Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Welche Rechtsform/Gewerbeart brauche ich? (Elektronikfertigung)


von Johannes (menschenskind)


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Hallo,

Ich habe ein paar kleine Elektronikideen, die ich über Portale wie 
etsy.com oder tindie.com oder auf Flohmärkten/Festivals verkaufen 
möchte.

Für die Produktion der Platinen wollen die Hersteller ja meistens 
irgendeine Firmenangabe (evtl. auch wegen der Abrechnung wegen 
Umsatzsteuer usw.).

Könnt ihr ein paar Anhaltspunkte geben, wie ich da vorzugehen habe?
Ich habe schon einen Gewerbeschein, aber das ist ja keine Firma an sich. 
Ebensowenig habe ich dazu eine entsprechende Steuernummer.
Könnte ich also im einfachsten Fall den Schein mit 
"Elektronikentwicklung" oder ähnlichem erweitern lassen?

Danke euch.
Gruß
Hannes

von Inkognito (Gast)


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Johannes H. schrieb:
> Könnt ihr ein paar Anhaltspunkte geben, wie ich da vorzugehen habe?

Besuch einen Kurs bei der lokalen IHK wo man dir die Basics vermittelt.
Im Forum bekommst du Info nur stückchenweise.

> Ich habe schon einen Gewerbeschein, aber das ist ja keine Firma an sich.

Klar ist das eine Firma, halt Kleingewerbe. Eine höhere Rechtsform
hat da Einfluss auf die Bilanzierungspflicht und die Haftung und
noch ein paar andere Kleinigkeiten. Das macht eh erst Sinn, wenn
die Firma größer wird.

> Ebensowenig habe ich dazu eine entsprechende Steuernummer.

Weil du auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist und auch keine
Mwst. ausweist. Eine Rechnung unter deinem Namen darfst du schon
ausstellen, Kaufquittungen auch.

> Könnte ich also im einfachsten Fall den Schein mit
> "Elektronikentwicklung" oder ähnlichem erweitern lassen?

Vorsicht, da es sich dabei um einen Gefahr-geneigten Beruf handelt,
kannst du dir mehr Ärger einhandeln als dir lieb ist. Da kann ein
Meisterzwang auf dich zu kommen.

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Unsinn. Ein Gewerbe ist eben keine Firma, solche Basics gibt's übrigens 
zum Nachlesen bei Wikipedia. Die Steuernummer hat auch nichts mit dem 
USt.-Ausweis zu tun. Wer als Einzelunternehmer tätig ist, muss unter 
seiner persönlichen Steuernummer arbeiten. Etwas anderes ist die 
USt.-ID, aber die braucht man nur für Geschäfte in der EU.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Sonja (Gast)


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für Elektronikentwicklung braucht Du auch keinen Meister oder Ing oder 
sowas.
Also ganz normal das Gerwebe ergänzen evtl bei der berufspflicht 
anfragen, aber meine meinte damasl kein Problem, auch ohne Ausbildung 
oder Ing oder Meister

von genervt (Gast)


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Johannes H. schrieb:
> Welche Rechtsform/Gewerbeart brauche ich? (Elektronikfertigung)

Also bei Elektronikfertigung steht die IHK mit Meister auf der Matte => 
Fertigung von anderen machen lassen.

Bei den IHKs gibts regelmäßig Gründerseminare für ein paar Euro, die 
Sind ganz interessant.

Ferner darfst mal WEEE, EAR, ROHS und CE (Kein Anspruch auf 
Vollständigkeit) googeln.

von Johannes (menschenskind)


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Danke für die vielen Antworten.
Ich hatte das evtl. ungünstig formuliert. Mit "Elektronikfertigung" 
meinte ich, dass ich die Platinen woanders beauftragen möchte.

von Inkognito (Gast)


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Sonja schrieb:
> für Elektronikentwicklung braucht Du auch keinen Meister oder Ing oder
> sowas.
> Also ganz normal das Gerwebe ergänzen evtl bei der berufspflicht
> anfragen, aber meine meinte damasl kein Problem, auch ohne Ausbildung
> oder Ing oder Meister

Na, hoffentlich hast du Glück und keiner mit Durchblick stolpert
mal drüber. Elektronikentwicklung ist das eine, Elektronikfertigung
das andere. Der Vertrieb von Elektronik ist dagegen an keine
Beschränkung gebunden. Am besten man investiert ein paar Euro
bei der IHK. Das mindert das Risiko zu scheitern.

von Inkognito (Gast)


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Johannes H. schrieb:
> Mit "Elektronikfertigung"
> meinte ich, dass ich die Platinen woanders beauftragen möchte.

Wenn du da einen Anbieter mit freien Ressourcen findest.
Wenn du mit Großkunden konkurrieren musst,dann... na ja,
wirst schon sehen.

von Zocker_50 (Gast)


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> Re: Welche Rechtsform/Gewerbeart brauche ich? (Elektronikfertigung)

Als einschlägige Rechtsform würde ich dir das Faustrecht empfehlen.

Das versteht jeder. Was auf die Zwölf ist recht eindeutig.

von Inkognito (Gast)


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Zocker_50 schrieb:
> Das versteht jeder.

Ein Strafrichter wird da gar kein Verständnis für haben.

von Martin K. (mkmannheim) Benutzerseite


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Zocker_50 schrieb:
> Als einschlägige Rechtsform würde ich dir das Faustrecht empfehlen.
> Das versteht jeder. Was auf die Zwölf ist recht eindeutig.

So blöd der Beitrag auch ist, ich musste jetzt echt lachen :-)
Hab aber auch schon 3 Gläser Wein intus :-)

Man zum Thema:

Verkaufen kann jeder, man muss aber unter bestimmten Umständen ins HRB.

Erstmal ist das ein Gewerbe und es braucht eine Gewerbeeinstragung.

Ab einem gewissen Umsatz besteht Bilanzierungspflicht.

UST-ID ist nur nötig, wenn man ins EU-Ausland liefern will.

Ich habe so eine, weil ich Leistungen direkt ins Nachbarland verkaufe.

von Niemand (Gast)


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> Ab einem gewissen Umsatz besteht Bilanzierungspflicht.
ab einer gewissen Rechtsform besteht das sicher, aber der Umsatz ist für 
etwas anderes wichtiger.

> Erstmal ist das ein Gewerbe und es braucht eine Gewerbeeinstragung.
das eine ist ganz nah mit dem anderen verknüpft, das geht gar nicht 
anders!

der TO meinte
> Ich hatte das evtl. ungünstig formuliert. Mit "Elektronikfertigung"
> meinte ich, dass ich die Platinen woanders beauftragen möchte.
Also erst mal reiner Handel? Sieht dann aber auch etwas anders aus!

von nasefuss (Gast)


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Inkognito schrieb:
> Klar ist das eine Firma, halt Kleingewerbe. Eine höhere Rechtsform
> hat da Einfluss auf die Bilanzierungspflicht und die Haftung und
> noch ein paar andere Kleinigkeiten. Das macht eh erst Sinn, wenn
> die Firma größer wird.

Stimmt nicht. Die Kleingewerberegelung muss man beantragen, wenn man 
einen Gewerbeschein hat. Das ist kein Automatismus. Genauso gibt es 
keine hohen oder niedrigen Rechtsformen, die sind einfach 
unterschiedlich weil sie unterschiedliche Rechte und Pflichten 
zusammenfassen.

Ach ja, von Dir hab ich hier schon mal was von "gewerblich 
freiberuflich" gelesen - mehr disqualifizieren kann man sich in der 
Thematik ja gar nicht.

von Inkognito (Gast)


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nasefuss schrieb:
> Stimmt nicht. Die Kleingewerberegelung muss man beantragen, wenn man
> einen Gewerbeschein hat.

Wenn du keine Rechtsform wie GBR, GMBH, UG, oHG, KG, AG gründest
und das musst du natürlich angeben, wirst du logischer Weise
erst mal als Gewerbetreibender eingestuft und mit der
Kleingewerberegelung von der Mwst. Umlage befreit, sonst ja nicht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kleingewerbe

> Das ist kein Automatismus.

Hat auch keiner behauptet. Aber Auswirkungen hat die Form des Gewerbes
schon.

> Genauso gibt es
> keine hohen oder niedrigen Rechtsformen,
> die sind einfach
> unterschiedlich weil sie unterschiedliche Rechte und Pflichten
> zusammenfassen.

...und damit niedrige oder hohe Anforderungen haben.

> Ach ja, von Dir hab ich hier schon mal was von "gewerblich
> freiberuflich" gelesen - mehr disqualifizieren kann man sich in der
> Thematik ja gar nicht.

So einen dämlichen Kommentar hab ich schon lange nicht mehr gelesen.
Gib deinen Senf dazu, wenn es zum Thema gehört, denn dann kann man
auch anhand des Sachverhalts dazu was posten.

von Cyblord -. (cyblord)


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nasefuss schrieb:
> Ach ja, von Dir hab ich hier schon mal was von "gewerblich
> freiberuflich" gelesen - mehr disqualifizieren kann man sich in der
> Thematik ja gar nicht.

Wie soll er sich damit auch auskennen. Das braucht man alles nicht 
wissen um sich H4 vom JobCenter abzuholen.

von Mikro 7. (mikro77)


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Da ich den Begriff Kleingewerbe noch nie gehört hatte, mußte ich 
gerade mal nachschauen.

Der Begriff ist weder in der Gewerbeordnung noch dem Handelsgesetzbuch 
definiert. Eine Rechtsform, die sich „Kleingewerbe“ nennt, gibt es 
nicht. Scheinbar findet der Begriff aber umgangssprachlich Verwendung 
(wieder was gelernt) mit allerdings unklarer Abgrenzung.

von Cyblord -. (cyblord)


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Mikro 7. schrieb:
> Da ich den Begriff Kleingewerbe noch nie gehört hatte, mußte ich
> gerade mal nachschauen.
>
> Der Begriff ist weder in der Gewerbeordnung noch dem Handelsgesetzbuch
> definiert. Eine Rechtsform, die sich „Kleingewerbe“ nennt, gibt es
> nicht. Scheinbar findet der Begriff aber umgangssprachlich Verwendung
> (wieder was gelernt) mit allerdings unklarer Abgrenzung.

Vielleicht ist der "Kleinunternehmer" gemeint?

von Mikro 7. (mikro77)


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Eher nicht, wenn man sich die Beschreibungen anguckt, die man im 
Internet findet. Bei Einzelpersonen wäre wohl der Einzelunternehmer 
(ohne Kaufmannseigenschaft).

: Bearbeitet durch User
von Fabian F. (fabian_f55)


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Mikro 7. schrieb:
> Da ich den Begriff Kleingewerbe noch nie gehört hatte, mußte ich
> gerade mal nachschauen.
>
> Der Begriff ist weder in der Gewerbeordnung noch dem Handelsgesetzbuch
> definiert. Eine Rechtsform, die sich „Kleingewerbe“ nennt, gibt es
> nicht. Scheinbar findet der Begriff aber umgangssprachlich Verwendung
> (wieder was gelernt) mit allerdings unklarer Abgrenzung.

Kleingewerbe ist kein Rechtsform, sondern eine steuerliche 
Klassifizierung einer selbstständigen Aktivität.  Umsatz <17500€ -> 
Kleingewerbe, keine Umsatzsteuer, keine Monatliche Buchführung usw.
Die Rechtsform der Aktivität ist im allgemeinen "Einzelunternehmer". Aus 
Haftungsgründen ist es aber schlauer eine Mini-GmbH zu gründen. Hier hat 
man etwas mehr Papierkrieg, aber Schadensersatzforderungen betreffen nur 
das Firmenvermögen.

von Mikro 7. (mikro77)


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Wurde ja schon oben gesagt, das ist der Kleinunternehmer nicht das 
"Kleingewerbe".

: Bearbeitet durch User
von Inkognito (Gast)


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Ein Kleinunternehmer muss sich aber nicht anmelden.
Ein Kleingewerbe dagegen schon. Person und Handlung sind
nicht so einfach vereinbar.

von Mikro 7. (mikro77)


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...und der Unsinn hört gar nicht mehr auf. :-(

von Klaus (Gast)


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stimmt Mikro77!

Die Schwarmintelligenz im Internet ist immer wieder frappierend!

von Max G. (l0wside) Benutzerseite


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genervt schrieb:
> Also bei Elektronikfertigung steht die IHK mit Meister auf der Matte =>
> Fertigung von anderen machen lassen.

Hast du dazu eine einigermaßen belastbare Begründung? Welcher der 41 
Berufe aus Anlage A der HwO soll das sein?

Max

von Niemand (Gast)


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Mikro 77 (mikro77)
Datum: 19.08.2016 16:29

> ...und der Unsinn hört gar nicht mehr auf. :-(
leider wieder mal vom ForenAss nicht anders möglich ?


genervt schrieb:
> Also bei Elektronikfertigung steht die IHK mit Meister auf der Matte =>
> Fertigung von anderen machen lassen.

könnte man auch hier wieder fortsetzen oder neu anbringen
> ...und der Unsinn hört gar nicht mehr auf. :-(
Was hat der Meister(Zwang) mit der IHK zu tun, weil es bei Elo-Fertigung 
kein HW wäre?

also dann mal wie hier
Max G. (l0wside) Benutzerseite
Datum: 19.08.2016 16:49

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