Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit?


von Michel (Gast)


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Hallo,
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit?

von Christophe J. (chj)


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von Dr. A. Fissur (Gast)


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Michel schrieb:
> Hallo,
> Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit?

Ja, selbstverständlich.

von Merkel (Gast)


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Michel schrieb:
> Hallo,
> Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Arbeit. Auf Teilzeitarbeit also 
auch nicht. Falls es sowas geben sollte, dann nur tarifvertraglich, z.B. 
bei einem IG Metall Unternehmen.

von Ordner (Gast)


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Merkel schrieb:

> Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Arbeit. Auf Teilzeitarbeit also
> auch nicht.

Doch es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit,
ein paar Details mehr findet man da: 
https://www.heise.de/resale/artikel/Teilzeitanspruch-Was-Arbeitnehmer-und-Arbeitgeber-wissen-muessen-1125178.html


Da finden sich auch Hinweise zu fristen und Inhalt des Teilzeitantrages 
und unter welchen Umständen der AG den Antrag ablehnen kann.

von Merkel (Gast)


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Ordner schrieb:
> Doch es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit

Schaff dir Kinder an, dann klappt es vielleicht auch mit dem Antrag auf 
Teilzeit.

von Ordner (Gast)


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Merkel schrieb:
> Ordner schrieb:
>> Doch es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit
>
> Schaff dir Kinder an, dann klappt es vielleicht auch mit dem Antrag auf
> Teilzeit.

Nein Teilzeit muss nicht begründet werden, der Anspruch ist unabhängig 
vom Familienstand:

"Der Anspruch muss nicht mit Kinderbetreuung oder der Wahrnehmung 
anderer familiärer Pflichten begründet werden. Wenn auch der Wunsch, 
mehr Zeit für die Familie zu haben, der wichtigste Beweggrund für eine 
Arbeitszeitreduzierung sein wird, so kommen durchaus auch andere Motive 
für die Teilzeitarbeitswünsche in Betracht, wie z. B. Aus- und 
Weiterbildungszwecke, gesundheitliche Gründe, Wahrnehmung ehrenamtlicher 
Tätigkeiten, Übergang in den Ruhestand."

aus 
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a263-teilzeit-alles-was-recht-ist.pdf?__blob=publicationFile

"Im Alter kürzer treten" dürfte der häufigste Grund für die Herren 
Ingenieure sein.

von chris_pi (Gast)


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Merkel schrieb:

> Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Arbeit. Auf Teilzeitarbeit also
> auch nicht. Falls es sowas geben sollte, dann nur tarifvertraglich, z.B.
> bei einem IG Metall Unternehmen.

Falsch!

Schon mal §8 des TzBfG gelesen?

> Schaff dir Kinder an, dann klappt es vielleicht auch mit dem Antrag auf
> Teilzeit.

Ebenso einfach aus der Luft gegriffen. Siehe ebenso das TzBfg.

Warum verbreitest Du hier so einen Unsinn und verunsicherst den TO damit 
unnötig. Wenn man keine Ahnung hat, vllt. doch lieber mal nichts posten.

@Michael:

Ja, Du hast im Rahmen des o.g. Gesetzes einen Anspruch auf 
Teilzeitarbeit. Es gibt Einschränkungen und Möglichkeiten des 
Arbeitgebers einen Antrag auf Teilzeit abzulehnen.


Gruß
Chris

von Cyblord -. (cyblord)


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chris_pi schrieb:
> Warum verbreitest Du hier so einen Unsinn und verunsicherst den TO damit
> unnötig. Wenn man keine Ahnung hat, vllt. doch lieber mal nichts posten.

Er hat völlig recht. Es gibt keinen Anspruch auf Arbeit und damit auch 
nicht auf Teilzeit. Der von dir genannte Paragraph zieht nur, wenn man 
bereits unbefristet arbeitet.

Die Frage war aber so allgemein formuliert, dass deine einfache Antwort 
auch so interpretiert werden könnte, jeder Arbeitslose hätte auch 
Anspruch auf Teilzeitarbeit, und somit auf Arbeit i.A, was natürlich 
falsch ist.

: Bearbeitet durch User
von Stimmy (Gast)


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chris_pi schrieb:
> Falsch!
>
> Schon mal §8 des TzBfG gelesen?

Die Antwort von Merkel war wohl so gemeint, dass man übrhaupt keinen 
gesetzlichen Anspruch auf einen Job hat, egal ob Voll- oder Teilzeit.
Diese Aussage stimmt zwar, sorgt in dem Zusammenhang aber für 
Verwirrung.

---


Grundsätzlich kann man aus einem Vollzeitjob raus einen Antrag auf 
Teilzeit stellen, und der darf nur aus ganz wenigen Gründen abgelehnt 
werden. "Zu viel zu tun" und "Bei uns geht Teilzeit grundsätzlich nicht" 
zählt z.B. nicht.

Die Frage ist halt, ob man das wirklich machen will. Ich habe mich mit 
dem Thema auch schon auseinandergesetzt; mir ist halt mehr Freizeit 
wichtiger als das Vollzeit-Gehalt.
Das Problem ist wohl, dass das bei den Kollegen zu sehr viel Neid führt. 
Außerdem kann's natürlich passieren, dass man kaum noch interessante 
Projekte (die zeitkritisch sind) bekommt und nur noch Nebentätigkeiten 
machen darf.

von Wurzelpeter (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Es gibt keinen Anspruch auf Arbeit

Klar gibt es den.
Einfach zum AA. Dann gibt es schon Arbeit.
Keiner muss arbeitslos sein.


PS:
Zu Art, Umfang und Bezahlung der Arbeit wurden ja keine Aussagen 
getätigt.

von Ordner (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> chris_pi schrieb:
>> Warum verbreitest Du hier so einen Unsinn und verunsicherst den TO damit
>> unnötig. Wenn man keine Ahnung hat, vllt. doch lieber mal nichts posten.
>
> Er hat völlig recht. Es gibt keinen Anspruch auf Arbeit und damit auch
> auf Teilzeit.

Doch es gibt einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, sogar einen auf Arbeit.

Einfach mal recherchieren und nicht auf das vertrauen was der 
SED-Parteisekretär zu DDR-Zeiten über den sterbenden Imperialismus 
schwadronierte.

von Cyblord -. (cyblord)


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Wurzelpeter schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Es gibt keinen Anspruch auf Arbeit
>
> Klar gibt es den.

Ja? Zitierst du dann bitte die entsprechende Norm?

> Einfach zum AA. Dann gibt es schon Arbeit.
> Keiner muss arbeitslos sein.

Mag sein. Trotzdem gibt es keinen gesetzlichen Anspruch drauf.

> PS:
> Zu Art, Umfang und Bezahlung der Arbeit wurden ja keine Aussagen
> getätigt.

Außer dass sie überhaupt bezahlt wird und in D gibt es den Mindestlohn. 
Somit gibt es implizit schon Aussagen dazu.
Außerdem gibt es auch keinen Anspruch auf eine Ehrenamtliche Tätigkeit 
oder unbezahlte Praktika.

> Doch es gibt einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, sogar einen auf Arbeit.
Auch du bist eingeladen die Norm dazu zu zitieren.

: Bearbeitet durch User
von Wurzelpeter (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Ja? Zitierst du dann bitte die entsprechende Norm?

12

Cyblord -. schrieb:
> Mag sein. Trotzdem gibt es keinen gesetzlichen Anspruch drauf.

12

Cyblord -. schrieb:
> Somit gibt es implizit schon Aussagen dazu.

Aber nicht hier

Cyblord -. schrieb:
> Außerdem gibt es auch keinen Anspruch auf eine Ehrenamtliche Tätigkeit
> oder unbezahlte Praktika

12

von Cyblord -. (cyblord)


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Wurzelpeter schrieb:
> wirr

Hast du nen Schlaganfall?

: Bearbeitet durch User
von Ordner (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
>> Doch es gibt einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, sogar einen auf Arbeit.
> Auch du bist eingeladen die Norm dazu zu zitieren.

Gerne, siehe Artikel 12 im Grundgesetz

Und nochmals die Bitte gefälligt den eigenen Verstand zu gebrauchen 
resp. selbst zu recherchieren.

von Cyblord -. (cyblord)


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§12 GG regelt die freie ArbeitsplatzWAHL.

Daraus ergibt sich nur leider keinerlei Anspruch auf Arbeit.

Bist du und Wurzelpeter in der selben Sonderschule (Leistungsklasse 
"Texte lesen und verstehen")?

von Wurzelpeter (Gast)


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Da ist aber einer böse, dass er jetzt zurückgetrollt wurde 
:D:D:D:D:D:D:D
Nicht nur du kannst Bullshit posten

von Wurzelpeter (Gast)


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Artikel 163 WRV
Gibt es übrigens auch noch.


Du bist doch sicher Reichsbürger, Cyblord

von Cyblord -. (cyblord)


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Wurzelpeter schrieb:
> Da ist aber einer böse, dass er jetzt zurückgetrollt wurde

Wieso böse? Nur weil du Quatsch erzählst? Das kenne ich von dir nicht 
anders. Ob du denkst das wäre lustig oder wirklich so doof bist, ist mir 
herzlich egal.


> Du bist doch sicher Reichsbürger, Cyblord

Nein aber Freischwimmer. Reicht das?

von Wurzelpeter (Gast)


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Für cybtroll ist nun die woche im Arsch, sorry tut ich ganz leid ;)

von Ordner (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> §12 GG regelt die freie ArbeitsplatzWAHL.
>
> Daraus ergibt sich nur leider keinerlei Anspruch auf Arbeit.

Eigentlich schon, Kommunisten sehen das natürlich anders. Die haben es 
in der DDR geschafft, Wahlen abzuhalten die keine wirkliche 
Wahlmöglichkeiten enthielten.

Und wenn dir das GG nicht genug ist, dann schau in die 
Landesverfassungen etc.. Oder presentiere eine statische signifikante 
Anzahl von Personen, die trotz besten Willen und Vermögen nicht Arbeiten 
konnten.


> Bist du und Wurzelpeter in der selben Sonderschule (Leistungsklasse
> "Texte lesen und verstehen")?

Alles klar, wenn man mit seiner Argumentation gescheitert ist kann man 
es immer noch mit Diffamierieung oder "argumentum ad hominem" versuchen.

Du tust mir leid, ich schließe Dich in meine Gebete ein, wenn ich das 
nächste Mal den Herrgott anflehe er solle Hirn vom Himmel schmeißen.

von Merkel (Gast)


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Ordner schrieb:
> Du tust mir leid, ich schließe Dich in meine Gebete ein, wenn ich das
> nächste Mal den Herrgott anflehe er solle Hirn vom Himmel schmeißen.

Ich habe den Herrgott angefleht mir eine Arbeitsstelle anzubieten. Er 
hat mich nicht erhört. Vielleicht kennt er auch die aktuelle 
Gesetzeslage nicht!

von Ordner (Gast)


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Merkel schrieb:

> Ich habe den Herrgott angefleht mir eine Arbeitsstelle anzubieten. Er
> hat mich nicht erhört. Vielleicht kennt er auch die aktuelle
> Gesetzeslage nicht!

Man fleht den HerrGott nicht um eine Arbeitstelle an, man krempelt die 
Ärmel hoch und legt los. Merke: Hilft dir selbst, dann hilft dir Gott.

Es gehört nicht zum Thema Teilzeit, deshalb kurz und ein letztes mal:
Falls hier jemenscht keine Arbeitsstelle findet, dann liegt es nicht 
daran das es hier keine Arbeitsstellen gäbe!
Das ist jedenfalls meine Meinung und ich weiss das eine solche Meinung 
von Drückebergern nicht geteilt wird. Deshalb möchte ich nicht darüber 
diskutieren.

von chris_pi (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> chris_pi schrieb:
>> Warum verbreitest Du hier so einen Unsinn und verunsicherst den TO damit
>> unnötig. Wenn man keine Ahnung hat, vllt. doch lieber mal nichts posten.
>
> Er hat völlig recht. Es gibt keinen Anspruch auf Arbeit und damit auch
> nicht auf Teilzeit. Der von dir genannte Paragraph zieht nur, wenn man
> bereits unbefristet arbeitet.
>
> Die Frage war aber so allgemein formuliert, dass deine einfache Antwort
> auch so interpretiert werden könnte, jeder Arbeitslose hätte auch
> Anspruch auf Teilzeitarbeit, und somit auf Arbeit i.A, was natürlich
> falsch ist.

Herr, schmeiss Hirn vom Himmel.

Es ist nun einmal Blödsinn, dass es Teilzeit "nur" tariflich geben kann! 
Das hast Du in deiner Hektik wohl übersehen.

Wenn man ein wenig logisch denken kann, sollte man aus der unvollständig 
formulierten Frage des TO erkennen, dass es eher um einen Anspruch auf 
einen Wechsel in die Teilzeit geht, als auf einen grundsätzlichen 
Anspruch auf Arbeit.

Warum macht Ihr mit solchen Trollbeiträgen das Forum so unangenehm?
Wortklauberei ist einfach aber selten zielführend!

von Eierkopf-Detektor (Gast)


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Jetzt muß man nicht mal mehr auf den Freitag warten, um eine Bande 
Idioten versammelt zu finden. Ich find's super.

>Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Idiotie?

Hier schon.

von Wurzelpeter (Gast)


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Eierkopf-Detektor schrieb:
> Hier schon.

Mitte das uC Gesetz und § dazu, danke!

:)

von progr (Gast)


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Michel schrieb:
> Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit?

ja den gibt es.

Sicherlich schwer in der Firma durchzubekommen darüber freut sich i.d.r. 
keine Firma.

von Qwertz (Gast)


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progr schrieb:
> Michel schrieb:
>> Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit?
>
> ja den gibt es.
>
> Sicherlich schwer in der Firma durchzubekommen darüber freut sich i.d.r.
> keine Firma.

Durchbekommen ist kein Problem, weil das Gesetz dazu eindeutig ist.
Man muss halt nur mit EDEKA (Ende der Karriere) leben, und man ist der 
Erste, der fliegt, wenn es mal eng wird.

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Qwertz schrieb:
> progr schrieb:

> Man muss halt nur mit EDEKA (Ende der Karriere) leben, und man ist der
> Erste, der fliegt, wenn es mal eng wird.

Nö, wieso das denn? Teilzeitler kosten dem AG nur ein Teilgehalt aber 
liefern die bessere Performance pro Stunde.

Wenn's eng wird fliegen eher die ausgebrannten mit X Überstunden.

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