Ich habe neulich eines unserer Laborgeräte während der Arbeit kaputt gemacht. Ich musste mein Prüfling vom Prüfstand abbauen. Dabei musste ich gewisse Kühlschläuche abmontieren, welche noch mit Kühlwasser gefüllt waren. Nun ist es so, dass dieser Kühlerschlauch ein Kupplungsventil hatte. Mir war nicht bewusst, dass diese Kupplung das Kühlwasser im Schlauch stoppt. Als ich diese Kupplung entfernt hatte, ist dann zu meiner Überraschung noch restliches Wasser ausgeströmt. Blöde ist nur, dass dann dieses Wasser in das Gehäuse eines Laborgerätes reingetropft ist. Ich habe dann mit einem anderen Kollegen das Laborgerät aufgeschraubt und versucht das Kühlwasser mit einem Lumpen zu trocknen. Offensichtlich haben wir aber nicht jede Stelle sauber bekommen. Dieser Kollege hat dann direkt danach das Gerät benutzt. Halbe Stunde später hat es laut "Puff" gemacht. Die Firma ist ein großer Konzern aufgeteilt in mehrere Teilbereiche. Ein Kollege meinte heute, dass die Reparatur wahrscheinlich sehr teuer werden wird, also 4-stellig. Vermutlich wird erst im Januar die Reparatur veranlasst. Was meint ihr, würdet ihr euch an meiner Stelle von einer dicken Rechnung im Januar in meinem Briefkasten Sorgen machen ? Die Frage ist halt, ob es nun fahrlässig oder grob fahrlässig war ? Ich würde eher zu ersterem tendieren. Ich hatte eine Laborunterweisung bekommen, somit bin ich berechtigt im Labor zu arbeiten. Ich bin allerdings keine Elektrofachkraft, sondern nur eine elektrisch unterwiesene Person. Man kann mir vorwerfen, ich hätte damit rechnen müssen, dass beim Abziehen des Schlauches das Wasser auslaufen kann. Anderseits hatte mir in meiner Unterweisung niemand gesagt, wie das Schlauchventil genau funktioniert und es war damals auch nicht teil meiner beruflichen Ausbildung. Darüberhinaus kommt der andere Kollege noch ins Spiel. Er hatte das Laborgerät mit dem Wissen, dass zuvor Wasser reingetropft ist, trotzdem in Betrieb genommen. Anderseits habe ich ihn aber auch nicht davon abgeraten es zu tun, was auch wieder fahrlässig wäre. Man hätte z.B. ein Tag warten müssen, bis es "trocknet". Grüße Stephan
stephan schrieb: > Man hätte z.B. ein Tag warten müssen, bis es "trocknet". "Man" hätte da natürlich auch einen passenden Aufkleber an das Gerät machen müssen... Fazit: warte es einfach ab. Denn passiert ist passiert, mit Sorgen und Ängsten und Ausreden wird das nicht ungeschehen gemacht.
Lothar M. schrieb: > "Man" hätte da natürlich auch einen passenden Aufkleber an das Gerät > machen müssen... Genau: "Kein Wasser und kein Glysantin auffüllen! Gerät hat keinen Flüssigkeitskühler." MfG Paul
Hi stephan, mach dich mal locker. >Ein Kollege meinte heute, dass die Reparatur wahrscheinlich sehr teuer >werden wird, also 4-stellig. 4-stellig? Pillepalle. >Dieser Kollege hat dann direkt danach das Gerät benutzt. Halbe Stunde >später hat es laut "Puff" gemacht. Viel wichtiger ist doch, dass keine Person zu Schaden gekommen ist.
@stephan sowas passiert jedem irgendwann mal - da du ja scheinbar nichts absichtlich beschädigt hast brauchst du dir auch keine Sorgen zu machen. Das es eine kleine Ansage vom Chef gibt lässt sich meistens aber nicht vermeiden...allerdings wissen die Leute die länger dabei sind auch, dass sowas ab und an mal passiert. Schlimmer wäre es gewesen wenn es einen Personenschaden durch das mit Wasser getränkte Gerät gegeben hat...da du hier kein Schild o.ä. angebracht hast wäre sowas im Zweifelsfall grob fahrlässig
Bei Fahrlässigkeit haftet der Arbeitgeber selbst. Spätere Maßnahmen (Entlassung, Beförderungsstop) sind natürlich nicht ausgeschlossen. Lohnkürzung ist nicht zulässig. Kurzfristige interne Versetzung nur dann, wenn sich eine nicht ausreichende Qualifikation gezeigt hat. Der Fall ist eine ggf. Fahrlässigkeit aber auf keinen Fall grobe Fahrlässigkeit. Es sein denn, du hast vorher zu viel Bier getrunken. Das ganze nennt sich "Arbeitgeberrisiko", wenn er einem Angestellten Arbeiten überlässt.
stephan schrieb: > Mir war > nicht bewusst, dass diese Kupplung das Kühlwasser im Schlauch stoppt. Passiert, ist halt ein Unfall. > Ich habe dann mit einem anderen Kollegen das Laborgerät aufgeschraubt > und versucht das Kühlwasser mit einem Lumpen zu trocknen. Offensichtlich > haben wir aber nicht jede Stelle sauber bekommen. Dieser Kollege hat > dann direkt danach das Gerät benutzt. Halbe Stunde später hat es laut > "Puff" gemacht. Ihr habt Wasser in ein elektrisches Gerät gekippt UND ES DANN BENUTZT?! Also an der Stelle könnte es allerdings bereits grob fahrlässig sei. Sei dankbar, daß bei der megadummen Aktion keinem von Euch was passiert ist. Ein elektrisches Gerät, in das Wasser geraten ist, muß umgehend stillgelegt werden, da hätte direkt eine Meldung an den Laborleiter, Sicherheitsbeauftragten oder so erfolgen MÜSSEN.
Nop schrieb: > Ein elektrisches Gerät, in das Wasser geraten ist, muß umgehend > stillgelegt werden, da hätte direkt eine Meldung an den Laborleiter, > Sicherheitsbeauftragten oder so erfolgen MÜSSEN. Und denkbar wäre auch, daß für DIESEN Teil eine Abmahnung drin sein könnte.
Nop schrieb: >> Ein elektrisches Gerät, in das Wasser geraten ist, muß umgehend >> stillgelegt werden, da hätte direkt eine Meldung an den Laborleiter, >> Sicherheitsbeauftragten oder so erfolgen MÜSSEN. > > Und denkbar wäre auch, daß für DIESEN Teil eine Abmahnung drin sein > könnte. Da würde ich aber mit der Kaffeemaschine oder dem Dampfbügeleisen kontern. MfG Paul
In einem klassischen, normalen Konzernen (von denen es immer weniger gibt) würde um einmalig max. 10000 Euro kein Aufstand gemacht. Auf den Aufwand das dem Mitarbeiter finanziell anzuhängen und zu kassieren hätte in einem Konzern keiner wirklich Lust und rechnen würde sich der Aufwand auch nicht. Falls etwas kommt, check mal deine Privathaftpflicht. Ein paar wenige decken in den teureren Tarifen auch begrenzt Sachschäden am Arbeitsplatz ab. Vielleicht hast du Glück.
Nop schrieb: > Ein elektrisches Gerät, in das Wasser geraten ist, muß umgehend > stillgelegt werden, da hätte direkt eine Meldung an den Laborleiter, > Sicherheitsbeauftragten oder so erfolgen MÜSSEN. Nop hat recht, der Unfall mit dem Wasser ist im Vergleich dazu vernachlässigbar. Wenn es Konsequenzen gibt dann dafür das Gerät nach dem Unfall zu verwenden.
Natürlich ist soetwas ärgerlich und peinlich - aber "wo gehobelt wird, fallen Späne". Es war ja keine Absicht. Vielleicht lässt sich die Situation etwas entschärfen, wenn man nach dem Eingestehen des Missgeschicks gleich eine Verbesserung vorschlägt, z.B. andere Positionierung des Geräts, Spritzschutz, etc.
Nop schrieb: > Nop schrieb: >> Ein elektrisches Gerät, in das Wasser geraten ist, muß umgehend >> stillgelegt werden, da hätte direkt eine Meldung an den Laborleiter, >> Sicherheitsbeauftragten oder so erfolgen MÜSSEN. > > Und denkbar wäre auch, daß für DIESEN Teil eine Abmahnung drin sein > könnte. Dann müsste aber zumindest auch mein Kollege die gleiche Abmahnung bekommen. Schließlich hat er das Laborgerät weiter benutzt, mit dem Wissen, dass zuvor Wasser eingelaufen war. Würdet ihr das also als eher grob fahrlässig sehen ? (so höre ich es zumindest von Nop raus) Bei GROBER Fahrlässigkeit haftet nämlich der Mitarbeiter, so hab ich es woanders mal gelesen. Unser Chef weiß von dem ganzen Vorgang noch nichts. Ich frage mich gerade, ob es sinnvoll ist, meinen Chef noch vor Weihnachten zu fragen, ob ich hier mit finanziellen oder disziplinarischen Konsequenzen rechnen muss, um mein Gewissen zu beruhigen, oder ob ich lieber den Ball flach halten soll. Vielleicht kommt die Tatsache bei ihm gar nicht ans Licht, dass hier Fahrlässigkeit im Spiel war... Gruß
Bei Vorsatz kann man als Firma dir die Kosten in Rechnung stellen, bei grober Fahrlässigkeit nur bis zu einem Maximalbetrag (dein Lohn?) bei leichter Fahrlässigkeit gar nicht. Interessant sind also nur die Fälle gewöhnlicher Fahrlässigkeit. Normalerweise die Firma. Hier möchsten manche Firmen durch ihre Arbeitsverträge die Kosten auf die Mitarbeiter umwälzen. Du solltest also in deinen Arbeitsvertrag gucken. Aber letztlich egal was dort steht, wenn du nicht zahlen willst und deine Firma Geld sehen will, urteilt ein Richter. In deinerm Fall würde ich zu deinen Gunsten entscheiden.
Nop schrieb: > Ihr habt Wasser in ein elektrisches Gerät gekippt UND ES DANN BENUTZT?! > Also an der Stelle könnte es allerdings bereits grob fahrlässig sei. Wenn wir das Gerät aber aufgeschraubt haben, um die feuchten Stellen zu trocknen, und hinhterher keine sichtbaren nassen Stellen mehr vorhanden waren, zählt das dann immer noch als grob fahrlässig ?
sorry OT, aber (ist mir schon so oft aufgefallen): wieso zum Geier sind immer alle " AUF der Arbeit ". Ich bin höchstens " bei der Arbeit ".
Stephan schrieb: > Nop schrieb: >> Ihr habt Wasser in ein elektrisches Gerät gekippt UND ES DANN BENUTZT?! >> Also an der Stelle könnte es allerdings bereits grob fahrlässig sei. > Wenn wir das Gerät aber aufgeschraubt haben, um die feuchten Stellen zu > trocknen, und hinhterher keine sichtbaren nassen Stellen mehr vorhanden > waren, zählt das dann immer noch als grob fahrlässig ? Was ein Richter als leicht oder grob fahrlässig einstuft, ist schwer vorherzusagen. Aber klug ist es nicht das Gerät sofort wieder einzuschalten. Entweder länger (>1Tag) an der Luft trocknen, in Folie einpacken und viele Tütchen Silica Gel dazu oder vorsichtig mit heißer Luft trocknen.
Grob Fahrlässig haben sich beide verhalten. Wer hat den Prüfstand aufgebaut? Wer war oder ist der Verantwortliche für den Prüfstand? Die Führungskräfte sind auch nicht informiert worden? Ei, ei, das sieht nach Vertuschung aus!
Gibt halt auch ostwestfalen ? da kommt man weck ,ist auf der Arbeit,.......
also ich werde morgen mal meinen Chef ansprechen und genau erklären, was passiert ist, in der Hoffnung, dass er kulant reagiert. Sonst kann ich über Weihnachten nicht ruhig schlafen, wenn ich nicht weiß, ob da was kommen wird oder nicht. Problem ist nur, dass mein Chef-Chef, also unser Abteilungsleiter, eher von der strengeren Sorte ist. Neulich habe ich bei ihm einen Einlauf bekommen, weil ich verpennt hatte meine Resturlaubstage für 2016 rechtzeitig im System einzutragen. Ich hoffe, dass mein Chef ihm dann nicht die volle Wahrheit weiter erzählt... ^^
Das ist eine gute Idee, nur etwas spät.
Crazy H. schrieb: > wieso zum Geier sind > immer alle " AUF der Arbeit ". Ich bin höchstens " bei der Arbeit ". Gebräuchlicher: "Auf Arbeit sein." Analog zu "Isch geh ALDI." Zum Thema: Evtl. hilft hier eine Berufs-Haftpflichtversicherung für Ings.
"Hey Chef, dieses Laborgerät hier ist plötzlich ausgefallen und wir haben KEINE Ahnung warum!"
Personaler schrieb: > Bei Fahrlässigkeit haftet der Arbeitgeber selbst. > Spätere Maßnahmen (Entlassung, Beförderungsstop) sind natürlich nicht > ausgeschlossen. Dann sollte das der Personaler zahlen und sich gleich selbst entlassen, war er doch so fahrlässig das Personal einzustellen und nicht erkannt hat das der arme Kerl unfähig ist und ihm mal unvergebens ein bisschen Wasser aus einen Wasserschlauch tropft!
Stephan schrieb: > also ich werde morgen mal meinen Chef ansprechen und genau erklären, was > passiert ist, Das ist die mit Abstand beste Maßnahme. Derartige Missgeschicke passieren einfach. Wenn der betreffende Mitarbeiter den begangenen Fehler als solchen genau erkannt hat, kann man auch davon ausgehen, dass er künftig mehr aufpasst. Versucht er jedoch, den Fehler herunterzuspielen, erweckt er den Eindruck, die Sache nicht ernstzunehmen. Eventuell schlägt Dein Chef vor, dass Du den Schaden einfach bei Deiner privaten Haftpflichtversicherung einreichtst. Falls sie es ablehnen sollte, müsstest Du aber sicherlich nicht für den Schaden einspringen, sondern der AG würde die Kosten übernehmen. Auch Führungskräften ist schließlich bekannt, dass es für das Unternehmen wesentlich schädlicher wäre, wenn die Mitarbeiter künftig alle Handlungen unterließen, die irgendwelche Sachschäden bewirken können. Vielleicht mag es noch längere Zeit ein paar lustige Bemerkungen geben, ganz nach dem Motto: "Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen!". Beispielsweise muss sich meine Frau auch heute noch bissige Bemerkungen gefallen lassen, weil sie im Jahr 1999 beim Ausparken mein Auto gegen einen Findling gefahren hatte. Im Gegenzug wirft sie mir dann vor, einige Wochen später mit selbigem Auto gegen einen Baumschutzpfeiler eines Parkplatzes gekracht zu sein. Glücklicherweise sind wir aber beide nicht nachtragend.
GevadderZufall schrieb: > "Hey Chef, dieses Laborgerät hier ist plötzlich ausgefallen und wir > haben KEINE Ahnung warum!" Wenn aber die wahre Ursache dann doch herauskäme, gäbe es definitiv richtige Probleme, vermutlich sogar eine fristlose Kündigung.
Stephan schrieb: > Bei GROBER Fahrlässigkeit haftet nämlich der Mitarbeiter, so hab ich es > woanders mal gelesen. Wegen grober Fahrlässigkeit hat es ja gerade ein Urteil gegeben (Zugunglück). Dort waren die Folgen ja wesentlich härter, aber man sieht die Richtung: Es wurde darüber diskutiert, ob auch der Arbeitgeber eine Mitschuld hat. Näheres wird man bei der jetzt folgenden Zivilverhandlung sehen.
Stephan schrieb: > Wenn wir das Gerät aber aufgeschraubt haben, um die feuchten Stellen zu > trocknen, und hinhterher keine sichtbaren nassen Stellen mehr vorhanden > waren, zählt das dann immer noch als grob fahrlässig ? Selbstverständlich. Ein elektrisches Gerät, was irgendwo Wasser gezogen hat, ist bis auf Weiteres als unsicher zu betrachten. Insbesondere hat da SOFORT ein entsprechendes Warnschild hinzukommen und der Stecker gezogen, damit nicht jemand Drittes das Ding nichtsahnend benutzt. Und nicht nur das, sondern schlimmer noch, es kann auch unzuverlässige Ergebnisse liefern. Das muß dann erstmal einen Abnahmetest durchlaufen, wo nicht nur die Sicherheit geprüft wird, sondern auch die korrekte und präzise Funktion. Ansonsten führt das nämlich u.U. zu noch weiteren Folgekosten, wenn das irgendwer benutzt, dabei nicht das rauskommt, was rauskommen sollte, und mit der Fehlersuche noch teure Arbeitszeit verknallt wird. Oder gar Produkte rausgehen, die bei korrekter Funktion als fehlerhaft erkannt worden wären. Also die Vertuschungsaktion sehe ich als ernste Verfehlung an, weil das nicht mehr aus Versehen passiert ist. Dennoch gut, wenn Du da zum Chef ehrlich bist, denn wie schon andere sagten, daran sieht er, daß Du das nicht nochmal tun wirst. Er sollte das auch zum Anlaß nehmen, bei der jährlichen Sicherheitsunterweisung einen Vortrag zu solchen Themen zu halten, damit dieser Fehler auch bei den anderen Mitarbeitern einen Lerneffekt auslöst. Am besten machst Du diesen Vorschlag gleich selber, dann sieht der Chef, daß Du Dich wenigstens bemühst, aus der Misere etwas für die ganze Firma Positives zu ziehen. Und daß für den Fall eines solchen Defektes künftig klare Richtlinien geschaffen werden, was man zu tun hat, die ebenfalls Teil der jährlichen Sicherheitsunterweisung sind, denn dann hat jeder eine klare Orientierung. Wenn's das so bisher nicht gab, ist DAS nämlich auch sein Anteil daran. Das sagst Du aber bitte nicht so direkt.
Nop schrieb: > Also die Vertuschungsaktion sehe ich als ernste Verfehlung an, weil das > nicht mehr aus Versehen passiert ist. Ach ja, gegenüber dem Chef bezeichnest Du das natürlich nicht als Vertuschungsaktion, sondern als Sorglosigkeit, weil Ihr fälschlicherweise dachtet, wenn man das abtrocknet, ist es ja wieder OK.
Als Arbeitnehmer haftest man normalerweise nie für Schäden. Eine grobe Fahrlässigkeit wäre es gewesen, wenn dir das ganze im Suff passiert wäre. Oder wenn du dir der Gefahr bewusst warst und es trotzdem riskiert hättest. Nach deiner Schilderung kann dir also niemand was anhaben. Von deinem Kollegen, der davon wusste und das Gerät trotzdem eingesteckt hat, ist es auch eine Fahrlässigkeit. Da er das Gerät aber nicht selbst unter Wasser gesetzt hat, kann es sich auch nur um eine leichte Fahrlässigkeit handeln. Also, den Chef fragen, ob er vom Schaden schon gehört hat und auf nichts einlassen. Deine PRIVAThaftpflicht brauchst du für private Schäden.
Hältst du es für eine gute Idee, hier jedes deiner Vergehen im Detail zu beschreiben? Am besten druckst du diesen Thread aus, setzt deine Unterschrift drunter und schickst es an die Versicherung deiner Firma. Die wissen dann, an wen sie sich wenden müssen, und du sparst ein paar Euro, weil sie den Schadensfall nicht mehr ermitteln müssen.
stephan schrieb: > Ich hatte eine Laborunterweisung > bekommen, somit bin ich berechtigt im Labor zu arbeiten. Ich bin > allerdings keine Elektrofachkraft, sondern nur eine elektrisch > unterwiesene Person. Damit hättest Du das Gerät einfach nicht öffnen dürfen. Punkt. Ausser Betrieb setzen, melden, kenntlich machen, Instand-setzen lassen. Sowas passiert, vor allem in so einer Umgebung, warum steht das Netzteil überhaupt direkt unter der Kupplung? Selbst wenn man vom Fach ist, bei 230V im Betrieb hört der Spass auf.
Melden macht frei und belastet Vorgesetzte. Fertig. Und hör auf dir so einen Kopf zu machen!
Tommi schrieb: > Deine PRIVAThaftpflicht brauchst du für private Schäden. Ach und was ist Privat bzw. was ist das Äquivalent? Berufliche Schäden zählen gewöhnlich dazu. Sollte eine Schadenersatzforderung kommen, dann bei seiner Haftpflicht geltend machen. Hält die die Forderung für unberechtigt, muss die Versicherung sich gerichtlich dagegen wehren. Natürlich gibts auch Einreden, die die Haftung gegenüber dem Versicherten ausschließen. Das sollte dem Versicherungsvertrag zu entnehmen sein. Harald W. schrieb: > Wegen grober Fahrlässigkeit hat es ja gerade ein Urteil gegeben > (Zugunglück). Dort waren die Folgen ja wesentlich härter, aber > man sieht die Richtung: Es wurde darüber diskutiert, ob auch der > Arbeitgeber eine Mitschuld hat. Näheres wird man bei der jetzt > folgenden Zivilverhandlung sehen. Das Urteil betraf nur das STRAFRECHT und nicht das Zivilrecht. Äpfel und Birnen, du verstehst? Andreas S. schrieb: > Das ist die mit Abstand beste Maßnahme. Ganz blöde Idee. Jede Haftpflichtversicherung verbietet sogar ein Schuldanerkenntnis, was glaubst du, warum? > Derartige Missgeschicke passieren einfach. Dann sollte man aber differenzieren, ob der Verursacher die Folgen hätte abschätzen können. Bei der Vorlage liegt eher ein Einweisungs- und Verantwortungsproblem im rechtlichen Kontext vor. Wenn du als Chef eine unzureichend ausgebildete oder eingewiesene Person an deine teuren Sachen dran lässt, bist du nämlich selber schuld. > Wenn der betreffende Mitarbeiter den begangenen > Fehler als solchen genau erkannt hat, kann man auch davon ausgehen, dass > er künftig mehr aufpasst. Das hat aber auf die gegenwärtige Situation keinen Einfluss, sondern nur auf den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses. Im Streitfall sollte der Job keine Rolle spielen, denn selbst wenn der Schaden ersetzt würde, ist das keine Garantie, dass der Job dadurch erhalten bleibt. > Versucht er jedoch, den Fehler > herunterzuspielen, erweckt er den Eindruck, die Sache nicht > ernstzunehmen. Er braucht und darf hier keine Schuld anerkennen. Deine Haftpflicht würde dir sonst was flüstern.
Hi, ich frage mich auch schon seit dem Eröffnungs-Beitrag, wieso ein unter Wasserschläuchen betriebenes teures Laborgerät offensichtlich über so gar keinen Schutz gegen Wasser verfügt? Es gibt neben Unachtsamkeit ja noch andere Gründe, warum plötzlich aus dem Leitungs-System wasser austreten kann. War das noch nie Thema im Betrieb? Oder war das der erste Prüfling, der unter diesen Bedingungen geprüft wurde? Von wem wurde die Prüfung angeordnet? Aber dann ein sehr teures Gerät nach nach einem Wasserschaden nur oberflächlich trockenzuwischen und direkt danach einzuschalten - das ist schon ziemlich dämlich und meiner Meinung nach der schwerwiegendere Tatbestand. Diese Vorgehensweise könnte ein Richter durchaus als Fahrlässig betrachten(ich persönlich halte diesen unsäglichen Begriff der Fahrlässigkeit für inakzeptabel, aber darauf kommt es leider nicht an). Ich würde auch davon ausgehen, dass sich ein Vorgesetzter unabhängig von der Haftungsfrage Gedanken über die grundsätzliche Eignung derartiger Mitarbeiter im Betrieb macht.
Fahrlässig (m.E. sogar grob) war die wissentliche Inbetriebnahme eines Gerätes, dass evtl. einen Schaden hat. Das Kühlflüssikeit in das Gerät gelaufen ist war unglücklich, soetwas passiert beim Auf- und Abbau von Prüfständen aber leider schonmal. Ich sehe die Person, die es wider besseren Wissen um den Vorfall trotzdem verwendet hat in der Verantwortung. Hätte es Personenschaden gegeben, würden neben dieser Person auch dein Chef seines Lebens nicht mehr froh. Wäre das Gerät ohne es vorher einzuschalten direkt mit einem Vermerk zur Wartung geschickt worden, wäre es wahrscheinlich wesentlich billiger gekommen. Schon alleine deswegen sehe ich den Verursacher des Wasserschadens nicht in der Haftung. Korrekt wäre es gewesen, das Gerät mit aufgeklebtem Zettel unverzüglich der dafür zuständigen Person zu übergeben. Wenn bei uns eine Schraube in ein Gerät fällt oder man beim Tragen merkt, dass etwas rappelt, ist dieses Gerät mit einem Vermerk unverzüglich in der E-Werkstatt abzuliefern. Um das klar hervorzuheben: Das Flüssigkeit eingedrungen ist, ist eine Ermahnung wert, mehr nicht (erst Recht unter dem Aspekt, dass du "nur" eine unterwiesene Person bist). Das wissentliche Einschalten des evtl. beschädigten Gerätes m.E. eine Abmahnung wegen Gefährdung von Personen und/oder Material. Für das nächste Mal: Gerät unverzüglich aus dem Verkehr ziehen und gegen Einschalten sichern. Die dafür zuständige Person (Laborleiter, E-Werkstatt) informieren, diese muss sich darum kümmern was damit geschehen soll. Danach erst ist der Vorgesetzte (umfassend) zu informieren. Ich gehe davon aus, dass für dich die Sache mit einem Rüffel endet, bei deinem Kollegen folgt bestimmt mehr, jedenfall würde es bei uns so ablaufen. LEler
Dietrich schrieb: > Aber dann ein sehr teures Gerät nach nach einem Wasserschaden nur > oberflächlich trockenzuwischen und direkt danach einzuschalten - das ist > schon ziemlich dämlich und meiner Meinung nach der schwerwiegendere > Tatbestand. Wobei das dann sein Kollege zu verantworten hat! Er war ja an der Aufräumaktion beteiligt und er hat es trotzdem verwendet. Wenn der Kollege Elektrofachkraft ist und evtl. länger dabei als du, könnte es ihn sogar schlimmer treffen. Weil er als Zeuge/Beteiligter auch keine Meldung gegeben hat und das Gerät wieder eingeschaltet hat. Da musst du im Detail drauf achten! Wenn du das abgesoffene Gerät heimlich getrocknet hättest und dem unwissenden Kollegen wäre das später um die Ohren geflogen, wäre das eine andere Geschichte. So habt ihr da beide Mist gebaut. Das zu Klären übersteigt aber das Forum hier. Seh nur zu das die Fakten stimmig auf den Tisch kommen, nimm das Wort "Fahrlässigkeit" nur in den Mund wenn man dich damit konfrontiert und lern für die Zukunft draus. Viel Erfolg!
LEler schrieb: > Hätte es Personenschaden > gegeben, würden neben dieser Person auch dein Chef seines Lebens nicht > mehr froh. Nur wenn die Berufsgenossenschaft für Trouble sorgt und UVV-Schulungen sorgt oder sogar harte Auflagen macht. Ansonsten sind die Chefs darüber bestens abgesichert, selbst wenn mal einer bei drauf geht. Ich hab mal in so einem Laden gearbeitet, wo das ein paar mal passiert ist. Den Laden gibts immer noch. LEler schrieb: > Wenn bei uns eine Schraube in ein Gerät fällt oder man beim Tragen > merkt, dass etwas rappelt, ist dieses Gerät mit einem Vermerk > unverzüglich in der E-Werkstatt abzuliefern. Instinktiv oder auf Grundlage einer Arbeitsanweisung oder Betriebsvereinbarung, bzw. sonstiger Vorschriften? Die muss dem MA aber auch bekannt gemacht werden. Da hakt es in vielen Firmen. LEler schrieb: > Um das klar hervorzuheben: Das Flüssigkeit eingedrungen ist, ist eine > Ermahnung wert, mehr nicht (erst Recht unter dem Aspekt, dass du "nur" > eine unterwiesene Person bist). Das wissentliche Einschalten des evtl. > beschädigten Gerätes m.E. eine Abmahnung wegen Gefährdung von Personen > und/oder Material. Gegen Abmahnungen kann man sich wehren, meist erfolgreich, weil sehr oft ein Führungs- und Überwachungsversagen vorliegt. Für Vorgesetzte natürlich nicht so toll. LEler schrieb: > Für das nächste Mal: Gerät unverzüglich aus dem Verkehr ziehen und gegen > Einschalten sichern. Das ist eine Regel aus den Unfallverhütungsvorschriften und die kennen, oder sollten, ausgebildete Fachkräfte wissen. Angelernte wissen so was nicht, zumindest in der Regel. LEler schrieb: > Ich gehe davon aus, dass für dich die Sache mit einem Rüffel endet, bei > deinem Kollegen folgt bestimmt mehr, jedenfall würde es bei uns so > ablaufen. Wie das nachher wirklich abläuft, ist eine Ermessensfrage. Leider sitzen in Firmen immer irgend welche Leute die jede Schuld von sich weisen und lieber auf ein Bauernopfer zurück greifen. Daher sollte man zu dem Vorgang die Klappe halten und lieber die Gerichte entscheiden lassen. In der Regel ist grobe Fahrlässigkeit so gut wie nicht beweisbar.
Lasst mal die Kirche im Dorf, hier hat sich niemand grob fahrlaessig verhalten, wengleich der Schaden vermeidbar oder vermindert haette ausfallen koenne. Cyborg schrieb: > Tommi schrieb: >> Deine PRIVAThaftpflicht brauchst du für private Schäden. > > Ach und was ist Privat bzw. was ist das Äquivalent? > Berufliche Schäden zählen gewöhnlich dazu. Sollte eine > Schadenersatzforderung kommen, dann bei seiner Haftpflicht > geltend machen. Es ging mir darum, dass er nicht in vorauseilendem Gehorsam seine Haftpflicht ins Spiel bringen soll. Wenn der Scheff kommt und sagt "das wird teuer fuer dich", dann sollte er die Haftung direkt ablehnen, seiner Haftpflicht aber schon mal Bescheid geben (aber erst dann). Sollten tatsaechlich Forderungen auf ihn zukommen, kann er immernoch die Haftpflicht einschalten.
Stephan schrieb: > also ich werde morgen mal meinen Chef ansprechen und genau erklären, was > passiert ist, in der Hoffnung, dass er kulant reagiert. Sonst kann ich > über Weihnachten nicht ruhig schlafen, wenn ich nicht weiß, ob da was > kommen wird oder nicht. > > Problem ist nur, dass mein Chef-Chef, also unser Abteilungsleiter, eher > von der strengeren Sorte ist. Ein guter Chef wird dich erst mal fertigmachen und in Grund und Boden rammeln. Aber nach außen dich verteidigen und die Sache runterspielen. Hab ich selbst erlebt. Wenn du nicht grob fahrlässig gehandelt hast, haftet die Firma. Die haben oft auch eine Versicherung dafür. Kommen wird sicher etwas. Du wirst runtergestuft, evtl. in die Kategorie "Trottel" :-)
michael_ schrieb: > Ein guter Chef wird dich erst mal fertigmachen und in Grund und Boden > rammeln. rammeln != rammen Vom anderen Ufer (schwul)?
Ne, rammen ist norddeutsch. Hier im Südosten kenne ich nur rammeln. Aber lassen wir das Thema. Der Sinn wurde doch verstanden.
stephan schrieb: > Die Frage ist halt, ob es nun fahrlässig oder grob fahrlässig war ? Solang du nebenbei nicht ein Fantasy-Spiel auf dem Smartphone gespielt hast ist es wohl nicht mal fahrlässig...
Dazu gibt es auch Geräte - die dermaßen dämlich konstruiert sind, dass dann nur Wasser reinlaufen kann. Ich habe hier einen Laser zur Materialbearbeitung - wassergekühlt. Vom Hersteller wurde ich telefonisch darauf hingewiesen, das Gerät NieNichtNimmer mit den Anschlüssen des Kühlwassers nach oben zu montieren. Direkt daneben ist eine vertieft angebrachte SUB-D-Buchse in eiener. Und das ist keine wasserdichte von Conec o.ä. . Ein Abziehen der Schläuche sorgt also direkt für eine Überschwemmung im xxkEuro Gerät - wenn man es in einer platzsparenden Lage montieren möchte.
stephan schrieb: > Ich habe neulich eines unserer Laborgeräte während der Arbeit kaputt > gemacht. Ich habe jahrelang in einem Hochleistungsprüffeld gearbeitet. Was glaubst Du, was ich so alles kaputtgemacht habe... Wo gehobelt wird, fallen Späne. Sei nicht weinerlich und halte den Ball flach. Vor allem klage nicht jedem Kollegen auf dem Gang von Deinem irdischen Jammertal mitsamt Rechtfertigungen. Wenn Du gefragt wirst, berichte den "Tathergang" sachlich und nüchtern ohne "Ich habe nicht gewußt, daß..." Im Übrigen: Sollte Deine Firma/Dein Chef irgendeine Reaktion zeigen, die jenseits von "Hr. Gott, kommse ma mit wa, wir gehn ma in mein Büro. Ich möchte nur kurz wissen, was da eigentlich genau passiert is. Erzählnse ma." und "Tja, blöd gelaufen. So dumm kann man manchma nicht denken, wie's dann passiert. Man lernt aus Fehlern. Sehense zumindest ma zu, daß das in Zukunft wenigstens nicht wieder passiert wa. Hammse ihr Mittag mitgebracht oder kommse mit mir zur Dönerbude?" liegt, würde ich im Eilzugtempe die Firma wechseln. Mitarbeiter für alltägliches Geschäftsrisiko zu bestrafen oder abzumahnen, ist unerhört. Wenn jemand Sachen nicht mutwillig beschädigt und nicht wiederholt den gleichen Bock schießt, insbesondere wenn es ein etablierter, langgedienter Mitarbeiter ist, gibt es keinen Grund auch nur irgendwie über Sachschäden zu reden. Die Firma sollte außerdem für solche Fälle eine Laborversicherung haben. Bei uns im Prüffeld waren u.a. die Stoßleistungsgeneratoren (Gigawattbereich) individuell versichert. Das waren Millionenwerte, mit denen die Ingenieure tagtäglich umgehen mußten. Auch brandneue Jungingenieure. P.S. Dumm war höchstens, die Kiste nach dem Wasserschaden wiedereinzuschalten. Das hat etwas von bubenhafter Zerstörungsfreude, wo man still aber schelmisch auf den Knall wartet. Habt ihr kein Zettelsystem? Roten Zettel oder rotes Schild dranpappen "Außer Betrieb. Nicht einschalten. Reparaturbedürftig." und dann in die Werkstatt. :P Aber nicht "Och, ich schalte mal ein und schaue, ob die Kiste sich in mein Gesicht verexplodiert" XD
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Andreas S. schrieb: > Cyborg schrieb: >> [eine so unglaubliche Scheiße, dass man darauf nicht eingehen sollte.] So was habe ich nie geschrieben, dass es zitierwürdig wäre, oder sollte das ein Kommentar werden, der mangels Argumente verhungert ist?
Hallo stephan, du denkst in den völlig falschen Dimensionen und stellst die falschen Fragen! Wer schon einige Jahre oder Jahrzehnte im Job ist, würde sich in so einem Fall nicht gut fühlen, aber bestimmt nicht derartige Gedanken machen, wie du. Was ausschließlich aus der Chef Perspektive zählt, sind die Antworten auf folgende Fragen: - Kam jemand zu Schaden? - Wie konnte das passieren und wie kann man soetwas in Zukunft verhindern? - Was sind die Folgen und wie können wir den Schaden minimieren? Fragen zu Schuld und Sühne wäre in dem Fall unprofessionell. Reparaturkosten im 4-stelligem Bereich sind ärgerlich. Mehr aber auch nicht und werden vielleicht der Abteilung angerechnet. Fertig. Entspannen.
stephan schrieb: > Die Frage ist halt, ob es nun fahrlässig oder grob fahrlässig war ? Hast du deinen Pimmel auch reingesteckt? Das wäre dann vielleicht grob fahrlässig. Ansonsten, weder noch. Nicht jedes Missgeschick ist gleich Fahrlässigkeit. Das Teil weiterzubenutzen, obwohl Wasser reingekommen war, war allerdings etwas dämlich. Aber nicht dein Problem. Bei sowas immer an den Vorgesetzten wenden und erklären, was passiert ist. Ab da hat der dann die Verantwortung.
Hallo, ich hatte heute mit meinem CHef kurz gesprochen und ihm alles erzählt. Daraufhin hat er mich erstmal ziemlich schräg angeschaut. Als ich dann die Frage gestellt hatte, ob eine Haftung mit Privatvermögen auf mich zukommen könnte, da hat er dann den Kopf geschüttelt und gesagt "nein, aber das entbindet dich nicht in Zukunft sorgfältiger zu sein und mehr aufzupassen". Er hat sich zwar kaum aufgeregt, aber man konnte in seinem Gesicht ablesen, dass er etwas enttäuscht von mir war. Ich denke jetzt, dass ich in Zukunft mit guten Leistungen etwas mehr auffallen muss, um die Sache wieder gut zu machen. Ich muss aufpassen, dass er mich sonst nicht irgendwann in die Ecke stellt. Heute war ich wieder "fahrlässig". Letzte Nacht musste ich mich übergeben, Übelkeit. Da ich aber noch unbedingt die Simulation für mein Projektleiter heute fertig machen wolle, bin ich trotzdem zur Arbeit gefahren. Dort wurde ich aber dann vom Projektleiter brav wieder nach hause geschickt... ^^
Stephan schrieb: > Letzte Nacht musste ich mich > übergeben, Übelkeit. Das ist das schlechte Gewissen und nur durch diese Beichte wird es auch nicht besser. Chefs wissen schon, wie sie deeskalierend reagieren müssen, denn Demotivation ist das letzte, was die brauchen können. Vermutlich wird er sich Rat holen und dann eine Entscheidung treffen. Aber man kann ja optimistisch bleiben. Keinesfalls irgendwas schriftliches akzeptieren.
Stephan schrieb: > "nein, aber das entbindet dich nicht in Zukunft sorgfältiger zu sein und > mehr aufzupassen". > Er hat sich zwar kaum aufgeregt, aber man konnte in seinem Gesicht > ablesen, dass er etwas enttäuscht von mir war. Er war enttäuscht, weil du dich von so ner Lapalie hast beeindrucken lassen. Er hat dann realisiert, "ja, der Junge ist halt doch noch unerfahren." Das Geld ist ihm Wurscht, ist ja nicht seins. Aber mach dir nichts draus. Hack die Geschichte endlich ab!
Stephan schrieb: > Heute war ich wieder "fahrlässig". Letzte Nacht musste ich mich > übergeben, Übelkeit. Da ich aber noch unbedingt die Simulation für mein > Projektleiter heute fertig machen wolle, bin ich trotzdem zur Arbeit > gefahren. Dort wurde ich aber dann vom Projektleiter brav wieder nach > hause geschickt... ^^ Workaholics sollte man ins Gefängnis stecken und nicht nur nach Hause schicken :P Lieber vorbeugen als auf die Schuhe kotzen...
Stephan schrieb: > Er hat sich zwar kaum aufgeregt, aber man konnte in seinem Gesicht > ablesen, dass er etwas enttäuscht von mir war. > > Ich denke jetzt, dass ich in Zukunft mit guten Leistungen etwas mehr > auffallen muss, um die Sache wieder gut zu machen. Wie alt bist du? Du hast die 25 doch bestimmt noch nicht hinter dir gelassen, oder?
Dipl.- G. schrieb: > Workaholics sollte man ins Gefängnis stecken und nicht nur nach Hause > schicken :P Sagt der Held der Arbeit, hier im Forum. Bald ist Trump Präsident. Dann wirst wieder nach Sachsen abgeschoben und kaanst dann an der FH-Bitterfeld als Assi arbeiten. Für immer!
Tommi schrieb: > Aber mach dir nichts draus. Hack die Geschichte endlich ab! Genau so ist es, wo gehobelt wird fallen Späne, hör auf, Dich verrückt zu machen, das macht es nicht besser sondern wie Du siehst schlimmer. Alles ist gut, niemand ist etwas passiert, hör auf zu grübeln!
Stephan schrieb: > Wenn wir das Gerät aber aufgeschraubt haben, um die feuchten Stellen zu > trocknen, und hinhterher keine sichtbaren nassen Stellen mehr vorhanden > waren, zählt das dann immer noch als grob fahrlässig ? ... und wer hat danach die VDE702 Sicherheitsprüfung gemacht ? Wenn ein elektrisches, mobiles Gerät geöffnet (und wieder geschlossen) wird, sei es nur um "hineinzublicken" entspricht dieses einer Reparatur. Nach einer Reparatur muß eine Prüfung nach DGUV3 erfolgen. Ich wundere mich, dass es in einem großen Konzern einem Mitarbeiter erlaubt ist, eigenmächtig Geräte zu öffnen !
Dass aber schon grob "Fahr"-lässig bei Übelkeit schon bei Fahrantritt keinen kotzeimer mitzunehmen :P
Tommi schrieb: > Hack die Geschichte endlich ab! Abhacken halte ich für grotesk übertrieben! Abhaken reicht völlig.
Thomas schrieb: > Abhacken halte ich für grotesk übertrieben! Abhaken reicht völlig. Wenigstens einer, dem der Fehler auffiel. Also ist Hopfen und Malz noch nicht gänzlich verloren. ;-b
Das ist egal wie das rechtlich aussieht oder ob eine Abmahnung "Bestand hat". Sowas ist ein Vertrauensbruch und wenn es rauskommt hat derjenige den Höchststand seiner Karriere in diesem Unternehmen erreicht. Bei Verletzten gibt es nachher immer Generve und Ärger für die Vorgesetzten, weil dann gefragt wird wieso die das zugelassen haben, oder warum jemand der so unerfahren ist alleine an einer Stelle gearbeitet hat wo das passieren kann.
Chris F. schrieb: > Sowas ist ein Vertrauensbruch Als wenn sich Chefs um so was scheren. Wenn es denen in den Kram passt, wird das Vertrauen schnell zur Nebensache, aber richtig. Nur betriebliche Solidarität kann das verringern, aber nie gänzlich verhindern.
stephan schrieb: > Offensichtlich > haben wir aber nicht jede Stelle sauber bekommen. Dieser Kollege hat > dann direkt danach das Gerät benutzt. Halbe Stunde später hat es laut > "Puff" gemacht. Was machst Du Dir Sorgen? Es war Dein Kollege der es kaputt gemacht hat weil er es eingeschaltet hat obwohl er mit eigenen Augen gesehen hat daß Wasser drin war und man es vorher hätte fachgerecht reinigen und trocknen und überprüfen (lassen) müssen. Man schaltet keine triefnassen Geräte an mit Wasser an Stellen wo es nicht hingehört. Wer beruflich "Laborgeräte" nutzt sollte sowas wissen. Du hast Deinen Kollegen sofort über den Umstand des Wassereintritts informiert und das Gerät könnte heute noch leben wenn er daraufhin nicht vollkommen verantwortungslos und falsch gehandelt hätte. Ihn trifft die Hauptschuld an dem dadurch eingetretenen Schaden.
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Bearbeitet durch User
ja der kollege is der depp weil der das kurz nach wasserschaden an gemacht hat, nichma ein paar stunden mehr gewartet das das nasse ausdundest. "Och wir haben ja da drinnen ein bisschen gewischmoppt - alles startklar!"
Andreas S. schrieb: > GevadderZufall schrieb: >> "Hey Chef, dieses Laborgerät hier ist plötzlich ausgefallen und wir >> haben KEINE Ahnung warum!" > > Wenn aber die wahre Ursache dann doch herauskäme, gäbe es definitiv > richtige Probleme, vermutlich sogar eine fristlose Kündigung. Ein nachweislich durch Wasser verursachter Geräteausfall heißt noch garnichts. Woher kam denn das Wasser? Wer ist dafür verantwortlich? Wurde der Wasseraustritt vielleicht gar nicht bemerkt? Hätte der Wasseraustritt bemerkt werden müssen? Schon mittlere Fahrlässigkeit dürfte schwer nachzuweisen sein.
Cyborg schrieb: > Als wenn sich Chefs um so was scheren. Wenn es denen in den Kram > passt, wird das Vertrauen schnell zur Nebensache [..] Echt schade, dass Du persönlich solche Erfahrungen gemacht hast. Dieses Gewäsch von falscher Solidarität und einer Frontenbildung gegenüber Vorgesetzten ist trotzdem Unsinn. Es geht bei allen Arbeiten immer um Vertrauen und darum Verantwortung zu übernehmen, mindestens für die eigenen Taten. Sobald man irgendwas beschädigt -und es nicht meldet- trägt man die Verantwortung für einen Schaden der daraus entsteht und mißbraucht auch ganz besonders das Vertrauen seiner "betrieblichen Solidaritätsgemeinschaft". Niemand will mit Leuten zusammenarbeiten, die zur Vertuschung ihrer Taten Gefahren für andere in Kauf nehmen. ---> Da geht es NUR um Vertrauen.
Also, wenn das Ganze nicht vorsätzlich passiert ist, dann gibt es keine Gefahr, dafür in Regress genommen zu werden! Ich selber habe in meinem Leben schon Teile/Geräte zerlegt, zerbombt, wo auch mal 10k€ in Sekunden den Bach abgegangen sind. Wenn man mit 100.000€ Equipment arbeitet, kann das passieren! Wer Arbeite macht Fehler, wer keine Fehler macht arbeitet nicht! Heute lobe ich meine Teammitglieder, wenn sie mir sagen, daß sie was kaputt gemacht haben. Dann kann ich wenigstens die Reparatur oder den Ersatz veranlassen, und stehe nicht dumm da, wenn es dringend benötigt wird! Der Vorteil ist da ganz klar auf meiner Seite!
Feinschlecker schrieb: > Wie alt bist du? Du hast die 25 doch bestimmt noch nicht hinter dir > gelassen, oder? Du wirst lachen, ich bin schon 34, auch wenn ich manchmal in den Augen anderer etwas jünger aussehe. Ich denke dass ich aufpassen muss, nicht dass durch solche Dummheiten mich mein Chef irgendwann nicht mehr für ernst nehmen könnte. Wenn ich noch kleiner Schüler wäre, wäre es was anderes, aber nicht mit 9 Jahren Berufserfahrung. Ansonsten sind mein Projektleiter und diverse Kollegen da eher entspannt unterwegs mir gegenüber. Also finanziell wird denke ich nichts kommen, so sagt mein Bauchgefühl. Im großen und ganzen bin ich etwas überrascht, dass eure Meinungen von "keep cool, alles gut" bis hin zu "mach dich schon mal auf einen Stellenwechsel gefasst" reichen...^^ Trotzdem danke für eure Einschätzungen und Meinungen. Von meiner Seite ist nun alles gesagt worden. Grüße
Stephan schrieb: > Im großen und ganzen bin ich etwas überrascht, dass eure Meinungen von > "keep cool, alles gut" bis hin zu "mach dich schon mal auf einen > Stellenwechsel gefasst" reichen...^^ Vielleicht gibt es hier ja einige Minderleister, die schon so weit oben auf der Abschussliste stehen, dass sie in der Tat befürchten müssten, wegen solch einer Aktion hochkant hinausgeworfen zu werden. Und diese Befürchtung wird dann auch schnell auf Dritte projiziert.
Andreas S. schrieb: > Vielleicht gibt es hier ja einige Minderleister, die schon so weit oben > auf der Abschussliste stehen, dass sie in der Tat befürchten müssten, > wegen solch einer Aktion hochkant hinausgeworfen zu werden. Und diese > Befürchtung wird dann auch schnell auf Dritte projiziert. Nein, das ist völlig abwegig. Im Gegenteil, hier im Forum versammelt sich die Crème da la Crème der deutschen Ingenieurselite, hier findest du ausschließlich bestbezahlte High Potentials und Highperformer.
EraIng schrieb: > Nein, das ist völlig abwegig. Im Gegenteil, hier im Forum versammelt > sich die Crème da la Crème der deutschen Ingenieurselite, hier findest > du ausschließlich bestbezahlte High Potentials und Highperformer. Mark Brandis, Paul Baumann, Kurt Bindl. Schick denen einfach eine PN
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