Forum: PC Hard- und Software Meldung über Handyvirus oder Hackerangriff?


von Hans L. (holzwurm56)


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Hallo,
ist ev. nicht die richtige Rubrik, aber ich probiere es mal. Ich habe 
eine SMS bekommen darin steht: "Ich bekomme von Ihrem Handy seltsame 
SMS, überprüfen sie ob sie einen Virus haben", und dann ein Link. Kennt 
das jemand oder hole ich mir dan von dem Link einen Virus?
Die Linkadresse: (157l.pw/Antivir73/a63scs0pdvtp) ohne Klammern.

MfG

Hans

: Verschoben durch Moderator
von Jonas B. (jibi)


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Irgendein Live-System booten und den Link angeschaut, wo ist das 
Problem?

Gruß J

von Marc S. (marc_s86)


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würde ich löschen und den Absender blockieren

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Kein normaler Mensch würde in der genannten Situation solch ein 
gekürzten Link zu einer derartigen Anfrage nutzen. Der Spammer hingegen 
freut sich über die bestätigte SMS Nummer und wird sie fröhlich in 
diverse Spam Verteiler verkünden, welche sich dann geeignet mit anderen 
abstrusen SMS melden ...

von (prx) A. K. (prx)


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Wird Spam sein, aber ein Einzelverbindungsnachweis sollte klären können, 
ob es tatsächlich SMS an unbeabsichtigte Nummern gab. 
Vorratsdatenspeicherung kann auch ganz nützlich sein.

: Bearbeitet durch User
von oszi40 (Gast)


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Hans L. schrieb:
> überprüfen sie ob sie einen Virus haben

Prüfen kann man schon, aber NIEEEE mit dem Link den ein Bauernfänger 
versendet hat! Evtl. wäre eine Anitvir-App ein Versuch. Die App wird 
fleißig arbeiten, suchen und deinen Akku in kurzer Zeit leerlutschen. 
Ladegrät anschließen! Dann solltest Du sie bald wieder ruhigstellen oder 
entfernen wegen den Stromverbrauchs.

von TriHexagon (Gast)


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Nennt sich Scareware und ist ungefährlich, außer man lässt sich darauf 
ein. Reine Bauernfängerei...

von Matthias L. (limbachnet)


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A. K. schrieb:
> Vorratsdatenspeicherung kann auch ganz nützlich sein.

Lies mal nach, wer unter welchen Umständen auf die Vorratsdaten 
zugreifen darf. Wegen solchen Popelkrames jedenfalls die Strafverfolger 
schon mal nicht, und ob der Zugriff auf die Vorratsdaten bei einer 
Selbstauskunft nach §34 BDSG zulässig ist, darüber streiten noch die 
Rechtsgelehrten.

Und dann gibt's auch noch gar keine gespeicherten Vorratsdaten, schau 
mal in §150 Abs. 13 TKG...

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