Forum: Ausbildung, Studium & Beruf richtige Kündigung


von Arbeitnehmer (Gast)


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Ich habe die Absicht meinen Arbeitgeber zum Ende des Monates mit einen 
Monat Kündigungsfrist zu Kündigen.
Heißt es da richtig:
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis 
ordentlich und fristgerecht zum 1.04.2017.
oder
zum 31.03.2017.
Ich muss einen Monat Kündigungsfrist Einhalden bei neuer Arbeit ab 1.4. 
wenn es zur Einstellung kommt.

Wie verhält es sich mit der einer schriftlichen Bestätigung bei der 
Abgabe der Kündigung.
Der Chef ist nicht dazu verpflichtet und einen Zeugen bekomme ich nicht 
in den Betrieb hinein.

von Cyblord -. (Gast)


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Arbeitnehmer schrieb:
> Wie verhält es sich mit der einer schriftlichen Bestätigung bei der
> Abgabe der Kündigung.
> Der Chef ist nicht dazu verpflichtet und einen Zeugen bekomme ich nicht
> in den Betrieb hinein.

Du brauchst keine schriftliche Bestätigung, Einschreiben-Rückschein oder 
im Beisein eines Zeugen in den Briefkasten werfen.

von Der Andere (Gast)


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Arbeitnehmer schrieb:
> Ich muss einen Monat Kündigungsfrist Einhalden bei neuer Arbeit ab 1.4.
> wenn es zur Einstellung kommt.

Hast du einen Plan B wenn es NICHT zur Einstellung kommt?

von lalala (Gast)


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Abradolf L. schrieb:
> Einschreiben-Rückschein

auf keinen Fall. Bei einem Einschreiben-Rückschein kann es sein, dass 
niemand da zum Unterschreiben ist (und damit ist es nicht zugestellt), 
oder dass die Annahme verweigert wird. Besser ist Einwurf-einschreiben. 
Da bestätigt der Postbote die rechtliche Zustellung durch 
Briefkasteneinwurf. Nur wenn es ein Samstag ist, gilt die rechtliche 
Zustellung als Montag.

von Der Andere (Gast)


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Bernd schrieb im Beitrag #4910291:
> Danke für deinen Hinweis, aber es wissen alle hier, dass die dummen
> Beiträge von MaWin kommen.

Entweder keine Ahnung vom Forum oder schlimmer: Provokant.
Wer einmal sich die dse-faq angesehen hat weiß, dap vom echten MaWin 
vieleicht unfreundliche aber meist äusserst kompetente Beiträge und 
präzise Hilfe kommen.

Daß er sich weigert sich anzumelden in Verbindung mit den bösartigen 
Idioten hier die sich dann auch "MaWin" nennen ist eine sehr 
unglückliche Verbindung.

von C# Beginner (Gast)


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> Besser ist Einwurf-einschreiben.
> Da bestätigt der Postbote die rechtliche Zustellung durch
> Briefkasteneinwurf.

Das bringt gar nichts. Das ist so wie ein normaler Brief.
Eine Erfindung, um teurere nutzlose Services verkaufen zu können.

http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/

von Arbeitnehmer (Gast)


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Danke für die Hinweise

Der Andere schrieb:
> Hast du einen Plan B wenn es NICHT zur Einstellung kommt?

Ich werde erstmal nicht zum 31.3.2017 Kündigen.

Wenn am Ende des Monates die Zeit für den Postweg zu gering ist und der 
Chef den Eingang nicht bestätigt werde ich zur Eingangsbestätigung eine 
Kopie per FAX nachsenden.

von Sebastian L. (der_mechatroniker)


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> Das bringt gar nichts. Das ist so wie ein normaler Brief.
> Eine Erfindung, um teurere nutzlose Services verkaufen zu können.

Dein Link sagt nur, dass du damit nicht für den Fall vorbereitet bist, 
dass sich der Richter, der im Fall eines Prozesses letztendlich über die 
Angelegenheit entscheidet, sich einer absurden Einzelmeinung eines 
Amtsgerichts anschließt.

Eine solche Sicherheit vor Gericht hast du aber bei allem, was du sonst 
tun kannst trotzdem nie.

von Günter R. (guenter-dl7la) Benutzerseite


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Der Andere schrieb:
> Wer einmal sich die dse-faq angesehen hat weiß, dap vom echten MaWin
> vieleicht unfreundliche aber meist äusserst kompetente Beiträge und
> präzise Hilfe kommen.

Dem kann ich als alter dse-user nur zustimmen.

----------

Was die Möglichkeit der Fax-Kündigung angeht, ist es interessant, dass 
der T-Telekommunikations-Konzern alle Faxkommunikation bei sich 
unterbindet und abgeschaltet hat. Wie weit eine Kündigung per 
Internet-Seite, wie jetzt dort angeboten, rechtlich wirksam ist, mag 
jeder selbst abwägen.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Arbeitnehmer schrieb:
> Ich habe die Absicht meinen Arbeitgeber zum Ende des Monates mit einen
> Monat Kündigungsfrist zu Kündigen.
> Heißt es da richtig:
> hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis
> ordentlich und fristgerecht zum 1.04.2017.
> oder
> zum 31.03.2017.
Zum Monatsletzten!
> Ich muss einen Monat Kündigungsfrist Einhalden bei neuer Arbeit ab 1.4.
> wenn es zur Einstellung kommt.
Ähhh, du hast noch keinen Arbeitsvertrag?
Dann lass das mit der Kündigung!
> Wie verhält es sich mit der einer schriftlichen Bestätigung bei der
> Abgabe der Kündigung.
Du kündigst dein Arbeitsverhältnis schriftlich!
Die Kündigung läßt du dir von deinen AG gegenzeichnen.
Also auf deinen Kündigungschreiben haste einen Satz mit
"... zur Kenntnis genommen..." Unterschrift AG.
damit geht`ste zu deinen AG und läßt dir deine Kündigung gegenzeichen.
Macht ermucken einfach in den Briefkasten einwerfen und der 
Sicherheitshalber auch noch per Einschreiben zustellen!
Wennste wirklich auf 1000% sicher gehst!
Zweifache Ausführung (alle beide mit Unterschrift), eine für dich eine 
für deinen noch AG!

> Der Chef ist nicht dazu verpflichtet und einen Zeugen bekomme ich nicht
> in den Betrieb hinein.

Was ist dein Chef?
Nicht verplichtet?
Echt, welche Begründung haste dafür?

von dunno.. (Gast)


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Das Schreiben muss ja auch nicht der Chef unterschreiben. Geht auch im 
Personalwesen. Schätze mal Sekretärin reicht auch, muss ja nur im 
Unternehmen angekommen sein..?

von mal was sinnvolles (Gast)


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Kündigung von Arbeitsverträgen bedürfen der Schriftform, also nix Fax!

von Cyborg (Gast)


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mal was sinnvolles schrieb:
> Kündigung von Arbeitsverträgen bedürfen der Schriftform, also nix Fax!

Wenn es unterschrieben ist, ist ein Fax mit Sendebestätigung 
prozessfest.

Ansonsten kann man auch einen Gerichtsvollzieher bemühen, kostet
dann Blattweise. Preise weiß ich im Moment nicht.

Beim Einwurf-Einschreiben muss der Beleg eindeutig sein.
Müller, München wird kaum reichen.

von michael_ (Gast)


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Was spricht dagegen, ins Chefsekretariat zu gehen, sich dort eine 
Eingangsbestätigung auf die Kopie mit dem Eingangsstempel drucken zu 
lassen und wieder zu gehen?

von Cyborg (Gast)


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michael_ schrieb:
> Was spricht dagegen, ins Chefsekretariat zu gehen, sich dort eine
> Eingangsbestätigung auf die Kopie mit dem Eingangsstempel drucken zu
> lassen und wieder zu gehen?

Wie die Kuh vom Chef darauf wohl reagiert? Ob die überhaupt nen
Stempel parat hat, ist auch nicht sicher. Dann lieber eine 
Eingangsbestätigung von einer unbedeutenden Mitarbeiterin, die
sowieso zu doof ist, um irgendwas zu entscheiden.

von michael_ (Gast)


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Du kennst scheinbar so einen Stempel nicht!
In kleinen/mittleren Firmen gibt es den nur einmal.
Ist auch egal. Hauptsache beim zuständigen Vorgesetzten abzeichnen 
lassen.

von F. F. (foldi)


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In den meisten Firmen ist es doch eher so, dass sobald du kündigst, du 
die restliche Zeit frei gestellt wirst.

von Cyborg (Gast)


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F. F. schrieb:
> In den meisten Firmen ist es doch eher so, dass sobald du kündigst, du
> die restliche Zeit frei gestellt wirst.

Und in wie vielen Firmen hast du schon gearbeitet, dass du das aus
Erfahrung mit hinreichender statistischer Wahrscheinlichkeit sicher
sagen kannst? Also immer diese großen Sprüche. In "vielen" Firmen
würde ich ja noch glaubwürdig halten.

von F. F. (foldi)


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Ich selbst nicht, aber da ich nun seit ca. dreißig Jahren im Service 
bin, habe ich das bei den Kundenfirmen schon recht oft gehört, dass sie 
den oder jenen freigestellt haben, weil er gekündigt hat.

Aber das ganze Thema ist mir zu unwichtig, dass ich mich darüber 
streiten möchte.
Dann hast du halt recht und es ist nur in meiner kleinen Welt so.

: Bearbeitet durch User
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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michael_ schrieb:
> Was spricht dagegen, ins Chefsekretariat zu gehen, sich dort eine
> Eingangsbestätigung auf die Kopie mit dem Eingangsstempel drucken zu
> lassen und wieder zu gehen?

Nix, ausser ein Rudel beiswütiger Rottweiler sitzt drin!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Cyborg schrieb:
> Wie die Kuh vom Chef darauf wohl reagiert?

MMuuuuhhhhh eine Kündigunggggggggggggg!!!!!!!!!!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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F. F. schrieb:
> In den meisten Firmen ist es doch eher so, dass sobald du kündigst, du
> die restliche Zeit frei gestellt wirst.

Nicht unbedingt!

Nur wer rausgeworfen wird, den wollen sie in der Firma nicht mehr sehen!

von Joerg F. (felge1966)


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Wenn du selber kündigst, kann es durchaus sein, daß deine Firma auf eine 
geordnete Übergabe deiner Aufgaben in der Restzeit Wert legt.
Wenn du so etwas verweigerst, kann es durchaus auch mal später Probleme 
geben. Immer nur verbrannte Erde zu hinterlassen ist ja auch keine 
Lösung.

von Zocker_51 (Gast)


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> Re: richtige Kündigung

Dem Chef eine Kleben. Die einfachste Art zu Kündigen.

von M. K. (sylaina)


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Arbeitnehmer schrieb:
> Der Chef ist nicht dazu verpflichtet und einen Zeugen bekomme ich nicht
> in den Betrieb hinein.

Du brauchst auch keinen Zeugen in den Betrieb bekommen. Der Zeuge muss 
nur sehen, wie du z.B. den Brief in den Briefkasten wirfst. Und zwar 
genau in den Briefkasten, nicht z.B. der Sekretärin oder dem Pförtner in 
die Hand drücken. Wichtig ist, dass die Kündigung in den Zustellbereich 
deines Chefs gelangt. Also entweder er nimmt sie persönlich an oder sie 
landet im Briefkasten. Sekretärin und Co sind nicht der Zustellbereich, 
d.h. verbrennt die Sekretärin z.B. die Kündigung ist das so als hättest 
du sie nie abgegeben.
Das Gleiche gilt übrigens auch für Kündigungen, die man erhält: Nimmt 
die Ehefrau/-mann die Kündigung entgegen kann sie sie auch gleich 
verbrennen. Denn die Ehefrau/-mann ist nicht der Zustellbereich des 
Arbeitnehmers. u.a. das ist der Grund dafür, warum seriöse Unternehmen 
solche Dinge auch immer als Einwurfeinschreiben verschicken. Dann landet 
das Schreiben immer erstmal im Briefkasten und falls nicht ist die Post 
schadensersatzpflichtig...sofern man ihr nachweisen kann, dass der Brief 
nicht im Briefkasten gelandet war (was schwer werden dürfte denn hier 
muss der Empfänger nachweisen, dass der Postbote das Einwurfeinschreiben 
nicht in den Briefkasten geworfen hatte).

Ich an deiner Stelle würde es als Einwurfeinschreiben schicken.

von C# Beginner (Gast)


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Ich würde es dem Chef freundlich sagen, und das formelle Schreiben in 
die Hand drücken.
Niemand braucht doch in diesem Fall juristische Beweise der korrekten 
Zustellung.
Keine verbrannte Erde hinterlassen!
Mit diesem Einschreibe-, Zeuge-, Rückschein-Geschichten kommuniziert man 
nur, dass man dem Chef stark misstraut.
So würde ich kein Arbeitsverhältnis verlassen.

von Kündiger (Gast)


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Hi,

ich kenne das und habe das so gemacht: Du gehts mit 2 Exemplaren Deiner 
Kündigung zum Chef und lässt ihn Dein Exemplar gegenzeichnen.

Sollte er das dann tatsächlich nicht machen, kannst Du ja immernoch in 
die Personalabteilung gehen und wenn der sich auch weigert einen 
Kollegen als Zeugen verpflichten. Dabei könntest Du Dir sogar bezeugen 
lassen, dass Dein Chef sich weigert. Ist dann eine Top-Ausgangsposition 
für einen Arbeitsgerichtsprozess wg. Abfindung.

Viel Erfolg

von michael_ (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Nur wer rausgeworfen wird, den wollen sie in der Firma nicht mehr sehen!

Kommt sicher auf den Grund an.
Einer mußte mal eine Woche auf dem Hof Paletten zu Feuerholz sägen.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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michael_ schrieb:
> Kommt sicher auf den Grund an.
> Einer mußte mal eine Woche auf dem Hof Paletten zu Feuerholz sägen.

Und, hat er fleißig gesägt?

von Sven L. (sven_rvbg)


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Wie wichtig seit Ihr alle, das der Chef Eure Kündigung unter keinen 
Umständen annehmen wird?

Ich hab mal von einem Fall eines CNC-Programmieres gehört, den wollten 
die nicht gehen lassen, also hat er ein perfektes Programm geschrieben, 
wie man es von ihm kannte, nur mit dem letzten Befehl setzte er das 
Werkzeug hart auf das Werkstück, dann hatte er sein Ziel wohl erreicht.

Okay kann man jezt glauben oder nicht...

von Soso... (Gast)


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Sebastian L. schrieb:
>> Das bringt gar nichts. Das ist so wie ein normaler Brief.
>> Eine Erfindung, um teurere nutzlose Services verkaufen zu können.
>
> Dein Link sagt nur, dass du damit nicht für den Fall vorbereitet bist,
> dass sich der Richter, der im Fall eines Prozesses letztendlich über die
> Angelegenheit entscheidet, sich einer absurden Einzelmeinung eines
> Amtsgerichts anschließt.

Wenn man versucht, eine Mitarbeiter, der eh schon gekündigt hat mit 
solchen Mittel zur Arbeit zu zwingen, wird der sich einfach krank 
schreiben lassen. Oder alternativ nur noch Mist abliefern. Oder gar 
nicht mehr kommen.

Das ist doch unrealistisch. Warum sollte das ein Arbeitgeber bei einer 
normalen, fristgerechten Kündigung tun?

Was die Form angeht:
Mehr als einen normal formatierten Geschäftsbrief mit "Hiermit kündige 
ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum xy" habe ich noch nie 
geschrieben.
Ich habe das immer persönlich abgeliefert, zum frühestmöglichen 
Zeitpunkt, nicht so spät.
Sprüche wie "weil das so eine Drecksfirma ist" oder irgenwelche 
tatsächlichen Gründe sollte man sich sparen. Das ist weder nötig noch 
sinnvoll, egal wie sehr es stimmt.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Sven L. schrieb:
> Okay kann man jezt glauben oder nicht...

jezt?????

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