Ich habe die Absicht meinen Arbeitgeber zum Ende des Monates mit einen Monat Kündigungsfrist zu Kündigen. Heißt es da richtig: hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 1.04.2017. oder zum 31.03.2017. Ich muss einen Monat Kündigungsfrist Einhalden bei neuer Arbeit ab 1.4. wenn es zur Einstellung kommt. Wie verhält es sich mit der einer schriftlichen Bestätigung bei der Abgabe der Kündigung. Der Chef ist nicht dazu verpflichtet und einen Zeugen bekomme ich nicht in den Betrieb hinein.
Arbeitnehmer schrieb: > Wie verhält es sich mit der einer schriftlichen Bestätigung bei der > Abgabe der Kündigung. > Der Chef ist nicht dazu verpflichtet und einen Zeugen bekomme ich nicht > in den Betrieb hinein. Du brauchst keine schriftliche Bestätigung, Einschreiben-Rückschein oder im Beisein eines Zeugen in den Briefkasten werfen.
Arbeitnehmer schrieb: > Ich muss einen Monat Kündigungsfrist Einhalden bei neuer Arbeit ab 1.4. > wenn es zur Einstellung kommt. Hast du einen Plan B wenn es NICHT zur Einstellung kommt?
Abradolf L. schrieb: > Einschreiben-Rückschein auf keinen Fall. Bei einem Einschreiben-Rückschein kann es sein, dass niemand da zum Unterschreiben ist (und damit ist es nicht zugestellt), oder dass die Annahme verweigert wird. Besser ist Einwurf-einschreiben. Da bestätigt der Postbote die rechtliche Zustellung durch Briefkasteneinwurf. Nur wenn es ein Samstag ist, gilt die rechtliche Zustellung als Montag.
Bernd schrieb im Beitrag #4910291: > Danke für deinen Hinweis, aber es wissen alle hier, dass die dummen > Beiträge von MaWin kommen. Entweder keine Ahnung vom Forum oder schlimmer: Provokant. Wer einmal sich die dse-faq angesehen hat weiß, dap vom echten MaWin vieleicht unfreundliche aber meist äusserst kompetente Beiträge und präzise Hilfe kommen. Daß er sich weigert sich anzumelden in Verbindung mit den bösartigen Idioten hier die sich dann auch "MaWin" nennen ist eine sehr unglückliche Verbindung.
> Besser ist Einwurf-einschreiben. > Da bestätigt der Postbote die rechtliche Zustellung durch > Briefkasteneinwurf. Das bringt gar nichts. Das ist so wie ein normaler Brief. Eine Erfindung, um teurere nutzlose Services verkaufen zu können. http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/
Danke für die Hinweise Der Andere schrieb: > Hast du einen Plan B wenn es NICHT zur Einstellung kommt? Ich werde erstmal nicht zum 31.3.2017 Kündigen. Wenn am Ende des Monates die Zeit für den Postweg zu gering ist und der Chef den Eingang nicht bestätigt werde ich zur Eingangsbestätigung eine Kopie per FAX nachsenden.
> Das bringt gar nichts. Das ist so wie ein normaler Brief. > Eine Erfindung, um teurere nutzlose Services verkaufen zu können. Dein Link sagt nur, dass du damit nicht für den Fall vorbereitet bist, dass sich der Richter, der im Fall eines Prozesses letztendlich über die Angelegenheit entscheidet, sich einer absurden Einzelmeinung eines Amtsgerichts anschließt. Eine solche Sicherheit vor Gericht hast du aber bei allem, was du sonst tun kannst trotzdem nie.
Der Andere schrieb: > Wer einmal sich die dse-faq angesehen hat weiß, dap vom echten MaWin > vieleicht unfreundliche aber meist äusserst kompetente Beiträge und > präzise Hilfe kommen. Dem kann ich als alter dse-user nur zustimmen. ---------- Was die Möglichkeit der Fax-Kündigung angeht, ist es interessant, dass der T-Telekommunikations-Konzern alle Faxkommunikation bei sich unterbindet und abgeschaltet hat. Wie weit eine Kündigung per Internet-Seite, wie jetzt dort angeboten, rechtlich wirksam ist, mag jeder selbst abwägen.
Arbeitnehmer schrieb: > Ich habe die Absicht meinen Arbeitgeber zum Ende des Monates mit einen > Monat Kündigungsfrist zu Kündigen. > Heißt es da richtig: > hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis > ordentlich und fristgerecht zum 1.04.2017. > oder > zum 31.03.2017. Zum Monatsletzten! > Ich muss einen Monat Kündigungsfrist Einhalden bei neuer Arbeit ab 1.4. > wenn es zur Einstellung kommt. Ähhh, du hast noch keinen Arbeitsvertrag? Dann lass das mit der Kündigung! > Wie verhält es sich mit der einer schriftlichen Bestätigung bei der > Abgabe der Kündigung. Du kündigst dein Arbeitsverhältnis schriftlich! Die Kündigung läßt du dir von deinen AG gegenzeichnen. Also auf deinen Kündigungschreiben haste einen Satz mit "... zur Kenntnis genommen..." Unterschrift AG. damit geht`ste zu deinen AG und läßt dir deine Kündigung gegenzeichen. Macht ermucken einfach in den Briefkasten einwerfen und der Sicherheitshalber auch noch per Einschreiben zustellen! Wennste wirklich auf 1000% sicher gehst! Zweifache Ausführung (alle beide mit Unterschrift), eine für dich eine für deinen noch AG! > Der Chef ist nicht dazu verpflichtet und einen Zeugen bekomme ich nicht > in den Betrieb hinein. Was ist dein Chef? Nicht verplichtet? Echt, welche Begründung haste dafür?
Das Schreiben muss ja auch nicht der Chef unterschreiben. Geht auch im Personalwesen. Schätze mal Sekretärin reicht auch, muss ja nur im Unternehmen angekommen sein..?
mal was sinnvolles schrieb: > Kündigung von Arbeitsverträgen bedürfen der Schriftform, also nix Fax! Wenn es unterschrieben ist, ist ein Fax mit Sendebestätigung prozessfest. Ansonsten kann man auch einen Gerichtsvollzieher bemühen, kostet dann Blattweise. Preise weiß ich im Moment nicht. Beim Einwurf-Einschreiben muss der Beleg eindeutig sein. Müller, München wird kaum reichen.
Was spricht dagegen, ins Chefsekretariat zu gehen, sich dort eine Eingangsbestätigung auf die Kopie mit dem Eingangsstempel drucken zu lassen und wieder zu gehen?
michael_ schrieb: > Was spricht dagegen, ins Chefsekretariat zu gehen, sich dort eine > Eingangsbestätigung auf die Kopie mit dem Eingangsstempel drucken zu > lassen und wieder zu gehen? Wie die Kuh vom Chef darauf wohl reagiert? Ob die überhaupt nen Stempel parat hat, ist auch nicht sicher. Dann lieber eine Eingangsbestätigung von einer unbedeutenden Mitarbeiterin, die sowieso zu doof ist, um irgendwas zu entscheiden.
Du kennst scheinbar so einen Stempel nicht! In kleinen/mittleren Firmen gibt es den nur einmal. Ist auch egal. Hauptsache beim zuständigen Vorgesetzten abzeichnen lassen.
In den meisten Firmen ist es doch eher so, dass sobald du kündigst, du die restliche Zeit frei gestellt wirst.
F. F. schrieb: > In den meisten Firmen ist es doch eher so, dass sobald du kündigst, du > die restliche Zeit frei gestellt wirst. Und in wie vielen Firmen hast du schon gearbeitet, dass du das aus Erfahrung mit hinreichender statistischer Wahrscheinlichkeit sicher sagen kannst? Also immer diese großen Sprüche. In "vielen" Firmen würde ich ja noch glaubwürdig halten.
Ich selbst nicht, aber da ich nun seit ca. dreißig Jahren im Service bin, habe ich das bei den Kundenfirmen schon recht oft gehört, dass sie den oder jenen freigestellt haben, weil er gekündigt hat. Aber das ganze Thema ist mir zu unwichtig, dass ich mich darüber streiten möchte. Dann hast du halt recht und es ist nur in meiner kleinen Welt so.
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Bearbeitet durch User
michael_ schrieb: > Was spricht dagegen, ins Chefsekretariat zu gehen, sich dort eine > Eingangsbestätigung auf die Kopie mit dem Eingangsstempel drucken zu > lassen und wieder zu gehen? Nix, ausser ein Rudel beiswütiger Rottweiler sitzt drin!
Cyborg schrieb: > Wie die Kuh vom Chef darauf wohl reagiert? MMuuuuhhhhh eine Kündigunggggggggggggg!!!!!!!!!!
F. F. schrieb: > In den meisten Firmen ist es doch eher so, dass sobald du kündigst, du > die restliche Zeit frei gestellt wirst. Nicht unbedingt! Nur wer rausgeworfen wird, den wollen sie in der Firma nicht mehr sehen!
Wenn du selber kündigst, kann es durchaus sein, daß deine Firma auf eine geordnete Übergabe deiner Aufgaben in der Restzeit Wert legt. Wenn du so etwas verweigerst, kann es durchaus auch mal später Probleme geben. Immer nur verbrannte Erde zu hinterlassen ist ja auch keine Lösung.
> Re: richtige Kündigung
Dem Chef eine Kleben. Die einfachste Art zu Kündigen.
Arbeitnehmer schrieb: > Der Chef ist nicht dazu verpflichtet und einen Zeugen bekomme ich nicht > in den Betrieb hinein. Du brauchst auch keinen Zeugen in den Betrieb bekommen. Der Zeuge muss nur sehen, wie du z.B. den Brief in den Briefkasten wirfst. Und zwar genau in den Briefkasten, nicht z.B. der Sekretärin oder dem Pförtner in die Hand drücken. Wichtig ist, dass die Kündigung in den Zustellbereich deines Chefs gelangt. Also entweder er nimmt sie persönlich an oder sie landet im Briefkasten. Sekretärin und Co sind nicht der Zustellbereich, d.h. verbrennt die Sekretärin z.B. die Kündigung ist das so als hättest du sie nie abgegeben. Das Gleiche gilt übrigens auch für Kündigungen, die man erhält: Nimmt die Ehefrau/-mann die Kündigung entgegen kann sie sie auch gleich verbrennen. Denn die Ehefrau/-mann ist nicht der Zustellbereich des Arbeitnehmers. u.a. das ist der Grund dafür, warum seriöse Unternehmen solche Dinge auch immer als Einwurfeinschreiben verschicken. Dann landet das Schreiben immer erstmal im Briefkasten und falls nicht ist die Post schadensersatzpflichtig...sofern man ihr nachweisen kann, dass der Brief nicht im Briefkasten gelandet war (was schwer werden dürfte denn hier muss der Empfänger nachweisen, dass der Postbote das Einwurfeinschreiben nicht in den Briefkasten geworfen hatte). Ich an deiner Stelle würde es als Einwurfeinschreiben schicken.
Ich würde es dem Chef freundlich sagen, und das formelle Schreiben in die Hand drücken. Niemand braucht doch in diesem Fall juristische Beweise der korrekten Zustellung. Keine verbrannte Erde hinterlassen! Mit diesem Einschreibe-, Zeuge-, Rückschein-Geschichten kommuniziert man nur, dass man dem Chef stark misstraut. So würde ich kein Arbeitsverhältnis verlassen.
Hi, ich kenne das und habe das so gemacht: Du gehts mit 2 Exemplaren Deiner Kündigung zum Chef und lässt ihn Dein Exemplar gegenzeichnen. Sollte er das dann tatsächlich nicht machen, kannst Du ja immernoch in die Personalabteilung gehen und wenn der sich auch weigert einen Kollegen als Zeugen verpflichten. Dabei könntest Du Dir sogar bezeugen lassen, dass Dein Chef sich weigert. Ist dann eine Top-Ausgangsposition für einen Arbeitsgerichtsprozess wg. Abfindung. Viel Erfolg
Cha-woma M. schrieb: > Nur wer rausgeworfen wird, den wollen sie in der Firma nicht mehr sehen! Kommt sicher auf den Grund an. Einer mußte mal eine Woche auf dem Hof Paletten zu Feuerholz sägen.
michael_ schrieb: > Kommt sicher auf den Grund an. > Einer mußte mal eine Woche auf dem Hof Paletten zu Feuerholz sägen. Und, hat er fleißig gesägt?
Wie wichtig seit Ihr alle, das der Chef Eure Kündigung unter keinen Umständen annehmen wird? Ich hab mal von einem Fall eines CNC-Programmieres gehört, den wollten die nicht gehen lassen, also hat er ein perfektes Programm geschrieben, wie man es von ihm kannte, nur mit dem letzten Befehl setzte er das Werkzeug hart auf das Werkstück, dann hatte er sein Ziel wohl erreicht. Okay kann man jezt glauben oder nicht...
Sebastian L. schrieb: >> Das bringt gar nichts. Das ist so wie ein normaler Brief. >> Eine Erfindung, um teurere nutzlose Services verkaufen zu können. > > Dein Link sagt nur, dass du damit nicht für den Fall vorbereitet bist, > dass sich der Richter, der im Fall eines Prozesses letztendlich über die > Angelegenheit entscheidet, sich einer absurden Einzelmeinung eines > Amtsgerichts anschließt. Wenn man versucht, eine Mitarbeiter, der eh schon gekündigt hat mit solchen Mittel zur Arbeit zu zwingen, wird der sich einfach krank schreiben lassen. Oder alternativ nur noch Mist abliefern. Oder gar nicht mehr kommen. Das ist doch unrealistisch. Warum sollte das ein Arbeitgeber bei einer normalen, fristgerechten Kündigung tun? Was die Form angeht: Mehr als einen normal formatierten Geschäftsbrief mit "Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum xy" habe ich noch nie geschrieben. Ich habe das immer persönlich abgeliefert, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, nicht so spät. Sprüche wie "weil das so eine Drecksfirma ist" oder irgenwelche tatsächlichen Gründe sollte man sich sparen. Das ist weder nötig noch sinnvoll, egal wie sehr es stimmt.
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