Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Stellenangebot: Arbeitsvertrag, Vorvertrag?


von Spa (Gast)


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Ich bin Absolvent und man hat mir eine Stellen angeboten. Arbeitsbeginn 
wäre erst in zwei Monaten. Worauf muss ich nun achten, damit das Ganze 
auch verbindlich ist und es nicht in zwei Monaten heißt "Ätsch"?

Soll ich darauf bestehen, dass der Arbeitsvertrag jetzt unmittelbar 
abgeschlossen wird? Wird da ein verbindlicher Vorvertrag geschlossen und 
der Arbeitsvertrag erst kurz vor Arbeitsbeginn unterschrieben?

von noch n Gast (Gast)


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Da der Vertrag eine Probezeit enthalten wird in der man ohne Angabe von 
Gründen kurzfristig kündigen kann wird dir das auch nicht helfen.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Spa schrieb:
> Soll ich darauf bestehen, dass der Arbeitsvertrag jetzt unmittelbar
> abgeschlossen wird?
Nachdem du die Zusage hast, wird der Arbeitsvertrag abgeschlossen. 
Zeitraum hier max. ca. 2 Wochen ab Zusage bis zur Unterschrift.

> Wird da ein verbindlicher Vorvertrag geschlossen
Es gibt ülicherweise keine schriftlichen "Vorverträge", sondern nur den 
einen Arbeitsvertrag, wo von den Arbeitszeiten über Außendienstanteil 
und die Kündigung bis zum Urlaub alles geregelt sein sollte.

> und der Arbeitsvertrag erst kurz vor Arbeitsbeginn unterschrieben?
Er wird baldmöglichst geschlossen, weil einer, der in Brot und Butter 
steht, erst mit einem gültigen neuen Arbeitsvertrag seinem alten 
Arbeitgeber kündigen wird. Und dann muss erst noch die Kündigungsfrist 
abgewartet werden, vor er beim neuen AG anfangen kann.

BTW:
Infos zu diesem überaus alltäglichen Vorgang finden sich aber ohne 
jegliches Problem im Netz. Du musst hier noch ein wenig an deiner 
Selbständigkeit arbeiten. Denn in 2 Monaten kannst du nicht bei der 
kleinsten Unklarheit gleich jemanden fragen...

von ant (Gast)


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Dem von Lothar ist nicht mehr viel hinzufügen.

noch n Gast schrieb:
> Da der Vertrag eine Probezeit enthalten wird in der man ohne Angabe von
> Gründen kurzfristig kündigen kann wird dir das auch nicht helfen.

Das stimmt so nicht. Grundsätzlich kannst du während der Probezeit 
(relativ) problemlos gekündigt werden. Wenn du den Arbeitsvertrag jetzt 
schon unterschreibst, kann der Arbeitgeber aber nicht 1 Tag vor Beginn 
kündigen. Du musst die Stelle antreten, und der Arbeitgeber muss dich 
auch antreten lassen!
Entscheidender Unterschied!

Und noch was: Auch wenn das immer gern so gesehen wird: Auch in der 
Probezeit hast du Arbeitnehmerrechte. Kündigen ist zwar relativ 
problemlos möglich, trotzdem muss der AG einiges beachten!

von Niemand (Gast)


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@ Mod. Lothar Miller
der TO meinte
> Ich bin Absolvent und man hat mir eine Stellen angeboten.
der Mod. meinte
> Du musst hier noch ein wenig an deiner Selbständigkeit arbeiten.
ich glaube da ist gerade hier dabei, die Hände in den Schoß legen gehört 
eher nicht dazu!
Frage Einen/Viele der/die sich auskenn(en)t

von Niemand (Gast)


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@ ant (Gast)
lies noch mal seine Fragen, du hast sie wahrscheinlich nicht richtig 
verstanden?

von nemesis... (Gast)


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Spa schrieb:
> Ich bin Absolvent und man hat mir eine Stellen angeboten. Arbeitsbeginn
> wäre erst in zwei Monaten. Worauf muss ich nun achten, damit das Ganze
> auch verbindlich ist und es nicht in zwei Monaten heißt "Ätsch"?

Man sollte drauf achten das der Vertrag ausführlich und aussagekräftig
ist. Lohnhöhe, Arbeitszeitregelung, Kündigungsfristen, Urlaub, 
Vergütung, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsort, Probezeit, 
Befristung/Unbefristet
etc. etc.. Man muss aber nicht jeden Blödsinn akzeptieren.

>"Ätsch"?
Das kann passieren und das ist auch schon häufiger passiert.
Vor Arbeitsantritt ist das auch möglich(kein Geld), danach muss
erst wieder schriftlich fristgerecht gekündigt werden und Geld muss
auch gezahlt werden, denn das ist Gesetz.

> Soll ich darauf bestehen, dass der Arbeitsvertrag jetzt unmittelbar
> abgeschlossen wird? Wird da ein verbindlicher Vorvertrag geschlossen und
> der Arbeitsvertrag erst kurz vor Arbeitsbeginn unterschrieben?

Klar würde ich drauf bestehen, aber lass dir den zur inhaltlichen 
Prüfung
unterschrieben mit geben, oder wenn ohne Unterschrift, dann beim
Arbeitgeber unterschreiben. Nicht, dass du einen Knebelvertrag bekommst.

noch n Gast schrieb:
> Da der Vertrag eine Probezeit enthalten wird in der man ohne Angabe von
> Gründen kurzfristig kündigen kann wird dir das auch nicht helfen.

Erst ab einer Betriebsgröße von 10 Mitarbeitern, was ja im Moment unklar
ist. In Klitschen gibts dann keine Probezeit, aber auch keinen 
Kündigungsschutz. Bedeutet: Kündigungen sollten immer begründet sein
um keinen Ärger später mit Sozialbehörden zu bekommen.

Niemand schrieb:
> @ Mod. Lothar Miller
> der TO meinte
>> Ich bin Absolvent und man hat mir eine Stellen angeboten.
> der Mod. meinte

Mach dich mal beim Mod. unbeliebt. ;-b

von nemesis... (Gast)


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Einen "Probearbeitsvertrag" sollte man auch tunlichst nicht abschließen.

von IchglaubeEsNicht (Gast)


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>Einen "Probearbeitsvertrag" sollte man auch tunlichst nicht abschließen.


Was ist da jetzt er prinzipielle Unterschied zur Probezeit?

von nemesis... (Gast)


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IchglaubeEsNicht schrieb:
> Was ist da jetzt er prinzipielle Unterschied zur Probezeit?

Aus dem Konstrukt wird nie ein unbefristeter Vertrag, kann also
immer ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Wird wohl auch
längst illegal sein, bin aber nicht sicher. Hab ich mal vor Jahren
abgeschlossen weil ich den Job unbedingt wollte, hat sich aber nicht
gelohnt, weil der Chef der typische Nerd war.

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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>kann also immer ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Genau wie jeder "normale" Arbeitsvertrag in der Probezeit.

>...bin aber nicht sicher

Wohl eher "keine Ahnung".

>ich den Job unbedingt wollte, hat sich aber nicht gelohnt,

Vermutlich, weil dein Chef der irrigen Ansicht war, von dir 
Arbeitsleitung statt Gemecker zu verlangen.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Spa schrieb:
> Ich bin Absolvent und man hat mir eine Stellen angeboten. Arbeitsbeginn
> wäre erst in zwei Monaten. Worauf muss ich nun achten, damit das Ganze
> auch verbindlich ist und es nicht in zwei Monaten heißt "Ätsch"?
>
> Soll ich darauf bestehen, dass der Arbeitsvertrag jetzt unmittelbar
> abgeschlossen wird?

Vom AG kann der Vertrag mit den üblichn Kündigungsfristen gekündigt 
werden. Ein Kündigung vor Arbeitsantritt kann im Vertragstext 
ausgeschlossen werden, ebenso eine Vertragsstrafe. Falls Du in den 
verbleibenden 2 Monaten für weitere Angebote offen sein möchtest, 
solltest du solche Passagen streichen lassen.

Ein Arbeitsvertrag kann jederzeit, also auch Monate vor dem eigenelichen 
Arbeitsbeginn abgeschlossen werden.

http://www.juraforum.de/ratgeber/arbeitsrecht/arbeitsvertrag-kuendigung-oder-ruecktritt-vor-arbeitsantritt-moeglich

MfG,

von Rick M. (rick-nrw)


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Spa schrieb:
> Ich bin Absolvent und man hat mir eine Stellen angeboten. Arbeitsbeginn
> wäre erst in zwei Monaten. Worauf muss ich nun achten, damit das Ganze
> auch verbindlich ist und es nicht in zwei Monaten heißt "Ätsch"?

Gratulation zur angebotenen Stelle!

Hast Du einen Anlass, das der Arbeitgeber vorher "Ätsch" sagt?
Während der Probezeit kann er das auch tun, ohne Grund.

Falls Du wegen dieser Stelle umziehen mußt, nehme über mind. die 
Probezeit erstmal ein möbliertes Zimmer/Wohnung.

Sonst wurde schon alles geschrieben.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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nemesis... schrieb:
> Erst ab einer Betriebsgröße von 10 Mitarbeitern, was ja im Moment unklar
> ist. In Klitschen gibts dann keine Probezeit, aber auch keinen
> Kündigungsschutz.

Doch, Probezeit kann unabhängig von der Betriebsgröße vereinbart werden, 
auch in Klitschen ist Probezeit legitim.


http://www.sns-anwaelte.de/recht/arbeitsrecht/probezeit.html

MfG,

von nemesis... (Gast)


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Fpga K. schrieb:
> Doch, Probezeit kann unabhängig von der Betriebsgröße vereinbart werden,
> auch in Klitschen ist Probezeit legitim.

Wenn man sich den Luxus erlauben kann, kann man ja diesen AG-Vorteil
verweigern. Warum Nachteile hinnehmen? Die Probezeit wird ja im
allgemeinen als selbstverständlich betrachtet und ist selten
Verhandlungsgegenstand.

IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Wohl eher "keine Ahnung".

Im Alltag kann man immer schlau reden, aber selten hat man die
Möglichkeit mal schnell im Internet zu googlen wenn der Arbeitgeber
auf Annahme drängt oder der alle Trümpfe in der Hand hält.

Fpga K. schrieb:
> http://www.sns-anwaelte.de/recht/arbeitsrecht/probezeit.html

Im befristeten Probearbeitsverhältnis wurde geschrieben, dass
man dann nicht ordentlich kündigen kann, aber nicht für welche
Seite das gilt. Jedenfalls alles nicht so einfach.
In meinem Fall hat sich mein AG auch nicht dran gehalten.
Mangelnde Leistung war nicht der Grund, sondern plötzlicher
Arbeitsmangel.
Im Nachhinein war das von der Firma auch so gewollt. Ein Freelancer
wäre der Firma teurer gekommen, also wurde getrickst.
Firmen sollte mal da keinen Heiligenschein geben, denn den haben
viele gar nicht verdient.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Spa schrieb:
> Ich bin Absolvent und man hat mir eine Stellen angeboten. Arbeitsbeginn
> wäre erst in zwei Monaten. Worauf muss ich nun achten, damit das Ganze
> auch verbindlich ist und es nicht in zwei Monaten heißt "Ätsch"?
>
> Soll ich darauf bestehen, dass der Arbeitsvertrag jetzt unmittelbar
> abgeschlossen wird?
Ja, den dann läuft die Probezeit schon.
Und wenn der pot. AG dir schon mal ein bißche pro Monat über der 
Geringfügikeitsgrenze der Sozialversicherung zahlt, haste für die Zeit 
schon 2Monate in Sl und Rentenversicherung. Auch biste dann 
Krankenversichert!
> Wird da ein verbindlicher Vorvertrag geschlossen und
> der Arbeitsvertrag erst kurz vor Arbeitsbeginn unterschrieben?
Kann sein, komt auf den Vertrag an!

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Spa schrieb:
> Ich bin Absolvent und man hat mir eine Stellen angeboten. Arbeitsbeginn
> wäre erst in zwei Monaten.

Cha-woma M. schrieb:
>> Soll ich darauf bestehen, dass der Arbeitsvertrag jetzt unmittelbar
>> abgeschlossen wird?
> Ja, den dann läuft die Probezeit schon.

???
Wenn man bspw heute (30.5) einen Vertrag unterzeichnet in dem eine 
Anstellung mit Beginn 1.8. festgelegt ist und die ersten 6 Monate als 
Probezeit vereinbart, dann läuft die Probezeit vom 1.8. bis 31.01 und 
nicht bis 29.11..

MfG,

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Fpga K. schrieb:
> Spa schrieb:
>> Ich bin Absolvent und man hat mir eine Stellen angeboten. Arbeitsbeginn
>> wäre erst in zwei Monaten.
>
> Cha-woma M. schrieb:
>>> Soll ich darauf bestehen, dass der Arbeitsvertrag jetzt unmittelbar
>>> abgeschlossen wird?
>> Ja, den dann läuft die Probezeit schon.
>
> ???
> Wenn man bspw heute (30.5) einen Vertrag unterzeichnet in dem eine
> Anstellung mit Beginn 1.8. festgelegt ist und die ersten 6 Monate als
> Probezeit vereinbart, dann läuft die Probezeit vom 1.8. bis 31.01 und
> nicht bis 29.11..
>
> MfG,


Hat der TO irgendwas bzgl. der näheren Fakten zu seinem  zukünftigen 
Arbeitsvertrag, genannt?
Nein!
Da kann alles geantwortete werden!

Und

> Wenn man bspw heute (30.5) einen Vertrag unterzeichnet in dem eine
> Anstellung mit Beginn 1.8. festgelegt ist und die ersten 6 Monate als
> Probezeit vereinbart, dann läuft die Probezeit vom 1.8. bis 31.01 und
> nicht bis 29.11..

Das ist ein Vorvertrag!
Kein Anstellungsvertrag!
Der TO schreibt aber:
>>> Soll ich darauf bestehen, dass der Arbeitsvertrag jetzt unmittelbar
>>> abgeschlossen wird?

Wie sagt schon Prof. Dr. Harald Lesch:
"Sehen kann man was auf den ersten Blik, erkennen, da brauchts schon 
mehr!"

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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nemesis... schrieb:
> Im Alltag kann man immer schlau reden, aber selten hat man die
> Möglichkeit mal schnell im Internet zu googlen wenn der Arbeitgeber
> auf Annahme drängt oder der alle Trümpfe in der Hand hält.

Wenn der Arbeitgeber drängt, so ist wie immer, hier wird mit der 
Überrumpelungstaktik gearbeitet!

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Fpga K. schrieb:
>> Spa schrieb:
>>> Ich bin Absolvent und man hat mir eine Stellen angeboten. Arbeitsbeginn
>>> wäre erst in zwei Monaten.
>>
>> Cha-woma M. schrieb:
>>>> Soll ich darauf bestehen, dass der Arbeitsvertrag jetzt unmittelbar
>>>> abgeschlossen wird?
>>> Ja, den dann läuft die Probezeit schon.
>>
>> ???
>> Wenn man bspw heute (30.5) einen Vertrag unterzeichnet in dem eine
>> Anstellung mit Beginn 1.8. festgelegt ist und die ersten 6 Monate als
>> Probezeit vereinbart, dann läuft die Probezeit vom 1.8. bis 31.01 und
>> nicht bis 29.11..

>> Wenn man bspw heute (30.5) einen Vertrag unterzeichnet in dem eine
>> Anstellung mit Beginn 1.8. festgelegt ist und die ersten 6 Monate als
>> Probezeit vereinbart, dann läuft die Probezeit vom 1.8. bis 31.01 und
>> nicht bis 29.11..
>
> Das ist ein Vorvertrag!
> Kein Anstellungsvertrag!

Quatsch, das ist sehrwohl Arbeitsvertrag, da steht drin ab wann der AN 
die Arbeit antritt, und wie lange die Probezeit läuft.


> Der TO schreibt aber:
>>>> Soll ich darauf bestehen, dass der Arbeitsvertrag jetzt unmittelbar
>>>> abgeschlossen wird?
>
> Wie sagt schon Prof. Dr. Harald Lesch:
> "Sehen kann man was auf den ersten Blik, erkennen, da brauchts schon
> mehr!"

Werd mal richtig wach, die Probezeit läuft mit vereinbarten Beginn der 
Arbeit aber nicht mit Unterzeichnung Arbeitsvertrag. Gegenbeweise können 
gern vorgelegt werden.

MfG,

von Personaler (Gast)


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Was habt ihr bloß andauernd mit der blöden Probezeit?

Probezeit bedeutet  - lediglich und nur  - die Verkürzung der 
Kündigungsfrist von 4 Wochen auf 2 Wochen. Weiter nichts!! In der 
Probezeit kann das AV beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen jederzeit 
schriftlich gekündigt werden.
Ohne vereinbarte Probezeit beträgt die Frist 4 Wochen und geht nur zum 
15. oder Monatsende.

Das ist der einzige Unterschied!

Was ihr sicherlich meint ist der allgemeine Kündigungsschutz. Der tritt 
abhängig von der Betriebsgröße aber erst nach 6 Monaten ein. Unabhängig 
von Probezeit oder keiner Probezeit.

Fazit: Innerhalb der ersten 6 Monate kann auf alle Fälle ohne Grund 
gekündigt werden. Mit Probezeit nur mit verkürzter Frist.

Der besondere Kündigungsschutz ( z.B. bei Schwangerschaft) bleibt in 
allen Fällen davon unberührt.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Fpga K. schrieb:
> Werd mal richtig wach, die Probezeit läuft mit vereinbarten Beginn der
> Arbeit aber nicht mit Unterzeichnung Arbeitsvertrag. Gegenbeweise können
> gern vorgelegt werden.
>
> MfG,
Für den Beginn der Probezeit gilt der Beginn des Arbeitsverhältnis.
Nicht der Tatsächliche Antritt an der Arbeitsstelle.
Z. B. Das Arbeitsverhältnis beginnt am 15.04. am 02.05 ist der erste 
Arbeitstag an der Arbeitsstelle. Die Probezeit beginnt dann mit den 
15.04 !
Noch eine schöne Seite.
http://www.sns-anwaelte.de/recht/arbeitsrecht/probezeit.html
Personaler schrieb:

> Das ist der einzige Unterschied!

Die Probezeit hat aber schon mehr Unterschiede!
Z.B Anspruch auf Urlaub, oder die Kündigungsfrist, wenn im Tarifvertrag 
die Probezeit abweichen von der gesetzlichen Regelung gemacht werden 
(vorallem Dienstleister)!

von nemesis... (Gast)


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Personaler schrieb:
> Das ist der einzige Unterschied!

Nicht der einzige... die fristgerechte Kündigung muss in
der Probezeit nicht begründet werden, danach schon.

Personaler schrieb:
> Der tritt abhängig von der Betriebsgröße aber erst nach 6
> Monaten ein. Unabhängig von Probezeit oder keiner Probezeit.

Daher könne auch Klitschen von der Probezeit profitieren, auch wenn
es keinen Kündigungsschutz gibt.

> Fazit: Innerhalb der ersten 6 Monate kann auf alle Fälle ohne Grund
> gekündigt werden. Mit Probezeit nur mit verkürzter Frist.

...alle Fälle...?
Bei der fristlosen Kündigung gehe ich dagegen, wegen der
besonderen Bedeutung, davon aus, dass die auch begründet
werden muss. Für die Sozialbehörden sicher nicht ganz unwichtig
wenn es um die Frage der schuldhaften Herbeiführung geht.

von Personaler (Gast)


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nemesis... schrieb:
> Personaler schrieb:
>> Das ist der einzige Unterschied!
>
> Nicht der einzige... die fristgerechte Kündigung muss in
> der Probezeit nicht begründet werden, danach schon.
>

Das ist absoluter Stuss und hat nichts mit Probezeit zu tun.
Begründet werden muss eine Kündigung gegenüber dem Betriebsrat, wenn 
einer existiert. Auch unabhängig von der Probezeit!

Begründet werden muss eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht, wenn der AN 
Kündigungsschutzklage erhebt und das KSchG anwendbar ist. Auch 
unabhängig von der Probezeit!


> Personaler schrieb:
>> Der tritt abhängig von der Betriebsgröße aber erst nach 6
>> Monaten ein. Unabhängig von Probezeit oder keiner Probezeit.
>
> Daher könne auch Klitschen von der Probezeit profitieren, auch wenn
> es keinen Kündigungsschutz gibt.
>

Nein. Klitschen ohne KSchG  können sowieso jederzeit ohne Grund 
ordentlich kündigen. Innerhalb einer Probezeit ist das KSchgG in den 
meisten Fällen eh nicht anwendbar, da die Probezeit meist auch innerhalb 
der Wartezeit (nach KSChG) liegt. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen 
Betriebsgröße und Vorteile einer Probezeit.



>> Fazit: Innerhalb der ersten 6 Monate kann auf alle Fälle ohne Grund
>> gekündigt werden. Mit Probezeit nur mit verkürzter Frist.
>
> ...alle Fälle...?
> Bei der fristlosen Kündigung gehe ich dagegen, wegen der
> besonderen Bedeutung, davon aus, dass die auch begründet
> werden muss. Für die Sozialbehörden sicher nicht ganz unwichtig
> wenn es um die Frage der schuldhaften Herbeiführung geht.

Die außerordentliche Kündigung muss auf Nachfrage des Gekündigten (geht 
ja beiderseitig) begründet werden.

Cha-woma M. schrieb:
> Die Probezeit hat aber schon mehr Unterschiede!
> Z.B Anspruch auf Urlaub, oder die Kündigungsfrist, wenn im Tarifvertrag
> die Probezeit abweichen von der gesetzlichen Regelung gemacht werden
> (vorallem Dienstleister)!

Falsch. Urlaubsansprüche richten sich u.a. nach dem BUrlG. Nach §4 
erwirbt der AN den vollen U-Anspruch erst nach einer 6 monatigen 
Wartezeit. Und jetzt wieder das Highlight: unabhängig davon, ob es eine 
Probezeit gibt oder nicht!
Tarifverträge können, abweichend vom BGB die Probezeit regeln, sprich 
die Kündigungsfristen weiter verkürzen. Im Ergebnis ist aber die 
Probezeit immer noch nichts anderes als eine (stärkere) Verkürzung der 
Kündigungsfristen. Weiter nichts.

Die vielen irrigen Annahmen über das Wesen der Probezeit stammen sicher 
auch daher, dass in anderen arbeitsrechtlichen Regelwerken oft 
Wartezeiten für Arbeitnehmeransprüche geregelt sind. Nur sind diese alle 
unabhängig von der Vereinbarung oder Nichtvereinbarung einer Probezeit.

Langsam verstehe ich das mit dem Fachkräftemangel...

von Der Andere (Gast)


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Personaler schrieb:
> Langsam verstehe ich das mit dem Fachkräftemangel...

Personaler schrieb:
> Probezeit bedeutet  - lediglich und nur  - die Verkürzung der
> Kündigungsfrist von 4 Wochen auf 2 Wochen. Weiter nichts!! In der
> Probezeit kann das AV beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen jederzeit
> schriftlich gekündigt werden.
> Ohne vereinbarte Probezeit beträgt die Frist 4 Wochen und geht nur zum
> 15. oder Monatsende.
>
> Das ist der einzige Unterschied!

Dann ist die in den Verträgen zur Kündigung in der Probezeit oft 
anzutreffende Klausel "ohne Angaben von Gründen" also ungültig?

Hast du dazu Belege? Im Internet finde ich auch nur Seiten in denen 
genau dieses Passus als Unterschied zwischen Probezeit und nihct mehr 
Probezeit steht.
Ausserdem finde ich dass der Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen 
kündigen kann, nur der AG muss begründen.

Entweder sind alle diese Seiten im Internet falsch oder

Personaler schrieb:
> Langsam verstehe ich das mit dem Fachkräftemangel...
gilt vor allem für Personaler

von nemesis... (Gast)


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Der Andere schrieb:
> Entweder sind alle diese Seiten im Internet falsch oder

Sicher nicht, aber es ist sicher nicht verkehrt, eine Aussage
zu verifizieren und zu validieren, auch in Wikipedia.

> Personaler schrieb:
>> Langsam verstehe ich das mit dem Fachkräftemangel...
> gilt vor allem für Personaler

Diese Ganoven haben das Gerücht ja in die Welt gesetzt.;-b

Personaler schrieb:
> Falsch. Urlaubsansprüche richten sich u.a. nach dem BUrlG. Nach §4
> erwirbt der AN den vollen U-Anspruch erst nach einer 6 monatigen
> Wartezeit. Und jetzt wieder das Highlight: unabhängig davon, ob es eine
> Probezeit gibt oder nicht!

Soweit ich mal wo gehört oder gelesen habe, kann man aber zwei
Urlaubstage pro Monat in der Probezeit in Anspruch nehmen. Einwände?

von trollololol (Gast)


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> Cha-woma M. schrieb:
>>> Soll ich darauf bestehen, dass der Arbeitsvertrag jetzt unmittelbar
>>> abgeschlossen wird?
>> Ja, den dann läuft die Probezeit schon.
>
> ???
> Wenn man bspw heute (30.5) einen Vertrag unterzeichnet in dem eine
> Anstellung mit Beginn 1.8. festgelegt ist und die ersten 6 Monate als
> Probezeit vereinbart, dann läuft die Probezeit vom 1.8. bis 31.01 und
> nicht bis 29.11..
>
> MfG,


http://cdn.instructables.com/F23/5RX1/GXL6FHS4/F235RX1GXL6FHS4.LARGE.jpg

von Personaler (Gast)


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Der Andere schrieb:
>
>
> Dann ist die in den Verträgen zur Kündigung in der Probezeit oft
> anzutreffende Klausel "ohne Angaben von Gründen" also ungültig?
>

Nein, überflüssig. Solange das Kündigungsschutzgesetz nicht greift, 
brauch im Standard-Normalfall der ordentlichen Kündigung von 
Arbeitsverhältnissen außerhalb des KSchG niemand einen Grund. Es sei 
denn der Betriebsrat muss angehört werden. Nur wird es schon einen Grund 
geben, wenn ein MiA freigesetzt werden soll.

Und in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung greift das KSchG 
sowieso nicht! Die Gründe im Rahmen des KSchG müssen danach allerdings 
qualifiziert sein.
Hier trifft eben praktisch die Wartezeit nach dem KSchG mit der 
Probezeit zusammen, daher die Verständnisprobleme und die Verwirrung.
Noch einfacher gesagt, Wartezeit für Vollurlaub, Wartezeit nach KSchG 
und Probezeit fallen lediglich zeitlich zusammen, beeinflussen sich aber 
nicht.

Was ich sagen will, die Vereinbarung einer Probezeit hat weder Einfluss 
auf Kündigungsgründe, Urlaub oder sonst was. Einziger Effekt ist die 
Verkürzung der Kündigungsfrist. Deutlicher geht´s jetzt nicht mehr. Und 
wer jetzt was anderes bahauptet, möge es mit Primärqellen belegen;-)


> Hast du dazu Belege? Im Internet finde ich auch nur Seiten in denen
> genau dieses Passus als Unterschied zwischen Probezeit und nicht mehr
> Probezeit steht.

Als Jurist brauch man keine Belege aus sekundären Quellen. Das ergibt 
sich aus dem Zusammenspiel arbeitsrechtlicher Vorschriften.

> Ausserdem finde ich dass der Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen
> kündigen kann, nur der AG muss begründen.
>
Ja, ggü seinem BR und erst Recht wenn er im KSchutz Prozess die soziale 
Rechtfertigung der Kündigung beweisen muss.

> Entweder sind alle diese Seiten im Internet falsch oder
>
Nein, sie sind nur sehr allgemein gehalten, damit sie auch ein 
Nichtjurist versteht. Das soll jetzt nicht überheblich klingen, die 
Materie ist wirklich verwirrend. Insbesondere weil hier viele Gesetze 
zusammen spielen. Unser Gesetzgeber hat es seit bestehen der BRD nämlich 
nicht für notwendig gehalten, ein einziges Arbeitsgesetz zu schaffen.

> Personaler schrieb:
>> Langsam verstehe ich das mit dem Fachkräftemangel...
> gilt vor allem für Personaler
 Das stimmt;-)

von Personaler (Gast)


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nemesis... schrieb:
> Der Andere schrieb:

>
> Soweit ich mal wo gehört oder gelesen habe, kann man aber zwei
> Urlaubstage pro Monat in der Probezeit in Anspruch nehmen. Einwände?

Es gibt genau eine Konstellation, in der diese Aussage wahr ist.
Die wäre: Eintritt in der zweiten Jahreshälfte, noch soviel Urlaub dass 
ein Zwölftel davon 2 ergibt.

Für alle anderen Konstellationen trifft diese Aussage nicht zu.

UND DAS HAT NICHTS MIT PROBEZEIT ZU TUN :)

von Personaler (Gast)


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eine fällt mir noch ein:
Befristung für >=6 Monate. Da darf auch Teilurlaub genommen werden. Und 
1/12 muss wieder 2 ergeben. Unabhängig von der Probezeit natürlich ;-)

von Personaler (Gast)


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<= (kleiner gleich) sollte das heißen

von Zocker_50 (Gast)


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> Autor: Spa (Gast)
> Datum: 29.05.2016 10:49

> Soll ich darauf bestehen, dass der Arbeitsvertrag jetzt unmittelbar
> abgeschlossen wird?

Natürlich.

Du hast doch nichts zu verschenken.

Obwohl der Arbeitsvertrag erst rechtskräftig ist wenn du ihn angetreten
hast.

von Karl (Gast)


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nemesis... schrieb:
> Nach §4
>> erwirbt der AN den vollen U-Anspruch erst nach einer 6 monatigen
>> Wartezeit

nemesis... schrieb:
> oweit ich mal wo gehört oder gelesen habe, kann man aber zwei
> Urlaubstage pro Monat in der Probezeit in Anspruch nehmen. Einwände?

Da waren sie wieder die Fachkräfte. 2 <= voller Urlaubsanspruch.

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