Hallo, wie läuft es eigentlich mit Geschmacksmustern die zb. einfach nie eingetragen wurden? Welche Möglichkeiten hat man wenn der Wettbewerber (usa) zwar ein eigenständiges Design hat, dieses aber nie regestriert hat? Man dürfte es jetzt zwar benutzen aber eintragen geht das irgendwie??? Gruß
M23 schrieb: > wie läuft es eigentlich mit Geschmacksmustern die zb. einfach nie > eingetragen wurden? An den Sauerbraten mußt du kleingeriebenen Lebkuchen streuen und beim Braten Rosinen dazugeben, das Geschmacksmuster kennt noch niemand :-)
Du wirst auch mit einem eingetragenen Geschmacksmuster oder Marke bei Klagen vor Gericht um Unterlassung oder Lizensierung scheitern, wenn der Gegner eine Verwendung vor deiner Eintragung nachweisen kann. Das Geld der Eintragung ist also rausgeschmissenes Geld.
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