Forum: Offtopic Erster Eindruck ist negativ


von Lennard W. (Gast)


Lesenswert?

Ich habe ein Thame erstellt, weil ich bei einer Sache hilfe benötigte 
und nach ein paar Minuten wurde der Thread gesperrt, ohne eine 
Begründung zu hinterlassen. Allerdings kann ich ein WENIG verstehen 
warum, aber wie gesagt nur ein WENIG.
Da das mein erster Eindruck von diesem Forum war, kann ich es nicht 
weiterempfehlen, da die Admins einfach irgendetwas machen, ohne auch nur 
irgendeine Nachricht zu hinterlassen und da man bei "gefährlichen" 
Projekten fast nur so Antworten wie

"Manche Sachen ändern sich offensichtlich nie. Alle kleinen Jungs wollen
Bomben bauen.

Erwarte nicht, daß dir hier jemand hilft deine eigenen Körperteile zu
amputieren bzw Lust hat, sich strafbar zu machen."

bekommt, obwohl der Autor einfach mal keinen Plan über mein Alter (ich 
bin 16!) hatt und ich eigentlich nur eine Zündung für eine Rakete (bei 
genauerer Beschreibung wird wahrscheinlich dieser Thread gelöscht) bauen 
wollte, mit der ich einen sicheren Abstand zur Rakete halten kann.

: Verschoben durch User
von Chris M. (yoblid) Benutzerseite


Lesenswert?

http://www.raketenmodellbau.org/

ist für dein Anliegen evtl. die richtige Adresse.

von Marc S. (darkchaos)


Lesenswert?

Es handelt sich hierbei nicht um eine "Sache".
Es handelt sich um Waffen, die Teilweise nur unter das Waffengesetz aber 
auch Teilweise unter das Kriegswaffengesetz fallen.

Nicht nur das abschießen, schon der Bau und Besitz ist strafbar.
Wenn es hier darum ginge, Meth zu kochen, das würdest du ja auch 
zulassen, wenn der Koch schon 16 ist, und daher nicht mehr ein Kleinkind 
(Also < 16).


Dazu kommt, dass deine Schlussfolgerungen so falsch waren, dass Hilfe 
wirklich nur gefährlich ist. Nimm 'nen Feuerzeug und nen Deo und spiele 
Flammenwerfer, gut, aber alles andere ist Wahnsinn.

z.B. dass die Spannung verschwindet und daher alles gefährlicher wird. 
Je mehr Zündenergie, desto schneller die Verbrennung, desto höher die 
Leistung und der Druck im Rohr. Also genau verkehrt.

Das mit dem Korken und den Nägeln ist noch kaputter, Hochspannung ist 
ebenfalls Lebensgefahr.

Es gibt btw. ganz einfache nicht elektronische Zündungsmethoden.

Dazu kommt, dass ein Taser ebenfalls unter das Waffengesetz fällt und 
nichtmal verkäuflich ist in Deutschland, auch nicht zum Selbstschutz wie 
z.B. Elektroschocker.

Wenn die Rakete dann noch auch nur eine Drohne trifft ist es 
gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr


Und ja, es hat mit deinem Alter zu tun. Fülle mal eine leere PET Flasche 
mit 10 ml Benzin, schüttle sie und leere das Benzin wieder aus.
Wenn du dann eine Flamme in die Flasche führst gibt es ein Jaulen, die 
Flasche wird heiß und es geht mächtig ab.

Das spannende ist: Es ist nichtmal Benzin drin, es war nur zeitweise da. 
Schlimmer noch: Du kannst ggf. noch mehrfach zünden und es wird 
zumindest brennen.

Du unterschätzt die Kraft von Sprengungen. Dazu kommt noch dass eine 
PET-Flasche bei der Temperatur schmilzt.
Oder was wenn der Korken feststeckt? Fehlzündung oder steht das Ding 
unter Druck?

Was wenn noch Restgase drin sind, du stellst das Ding in dein Zimmer, 
dein Kumpel raucht eine?


Scheiße Bauen schön und gut, aber wenn man keinerlei Ahnung hat, kann 
man genauso einer Kreissäge ein High-Five geben. Man könnte ja die 
Funken sehen, wenn sie den Knochen erreicht.

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Lennard W. schrieb:

> Ich habe ein Thame erstellt, weil ich bei einer Sache hilfe benötigte
> und nach ein paar Minuten wurde der Thread gesperrt, ohne eine
> Begründung zu hinterlassen.

Nun, schon das Reizwort "Taser" ist ein Grund zur Löschung.
Selbst bei der Verwendung von geprüften Fertigtasern ist es
Schon zu Todesfällen gekommen. Wieviel mehr gilt das dann
für Selbstbaugeräte.

> "Manche Sachen ändern sich offensichtlich nie. Alle kleinen Jungs wollen
> Bomben bauen.

Ja, danach sieht Dein erstes Posting aus.

> (ich bin 16!)

Nun, das heisst wohl, das Dir wirklich jede Menge Grundkenntnisse
für den Bau solcher Geräte fehlen. Solche Grundkenntnisse kann man
auch nicht durch ein paar Fragen im Forum erwerben, sondern höchs-
tens durch Mitarbeit in einer AG oder einem einschlägigen Verein.

> ich eigentlich nur eine Zündung für eine Rakete (bei genauerer
> Beschreibung wird wahrscheinlich dieser Thread gelöscht) bauen
> wollte, mit der ich einen sicheren Abstand zur Rakete halten kann.

Auch da gibt es gewisse Vorschriften, die beachtet werden müssen.
Dazu gehört u.a. der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Die von mir vorgeschlagene Zündung per Glühdraht ist m.W. für
Modellraketen üblich. Der Verlust des Drahtes wird in Kauf genommen,
da er nur wenige Cent kostet. Aber unabhängig davon, eine Pet-
Flasche ist recht dünn. Ob die dieZündung eine Gasgemisches
überstehen würde, halte ich zumindest für fraglich. Modellraketen
werden anders gebaut. Aber da tut man sich am besten mit Menschen
zusammen, die so etwas schon man erfolgreich gestartet haben.

von Lennard W. (Gast)


Lesenswert?

Also wenn das Ding eine Drohne trifft ist auf jedenfall meine 
Privatsphäre verletzt und ich meinte das nicht so, dass die Spannung 
verschwindet und daher alles gefährlicher wird, sondern das ich den 
Stromschocker nicht an ein 10 Meter langes Kabel anschließen kann und am 
ende dann doch noch einen Funken habe. Das das gefährlicher wird wenn 
die Spannung verschwindet habe ich nie gesagt.
Klar könnte der Korken stecken bleiben, aber WENN das passieren sollte 
bin ich in Deckung und es macht mächtig bummm.
Als ob ich die Flasche in mein Zimmer stelle während da noch Deo drinnen 
ist?????? Ich bin nicht blöd, nur in dem Bereich der Elektronik 
unwissend!!!
Und außerdem bin ich nicht so einer der Raucht oder Kifft und 
dementsprechend ist auch mein Freundeskreis.
Was ist am dem Korken und den Nägeln so falsch? Ich will erstens nur 
genug Spannung, damit zwischen den beiden Nägeln ein Funke entsteht und 
zweitens werde ich wohl kaum mein Finder an die Nägel halten (abgesehen 
davon, dass diese IN der Flasche sind.
Ich weiß das ein Taser verboten ist, aber ich will ja auch keinen 
direkten Taser bauen sondern nur einen Funken zwischein zwei Nägeln 
haben, und ich denke das das erzeugen eines Funken zwischen zwei Nägeln 
auf ca. 10 Meter Entfernung nicht verboten ist oder?

Zu der Kreissäge sag ich jetzt mal nix.

Ps: konstruktive Kritik ist die beste:
Man hätte auch einfach sagen können, dass ein Taser illegal ist und 
einen anderen Vorschlag machen können (wie der mit dem Glühdraht) und 
schon hätte man eine Gefahr weniger.

Edit: Wie hoch dachtet ihr denn soll das Ding fliegen? Also ich habe 
jetzt an so etwas höher als ein Haus max. gedacht und ich würde das ja 
auch auf einer freien Fläche machen.

von Rene H. (Gast)


Lesenswert?

Nein, aber eine Rakete zu zünden ist mit 16 verboten.

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Lennard W. schrieb:

> Ich weiß das ein Taser verboten ist, aber ich will ja auch keinen
> direkten Taser bauen sondern nur einen Funken zwischein zwei Nägeln
> haben,

Wenn Du Dich vorher etwas mit der Materie beschäftigt hättest,
wüsstest Du, das es sowas schon fertig gibt. Z.B. im Automotor
oder in der Ölheizung.

> und ich denke das das erzeugen eines Funken zwischen zwei Nägeln
> auf ca. 10 Meter Entfernung nicht verboten ist oder?

Wenn Du damit ein explosives Gemisch zündest, dann schon.
Und das Verbot besteht nicht ohne Grund: Teile Deiner
Versuchsrakete könnten auch noch in grösserer Entfernung
unbeteiligte Menschen treffen.

von Marc S. (darkchaos)


Lesenswert?

Also ich denke es wäre am einfachsten wenn du einfach Wasser nimmst, die 
kriegst du auch locker höher als ein Haus und du kannst immer feilen um 
noch mehr Höhe rauszuholen.


Damit kann man allerdings keine Löcher in Bretter bekommen, das ist 
klar. Wobei da der Korken eh zu elastisch wäre.

Das mit dem Deo ist so gemeint, dass du dir nie sicher sein kannst, wie 
viel noch da ist. Daher muss Gas für's Haus zum Kochen z.B. riechen und 
in der Schule beim Bunsenbrenner kommt zuerst das Feuer, dann das Gas.

Aus zwei Mal Unrecht wird nicht Recht. Wenn du einem Spanner die Drohne 
in die Luft jagst, hast du die größeren Probleme.

Auch denke ich nicht an die Nägel sondern an die Elektronik die sie 
befeuert. Kommst du da ungünstig ran, hast es schlecht isoliert oder so, 
hast du da ein Problem. Ebenfalls bei gewissen Bauteilen die gerne 
Funken erzeugen.

Das beste für eine Zündung wäre wohl das, was in Elektrofeuerzeugen 
Anwendung findet. Denn das ist genau dein Anwendungsfall, lange Leitung 
hin oder her.

Wenn du andererseits selbst 10 Meter in Deckung gehen musst vor deiner 
Erfindung....

Wie gesagt, nimm Wasser oder Druckluft, das ist viel einfacher und geht 
mitunter besser (Der Flaschenhals ist sogar eine Strahldüse, es wird 
auch nach dem Start in der Luft noch beschleunigt)

von Lennard W. (Gast)


Lesenswert?

Ich könnte mir auch eine fertige Rakete bei Manufactum bestellen, aber 
was bringt einem denn das? Gerade ihr müsstet das "selber bauen" 
eigentlich verstehen.

Ich wollte das Teil ja auch in der Fußgängerzone starten (IRONIE)
Ich habe doch schon gesagt das ich die Rakete auf einer Freien fläche 
starten wollte.

Gut, das das mit dem Explosionsgemisch nicht ganz erlaubt ist ist mir 
klar, aber ich wette, dass einige von euch auch schon etwas nicht 
erlaubtes getan haben und es geht ja garnicht darum, etwas legales oder 
illegales zu machen sondern darum, etwas cooles zu Bauen.

von Marc S. (darkchaos)


Lesenswert?

Lennard W. schrieb:
> aber ich wette, dass einige von euch auch schon etwas nicht
> erlaubtes getan haben und es geht ja garnicht darum, etwas legales oder
> illegales zu machen sondern darum, etwas cooles zu Bauen.

Ja, aber ich zumindest konnte immer die Risiken abschätzen und wusste 
was zu tun ist. Das ist nicht nur aus Gesundheitlicher Sicht gut sondern 
damit alles funktioniert.

Zum Beispiel: Wenn du nicht weißt, wie du ein optimales Benzingemisch 
berechnen kannst, dann lass es.
Unabhängig der Sicherheit kann es dann passieren, dass es gar nicht 
zündet.

Wenn man sich nur mal das Theater im Haus anschaut (Nicht jeder darf am 
Sicherungskasten ein Kabel einziehen, FI-Schutzschalter, Isolierte 
Gehäuse) oder an Platinen (Die Abstände, möglichst noch Anfass-Sicher), 
dann hat das schon seine Berechtigung.

Wie gesagt, Wasser und Druckluft, dann kannst du an Leitwerken und 
Verkleidung bzw. am optimalen Verhältnis von Wasser und Druckluft und 
ähnlichem arbeiten.

Das hatten wir nach dem Abi als Physik LK gemacht. Wasser, kein Benzin.

von Lennard W. (Gast)


Lesenswert?

@ Marc S:

"Das beste für eine Zündung wäre wohl das, was in Elektrofeuerzeugen
Anwendung findet. Denn das ist genau dein Anwendungsfall, lange Leitung
hin oder her."

Das halte ich für eine ganz schlechte Idee weil ich dann erstens direkt 
neben der Flasche bin und zweitens kann ich ja nicht die exakte Gasmenge 
bestimmen. Das Ding kann von mir aus in die Luft fliegen, normal Starten 
oder sonst was machen weil ich ja extra für den Fall der Fälle weit 
genug weg bin. Außerdem war das ja der Sinn des ganzen, dass ich einen 
gewissen Abstand halten kann und nur weil gerne einen Abstand von 10 
Metern halten würde heißt es noch lange nicht, dass dieser nötig ist. 
Aber wie irgendwer schon sagte kann ich so etwas nicht einschätzen 
weshalb ich lieber etwas weiter weg bin.

Edit: Nennt mir eine Sache die schief gehen kann weshalb ich mich stark 
verletzen könnte und wenn mir kein Gegenargument einfällt sehe ich es 
ein.
Betonung liegt auf: "weshalb ich mich stark verletzen könnte" weil das 
etwas schief geht bzw nicht so läuft wie es soll ist sehr wahrscheinlich 
:D

von der_kleine_sprengmeister (Gast)


Lesenswert?

Lennard W. schrieb:
> Alle kleinen Jungs wollen Bomben bauen.

Richtig! Ich habe damals mit mit NaCl (Natriumchlorat "Unkraut-Ex")
herumexperimentiert. Dabei gab es einmal eine mächtige Verpuffung
beim Zusammenmischen von NaCl mit Zucker.

Die 300 Gramm der Mischung brannten ein richtiges Loch in die Küchen-
arbeitsplatte. Wäre das Ganze bereits verdämmt gewesen, so hätte es
sicherlich die Küchentüre samt Fenster herausgesprengt...

Danach ging ich etwas umsichtiger zu Werke und stellte meine Versuche
schliesslich nach zwei Jahren ganz ein. Die Anleitung zur Herstellung
der obengenannten Mischung entnahm ich übrigens einer Zeitschrift für
Modellbauer (Raketentreibsatz). Der Autor des Artikels wies damals
explizit darauf hin, dass man damit keine Sprengsätze bauen solle. :-)

Lennard W. schrieb:
> (...) da die Admins einfach irgendetwas machen

Hier im Forum gibt es nur einen Admin. (So ähnlich wie "Highlander –
Es kann nur einen geben"). In der Regel ist es aber einer der Mods, der
für die Sperrung von Threads (und schlimmers) verantwortlich ist.
(Diese pösen, pösen Jungs)

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Lennard W. schrieb:
> Ich könnte mir auch eine fertige Rakete bei Manufactum bestellen

Nein, kannst du nicht, die gibt es wie Feuerwerksraketen erst ab 18.

> Ich habe doch schon gesagt das ich die Rakete auf einer Freien fläche
> starten wollte.

Nein, du hast gesagt, du wolltest einen Korken aus einer PET-Flasche mit 
Butan/Propan sprengen.

> Gut, das das mit dem Explosionsgemisch nicht ganz erlaubt ist ist mir
> klar, aber ich wette, dass einige von euch auch schon etwas nicht
> erlaubtes getan haben und es geht ja garnicht darum, etwas legales oder
> illegales zu machen sondern darum, etwas cooles zu Bauen.

Man merkt an deinen ganzen Beiträgen, wie unreif du mit 16 noch bist. 
Das können die meisten hier nachvollziehen, denn sie waren damals genau 
so unreif und fanden Knall und Bumm genau so geil. Es macht den 
Schwächling stärker, glaubte man. Stimmt aber natürlich nicht, ohne 
Finger und Augenlicht ist man schwächer. Man kann eine Menge Unsinn 
treiben, aber man sollte dabei nicht schon bei den Grundlagen so 
gnadenlos falsch liegen wie du.

http://www.hornoxe.com/faesser-in-die-luft-jagen/

von Tim Taylor (Gast)


Lesenswert?

der_kleine_sprengmeister schrieb:
> Richtig! Ich habe damals mit mit NaCl (Natriumchlorat "Unkraut-Ex")
> herumexperimentiert. Dabei gab es einmal eine mächtige Verpuffung
> beim Zusammenmischen von NaCl mit Zucker.

Falsch, du hast (angeblich!) damals mit NaClO3 (Natriumchlorat) 
herumexperimentiert, NaCl ist einfaches Kochsalz und egal wieviel Mühe 
ich mir beim zusammenmischen von NaCl mit Zucker in der Kücker gebe, da 
Verpufft garnix.

von Sehr riöser Endwiggler (Gast)


Lesenswert?

Lennard W. schrieb:
> Das halte ich für eine ganz schlechte Idee weil ich dann erstens direkt
> neben der Flasche bin und zweitens kann ich ja nicht die exakte Gasmenge
> bestimmen. Das Ding kann von mir aus in die Luft fliegen, normal Starten
> oder sonst was machen weil ich ja extra für den Fall der Fälle weit
> genug weg bin.


Lennard, oder wie Du auch immer real heißen mögest:

Es haben schon mehrfach Leute in Foren um Rat gefragt und dann am Ende 
irgend einen Scheiß zusammengebaut, der Leute gefährdet hat. Wann immer 
es sich nachweisen ließ, dass ein Ingenieur oder eine in der 
Elektrotechnik unterwiesene Person mit Verantwortung da beratschlagt 
hat, kamen Juristen und beluden denjenigen mit einer Mitverantwortung. 
Die Folge sind Prozesse - auch rund um die Verpflichtung der Herausgabe 
von USER-Daten durch den Betreiber.

Schließlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich irgendein 
Islamis bei Fachleuten Hilfe im Bombenbau lohnt. Ich erinnere an den 
angeblichen Ahmed al Ashraoui, der unter diesem Namen hier im Forum eine 
Zeitschaltung mit Microcontrollern angefragt hat, fleißig Unterstützung 
erhielt, und am Ende das Ergebnis seiner Bastelei - eine offenkundige 
Zeitbombe präsentiert. Dummer Spaß oder nicht - so etwas kann viel Ärger 
machen!

Daher sind Forenbetreiber gut beraten, solche Sachen zu unterbinden und 
bombastische oder explosive Beiträge zu löschen.

von Tim Taylor (Gast)


Lesenswert?


von Lennard W. (Gast)


Lesenswert?

Ich habe nicht im meinem ersten Text geschrieben, dass ich das nur auf 
einer freien Fläche mache aber etwas später schon.

Das mit dem NaCl/Zucker gmisch ist eine Sache für sich.
Will ich die Raktet in der Wohnung befüllen? Nein

Ok, ich hätte jetzt nicht gedacht, dass so eine Rakete so kritisch 
gesehen wird aber man hätte dann auch einfach einen freundlichen Text 
schreiben können in dem steht, dass das aus juristischer Sicht nicht 
vertretbar ist, mir hier zu helfen und blablabla und dann hätte ich auch 
nix dagegen gehabt weil das Forum ja nicht damit wirbt, bei illegalen 
Sachen zu helfen aber dann würde das Thema ohne Grund gesperrt und ich 
musste mir die ganze Zeit anhören wie gefhrlich das ist, aber ich kann 
die Gefahr gut genug einschätzen, um das weder im Haus vorzubereiten, 
noch die Ratete an einer stelle starten zu lassen wo Passanten gefährdet 
sind oder das Teil so zu starten, dass ein Schaden entsteht.

von Tim Taylor (Gast)


Lesenswert?

Du wirst dich hier leider dran gewöhnen müssen das alles(!) von den 
Bedenkenträgern wegen Gefährlichkeit oder rechtlichen Bedenken oder 
Komplexität zerredet wird, ist traurig, ist aber so.

Was das Thema Raketenmotoren angeht, lässt dieser Staat den geneigten 
Bastler zwar nach einer entsprechenden Prüfung Raketenmotoren kaufen 
aber selber bauen auf keinen Fall. Ist recht ähnlich zur 
Wiederladeerlaubnis bei Schützen, man darf mit der Pappe zwar Pulver 
kaufen und in Hülsen füllen aber weder Pulver selber mischen noch aus 
irgendwelcher gekauften Munition entfernen...

von Lennard W. (Gast)


Lesenswert?

Kann ich ja auch verstehen, aber die Art wie das Thema "zerredet" wird 
finde ich, mal davon ausgegangen, dass das Erwachsene Personen sind, ein 
wenig unangebracht.

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Lennard W. schrieb:

> Elektrofeuerzeugen

> Das halte ich für eine ganz schlechte Idee weil ich dann erstens direkt
> neben der Flasche bin

Nun, Du solltest wenigstens mal ein paar kreative Ideen entwickeln,
wie man einen solchen Piezozünder auch aus der Ferne betätigen
kann.Mir fallen da mehrere Lösungen ein...

> und zweitens kann ich ja nicht die exakte Gasmenge bestimmen.

Von Feuerzeuggas hat ja noch keiner was gesagt. Aber dessen
Eigenschaften sind wesentlich besser definiert, wie das
Verhalten eines Gasgemisches in eine Deodose.

> Das Ding kann von mir aus in die Luft fliegen, normal Starten
> oder sonst was machen weil ich ja extra für den Fall der Fälle weit
> genug weg bin.

Da halte ich 10 m eindeutig für zu wenig. Ich würde da eher 50m
einkalkulieren und zusätzlich einen Splitterschutz in Form einer
GHolzplatte o.ä.

> Edit: Nennt mir eine Sache die schief gehen kann weshalb ich mich stark
> verletzen könnte und wenn mir kein Gegenargument einfällt sehe ich es
> ein.
> Betonung liegt auf: "weshalb ich mich stark verletzen könnte" weil das
> etwas schief geht bzw nicht so läuft wie es soll ist sehr wahrscheinlich

Explosion Deiner Flasche (Zerlegung in Einzelteile) und ein
Stück davon fliegt Dir ins Auge. Falls Du Deine Versuche auf
öffentlichem Gelände machst, könnte auch ein zufällig vorbei
kommender Spaziergänger getroffen werden. Wie bereits gesagt:
Mach Deine Versuche im Rahmen einer Gruppe, die sich schon
länger mit diesem Thema beschäftigt. Die haben meist auch
Erfahrung über die Risikoabschätzung. Zu Deinem Alter:
Gerade in diesem Alter (bis etwa 25 Jahre) hat man grosse
Probleme mit Risikoeinschätzungen, was man u.a auch an
alterstypischen Verkehrsunfällen sieht.

von Rene H. (Gast)


Lesenswert?

Lennard W. schrieb:
> Gut, das das mit dem Explosionsgemisch nicht ganz erlaubt ist ist mir
> klar, aber ich wette, dass einige von euch auch schon etwas nicht
> erlaubtes getan haben und es geht ja garnicht darum, etwas legales oder
> illegales zu machen sondern darum, etwas cooles zu Bauen.

Natürlich. Scheisse gebaut haben wir alle. Aber man ist ein schlechter 
Ratgeber nichts daraus gelernt zu haben. Viele hier haben Kinder und 
versuchen die Erfahrungen den Kindern zu lehren, damit sie nicht die 
selbe scheisse bauen (und die Konsequenz daraus nicht spüren müssen).

So oder so, cool sind hier fast alle, aber auch Erwachsen! Und das bist 
Du nun mal (noch) nicht. Punkt!

von der_kleine_sprengmeister (Gast)


Lesenswert?

> Falsch, du hast (angeblich!) damals mit NaClO3 (Natriumchlorat)
> herumexperimentiert, NaCl ist einfaches Kochsalz

Nein, ich laborierte tatsächlich mit Natriumchlorat herum. Schlampiger-
weise habe ich aber in der geposteten Summenfomel doch glatt die drei 
Sauerstoffatome unterschlagen. :-(

Herbizide mit dem Hauptbestandteil NaClO3 sind übrigens innerhalb der
EU legal nicht mehr erhältlich, ausserhalb dagegen schon:

https://en.wikipedia.org/wiki/Sodium_chlorate#Trade_names

von Lennard W. (Gast)


Lesenswert?

Aber damit mir etwas ins Auge fliegt muss erstmal die Flasche 
explodieren und ein Stück muss dabei in meine Richtung fliegen. Dafür 
ist der Korgen da und ich habe schon mit Luftdruck geprüft, ob der 
korken stecken bleibt oder raus flieft und wann er rausfliegt und der 
ist recht locker obwohl ich ihn komplett in die Flasche gesteckt habe. 
Jetzt sagt wahrscheinlich der ein oder andere wieder, dass das mit 
Luftdruck etwas komplett anderes ist und dem will ich auch nicht 
wiedersprechen, aber es ist wenigstens etwas um zu vermeiden, dass der 
Korken zu fest steckt und die Flasche explodiert, kann natürlich bei 
zuviel Gas immernoch explodieren aber ich will es ja auch net ans 
maximum treiben. Ich würde mich da eh "langsam" rantasten und nicht 
gleich die Menge an Gas nehmen, die ich für richtig halte bzw. wo ich 
denke, das die Flasche das noch schaffen müsste.

von Tim Taylor (Gast)


Lesenswert?

Rene H. schrieb:
> Natürlich. Scheisse gebaut haben wir alle. Aber man ist ein schlechter
> Ratgeber nichts daraus gelernt zu haben. Viele hier haben Kinder und
> versuchen die Erfahrungen den Kindern zu lehren, damit sie nicht die
> selbe scheisse bauen (und die Konsequenz daraus nicht spüren müssen).
>
> So oder so, cool sind hier fast alle, aber auch Erwachsen! Und das bist
> Du nun mal (noch) nicht. Punkt!

Oder Anders:

Früher war noch nicht alles so überreguliert und kontrolliert, es gab 
einfach mehr Freiräume die man nutzen konnte. Falls man doch mal 
erwischt wurde, bekam man auch nicht gleich ne Anzeige aber durchaus mal 
was drüber von Eltern, Nachbarn oder Sonstwem. Passiert ist aber in der 
Regel nie etwas, man lernte einfach eine gewisse Verantwortung im Umgang 
mit solchen Sachen. Leider sind heute viele Jugendliche komplett 
verblödet und stellen selbst mit einfachen Sachen enormes 
Gefährdungspotential für sich und Andere dar. Darauf hin hat dieser 
Staat in seiner unendlichen Weisheit nicht gegen die Blödheit der Jugend 
gearbeitet sondern daran die Umwelt zu entschärfen und jeden Versuch 
dagegen zu verstoßen mit lächerlich überzogenen Strafen zu 
sanktionieren. Du bist als nicht Verblöderter halt Kollateralschaden 
dieses Systems...

von Tim Taylor (Gast)


Lesenswert?

Als Informationsquelle für den OP:

Google mal nach

"Schwarzpulver Für Survival von Manuel Beatz"

und

"Vitamin C pyro cookbook"

sollte lehrreich sein.

von Rene H. (Gast)


Lesenswert?

Tim Taylor schrieb:
> Rene H. schrieb:
>> Natürlich. Scheisse gebaut haben wir alle. Aber man ist ein schlechter
>> Ratgeber nichts daraus gelernt zu haben. Viele hier haben Kinder und
>> versuchen die Erfahrungen den Kindern zu lehren, damit sie nicht die
>> selbe scheisse bauen (und die Konsequenz daraus nicht spüren müssen).
>>
>> So oder so, cool sind hier fast alle, aber auch Erwachsen! Und das bist
>> Du nun mal (noch) nicht. Punkt!
>
> Oder Anders:
>
> Früher war noch nicht alles so überreguliert und kontrolliert, es gab
> einfach mehr Freiräume die man nutzen konnte. Falls man doch mal
> erwischt wurde, bekam man auch nicht gleich ne Anzeige aber durchaus mal
> was drüber von Eltern, Nachbarn oder Sonstwem. Passiert ist aber in der
> Regel nie etwas, man lernte einfach eine gewisse Verantwortung im Umgang
> mit solchen Sachen. Leider sind heute viele Jugendliche komplett
> verblödet und stellen selbst mit einfachen Sachen enormes
> Gefährdungspotential für sich und Andere dar. Darauf hin hat dieser
> Staat in seiner unendlichen Weisheit nicht gegen die Blödheit der Jugend
> gearbeitet sondern daran die Umwelt zu entschärfen und jeden Versuch
> dagegen zu verstoßen mit lächerlich überzogenen Strafen zu
> sanktionieren. Du bist als nicht Verblöderter halt Kollateralschaden
> dieses Systems...

Du bist falsch. Früher war bloss anders. Die Welt hat sich aber 
verändert und die Gesetzgebung wurde angepasst. Und das ist auch gut so.

Du hast keine Kinder, nicht?

von Tim Taylor (Gast)


Lesenswert?

Eine Tochter, wiso?

von Joachim B. (jar)


Lesenswert?

Rene H. schrieb:
> Nein, aber eine Rakete zu zünden ist mit 16 verboten

und mit 12 erlaubt?

so habe ich meine Pfennigschwärmerraketen doch legal in die Luft 
geschickt,

3 Stück in eine leere Tintenpatrone und mit 12V aus dem Eisenbahntrafo 
und etwas aus einer Ader aus Litze bis zur Rotglut gezündet.

Ich denke aber die flogen keine 100m hoch, aber sie flogen.

von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?

Harald W. schrieb:
> Wenn Du Dich vorher etwas mit der Materie beschäftigt hättest,
> wüsstest Du, das es sowas schon fertig gibt. Z.B. im Automotor

ist eine Zündspule bei Benzinern...


> oder in der Ölheizung.

ist eine Zündspule, die sehr wahrscheinlich einen tödlichen
Stromschlag bewirkt, so wie ein Mikrowellentrafo...

von Marc S. (darkchaos)


Lesenswert?

Lennard W. schrieb:
> Edit: Nennt mir eine Sache die schief gehen kann weshalb ich mich stark
> verletzen könnte und wenn mir kein Gegenargument einfällt sehe ich es
> ein.
> Betonung liegt auf: "weshalb ich mich stark verletzen könnte" weil das
> etwas schief geht bzw nicht so läuft wie es soll ist sehr wahrscheinlich
> :D

Hast du schonmal einen 12V Bleiakku versucht anzuschließen?
Ein Bekannter hat versucht den Pluspol zuerst wegzuschrauben und da der 
Akku unter dem Sitzgestell war, kam er gelegentlich an Masse.
Das gab mehrere Funken und Herzmassagen. Ein Glück hatte er keinen 
Herzschrittmacher.

Hast du gewusst, dass man immer zuerst Masse trennt bzw. Plus zuerst 
anschließt? Wenn nicht, fängt es da schon an.

Nimm mal ein Steckbrett mit einem 20-100 Ohm Widerstand und halte die 
Strippen dann an die Batterie. Das funkt und schockiert durchaus.

Wenn du jetzt eine Fernzündung hast, hast du diese Funken, 
vorrausgesetzt du hast nicht die elektrischen Kenntnisse für elektrische 
Schalter (Transistoren) oder eigentlich besser: Pufferkodensatoren und 
ähnliche Sanftanlauf-Schaltungen.


Andererseits ist das mit der "Beihilfe zum Bau einer 
Massenvernichtungswaffe" wohl für keinen von uns richtig prickelnd.

Wie gesagt, halte dich an Wasser. Mit genügend Druckfestigkeit kann das 
auch richtig abgehen und ist noch nahezu legal.
Und interessanter: Düsendesign vs. Deo kaufen fahren

von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?

Marc S. schrieb:
> Ein Bekannter hat versucht den Pluspol zuerst wegzuschrauben und da der
> Akku unter dem Sitzgestell war, kam er gelegentlich an Masse.
> Das gab mehrere Funken und Herzmassagen. Ein Glück hatte er keinen
> Herzschrittmacher.
>
> Hast du gewusst, dass man immer zuerst Masse trennt bzw. Plus zuerst
> anschließt? Wenn nicht, fängt es da schon an.

Und von welchem Stern kommst Du?

von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?

Marc S. schrieb:
> Ein Bekannter hat versucht den Pluspol zuerst wegzuschrauben und da der
> Akku unter dem Sitzgestell war, kam er gelegentlich an Masse.

Gebe Dir hier und jetzt recht, denn ein Plus-Pol braucht so seine
1,5 cm Distanz - wenn so ein geringer Abstand unter einem Sitz
herrscht, dann ist es sicher auch besser, zuerst den Minuspol
abzuklemmen...

In allen anderen Fällen ist es belanglos...


Aber das mit dem Herzschrittmacher ist ein Blabla bei 12 Volt!

: Bearbeitet durch User
von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?

Marc S. schrieb:
> Nimm mal ein Steckbrett mit einem 20-100 Ohm Widerstand und halte die
> Strippen dann an die Batterie. Das funkt und schockiert durchaus.

Wie viel tausend Volt hat denn Deine Batterie???


Du schreibst dem TE nur ziemlich viel Blödsinn, von URI keine
Ahnung - aber wichtig machen ist Dein Ziel!



Das funkt und schockiert durchaus.

Mich schockiert Dein Blödsinn, den Du hier schreibst und dem TE
falsche Darstellungen unterbreitest!!!

von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?

12 V     20R      o,6 A

12 V    100R      0,12 A


Da funkt nichts, schon gar nicht schockierend!

von Lennard W. (Gast)


Lesenswert?

Ich unterbreche die Diskussion nur ungerne, aber ich wollte jetzt 
nochmal sagen, dass ihr meine Idee mit der Rakete zu Grunde geredet habt 
und ich das entweder mit Wasser mache oder mich eher an meine neue Idee 
halte.

Nächstes mal nicht 100 mal das gleiche sagen, es reicht wenn einer eine 
Erklärung macht (die auch richtig ist) und erklärt warum das gefährlich 
ist und warum mir keiner helfen will.

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Lennard W. schrieb:

> Nächstes mal nicht 100 mal das gleiche sagen, es reicht wenn einer eine
> Erklärung macht (die auch richtig ist) und erklärt warum das gefährlich
> ist und warum mir keiner helfen will.

Nun, ein Forum ist genauso vielschichtig, wie unsere Gesellschaft.
Deshalb wirst Du hier auch die unterschiedlichsten Atworten bekommen.
Richtige und Falsche. Das zu sortieren, bleibt Dir überlassen.
Mein Tip an Dich ist: Raketenbau ist durchaus ein interessantes Hobby.
Das solltest Du aber nicht allein betreiben, sondern in einer Gruppe,
die so etwas schon länger betreibt. Mit etwas Suche gibt es sowas
ja vielleicht auch in Deiner Wohngegend.

von Dieter F. (Gast)


Lesenswert?

Also mein erster Eindruck von Dir ist auch negativ. (Punkt)

von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?

Lennard W. schrieb:
> Erwarte nicht, daß dir hier jemand hilft deine eigenen Körperteile zu
> amputieren bzw Lust hat, sich strafbar zu machen."
>
> bekommt, obwohl der Autor einfach mal keinen Plan über mein Alter (ich
> bin 16!) hatt und ich eigentlich nur eine Zündung für eine Rakete (bei
> genauerer Beschreibung wird wahrscheinlich dieser Thread gelöscht) bauen
> wollte, mit der ich einen sicheren Abstand zur Rakete halten kann.

Dass Du und Dein erster Eindruck negativ wirkt, braucht Dich nicht
zu wundern, auch wenn Du angibst, erst 16 Jahre zu sein...


Wer hier sollte Dir glauben, dass Du nur eine Spassrakete bauen
möchtest, ob Du 16 bist oder auch nicht, ob Du Anschläge planst
oder nicht?


Ich will Dir nicht unterstellen, ein Terrorist zu sein - aber
wer hier "gute" Ratschläge für solche Vorhaben gibt, macht sich
höchstwahrscheinlich vor dem Gesetz mitschuldig - und wenn Deine
Finger weg sind oder die ganze Bude dann abgefackelt wurde oder
des Nachbarn Haus abgebrannt ist durch Deine Experimente, dann
gibt es mehr als ein Problem...


Darum solltest Du auch verstehen, warum Dein Beitrag gelöscht wurde
und nicht darüber schreiben, dass das Forum schlecht ist und Du
keine Hilfe bekommst - und weiterempfehlen kannst Du, dass hier
NIEMANDEM geholfen wird, der solche Dinge entwickeln will!!!


Mani


PS: Ich habe keine negative Bewertung abgegeben, Du hast genug
zum Nachdenken...

: Bearbeitet durch User
von früherwarallesbesser (Gast)


Lesenswert?

Ich würde mir wünschen daß heute nicht jeder gleich Panik und 
Schnappatmung bekommt wenn irgendwas auch nur ganz leicht in eine 
potentiell gefährliche Richtung geht.

Als ich klein war (<16) habe ich auch schon mit schwarzen Pülverchen 
gespielt und nix ist passiert und keinen hat es gestört. Auch haben mir 
220V öfters mal eins gewischt. Bohrmaschine, Kreissäge usw konnte ich 
jederzeit ohne Aufsicht nutzen.
Das Resultat? Ich bin vorsichtig und denke vorher drüber nach. Aber mein 
Interesse an Technik und Basteln ist geblieben.

Heute wird bei Jugendlichen eine Razzia gemacht, nur weil sie für ihr 
Hobby Chemikalien bestellt haben. Bei den meisten ist damit dann 
Hobbyverbot.
Jetzt geht es um den Luftraum für Hobbyflieger. Damit werden für Kinder 
und Jugendliche die Hürden wieder höher.
Als nächstes geht es dann an Leute wie euch. Strom ist ja gefährlich.

Kinder dürfen nur noch in Noppenfolie und mit Helm aus dem Haus, damit 
ja nix passiert. und bei allem und jedem ist mittlerweise der 
Terrorgedanke im Hinterkopf.

Aber die Politik will daß die kommende Generation sich für Technik und 
Ingenieurwissenschaften begeistert, gleichzeitig werden die Grundlagen 
erschwert oder einfach gleich verboten. Aber nur aus Erfahrungen kann 
man lernen.

In was für einer kranken Gesellschaft leben wir denn?

von Joachim B. (jar)


Lesenswert?

früherwarallesbesser schrieb:
> In was für einer kranken Gesellschaft leben wir denn?

in einer wo Hosenträger und Gürtel zusammen verkauft werden wollen wegen 
ewiges Wirtschaftswachstum, was für ein Schwachsinn.

von Dieter F. (Gast)


Lesenswert?

früherwarallesbesser schrieb:
> In was für einer kranken Gesellschaft leben wir denn?

In einer, in welcher solche Links gepostet werden:

Tim Taylor schrieb:
> Ansonsten:
>
> http://www.burks.de/kawumm.html

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Lennard W. schrieb:
> ich eigentlich nur eine Zündung für eine Rakete

Weil du gerade 16 Jahre alt bist, will ich dir das gern sagen.

In unserem Land gibt es ein Waffengesetz und der Bau eines Zünders für 
eine Rakete kann leider auch anders eingesetzt werden.
Da der Bau von Waffen unter unerheblicher Strafe steht (also frei nach 
Monopoly: "Gehe ins Gefängnis und begib dich direkt dort hin ..."), 
macht sich der Betreiber schon mitschuldig, wenn er diese Beiträge 
stehen lässt.

Ob das immer verfolgt wird, das ist eine andere Frage. Aber im Fall, 
dass eine Straftat verübt wurde, wird so was von hinten aufgerollt und 
jeder der dazu beigetragen hat, ist automatisch Mittäter.

Du magst harmlos sein und nichts Böses wollen, aber allein eine Rakete 
abschießen zu wollen, das kann schon ein "gefährlicher Eingriff in den 
Luftraum" bedeuten.
Mit 16 ist man sich über vieles noch nicht im Klaren und schon gar nicht 
über alle möglichen (und unmöglichen) Gesetze.

: Bearbeitet durch User
von Hannes L. (hannes)


Lesenswert?

F. F. schrieb:
> Da der Bau von Waffen unter unerheblicher Strafe steht
                              ^^

Muss ich das jetzt verstehen??? ;-)

...

von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?

früherwarallesbesser schrieb:
> Ich würde mir wünschen daß heute nicht jeder gleich Panik und
> Schnappatmung bekommt wenn irgendwas auch nur ganz leicht in eine
> potentiell gefährliche Richtung geht.
>
> Als ich klein war (<16) habe ich auch schon mit schwarzen Pülverchen
> gespielt und nix ist passiert

früherwarallesbesser schrieb:
> Strom ist ja gefährlich.


So lange nichts passiert, was Deinem Leben und anderen nicht
schadet, dann ist ja alles gut...


Und ich spreche auch Niemandem seine Experimente ab, denn auch
viele hier im Forum werden diverse Experimente gemacht haben in
der Jugend...

früherwarallesbesser schrieb:
> Auch haben mir
> 220V öfters mal eins gewischt.


https://www.google.at/search?q=explosion+kapfenstein&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ved=0ahUKEwjy-6Cl4sjMAhUFAcAKHfX-BioQsAQIGw

früherwarallesbesser schrieb:
> Das Resultat? Ich bin vorsichtig und denke vorher drüber nach. Aber mein
> Interesse an Technik und Basteln ist geblieben.

Eben, weil guterweise nichts passiert ist...


Und so geht es wohl allen Schreibern hier

von Lennard W. (Gast)


Lesenswert?

Ich habs ja mittlerweile verstanden warum ich keine hilfe bekommen habe 
(juristisch, politischer Hintergrund nicht ausgeschlossen etc.) aber 
mein "negativer Eindruck" beruht nicht nur darauf, dass mir keiner 
helfen wollte, sonder weil das ganze so "aggressive" behandelt wurde und 
alles 100 mal gesagt wurde (ja, ich habe auch 2 mal gesagt, dass alles 
100 mal gesagt wurde :D)

Von mir aus kann der Thread jetzt gesperrt werden, weil diese Diskussion 
sonst nie endet und ich glaube nicht, dass noch "neue" Inhalte kommen.

von Dieter F. (Gast)


Lesenswert?

Lennard W. schrieb:
> Ich habs ja mittlerweile verstanden warum ich keine hilfe bekommen habe

Sag mal, was bist Du denn für ein Kasper?

Entweder Du trollst hier rum (extrem wahrscheinlich) oder Du peilst es 
einfach nicht.

Viele habe in ihrer Jugendzeit irgendwelche "Versuche" gemacht - die 
meisten ohne bleibende Schäden. Erwartest Du im Ernst, das Dir jemand 
dabei hilft, extrem ungesunde (vorsichtig ausgedrückt) Aktivitäten zu 
entfalten? Wer das macht müsste ja einen "Sockenschuss" erster Güte 
haben.

Wenn Du unbedingt (aber ich tippe eher auf Troll) "zündeln" willst dann 
mach das alleine mit den Informationen die Du irgendwo her hast - ich 
bedaure Deine Eltern ....

von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?


von Martin G. (Firma: http://www.gyurma.de) (martin_g)


Lesenswert?

Nur zur Sicherheit, falls du jetzt mit Wasser anfängst:
Druckfestigkeit der Flaschen so testen:
Flasche ganz mit Wasser füllen, dann mit Wasserpumpe und Manometer 
arbeiten. Da kann beim Bersten dir nicht so viel um die Ohren fliegen, 
da sich Wasser nicht zusammmendrücken lässt.

Auf keinen Fall mit Druckluft testen, wie viel eine Flasche aushält. Da 
fliegen die Fetzen.

Manche Flaschen gehen schon bei 10 Bar kaputt, also aufpassen.

Falls Explosionsantrieb:
Erst lesen, dann denken, dann schauen, dann sprengen.
Da du eh auf freiem Feld zünden willst, nimm einen Weidezaun. Der hat 
genug Spannung.

Bei Wasserspaltexperimenten aufpassen! Mir ist in meinen jungen Jahren 
mal passiert, daß die Elektroden beim Spalten zusammengekommen sind. 
SOlange der Kurze währte, war nix, aber als ich den beheben wollte, sah 
ich ganz kurz einen Funken. Dann dachte ich, das Glas ist mir alles in 
die Augen gekracht. Zum glück nicht, es hatte nur das ganze Wasser aus 
der Schale darunter hinausgeschossen, das landete in meinen Augen. Nie 
wieder H2+O im gleichen Gefäß...

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Einerseits sind Aussagen der Art "hab ich früher auch gemacht und es ist 
nix passiert" etwas problematisch. Weil man die Stimmen jener, die auf 
der Strecke blieben, nicht hört. Sondern eben nur jene, denen (fast) 
nicht passiert ist.

Andererseits ist die Vermeidung jeden Risikos riskanter, als Leute 
gewisse Risiken eingehen zu lassen. Mindestens für die Gesellschaft 
insgesamt. Wer mit Rollen an den Füssen beim Weg übers Geländer das 
Genick oder in minder schweren Fällen bloss die Fortpflanzungsfähigkeit 
gefährdet, der soll das gerne tun. Ist überwiegend sein Problem.

Die Grenze liegt ungefähr dort, wo ein Risiko besteht, nicht nur sich 
selbst, sondern auch Unbeteiligte zu gefährden. Die richtige 
Einschätzung davon ist jugendlichen Experimentierern oft nicht gegeben.

Wo man diese Grenze zieht ist allerdings kulturell recht verschieden. 
Wer bestimmte gefährliche Gegenstände zum Kult erhebt, der riskiert 
dabei eben auch, dass es sehr viel wahrscheinlicher ist, von 
Kleinkindern beschossen zu werden als von Terroristen (in 2016 waren es 
in den USA bisher 23 Fälle).

: Bearbeitet durch User
von Hmm... (Gast)


Lesenswert?

Ich denke der TO macht einen ganz vernünftigen Eindruck und hat das 
ganze verstanden, gut jetzt.

Um ihn im Forum zu halten und den Bastelgedanken fortzuführen könnten 
wir ja über eine elektronische "Zündung" der Wasserrakete diskutieren. 
Ansteuerung von Druckluftventilen aus der Ferne wäre z.b schon nett 
falls doch mal eine Flasche platzt oder das Teil eine ungeahnte Flugbahn 
einschlägt. Oder eine Action Cam dran um den Flug aus der Sicht der 
Rakete zu beobachten. Oder Beschleinigungssensoren...

Gibt viele Ideen die hier ins Forum passen würden

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Hannes L. schrieb:
> jetzt

Jetzt nicht, aber wenn du dir mal das Waffengesetz angesehen hast, wirst 
du das sicher verstehen.
Da ich 2014 den Jagdschein gemacht habe, bin ich zwangsläufig "etwas 
näher" als der Durchschnittsmensch mit diesem Gesetz in Kontakt gekommen 
und da steht alle Hand Zeug drin, das glaubt man fast nicht.

Angenommen du willst mit einem Freund (oder Freundin) kochen, hast tolle 
Küchenmesser und willst diese mitbringen. Du packst also Schürze, 
Zutaten, vielleicht ein kleines Gastgeschenk und deine Messer in einen 
Korb.
Jetzt hält dich die Polizei an und du wirst belangt wegen unerlaubten 
Waffenbesitz. Du führst eine (oder mehrere) verbotene Waffe(n).
Du hättest die Messer in einem verschlossenem (also Schloss drauf) 
Behältnis transportieren müssen.
Im Moment hat mal wieder ein Gericht ein saudummes Urteil gefällt und 
alle Verbände aufgescheucht. Wenn ich Pech habe, sind bald zwei meiner 
Büchsen (heißt so, ist also das klassische Gewehr) für mich verboten.
Die Verbände empfehlen diese Waffen weder zu kaufen, zu veräußern, nicht 
zur Jagd noch auf den Schießstand mitzunehmen.

Weil das alles nach diesen ganzen Anschlägen so hoch sensibel ist, 
sollte man, und gerade beim Bau von Raketen, genau wissen, was erlaubt 
ist.
Ohne Sprengstoffschein (müsste ich noch machen, wenn ich Munition selbst 
herstellen möchte) darf das sowieso niemand. Ein 16 jähriger schon mal 
gar nicht.
Also mein Hinweis war kein Schreckgespenst (und wenn du meine Beiträge 
ab und zu gelesen hättest, dann wüsstest du, dass gerade ich diese 
unnötige Angstmacherei nicht mag), sondern ist pure Realität.

Solange nichts passiert, alles ok, aber wenn ...

von Murmelchen (Gast)


Lesenswert?

F. F. schrieb:
> Jetzt hält dich die Polizei an und du wirst belangt wegen unerlaubten
> Waffenbesitz. Du führst eine (oder mehrere) verbotene Waffe(n).

Hallo F. Fo,

von der Intention her hast Du sicher Recht, die obige Aussage enthält 
aber ein paar Unschärfen, die missverstanden und gerade bei so einem 
Monstergesetz wie dem WaffG auch schnell problematisch werden können.

Der Besitz - hier Ausübung der tatsächlichen Gewalt - der von Dir 
genannten Küchenmesser - feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 
12 cm - ist nach wie vor erlaubnisfrei für volljährige Personen. Es 
handelt sich dabei auch um keine verbotenen Gegenstände. Nur das 
"Führen" dieser Messer, sprich das bei sich haben außerhalb eines 
befriedeten Besitzes, ist inzwischen verboten, es sei denn, man kann ein 
berechtigtes Interesse nachweisen. Eine Ausnahme des Führverbotes 
stellt, wie schon von Dir erwähnt, der Transport dar, wobei man die 
jeweilige Waffe - hier das oder die Messer - nur dann von A nach B 
transportieren darf, wenn man sie nicht zugriffbereit mit sich führt, z. 
Bsp. in einem verschlossenen Behältnis. Ein Verstoß gegen dieses 
Führverbot stellt übrigens (noch) eine Ordnungswidrigkeit dar, ist also 
keine Straftat, kann aber mit bis zu 10 000 EUR geahndet werden. Zu den 
Messern, die diesem Führverbot unterliegen, zählen übrigen auch die 
beliebten Einhandmesser, die ja oft ganz explizit als Rettungswerkzeuge, 
z. Bsp. als Gurttrenner, ausgelegt sind.

Hauptauslöser dieser Messergesetzgebung war übrigens eine glatte Lüge 
eines Polizeibeamten vor den Deutschen Bundestag.


Ich habe das mit den Messern vor einiger Zeit mal meiner schon etwas 
betagteren Mutter zu erklären versucht. Sie war den größten Teil ihres 
Lebens in der Lebensmittelbranche tätig und verfügt aus der Zeit auch 
über eine recht ansehnliche Sammlung von Messern. Die hat mich nur 
ziemlich verständnislos angeschaut.


Dieses Waffengesetz ist übrigens ein gutes Beispiel, wie man es gerade 
nicht machen sollte. Es ist nicht nur handwerklich schlecht gemacht, es 
wurde zudem durch Anlassgesetzgebung durch ganz wenige, dafür aber 
spektakuläre und medial bis zum Exzess ausgeschlachtete Einzellfälle 
noch weiter vermurkst. Es ist auch von der Intention her nur schwer mit 
der so oft beschworenen freiheitlich demokratischen Grundordnung 
vereinbar, zumal es nicht wirklich auch nur eine böse Tat verhindern 
kann, sondern nur den besonders gesetzestreuen und eh schon zig mal auf 
seine Eignung und Zuverlässigkeit hin überprüften Bürger gängelt und 
einschränkt, ihm im schlimmsten Fall sogar sein Recht auf Eigentum 
beschneidet und ihm das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung 
vorenthält.

Musste jetzt mal so gesagt werden.


Mit besten Grüßen

Murmelchen - Opa und Onkel waren (noch richtige) Förster

von Hannes L. (hannes)


Lesenswert?

F. F. schrieb:
> Jetzt nicht,

Lieber Foldi, lies bitte meinen Text nochmal und ergründe, worauf sich 
meine Frage bezieht (kommentierter Text, eintsprechender Teil wurde 
markiert) und wie sie gemeint war (Smiley). Und frage Dich bitte, ob das 
Not tut, mich betreffs Waffen belehren zu müssen.

F. F. schrieb:
> aber wenn du dir mal das Waffengesetz angesehen hast

Warum sollte ich? - Ich mag keine Waffen und will auch keine besitzen. 
Mich musst Du diesbezüglich also nicht belehren. Waffen sind zum Töten 
da und gehören meiner Meinung nach nicht unters Volk.

Wenn "gefährliche Gegenstände" (z. B. Werkzeuge) im Auto transportiert 
werden müssen, so liegen diese grundsätzlich außerhalb meines 
Handbereiches. Somit kann mir niemand (auch kein Polizeibeamter) 
unterstellen, dass ich diese als Waffe benutzen wollte.

F. F. schrieb:
> Büchsen (heißt so,

Keine Bange, ich weiß, was Büchsen und Flinten sind. Deshalb muss ich 
aber noch lange nicht gut finden, dass jeder aggressive Arsch sowas 
besitzen und benutzen darf. Das alles hat aber nix mit Raketen-Lennard 
seinem Anliegen zu tun.

F. F. schrieb:
> und wenn du meine Beiträge
> ab und zu gelesen hättest,

Das habe ich, keine Bange. Und wenn ich dabei sehe, wie schnell man Dich 
aus der Reserve locken kann, frage ich mich, ob der Jagdschein in Deinen 
Händen gut aufgehoben ist. Aber lassen wir das, darum geht es hier 
nicht.

Fazit: Belehre Andere, lass mich in Ruhe.

...

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Hannes L. schrieb:

> F. F. schrieb:
>> aber wenn du dir mal das Waffengesetz angesehen hast
>
> Warum sollte ich?

Es ist in einem Thread durchaus üblich, eine "Antwort mit Zitat"
zu geben und damit nicht den Zitatgeber zu meinen, sondern eher
den TE. Ich denke, so ist auch die Antwort von F. F. zu sehen.

von wendelsberg (Gast)


Lesenswert?

Lennard W. schrieb:
> Aber damit mir etwas ins Auge fliegt muss erstmal die Flasche
> explodieren und ein Stück muss dabei in meine Richtung fliegen. Dafür
> ist der Korgen da und ich habe schon mit Luftdruck geprüft, ob der
> korken stecken bleibt oder raus flieft und wann er rausfliegt und der
> ist recht locker obwohl ich ihn komplett in die Flasche gesteckt habe.
> Jetzt sagt wahrscheinlich der ein oder andere wieder, dass das mit
> Luftdruck etwas komplett anderes ist und dem will ich auch nicht
> wiedersprechen, aber es ist wenigstens etwas um zu vermeiden, dass der
> Korken zu fest steckt und die Flasche explodiert, kann natürlich bei
> zuviel Gas immernoch explodieren aber ich will es ja auch net ans
> maximum treiben. Ich würde mich da eh "langsam" rantasten und nicht
> gleich die Menge an Gas nehmen, die ich für richtig halte bzw. wo ich
> denke, das die Flasche das noch schaffen müsste.

Mit zuviel Gas explodiert die Flasche auch, wenn kein Korken darin 
steckt. DAS wenigstens muesste Dir klar sein, um einigermassen 
einschaetzen zu koennen, was passiert oder passieren kann.

wendelsberg

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Hannes L. schrieb:
> Und wenn ich dabei sehe, wie schnell man Dich aus der Reserve locken
> kann, frage ich mich, ob der Jagdschein in Deinen Händen gut aufgehoben
> ist.

Wie "friedliebend" DU bist, sieht man ja an deiner Provokation.

Im Übrigen wollte ich nur drauf aufmerksam machen, dass der TO mit 
unserem rigidem Waffenrecht in Konflikt kommen kann.

Also mal schön den Ball flach halten.

von Murmelchen (Gast)


Lesenswert?

Ach Gottchen, der typische Gutmensch, der Herr Lux,

ist sich seiner Sache natürlich völlig sicher, auch wenn es wie der 
Spruch "Waffen sind zum Töten da"  blanker Unsinn ist, will sich deshalb 
auch nicht belehren lassen, selbst wenn es sich um gar keine Belehrung 
handelt,

ist aber sofort mit den Verboten zur Stelle und erdreistet sich zudem, 
Menschen mit anderen Sichtweisen, Interessen und Bedürfnissen als 
aggressive Ärsche zu bezeichnen.


Apropos und trotz der Gefahr, auch der Belehrung bezichtigt zu werden, 
ich besitze seit Jahrzehnten legal erlaubnispflichtige Schusswaffen, die 
garantiert nicht zum Töten bestimmt sind, weil ich damit den für mich 
schönsten und friedlichsten Sport der Welt ausübe. Ich hatte auch schon 
mehr oder weniger das Vergnügen, im Auftrag des Staates Waffen zu 
führen, auch in aller Öffentlichkeit, ich habe aber noch nie in meinem 
Leben jemanden bedroht oder gar gefährdet.

Trotzdem werde ich durch dieses Gesetz gegängelt, werfen mir bestimmte 
Zeitgenossen den Waffennarren an den Kopf oder nennen mich einen 
aggressiven Arsch und wollen mir den Besitz, mein Eigentum, verbieten, 
nur aus einem unbestimmten Bauchgefühl der Angst und dem Bewusstsein des 
Gutmenschen heraus, obwohl es faktisch dafür keinen realen Grund gibt. 
Die Gefahr, die vom legalen Waffenbesitz in Deutschland ausgeht, ist so 
gering, da ist die Wahrscheinlichkeit für einen Sechser im Lotto schon 
um ein Vielfaches höher. Es ist zudem völlig ungewiss, ob durch ein 
generelles Verbot des privaten Waffenbesitzes auch nur eine der Taten 
verhindert werden könnte, denn letztlich ist das Tatmittel immer nahezu 
beliebig. Wenn jetzt jemand meint, er müsse auf Erfurt und Winnenden 
verweisen, so steht dem der Fall von Volkhoven im Rheinland Anfang der 
Sechziger entgegen. Wenn in Deutschland gemordet oder getötet wird, dann 
werden dazu alle möglichen Tatmittel verwendet, aber Schusswaffen 
spielen dabei trotz der hohen Waffendichte - 5,5 Millionen legale 
erlaubnispflichtige Schusswaffen und geschätzt noch mal mindestens die 
doppelte Anzahl illegale Schusswaffen - nur eine untergeordnete Rolle, 
und wenn doch, dann sind es zu 97 Prozent illegal besessene 
Schusswaffen. Kann man jedes Jahr alles in den BKA-Statistiken 
nachlesen.

Will man angesichts dieser Fakten wirklich etwas verbessern, so ist es 
völlig unsinnig, sich immer wieder nur auf den einen Bereich zu 
konzentrieren, von den so gut wie gar keine wirkliche Gefahr ausgeht. 
Alles andere ist nur verblendete Gutmenschenideogie, die nicht wirklich 
hilft. Und gerade Ingenieure und Naturwissenschaftler sollten so etwas 
auch nachvollziehen und verstehen können.


Mit besten Grüßen

Murmelchen

von Joachim B. (jar)


Lesenswert?

Murmelchen schrieb:
> Trotzdem werde ich durch dieses Gesetz gegängelt

eine Tüte Mitleid für dich......

Waffen gibt es wirklich zu viele und IMHO unnötig.
Sport das ich nicht lache.....

von franz (Gast)


Lesenswert?

Mani W. schrieb:
> Nur zum Nachdenken...
>
>
>
> 
https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=10&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiOpqW-7cjMAhVEK8AKHT1sD5oQFghOMAk&url=http%3A%2F%2Fwww.kleinezeitung.at%2Fs%2Fsteiermark%2Fsuedostsued%2Fpeak_suedostsued%2F4598555%2FExplosion-in-Kapfenstein_Bruder-bunkerten-fast-6000-Boller&usg=AFQjCNFVKAHKU7LW_YtN-W78KMyFSMUizQ&sig2=M7aU6_ChphLS6eETvHnxxw

Was sagt uns das jetzt? Daß es immer einen Idioten für den Darwin Award 
gibt?

Sowas findest Du zu allem. Der Bastler schließt selber den E-Herd an, 
oder werkelt an der Gasleitung, oder macht beim Auto die Bremsen selber. 
Oder Jugendliche krabbeln auf Züge.

Die einen kommen nun an und wollen in blindem Aktionismus alles 
verbieten was auch nur entfernt gefährlich werden könnte.
Andere wissen daß bei Millionen Menschen einfach immer was passieren 
wird, einfach weil schon statistisch gesehen genug Dödel dafür da sind.

Freeclimber, Fallschirmspringer, Paraglider usw leben da auch nicht 
sicherer.

Solange ich niemand anderes gefährde sollte ich machen dürfen was ich 
möchte. Sei es nun an ein paar Schnüren Tausende Meter in der Luft 
baumeln, oder im Gartenschuppen ein paar Pülverchen mischen.

von Joachim B. (jar)


Lesenswert?

Murmelchen schrieb:
> damit den für mich
> schönsten und friedlichsten Sport

Sport, lachhaft!

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

So isses!

Aber er ist ja nur der vermeintliche Gutmensch, denn er provoziert und 
beschimpft.

Es ist nicht nur das polizeiliche Führungszeugnis, auch die Behörden vor 
Ort werden befragt, ob man, auch ohne Eintragung, in Erscheinung 
getreten ist.

Darüber hinaus musste ich nicht nur erheblich Mittel aufwenden, sondern 
auch ein halbes Jahr lernen und in einer mehrteiligen Prüfung belegen, 
dass ich berechtigt bin legal Waffen zu besitzen.
Darüber hinaus sind diese Waffen sehr sicher weggeschlossen.

von Murmelchen (Gast)


Lesenswert?

Joachim B. schrieb:
> Murmelchen schrieb:
>> damit den für mich
>> schönsten und friedlichsten Sport
>
> Sport, lachhaft!

Dein gutes Recht, das so zu sehen.

Viele Millionen Menschen auf der ganzen Welt sehen das aber ganz anders. 
Und selbst wenn man die Olympische Bewegung inzwischen auch durchaus 
etwas kritisch sehen kann, das Sportschießen ist seit Beginn der Spiele 
der Neuzeit und ganz im Sinne von Herrn Coubertin ein wesentlicher 
Bestandteil des Programms. In Deutschland ist das Sportschießen zudem 
auch immer noch der Breitensport schlechthin. Es findet nur nicht in der 
Öffentlichkeit statt und wird zudem auch medial ignoriert, man könnte 
sogar sagen, boykottiert. Der DSB - es gibt noch weitere 
Schießsportverbände - ist aber in Deutschland immerhin der viertgrößte 
Sportverband.


Aber es geht hier auch nicht darum, etwas zu mögen oder gut zu finden.

Es geht darum, anderen unter dem Deckmäntelchen der Sicherheit und der 
vermeintlich ach so großen Gefahr etwas verbieten zu wollen, nur weil 
man es selbst nicht mag oder es nicht ins ideologische Weltbild passt.


Murmelchen

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Bei den meisten herrscht doch was anderes vor: Der hat ne Knarre und ich 
hab keine, also bin ich dem potentiell unterlegen und das darf nicht 
sein.

Der Urmensch ist halt immer noch in den meisten Menschen tief verankert.

Ich war noch nicht einmal jagen und nachdem mein Sohn gestorben ist, 
werde ich wohl auch nicht mehr jagen gehen, weil ich nur für den eigenen 
Bedarf jagen würde. Der ist jetzt leider zu klein, als dass es sich 
lohnt mir ein Schwein in die Truhe zu legen. Aber dennoch macht das 
Tontaubenschießen sehr viel Spaß und tut niemandem weh.

: Bearbeitet durch User
von Anonymus B. (anonymus_bugmenot)


Lesenswert?

Joachim B. schrieb:
> Sport, lachhaft!

Wo hört denn für Dich Sport auf?

Was ist mit Bogenschießen und Speerweitwurf? Sind das Mörder?

Oder Boxen und Karate? Alles Schläger und Verbrecher?

Vielleicht beim Fußball? Dieses wüstes reintreten und umrennen! Und erst 
die Geldgeschäfte und Bestechungen im Hintergrund, alles Mafiosi!

Mir ist ein Sportschütze lieber und weniger furchteinflößend als jemand 
der vor Wut sabbernd über alles brabbelt und es verboten haben will.

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

franz schrieb:

> oder macht beim Auto die Bremsen selber.

Wenn ich für mich "die Bremsen selber" mache, heisst das ja noch
längst nicht, das ich das falsch mache. Schliesslich habe ich ja
mal eine mechanische Grundausbildung gemacht und kann mit Werkzeug
umgehen. Im Gegenteil: Viele Fehler, die in einer Werkstatt aus
der Routine heraus gemacht werden, werden mir bestimmt nicht pas-
sieren, weil ich alles zweimal nachgucke. Beim TE dagegen habe
ich den Eindruck, das er sich mit einer Sache beschäftigen will,
für die er keinerlei Grundkenntnisse hat.

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Anonymus_bugmenot A. schrieb:
> Mir ist ein Sportschütze lieber und weniger furchteinflößend als jemand
> der vor Wut sabbernd über alles brabbelt und es verboten haben will.

Geil!   !!!

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Harald W. schrieb:
> Beim TE dagegen habe
> ich den Eindruck, das er sich mit einer Sache beschäftigen will,
> für die er keinerlei Grundkenntnisse hat.

... und deshalb der Hinweis auf unser Waffengesetz.

von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

Das geht wieder aus, wie das Hornberger Schießen. Da züchte ich lieber 
Tontauben -die sind so friedlich.
;-)
MfG Paul

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

Ach komm, Karbidschießen ist lustig. Erst recht wenn es einige Leute 
übertreiben und die Güllebehälter-Kanone auf der praktischen 
Drehschemellafette von Schweinebauer Ernst Bumm mit ihrer Druckwelle 
alle Fenster des Hofs zerbläst. Um das zu ahnden braucht's dann auch 
keine Polizei, das erledigt seine Hausfrau...
(Fenster zerbombt -> WAF stark negativ)

Aber natürlich muß sowas in Deutschland wieder verboten werden, weil wir 
müssen ja alle nach der Pfeife unserer Politiker tanzen und dürfen 
keinen Spaß an Dingen haben, die sie nicht mögen. Hatten wir ja schon 
mal, vor etwa 80 Jahren. Sowas kennt der Deutsche, damit fühlt er sich 
wohl.

Silvester hatte ich mit Pohlenböllern übrigens keine Problem. Alle 
zuverlässig und haben ihr Versprechen gehalten. Was mir gegen's Bein 
geflogen ist und dort eine ordentliche Prellung hinterlassen hat war 
eine Effektladung aus einer guten deutschen Weco Feuerwerksbatterie, die 
trotz sicherem Stand mitten auf der Straße irgendwann umfiel. Soviel zum 
Thema deutsche Qualität und geprüfte Sicherheit, wer's glaubt ist selber 
schuld. Alles Blödsinn und Augenwischerei, auch deutsches geprüftes 
Feuerwerk kann trotz sachgerechter Verwendung Probleme bereiten.

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Das ist so.

von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?

F. F. schrieb:
> Angenommen du willst mit einem Freund (oder Freundin) kochen, hast tolle
> Küchenmesser und willst diese mitbringen. Du packst also Schürze,
> Zutaten, vielleicht ein kleines Gastgeschenk und deine Messer in einen
> Korb.

Meine Ex-Frau ist gelernte Köchin, fuhr damals vor einigen Jahren
am 24. Dezember von Niederösterreich in die Steiermark und hatte
die langen scharfen Küchenmesser auf der Rücksitzbank unter einer
Decke liegen und die Straßen waren alle trocken - bis auf eine
20 Meter lange Stelle, die von Thujen abgeschattet war in einer
leichten Linkskurve - das ganze mit 40 Stundenkilometern und 2 Km
von unserem Haus entfernt...

Und genau da war die Straße glatt, der Wagen kam über die Böschung
und auf dem Dach zu liegen und einige Messer steckten dann auf der
Beifahrerseite auf dem Beifahrersitz, was bei 30 cm und mehr schon
mehr als grenzwärtig war - weiter ist nichts geschehen als
Totalschaden am PKW - aber es hätte auch anders ausgehen können...


Bei mitgeführten Messern in einer Holzkiste (versperrt) wären dann
nur die Holzkiste irgendwo gelegen, anstatt im Beifahrersitz zu
stecken und das noch dazu, obwohl der Wagen auf dem Dach lag...


Das nur zu mitgeführten Messern...

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Mani W. schrieb:
> Das nur zu mitgeführten Messern...

Gedanklich bin ich natürlich davon ausgegangen, dass der Korb im 
Kofferraum stand.

von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?

franz schrieb:
> Solange ich niemand anderes gefährde sollte ich machen dürfen was ich
> möchte. Sei es nun an ein paar Schnüren Tausende Meter in der Luft
> baumeln, oder im Gartenschuppen ein paar Pülverchen mischen.

Das mit dem mischen hast Du wohl nicht geschnallt...


Sieh Dir mal diese Photos an:


https://www.google.at/search?q=explosion+kapfenstein&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ved=0ahUKEwjGh9DGqsvMAhVkLMAKHRUfBjwQsAQIGw

von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?

Man merkt hier schon, dass es Menschen gibt, die Dinge niedervoten,
die sie nicht verstehen!

Mani W. schrieb:
> Nur zum Nachdenken...
>
> 
https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=10&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiOpqW-7cjMAhVEK8AKHT1sD5oQFghOMAk&url=http%3A%2F%2Fwww.kleinezeitung.at%2Fs%2Fsteiermark%2Fsuedostsued%2Fpeak_suedostsued%2F4598555%2FExplosion-in-Kapfenstein_Bruder-bunkerten-fast-6000-Boller&usg=AFQjCNFVKAHKU7LW_YtN-W78KMyFSMUizQ&sig2=M7aU6_ChphLS6eETvHnxxw


Und das hat mit dem Anliegen des TE nichts mehr zu tun, der hat es 
sicher
schon drauf, was ich jetzt bei Anderen bezweifle...


Und da der TE in den letzten Stunden von -10 auf -14 gekommen ist,
schließe ich daraus, dass es Nutzer waren, die nicht am Thread
beteiligt waren ...

: Bearbeitet durch User
von Timm T. (Gast)


Lesenswert?

F. F. schrieb:
> Jetzt hält dich die Polizei an und du wirst belangt wegen unerlaubten
> Waffenbesitz. Du führst eine (oder mehrere) verbotene Waffe(n).
> Du hättest die Messer in einem verschlossenem (also Schloss drauf)
> Behältnis transportieren müssen.

Ach kommt schon, Du kannst solche Messer in jedem Supermarkt kaufen, in 
Deinen Einkaufskorb legen und nach Hause tragen. Was erzählst Du hier 
für Schauergeschichten.

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Paul B. schrieb:

> Da züchte ich lieber Tontauben -die sind so friedlich.

...und geben so hübsche Töne von sich.

von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

Harald W. schrieb:
> ...und geben so hübsche Töne von sich.

Daher kommt ja der Name. Zur Abwechslung mal ein schönes Lied am 
Vormittag:
https://www.youtube.com/watch?v=5IPdiTcKI-8
;-)
MfG Paul

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Timm T. schrieb:
> Ach kommt schon, Du kannst solche Messer in jedem Supermarkt kaufen, in
> Deinen Einkaufskorb legen und nach Hause tragen. Was erzählst Du hier
> für Schauergeschichten.

Die sind aber eingeschweißt und somit "vor direktem Zugriff geschützt" 
und darum geht es.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

>> Da züchte ich lieber Tontauben -die sind so friedlich.
> ...und geben so hübsche Töne von sich.
...wenn man sie abknallt.

von Joachim B. (jar)


Lesenswert?

F. F. schrieb:
> Die sind aber eingeschweißt und somit "vor direktem Zugriff geschützt"
> und darum geht es.

nicht überall, einige gibt es im Karton, andere lose

aber das mit dem Haushaltsmesser und nach dem Kauf strafbar weil nicht 
verschlossen transportiert halte ich für weltfremd und damit Unsinn³

von Volker S. (vloki)


Lesenswert?

Mani W. schrieb:
> Meine Ex-Frau ist gelernte Köchin, fuhr ...

Bei täglich ~10 Toten (in Deutschland!) braucht man sich als 
Verkehrsteilnehmer eigentlich über zusätzliche Risiken durch Messer auf 
dem Rücksitz, umherstreifende Waffennarren oder tief fliegende 
Bastler-Raketen keine Gedanken machen.

-> https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrstod#Deutschland

Schon komisch, dass das legal ist ;-)

: Bearbeitet durch User
von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Joachim B. schrieb:
> F. F. schrieb:
> Die sind aber eingeschweißt und somit "vor direktem Zugriff geschützt"
> und darum geht es.
>
> nicht überall, einige gibt es im Karton, andere lose
> aber das mit dem Haushaltsmesser und nach dem Kauf strafbar weil nicht
> verschlossen transportiert halte ich für weltfremd und damit Unsinn³

Da gebe ich dir absolut recht. Es ist Unsinn und verunsichert selbst 
Polizisten, denn sie sehen am liebsten weg. Aber leider ist der 
Sachverhalt so.

Ich kann das sogar auf die Spitze treiben.
Wenn ich jetzt ein 14 cm langes Messer dabei habe, dann mache ich mich 
grundsätzlich strafbar, aber da ich mich natürlich auf den Weg ins 
Jagdrevier mache, ist es wieder erlaubt.

Du z.B. wärst in einer Trachtengruppe und ein solch langes Messer gehört 
zum Brauchtum, dann ist es auch wieder legal.

Jetzt hast du weder den Jagdschein noch das Brauchtum und willst mit 
deinen Kindern im Bayrischen Wald ein Überlebenstraining üben und hast 
dafür eine Machete mit; auch erlaubt.
Sagst du aber, du gehst Pilze sammeln, kann es verboten sein, außer, 
gerade dort wo du Pilze sammelst, da ist das Dickicht so dicht und hoch.

Nach diesen Amokläufen wollte man zeigen, dass man was tut, aber war 
sich natürlich dessen bewusst, dass es auch viele Menschen gibt, die das 
beruflich oder aus anderen Zwecken völlig friedlich brauchen und 
gebrauchen.
Es wird letztlich nur dann zur Wirkung kommen und strafverschärfend 
wirken, wenn sie dir eh schon eine Straftat vorwerfen.

von Anonymus B. (anonymus_bugmenot)


Lesenswert?

Ben B. schrieb:
> Silvester hatte ich mit Pohlenböllern übrigens keine Problem. Alle
> zuverlässig und haben ihr Versprechen gehalten. Was mir gegen's Bein
> geflogen ist und dort eine ordentliche Prellung hinterlassen hat war
> eine Effektladung aus einer guten deutschen Weco Feuerwerksbatterie, die
> trotz sicherem Stand mitten auf der Straße irgendwann umfiel. Soviel zum
> Thema deutsche Qualität und geprüfte Sicherheit, wer's glaubt ist selber
> schuld. Alles Blödsinn und Augenwischerei, auch deutsches geprüftes
> Feuerwerk kann trotz sachgerechter Verwendung Probleme bereiten.

Am Ende jedes Jahres, wenn so gut wie jeder Sender Berichte über die 
lebensgefährliche Selbstverstümmelung mittels "Polenböllern" (wie 
rassistisch ist das denn?) zeigt, anschaulich dokumentiert mit der 
explodierenden Plastikhand und einem "Pyro-Experten" wundere ich mich, 
daß in Polen die Menschen noch beide Hände haben. Also entweder sind die 
Böller recht harmlos bei fachgerechter Benutzung, oder man glaubt wir 
Deutsche stellen uns einfach nur zu blöd an (was mich allerdings bei dem 
TV Schrott nicht wundert).


Volker S. schrieb:
> Mani W. schrieb:
>> Meine Ex-Frau ist gelernte Köchin, fuhr ...
>
> Bei täglich ~10 Toten (in Deutschland!) braucht man sich als
> Verkehrsteilnehmer eigentlich über zusätzliche Risiken durch Messer auf
> dem Rücksitz, umherstreifende Waffennarren oder tief fliegende
> Bastler-Raketen keine Gedanken machen.
>
> -> https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrstod#Deutschland
>
> Schon komisch, dass das legal ist ;-)

Ich bin für ein Verbot!

Am besten auch gleich für Dihydrogenmonoxid, da sterben jährlich 
weltweit Tausende dran. Es wird auch von Terroristen verwendet!

von Matthias L. (limbachnet)


Lesenswert?

> "Polenböllern" (wie
> rassistisch ist das denn?)

Was soll daran rassistisch sein?? Die Dinger kommen nun mal aus (bzw. 
über) Polen nach Deutschland. Eine Wertung der Menschen in Polen ist in 
dieser Aussage nicht zu erkennen.

von Timm T. (Gast)


Lesenswert?

Joachim B. schrieb:
> aber das mit dem Haushaltsmesser und nach dem Kauf strafbar weil nicht
> verschlossen transportiert halte ich für weltfremd und damit Unsinn³

Stimmt, aber Unsinn ist jetzt kein Grund, daß man nicht trotzdem ein 
Gesetz drauß machen könnte, oder vielleicht gerade deswegen.

von Anonymus B. (anonymus_bugmenot)


Lesenswert?

Matthias L. schrieb:
>> "Polenböllern" (wie
>> rassistisch ist das denn?)
>
> Was soll daran rassistisch sein?? Die Dinger kommen nun mal aus (bzw.
> über) Polen nach Deutschland. Eine Wertung der Menschen in Polen ist in
> dieser Aussage nicht zu erkennen.

Na heute ist doch alles und jeder rassistisch, auch wenn es noch so 
absurd und hanebüchen ist.

"Die Bezeichnungen Negerkuss und Mohrenkopf werden in jüngerer Zeit 
wegen der rassistischen Konnotation der Ausdrücke Neger und Mohr im 
offiziellen Sprachgebrauch größtenteils vermieden." Quelle: Wikipedia

Und Pipi Langstrumpfs Papa ist auch kein Negerkönig mehr. Bin gespannt, 
wie lange Schwarzfahren und -arbeiten noch gesagt werden dürfen...

(Und sorry, ich hätte ein Sarkasmustag einfügen sollen)

: Bearbeitet durch User
von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?

Volker S. schrieb:
> Bei täglich ~10 Toten (in Deutschland!) braucht man sich als
> Verkehrsteilnehmer eigentlich über zusätzliche Risiken durch Messer auf
> dem Rücksitz, umherstreifende Waffennarren oder tief fliegende
> Bastler-Raketen keine Gedanken machen.

Ja, da hast Du absolut Recht!


Ich kenne in der Nähe einen Golfplatz, da werden Autofahrer und
Fußgänger vor wild gewordenen Golfbällen gewarnt - werde ich mal
ein Photo senden...

von Frank H. (urmelchen)


Lesenswert?

Wer das mit den (Küchen)messern jetzt immer noch nicht glaubt, hier der 
Gesetzestext:

Waffengesetz (WaffG)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren 
Gegenständen

(1) Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 
1.1  oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder 
feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder 
Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein 
berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere 
vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der 
Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem 
allgemein anerkannten Zweck dient.


Hier der Verweis auf das gesamte Machwerk:

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/


Der Paragraf 42a WaffG wurde 2008 neu in das Waffengesetz aufgenommen 
und er wurde ganz bestimmt nicht wegen der möglichen fliegenden Messer 
in Autos in das Gesetz genommen.


Frank

: Bearbeitet durch User
von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Frank H. schrieb:
> Der Paragraf 42a WaffG wurde 2008 neu in das Waffengesetz aufgenommen
> und er wurde ganz bestimmt nicht wegen der möglichen fliegenden Messer
> in Autos in das Gesetz genommen.
>
> Frank

Hallo Namensvetter!
So ist es. Schön, dass du das kopiert hast. Danke!

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


Lesenswert?

Frank H. schrieb:
> Wer das mit den (Küchen)messern jetzt immer noch nicht glaubt, hier der
> Gesetzestext:

Nur ist ein Küchenmesser (oder Kochmesser?) keine Waffe im Sinne des 
WaffG.

von Frank H. (urmelchen)


Lesenswert?

Dimitri R. schrieb:

> Nur ist ein Küchenmesser (oder Kochmesser?) keine Waffe im Sinne des
> WaffG.

Hallo,

erkläre mir bitte, was an dem folgenden Satz missverständlich ist und wo 
da etwas von Waffe und im Sinne des Gesetzes steht?


(1) Es ist verboten

3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder
feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.


Es hat hier niemand behauptet, dass dieses Gesetz auch nur ansatzweise 
irgendwie logisch sei. Es besteht so aber und wer meint, er müsse sich 
nicht daran halten oder es gelte für ihn nicht, sollte sich nicht 
wundern, wenn es auch ihn irgendwann mal erwischt. Und Unwissenheit 
schützt bekanntlich auch nicht vor Strafe, oder sagen wir besser, nur 
selten.


Frank

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

Ein Küchenmesser wird in dem Augenblick zur Waffe, in dem ich es gegen 
Leib und Leben einsetze oder einsetzen will. Das gilt nicht nur für's 
Küchenmesser, sondern auch für Stöcke, Stricke, Steine, Flaschen, 
Schraubendreher, Baseballschläger, Äxte, Vorschlaghämmer und 
Kettensägen. Eben für alles was sich als Meinungsverstärker gebrauchen 
läßt.

Wenn ich jemandem einfach so mit der bloßen Faust die Fresse poliere, 
ist das eine Körperverletzung. Nehme ich aber noch einen Pflasterstein 
dazu und drück ihm den quer durch die Schneidezähne, ist das eine 
gefährliche Körperverletzung, weil ich den Stein als Waffe benutzt habe.

Es gibt ja auch viele Möglichkeiten für improvisierte Waffen. Ein 
schwerer Aschenbecher in einer Tischdecke eingewickelt ist solange 
einfach nur in einer Tischdecke eingewickelt, wie ihn niemand gegen die 
Murmel geschleudert bekommt. Erst die Absicht bzw. der Knall macht 
beides zur Waffe.

Ausnahmen sind speziell als Waffe gefertigte Objekte wie Schußwaffen 
oder Schwerter. Das sind und bleiben immer Waffen.

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Dimitri R. schrieb:
> Nur ist ein Küchenmesser (oder Kochmesser?) keine Waffe im Sinne des
> WaffG.

Aber "ein bestimmter tragbarer Gegenstand".

von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

Aktuell zum Thema Messer in der Öffentlichkeit:
http://www.tagesschau.de/inland/messerattacke-109.html

:-((

Paul

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


Lesenswert?

Paul B. schrieb:
> Aktuell zum Thema Messer in der Öffentlichkeit:

Wäre die Situation viel anders ausgesehen, wenn der Angreifer mit einem 
Löffel zugestochen hätte? Oder um weiter Absurd zu sein, mit einem 
Lötkolben?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


Lesenswert?

Frank H. schrieb:
> Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor,
> wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung
> erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein
> anerkannten Zweck dient.

Das Herumtragen von Küchenmessern, um damit an einem anderen Ort der 
Zubereitung von Nahrungsmitteln zu frönen, dürfte als "allgemein 
anerkannter Zweck" betrachtet werden können.

Wer sich aber ein schickes Lederholster bastelt, um sein Sudoku*-Messer 
immer am Gürtel mit sich herumtragen zu können, der dürfte da ein 
"schlechtes Standing" haben.

Merke: Der jeweilige Einzelfall ist's, auf den es ankommt.

*) Sudoku? Santoku? Sandokan? Egal, alles wichtig.

von M.A. S. (mse2)


Lesenswert?

Rufus Τ. F. schrieb:
> *) Sudoku? Santoku? Sandokan? Egal, alles wichtig.
So, Du Kuh!
:)

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


Lesenswert?

Rufus Τ. F. schrieb:
> Das Herumtragen von Küchenmessern, um damit an einem anderen Ort der
> Zubereitung von Nahrungsmitteln zu frönen, dürfte als "allgemein
> anerkannter Zweck" betrachtet werden können.

Um das Thema jetzt noch einmal aufzugreifen:

§ 1 Abs 2. Ziffer 2 (a) WaffG
Waffen sind... tragbare Gegenstände... die ihrem Wesen nach dazu 
bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu 
beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

Ein Kochmesser oder ein Küchenmesser ist im Wesen dazu bestimmt, zum 
Kochen verwendet zu werden. Also fällt es nicht unter das Waffengesetz.

von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

Dimitri R. schrieb:
> Wäre die Situation viel anders ausgesehen, wenn der Angreifer mit einem
> Löffel zugestochen hätte? Oder um weiter Absurd zu sein, mit einem
> Lötkolben?

Ich glaube nicht, daß diese Art von verquerem Humor bei einem Todesopfer 
angebracht ist!

-Paul-

von Philipp L. (philipp_l89)


Lesenswert?

Dimitri R. schrieb:
> m das Thema jetzt noch einmal aufzugreifen:
>
> § 1 Abs 2. Ziffer 2 (a) WaffG
> Waffen sind... tragbare Gegenstände... die ihrem Wesen nach dazu
> bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu
> beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
>
> Ein Kochmesser oder ein Küchenmesser ist im Wesen dazu bestimmt, zum
> Kochen verwendet zu werden. Also fällt es nicht unter das Waffengesetz.

Die Definition wird leider nicht als Zivildefinition gesehen, da somit 
Jagdgewehre, Jagdarmbrüste, Jagdmesser und Jagdbeile ihrem Wesen nach 
ebenfalls nicht dazu bestimmt sind die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit 
von Menschen zu beseitigen. Sie folglich also auch nicht unter das WaffG 
fallen würden.

Hier greift dann die Definition von Schusswaffen, Bolzenjagd, Hieb- und 
Stoßwaffen. ;-) In §42a ist deswegen auch explizit die Rede von 
"tragbaren Gegenständen" ;-)

: Bearbeitet durch User
von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


Lesenswert?

Philipp L. schrieb:
> Hier greift dann die Definition von Schusswaffen, Bolzenjagd, Hieb- und
> Stoßwaffen. ;-) In §42a ist deswegen auch explizit die Rede von
> "tragbaren Gegenständen" ;-)

Ähm...
Nein...

Siehe auch die Auffassung des BKA dazu:
https://www.bka.de/nn_193158/DE/ThemenABisZ/HaeufigGestellteFragenFAQ/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html

von Philipp L. (philipp_l89)


Lesenswert?

Dimitri R. schrieb:
> Philipp L. schrieb:
>> Hier greift dann die Definition von Schusswaffen, Bolzenjagd, Hieb- und
>> Stoßwaffen. ;-) In §42a ist deswegen auch explizit die Rede von
>> "tragbaren Gegenständen" ;-)
>
> Ähm...
> Nein...
>
> Siehe auch die Auffassung des BKA dazu:
> 
https://www.bka.de/nn_193158/DE/ThemenABisZ/HaeufigGestellteFragenFAQ/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html

Lesen:

"Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die Ihrem Wesen nach dazu 
bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch 
Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen."

Das trifft auf Küchenmesser zu, es sei denn:

"Bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Das 
Waffengesetz nennt hierfür beispielhaft: Berufsausübung, 
Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck."

Es fällt also sehr wohl unter das WaffG. Nur weil es nicht nach §1 als 
Waffe deffiniert ist bedeutet es nicht, dass es nicht in anderen §§ als 
solche gedeutet werden kann. Das Küchenmesser mit mehr als 12cm 
stehender Klinge ist per se lauf §42a eine Waffe, die jedoch unter 
Ausnahme "nicht verboten" ist. ;-)

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


Lesenswert?

Dimitri R. schrieb:
> Um das Thema jetzt noch einmal aufzugreifen:

Das Problem hierbei ist: Wir alle wenden das an, was wir für den 
"gesunden Menschenverstand" halten. Bei Gesetzen und ihrer 
Interpretation aber geht es nicht um den "gesunden Menschenverstand", 
sondern um juristisch vertretbare Standpunkte. Und die spezifischen 
Hirnverknotungen, die man haben muss, um diese nachvollziehen zu können, 
die dürfte hier kaum jemand aufweisen.

von Le X. (lex_91)


Lesenswert?

Rufus Τ. F. schrieb:
> Bei Gesetzen und ihrer
> Interpretation aber geht es nicht um den "gesunden Menschenverstand",
> sondern um juristisch vertretbare Standpunkte

Man muss aber den Richtern zugute halten dass diese nicht nur stur an 
Gesetzestexten festhalten sondern durchaus "gesunden Menschenverstand" 
in ihren Urteilen beweisen.

D.h. selbst wenn ich also mein dickes Küchenmesser irgendwo auf der 
Rückbank im Auto deponiert habe, am Besten noch samt Fleischhammer 
daneben, muss ich mich kaum fürchten wenn ich glaubhaft versichern kann, 
dass ich zu Freunden zum Kochen fahren will.

Da gibt es Ermessensspielräume und die werden angewandt.
Dass die Richter dich stur nach Regelwerk abfertigen ohne deinen genauen 
Fall zu prüfen, soweit sind wir noch nicht.

Richter sind keine Sachbearbeiter.

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Anonymus_bugmenot A. schrieb:

> Bin gespannt,
> wie lange Schwarzfahren und -arbeiten noch gesagt werden dürfen...

Wahrscheinlich darf man demnächst auf Grund ihrer Farbe auch keine
Kohlen zum Heizen mehr verwenden. Oder sie müssen alle einzeln
weiss angemalt werden.

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Dimitri R. schrieb:

> Ein Kochmesser oder ein Küchenmesser ist im Wesen dazu bestimmt, zum
> Kochen verwendet zu werden.

...und wie schmecken gekochte Messer so?
Muss man da nicht ziemlich lange drauf herumkauen?

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Le X. schrieb:
> Man muss aber den Richtern zugute halten dass diese nicht nur stur an
> Gesetzestexten festhalten sondern durchaus "gesunden Menschenverstand"
> in ihren Urteilen beweisen.

Können schon, müssen nicht. In manchen Fällen ist das mit dem "gesunden 
Menschenverstand" so eine Sache.

So hat der Versuch, im Gesetzestext auch jenen Frauen die Nutzung von 
Handys am Steuer zu untersagen, die sich vom generischen Maskulinum 
nicht angesprochen fühlen, dazu geführt, dass nun alle wieder am Steuer 
mit dem Handy in der Hand ohne Freisprechen telefonieren dürfen. 
Vorausgesetzt, eine Freisprecheinrichtung ist vorhanden und hätte 
genutzt werden können.

Im Gesetz steht: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder 
Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer 
des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss."

Mit Freisprecheinrichtung muss man aber nicht. Man kann.

Dass diese Wortklauberei gegen Sinn und Verstand verstösst, hat den 
Richter nicht gestört.

http://www.chip.de/news/Handyverbot-am-Auto-aufgeweicht-Der-Grund-ist-ein-einziges-unscheinbares-Wort_93474929.html

: Bearbeitet durch User
von Frank H. (urmelchen)


Lesenswert?

Lieber Dimitri,

der BKA-Text, den Du ja als vermeintliches Argument deiner 
Rechtsauslegung anführst, sagt doch im letzten Teil genau das aus, was 
auch im Gesetz steht. Ich zitiere:

"Die nachfolgenden Fotos zeigen exemplarisch Hieb- und Stoßwaffen, die 
dem Führverbot unterliegen".

Das gezeigte feststehende Messer mit dem Hirschhorngriff gilt speziell 
in Bayern weniger als Jagd- oder Fahrtenmesser, sondern als typisches 
Brotzeit- oder Vespermesser und wird oder besser gesagt wurde dort auch 
gerne zur Tracht auch im Kniebundstrumpf oder der Gamasche getragen. 
Trotzdem wird es vom BKA als ein Beispiel der Messer, welche nach dem 
aktuellen Waffengesetz unter den Paragrafen 42a und damit unter das 
Führverbot fallen, aufgeführt.

Man mag vielleicht in Bayern ja noch je nach Auftritt oder Zugehörigkeit 
zur Trachtengruppe glaubhaft machen können, dass man da Brauchtumpflege 
betreibt. Passt man aber ins Beuteschema der Ordnungshüter und wird mit 
so einem Messer erwischt, dann wird das garantiert kassiert und auch 
entsprechend nach § 42a WaffG geahndet. Und das gleiche gilt auch für 
das gemeine Küchenmesser, sofern dessen Klingenlänge über die 12 cm 
hinausgeht. Die 12 cm sind nämlich das Kriterium, welches den 
Unterschied ausmacht. Nach dem Zweck, welchem das Messer dient, wird in 
dem Gesetzestext ja gerade eben nicht unterschieden. Es wird nur die 
Ausnahme genannt und auch näher beschrieben. Will man z. Bsp. nicht 
beruflich ein Picknick im Grünen veranstalten, kann man sich ja auch mit 
Messern, die die Kriterien des Gesetzes nicht erfüllen, sprich 
Klingenlänge unter 12 cm, begnügen.

Zur Systematik des Gesetzes: Beachte dazu auch mal $ 2 und § 12. Dann 
wird die Sache mit dem "Führen" vermutlich auch klarer.


Frank

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Frank H. schrieb:

> Man kann sich ja auch mit
> Messern, die die Kriterien des Gesetzes nicht erfüllen, sprich
> Klingenlänge unter 12 cm, begnügen.

Nun, Messer zum Broteschmieren sollten zur Verbesserung der Hand-
habung etwas länger als die Breite des Brotes sein. Wird auf diese
Weise also auch die Größe der Brotscheiben vorgeschrieben?

Woher kommen eigentlich diese 12cm her? Ist ein Messer mit 12cm
beim zustechen weniger tödlich als ein Messer mit 13cm?

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


Lesenswert?

Frank H. schrieb:
> Das gezeigte feststehende Messer mit dem Hirschhorngriff gilt speziell
> in Bayern weniger als Jagd- oder Fahrtenmesser, sondern als typisches
> Brotzeit- oder Vespermesser und wird oder besser gesagt wurde dort auch
> gerne zur Tracht auch im Kniebundstrumpf oder der Gamasche getragen.

Lieber Frank,

auch ich habe ein Einhandmesser, das ich in der Regel dafür verwende, 
Brötchen zu halbieren. Nur ändert es nichts daran, dass es ein 
Einhandmesser und gleichzeitig ein Kampfmesser ist. Entscheidend ist die 
Bauart des Messers. Und ein Kochmesser bleibt ein Kochmesser. Es wurde 
vom Hersteller nicht dazu gebaut um die "Angriffs- oder Abwehrfähigkeit 
von Menschen zu beseitigen".

Du magst es glauben oder nicht, aber ein Kochmesser ist keine Waffe und 
unterliegt damit nicht dem WaffG.

Und was du mit $ 2 und § 12 willst, ist mir nicht klar.

von Le X. (lex_91)


Lesenswert?

A. K. schrieb:
> Dass diese Wortklauberei gegen Sinn und Verstand verstösst, hat den
> Richter nicht gestört.

Das seh ich aber mal als extremes Beispiel an das so sicherlich 
vorkommen kann, jedoch nicht die deutsche Justizlandschaft widerspiegelt 
:-)

Disclaimer: bei dieser Aussage handelt es sich um Bauchgefühl, ich kenne 
keine Studie die Zahlen zu Gerichtsurteilen mit und ohne gesunden 
Menschenverstand gegenüberstellt.

von Joachim B. (jar)


Lesenswert?

Le X. schrieb:
> Da gibt es Ermessensspielräume und die werden angewandt.
> Dass die Richter dich stur nach Regelwerk abfertigen ohne deinen genauen
> Fall zu prüfen, soweit sind wir noch nicht.

wenn sie nüchtern zum Termin erscheinen und sich mit dem Fall 
beschäftigen magst du vielleicht Recht haben, aber es gibt auch andere.

von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

Nur zur groben Orientierung: Auch wenn man Links zu gerade eben 
unmittelbar geschehenen Vorfällen als "nicht lesenswert" erachtet, wie 
es weiter oben geschehen ist, so kann man sie durch 
"Kopf-in-den-Sand-stecken" zwar ignorieren, GESCHEHEN sind sie 
trotzdem.

Ich weiß nicht, was dieses Verhalten, die Realität auszublenden, 
bewirken oder helfen soll.

-Paul-

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


Lesenswert?

Paul B. schrieb:
> Ich weiß nicht, was dieses Verhalten, die Realität auszublenden,
> bewirken oder helfen soll.

Was ist denn die Realität? Jemand ist in irgendeiner Stadt mit einem 
Messer auf fremde Leute losgegangen, hat jemanden getötet und einige 
Leute verletzt.

Was erwartest du jetzt für eine Reaktion? Soll ich jetzt alles 
ignorieren und nur noch vor der Glotze hängen um immer wieder das 
gleiche Geschwätz der Reporter zu hören? Oder garnicht mehr auf die 
Straße gehen?

von Philipp L. (philipp_l89)


Lesenswert?

Dimitri R. schrieb:
> Du magst es glauben oder nicht, aber ein Kochmesser ist keine Waffe und
> unterliegt damit nicht dem WaffG.

Dimitri, sieh es doch bitte ein, nach Deiner Definition würde ein 
Jagdgewehr auch nicht dem WaffG unterliegen, da es nicht zur 
Herabsetzung oder Beseitigung der "Angriffs- oder Abwehrfähigkeit" von 
Menschen gebaut wurde, sondern um Tiere zu erlegen/zu bejagen.

Das WaffG sieht AUSNAHMEN vom VERBOT vor für Gegenstände, welche den 
beschriebenen Eigenschaften unterliegen (§42a etc.) und ein Küchenmesser 
mit mehr als 12cm stehender Klinge ist nunmal auch nur ein MESSER. Ob Du 
das Jagd, Koch, Küchen oder Brotmesser nennst ist sowas von vollkommen 
wurschtegal.

Du kannst Dich gerne auch mal in der nächsten Innenstadt mit einem 
solchen Messer vor einen Polizisten stellen und ihm erklären dass das 
Führen und Tragen von "Kochmessern mit mehr als 12cm langer Klinge in 
der Öffentlichkeit" egal ist, weil es ist ja weder nach §1 noch nach 
$42a oder sonstigen §§ eine Waffe oder gar ein Messer nach WaffG ist: 
sondern ein Kochmesser. Viel Spaß und berichte hier bitte von Deinen 
Erfahrungen...

Ich bleibe dabei: Hast Du das Messer zur Ausübung Deines 
Berufes/Brauchtum etc. dabei mag das Tragen/Führen erlaubt sein, ein 
Messer mit mehr als 12cm Klinge einfach so am Gürtel offen tragen: 
Verboten!

von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

Dimitri R. schrieb:
> Was erwartest du jetzt für eine Reaktion?

Sagt Dir das nicht Dein Verstand, oder hast Du den schon verloren?
Ich werde es NIE normal finden, wenn mit Messer bewaffnete Psychopathen
vollkommen arglose Leute erstechen.
Es wird aber hier wohl so sein, daß ich mit meiner Ansicht allein 
dastehe.
Mich wundert kaum noch Etwas.

-Paul-

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


Lesenswert?

Philipp L. schrieb:
> Dimitri, sieh es doch bitte ein, nach Deiner Definition würde ein
> Jagdgewehr auch nicht dem WaffG unterliegen, da es nicht zur
> Herabsetzung oder Beseitigung der "Angriffs- oder Abwehrfähigkeit" von
> Menschen gebaut wurde, sondern um Tiere zu erlegen/zu bejagen.

Oh man.....

Nochmal zu §1 WaffG:

(2) Waffen sind:

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und ...

Philipp L. schrieb:
> Du kannst Dich gerne auch mal in der nächsten Innenstadt mit einem
> solchen Messer vor einen Polizisten stellen und ihm erklären dass das
> Führen und Tragen von "Kochmessern mit mehr als 12cm langer Klinge in
> der Öffentlichkeit" egal ist, weil es ist ja weder nach §1 noch nach
> $42a oder sonstigen §§ eine Waffe oder gar ein Messer nach WaffG ist:
> sondern ein Kochmesser. Viel Spaß und berichte hier bitte von Deinen
> Erfahrungen...

In dem Bereich habe ich genug Erfahrungen gesammelt. Und was soll das 
Beispiel mit dem Polizisten? Ein Polizist entscheidet nicht, was recht 
und was unrecht ist.

Philipp L. schrieb:
> Ich bleibe dabei: Hast Du das Messer zur Ausübung Deines
> Berufes/Brauchtum etc. dabei mag das Tragen/Führen erlaubt sein, ein
> Messer mit mehr als 12cm Klinge einfach so am Gürtel offen tragen:
> Verboten!

Du kannst gerne dabei bleiben...

Paul B. schrieb:
> Ich werde es NIE normal finden, wenn mit Messer bewaffnete Psychopathen
> vollkommen arglose Leute erstechen.

Nö, normal ist es nicht. Und weiter?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Paul B. schrieb:
> Ich werde es NIE normal finden, wenn mit Messer bewaffnete Psychopathen
> vollkommen arglose Leute erstechen.

Das musst du auch nicht.

Aber während schon die ganze Diskussion ums Waffengesetz hier
reichlich offtopic ist (auch wenn sie von einer durchaus realen
Gefahr dessen abgeleitet war, was der TE zu tun beabsichtigt), ist
dein Zitat nur noch viel weiter von alldem entfernt.  Bestenfalls
könnte es zeigen, dass die genannte Veränderung des Waffengesetzes
absolut untauglich ist, genau derartige Idioten auszubremsen – aber
ich vermute mal, das auszudrücken, war wohl nicht der Grund, warum
du den Link gepostet hast.

von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

Jörg W. schrieb:
> Bestenfalls
> könnte es zeigen, dass die genannte Veränderung des Waffengesetzes
> absolut untauglich ist, genau derartige Idioten auszubremsen – aber
> ich vermute mal, das auszudrücken, war wohl nicht der Grund, warum
> du den Link gepostet hast.

Ja, NATÜRLICH war das der Grund! Was denn sonst in diesem 
Zusammenhang?!

-Paul-

von Markus M. (Firma: EleLa - www.elela.de) (mmvisual)


Lesenswert?

Frank H. schrieb:
> Waffengesetz (WaffG)
> § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren
> Gegenständen
>
> (1) Es ist verboten
> : : :
> zu führen.

Genau so ist es. Es ist verboten so ein Messer bei sich zu tragen, das 
bedeutet "Führen".

Jedoch wenn das Messer in einem verschlossenen Behältnis ist, dann ist 
es "nicht Zugriffsbereit", also es kann nicht mit wenigen Handgriffen 
genutzt werden, somit ist der Transport erlaubt.

Frank H. schrieb:
> (2) Absatz 1 gilt nicht
> 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

Also wer so ein Messer:
- Im Handschuhfach
- In der Autotür
- unterm Sitz
- Auf der Rückbank
liegen hat, der macht sich strafbar.

Wer jedoch ein z.B. eine abschließbare Geldkassette mit dem Messer im 
Kofferraum transportiert, das ist erlaubt.
Wer also unbedingt ein größeres Messer dabei haben muss, der sollte dies 
genau so transportieren.
Sollte er in eine Kontrolle kommen, bei dem er "Auspacken" muss, sollte 
derjenige auch gleich sagen was in dem verschlossenen Behältnis ist, 
bevor er es öffnet, damit die Beamten nicht "Überrascht" werden.

Es genügt auch schon eine Tasche mit einem kleinen Zahlenschloss, 
wichtig ist nur dass das Messer nicht schnell genutzt werden kann und 
der Zugriff von Unbefugten ist somit auch gesichert.

von Timm T. (Gast)


Lesenswert?

Frank H. schrieb:
> Das gezeigte feststehende Messer mit dem Hirschhorngriff gilt speziell
> in Bayern weniger als Jagd- oder Fahrtenmesser, sondern als typisches
> Brotzeit- oder Vespermesser

Ähnliche Messer waren auch bei den Pfadfindern sehr beliebt, und hier 
ist schon fraglich, ob das noch unter "Brauchtum" fällt. Unsere 
Pfadfinderjungs waren immer sooo stolz, wenn sie endlich ihr Messer 
tragen durften. Mit waren die Dinger immer zu schwer... Und wenn 
Brauchtum, dann nur wenn man in einem der größeren Pfadfindervereine 
ist, oder auch, wenn man sich an den Grundsätzen orientiert, aber die 
Vereinsmeierei und die Uniformen eher nicht will?

Und ist jetzt jedes Holzschwert, bei dem der junge Ritter mit Zinkspray 
die Klinge verschönert hat, schon eine Anscheinswaffe? Ok, die 
Darsteller beim Ritterturnier - berechtigtes Interesse ein Schwert zu 
tragen. Larp-Spieler wird schon schwieriger, das ist kein Brauchtum 
mehr, und grenzwertig zu Theater. Und die Jungs, die Robin Hood spielend 
durch den Wald rennen, können ja mal versuchen, ihr Interesse 
nachzuweisen.

Andererseits rennen hier mitunter Military-Typen durch den Wald, in 
voller Kampfausrüstung, und erschrecken Wanderer.

von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

Markus M. schrieb:
> Sollte er in eine Kontrolle kommen, bei dem er "Auspacken" muss, sollte
> derjenige auch gleich sagen was in dem verschlossenen Behältnis ist,
> bevor er es öffnet, damit die Beamten nicht "Überrascht" werden.

Hier sind Leute im Gange, die einen Teufelskopf mit einer Feder drunter 
in so eine Kiste packen würden. Hundert prozentig.

-Paul-

von Markus M. (Firma: EleLa - www.elela.de) (mmvisual)


Lesenswert?

Nachtrag:

Mit "Führen" meint der Gesetzgeber das Führen in der Öffentlichkeit.

Hingegen auf dem eigenen befriedeten Grundstück (oder Wohnung, auch 
Mietwohnung) darf man das Messer bei sich tragen, wie man mag.

Auch auf einem anderen Grundstück darf man das Messer bei sich tragen, 
sofern der Eigentümer das erlaubt hat und es einem Bedürfnis umfassten 
Zweck dient.

(gleiches gilt auch für erlaubnisfreie und -pflichtige Schusswaffen, 
dafür macht der Gesetzgeber auch kein Unterschied.)

: Bearbeitet durch User
von Timm T. (Gast)


Lesenswert?

Markus M. schrieb:
> Wer jedoch ein z.B. eine abschließbare Geldkassette mit dem Messer im
> Kofferraum transportiert, das ist erlaubt.

Ich werd mich hüten hier für die Spinner den Affen zu machen.

Demnächst vor dem Messerkauf im Supermarkt noch ne Geldkasette kaufen? 
Ich glaub es hackt. Man kann sich auch im vorauseilenden Gehorsam in 
Windeln packen.

Das muß man sich mal geben: Das Messer auf der Rücksitzbank ist 
verboten, aber gleichzeitig sitze ich in einem Gefährt, mit dem ich 
problemlos in eine Menschenmenge am Busplatz rasen kann.

Das ist ähnlich wie mit dem Modellflug im Nachbarthread: Je mehr die 
Gesetze gegen den "gesunden Menschenverstand" gehen, desto eher sagen 
sich die Leute: Dann leckt mich doch, mach ichs halt ungesetzlich. Soll 
ich erst eine Genehmigung beantragen, damit die Kinder den Flieger, den 
sie zum Geburtstag bekommen haben, ausprobieren können. Und einen Haufen 
Geld da reinstecken, nur damit sie nach 3 Stunden sagen, nee, ist doof.

von Markus M. (Firma: EleLa - www.elela.de) (mmvisual)


Lesenswert?

Es war ja nicht die Rede von "gesunden Menschenverstand", sondern was 
man machen darf ohne unnötig Strafen usw. zu kassieren.

Nur mal angenommen jemand möchte irgendwann mal Sportschütze in einem 
Schützenverein werden, dann kann er nur dann eine eigne Sportwaffe 
kaufen, wenn er eine Waffenbesitzkarte erlangt, diese bekommen nur Leute 
die auch "Zuverlässig" sind - also immer schön an gesetzte halten!

von Joachim B. (jar)


Lesenswert?

Markus M. schrieb:
> Es war ja nicht die Rede von "gesunden Menschenverstand", sondern was
> man machen darf ohne unnötig Strafen usw. zu kassieren.

wobei Recht (& Gesetz) und gesunder Menschenverstand nicht immer in 
Einklang stehen.

von Timm T. (Gast)


Lesenswert?

Markus M. schrieb:
> diese bekommen nur Leute
> die auch "Zuverlässig" sind - also immer schön an gesetzte halten!

Ach Quark, hier gilt, wer nicht auffällig ist, der ist einfach nur noch 
nicht erwischt worden.

Es ist schlichtweg unmöglich, sich immer gesetzeskonform zu erhalten. 
Beispiel, weil meine Große grad in der Schule die "Fahrradprüfung" 
macht: Bis 8 Jahre mußt Du auf dem Bürgersteig fahren, bis 10 Jahre 
darfst Du auf dem Bürgersteig fahren, ab dann mußt Du auf Radweg oder 
Straße fahren.

Mutter fährt mit Kind, sie auf der Straße in Fahrtrichtung, das Kind auf 
dem gegenüberliegenden Bürgersteig, weil auf ihrer Seite kein 
Bürgersteig ist. Völlig gesetzeskonform - und bekommt eine Verletzung 
der Aufsichtspflicht ans Knie genagelt.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Timm T. schrieb:
> Völlig gesetzeskonform - und bekommt eine Verletzung der
> Aufsichtspflicht ans Knie genagelt.

Was Humbug ist, weil „Aufsichtspflicht“ keineswegs bedeutet, dass
man ein 7- oder 8jähriges Kind dauerhaft an der Hand halten müsste.

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Nochmal für Dimitri, es steht ausdrücklich Messer mit einer Klingenlänge 
von über 12 cm.

Man muss das schon ganz lesen.
Einmal ist es das Gesetz, das hier sehr global sagt was eine Waffe ist 
und im Anhang wird es spezifisch geregelt, was genau unter dieses Gesetz 
fällt.
Tim war es, glaub ich.
Wenn du heute ein Messer kaufst, ist dieses Messer meist eingeschweißt.
Grundsätzlich gilt, ist die "Waffe" in kurzer Zeit (hier sind wenige 
Sekunden gemeint) zugriffsbereit, so ist es strafbar.
Führen, auch dazu gibt es genügend Erläuterungen, ist auch der nicht 
unmittelbar am Körper getragene Gegenstand. Es reicht, dass ich den 
Zugriff darauf habe.

Ich schrieb es schon, im Wesentlichen greift dies Gesetz erst 
strafverschärfend, wenn du eh schon vor Gericht stehst.
Aber egal wie sehr "gefühlt" sich hier jemand hier im Recht fühlt, wenn 
er sich nicht an das Gesetz hält und auch keine geeignete Erklärung 
parat hat, so kann er im Zweifel wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz 
belangt werden.
Es reicht aber eine Sporttasche oder ähnliches, wo der Reißverschluss 
mit einem kleinem Schloss gesichert ist.
So ist das auch mit den Futteralen für meine Langwaffen.

Dagegen ist die Handhabung von Munition ein Witz gegen das alles hier.

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


Lesenswert?

F. F. schrieb:
> Nochmal für Dimitri, es steht ausdrücklich Messer mit einer Klingenlänge
> von über 12 cm.

Du brauchst mir es nicht "nochmal" zu schreiben. Du bist einer anderen 
Meinung. Punkt!

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Dimitri R. schrieb:
> Du bist einer anderen Meinung. Punkt!

Hat ja nichts mit Meinung zu tun. Es steht ausdrücklich "Messer" und ist 
nicht auf irgendein Messertype festgelegt. Nur dass es eine feststehende 
Klinge hat und die länger als 12cm ist. Das sind die ausschlaggebenden 
Kriterien.

Ich habe dieses bescheuerte Gesetz nicht gemacht, aber ich musste mich 
nun einmal mehr damit auseinander setzen, als das der normale Bürger 
tut.

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


Lesenswert?

F. F. schrieb:
> Hat ja nichts mit Meinung zu tun. Es steht ausdrücklich "Messer" und ist
> nicht auf irgendein Messertype festgelegt. Nur dass es eine feststehende
> Klinge hat und die länger als 12cm ist. Das sind die ausschlaggebenden
> Kriterien.

Ja Messer, die unter das WaffG fallen.

F. F. schrieb:
> Ich habe dieses bescheuerte Gesetz nicht gemacht, aber ich musste mich
> nun einmal mehr damit auseinander setzen, als das der normale Bürger
> tut.

Ich auch. Und?
Und auch bei Aus- und Fortbildungen gibt es immer wieder verschiedene 
Meinungen. Und bei Gerichten ist es auch nicht anders!

von Dieter F. (Gast)


Lesenswert?


von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Dieter F. schrieb:
> Küchenmesser zählen offensichtlich nicht dazu.

Natürlich nicht, aber, und weiter unten im gelinkten Artikel steht es, 
du darfst keine Messer über 12cm Klingenlänge "führen".
Darum ging es.
Ok, es ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit, die trotzdem 
hart geahndet werden kann.

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


Lesenswert?

F. F. schrieb:
> Natürlich nicht, aber, und weiter unten im gelinkten Artikel steht es,
> du darfst keine Messer über 12cm Klingenlänge "führen".
> Darum ging es.

Obwohl ich jetzt schon weiß, dass ich es bereuen werde:
Fallen deiner Meinung nach Küchenmesser unter das WaffG?

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Dimitri R. schrieb:

> Fallen deiner Meinung nach Küchenmesser unter das WaffG?

Wenn sie über 12cm lang sind und griffbereit z.B. im Gürtel stecken, ja.
Im Zweifel müsste ein Gericht entscheiden, ob die Ausnahmen im Waffen-
gesetz hier greifen oder nicht. Einen Koch habe ich jedenfalls noch nie
mit einem Messer im Gürtel auf der Straße herumlaufen sehen.

von Dieter F. (Gast)


Lesenswert?

F. F. schrieb:
> Natürlich nicht, aber, und weiter unten im gelinkten Artikel steht es,
> du darfst keine Messer über 12cm Klingenlänge "führen"

Nö - das gilt nicht für Taschen- und Küchenmesser:

"Nach dem bisher gesagten sollte die Antwort nun leicht fallen:

Ein Taschenmesser oder auch ein Küchenmesser ist als Werkzeug nicht 
(primär) dazu bestimmt, die „Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen 
zu beseitigen“. Damit fällt es aus der Definition (1) heraus. Da es im 
Waffengesetz auch sonst nicht ausdrücklich benannt ist, fällt es auch 
aus der Definition (2) heraus. Es ist somit nicht verboten.

Also, da "... primär nicht dazu bestimmt ..." und auch in Definition (2) 
nicht benannt ist es nicht verboten.

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Dieter, du zitierst 2) falsch.

von Dieter F. (Gast)


Lesenswert?

F. F. schrieb:
> Dieter, du zitierst 2) falsch.

Ich zitiere lediglich den Anwalt / das Anwaltsbüro ...

von Dieter F. (Gast)


Lesenswert?

> F. F. schrieb:
> Dieter, du zitierst 2) falsch.

Ich zitiere lediglich den Anwalt / das Anwaltsbüro ... Außerdem habe ich 
(2) gar nicht zitiert, sondern nur den Verweis darauf ...

von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?

Einmal weg von den Messern:


Wenn ich jetzt einen halben Meter 5x16 mm2 Kabel auf der
Rücksitzbank liegen, dieses in meiner Jacke oder auch nur in der
Hand mitführend trage - ist das dann eine Waffe, weil ich damit
zuschlagen kann???


Oder ich drücke Jemandem einen 16 Pin Dil-IC ins Auge mit den Pins
voran - ist der
dann als Waffe zu sehen?


Oder ein Bolzenschußgerät mit Gaskartusche, welches zum Befestigen
von Lochbändern in der E-Installation auf Betonböden verwendet wird?


Oder, oder, oder - so oder so lässt sich fast jedes Ding als
Waffe benutzen...


Auch ein Eiszapfen, der außer Wasser kaum Rückstände hinterlässt,
wäre eine potentielle Waffe...


Ein Hund wäre auch als Waffe geeignet - die Liste lässt sich
somit unendlich erweitern...

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Mani W. schrieb:
> Einmal weg von den Messern:

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

Der Kram, den du da genannt hast, wird im Waffengesetz nicht erwähnt
(wobei es für ein Bolzenschussgerät vermutlich auch recht strenge
Regelungen geben dürfte).

Der hier in die Diskussion geführte § 42a WaffG bezieht sich übrigens
ausdrücklich nicht auf solche Dinge, die sonst im Waffengesetz
als Waffe klassifiziert sind, sondern er benennt recht explizit
einzelne Dinge, deren „Führen“ verboten ist.  Dicke Stromkabel oder
DIL-ICs gehören nicht dazu …

Nun kannst du natürlich darüber Unverständnis äußern, warum ein
Gesetz Dinge regelt (eben bezüglich Nicht-Waffen), für die es sich
zuvor gar nicht zuständig erklärt hat, aber ob das im Zweifelsfalle
hilft?

von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?

Jörg W. schrieb:
> Nun kannst du natürlich darüber Unverständnis äußern

Werde ich natürlich nicht, es war meinerseits nur ein Beispiel...


Es ging ja eben um § 42a WaffG, und

Jörg W. schrieb:
> Der Kram, den du da genannt hast, wird im Waffengesetz nicht erwähnt


Ja, bin eben leicht davon abgekommen...



Gruß

Mani

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Mani W. schrieb:

> Einmal weg von den Messern:
>
> Wenn ich jetzt einen halben Meter 5x16 mm2 Kabel auf der
> Rücksitzbank liegen,

Kabel ist m.E. ein schlechtes Beispiel. Dagegen wurden
allerdings Fahrradketten schon als potentielle Waffe
von der Polizei beschlagnahmt,

> Oder ein Bolzenschußgerät mit Gaskartusche, welches zum Befestigen
> von Lochbändern in der E-Installation auf Betonböden verwendet wird?

Unverändert wohl nicht. Passend modifiziert aber schon.

> Ein Hund wäre auch als Waffe geeignet

Ja. Da gab es auch bereits Verurteilungen.

von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?

Harald W. schrieb:
> Kabel ist m.E. ein schlechtes Beispiel. Dagegen wurden
> allerdings Fahrradketten schon als potentielle Waffe
> von der Polizei beschlagnahmt,

In meinen Jugendzeiten gab es sehr Viele, die ein Stück Kabel
im Stiefel hatten - sicherheitshalber - und da ist es dann
auch schnell vorbei mit der Erklärung gegenüber den Kollegen von
der Sicherheit...

von Timm T. (Gast)


Lesenswert?

Jörg W. schrieb:
> Was Humbug ist, weil „Aufsichtspflicht“ keineswegs bedeutet, dass
> man ein 7- oder 8jähriges Kind dauerhaft an der Hand halten müsste.

Auch hier gilt: Humbug schützt nicht vor einem entsprechenden Urteil.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/radfahren-mit-kindern-wenn-die-stvo-mit-dem-schutz-instinkt-kollidiert-a-772218.html

Mein Kind dürfte theoretisch vor den 8. Lebensjahr nicht Radfahren 
lernen, weil es hier keine Bürgersteige gibt.

Wohlgemerkt, wir reden hier über Radfahren, nicht über den Bau von 
Kartoffelkanonen oder das Anmischen von Schwarzpulver, wie es den 
Erzählungen nach noch unsere Eltern praktiziert haben.

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Timm T. schrieb:

> Mein Kind dürfte theoretisch vor den 8. Lebensjahr nicht Radfahren
> lernen, weil es hier keine Bürgersteige gibt.

Man soll mit seinen Kindern ja auch nicht
auf der Autobahn Fahrrad fahren.
:-)

von Frank H. (urmelchen)


Lesenswert?

Hallo Freunde und insbesondere Dimitri,

noch ein weiterer Versuch der Klärung und seid bitte etwas nachsichtig 
mit mir, ich bin kein Jurist, verfolge und beschäftige mich aber 
(notgedrungen) doch schon seit Jahrzehnten mit der Entwicklung im 
Waffenrecht und dürfte deshalb auch etwas vertrauter mit der Materie 
sein als die meisten Mitbürger hier. Es ist übrigens auch nicht so, dass 
jeder Anwalt oder Polizeibeamter wirklich Plan von der Materie hat, eher 
ist das Gegenteil der Fall. Aber das auch nur vorweg.


Das Gesetz wurde 2002/2003 verabschiedet und dann über die Jahre hinweg 
immer wieder geändert, sprich verschärft und dadurch leider auch immer 
wieder noch etwas mehr, mit Verlaub, vermurkst.

Der Paragraf 42a wurde erst 2008 in das Gesetz aufgenommen. Bis zu 
diesem Zeitpunkt fielen in der Tat nur bestimmte Messer, die in der 
Anlage 1 zum WaffG aufgeführt sind, unter das Gesetz. Ein Teil dieser 
Messer waren entweder nach § 40 verbotene Waffen oder aber es galt das 
Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 (ohne a). 
Der Paragraf 42 (ohne a) gilt in der Tat (auch weiterhin) und da hast 
Du, lieber Dimitri ja durchaus Recht, neben den Schusswaffen nur für die 
Gegenstände und Messer, die mit Verweis auf § 1 WaffG in der Anlage 1 
aufgeführt sind.

Aber das Gesetz wurde 2008 erweitert,und zwar eben auch um den 
Paragrafen 42a (mit a). Durch diese Erweiterung wurde das Verbot des 
Führens ausgedehnt. Und zwar auch auf Einhandmesser und feststehende 
Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm. Auch wurde durch 
diesen zusätzlichen Paragrafen das Führverbot für die genannten 
Gegenstände, welches ja bisher nur für öffentliche Veranstaltungen galt, 
in ein generelles Führverbot umgewandelt, wenn auch mit den genannten 
Ausnahmen.


Wie hier jemand schon anmerkte, ein Wettkampfluftgewehr, ein sogenanntes 
Match LG, ist auch keine Waffe in engeren Sinne, es ist schlicht ein 
Sportgerät wie z. Bsp. ein Golfschläger ja auch, es ist nach dem Gesetz 
aber eine Schusswaffe und unterliegt damit auch dem Führverbot, auch 
wenn für volljährige Personen (noch) keine Erlaubnis für den Erwerb und 
Besitz nötig ist.


Die Entwicklung und die jeweiligen Änderungen des Waffengesetzes kann 
hier nachgelesen werden:

https://www.buzer.de/gesetz/5162/l.htm


Zudem gibt es auch noch die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz, 
welche zwar mangels Außenwirkung, wie es im Amtsdeutsch so schön heißt, 
keine auf den Bürger unmittelbar wirkende Rechtsnorm darstellt, aber 
auch norminterpretierende Auslegungen enthält und dadurch im konkreten 
Einzelfall in der Ausgestaltung eines konkreten Verwaltungsaktes oder 
durch die Ablehnung eines beantragten Verwaltungsaktes auch Außenwirkung 
entfalten kann.

http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf

... und hier konkret die Erläuterung zum Paragrafen 42a.


Viel Spaß bei der Lektüre, und ja, man muss solche Gesetzestexte 
systematisch und wirklich auch Wort für Wort lesen und natürlich kann es 
auch helfen, wenn man auch die Entstehungsgeschichte kennt und weiß, was 
der Gesetzgeber nun konkret mit dem und dem Paragrafen und dessen 
eventuellen Änderungen bezwecken wollte.


Frank

von Timm T. (Gast)


Lesenswert?

Frank H. schrieb:
> Viel Spaß bei der Lektüre, und ja, man muss solche Gesetzestexte
> systematisch und wirklich auch Wort für Wort lesen

Man kann es aber auch lassen, es bringt eh nichts.

Bei oben erwähnten Fahrtenmessern für Pfadfinder sind sich selbst 
Polizei und diverse Juristen nicht einig (Polizei NRW: kein Problem, da 
nicht als Hieb- oder Stichwaffe gedacht, Juristen: aber nur in der 
Gruppe und in Uniform). Und da soll ich den Gesetzestext 
rechtsverbindlich interpretieren? Wenn sowieso jeder Richter was anderes 
reininterpretiert?

Klappbare Einhandmesser, man sollte meinen, die sind im Kfz ideal, um in 
Notsituationen, wo man vielleicht nur eine Hand nutzen kann den Gurt zu 
zerschneiden und ansonsten ungestört im Handschuhfach oder Türfach 
rumzugammeln. Nein, sieht der Richter anders, ist kein üblicher 
Verwendungszweck. Nun gut, wahrscheinlich sind Richter vor Unfällen 
gefeit, weil sie unter höherem Schutz stehen.

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


Lesenswert?

Frank H. schrieb:
> noch ein weiterer Versuch der Klärung und seid bitte etwas nachsichtig
> mit mir, ich bin kein Jurist, verfolge und beschäftige mich aber
> (notgedrungen) doch schon seit Jahrzehnten mit der Entwicklung im
> Waffenrecht und dürfte deshalb auch etwas vertrauter mit der Materie
> sein als die meisten Mitbürger hier.

Nun leider verrätst du deine abschließende Meinung zu dem Thema nicht.

Ich möchte meine Argumentation mit einem ähnlichen Fall aber mal 
fortsetzen: Reizstoffsprühgeräte (RSG).

Die gibt es heute in zwei Geschmacksrichtungen. Als CS-Gas für den 
Einsatz gegen den Menschen bestimmt mit Prüfzeichen oder als 
Pfefferspray als Tierabwehrspray ohne irgendwelche Prüfzeichen.

Würde man der Argumentation jetzt folgen, würde schon das Wort RSG 
ausreichen, damit der Besitz eines solchen Gerätes ohne Prüfzeichen 
verboten wäre. Die Rechtslage ist aber dort eindeutig. Ein Pfefferspray 
ohne Prüfzeichen darf ebenso verkauft werden und der Besitz ist nicht 
strafbar, wenn es als Tierabwehrspray verkauft wird. Das Spray ist dem 
Wesen nach nicht dazu bestimmt, gegen Menschen eingesetzt zu werden. Und 
damit fällt es auch nicht gegen das WaffG.

Genauso wenig wird ein Koch- bzw. Küchenmesser dazu hergestellt und 
verkauft um gegen Menschen eingesetzt zu werden, sondern in der Küche 
zum kochen. Und damit ist es auch keine Waffe im Sinne des WaffG.

von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?

Dimitri R. schrieb:
> Genauso wenig wird ein Koch- bzw. Küchenmesser dazu hergestellt und
> verkauft um gegen Menschen eingesetzt zu werden, sondern in der Küche
> zum kochen. Und damit ist es auch keine Waffe im Sinne des WaffG.

Nur dann, wenn Du es in der Jacke oder am Stiefel mitführst,
genau so, wie ein starkes Kabelstück mit 30-50 cm Länge...

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Dimitri R. schrieb:
> Und damit ist es auch keine Waffe im Sinne des WaffG.

Das behaupte doch keiner. Es zählt nicht zu den Waffen, ist aber ein 
"verbotener Gegenstand", weil es ein " Messer mit mehr als 12cm 
Klingenlänge " ist.
Nicht der Besitz, aber das Führen ist grundsätzlich verboten.

von Frank H. (urmelchen)


Lesenswert?

Dimitri R. schrieb:
> Nun leider verrätst du deine abschließende Meinung zu dem Thema nicht.

Dimitri, Du hast nun oft genug signalisiert, dass Du den Sachverhalt 
entweder nicht verstehen kannst oder verstehen willst.

Lassen wir es also dabei!


Mani W. schrieb:
> Nur dann, wenn Du es in der Jacke oder am Stiefel mitführst,
> genau so, wie ein starkes Kabelstück mit 30-50 cm Länge...

Da besteht aber schon noch ein Unterschied.

Wenn das Messer die Kriterien des Führverbots erfüllt, dann stellt es 
eben auch einen Verstoß gegen das Waffenrecht dar und kann deshalb auch 
kassiert und geahndet werden. Es besteht also eine eindeutige 
Rechtsgrundlage. Genau deshalb wurde das WaffG ja um den Paragraphen 42a 
erweitert.

Für das Kabel besteht diese Rechtsgrundlage hingegen nicht. Zwar kann so 
ein Kabel unter bestimmten Umständen auch aufgrund der jeweiligen 
Polizeigesetze sichergestellt werden, aber das war es dann auch schon. 
Es fehlt halt eine eindeutige Rechtsgrundlage und deshalb kommt der 
'Tipp' mit dem Kabel ja auch so oft. Betrachtet man die Anzahl der 
Baseballspieler in Deutschland, dann gibt es da wohl auch ein 
Überangebot an Baseballschlägern. ;-)


F. F. schrieb:
> "verbotener Gegenstand"

Sorry, aber es ist kein verbotener Gegenstand. Das ist in diesem 
Zusammenhang auch keine Wortklauberei, sondern schon ein wichtiger 
Unterschied, denn es gibt ja auch noch Messer, die auch de jure als 
verbotene Gegenstände eingestuft sind.

Die 'normalen' Messer fallen nur, wie Du schreibst, unter das Führverbot 
und auch nur dann, wenn sie eben die genannten Kriterien erfüllen. 
Erwerb und Besitz sind hingegen nach wie vor frei.


Frank

: Bearbeitet durch User
von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


Lesenswert?

Frank H. schrieb:
> Dimitri, Du hast nun oft genug signalisiert, dass Du den Sachverhalt
> entweder nicht verstehen kannst oder verstehen willst.

Und du hast nun oft genug signalisiert, dass du meinen Standpunkt zu dem 
Sachverhalt auch nicht verstehen kannst oder willst. Jedenfalls hast du 
bisher nichts unternommen, um meine Argumente zu entkräften.

Du siehst im Gesetz "Messer über 12cm Klinge" und bist der Meinung, dass 
nun alles was ein Messer ist mit über 12cm Klinge einem Führverbot 
unterliegt. Und das ist meiner (und auch von vielen Anderen) Meinung 
falsch.

Ich versuche es noch einmal auf diese Weise:
Im Feststellungsbescheid des BKA zum Thema "Rettungsmesser" führt das 
BKA aus, dass es sich bei den Messern um Werkzeug handelt und damit 
nicht dem WaffG unterliegen.

Angelehnt daran ist ein Küchenmesser auch Werkzeug und unterliegt damit 
auch nicht dem WaffG.


Hier noch ein paar Statements dazu:
Gabriele Fograscher, SPD

Ihr Küchenmesser ist, wenn Sie es für die Zubereitung von Speisen 
benutzen, ein Werkzeug und diese Nutzung ist allgemein anerkannt (sozial 
adäquat).. Setzen Sie es ein, um eine Person zu verletzen, so handelt es 
sich um eine Waffe.
http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_fograscher-650-5957--f105642.html


Roland Braunwarth ist Sachverständiger für Waffen in der 
Landespolizeidirektion Freiburg:

Ein Brotmesser, selbst mit 20 Zentimeter Klingenlänge, zählt nicht zu 
den "Hieb- und Stoßwaffen", die (neben dem oben genannten Einhandmesser 
und Messern mit feststehender Klinge ab 12 cm) Gegenstand des neuen 
Führungsverbots sind.

http://fudder.de/artikel/2008/04/03/waffengesetz-darf-ich-mit-dem-brotmesser-zum-grillen/

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Dimitri R. schrieb:
> Gegenstand des neuen
> Führungsverbots sind.

Aber auch in dem von dir verlinkten Artikel wird aufgeführt, dass diese 
Messer in einem geschlossenem Behältnis transportiert werden müssen.
Mehr habe ich ja Eingangs gar nicht geschrieben.

Zitat:
Es dürfte also auch weiterhin möglich sein, das Brotmesser und ein 
Messer zum Steakschneiden zur Grillfeier mitzunehmen – handelt es sich 
hierbei doch eher um eine Ausnahme. Laut Braunwarth spielt dabei auch 
eine Rolle, ob die Umstände stimmig sind: "Zum Beispiel Messerart, 
Tageszeit, Örtlichkeit und so weiter."
Ende Zitat.


Und in dem er sagt, "... ob die Umstände stimmig sind ...", räumt er 
doch gleich wieder ein, dass es halt nicht sooo eindeutig erlaubt ist.


Klar ist jedenfalls, der "richtige" Richter und die falsche Situation 
und du hast Ärger, den du nicht willst.

: Bearbeitet durch User
von Dieter F. (Gast)


Lesenswert?

F. F. schrieb:
> Klar ist jedenfalls, der "richtige" Richter und die falsche Situation
> und du hast Ärger, den du nicht willst.

Kannst oder willst Du nicht Lesen:

Küchenmesser und Taschenmesser sind - genau wie Autos, Busse, 
Straßenbahnen, Vorschlaghämmer, Gerüstteile, Stricknadeln, Tischbeine, 
Schürhaken, Scheren, Fleischgabeln, ... - nicht zum Angriff oder zur 
Abwehr bestimmt und fallen daher nicht unter das Waffengesetz, obwohl 
diese sehr wohl als (durchaus tödliche) Waffe eingesetzt werden können.

Jetzt ist aber gut ... :-)

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Dieter F. schrieb:
> Kannst oder willst Du nicht Lesen:

Wir haben wohl ein unterschiedliches Textverständnis.

Schade, dass dieser Sachverständige nicht ein großes Kochmesser als 
Beispiel nahm. Brotmesser ist als Stichwaffe tatsächlich eher 
ungeeignet.

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


Lesenswert?

@F. F.,

um die Brisanz der Küchenmesserproblematik einschätzen zu können:
Wie viele unbescholtene Bürger kommen denn pro Jahr durch den 
ungesicherten Transport von Küchenmesser in juristische Schwierigkeiten?

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Weiß ich nicht. Gibt es Zahlen dazu? Und wenn, ich glaube nicht, dass 
sie unterscheiden, welche Messer das waren. Dort wird lediglich stehen, 
"...Klinge länger als 12cm!".

von Dieter F. (Gast)


Lesenswert?

F. F. schrieb:
> Schade, dass dieser Sachverständige nicht ein großes Kochmesser als
> Beispiel nahm. Brotmesser ist als Stichwaffe tatsächlich eher
> ungeeignet.

Nochmal extra für Dich:

Ein Taschenmesser oder auch ein Küchenmesser ist als Werkzeug nicht
(primär) dazu bestimmt, die „Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen
zu beseitigen“. Damit fällt es aus der Definition (1) heraus. Da es im
Waffengesetz auch sonst nicht ausdrücklich benannt ist, fällt es auch
aus der Definition (2) heraus. Es ist somit nicht verboten.

Da steht Küchenmesser (allgemein) - nicht Brotmesser oder Kochmesser 
oder Buttermesser oder Fischmesser oder Filletiermesser oder 
Tranchiermesser oder Hackmesser oder Wiegemesser oder ...

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


Lesenswert?

Gut, dann eben: Wie viele Menschen kamen durch den ungesicherten 
Transport von Messern mit 12cm Klinge in juristische Schwierigkeiten?

Wenn das wirklich so dramatisch wäre, müßte doch auf jeder 
Messerverpackung ein Warnhinweis stehen: Bitte nicht in öffentlichen 
Räumen auspacken. Oder so ähnlich.

: Bearbeitet durch User
von Werner H. (pic16)


Lesenswert?

Kara B. schrieb:
> 123cm Klinge

Wow, das issn Säbel!

von Dieter F. (Gast)


Lesenswert?

Werner H. schrieb:
> Wow, das issn Säbel!

Eher ein Beidhand-Schwert :-)

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


Lesenswert?

>Wow, das issn Säbel!

Du darfst den Tippfehler gerne in deinen tollen eigenen Thread 
übernehmen.
Schön, wenn man dir so einfach ein Freude machen kann.

von Dieter F. (Gast)


Lesenswert?

F. F. schrieb:
> Brotmesser ist als Stichwaffe tatsächlich eher ungeeignet.

Da kennst Du unser ca. 22 cm langes (rein die Klinge) Brotmesser nicht - 
das ist nämlich auch noch leicht spitz. Ich möchte nicht davorstehen, 
wenn jemand damit zusticht ...

Wenn Du ein Buttermesser (zum Brotteller auf dem Tisch) damit meinst - 
O.K. durch die starke Rundung (da gibt es keine Spitze) und die relativ 
kurze Länge der stumpfen Schneide (ca. 5 scm) kann  man damit nur schwer 
jemand mit verletzen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Dieter F. schrieb:
> Nochmal extra für Dich:

Nochmal extra für dich: § 42a WaffG handelt nicht von Waffen.
Damit ist es völlig schnuppe, in welcher Weise dieses Gesetz ansonsten
Waffen definiert.

Ja, das ist in sich widersprüchlich (da das Gesetz ansonsten den
Umgang mit Waffen regelt), aber es war nun mal ein Gesetzgeber der
Meinung, das genau so regeln zu müssen.  Das kann man gut finden
oder nicht (ich finde es auch völlig unsinnig und überzogen), aber
es stellt derzeit in der BRD geltendes Recht dar.

von Markus M. (Firma: EleLa - www.elela.de) (mmvisual)


Lesenswert?

Jörg W. schrieb:
> es stellt derzeit in der BRD geltendes Recht dar.

Nur schade dass sich die Verbrecher daran nicht halten :-(
Und wenn man selbst so was für ein Notfall (z.B. Notwehr oder Nothilfe) 
dabei haben möchte ist man der Depp.

In Texas ist das anders, da darf man Waffen öffentlich tragen.

Selbst die Schweiz ist das Land mit der höchsten Waffenrate je Bürger 
(Weltweit!) und gleichzeitig das Land der geringsten Verbrechen.

Die Anzahl der Waffen in der Bevölkerung ist unerheblich, vielmehr ist 
es wichtig wie zivilisiert die Bürger sind - entsprechend gering ist die 
Verbrechensrate.

von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

Manch Einer hat es nicht an der Waffe, sonder an der WAFFEL!
:-(

-Paul-

von Walta S. (walta)


Lesenswert?

Der Vergleich Amerika und Schweiz ist süss.
Und ein Messer ist keine Verteidigungswaffe.

walta

von Markus M. (Firma: EleLa - www.elela.de) (mmvisual)


Lesenswert?

Gäbe es nur zivilisierte Menschen, dann bräuchte es weder ein 
Waffengesetz noch Waffen.

Aber leider sieht die Wahrheit anders aus:
https://www.youtube.com/watch?v=zlNAgvZfdLo

von Dieter F. (Gast)


Lesenswert?

Jörg W. schrieb:
> Nochmal extra für dich: § 42a WaffG handelt nicht von Waffen.

Ich hatte auch nichts von §42a geschrieben .

Aber auch dazu gibt es "sachdienliche Hinweise":

"Messer, die unter §42a fallen, dürfen
 geführt werden bei

* Verwendung bei Foto-, Film-, Fernsehaufnahmen
  und Theateraufführungen
* Transport in verschlossenen Behältnissen
* Berechtigtem Interesse, insbesondere
  bei Berufsausübung, Brauchtumspflege,
  Sport, Camping, sowie mit
  allgemein anerkanntem Zweck

Laut Auskunft der Ministerien werden
Jagd, Fischerei, Camping, Grillen, Wald-,
Garten- und Feldarbeit, Wandern oder
auch das bloße „Apfelschälen“, sowie
darüber hinaus jeder sozial-adäquate
Gebrauch von Messern als allgemein
anerkannter Zweck angesehen."

Wobei auch eine Tupper-Schüssel oder ein Holzkästchen oder eine 
Frühstücksdose etc. ein verschlossenes Behältnis ist. Verschlossen <> 
abschließbar. Wobei ich mich ernsthaft frage, wer ein 20 cm Küchenmesser 
ungeschützt in der Hosentasche mit sich trägt

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Verschlossen heißt in diesem Fall abgeschlossen.

von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

Dieter F. schrieb:
> Wobei ich mich ernsthaft frage, wer ein 20 cm Küchenmesser
> ungeschützt in der Hosentasche mit sich trägt

Das war DER, dem das Messer beim Lesen dieses Threads in der Tasche 
aufging.

MfG Paul

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Dieter F. schrieb:
> Ich hatte auch nichts von §42a geschrieben .

Darüber wird aber hier die ganze Zeit schon diskutiert.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Dieter F. schrieb im Beitrag #4576281:
> Quatsch

Könntest du deine Argumentation bitte ohne Verwendung derartiger Worte
aufbauen?  Das wäre dem allgemeinen Diskussionsklima sehr zuträglich.

von Dieter F. (Gast)


Lesenswert?

Jörg W. schrieb:
> rüber wird aber hier die ganze Zeit schon diskutiert.

Hier wurde / wird (auch) über den Besitz von Waffen diskutiert. Ein 
Küchenmesser zum "normalen" Gebrauch ist keine Waffe. Man darf es auch 
kaufen und nach Hause tragen oder zur Grillparty mitnehmen oder zum 
Messerschleifer bringen oder ...

Ich gebe auf - packt eure Küchenmesser in einen Waffenschrank und gut is 
:-)

von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

Schwerter zu Pflugscharen!

Vielfachmesser statt Küchenmesser!

MfG Paul

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


Lesenswert?

Dieter F. schrieb:
> Wobei ich mich ernsthaft frage, wer ein 20 cm Küchenmesser
> ungeschützt in der Hosentasche mit sich trägt

im Beutel mit meinem Käsekuchen habe ich das öfter gemacht, man kann es 
ja auch übertreiben, ich werde doch nicht extra eine Messerkiste 
anschaffen.

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Joachim, musst du auch nicht, aber hast du die/den richtigen Polizisten 
und noch den passenden Richter und schon hast du Probleme.

von Joachim B. (jar)


Lesenswert?

F. F. schrieb:
> Joachim, musst du auch nicht, aber hast du die/den richtigen Polizisten
> und noch den passenden Richter und schon hast du Probleme

hatte ich schon mal, aber deswegen nie mehr vor die Tür treten?
Ich habe auch schon Pferde ko*zn sehen vor der Apotheke und egal wie 
viel ich weiss und wie ich auch versuche unmögliches zu verhindern, ganz 
gelingt es mir nie musste ich lernen.

von Frank H. (urmelchen)


Lesenswert?

Freunde,

bevor es hier so eifrig weiter geht, sollte sich der eine oder andere 
der Diskutanten vielleicht doch lieber erst einmal über die 
waffenrechtliche Bedeutung der Begriffe Erwerb","Besitz" und "Führen" 
klar werden bzw. sich schlau machen.

Um den Erwerb und Besitz geht es hier nicht, der ist nach wie vor frei. 
Es geht hier ausschließlich um das Führen und da sagt das aktuelle 
Gesetz ganz klar aus, das es verboten ist, Messer, die bestimmte 
Kriterien erfüllen, sprich entweder feststellbare Einhandmesser oder 
aber feststehende Messer mit mehr als 12 cm Klingenlänge, zu führen. Es 
sind Ausnahmen von diesem Führverbot möglich, aber die beziehen sich 
eben nicht auf den allgemeinen Verwendungszweck der jeweiligen Messer, 
sondern immer nur auf den konkreten Anlass. Das ist ein wichtiger 
Unterschied und deshalb kann man eben auch nicht sagen, für Küchenmesser 
gilt das Verbot ja gar nicht. Beispiel: Habe ich das Küchenmesser zum 
Picknick im Grünen mit Familie dabei, kann es gut gehen. Gehe ich mit 
einem entsprechenden Messer zum Brennholz holen in den Wald, kann es 
auch gut gehen. Habe ich das gleiche Messer aber nachts vor der Disko 
dabei und verwahre es dann nicht entsprechend verschlossen in einem 
Behältnis auf, geht es im Falle einer Kontrolle garantiert schief.

Erst einmal entscheidet immer der Kontrolleur vor Ort, ob er den Grund 
für die Ausnahme anerkennt. Tut er das nicht, wird das Messer in der 
Regel sichergestellt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Natürlich 
kann man dagegen Widerspruch einlegen und sogar vor Gericht ziehen. Die 
Wahrscheinlichkeit, dass man dann aber auch Recht bekommt, ist aber eher 
gering. Und ob es das wert ist, muss wohl jeder für sich selbst 
entscheiden. Die Erfahrung und die einschlägigen Urteile zeigen 
jedenfalls, dass bei allem, was mit dem Waffenrecht zu tun hat, fast 
immer äußerst restriktiv verfahren wird. Muss man auch nicht gutheißen, 
ist aber so.


Und ja, das Beispiel mit dem Führverbot wurde hier ja gerade deswegen 
genannt, um zu zeigen, wie weit der behördliche Regelungs- und 
Verbotswahn des Gesetzgebers heutzutage schon reicht und dass auch ganz 
alltägliche Dinge und eben dadurch selbst Fritzchen und Lieschen Müller 
auch ganz schnell davon betroffen sein können.


In diesem Sinne auch mit bestem Schützengruß

Frank

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Frank H. schrieb:
> Und ja, das Beispiel mit dem Führverbot wurde hier ja gerade deswegen
> genannt, um zu zeigen, wie weit der behördliche Regelungs- und
> Verbotswahn des Gesetzgebers heutzutage schon reicht und dass auch ganz
> alltägliche Dinge und eben dadurch selbst Fritzchen und Lieschen Müller
> auch ganz schnell davon betroffen sein können.
>
> In diesem Sinne auch mit bestem Schützengruß
>
> Frank

Genau deshalb führte ich dieses Beispiel vor.
Ich kann auch Leute wie Joachim verstehen, die sich nicht dran halten 
wollen.
Dass das einige Leute nicht einsehen wollen ändert nichts an der 
Tatsache, dass der Gesetzestext ziemlich eindeutig ist.

Aber wir sollten wirklich zum Ende kommen.

von Wolfgang S. (ws01)


Lesenswert?

Harald W. schrieb:
> Timm T. schrieb:
>
>> Mein Kind dürfte theoretisch vor den 8. Lebensjahr nicht Radfahren
>> lernen, weil es hier keine Bürgersteige gibt.
>
> Man soll mit seinen Kindern ja auch nicht
> auf der Autobahn Fahrrad fahren.
> :-)

Ich verstehe nicht, warum das so negativ bewertet wurde. Oder genauer, 
ich verstehe das schon, kann da aber nur den Kopf schütteln.  Ich 
dachte, die meisten Fahrradmärchen - gern kolportierte Irrtümer, das 
Radfahren betreffend - bereits zu kennen.  Vor Jahren habe ich mal eine 
entsprechende Sammlung angefangen, in der Mutmaßungen, was Radfahrer 
alles nicht dürfen oder nicht tun sollen, einen promimenten Platz 
einnehmen.  Diese Wendung hier war mir aber neu.

Richtig ist, daß Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit dem 
Fahrrad vorhandene Gehwege benutzen müssen.  Sogar diese Regelung gilt 
gemeinhin als fehlerhaft insofern, als bei gemeinsamen Fahrten von 
Erwachsenen und Kindern allerseits dringend dazu geraten wird, daß alle 
zusammen gemeinsam auf der Fahrbahn fahren, denn die einzige auf dem 
Papier legale Variante, die Erwachsenen fahren auf der Fahrbahn, die 
Kinder gut versteckt hinter parkenden Autos und anderen 
Sichthindernissen auf dem Gehweg, ist lebensgefährlich und absurd.

Auf die Idee, daß bei nicht vorhandenen Gehwegen ein bedingungsloses 
implizites Fahrbahnverbot gilt, muß man aber erst mal kommen.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.