Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Ist die Wordclock jetzt tot?


von Oliver R. (superberti)


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Hallo,

ich habe mir schon vor einigen Jahren eine schöne Wordclock mit Hilfe 
des Forums gebaut, die noch immer wunderbar ihren Dienst verrichtet.

Nun hat mich ein Bekannter gefragt, ob ich noch mal solch eine bauen 
könnte. Mit Erschrecken habe ich dann festgestellt, dass für die 
Frontplatten wohl eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden 
musste, da eine Verletzung des Geschmacksmusters von Biegert & Funk 
vorlag.

Tja, das ganze Projekt lebt natürlich von einer schönen und gediegenen 
Frontplatte. Ich habe lediglich ein .dxf für die 12h-Version in 
Edelstahl gefunden. Mit welchen Vorlagen wurden denn die 
Plexiglasfrontplatten angefertigt? Gibt es überhaupt noch eine Chance, 
die Frontplatten irgendwoher zu bekommen (außer alles selbst noch mal 
neu gestalten). Oder ist auch das schon illegal?

Gruß,
Oliver

von nocheinGast (Gast)


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Die Plexiglasscheiben wurden doch einfach nur bedruckt. Dazu reicht eine 
beliebige Vektorgrafik, wie die PDFs, die im Artikel verlinkt sind.
Bzgl. der Unterlassungserklärung, da war der Grund bestimmt nur, dass 
man die Platten nicht in Massen anfertigen und weiterverkaufen darf, 
auch wenn man damit keinen Gewinn macht. Privat für dich daheim hat das 
keinerlei Bedeutung. Du darfst auch ein Apple-Gerät bis ins kleinste 
Detail nachbauen und verwenden, solange du es nicht zum Verkauf 
anbietest.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Auch die Weitergabe einer entsprechenden Druck- oder Fräsvorlage wird 
selbstverständlich die entsprechenden Schutzrechte verletzen.

von nocheinGast (Gast)


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Dann kann da irgendwas nicht stimmen, sonst müssten die Downloads im 
Wiki aber schnellstens entfernt werden.

von ??? (Gast)


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Solange die Dateien von jemandem selbst erstellt wurden liegt da keine 
Urheberechtsverletzung vor. Zumindest ist man auf der sicheren Seite 
wenn nicht der exakt gleiche Font und ev eine ander Anordnung der Worte 
verwendet wird. Und das Geschmacksmuster wird ja nur verletzt wenn man 
eine Wordclock damit baut und in den Handel bringt oder in einem nicht 
mehr privaten Masstab verschenkt.

von Axel Zucker (Gast)


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https://www.frag-einen-anwalt.de/Aehnlichkeit-eines-Geschmackmusters--f124361.html

daraus:
"Wie oben angemerkt, bezieht sich der Schutzumfang eher auf Design, bzw. 
die Farb- und Formgebung."

"Bei den von Ihnen gegebenen Beispielen ist für den Nachbau in der 
Grundschule anzumerken, daß vom Geschmacksmusterrecht nur die 
gewerbliche Verwertung geschützt wird. Daher wäre ein Nachbau für Sie 
privat unproblematisch."

von Werner (Gast)


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Ich hatte das immer für eine idee aus diesem Forum gehalten ? Hat die 
firma sich daran einfach die Rechte gesichert oder war die Idee gar 
nicht aus diesem Forum?

Ich habe auch so ein Exemplar und werde diese nach bedarf auch nachbauen 
wie ich lustig bin ;)

von Georg A. (georga)


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Bastelidee: Warum nicht nicht die Text-Schablone auf Overheadfolie 
drucken und diese dann mit (zB. transparentem 2K-Silikon, etc. ) 
blasenfrei auf die Plexiglasscheibe kleben? Hab ich schon mal gemacht 
und solange die Folie innen ist und daher keiner dran rumknibbeln kann, 
hält das auch ewig.

von clemens (Gast)


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nimm die DXF Zeichnung aus dem Artikel
https://www.mikrocontroller.net/articles/Datei:EdelstahlFrontV2.dxf

und lade sie hier hoch:
https://laserteileonline.de/laserteile-konfigurator/

ich habe sie sogar skaliert und die Ks angepasst.
danach kommst du auf 39,57 € oder, wenn du mir auch eine schenken willst 
auf 66,26 € lieb schau

sg

von Tilo R. (joey5337) Benutzerseite


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Es gibt doch Photodruck-Dienstleister. Die können auf Papier, Leinwand, 
Dibond, aber auch auf die Rückseite von Plexiglas drucken.

Bräuchte ich eine durchleuchtete Plexiglasplatte mit Muster würde ich 
das mal probieren.

von Clemens S. (zoggl)


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Oliver R. schrieb:
> Hallo,
>
> ich habe mir schon vor einigen Jahren eine schöne Wordclock mit Hilfe
> des Forums gebaut, die noch immer wunderbar ihren Dienst verrichtet.
>
> Nun hat mich ein Bekannter gefragt, ob ich noch mal solch eine bauen
> könnte. Mit Erschrecken habe ich dann festgestellt, dass für die
> Frontplatten wohl eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden
> musste, da eine Verletzung des Geschmacksmusters von Biegert & Funk
> vorlag.
>
> Tja, das ganze Projekt lebt natürlich von einer schönen und gediegenen
> Frontplatte. Ich habe lediglich ein .dxf für die 12h-Version in
> Edelstahl gefunden. Mit welchen Vorlagen wurden denn die
> Plexiglasfrontplatten angefertigt? Gibt es überhaupt noch eine Chance,
> die Frontplatten irgendwoher zu bekommen (außer alles selbst noch mal
> neu gestalten). Oder ist auch das schon illegal?
>
> Gruß,
> Oliver

hy,
war nicht angemeldet und habe deinen text falsch verstanden.
hast du ein Bild davon? das sollte recht schnell abgetippt sein.
sg

von Oliver R. (superberti)


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Hi,

alles klar, die Dateien habe ich gefunden. Dann gibt es ja doch noch 
Hoffnung. Nur die Idee von meinem Bekannten mit Weihnachten wird nix 
mehr.
Aber evtl. baue ich mir auch noch eine für die Arbeit. Macht ja immer 
eine gute Figur so ein Teil...

Gruß,
Oliver

von m.n. (Gast)


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Hier gibt es eine 'mini' Wortuhr (ganz rechts):
Beitrag "MINOS - Minos Is No Operating System"

Bis Weihnachten sicherlich zu schaffen ;-)

von Krakau (Gast)


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Werner schrieb:
> Hat die
> firma sich daran einfach die Rechte gesichert oder war die Idee gar
> nicht aus diesem Forum?

Dann könnte man einen Antrag auf Löschung stellen, da die Idee bereits 
in Verkehr gebracht wurde

von Jan L. (ranzcopter)


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Werner schrieb:
> Ich hatte das immer für eine idee aus diesem Forum gehalten ? Hat die
> firma sich daran einfach die Rechte gesichert oder war die Idee gar
> nicht aus diesem Forum?

eher nicht; bereits der erste "Wordclock"-Artikel hier hat sich explizit 
auf "qlocktwo.com" als Vorbild bezogen - das ist die Hersteller-Website 
(seit 2009)...

>
> Ich habe auch so ein Exemplar und werde diese nach bedarf auch nachbauen
> wie ich lustig bin ;)

von Andreas B. (andreas_b378)


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Oliver R. schrieb:
> Tja, das ganze Projekt lebt natürlich von einer schönen und gediegenen
> Frontplatte. Ich habe lediglich ein .dxf für die 12h-Version in
> Edelstahl gefunden. Mit welchen Vorlagen wurden denn die
> Plexiglasfrontplatten angefertigt? Gibt es überhaupt noch eine Chance,
> die Frontplatten irgendwoher zu bekommen (außer alles selbst noch mal
> neu gestalten). Oder ist auch das schon illegal?

Für den privaten Gebrauch kann ich das produzieren lassen, ohne mich 
einer Urheberrechtsverletzung schuldig zu machen. Problematisch wird es 
halt, wenn ich das fertig Werk oder die Frontplatte verkaufe.

Frontplatten kann man sich aber schnell mit einem CAD Programm designen 
und, dank der vielen Onlinedienste, sind die auch fix und günstig 
produziert ;-) Für meine erste Wordclock habe ich vor mehr als fünf 
Jahren einfache eine Folie auf einem Schneidplotter plotten lassen und 
diese hinter Glas geklebt. Sieht immer noch, nach all den Jahren, wie 
neu aus und ähnlich edel wie ein Plexidruck :-)

Ich habe übrigens noch zwei, aus schwarzem MDF gefräste Zwischenböden 
mit Edelstahl Frontplatten da, in den Maßen 50 cm x 50 cm, passend für 
Standard WS2812 LED Strips da. Zwei unbestückte V3 Platinen hätte ich 
auch noch. An gute Freunde würde ich die bei Interesse auch gerne 
weitergeben ;-)

von Oliver R. (superberti)


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Andreas B. schrieb:

>
> Ich habe übrigens noch zwei, aus schwarzem MDF gefräste Zwischenböden
> mit Edelstahl Frontplatten da, in den Maßen 50 cm x 50 cm, passend für
> Standard WS2812 LED Strips da. Zwei unbestückte V3 Platinen hätte ich
> auch noch. An gute Freunde würde ich die bei Interesse auch gerne
> weitergeben ;-)

Na das wär' ja was. Hast eine PM!

Gruß,
Oliver

von Luca (Gast)


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Ich habe meine einfach selber gezeichnet am PC, weiss nicht mehr wie das 
Programm heisst, aber kann es nachschauen wenn du willst.

Einfach Regelmaessiges Raster machen, Buchstaben einfuegen und das Ganze 
negativ oder so aehnlich machen.

Das liess ich auf Folie drucken und habe es auf das Plexiglas geklebt 
mithilfe von Spuelmittelwasser.

Musst jedoch darauf achten, dass du Blockout Folie bekommst, die 100% 
lichtdicht ist, sonst siehts etwas duerftig aus wenn das Innenleben 
durchschimmert. Ich musste noch eine 2. darueberkleben.

von Nike (Gast)


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Ich baue auch zurzeit die Uhr. Sind bei euch denn die pfade auch so 
unsauber in der dxf Datei? Teilweise haben die buchstaben (bspw das R) 
eckige Rundungen.

von Einer (Gast)


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Nike schrieb:
> Teilweise haben die buchstaben (bspw das R)
> eckige Rundungen.

Das liegt an deinem (welches?) Programm das die Datei anzeigt.
Im DXF sind das keine einzelnen Linien sondern Kurven.

Das wird von einigen Programmen vereinfacht dargestellt, damit es bei 
komplexen Zeichnungen nicht zu lange dauert.

von my2ct (Gast)


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Einer schrieb:
> Das liegt an deinem (welches?) Programm das die Datei anzeigt.
> Im DXF sind das keine einzelnen Linien sondern Kurven.

Und es kommt natürlich auch immer drauf an, wie die Zeichen in der 
verwendeten Schriftart ausgestaltet sind.

von Birger G. (zino11)


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Hallo zusammen.

Ich bin letzt beim "Sortieren" meiner Werkstatt noch über 2-3 
Frontplatten (30x30 & 45x45 [cm]) sowie 2 Platinen gestolpert. Dies nur 
als allg. Info am Rande, wenn ihr versteht. :-)

von Tobi L. (tobsturbo)


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Hallo zusammen , warum wurde die  Wordclock  Seite offline gestellt bzw. 
gelöscht ?
Ich hoffe es gibt davon ein Backup .
Wenn nicht wäre das echt schade, das war ein cooles Projekt .

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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von clyde (Gast)


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Ich habe mir vor Jahren eine Frontplatte bestellt und wollte jetzt mal 
langsam anfangen zu basteln. Also falls noch jemand 36 led/m Stripes und 
eine Grundplatte abzugeben hätte - ich wäre ein dankbarer Abnehmer!

von Mirko H. (clydefrog)


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Hier noch einmal eingeloggt, der vorherige Post war von mir.

von LEDs (Gast)


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In der Hoffnung, dass das hier jemand liest: Eignen sich normale 5mm RGB 
Leds mit durchschnittlicher Helligkeit für eine w*o*r*d*c*l*o*c*k?

von Florian (Gast)


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??? schrieb:
> Solange die Dateien von jemandem selbst erstellt wurden liegt da
> keine
> Urheberechtsverletzung vor. Zumindest ist man auf der sicheren Seite
> wenn nicht der exakt gleiche Font und ev eine ander Anordnung der Worte
> verwendet wird.

*Das stimmt so nicht!* Das kann erst ein Richter entscheiden. Ich wäre 
da sehr sehr vorsichtig!

Wohlgemerkt: bei der Veröffentlichung. Was privat gemacht wird, ist 
unerheblich und das wurde ja schon öfter richtig festgestellt.

von Richtigsteller (Gast)


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Florian schrieb:
> Wohlgemerkt: bei der Veröffentlichung. Was privat gemacht wird, ist
> unerheblich und das wurde ja schon öfter richtig festgestellt.

Wenn es publiziert wird, wiederum nicht. Aber bitte mal eine Frage:

Warum nutzt man ein geschütztes Geschmacksmuster? Einfach mal den 
Frontplattendesigner anwerfen und was EIGENES machen.

Auszug aus Wikipedia:

"WAS EIGENES" ist ein Objekt, eine Methode eine Vorgehensweise in der 
Matheamtik der Phyisk und dem täglichen Leben, welche man selbst erdacht 
und nicht von anderen abkopiert hat.

von WordClock-Owner (Gast)


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Zumindest lassen sich über https://web.archive.org noch Snapshots 
(inklusive Files) zum Thema aufrufen.

von WordClock-Owner (Gast)


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... und wer sich mit HTML-Codierung auskennt und errät, wie genau im 
nginx die \/\/ord-Cl*ck-Sperre realisiert wurde, kommt auch noch auf den 
originalen Artikel / SVN-Webdir von Mikrocontroller.net ;-)

von Niels J. (niels)


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clemens schrieb:
> nimm die DXF Zeichnung aus dem Artikel
> https://www.mikrocontroller.net/articles/Datei:EdelstahlFrontV2.dxf
>
> und lade sie hier hoch:
> https://laserteileonline.de/laserteile-konfigurator/
>
> ich habe sie sogar skaliert und die Ks angepasst.
> danach kommst du auf 39,57 € oder, wenn du mir auch eine schenken willst
> auf 66,26 € *lieb schau*
>
> sg


Laserteileonline hat scheinbar auch Post bekommen nur zur Info. Kann man 
sich da also leider nicht fertigen lassen.
https://laserteileonline.de/wortuhren

von Florian (Gast)


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Niels J. schrieb:

>
> Laserteileonline hat scheinbar auch Post bekommen nur zur Info. Kann man
> sich da also leider nicht fertigen lassen.
> https://laserteileonline.de/wortuhren

Das ist allerdings falsch von denen - und traurig, daß sie sich so 
einschüchtern lassen. Diese Diskussion fand ich dazu Mal ganz anregend: 
https://www.123recht.de/forum/markenrecht/Druck-von-Logos-__f485362.html

Ist zwar nicht rechtsverbindlich aber zumindest nachvollziehbar. Solange 
der Dienstleister nicht selbst Dateien oder fertige Produkte anbietet, 
ist es egal, was der Kunde beauftragt.

Richtigsteller schrieb:
> Warum nutzt man ein geschütztes Geschmacksmuster? Einfach mal den
> Frontplattendesigner anwerfen und was EIGENES machen.
>
> Auszug aus Wikipedia:
>
> "WAS EIGENES" ist ein Objekt, eine Methode eine Vorgehensweise in der
> Matheamtik der Phyisk und dem täglichen Leben, welche man selbst erdacht
> und nicht von anderen abkopiert hat.

Wenn du die Vorlage nachzeichnest (oder nachempfindest) ist das noch 
nichts eigenes und du darfst es noch immer nicht veröffentlichen.

Bei der Wrdclck würde ich allerdings die Schöpfungshöhe anzweifeln. 
Bedeutet (vereinfacht): wenn das nur ein grafisches Werk aus 
Standardformen ist, dann fehlt selbige und ist nicht Schützenswert. 
Allerdings wenn ein Geschmackmuster zugeteilt wurde, müßte man selbiges 
anfechten.

WordClock-Owner schrieb:
> ... und wer sich mit HTML-Codierung auskennt und errät, wie genau im
> nginx die \/\/ord-Cl*ck-Sperre realisiert wurde, kommt auch noch auf den
> originalen Artikel / SVN-Webdir von Mikrocontroller.net ;-)

Gibt es eine solche? Wieso? Duckmäuser? Ich darf CocaCola, Amazon, 
Siemens und Fleetboardmanagement so oft und wo ich will benutzen, 
wenn es nicht zu werblichen Zwecken für etwas anderes genutzt wird.

von Joachim B. (jar)


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Florian schrieb:
> Bei der Wrdclck würde ich allerdings die Schöpfungshöhe anzweifeln.
> Bedeutet (vereinfacht): wenn das nur ein grafisches Werk aus
> Standardformen ist, dann fehlt selbige und ist nicht Schützenswert.
> Allerdings wenn ein Geschmackmuster zugeteilt wurde, müßte man selbiges
> anfechten.

sehe ich auch so, vor allem das ist doch eine Frechheit
"Die QLOCKTWO License GmbH verfügt über diverse Schutzrechte 
hinsichtlich solcher Wortuhren."

aber eben nicht über ALLE Rechte von Buchstaben jeglicher Art in 
verschiedenen Zusammenstellungen.

Ich würde es ja noch verstehen wenn geschützte besondere Schriftarten 
verwendet werden, aber nicht Buchstabensalat aus Standardschriften.

Somit könnten sie ja gleich Rechte an der Bibel gelten machen, da sind 
auch alle Buchstaben drin.

von WordClock-Owner (Gast)


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Florian schrieb:

> Gibt es eine solche? Wieso? Duckmäuser? Ich darf CocaCola, Amazon,
> Siemens und Fleetboardmanagement so oft und wo ich will benutzen,
> wenn es nicht zu werblichen Zwecken für etwas anderes genutzt wird.

Klar gibt es die: https://www.mikrocontroller.net/articles/Word_Clock - 
ist allerdings so nicht aufrufbar, da hier vom Forenbetreiber explizit 
geblacklistet (Ebenso wie z.B. "Edelstahlfront") und der nginx leitet 
HTTP-Requests, die diese Blacklist-Wörter enthalten, direkt auf eine 403 
um.

Mit einem kleinen GreaseMonkey-Skript kann diese Sperre relativ leicht 
und bequem umgangen werden.

von Conny G. (conny_g)


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Was ich ja ziemlich lustig finde, dass die ClockTwo A...er ein 
Schweinegeld für Anwälte zahlen um den Nachbau zu verhindern.
Aber hier sind jede Menge cleverer und motivierter Leute, die wieder 
Wege finden werden das zu organisieren und zu dokumentieren.
Es ist als wollten die Gras am wachsen hindern.

Ich frage mich allerdings, ob die glauben, dass alle, die hier die Uhr 
nachbauen erwägen würden ihr Original zu kaufen. Und das bezweifle ich, 
denn alle, die bauen, tun das für den Spaß am bauen und nicht um Geld zu 
sparen.
Und alle die das unfassbare Geld für das Orignal ausgeben würden nicht 
im Traum daran denken die selber zu bauen.
Wir sprechen also über zwei komplett disjunkte Marktsegmente.
Es sei denn die erwägen das Anbieten eines eigenen Bausatzes für 200-300 
Euro... dann ist die Selbstbau-Community zuviel direkte Konkurrenz.

von 900ss (900ss)


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Conny G. schrieb:
> Ich frage mich allerdings, ob die glauben, dass alle, die hier die Uhr
> nachbauen erwägen würden ihr Original zu kaufen.

Hab ich mich auch schon gefragt, was die antreibt.
Und hat mal einer das Original in der Hand gehabt? Es ist schon dreist 
für diesen P.under soviel Geld zu nehmen. Wenn die Fertigung wenigstens 
wertig wäre. Aber so? Ich bin mir sicher, dass hier einige selbstgebaute 
Uhren besser gefertigt sind und wertiger erscheinen.

Ich wollte mir von denen vor dieser Geschichte eine Armbanduhr kaufen. 
Hab ich keine Lust mehr zu.

Manchmal denke ich, man sollte einen guten Anwalt bemühen (ich kenne nur 
keinen) und mit vielen Leuten finanziert, das Treiben mal prüfen lassen.

Na ja, man könnte mal...... ;)

von Conny G. (conny_g)


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Interessant, habe gerade mal recherchiert nach Bausatz, Nachbau und es 
gibt jede Menge Blogs, Foren, die sich damit beschäftigen. Sogar 
Bausätze mit Matrixplatinen.
Also sofern sie nicht ein Patent auf das Ganze haben ist es ziemlich 
aussichtslos den Nachbau zu verhindern.
Wollen die wirklich 10% ihres Ertrags dafür aufwenden das so aggressiv 
zu betreiben ohne echte Erfolgsaussichten? Hat sich da ein generischer 
Auftrag an Anwälte verselbständigt?

Mal angenommen eine Schutzrechte/Markenkanzlei hat den Auftrag die 
eingetragenen Dinge zu schützen.
Dann werden diese Anwälte natürlich laufend mit ihrem „Rasenmäher“ 
unterwegs sein und Geld für Abmahnungen sowie Vertragsverletzungen aus 
Unterlassungserklärung einsammeln und das kann Biegert unD Funk egal 
sein, wenn es sie nichts kostet.

Dann ist natürlich die Frage, ob die Abmahnungen auch tatsächlich alle 
durchsetzbar sind oder ob die auch auf die Angst der Betroffenen pokern, 
denn eine „fehlgeschlagene“ Abmahnung kostet die ja nicht viel.

Insofern müsste man jetzt eine Anleitung erstellen, wie man die 
Wordclock unter Berücksichtigung der rechtlichen Grenzen nachbauen kann 
bzw. was tatsächlich die rechtlichen Grenzen der Dokumentation des 
Nachbaus sind.
Das wäre dann Referenz für alle Nachbauer, welche Abmahnungen fundiert 
sind und welche nicht.

Ich finde man sollte diese Abmahnwelle auf diese Weise stoppen und die 
rechtlichen Fakten dafür sammeln und öffentlich dokumentieren.

von 900ss (900ss)


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Conny G. schrieb:
> und die rechtlichen Fakten

Leider kennt die niemand. Und es wird eine heiße Diskussion werden wenn 
du das hier anzettelst. Jeder wird es besser wissen :)
Deshalb müsste man einen Anwalt beauftragen.

von Conny G. (conny_g)


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900ss D. schrieb:
> Manchmal denke ich, man sollte einen guten Anwalt bemühen (ich kenne nur
> keinen) und mit vielen Leuten finanziert, das Treiben mal prüfen lassen.
>
> Na ja, man könnte mal...... ;)

Genau zu dieser Schlussfolgerung kam ich gerade.
Der Knackpunkt ist, dass die mit der Angst und Unsicherheit der 
Einzelnen arbeiten und dass es sich bei rein privatem Interesse nicht 
lohnt sich gegen die Abmahnung zu verteidigen.
Wenn jetzt also öffentlich dokumentiert ist, was die Grenzen der 
Abmahnung sind, dann könnte man der Abmahnwelle einen Wellenbrecher 
verschaffen.

von Der Gespensterreiter (Gast)


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Vielleicht hilft das hier:

https://www.liebl-net.de/hard/qlock2/qlock2.php

Sollte legal sein, da selber von dem nach entwickelt und hier nicht 
explizit genannt.

von Conny G. (conny_g)


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900ss D. schrieb:
> Conny G. schrieb:
>> und die rechtlichen Fakten
>
> Leider kennt die niemand. Und es wird eine heiße Diskussion werden wenn
> du das hier anzettelst. Jeder wird es besser wissen :)
> Deshalb müsste man einen Anwalt beauftragen.

Stimme zu. Halbwissen hilft hier nicht weiter.

Mal kreativ gedacht. Wenn jeder Betroffene, der sich verteidigt hat 
seine Strategie dokumentieren würde, dann würde das die Grenzen 
aufzeigen.

von Conny G. (conny_g)


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Der Gespensterreiter schrieb:
> Vielleicht hilft das hier:
>
> https://www.liebl-net.de/hard/qlock2/qlock2.php
>
> Sollte legal sein, da selber von dem nach entwickelt und hier nicht
> explizit genannt.

Cool, halt mit LED Matrix statt Bus-LEDs.

Aber Interessant finde ich diese Anmerkung dort:

————
Nachsatz: Die Wörteruhr wurde nicht von der anfangs erwähnten Firma 
Biegert erfunden. Erfinder der "Kult-Uhr" ist Achim Schneider 
(www.kult-uhr.com). Bei ihm kann man die Uhr auch kaufen: zu weit aus 
moderateren Preisen als bei Biegert. Leider sind seine angebotenen Uhren 
viel kleiner und daher als Wanduhren weniger geeignet!
———-

Und dann wäre wieder die Frage, was genau an den Artikeln hier 
abmahnfähig ist.
Frontplatte ist ja inzwischen verstanden, was darf man noch nicht?

: Bearbeitet durch User
von Johannes S. (Gast)


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schade das die noch nicht bei Ali gibt.

von Chris (Gast)


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Hat jemand einen Link zum DPMA mit dem entsprechenden Schutzrecht? Würde 
mir das gerne mal durchlesen. Bislang habe ich nur das hier gefunden.

https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=bibdat&docid=EP000003396656A1

Wurde erst 2017 Angemeldet. Also weit nachdem das ganze schon auf dem 
Markt war.

Schaut man sich die Patentansprüche an, so leiten sich alle 
nachfolgenden Ansprüche von der Anmeldung 1 ab. Diese besagt:

Anzeigevorrichtung zum Anzeigen einer Auswahl fest vorgegebener 
Anzeigeelemente mit
* einer Frontplatte (10), die eine Vielzahl von Fenstern (16) aufweist, 
die eine Anzahl fest vorgegebener Anzeigeelemente bilden,
* einem elektronischen Papier (12), das hinter der Frontplatte (10) 
angeordnet ist, so dass jedem der Fenster (16) eine Teilfläche des 
elektronischen Papiers (12) zugeorndet ist, und
* einer elektronischen Steuerung (14), mit der für jede der Teilflächen 
ein Reflexionsparameter des elektronischen Papiers (12) einstellbar ist.

Jetzt wird es lustig im Patentrecht. Die nachfolgenden Ansprüche sind 
für einen nichtig, wenn man nicht gegen das erste Schutzrecht verstößt. 
Man verstößt dagegen nicht, wenn man nicht alle Merkmale des 
Schutzrechtes verletzt. Also schauen wir mal.

* einer Frontplatte (10), die eine Vielzahl von Fenstern (16) aufweist, 
die eine Anzahl fest vorgegebener Anzeigeelemente bilden.
Ja das hat die WortUhr hier im Forum wohl auch

* einem elektronischen Papier (12), das hinter der Frontplatte (10) 
angeordnet ist, so dass jedem der Fenster (16) eine Teilfläche des 
elektronischen Papiers (12) zugeorndet ist.
Fall für die Rechtsanwälte. Was ist elektronisches Papier? Laut 
Wikipedia "Als Elektronisches Papier (kurz E-Papier oder auch englisch 
e-paper, E-Paper oder ePaper genannt) werden Anzeigetechniken 
bezeichnet, mit denen versucht wird, das Aussehen von Tinte bzw. Farbe 
auf Papier nachzubilden."

Hat die WC nicht, die Wortuhr ist eine LED Matrix, wobei mit dem WS2812 
LEDS wohl ehr eine Reihung von Schieberegistern, die schlangenförming 
angeordnet sind.

* einer elektronischen Steuerung (14), mit der für jede der Teilflächen 
ein Reflexionsparameter des elektronischen Papiers (12) einstellbar ist.

Okay das hat sie auch nicht. Man regelt die Helligkeit, nicht die 
Reflexionseigenschaften. Das scheint sich also wirklich auf E-Ink zu 
beziehen. Von daher denke ich, dass das ehr ein neues Patent ist, zu dem 
das Produkt noch nicht auf dem Markt ist. Mit diesem hier hätte man 
jedenfalls nichts zu befürchten.

von Chris (Gast)


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Ah, gefunden.

https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=main&content=familie&action=treffer&fromResultList=1&docid=DE202009017703U1&so=asc&sf=vn&firstdoc=1&famSearchFromHitlist=1

gleiches Spiel. Nur Anspruch 1 ist interessant.

Eine Vorrichtung zum Anzeigen einer Textnachricht mit
* einem Display (10) mit einer Vielzahl von jeweils ein- und 
ausschaltbaren, jeweils an einer festen Position angeordneten und sich 
nicht überlappenden Zeichen, und
* einer mit der Vielzahl von Zeichen verbundenen Steuerung, mit der 
ausgewählte Zeichen an- und ausschaltbar sind, sodass zu einem gegebenen 
Zeitpunkt eine ausgewählte Untergruppe der Zeichen eingeschaltet ist, 
die eine Textnachricht anzeigt.

Tja, da hört es dann auf mit meinem Verständnis von Patenten. Wieso ist 
so etwas schützenswert? Kling für mich die Beschreibung einer 
Schalttafel, wie sie schon Tschernobyl eingesetzt wurde. Reaktor Ein, 
Aus, Kernschmelze. 3 Wörter, jeweils eine Beleuchtung dahinter. Das 
zutreffenden leuchtet. Kennen wir schon.

von Conny G. (conny_g)


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Mal abgesehen vom rein inhaltlichen. Die haben das Patent erst 2017 
eingereicht, obwohl es die Wordclock an sich schon 10-15 Jahre gibt?
Kommt es dann nur darauf an, ob niemand widerspricht oder das Patent 
anficht?
Ich habe ja oben eine Site zitiert, die angeblich der "Originalerfinder" 
der Wordclock wäre, dann wäre das Patent ja eigentlich nicht 
gerechtfertigt.
Also müssen sich jetzt alle für etwas abmahnen lassen, das B&F gar nicht 
mal erfunden hat, nur behaupten, das jetzt erfunden zu haben?

von Joachim B. (jar)


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900ss D. schrieb:
> Hab ich mich auch schon gefragt, was die antreibt.
>
> Manchmal denke ich, man sollte einen guten Anwalt bemühen (ich kenne nur
> keinen) und mit vielen Leuten finanziert, das Treiben mal prüfen lassen.
>
> Na ja, man könnte mal...... ;)

erinnert mich irgendwie an den Pfödchenkrieg
https://netzpolitik.org/2009/abwahnsinn-jack-wolfskin-mahnt-bastelcommunity-ab/

da wurden alle Pfoten abgemahnt, Hunde, Katzen uvam. Hauptsache Pfote!
selbst Hobbykatzenpfotenstricker wurden abgemahnt!
dawanda

Hat dem Konzern aber sehr geschadet!
https://taz.de/Wolfskin-nimmt-Abmahnungen-zurueck/!5153741/

Deswegen kaufe ich nie mehr ein Produkt von denen!

: Bearbeitet durch User
von 900ss (900ss)


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Joachim B. schrieb:
> Hat dem Konzern aber sehr geschadet!

Ich hoffe, dass B&F ähnliches widerfährt.
Ich wollte mir deren Armbanduhr kaufen. Hab ich deswegen gelassen.
Stattdessen habe ich einen Uhrenhersteller gefunden, der mir Gehäuse 
machen würde.
Die Elektronik kann man selber bauen.  Das wäre auch nicht teuer 
geworden als die fertige Uhr von B&F zu kaufen.

Ich bin überzeugt, die verkaufen keine Uhr mehr wenn sie hier im Forum 
die Bastler stilllegen.
Eine Armbanduhr weniger ist es jetzt ;)

von Bimbo. (Gast)


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900ss D. schrieb:
> ch bin überzeugt, die verkaufen keine Uhr mehr wenn sie hier im Forum
> die Bastler stilllegen.
> Eine Armbanduhr weniger ist es jetzt ;)

Ich bin überzeugt, dass die Bastler nur einen Bruchteil der Käufer bzw. 
potentiellen Interessenten ausmachen. Wenn man wirklich eine basteln 
möchte, dann findet man einen Weg das zu tun.

von Johannes S. (Gast)


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Es ging wohl um Gebrauchsmusterschutz. Und einfach sagen 'gibts schon' 
reicht nicht:
https://www.dpma.de/gebrauchsmuster/loeschungsverfahren/index.html
Das wird kein Spaziergang und kostet erstmal Geld.

von Michael W. (Gast)


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Chris K. schrieb:
> Eine Vorrichtung zum Anzeigen einer Textnachricht mit
> * einem Display (10) mit einer Vielzahl von jeweils ein- und
> ausschaltbaren, jeweils an einer festen Position angeordneten und sich
> nicht überlappenden Zeichen, und
> * einer mit der Vielzahl von Zeichen verbundenen Steuerung, mit der
> ausgewählte Zeichen an- und ausschaltbar sind, sodass zu einem gegebenen
> Zeitpunkt eine ausgewählte Untergruppe der Zeichen eingeschaltet ist,
> die eine Textnachricht anzeigt.

Bedeutet das jetzt, daß alle Flughäfen ihre Anzeigetafeln für die 
Flugverbindungen wieder abbauen müssen, wenn diese nach dem 
Fallblattanzeige-Prinzip arbeiten? ;-)

von Günter H. (gnter_h534)


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https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=bibdat&docid=EP000003396656A1
betrifft die flexible Gestaltung der Frontplattenmatrix über E-Paper.
Das kann die Kriterien Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche 
Anwendbarkeit erfüllen.

Der Link bezieht sich auf die Offenlegungsschrift. Nach eingehender 
Prüfung durch das Patentamt wird dann, ggf. mit Änderungen, die 
Patentschrift veröffentlicht.

Gegen die Patenterteilung kann jedermann innerhalb von neun Monaten nach 
Veröffentlichung der Erteilung des Patents im Patentblatt Einspruch 
einlegen.

https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=main&content=familie&action=treffer&fromResultList=1&docid=DE202009017703U1&so=asc&sf=vn&firstdoc=1&famSearchFromHitlist=1

betrifft ein Gebrauchsmuster.

Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Im 
Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und 
gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft.

Das Gebrauchsmuster wurde am 29.12.2009 angemeldet – nach meiner 
Erinnerung war zu diesem Zeitpunkt die Qlocktwo schon auf dem Markt und 
damit das Kriterium Neuheit nicht mehr erfüllt. Die „Kultuhr“ gab es 
definitiv schon.

Das ist aus meiner Sicht aber ein Nebenkriegsschauplatz. Entscheidend 
sind die eingetragenen Designs

https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0001
https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0002
https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0003

vom 21.02.2009.


Eingetragene Designs schützen die Erscheinungsform der Produkte. Details 
dazu gibt es hier:

https://www.dpma.de/designs/schutz/index.html

Zitat:
„Eingetragene Designs verleihen Rechte
Als Inhaber eines eingetragenen Designs besitzen Sie das ausschließliche 
Recht, das Design zu benutzen. Sie können es Dritten verbieten, Ihr 
Design bei der Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr von 
Produkten zu verwenden. Das heißt, als Designinhaber können Sie gegen 
jedes Design vorgehen, das beim informierten Benutzer keinen anderen 
Gesamteindruck als Ihr eingetragenes Design erweckt.“

Im Designgesetz (DesignG)

https://www.gesetze-im-internet.de/geschmmg_2004/index.html

steht im §40:
„Rechte aus einem eingetragenen Design können nicht geltend gemacht 
werden gegenüber
1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken 
vorgenommen werden;…

Z. Z. sind die Gebühren für die oben erwähnten Designs bis 2024 gezahlt; 
eine Verlängerung der Schutzdauer ist bis längstens 2034 möglich.

Die eingetragenen Designs sind nach meiner Einschätzung grundlegend 
unterschiedlich zum Design der „Kultuhr“.

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Günter H. schrieb:
> Die eingetragenen Designs sind nach meiner Einschätzung grundlegend
> unterschiedlich zum Design der „Kultuhr“.

meiner Meinung nach ist "mein Design" auch völlig abweichend,

119 LEDs statt 114 LEDs
vermutlich andere Schriftart vom Folienschneider
https://www.mikrocontroller.net/attachment/266419/bei_herbert.jpg

Also dürfte Designschutz und Musterschutz nicht greifen, aber ich bin ja 
kein Jurist und dürfte selbst unter denen genügend abweichende Meinungen 
finden.

von Chris (Gast)


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Na ja, Apple hat sich mal runde Kanten schützen lassen. Sagt ja 
eigentlich alles über das System aus.

von WordClock-Builder (Gast)


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Ob man wohl nochmal den Grund für das Blacklisting erfahren wird? Ist 
beretis ein Monat her. Der entsperchende Beitrag in der Rubrik 
"Webseite" wurde von den Moderatoren gesperrt und seitdem zeichnen sich 
die Zuständigen durch völlige Intransparenz des Themas aus.

von Bimbo. (Gast)


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WordClock-Builder schrieb:
> Ob man wohl nochmal den Grund für das Blacklisting erfahren wird? Ist
> beretis ein Monat her. Der entsperchende Beitrag in der Rubrik
> "Webseite" wurde von den Moderatoren gesperrt und seitdem zeichnen sich
> die Zuständigen durch völlige Intransparenz des Themas aus.

Brauchst du dafür ernsthaft eine Erklärung? Die liegt doch auf der 
Hand und muss gar nicht diskutiert werden. Und will scheinbar auch nicht 
diskutiert werden. Über das archiv kommst du weiterhin an das Projekt.

Und wenn du eine Frontplatte etc. brauchst gibt es genug Anbieter, die 
nicht erste Anlaufstelle sind, die dir das trotzdem lasern / drucken.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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WordClock-Builder schrieb:
> Ob man wohl nochmal den Grund für das Blacklisting erfahren wird? Ist
> beretis ein Monat her. Der entsperchende Beitrag in der Rubrik
> "Webseite" wurde von den Moderatoren gesperrt und seitdem zeichnen sich
> die Zuständigen durch völlige Intransparenz des Themas aus.

Dann empfehle ich, besagten Thread auch mal zu lesen, bevor gemeckert 
wird.

Im letzten Beitrag dieses gesperrten Threads steht genau der aktuelle 
Stand - gepostet von Andreas am 16.11.

Erwartest Du jetzt tägliche Statusmeldungen?

von Bimbo. (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Im letzten Beitrag dieses gesperrten Threads steht genau der aktuelle
> Stand - gepostet von Andreas am 16.11.

Dort steht:
"Es gibt im Moment ein paar rechtliche Fragen bzgl. der Abbildung von
WordClock-Frontplatten in diesem Artikel zu klaeren. Sobald das erledigt
ist wird der Artikel wieder zugaenglich sein (u.U. abzueglich der
erwaehnten Abbildungen). Bis dahin bitte ich noch um ein wenig Geduld!"

Betrifft das auch den Begriff "word_clock" bzw. dass dieser selbst bei 
der Suche oder Dateianhängen gesperrt wurde? Das ist schon derbe 
übertrieben, dann müsste z.B. Google auch die Suche nach diesem Begriff 
mit 403 quittieren.

Oder geht das um auf den Servern gespeichete Inhalte, die diesen begriff 
enthalten?

von Bimbo. (Gast)


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Naja, vermutlich auch um möglicherweise geschützte Inhalte.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Ich denke, dass die komplette Sperre die schnellste und einfachste Art 
war,  auf der sicheren Seite zu sein. An Andreas' Stelle würde ich auch 
eher zuviel als zu wenig sperren, bis Klarheit herrscht.

Das Weitere muss man abwarten.

von Jan Thomas (Gast)


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Chris D. schrieb:
> eher zuviel als zu wenig sperren

Das ist ja sowieso das Motto dieses Forums.

von Joachim B. (jar)


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Chris D. schrieb:
> An Andreas' Stelle würde ich auch
> eher zuviel als zu wenig sperren, bis Klarheit herrscht.

ist und bleibt logisch

von R. G. (mercador)


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Hallo Leute,

entscheidend für die Einschränkungen beim Handel, Vertrieb und 
Herstellung der Uhren oder deren Bestandteile (Auch und speziell der 
Frontplatten) ist ja das oben erwähnte Gebrauchsmuster mit dem 
Aktenzeichen 20 2009 017 70.3 (oder DE202009017703) - dieses wurde am 
29.12.2009 angemeldet und am 01.04.2010 (kein Scherz) erteilt. Es 
beschreibt sehr detailiert jedewede sinnvolle Form der bekannten 
Matrix-Wortuhr und läßt eingentlich auch keine sichtbaren Lücken für 
Interpredation - da hat sich die Patentanwaltskanzlei Hauck (Vertreter) 
aus Hamburg richtig ins Zeug gelegt.

Da ein GM in Deutschland nur maximal 10 Jahre Schutzdauer hat, läuft 
dieses also am 29.12.2009 diesen Jahres aus.
Ich nehme mal an, das ist der Grund, warum die QLOCKTWO Licence GmbH 
(seit Mitte diesen Jahres Rechtsnachfolger der Biegert & Funk Prod. 
GmbH) bzw. die Kanzlei Hauck aktuell so einen Druck auf die Firmen 
aufbaut - nach Ablauf des Schutzrechtes hat man da ja keine Handhabe 
mehr.
Ich bin mir auch sicher, dass das Vorgehen leider erfolgreich sein wird 
und viele Firmen uns selbst in einem Jahr noch erzählen werden, dass Sie 
das nicht dürften, weil es Schutzrechte auf die Frontplatten gäbe.
Es gibt also Hoffnung - aber ich nehme an in die Lücken werden zuerst 
asiatische Firmen stoßen und die Uhren für Spottpreise, die selbst ein 
Bastler nicht schlagen kann anbieten....würde mich nicht wundern, wenn 
es die demnächst bei Lidl oder Aldi gäbe...

Beim Europäischen Patent EP 3 396 656 geht es um eine solche Matrix-Uhr 
aber ebenn mit ePaper - die läßt sich noch flacher herstellen als die 
mit LED-angeleuchtete - aber das betrifft ja die hier besprochenen Uhren 
nicht

: Bearbeitet durch User
von Bimbo. (Gast)


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Die Chinesen stehen bestimmt schon in den Startlöchern ;).

von Bürovorsteher (Gast)


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> läuft dieses also am 29.12.2009 diesen Jahres aus.

Eine exzellente Formulierung!

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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R. G. schrieb:
> Da ein GM in Deutschland nur maximal 10 Jahre Schutzdauer hat,

Falsch. Es sind 25 Jahre.

> läuft dieses also am 29.12.2009 diesen Jahres aus.

Selbst wenn Du 2019 meintest, ist das nicht korrekt.

von Wolfgang (Gast)


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Conny G. schrieb:
> Mal abgesehen vom rein inhaltlichen. Die haben das Patent erst 2017
> eingereicht, obwohl es die Wordclock an sich schon 10-15 Jahre gibt?
> Kommt es dann nur darauf an, ob niemand widerspricht oder das Patent
> anficht?

Oder das Patentamt hat sich vom Patentanwalt der Fa. übertölpeln lassen.

Die Chancen, das Patent wegen Verstoß gegen Patentgesetz § 1 (1) 
zusammen mit § 3 anzufechten, ständen wohl recht gut.
https://de.wikipedia.org/wiki/Patentrecht_(Deutschland)#Neuheit
https://www.gesetze-im-internet.de/patg/__1.html
https://www.gesetze-im-internet.de/patg/__3.html

von R. G. (mercador)


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Ja - ich meinte natürlich 2019 - war ein Vertipper - sorry!

Das DPMA meint dazu:

https://www.dpma.de/gebrauchsmuster/faq/index.html
"...Darüber hinaus ist die Schutzdauer bei Patent und Gebrauchsmuster 
unterschiedlich. Gebrauchsmusterschutz gibt es zunächst für drei Jahre. 
Er kann auf höchstens zehn Jahre verlängert werden. Ein Patent kann bis 
zu zwanzig Jahre laufen...."


Im übrigen gibt es die 25 Jahre nur bei Schutzzertifikaten

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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R. G. schrieb:
> Im übrigen gibt es die 25 Jahre nur bei Schutzzertifikaten

Dann erkläre mir bitte mal, warum dies hier schon 2x verlängert wurde 
und bereits bei 2024 steht:

https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0001

dito für 0002 und 0003.

Diese wurden 2009 als "Geschmacksmuster" angemeldet. Jetzt heißen die 
"Designs".

: Bearbeitet durch Moderator
von R. G. (mercador)


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Ähm... ein Design (früher Geschmacksmuster (GSM)) ist ja etwas anderes - 
aber ein Design ist extrem begrenzt auf genau das angemeldete Design - 
eine Änderung an der Form, der Farbe, der Schriftart und schon ist es 
nicht mehr gedeckt.
Wie gesagt wie reden vom Gebrauchsmuster DE202009017703

von R. G. (mercador)


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Übrigens kannst Du bei den neueren Schutzrechten schon am AKZ erkennen, 
was es ist:
DE10... Patent
DE20... Gebrauchsmuster
DE30... Marke
DE40... Design/Geschmacksmuster

von R. G. (mercador)


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...aber natürlich ist es richtig - das Design gilt weiter und man könnte 
nur ähnliche Uhren auf den Markt bringen aber nicht dieses 
Design...insofern besteht schon noch Schutz, und ich bin mir sicher, 
dass viele Laser-Firmen den Unterschied nicht erkennen können/wollen 
oder es einfach mal zu kompliziert ist und sie lieber kein Risiko 
eingehen und solche Platten nicht produzieren...würde ich vermutlich 
auch so machen.

: Bearbeitet durch User
von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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R. G. schrieb:
> Wie gesagt wie reden vom Gebrauchsmuster DE202009017703

Nicht "wir", sondern Du redest davon. Im Thread wurden die oben 
angegebenen Geschmacksmuster bereits erwähnt. Vergiss das eine 
Gebrauchsmuster, das ist uninteressant.

R. G. schrieb:
> ein Design (früher Geschmacksmuster (GSM)) ist ja etwas anderes - aber
> ein Design ist extrem begrenzt auf genau das angemeldete Design - eine
> Änderung an der Form, der Farbe, der Schriftart und schon ist es nicht
> mehr gedeckt.

Nach meinen Informationen reicht Verwechslungsgefahr.

Gib mal hier "QLOCKTWO" bei "Inhaber" ein:

https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/einsteiger

Da findest Du 18 verschiedene Varianten.

: Bearbeitet durch Moderator
von R. G. (mercador)


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Ja, diese Designs sind alle geschützt - für den "unbefangenen 
Beobachter" ist klar erkennbar, dass die Designobjekte eine Front in 
verschiedenen Farben und Formen, eine Tiefe und angezeigte/leuchtende 
Zeichen auf der Front haben.

Die Frontplatte alleine erfüllt die Kriterien z.B. nicht vollständig - 
kein Leuchten, keine derart erkennbare Tiefe....es wäre demnach schon 
einmal kein Vertoß gegen das Design eine solche Frontplatte 
herzustellen.

Interessant ist in der von Dir angesprochenen Liste (danke für den 
Hinweis) vor Allem das Europäische Muster 001121719-0003 - hier ist die 
Zeichnung in Schwarz und Weiß als eine Art Strichzeichnung dargestellt 
und da gab es schon mehrere Urteile, dass hier jedwede Farben 
substituiert werden können - man kann sich also eine Farbe ausdenken.
Andererseits hat es Urteile (im Umfeld von Kugelschreibern) gegeben, wo 
das Gericht erkannt hat, dass die bloße Form nicht entscheidend ist, 
wenn sich Farben im Produkt kontrastieren und so für den Betrachter ein 
neues Design entsteht.

Aber wer will schon eine karrierte Wortuhr an der Wand hängen haben... 
;-)

Am Ende muss das mal jemand durchfechten und das wird eher nicht die 
kleine Laser-Bude von nebenan sein - aber ein chinesischer 
Massenhersteller....der vielleicht schon - am Ende ist es 
Richterrecht...Dass das Gebrauchsmuster auf die Technik der 
hinterleuchteten Matrix ausläuft ist auf jden Fall schon mal ein großer 
Schritt...das eröffnet Möglichkeiten. Mal sehen, was passiert.

von Conny G. (conny_g)


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Es ist hier anscheinend wie so oft mit rechtlichen Angelegenheiten:
es gibt die rechtliche Sachlage, aber die zu erreichen würden einen 
gewissen Aufwand an Zeit und Kosten bedeuten und ein Restrisiko 
beinhalten.
Dann ist immer die Frage, ob der eine Betroffene sich das leisten kann 
bzw. leisten will gegen den Wert des erreichten durch dieses Prozedere.
Und da hier eine Community von Einzelnen die Interessenten sind, wo 
jeder einzelne ein mässig großes Interesse hat diese Dinge anzufechten 
oder durchzusetzen ergibt sich hier also eine Wirksamkeit von 
Unwirksamem Schutz, rein auf Basis dieser Unrentabilität sich dagegen zu 
wehren.
Gäbe noch die Möglichkeit kollektiver Ignoranz, also dass es jeder 
Einzelne einfach darauf ankommen lässt verklagt zu werden. Das werden 
die aber wiederum auch nicht machen, das lohnt sich für sie nicht.
Und die Angst des Einzelnen vor Ärger ist hier auch wiederum höher als 
der Gegenwert, den man dafür erhält.

Summa summarum: die Taktik der Patentanwälte von Clocktwo geht auf. 
Leider.

: Bearbeitet durch User
von Bürovorsteher (Gast)


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Und warum sind alle so maßlos empört, wenn der Chinese dasselbe macht?
Das Abkupfern meine ich.

von Conny G. (conny_g)


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Bürovorsteher schrieb:
> Und warum sind alle so maßlos empört, wenn der Chinese dasselbe macht?
> Das Abkupfern meine ich.

Ich habe hier nichts von einer Empörung darüber gelesen.

Was die Nachbauten hier angeht: da ist ja kein kommerzielle Interesse 
dahinter, ich gehe davon aus, dass die Wordclock aus zwei Gründen gebaut 
wird:
Entweder weil man sich das Original aufgrund des Preises nicht kaufen 
würde (das trifft auf mich zu).
Oder weil man ein Maker-Projekt machen möchte und hat hier ein 
ansehnliiches Ergebnis (das trifft auch auf mich zu).

Bei den Chinesen liegt die Motivation da etwas anders. Sie wollen mit 
allem Umsatz machen wo sie mit dem Produktionskostenhebel punkten 
könnten und machen das mit allen Mitteln, notfalls sogar mit Qualität zu 
einen günstigen Preis (ja, gibt's auch!). Aber die ersten probieren es 
immer mit billig, erst später können andere nur noch mit "etwas" 
besseren Produkten was erreichen.

Und das ist es was uns in Europa m.E. langsam zu nerven beginnt und das 
auch sollte. Denn zuviele chinesische Produkte sind nur zum Wegwerfen 
produziert, um nur 1x kurz einen Umsatz zu machen, was danach folgt ist 
egal.
Und während wir hier langsam ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit 
entwickeln (ich hoffe das zumindest), schei..en sich die meisten 
Kloner-Chinesen da einen Dreck drum.

Ich würde jedenfalls auch keine China-Plastik-Wordclock kaufen, auch 
wenn sie nur 30-50 Euro kosten würde.
Ich würde sie trotzdem selber bauen, für 200 Euro.

von Demokrat (Gast)


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Ich wundere mich ehrlich gesagt, dass man sich dazu entschlossen hat die 
Bauanleitung für die Wordclock offline zu nehmen incl. der Schaltpläne, 
Gerberfiles, insbesondere auch der CAD Daten der Front- und Rückplatte.

Anscheinend hat Biegert&Funk ein massives Problem damit, dass Leute hier 
im Forum ohne kommerzielle Absicht ihren Hobbies nachgehen.
Wenn das Schule macht muss man in Zukunft bei jeder Bastlerei die man 
Online stellt befürchten, dass mir gleich eine Abmahnung vom Anwalt ins 
Haus flattert.

So wie der Fall gelagert ist kann nur dazu raten sich an die 
Verbraucherzentrale zu wenden um dem Schrecken ein für alle mal ein Ende 
zu setzen. Dann wird aus dem Tiger ganz schnell ein kleines Kätzchen.

von Guest (Gast)


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Welche Antwort hast Du denn von einer Verbraucherzentrale bekommen, 
als Du dieses Anliegen vorgebracht hast?

von Demokrat (Gast)


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Normalerweise läuft das so, dass der Verbraucherschutz der Sache 
nachgeht und das direkt klärt ohne das man Groß zwischen die Fronten 
gerät.
Da es mich in diesem Falle nicht direkt betrifft war es als Hinweis für 
die Betroffenen gedacht auch mal diesen Weg in Betracht zu ziehen.

von lalili (Gast)


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Oliver R. schrieb:
> it Erschrecken habe ich dann festgestellt, dass für die
> Frontplatten wohl eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden
> musste, da eine Verletzung des Geschmacksmusters von Biegert & Funk
> vorlag.

Wie und wo hast Du das festgestellt?

von Joachim B. (jar)


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Demokrat schrieb:
> Anscheinend hat Biegert&Funk ein massives Problem damit, dass Leute hier
> im Forum ohne kommerzielle Absicht ihren Hobbies nachgehen.

Vorschlag, mobilisiere alle Freunde und Bekannte die dort wordclock 
bestellen und innerhalb der Rücktrittfrist Widerspruch alle 
zurückschicken.

Mit den Füssen abstimmen hat bei Wolfskin funktioniert
https://taz.de/Wolfskin-nimmt-Abmahnungen-zurueck/!5153741/
https://www.freeweb24.de/2009/10/19/abmahnung-von-jack-wolfskin-bei-dawanda/

Katzenpfoten und andere ausser Wölfe wurden ja alle abgemahnt.

von Stefan K. (skipp)


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Hallo zusammen

seit einem Jahr schiebe ich den Bau der Uhr nun vor mir her, sie wurde 
von der Regierung genehmigt und nun ist die Anleitung down...
(╯°□°)╯︵ ┻━┻

Hat die zufällig jemand noch als Kopie, die er mir privat abseits dieses 
Forums bereitstellen könnte? (inkl. Quellcode + Fräsdateien)

Schöne Grüße
skipp

: Bearbeitet durch User
von H2O (Gast)


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Das Imternet vergisst nicht, im web.archive müsstest du fündig werden.

von Matthias R. (matze-r)


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Hallo Gemeinde,
leider ist die Website blockiert. Kann mir jemand die mp4 Dateien der 
Sprachausgabe des DPF Players zur Verfügung stellen? Diese ist nicht 
archiviert. Danke

von dv (Gast)


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Hallo,

habe versucht eine neue Frontplatte in Edelstahl bei geersCUTTING zu 
bestellen. Hatte bereits 2017 dort bestellt. Leider wurde meine aktuelle 
Bestellung storniert.


bitte nehmen Sie zur Kenntnis, /dass wir Ihren Laserauftrag nicht 
bearbeiten können/.

/Die von Ihnen bestellte Frontplatte für Wortuhren unterliegt diversen 
Schutzrechten/, welche wir nicht verletzen dürfen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Gruß

von Guest (Gast)


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Wobei ich das nicht verstehe, das wäre genauso wie wenn ich bei PCBWay 
eine "abgekupfert" (no pun intended) Leiterplatte in Auftrag gebe und 
die das verweigern würden herzustellen.
Ich meine das ist ja das Risiko des Bestellers was er mit einem Bauteil 
macht...

von Curby23523 N. (Gast)


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Guest schrieb:
> Ich meine das ist ja das Risiko des Bestellers was er mit einem Bauteil
> macht...

Es geht nicht um das Risiko. Wenn der Hersteller Geld verlangt für ein 
Produkt, welches einem Geschmacksmuster unterliegt, hat dieser die 
Pappnase auf. Denn das verdiente Geld möchte natürlich der Inhaber des 
Geschmacksmusters erhalten.

Um Risiko geht es da überhaupt nicht. Wenn du selber die Möglichkeiten 
hast, eine 1:1 Kopie herzustellen, dann darf und kann dich keiner daran 
hindern und zwingen das Original zu kaufen.

Sobald Geld und Verdienst im Spiel ist wirds gefährlich - für den, der 
das Geld verlangt und das (geschützte) Teil herstellt.

Guest schrieb:
> Wobei ich das nicht verstehe, das wäre genauso wie wenn ich bei PCBWay
> eine "abgekupfert" (no pun intended) Leiterplatte in Auftrag gebe und
> die das verweigern würden herzustellen.

Das könnten die in der Tat so handhaben. Die Chinesen interessieren aber 
Markenrechte der EU selten.

Lösung: Nicht im Internet bei überlaufenen Anbietern bestellen. Du wirst 
eine größere Stadt in der Nähe haben, in dem es eine Firma gibt, die dir 
so eine Front herstellen können. Womöglich wissen die gar nicht, was so 
eine Wortuhr ist, zucken nur mit den Achseln und machen dir das Teil.

von Stefan K. (franz_j)


Angehängte Dateien:

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Mir ist anscheinend an einer Stelle ein Fehler unterlaufen, ein 
Ausschnitt ist nicht ganz gelungen. Komischerweise ist es nur bei den 
beiden 'K' aufgetreten.
Ich bin nicht sicher, ob es an meiner Vorlage liegt oder an dem 
benutzten Gerät. Vorstellen kann ich mir beides nicht so recht.
Hat jmd ähnliche Erfahrungen gemacht?

von Sven E. (couglyn)


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Stefan K. schrieb:
> Hallo zusammen
>
> seit einem Jahr schiebe ich den Bau der Uhr nun vor mir her, sie wurde
> von der Regierung genehmigt und nun ist die Anleitung down...
> (╯°□°)╯︵ ┻━┻
>
> Hat die zufällig jemand noch als Kopie, die er mir privat abseits dieses
> Forums bereitstellen könnte? (inkl. Quellcode + Fräsdateien)
>
> Schöne Grüße
> skipp

Hallo miteinander,

ich bin leider auch etwas verblüfft gewesen, als ich die Seite wieder 
mal aufgerufen hatte. Wollte mir als neues Projekt die 24h-Version 
bauen. Leider geht das jetzt ja nicht mehr (Hat Qlocktwo auch hierfür 
das Patent?).
Würde mich freuen, wenn jemand Infos hierfür hat bzw. Dateien zum fräsen 
des Gehäuses hat.
Mit Greasmonkey hab ich bisher keine Erfahrung, weiß also nicht, wie ich 
mir die Umleitung auf die Seite einrichten kann. Über Hilfe hierfür wäre 
ich auch sehr erfreut.

Vielen Dank
couglyn

von Stefan K. (skipp)


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Hallo zusammen,

das Internet vergisst ja in der Tat nichts - faszinierend!

Hat zufällig noch jemand drei Shields für das STM32F103 herunfliegen? 
Oder weiß wo man sich die herstellen lassen kann?


Schöne Grüße
skipp

von Patrick S. (patrick_s898)


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Hallo zusammen,
ist die Fräsdatei für die Frontplatte noch abrufbar?
Wenn ja, wo bzw. kann mir diese jemand zur Verfügung stellen?
danke im Voraus!

: Bearbeitet durch User
von Stefan K. (skipp)


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da direkte Verlinkungen hier wahrschienlich nicht gewüsncht sind... 
Schau mal bei https://web.archive.org

von PatSpa90 (Gast)


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Und unter was?

Danke dir!?

von Karl (Gast)


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Wird nun eigentlich irgendwann nochmal eine Entscheidung getroffen? Im 
Sinne von: Wordclock im Forum ja oder nein? Dieses in der Luft hängen 
geht jetzt ja schon monatelang.

von S. R. (svenska)


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Karl schrieb:
> Wird nun eigentlich irgendwann nochmal eine Entscheidung getroffen?

Was willst du denn da noch entschieden haben?
Die Sperre existiert, damit ist die rechtliche Unsicherheit behoben.

Wenn Qlocktwo pleite geht und die Rechte versanden, kann man die Sperre 
wieder entfernen. Aber solange Anwälte rumrennen und Abmahnen...

von ostenhase (Gast)


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Ich komme seit dem 09.04. wieder auf die Seiten...

von Karl (Gast)


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S. R. schrieb:
> Was willst du denn da noch entschieden haben?

Momentan gibts ja nur so eine Art "halbe Sperre", die mit Kwow How 
relativ leicht umgangen werden kann. Es sollte also langsam mal eine 
entgültige Entscheidung getroffen werden. Entweder Wordclock ja, dann 
aber alles wieder zugänglich machen, oder Wordclock nein, dann alles 
endgültig löschen. Dieses "in der Luft hängen" sollte jedenfalls enden.

von Chris K. (Gast)


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Aktuell ist der Artiel wieder normal zugänglich, mit allen Dateien 
dahinter.

von PatSpa (Gast)


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Wird es denn wieder eine Sammelbestellung geben?

von R. F. (rfr)


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Hallo allerseits,

ich suche für eine Wordclock Leuchtdioden in Buchstabenform.
Hat jemand Bezugsquellen?

D.i.V.

Robert

von Marc H. (marc_h953)


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Hallo

Gibt es denn noch DXF Dateien für die Front irgendwo?

von Mel P (Gast)


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Heute wurde anscheinend an alle privaten Anbieter einer Wortuhr bei eBay 
Kleinanzeigen ein. Solcher Text versendet.

Nach meinem Verständnis gilt dies nicht für einen Privatverkäufer der 
einmal seinen Eigenbau verkauft?

Sehr geehrte xxx,

Sie bieten auf eBay einen Nachbau eines urheberrechtlich geschützten 
Produktes an. Die Matrix und die gesamte Gestaltung der Wortuhr (Design 
QLOCKTWO) hat den Status eines Objektes der angewandten Kunst und somit 
umfangreiche Schutzrechte.

Daher möchte ich Sie bitten, Ihr Angebot umgehend zu entfernen. 
Andernfalls müssten wir die Angelegenheit an unsere Anwaltskanzlei zur 
weiteren Verfolgung weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Adamik
QLOCKTWO Manufacture GmbH
Alemannenstraße 65
73529 Schwäbisch Gmünd

Beitrag #6267001 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Ben S. (bensch123)


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Geld regiert die Welt..

von S. J. (dreamy1)


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Das wäre mal interessant, ob dies juristisch überhaupt in der Form 
zulässig ist. Das sind ja keine gewerblichen Angebote, sondern solche 
von Privatperson zu Privatperson.

Ich kann mir das nicht vorstellen: wenn ich mir aus Holz einen BMW 
schnitze und diesen Gegenstand, der an einem BMW erinnert, an eine 
Privatperson verkaufe, wo ist das Problem?

Echt traurig, dass eine Firma nun anscheinend auch Privatpersonen einen 
Anwalt auf den Hals hetzt - da kann man nur hoffen, dass potentielle 
Kunden auf diesen Thread aufmerksam werden und hoffentlich die richtigen 
Schlüsse daraus ziehen.

Ein "Objekt der angewandten Kunst" ist einfach nur zum Kaputtlachen. 
Weniger zum Lachen finde ich, welche Formen die Abmahn- und 
Anwaltsindustrie in Deutschland annimmt....das ist einfach nur krank.

von Dieter R. (drei)


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S. J. schrieb:
> Das wäre mal interessant, ob dies juristisch überhaupt in der Form
> zulässig ist. Das sind ja keine gewerblichen Angebote, sondern solche
> von Privatperson zu Privatperson.

Hä? Was du zur eigenen Nutzung dir selbst anfertigst, unterliegt 
keinem Patent- oder Design-Schutz. Es ist doch wohl sonnenklar, dass 
beim Weiterverkauf der Schutz des geistigen Gutes gilt.

Fändest du es toll, wenn du mit viel Entwicklungsaufwand und guten Ideen 
ein Design oder Produkt entwickelt hast, und dann verkaufen Zehntausende 
chinesische Bastler jeweils ihr selbstgebautes Plagiat? Dann sagst du 
auch "wehret den Anfängen".

Clocktwo hat doch freundlich reagiert und erst einmal auf die 
U(h)rheberrechtsverletzung hingewiesen. Die hätten auch gleich den 
Anwalt schicken können.

: Bearbeitet durch User
von wendelsberg (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Vorschlag, mobilisiere alle Freunde und Bekannte die dort wordclock
> bestellen und innerhalb der Rücktrittfrist Widerspruch alle
> zurückschicken.

Scheint erfolgreich gewesen zu sein, gibt es aktuell nicht im Versand 
mit Rueckgaberecht.
https://qlocktwo.com/de/fachhaendler/

Immerhin sind die (in der Hinsicht) lernfaehig.
Dass sie sich weiterhinn massiv unbeliebt machen, ist wohl angesichts 
der Berge von Geld egal.

wendelsberg

von S. J. (dreamy1)


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Dieter R. schrieb:
> Hä? Was du zur eigenen Nutzung dir selbst anfertigst, unterliegt
> keinem Patent- oder Design-Schutz. Es ist doch wohl sonnenklar, dass
> beim Weiterverkauf der Schutz des geistigen Gutes gilt.

Und deshalb lässt die Firma verhindern, dass genau diese Bastler ihre 
ganz eigene Uhr zusammenbauen können? Vielleicht habe ich es ja nur 
geträumt, aber ich meine mich an eine sehr lange Zeit zu erinnern, bei 
dem der Zugang hier gesperrt war.

Ich gebe Dir aber damit Recht, dass es Grenzen geben muss. Wenn da 
jemand aus reiner Gewinnabsicht diese Bastler-Uhren privat vertickt, 
dann finde ich das auch nicht gut und so war das Projekt ganz sicher 
nicht gedacht. Gewerblich geht natürlich überhaupt nicht.

von S. J. (dreamy1)


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wendelsberg schrieb:
> Scheint erfolgreich gewesen zu sein, gibt es aktuell nicht im Versand
> mit Rueckgaberecht.
> https://qlocktwo.com/de/fachhaendler/

Hmmm...die sind doch nach wie vor im Onlinestore zu kaufen?

von wendelsberg (Gast)


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S. J. schrieb:
> Hmmm...die sind doch nach wie vor im Onlinestore zu kaufen?

2 Moeglichkeiten, entweder ich hab den Onlinestore uebersehen oder es 
gab ihn am 07.06. nicht.
Laesst sich jetzt ja nicht mehr beweisen.

wendelsberg

von richard (Gast)


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Ich hab den Thread mal überflogen, gibt es jetzt eigentlich noch eine 
.dxf Datei?

von Dominic (dominic_r770)


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Hey, kann es sein, dass die Gebrauchs- bzw. Geschmacksmuster der Firma, 
die die Abmahnung geschickt hat, ausgelaufen sind und man daher hier das 
Projekt wieder starten könnte?

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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: Bearbeitet durch Moderator
von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Allein das Unternehmen QLOCKTWO Licensing GmbH hat insgesamt 74 Designs 
beim DPMA eintragen lassen, zusätzlich auch noch einige Marken. Einige 
Schutzrechte werden in der Tat schon 2024 ablaufen, sofern sie nicht 
verlängert werden. Marken und Design lassen sich im Gegensatz zu 
Patenten immer wieder verlängern, sofern man nachweisen kann, dass sie 
weiterhin verwendet werden, z.B. durch Verkauf der entsprechenden 
Produkte.

Andere Schutzrechte, gerade im Bereich der Monduhren, sind noch recht 
frisch eingetraen und dürften daher auf jeden Fall noch länger bestehen.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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S. J. schrieb:
> Echt traurig, dass eine Firma nun anscheinend auch Privatpersonen einen
> Anwalt auf den Hals hetzt - da kann man nur hoffen, dass potentielle
> Kunden auf diesen Thread aufmerksam werden und hoffentlich die richtigen
> Schlüsse daraus ziehen.

Ich schließe daraus, dass der Rechteinhaber konsequent ist und Verstöße 
verfolgt, so dass die Produkte tatsächlich irgendwann einmal einen hohen 
Sammlerwert besitzen oder auch schon vorher zu hohen Preisen auf dem 
Gebrauchtmark weiterveräußert werden können.

Und wenn ich solch eine Uhr öffentlich zeigen würde, dächte nicht jeder: 
"Ach, die Uhr habe ich neulich auch schon bei Aliexpress und TEMU 
gesehen! Und bei Ebay gibt es die auch schon für kleines Geld."

> Ein "Objekt der angewandten Kunst" ist einfach nur zum Kaputtlachen.

Nein.

> Weniger zum Lachen finde ich, welche Formen die Abmahn- und
> Anwaltsindustrie in Deutschland annimmt....das ist einfach nur krank.

Problematischer finde ich es eher, dass es verboten ist, einen ICE oder 
den Eiffelturm bei Nacht zu fotografieren, und zwar auch für private 
Zwecke. Selbiges gilt auch für alle möglichen Burgen und Schlösser, 
deren Lichtinstallationen als urheberrechtlich geschützte Werke gelten. 
Und dabei handelt es sich nicht um rein deutsche Probleme, sondern um 
internationale Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums.

von H. H. (Gast)


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Andreas S. schrieb:
> Problematischer finde ich es eher, dass es verboten ist, einen ICE oder
> den Eiffelturm bei Nacht zu fotografieren, und zwar auch für private
> Zwecke.

Quatsch, ein privates Foto erlaubt das Urheberrecht natürlich.

Und auch eine Wordclock darf jeder für sich bauen.

von Uli R. (ulireimer)


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Von 2006 bis 2020 entstanden in seiner Werkstatt Uhren,
die die Zeit in Schrift anzeigen -
und das in verschiedenen Sprachen und Dialekten:
www.kult-uhr.com
Achim Schneider
Drehorgelbaur Orgelbau und Kuriositäten
Schillerstr. 28
79183 Waldkirch
Tel. und Fax  07681 - 47 55 89
post@werkhaus.org
 Wer wohl wem da nachgebaut hat?

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