Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Schon vor Vertragsbeginnen anfangen zu arbeiten - unbezahlt.


von Buntmetall (Gast)


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Ich bin Absolvent und habe in Rheinland-Pfalz ein Stelle gefunden. Passt 
gut zu dem, was ich im Studium gemacht habe und die Bezahlung ist in 
Ordnung. Ich habe am Freitag den Arbeitsvertrag unterzeichnet. 
Starttermin ist Mitte Juli.

Soweit war alles gut, hatte mich schon gefreut und jetzt kommts: Nachdem 
ich den Vertrag unterschrieben hatte, haben wir uns noch über den 
weiteren Ablauf unterhalten. Dabei hat man mir zu verstehen gegeben, 
dass man sich freuen würde, wenn ich schon ein paar Wochen vorher 
anfangen würde zu arbeiten - UNBEZAHLT! Also bevor der offizielle 
Vertrag beginnt. Ich sollte doch einfach vorher schon mal ein, zwei Tage 
vorbeikommen und mir das ganze anschauen und vielleicht würde ich das 
ganze so spannend finden, dass ich gleich die drei, vier Wochen bis zum 
offiziellen Start arbeite...

Ich muss ehrlich sagen, ich bin seitdem geflasht! Mir fehlen echt die 
Worte. Ich bin mir ehrlich nicht sicher, ob die noch ganz sauber ticken 
oder ich die vielleicht falsch verstanden habe.

Auf der anderen Seite habe ich auch etwas Sorge. Nämlich davor, dass die 
meinen Arbeitsvertrag direkt mit der zwei Wochen Frist der Probezeit 
kündigen, wenn ich das nicht mache. Was ich definitiv auch nicht tun 
werde.

Vorschläge, wie man das diplomatisch löst?

von Stempelkissen (Gast)


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Unbezahlt arbeiten - bist du verrückt?
Wenn du das machst, werden sie dich immer wieder zum Affen machen.

von Buntmetall (Gast)


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Stempelkissen schrieb:

> Unbezahlt arbeiten - bist du verrückt?
> Wenn du das machst, werden sie dich immer wieder zum Affen machen.

Eben, dass denke ich mir auch. Es sträubt sich auch alles in mir gegen 
so eine Unverschämtheit. Auf der anderen Seite will ich das nicht 
verlieren. Ich habe ein paar Monate suchen müssen, um was zu finden und 
war eigentlich soweit glücklich mit allem anderen in Bezug auf die 
Stelle.

von F. F. (foldi)


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Fragen hilft weiter.
Frag doch einfach, ob die dir diese Wochen entsprechend deinem Gehalt 
bezahlen werden.
Wenn nicht, dann sagst du denen klar, dass dein Bäcker dir die Brötchen 
Wochen vorher auch nicht kostenlos gibt.

von Buntmetall (Gast)


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Diplomat schrieb im Beitrag #4612461:

> Sieh mal dort nach, wo die Stelle ausgeschrieben war. Bestimmt existiert
> die identische oder fast identische Stellenanzeige noch. Die nehmen
> einfach jeden Monat einen neuen Dummen, lassen ihn für umme arbeiten und
> feuern ihn vor dem ersten Lohn.

Nein. Die Stellenanzeige ist nicht mehr online. Definitiv.

Ich will auch nicht behaupten, dass die mir das abnötigen wollen, aber 
es kam ziemlich schräg rüber und ich bin im Moment echt verunsichert. 
Allerdings kam das Ganze auch nicht vom Chef sondern von so einem 
Personalbimbo.

von Oldie (Gast)


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Buntmetall schrieb:
> Eben, dass denke ich mir auch. Es sträubt sich auch alles in mir gegen
> so eine Unverschämtheit.

Richtig! Mir auch.


Bin nun 18 Jahre im Job. Leute, lasst so einen Scheiss bleiben, sowas 
wird schneller zu Regel als es die Ausnahme bleibt.

Unbezahlt vorher anfangen? Lieber neue Stelle suchen und denen die 
Rechnung präsentieren.

In welche Bereich ist diese Firma denn anzusiedeln? War vor einiger Zeit 
auch noch in Rheinland-Pfalz beschäftigt. Wenn du nichts sagen willst, 
kein Problem damit.

von M.N. (Gast)


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Der Zoll interssiert sich sicher fur Schwarzarbeit

von Buntmetall (Gast)


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Oldie schrieb:

> Wenn du nichts sagen willst,
> kein Problem damit.

Lieber nicht. Hier lesen echt eine Menge Leute mit.

Es wäre für mich O.K. ein paar Wochen vor Beginn mal einen oder zwei 
Tage hinzugehen und mir das ganze anzuschauen, so dass ich weiß, was 
mich erwartet. Dann kann ich mich zu Hause etwas vorbereiten und 
erscheine am ersten Tag - als Absolvent - nicht vollkommen Ahnungslos.

von Buntmetall (Gast)


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M.N. schrieb:

> Der Zoll interssiert sich sicher fur Schwarzarbeit

Das habe ich mich auch gefragt. Im Grunde wäre das ja ein Praktikum und 
da wäre der Mindestlohn fällig.

von Klugscheisser (Gast)


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Freundlich, aber bestimmt ablehnen. Du hast schon was vor, bist aber 
gern bereit, am letzten Tag vor Arbeitsbeginn noch mal reinzuschauen und 
letzte Details der Arbeitsaufnahme zu besprechen. Hat trotz ü50 bei 
meinem jetzigen AG funktioniert. Sie versuchen es, wenn es nicht klappt, 
auch gut.

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Buntmetall schrieb:
> Ich will auch nicht behaupten, dass die mir das abnötigen wollen, aber
> es kam ziemlich schräg rüber und ich bin im Moment echt verunsichert.

Wenn Du "verunsichert" ein wenig schüttelst, wird sofort "unversichert" 
draus. Das bist Du nämlich wenn Du vor Vertragsbeginn dort werkelst!

von Buntmetall (Gast)


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Diplomat schrieb im Beitrag #4612498:

> Du machst eher den Eindruck, als ob du auch noch Monate nach der
> Einarbeitung völlig ahnungslos bist. So doof kann man gar nicht sein,
> ernsthaft auf solche Ideen zu kommen.

Wieso?

von Johannes O. (jojo_2)


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Kurz vorbeischauen für 1-2 Tage: Find ich in Ordnung, würde ich auch 
machen. Aber weniger, um selbst etwas zu leisten, sondern mehr um die 
Kollegen schonmal kennen zu lernen bzw. die relevanten Themen zu 
erfahren. (oder sogar noch kurzfristig abzuspringen, wenns ein Saftladen 
ist... Ja, ich kenn solche Fälle, wo das sehr hilfreich war! (nicht bei 
mir, sondern bei anderen Leuten))


Ein paar Wochen zuvor arbeiten? NEIN.
Mehrere Möglichkeiten:
Ungefährlich: "Ja ich schaue gerne einen Tag vorbei, aber ab X.Y. bin 
ich erstmal im Urlaub!"
Riskanter, mit klarer Ansage: "Leider ist mir das Risiko zu hoch, 
unversichert zu arbeiten"
Mein Favorit: "Oh, sehr gerne, hab auch schon früher Zeit! Können Sie 
mir bitte den geänderten Vertrag zukommen lassen?"

Kurz gesagt: Ich würde da nicht vorsichtig vorgehen. Wenn sie JETZT 
schon wollen, dass du dich zum Affen machst, dann brauchst du da erst 
gar nicht anfangen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne 
Ende.
Ein seriöser Arbeitgeber würde so etwas nicht tun. Eine freundliche 
Einladung "schauen sie doch einfach mal kurz vorbei!" würde ich nicht 
ausschlagen, alles andere ist also unverschämt.

Behalte eines im Kopf, was vergessen Studenten recht gerne bzw. haben es 
an der Uni anders erlebt: DU KANNST WAS. DU BIST KEIN BITTSTELLER MEHR! 
Die Firma will was VON DIR! Und zwar deine Arbeitsleistung. Und dafür 
muss es Geld geben.
(Freche Antwort auf so ein Angebot: "Nein, leider habe ich keine Zeit 
schon vorher zu arbeiten. Aber ich würde mich freuen, wenn sie mir 
dennoch schon vor Vertragsbeginn mein Gehalt zahlen!")

von Buntmetall (Gast)


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Johannes O. schrieb:

> die relevanten Themen zu
> erfahren.

Das und nichts anderes. Dann kann man sich vielleicht nochmal in die ein 
oder andere Sache zu Hause einlesen oder Einarbeiten und macht zum Start 
ein bessere Figur. Also vor dem Hintergrund, dass man Absolvent ohne 
Praxiserfahrung ist.

von nemesis... (Gast)


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Johannes O. schrieb:
> Ein seriöser Arbeitgeber würde so etwas nicht tun.

Zeig mal einen seriösen Arbeitgeber. Da gilt nämlich, wo kein Kläger...
(und wo soll der her kommen in bestehenden Beschäftigungsverhältnissen).
Jedenfalls hat jeder AG, bei den ich mal angestellt war, auch Dreck am 
Stecken. Sicher kann man bei entsprechender Beweislage klagen, aber
ganz so einfach wird das einem auch nicht gemacht. Außerdem klagt man
sich einen Ruf an, den man nie wieder los wird, dank Arbeitszeugnisse
und Lebenslauf (der Begriff ist schon obszön). Bosse brauchen nämlich
keinen offenlegen, obwohl es gerechter wäre. ;-b

Johannes O. schrieb:
> DU BIST KEIN BITTSTELLER MEHR!

Falsch, als Bewerber um eine abhängige Beschäftigung bist du immer
ein Bittsteller, sonst müssten die Jobs ohne diese ganzen Fisimatenten
annehmbar sein, also ohne jedes Vorstellungsgespräch, bzw. Entscheidung
eines Firmengurus usw.
In Wirklichkeit sind es nämlich keine Stellenangebote, sondern
ein Lockruf, mehr nicht. Das Ganze kehrt sich im Verfahrensablauf
nämlich um und wird zum Angebot durch den Bewerber, dass der
Arbeitgeber dann annehmen kann oder nicht. Trick 17. ;-b

Johannes O. schrieb:
> Und dafür
> muss es Geld geben.

Zumindest den Mindestlohn, wenn gearbeitet wird.
Eine Besichtigungsaktion (berufsorientiertes Praktika) dagegen
unterliegt nicht dem Mindestlohn.
Siehe: Wikipedia

Buntmetall schrieb:
> Dann kann man sich vielleicht nochmal in die ein
> oder andere Sache zu Hause einlesen oder Einarbeiten und macht zum Start
> ein bessere Figur. Also vor dem Hintergrund, dass man Absolvent ohne
> Praxiserfahrung ist.

Und wie liest man sich in praktische Tätigkeiten ein? Gewöhnlich hat
man es schon gelernt und kann es oder man lernt es learning by doing
on the Job.

Vernunft schrieb im Beitrag #4612521:
> Betont ganz schön oft dass er Absolvent ist ;) Hohe
> Tollwahrscheinlichkeit.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Story frei erfunden ist, bei der
Rechtslage sehe ich genauso. Da ist einer wirklich kreativ mit
solchen Geschichten.
Kleiner (Arbeits-)unfall in der Firma und Berufsgenossenschaft
sagt dann zu Recht ätsch, kein Versicherungsschutz, dann muss die
Firma zahlen, evtl. sogar ne BU-Rente.
So dumm kann eigentlich keine Firma sein, allerdings...

...heute im Radio gehört: Frau war Jahrelang für 100Euro Lohn voll
beschäftigt. Hat vor dem Arbeitsgericht (kann auch Bundes-) 50k€
zugesprochen bekommen.

von verarbeitendes Gewerbe (Gast)


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> So dumm kann eigentlich keine Firma sein, allerdings...

Du würdest Dich wundern, was ich schon alles gehört habe. Zahllose 
Studenten arbeiten etliche Tage schon mals kostenlos in normalen 
Tätigkeiten, damit sie später ein Praktikum bekommen. Wer als Absolvent 
nicht ein Praktikum gemacht hat, bekommt keine Stelle. So lief das.

Die Firmen haben das jahrelang so gemacht und hielten sich für schlau! 
Haben die dummen Leute ausgenutzt!

Ich würde den Vertrag unterschreiben und nach 3 Jahren kündigen und die 
andere Zeit mit einfordern. Gfs mit Anwalt. Die müssen das bezahlen. 
Zudem ist es illegal.

von oszi40 (Gast)


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Johannes O. schrieb:
> Kurz vorbeischauen für 1-2 Tage: Find ich in Ordnung, würde ich auch

Wir kennen nicht alle Einzelheiten. Evtl. hat sein "Vorarbeiter" bald 4 
Wochen Urlaub in Amerika und kann sonst die Sachen nicht an ihn 
übergeben? Jedenfalls wäre mal zu erforschen ob es überhaupt einen 
Vorgänger für diese Stelle gab. Evtl. ist die ganze Firma nur ein 
Drehtürgeschäft? Aber ohne Geld unversichert Wochen arbeiten???

von Buntmetall (Gast)


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nemesis... schrieb:

> Und wie liest man sich in praktische Tätigkeiten ein? Gewöhnlich hat
> man es schon gelernt und kann es oder man lernt es learning by doing
> on the Job.

Für alles was der Ingenieur macht ist theoretisches Grundlagenwissen die 
Voraussetzung. Da kann man sich sehr wohl nochmal einarbeit. Du wirst 
wohl auch nicht mehr alles aus dem Studium komplett drauf haben.

von oszi40 (Gast)


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Buntmetall schrieb:
> Da kann man sich sehr wohl nochmal einarbeit. Du wirst
> wohl auch nicht mehr alles aus dem Studium komplett drauf haben.

Was nützt Dir die Theorie aus dem Studium wenn Du nicht mal ein 
5V-Netzteil dafür im Lager findest? Feinheiten wird man immer vor Ort 
erfragen.

von Da D. (dieter)


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nemesis... schrieb:
> Zeig mal einen seriösen Arbeitgeber.

Hat Michael S. nicht eigentlich Hausverbot? Oder hab ich das falsch in 
Erinnerung?

von Buntmetall (Gast)


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Diplomat schrieb im Beitrag #4612720:

> Für das TO trifft das aber nicht zu. Es kann nichts.

Ne klar, 10 Semester Studium und nichts gelernt. Wirklich GAR NiCHTS.

> Und das Absolvent muss erst mühsam angelernt werden. Es will
> etwas vom Arbeitgeber, nämlich Geld.

Wofür braucht man eigentlich das Studium deiner Meinung nach, wenn die 
Einarbeitung sowieso alles ist?

Übrigens ist alleine mein Abschluss schon etwas wert. Es erweckt bei den 
Kunden auf jeden Fall mehr vertrauen, wenn einer mit Ingenieurabschluss 
das Projekt bearbeitet hat, als wenn es der Hausmeister war.

von Buntmetall (Gast)


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Diplomat schrieb im Beitrag #4612776:

> Normalerweise lernt man im Studium wichtige Dinge. Das ist in deinem
> Fall wohl schiefgegangen

Beleidigung.

> Wenn du das so siehst, kannst du dir darauf ja gerne einen runterholen.

Beleidigung.

Es zwingt dich übrigens niemand in diesem Thread zu lesen und zu posten. 
Oder ist das neurotisch?

von oszi40 (Gast)


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Schon Goethe meinte: "Mit dem Wissen wächst der Zweifel."

von Name (Gast)


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Ich würde auch nicht unbezahlt arbeiten. Wozu gehst du denn Arbeiten? 
Richtig: Zum Geld verdienen. Und nicht zum Zeitvertreib.

Davon abgesehen glaube ich auch nicht, dass es legal ist (Mindestlohn), 
ich weiß es allerdings nicht genau.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Buntmetall schrieb:
> Vorschläge, wie man das diplomatisch löst?

Mann, du stellst fragen?
Wer war denn in der Hütte und hat unterschriben?
Wer kennt den Firmemnnamen?
Was wissen wir sonst noch?
Nix!

Aber wir sollen da Vorschläge machen "...wie man das diplomatisch 
löst?...!

Ich rate dir:
Geh hin und laß dich verarschen!
Was anderes hat`s du nicht verdient!

alles klar?

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Buntmetall schrieb:
> Diplomat schrieb:
>
>> Sieh mal dort nach, wo die Stelle ausgeschrieben war. Bestimmt existiert
>> die identische oder fast identische Stellenanzeige noch. Die nehmen
>> einfach jeden Monat einen neuen Dummen, lassen ihn für umme arbeiten und
>> feuern ihn vor dem ersten Lohn.
>
> Nein. Die Stellenanzeige ist nicht mehr online. Definitiv.

So, dann haben die die Stelle schon gestrichen.
Bevor du angefangen hast!

von Wurzelpeter (Gast)


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Selbst azubis bekommen am ersten Arbeitstag Geld. Und da sind 100% 
einfach nur unproduktiv.
Lass dich ned verarschen.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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oszi40 schrieb:
> Johannes O. schrieb:
>> Kurz vorbeischauen für 1-2 Tage: Find ich in Ordnung, würde ich auch
>
> Wir kennen nicht alle Einzelheiten. Evtl. hat sein "Vorarbeiter" bald 4
> Wochen Urlaub in Amerika und kann sonst die Sachen nicht an ihn
> übergeben?

Was würde die Firma davon abhalten den TO dann einige Tage früher 
einzustellen und ihn für die Übergabe zu bezahlen?

Wenn wir davon ausgehen dass die Geschichte stimmt, dann stellt sich für 
mich folgende Frage:

Ist nur der Personaler so ein Wichser oder ist das Firmenkultur? I

Ist nur der Personaler so ein Wichser kann man ein paar Jahre in der 
Firma verbringen und hat vermutlich nur gelegentlich Probleme (bei 
Gehaltserhöhungen, Sonderurlaub, usw.). Also nichts ungewöhnliches.

Ist das Firmenkultur, also in der Firma gängiges Arschlochverhalten, 
dann gute Nacht.

Ich würde mich weiter auf dem Arbeitsmarkt umsehen ob sich nicht etwas 
Besseres findet. Nur wenn sich nicht findet würde ich die Stelle nehmen 
und pünktlich am ersten Arbeitstag, und keine Minute früher, erscheinen. 
Was soll schon passieren? Ist die Firma ein Drecksladen hat man noch 
genug Zeit vor sich den Drecksladen zu erleben und ist froh nicht vier 
weitere Wochen umsonst für den Drecksladen gearbeitet zu haben.

Meine Ausrede, wenn eine eingefordert wird, wäre dass man den ganzen 
Umzug, den Papierkram mit der Uni usw. erledigen muss und es noch Ärger 
mit dem alten Vermieter und Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung 
gibt.

von Karl (Gast)


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Buntmetall schrieb:
> Soweit war alles gut, hatte mich schon gefreut und jetzt kommts: Nachdem
> ich den Vertrag unterschrieben hatte, haben wir uns noch über den
> weiteren Ablauf unterhalten. Dabei hat man mir zu verstehen gegeben,
> dass man sich freuen würde, wenn ich schon ein paar Wochen vorher
> anfangen würde zu arbeiten - UNBEZAHLT! Also bevor der offizielle
> Vertrag beginnt. Ich sollte doch einfach vorher schon mal ein, zwei Tage
> vorbeikommen und mir das ganze anschauen und vielleicht würde ich das
> ganze so spannend finden, dass ich gleich die drei, vier Wochen bis zum
> offiziellen Start arbeite...

Da macht einer einen Scherz, der andere versteht es nicht und fängt 
gleich an im µC.net Forum an zu heulen. Die anderen sozial 
minderbemittelten Forenteilnehmer riechen sofort eine Verschwörung der 
Arbeitgeber und raten zur sofortigen Kündigung, Selbstmord aus Angst vor 
dem Tod.

von nemesis... (Gast)


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Hannes J. schrieb:
> Meine Ausrede, wenn eine eingefordert wird, wäre dass man den ganzen
> Umzug, den Papierkram mit der Uni usw. erledigen muss und es noch Ärger
> mit dem alten Vermieter und Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung
> gibt.

Glücklicherweise gilt vor Vertragsbeginn das Weisungsrecht des AG noch
nicht, also muss man sich keine Entschuldigung ausdenken.
Sofern die Story stimmt ist das nur der Versuch fest zu stellen
ob der TO ein Weichei ist oder Cochones in der Hose hat.
Außerdem kann man dann Arbeitnehmer eher erpressen, z.B.
schwarz zu arbeiten oder schlimmeres. Mein Vermieter hat das
auch versucht, bin aber nicht drauf eingegangen. Zum Glück, denn
was der sich über die Jahre so erlaubt hat, darf man gar nicht
erzählen. Das würde keiner glauben.

Buntmetall schrieb:
> Beleidigung.

Allenfalls ein Demütigung.

Buntmetall schrieb:
> vertrauen

Vertrauen könnte man dir, wenn du die Klein-/Großschreibung als
Absolvent wie erwartet beherrschen würdest. Da das nicht der Fall
ist, kann man wohl davon ausgehen, dass du nur ein Troll bist.

von Thomas1 (Gast)


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5 Jahre Praktikum. Nun gibt es endlich Geld. Dieser kranke Arbeitsmarkt 
macht Menschen kaputt.

http://www.spiegel.de/karriere/berufsstart/muenchen-fuenf-jahre-praktikum-50-000-euro-fuer-klaegerin-a-1097496.html

von Dr. A. Fissur (Gast)


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Buntmetall schrieb:
> Vorschläge, wie man das diplomatisch löst?

da gibt's keine Diplomatie, vergiss den Laden, such Dir was anderes.

von GreenIslander (Gast)


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Das vor Vertragsbeginn anfangen zu arbeiten birgt noch ein weiteres 
Problem. Die Unfallversicherung. Was ist wenn du einen Arbeitsunfall 
hast?

von Migelchen (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Mann, du stellst fragen?
> Wer war denn in der Hütte und hat unterschriben?
> Wer kennt den Firmemnnamen?
> Was wissen wir sonst noch?
> Nix!
>
> Aber wir sollen da Vorschläge machen "...wie man das diplomatisch
> löst?...!
>
> Ich rate dir:
> Geh hin und laß dich verarschen!
> Was anderes hat`s du nicht verdient!
>
> alles klar?

Wer etwas verdient hat, kannst du wohl schlecht einschätzen.
Dein Beitrag ist auf jedenfall ein Beispiel wie man Probleme auch 
undiplomatisch "lösen" könnte. Zumindest will die Gegenseite dann wohl 
nichts mehr mit einem zu tun haben.

Cha-woma M. schrieb:
> So, dann haben die die Stelle schon gestrichen.
> Bevor du angefangen hast!

Ja... vielleicht, da die Firma nun jemanden gefunden haben, der den 
Vertrag unterschrieben hat... man man man... ^^


nemesis... schrieb:
> Vertrauen könnte man dir, wenn du die Klein-/Großschreibung als
> Absolvent wie erwartet beherrschen würdest. Da das nicht der Fall
> ist, kann man wohl davon ausgehen, dass du nur ein Troll bist.

Ich weiß nicht woher es kommt, dass ständig (oftmnals einfach pauschal) 
Threads und Beiträge grundlos als Trolling betitelt werden, nur weil 
einer beim Schreiben mit den Fingern manchmal schneller ist, als die 
Augen es mitlesen. Es ist hier auch nur ein Forum und niemand ist hier 
ein Musterbeispiel für eine perfekt Grammatik oder Rechtschreibung...

Ich werde auch manchmal ungeduldig, wenn man sich Mühe mit den Antworten 
für den TO gibt und es dann entweder keine Antworten mehr gibt oder der 
TO scheinbar nur Nebenschauplätze schaffen möchte und nicht auf Beiträge 
eingeht.  (DAS geht für mich in die Richtung "trollen")

Das ist hier aber ja nicht gerade der Fall.
Der TO provoziert nicht und schrieb auch mit.
Aus meiner Sicht ist das noch alles in Ordnung.

@Buntmetall:

Ich würde mich da einigen Vorrednern anschließen und deinem Arbeitgeber 
sagen, dass du auf das Angebot der ein zwei Tage eingehen würdest(macht 
zum reinschnuppern sogar Sinn).
Den Vorschlag da aber länger unbezahlt vorher zu arbeiten würde ich 
gleich ablehnen, da du halt nicht versichert bist, es illegal ist (Zoll, 
Schwarzarbeit) und (mein persönliches Empfinden) gerne noch die vorerst 
letzte längere Freizeit genießen möchte.
Soviel Freizeit wie man halt in der Zeit hat.
Mit dem Umzug und der ganzen Amtsgänge geht schonmal einiges an Zeit 
verloren.

Ich würde höflich ablehnen mit dem Hinweis, dass du für deinen 
Arbeitsplatz hier im vornherein einfach noch viele Vorbereitungen zu 
treffen hast.
(Die Ausrede tut keinem weh und ist auch nicht weit hergeholt)

Solltest du widererwarten doch die Zeit und lUst haben vorher 
anzufangen, würde ich, wie bereits oben erwähnt, eine geänderten 
Arbeitsvertrag erfragen, damit du gesetzlich und versicherungstechnisch 
auf der "sichernen" Seite stehst.


Gruß
Migelchen

von Nils P. (torus)


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Da gibt es noch eine rechtliche Komponente, die zu beachten ist:

Szenario: Arbeitnehmer kündigt sein Arbeitsverhältnis bei Firma A um den 
Job zu wechseln. Seinen Resturlaub nimmt er am Ende seines 
Arbeitsverhältnisses. Sagen wir mal drei Wochen.

Fängt der Arbeitnehmer jetzt vorzeitig an bei Firma B zu arbeiten, so 
tut er dies in der Urlaubszeit, die noch von Firma A bezahlt ist, und 
dieser kann Dir dann nach §8 des Bundesurlaubsgesetzes einen Strick 
draus drehen. Zudem kann der Arbeitgeber A das Gehalt einfordern. Das 
der Arbeitnehmer für Lau gearbeitet hat ist ja nicht sein Problem.

Buntmetall würde ich raten genau so zu argumentieren: Sag halt, das die 
Zeit sich mit der Urlaubszeit deines Studentenjobs überschneidet und es 
deshalb rechtlich leider nicht möglich ist.


Übler sieht es aus, wenn Du ALG1 oder Harz4 beziehst. Fängst Du 
vorzeitig an zu arbeiten und sagst dem Amt nicht Bescheid (du willst ja 
Geld bekommen), dann begehst Du Sozialbetrug. Das für Lau gearbeitet 
wurde ändert nichts daran, das das Arbeitsverhältnis vorzeitig begann.


Ist sehr fischig das ganze. Es wirft kein gutes Licht auf die Firma.

von radiostar (Gast)


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Buntmetall schrieb:
> Vorschläge, wie man das diplomatisch löst?

Du kontaktierst Deinen zukünftigen Vorgesetzten und erzählst ihm, was 
der Personalfuzzi vorgeschlagen hat. Dann heuchelst Du erst mal großes 
Interesse an der Idee. Und dann erwähnst Du, daß Du aber Geld zum Leben 
brauchst und dieses auch irgendwo herkommen muß. Und dann würde ich mal 
vorsichtig nachfragen, wie die Berufsgenossenschaft das sieht, wenn 
rauskommt, daß Du da unversichert arbeitest.

Evt. arbeitet der Personaler dann schon woanders, wenn Du Deine Stelle 
antrittst...

von Pandur S. (jetztnicht)


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Oder sag doch einfach, du seist aus Geldmangel mit Burger flippen, 
Restaurantionsjobs und Zeitungen vertragen beschaeftigt ...
Die kranke Oma brauche Unterstuetzung, deine 4 kinder, und so ...

Bei einem 500'er pro Woche saehe es anders aus.

: Bearbeitet durch User
von Jeje (Gast)


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Schon allein aus versicherungstechnischen Gründen würde ich das nicht 
machen. Am Ende baust du einen Unfall, bist schwerbehindert und keiner 
kommt dafür auf.

von Daniel (Gast)


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Tönt nach einem Missverständnis... oder wurde explizit gesagt dass du 
unbezahlt arbeiten sollst? Meine würde man mich Fragen ob ich früher die 
Stelle anzutretten würde, würde ich gar nicht auf die Idee kommen, dass 
man erwartet das unbezahlt zu machen, wäre ja bescheuert...

von Buntmetall (Gast)


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Daniel schrieb:

> oder wurde explizit gesagt dass du
> unbezahlt arbeiten sollst?

Nein.

von Mark B. (markbrandis)


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Buntmetall schrieb:
> Daniel schrieb:
>
>> oder wurde explizit gesagt dass du
>> unbezahlt arbeiten sollst?
>
> Nein.

Das steht aber im Eröffnungsposting so drin.

von Buntmetall (Gast)


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Mark B. schrieb:

> Das steht aber im Eröffnungsposting so drin.

Da steht, man hat es mir zu verstehen gegeben.

von Migelchen (Gast)


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Buntmetall schrieb:
> Mark B. schrieb:
>
>> Das steht aber im Eröffnungsposting so drin.
>
> Da steht, man hat es mir zu verstehen gegeben.

Man muss ich jetzt nicht an Wortklaubereien aufhängen, aber auch wenn 
man es dir "zu verstehen" gegeben hat, kostenlos bei denen vorher zu 
arbeiten, ändert das ja nichts an den vorangegangenen Vorschlägen, wie 
man darauf reagieren könnte / sollte.

Gruß
Migelchen

von Dieter F. (Gast)


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Buntmetall schrieb:
> Ich bin Absolvent und habe in Rheinland-Pfalz ein Stelle gefunden. Passt
> gut zu dem, was ich im Studium gemacht habe und die Bezahlung ist in
> Ordnung. Ich habe am Freitag den Arbeitsvertrag unterzeichnet.
> Starttermin ist Mitte Juli.

Absolvent von was? Wenn Du studiert hast solltest Du einen 
Anstellungsvertrag bekommen (und keinen Arbeitsvertrag) - klingt schon 
fast trollig.

Vorher Arbeiten ohne Vertrag ist schon Versicherungstechnisch (incl. 
Berufsgenossenschaft) nicht empfehlenswert.

Du kannst ja anbieten, den Vertragsbeginn entsprechend vorzuverlegen ...

von Migelchen (Gast)


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Dieter F. schrieb:
> Absolvent von was? Wenn Du studiert hast solltest Du einen
> Anstellungsvertrag bekommen (und keinen Arbeitsvertrag) - klingt schon
> fast trollig.

Wieso ?
Er wird doch als normaler Arbeitnehmer angestellt.
Hat also nichts mit geringfügiger BEschäftigung geschweige denn mit 
einer Vorstandsstelle / CEO zu tun. :D

von Dieter F. (Gast)


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Migelchen schrieb:
> Er wird doch als normaler Arbeitnehmer angestellt.
> Hat also nichts mit geringfügiger BEschäftigung geschweige denn mit
> einer Vorstandsstelle / CEO zu tun. :D

Nö, aber als Angestellter und nicht als Arbeiter. Aber da bin ich lt. 
Internet wohl auf dem Holzweg ... und nehme alles zurück (obwohl ich es 
anders kenne - ich habe auch als "Arbeiter" gearbeitet).

von Migelchen (Gast)


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Dieter F. schrieb:
> Nö, aber als Angestellter und nicht als Arbeiter. Aber da bin ich lt.
> Internet wohl auf dem Holzweg ... und nehme alles zurück (obwohl ich es
> anders kenne - ich habe auch als "Arbeiter" gearbeitet).

Ich musste das auch erst nachlesen, weil ich mir nicht sicher war.
Denn der Wortlaut "Angestellter" impliziert ja einen 
"Angestelltenvertrag".
Wie immer in der Bürokratie darf man wohl nichts wörtlich nehmen. :D

von Personaler (Gast)


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Jeje schrieb:
> Schon allein aus versicherungstechnischen Gründen würde ich das nicht
> machen. Am Ende baust du einen Unfall, bist schwerbehindert und keiner
> kommt dafür auf.

Wieso lassen sich Leute, die keinerlei Ahnung vom 
Sozialversicherungsrecht heben, zu solchen Aussagen hinreißen?

Einer plappert es vor, alle anderen plappern es nach, keiner versteht 
etwas davon.

Tritt der TO das Arbeitsverhältnis eher an, so ist er in diesem AV auch 
gesetzlich unvallversichert, unabhängig von der Vergütung!! Denn es 
handelt sich um ein Arbeitsverhältnis. Selbst wenn man es als Praktikum 
einstufen würde, wäre er ges. unfallversichert.

... und selbst der Schwarzarbeiter ist gesetzlich unfallversichert!

So, dass dürft ihr jetzt nachplappern.

von Personaler (Gast)


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Dieter F. schrieb:
> Nö, aber als Angestellter und nicht als Arbeiter. Aber da bin ich lt.
> Internet wohl auf dem Holzweg ... und nehme alles zurück (obwohl ich es
> anders kenne - ich habe auch als "Arbeiter" gearbeitet).

Die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten sind doch schon 
seit gefühlten 100 Jahren beerdigt! Lediglich die Begriffe existieren 
noch.

Der Fachbegriff heißt übrigens "Arbeitnehmer".
Es gibt auch weder Lohn für die einen noch Gehalt für die anderen, 
sondern Arbeitsentgelt für alle..

von Personaler (Gast)


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radiostar schrieb:
> Und dann erwähnst Du, daß Du aber Geld zum Leben
> brauchst und dieses auch irgendwo herkommen muß. Und dann würde ich mal
> vorsichtig nachfragen, wie die Berufsgenossenschaft das sieht, wenn
> rauskommt, daß Du da unversichert arbeitest.

Die Frage, ob der Beschäftigte gesetzlich unfallversichert ist, 
entscheidet nicht der Arbeitgeber! Das Ding heißt "Gesetzliche 
Unfallversicherung" weil die Versicherteneigenschaft von Gesetzes wegen, 
also quasi von selbst eintritt und sich praktisch auf alle abhängig 
Beschäftigten erstreckt!

Spaßenshalber darf mal im §2 SGB VII geschmökert werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/BJNR125410996.html#BJNR125410996BJNG023300000

von Migelchen (Gast)


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Personaler schrieb:
> So, dass dürft ihr jetzt nachplappern.

http://www.fehler-haft.de/wissen/dass-oder-das.html

Kleiner Seitenhieb, wenn man seinen Fehler schon markiert, aber nicht 
korrigiert. ^^


Bezüglich des Themas:

Du hast schon Recht bezüglich der "eingeschränkten" Versicherung.
Denn beispielsweise eine Krankenversicherung wird mit Sicherheit erst 
nach einigen Gerichtsrunden ein kleinen Teil zahlen.
Denn zur Schwarzarbeit gehört ja nicht nur der AG.
Und wenn dir als AN etwas passiert, hast du es mitverschuldet.

Unfallversicherung ist eine Sache. Selbst die wird sich diesen Umstand 
erstmal anschauen. Wenn sich dieser Unfall hätte vermeiden können, 
werden diese auch meckern.


Gerade weil man merkt, dass es viel Diskussionsstoff zu diesem 
potentiell gehaltslosen Vorarbeiten gibt, merkt man, dass dieser Umstand 
nicht wirklich klar geregelt zu sein scheint. Es ist halt doch recht 
Unklar.
Vieles ist sicherlich auch gefährliches Halbwissen oder Ratschläge 
aufgrund des Bauchgefühls. (Daraus kann ich mich selbst auch nicht 
entziehen)

Ich selbst wäre mir vieler gesetzlicher und versicherungstechnischer 
Dinge nicht so sicher und würde diese Vorarbeit nicht ohne geänderten 
Arbeitsvertrag angehen, beziehungsweise lieber noch etwas Urlaub machen 
und meine Wohnsituation vorbereiten.

von Andreas (Gast)


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Das ist jetzt nicht wirklich eine ernstgeminte Frage, schon das es zum 
guten Ton gehört Urlaub zu nehmen wenn man Krank ist oder Überstunden 
ableisten weil es natürlich dazu gehört in einer Firma dieses natürlich 
auch kostenlos. Wo ist man nur in diesem Land hingekommen das 
Arbeitnehmer jetzt auch noch überlegen Kostenlos zu Arbeiten.

von Ich mal wieder (Gast)


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Andreas schrieb:
> Wo ist man nur in diesem Land hingekommen das
> Arbeitnehmer jetzt auch noch überlegen Kostenlos zu Arbeiten.

Wurde das auch von dem potentiellen Arbeitgeber verlangt?
Oder ist das voreilender Gehorsam?

von N. N. (clancy688)


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Ich kommentiere die ursprüngliche Frage mal mit einem Zitat aus der 
BBT...

http://www.imdb.com/title/tt1648756/quotes?item=qt1298084

Wäre zumindest auch meine erste Reaktion auf die Anfrage.

"Moment, bevor ich überhaupt offiziell bei euch angestellt bin, soll ich 
schon unbezahlte Mehrarbeit leisten? Fuck this, I'm outa here."

von Blue (Gast)


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wie alt bist du?
herzlich wilkommen im Leben

irgendwie erinnert mich das an
http://www.spiegel.de/schulspiegel/helikopter-eltern-gebt-den-kindern-mehr-verantwortung-a-1094841.html

weiter unten steht - Zitat:
Stattdessen erlebe ich täglich die Auswirkungen der Unselbstständigkeit. 
Wenn ich mich mit meiner 7. Klasse (12/13-Jährige) in einem Park in 
unserer Stadt treffe und sie bitte, mit dem öffentlichen Nahverkehr zu 
kommen, werden trotzdem mindestens 80 Prozent der Kinder von ihren 
Eltern mit dem Auto gebracht. Dabei haben fast alle ein Monatsticket. 
Aber sie sind damit überfordert, die Busverbindung herauszubekommen und 
eine ihnen unbekannte Strecke zu fahren.

Auch die Eltern sind überfordert. Denn während der Busfahrt wären ihre 
Kinder ohne Aufsicht und sie müssten es aushalten, dass der Nachwuchs 
plötzlich selbst Verantwortung trägt.

Das Manko zieht sich auch im Unterricht durch: Die Schüler sind darauf 
trainiert, nur das zu machen, was wir sagen. Sich selbstständig ein 
Thema zu erarbeiten, fällt vielen sehr schwer. Die mangelnde 
Verantwortung für sich selbst führt auch dazu, dass die Kinder nie die 
Schuld für schlechte Noten bei sich selber sehen: "Ich hatte einen 
Blackout", "Ich habe doch schon eine Nachhilfe". Oder das Thema war doof 
oder der Lehrer schuld oder die Eltern haben es einem falsch 
beigebracht.

Letztlich machen unsere Schüler Abitur. Sie sind bestens ausgebildet, 
können Integrale lösen und Gedichte interpretieren. Doch was sie nach 
der Schule machen sollen, das wissen viele nicht. Sie sind mit der 
Freiheit überfordert, eine relevante Entscheidung treffen zu müssen.

Blue

von Michael X. (Firma: vyuxc) (der-michl)


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Wenn du früher anfangen willst dann laß den Eintrittstermin im Vertrag 
anpassen.

von ACDC (Gast)


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Buntmetall schrieb:
> Dann kann ich mich zu Hause etwas vorbereiten und
> erscheine am ersten Tag - als Absolvent - nicht vollkommen Ahnungslos.

Als Absolvent bist du noch einiges länger als ein paar Tage ahnungslos.
Sowas bringt der Firma nix und dir auch nicht.
Also gleich mal eine andere Firma suchen.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Bei meiner erste Stelle nach Abschluss wuerde ich erst mal 3 Monate 
intern geschult, und dann nochmals 3 Monate on the Job. Das grosse 
Lernen, sprich begreifen begann erst viel spaeter.

von nemesis... (Gast)


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Die Tricksereien der Firmen bekommt damit scheinbar eine neue
Dimension. Probearbeitsverträge, Arbeitnehmerüberlassuung,
Werkverträge, Zeitarbeitsverträge, befristete Verträge von
12 Monaten mit der Option der Verlängerung und jetzt das.
Da beobachte ich einige Firmen, mit genau solchen Fisimatenten
die dann ihre Stellen nicht besetzen, weil das immer noch nicht
flexibel genug ist. So kann man leicht das Dogma des Fachkräftmangel
warm halten, nur, dass das offensichtlich vorgeschoben ist.

von Trollalert (Gast)


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100% Troll ... und jeder springt darauf an ):

> Wenn du früher anfangen willst dann laß den Eintrittstermin im Vertrag
> anpassen.
richtig; ansonsten wäre er auch nicht versichert.
Somit hat sich dieses Trollthema hoffentlich erledigt.

von Mark B. (markbrandis)


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nemesis... schrieb:
> und jetzt das.

Wobei es sich hier um einen Einzelfall handelt (wenn überhaupt). Üblich 
ist ein solches Vorgehen definitiv nicht.

von Trollalert_Hoch_2 (Gast)


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>...ansonsten wäre er auch nicht versichert.

Trotz der Erklärung durch Personaler verbreitest du immer noch diesen 
falschen, geistigen Dünnschiss.

von erbsen_zähler (Gast)


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> So, dass dürft ihr jetzt nachplappern.

> Wieso lassen sich Leute, die keinerlei Ahnung von
> Orthographie heben, zu solchen Aussagen hinreißen?

;-)

von Trollalert (Gast)


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> Trotz der Erklärung durch Personaler verbreitest du immer noch diesen
> falschen, geistigen Dünnschiss.
Welcher Personaler hat hier was erklärt?
Bitte nenne Quellen und Belege und nicht so dummdreist auskotzen.
Unbezahlte Arbeit vor Vertragsbeginn - was soll denn das bitteschön 
sein?
Probearbeit?
Siehe dazu:
http://www.juraforum.de/forum/t/probearbeit-ohne-lohn.329408/
Interessant insbesondere die folgende Aussage:
"Desweiteren besteht momentan kein Schutz in der gesetzlichen 
Unfallversicherung."
Na Mr. Trollalert_Hoch_2 ... was denn nun ?!
Wenn Du nämlich noch ALGI oder ALGII beziehst (das wissen wir hier ja 
nicht), kann es nämlich sehr wohl verzwickt aussehen in Bezug auf die 
Unfallversicherung, insbesondere dann wenn eine schriftliche 
Vertragsregelung anscheinend fehlt (deshalb halte ich das Ganze für 
einen Trollpost) - mal ganz abgesehen von anderen Dingen.
Das kann unter bestimmten Bedingungen nämlich schon sein, daß Du nicht 
versichert bist, obschon Du es selbst vielleicht glaubst!
Das geht schneller als Du denkst - glücklicherweise passiert nicht immer 
gleich was.

von erbsen_zähler (Gast)


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Trollalert schrieb:
> Welcher Personaler hat hier was erklärt?
> Bitte nenne Quellen und Belege und nicht so dummdreist auskotzen.

Klickst du hier und scheisst beweit:
Beitrag "Re: Schon vor Vertragsbeginnen anfangen zu arbeiten - unbezahlt."

;-)

von nemesis... (Gast)


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Trollalert_Hoch_2 schrieb:
> Dünnschiss.

Nur weil der Nickname Kompetenz verheist, muss das zitierte im
Schadenfall nicht stimmen. Die verlinkten Gesetze scheinen da
ohnehin ein Katalog von verschiedenen Personengruppen zu sein,
die von der Unfallversicherung profitieren könnten.
Voraussetzung dürfte aber sein, dass das Arbeits- oder
Tätigkeitsverhältnis durch Beitragsleistungen der Firma und damit
der Versicherungsschutz auch rechtsverbindlich ist.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist nämlich auch an Pflichten
gebunden und da dürfte Kenntnis der BG von der Angelegenheit wohl
Voraussetzung sein. Schwarzarbeiter werden da wohl logischerweise
nicht dazu gehören, es sei denn der Gesetzgeber erlaubt satte
Beitragsnachzahlungen wenn die SA auffliegt und das passiert im
Schadenfall sicher.
Wenn ein Beschäftigungsverhältnis ohne schriftlichen Vertrag aus
geübt wird, was durchaus zulässig wäre, gilt automatisch sowieso
das Gesetz. Problem hat nur der Arbeitnehmer, es, sofern erforderlich
auch zu beweisen. Da kann die BG dann aber ganz schön dickfellig
werden. Im Worst-Case-Fall, als wäre man gar nicht versichert,
denn die wollen genauso wenig zahlen wie eine Versicherungsgesellschaft.
Da sollten die Rechtsverhältnisse schon etwas verbindlicher
sein, wenn man da kein Risiko eingehen will. Also im Zweifel
würde ich von Nichtversicherung ausgehen, bevor ich nicht was
schriftliches habe, dass das Gegenteil beweist.

von Trollalert (Gast)


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> Klickst du hier und scheisst beweit:
> Beitrag "Re: Schon vor Vertragsbeginnen anfangen zu arbeiten - unbezahlt."
> ;-)
siehe oben, das "Probearbeitsverhältnis ohne Entlohnung" scheint ja an 
sich schon rechtswidrig zu sein - logischerweise darf man dann auch 
weitere Rückschlüsse ziehen ... bei so einem Arbeitsverhältnis wäre ich 
mir jedenfalls bezüglich des Unfallschutzes mehr als unsicher.
Das würde ich mir mindestens schriftlich geben lassen und auch durchs 
Jobcenter, etc. absegnen lassen, wenn ich schon ohne Vertragsabänderung 
auf "Probe" arbeiten will.
Nur schriftlich zählt in Deutschland und der TO ist hier sowieso mit 
seinem speziellen Thread (sofern Ernst gemeint) im falschen Forum, weil 
hier wohl bestenfalls juristische Laien (dazu zähle ich selbst auch) 
Ihre persönliche Meinung von sich geben - das ist einfach nur 
lächerlich!

von Personaler (Gast)


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nemesis... schrieb:
> Trollalert_Hoch_2 schrieb:
>> Dünnschiss.
>
> Nur weil der Nickname Kompetenz verheist, muss das zitierte im
> Schadenfall nicht stimmen. Die verlinkten Gesetze scheinen da
> ohnehin ein Katalog von verschiedenen Personengruppen zu sein,
> die von der Unfallversicherung profitieren könnten.
> Voraussetzung dürfte aber sein, dass das Arbeits- oder
> Tätigkeitsverhältnis durch Beitragsleistungen der Firma und damit
> der Versicherungsschutz auch rechtsverbindlich ist.
> Die gesetzliche Unfallversicherung ist nämlich auch an Pflichten
> gebunden und da dürfte Kenntnis der BG von der Angelegenheit wohl
> Voraussetzung sein. Schwarzarbeiter werden da wohl logischerweise
> nicht dazu gehören, es sei denn der Gesetzgeber erlaubt satte
> Beitragsnachzahlungen wenn die SA auffliegt und das passiert im
> Schadenfall sicher.
> Wenn ein Beschäftigungsverhältnis ohne schriftlichen Vertrag aus
> geübt wird, was durchaus zulässig wäre, gilt automatisch sowieso
> das Gesetz. Problem hat nur der Arbeitnehmer, es, sofern erforderlich
> auch zu beweisen. Da kann die BG dann aber ganz schön dickfellig
> werden. Im Worst-Case-Fall, als wäre man gar nicht versichert,
> denn die wollen genauso wenig zahlen wie eine Versicherungsgesellschaft.
> Da sollten die Rechtsverhältnisse schon etwas verbindlicher
> sein, wenn man da kein Risiko eingehen will. Also im Zweifel
> würde ich von Nichtversicherung ausgehen, bevor ich nicht was
> schriftliches habe, dass das Gegenteil beweist.

dürfte, könnte....
Leider ist der erste Absatz falsch. Für dich in Kurzform: Der 
Versicherungsschutz tritt Kraft Gesetzes ein. Er kann nicht durch den AG 
beeinflusst oder beschränkt werden. Beitragszahlung ist nicht 
Voraussetzung für den Schutz, sonder Folge.
Deine Mutmaßungen zum Thema Schwarzarbeit entbehren jeglicher Grundlage.
Für den Versicherungsschutz spielen die individuellen 
Abrechnungsmethoden des AG keine Rolle. Der Beschäftigte, egal ob 
schwarz oder blond, ist kraft Gesetzes Unfallversichert. Punkt. Nur 
Selbständige profitieren nicht (oder nur sehr eingeschränkt) vom Schutz.

von Personaler (Gast)


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Trollalert schrieb:
>> Trotz der Erklärung durch Personaler verbreitest du immer noch diesen
>> falschen, geistigen Dünnschiss.
> Welcher Personaler hat hier was erklärt?
> Bitte nenne Quellen und Belege und nicht so dummdreist auskotzen.
> Unbezahlte Arbeit vor Vertragsbeginn - was soll denn das bitteschön
> sein?
> Probearbeit?
> Siehe dazu:
> http://www.juraforum.de/forum/t/probearbeit-ohne-lohn.329408/
> Interessant insbesondere die folgende Aussage:
> "Desweiteren besteht momentan kein Schutz in der gesetzlichen
> Unfallversicherung."
> Na Mr. Trollalert_Hoch_2 ... was denn nun ?!

Eine wirklich aufschlussreiche Quelle... wahnsinn...

> Wenn Du nämlich noch ALGI oder ALGII beziehst (das wissen wir hier ja
> nicht), kann es nämlich sehr wohl verzwickt aussehen in Bezug auf die
> Unfallversicherung, insbesondere dann wenn eine schriftliche
> Vertragsregelung anscheinend fehlt (deshalb halte ich das Ganze für
> einen Trollpost) - mal ganz abgesehen von anderen Dingen.

Hier gibt es einen Vertrag. Der Beginn der Beschäftigung soll vorverlegt 
werden. Also unfallversichert. Selbst wenn parrallel noch ALG I oder II 
laufen sollte...


> Das kann unter bestimmten Bedingungen nämlich schon sein, daß Du nicht
> versichert bist, obschon Du es selbst vielleicht glaubst!
> Das geht schneller als Du denkst - glücklicherweise passiert nicht immer
> gleich was.

von Trollalert (Gast)


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> dürfte, könnte....
> Leider ist der erste Absatz falsch. Für dich in Kurzform: Der
> Versicherungsschutz tritt Kraft Gesetzes ein.
richtig, es gibt Gesetze, Gerechtigkeit und Paragraphen und deren 
Auslegung - bist Du Jurist für Arbeitsrecht?
Nein, aber Du hast aber die Weisheit gepachtet, sehr schön - solche 
Experten liebe ich!

> Deine Mutmaßungen zum Thema Schwarzarbeit entbehren jeglicher Grundlage.
> Für den Versicherungsschutz spielen die individuellen
> Abrechnungsmethoden des AG keine Rolle. Der Beschäftigte, egal ob
> schwarz oder blond, ist kraft Gesetzes Unfallversichert. Punkt.
Wenn Du krank geschrieben bist und trotzdem zur Arbeit erscheinst, 
entfällt Dein Unfallschutz. Punkt!
Um welche Art von Arbeit handelt es sich hier? Am Ende doch 
Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit ist jedenfalls nicht versichert - da sind wir uns 
hoffentlich einig ?!
Wir wissen es dank TO einfach nicht - habe ich oder Du die fachliche 
Kompetenz (noch dazu unter Gast-Account)?! LOL sag ich da nur!

> Eine wirklich aufschlussreiche Quelle... wahnsinn...
richtig - das sind Juristen oder wenigstens angehende Juristen, die das 
Thema weitaus besser eruieren können als selbsternannte Größen, die wie 
Du ein paar Paragraphen zitieren können - und was bitteschön bist Du 
überhaupt? ein "Personaler (Gast)" ... LOL ... das ist fast schon 
strafbar, was Du hier zum Besten gibst.
Mach doch beim Juraforum (Sparte Arbeitsrecht) mit, wenn Du soviel 
Ahnung hast!
Ich bezweifle Deine Ahnung, Punkt!
Im Zweifelsfall bist Du nicht der Betroffene sondern der TO und 
Rechtsempfinden und Jura sind zweierlei Dinge ... das sollte eigentlich 
jedem klar sein!

> Hier gibt es einen Vertrag. Der Beginn der Beschäftigung soll vorverlegt
> werden. Also unfallversichert. Selbst wenn parrallel noch ALG I oder II
> laufen sollte...
nein, der Vertrag läuft erst viel später an!
Das hat der TO auch eindeutig gesagt.
Es geht hier um "kostenlose Vorabarbeit" quasi ohne vertragliche Regeln 
- "wahrscheinlich" (wissen wir nicht) nur aufgrund mündlicher Absprachen 
- falls der ganze Thread nicht sowieso ein Troll-Thread ist.

von Ich mal wieder (Gast)


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Trollalert schrieb:
> Wenn Du krank geschrieben bist und trotzdem zur Arbeit erscheinst,
> entfällt Dein Unfallschutz. Punkt!

NEIN!
Es ist aber trotzdem für alle Beteiligten nicht gut, wenn jemand trotz 
Krankschreibung arbeitet.

von nemesis... (Gast)


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Ich mal wieder schrieb:
> Es ist aber trotzdem für alle Beteiligten nicht gut

Genauso wenn sich die Protonenströme kreuzen? ;-b

Personaler schrieb:
> Nur
> Selbständige profitieren nicht (oder nur sehr eingeschränkt) vom Schutz.

Hm, Bauherrn, die ja quasi auch selbständig sind, sollen gerade
Beitragsfrei versichert sein, aber alles was dem Bauherrn
weisungsgemäß untersteht, muss gemeldet sein und Beiträge bezahlt
werden, sonst ist Essig mit Leistungen. Ist aber schon eine Weile her,
dass ich das mal gelesen hab.

von Ich mal wieder (Gast)


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nemesis... schrieb:
> Genauso wenn sich die Protonenströme kreuzen? ;-b

Nicht ganz so schlimm :-)

von Trollalert_Hoch_2 (Gast)


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>NEIN!

Stimmt. Mal wieder nachgeplapperter Blödsinn von Trollalert:

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/gesundheit/387/arbeiten-trotz-krankschreibung-ist-das-erlaubt/


>Es ist aber trotzdem für alle Beteiligten nicht gut, wenn jemand trotz
>Krankschreibung arbeitet.

Magst du erklären, was da Schlimmes passieren kann?

von Personaler (Gast)


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Trollalert schrieb:
 - bist Du Jurist für Arbeitsrecht?

Ja, das bin ich. Aber du bist es nicht, daher halte sich mal an D. 
Nuhr...

> Nein, aber Du hast aber die Weisheit gepachtet, sehr schön - solche
> Experten liebe ich!
>
>> Deine Mutmaßungen zum Thema Schwarzarbeit entbehren jeglicher Grundlage.
>> Für den Versicherungsschutz spielen die individuellen
>> Abrechnungsmethoden des AG keine Rolle. Der Beschäftigte, egal ob
>> schwarz oder blond, ist kraft Gesetzes Unfallversichert. Punkt.
> Wenn Du krank geschrieben bist und trotzdem zur Arbeit erscheinst,
> entfällt Dein Unfallschutz. Punkt!

Absoluter Dünnschiss! Hör auf hier zu schreiben, das ist einfach nur 
peinlich!


> Um welche Art von Arbeit handelt es sich hier? Am Ende doch
> Schwarzarbeit?
> Schwarzarbeit ist jedenfalls nicht versichert - da sind wir uns
> hoffentlich einig ?!

Auch der Schwarzarbeiter ist gesetzlich unsallversichert. Wenn du das 
System auch nur ansatzweise begreifen würdest, wüsstest du, dass es eben 
nicht auf die Abrechnungsmodalität ankommt. §2 SGB VII spricht von 
"Beschäftigter" und darunter fällt auch der Schwarzarbeiter wenn er 
nicht Selbständig ist.


> Wir wissen es dank TO einfach nicht - habe ich oder Du die fachliche
> Kompetenz (noch dazu unter Gast-Account)?! LOL sag ich da nur!
>
>> Eine wirklich aufschlussreiche Quelle... wahnsinn...
> richtig - das sind Juristen oder wenigstens angehende Juristen, die das
> Thema weitaus besser eruieren können als selbsternannte Größen, die wie
> Du ein paar Paragraphen zitieren können - und was bitteschön bist Du
> überhaupt? ein "Personaler (Gast)" ... LOL ... das ist fast schon
> strafbar, was Du hier zum Besten gibst.
> Mach doch beim Juraforum (Sparte Arbeitsrecht) mit, wenn Du soviel
> Ahnung hast!

Du brauchst mir wirklich nicht zu sagen, wo ich überall mitmachen muss!

> Ich bezweifle Deine Ahnung, Punkt!

Das ist mit deinem Kenntnisstand nicht verwunderlich.

> Im Zweifelsfall bist Du nicht der Betroffene sondern der TO und
> Rechtsempfinden und Jura sind zweierlei Dinge ... das sollte eigentlich
> jedem klar sein!

Du kansnt gerne vor Gericht mit deinem Rechtsempfinden argumentieren ;-)

>
>> Hier gibt es einen Vertrag. Der Beginn der Beschäftigung soll vorverlegt
>> werden. Also unfallversichert. Selbst wenn parrallel noch ALG I oder II
>> laufen sollte...
> nein, der Vertrag läuft erst viel später an!

Nicht mal Ahnung von den Grundlagen des BGB hat er...

> Das hat der TO auch eindeutig gesagt.
> Es geht hier um "kostenlose Vorabarbeit" quasi ohne vertragliche Regeln
> - "wahrscheinlich" (wissen wir nicht) nur aufgrund mündlicher Absprachen
> - falls der ganze Thread nicht sowieso ein Troll-Thread ist.

Das reicht für die Begründung eines AV aus!. Den Rest regeln die 
Gesetze..

Ach was mach ich hier eigentlich...

von Personaler (Gast)


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Trollalert schrieb:

>>  - das sind Juristen oder wenigstens angehende Juristen, die das
> Thema weitaus besser eruieren können als selbsternannte Größen, die wie
> Du ein paar Paragraphen zitieren können - und was bitteschön bist Du
> überhaupt? ein "Personaler (Gast)" ... LOL ... das ist fast schon
> strafbar, was Du hier zum Besten gibst.

Erwartest du hier etwa ein juristisches Gutachten zu der Frage? Für 
dich, das du ja alles besser weißt und hier rumklugscheißt, wären das 
Perlen vor die Säue geworfen. Zitier du doch mal Paragraphen, falls du 
überhaupt welche kennst.

Das Problem ist, dass viele Personalverantwortliche es auch nicht besser 
wissen, sofern sie keine examinierten Juristen sind.

von Personaler (Gast)


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Trollalert_Hoch_2 schrieb:
>>NEIN!
>
> Stimmt. Mal wieder nachgeplapperter Blödsinn von Trollalert:
>
> 
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/gesundheit/387/arbeiten-trotz-krankschreibung-ist-das-erlaubt/
>
>
>>Es ist aber trotzdem für alle Beteiligten nicht gut, wenn jemand trotz
>>Krankschreibung arbeitet.
>
> Magst du erklären, was da Schlimmes passieren kann?

Das Porblem ist das Thema selbst- oder mitverschuldeter Arbeitsunfall.
Wer also starke Medikamente nehmen muss, die zB. die Wahrnehmungs- oder 
Reaktionsfähigkeit stark einschränken und es zum Arbeitsunfall kommt, 
kann in Regress genommen werden.
Soviel aus dieser Sicht.
Ansonsten kommt es wohl auf die Art der AU an, ob derjenige besser der 
Arbeit fern bleiben sollte.

Versicherungsschutz besteht auf jedem Fall weiter.

von Mark B. (markbrandis)


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Trollalert schrieb:
> Wenn Du krank geschrieben bist und trotzdem zur Arbeit erscheinst,
> entfällt Dein Unfallschutz.

Das ist kompletter Unsinn.

https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/ratgeber/arbeiten-trotz-krankschreibung/

von Ich mal wieder (Gast)


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Trollalert_Hoch_2 schrieb:
>>Es ist aber trotzdem für alle Beteiligten nicht gut, wenn jemand trotz
>>Krankschreibung arbeitet.
>
> Magst du erklären, was da Schlimmes passieren kann?

Zum Beispiel alle mit einer dicken fetten Grippe anstecken, 
Unfallgefahr, weil man nicht ganz bei der Sache ist, ....

Habe mal bei einer Leihbude einen Aushang gelesen, sinngemäß:

Man darf und sollte trotz Krankschreibung wieder arbeiten, wenn man sich 
besser fühlt, da eine Krankschreibung nur eine Annahme durch den Arzt 
ist.


Klar Cheffe! Mach ich!

von nemesis... (Gast)


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Ich mal wieder schrieb:
> Man darf und sollte trotz Krankschreibung wieder arbeiten, wenn man sich
> besser fühlt, da eine Krankschreibung nur eine Annahme durch den Arzt
> ist.

Tatsächlich ist es eine hoheitliche Anordnung die höheres
Gewicht hat als die Anordnung des Richters eines ordentlichen
Gerichts, egal welche Instanz. Da gibts Individuume die sich
damit seit Jahren vor einem Prozess und Verurteilung drücken.
Wenn man der Anordnung nicht Folge leistet, kann das evtl.
zu einer Schadenersatzleitung oder -minderung führen.
Wenn der Arzt keinen gelben Schein mehr ausstellen will, gibts
ja noch andere.
Jedenfalls wundert mich so ein Aushang bei einem
DL nicht, denn die verdienen ja nur mit arbeitenden Leuten.
Kranke sind ein Verlustgeschäft in den ersten sechs Wochen.
Allerdings glaube ich, dass DL schon nach einer Woche die
Reißleine ziehen und kündigen, um die Verluste gering zu halten.

von Hasenfus (Gast)


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Die ticken schon lange nicht mehr richtig.
Wenn dieser typus mensch könnte, der würde dich noch geld zahlen lassen, 
das du arbeiten darfst und würde dabei sowas von kein schlechtes 
gewissen haben.

Kannst ja mal im gegenzug fragen, ob die dir das gehalt zum monatsanfang 
zahlen würden oder gehaltstechnisch einen monat in vorleistung gehen 
würden. Das würde, bei der unverfrorenheit deinerseits, denen ganz 
schnell die freundliche visage verziehen.

Hier zeigt sich wieder mal der eklatante fachkräftemangel.

von Ich mal wieder (Gast)


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nemesis... schrieb:
> Wenn der Arzt keinen gelben Schein mehr ausstellen will, gibts
> ja noch andere.
> Jedenfalls wundert mich so ein Aushang bei einem
> DL nicht, denn die verdienen ja nur mit arbeitenden Leuten.
> Kranke sind ein Verlustgeschäft in den ersten sechs Wochen.
> Allerdings glaube ich, dass DL schon nach einer Woche die
> Reißleine ziehen und kündigen, um die Verluste gering zu halten.

Wenn ich nicht arbeiten will, findet sich ein Arzt mit gelben Schein.
Diese Leute interessiert aber so ein Aushang nicht.

Die Leute, die arbeiten wollen, Angst haben Ihren Job zu verlieren, 
gehen dann mit dem Kopf unterm Arm zur Arbeit, bis die ganz auf der 
Schnauze liegen.

Versuchen kann man als Arbeitgeber einiges.
Du siehst krank aus, es gibt wenig zu tun, feier doch mal deine 
Überstunden ab.

von Migelchen (Gast)


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Hallo,

es ist so, dass man trotz gelben Schein arbeiten darf, sofern die 
Krankheit meine Genesung nicht einschränkt bzw. mich und andere nicht 
gefährdet.
Es ist eine formelle Empfehlung vom Arzt, in der man nicht arbeiten 
braucht.
(Spezielle Quarantänebestimmungen mal außen vorgelassen) ^^

Wenn man sich besser fühlt, kann mich außer meines Chefs niemand daran 
hindern, zu arbeiten.
Ob jemand das nun macht, um sich bei seinem Chef beliebt zu machen, sei 
jetzt mal dahingestellt.


Gruß
Migelchen

von Sekundärzementit (Gast)


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Dr. A. Fissur schrieb im Beitrag #4616771:

> Wie kann man nur zu solchen Läden gehen...

Immer noch besser als von ALG II leben oder Schnee schüppen müssen, 
oder?

von Sekundärzementit (Gast)


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Ich mal wieder schrieb:

> da eine Krankschreibung nur eine Annahme durch den Arzt
> ist

Sagt wer? Der Arzt oder der Chef?

In so einem Unternehmen würde ich mir extra nochmal in die Hand niesen 
oder nach dem Durchfallschiss nicht die Hände waschen bevor ich dem Chef 
die Hand gebe.

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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>Tatsächlich ist es eine hoheitliche Anordnung

Kannst du dieses saudämliche Gelaber auch irgendwie belegen? Oder nur 
dein weltfremdes Rechtsverständnis?

>Wenn der Arzt keinen gelben Schein mehr ausstellen will, gibts
>ja noch andere.


Wie viele Jahre bist du jetzt incl. deines Lebensabschnittes als Michael 
S. schon ohne Job, daß du solche Ratschläge geben kannst ohne rot zu 
werden?

von Sekundärzementit (Gast)


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Dr. A. Fissur schrieb im Beitrag #4617217:

> Wenn alle lieber ALG II oder Schnee schüppen würden und keiner zu den
> Leihbuden gehen würde, würde es sie nicht geben...

Man könnte auch einfach mal die Linke wählen. Dann würde der Scheiß auch 
verschwinden.

von nemesis... (Gast)


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Sekundärzementit schrieb:
> Dann würde der Scheiß auch
> verschwinden.

Das würde nur passieren wenn die Dienstleister deutlich
teurer wären und sich so der Markt selbst bereinigen würde.
In Wirklichkeit wird alles auf die Arbeitnehmer abgewälzt.
Jobs haben die auch nicht, dafür aber leere Dateien in ihren
Datenbanken.

IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Kannst du dieses saudämliche Gelaber auch irgendwie belegen? Oder nur
> dein weltfremdes Rechtsverständnis?

Darauf kannst du lange warten. Arbeite mal lieber an deinen
Umgangsformen, du Fitzpiepen.

Migelchen schrieb:
> es ist so, dass man trotz gelben Schein arbeiten darf, sofern die
> Krankheit meine Genesung nicht einschränkt bzw. mich und andere nicht
> gefährdet.

Und deine medizinischen Kenntnisse reichen aus, dass zu beurteilen?
Sicher hast du schon mal im Leben Antibiotika verschrieben bekommen,
mit der Auflage die gesamte Menge, z.B. 10 Tagesdosen auf 10 Tage
verteilt nach ärztlicher Anweisung zu nehmen, auch wenn schon
nach wenigen Tagen es einem besser geht? Die Verschreibungspflicht
hat schon seinen Grund.
Dann ist der Heilerfolg nämlich nicht garantiert, wenn du dich
eigenmächtig nicht dran hältst. Ergo, schadest du dir nur selbst,
wenn du glaubst, dein Arbeitgeber ist dir dafür auch noch dankbar.
Im Worst-Case-Fall hat der schon Pläne in der Schublade dich zu
entsorgen, nur glaubst du noch töricht an das Gute in solchen
Menschen? Das wäre aber sehr naiv.

Migelchen schrieb:
> Es ist eine formelle Empfehlung vom Arzt, in der man nicht arbeiten
> braucht.

Eigentlich nicht, es ist eine Anweisung an den Medizin-unmündigen
Patienten, den Heilerfolg durch Befolgen zu unterstützen und
herbeizuführen.

> (Spezielle Quarantänebestimmungen mal außen vorgelassen) ^^

Selten, dass das ein Haus- oder Facharzt mal anordnet.
Vorher schickt der einen bei Verdacht erst mal in eine Klinik
zum richtigen Gesundheits-Check-up. Der Zwei-Jährliche beim
Haus ist eher ein Witz.

> Wenn man sich besser fühlt, kann mich außer meines Chefs niemand daran
> hindern, zu arbeiten.

Dein Arzt schon, nur besteht das Dilemma, das er davon nichts
mit bekommt. Würde das passieren, würde der dir aber was erzählen,
evtl. dir künftige gelbe Scheine vielleicht nur Tageweise oder
überhaupt nicht verschreiben. Da haben die durchaus noch Möglichkeiten.

> Ob jemand das nun macht, um sich bei seinem Chef beliebt zu machen, sei
> jetzt mal dahingestellt.

Solche Aktionen haben nur eine Halbwertzeit von ein paar Tagen in
der Gedankenwelt deines Chefs. Die haben genug andere eigene Probleme.

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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>Darauf kannst du lange warten. Arbeite mal lieber an deinen
>Umgangsformen, du Fitzpiepen.

Wäre noch die Frage offen, wie lange du incl. deines Michael 
S-Lebensabschnittes ohne Job bist.

Nur, um die "Qualität" deiner Beiträge mal einordnen zu können.

So wie hier z.B:

>Eigentlich nicht, es ist eine Anweisung an den Medizin-unmündigen
>Patienten, den Heilerfolg durch Befolgen zu unterstützen und
>herbeizuführen.

Niemand kann zu einer medizinischen Behandlung gezwungen werden, du 
Vollintelligenzler.

Außer bei massiven psychischen  Problemen mit Gefährdung von Anderen 
oder sich selbst.

Genauso könnte man dir auch die Anweisung erteilen, einen Job 
anzunehmen.

von Migelchen (Gast)


Lesenswert?

nemesis... schrieb:
> Eigentlich nicht, es ist eine Anweisung an den Medizin-unmündigen
> Patienten, den Heilerfolg durch Befolgen zu unterstützen und
> herbeizuführen.

Ich drücke das jetzt mal nicht hart aus wie "IchGlaubeEsNicht", aber 
generell hat er schon Recht.
Ob du krank zur Arbeit gehst, interessiert den Arzt kein Stück.
Er hat dir den Schein gegeben, damit du "Krankgeschrieben" bist und dich 
nicht bettlägerig oder Krankenhausreif (Klinikeinweisung) erklärt.
Solltest du dennoch arbeiten und dir oder jemand anderen passiert etwas, 
ist nur die Versicherung an der Tatsache interessiert.
Der Arzt kann dich nicht zwingen die Arbeit niederzulegen.
(gewisse Ausnahmen, wie bereits erwähnt, werden mal ausgenommen)

Die Krankschreibung ist ein Dokument, um dich rechtlich abzusichern, 
dass du zuhause bleiben oder nur eingeschränkt arbeiten, Sport treiben, 
etc. kannst.

von Inkognito (Gast)


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Migelchen schrieb:
> Die Krankschreibung ist ein Dokument, um dich rechtlich abzusichern,
> dass du zuhause bleiben oder nur eingeschränkt arbeiten, Sport treiben,
> etc. kannst.

Der Schein garantiert (klar rechtlich) dir die Lohn-oder Gehaltsfort-
zahlung trotz der Befreiung deiner arbeitsrechtlichen Pflichten, also
auf der Arbeit zu erscheinen oder evtl. erreichbar zu sein.
Mit dieser Freiheit kannst du eigentlich alles machen was
du willst, sofern du der Gesundung dadurch nicht zuwider handelst.
In jedem Fall ist Arbeiten, z.B. bei einer anderen Firma ausgeschlossen.
Eigene leichte Gartenarbeit kann man machen, da man ja nicht unter
Zwang steht und häufiger eine Pause machen kann, als das auf der
Arbeit vorgeschrieben ist.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Hasenfus schrieb:
> Hier zeigt sich wieder mal der eklatante fachkräftemangel.

Diese Aussage kann leicht missverstanden werden.

von Elektrofan (Gast)


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>> Hier zeigt sich wieder mal der eklatante fachkräftemangel.

> Diese Aussage kann leicht missverstanden werden.

Kaum.
"Fachkräftemangel" heisst auf deutsch, dass alle wirklichen Fachkräfte 
es aus völlig unnachvollziehbaren Gründen (?) ablehnen, für Löhne, die 
z.B. angelernte Supermarktkassiererinnen oder Klo-Männer/Innen 
"verdienen", nach ihrem, Rentenausgleichzeiten-gekürztem Studium zu 
arbeiten (ausgebeutet zu werden).

von F. F. (foldi)


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Genauso ist es im Groben.
Die Arbeitgeber brauchen einen gehörigen Überschuss an Fachkräften, um 
die anderen niedrig im Geld zu halten und immer genug Druck da ist 
(draußen stehen genug die den Job machen wollen), dass niemand 
Forderungen stellt.

von Maxi (Gast)


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Hallo zusammen,

da der Threatersteller Angst vor Kündigung wegen der Probezeit hat, 
meine Frage dazu:
Angenommen die Probezeit beträgt 2 Wochen und 2 Wochen vorher finge er 
schon an zu arbeiten, wäre die Probezeit dann nicht schon abgegolten?

VG

von meckerziege (Gast)


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Maxi schrieb:
> Angenommen die Probezeit beträgt 2 Wochen und 2 Wochen vorher finge er
> schon an zu arbeiten, wäre die Probezeit dann nicht schon abgegolten?

Da wird ein Gericht sicher mal Spaß dran haben.... Dann brennts aber an 
noch vielen weiteren Stellen in der Firma, ich werfe einfach die 
Begriffe Mindestlohn, Versicherung, Sozialabgaben etc. In den Raum...

Konkreter Fall bei dir?

Beitrag #5228745 wurde von einem Moderator gelöscht.
von (prx) A. K. (prx)


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Nach 1,5 Jahren wird er sich wohl bereits entschieden haben.

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