Ich habe ein Thame erstellt, weil ich bei einer Sache hilfe benötigte und nach ein paar Minuten wurde der Thread gesperrt, ohne eine Begründung zu hinterlassen. Allerdings kann ich ein WENIG verstehen warum, aber wie gesagt nur ein WENIG. Da das mein erster Eindruck von diesem Forum war, kann ich es nicht weiterempfehlen, da die Admins einfach irgendetwas machen, ohne auch nur irgendeine Nachricht zu hinterlassen und da man bei "gefährlichen" Projekten fast nur so Antworten wie "Manche Sachen ändern sich offensichtlich nie. Alle kleinen Jungs wollen Bomben bauen. Erwarte nicht, daß dir hier jemand hilft deine eigenen Körperteile zu amputieren bzw Lust hat, sich strafbar zu machen." bekommt, obwohl der Autor einfach mal keinen Plan über mein Alter (ich bin 16!) hatt und ich eigentlich nur eine Zündung für eine Rakete (bei genauerer Beschreibung wird wahrscheinlich dieser Thread gelöscht) bauen wollte, mit der ich einen sicheren Abstand zur Rakete halten kann.
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Es handelt sich hierbei nicht um eine "Sache". Es handelt sich um Waffen, die Teilweise nur unter das Waffengesetz aber auch Teilweise unter das Kriegswaffengesetz fallen. Nicht nur das abschießen, schon der Bau und Besitz ist strafbar. Wenn es hier darum ginge, Meth zu kochen, das würdest du ja auch zulassen, wenn der Koch schon 16 ist, und daher nicht mehr ein Kleinkind (Also < 16). Dazu kommt, dass deine Schlussfolgerungen so falsch waren, dass Hilfe wirklich nur gefährlich ist. Nimm 'nen Feuerzeug und nen Deo und spiele Flammenwerfer, gut, aber alles andere ist Wahnsinn. z.B. dass die Spannung verschwindet und daher alles gefährlicher wird. Je mehr Zündenergie, desto schneller die Verbrennung, desto höher die Leistung und der Druck im Rohr. Also genau verkehrt. Das mit dem Korken und den Nägeln ist noch kaputter, Hochspannung ist ebenfalls Lebensgefahr. Es gibt btw. ganz einfache nicht elektronische Zündungsmethoden. Dazu kommt, dass ein Taser ebenfalls unter das Waffengesetz fällt und nichtmal verkäuflich ist in Deutschland, auch nicht zum Selbstschutz wie z.B. Elektroschocker. Wenn die Rakete dann noch auch nur eine Drohne trifft ist es gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr Und ja, es hat mit deinem Alter zu tun. Fülle mal eine leere PET Flasche mit 10 ml Benzin, schüttle sie und leere das Benzin wieder aus. Wenn du dann eine Flamme in die Flasche führst gibt es ein Jaulen, die Flasche wird heiß und es geht mächtig ab. Das spannende ist: Es ist nichtmal Benzin drin, es war nur zeitweise da. Schlimmer noch: Du kannst ggf. noch mehrfach zünden und es wird zumindest brennen. Du unterschätzt die Kraft von Sprengungen. Dazu kommt noch dass eine PET-Flasche bei der Temperatur schmilzt. Oder was wenn der Korken feststeckt? Fehlzündung oder steht das Ding unter Druck? Was wenn noch Restgase drin sind, du stellst das Ding in dein Zimmer, dein Kumpel raucht eine? Scheiße Bauen schön und gut, aber wenn man keinerlei Ahnung hat, kann man genauso einer Kreissäge ein High-Five geben. Man könnte ja die Funken sehen, wenn sie den Knochen erreicht.
Lennard W. schrieb: > Ich habe ein Thame erstellt, weil ich bei einer Sache hilfe benötigte > und nach ein paar Minuten wurde der Thread gesperrt, ohne eine > Begründung zu hinterlassen. Nun, schon das Reizwort "Taser" ist ein Grund zur Löschung. Selbst bei der Verwendung von geprüften Fertigtasern ist es Schon zu Todesfällen gekommen. Wieviel mehr gilt das dann für Selbstbaugeräte. > "Manche Sachen ändern sich offensichtlich nie. Alle kleinen Jungs wollen > Bomben bauen. Ja, danach sieht Dein erstes Posting aus. > (ich bin 16!) Nun, das heisst wohl, das Dir wirklich jede Menge Grundkenntnisse für den Bau solcher Geräte fehlen. Solche Grundkenntnisse kann man auch nicht durch ein paar Fragen im Forum erwerben, sondern höchs- tens durch Mitarbeit in einer AG oder einem einschlägigen Verein. > ich eigentlich nur eine Zündung für eine Rakete (bei genauerer > Beschreibung wird wahrscheinlich dieser Thread gelöscht) bauen > wollte, mit der ich einen sicheren Abstand zur Rakete halten kann. Auch da gibt es gewisse Vorschriften, die beachtet werden müssen. Dazu gehört u.a. der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Die von mir vorgeschlagene Zündung per Glühdraht ist m.W. für Modellraketen üblich. Der Verlust des Drahtes wird in Kauf genommen, da er nur wenige Cent kostet. Aber unabhängig davon, eine Pet- Flasche ist recht dünn. Ob die dieZündung eine Gasgemisches überstehen würde, halte ich zumindest für fraglich. Modellraketen werden anders gebaut. Aber da tut man sich am besten mit Menschen zusammen, die so etwas schon man erfolgreich gestartet haben.
Also wenn das Ding eine Drohne trifft ist auf jedenfall meine Privatsphäre verletzt und ich meinte das nicht so, dass die Spannung verschwindet und daher alles gefährlicher wird, sondern das ich den Stromschocker nicht an ein 10 Meter langes Kabel anschließen kann und am ende dann doch noch einen Funken habe. Das das gefährlicher wird wenn die Spannung verschwindet habe ich nie gesagt. Klar könnte der Korken stecken bleiben, aber WENN das passieren sollte bin ich in Deckung und es macht mächtig bummm. Als ob ich die Flasche in mein Zimmer stelle während da noch Deo drinnen ist?????? Ich bin nicht blöd, nur in dem Bereich der Elektronik unwissend!!! Und außerdem bin ich nicht so einer der Raucht oder Kifft und dementsprechend ist auch mein Freundeskreis. Was ist am dem Korken und den Nägeln so falsch? Ich will erstens nur genug Spannung, damit zwischen den beiden Nägeln ein Funke entsteht und zweitens werde ich wohl kaum mein Finder an die Nägel halten (abgesehen davon, dass diese IN der Flasche sind. Ich weiß das ein Taser verboten ist, aber ich will ja auch keinen direkten Taser bauen sondern nur einen Funken zwischein zwei Nägeln haben, und ich denke das das erzeugen eines Funken zwischen zwei Nägeln auf ca. 10 Meter Entfernung nicht verboten ist oder? Zu der Kreissäge sag ich jetzt mal nix. Ps: konstruktive Kritik ist die beste: Man hätte auch einfach sagen können, dass ein Taser illegal ist und einen anderen Vorschlag machen können (wie der mit dem Glühdraht) und schon hätte man eine Gefahr weniger. Edit: Wie hoch dachtet ihr denn soll das Ding fliegen? Also ich habe jetzt an so etwas höher als ein Haus max. gedacht und ich würde das ja auch auf einer freien Fläche machen.
Lennard W. schrieb: > Ich weiß das ein Taser verboten ist, aber ich will ja auch keinen > direkten Taser bauen sondern nur einen Funken zwischein zwei Nägeln > haben, Wenn Du Dich vorher etwas mit der Materie beschäftigt hättest, wüsstest Du, das es sowas schon fertig gibt. Z.B. im Automotor oder in der Ölheizung. > und ich denke das das erzeugen eines Funken zwischen zwei Nägeln > auf ca. 10 Meter Entfernung nicht verboten ist oder? Wenn Du damit ein explosives Gemisch zündest, dann schon. Und das Verbot besteht nicht ohne Grund: Teile Deiner Versuchsrakete könnten auch noch in grösserer Entfernung unbeteiligte Menschen treffen.
Also ich denke es wäre am einfachsten wenn du einfach Wasser nimmst, die kriegst du auch locker höher als ein Haus und du kannst immer feilen um noch mehr Höhe rauszuholen. Damit kann man allerdings keine Löcher in Bretter bekommen, das ist klar. Wobei da der Korken eh zu elastisch wäre. Das mit dem Deo ist so gemeint, dass du dir nie sicher sein kannst, wie viel noch da ist. Daher muss Gas für's Haus zum Kochen z.B. riechen und in der Schule beim Bunsenbrenner kommt zuerst das Feuer, dann das Gas. Aus zwei Mal Unrecht wird nicht Recht. Wenn du einem Spanner die Drohne in die Luft jagst, hast du die größeren Probleme. Auch denke ich nicht an die Nägel sondern an die Elektronik die sie befeuert. Kommst du da ungünstig ran, hast es schlecht isoliert oder so, hast du da ein Problem. Ebenfalls bei gewissen Bauteilen die gerne Funken erzeugen. Das beste für eine Zündung wäre wohl das, was in Elektrofeuerzeugen Anwendung findet. Denn das ist genau dein Anwendungsfall, lange Leitung hin oder her. Wenn du andererseits selbst 10 Meter in Deckung gehen musst vor deiner Erfindung.... Wie gesagt, nimm Wasser oder Druckluft, das ist viel einfacher und geht mitunter besser (Der Flaschenhals ist sogar eine Strahldüse, es wird auch nach dem Start in der Luft noch beschleunigt)
Ich könnte mir auch eine fertige Rakete bei Manufactum bestellen, aber was bringt einem denn das? Gerade ihr müsstet das "selber bauen" eigentlich verstehen. Ich wollte das Teil ja auch in der Fußgängerzone starten (IRONIE) Ich habe doch schon gesagt das ich die Rakete auf einer Freien fläche starten wollte. Gut, das das mit dem Explosionsgemisch nicht ganz erlaubt ist ist mir klar, aber ich wette, dass einige von euch auch schon etwas nicht erlaubtes getan haben und es geht ja garnicht darum, etwas legales oder illegales zu machen sondern darum, etwas cooles zu Bauen.
Lennard W. schrieb: > aber ich wette, dass einige von euch auch schon etwas nicht > erlaubtes getan haben und es geht ja garnicht darum, etwas legales oder > illegales zu machen sondern darum, etwas cooles zu Bauen. Ja, aber ich zumindest konnte immer die Risiken abschätzen und wusste was zu tun ist. Das ist nicht nur aus Gesundheitlicher Sicht gut sondern damit alles funktioniert. Zum Beispiel: Wenn du nicht weißt, wie du ein optimales Benzingemisch berechnen kannst, dann lass es. Unabhängig der Sicherheit kann es dann passieren, dass es gar nicht zündet. Wenn man sich nur mal das Theater im Haus anschaut (Nicht jeder darf am Sicherungskasten ein Kabel einziehen, FI-Schutzschalter, Isolierte Gehäuse) oder an Platinen (Die Abstände, möglichst noch Anfass-Sicher), dann hat das schon seine Berechtigung. Wie gesagt, Wasser und Druckluft, dann kannst du an Leitwerken und Verkleidung bzw. am optimalen Verhältnis von Wasser und Druckluft und ähnlichem arbeiten. Das hatten wir nach dem Abi als Physik LK gemacht. Wasser, kein Benzin.
@ Marc S: "Das beste für eine Zündung wäre wohl das, was in Elektrofeuerzeugen Anwendung findet. Denn das ist genau dein Anwendungsfall, lange Leitung hin oder her." Das halte ich für eine ganz schlechte Idee weil ich dann erstens direkt neben der Flasche bin und zweitens kann ich ja nicht die exakte Gasmenge bestimmen. Das Ding kann von mir aus in die Luft fliegen, normal Starten oder sonst was machen weil ich ja extra für den Fall der Fälle weit genug weg bin. Außerdem war das ja der Sinn des ganzen, dass ich einen gewissen Abstand halten kann und nur weil gerne einen Abstand von 10 Metern halten würde heißt es noch lange nicht, dass dieser nötig ist. Aber wie irgendwer schon sagte kann ich so etwas nicht einschätzen weshalb ich lieber etwas weiter weg bin. Edit: Nennt mir eine Sache die schief gehen kann weshalb ich mich stark verletzen könnte und wenn mir kein Gegenargument einfällt sehe ich es ein. Betonung liegt auf: "weshalb ich mich stark verletzen könnte" weil das etwas schief geht bzw nicht so läuft wie es soll ist sehr wahrscheinlich :D
Lennard W. schrieb: > Alle kleinen Jungs wollen Bomben bauen. Richtig! Ich habe damals mit mit NaCl (Natriumchlorat "Unkraut-Ex") herumexperimentiert. Dabei gab es einmal eine mächtige Verpuffung beim Zusammenmischen von NaCl mit Zucker. Die 300 Gramm der Mischung brannten ein richtiges Loch in die Küchen- arbeitsplatte. Wäre das Ganze bereits verdämmt gewesen, so hätte es sicherlich die Küchentüre samt Fenster herausgesprengt... Danach ging ich etwas umsichtiger zu Werke und stellte meine Versuche schliesslich nach zwei Jahren ganz ein. Die Anleitung zur Herstellung der obengenannten Mischung entnahm ich übrigens einer Zeitschrift für Modellbauer (Raketentreibsatz). Der Autor des Artikels wies damals explizit darauf hin, dass man damit keine Sprengsätze bauen solle. :-) Lennard W. schrieb: > (...) da die Admins einfach irgendetwas machen Hier im Forum gibt es nur einen Admin. (So ähnlich wie "Highlander – Es kann nur einen geben"). In der Regel ist es aber einer der Mods, der für die Sperrung von Threads (und schlimmers) verantwortlich ist. (Diese pösen, pösen Jungs)
Lennard W. schrieb: > Ich könnte mir auch eine fertige Rakete bei Manufactum bestellen Nein, kannst du nicht, die gibt es wie Feuerwerksraketen erst ab 18. > Ich habe doch schon gesagt das ich die Rakete auf einer Freien fläche > starten wollte. Nein, du hast gesagt, du wolltest einen Korken aus einer PET-Flasche mit Butan/Propan sprengen. > Gut, das das mit dem Explosionsgemisch nicht ganz erlaubt ist ist mir > klar, aber ich wette, dass einige von euch auch schon etwas nicht > erlaubtes getan haben und es geht ja garnicht darum, etwas legales oder > illegales zu machen sondern darum, etwas cooles zu Bauen. Man merkt an deinen ganzen Beiträgen, wie unreif du mit 16 noch bist. Das können die meisten hier nachvollziehen, denn sie waren damals genau so unreif und fanden Knall und Bumm genau so geil. Es macht den Schwächling stärker, glaubte man. Stimmt aber natürlich nicht, ohne Finger und Augenlicht ist man schwächer. Man kann eine Menge Unsinn treiben, aber man sollte dabei nicht schon bei den Grundlagen so gnadenlos falsch liegen wie du. http://www.hornoxe.com/faesser-in-die-luft-jagen/
der_kleine_sprengmeister schrieb: > Richtig! Ich habe damals mit mit NaCl (Natriumchlorat "Unkraut-Ex") > herumexperimentiert. Dabei gab es einmal eine mächtige Verpuffung > beim Zusammenmischen von NaCl mit Zucker. Falsch, du hast (angeblich!) damals mit NaClO3 (Natriumchlorat) herumexperimentiert, NaCl ist einfaches Kochsalz und egal wieviel Mühe ich mir beim zusammenmischen von NaCl mit Zucker in der Kücker gebe, da Verpufft garnix.
Lennard W. schrieb: > Das halte ich für eine ganz schlechte Idee weil ich dann erstens direkt > neben der Flasche bin und zweitens kann ich ja nicht die exakte Gasmenge > bestimmen. Das Ding kann von mir aus in die Luft fliegen, normal Starten > oder sonst was machen weil ich ja extra für den Fall der Fälle weit > genug weg bin. Lennard, oder wie Du auch immer real heißen mögest: Es haben schon mehrfach Leute in Foren um Rat gefragt und dann am Ende irgend einen Scheiß zusammengebaut, der Leute gefährdet hat. Wann immer es sich nachweisen ließ, dass ein Ingenieur oder eine in der Elektrotechnik unterwiesene Person mit Verantwortung da beratschlagt hat, kamen Juristen und beluden denjenigen mit einer Mitverantwortung. Die Folge sind Prozesse - auch rund um die Verpflichtung der Herausgabe von USER-Daten durch den Betreiber. Schließlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich irgendein Islamis bei Fachleuten Hilfe im Bombenbau lohnt. Ich erinnere an den angeblichen Ahmed al Ashraoui, der unter diesem Namen hier im Forum eine Zeitschaltung mit Microcontrollern angefragt hat, fleißig Unterstützung erhielt, und am Ende das Ergebnis seiner Bastelei - eine offenkundige Zeitbombe präsentiert. Dummer Spaß oder nicht - so etwas kann viel Ärger machen! Daher sind Forenbetreiber gut beraten, solche Sachen zu unterbinden und bombastische oder explosive Beiträge zu löschen.
Ich habe nicht im meinem ersten Text geschrieben, dass ich das nur auf einer freien Fläche mache aber etwas später schon. Das mit dem NaCl/Zucker gmisch ist eine Sache für sich. Will ich die Raktet in der Wohnung befüllen? Nein Ok, ich hätte jetzt nicht gedacht, dass so eine Rakete so kritisch gesehen wird aber man hätte dann auch einfach einen freundlichen Text schreiben können in dem steht, dass das aus juristischer Sicht nicht vertretbar ist, mir hier zu helfen und blablabla und dann hätte ich auch nix dagegen gehabt weil das Forum ja nicht damit wirbt, bei illegalen Sachen zu helfen aber dann würde das Thema ohne Grund gesperrt und ich musste mir die ganze Zeit anhören wie gefhrlich das ist, aber ich kann die Gefahr gut genug einschätzen, um das weder im Haus vorzubereiten, noch die Ratete an einer stelle starten zu lassen wo Passanten gefährdet sind oder das Teil so zu starten, dass ein Schaden entsteht.
Du wirst dich hier leider dran gewöhnen müssen das alles(!) von den Bedenkenträgern wegen Gefährlichkeit oder rechtlichen Bedenken oder Komplexität zerredet wird, ist traurig, ist aber so. Was das Thema Raketenmotoren angeht, lässt dieser Staat den geneigten Bastler zwar nach einer entsprechenden Prüfung Raketenmotoren kaufen aber selber bauen auf keinen Fall. Ist recht ähnlich zur Wiederladeerlaubnis bei Schützen, man darf mit der Pappe zwar Pulver kaufen und in Hülsen füllen aber weder Pulver selber mischen noch aus irgendwelcher gekauften Munition entfernen...
Kann ich ja auch verstehen, aber die Art wie das Thema "zerredet" wird finde ich, mal davon ausgegangen, dass das Erwachsene Personen sind, ein wenig unangebracht.
Lennard W. schrieb: > Elektrofeuerzeugen > Das halte ich für eine ganz schlechte Idee weil ich dann erstens direkt > neben der Flasche bin Nun, Du solltest wenigstens mal ein paar kreative Ideen entwickeln, wie man einen solchen Piezozünder auch aus der Ferne betätigen kann.Mir fallen da mehrere Lösungen ein... > und zweitens kann ich ja nicht die exakte Gasmenge bestimmen. Von Feuerzeuggas hat ja noch keiner was gesagt. Aber dessen Eigenschaften sind wesentlich besser definiert, wie das Verhalten eines Gasgemisches in eine Deodose. > Das Ding kann von mir aus in die Luft fliegen, normal Starten > oder sonst was machen weil ich ja extra für den Fall der Fälle weit > genug weg bin. Da halte ich 10 m eindeutig für zu wenig. Ich würde da eher 50m einkalkulieren und zusätzlich einen Splitterschutz in Form einer GHolzplatte o.ä. > Edit: Nennt mir eine Sache die schief gehen kann weshalb ich mich stark > verletzen könnte und wenn mir kein Gegenargument einfällt sehe ich es > ein. > Betonung liegt auf: "weshalb ich mich stark verletzen könnte" weil das > etwas schief geht bzw nicht so läuft wie es soll ist sehr wahrscheinlich Explosion Deiner Flasche (Zerlegung in Einzelteile) und ein Stück davon fliegt Dir ins Auge. Falls Du Deine Versuche auf öffentlichem Gelände machst, könnte auch ein zufällig vorbei kommender Spaziergänger getroffen werden. Wie bereits gesagt: Mach Deine Versuche im Rahmen einer Gruppe, die sich schon länger mit diesem Thema beschäftigt. Die haben meist auch Erfahrung über die Risikoabschätzung. Zu Deinem Alter: Gerade in diesem Alter (bis etwa 25 Jahre) hat man grosse Probleme mit Risikoeinschätzungen, was man u.a auch an alterstypischen Verkehrsunfällen sieht.
Lennard W. schrieb: > Gut, das das mit dem Explosionsgemisch nicht ganz erlaubt ist ist mir > klar, aber ich wette, dass einige von euch auch schon etwas nicht > erlaubtes getan haben und es geht ja garnicht darum, etwas legales oder > illegales zu machen sondern darum, etwas cooles zu Bauen. Natürlich. Scheisse gebaut haben wir alle. Aber man ist ein schlechter Ratgeber nichts daraus gelernt zu haben. Viele hier haben Kinder und versuchen die Erfahrungen den Kindern zu lehren, damit sie nicht die selbe scheisse bauen (und die Konsequenz daraus nicht spüren müssen). So oder so, cool sind hier fast alle, aber auch Erwachsen! Und das bist Du nun mal (noch) nicht. Punkt!
> Falsch, du hast (angeblich!) damals mit NaClO3 (Natriumchlorat) > herumexperimentiert, NaCl ist einfaches Kochsalz Nein, ich laborierte tatsächlich mit Natriumchlorat herum. Schlampiger- weise habe ich aber in der geposteten Summenfomel doch glatt die drei Sauerstoffatome unterschlagen. :-( Herbizide mit dem Hauptbestandteil NaClO3 sind übrigens innerhalb der EU legal nicht mehr erhältlich, ausserhalb dagegen schon: https://en.wikipedia.org/wiki/Sodium_chlorate#Trade_names
Aber damit mir etwas ins Auge fliegt muss erstmal die Flasche explodieren und ein Stück muss dabei in meine Richtung fliegen. Dafür ist der Korgen da und ich habe schon mit Luftdruck geprüft, ob der korken stecken bleibt oder raus flieft und wann er rausfliegt und der ist recht locker obwohl ich ihn komplett in die Flasche gesteckt habe. Jetzt sagt wahrscheinlich der ein oder andere wieder, dass das mit Luftdruck etwas komplett anderes ist und dem will ich auch nicht wiedersprechen, aber es ist wenigstens etwas um zu vermeiden, dass der Korken zu fest steckt und die Flasche explodiert, kann natürlich bei zuviel Gas immernoch explodieren aber ich will es ja auch net ans maximum treiben. Ich würde mich da eh "langsam" rantasten und nicht gleich die Menge an Gas nehmen, die ich für richtig halte bzw. wo ich denke, das die Flasche das noch schaffen müsste.
Rene H. schrieb: > Natürlich. Scheisse gebaut haben wir alle. Aber man ist ein schlechter > Ratgeber nichts daraus gelernt zu haben. Viele hier haben Kinder und > versuchen die Erfahrungen den Kindern zu lehren, damit sie nicht die > selbe scheisse bauen (und die Konsequenz daraus nicht spüren müssen). > > So oder so, cool sind hier fast alle, aber auch Erwachsen! Und das bist > Du nun mal (noch) nicht. Punkt! Oder Anders: Früher war noch nicht alles so überreguliert und kontrolliert, es gab einfach mehr Freiräume die man nutzen konnte. Falls man doch mal erwischt wurde, bekam man auch nicht gleich ne Anzeige aber durchaus mal was drüber von Eltern, Nachbarn oder Sonstwem. Passiert ist aber in der Regel nie etwas, man lernte einfach eine gewisse Verantwortung im Umgang mit solchen Sachen. Leider sind heute viele Jugendliche komplett verblödet und stellen selbst mit einfachen Sachen enormes Gefährdungspotential für sich und Andere dar. Darauf hin hat dieser Staat in seiner unendlichen Weisheit nicht gegen die Blödheit der Jugend gearbeitet sondern daran die Umwelt zu entschärfen und jeden Versuch dagegen zu verstoßen mit lächerlich überzogenen Strafen zu sanktionieren. Du bist als nicht Verblöderter halt Kollateralschaden dieses Systems...
Als Informationsquelle für den OP: Google mal nach "Schwarzpulver Für Survival von Manuel Beatz" und "Vitamin C pyro cookbook" sollte lehrreich sein.
Tim Taylor schrieb: > Rene H. schrieb: >> Natürlich. Scheisse gebaut haben wir alle. Aber man ist ein schlechter >> Ratgeber nichts daraus gelernt zu haben. Viele hier haben Kinder und >> versuchen die Erfahrungen den Kindern zu lehren, damit sie nicht die >> selbe scheisse bauen (und die Konsequenz daraus nicht spüren müssen). >> >> So oder so, cool sind hier fast alle, aber auch Erwachsen! Und das bist >> Du nun mal (noch) nicht. Punkt! > > Oder Anders: > > Früher war noch nicht alles so überreguliert und kontrolliert, es gab > einfach mehr Freiräume die man nutzen konnte. Falls man doch mal > erwischt wurde, bekam man auch nicht gleich ne Anzeige aber durchaus mal > was drüber von Eltern, Nachbarn oder Sonstwem. Passiert ist aber in der > Regel nie etwas, man lernte einfach eine gewisse Verantwortung im Umgang > mit solchen Sachen. Leider sind heute viele Jugendliche komplett > verblödet und stellen selbst mit einfachen Sachen enormes > Gefährdungspotential für sich und Andere dar. Darauf hin hat dieser > Staat in seiner unendlichen Weisheit nicht gegen die Blödheit der Jugend > gearbeitet sondern daran die Umwelt zu entschärfen und jeden Versuch > dagegen zu verstoßen mit lächerlich überzogenen Strafen zu > sanktionieren. Du bist als nicht Verblöderter halt Kollateralschaden > dieses Systems... Du bist falsch. Früher war bloss anders. Die Welt hat sich aber verändert und die Gesetzgebung wurde angepasst. Und das ist auch gut so. Du hast keine Kinder, nicht?
Rene H. schrieb: > Nein, aber eine Rakete zu zünden ist mit 16 verboten und mit 12 erlaubt? so habe ich meine Pfennigschwärmerraketen doch legal in die Luft geschickt, 3 Stück in eine leere Tintenpatrone und mit 12V aus dem Eisenbahntrafo und etwas aus einer Ader aus Litze bis zur Rotglut gezündet. Ich denke aber die flogen keine 100m hoch, aber sie flogen.
Harald W. schrieb: > Wenn Du Dich vorher etwas mit der Materie beschäftigt hättest, > wüsstest Du, das es sowas schon fertig gibt. Z.B. im Automotor ist eine Zündspule bei Benzinern... > oder in der Ölheizung. ist eine Zündspule, die sehr wahrscheinlich einen tödlichen Stromschlag bewirkt, so wie ein Mikrowellentrafo...
Lennard W. schrieb: > Edit: Nennt mir eine Sache die schief gehen kann weshalb ich mich stark > verletzen könnte und wenn mir kein Gegenargument einfällt sehe ich es > ein. > Betonung liegt auf: "weshalb ich mich stark verletzen könnte" weil das > etwas schief geht bzw nicht so läuft wie es soll ist sehr wahrscheinlich > :D Hast du schonmal einen 12V Bleiakku versucht anzuschließen? Ein Bekannter hat versucht den Pluspol zuerst wegzuschrauben und da der Akku unter dem Sitzgestell war, kam er gelegentlich an Masse. Das gab mehrere Funken und Herzmassagen. Ein Glück hatte er keinen Herzschrittmacher. Hast du gewusst, dass man immer zuerst Masse trennt bzw. Plus zuerst anschließt? Wenn nicht, fängt es da schon an. Nimm mal ein Steckbrett mit einem 20-100 Ohm Widerstand und halte die Strippen dann an die Batterie. Das funkt und schockiert durchaus. Wenn du jetzt eine Fernzündung hast, hast du diese Funken, vorrausgesetzt du hast nicht die elektrischen Kenntnisse für elektrische Schalter (Transistoren) oder eigentlich besser: Pufferkodensatoren und ähnliche Sanftanlauf-Schaltungen. Andererseits ist das mit der "Beihilfe zum Bau einer Massenvernichtungswaffe" wohl für keinen von uns richtig prickelnd. Wie gesagt, halte dich an Wasser. Mit genügend Druckfestigkeit kann das auch richtig abgehen und ist noch nahezu legal. Und interessanter: Düsendesign vs. Deo kaufen fahren
Marc S. schrieb: > Ein Bekannter hat versucht den Pluspol zuerst wegzuschrauben und da der > Akku unter dem Sitzgestell war, kam er gelegentlich an Masse. > Das gab mehrere Funken und Herzmassagen. Ein Glück hatte er keinen > Herzschrittmacher. > > Hast du gewusst, dass man immer zuerst Masse trennt bzw. Plus zuerst > anschließt? Wenn nicht, fängt es da schon an. Und von welchem Stern kommst Du?
Marc S. schrieb: > Ein Bekannter hat versucht den Pluspol zuerst wegzuschrauben und da der > Akku unter dem Sitzgestell war, kam er gelegentlich an Masse. Gebe Dir hier und jetzt recht, denn ein Plus-Pol braucht so seine 1,5 cm Distanz - wenn so ein geringer Abstand unter einem Sitz herrscht, dann ist es sicher auch besser, zuerst den Minuspol abzuklemmen... In allen anderen Fällen ist es belanglos... Aber das mit dem Herzschrittmacher ist ein Blabla bei 12 Volt!
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Marc S. schrieb: > Nimm mal ein Steckbrett mit einem 20-100 Ohm Widerstand und halte die > Strippen dann an die Batterie. Das funkt und schockiert durchaus. Wie viel tausend Volt hat denn Deine Batterie??? Du schreibst dem TE nur ziemlich viel Blödsinn, von URI keine Ahnung - aber wichtig machen ist Dein Ziel! Das funkt und schockiert durchaus. Mich schockiert Dein Blödsinn, den Du hier schreibst und dem TE falsche Darstellungen unterbreitest!!!
12 V 20R o,6 A 12 V 100R 0,12 A Da funkt nichts, schon gar nicht schockierend!
Ich unterbreche die Diskussion nur ungerne, aber ich wollte jetzt nochmal sagen, dass ihr meine Idee mit der Rakete zu Grunde geredet habt und ich das entweder mit Wasser mache oder mich eher an meine neue Idee halte. Nächstes mal nicht 100 mal das gleiche sagen, es reicht wenn einer eine Erklärung macht (die auch richtig ist) und erklärt warum das gefährlich ist und warum mir keiner helfen will.
Lennard W. schrieb: > Nächstes mal nicht 100 mal das gleiche sagen, es reicht wenn einer eine > Erklärung macht (die auch richtig ist) und erklärt warum das gefährlich > ist und warum mir keiner helfen will. Nun, ein Forum ist genauso vielschichtig, wie unsere Gesellschaft. Deshalb wirst Du hier auch die unterschiedlichsten Atworten bekommen. Richtige und Falsche. Das zu sortieren, bleibt Dir überlassen. Mein Tip an Dich ist: Raketenbau ist durchaus ein interessantes Hobby. Das solltest Du aber nicht allein betreiben, sondern in einer Gruppe, die so etwas schon länger betreibt. Mit etwas Suche gibt es sowas ja vielleicht auch in Deiner Wohngegend.
Lennard W. schrieb: > Erwarte nicht, daß dir hier jemand hilft deine eigenen Körperteile zu > amputieren bzw Lust hat, sich strafbar zu machen." > > bekommt, obwohl der Autor einfach mal keinen Plan über mein Alter (ich > bin 16!) hatt und ich eigentlich nur eine Zündung für eine Rakete (bei > genauerer Beschreibung wird wahrscheinlich dieser Thread gelöscht) bauen > wollte, mit der ich einen sicheren Abstand zur Rakete halten kann. Dass Du und Dein erster Eindruck negativ wirkt, braucht Dich nicht zu wundern, auch wenn Du angibst, erst 16 Jahre zu sein... Wer hier sollte Dir glauben, dass Du nur eine Spassrakete bauen möchtest, ob Du 16 bist oder auch nicht, ob Du Anschläge planst oder nicht? Ich will Dir nicht unterstellen, ein Terrorist zu sein - aber wer hier "gute" Ratschläge für solche Vorhaben gibt, macht sich höchstwahrscheinlich vor dem Gesetz mitschuldig - und wenn Deine Finger weg sind oder die ganze Bude dann abgefackelt wurde oder des Nachbarn Haus abgebrannt ist durch Deine Experimente, dann gibt es mehr als ein Problem... Darum solltest Du auch verstehen, warum Dein Beitrag gelöscht wurde und nicht darüber schreiben, dass das Forum schlecht ist und Du keine Hilfe bekommst - und weiterempfehlen kannst Du, dass hier NIEMANDEM geholfen wird, der solche Dinge entwickeln will!!! Mani PS: Ich habe keine negative Bewertung abgegeben, Du hast genug zum Nachdenken...
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Ich würde mir wünschen daß heute nicht jeder gleich Panik und Schnappatmung bekommt wenn irgendwas auch nur ganz leicht in eine potentiell gefährliche Richtung geht. Als ich klein war (<16) habe ich auch schon mit schwarzen Pülverchen gespielt und nix ist passiert und keinen hat es gestört. Auch haben mir 220V öfters mal eins gewischt. Bohrmaschine, Kreissäge usw konnte ich jederzeit ohne Aufsicht nutzen. Das Resultat? Ich bin vorsichtig und denke vorher drüber nach. Aber mein Interesse an Technik und Basteln ist geblieben. Heute wird bei Jugendlichen eine Razzia gemacht, nur weil sie für ihr Hobby Chemikalien bestellt haben. Bei den meisten ist damit dann Hobbyverbot. Jetzt geht es um den Luftraum für Hobbyflieger. Damit werden für Kinder und Jugendliche die Hürden wieder höher. Als nächstes geht es dann an Leute wie euch. Strom ist ja gefährlich. Kinder dürfen nur noch in Noppenfolie und mit Helm aus dem Haus, damit ja nix passiert. und bei allem und jedem ist mittlerweise der Terrorgedanke im Hinterkopf. Aber die Politik will daß die kommende Generation sich für Technik und Ingenieurwissenschaften begeistert, gleichzeitig werden die Grundlagen erschwert oder einfach gleich verboten. Aber nur aus Erfahrungen kann man lernen. In was für einer kranken Gesellschaft leben wir denn?
früherwarallesbesser schrieb: > In was für einer kranken Gesellschaft leben wir denn? in einer wo Hosenträger und Gürtel zusammen verkauft werden wollen wegen ewiges Wirtschaftswachstum, was für ein Schwachsinn.
früherwarallesbesser schrieb: > In was für einer kranken Gesellschaft leben wir denn? In einer, in welcher solche Links gepostet werden: Tim Taylor schrieb: > Ansonsten: > > http://www.burks.de/kawumm.html
Lennard W. schrieb: > ich eigentlich nur eine Zündung für eine Rakete Weil du gerade 16 Jahre alt bist, will ich dir das gern sagen. In unserem Land gibt es ein Waffengesetz und der Bau eines Zünders für eine Rakete kann leider auch anders eingesetzt werden. Da der Bau von Waffen unter unerheblicher Strafe steht (also frei nach Monopoly: "Gehe ins Gefängnis und begib dich direkt dort hin ..."), macht sich der Betreiber schon mitschuldig, wenn er diese Beiträge stehen lässt. Ob das immer verfolgt wird, das ist eine andere Frage. Aber im Fall, dass eine Straftat verübt wurde, wird so was von hinten aufgerollt und jeder der dazu beigetragen hat, ist automatisch Mittäter. Du magst harmlos sein und nichts Böses wollen, aber allein eine Rakete abschießen zu wollen, das kann schon ein "gefährlicher Eingriff in den Luftraum" bedeuten. Mit 16 ist man sich über vieles noch nicht im Klaren und schon gar nicht über alle möglichen (und unmöglichen) Gesetze.
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F. F. schrieb: > Da der Bau von Waffen unter unerheblicher Strafe steht ^^ Muss ich das jetzt verstehen??? ;-) ...
früherwarallesbesser schrieb: > Ich würde mir wünschen daß heute nicht jeder gleich Panik und > Schnappatmung bekommt wenn irgendwas auch nur ganz leicht in eine > potentiell gefährliche Richtung geht. > > Als ich klein war (<16) habe ich auch schon mit schwarzen Pülverchen > gespielt und nix ist passiert früherwarallesbesser schrieb: > Strom ist ja gefährlich. So lange nichts passiert, was Deinem Leben und anderen nicht schadet, dann ist ja alles gut... Und ich spreche auch Niemandem seine Experimente ab, denn auch viele hier im Forum werden diverse Experimente gemacht haben in der Jugend... früherwarallesbesser schrieb: > Auch haben mir > 220V öfters mal eins gewischt. https://www.google.at/search?q=explosion+kapfenstein&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ved=0ahUKEwjy-6Cl4sjMAhUFAcAKHfX-BioQsAQIGw früherwarallesbesser schrieb: > Das Resultat? Ich bin vorsichtig und denke vorher drüber nach. Aber mein > Interesse an Technik und Basteln ist geblieben. Eben, weil guterweise nichts passiert ist... Und so geht es wohl allen Schreibern hier
Ich habs ja mittlerweile verstanden warum ich keine hilfe bekommen habe (juristisch, politischer Hintergrund nicht ausgeschlossen etc.) aber mein "negativer Eindruck" beruht nicht nur darauf, dass mir keiner helfen wollte, sonder weil das ganze so "aggressive" behandelt wurde und alles 100 mal gesagt wurde (ja, ich habe auch 2 mal gesagt, dass alles 100 mal gesagt wurde :D) Von mir aus kann der Thread jetzt gesperrt werden, weil diese Diskussion sonst nie endet und ich glaube nicht, dass noch "neue" Inhalte kommen.
Lennard W. schrieb: > Ich habs ja mittlerweile verstanden warum ich keine hilfe bekommen habe Sag mal, was bist Du denn für ein Kasper? Entweder Du trollst hier rum (extrem wahrscheinlich) oder Du peilst es einfach nicht. Viele habe in ihrer Jugendzeit irgendwelche "Versuche" gemacht - die meisten ohne bleibende Schäden. Erwartest Du im Ernst, das Dir jemand dabei hilft, extrem ungesunde (vorsichtig ausgedrückt) Aktivitäten zu entfalten? Wer das macht müsste ja einen "Sockenschuss" erster Güte haben. Wenn Du unbedingt (aber ich tippe eher auf Troll) "zündeln" willst dann mach das alleine mit den Informationen die Du irgendwo her hast - ich bedaure Deine Eltern ....
Nur zur Sicherheit, falls du jetzt mit Wasser anfängst: Druckfestigkeit der Flaschen so testen: Flasche ganz mit Wasser füllen, dann mit Wasserpumpe und Manometer arbeiten. Da kann beim Bersten dir nicht so viel um die Ohren fliegen, da sich Wasser nicht zusammmendrücken lässt. Auf keinen Fall mit Druckluft testen, wie viel eine Flasche aushält. Da fliegen die Fetzen. Manche Flaschen gehen schon bei 10 Bar kaputt, also aufpassen. Falls Explosionsantrieb: Erst lesen, dann denken, dann schauen, dann sprengen. Da du eh auf freiem Feld zünden willst, nimm einen Weidezaun. Der hat genug Spannung. Bei Wasserspaltexperimenten aufpassen! Mir ist in meinen jungen Jahren mal passiert, daß die Elektroden beim Spalten zusammengekommen sind. SOlange der Kurze währte, war nix, aber als ich den beheben wollte, sah ich ganz kurz einen Funken. Dann dachte ich, das Glas ist mir alles in die Augen gekracht. Zum glück nicht, es hatte nur das ganze Wasser aus der Schale darunter hinausgeschossen, das landete in meinen Augen. Nie wieder H2+O im gleichen Gefäß...
Einerseits sind Aussagen der Art "hab ich früher auch gemacht und es ist nix passiert" etwas problematisch. Weil man die Stimmen jener, die auf der Strecke blieben, nicht hört. Sondern eben nur jene, denen (fast) nicht passiert ist. Andererseits ist die Vermeidung jeden Risikos riskanter, als Leute gewisse Risiken eingehen zu lassen. Mindestens für die Gesellschaft insgesamt. Wer mit Rollen an den Füssen beim Weg übers Geländer das Genick oder in minder schweren Fällen bloss die Fortpflanzungsfähigkeit gefährdet, der soll das gerne tun. Ist überwiegend sein Problem. Die Grenze liegt ungefähr dort, wo ein Risiko besteht, nicht nur sich selbst, sondern auch Unbeteiligte zu gefährden. Die richtige Einschätzung davon ist jugendlichen Experimentierern oft nicht gegeben. Wo man diese Grenze zieht ist allerdings kulturell recht verschieden. Wer bestimmte gefährliche Gegenstände zum Kult erhebt, der riskiert dabei eben auch, dass es sehr viel wahrscheinlicher ist, von Kleinkindern beschossen zu werden als von Terroristen (in 2016 waren es in den USA bisher 23 Fälle).
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Ich denke der TO macht einen ganz vernünftigen Eindruck und hat das ganze verstanden, gut jetzt. Um ihn im Forum zu halten und den Bastelgedanken fortzuführen könnten wir ja über eine elektronische "Zündung" der Wasserrakete diskutieren. Ansteuerung von Druckluftventilen aus der Ferne wäre z.b schon nett falls doch mal eine Flasche platzt oder das Teil eine ungeahnte Flugbahn einschlägt. Oder eine Action Cam dran um den Flug aus der Sicht der Rakete zu beobachten. Oder Beschleinigungssensoren... Gibt viele Ideen die hier ins Forum passen würden
Hannes L. schrieb: > jetzt Jetzt nicht, aber wenn du dir mal das Waffengesetz angesehen hast, wirst du das sicher verstehen. Da ich 2014 den Jagdschein gemacht habe, bin ich zwangsläufig "etwas näher" als der Durchschnittsmensch mit diesem Gesetz in Kontakt gekommen und da steht alle Hand Zeug drin, das glaubt man fast nicht. Angenommen du willst mit einem Freund (oder Freundin) kochen, hast tolle Küchenmesser und willst diese mitbringen. Du packst also Schürze, Zutaten, vielleicht ein kleines Gastgeschenk und deine Messer in einen Korb. Jetzt hält dich die Polizei an und du wirst belangt wegen unerlaubten Waffenbesitz. Du führst eine (oder mehrere) verbotene Waffe(n). Du hättest die Messer in einem verschlossenem (also Schloss drauf) Behältnis transportieren müssen. Im Moment hat mal wieder ein Gericht ein saudummes Urteil gefällt und alle Verbände aufgescheucht. Wenn ich Pech habe, sind bald zwei meiner Büchsen (heißt so, ist also das klassische Gewehr) für mich verboten. Die Verbände empfehlen diese Waffen weder zu kaufen, zu veräußern, nicht zur Jagd noch auf den Schießstand mitzunehmen. Weil das alles nach diesen ganzen Anschlägen so hoch sensibel ist, sollte man, und gerade beim Bau von Raketen, genau wissen, was erlaubt ist. Ohne Sprengstoffschein (müsste ich noch machen, wenn ich Munition selbst herstellen möchte) darf das sowieso niemand. Ein 16 jähriger schon mal gar nicht. Also mein Hinweis war kein Schreckgespenst (und wenn du meine Beiträge ab und zu gelesen hättest, dann wüsstest du, dass gerade ich diese unnötige Angstmacherei nicht mag), sondern ist pure Realität. Solange nichts passiert, alles ok, aber wenn ...
F. F. schrieb: > Jetzt hält dich die Polizei an und du wirst belangt wegen unerlaubten > Waffenbesitz. Du führst eine (oder mehrere) verbotene Waffe(n). Hallo F. Fo, von der Intention her hast Du sicher Recht, die obige Aussage enthält aber ein paar Unschärfen, die missverstanden und gerade bei so einem Monstergesetz wie dem WaffG auch schnell problematisch werden können. Der Besitz - hier Ausübung der tatsächlichen Gewalt - der von Dir genannten Küchenmesser - feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm - ist nach wie vor erlaubnisfrei für volljährige Personen. Es handelt sich dabei auch um keine verbotenen Gegenstände. Nur das "Führen" dieser Messer, sprich das bei sich haben außerhalb eines befriedeten Besitzes, ist inzwischen verboten, es sei denn, man kann ein berechtigtes Interesse nachweisen. Eine Ausnahme des Führverbotes stellt, wie schon von Dir erwähnt, der Transport dar, wobei man die jeweilige Waffe - hier das oder die Messer - nur dann von A nach B transportieren darf, wenn man sie nicht zugriffbereit mit sich führt, z. Bsp. in einem verschlossenen Behältnis. Ein Verstoß gegen dieses Führverbot stellt übrigens (noch) eine Ordnungswidrigkeit dar, ist also keine Straftat, kann aber mit bis zu 10 000 EUR geahndet werden. Zu den Messern, die diesem Führverbot unterliegen, zählen übrigen auch die beliebten Einhandmesser, die ja oft ganz explizit als Rettungswerkzeuge, z. Bsp. als Gurttrenner, ausgelegt sind. Hauptauslöser dieser Messergesetzgebung war übrigens eine glatte Lüge eines Polizeibeamten vor den Deutschen Bundestag. Ich habe das mit den Messern vor einiger Zeit mal meiner schon etwas betagteren Mutter zu erklären versucht. Sie war den größten Teil ihres Lebens in der Lebensmittelbranche tätig und verfügt aus der Zeit auch über eine recht ansehnliche Sammlung von Messern. Die hat mich nur ziemlich verständnislos angeschaut. Dieses Waffengesetz ist übrigens ein gutes Beispiel, wie man es gerade nicht machen sollte. Es ist nicht nur handwerklich schlecht gemacht, es wurde zudem durch Anlassgesetzgebung durch ganz wenige, dafür aber spektakuläre und medial bis zum Exzess ausgeschlachtete Einzellfälle noch weiter vermurkst. Es ist auch von der Intention her nur schwer mit der so oft beschworenen freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar, zumal es nicht wirklich auch nur eine böse Tat verhindern kann, sondern nur den besonders gesetzestreuen und eh schon zig mal auf seine Eignung und Zuverlässigkeit hin überprüften Bürger gängelt und einschränkt, ihm im schlimmsten Fall sogar sein Recht auf Eigentum beschneidet und ihm das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung vorenthält. Musste jetzt mal so gesagt werden. Mit besten Grüßen Murmelchen - Opa und Onkel waren (noch richtige) Förster
F. F. schrieb: > Jetzt nicht, Lieber Foldi, lies bitte meinen Text nochmal und ergründe, worauf sich meine Frage bezieht (kommentierter Text, eintsprechender Teil wurde markiert) und wie sie gemeint war (Smiley). Und frage Dich bitte, ob das Not tut, mich betreffs Waffen belehren zu müssen. F. F. schrieb: > aber wenn du dir mal das Waffengesetz angesehen hast Warum sollte ich? - Ich mag keine Waffen und will auch keine besitzen. Mich musst Du diesbezüglich also nicht belehren. Waffen sind zum Töten da und gehören meiner Meinung nach nicht unters Volk. Wenn "gefährliche Gegenstände" (z. B. Werkzeuge) im Auto transportiert werden müssen, so liegen diese grundsätzlich außerhalb meines Handbereiches. Somit kann mir niemand (auch kein Polizeibeamter) unterstellen, dass ich diese als Waffe benutzen wollte. F. F. schrieb: > Büchsen (heißt so, Keine Bange, ich weiß, was Büchsen und Flinten sind. Deshalb muss ich aber noch lange nicht gut finden, dass jeder aggressive Arsch sowas besitzen und benutzen darf. Das alles hat aber nix mit Raketen-Lennard seinem Anliegen zu tun. F. F. schrieb: > und wenn du meine Beiträge > ab und zu gelesen hättest, Das habe ich, keine Bange. Und wenn ich dabei sehe, wie schnell man Dich aus der Reserve locken kann, frage ich mich, ob der Jagdschein in Deinen Händen gut aufgehoben ist. Aber lassen wir das, darum geht es hier nicht. Fazit: Belehre Andere, lass mich in Ruhe. ...
Hannes L. schrieb: > F. F. schrieb: >> aber wenn du dir mal das Waffengesetz angesehen hast > > Warum sollte ich? Es ist in einem Thread durchaus üblich, eine "Antwort mit Zitat" zu geben und damit nicht den Zitatgeber zu meinen, sondern eher den TE. Ich denke, so ist auch die Antwort von F. F. zu sehen.
Lennard W. schrieb: > Aber damit mir etwas ins Auge fliegt muss erstmal die Flasche > explodieren und ein Stück muss dabei in meine Richtung fliegen. Dafür > ist der Korgen da und ich habe schon mit Luftdruck geprüft, ob der > korken stecken bleibt oder raus flieft und wann er rausfliegt und der > ist recht locker obwohl ich ihn komplett in die Flasche gesteckt habe. > Jetzt sagt wahrscheinlich der ein oder andere wieder, dass das mit > Luftdruck etwas komplett anderes ist und dem will ich auch nicht > wiedersprechen, aber es ist wenigstens etwas um zu vermeiden, dass der > Korken zu fest steckt und die Flasche explodiert, kann natürlich bei > zuviel Gas immernoch explodieren aber ich will es ja auch net ans > maximum treiben. Ich würde mich da eh "langsam" rantasten und nicht > gleich die Menge an Gas nehmen, die ich für richtig halte bzw. wo ich > denke, das die Flasche das noch schaffen müsste. Mit zuviel Gas explodiert die Flasche auch, wenn kein Korken darin steckt. DAS wenigstens muesste Dir klar sein, um einigermassen einschaetzen zu koennen, was passiert oder passieren kann. wendelsberg
Hannes L. schrieb: > Und wenn ich dabei sehe, wie schnell man Dich aus der Reserve locken > kann, frage ich mich, ob der Jagdschein in Deinen Händen gut aufgehoben > ist. Wie "friedliebend" DU bist, sieht man ja an deiner Provokation. Im Übrigen wollte ich nur drauf aufmerksam machen, dass der TO mit unserem rigidem Waffenrecht in Konflikt kommen kann. Also mal schön den Ball flach halten.
Ach Gottchen, der typische Gutmensch, der Herr Lux, ist sich seiner Sache natürlich völlig sicher, auch wenn es wie der Spruch "Waffen sind zum Töten da" blanker Unsinn ist, will sich deshalb auch nicht belehren lassen, selbst wenn es sich um gar keine Belehrung handelt, ist aber sofort mit den Verboten zur Stelle und erdreistet sich zudem, Menschen mit anderen Sichtweisen, Interessen und Bedürfnissen als aggressive Ärsche zu bezeichnen. Apropos und trotz der Gefahr, auch der Belehrung bezichtigt zu werden, ich besitze seit Jahrzehnten legal erlaubnispflichtige Schusswaffen, die garantiert nicht zum Töten bestimmt sind, weil ich damit den für mich schönsten und friedlichsten Sport der Welt ausübe. Ich hatte auch schon mehr oder weniger das Vergnügen, im Auftrag des Staates Waffen zu führen, auch in aller Öffentlichkeit, ich habe aber noch nie in meinem Leben jemanden bedroht oder gar gefährdet. Trotzdem werde ich durch dieses Gesetz gegängelt, werfen mir bestimmte Zeitgenossen den Waffennarren an den Kopf oder nennen mich einen aggressiven Arsch und wollen mir den Besitz, mein Eigentum, verbieten, nur aus einem unbestimmten Bauchgefühl der Angst und dem Bewusstsein des Gutmenschen heraus, obwohl es faktisch dafür keinen realen Grund gibt. Die Gefahr, die vom legalen Waffenbesitz in Deutschland ausgeht, ist so gering, da ist die Wahrscheinlichkeit für einen Sechser im Lotto schon um ein Vielfaches höher. Es ist zudem völlig ungewiss, ob durch ein generelles Verbot des privaten Waffenbesitzes auch nur eine der Taten verhindert werden könnte, denn letztlich ist das Tatmittel immer nahezu beliebig. Wenn jetzt jemand meint, er müsse auf Erfurt und Winnenden verweisen, so steht dem der Fall von Volkhoven im Rheinland Anfang der Sechziger entgegen. Wenn in Deutschland gemordet oder getötet wird, dann werden dazu alle möglichen Tatmittel verwendet, aber Schusswaffen spielen dabei trotz der hohen Waffendichte - 5,5 Millionen legale erlaubnispflichtige Schusswaffen und geschätzt noch mal mindestens die doppelte Anzahl illegale Schusswaffen - nur eine untergeordnete Rolle, und wenn doch, dann sind es zu 97 Prozent illegal besessene Schusswaffen. Kann man jedes Jahr alles in den BKA-Statistiken nachlesen. Will man angesichts dieser Fakten wirklich etwas verbessern, so ist es völlig unsinnig, sich immer wieder nur auf den einen Bereich zu konzentrieren, von den so gut wie gar keine wirkliche Gefahr ausgeht. Alles andere ist nur verblendete Gutmenschenideogie, die nicht wirklich hilft. Und gerade Ingenieure und Naturwissenschaftler sollten so etwas auch nachvollziehen und verstehen können. Mit besten Grüßen Murmelchen
Murmelchen schrieb: > Trotzdem werde ich durch dieses Gesetz gegängelt eine Tüte Mitleid für dich...... Waffen gibt es wirklich zu viele und IMHO unnötig. Sport das ich nicht lache.....
Mani W. schrieb: > Nur zum Nachdenken... > > > > https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=10&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiOpqW-7cjMAhVEK8AKHT1sD5oQFghOMAk&url=http%3A%2F%2Fwww.kleinezeitung.at%2Fs%2Fsteiermark%2Fsuedostsued%2Fpeak_suedostsued%2F4598555%2FExplosion-in-Kapfenstein_Bruder-bunkerten-fast-6000-Boller&usg=AFQjCNFVKAHKU7LW_YtN-W78KMyFSMUizQ&sig2=M7aU6_ChphLS6eETvHnxxw Was sagt uns das jetzt? Daß es immer einen Idioten für den Darwin Award gibt? Sowas findest Du zu allem. Der Bastler schließt selber den E-Herd an, oder werkelt an der Gasleitung, oder macht beim Auto die Bremsen selber. Oder Jugendliche krabbeln auf Züge. Die einen kommen nun an und wollen in blindem Aktionismus alles verbieten was auch nur entfernt gefährlich werden könnte. Andere wissen daß bei Millionen Menschen einfach immer was passieren wird, einfach weil schon statistisch gesehen genug Dödel dafür da sind. Freeclimber, Fallschirmspringer, Paraglider usw leben da auch nicht sicherer. Solange ich niemand anderes gefährde sollte ich machen dürfen was ich möchte. Sei es nun an ein paar Schnüren Tausende Meter in der Luft baumeln, oder im Gartenschuppen ein paar Pülverchen mischen.
So isses! Aber er ist ja nur der vermeintliche Gutmensch, denn er provoziert und beschimpft. Es ist nicht nur das polizeiliche Führungszeugnis, auch die Behörden vor Ort werden befragt, ob man, auch ohne Eintragung, in Erscheinung getreten ist. Darüber hinaus musste ich nicht nur erheblich Mittel aufwenden, sondern auch ein halbes Jahr lernen und in einer mehrteiligen Prüfung belegen, dass ich berechtigt bin legal Waffen zu besitzen. Darüber hinaus sind diese Waffen sehr sicher weggeschlossen.
Joachim B. schrieb: > Murmelchen schrieb: >> damit den für mich >> schönsten und friedlichsten Sport > > Sport, lachhaft! Dein gutes Recht, das so zu sehen. Viele Millionen Menschen auf der ganzen Welt sehen das aber ganz anders. Und selbst wenn man die Olympische Bewegung inzwischen auch durchaus etwas kritisch sehen kann, das Sportschießen ist seit Beginn der Spiele der Neuzeit und ganz im Sinne von Herrn Coubertin ein wesentlicher Bestandteil des Programms. In Deutschland ist das Sportschießen zudem auch immer noch der Breitensport schlechthin. Es findet nur nicht in der Öffentlichkeit statt und wird zudem auch medial ignoriert, man könnte sogar sagen, boykottiert. Der DSB - es gibt noch weitere Schießsportverbände - ist aber in Deutschland immerhin der viertgrößte Sportverband. Aber es geht hier auch nicht darum, etwas zu mögen oder gut zu finden. Es geht darum, anderen unter dem Deckmäntelchen der Sicherheit und der vermeintlich ach so großen Gefahr etwas verbieten zu wollen, nur weil man es selbst nicht mag oder es nicht ins ideologische Weltbild passt. Murmelchen
Bei den meisten herrscht doch was anderes vor: Der hat ne Knarre und ich hab keine, also bin ich dem potentiell unterlegen und das darf nicht sein. Der Urmensch ist halt immer noch in den meisten Menschen tief verankert. Ich war noch nicht einmal jagen und nachdem mein Sohn gestorben ist, werde ich wohl auch nicht mehr jagen gehen, weil ich nur für den eigenen Bedarf jagen würde. Der ist jetzt leider zu klein, als dass es sich lohnt mir ein Schwein in die Truhe zu legen. Aber dennoch macht das Tontaubenschießen sehr viel Spaß und tut niemandem weh.
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Joachim B. schrieb: > Sport, lachhaft! Wo hört denn für Dich Sport auf? Was ist mit Bogenschießen und Speerweitwurf? Sind das Mörder? Oder Boxen und Karate? Alles Schläger und Verbrecher? Vielleicht beim Fußball? Dieses wüstes reintreten und umrennen! Und erst die Geldgeschäfte und Bestechungen im Hintergrund, alles Mafiosi! Mir ist ein Sportschütze lieber und weniger furchteinflößend als jemand der vor Wut sabbernd über alles brabbelt und es verboten haben will.
franz schrieb: > oder macht beim Auto die Bremsen selber. Wenn ich für mich "die Bremsen selber" mache, heisst das ja noch längst nicht, das ich das falsch mache. Schliesslich habe ich ja mal eine mechanische Grundausbildung gemacht und kann mit Werkzeug umgehen. Im Gegenteil: Viele Fehler, die in einer Werkstatt aus der Routine heraus gemacht werden, werden mir bestimmt nicht pas- sieren, weil ich alles zweimal nachgucke. Beim TE dagegen habe ich den Eindruck, das er sich mit einer Sache beschäftigen will, für die er keinerlei Grundkenntnisse hat.
Anonymus_bugmenot A. schrieb: > Mir ist ein Sportschütze lieber und weniger furchteinflößend als jemand > der vor Wut sabbernd über alles brabbelt und es verboten haben will. Geil! !!!
Harald W. schrieb: > Beim TE dagegen habe > ich den Eindruck, das er sich mit einer Sache beschäftigen will, > für die er keinerlei Grundkenntnisse hat. ... und deshalb der Hinweis auf unser Waffengesetz.
Das geht wieder aus, wie das Hornberger Schießen. Da züchte ich lieber Tontauben -die sind so friedlich. ;-) MfG Paul
Ach komm, Karbidschießen ist lustig. Erst recht wenn es einige Leute übertreiben und die Güllebehälter-Kanone auf der praktischen Drehschemellafette von Schweinebauer Ernst Bumm mit ihrer Druckwelle alle Fenster des Hofs zerbläst. Um das zu ahnden braucht's dann auch keine Polizei, das erledigt seine Hausfrau... (Fenster zerbombt -> WAF stark negativ) Aber natürlich muß sowas in Deutschland wieder verboten werden, weil wir müssen ja alle nach der Pfeife unserer Politiker tanzen und dürfen keinen Spaß an Dingen haben, die sie nicht mögen. Hatten wir ja schon mal, vor etwa 80 Jahren. Sowas kennt der Deutsche, damit fühlt er sich wohl. Silvester hatte ich mit Pohlenböllern übrigens keine Problem. Alle zuverlässig und haben ihr Versprechen gehalten. Was mir gegen's Bein geflogen ist und dort eine ordentliche Prellung hinterlassen hat war eine Effektladung aus einer guten deutschen Weco Feuerwerksbatterie, die trotz sicherem Stand mitten auf der Straße irgendwann umfiel. Soviel zum Thema deutsche Qualität und geprüfte Sicherheit, wer's glaubt ist selber schuld. Alles Blödsinn und Augenwischerei, auch deutsches geprüftes Feuerwerk kann trotz sachgerechter Verwendung Probleme bereiten.
F. F. schrieb: > Angenommen du willst mit einem Freund (oder Freundin) kochen, hast tolle > Küchenmesser und willst diese mitbringen. Du packst also Schürze, > Zutaten, vielleicht ein kleines Gastgeschenk und deine Messer in einen > Korb. Meine Ex-Frau ist gelernte Köchin, fuhr damals vor einigen Jahren am 24. Dezember von Niederösterreich in die Steiermark und hatte die langen scharfen Küchenmesser auf der Rücksitzbank unter einer Decke liegen und die Straßen waren alle trocken - bis auf eine 20 Meter lange Stelle, die von Thujen abgeschattet war in einer leichten Linkskurve - das ganze mit 40 Stundenkilometern und 2 Km von unserem Haus entfernt... Und genau da war die Straße glatt, der Wagen kam über die Böschung und auf dem Dach zu liegen und einige Messer steckten dann auf der Beifahrerseite auf dem Beifahrersitz, was bei 30 cm und mehr schon mehr als grenzwärtig war - weiter ist nichts geschehen als Totalschaden am PKW - aber es hätte auch anders ausgehen können... Bei mitgeführten Messern in einer Holzkiste (versperrt) wären dann nur die Holzkiste irgendwo gelegen, anstatt im Beifahrersitz zu stecken und das noch dazu, obwohl der Wagen auf dem Dach lag... Das nur zu mitgeführten Messern...
Mani W. schrieb: > Das nur zu mitgeführten Messern... Gedanklich bin ich natürlich davon ausgegangen, dass der Korb im Kofferraum stand.
franz schrieb: > Solange ich niemand anderes gefährde sollte ich machen dürfen was ich > möchte. Sei es nun an ein paar Schnüren Tausende Meter in der Luft > baumeln, oder im Gartenschuppen ein paar Pülverchen mischen. Das mit dem mischen hast Du wohl nicht geschnallt... Sieh Dir mal diese Photos an: https://www.google.at/search?q=explosion+kapfenstein&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ved=0ahUKEwjGh9DGqsvMAhVkLMAKHRUfBjwQsAQIGw
Man merkt hier schon, dass es Menschen gibt, die Dinge niedervoten, die sie nicht verstehen! Mani W. schrieb: > Nur zum Nachdenken... > > https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=10&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiOpqW-7cjMAhVEK8AKHT1sD5oQFghOMAk&url=http%3A%2F%2Fwww.kleinezeitung.at%2Fs%2Fsteiermark%2Fsuedostsued%2Fpeak_suedostsued%2F4598555%2FExplosion-in-Kapfenstein_Bruder-bunkerten-fast-6000-Boller&usg=AFQjCNFVKAHKU7LW_YtN-W78KMyFSMUizQ&sig2=M7aU6_ChphLS6eETvHnxxw Und das hat mit dem Anliegen des TE nichts mehr zu tun, der hat es sicher schon drauf, was ich jetzt bei Anderen bezweifle... Und da der TE in den letzten Stunden von -10 auf -14 gekommen ist, schließe ich daraus, dass es Nutzer waren, die nicht am Thread beteiligt waren ...
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F. F. schrieb: > Jetzt hält dich die Polizei an und du wirst belangt wegen unerlaubten > Waffenbesitz. Du führst eine (oder mehrere) verbotene Waffe(n). > Du hättest die Messer in einem verschlossenem (also Schloss drauf) > Behältnis transportieren müssen. Ach kommt schon, Du kannst solche Messer in jedem Supermarkt kaufen, in Deinen Einkaufskorb legen und nach Hause tragen. Was erzählst Du hier für Schauergeschichten.
Paul B. schrieb: > Da züchte ich lieber Tontauben -die sind so friedlich. ...und geben so hübsche Töne von sich.
Harald W. schrieb: > ...und geben so hübsche Töne von sich. Daher kommt ja der Name. Zur Abwechslung mal ein schönes Lied am Vormittag: https://www.youtube.com/watch?v=5IPdiTcKI-8 ;-) MfG Paul
Timm T. schrieb: > Ach kommt schon, Du kannst solche Messer in jedem Supermarkt kaufen, in > Deinen Einkaufskorb legen und nach Hause tragen. Was erzählst Du hier > für Schauergeschichten. Die sind aber eingeschweißt und somit "vor direktem Zugriff geschützt" und darum geht es.
>> Da züchte ich lieber Tontauben -die sind so friedlich. > ...und geben so hübsche Töne von sich. ...wenn man sie abknallt.
F. F. schrieb: > Die sind aber eingeschweißt und somit "vor direktem Zugriff geschützt" > und darum geht es. nicht überall, einige gibt es im Karton, andere lose aber das mit dem Haushaltsmesser und nach dem Kauf strafbar weil nicht verschlossen transportiert halte ich für weltfremd und damit Unsinn³
Mani W. schrieb: > Meine Ex-Frau ist gelernte Köchin, fuhr ... Bei täglich ~10 Toten (in Deutschland!) braucht man sich als Verkehrsteilnehmer eigentlich über zusätzliche Risiken durch Messer auf dem Rücksitz, umherstreifende Waffennarren oder tief fliegende Bastler-Raketen keine Gedanken machen. -> https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrstod#Deutschland Schon komisch, dass das legal ist ;-)
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Joachim B. schrieb: > F. F. schrieb: > Die sind aber eingeschweißt und somit "vor direktem Zugriff geschützt" > und darum geht es. > > nicht überall, einige gibt es im Karton, andere lose > aber das mit dem Haushaltsmesser und nach dem Kauf strafbar weil nicht > verschlossen transportiert halte ich für weltfremd und damit Unsinn³ Da gebe ich dir absolut recht. Es ist Unsinn und verunsichert selbst Polizisten, denn sie sehen am liebsten weg. Aber leider ist der Sachverhalt so. Ich kann das sogar auf die Spitze treiben. Wenn ich jetzt ein 14 cm langes Messer dabei habe, dann mache ich mich grundsätzlich strafbar, aber da ich mich natürlich auf den Weg ins Jagdrevier mache, ist es wieder erlaubt. Du z.B. wärst in einer Trachtengruppe und ein solch langes Messer gehört zum Brauchtum, dann ist es auch wieder legal. Jetzt hast du weder den Jagdschein noch das Brauchtum und willst mit deinen Kindern im Bayrischen Wald ein Überlebenstraining üben und hast dafür eine Machete mit; auch erlaubt. Sagst du aber, du gehst Pilze sammeln, kann es verboten sein, außer, gerade dort wo du Pilze sammelst, da ist das Dickicht so dicht und hoch. Nach diesen Amokläufen wollte man zeigen, dass man was tut, aber war sich natürlich dessen bewusst, dass es auch viele Menschen gibt, die das beruflich oder aus anderen Zwecken völlig friedlich brauchen und gebrauchen. Es wird letztlich nur dann zur Wirkung kommen und strafverschärfend wirken, wenn sie dir eh schon eine Straftat vorwerfen.
Ben B. schrieb: > Silvester hatte ich mit Pohlenböllern übrigens keine Problem. Alle > zuverlässig und haben ihr Versprechen gehalten. Was mir gegen's Bein > geflogen ist und dort eine ordentliche Prellung hinterlassen hat war > eine Effektladung aus einer guten deutschen Weco Feuerwerksbatterie, die > trotz sicherem Stand mitten auf der Straße irgendwann umfiel. Soviel zum > Thema deutsche Qualität und geprüfte Sicherheit, wer's glaubt ist selber > schuld. Alles Blödsinn und Augenwischerei, auch deutsches geprüftes > Feuerwerk kann trotz sachgerechter Verwendung Probleme bereiten. Am Ende jedes Jahres, wenn so gut wie jeder Sender Berichte über die lebensgefährliche Selbstverstümmelung mittels "Polenböllern" (wie rassistisch ist das denn?) zeigt, anschaulich dokumentiert mit der explodierenden Plastikhand und einem "Pyro-Experten" wundere ich mich, daß in Polen die Menschen noch beide Hände haben. Also entweder sind die Böller recht harmlos bei fachgerechter Benutzung, oder man glaubt wir Deutsche stellen uns einfach nur zu blöd an (was mich allerdings bei dem TV Schrott nicht wundert). Volker S. schrieb: > Mani W. schrieb: >> Meine Ex-Frau ist gelernte Köchin, fuhr ... > > Bei täglich ~10 Toten (in Deutschland!) braucht man sich als > Verkehrsteilnehmer eigentlich über zusätzliche Risiken durch Messer auf > dem Rücksitz, umherstreifende Waffennarren oder tief fliegende > Bastler-Raketen keine Gedanken machen. > > -> https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrstod#Deutschland > > Schon komisch, dass das legal ist ;-) Ich bin für ein Verbot! Am besten auch gleich für Dihydrogenmonoxid, da sterben jährlich weltweit Tausende dran. Es wird auch von Terroristen verwendet!
> "Polenböllern" (wie > rassistisch ist das denn?) Was soll daran rassistisch sein?? Die Dinger kommen nun mal aus (bzw. über) Polen nach Deutschland. Eine Wertung der Menschen in Polen ist in dieser Aussage nicht zu erkennen.
Joachim B. schrieb: > aber das mit dem Haushaltsmesser und nach dem Kauf strafbar weil nicht > verschlossen transportiert halte ich für weltfremd und damit Unsinn³ Stimmt, aber Unsinn ist jetzt kein Grund, daß man nicht trotzdem ein Gesetz drauß machen könnte, oder vielleicht gerade deswegen.
Matthias L. schrieb: >> "Polenböllern" (wie >> rassistisch ist das denn?) > > Was soll daran rassistisch sein?? Die Dinger kommen nun mal aus (bzw. > über) Polen nach Deutschland. Eine Wertung der Menschen in Polen ist in > dieser Aussage nicht zu erkennen. Na heute ist doch alles und jeder rassistisch, auch wenn es noch so absurd und hanebüchen ist. "Die Bezeichnungen Negerkuss und Mohrenkopf werden in jüngerer Zeit wegen der rassistischen Konnotation der Ausdrücke Neger und Mohr im offiziellen Sprachgebrauch größtenteils vermieden." Quelle: Wikipedia Und Pipi Langstrumpfs Papa ist auch kein Negerkönig mehr. Bin gespannt, wie lange Schwarzfahren und -arbeiten noch gesagt werden dürfen... (Und sorry, ich hätte ein Sarkasmustag einfügen sollen)
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Volker S. schrieb: > Bei täglich ~10 Toten (in Deutschland!) braucht man sich als > Verkehrsteilnehmer eigentlich über zusätzliche Risiken durch Messer auf > dem Rücksitz, umherstreifende Waffennarren oder tief fliegende > Bastler-Raketen keine Gedanken machen. Ja, da hast Du absolut Recht! Ich kenne in der Nähe einen Golfplatz, da werden Autofahrer und Fußgänger vor wild gewordenen Golfbällen gewarnt - werde ich mal ein Photo senden...
Wer das mit den (Küchen)messern jetzt immer noch nicht glaubt, hier der Gesetzestext: Waffengesetz (WaffG) § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1) Es ist verboten 1. Anscheinswaffen, 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. (2) Absatz 1 gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Hier der Verweis auf das gesamte Machwerk: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/ Der Paragraf 42a WaffG wurde 2008 neu in das Waffengesetz aufgenommen und er wurde ganz bestimmt nicht wegen der möglichen fliegenden Messer in Autos in das Gesetz genommen. Frank
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Frank H. schrieb: > Der Paragraf 42a WaffG wurde 2008 neu in das Waffengesetz aufgenommen > und er wurde ganz bestimmt nicht wegen der möglichen fliegenden Messer > in Autos in das Gesetz genommen. > > Frank Hallo Namensvetter! So ist es. Schön, dass du das kopiert hast. Danke!
Frank H. schrieb: > Wer das mit den (Küchen)messern jetzt immer noch nicht glaubt, hier der > Gesetzestext: Nur ist ein Küchenmesser (oder Kochmesser?) keine Waffe im Sinne des WaffG.
Dimitri R. schrieb: > Nur ist ein Küchenmesser (oder Kochmesser?) keine Waffe im Sinne des > WaffG. Hallo, erkläre mir bitte, was an dem folgenden Satz missverständlich ist und wo da etwas von Waffe und im Sinne des Gesetzes steht? (1) Es ist verboten 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. Es hat hier niemand behauptet, dass dieses Gesetz auch nur ansatzweise irgendwie logisch sei. Es besteht so aber und wer meint, er müsse sich nicht daran halten oder es gelte für ihn nicht, sollte sich nicht wundern, wenn es auch ihn irgendwann mal erwischt. Und Unwissenheit schützt bekanntlich auch nicht vor Strafe, oder sagen wir besser, nur selten. Frank
Ein Küchenmesser wird in dem Augenblick zur Waffe, in dem ich es gegen Leib und Leben einsetze oder einsetzen will. Das gilt nicht nur für's Küchenmesser, sondern auch für Stöcke, Stricke, Steine, Flaschen, Schraubendreher, Baseballschläger, Äxte, Vorschlaghämmer und Kettensägen. Eben für alles was sich als Meinungsverstärker gebrauchen läßt. Wenn ich jemandem einfach so mit der bloßen Faust die Fresse poliere, ist das eine Körperverletzung. Nehme ich aber noch einen Pflasterstein dazu und drück ihm den quer durch die Schneidezähne, ist das eine gefährliche Körperverletzung, weil ich den Stein als Waffe benutzt habe. Es gibt ja auch viele Möglichkeiten für improvisierte Waffen. Ein schwerer Aschenbecher in einer Tischdecke eingewickelt ist solange einfach nur in einer Tischdecke eingewickelt, wie ihn niemand gegen die Murmel geschleudert bekommt. Erst die Absicht bzw. der Knall macht beides zur Waffe. Ausnahmen sind speziell als Waffe gefertigte Objekte wie Schußwaffen oder Schwerter. Das sind und bleiben immer Waffen.
Dimitri R. schrieb: > Nur ist ein Küchenmesser (oder Kochmesser?) keine Waffe im Sinne des > WaffG. Aber "ein bestimmter tragbarer Gegenstand".
Aktuell zum Thema Messer in der Öffentlichkeit: http://www.tagesschau.de/inland/messerattacke-109.html :-(( Paul
Paul B. schrieb: > Aktuell zum Thema Messer in der Öffentlichkeit: Wäre die Situation viel anders ausgesehen, wenn der Angreifer mit einem Löffel zugestochen hätte? Oder um weiter Absurd zu sein, mit einem Lötkolben?
Frank H. schrieb: > Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, > wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung > erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein > anerkannten Zweck dient. Das Herumtragen von Küchenmessern, um damit an einem anderen Ort der Zubereitung von Nahrungsmitteln zu frönen, dürfte als "allgemein anerkannter Zweck" betrachtet werden können. Wer sich aber ein schickes Lederholster bastelt, um sein Sudoku*-Messer immer am Gürtel mit sich herumtragen zu können, der dürfte da ein "schlechtes Standing" haben. Merke: Der jeweilige Einzelfall ist's, auf den es ankommt. *) Sudoku? Santoku? Sandokan? Egal, alles wichtig.
Rufus Τ. F. schrieb: > Das Herumtragen von Küchenmessern, um damit an einem anderen Ort der > Zubereitung von Nahrungsmitteln zu frönen, dürfte als "allgemein > anerkannter Zweck" betrachtet werden können. Um das Thema jetzt noch einmal aufzugreifen: § 1 Abs 2. Ziffer 2 (a) WaffG Waffen sind... tragbare Gegenstände... die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; Ein Kochmesser oder ein Küchenmesser ist im Wesen dazu bestimmt, zum Kochen verwendet zu werden. Also fällt es nicht unter das Waffengesetz.
Dimitri R. schrieb: > Wäre die Situation viel anders ausgesehen, wenn der Angreifer mit einem > Löffel zugestochen hätte? Oder um weiter Absurd zu sein, mit einem > Lötkolben? Ich glaube nicht, daß diese Art von verquerem Humor bei einem Todesopfer angebracht ist! -Paul-
Dimitri R. schrieb: > m das Thema jetzt noch einmal aufzugreifen: > > § 1 Abs 2. Ziffer 2 (a) WaffG > Waffen sind... tragbare Gegenstände... die ihrem Wesen nach dazu > bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu > beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; > > Ein Kochmesser oder ein Küchenmesser ist im Wesen dazu bestimmt, zum > Kochen verwendet zu werden. Also fällt es nicht unter das Waffengesetz. Die Definition wird leider nicht als Zivildefinition gesehen, da somit Jagdgewehre, Jagdarmbrüste, Jagdmesser und Jagdbeile ihrem Wesen nach ebenfalls nicht dazu bestimmt sind die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen. Sie folglich also auch nicht unter das WaffG fallen würden. Hier greift dann die Definition von Schusswaffen, Bolzenjagd, Hieb- und Stoßwaffen. ;-) In §42a ist deswegen auch explizit die Rede von "tragbaren Gegenständen" ;-)
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Philipp L. schrieb: > Hier greift dann die Definition von Schusswaffen, Bolzenjagd, Hieb- und > Stoßwaffen. ;-) In §42a ist deswegen auch explizit die Rede von > "tragbaren Gegenständen" ;-) Ähm... Nein... Siehe auch die Auffassung des BKA dazu: https://www.bka.de/nn_193158/DE/ThemenABisZ/HaeufigGestellteFragenFAQ/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html
Dimitri R. schrieb: > Philipp L. schrieb: >> Hier greift dann die Definition von Schusswaffen, Bolzenjagd, Hieb- und >> Stoßwaffen. ;-) In §42a ist deswegen auch explizit die Rede von >> "tragbaren Gegenständen" ;-) > > Ähm... > Nein... > > Siehe auch die Auffassung des BKA dazu: > https://www.bka.de/nn_193158/DE/ThemenABisZ/HaeufigGestellteFragenFAQ/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html Lesen: "Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die Ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen." Das trifft auf Küchenmesser zu, es sei denn: "Bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Das Waffengesetz nennt hierfür beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck." Es fällt also sehr wohl unter das WaffG. Nur weil es nicht nach §1 als Waffe deffiniert ist bedeutet es nicht, dass es nicht in anderen §§ als solche gedeutet werden kann. Das Küchenmesser mit mehr als 12cm stehender Klinge ist per se lauf §42a eine Waffe, die jedoch unter Ausnahme "nicht verboten" ist. ;-)
Dimitri R. schrieb: > Um das Thema jetzt noch einmal aufzugreifen: Das Problem hierbei ist: Wir alle wenden das an, was wir für den "gesunden Menschenverstand" halten. Bei Gesetzen und ihrer Interpretation aber geht es nicht um den "gesunden Menschenverstand", sondern um juristisch vertretbare Standpunkte. Und die spezifischen Hirnverknotungen, die man haben muss, um diese nachvollziehen zu können, die dürfte hier kaum jemand aufweisen.
Rufus Τ. F. schrieb: > Bei Gesetzen und ihrer > Interpretation aber geht es nicht um den "gesunden Menschenverstand", > sondern um juristisch vertretbare Standpunkte Man muss aber den Richtern zugute halten dass diese nicht nur stur an Gesetzestexten festhalten sondern durchaus "gesunden Menschenverstand" in ihren Urteilen beweisen. D.h. selbst wenn ich also mein dickes Küchenmesser irgendwo auf der Rückbank im Auto deponiert habe, am Besten noch samt Fleischhammer daneben, muss ich mich kaum fürchten wenn ich glaubhaft versichern kann, dass ich zu Freunden zum Kochen fahren will. Da gibt es Ermessensspielräume und die werden angewandt. Dass die Richter dich stur nach Regelwerk abfertigen ohne deinen genauen Fall zu prüfen, soweit sind wir noch nicht. Richter sind keine Sachbearbeiter.
Anonymus_bugmenot A. schrieb: > Bin gespannt, > wie lange Schwarzfahren und -arbeiten noch gesagt werden dürfen... Wahrscheinlich darf man demnächst auf Grund ihrer Farbe auch keine Kohlen zum Heizen mehr verwenden. Oder sie müssen alle einzeln weiss angemalt werden.
Dimitri R. schrieb: > Ein Kochmesser oder ein Küchenmesser ist im Wesen dazu bestimmt, zum > Kochen verwendet zu werden. ...und wie schmecken gekochte Messer so? Muss man da nicht ziemlich lange drauf herumkauen?
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Le X. schrieb: > Man muss aber den Richtern zugute halten dass diese nicht nur stur an > Gesetzestexten festhalten sondern durchaus "gesunden Menschenverstand" > in ihren Urteilen beweisen. Können schon, müssen nicht. In manchen Fällen ist das mit dem "gesunden Menschenverstand" so eine Sache. So hat der Versuch, im Gesetzestext auch jenen Frauen die Nutzung von Handys am Steuer zu untersagen, die sich vom generischen Maskulinum nicht angesprochen fühlen, dazu geführt, dass nun alle wieder am Steuer mit dem Handy in der Hand ohne Freisprechen telefonieren dürfen. Vorausgesetzt, eine Freisprecheinrichtung ist vorhanden und hätte genutzt werden können. Im Gesetz steht: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss." Mit Freisprecheinrichtung muss man aber nicht. Man kann. Dass diese Wortklauberei gegen Sinn und Verstand verstösst, hat den Richter nicht gestört. http://www.chip.de/news/Handyverbot-am-Auto-aufgeweicht-Der-Grund-ist-ein-einziges-unscheinbares-Wort_93474929.html
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Lieber Dimitri, der BKA-Text, den Du ja als vermeintliches Argument deiner Rechtsauslegung anführst, sagt doch im letzten Teil genau das aus, was auch im Gesetz steht. Ich zitiere: "Die nachfolgenden Fotos zeigen exemplarisch Hieb- und Stoßwaffen, die dem Führverbot unterliegen". Das gezeigte feststehende Messer mit dem Hirschhorngriff gilt speziell in Bayern weniger als Jagd- oder Fahrtenmesser, sondern als typisches Brotzeit- oder Vespermesser und wird oder besser gesagt wurde dort auch gerne zur Tracht auch im Kniebundstrumpf oder der Gamasche getragen. Trotzdem wird es vom BKA als ein Beispiel der Messer, welche nach dem aktuellen Waffengesetz unter den Paragrafen 42a und damit unter das Führverbot fallen, aufgeführt. Man mag vielleicht in Bayern ja noch je nach Auftritt oder Zugehörigkeit zur Trachtengruppe glaubhaft machen können, dass man da Brauchtumpflege betreibt. Passt man aber ins Beuteschema der Ordnungshüter und wird mit so einem Messer erwischt, dann wird das garantiert kassiert und auch entsprechend nach § 42a WaffG geahndet. Und das gleiche gilt auch für das gemeine Küchenmesser, sofern dessen Klingenlänge über die 12 cm hinausgeht. Die 12 cm sind nämlich das Kriterium, welches den Unterschied ausmacht. Nach dem Zweck, welchem das Messer dient, wird in dem Gesetzestext ja gerade eben nicht unterschieden. Es wird nur die Ausnahme genannt und auch näher beschrieben. Will man z. Bsp. nicht beruflich ein Picknick im Grünen veranstalten, kann man sich ja auch mit Messern, die die Kriterien des Gesetzes nicht erfüllen, sprich Klingenlänge unter 12 cm, begnügen. Zur Systematik des Gesetzes: Beachte dazu auch mal $ 2 und § 12. Dann wird die Sache mit dem "Führen" vermutlich auch klarer. Frank
Frank H. schrieb: > Man kann sich ja auch mit > Messern, die die Kriterien des Gesetzes nicht erfüllen, sprich > Klingenlänge unter 12 cm, begnügen. Nun, Messer zum Broteschmieren sollten zur Verbesserung der Hand- habung etwas länger als die Breite des Brotes sein. Wird auf diese Weise also auch die Größe der Brotscheiben vorgeschrieben? Woher kommen eigentlich diese 12cm her? Ist ein Messer mit 12cm beim zustechen weniger tödlich als ein Messer mit 13cm?
Frank H. schrieb: > Das gezeigte feststehende Messer mit dem Hirschhorngriff gilt speziell > in Bayern weniger als Jagd- oder Fahrtenmesser, sondern als typisches > Brotzeit- oder Vespermesser und wird oder besser gesagt wurde dort auch > gerne zur Tracht auch im Kniebundstrumpf oder der Gamasche getragen. Lieber Frank, auch ich habe ein Einhandmesser, das ich in der Regel dafür verwende, Brötchen zu halbieren. Nur ändert es nichts daran, dass es ein Einhandmesser und gleichzeitig ein Kampfmesser ist. Entscheidend ist die Bauart des Messers. Und ein Kochmesser bleibt ein Kochmesser. Es wurde vom Hersteller nicht dazu gebaut um die "Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen". Du magst es glauben oder nicht, aber ein Kochmesser ist keine Waffe und unterliegt damit nicht dem WaffG. Und was du mit $ 2 und § 12 willst, ist mir nicht klar.
A. K. schrieb: > Dass diese Wortklauberei gegen Sinn und Verstand verstösst, hat den > Richter nicht gestört. Das seh ich aber mal als extremes Beispiel an das so sicherlich vorkommen kann, jedoch nicht die deutsche Justizlandschaft widerspiegelt :-) Disclaimer: bei dieser Aussage handelt es sich um Bauchgefühl, ich kenne keine Studie die Zahlen zu Gerichtsurteilen mit und ohne gesunden Menschenverstand gegenüberstellt.
Le X. schrieb: > Da gibt es Ermessensspielräume und die werden angewandt. > Dass die Richter dich stur nach Regelwerk abfertigen ohne deinen genauen > Fall zu prüfen, soweit sind wir noch nicht. wenn sie nüchtern zum Termin erscheinen und sich mit dem Fall beschäftigen magst du vielleicht Recht haben, aber es gibt auch andere.
Nur zur groben Orientierung: Auch wenn man Links zu gerade eben unmittelbar geschehenen Vorfällen als "nicht lesenswert" erachtet, wie es weiter oben geschehen ist, so kann man sie durch "Kopf-in-den-Sand-stecken" zwar ignorieren, GESCHEHEN sind sie trotzdem. Ich weiß nicht, was dieses Verhalten, die Realität auszublenden, bewirken oder helfen soll. -Paul-
Paul B. schrieb: > Ich weiß nicht, was dieses Verhalten, die Realität auszublenden, > bewirken oder helfen soll. Was ist denn die Realität? Jemand ist in irgendeiner Stadt mit einem Messer auf fremde Leute losgegangen, hat jemanden getötet und einige Leute verletzt. Was erwartest du jetzt für eine Reaktion? Soll ich jetzt alles ignorieren und nur noch vor der Glotze hängen um immer wieder das gleiche Geschwätz der Reporter zu hören? Oder garnicht mehr auf die Straße gehen?
Dimitri R. schrieb: > Du magst es glauben oder nicht, aber ein Kochmesser ist keine Waffe und > unterliegt damit nicht dem WaffG. Dimitri, sieh es doch bitte ein, nach Deiner Definition würde ein Jagdgewehr auch nicht dem WaffG unterliegen, da es nicht zur Herabsetzung oder Beseitigung der "Angriffs- oder Abwehrfähigkeit" von Menschen gebaut wurde, sondern um Tiere zu erlegen/zu bejagen. Das WaffG sieht AUSNAHMEN vom VERBOT vor für Gegenstände, welche den beschriebenen Eigenschaften unterliegen (§42a etc.) und ein Küchenmesser mit mehr als 12cm stehender Klinge ist nunmal auch nur ein MESSER. Ob Du das Jagd, Koch, Küchen oder Brotmesser nennst ist sowas von vollkommen wurschtegal. Du kannst Dich gerne auch mal in der nächsten Innenstadt mit einem solchen Messer vor einen Polizisten stellen und ihm erklären dass das Führen und Tragen von "Kochmessern mit mehr als 12cm langer Klinge in der Öffentlichkeit" egal ist, weil es ist ja weder nach §1 noch nach $42a oder sonstigen §§ eine Waffe oder gar ein Messer nach WaffG ist: sondern ein Kochmesser. Viel Spaß und berichte hier bitte von Deinen Erfahrungen... Ich bleibe dabei: Hast Du das Messer zur Ausübung Deines Berufes/Brauchtum etc. dabei mag das Tragen/Führen erlaubt sein, ein Messer mit mehr als 12cm Klinge einfach so am Gürtel offen tragen: Verboten!
Dimitri R. schrieb: > Was erwartest du jetzt für eine Reaktion? Sagt Dir das nicht Dein Verstand, oder hast Du den schon verloren? Ich werde es NIE normal finden, wenn mit Messer bewaffnete Psychopathen vollkommen arglose Leute erstechen. Es wird aber hier wohl so sein, daß ich mit meiner Ansicht allein dastehe. Mich wundert kaum noch Etwas. -Paul-
Philipp L. schrieb: > Dimitri, sieh es doch bitte ein, nach Deiner Definition würde ein > Jagdgewehr auch nicht dem WaffG unterliegen, da es nicht zur > Herabsetzung oder Beseitigung der "Angriffs- oder Abwehrfähigkeit" von > Menschen gebaut wurde, sondern um Tiere zu erlegen/zu bejagen. Oh man..... Nochmal zu §1 WaffG: (2) Waffen sind: 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und ... Philipp L. schrieb: > Du kannst Dich gerne auch mal in der nächsten Innenstadt mit einem > solchen Messer vor einen Polizisten stellen und ihm erklären dass das > Führen und Tragen von "Kochmessern mit mehr als 12cm langer Klinge in > der Öffentlichkeit" egal ist, weil es ist ja weder nach §1 noch nach > $42a oder sonstigen §§ eine Waffe oder gar ein Messer nach WaffG ist: > sondern ein Kochmesser. Viel Spaß und berichte hier bitte von Deinen > Erfahrungen... In dem Bereich habe ich genug Erfahrungen gesammelt. Und was soll das Beispiel mit dem Polizisten? Ein Polizist entscheidet nicht, was recht und was unrecht ist. Philipp L. schrieb: > Ich bleibe dabei: Hast Du das Messer zur Ausübung Deines > Berufes/Brauchtum etc. dabei mag das Tragen/Führen erlaubt sein, ein > Messer mit mehr als 12cm Klinge einfach so am Gürtel offen tragen: > Verboten! Du kannst gerne dabei bleiben... Paul B. schrieb: > Ich werde es NIE normal finden, wenn mit Messer bewaffnete Psychopathen > vollkommen arglose Leute erstechen. Nö, normal ist es nicht. Und weiter?
Paul B. schrieb: > Ich werde es NIE normal finden, wenn mit Messer bewaffnete Psychopathen > vollkommen arglose Leute erstechen. Das musst du auch nicht. Aber während schon die ganze Diskussion ums Waffengesetz hier reichlich offtopic ist (auch wenn sie von einer durchaus realen Gefahr dessen abgeleitet war, was der TE zu tun beabsichtigt), ist dein Zitat nur noch viel weiter von alldem entfernt. Bestenfalls könnte es zeigen, dass die genannte Veränderung des Waffengesetzes absolut untauglich ist, genau derartige Idioten auszubremsen – aber ich vermute mal, das auszudrücken, war wohl nicht der Grund, warum du den Link gepostet hast.
Jörg W. schrieb: > Bestenfalls > könnte es zeigen, dass die genannte Veränderung des Waffengesetzes > absolut untauglich ist, genau derartige Idioten auszubremsen – aber > ich vermute mal, das auszudrücken, war wohl nicht der Grund, warum > du den Link gepostet hast. Ja, NATÜRLICH war das der Grund! Was denn sonst in diesem Zusammenhang?! -Paul-
Frank H. schrieb: > Waffengesetz (WaffG) > § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren > Gegenständen > > (1) Es ist verboten > : : : > zu führen. Genau so ist es. Es ist verboten so ein Messer bei sich zu tragen, das bedeutet "Führen". Jedoch wenn das Messer in einem verschlossenen Behältnis ist, dann ist es "nicht Zugriffsbereit", also es kann nicht mit wenigen Handgriffen genutzt werden, somit ist der Transport erlaubt. Frank H. schrieb: > (2) Absatz 1 gilt nicht > 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, Also wer so ein Messer: - Im Handschuhfach - In der Autotür - unterm Sitz - Auf der Rückbank liegen hat, der macht sich strafbar. Wer jedoch ein z.B. eine abschließbare Geldkassette mit dem Messer im Kofferraum transportiert, das ist erlaubt. Wer also unbedingt ein größeres Messer dabei haben muss, der sollte dies genau so transportieren. Sollte er in eine Kontrolle kommen, bei dem er "Auspacken" muss, sollte derjenige auch gleich sagen was in dem verschlossenen Behältnis ist, bevor er es öffnet, damit die Beamten nicht "Überrascht" werden. Es genügt auch schon eine Tasche mit einem kleinen Zahlenschloss, wichtig ist nur dass das Messer nicht schnell genutzt werden kann und der Zugriff von Unbefugten ist somit auch gesichert.
Frank H. schrieb: > Das gezeigte feststehende Messer mit dem Hirschhorngriff gilt speziell > in Bayern weniger als Jagd- oder Fahrtenmesser, sondern als typisches > Brotzeit- oder Vespermesser Ähnliche Messer waren auch bei den Pfadfindern sehr beliebt, und hier ist schon fraglich, ob das noch unter "Brauchtum" fällt. Unsere Pfadfinderjungs waren immer sooo stolz, wenn sie endlich ihr Messer tragen durften. Mit waren die Dinger immer zu schwer... Und wenn Brauchtum, dann nur wenn man in einem der größeren Pfadfindervereine ist, oder auch, wenn man sich an den Grundsätzen orientiert, aber die Vereinsmeierei und die Uniformen eher nicht will? Und ist jetzt jedes Holzschwert, bei dem der junge Ritter mit Zinkspray die Klinge verschönert hat, schon eine Anscheinswaffe? Ok, die Darsteller beim Ritterturnier - berechtigtes Interesse ein Schwert zu tragen. Larp-Spieler wird schon schwieriger, das ist kein Brauchtum mehr, und grenzwertig zu Theater. Und die Jungs, die Robin Hood spielend durch den Wald rennen, können ja mal versuchen, ihr Interesse nachzuweisen. Andererseits rennen hier mitunter Military-Typen durch den Wald, in voller Kampfausrüstung, und erschrecken Wanderer.
Markus M. schrieb: > Sollte er in eine Kontrolle kommen, bei dem er "Auspacken" muss, sollte > derjenige auch gleich sagen was in dem verschlossenen Behältnis ist, > bevor er es öffnet, damit die Beamten nicht "Überrascht" werden. Hier sind Leute im Gange, die einen Teufelskopf mit einer Feder drunter in so eine Kiste packen würden. Hundert prozentig. -Paul-
Nachtrag: Mit "Führen" meint der Gesetzgeber das Führen in der Öffentlichkeit. Hingegen auf dem eigenen befriedeten Grundstück (oder Wohnung, auch Mietwohnung) darf man das Messer bei sich tragen, wie man mag. Auch auf einem anderen Grundstück darf man das Messer bei sich tragen, sofern der Eigentümer das erlaubt hat und es einem Bedürfnis umfassten Zweck dient. (gleiches gilt auch für erlaubnisfreie und -pflichtige Schusswaffen, dafür macht der Gesetzgeber auch kein Unterschied.)
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Markus M. schrieb: > Wer jedoch ein z.B. eine abschließbare Geldkassette mit dem Messer im > Kofferraum transportiert, das ist erlaubt. Ich werd mich hüten hier für die Spinner den Affen zu machen. Demnächst vor dem Messerkauf im Supermarkt noch ne Geldkasette kaufen? Ich glaub es hackt. Man kann sich auch im vorauseilenden Gehorsam in Windeln packen. Das muß man sich mal geben: Das Messer auf der Rücksitzbank ist verboten, aber gleichzeitig sitze ich in einem Gefährt, mit dem ich problemlos in eine Menschenmenge am Busplatz rasen kann. Das ist ähnlich wie mit dem Modellflug im Nachbarthread: Je mehr die Gesetze gegen den "gesunden Menschenverstand" gehen, desto eher sagen sich die Leute: Dann leckt mich doch, mach ichs halt ungesetzlich. Soll ich erst eine Genehmigung beantragen, damit die Kinder den Flieger, den sie zum Geburtstag bekommen haben, ausprobieren können. Und einen Haufen Geld da reinstecken, nur damit sie nach 3 Stunden sagen, nee, ist doof.
Es war ja nicht die Rede von "gesunden Menschenverstand", sondern was man machen darf ohne unnötig Strafen usw. zu kassieren. Nur mal angenommen jemand möchte irgendwann mal Sportschütze in einem Schützenverein werden, dann kann er nur dann eine eigne Sportwaffe kaufen, wenn er eine Waffenbesitzkarte erlangt, diese bekommen nur Leute die auch "Zuverlässig" sind - also immer schön an gesetzte halten!
Markus M. schrieb: > Es war ja nicht die Rede von "gesunden Menschenverstand", sondern was > man machen darf ohne unnötig Strafen usw. zu kassieren. wobei Recht (& Gesetz) und gesunder Menschenverstand nicht immer in Einklang stehen.
Markus M. schrieb: > diese bekommen nur Leute > die auch "Zuverlässig" sind - also immer schön an gesetzte halten! Ach Quark, hier gilt, wer nicht auffällig ist, der ist einfach nur noch nicht erwischt worden. Es ist schlichtweg unmöglich, sich immer gesetzeskonform zu erhalten. Beispiel, weil meine Große grad in der Schule die "Fahrradprüfung" macht: Bis 8 Jahre mußt Du auf dem Bürgersteig fahren, bis 10 Jahre darfst Du auf dem Bürgersteig fahren, ab dann mußt Du auf Radweg oder Straße fahren. Mutter fährt mit Kind, sie auf der Straße in Fahrtrichtung, das Kind auf dem gegenüberliegenden Bürgersteig, weil auf ihrer Seite kein Bürgersteig ist. Völlig gesetzeskonform - und bekommt eine Verletzung der Aufsichtspflicht ans Knie genagelt.
Timm T. schrieb: > Völlig gesetzeskonform - und bekommt eine Verletzung der > Aufsichtspflicht ans Knie genagelt. Was Humbug ist, weil „Aufsichtspflicht“ keineswegs bedeutet, dass man ein 7- oder 8jähriges Kind dauerhaft an der Hand halten müsste.
Nochmal für Dimitri, es steht ausdrücklich Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm. Man muss das schon ganz lesen. Einmal ist es das Gesetz, das hier sehr global sagt was eine Waffe ist und im Anhang wird es spezifisch geregelt, was genau unter dieses Gesetz fällt. Tim war es, glaub ich. Wenn du heute ein Messer kaufst, ist dieses Messer meist eingeschweißt. Grundsätzlich gilt, ist die "Waffe" in kurzer Zeit (hier sind wenige Sekunden gemeint) zugriffsbereit, so ist es strafbar. Führen, auch dazu gibt es genügend Erläuterungen, ist auch der nicht unmittelbar am Körper getragene Gegenstand. Es reicht, dass ich den Zugriff darauf habe. Ich schrieb es schon, im Wesentlichen greift dies Gesetz erst strafverschärfend, wenn du eh schon vor Gericht stehst. Aber egal wie sehr "gefühlt" sich hier jemand hier im Recht fühlt, wenn er sich nicht an das Gesetz hält und auch keine geeignete Erklärung parat hat, so kann er im Zweifel wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz belangt werden. Es reicht aber eine Sporttasche oder ähnliches, wo der Reißverschluss mit einem kleinem Schloss gesichert ist. So ist das auch mit den Futteralen für meine Langwaffen. Dagegen ist die Handhabung von Munition ein Witz gegen das alles hier.
F. F. schrieb: > Nochmal für Dimitri, es steht ausdrücklich Messer mit einer Klingenlänge > von über 12 cm. Du brauchst mir es nicht "nochmal" zu schreiben. Du bist einer anderen Meinung. Punkt!
Dimitri R. schrieb: > Du bist einer anderen Meinung. Punkt! Hat ja nichts mit Meinung zu tun. Es steht ausdrücklich "Messer" und ist nicht auf irgendein Messertype festgelegt. Nur dass es eine feststehende Klinge hat und die länger als 12cm ist. Das sind die ausschlaggebenden Kriterien. Ich habe dieses bescheuerte Gesetz nicht gemacht, aber ich musste mich nun einmal mehr damit auseinander setzen, als das der normale Bürger tut.
F. F. schrieb: > Hat ja nichts mit Meinung zu tun. Es steht ausdrücklich "Messer" und ist > nicht auf irgendein Messertype festgelegt. Nur dass es eine feststehende > Klinge hat und die länger als 12cm ist. Das sind die ausschlaggebenden > Kriterien. Ja Messer, die unter das WaffG fallen. F. F. schrieb: > Ich habe dieses bescheuerte Gesetz nicht gemacht, aber ich musste mich > nun einmal mehr damit auseinander setzen, als das der normale Bürger > tut. Ich auch. Und? Und auch bei Aus- und Fortbildungen gibt es immer wieder verschiedene Meinungen. Und bei Gerichten ist es auch nicht anders!
Dimitri R. schrieb: > Ja Messer, die unter das WaffG fallen http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/strafrecht/waffengesetz-erlaubte-messer-nach-dem-waffenrecht-strafrecht-taschenmesser-strafbar-rechtsanwalt-butterfly-faustmesser-wurfstern/8494/ Küchenmesser zählen offensichtlich nicht dazu.
Dieter F. schrieb: > Küchenmesser zählen offensichtlich nicht dazu. Natürlich nicht, aber, und weiter unten im gelinkten Artikel steht es, du darfst keine Messer über 12cm Klingenlänge "führen". Darum ging es. Ok, es ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit, die trotzdem hart geahndet werden kann.
F. F. schrieb: > Natürlich nicht, aber, und weiter unten im gelinkten Artikel steht es, > du darfst keine Messer über 12cm Klingenlänge "führen". > Darum ging es. Obwohl ich jetzt schon weiß, dass ich es bereuen werde: Fallen deiner Meinung nach Küchenmesser unter das WaffG?
Dimitri R. schrieb: > Fallen deiner Meinung nach Küchenmesser unter das WaffG? Wenn sie über 12cm lang sind und griffbereit z.B. im Gürtel stecken, ja. Im Zweifel müsste ein Gericht entscheiden, ob die Ausnahmen im Waffen- gesetz hier greifen oder nicht. Einen Koch habe ich jedenfalls noch nie mit einem Messer im Gürtel auf der Straße herumlaufen sehen.
F. F. schrieb: > Natürlich nicht, aber, und weiter unten im gelinkten Artikel steht es, > du darfst keine Messer über 12cm Klingenlänge "führen" Nö - das gilt nicht für Taschen- und Küchenmesser: "Nach dem bisher gesagten sollte die Antwort nun leicht fallen: Ein Taschenmesser oder auch ein Küchenmesser ist als Werkzeug nicht (primär) dazu bestimmt, die „Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen“. Damit fällt es aus der Definition (1) heraus. Da es im Waffengesetz auch sonst nicht ausdrücklich benannt ist, fällt es auch aus der Definition (2) heraus. Es ist somit nicht verboten. Also, da "... primär nicht dazu bestimmt ..." und auch in Definition (2) nicht benannt ist es nicht verboten.
F. F. schrieb: > Dieter, du zitierst 2) falsch. Ich zitiere lediglich den Anwalt / das Anwaltsbüro ...
> F. F. schrieb: > Dieter, du zitierst 2) falsch. Ich zitiere lediglich den Anwalt / das Anwaltsbüro ... Außerdem habe ich (2) gar nicht zitiert, sondern nur den Verweis darauf ...
Einmal weg von den Messern: Wenn ich jetzt einen halben Meter 5x16 mm2 Kabel auf der Rücksitzbank liegen, dieses in meiner Jacke oder auch nur in der Hand mitführend trage - ist das dann eine Waffe, weil ich damit zuschlagen kann??? Oder ich drücke Jemandem einen 16 Pin Dil-IC ins Auge mit den Pins voran - ist der dann als Waffe zu sehen? Oder ein Bolzenschußgerät mit Gaskartusche, welches zum Befestigen von Lochbändern in der E-Installation auf Betonböden verwendet wird? Oder, oder, oder - so oder so lässt sich fast jedes Ding als Waffe benutzen... Auch ein Eiszapfen, der außer Wasser kaum Rückstände hinterlässt, wäre eine potentielle Waffe... Ein Hund wäre auch als Waffe geeignet - die Liste lässt sich somit unendlich erweitern...
Mani W. schrieb: > Einmal weg von den Messern: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Der Kram, den du da genannt hast, wird im Waffengesetz nicht erwähnt (wobei es für ein Bolzenschussgerät vermutlich auch recht strenge Regelungen geben dürfte). Der hier in die Diskussion geführte § 42a WaffG bezieht sich übrigens ausdrücklich nicht auf solche Dinge, die sonst im Waffengesetz als Waffe klassifiziert sind, sondern er benennt recht explizit einzelne Dinge, deren „Führen“ verboten ist. Dicke Stromkabel oder DIL-ICs gehören nicht dazu … Nun kannst du natürlich darüber Unverständnis äußern, warum ein Gesetz Dinge regelt (eben bezüglich Nicht-Waffen), für die es sich zuvor gar nicht zuständig erklärt hat, aber ob das im Zweifelsfalle hilft?
Jörg W. schrieb: > Nun kannst du natürlich darüber Unverständnis äußern Werde ich natürlich nicht, es war meinerseits nur ein Beispiel... Es ging ja eben um § 42a WaffG, und Jörg W. schrieb: > Der Kram, den du da genannt hast, wird im Waffengesetz nicht erwähnt Ja, bin eben leicht davon abgekommen... Gruß Mani
Mani W. schrieb: > Einmal weg von den Messern: > > Wenn ich jetzt einen halben Meter 5x16 mm2 Kabel auf der > Rücksitzbank liegen, Kabel ist m.E. ein schlechtes Beispiel. Dagegen wurden allerdings Fahrradketten schon als potentielle Waffe von der Polizei beschlagnahmt, > Oder ein Bolzenschußgerät mit Gaskartusche, welches zum Befestigen > von Lochbändern in der E-Installation auf Betonböden verwendet wird? Unverändert wohl nicht. Passend modifiziert aber schon. > Ein Hund wäre auch als Waffe geeignet Ja. Da gab es auch bereits Verurteilungen.
Harald W. schrieb: > Kabel ist m.E. ein schlechtes Beispiel. Dagegen wurden > allerdings Fahrradketten schon als potentielle Waffe > von der Polizei beschlagnahmt, In meinen Jugendzeiten gab es sehr Viele, die ein Stück Kabel im Stiefel hatten - sicherheitshalber - und da ist es dann auch schnell vorbei mit der Erklärung gegenüber den Kollegen von der Sicherheit...
Jörg W. schrieb: > Was Humbug ist, weil „Aufsichtspflicht“ keineswegs bedeutet, dass > man ein 7- oder 8jähriges Kind dauerhaft an der Hand halten müsste. Auch hier gilt: Humbug schützt nicht vor einem entsprechenden Urteil. http://www.spiegel.de/auto/aktuell/radfahren-mit-kindern-wenn-die-stvo-mit-dem-schutz-instinkt-kollidiert-a-772218.html Mein Kind dürfte theoretisch vor den 8. Lebensjahr nicht Radfahren lernen, weil es hier keine Bürgersteige gibt. Wohlgemerkt, wir reden hier über Radfahren, nicht über den Bau von Kartoffelkanonen oder das Anmischen von Schwarzpulver, wie es den Erzählungen nach noch unsere Eltern praktiziert haben.
Timm T. schrieb: > Mein Kind dürfte theoretisch vor den 8. Lebensjahr nicht Radfahren > lernen, weil es hier keine Bürgersteige gibt. Man soll mit seinen Kindern ja auch nicht auf der Autobahn Fahrrad fahren. :-)
Hallo Freunde und insbesondere Dimitri, noch ein weiterer Versuch der Klärung und seid bitte etwas nachsichtig mit mir, ich bin kein Jurist, verfolge und beschäftige mich aber (notgedrungen) doch schon seit Jahrzehnten mit der Entwicklung im Waffenrecht und dürfte deshalb auch etwas vertrauter mit der Materie sein als die meisten Mitbürger hier. Es ist übrigens auch nicht so, dass jeder Anwalt oder Polizeibeamter wirklich Plan von der Materie hat, eher ist das Gegenteil der Fall. Aber das auch nur vorweg. Das Gesetz wurde 2002/2003 verabschiedet und dann über die Jahre hinweg immer wieder geändert, sprich verschärft und dadurch leider auch immer wieder noch etwas mehr, mit Verlaub, vermurkst. Der Paragraf 42a wurde erst 2008 in das Gesetz aufgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt fielen in der Tat nur bestimmte Messer, die in der Anlage 1 zum WaffG aufgeführt sind, unter das Gesetz. Ein Teil dieser Messer waren entweder nach § 40 verbotene Waffen oder aber es galt das Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 (ohne a). Der Paragraf 42 (ohne a) gilt in der Tat (auch weiterhin) und da hast Du, lieber Dimitri ja durchaus Recht, neben den Schusswaffen nur für die Gegenstände und Messer, die mit Verweis auf § 1 WaffG in der Anlage 1 aufgeführt sind. Aber das Gesetz wurde 2008 erweitert,und zwar eben auch um den Paragrafen 42a (mit a). Durch diese Erweiterung wurde das Verbot des Führens ausgedehnt. Und zwar auch auf Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm. Auch wurde durch diesen zusätzlichen Paragrafen das Führverbot für die genannten Gegenstände, welches ja bisher nur für öffentliche Veranstaltungen galt, in ein generelles Führverbot umgewandelt, wenn auch mit den genannten Ausnahmen. Wie hier jemand schon anmerkte, ein Wettkampfluftgewehr, ein sogenanntes Match LG, ist auch keine Waffe in engeren Sinne, es ist schlicht ein Sportgerät wie z. Bsp. ein Golfschläger ja auch, es ist nach dem Gesetz aber eine Schusswaffe und unterliegt damit auch dem Führverbot, auch wenn für volljährige Personen (noch) keine Erlaubnis für den Erwerb und Besitz nötig ist. Die Entwicklung und die jeweiligen Änderungen des Waffengesetzes kann hier nachgelesen werden: https://www.buzer.de/gesetz/5162/l.htm Zudem gibt es auch noch die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz, welche zwar mangels Außenwirkung, wie es im Amtsdeutsch so schön heißt, keine auf den Bürger unmittelbar wirkende Rechtsnorm darstellt, aber auch norminterpretierende Auslegungen enthält und dadurch im konkreten Einzelfall in der Ausgestaltung eines konkreten Verwaltungsaktes oder durch die Ablehnung eines beantragten Verwaltungsaktes auch Außenwirkung entfalten kann. http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf ... und hier konkret die Erläuterung zum Paragrafen 42a. Viel Spaß bei der Lektüre, und ja, man muss solche Gesetzestexte systematisch und wirklich auch Wort für Wort lesen und natürlich kann es auch helfen, wenn man auch die Entstehungsgeschichte kennt und weiß, was der Gesetzgeber nun konkret mit dem und dem Paragrafen und dessen eventuellen Änderungen bezwecken wollte. Frank
Frank H. schrieb: > Viel Spaß bei der Lektüre, und ja, man muss solche Gesetzestexte > systematisch und wirklich auch Wort für Wort lesen Man kann es aber auch lassen, es bringt eh nichts. Bei oben erwähnten Fahrtenmessern für Pfadfinder sind sich selbst Polizei und diverse Juristen nicht einig (Polizei NRW: kein Problem, da nicht als Hieb- oder Stichwaffe gedacht, Juristen: aber nur in der Gruppe und in Uniform). Und da soll ich den Gesetzestext rechtsverbindlich interpretieren? Wenn sowieso jeder Richter was anderes reininterpretiert? Klappbare Einhandmesser, man sollte meinen, die sind im Kfz ideal, um in Notsituationen, wo man vielleicht nur eine Hand nutzen kann den Gurt zu zerschneiden und ansonsten ungestört im Handschuhfach oder Türfach rumzugammeln. Nein, sieht der Richter anders, ist kein üblicher Verwendungszweck. Nun gut, wahrscheinlich sind Richter vor Unfällen gefeit, weil sie unter höherem Schutz stehen.
Frank H. schrieb: > noch ein weiterer Versuch der Klärung und seid bitte etwas nachsichtig > mit mir, ich bin kein Jurist, verfolge und beschäftige mich aber > (notgedrungen) doch schon seit Jahrzehnten mit der Entwicklung im > Waffenrecht und dürfte deshalb auch etwas vertrauter mit der Materie > sein als die meisten Mitbürger hier. Nun leider verrätst du deine abschließende Meinung zu dem Thema nicht. Ich möchte meine Argumentation mit einem ähnlichen Fall aber mal fortsetzen: Reizstoffsprühgeräte (RSG). Die gibt es heute in zwei Geschmacksrichtungen. Als CS-Gas für den Einsatz gegen den Menschen bestimmt mit Prüfzeichen oder als Pfefferspray als Tierabwehrspray ohne irgendwelche Prüfzeichen. Würde man der Argumentation jetzt folgen, würde schon das Wort RSG ausreichen, damit der Besitz eines solchen Gerätes ohne Prüfzeichen verboten wäre. Die Rechtslage ist aber dort eindeutig. Ein Pfefferspray ohne Prüfzeichen darf ebenso verkauft werden und der Besitz ist nicht strafbar, wenn es als Tierabwehrspray verkauft wird. Das Spray ist dem Wesen nach nicht dazu bestimmt, gegen Menschen eingesetzt zu werden. Und damit fällt es auch nicht gegen das WaffG. Genauso wenig wird ein Koch- bzw. Küchenmesser dazu hergestellt und verkauft um gegen Menschen eingesetzt zu werden, sondern in der Küche zum kochen. Und damit ist es auch keine Waffe im Sinne des WaffG.
Dimitri R. schrieb: > Genauso wenig wird ein Koch- bzw. Küchenmesser dazu hergestellt und > verkauft um gegen Menschen eingesetzt zu werden, sondern in der Küche > zum kochen. Und damit ist es auch keine Waffe im Sinne des WaffG. Nur dann, wenn Du es in der Jacke oder am Stiefel mitführst, genau so, wie ein starkes Kabelstück mit 30-50 cm Länge...
Dimitri R. schrieb: > Und damit ist es auch keine Waffe im Sinne des WaffG. Das behaupte doch keiner. Es zählt nicht zu den Waffen, ist aber ein "verbotener Gegenstand", weil es ein " Messer mit mehr als 12cm Klingenlänge " ist. Nicht der Besitz, aber das Führen ist grundsätzlich verboten.
Dimitri R. schrieb: > Nun leider verrätst du deine abschließende Meinung zu dem Thema nicht. Dimitri, Du hast nun oft genug signalisiert, dass Du den Sachverhalt entweder nicht verstehen kannst oder verstehen willst. Lassen wir es also dabei! Mani W. schrieb: > Nur dann, wenn Du es in der Jacke oder am Stiefel mitführst, > genau so, wie ein starkes Kabelstück mit 30-50 cm Länge... Da besteht aber schon noch ein Unterschied. Wenn das Messer die Kriterien des Führverbots erfüllt, dann stellt es eben auch einen Verstoß gegen das Waffenrecht dar und kann deshalb auch kassiert und geahndet werden. Es besteht also eine eindeutige Rechtsgrundlage. Genau deshalb wurde das WaffG ja um den Paragraphen 42a erweitert. Für das Kabel besteht diese Rechtsgrundlage hingegen nicht. Zwar kann so ein Kabel unter bestimmten Umständen auch aufgrund der jeweiligen Polizeigesetze sichergestellt werden, aber das war es dann auch schon. Es fehlt halt eine eindeutige Rechtsgrundlage und deshalb kommt der 'Tipp' mit dem Kabel ja auch so oft. Betrachtet man die Anzahl der Baseballspieler in Deutschland, dann gibt es da wohl auch ein Überangebot an Baseballschlägern. ;-) F. F. schrieb: > "verbotener Gegenstand" Sorry, aber es ist kein verbotener Gegenstand. Das ist in diesem Zusammenhang auch keine Wortklauberei, sondern schon ein wichtiger Unterschied, denn es gibt ja auch noch Messer, die auch de jure als verbotene Gegenstände eingestuft sind. Die 'normalen' Messer fallen nur, wie Du schreibst, unter das Führverbot und auch nur dann, wenn sie eben die genannten Kriterien erfüllen. Erwerb und Besitz sind hingegen nach wie vor frei. Frank
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Frank H. schrieb: > Dimitri, Du hast nun oft genug signalisiert, dass Du den Sachverhalt > entweder nicht verstehen kannst oder verstehen willst. Und du hast nun oft genug signalisiert, dass du meinen Standpunkt zu dem Sachverhalt auch nicht verstehen kannst oder willst. Jedenfalls hast du bisher nichts unternommen, um meine Argumente zu entkräften. Du siehst im Gesetz "Messer über 12cm Klinge" und bist der Meinung, dass nun alles was ein Messer ist mit über 12cm Klinge einem Führverbot unterliegt. Und das ist meiner (und auch von vielen Anderen) Meinung falsch. Ich versuche es noch einmal auf diese Weise: Im Feststellungsbescheid des BKA zum Thema "Rettungsmesser" führt das BKA aus, dass es sich bei den Messern um Werkzeug handelt und damit nicht dem WaffG unterliegen. Angelehnt daran ist ein Küchenmesser auch Werkzeug und unterliegt damit auch nicht dem WaffG. Hier noch ein paar Statements dazu: Gabriele Fograscher, SPD Ihr Küchenmesser ist, wenn Sie es für die Zubereitung von Speisen benutzen, ein Werkzeug und diese Nutzung ist allgemein anerkannt (sozial adäquat).. Setzen Sie es ein, um eine Person zu verletzen, so handelt es sich um eine Waffe. http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_fograscher-650-5957--f105642.html Roland Braunwarth ist Sachverständiger für Waffen in der Landespolizeidirektion Freiburg: Ein Brotmesser, selbst mit 20 Zentimeter Klingenlänge, zählt nicht zu den "Hieb- und Stoßwaffen", die (neben dem oben genannten Einhandmesser und Messern mit feststehender Klinge ab 12 cm) Gegenstand des neuen Führungsverbots sind. http://fudder.de/artikel/2008/04/03/waffengesetz-darf-ich-mit-dem-brotmesser-zum-grillen/
Dimitri R. schrieb: > Gegenstand des neuen > Führungsverbots sind. Aber auch in dem von dir verlinkten Artikel wird aufgeführt, dass diese Messer in einem geschlossenem Behältnis transportiert werden müssen. Mehr habe ich ja Eingangs gar nicht geschrieben. Zitat: Es dürfte also auch weiterhin möglich sein, das Brotmesser und ein Messer zum Steakschneiden zur Grillfeier mitzunehmen – handelt es sich hierbei doch eher um eine Ausnahme. Laut Braunwarth spielt dabei auch eine Rolle, ob die Umstände stimmig sind: "Zum Beispiel Messerart, Tageszeit, Örtlichkeit und so weiter." Ende Zitat. Und in dem er sagt, "... ob die Umstände stimmig sind ...", räumt er doch gleich wieder ein, dass es halt nicht sooo eindeutig erlaubt ist. Klar ist jedenfalls, der "richtige" Richter und die falsche Situation und du hast Ärger, den du nicht willst.
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F. F. schrieb: > Klar ist jedenfalls, der "richtige" Richter und die falsche Situation > und du hast Ärger, den du nicht willst. Kannst oder willst Du nicht Lesen: Küchenmesser und Taschenmesser sind - genau wie Autos, Busse, Straßenbahnen, Vorschlaghämmer, Gerüstteile, Stricknadeln, Tischbeine, Schürhaken, Scheren, Fleischgabeln, ... - nicht zum Angriff oder zur Abwehr bestimmt und fallen daher nicht unter das Waffengesetz, obwohl diese sehr wohl als (durchaus tödliche) Waffe eingesetzt werden können. Jetzt ist aber gut ... :-)
Dieter F. schrieb: > Kannst oder willst Du nicht Lesen: Wir haben wohl ein unterschiedliches Textverständnis. Schade, dass dieser Sachverständige nicht ein großes Kochmesser als Beispiel nahm. Brotmesser ist als Stichwaffe tatsächlich eher ungeeignet.
@F. F., um die Brisanz der Küchenmesserproblematik einschätzen zu können: Wie viele unbescholtene Bürger kommen denn pro Jahr durch den ungesicherten Transport von Küchenmesser in juristische Schwierigkeiten?
Weiß ich nicht. Gibt es Zahlen dazu? Und wenn, ich glaube nicht, dass sie unterscheiden, welche Messer das waren. Dort wird lediglich stehen, "...Klinge länger als 12cm!".
F. F. schrieb: > Schade, dass dieser Sachverständige nicht ein großes Kochmesser als > Beispiel nahm. Brotmesser ist als Stichwaffe tatsächlich eher > ungeeignet. Nochmal extra für Dich: Ein Taschenmesser oder auch ein Küchenmesser ist als Werkzeug nicht (primär) dazu bestimmt, die „Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen“. Damit fällt es aus der Definition (1) heraus. Da es im Waffengesetz auch sonst nicht ausdrücklich benannt ist, fällt es auch aus der Definition (2) heraus. Es ist somit nicht verboten. Da steht Küchenmesser (allgemein) - nicht Brotmesser oder Kochmesser oder Buttermesser oder Fischmesser oder Filletiermesser oder Tranchiermesser oder Hackmesser oder Wiegemesser oder ...
Gut, dann eben: Wie viele Menschen kamen durch den ungesicherten Transport von Messern mit 12cm Klinge in juristische Schwierigkeiten? Wenn das wirklich so dramatisch wäre, müßte doch auf jeder Messerverpackung ein Warnhinweis stehen: Bitte nicht in öffentlichen Räumen auspacken. Oder so ähnlich.
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>Wow, das issn Säbel!
Du darfst den Tippfehler gerne in deinen tollen eigenen Thread
übernehmen.
Schön, wenn man dir so einfach ein Freude machen kann.
F. F. schrieb: > Brotmesser ist als Stichwaffe tatsächlich eher ungeeignet. Da kennst Du unser ca. 22 cm langes (rein die Klinge) Brotmesser nicht - das ist nämlich auch noch leicht spitz. Ich möchte nicht davorstehen, wenn jemand damit zusticht ... Wenn Du ein Buttermesser (zum Brotteller auf dem Tisch) damit meinst - O.K. durch die starke Rundung (da gibt es keine Spitze) und die relativ kurze Länge der stumpfen Schneide (ca. 5 scm) kann man damit nur schwer jemand mit verletzen.
Dieter F. schrieb: > Nochmal extra für Dich: Nochmal extra für dich: § 42a WaffG handelt nicht von Waffen. Damit ist es völlig schnuppe, in welcher Weise dieses Gesetz ansonsten Waffen definiert. Ja, das ist in sich widersprüchlich (da das Gesetz ansonsten den Umgang mit Waffen regelt), aber es war nun mal ein Gesetzgeber der Meinung, das genau so regeln zu müssen. Das kann man gut finden oder nicht (ich finde es auch völlig unsinnig und überzogen), aber es stellt derzeit in der BRD geltendes Recht dar.
Jörg W. schrieb: > es stellt derzeit in der BRD geltendes Recht dar. Nur schade dass sich die Verbrecher daran nicht halten :-( Und wenn man selbst so was für ein Notfall (z.B. Notwehr oder Nothilfe) dabei haben möchte ist man der Depp. In Texas ist das anders, da darf man Waffen öffentlich tragen. Selbst die Schweiz ist das Land mit der höchsten Waffenrate je Bürger (Weltweit!) und gleichzeitig das Land der geringsten Verbrechen. Die Anzahl der Waffen in der Bevölkerung ist unerheblich, vielmehr ist es wichtig wie zivilisiert die Bürger sind - entsprechend gering ist die Verbrechensrate.
Manch Einer hat es nicht an der Waffe, sonder an der WAFFEL! :-( -Paul-
Der Vergleich Amerika und Schweiz ist süss. Und ein Messer ist keine Verteidigungswaffe. walta
Gäbe es nur zivilisierte Menschen, dann bräuchte es weder ein Waffengesetz noch Waffen. Aber leider sieht die Wahrheit anders aus: https://www.youtube.com/watch?v=zlNAgvZfdLo
Jörg W. schrieb: > Nochmal extra für dich: § 42a WaffG handelt nicht von Waffen. Ich hatte auch nichts von §42a geschrieben . Aber auch dazu gibt es "sachdienliche Hinweise": "Messer, die unter §42a fallen, dürfen geführt werden bei * Verwendung bei Foto-, Film-, Fernsehaufnahmen und Theateraufführungen * Transport in verschlossenen Behältnissen * Berechtigtem Interesse, insbesondere bei Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport, Camping, sowie mit allgemein anerkanntem Zweck Laut Auskunft der Ministerien werden Jagd, Fischerei, Camping, Grillen, Wald-, Garten- und Feldarbeit, Wandern oder auch das bloße „Apfelschälen“, sowie darüber hinaus jeder sozial-adäquate Gebrauch von Messern als allgemein anerkannter Zweck angesehen." Wobei auch eine Tupper-Schüssel oder ein Holzkästchen oder eine Frühstücksdose etc. ein verschlossenes Behältnis ist. Verschlossen <> abschließbar. Wobei ich mich ernsthaft frage, wer ein 20 cm Küchenmesser ungeschützt in der Hosentasche mit sich trägt
Dieter F. schrieb: > Wobei ich mich ernsthaft frage, wer ein 20 cm Küchenmesser > ungeschützt in der Hosentasche mit sich trägt Das war DER, dem das Messer beim Lesen dieses Threads in der Tasche aufging. MfG Paul
Dieter F. schrieb: > Ich hatte auch nichts von §42a geschrieben . Darüber wird aber hier die ganze Zeit schon diskutiert.
Dieter F. schrieb im Beitrag #4576281:
> Quatsch
Könntest du deine Argumentation bitte ohne Verwendung derartiger Worte
aufbauen? Das wäre dem allgemeinen Diskussionsklima sehr zuträglich.
Jörg W. schrieb: > rüber wird aber hier die ganze Zeit schon diskutiert. Hier wurde / wird (auch) über den Besitz von Waffen diskutiert. Ein Küchenmesser zum "normalen" Gebrauch ist keine Waffe. Man darf es auch kaufen und nach Hause tragen oder zur Grillparty mitnehmen oder zum Messerschleifer bringen oder ... Ich gebe auf - packt eure Küchenmesser in einen Waffenschrank und gut is :-)
Schwerter zu Pflugscharen! Vielfachmesser statt Küchenmesser! MfG Paul
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Dieter F. schrieb: > Wobei ich mich ernsthaft frage, wer ein 20 cm Küchenmesser > ungeschützt in der Hosentasche mit sich trägt im Beutel mit meinem Käsekuchen habe ich das öfter gemacht, man kann es ja auch übertreiben, ich werde doch nicht extra eine Messerkiste anschaffen.
Joachim, musst du auch nicht, aber hast du die/den richtigen Polizisten und noch den passenden Richter und schon hast du Probleme.
F. F. schrieb: > Joachim, musst du auch nicht, aber hast du die/den richtigen Polizisten > und noch den passenden Richter und schon hast du Probleme hatte ich schon mal, aber deswegen nie mehr vor die Tür treten? Ich habe auch schon Pferde ko*zn sehen vor der Apotheke und egal wie viel ich weiss und wie ich auch versuche unmögliches zu verhindern, ganz gelingt es mir nie musste ich lernen.
Freunde, bevor es hier so eifrig weiter geht, sollte sich der eine oder andere der Diskutanten vielleicht doch lieber erst einmal über die waffenrechtliche Bedeutung der Begriffe Erwerb","Besitz" und "Führen" klar werden bzw. sich schlau machen. Um den Erwerb und Besitz geht es hier nicht, der ist nach wie vor frei. Es geht hier ausschließlich um das Führen und da sagt das aktuelle Gesetz ganz klar aus, das es verboten ist, Messer, die bestimmte Kriterien erfüllen, sprich entweder feststellbare Einhandmesser oder aber feststehende Messer mit mehr als 12 cm Klingenlänge, zu führen. Es sind Ausnahmen von diesem Führverbot möglich, aber die beziehen sich eben nicht auf den allgemeinen Verwendungszweck der jeweiligen Messer, sondern immer nur auf den konkreten Anlass. Das ist ein wichtiger Unterschied und deshalb kann man eben auch nicht sagen, für Küchenmesser gilt das Verbot ja gar nicht. Beispiel: Habe ich das Küchenmesser zum Picknick im Grünen mit Familie dabei, kann es gut gehen. Gehe ich mit einem entsprechenden Messer zum Brennholz holen in den Wald, kann es auch gut gehen. Habe ich das gleiche Messer aber nachts vor der Disko dabei und verwahre es dann nicht entsprechend verschlossen in einem Behältnis auf, geht es im Falle einer Kontrolle garantiert schief. Erst einmal entscheidet immer der Kontrolleur vor Ort, ob er den Grund für die Ausnahme anerkennt. Tut er das nicht, wird das Messer in der Regel sichergestellt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Natürlich kann man dagegen Widerspruch einlegen und sogar vor Gericht ziehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man dann aber auch Recht bekommt, ist aber eher gering. Und ob es das wert ist, muss wohl jeder für sich selbst entscheiden. Die Erfahrung und die einschlägigen Urteile zeigen jedenfalls, dass bei allem, was mit dem Waffenrecht zu tun hat, fast immer äußerst restriktiv verfahren wird. Muss man auch nicht gutheißen, ist aber so. Und ja, das Beispiel mit dem Führverbot wurde hier ja gerade deswegen genannt, um zu zeigen, wie weit der behördliche Regelungs- und Verbotswahn des Gesetzgebers heutzutage schon reicht und dass auch ganz alltägliche Dinge und eben dadurch selbst Fritzchen und Lieschen Müller auch ganz schnell davon betroffen sein können. In diesem Sinne auch mit bestem Schützengruß Frank
Frank H. schrieb: > Und ja, das Beispiel mit dem Führverbot wurde hier ja gerade deswegen > genannt, um zu zeigen, wie weit der behördliche Regelungs- und > Verbotswahn des Gesetzgebers heutzutage schon reicht und dass auch ganz > alltägliche Dinge und eben dadurch selbst Fritzchen und Lieschen Müller > auch ganz schnell davon betroffen sein können. > > In diesem Sinne auch mit bestem Schützengruß > > Frank Genau deshalb führte ich dieses Beispiel vor. Ich kann auch Leute wie Joachim verstehen, die sich nicht dran halten wollen. Dass das einige Leute nicht einsehen wollen ändert nichts an der Tatsache, dass der Gesetzestext ziemlich eindeutig ist. Aber wir sollten wirklich zum Ende kommen.
Harald W. schrieb: > Timm T. schrieb: > >> Mein Kind dürfte theoretisch vor den 8. Lebensjahr nicht Radfahren >> lernen, weil es hier keine Bürgersteige gibt. > > Man soll mit seinen Kindern ja auch nicht > auf der Autobahn Fahrrad fahren. > :-) Ich verstehe nicht, warum das so negativ bewertet wurde. Oder genauer, ich verstehe das schon, kann da aber nur den Kopf schütteln. Ich dachte, die meisten Fahrradmärchen - gern kolportierte Irrtümer, das Radfahren betreffend - bereits zu kennen. Vor Jahren habe ich mal eine entsprechende Sammlung angefangen, in der Mutmaßungen, was Radfahrer alles nicht dürfen oder nicht tun sollen, einen promimenten Platz einnehmen. Diese Wendung hier war mir aber neu. Richtig ist, daß Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit dem Fahrrad vorhandene Gehwege benutzen müssen. Sogar diese Regelung gilt gemeinhin als fehlerhaft insofern, als bei gemeinsamen Fahrten von Erwachsenen und Kindern allerseits dringend dazu geraten wird, daß alle zusammen gemeinsam auf der Fahrbahn fahren, denn die einzige auf dem Papier legale Variante, die Erwachsenen fahren auf der Fahrbahn, die Kinder gut versteckt hinter parkenden Autos und anderen Sichthindernissen auf dem Gehweg, ist lebensgefährlich und absurd. Auf die Idee, daß bei nicht vorhandenen Gehwegen ein bedingungsloses implizites Fahrbahnverbot gilt, muß man aber erst mal kommen.
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