Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitsverträge: Typische Fallen, Klauseln, Tipps?


von Di P. (drpepper) Benutzerseite


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Viele von uns stehen ab und an vor der Situation, einen Arbeitsvertrag 
vorgelegt zu bekommen und Passagen davon zu verhandeln.

Mit diesem Thread möchte ich gerne Erfahrungen bündeln und *Links 
sammeln*, die für Arbeitnehmer in einer solchen Situation hilfreich sein 
können.

Ich bitte um konstruktive Beiträge und Verzicht auf Angeberei und 
Geflame.

Viele Grüße
DiPi

von Psst (Gast)


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Glaube ich ganz hilfsreich
http://karrierebibel.de/arbeitsvertrag-checkliste/

Der Tuefel steck eh im Detail.

von Domi F. (dfx_06)


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Seit jeher wird oftmals eine lustige Klausel in den Arbeitsvertrag 
gestrickt a la "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten".

Abgesehen davon, dass ich diese Klausel eine Frechheit finde, ist fast 
jede dahingehende Formulierung eines etwaigen Arbeitgebers nicht 
rechtens und eigentlich immer anfechtbar.

Kleine Übersicht:
http://karrierebibel.de/ueberstunden/

von Personaler (Gast)


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Di P. schrieb:
> Viele von uns stehen ab und an vor der Situation, einen Arbeitsvertrag
> vorgelegt zu bekommen und Passagen davon zu verhandeln.

Ich nicht. Ich lege vielen von euch ab und an einene Arbeitsvertrag vor, 
den ihr unterschreiben dürft oder auch nicht. Verhandeln kannst du 
gleich vergessen.

>
> Mit diesem Thread möchte ich gerne Erfahrungen bündeln und *Links
> sammeln*, die für Arbeitnehmer in einer solchen Situation hilfreich sein
> können.

So was zum Beispiel? https://de.wikipedia.org/wiki/Schriftschnitt
Mach dich doch mal schlau, warum man nicht sinnlos fett schreiben 
sollte. Dann klappt es auch mit der Bewerbung.

>
> Ich bitte um konstruktive Beiträge und Verzicht auf Angeberei und
> Geflame.

Warum kommt dann von dir nichts Konstruktives? Man sollte keine 
Ansprüche an andere stellen, die man selbst nicht erfüllt.

>
> Viele Grüße
> DiPi

Schon der Name ist ein Grund, deine Bewerbung ungelesen in Ablage P 
einzusortieren.

von Inkognito (Gast)


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Personaler schrieb:
> Verhandeln kannst du
> gleich vergessen.

Hab ich es nicht immer gepredigt? Sklaven haben eben nichts zu melden.
;-b

Personaler schrieb:
> Schon der Name ist ein Grund, deine Bewerbung ungelesen in Ablage P
> einzusortieren.

Eure Majestät hat wohl keinen Bock heute? Mit ein Grund warum
Bewerbungen möglichst nur marginal aussagekräftig sein sollten.
Man weiß nicht, was für Bedingungsfeindlichkeiten diese ...äh
Zeitgenossen noch so auf dem Kasten haben. Wenn da erst mal die
Rosinenpickerei beginnt....

von Amateur (Gast)


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Vergiss es!
Außer Du willst mit einem Rechtsanwalt da antanzen.

Du solltest auch eine Kleinigkeit nicht vergessen:
Es gibt praktisch immer eine Probezeit, in der Du jederzeit Tschüss 
sagen kannst.
Darüber hinaus gibt es noch den Begriff: Ordentliche Kündigung.

Wenn Du nicht zufällig der einzige Bewerber weit und breit bist, so 
bekommst Du sowieso, bei Sonderwünschen, die Antwort: "Das ist unser 
Standartvertrag".

So wie ein vorgelegter Standartvertrag, ein in sich geschlossenes 
Rechtsgebilde ist, ist es auch aus Sicht der Firma nicht ganz einfach, 
hieran etwas zu ändern. So müsste der geänderte Vertrag dem 
Firmenjuristen erneut vorgelegt werden.

Ich bezweifle aber, dass sich eine Firma - ohne große Not - die Laus: 
"Unterschiedliche Verträge", in den Pelz setzen lassen wird. So etwas 
schafft, unterhalb der Chefetage, nur Unruhe.

Also viel Spaß beim Verhandeln!

von noodle express (Gast)


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Also ich habe die Klausel, die mich zu möglicher Gartenarbeit beim Chef 
bei Auftragsflaute verpflichtet hätte abgelehnt.

von Jay (Gast)


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Di P. schrieb:
> Viele von uns stehen ab und an vor der Situation, einen
> Arbeitsvertrag
> vorgelegt zu bekommen und Passagen davon zu verhandeln.

Nein. Man bittet um Änderungen. Entweder weil im Vorstellungsgespräch 
etwas anderes vereinbart wurde, und es sicher nur ein Versehen ist dass 
das nicht im Vertrag steht, oder weil eine Klausel so (ungewöhnlich) 
ist, dass man mit ihr absolut nicht leben möchte.

Ansonsten, der dir gerade vorliegende Arbeitsvertrag gefällt dir nicht? 
Dann unterschreibe ihn nicht. Problem erledigt.

> Mit diesem Thread möchte ich gerne Erfahrungen bündeln und Links
> sammeln, die für Arbeitnehmer in einer solchen Situation hilfreich sein
> können.

Nein. Dir geht es nicht um uns andere. Bestenfalls möchtest für dich, 
und nur für dich, den ganz heißen Tipp und denkst du könntest uns mit 
deinen unsinnigen Formulierungen ködern.

von Inkognito (Gast)


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Amateur schrieb:
> Es gibt praktisch immer eine Probezeit, in der Du jederzeit Tschüss
> sagen kannst.

Die Probezeit hat für AN kaum Wirkung, da ja nur die
verkürzte Kündigungsfrist eingehalten werden muss und
jederzeit, auch nach der Probezeit kündigen dürfen.
Für AG sieht die Kündigungsmöglichkeit bei einem wirkenden
Kündigungsschutz nach der Probezeit schon anders aus.

Amateur schrieb:
> Standartvertrag

Ob sich das noch mal rum spricht, dass man Standard mit "d" am Ende
schreibt?

Amateur schrieb:
> ist es auch aus Sicht der Firma nicht ganz einfach,
> hieran etwas zu ändern. So müsste der geänderte Vertrag dem
> Firmenjuristen erneut vorgelegt werden.

Das ist für eine Firma kein "muss", sondern allenfalls ein "kann".
Wer in der Position Verträge abschließt, sollte die auch verstehen
können.

Amateur schrieb:
> So etwas
> schafft, unterhalb der Chefetage, nur Unruhe.

Gewöhnlich werden Verträge in der Belegschaft kaum diskutiert,
weil sich ja dann so mancher schämen müsste warum er die und
die Bedingung akzeptiert hat. Fängt doch schon bei der Gehaltshöhe
an.

von Di P. (drpepper) Benutzerseite


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Personaler schrieb:
> Ich nicht. Ich lege vielen von euch ab und an einene Arbeitsvertrag vor,
> den ihr unterschreiben dürft oder auch nicht. Verhandeln kannst du
> gleich vergessen.

Danke - das ist genau so konstruktiv, wie ich es von Personalern 
erwarte. Den Rest dieser Off-Topic-Diskussion erspare ich uns allen.

Amateur schrieb:
> Ich bezweifle aber, dass sich eine Firma - ohne große Not - die Laus:
> "Unterschiedliche Verträge", in den Pelz setzen lassen wird.

Da ist sicher etwas dran, gerade in größeren Firmen - insb. mit Tarif. 
Im AT-Bereich kann das allerdings schon anders aussehen.

Jay schrieb:
> Nein. Dir geht es nicht um uns andere. Bestenfalls möchtest für dich,
> und nur für dich, den ganz heißen Tipp und denkst du könntest uns mit
> deinen unsinnigen Formulierungen ködern.

Nicht immer von sich auf andere schließen. Schon jetzt kann dieser 
Thread anderen (stillen) Lesern helfen, die beiden o.g. Links zu finden 
- und wieder mal zu sehen, was sich hier im Forum für Leute rumtreiben.

ON TOPIC:
Mich würden u.A. Varianten interessieren, wie variable 
Gehaltsbestandteile im Vertrag festgehalten werden, und wie es der 
Erfahrung nach damit gehalten wird, ob der im Gespräch genannte Betrag 
"all in" ist, oder der fixe Anteil des Gehalts - noch ohne die variablen 
Anteile.


Noch eine kleine Bitte an alle mitlesenden Personaler: Bitte beim Thema 
bleiben oder den geistigen Erguss woanders abladen. Danke :)

von Migelchen (Gast)


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Hallo,

neben Sachen, wie "Überstunden sind bereits im Gehalt vergolten" hatte 
ich auch Sachen kennenlernen dürfen, dass Gehaltserhöhungen oftmals 
schon vorgeplant sind (sofern kein Tarifvertrag), aber als "Prämien" 
deklariert sind, welche gezahlt werden können.
So etwas sollte man gleich ansprechen und, wenn möglich, dem tollen 
Personaler ausreden.


Personaler schrieb:
> Ich nicht. Ich lege vielen von euch ab und an einene Arbeitsvertrag vor,
> den ihr unterschreiben dürft oder auch nicht. Verhandeln kannst du
> gleich vergessen.

Weil du ja auch nie eine Arbeitsvertrag unterschrieben musstest...

schlechter Aufschneider. ;)

von Inkognito (Gast)


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Leistungszulage ist auch so ein Ding, daß zwar bezahlt wird, aber
die Bedingung oder den Umständen, wann der Betrag nicht mehr
bezahlt wird, ist nicht immer klar. An Leistung scheint das im
übertragenen Sinne nicht gebunden zu sein, sondern eher ein
Schlupfloch Gehälter zu kürzen, wann immer die Firma es will.

Man sollte auch den Arbeitsort, sofern möglich, im Arbeitsvertrag
festlegen, nicht das man in eine Niederlassung versetzt werden
kann. Für einen Kundendienstler kann man das Gebiet eingrenzen.

Problem sind dann noch dienstliche Fahrten, die dann als Arbeitszeit
abgerechnet werden sollen/müssen. Dabei muss man unter angeordneten
und selbstständigen Zeiten unterschieden werden.
Die Zeiterfassung sollte auch ein Thema sein, daß geregelt werden
muss.

von Blue (Gast)


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Di P. schrieb:
> Viele von uns stehen ab und an vor der Situation, einen *Arbeitsvertrag*
> vorgelegt zu bekommen und Passagen davon zu verhandeln.

Ach echt? Wo und was den?
Ich habe meine Verhandlungen vorher im Vortellungsgespräch 
abgeschlossen.
Wenn ich den Vertrag in Händen halte war/ist nichts mehr zu verhandeln.
Ich habe nur überprüft ob die vorher vereinbarten Punkte stimmen, wie 
z.b. Arbeitszeit, Urlaubstage, ggf Gleitzeitregelung, 
Überstundenhandhabung, Arbeitsort etc pp
Wenn etwas unklar ist kann man natürlioch nachfragen, aber 
nachverhandeln ? Nein.Da nochmal nachzukarten bringt (meines) Erachens 
nichts. Außerdem sind die Vertäge meist Standardverträge des 
Unternehmens, die im Grundsatz bis auf ein paar individuelle Eckdaten 
gleich sind.

Und wie auch? Ich hab zwar damals dieses und jenes gesagt, aber ich 
meinte das nicht so sondern doch lieber so? Damit disqualifiziert man 
soch doch selber....

Blue

von Ich mal wieder (Gast)


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Blue schrieb:
> Wenn etwas unklar ist kann man natürlioch nachfragen, aber
> nachverhandeln ? Nein.Da nochmal nachzukarten bringt (meines) Erachens
> nichts.

Also akzeptieren, wenn ZB: die Arbeitsortregelung doch etwas großzügiger 
für den Arbeitgeber ausgelegt ist?

von Gottlieb Samson (Gast)


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Di P. schrieb:
> Viele von uns stehen ab und an vor der Situation, einen
> Arbeitsvertrag
> vorgelegt zu bekommen und Passagen davon zu verhandeln.

Mach's anders. Formulier deinen Arbeitsvertrag nach einer 
Standardvorlage und lass den Arbeitgeber die Passagen hineinverhandeln 
die er unbedingt will.
Funktioniert aber nur bei inhabergeführten Unternehmen.

von Di P. (drpepper) Benutzerseite


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Gottlieb Samson schrieb:
> Mach's anders. Formulier deinen Arbeitsvertrag nach einer
> Standardvorlage und lass den Arbeitgeber die Passagen hineinverhandeln
> die er unbedingt will.
> Funktioniert aber nur bei inhabergeführten Unternehmen.

Interessante Idee. Man muss dort aber schon sehr begehrt sein, um so 
etwas durchzusetzen.

von Psst (Gast)


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Da es den einen richtigen Arbeitsvertrag nicht gibt, braucht man doch 
schon, um sicher zu sein einen Anwalt.

Es gibt ja nicht nur Dinge, die im Arbeeitsvertrag stehen und unbequem 
werden können, sondern auch Dinge, die nicht drinstehen und unangenehm 
werden können.
Kein Arbeitsort angegeben
Keine Funktion, Aufgabenbereich definiert
(...)

von Blue (Gast)


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Ich mal wieder schrieb:
>
> Also akzeptieren, wenn ZB: die Arbeitsortregelung doch etwas großzügiger
> für den Arbeitgeber ausgelegt ist?

Was verstehst du unter großzüger??

Wenn in denem Arbeitsvertrag etwas anderes steht als man vereinbart hat 
könnte man vielleicht mal nachfragen. und wenn dr dann die Anwort nicht 
paßt, wer zwing dich den Vertrag zu unterschreiben?

z.B. bei ir im Arbeitsvertrag steh drin, mein Arbeitsort ist am 
Frimensitz blablablub und meine maximales Reisevolumen liegt bei 20% 
meiner jährlichen Arbeitszeit. Start und Ziel meiner Reisen sind der 
Firmensitz. Dann wird noch auf eine interne Reiseverordnung verwiesen.

So und entweder dir gefällt das oder nicht. Ändern wird der Passus im 
Vertrag keiner.

Blue

von Migelchen (Gast)


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Psst schrieb:
> Es gibt ja nicht nur Dinge, die im Arbeeitsvertrag stehen und unbequem
> werden können, sondern auch Dinge, die nicht drinstehen und unangenehm
> werden können.
> Kein Arbeitsort angegeben
> Keine Funktion, Aufgabenbereich definiert
> (...)

Das ist ein guter Punkt.

Bei mir im ersten Arbeitsvertrag nach meiner Ausbildung stand damals 
beispielsweise nicht genau drin, wie meine Arbeitszeit geregelt ist. 
Lediglich 40h Woche und mindestens 8h am Tag so (nicht Werk- oder 
Arbeitstag --> einfach nur Tag).
Genauso fehlten die Geschäftszeiten.
Und wenn ich dann mal morgens um 5 gerufen wurde und abends um 18 Uhbr 
noch in einer BEsprechung saß, wurde einem im Endeffekt nichts 
zusätzlich angerechnet, da die oben genannten Punkte in Verbindung mit 
dem Absatz "die Überstunden sind im Gehalt bereits vergolten" alles 
ausschlossen.
Keine Stunden abbummeln und ebenso keine zusätzliche Bezahlung für die 
Mehrstunden.

Wenn man so etwas mal erlebt hat, weiß man ganz genau, worauf man zu 
achten hat. Solche Arbeitsverträge werden oft von unerfahrenen 
Frischfachkräften  Junggesellen  Absolventen durchaus auch 
unterschrieben, weil halt die entsprechende Erfahrung fehlt.

von Inkognito (Gast)


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Migelchen schrieb:
> Solche Arbeitsverträge werden oft von unerfahrenen
> Frischfachkräften  Junggesellen  Absolventen durchaus auch
> unterschrieben, weil halt die entsprechende Erfahrung fehlt.

...oder wenn einem selten ein Vertrag angeboten wird, aber
man unbedingt einen Job benötigt.

von Migelchen (Gast)


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Inkognito schrieb:
> ...oder wenn einem selten ein Vertrag angeboten wird, aber
> man unbedingt einen Job benötigt.

Ja, das kommt auch vor.
Ich muss zu meiner Schande zugeben, dass ich aufgrund der Zusage der 
Übernahme samt "gutem" Arbeitsvertrag (mein naives junges Ich...) und 
meiner Faulheit zu der Zeit, mich nicht mehr beworben hatte.
Man war halt so unerfahren, dass man den auch nur fix überflogen und 
darauf mal eben fix unterschrieben hatte.

Das sind halt so Dinge, die sollten einem im aller schlimmsten Falle 
einmal eiziges mal passieren, wenn überhaupt.
Aber man hat ja aus seinen Fehlern gelernt beziehungsweise macht 
heutzutage andere... :D

von Karl (Gast)


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Migelchen schrieb:
> Keine Stunden abbummeln und ebenso keine zusätzliche Bezahlung für die
> Mehrstunden.
>
> Wenn man so etwas mal erlebt hat, weiß man ganz genau, worauf man zu
> achten hat. Solche Arbeitsverträge werden oft von unerfahrenen
> Frischfachkräften  Junggesellen  Absolventen durchaus auch
> unterschrieben, weil halt die entsprechende Erfahrung fehlt.

Und was willst du da machen? Die Regelung bzgl. der Überstunden ist eh 
nicht rechtskräftig.

Migelchen schrieb:
> Lediglich 40h Woche und mindestens 8h am Tag so (nicht Werk- oder
> Arbeitstag --> einfach nur Tag).

Bei 40 h pro Woche schließt es sich aber aus, dass mehr als 5 Tage 
gearbeitet wird. Das Sonntagsarbeit i.A. Verboten ist bleiben also nur 
noch Werktage übrig.

Die haben einen gesucht, der für wenig Geld viel arbeitet. Wenn du denen 
gesagt hättest ich will 35h-Woche und Überstunden 
ausbezahlt/abgebummelt, dann hätten sie dir gesagt, da ist die Tür. Mit 
verhandeln hat das nichts zutun. Du hättest auch nach der Probezeit 
einfach 40 h arbeiten können. Überstunden nur nach schriftlicher 
Anweisung. Und:

Migelchen schrieb:
> Und wenn ich dann mal morgens um 5 gerufen wurde und abends um 18 Uhr

Ist eh nicht in Übereinstimmung mit dem Arbeitszeitgesetz zu bringen. Da 
hat sich dein AG also ganz klar strafbar gemacht.

von Migelchen (Gast)


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Migelchen schrieb:

>
> ...einmal eiziges mal passieren,...

Korrektur:
*ein einziges Mal

von Migelchen (Gast)


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Karl schrieb:
...

Danke, aber diese Informationen brauchst du mir heute nicht mehr geben. 
;)
Das ist bei mir schon einige Jahre her und heute ist man auch schlauer.

Aber sie helfen vielleicht einigen frischen Arbeitskräften, die diesen 
Thread lesen. :)

von Psst (Gast)


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Karl schrieb:
> Migelchen schrieb:
>> Und wenn ich dann mal morgens um 5 gerufen wurde und abends um 18 Uhr
>
> Ist eh nicht in Übereinstimmung mit dem Arbeitszeitgesetz zu bringen. Da
> hat sich dein AG also ganz klar strafbar gemacht.

Wenn er dazwischen 11 Stunden frei hatte und nicht mehr als 10 Stunden, 
exklusive Stunden gearbeitet hat?
5-7Uhr - 11 Stunden frei - ab 18 Uhr weiter.

von Migelchen (Gast)


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Psst schrieb:
> Wenn er dazwischen 11 Stunden frei hatte und nicht mehr als 10 Stunden,
> exklusive Stunden gearbeitet hat?
> 5-7Uhr - 11 Stunden frei - ab 18 Uhr weiter.

Nein, leider nicht.
Das waren solche Tage, an denen mal wieder gefühlt die ganze Firma 
brannte und irgendwelche Messstände wieder misshandelt wurden, sodass 
die Endprüfung stand.
Dann kommen noch andere Abteilungsleiter und Chef dazu, Termine für 
wichtige Themen auf 17:30 oder sonst wann zusetzen.

Nach solchen Tagen hatte man dann auch keine Energie für irgendetwas 
mehr. -.-

von Karl (Gast)


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Migelchen schrieb:
> Danke, aber diese Informationen brauchst du mir heute nicht mehr geben.
> ;)
> Das ist bei mir schon einige Jahre her und heute ist man auch schlauer.
>
> Aber sie helfen vielleicht einigen frischen Arbeitskräften, die diesen
> Thread lesen. :)

Ich wollte damit im Prinzip auch nur zeigen, dass einem auch ein 
Arbeitsvertrag nicht weiter hilft, wenn die Firma macht was sie will. 
Wenn das Unternehmen sich noch nicht mal an Gesetze hält, was soll man 
da erwarten? Mittelfristig gehen dann die guten Leute weg und der Rest 
macht Dienst nach Vorschrift (des Chefs). Wenn man nur 
geringqualifiziertes Personal braucht, kann das über Jahre gut laufen, 
wenn man auf die Arbeitnehmer angewiesen ist, schaufelt man sich sein 
eigenes Grab.

von Karl (Gast)


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Psst schrieb:
> Wenn er dazwischen 11 Stunden frei hatte und nicht mehr als 10 Stunden,
> exklusive Stunden gearbeitet hat?
> 5-7Uhr - 11 Stunden frei - ab 18 Uhr weiter.

Das ist nur die halbe Wahrheit. Geteilter Dienst ist vertraglich 
gesondert zu vereinbaren.

von Migelchen (Gast)


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Karl schrieb:
> Wenn das Unternehmen sich noch nicht mal an Gesetze hält, was soll man
> da erwarten? Mittelfristig gehen dann die guten Leute weg und der Rest
> macht Dienst nach Vorschrift (des Chefs).

Damit triffst du den Nagel auch genau auf den Kopf.
Man hatte dort beispielsweise auch gemerkt, dass die Leute, die noch 
bleiben wollten, gerade so das Nötigste getan hatten, wenn überhaupt.
Wenn Probleme auftraten, war die Motivation nicht da, diese schnell zu 
lösen, sondern erstmal in aller ruhe zu dokumentieren und bei 
Gelegenheit der Schicht danach beiläufig mitzuteilen, dass da etwas war.

Unsereins hatte eher die motivation, sich weiterzubilden und war dann 
gegangen. Und nach einem die Flut, sozusagen.
Es ist zwar immer schade für einige Arbeitskollegen, aber bei solchen 
Geschichten sollte man sich slebst am nächsten stehen. :/

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