Hallo, angenommen jemand unterstützt Freunde, Verwandte und Nachbarn bei technischen Problemen und bekommt dafür einen Obolus. Er macht es nicht wegen des Geldes, sondern weil er hilfsbereit ist. Er nimmt dafür Geld, damit er nicht ausgenutzt wird. Alles noch im Gefälligkeitsbereich! Da dieser jemand gut in seinem Fach ist, kommen immer mehr Anfragen um Unterstützung. Langsam wird aus der Gefälligkeit Schwarzarbeit?! Wie kann man das nun legalisieren? Dieser jemand ist: -Informatiker (Bachelor) -berufstätig, es soll also Nebenbei laufen -der Obolus liegt durchschnittlich so bei 100€/Monat, ist unregelmäßig, wird zukünftig aber ansteigen -die Tätigkeit wäre: Hilfe bei PC-Problemen, Programmierung Webseite, Schulung Office, PC einrichten, ... Dieser jemand stellt sich vor, das als freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden - Nebenberuflich. Geht das? Auch bei so einer geringen Einnahme? Mit irgendwelchen zusätzlichen Sozialabgaben oder Steuern muss man doch nicht rechnen? Ich hoffe Ihr könnt diesem jemanden ein paar Tipps geben. Danke.
Meines Wissens nach hast Du ohne weiteres die Möglichkeit, solche zusätzlichen Einkünfte in Deiner Steuererklärung anzugeben. Dann kriegst du einen entsprechenden Bescheid vom Finanzamt und zahlst eben Steuern auf diese Einkünfte.
Für eine nebenberufliche Tätigkeit benötigst du - die schriftliche Zustimmung Deines Arbeitgebers - eine Gewerbeanmeldung "Kleingewebe" beim Ordnungsamt die Einkünfte (Kleingewebe < 17500€/Jahr) gibts Du in der Steuererklärung an. Damit ist alles legal und du kannst deine Kosten mit Deinem Gewinn aufrechnen. Lesestoff: https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmen-anmelden/nebengewerbe-anmelden/
kein Schwarzarbeiter mehr schrieb: > - eine Gewerbeanmeldung "Kleingewebe" beim Ordnungsamt Nein! Eine Gewerbeanmeldung ist nicht nötig, wenn es freiberuflich ist. Es ist aber die Frage, ob es freiberuflich ist. Solange der Umsatz aber unter einer gewissen Grenze liegt, ist es wiederum egal, weil keine Gewerbesteuern anfallen.
Eine Info noch: Wenn man etwas kann, was freiberuflich ist, dann sollte man nicht die buckelige Verwandschaft damit beglücken, weil das faule Pack nichts bezahlt. Stattdessen sollte man entsprechende Stundensätze nehmen, die auch den Anteil der Sozialkosten beinhalten, die einem fehlen. Ansonsten ist es schlauer, beim echten Arbeitgebeber Überstunden zu machen und über die Deckelgrenzen der Krankenkasse zu kommen, weil man da besser mit fährt, beim Verdienstausfall, Krankheit oder Unfall. Viele nebenher tätige verschleudern da ihre Zeit und haben wenig Gegenwert.
Kein Finanzbeamter schrieb: > Meines Wissens nach hast Du ohne weiteres die Möglichkeit, solche > zusätzlichen Einkünfte in Deiner Steuererklärung anzugeben. Dann kriegst > du einen entsprechenden Bescheid vom Finanzamt und zahlst eben Steuern > auf diese Einkünfte. So was habe ich auch gelesen, ohne Steuern unter einem gewissen Verdienst. Aber wenn du heute Schwarzarbeit machst und eine Anzeige bekommst und du dann dem Zoll sagst "Die Einnahmen wollte ich in der nächsten Steuererklärung angeben", dann lacht dich der Zoll aus und schickt dich in die JVA.
Die Einkünfte liegen locker unter den 17500€/Jahr auch unter 400€/Monat. Es sollte doch als Freiberufler gehen? Es wird ja nichts verkauft. Ist Kleingewebe nicht mit noch mehr Verwaltungsaufwand verbunden?
Jemand Anders schrieb: > Es sollte doch als Freiberufler gehen? Es wird ja nichts verkauft. https://www.gulp.de/knowledge-base/recht-und-steuern/unternehmer-selbststaendiger-oder-freiberufler.html >> Die Einkünfte eines Freiberuflers sind nicht gewerbesteuer-, sondern nur >> einkommensteuerpflichtig. Zu den freien Berufen gehören nach >> § 18 Abs. 1 EStG zum Beispiel selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, >> künstlerische, schriftstellerische oder ingenieurmäßige Tätigkeiten. >> Eine "besondere berufliche Qualifikation" und die "eigenverantwortliche >> und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art" >> grenzen laut § 1 Abs. 2 PartGG Freiberufler von den Gewerbetreibenden ab. "Informatiker (Bachelor)" sollte die "besondere Qualifikation" erfüllen. Ob dein Gefrickel allerdings eine "Dienstleistung höherer Art" ist? Also das hier: "Hilfe bei PC-Problemen, Programmierung Webseite, Schulung Office, PC einrichten, ..." noch etwas(eher gewaltig) ausschmücken.
:
Bearbeitet durch User
Hatte ich auch mal als Student, aber nicht für Geld gemacht. Etwas gefrickelt oder repariert, meist als Gegenwert mal ein Bier oder mal gut essen gegangen, die Schwester braucht eh fast immer was etc.. So ist sie halt, die Verwandtschaft.. aber hab das irgendwann zurück stellen müssen, da Job usw. Da habe ich dann fast nie Zeit. Fast freiwillig werden dann die Angebote höher, da die Nachfrage da ist ;-). Trotzdem, habe auch irgendwie keine Lust mehr auf Frickeln.. bin jetzt immerhin Dipl. Ing.... ;-)
Εrnst B. schrieb: > Ob dein Gefrickel allerdings eine "Dienstleistung höherer Art" ist? > > Also das hier: > "Hilfe bei PC-Problemen, Programmierung Webseite, Schulung Office, PC > einrichten, ..." > > noch etwas(eher gewaltig) ausschmücken. Muss man denn konkrete Angaben zur Tätigkeit machen oder reicht auch mehr was Allgemeineres? Z.B. Webentwicklung, Coaching und IT-Beratung Oder einfach nur "Dienstleistung höherer Art"?
Schwarzarbeit muß nicht immer so schlimm sein!
Thomas schrieb: > Schwarzarbeit muß nicht immer so schlimm sein! :))) Herrlich! Bis der erste Humor-Resistente auftaucht... MfG Paul
Jemand Anders schrieb: > Die Einkünfte liegen locker unter den 17500€/Jahr auch unter 400€/Monat. > > Es sollte doch als Freiberufler gehen? Es wird ja nichts verkauft. Mein Tipp: Rechne es beim Finanzamt (also in der Steuererklärung) einfach als freiberufliche Tätigkeit ab. Wenn es unter 400€ im Monat bleibt, wird kein Hahn danach krähen. Anderer Weg: Du lässt dich beim Finanzamt vorab als Freiberufler einstufen. Wenn sie es absegnen, kannst du auch wesentlich mehr damit verdienen, ohne Gewerbesteuer zu bezahlen. > Ist Kleingewebe nicht mit noch mehr Verwaltungsaufwand verbunden? Du musst eine Einnahmenüberschussrechnung bei der Steuererklärung abgeben. Also Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn. Das ist pipieinfach. Kannst du alles beim Elsterformular (also der elektronischen Steuererklärung) eingeben.
Jemand Anders schrieb: > Muss man denn konkrete Angaben zur Tätigkeit machen oder reicht auch > mehr was Allgemeineres? Spätestens, wenn das Finanzamt Zweifel an der Zuordnung hat, werden erheblich genauere Angaben gefordert. Dinge ... Εrnst B. schrieb: > noch etwas(eher gewaltig) ausschmücken. ... wäre dann auch mindestens an der Grenze zu einer Straftat. Jemand Anders schrieb: > Z.B. Webentwicklung, Coaching und IT-Beratung Während die letzten beiden in Richtung freie Berufe gehen, ist Webentwicklung vor allem mit Blick auf den (simplen) Kontext ziemlich sicher eine gewerbliche Tätigkeit. Entgegen der Behauptungen von Angie, ist das auch kein "Neuland" sondern juristisch schon lange bearbeitet, BFH XI R 9/03. Bei den Beträgen, um die es hier gehen soll, sehe ich persönlich keine gravierenden Nachteile darin, Gewerbetreibender zu sein. Gewerbesteuer bleibt unter dem Freibetrag, Bilanzpflicht wird so oder so nicht erreicht, die IHK ist wahrscheinlich auch beitragsfrei. Das Problem sehe ich ganz wo anders: - Selbst eine einfache, anfängliche Beratung beim Steuerberater, die dringend anzuraten ist, frisst den Umsatz - nicht den Gewinn! - von Monaten. - Würde man die Zeit lieber in erstklassige Arbeit im Job und leistungsfähiges Erscheinen beim ebensolchen investieren, sollte langfristig die Erhöhung des Gehalts um deutlich mehr als 100 € mtl. gut verhandelbar sein. - Wenn trotz aller Planung Komplikationen auftreten, vernichtet man schon z.B. mit einem kleinen Rechtsstreit den Gewinn von Jahren. Mein Gefühl: Das lohnt sich nicht. Wenn es hier also nicht um das Austesten einer Vollzeit-Selbständigkeit als erstes Einkommen geht, sehe ich genau zwei Möglichkeiten: Entweder man verlangt marktübliche Preise, die auch Steuern, Sozialabgaben und die ganzen Nebenkosten einer Selbständigkeit decken können, oder ... Jemand Anders schrieb: > Er nimmt dafür Geld, > damit er nicht ausgenutzt wird. ... man lernt ein unbeliebtes Wort mit vier Buchstaben, wenn die Hilfsbereitschaft für umme erschöpft ist.
Schwarzarbeit ist für sich genommen nicht immer als solche erkennbar. https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzarbeit Wenn ein Sozialaspekt mit eine Rolle spielt, dann dürfte man da auf der sicheren Seite sein.
Spielverderber schrieb: > Bei den Beträgen, um die es hier gehen soll, sehe ich persönlich keine > gravierenden Nachteile darin, Gewerbetreibender zu sein. Gewerbesteuer > bleibt unter dem Freibetrag, Bilanzpflicht wird so oder so nicht > erreicht, die IHK ist wahrscheinlich auch beitragsfrei. Die Tätigkeit ist aber eine Dienstleistung "höherer Art", ein Nebengewerbe ist nicht zwingend erforderlich. Man liest immer wieder, dass eine Gewerbeanmeldung, hier als Nebengewerbe, sehr aufwendig ist einzurichten. Alle möglichen Anträge müssen ausgefüllt werden. Als Freiberufler ist das viel unkomplizierter. > Das Problem sehe ich ganz wo anders: > - Selbst eine einfache, anfängliche Beratung beim Steuerberater, die > dringend anzuraten ist, frisst den Umsatz - nicht den Gewinn! - von > Monaten. > - Würde man die Zeit lieber in erstklassige Arbeit im Job und > leistungsfähiges Erscheinen beim ebensolchen investieren, sollte > langfristig die Erhöhung des Gehalts um deutlich mehr als 100 € mtl. gut > verhandelbar sein. > - Wenn trotz aller Planung Komplikationen auftreten, vernichtet man > schon z.B. mit einem kleinen Rechtsstreit den Gewinn von Jahren. > > Mein Gefühl: Das lohnt sich nicht. Wann würde sich das lohnen? Was meinst Du? Ab welchen Betrag? Die 3 oberen Punkte wären zu vernachlässigen, da das Risiko hier minimal wäre.
Cyborg schrieb: > Schwarzarbeit ist für sich genommen nicht immer als solche > erkennbar. > https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzarbeit > Wenn ein Sozialaspekt mit eine Rolle spielt, dann dürfte man > da auf der sicheren Seite sein. Also könnte es weiter laufen wie bisher!?
Jemand Anders schrieb: > Die Tätigkeit ist aber eine Dienstleistung "höherer Art", ein > Nebengewerbe ist nicht zwingend erforderlich. Das sehe ich anders. Macht aber nichts, wir leben in einem freien Land und letztendlich wissen wir es beide nicht. Jemand Anders schrieb: > Man liest immer wieder, dass eine Gewerbeanmeldung, hier als > Nebengewerbe, sehr aufwendig ist einzurichten. Die initiale Anmeldung ist in unter einer Stunde erledigt. Es kommen dann nachträglich noch weitere Formulare, aber von "sehr aufwändig" würde ich nur dann reden, wenn ich mir - deutlich gesagt - dreiste Lügen ausdenken muss, um ein in meinen Augen erwünschtes Ergebnis zu erreichen. Das kann dann anstrengend werden ... Jemand Anders schrieb: > Als Freiberufler ist das viel unkomplizierter. Wenn das FA abklären will, ob du wirklich einen der freien Berufe ausübst, beantwortest du sowieso einen ähnlichen Fragenkatalog. Jemand Anders schrieb: > Wann würde sich das lohnen? Was meinst Du? Ab welchen Betrag? Ein größerer vierstelliger Betrag jährlich sollte imho schon hängen bleiben. Bei weniger ist nach einer ehrlichen Feststellung der tatsächlichen Arbeitszeit meistens die bittere Erkenntnis, dass Flaschensammeln besser bezahlt wird. Cyborg schrieb: > https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzarbeit > Wenn ein Sozialaspekt mit eine Rolle spielt, dann dürfte man > da auf der sicheren Seite sein. Niemals würde ich bei Klärung der Frage, ob ich mich womöglich strafbar mache, wenn ich dieses oder jenes (nicht) tue, auf die WP zurückgreifen. Das schreit nach Ärger. Wie auch immer, selbst nach den dort präsentierten Informationen sind Gefälligkeiten nur dann keine Schwarzarbeit, "wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung gerichtet sind." Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn wenigstens die Absicht zur Wiederholung besteht. Hier wird eine Tätigkeit sogar tatsächlich wiederholt. Und wenn man Geld verlangt, gleichzeitig aber keine ernsthaften Kosten hat (was hier der Fall sein dürfte), wird man wohl mit der Erzielung von Gewinnen rechnen dürfen. Wenn man schon schwarz solche Leistungen anbietet, sollte man sich die Sache wenigstens nicht schönreden. Was mir noch ein bisschen zu sehr untergegangen ist: kein Schwarzarbeiter mehr schrieb: > Für eine nebenberufliche Tätigkeit benötigst du > > - die schriftliche Zustimmung Deines Arbeitgebers Das ist zwar so absolut formuliert nicht richtig, aber auf gut Glück zu hoffen, dass die Nebentätigkeit schon nicht unter das Konkurrenzverbot fallen wird, fände ich einfach nur durchgeknallt. Wegen so einem Sch... den Job riskieren? Naja, muss jeder selbst wissen.
Jemand Anders schrieb: > Also könnte es weiter laufen wie bisher!? Da gehe ich mal von aus, sofern man sich da nicht in Risikobereichen, wie Bau oder Gastronomie bewegt und richtig Stunden und Wertschöpfung zustande kommt. Wenn dann noch die "Gefälligkeiten" auf mehrere Leute verteilt sind, sehe ich da kein Problem. Du weißt zwar was da lief, aber kein Außenstehender, wie viel da insgesamt zusammen kam. Läuft gewöhnlich Bar ohne Quittung ab. Man muss selbst bei einer Anmeldung damit rechnen, dass das FA das Gewerbe von Amtswegen wieder dicht macht weil Aufwand und Nutzen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis stehen und das ganze als Liebhaberei abgetan wird. Ist dann nur eine Zeitfrage. Übrigens geht auch nicht alles als Freiberuflich durch. "Geistige" Arbeiten fallen zwar darunter, aber keine handwerklichen Tätigkeiten, wie Schaltungen löten, oder so. Ein weiteres Indiz dafür, dass es keine Schwarzarbeit ist, wenn Preis und Leistung vorher nicht vereinbart wurden und für die Gefälligkeit der Nutznießer einen Betrag nach seinem Wunsch bezahlt, was dann wie ein Trinkgeld zu werten ist. Der Nachteil liegt da sowieso beim Dienstleister, wenn er annimmt, das seine Arbeit unterbezahlt ist. Dann wird der Nutznießer dann künftig ausgeschlossen wenn er den Wert nicht zu schätzen weiß.
Jemand Anders schrieb: > Man liest immer wieder, dass eine Gewerbeanmeldung, hier als > Nebengewerbe, sehr aufwendig ist einzurichten. Alle möglichen Anträge > müssen ausgefüllt werden. Als Freiberufler ist das viel unkomplizierter. Ein Freiberufler ist im Haupterwerb und es gelten da strenge Regeln. Wie genannt, ein Nebenerwerb ist in 30min erledigt und das Finanzamt meldet sich dann automatisch. Die Kleinunternehmerregelung ist da auch nicht zwingend. Man kann auch auf Umsatzsteuer machen. Letzteres ist in der Buchhaltung aufwendiger, aber man kann da auch locker 50Teuro im Jahr Umsatz machen.
Die Kleinunternehmerregelung gilt für 17500 bzw. 50000 EUR an Umsatz. Nicht Gewinn!
>Die Kleinunternehmerregelung gilt für 17500 bzw. 50000 EUR an Umsatz. >Nicht Gewinn! In dem Falle wird Umsatz gleich Gewinn sein, oder was für Kosten fallen dir an, wenn jemand seinen Laptop zum Windows-Upgrade vorbei bringt? Du brauchst überhaupt nichts zu machen, solange du nur 2 Einsätze pro Woche hast. Gruß Jonas
JB schrieb: >>Die Kleinunternehmerregelung gilt für 17500 bzw. 50000 EUR an Umsatz. >>Nicht Gewinn! > > > In dem Falle wird Umsatz gleich Gewinn sein, oder was für Kosten fallen > dir an, wenn jemand seinen Laptop zum Windows-Upgrade vorbei bringt? Spielt doch keine Rolle. Formal muss man den (erwarteten) Umsatz betrachten um die Grenze zum Kleinunternehmer einzuschätzen, und nicht den Gewinn. Darum gings doch im obigen Zitat. Michi weiß so was natürlich nicht und labert halt mal Quatsch raus. Außerdem können auch bei Dienstleistungen Ausgaben anfallen, z.B. Fahrtkosten und natürlich sonstige Spesen. Aber auch Geräte und Lizenzen.
Cyblord -. schrieb: > weiß so was > natürlich nicht und labert halt mal Quatsch raus. Bist du heute wieder mal Begriffsstutzig?
JB schrieb: >>Die Kleinunternehmerregelung gilt für 17500 bzw. 50000 EUR an Umsatz. >>Nicht Gewinn! > > In dem Falle wird Umsatz gleich Gewinn sein, oder was für Kosten fallen > dir an, wenn jemand seinen Laptop zum Windows-Upgrade vorbei bringt? Du gehst Pleite, weil du nicht rechnen kannst.
Hallo! Ja die Sache mit der nebenberuflichen Tätigkiet wird immer schwieriger offenbar. Da wie man hier lesen kann: http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/nichtigkeit-aufgrund-des-schwararbg-wird-noch-umfassender das SchwarArbG offenbar drastisch verschärft werden soll. Was haltet ihr davon? lg Konrad
michael_ schrieb: > Ein Freiberufler ist im Haupterwerb und es gelten da strenge Regeln. freiberuflich hat nichts mit Haupterwerb zu tun!
> Was haltet ihr davon?
Völlig richtig so. Ich muss schließlich auch auf alles Steuern bezahlen.
Oder möchtest du jetzt liebevolle Zuwendung, weil du nur noch
eingeschränkt schwarzarbeiten kannst?
Bürovorsteher schrieb: > eingeschränkt schwarzarbeiten kannst? Letztendlich ist alles nur ein Verteilungskampf. Entweder ist man Opfer oder Täter. Bei manchen fällt die Wahl leicht. Die sind immer Täter.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.