Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik 24kv Schalten als Fachkraft


von Phil A. (Gast)


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Hi,

darf man als normale Elektrofachkraft 24KV Mittelspannungsanlagen 
innerbetrieblich schalten wenn man natürlich auch schon 
Arbeitsunterweisungen und die Erlaubnis bekommen hat ohne einen 
Sachkudnenachweis wie eines der vielen angebotenen Seminare zu haben?

Dazu sei gesagt, ich habe selbst schon in einem anderen Job 
Trafostationen/Umspannwerke bis 220kv hinter Kraftwerken und auch viel 
verzweigte Mittelspannungsanlagen Offline gewartet, Steuertechnisch 
saniert wie auch unter berücksichtigung aller Auflagen in der nähe 
Spannunsgführender Teile gearbeitet.

Nach dem ganzen Wirrwarr in der VDE und allgemeiner Internetrecherche 
könnte es fast so aussehen als wäre der Nachweis nur außerbetrieblich zu 
erbringen, bin mir da aber nicht sicher.. gerade Versicherungstechnisch.

Das ist jetzt nur für eine Schätzrichtung, werde mich natürlich noch 
richtig erkundigen.

von Der Andere (Gast)


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Phil A. schrieb:
> darf man als normale Elektrofachkraft 24KV Mittelspannungsanlagen
> innerbetrieblich schalten wenn man natürlich auch schon
> Arbeitsunterweisungen und die Erlaubnis bekommen hat ohne einen
> Sachkudnenachweis wie eines der vielen angebotenen Seminare zu haben?

Das fragst du deinen Fachvorgesetzten und lässt dir die Antwort 
schriftlich geben!
Im Zweifel bist du sonst tot, oder jemand anders und du im Knast.

von Phil A. (Gast)


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Der Andere schrieb:
> Das fragst du deinen Fachvorgesetzten und lässt dir die Antwort
> schriftlich geben!
> Im Zweifel bist du sonst tot, oder jemand anders und du im Knast.

Danke, das hatte ich schon angeführt da ich ja ohne Schaltungsbefugnis 
von Stromschienen für halbe Städte Hochspannungsschaltanlagen Monteur 
war. ^^

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Du benötigst eine 30 kV Schaltberechtigung, für welche du einen Lehrgang 
inklusive zu bestehender Abschlußprüfung zu besuchen hast. Regelmäßige 
Widerholungsprüfungen sowie zu dokumentierende anlagenspezifische 
Unterweisunge sind in der Mittelspannung zwingend vorgeschrieben.

 Der Lehrgagng wird üblicherweise durch den Netzanbieter organisiert, 
die Anlagenspezifische Unterweisung durch den Arbeitgeber.


 Meine 30 kV Schaltberechtigung ist mangels Wiederholungslehrgang 
ungültig genworden. Ich müste einen entsprechenden Lehrgag inklusive 
Prüfung besuchen.
Die Prüfung besteht Aus einem umfangreichen theoretischen und einem 
praktischen Teil bei Letzterem mit 0 Fehlertoleranz.
Ich habe dafür einen Ausweiß in welchem die abgelegten lehrgäge und 
Prüfungen zu dokumentiern sind. Die Vorprüfungen erfolgen inder Regel an 
spannungsfreien Schulungsanlagen. Welche zur Abschlußprüfung unter 
Spannung gesetzt werden.

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Andi_73 (Gast)


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Winfried J. schrieb:
> Du benötigst eine 30 kV Schaltberechtigung, für welche du einen Lehrgang
> inklusive zu bestehender Abschlußprüfung zu besuchen hast

Zusätzlich wird als Elektrofachkraft ein Ersthelferlehrgang benötigt,
jedes Jahr ist eine Nachschulung erforderlich.

Der Arbeitgeber / Fachvorgesetzter muß eine Gefärdungsbeurteilung
erstellen und es muß eine PSA geben die dann angewendet wird.

von rio71 (Gast)


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der ersthelfer ist nur alle zwei jahre per eintageskurs zu 
aktualisieren.
bei uns, der bahn, ists halt auch wieder bissl anders...
ich selbst bin EFK für festgelegte tätigkeiten, schaltantragberechtigter 
(bis 15kv, 110kv, 220kv), ich darf die schaltungen beantragen und dann 
auch im beisein einer sowieso zweiten person (EFK) erden.
schalterbediener darf dann selbst schalten und erden (aber immer mit 
mindestens einer zweiten person die erdung vornehmen)

nen kurs mit prüfung zum schaltantragberechtigten hab ich damals 
gemacht, später und bis heute wird dann aber nur noch gleich zum 
schalterbediener ausgebildet, betriebsinterne mitarbeiter.
mitarbeiter externe firmen, z.b. leitungsbaufirmen, werden zum 
schaltantragsteller ausgebildet, beantragen die schaltung in der 
zuständigen ZES (zentrale energieschaltstelle), oder HSL 
(hauptschaltleitung).
die berechtigung, dort schaltungen zu beantragen, wird per hinterlegter 
code-nummer legitimiert.
nen aktualisierungskurs gibts nicht, bzw. wird erst erforderlich, wenn 
du innerhalb eines halben (ganzen?) jahres keine schaltung nachweisen 
kannst/musst.
um das ganze durchzuführen ist ne passende UVV natürlich obligat.
und die 5 sicherheitsregeln innen auf die augenlider tätoviert.. :-)

am besten befragst du deine zuständige BG, die muss dir weiterhelfen 
können..
auch der betreiber der anlage ist deine anlaufstelle, denn er hat die 
betreiberverantwortung... und legt fest wer da rumspielen darf..

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Andi_73 schrieb:
> Zusätzlich wird als Elektrofachkraft ein Ersthelferlehrgang benötigt,
> jedes Jahr ist eine Nachschulung erforderlich.

Stimmt der war auch nachzuweisen, aber das hatte ich noch öfter.

Namaste

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