Hi, darf man als normale Elektrofachkraft 24KV Mittelspannungsanlagen innerbetrieblich schalten wenn man natürlich auch schon Arbeitsunterweisungen und die Erlaubnis bekommen hat ohne einen Sachkudnenachweis wie eines der vielen angebotenen Seminare zu haben? Dazu sei gesagt, ich habe selbst schon in einem anderen Job Trafostationen/Umspannwerke bis 220kv hinter Kraftwerken und auch viel verzweigte Mittelspannungsanlagen Offline gewartet, Steuertechnisch saniert wie auch unter berücksichtigung aller Auflagen in der nähe Spannunsgführender Teile gearbeitet. Nach dem ganzen Wirrwarr in der VDE und allgemeiner Internetrecherche könnte es fast so aussehen als wäre der Nachweis nur außerbetrieblich zu erbringen, bin mir da aber nicht sicher.. gerade Versicherungstechnisch. Das ist jetzt nur für eine Schätzrichtung, werde mich natürlich noch richtig erkundigen.
Phil A. schrieb: > darf man als normale Elektrofachkraft 24KV Mittelspannungsanlagen > innerbetrieblich schalten wenn man natürlich auch schon > Arbeitsunterweisungen und die Erlaubnis bekommen hat ohne einen > Sachkudnenachweis wie eines der vielen angebotenen Seminare zu haben? Das fragst du deinen Fachvorgesetzten und lässt dir die Antwort schriftlich geben! Im Zweifel bist du sonst tot, oder jemand anders und du im Knast.
Der Andere schrieb: > Das fragst du deinen Fachvorgesetzten und lässt dir die Antwort > schriftlich geben! > Im Zweifel bist du sonst tot, oder jemand anders und du im Knast. Danke, das hatte ich schon angeführt da ich ja ohne Schaltungsbefugnis von Stromschienen für halbe Städte Hochspannungsschaltanlagen Monteur war. ^^
Du benötigst eine 30 kV Schaltberechtigung, für welche du einen Lehrgang inklusive zu bestehender Abschlußprüfung zu besuchen hast. Regelmäßige Widerholungsprüfungen sowie zu dokumentierende anlagenspezifische Unterweisunge sind in der Mittelspannung zwingend vorgeschrieben. Der Lehrgagng wird üblicherweise durch den Netzanbieter organisiert, die Anlagenspezifische Unterweisung durch den Arbeitgeber. Meine 30 kV Schaltberechtigung ist mangels Wiederholungslehrgang ungültig genworden. Ich müste einen entsprechenden Lehrgag inklusive Prüfung besuchen. Die Prüfung besteht Aus einem umfangreichen theoretischen und einem praktischen Teil bei Letzterem mit 0 Fehlertoleranz. Ich habe dafür einen Ausweiß in welchem die abgelegten lehrgäge und Prüfungen zu dokumentiern sind. Die Vorprüfungen erfolgen inder Regel an spannungsfreien Schulungsanlagen. Welche zur Abschlußprüfung unter Spannung gesetzt werden. Namaste
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Winfried J. schrieb: > Du benötigst eine 30 kV Schaltberechtigung, für welche du einen Lehrgang > inklusive zu bestehender Abschlußprüfung zu besuchen hast Zusätzlich wird als Elektrofachkraft ein Ersthelferlehrgang benötigt, jedes Jahr ist eine Nachschulung erforderlich. Der Arbeitgeber / Fachvorgesetzter muß eine Gefärdungsbeurteilung erstellen und es muß eine PSA geben die dann angewendet wird.
der ersthelfer ist nur alle zwei jahre per eintageskurs zu aktualisieren. bei uns, der bahn, ists halt auch wieder bissl anders... ich selbst bin EFK für festgelegte tätigkeiten, schaltantragberechtigter (bis 15kv, 110kv, 220kv), ich darf die schaltungen beantragen und dann auch im beisein einer sowieso zweiten person (EFK) erden. schalterbediener darf dann selbst schalten und erden (aber immer mit mindestens einer zweiten person die erdung vornehmen) nen kurs mit prüfung zum schaltantragberechtigten hab ich damals gemacht, später und bis heute wird dann aber nur noch gleich zum schalterbediener ausgebildet, betriebsinterne mitarbeiter. mitarbeiter externe firmen, z.b. leitungsbaufirmen, werden zum schaltantragsteller ausgebildet, beantragen die schaltung in der zuständigen ZES (zentrale energieschaltstelle), oder HSL (hauptschaltleitung). die berechtigung, dort schaltungen zu beantragen, wird per hinterlegter code-nummer legitimiert. nen aktualisierungskurs gibts nicht, bzw. wird erst erforderlich, wenn du innerhalb eines halben (ganzen?) jahres keine schaltung nachweisen kannst/musst. um das ganze durchzuführen ist ne passende UVV natürlich obligat. und die 5 sicherheitsregeln innen auf die augenlider tätoviert.. :-) am besten befragst du deine zuständige BG, die muss dir weiterhelfen können.. auch der betreiber der anlage ist deine anlaufstelle, denn er hat die betreiberverantwortung... und legt fest wer da rumspielen darf..
Andi_73 schrieb: > Zusätzlich wird als Elektrofachkraft ein Ersthelferlehrgang benötigt, > jedes Jahr ist eine Nachschulung erforderlich. Stimmt der war auch nachzuweisen, aber das hatte ich noch öfter. Namaste
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