Forum: Offtopic Rechtslage Dashcam in Deutschland


von dashcam (Gast)


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Hallo
wie sieht die Rechtslage bei Dashcams in Deutschland aus wenn ich Filme 
die während der Fahrt aufgenommen wurden auf Youtube veröffentliche? 
Gehen wir mal davon aus, dass keine Bewegungsprofile damit erstellt 
werden können. Eventuelle Personen, sind wenn überhaupt nur Bruchteile 
von Sekunden sichtbar. Das gleiche gilt für Nummernschilder. Wenn ich an 
einer Ampel stehe kann es auch mal länger sein. Muss ich alle Personen 
und alle Nummernschilder vor der Veröffentlichung unkenntlich machen?

: Verschoben durch User
von Thomas G. (Firma: Frickelhauptquartier) (taximan)


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mMn ist die unklare Rechtslage der Anwaltschaft geschuldet. Es gibt 
genügend Fernsehsendungen in denen das Umfeld klar und deutlich 
erkennbar ist. Das da großartig rumgepixelt wird, wäre mir neu. Es wird 
zwar immer mit irgendwelchen Persönlichkeitsrechten rumgefummelt, aber 
das ist wohl nur vorgeschoben. Im Falle eines Falles liefert eine 
Dashcam absolut objektive Tatsachen "Zeugenaussagen", und nichts dürften 
die Rechtsverdreher mehr hassen. Ist aber nur meine Meinung

von Rene S. (Firma: BfEHS) (rschube)


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Eine Rechtsberatung - kostenlos - und aus einem Mikrocontroller Forum...

Das ist schon mal eine sehr sichere Sache. Willst du dich dann auch vor 
einem Richter darauf berufen?

von Jimmy Noel (Gast)


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Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, leg dir eine Google-Brille 
zu. Die wird überall "gehypt". Sie lädt Bild und Ton in Echtzeit auf 
Server jenseits des großen Teiches hoch. Das wird nicht so schnell als 
illegal bezeichnet, erst recht nicht aus Gründen der Privatsphäre.
Eine Dashcam hingegen, die nur auf SD-Karte aufnimmt und im Zweifel als 
Beweis gelten kann, ist schon sehr problematisch aus Gründen der 
"Privatsphäre".

von dashcam (Gast)


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Rene S. schrieb:
> Eine Rechtsberatung - kostenlos - und aus einem Mikrocontroller Forum...
>
> Das ist schon mal eine sehr sichere Sache. Willst du dich dann auch vor
> einem Richter darauf berufen?

Frage ich 5 Anwälte so entstehen mir nur Kosten für 6 Meinungen. Obwohl 
das Problem ja nicht neu ist. Videos aus dem Auto heraus gibts schon 
länger als es das Wort Dashcam gibt. Einige davon sind auch auf Youtube. 
Ich kenne mindestens eins, geschätzte Aufnahmezeit irgendwann 70er oder 
80er Jahre.

von Staubfänger (Gast)


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Ob Brille oder sonstwas: Der Kern der Frage betrifft die Aufzeichnung 
ans sich und die Veröffentlichung. Und letzteres ist ja schon in dem 
Moment unstreitig, sobald das Video auf youtube zu sehen ist.

Dazu siehe z.B. https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/
Es wird noch mehr Treffer geben, aber es gibt eben konkrete Urteile, die 
darauf hinauslaufen, das eine Veröffentlichung verboten ist. (Siehe den 
Abschnitt betitelt: "Verwaltungsgericht Ansbach (12. September 2014)")

Es wird meiner Meinung nach, darauf hinauslaufen, dass man juristische 
Schwierigkeiten (Datenschutzgesetz und zivilrechtlich Schadenersatz 
falls ein Schaden nachweisbar ist und der nicht darauf beruht, dass der 
Gefilmte selbst gesetzwidrig gehandelt hat) bekommen kann, falls eine 
Person oder ein Fahrzeug identifizierbar ist. Personen und Fahrzeuge 
sollte man also unkenntlich machen. Ich bin im Besonderen auch der 
Meinung, dass die Kleidung (einschl. Kopfbedeckung) allein dazu geeignet 
ist, - wenn auch nicht grundsätzlich, aber doch in Einzelfällen, wie sie 
etwa in kleinen Städten oder Dörfern vorkommen -, Personen zu 
identifizieren und würde dazu raten, auch die unkenntlich zu machen.

von Jimmy Noel (Gast)


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Staubfänger schrieb:
> Es wird meiner Meinung nach, darauf hinauslaufen, dass man juristische
> Schwierigkeiten (Datenschutzgesetz und zivilrechtlich Schadenersatz
> falls ein Schaden nachweisbar ist und der nicht darauf beruht, dass der
> Gefilmte selbst gesetzwidrig gehandelt hat) bekommen kann, falls eine
> Person oder ein Fahrzeug identifizierbar ist. Personen und Fahrzeuge
> sollte man also unkenntlich machen. Ich bin im Besonderen auch der
> Meinung, dass die Kleidung (einschl. Kopfbedeckung) allein dazu geeignet
> ist, - wenn auch nicht grundsätzlich, aber doch in Einzelfällen, wie sie
> etwa in kleinen Städten oder Dörfern vorkommen -, Personen zu
> identifizieren und würde dazu raten, auch die unkenntlich zu machen.

Genau das meinte ich. Bei einer Dashcam ist das sehr problematisch. Eine 
Google-Brille hingegen wird sogar überalle gelobt für die Tatsache, daß 
die ganze Welt in Echtzeit am Geschehen teilnehmen kann. Deswegen ist 
sie weit entfernt von einem Verbot. Ist zwar mit gesundem 
Menschenverstand nicht zu begreifen, ist aber leider so.

von dashcam (Gast)


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Wieso wird die google-Brille gelobt obwohl vor ein paar Jahren fast alle 
gegen google-streetview protestiert haben?

von Lukas (Gast)


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Veröffentlichung von KFZ Kennzeichen ist wohl kein Problem
www.mimikama.at/allgemein/mssen-kfz-kennzeichen-im-netz-verpixelt-werden 
/

von Staubfänger (Gast)


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Jimmy Noel schrieb:
> Staubfänger schrieb:
>> Es wird meiner Meinung nach, darauf hinauslaufen, [...]
>
> Genau das meinte ich. Bei einer Dashcam ist das sehr problematisch. Eine
> Google-Brille hingegen wird sogar überalle gelobt für die Tatsache, daß
> die ganze Welt in Echtzeit am Geschehen teilnehmen kann. Deswegen ist
> sie weit entfernt von einem Verbot. Ist zwar mit gesundem
> Menschenverstand nicht zu begreifen, ist aber leider so.

Ich denke nicht, dass wir das selbe meinen.

Du gehst meiner Meinung nach, davon aus, dass es um die Frage eines 
Verbotes des Gerätes geht und das ein Unterschied gemacht wird, der 
davon abhängt ob es sich um eine Dashcam oder eine Google-Brille 
handelt.

Das meine ich nicht und ich sehe auch in Gesetzen und Rechtsprechung 
keine Anhaltspunkte dafür.

Zum einen sind weder Dashcams noch sonstige Aufnahmegeräte (Fotoapparate 
etc.) an sich verboten. Dashcams nehmen allgemein keine besondere 
Stellung als Aufnahmegeräte ein. Nur bestimmte Verwendungen des Gerätes 
oder Aufnahme sind verboten oder eingeschränkt und zwar unabhängig 
davon, was für ein Gerät verwendet wird.

Zum anderen stellt der TO tatsächlich eine spezifische Frage in Bezug 
auf die Verwendung der Aufnahmen. Und u.a. die Verwendung der Aufnahme 
ist es, die in gesetzlicher Hinsicht relevant ist.

von Staubfänger (Gast)


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dashcam schrieb:
> Wieso wird die google-Brille gelobt obwohl vor ein paar Jahren fast alle
> gegen google-streetview protestiert haben?

Da wäre dann noch die Frage, wer die lobt, in welcher Hinsicht und mit 
welcher Absicht.

Bei Streetview gab es genau das Problem, nach dem Du gefragt hast. Es 
ging um die Veröffentlichung der Aufnahmen und was man alles darauf 
erkennen kann. Also nicht in erster Linie darum, in welcher Weise, mit 
welchen Vorrichtungen die Aufnahmen gemacht wurden.

von Jimmy Noel (Gast)


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Staubfänger schrieb:
> Zum einen sind weder Dashcams noch sonstige Aufnahmegeräte (Fotoapparate
> etc.) an sich verboten. Dashcams nehmen allgemein keine besondere
> Stellung als Aufnahmegeräte ein. Nur bestimmte Verwendungen des Gerätes
> oder Aufnahme sind verboten oder eingeschränkt und zwar unabhängig
> davon, was für ein Gerät verwendet wird.

Warum steht dann nirgends, daß man die Google-Brille nicht beim 
Autofahren aufsetzen und in Betrieb nehmen darf, andererseits ist die 
Verwendung der Dashcam für den Zweck, für den sie eigentlich da ist, 
verboten?
Ich meine, wir reden hier von der gleichen Sache...

von Thomas G. (Firma: Frickelhauptquartier) (taximan)


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Wieso sind eigentlich Fernsehberichte, die die breite Öffentlichkeit 
zeigen nicht verboten?
So eine DC wird ja nicht in Betrieb genommen, um irgendwen konkret 
aufzunehmen. Er ist halt nur zufällig mit "dabei".

: Bearbeitet durch User
von dashcam (Gast)


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Staubfänger schrieb:
> Bei Streetview gab es genau das Problem, nach dem Du gefragt hast. Es
> ging um die Veröffentlichung der Aufnahmen und was man alles darauf
> erkennen kann. Also nicht in erster Linie darum, in welcher Weise, mit
> welchen Vorrichtungen die Aufnahmen gemacht wurden.

Der Sachverhalt ist dann doch etwas verschieden. Bei Streetview ging es 
auch darum dass die Daten in einer zentralen Datenbank landen (wäre in 
meinem Fall durch Youtube auch so) und dann jedermann nach einer 
bestimmten Adresse suchen kann (das ist bei Youtube-Videos nicht der 
Fall)
Letzdenendes war es eine persönliche Entscheidung von google den Dienst 
in Deutschland einzustellen. Es gab ja keine richterliche Anordnung.

von Staubfänger (Gast)


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Jimmy Noel schrieb:
> Staubfänger schrieb:
>> Zum einen sind weder Dashcams noch sonstige Aufnahmegeräte (Fotoapparate
>> etc.) an sich verboten. Dashcams nehmen allgemein keine besondere
>> Stellung als Aufnahmegeräte ein. Nur bestimmte Verwendungen des Gerätes
>> oder Aufnahme sind verboten oder eingeschränkt und zwar unabhängig
>> davon, was für ein Gerät verwendet wird.
>
> Warum steht dann nirgends, daß man die Google-Brille nicht beim
> Autofahren aufsetzen und in Betrieb nehmen darf, andererseits ist die
> Verwendung der Dashcam für den Zweck, für den sie eigentlich da ist,
> verboten?
> Ich meine, wir reden hier von der gleichen Sache...

Ich hingegen meine das immer noch nicht.

1. Warum sollte das irgendwo stehen, dass man die Google-Brille nicht 
aufsetzen darf? Allenfalls liesse sich vielleicht ein unspezifisches 
Verbot aus der Straßenverkehrsordnung ableiten, dass sich aber auf die 
Einschränkung beim fahren bezöge - nicht darauf, dass das Ding aufnimmt.

2. Wo steht das Dashcams verboten sind?

3. Was haben diese Fragen mit der Verwendung resp. Veröffentlichung der 
Aufnahmen zu tun?

von Jimmy Noel (Gast)


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Staubfänger schrieb:
> 3. Was haben diese Fragen mit der Verwendung resp. Veröffentlichung der
> Aufnahmen zu tun?

Ganz einfach. Mit der Google-Brille hast du als Nutzer keinerlei Einfluß 
darauf, was mit den Bild- und Ton-Daten passiert. Sie werden einfach 
live über den großen Teich übertragen und du hast mit der Betätigung des 
Einschalters Google einen Freibrief erteilt. Du kannst damit beliebig 
lange durch die Stadt spazieren (Autofahren inclusive) und es wird 
alles, was du siehst, automatisch und live übertragen.
Bei der Dashcam hingegen nimmst du nur auf eine SD-Karte auf und hast es 
selbst in der Hand, wem du das Bildmaterial zugänglich machst. Aber 
genau das wird komischerweise als problematisch angesehen.
Frage einfach, wem nützt dieses Verhalten und du findest Antworten...

von Staubfänger (Gast)


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dashcam schrieb:
> Staubfänger schrieb:
>> Bei Streetview gab es genau das Problem, [...]
>
> Der Sachverhalt ist dann doch etwas verschieden. Bei Streetview ging es
> auch darum dass die Daten in einer zentralen Datenbank landen (wäre in
> meinem Fall durch Youtube auch so) und dann jedermann nach einer
> bestimmten Adresse suchen kann (das ist bei Youtube-Videos nicht der
> Fall)
> Letzdenendes war es eine persönliche Entscheidung von google den Dienst
> in Deutschland einzustellen. Es gab ja keine richterliche Anordnung.

Da es keinen Prozess und auch kein Urteil gab, gibt es auch keine 
abschliessende Feststellung darüber, was alles an Streetview aus 
juristischer zu kritisieren war und was nicht. Das Google da einem 
Urteil auswich, war sicher mehr ihrem Bild in der Öffentlichkeit 
geschuldet. Aber das spielt für Deine Frage letztlich ohnehin keine 
Rolle.

Ich habe das als Beispiel angefügt, weil es meiner Meinung nach auch 
gegen die Grundsätze über eine Veröffentlichung widersprach.
Ob nun suchbar oder nicht ist dabei meiner Meinung nach nicht 
entscheidend. Das eine Suchbarkeit zusätzlich, über die 
Unrechtmäßigkeit einer Veröffentlichung hinaus, die aus dem 
Datenschutzrecht folgende Rechteverletzung verschärft oder erweitert, 
ist sicher richtig.


Es geht um die Veröffentlichung der Aufnahmen. Mehr braucht es gar nicht 
für eine Aussage, die auf ein Unkenntlichmachen von Personen und 
Fahrzeugen hinzielt.
Und das ist aus dem Urteil, in dem Artikel den ich oben verlinkt habe, 
ersichtlich, meine ich.

von Staubfänger (Gast)


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Jimmy Noel schrieb:
> Staubfänger schrieb:
>> 3. Was haben diese Fragen mit der Verwendung resp. Veröffentlichung der
>> Aufnahmen zu tun?
>
> [...] Mit der Google-Brille hast du als Nutzer keinerlei Einfluß
> darauf, was mit den Bild- und Ton-Daten passiert. Sie werden einfach
> live über den großen Teich übertragen
> [...]

Ah. Das wusste ich nicht (mehr). Danke.

Nun, ich habe mal den Wikipedia-Artikel gelesen und erinnere mich wieder 
an Einzelheiten.

Bisher ist das Ding in Deutschland nicht verboten. (Ich habe allerdings 
auch seit dem Erscheinen erst eines davon gesehen. In Großstädten mag 
das anders sein). Da hast Du jedenfalls recht.
Da aber die Einwendungen dagegen an sich plausibel sind, den selben 
Schlussfolgerungen und Voraussetzungen folgen wie andere Verbote in 
dieser Hinsicht und das von diversen Bestrebungen im In- und Ausland 
auch gestützt wird, handelt es sich wohl nur um eine Frage der Zeit bis 
mal einer oder mehrere Einzelfälle (ähnlich wie bei Mobiltelefonen) 
Anlass zu einem Gesetz geben.


> Frage einfach, wem nützt dieses Verhalten und du findest Antworten...
So? Welche hast Du denn gefunden?

Aber das ist ja alles, wie gesagt, für die ursprüngliche Frage nicht 
wichtig.

von Volle22 (Gast)


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Was im Fernsehen bei den privaten als Doku läuft ist alles gespielt

Ansonsten darf man über aktuelle Ereignisse berichten
das nennt sich Journalismus


Herr Müller hat sich letztes Jahr an einer roten Ampel in der Nase 
gebohrt
ist weder das eine noch das andere und steht unter Schutz des 
Persönlichkeitsrechts.

Und wenn du meinst eine Person kann man nicht erkennen heisst noch lange 
nicht das das seien Ehefrau oder Mutter auch nicht kann.

Ach ja das zweckfreie sammeln von Daten  über Personen ist auch nicht 
erlaubt

von Staubfänger (Gast)


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@ Jimmy Noel

Jetzt habe ich vergessen, den Anlass meines Eingehens auf Deine Beiträge 
erneut, anhand Deines letzten Beitrages, neu zu bewerten:

Wir sind nach wie vor nicht einer Meinung oder reden über die selbe 
Sache.

Es sind zwei unterschiedliche Dinge, dass ich behaupte eine gewisse 
Tätigkeit (das veröffentlichen mit identifizierbaren Personen und 
Fahrzeugen) sei verboten und das Du darauf hinweist, dass ein gewisses 
Gerät (Dashcam) verboten sei oder auch nicht (Google-Glass). Aussderdem 
stimmte Deine Voraussetzung nach wie vor nicht. Eine Dashcam ist nicht 
verboten.

Vielmehr weisst Du effektiv lediglich darauf hin, dass es inkonsequent 
ist bzw. wäre, (wenn denn Dashcams verboten wären) das Dashcams verboten 
sind, aber Google-Glasses nicht. Ebenso ist Streetview nicht verboten. 
Das sind aber ganz andere Themen und haben mit der Frage des TO nichts 
oder nur indirekt zu tun.

von Soul E. (Gast)


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Egal welche Kamera Du benutzt und ob Du Filmaufnahmen oder Fotos 
anfertigst: abgebildete Personen haben ein "Recht am eigenen Bild". 
Unter dem Begriff hilft Dir die Suchmaschine Deiner Wahl.

von troll (Gast)


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@soul eye
nicht, wenn sie Beiwerk sind.

von dashcam (Gast)


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Gerade gefunden:
https://www.youtube.com/watch?v=xqlw7OdHip4
Ich erwarte von Welt der Wunder wirklich nicht mehr viel, aber 
schlechter kann man einen Test nicht machen.

von michael_ (Gast)


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Gibt es da eigentlich ein Verfallsdatum?
Ich möchte mit so einer Ekktschen-Kamera einfach den Verlauf von A nach 
B dokumentieren.
Vielleicht in 5 oder 10 Jahren mal vorführen.
Kennzeichen von 1935 bei der Autobahneröffnung müssen doch sicher nicht 
mehr verpixelt werden.
Ist es eigentlich verboten, daß ich mir ein Kennzeichen merke, und dann 
in der Öffentlichkeit schreibe, das ich jenes Fahrzeug am Tag X dort 
gesehen habe?
Von der Polizei wird das ja akzeptiert.

von Tommi (Gast)


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Wenn ich mich richtig erinner, ging es bei den Diskussionen um die 
Dashcam immer darum, dass die Aufnahmen unspezifisch gemacht werden, da 
man ja die Kamera nicht erst im Unfallfall (:-) starten kann. Damit 
handelt es sich um eine Ueberwachungskamera im oeffemtlichen Raum, was 
nicht erlaubt ist. Die Justiz trennt zwar noch zum Tatbestand einer 
privat eingerichteten Ueberwachungskamra mit Aufzeichnung auf 
oeffentlichem Grund ab, aber es ist eben nicht freigegeben. Eine 
Veroeffentlichung der Aufnahmen hat damit nur sekundaer zu tun. Auf der 
anderen Seite heisst das, dass du bspw. fuer deine Action-Fahrt mit 
deinem Golf auf dem Hockenheimring eine Dash-Cam verwenden darfst, da 
die Fahrt selbst im Interesse der Aufzeichnung ist. Andersrum ist es im 
taeglichen Einsatz im Strassenverkehr egal, ob du eine explizite 
Dashcam, eine Handyapp oder eine Super-8 einsetzt. Nur der Zweck der 
Aufnahme ist entscheidend.

von Autofahrer (Gast)


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richtig, die Absicht ist entscheidend, daher mein Tipp "Dashcam ständig 
mitlaufen lassen" um darzulegen, dass man nur seine Fahrten filmt. Wenn 
dann der Depp zufällig ins Bild kommt, hat er eben Pech gehabt.

Aber Veröffentlichen ist natürlich nicht zulässig!

von Tommi (Gast)


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Autofahrer schrieb:
> richtig, die Absicht ist entscheidend, daher mein Tipp "Dashcam
> ständig
> mitlaufen lassen" um darzulegen, dass man nur seine Fahrten filmt...
Nein, gerade nicht! Nur die staendige Aufnahme greift in die 
Persoenlichkeitsrechte des Passanten ('Ueberwachung'). Das ist auch 
schon ohne Veroeffentlichung relevant. Selbst wenn du alles ausser dem 
Fahrzeuginnenraum auf dem Video schwaerzt, hast du die Aufnahme 
'begangen'.

von (prx) A. K. (prx)


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Es ist wie heute oft in nicht einfach gelagerten Fällen mit einem 
Konflikt verschiedenen Rechts: So lange sich kein höheres Gericht mit 
einem passenden Fall befasst hat und die unteren Gerichte uneinheitlich 
urteilen, besteht keine klare Rechtslage.

Da eine dauernd eingeschaltete Cam ohne Unfall ziemlich wahrscheinlich 
Ärger bereitet, sollte man die Cam erst kurz vor dem Unfall einschalten. 
Dann sieht die Sache rechtlich deutlich besser aus. ;-)

Juristische Logik: Ohne Unfall überwiegt das Persönlichkeitsrecht der 
anderen Leute. Erst mit Unfall kann sich das u.U. ändern.

: Bearbeitet durch User
von Staubfänger (Gast)


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Ich schlage vor den Artikel vom ADAC dazu zu lesen:
https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/Dashcam/Situation%20in%20Deutschland.aspx?ComponentId=219667&SourcePageId=202144

und auch den Link "Aktuelle Entwicklung" dort.

von Jimmy Noel (Gast)


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Staubfänger schrieb:
> Ich schlage vor den Artikel vom ADAC dazu zu lesen:
> https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/v...
>
> und auch den Link "Aktuelle Entwicklung" dort.

Schlimmer, als ich dachte :-(

von Andreas M (Gast)


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Es ist im moment einfach verboten, kann sogar noch bestrafft werden und 
wird fast nie als Beweis zugelassen. Da wir in Deutschland ein 
Täterschutz haben wird es sich wohl  nie ändern.

von (prx) A. K. (prx)


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Andreas M schrieb:
> Da wir in Deutschland ein
> Täterschutz haben wird es sich wohl  nie ändern.

Endlich mal jemand, der ehrlich und offen für konsequente 
Vorratsdatenspeicherung eintritt! Irgenwie scheint sonst jeder 
automatisch dagegen zu sein.

von Staubfänger (Gast)


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Ich denke, alles Wesentliche ist gesagt. Eine verbindliche Auskunft kann 
ohnehin nur ein Anwalt geben.

von (prx) A. K. (prx)


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Staubfänger schrieb:
> Eine verbindliche Auskunft kann ohnehin nur ein Anwalt geben.

Nur wenn er zufällig Richter ist, vorzugsweise OLG aufwärts. Von 
normalen Anwälten kriegst du auch bloss eine unverbindliche Meinung 
(oder auch zwei).

: Bearbeitet durch User
von Guest (Gast)


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Zu Rechtsfragen würde ich folgende Seiten konsultieren:

http://www.jurablogs.com

Aktuell gibt es da wohl einen kleinen Fehler mit der Seite,
aber irgend so ein Gericht hat mal wieder eine radikale Ansicht zu dem 
Thema. Hoffe mal, die ist bald wieder erreichbar

http://www.jurablogs.com/2016/05/06/nutzung-von-dashcams-grundsaetzlich-unzulaessig

Reichhaltige Datenbank mit "Alltagsfragen"
http://www.frag-einen-anwalt.de/

von batman (Gast)


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Ist eben so, in einem Land, in dem jede Rechtsicherheit abgeschafft 
wurde. War im Mittelalter aber auch schon so: "Auf hoher See und vor 
Gericht ist man in Gottes (=Beamten) Hand."

von (prx) A. K. (prx)


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batman schrieb:
> Ist eben so, in einem Land, in dem jede Rechtsicherheit abgeschafft
> wurde. War im Mittelalter aber auch schon so: "Auf hoher See und vor
> Gericht ist man in Gottes (=Beamten) Hand."

Das hängt auch mit der zunehmenden Komplexität und Geschwindigkeit der 
Welt und einem damit nicht perfekt harmonierenden Rechtssystem zusammen. 
Recht hinkt einer sich verändernden Welt oft ein Jahrzehnt hinterher. 
Diese Frist ist über die Jahrhunderte circa geblieben, das Tempo der 
Veränderungen aber nicht.

Unser althergebrachtes kontinentaleuropäisches Rechtsverständnis (civil 
law) geht im Prinzip davon aus, dass es für jeden Fall ein klar 
codiertes Gesetz gibt. Und Richter nur die Aufgabe haben, den Fall 
entsprechend einzutüten. Fehlt das, dann herrscht die beobachtbare 
Verwirrung, bei den Richtern ebenfalls. Je mehr mögliche Fälle hinzu 
kommen, desto schwieriger wird das.

Im angelsächsischen Rechtssystem (common law) ist das traditionell etwas 
anders. Da wird über Präzedenzfälle Recht nicht nur einsortiert, sondern 
faktisch auch geschaffen. Ein Mangel an konkret auf den Fall gemünzten 
Gesetzen kann dadurch in gewissem Grad kompensiert werden. Mehrere 
Urteile in die gleiche Richtung, oder von höheren Gerichten, legen die 
Richtung fest.

In der hiesigen Praxis ist das freilich längst nicht ganz so 
theoretisch. Wiewohl es in unserem Rechtssystem m.W. keine formalen 
Präzendenzfälle gibt, läuft es de fakto doch nicht selten darauf hinaus, 
dass obere Gerichte die Abwägung vorgeben. Nur dauert das halt etliche 
Jahre und bis dahin herrscht Verwirrung.

Wenn dann natürlich noch Gesetze hinzu kommen, die absichtlich nach dem 
Muster "wasch mir dem Pelz aber mach mich nicht nass" so gestrickt 
werden, dass entgegengesetzte Interessen gleichermassen bedient werden 
(z.B. freie WLANs, Abmahnungen), dann wird das nicht einfacher.

Und wenn man dann auch noch alle paar Jahre solches Recht verändert, 
weil sich die alte Situation dann doch als unpraktisch erwies, dann 
kommt man aus dem Stadium der Verwirrung nicht raus, weil es jedes Mal 
Jahre dauert, bis man weiss, was es bedeutet. Und dann wieder ein neues 
Gesetz hat und von vorne anfängt.

: Bearbeitet durch User
von batman (Gast)


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Die Verwirrung kommt ja erst durch die Fehlleistung des Gesetzgebers 
zustande. Präzedenzfälle sind da nur ein anderes Mittel der 
Mangelverwaltung. Ich glaube nicht, daß es eine klare Regelung an sich 
so schwierig wäre. Es will nur keiner machen.

Einfach und vor allem sehr schnell gehts ja auffälligerweise immer dann, 
wenn ein neuer Skandal dick auf der BLÖD-Zeitung prangt. Besonders dann, 
wenns im Grunde nebensächlich ist und keinerlei Lobby betrifft, 
schreitet man dann zügig und entschlossen mit dem Tittenblatt unterm Arm 
ins Parlament und beschließt umgehend ein Verbot des Skandalösen. Das 
kann nie was werden.

von Mac G. (macgyver0815)


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Der Brummi Fahrer hier hat ne Dashcam:
https://www.youtube.com/watch?v=jh38V0M_FSg

(verpixelt aber auch schön alles)

;-)

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