir seine Modifikation unter > Umständen in unseren proprietären Zweig übernehmen könnten. Und genau das wäre nach der GPL wahrscheinlich nicht Ok. Wahrscheinlich? Ja, denn in solchen Fällen kennt die Rechtslage in D die "Schöpfungshöhe". Wenn die Modifikation lediglich in der Korrektur eines Rechtschreibfehlers besteht, könntet Ihr diese Modifikation wohl bedenkenlos übernehmen, denn dabei würde es an ebenjener Schöpfungshöhe fehlen, die zum Zustandekommen eines urheberrechtlich geschützten Werkes erforderlich ist. Eine ganz andere Nummer ist es hingegen, wenn die Modifikation eben nicht mehr so trivial, sondern groß genug und kompliziert genug ist, daß diese Schöpfungshöhe erreicht wird. Dann dürft Ihr die Modifikation unter der GPL nicht mehr ohne Erlaubnis des Urhebers in Eure kommerzielle Version übernehmen. Ihr könnt die Funktion dann höchstens nachimplementieren, aber dabei wird es nicht ausreichen, nur ein paar Symbolnamen zu verändern. > Den vorletzten Abschnitt habe ich als Antwort an Sheeva Plugs > (berechtigte) Bedenken konkretisiert. Er befürchtete, dass er uns alle > Rechte an seinem (völlig anderem) Projekt einräumen würde, sobald er > auch nur eine Funktion von uns verwendet. Entschuldige bitte, aber nein, ich dachte nicht an ein "völlig anderes" Projekt, sondern an ein ähnliches. > Das ist aber auch gut, denn so können wir die Lizenz direkt korrekt > formulieren und Vertrauen schaffen. ;-)
Sheeva P. schrieb: > Entschuldige bitte, aber nein, ich dachte nicht an ein "völlig anderes" > Projekt, sondern an ein ähnliches. Ok, dann habe ich das falsch verstanden. Sheeva P. schrieb: > Aber wenn ich ein paar Module, Klassen und Funktionen von > "Bernd Kr."s Software nehme und sie in ein Projekt einbaue, das hundert- > oder tausendmal größer ist
Bernd Kr. schrieb: > Wer Teile unseres Codes für ein völlig anderes Projekt verwenden möchte, > von dem wollen wir nichts. Denn wir haben kein Interesse an seinem > Projekt. > > Wer hingegen unser Projekt verändert, der darf das gerne (ganz im Sinne > der GPL), der weiß aber auch, dass wir seine Modifikation unter > Umständen in unseren proprietären Zweig übernehmen könnten. Und du siehst den Widerspruch hier nicht? Ab welchem Veränderungsgrad ist es denn ein völlig anderes Projekt? Bzw wie viel Code muss ich denn dazupacken, dass es ein völlig anderes Projekt wird? Man könnte deine tolle Beschränkung also umgehen, indem man nur genug Code drumherum packt. Deshalb ginge ich davon aus, dass du uns verarschen willst. Ich denke das ist nachvollziehbar.
> Und du siehst den Widerspruch hier nicht? Es gibt keinen Widerspruch. > Ab welchem Veränderungsgrad ist es denn ein völlig anderes Projekt? Ab gar keinem. > Bzw wie viel Code muss ich denn dazupacken, dass es ein völlig anderes > Projekt wird? Es wird niemals ein anderes Projekt durch hinzufügen von Code. > Man könnte deine tolle Beschränkung also umgehen, indem man nur genug > Code drumherum packt. Nein, könnte man nicht. > Deshalb ginge ich davon aus, dass du uns verarschen willst. Das liegt mir völlig fern. > Ich denke das ist nachvollziehbar. Ich kann nicht nachvollziehen, dass du nicht nachvollziehen kannst, dass es ein Unterschied ist eine einzelne Funktion aus einem Projekt in ein anderes zu übernehmen oder gleich das ganze Projekt zu übernehmen.
Bernd Kr. schrieb: > Es wird niemals ein anderes Projekt durch hinzufügen von Code. Aber es wird ein anders Projekt, wenn ich das Projekt anderem Code (einem anderen Projekt) hinzufüge? Du siehst den Widerspruch immer noch nicht?
Bernd Kr. schrieb: > Ich kann nicht nachvollziehen, dass du nicht nachvollziehen kannst, dass > es ein Unterschied ist eine einzelne Funktion aus einem Projekt in ein > anderes zu übernehmen oder gleich das ganze Projekt zu übernehmen. Das ist eine völlig willkürliche Beschränkung, die so auch sicher keine rechtlichen Grundlagen hat. Vom Gesetz gibt es nur die Grenze der Schöpfungshöhe. Sonst gibt es nichts.
Kernelhacker schrieb: > Das ist eine völlig willkürliche Beschränkung, die so auch sicher keine > rechtlichen Grundlagen hat. Vom Gesetz gibt es nur die Grenze der > Schöpfungshöhe. Sonst gibt es nichts. Das könnte man ja evtl. mit der vom TE angebotenen Versionsverwaltung verknüpfen. Wer dort Änderungen hochlädt gibt auch seine Rechte ab. Wer das nicht möchte, macht einen eigenen Fork und ist damit eben nicht auf dem jeweils neusten Stand, wenn der TE das Programm weiterentwickelt.
Tommi schrieb: > Wer dort Änderungen hochlädt gibt auch seine Rechte ab. Ja das könnte man tun, mit einem zusätzlichen Nutzungsvertrag für diesen Server. Aber welcher zurechnungsfähige Mensch würde da seinen Code hochladen und warum würde er das tun wollen? Er hat 0 Vorteile davon.
Kernelhacker schrieb: > Er hat 0 Vorteile davon. Und davon abgesehen könnte er natürlich zusätzlich die Änderungen in die GPL-Version übertragen und irgendwo anders hochladen. Es wird also niemand tun. Absolut nutzlos.
Kernelhacker schrieb: > er welcher zurechnungsfähige Mensch würde da seinen Code > hochladen und warum würde er das tun wollen? Er hat 0 Vorteile davon. Doch, seine Aenderungen haben dann auch eine Chance weitergefuehrt zu werden. Wenn die Hauptentwicklung naemlich wirklich beim TE liegt und weitergefuehrt wird, dann nuetzt ein Fork nur, wenn jemand langfristig viel Zeit darin investiert, sonst ist es ein toter Fork...
Also wenn ich das hier so lese, dann gibt es nur einen Schluß: Der TO möchte sich hier auf Kosten Anderer eine goldene Nase verdienen.
Tommi schrieb: > Wenn die Hauptentwicklung naemlich wirklich beim TE liegt und > weitergefuehrt wird, dann nuetzt ein Fork nur, wenn jemand langfristig > viel Zeit darin investiert, sonst ist es ein toter Fork... Das ist klar. Entweder man führt seine eigene Weiterentwicklung fort, oder sie ist tot. Das ist halt Open Source / Freie Software. Nichts ungewöhnliches hier. Zeno schrieb: > Der TO > möchte sich hier auf Kosten Anderer eine goldene Nase verdienen. Klar ist das so. Man könnte auch sagen, dass er naive Entwickler, die die Lizenzbedingungen nicht verstehen, ausnutzen will.
Kernelhacker schrieb: > Das ist eine völlig willkürliche Beschränkung Nein, ist es nicht. > die so auch sicher keine rechtlichen Grundlagen hat. Doch, unseren Lizenzvertrag. > Vom Gesetz gibt es nur die Grenze der Schöpfungshöhe. Es das Vertragsrecht. > Sonst gibt es nichts. Hobbyjurist?
Kernelhacker schrieb: > Klar ist das so. Man könnte auch sagen, dass er naive Entwickler, die > die Lizenzbedingungen nicht verstehen, ausnutzen will. Damit bist du für mich aus der Diskussion ausgeschlossen.
@Tommi Das ist das übliche Vorgehen, wer seinen Code mitgepflegt haben will, unterschreibt auch die CLA. Das reicht Bernd aber scheinbar nicht. Bernd Kr. schrieb: >> Sonst gibt es nichts. > Hobbyjurist? Ich sehe es auch schwierig, da die Grenze zu ziehen. Bernd sagt, wer Code übernimmt ist raus, wer Code nur hinzufügt überträgt die Rechte. Was, wenn ich jetzt nach und nach Code übernehme, ist das dann ok oder gibt es eine Grenze, ab der du dann doch die Rechte haben willst? Überspitzt, ich schreib ein Hello World und importier dann Datei für Datei. Ich unterstell Bernd wirklich nichts böses, aber mir kommt es ein bisschen so vor, als wenn die GPL zu Werbezwecken benötigt wird.
Bernd Kr. schrieb: >> die so auch sicher keine rechtlichen Grundlagen hat. > Doch, unseren Lizenzvertrag. Also etwa so: > Sie müssen uns die Rechte übertragen, wenn sie den Code in unserem Projekt > modifizieren. Wenn sie den Code allerdings nehmen, um ihn mit einem > anderen Projekt zusammenzuführen, dann brauchen sie das nicht. Ja? So? Du siehst das Problem nicht? Dann führe ich es erst zusammen und dann ist der tolle Vertrag umgangen. Mathias M. schrieb: > Ich unterstell Bernd wirklich nichts böses, aber mir kommt es ein > bisschen so vor, als wenn die GPL zu Werbezwecken benötigt wird. So siehts wohl aus. Das hat alles überhaupt nichts mehr mit Freiheit zu tun. Bernd Kr. schrieb: > Damit bist du für mich aus der Diskussion ausgeschlossen. Ich habe dir das Förmchen weggenommen?
Mathias M. schrieb: > Ich sehe es auch schwierig, da die Grenze zu ziehen. Bernd sagt, wer > Code übernimmt ist raus, wer Code nur hinzufügt überträgt die Rechte. > > Was, wenn ich jetzt nach und nach Code übernehme, ist das dann ok oder > gibt es eine Grenze, ab der du dann doch die Rechte haben willst? > Überspitzt, ich schreib ein Hello World und importier dann Datei für > Datei. Alles eine Frage der Formulierung. Im Zweifel müsste halt der Urheber gegen uns klagen. Ein Gericht hätte bei deinem Beispiel aber sicher sicher kein Problem zu erkennen, das dein Programm im Wesen unsere SW ist. In der Welt sind die Dinge halt immer schwammig, ansonsten bedürfte es keiner Gerichte und Anwälte. Dann könnte ein Computer Urteile einfach von einer Lookup-Tabelle ablesen... > Ich unterstell Bernd wirklich nichts böses, aber mir kommt es ein > bisschen so vor, als wenn die GPL zu Werbezwecken benötigt wird. Werbung ist ja auch nichts böses ;) Ich habe bereits geschrieben, dass wir uns durch Veröffentlichung eine höhere Verbreitung erhoffen. Im moment wird das Projekt nur von wenigen Kunden eingesetzt. Es ist damals als sehr spezifische Lösung für einen Kunden (lange Geschichte) gestartet. Mittlerweile ist die Basis aber schon allgemein einsetzbar. Dennoch wird ein ambitionierter Anwender immer eigene Erweiterungen haben wollen. Die GPL befähigt ihn dazu.
Bernd Kr. schrieb: > Werbung ist ja auch nichts böses ;) Aus der Sicht des Unternehmers nicht. Aus der Sicht des Kunden schon. Sie bietet keinerlei Vorteile für den Kunden, sondern nur Nachteile wie einen höheren Preis und eine Belästigung. Bernd Kr. schrieb: > Mittlerweile ist die Basis aber schon allgemein einsetzbar. > Dennoch wird ein ambitionierter Anwender immer eigene Erweiterungen > haben wollen. Die GPL befähigt ihn dazu. Warum bringst du die GPL immer wieder ins Spiel, wenn du ja eben keine GPL haben willst? Und vielleicht könntest du ja mal vorstellen um welche Software es überhaupt geht. Es ergibt ja keinen Sinn die Software zu veröffentlichen, hier aber ein riesiges Geheimnis darum zu machen, worum es überhaupt geht.
Bernd will halt "GPL" schreiben, damit das hip und offen aussieht, irgendwo steht dann im Kleingedruckten die erzwungene Rechtsübertragung. Und es müsste ja erstmal jemand klagen... Wie gesagt, ich glaube nicht, dass ihr das Rechtssicher GPL kompatibel bekommt. Wenns nicht mal GPL kompatibel ist, dann ist die Lizenz eh fast ega, dann übernimmt den Code eh keiner. Aber viel Erfolg, ein bisschen offen ist mir immer lieber als closed source.
Im Endeffekt geht es doch darum das Nutzer wie "Kernelhacker" es nicht möchten wenn Bernd einen Source veröffenlicht aber dazu seine Rechte für sich behält! Was Bernd will ist ganz legitim! Er baut eine Hardware und veröffentlicht dazu einen Sourcecode. Jemand der den Sourcecode ändert muss diesen Bernd zusenden. Er entscheidet dann ob die Änderung in Zukunft drinn bleiben oder nicht. Zusätzlich behält er sich das Recht vor diese Änderung in die neu gebaute Hardware zu verwenden. So ähnlich läuft es doch mit dem ArduPilot-Projekt! Nur das die Hardware auch veröffentlicht wurde (und die Chinesen fleißig kopierten)
Marc H. schrieb: > Im Endeffekt geht es doch darum das Nutzer wie "Kernelhacker" es nicht > möchten wenn Bernd einen Source veröffenlicht aber dazu seine Rechte für > sich behält! Und du hast es genau nicht verstanden. Er kann natürlich veröffentlichen, was er will. Aber frei und offen ist es dadurch nicht. Er veröffentlicht Code, will seine Rechte aber nicht abgeben. Soweit so gut. Er fordert aber das genaue Gegenteil von allen anderen. Das ist einfach nur unfair. Ganz abgesehen davon, dass niemand auf diesen billigen Trick reinfallen wird.
Kernelhacker schrieb: > Er veröffentlicht Code, will seine Rechte aber nicht abgeben Kernelhacker schrieb: > Das ist > einfach nur unfair. Du musst ja nicht mitmachen! Kernelhacker schrieb: > Ganz abgesehen davon, dass niemand auf diesen > billigen Trick reinfallen wird. Dieser "billige Trick" funktioniert aber so gut, das viele den Herstellern freiwillig Verbesserungen zusenden um später einen offiziellen Code zu bekommen und somit die Hardware/der Gerät beim Werterhalt beiträgt...
Alex W. schrieb: > das viele den > Herstellern freiwillig Verbesserungen zusenden Das würde ich bis zum Beweis des Gegenteils bestreiten. Solch ein abwegiges "Lizenzmodell" ist nahezu einzigartig in der Open-Source-Welt.
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