Forum: Offtopic animierte Studie zu Radfahren und Überholabstand


von Ron (Gast)


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Hier gibt es einen hochinteressanten Beitrag zum Radfahren aus Berlin...
https://interaktiv.tagesspiegel.de/radmesser/kapitel7.html

: Verschoben durch Moderator
von Mw E. (Firma: fritzler-avr.de) (fritzler)


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Viel Animation, wenig Information.

Aber Radfahrer sind echt lustig.
Auf der Straße rumheulen wennse mit weniger als 1,5m überholt werden, 
aber dann auf dem Gehweg die Fußgänger auf wenige cm Abstand 
bedrängen/überholen.

von Ron L. (flessa)


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ROFL
Du meinst die Smombies, die mit Ohrhöhrer auf dem Radweg laufen?
Oder meinst du, die Radfahrer sind Schuld, das der Radweg auf dem Gehweg 
verläuft?

Bezeichnend finde ich auch die Doppelmoral: Radfahrer sollen sich an die 
Regeln halten (rote Ampel zB) - aber selbst den vorgeschiebenen 
Überholabstand einhalten...Fehlanzeige

Naja, kein Wunder, dass Fahrspuren zur Radspur umgewidmet werden...
Jetzt aber mal nicht rumheulen ;-)


Komischerweise sind viele Radfahrer ebenso Autofahrer...das merkt man 
auch, weil sich viele Autofahrer durchaus 
tolerant/respektvoll/regelkonform verhalten.
Dafür will ich hier mal Danke sagen!

Dem kleinen Rest gehört der FS entzogen.
Hauptsache DU heulst nicht rum, wenn es dich trifft :-P
Sorgt ja auch für weniger Autoverkehr...

: Bearbeitet durch User
von Mani W. (e-doc)


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Wenn ein Abstand von unter 1,5 Meter "zu eng" ist, dann frage ich mich
wie breit wohl die Strassen sind bzw. wie dick die Radfahrer sind...

Und die Radfahrerfraktionen der Regierungen in vielen Ländern hätten
es wohl gerne, dass Radfahrer dann sinuskurvenähnliche Verläufe
nehmen, wobei ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern als tolerant
gelten mag...


;-)


PS: Viel Spaß auf Nebenstraßen mitten durch das Gemüse...

    Muss dann der Autofahrer mit zwei Rädern im Acker fahren?

von Mw E. (Firma: fritzler-avr.de) (fritzler)


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Jaaa, Fahrspuren werden dem Autoverkehr entzogen fürn Radweg.
Ist grade in unserer Straße geschehen.
Was passiert? Die Radfahrer fahren immernoch auf dem Gehweg und die 
Straßenbahn steht jetzt im Ampelrückstau, weil weniger Fahrzeuge pro 
Ampelphase rüberkommen.
Dadurch hab ich jetzt schon mehr als 1mal meine SBahn als Anschluss 
verpasst.
Ich werd mir also wohl doch maln Auto kaufen müssen fürn Arbeitsweg.

Bei dem neuen Vorzeigeradweg in der Holzmarkstraße heulen die Radfahrer 
übrigens immernoch rum facepalm.

Ron L. schrieb:
> Du meinst die Smombies, die mit Ohrhöhrer auf dem Radweg laufen?
> Oder meinst du, die Radfahrer sind Schuld, das der Radweg auf dem Gehweg
> verläuft?
Erstere sind nu wirklich zum Abschuss freigegeben ;)
Ich rede auch nicht von den Gemeinschaftswegen wo Radfahren auf dem 
Fußweg freigegeben ist. Aber selbst auf denen ist laut STVO mit Abstand 
und langsam zu überholen und nicht mir 20kmh+ auf wenige cm.
Selbst der ADFC hat dazu ne Infobroschüre:
https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Im-Alltag/Recht/Downloads/Verkehrsrecht_fuer_Radfahrer_Stand_12.2016.pdf

Bei uns in der Siedlung sind die Fußwege mit 1,5m recht schmal und dann 
sind tlw. auchnoch Bäume drauf.
Da meinen dann die Radfahrer unbedingt drauf fahren zu müssen und auf 
wenige cm zu überholen und das nicht grade langsam.

Ums mal ins Verhältnis zu setzen:
Von rechtsabbiegern, die mich als Fußgänger durchlassen müssen, werd ich 
maximal 2 mal im Jahr bedrängt.
Das Ding mit den Radfahrern aufm Fußweg hab ich bei 15min laufen täglich 
mindestens 2 mal!
Das k*tzt einen irgendwann wirklich einfach nurnoch an.

Zudem:
Ich bin kein Auofahrer, ich hab nichtmal eines.
Nur wenns wirklich mal dringend gebraucht wird gibts eines zur Miete.
Sonst nutz ich den ÖPNV.

Der Autoverkehr gehört nun wirklich mal eingeschränkt, da sollte 
allerdings der ÖPNV ausgebaut werden und nicht irgendwelche Fahrspuren 
zu Radwegen.
Der Autoverkehr wird sich ohne ALternative nicht in Luft auflösen und 
radfahren im Winter ist keine ALternative.
zB Die Straßenbahn hier mal alle 10min statt 20 fahren zu lassen wär nen 
guter Anfang ;)

von Purzel H. (hacky)


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Weshalb sind 1.5m an der unteren Grenze ?
Es braucht fuer den Radfahrer einen Sicherheitsabstand gegen Rechts wenn
- dort ein Randstein ist
- der Rand nicht gerade, heisst ausgefranst ist
- fuer Bodenablaeufe
- fuer Wasserlachen

Der Sicherheitstabstand des Radfahrers gegen Rechts muss etwas groesser 
sein wenn er
- grad am Telephonieren ist
- am SMS schreiben ist
- das Navi bedienen muss

: Bearbeitet durch User
von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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In der Studie wird leider nicht die Geschwindigkeit des überholenden
Fahrzeugs gemessen und ausgewertet.

Wenn ich als Radfahrer im stockenden Innenstadtverkehr mit max. ca. 25
km/h überholt werde, empfinde ich 0,5 m Abstand als ausreichend. Bei
fließendem Verkehr (50 km/h) ist für mich 1 m mehr als ausreichend. 1 m
sind für mich auch auf der Landstraße gerade noch in Ordnung. Ausnahme:
Wenn ich von einem Fahrzeug mit miserabler Aerodynamik und Überhöhe
(LKW, Bus, Lieferwagen, SUV u.ä.) mit mehr als 80 km/h überholt werde,
wünsche ich mir wegen der starken Sogwirkung dieser Fahrzeuge schon die
in der Rechtsprechung geforderten 1,5 m.

Ich erwarte aber nicht, dass andere Radfahrer ebenfalls dieser Meinung
sind und halte deswegen als Autofahrer deutlich größere Abstände als die
oben genannten ein, erst recht bei Radfahrern mit erkennbar instabiler
Fahrweise.

von Thomas E. (thomase)


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Mani W. schrieb:
> Muss dann der Autofahrer mit zwei Rädern im Acker fahren?

Natürlich nicht. Du darfst auch hinter dem Radfahrer herfahren.

von U. B. (Gast)


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> Der Sicherheitstabstand des Radfahrers gegen Rechts muss etwas groesser
> sein wenn er
> - grad am Telephonieren ist
> - am SMS schreiben ist
> - das Navi bedienen muss

Gerne.
Ein Schritt in diese für mich als Fahrradfahrer richtige Richtung
wäre schon, wenn wenigstens 1 Meter -weit öfter als derzeit-
nicht unterschritten würde!
Auch von jenen Autofahrern, die
> "grad am Telephonieren"
etc. sind.

von Volker S. (vloki)


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Mw E. schrieb:
> Auf der Straße rumheulen wennse mit weniger als 1,5m überholt werden,
> aber dann auf dem Gehweg die Fußgänger auf wenige cm Abstand
> bedrängen/überholen.

Also auf dem Gehweg haben die Radfahrer gar nichts zu suchen.
Auf den "gemischten" Wegen habe ich aber auch schon lange aufgegeben.

Weil Fußgänger relativ langsam unterwegs sind, laufen die oft recht 
planlos auf dem Weg rum. (nicht nur die Smombies) Kann ja nichts 
passieren, wenn alle so langsam unterwegs sind.
Radfahrer sind aber oft um den Faktor 10 schneller.
Tendenziell orientieren sich Fußgänger auch leider eher an der Mitte und 
verteilen sich gleichmäßig über die ganze Breite.  :-(

Klingeln hilft meist auch wenig, weil die Reaktion natürlich auch 
langsam kommt und die Ausweichbewegung eines Fußgängers meiner Erfahrung 
nach nicht vorhersagbar ist.

-> Radfahrer im Zweifelsfall auf die Fahrbahn und nicht auf einen 
Rad-und-Gehweg.

von Frank B. (frank501)


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Fakt ist doch nun mal, daß der durchschnittliche Radfahrer (hier 
beliebiges Verbalinjurium einfügen) ist.

Der durchschnittliche Radfahrer hält sich für was besseres und meint, 
sobald er sein Fahrrad (ab einem Wert von etwa 500€ *1) besteigt, 
gehören ihm die Wege, welche er nutzt vom linken bis zum rechten Rand. 
*2

Sie fahren mit einer Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone, für die 
jeder Autofahrer in der Stadt schon ein Knöllchen bekommt, fahren statt 
auf dem Radweg auf der Straße, weil sie meinen, daß die Radwege ja ach 
so schlecht sind, achten auf keine Ampel und nehmen nur dann Rücksicht 
auf Fußgänger, wenn es für sie nicht von Nachteil (in Form von einem 
Zeitverlust über 0,25 Sekunden) ist.

Sie fahren entweder unbeleuchtet nachts im Winter mitten auf der Straße 
oder haben als Beleuchtung hinten blinkende Weihnachtsbaumlichter und 
vorne Flakscheinwerfer vom Typ Varta Volkssturm. Und wenn sie (was 
erstaunlicherweise relativ selten vorkommt) so dicht an parkenden Autos 
vorbei fahren, daß sie eine Schneise der Zerstörung (in Form von 
abgefahrenen Seitenspiegeln und verkratzen Seiten) verursachen, halten 
sie es nicht einmal für nötig, den verursachten Schaden zu begleichen.

Das Beste wäre es doch, überall Radwege zu bauen und im Gegenzug dazu 
alle Wege, die NICHT für Radfahrer gedacht sind (Ja, so etwas gibt es 
tatsächlich, nennt man Fußwege und Straßen neben Fahrradwegen) mit 
schönen Längsrillen verziert, welche die Fahrradterroristen auf die 
Radwege zwingen.




*1 Ausnahme hiervon sind erstaunlicherweise Pedelecfahrer im 
fortgeschrittenen Alter
*2 Zugegeben, das gilt auch für den durchschnittlichen Autofahrer. Aber 
der muss sich vorsichtiger verhalten, was das Überschreiten der 
Verkehrsregeln betrifft, da er durch sein Kennzeichen identifizierbar 
ist.

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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Frank B. schrieb:
> Fakt ist doch nun mal, daß der durchschnittliche Radfahrer (hier
> beliebiges Verbalinjurium einfügen) ist.

Schöne Einleitung für eine niveauvolle Diskussion, offenbar zumindest in 
deiner Welt.

Frank B. schrieb:
> Der durchschnittliche Radfahrer hält sich für was besseres

Wie viele Autofahrer werden eigentlich durch Radfahrer getötet?


Frank B. schrieb:
> fahren statt
> auf dem Radweg auf der Straße, weil sie meinen, daß die Radwege ja ach
> so schlecht sind,

Es wird dich jetzt furchtbar schockieren, aber eine generelle 
Radwegsbenutzungspflicht gibt es nicht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Radverkehrsanlagen_ohne_Benutzungspflicht


Um auf deinem Niveau zu diskutieren: Mich juckt es immer in den Füßen, 
Autos, die auf Radwegen parken, einfach im Vorbeifahren mal den Spiegel 
abzutreten.

Ich fahre übrigens bei Wind und Wetter -außer bei Glätte- mit dem Rad: 
Fahrleistung ca. 6.000km pro Jahr.

von Volker S. (vloki)


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Frank B. schrieb:
> Zugegeben, das gilt auch für den durchschnittlichen Autofahrer. Aber
> der muss sich vorsichtiger verhalten,

Ich glaub du bist noch nie Rad gefahren, sonst müsstest du wissen, wie 
verdammt vorsichtig man da sein muss, wenn man an seinem Leben hängt.

Hirnlose Verkehrsteilnehmer gibt es in allen Gruppen, aber wenn der 
durchschnittliche Radfahrer sich so verhalten würde, wie es manch 
Kraftfahrer "fühlt", dann wäre er schon ausgestorben ;-)

: Bearbeitet durch User
von Wolfgang S. (ws01)


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Volker S. schrieb:
>
> -> Radfahrer im Zweifelsfall auf die Fahrbahn und nicht auf einen
> Rad-und-Gehweg.

Genau das. Immer wieder lesenswert, "Das Prinzip Radweg".

Radwege sind "Verkehrswege 2. Wahl" und sie werden als solche behandelt. 
Fast alles, was mit Radwegen geschieht und wie mit ihnen umgegangen 
wird, ist auf einer Fahrbahn undenkbar oder zumindest würde es heftigen 
Protest hervorrufen. Dieses Prinzip steckt in den Köpfen der Menschen 
und es ist dort auch nicht herauszubekommen, indem man einen "guten 
Radweg" erfindet."

Quelle: http://www.bernd.sluka.de/Radfahren/Prinzip.html

Im übrigen halte ich die Fokussierung auf einen fixen Überholabstand von 
1,50 m, unabhängig von den Umständen, genau so für eine Schnapsidee wie 
das besagte Prinzip Radweg.  Es liefert eine untaugliche, ja sogar 
gefährliche "Lösung" für ein schlecht verstandenes Problem, das man 
nicht versteht, weil man es nicht verstehen will.

: Bearbeitet durch User
von Volker S. (vloki)


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Das eigentlich Thema war ja "überholen".

Vom Abstand her finde auch ich das jetzt als Radfahrer im Alltag nicht 
so dramatisch und die Fixierung auf 1,5m nicht immer nötig. Gerade 
bergauf winke ich dann doch mal ein Auto vorbei, auch wenn da eigentlich 
höchstens ein halber Meter oder weniger Platz ist.
Wenn ich selber langsam unterwegs bin und weiß, dass ich vorsichtig 
überholt werde finde ich das OK.

Die Beobachtung im"hochinteressanten Beitrag", dass schneller fahrende 
Radler mit größerem Abstand überholt werden, kann ich nicht bestätigen. 
Vielmehr wird es da öfter mal eng, weil der Kraftfahrer die 
Geschwindigkeit des Radlers unterschätzt und nicht rechtzeitig vor dem 
Gegenverkehr vorbei ist.

Etwas kurzsichtig und oft unnötig sind auch Überholmanöver 
beispielsweise in Zone 30 mit vielen Engstellen. Kaum ist das 
Kraftfahrzeug vorbei, muss es wieder an der nächsten engen Stelle warten 
und blockiert den Radler. Aber kann ja gar nicht sein, dass ein 
Radfahrer schneller ist ;-)

von Frank B. (frank501)


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Kara B. schrieb:
> Wie viele Autofahrer werden eigentlich durch Radfahrer getötet?

Das ist Äpfel mit Birnen vergleichen. Die Frage müsste lauten: Wie viele 
Autofahrer würden durch Radfahrer getötet werden, wenn ein Rad genauso 
viel wiegen würde, wie ein Auto?
Dann wäre das Verhältnis schon ein ganz anderes.


Kara B. schrieb:
> Es wird dich jetzt furchtbar schockieren, aber eine generelle
> Radwegsbenutzungspflicht gibt es nicht:

Ja, weiß ich. Und das ist ein großer Fehler in der StVo.
Wenn dann bitte gleiches Recht für Alle.


Kara B. schrieb:
> Mich juckt es immer in den Füßen,
> Autos, die auf Radwegen parken, einfach im Vorbeifahren mal den Spiegel
> abzutreten.

Machen Fahrradfahrer doch. Und das nicht nur bei Autos die auf Radwegen 
Parken. Ein Auto ordnungsgemäß auf einem ausgewiesenen Parkstreifen, der 
sich neben einem Radweg befindet abzustellen reicht  dazu schon aus.


Volker S. schrieb:
>> Zugegeben, das gilt auch für den durchschnittlichen Autofahrer. Aber
>> der muss sich vorsichtiger verhalten,
>
> Ich glaub du bist noch nie Rad gefahren, sonst müsstest du wissen, wie
> verdammt vorsichtig man da sein muss, wenn man an seinem Leben hängt.

Schön aus dem Zusammenhang gerissen das Zitat.

von Volker S. (vloki)


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Kara B. schrieb:
> Es wird dich jetzt furchtbar schockieren, aber eine generelle
> Radwegsbenutzungspflicht gibt es nicht:
>
> 
https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Radverkehrsanlagen_ohne_Benutzungspflicht

Danke, ich wollte mich schon länger informieren, wie das eigentlich mit 
den Schutzstreifen ist ;-)

>„Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien
> markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren.
> Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.“

Bisher kommt es mir eher so vor als wären das Parkstreifen für 
Kraftfahrzeuge. Auf älteren Straßen sind die nachträglich angelegten 
Schutzstreifen auch nicht immer sehr angenehm zu befahren, weil die 
Fahrbahn am Rand oft in viel schlechterem Zustand ist. Bei höheren 
Geschwindigkeiten wird man da ganz schön durch geschüttelt.

von U. B. (Gast)


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Früher mal war mal eine Statistik auffindbar, lt. der bei
Verkehrsunfällen zwischen Autos und Fahrrädern in 2/3 der Fälle der 
Autofahrer Schuld war.

Wie hat sich das 'verbessert' (oder auch nicht)?

Wo findet man eine Statistik, wieviele mehr Fahrradfahrer in
Deutschland direkt durch Autos ums Leben kommen, als in den Niederlanden
oder Dänemark?

Wie viel niedriger sind die Strafen für z.B. (öfters
verkehrsgefärdendes) Falschparken auf Bürgersteigen, Fahrradwegen bei
uns als anderswo?

von Volker S. (vloki)


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Frank B. schrieb:
> Schön aus dem Zusammenhang gerissen das Zitat.

Nicht ganz. Ich wollte darauf hinaus wie lächerlich die Angst vor Strafe 
im Verhältnis zur Angst um Leib und Leben ist.

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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Frank B. schrieb:
> Wie viele
> Autofahrer würden durch Radfahrer getötet werden, wenn ein Rad genauso
> viel wiegen würde, wie ein Auto?
> Dann wäre das Verhältnis schon ein ganz anderes.

Man kann natürlich alles mit allem solange ins Verhältnis setzen, bis es 
einem in den eigenen Kram passt.
Wie viele tote Autofahrer würdest du nach deiner kruden Theorie auf das 
Konto von panzerfahrenden Radfahrern buchen?


Frank B. schrieb:
> Wenn dann bitte gleiches Recht für Alle.

Möchtest du jetzt, daß Autos auch auf Fußwegen fahren sollen? Oder auf 
Radwegen?

Fragen über Fragen.

Frank B. schrieb:
> Machen Fahrradfahrer doch.

Siehst du, es gibt auch Radfahrer, dies sich auf deinem Niveau bewegen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Volker S. schrieb:

> Tendenziell orientieren sich Fußgänger auch leider eher an der Mitte und
> verteilen sich gleichmäßig über die ganze Breite.  :-(
>
Selbstverständlich, das ist eine Statusfrage: Wer hinten geht, ist das 
Hühnchen!

> Klingeln hilft meist auch wenig, weil die Reaktion natürlich auch
> langsam kommt und die Ausweichbewegung eines Fußgängers meiner Erfahrung
> nach nicht vorhersagbar ist.
>
Doch, manchmal schon. Wenn Dir zB vier Fußgänger nebeneinander, die 
Breite des Weges ausfüllend, entgegenkommen, kannst Du davon ausgehen, 
dass die beiden äußeren die Positionen tauschen werden, ebenso die 
beiden inneren.
Da der erfahrene Radler bei dieser Lage bereits einige Meter bevor es 
eigentlich erforderlich wäre klingelt, kann er dann beobachten, wie auf 
beiden Flügeln die innere und die äußere Position getauscht werden.

Außer bei Menschen aus Kulturkreisen, in denen sich das Wegerecht nach 
der Kopfstärke der Gruppe bemisst. Die reagieren bestenfalls überhaupt 
nicht, was der Gesundheit des Radlers zumindest nicht unmittelbar 
abträglich ist.

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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Percy N. schrieb:
> kannst Du davon ausgehen,
> dass die beiden äußeren die Positionen tauschen werden, ebenso die
> beiden inneren.

Ich habe oft genug die Hühnerhaufen-Methode erlebt. Unkontrolliertes 
Laufen in alle möglichen Richtungen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Kara B. schrieb:

> Ich habe oft genug die Hühnerhaufen-Methode erlebt. Unkontrolliertes
> Laufen in alle möglichen Richtungen.

Ja, das geht auch. Wichtig dabei ist, dass zu keinem Zeitpunkt die 
lichte Weite zwischen irgend zwei Personen mehr als sechzig Zentimeter 
beträgt!

von Volker S. (vloki)


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Percy N. schrieb:
> Die reagieren bestenfalls überhaupt
> nicht, was der Gesundheit des Radlers zumindest nicht unmittelbar
> abträglich ist.

Der erfahrene Radfahrer ist auf fast alles vorbereitet und kann 
entsprechend reagieren. Man sollte nur nicht erwarten, dass er in diesem 
Fall sein Rad im größten möglichem Abstand, langsam vorbei schiebt.

Percy N. schrieb:
> Wichtig dabei ist, dass zu keinem Zeitpunkt die
> lichte Weite zwischen irgend zwei Personen mehr als sechzig Zentimeter
> beträgt!

Genau so ist es - Peinlicher Weise auch möglich, wenn man selber mal in 
einer Gruppe Fußgänger unterwegs ist  ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Percy N. schrieb:
> Kara B. schrieb:
>
>> Ich habe oft genug die Hühnerhaufen-Methode erlebt. Unkontrolliertes
>> Laufen in alle möglichen Richtungen.
>
> Ja, das geht auch. Wichtig dabei ist, dass zu keinem Zeitpunkt die
> lichte Weite zwischen irgend zwei Personen mehr als sechzig Zentimeter
> beträgt!

Um genau zu sein: zwischen irgend zwei benachbarten Personen. Sonst 
wäre die Bedingung kaum erfüllbar ...

von Uhu U. (uhu)


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Volker S. schrieb:
> Man sollte nur nicht erwarten, dass er in diesem
> Fall sein Rad im größten möglichem Abstand, langsam vorbei schiebt.

Hast du schon mal einen Autofahrer gesehen, der seine Karre vorsichtig 
an einem Pulk Radler oder Fußgänger vorbei geschoben hat?

von Percy N. (vox_bovi)


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Uhu U. schrieb:
> Volker S. schrieb:
>> Man sollte nur nicht erwarten, dass er in diesem
>> Fall sein Rad im größten möglichem Abstand, langsam vorbei schiebt.
>
> Hast du schon mal einen Autofahrer gesehen, der seine Karre vorsichtig
> an einem Pulk Radler oder Fußgänger vorbei geschoben hat?

Geschoben nicht, aber mit weniger als Schritttempo. gefahren. Hast Du 
noch nie ein Auto in einer Menschenmenge gesehen, zB Demo?

von Uhu U. (uhu)


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Und wieso soll dann der Radfahrer sein Gefährt im größten möglichem 
Abstand langsam vorbei schieben?

Mit angepasster Geschwindigkeit vorbeizufahren tuts auch…

von Percy N. (vox_bovi)


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Uhu U. schrieb:

> Mit angepasster Geschwindigkeit vorbeizufahren tuts auch…

Wenn ich daran denke, wie blechern derartige Aktionen gelegentlich 
geklungen haben (übrigens auch am stehenden Fahrzeug), würde ich davon 
lieber Abstand nehmen wollen; ansonsten gerät es zum vermeidbaren 
Balanceakt.
Ja, nur die Harten usw ...
Und?

von Volker S. (vloki)


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Uhu U. schrieb:
> Mit angepasster Geschwindigkeit vorbeizufahren tuts auch…

Über "die" angepasste Geschwindigkeit werden Fußgänger und Radfahrer 
systembedingt völlig unterschiedlicher Auffassung sein.

Wen ein schneller Radfahrer seine Geschwindigkeit auf ein für ihn 
sicheres Maß verringert, kann das für einen Fußgänger immer noch 
"erschreckend" schnell sein.

Angepasste Fußgänger, die auf gemischten Wegen etwas Rücksicht auf 
andere nehmen würden und den vorhandenen Platz nicht in kleinst mögliche 
Stücke unterteilen, wären theoretisch nicht schlecht.

Da dies aber wohl nicht mit Absicht geschieht, sondern ein natürliches 
Verhalten zu sein scheint, kann man das praktisch wohl vergessen.

von Robert L. (lrlr)


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ich mach ja beides (Auto und Radfahren, und manchmal auch zu fuß gehen)

sollte jeder Autofahrer mal machen, mit dem Rad durch die Stadt..
(und es sollte auch jeder mal mit einem LKW fahre, aber das ist jetzt 
ein anderes Thema..)

Solange sich PKW/Rad und Fußgänger den Platz teilen müssen, wird das zu 
Konflikten kommen ..

Wobei der (anonyme) Autofahrer da natürlich leichtes Spiel hat.. (der 
ist ja sofort wieder weg, und muss sich normalerweise auch nicht 
rechtfertigen, wird also die "zweite Meinung" im seltensten Fall 
mitbekommen)


(vorallem aber auf Landstraßen, wo man mit > 100 überholt wird,.. 
eigentlich viel gefährlicher, aber in der Stadt fahren halt mehr 
Menschen Rad..)

da verstehe ich dass der (wesentlich) schwächere Verkehrsteilnehmern 
natürlich geschützt gehört..

was ich allerdings nicht versteht, warum man sich dann mit auf einen 
vollkommen bescheuerten "1,5 Meter linkem Sicherheitsabstand" 
eingeschossen hat.. das "Argument" ist doch viel zu angreifbar.. da wird 
jeder Autofahrer sagen: was für Blödsinn...

würde ein Fahrradfahrer die 1,5 Meter (auf BEIDEN SEITEN) einhalten, 
müsste er das fahren sein lassen, und den ganze Weg schieben...

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Robert L. schrieb:

> würde ein Fahrradfahrer die 1,5 Meter (auf BEIDEN SEITEN) einhalten,
> müsste er das fahren sein lassen, und den ganze Weg schieben...

Kann es sein, dass Du die Sogwirkung geparkter Fahrzeuge überschätzst?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Robert L. schrieb:
> was ich allerdings nicht versteht, warum man sich dann mit auf einen
> vollkommen bescheuerten "1,5 Meter linkem Sicherheitsabstand"
> eingeschossen hat.. das "Argument" ist doch viel zu angreifbar.. da wird
> jeder Autofahrer sagen: was für Blödsinn...

Naja, viele sagen von den Regeln, die sie in ihrem Fortkommen behindern: 
"Was für ein Blödsinn!" ;-) Das kann also kein Kriterium sein.

> würde ein Fahrradfahrer die 1,5 Meter (auf BEIDEN SEITEN) einhalten,
> müsste er das fahren sein lassen, und den ganze Weg schieben...

Ich halte die 1,5m Minimalabstand für richtig (bei Radfahrern, die ein 
Kind transportieren, sind es übrigens 2m).

Denn bei höheren Geschwindigkeiten bzw. großen LKW hat man wirklich eine 
enorme Sogwirkung. Wie sollte man das also regeln? LKW müssen mehr 
Abstand halten, Auto auch, aber nur, wenn sie mit der und der 
Geschwindigkeit fahren? Da blickt dann kaum jemand durch.

Mit der 1,5m-Regelung ist klar: ich kann einen Radfahrer nur dann 
überholen, wenn ich den Fahrstreifen komplett verlasse.

Hier in der Eifel sind außerhalb aber sowieso die Motorradfahrer das 
größere Problem.  Insbesondere die "fliegenden Holländer" sind hier 
jedem ein Begriff. Diverse kurvige Straßen muss man am Wochenende 
schlicht meiden, weil das für Radfahrer wirklich lebensgefährlich wird. 
Es wird einfach davon ausgegangen, dass sich hinter der nächsten Kurve 
nichts Langsames auf der Fahrbahn befinden kann. "Et is schon immer jot 
jegange" - nee, isses nicht, wie die vielen Kreuze hier am Fahrbahnrand 
bezeugen.

Übrigens muss man sich als Radfahrer auch nicht rechts an den Rand 
quetschen. 60-80cm Abstand zum Bordstein/Gehweg bzw. Fahrbahnbegrenzung 
sind vollkommen in Ordnung. Und das gilt für die äußerste Stelle des 
Rades (meist also den Lenker). Die Räder befinden sich dann also eher 
1,10m vom Rand entfernt. Bei parkenden Autos oder anderen 
Gefahrenquellen am Rand sind 1,10-1,30m absolut im Rahmen.

Und ja: das heisst, dass man dann fast in der Mitte des Fahrstreifens 
fährt.

Außerdem ist man auch nicht gezwungen, auf dem Standstreifen zu fahren. 
Dieser gehört nicht zur Fahrbahn. Wir machen das natürlich, aber auch 
nur, wenn er wirklich sauber ist. Oft liegen ja doch Steinchen und 
Scherben auf dem Standstreifen.

Je nach Region ist es auch kein Problem, einfach mal hinter einem Rad zu 
bleiben. In den Niederlanden ist man da deutlich entspannter, ebenso in 
Ostfriedland. Dort passiert auch viel weniger, einfach weil der 
Autofahrer weiss, dass er mit ziemlicher Sicherheit Radverkehr hat. Da 
wird weder gehupt noch gedrängelt. Radfahrer sind dort gleichberechtigte 
Verkehrsteilnehmer und jeder Autofahrer dort fährt vermutlich in wenigen 
Stunden selbst auch Rad.

Außerdem scheinen die Autofahrer dort verstanden zu haben, dass jeder 
Radfahrer ja ein Mensch weniger ist, der sich vor ihm mit dem Auto in 
den Stau einreiht und ihm so hilft, schneller ans Ziel zu gelangen.

: Bearbeitet durch Moderator
von Cyblord -. (cyblord)


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Ich bin viele Jahre in Tübingen Auto gefahren. Täglich. Ich habe in 
dieser Zeit exakt 0,0 Fahrradfahrer gesehen die an einer roten Ampel 
angehalten hätten. Die Mehrheit fährt einfach durch, eine Minderheit 
wechselt auf den Gehweg, bedrängt dort die Fußgänger weil die 
Geschwindigkeit auf keinen Fall reduziert werden darf, und fährt dann 2 
Meter nach der Ampel wieder auf die Straße.

Ganz abgesehen von einer Million anderen komplett Wahnsinnigen Aktionen 
bei 100%iger Mißachtung der StVo. Aber das ist dort schon alles völlig 
normal.

Bevor ich mir also von einem Radfahrer jemals IRGENDWAS über 
Verkehssicherheit sagen lasse, müsste vorher die Hölle zufrieren. Dieser 
Tag müsste erstmal gebacken werden.

: Bearbeitet durch User
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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man lockt die Radfahrer auf die Strasse und will so
einen Absatzmarkt für "Radfahrerassistenten" oder Abbiegeassistenten
für LKW produzieren.

woher da wohl der Wind weht...

von Cyblord -. (cyblord)


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● J-A V. schrieb:
> woher da wohl der Wind weht...

Von der Abbiegeassistenzsytem-Mafia?

von Robert L. (lrlr)


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Percy N. schrieb:
> Robert L. schrieb:
>
>> würde ein Fahrradfahrer die 1,5 Meter (auf BEIDEN SEITEN) einhalten,
>> müsste er das fahren sein lassen, und den ganze Weg schieben...
>
> Kann es sein, dass Du die Sogwirkung geparkter Fahrzeuge überschätzst?

naja, Türen die aufgehen, Kinder die einen Schritt heraus gehen..

warum soll man mit dem Rad mit 30km/h nicht nach rechts 1,5m Abstand 
halten..
?

anders herum aber schon?

Sogwirkung in der Stadt? wenn man von Auto überholt wird? wohl kaum..

@Chris D
>Und ja: das heisst, dass man dann fast in der Mitte des Fahrstreifens
>fährt.

was auch bedeutet, dass laut STVO ein Fahrrad mehr platz braucht als ein 
Auto ;-)

das in der Mitte der Fahrbahn fahren,  mache ich z.B. im Kreisverkehr 
oder wenn ich bald mal vor habe links abzubiegen

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Volker S. schrieb:
> Wen ein schneller Radfahrer seine Geschwindigkeit auf ein für ihn
> sicheres Maß verringert, kann das für einen Fußgänger immer noch
> "erschreckend" schnell sein.

Das zu vermeiden, gibts am Fahrrad eine Klingel… Und die kann man auch 
präventiv einsetzen.

von Uhu U. (uhu)


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Cyblord -. schrieb:
> Ich bin viele Jahre in Tübingen Auto gefahren. Täglich. Ich habe in
> dieser Zeit exakt 0,0 Fahrradfahrer gesehen die an einer roten Ampel
> angehalten hätten.

Völlig unglaubwürdig… Mindestens einer wird sich gefunden haben - jeden 
Tag, an dem du nüchtern und klaren Blicks unterwegs warst…

von Cyblord -. (cyblord)


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Uhu U. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Ich bin viele Jahre in Tübingen Auto gefahren. Täglich. Ich habe in
>> dieser Zeit exakt 0,0 Fahrradfahrer gesehen die an einer roten Ampel
>> angehalten hätten.
>
> Völlig unglaubwürdig… Mindestens einer wird sich gefunden haben - jeden
> Tag, an dem du nüchtern und klaren Blicks unterwegs warst…

Tja sollte man meinen. Aber ich fürchte du kennst die Zustände dort 
nicht.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>> woher da wohl der Wind weht...
>
> Von der Abbiegeassistenzsytem-Mafia?

-1

von Cyblord -. (cyblord)


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● J-A V. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> ● J-A V. schrieb:
>>> woher da wohl der Wind weht...
>>
>> Von der Abbiegeassistenzsytem-Mafia?
>
> -1

Sorry ich versuche nur auf deine Verschwörungstheorien einzusteigen. Es 
ist aber nicht ganz so leicht. Also sag mal, woher weht der Wind? 
Chemtrails? Also wegen dem "Wind" zwinker. Oder aus der Hohlwelt?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> Chemtrails?

soll ich auf sowas wirklich antworten?

von Cyblord -. (cyblord)


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● J-A V. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Chemtrails?
>
> soll ich auf sowas wirklich antworten?

Nein, sonst wissen "DIE" ja auch woher der Wind weht. Also pssst. Nicht 
antworten. Verhalte dich normal und unaufällig.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Blinder Aktionismus ohne Nachzudenken!

geht auch schon wieder in die Richtung Nachhaltigkeit.
man lasse die Radfahrer auf den Radwegen,
erst recht wen schon welche vorhanden sind.

Kennst Mein Video???

dann braucht man auch keine Abbiegesysteme.

Man bringe den Bikern nur bei, nicht nehmen LKW anzuhalten,
Wenn de ran einer Ampel wartet.
Oder eben noch schnell durchzuschlängeln.

Rest = deren Problem.

nein eher noch des Zuschauers Problem,
wenn ein abgerissener Kopf zwischen den Zwillingsreifen flattert.

Chemtrails - mach Dich nicht lächerlich!

von Percy N. (vox_bovi)


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Uhu U. schrieb:
> Volker S. schrieb:
>> Wen ein schneller Radfahrer seine Geschwindigkeit auf ein für ihn
>> sicheres Maß verringert, kann das für einen Fußgänger immer noch
>> "erschreckend" schnell sein.
>
> Das zu vermeiden, gibts am Fahrrad eine Klingel… Und die kann man auch
> präventiv einsetzen.

Ich kann mich bzgl der letzten Jahre an genau einen Fall erinnern, in 
dem ein Fußgänger das Klingeln nicht als Aggression aufgefasst hat. Die 
Leute hier scheinen zu glauben, man fordere ein unbedingtes Wegerecht 
ein.
Ein freundlich intoniertes, aber hinreichend lautes "Vorsicht, bitte!" 
hat sich hingegen bewährt.

von Percy N. (vox_bovi)


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Robert L. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Robert L. schrieb:
>>
>>> würde ein Fahrradfahrer die 1,5 Meter (auf BEIDEN SEITEN) einhalten,
>>> müsste er das fahren sein lassen, und den ganze Weg schieben...
>>
>> Kann es sein, dass Du die Sogwirkung geparkter Fahrzeuge überschätzst?
>
> naja, Türen die aufgehen, Kinder die einen Schritt heraus gehen..
>
> warum soll man mit dem Rad mit 30km/h nicht nach rechts 1,5m Abstand
> halten..
> ?
>
Ich räume ein, meine Ironie ist nicht immer leicht durchschaubar.

> anders herum aber schon?
>
> Sogwirkung in der Stadt? wenn man von Auto überholt wird? wohl kaum..
>
Ich erinnere mich noch gut an den Bus, der mich mit gefühlt 15 cm 
Abstand überholt hat...

> @Chris D
>>Und ja: das heisst, dass man dann fast in der Mitte des Fahrstreifens
>>fährt.
>
> was auch bedeutet, dass laut STVO ein Fahrrad mehr platz braucht als ein
> Auto ;-)
>
Jein. In Wohnstraßen fahre ich mit dem Auto nach Möglichkeit mittig, um 
die Überlebenschance derjenigen Kinder zu erhöhen, die plötzlich 
zwischen geparkten Fahrzeugen hervorstürmen. Das ist jedenfalls meine 
Auslegung von "möglichst weit rechts".

von Uhu U. (uhu)


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Percy N. schrieb:
> Ich kann mich bzgl der letzten Jahre an genau einen Fall erinnern, in
> dem ein Fußgänger das Klingeln nicht als Aggression aufgefasst hat.

Ich klingle schon auf 80-50 m Entfernung, wenn ein Konflikt mit einer 
Gruppe Fußgänger oder einem Hundeführer bevorstehen könnte. Das hat 
mehrere Vorteile: ich erschrecke niemanden damit und es wird nicht als 
aggressives Verhalten mißinterpretiert, die Leute haben Zeit, sich 
darauf einzustellen und ich sehe, ob sie überhaupt hören und wenn ja, 
wie sie reagieren.

Besonders Leute mit Hunden reagieren in aller Regel freundlich darauf. 
Es gibt natürlich auch Ausnahmen, dennen es schlicht wurscht ist, was 
ihr Köter treibt, aber das sehe ich dann frühzeitig.

von Percy N. (vox_bovi)


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Uhu U. schrieb:

> Besonders Leute mit Hunden reagieren in aller Regel freundlich darauf.
> Es gibt natürlich auch Ausnahmen, dennen es schlicht wurscht ist, was
> ihr Köter treibt, aber das sehe ich dann frühzeitig.

Ja, Hunde!
Männer mit Kindern werten alles, ob Klingeln oder Rufen, als 
körperlichen Angriff, Frauen neigen dazu, ihr Territorium zu 
verteidigen; manche sind aber auch einsichtig.
Spitzenreiter bisher: Oma lüftet ihren etwa dreijährigen Bankert mitten 
auf dem zwei Meter breiten Weg. Klingel. Keine Reaktion. Klingeln. 
Sorgenvoller Blick. Beherztes Klingeln. "Hast Du gehört, Mäuschen? Der 
Mann hat pling-pling gemacht!"

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:
> Oma lüftet ihren etwa dreijährigen Bankert mitten
> auf dem zwei Meter breiten Weg. Klingel. Keine Reaktion. Klingeln.
> Sorgenvoller Blick. Beherztes Klingeln. "Hast Du gehört, Mäuschen? Der
> Mann hat pling-pling gemacht!"

Ja mein Gott dann musst du halt bremsen. Wie schlimm. Ich kann auch 
nicht bei jedem Radfahrer der mir die Straße blockert einfach Hupen und 
drauf los fahren.
Manchmal ist ein Weg halt blockiert. Kommt vor. Deal with it!
Es muss nicht jeder mit Mann und Maus zur Seite stürzen nur weil du 
angefahren kommst. Deshalb kann euch auch niemand leiden.

: Bearbeitet durch User
von Peter D. (peda)


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● J-A V. schrieb:
> Man bringe den Bikern nur bei, nicht nehmen LKW anzuhalten,
> Wenn de ran einer Ampel wartet.
> Oder eben noch schnell durchzuschlängeln.

Ich frage mich ernsthaft, warum man es denen beibringen muß. Da sollte 
der gesunde Menschenverstand doch völlig ausreichen. So ein LKW ist doch 
nicht zu übersehen, wenn er rechts blinkt. Und daß es einen toten Winkel 
gibt, ist auch nicht neu.
Die Radfahrer sollten auch mal an den armen LKW-Fahrer denken, wenn der 
einen Schock kriegt und womöglich lebenslang berufsunfähig wird. Nur 
weil sich ein Radfahrer unbedingt drunter legen mußte.
Ich sehe das als Fußgänger täglich hier in Berlin, wie sich manche 
Radfahrer wie Selbstmörder benehmen.

1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und 
gegenseitige Rücksicht.

Und nicht "einseitige Rücksicht"

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Peter D. schrieb:
> Ich frage mich ernsthaft, warum man es denen beibringen muß. Da sollte
> der gesunde Menschenverstand doch völlig ausreichen. So ein LKW ist doch
> nicht zu übersehen, wenn er rechts blinkt. Und daß es einen toten Winkel
> gibt, ist auch nicht neu.

Ja, das sollte man schon als Selbstschutz tun.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass Radfahrer bei Rot an der Kreuzung bis 
ganz nach vorne fahren und sich dann vor den LKW setzen können. In 
Holland gibt es diese Flächen vor der Haltelinie für Kfz. Keine Ahnung, 
wie die im Amtsdeutsch heißen :-}

> Die Radfahrer sollten auch mal an den armen LKW-Fahrer denken, wenn der
> einen Schock kriegt und womöglich lebenslang berufsunfähig wird. Nur
> weil sich ein Radfahrer unbedingt drunter legen mußte.
> Ich sehe das als Fußgänger täglich hier in Berlin, wie sich manche
> Radfahrer wie Selbstmörder benehmen.

> 1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
> gegenseitige Rücksicht.
>
> Und nicht "einseitige Rücksicht"

Jepp.

Allerdings kann es in der heutigen Zeit eigentlich auch nicht mehr sein, 
dass es bei LKW überhaupt einen toten Winkel gibt. Kameramodule liegen 
im Cent-Bereich, jedes poplige Smartphone hat eine. Man wird förmlich 
zugeschmissen mit Kameras.

Und da sollte es nicht möglich sein, einen LKW für 100€ entsprechend 
nachzurüsten?

Zumal die meisten eh schon Rückfahrkameras etc. und damit einen 
Bildschirm haben.

: Bearbeitet durch Moderator
von Uhu U. (uhu)


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Chris D. schrieb:
> Eine andere Möglichkeit wäre, dass Radfahrer bei Rot an der Kreuzung bis
> ganz nach vorne fahren und sich dann vor den LKW setzen können. In
> Holland gibt es diese Flächen vor der Haltelinie für Kfz. Keine Ahnung,
> wie die im Amtsdeutsch heißen :-}

Die gibts in Karlsruhe auch. Besonders rücksichtslose - gerne Taxi- - 
Fahrer fahren trotzdem bis zur Radfahrer-Haltelinie vor und das 
natürlich ganz knapp am rechten Straßenrand, weil dort ein 
Radfahrer-Schutzstreifen aufgezeichnet ist, den man bei der Gelegenheit 
ja auch gleich noch blockieren kann…

Dann gibt es Verkehrsinseln als künstliche Engpässe, die den 
Verkehrsfluss bremsen sollen. An so einem Ding hat mich mal ein PKW 
gestreift, der meinte, er müsste sich noch schnell durchquetschen.

Solche Rabauken sind allerdings die absolute Ausnahme. Die Regel ist 
eher, dass die Autofahrer übervorsichtig sind und einen dann schon mal 
als schneller Radfahrer mit ihrem zögerlichen Gefahre ausbremsen.

Die Geschwindigkeit schneller Radfahrer wird relativ häufig 
unterschätzt.

Und nicht zu vergessen natürlich die Zeitgenossen, die Radwege oder 
Schutzstreifen für Parkplätze halten.

: Bearbeitet durch User
von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Uhu U. schrieb:
> Besonders Leute mit Hunden reagieren in aller Regel freundlich darauf.
> Es gibt natürlich auch Ausnahmen, dennen es schlicht wurscht ist, was
> ihr Köter treibt, aber das sehe ich dann frühzeitig.

Für diese Ausnahmen gibt es ja zum Glück die so genannten
Dackelschneider ;-)

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Peter D. schrieb:
> Ich frage mich ernsthaft, warum man es denen beibringen muß. Da sollte
> der gesunde Menschenverstand doch völlig ausreichen.

stattdessen wird eher noch vom Eingriff
in die persönliche Entfaltung lamentiert,
wenn man Leuten was vorschreiben will.

zeigt sich bestens bei der Helmpflicht-Frage.
auch anno 75 bei der Gurtpflicht.

Der Deutsche hat nicht mehr alle Tassen im Schrank!

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:

> Manchmal ist ein Weg halt blockiert. Kommt vor. Deal with it!

Wenn die Verkehrslage das erfordert, was ausgesprochen selten der Fall 
ist, ist das auch in Ordnung.

> Es muss nicht jeder mit Mann und Maus zur Seite stürzen nur weil du
> angefahren kommst.

Verdrehe nicht den Sachverhalt. Ich sprach davon, dass zwei Personen 
mutwillig einen öffentlichen Weg blockieren. Und ja, die haben Platz zu 
machen, jedem. Ein Blick in die StVO hilft zur Erkenntnis.  Zunächst 
reicht § 1.
Du scheinst den aber nicht zu kennen.

> Deshalb kann euch auch niemand leiden.

Rechtstreue Zeitgenossen schon. Falks Du nicht dazugehören solltest,
könnte darin der Grund zu suchen sein, falls Dich mal jemand für asozial 
halten sollte.

von Guido B. (guido-b)


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Peter D. schrieb:
> Ich frage mich ernsthaft, warum man es denen beibringen muß. Da sollte
> der gesunde Menschenverstand doch völlig ausreichen. So ein LKW ist doch
> nicht zu übersehen, wenn er rechts blinkt. Und daß es einen toten Winkel
> gibt, ist auch nicht neu.

Peter, wann warst du zuletzt auf der Straße? Blinkende Fahrzeuge, 
tststs.

Uhu U. schrieb:
> Dann gibt es Verkehrsinseln als künstliche Engpässe, die den
> Verkehrsfluss bremsen sollen. An so einem Ding hat mich mal ein PKW
> gestreift, der meinte, er müsste sich noch schnell durchquetschen.

Zu weit rechts gefahren, passiert mir auch immer mal wieder. Besser 
fährt
man so, dass trotz Hupe keiner vorbeikommt.

von Wolfgang S. (ws01)


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Chris D. schrieb:

> Ich halte die 1,5m Minimalabstand für richtig

Ich wie gesagt nicht. Ein pauschaler seitlicher Minimalabstand beim 
Vorbeifahren und beim Überholen, unabhängig von den Umständen ist 
ähnlich sinnlos und kontraproduktiv wie ein pauschaler Minmialabstand 
beim Hintereinanderfahren.

Tatsächlich kommt es darauf an, mit was für Fahrzeugen und bei welchen 
Geschwindigkeiten und unter welchen sonstigen Umständen - Wind, Wetter - 
überholt wird.  Und dann gibt es auch noch den Aspekt, daß bei 
gegenseitiger Abstimmung und Kooperation geringere Seitenabstände gehen 
als wenn wie auf Schienen gefahren wird.

Schneller Fahrzeugverkehr basiert auf wenigen elementaren Regeln, die 
pauschal und unterschiedslos von allen eingehalten werden müssen, 
Vorfahrtsregeln, rechts vor links, Rechtsverkehr, Sequentialisierung 
(rechts fahren, links überholen, erst einordnen, dann überholen), aber 
auch auf Kooperation im Rahmen dieser Regeln.  Wo es Mindest- oder 
Höchstangaben gibt, so sind diese als als Eckwerte, Intervallgrenzen zu 
verstehen, nicht als typische oder empfohlene Richtwerte.

Für Radfahrer und nur für Radfahrer hier quasi eine weitere Sonderregel 
in Form eines fixen Seitenabstandes zu etablieren, wird wie bei den 
anderen Sonderregeln - meist Radwege betreffend - auch schon passiert, 
zu ungunsten der Radfahrer ausgehen.


>(bei Radfahrern, die ein
> Kind transportieren, sind es übrigens 2m).

Eben. Die einfache Regel ist eine bloße Fiktion.

Und was erleben wir dann in der Praxis: da düst neuerdings der 
Klamottenkutscher im Siebentonner bei Tempo 100 mit exakt 1,50 m 
Seitenabstand von der Mittelachse des Gespanns aus Radfahrer und 
Kinderanhänger vorbei und bläst damit den Radfahrer fast von der Straße, 
während der Rennradfahrer, bergauf auf der etwas schmal geratenen 
Landstraße, den hinterherzockelnden Pkw mit noch so viel Signalen 
einfach nicht dazu bewegen kann, zu überholen.

Sie haben es ja in der Bäckerzeitung gelesen: 1,50 m ist Pflicht!

Und die Verkehrsplaner haben mit den pauschalen 1,50 m Mindestabstand 
einen weiteren Hebel bekommen, um Radfahrer von Straßen zu verbannen, 
die angeblich "zu schmal für Mischverkehr" sind.

Dieses Geschenk ist ein Danaergeschenk. Aber mit Radfahrern kann man es 
ja machen.



>
> Denn bei höheren Geschwindigkeiten bzw. großen LKW hat man wirklich eine
> enorme Sogwirkung. Wie sollte man das also regeln?

Warum sollte man das denn so regeln? Es gibt auch für den 
Sicherheitsabstand nach vorne nur Faustregeln, die eben nicht einen 
fixen Wert für alles festlegen, sondern mindestens durch die 
Geschwindigkeit parametrisiert sind.


>LKW müssen mehr
> Abstand halten, Auto auch, aber nur, wenn sie mit der und der
> Geschwindigkeit fahren? Da blickt dann kaum jemand durch.

Wer da nicht durchblickt, sollte seinen Führerschein abgeben und nicht 
mehr autofahren. Er oder sie wird nämlich dann am noch variableren 
Sicherheitsabstand nach vorne erst recht scheitern.


>
> Mit der 1,5m-Regelung ist klar: ich kann einen Radfahrer nur dann
> überholen, wenn ich den Fahrstreifen komplett verlasse.

Klar ist gar nichts, nein. Das ist so nicht durchzuhalten. Erstens 
machen viele Radfahrer den Fehler, unter allen Umständen viel zu eng am 
Straßenrand zu kleben, zweitens sind viele Fahrstreifen recht breit. 
Und dann gibt es natürlich die Erwartungshaltung, daß sich der störende 
Radfahrer gefälligst nah genug an den Straßenrand quetschen möge, um ein 
Überholen mit 1,50 m Seitenabstand zu ermöglichen. Notfalls wird mit 
etwas dichterem Auffahren nachgeholfen.

Es kommt auf die Umstände an - Fahrtempo des Kfz, Fahrzeugart, Fahrtempo 
des Radfahrers, Dichte des Gegenverkehrs, ob Überholen innerhalb des 
Fahrsteifens oder Wechsel des Fahrstreifens angesagt ist.  I.d.R. 
funktioniert das auch gut, wenn man sich von dieser Prinzpienreiterrei 
verabschiedet.

Ein Radfahrer kann, anders als ein mehrspuriges Kfz, durch 
Positionierung innerhalb des Fahrstreifens recht gut signalisieren, wo 
und wie er überholt werden möchte.  Beispielsweise wird man als 
erfahrener Radfahrer vor einer schlecht einsehbaren Kurve - natürlich 
mit aller gebotenen Vorsicht - die Spur beanspruchen, um nicht 
ausgerechnet bei schlechten Sichtverhältnissen und plötzlich 
auftauchendem Gegenverkehr abrupt an den im Kurvenbereich häufig noch 
verschmutzteren Straßenrand flüchten zu müssen - und nutzt dann die 
Gerade dazu, nachfolgendem Verkehr das Überholen zu erleichtern, indem 
man sich näher zum Straßenrand hin orientiert. Selbstverständlich wird 
man auch das, wie weit man sich an den Rand herantraut, davon abhängig 
machen, wie sauber und übersichtlich der ist.

Man soll auch die andere Seite sehen. Aus der Perspektive von hinter der 
Windschutzscheibe sehe ich es so:  Viele Autofahrer haben offenbar zwar 
große Schwierigkeiten, beim Fahren einen angemessenen Sicherheitsabstand 
nach vorne einzuhalten, schaffen es aber problemlos, beim Rangieren 
Seitenabstände im Zentimeterbereich abzuschätzen, sogar an Stellen, die 
sie gar nicht einsehen können.   Man könnte zu begründen versuchen, 
warum das so ist, aber das würde hier zu weit führen.   Mir kann keiner 
erzählen, daß das Gefühl für die Ausmaße des eigenen Fahrzeugs und damit 
für den Abstand auf Nahdistanz, um den es hier geht, der beim 
Vorbeifahren an einem geparkten oder auf der Nachbarspur fahrenden 
Fahrzeug so gut funktioniert,  bei einem Radfahrer urplötzlich verloren 
geht. Man hat als Autofahrer, wenn man nicht gerade erst den 
Führerschein erworben hat, ein Gefühl für angemessene seitliche 
Abstände.

Eine Regel "halte von Radfahrern mindestens 50 cm mehr Abstand, als 
unter vergleichbaren Umständen von einem Pkw" hielte ich für angemessen, 
als Faustregel.   Aber nicht "1,50 m", wenn es 1 m getan hätten, oder 
wenn 2 m nötig gewesen wären, aber gerade kein Pflichtkind zur Hand war.

von Wolfgang S. (ws01)


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Peter D. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>> Man bringe den Bikern nur bei, nicht nehmen LKW anzuhalten,
>> Wenn de ran einer Ampel wartet.
>> Oder eben noch schnell durchzuschlängeln.
>
> Ich frage mich ernsthaft, warum man es denen beibringen muß. Da sollte
> der gesunde Menschenverstand doch völlig ausreichen. So ein LKW ist doch
> nicht zu übersehen, wenn er rechts blinkt. Und daß es einen toten Winkel
> gibt, ist auch nicht neu.

Seltsam. Wurden Radwege und Radstreifen nicht als Mittel verkauft, um 
Radfahren sicherer zu machen?  Insbesondere auch sicherer für 
radfahrende Verkehrsteilnehmer, die noch unbeholfen und zu unerfahren 
sind (Kinder) oder schon zu alt und tatterig, um unerwartete Gefahren 
vorhersehen und sicher einschätzen zu können?


> Die Radfahrer sollten auch mal an den armen LKW-Fahrer denken, wenn der
> einen Schock kriegt und womöglich lebenslang berufsunfähig wird. Nur
> weil sich ein Radfahrer unbedingt drunter legen mußte.
> Ich sehe das als Fußgänger täglich hier in Berlin, wie sich manche
> Radfahrer wie Selbstmörder benehmen.

Klar doch. Peter Dannegger hält, obwohl die Ampel grün zeigt, obwohl er 
Vorfahrt hat, obwohl von rechts niemand kommt, mit dem Pkw an jeder 
Kreuzung und Einmündung vorsorglich an. Denn Peter Danneger ist ja kein 
Selbstmörder.


>
> 1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
> gegenseitige Rücksicht.

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert zunächst mal Kenntnis und das 
Einhalten der allgemeinen Verkehrsregeln.  Zu denen gehört hierzulande 
auch, daß Radwege und -streifen als Teil der Straße an deren 
Vorfahrtsregeln teilnehmen.

>
> Und nicht "einseitige Rücksicht"

Wenn Kfzbenutzer damit überfordert sind, die Vorfahrts- und 
Vorrangregeln einzuhalten, sollte man sie nachschulen. Denen, die dies 
als Forderung nach "einseitiger Rücksichtnahme" mißverstehen, entzieht 
man üblicherweise gleich die Fahrerlaubnis, wg. "unbelehrbar".

Von Berufskraftfahren, wozu man wohl die meisten Lkwfahrer zählen kann, 
wird man Kenntnis der elementaren Verkehrsregeln erwarten dürfen.

von Wolfgang S. (ws01)


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Uhu U. schrieb:

> Und nicht zu vergessen natürlich die Zeitgenossen, die Radwege oder
> Schutzstreifen für Parkplätze halten.

Bei denen bedankt man sich mit den beliebten kleinen Grußkärtchen. Nein, 
nicht die mit dem herb/klebrigen Imperativ, sondern mit diesen 
freundlichen Kärtchen hier:

http://bernd.sluka.de/Radfahren/vgr.html

"Hallo Partner, danke schön!"

SCNR

von Uhu U. (uhu)


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Wolfgang S. schrieb:
> Und was erleben wir dann in der Praxis: da düst neuerdings der
> Klamottenkutscher im Siebentonner bei Tempo 100 mit exakt 1,50 m
> Seitenabstand von der Mittelachse des Gespanns aus Radfahrer und
> Kinderanhänger vorbei

Nix Mittelachse - die 1,5 m gelten vom linken Rand des Fahrrads oder des 
Anhängers, wenn einer gezogen wird. Und wenn es ein Kinderanhänger ist 
ist der Mindestabstand 2 m.

Das ist die Regel für das Überholen von Fahrrädern und wer dazu zu doof 
ist, dem gehört schlicht der Führerschain abgenommen.

Es wäre besser gewesen, wenn du statt so einen Haufen Geschwurbel 
abzusondern, ganz einfach die Regel 100 mal abgeschrieben und auf diese 
Weise gelernt hättest.

von Dieter W. (dds5)


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Wolfgang S. schrieb:
> daß Radwege und -streifen als Teil der Straße an deren
> Vorfahrtsregeln teilnehmen.

Dagegen helfen Schilder!

Hier in der Gegend gibt es einen ca. 5km langen Radweg an einer 
Landstraße zwischen 2 Orten. Er ist ca. 5m neben der Fahrbahn geführt 
und kreuzt dabei einige Feldwege, die zum Teil auch als Zufahrt zu einem 
Aussiedlerhof dienen.
Die Feldwege haben an der Einmündung auf die Fahrbahn wie üblich das 
Zeichen Vorfahrt achten. An der separaten Kreuzung Feldweg - Radweg 
sieht das dagegen etwas anders aus. Hier erblickt der Traktorist ein 
Schild Vorfahrt und der Radler ein STOP-Schild.

von Uhu U. (uhu)


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Dieter W. schrieb:
> Hier erblickt der Traktorist ein Schild Vorfahrt und der Radler ein
> STOP-Schild.

Super… Sowas habe ich noch nicht gesehen. Hat die Gemeinde etwa einen 
FDP-Bürgermeister?

von Percy N. (vox_bovi)


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Wolfgang S. schrieb:

> Und was erleben wir dann in der Praxis: da düst neuerdings der
> Klamottenkutscher im Siebentonner bei Tempo 100 mit exakt 1,50 m
> Seitenabstand von der Mittelachse des Gespanns aus Radfahrer und
> Kinderanhänger vorbei und bläst damit den Radfahrer fast von der Straße,

Dann hat er die wesentliche Semantik von "Mindestabstand" nicht erfasst. 
Lass uns hoffen, dass Du ihm mental überlegen bist!

von Robert L. (lrlr)


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> Ein pauschaler seitlicher Minimalabstand beim
>Vorbeifahren und beim Überholen, unabhängig von den Umständen ist
>ähnlich sinnlos und kontraproduktiv wie ein pauschaler Minmialabstand
>beim Hintereinanderfahren.

deshalb heißt es ja MINDEST-abstand

der Abstand ist genauso wenig pauschal
wie eine Maximalgeschwindigkeit
die 50km/h im Ort sind maximal 50km/h (egal wie schön das Wetter ist, 
und bei welchen Randbedingungen)


es wäre aber mal wirklich interessant, wenn sich an einem ganzen Tag, 
alle Verkehrsteilnehmer 100% an die STVO halten würde.. da gäbs a 
schönes chaos im Morgenverkehr...

von Percy N. (vox_bovi)


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Wolfgang S. schrieb:
> Peter D. schrieb:
>>
>> 1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
>> gegenseitige Rücksicht.
>
> Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert zunächst mal Kenntnis und das
> Einhalten der allgemeinen Verkehrsregeln.

Du irrst! §§ 2 ff StVO sind, abgesehen von Dezisionen wie etwa dem 
Rechtsverkehr, nichts anderes als Konkretionen der Generalklausel des § 
1. Leider hat Peter davon abgesehen, dessen Satz 2 auch zu zitieren, der 
jahrzehntelang Satz 1 gewesen war, bis ihm der jetzige Satz 1 
vorangestellt wurde, weil der deutsche Verkehrsteilnehmer schlicht zu 
dämlich ist, Situationen auf ihre Gefahren hin zu beurteilen. Verbessert 
hat sich dadurch leider nichts.

Btw: Welchen Teil von "insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern" in § 5 
IV Satz 2 StVO hast Du nicht verstanden?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Robert L. schrieb:
>> Ein pauschaler seitlicher Minimalabstand beim
>>Vorbeifahren und beim Überholen, unabhängig von den Umständen ist
>>ähnlich sinnlos und kontraproduktiv wie ein pauschaler Minmialabstand
>>beim Hintereinanderfahren.
>
> deshalb heißt es ja MINDEST-abstand

Exakt :-)

> der Abstand ist genauso wenig pauschal
> wie eine Maximalgeschwindigkeit
> die 50km/h im Ort sind maximal 50km/h (egal wie schön das Wetter ist,
> und bei welchen Randbedingungen)

Richtig - in einer entsprechenden Straße im Wohngebiet können die 30 
noch viel zu schnell sein.

> es wäre aber mal wirklich interessant, wenn sich an einem ganzen Tag,
> alle Verkehrsteilnehmer 100% an die STVO halten würde.. da gäbs a
> schönes chaos im Morgenverkehr...

Ja - übrigens wird das ein erhebliches Problem für autonome Fahrzeuge 
werden. Vielfach fliesst der Verkehr überhaupt nur deswegen, weil Regeln 
gebrochen werden.

Ich überlege immer, was hier in der Stadt wohl los wäre, wenn der 
berüchtigte Mann mit dem Handwagen aus den Fragebögen meiner 
Fahrschulzeit hier in den engen Straßen unterwegs wäre ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Chris D. schrieb:
> Robert L. schrieb:
>> der Abstand ist genauso wenig pauschal
>> wie eine Maximalgeschwindigkeit
>> die 50km/h im Ort sind maximal 50km/h (egal wie schön das Wetter ist,
>> und bei welchen Randbedingungen)
>
> Richtig - in einer entsprechenden Straße im Wohngebiet können die 30
> noch viel zu schnell sein.
>
Vorsicht! Im Wohngebiet wird daher ein Zonenverbot die 
Maximalgeschwindigkeit begrenzen, typischerweise auf 30 km/hh. Wie Du 
richtig darstellst, kann auch diese Geschwindigkeit zu hoch sein. 
Deshalb sind sämtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen stets Werte, die 
auch unter optimalen Bedingungen grundsätzlich nicht überschritten 
werden dürfen. Wann suboptimal anfängt und inwieweit das Tempo angepasst 
werden sollte, bleibt der Vernunft des Verkehrsteilnehmers überlassen. 
Genau da liegt der Hase im Pfeffer.
Daher werden Straßen gerne so gebaut, dass sie auch bei suboptimalen 
Verhältnissen noch 50 km/h zulassen. Der Automobilist kommt hier gern 
auf die Idee, diese Straße müsste doch für Tempo 80 gut sein (was 
manchmal sogar stimmt), und dann wird es so richtig gefährlich.

>> es wäre aber mal wirklich interessant, wenn sich an einem ganzen Tag,
>> alle Verkehrsteilnehmer 100% an die STVO halten würde.. da gäbs a
>> schönes chaos im Morgenverkehr...
>
Das ließe sich durch Beachtung der §§ 1 II, 11 StVO recht zuverlässig 
vermeiden.

> Ja - übrigens wird das ein erhebliches Problem für autonome Fahrzeuge
> werden. Vielfach fliesst der Verkehr überhaupt nur deswegen, weil Regeln
> gebrochen werden.
>
Das stimmt vermutlich insoweit, als hierdurch ein anderer Normverstoß 
kompensiert wird.

> Ich überlege immer, was hier in der Stadt wohl los wäre, wenn der
> berüchtigte Mann mit dem Handwagen aus den Fragebögen meiner
> Fahrschulzeit hier in den engen Straßen unterwegs wäre ;-)

Den habe ich noch erlebt, und zwar ordentlich beleuchtet.

von Uhu U. (uhu)


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Chris D. schrieb:
> Ja - übrigens wird das ein erhebliches Problem für autonome Fahrzeuge
> werden. Vielfach fliesst der Verkehr überhaupt nur deswegen, weil Regeln
> gebrochen werden.

Die hätten dann aber den Vorteil der Vernetzung und werden dann nicht 
sinnlos losrasen, um vor der nächsten Ampel zu stehen. Der Vorteil wäre 
wesentlich flüssigerer Verkehr und weniger Gefahrensituationen durch 
unberechenbare Testosteronsklaven.

Dadurch wird - gemäß einschlägigen Simulationen - auch der manuelle 
Verkehr mit diszipliniert.

von Robert L. (lrlr)


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Percy N. schrieb:
>>> es wäre aber mal wirklich interessant, wenn sich an einem ganzen Tag,
>>> alle Verkehrsteilnehmer 100% an die STVO halten würde.. da gäbs a
>>> schönes chaos im Morgenverkehr...
>>
> Das ließe sich durch Beachtung der §§ 1 II, 11 StVO recht zuverlässig
> vermeiden.

nein, genau das Gegenteil ist der Fall..
viele Kreuzungen funktionieren in der Rush-Hour nur deshalb, weil man 
aus "Erfahrung" weiß, dass man in die Kreuzung einfahren kann, (z.b. zum 
links abbiegen) dann mal ewig mitten in der Kreuzung stehen bleibt.. 
solange bis wieder ROT ist, und DANN erst die Keuzung verlassen kann.. 
würde man nur einfahren wenn man 100% sicher ist, die Kreuzung wieder 
verlassen zu können, würde man ewig stehen..

(wenn dann NOCH mehr verkehr ist, funktioniert es u.U: aber nicht mehr, 
dann kommen die Oberlehrer und regen sich gaaaanz fürchterlich auf.. 
:-)

: Bearbeitet durch User
von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Robert L. schrieb:
>>> der Abstand ist genauso wenig pauschal
>>> wie eine Maximalgeschwindigkeit
>>> die 50km/h im Ort sind maximal 50km/h (egal wie schön das Wetter ist,
>>> und bei welchen Randbedingungen)
>>
>> Richtig - in einer entsprechenden Straße im Wohngebiet können die 30
>> noch viel zu schnell sein.
>>
> Vorsicht! Im Wohngebiet wird daher ein Zonenverbot die
> Maximalgeschwindigkeit begrenzen, typischerweise auf 30 km/hh.

Das sollten meine 30 km/h implizieren :-)

>> Ja - übrigens wird das ein erhebliches Problem für autonome Fahrzeuge
>> werden. Vielfach fliesst der Verkehr überhaupt nur deswegen, weil Regeln
>> gebrochen werden.
>>
> Das stimmt vermutlich insoweit, als hierdurch ein anderer Normverstoß
> kompensiert wird.

Manchmal, aber nicht immer. Besonders merkt man das, wenn man einen 
großen LKW fährt. Es ist da oft schlicht nicht möglich, entsprechende 
Begrenzungslinien nicht zu überfahren. Wird übrigens auch in der 
Prüfung geduldet - es geht schlicht nicht anders.

Es gibt aber auch für PKW viele Situationen, in denen eine Übertretung 
sinnvoll ist. Beliebtes Beispiel ist hier in der Nähe eine Postfiliale 
mit kleinem Parkplatz. Dank der Filialschließungen anderswo möchten nun 
mehr und mehr Autos auf eben diesen Parkplatz. Die Straße davor ist 
einspurig und hat an der Einfahrt zum Parkplatz mittig eine 
durchgezogene Linie und diese flachen "Steinhindernisse", um die 
Gegenseite vom Abbiegen auf diesen Parkplatz abzuhalten.

Dort kommt es regelmäßig zum Rückstau, weil Autos auf den Parkplatz 
möchten.

Damit es dann dort hinter den Abbiegenden keine Riesenschlange gibt, 
fährt man dann - natürlich - links vorbei, über die durchgezogene Linie 
und auch über diese flachen "Bordsteine".

Mit der Lösung fliesst der Verkehr dann halbwegs passabel. Selbst unsere 
Freude und Helfer scheren dort aus ;-)

>> Ich überlege immer, was hier in der Stadt wohl los wäre, wenn der
>> berüchtigte Mann mit dem Handwagen aus den Fragebögen meiner
>> Fahrschulzeit hier in den engen Straßen unterwegs wäre ;-)
>
> Den habe ich noch erlebt, und zwar ordentlich beleuchtet.

Ich glaube, heute würde der von den Nachfolgenden weggetragen ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Robert L. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>>>> es wäre aber mal wirklich interessant, wenn sich an einem ganzen Tag,
>>>> alle Verkehrsteilnehmer 100% an die STVO halten würde.. da gäbs a
>>>> schönes chaos im Morgenverkehr...
>>>
>> Das ließe sich durch Beachtung der §§ 1 II, 11 StVO recht zuverlässig
>> vermeiden.
>
> nein, genau das Gegenteil ist der Fall..
> viele Kreuzungen funktionieren in der Rush-Hour nur deshalb, weil man
> aus "Erfahrung" weiß, dass man in die Kreuzung einfahren kann, (z.b. zum
> links abbiegen) dann mal ewig mitten in der Kreuzung stehen bleibt..
> solange bis wieder ROT ist, und DANN erst die Keuzung verlassen kann..

Bis dahin entspricht das § 9 StVO, für § 11 ist da zunächst kein 
Anwendungsfeld.

> würde man nur einfahren wenn man 100% sicher ist, die Kreuzung wieder
> verlassen zu können, würde man ewig stehen..
>
Fas kann eigentlich nur passieren, wenn viele in die gleiche Richtung 
wollen, in Deinem Beispiel also der Gegenverkehr nach rechts, von ihm 
aus gesehen. Dann aber ist die Strecke ohnehin zu.

> (wenn dann NOCH mehr verkehr ist, funktioniert es u.U: aber nicht mehr,

und genau das will/soll § 11 verhindern.

> dann kommen die Oberlehrer und regen sich gaaaanz fürchterlich auf..
> :-)

... oder sie zücken ganz entspannt den Knollenblock.

Es simd Verkehrsteilnehmer mit Deiner Einstellung, die das Vertrauen des 
Verordnungsgebers in die Vernunft der Bürger widerlegen.

von Robert L. (lrlr)


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>Fas kann eigentlich nur passieren, wenn viele in die gleiche Richtung
>wollen, in Deinem Beispiel also der Gegenverkehr nach rechts, von ihm
>aus gesehen. Dann aber ist die Strecke ohnehin zu.

warum rechts, der Gegenverkehr fährt einfach geradeaus..

egal.. halte du dich an die stvo, ich werde es nur fast immer machen..

von Robert L. (lrlr)


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Percy N. schrieb:
> ... oder sie zücken ganz entspannt den Knollenblock.

lol, die haben wichtigeres zu tun..
und halten sich selber nicht an die stvo (sieht man regelmäßig auf der 
Autobahn..)

von Robert L. (lrlr)


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>Bis dahin entspricht das § 9 StVO, für § 11 ist da zunächst kein
>Anwendungsfeld.

wie das
mitten in der Kreuzung sind keine Bodenmarkierungen..

von Percy N. (vox_bovi)


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Robert L. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> ... oder sie zücken ganz entspannt den Knollenblock.
>
> lol, die haben wichtigeres zu tun..
> und halten sich selber nicht an die stvo (sieht man regelmäßig auf der
> Autobahn..)

Literaturtipp: § 35 I StVO
... und den legen die Blauen gern sehr weit aus.
;-)))

von Robert L. (lrlr)


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welche "Gegenstände" ??

von Percy N. (vox_bovi)


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Robert L. schrieb:
>>Bis dahin entspricht das § 9 StVO, für § 11 ist da zunächst kein
>>Anwendungsfeld.
>
> wie das
> mitten in der Kreuzung sind keine Bodenmarkierungen..

Ich hoffe, wenigstens Du weißt, was Du meinst. Ich verstehe es nämlich 
derzeit nicht.

Um es zu präzisieren:  ich meinte speziell § 9 IV.

von Percy N. (vox_bovi)


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Robert L. schrieb:
> welche "Gegenstände" ??

???

von Wolfgang S. (ws01)


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Uhu U. schrieb:
> Wolfgang S. schrieb:
>> Und was erleben wir dann in der Praxis: da düst neuerdings der
>> Klamottenkutscher im Siebentonner bei Tempo 100 mit exakt 1,50 m
>> Seitenabstand von der Mittelachse des Gespanns aus Radfahrer und
>> Kinderanhänger vorbei
>
> Nix Mittelachse - die 1,5 m gelten vom linken Rand des Fahrrads oder des
> Anhängers, wenn einer gezogen wird. Und wenn es ein Kinderanhänger ist
> ist der Mindestabstand 2 m.

Und das steht genau wo?

Aber egal. Wenn nicht mal die Hersteller und Aufsteller von 
entsprechenden Verkehrsschildern oder die Apologeten dieser Regelung das 
zuverlässig auf die Reihe kriegen (zwei adhhoc herausgefischtes 
Beispiele
http://www.radfahren-in-koeln.de/wp-content/uploads/2009/06/je-depasse-284x300.jpg
aus http://www.radfahren-in-koeln.de/2009/06/30/einsfuffzich-bitte/
und https://ilovecycling.de/wp-content/uploads/2016/03/Abstand.jpg), 
woher kommt der naive Glaube, daß das in der Praxis so ankommt?


>
> Das ist die Regel für das Überholen von Fahrrädern und wer dazu zu doof
> ist, dem gehört schlicht der Führerschain abgenommen.

Das ist lächerlich. In der Praxis passieren auf den Straßen noch ganz 
andere Sachen, als daß deswegen irgendwem der Führerschein abgenommen 
würde.

Ich für meinen Teil sehe in einer solchen "Regelung" für Radfahrer 
überwiegend Nachteile, aber keine faktischen Vorteile. Diese "Regelung" 
ist keine, weil sie mangels Messbarkeit nicht umsetzbar ist und auch gar 
keine Intention erkennbar ist, sie anders als durch Verdrängung von 
Radfahrern auf Dreckwege jenseits der Fahrbahn umzusetzen - wo sie dann 
pikanterweise nicht mehr gilt.

>
> Es wäre besser gewesen, wenn du statt so einen Haufen Geschwurbel
> abzusondern, ganz einfach die Regel 100 mal abgeschrieben und auf diese
> Weise gelernt hättest.

Es wäre besser gewesen, wenn Du, statt sie auf diese Weise zu 
verinnerlichen, mal über ihre Randbedingungen und Konsequenzen 
nachgedacht hättest.

von Wolfgang S. (ws01)


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Robert L. schrieb:
>> Ein pauschaler seitlicher Minimalabstand beim
>>Vorbeifahren und beim Überholen, unabhängig von den Umständen ist
>>ähnlich sinnlos und kontraproduktiv wie ein pauschaler Minmialabstand
>>beim Hintereinanderfahren.
>
> deshalb heißt es ja MINDEST-abstand

Welchen Teil von "pauschaler seitlicher Minimalabstand" hat Du nicht 
verstanden, Robert?

>
> der Abstand ist genauso wenig pauschal
> wie eine Maximalgeschwindigkeit

Danke für den Hinweis. Und nun überlege mal, warum zulässige 
Höchstgeschwindigkeiten nicht pauschal, sondern umständebedingt gelten 
und häufig sogar nur für kurze Streckenabschnitte ausgeschildert werden.


> die 50km/h im Ort sind maximal 50km/h (egal wie schön das Wetter ist,
> und bei welchen Randbedingungen)

Sag bloß. Außerdem stimmt es so pauschal nicht.  :-}

>
>
> es wäre aber mal wirklich interessant, wenn sich an einem ganzen Tag,
> alle Verkehrsteilnehmer 100% an die STVO halten würde.. da gäbs a
> schönes chaos im Morgenverkehr...

Und was hat das mit der Frage zu tun, ob pauschale 1,50 m ein sinnvoll 
unter allen Umständen einzuhaltender Mindestabstand beim Überholen oder 
beim Vorbeifahren an Radfahrern ist?

von Uhu U. (uhu)


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Wolfgang S. schrieb:
> Und das steht genau wo?

Überleg mal scharf: wie ist der Abstand zwischen zwei unregelmäßig 
geformten Gegenständen definiert?

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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Wolfgang S. schrieb:
> Außerdem stimmt es so pauschal nicht.

Ach ja. Magst du mir die Ausnahme mal zeigen?

https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/91-3-geschwindigkeit

Ich kann dazu in der Stvo nichts finden.

von Wolfgang S. (ws01)


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Dieter W. schrieb:
> Wolfgang S. schrieb:
>> daß Radwege und -streifen als Teil der Straße an deren
>> Vorfahrtsregeln teilnehmen.
>
> Dagegen helfen Schilder!

D.h. das Versprechen und der Glaube, das Radfahren würde durch die 
Verlagerung des Radverkehrs neben die Straße sicherer und bequemer, ist 
eine Illusion.

Tatsächlich macht diese Verdrängung das Fahren konfliktträchtiger und 
unsicherer, weil der Radfahrer auf dem Radweg nun mit Vorfahrsverstößen 
durhc Fahrzeuge auf der Fahrbahn rechnen muß.

Dein Vorschlag, dem Radfahrer die Vorfahrt zu nehmen und ihn quasi vom 
Opfer zum Täter zu machen, wenn er auf dem Radweg von einem 
Rechtsabbieger umgenietet wird, ist gewissermaßen das Eingeständnis, daß 
diese These zutrifft.

Neben grundsätzlichen Problem ist auch folgender Umstand zu 
berücksichtigen: es funktioniert meistens nicht.  Torkelradler halten an 
solchen Stellen eh an - und kommen dann trotzdem gelegentlich unter die 
Räder, während kompetente Radfahrer, die so radfahren, wie sie auch Auto 
oder Motorrad fahren, auf der Fahrbahn in jeder Hinsicht besser 
aufgehoben sind.

>
> Hier in der Gegend gibt es einen ca. 5km langen Radweg an einer
> Landstraße zwischen 2 Orten. Er ist ca. 5m neben der Fahrbahn geführt
> und kreuzt dabei einige Feldwege, die zum Teil auch als Zufahrt zu einem
> Aussiedlerhof dienen.

Ja, ich kenne solche mäandernden Radwege und meide sie.  Wo man mit 
einem vernünftigen Fahrrad eine solche Route auf der Fahrbahn mühelos in 
unter zehn Minuten zurücklegt, ist die selbe Strecke auf dem Radweg ein 
gefährlicher Hindernisparcour, auf dem man wie ein Schießhund aufpassen 
muß.  Schlechtere Sichtbeziehungen, ab und zu wird die Straßenseite 
gewechselt, Sichthindernisse generell, schlechtere Beläge, mehr 
Verschmutzungen, Beschädigungen, unübersichtliche Trassierung, fehlende 
Markierungen usw. usf. sind selbst durch noch so viel Aufmerksamkeit auf 
Dauer nicht kompensierbar.


> Die Feldwege haben an der Einmündung auf die Fahrbahn wie üblich das
> Zeichen Vorfahrt achten. An der separaten Kreuzung Feldweg - Radweg
> sieht das dagegen etwas anders aus. Hier erblickt der Traktorist ein
> Schild Vorfahrt und der Radler ein STOP-Schild.

Das klingt nun aber nicht wie ein straßenbegleitender und deshalb 
benutzungspflichtiger Radweg und ist daher ein anderes Thema als das, 
was Du oben kommentierst.

Da das aber meist und auch hier ziemlich durcheinandergeworfen wird, 
trotzdem folgende Frage: Der Umstand, daß man an einzelnen 
Konfliktstellen per Beschilderung die Vorfahrt genommen bekommt, hilft 
einem als Radfahrer jetzt exakt wie?

Meine Erfahrung ist, daß eine solche Beschilderung sich lediglich 
dahingehend auswirkt, daß außenorts nun noch schneller und 
rücksichtsloser über Radwege und in Einmündungen abgebogen wird.

von Wolfgang S. (ws01)


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Uhu U. schrieb:
> Wolfgang S. schrieb:
>> Und das steht genau wo?
>
> Überleg mal scharf: wie ist der Abstand zwischen zwei unregelmäßig
> geformten Gegenständen definiert?

Das ist keine Antwort, nicht mal der Versuch einer solchen.

Aber mal eine Gegenfrage: wie ist denn z.B. die Breite eines Radweges 
definiert? Wenn Du glaubst, daß Du Dich dem in der obigen Weise annähern 
kannst, bist Du noch naiver, als es den Anschein hat.

von Wolfgang S. (ws01)


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Kara B. schrieb:
> Wolfgang S. schrieb:
>
>> Außerdem stimmt es so pauschal nicht.
>
> Ach ja. Magst du mir die Ausnahme mal zeigen?
>
> https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/91-3-geschwindigkeit
>
> Ich kann dazu in der Stvo nichts finden.

Welches der beiden Substantive in § 3 (3) 1. muß ich Dir wohl 
unterstreichen?

Du hast nun eine 50%ige Chance, richtig zu raten. :-)

von Uhu U. (uhu)


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Wolfgang S. schrieb:
> Wenn Du glaubst, daß Du Dich dem in der obigen Weise annähern
> kannst, bist Du noch naiver, als es den Anschein hat.

Wo hast du den Löffel her, mit dem man so viel Weisheit fressen kann?

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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Wolfgang S. schrieb:
> Du hast nun eine 50%ige Chance, richtig zu raten.


Ich möchte nicht raten, sondern von dir lernen. Also klär mich bitte 
auf.

von Percy N. (vox_bovi)


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Wolfgang S. schrieb:
> Kara B. schrieb:
>> Wolfgang S. schrieb:
>>
>>> Außerdem stimmt es so pauschal nicht.
>>
>> Ach ja. Magst du mir die Ausnahme mal zeigen?
>>
>> https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/91-3-geschwindigkeit
>>
>> Ich kann dazu in der Stvo nichts finden.
>
> Welches der beiden Substantive in § 3 (3) 1. muß ich Dir wohl
> unterstreichen?
>
> Du hast nun eine 50%ige Chance, richtig zu raten. :-)

Genau genommen sind es ja vier Substantiva, von denen jedoch keines eine 
Überschreitung zulässt.
Und nu?

von Wolfgang S. (ws01)


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Kara B. schrieb:
> Wolfgang S. schrieb:
>> Du hast nun eine 50%ige Chance, richtig zu raten.
>
>
> Ich möchte nicht raten, sondern von dir lernen. Also klär mich bitte
> auf.

Gerne.

Zunächst mal, mein Hinweis, das stimme so pauschal nicht, war eine 
Retourkutsche zu dem unangebracht schulmeisternden Absatz

> die 50km/h im Ort sind maximal 50km/h (egal wie schön das Wetter ist,
> und bei welchen Randbedingungen)

Dein Link auf die StVO zeigt § 3 StVO, in dem Du keine Ausnahme gefunden 
haben willst. § 3 führt nun unter
"3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten 
Umständen"
gleich im ersten Punkt auf
"1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge, 50 
km/h".

die maximal 50 km/h gelten innerorts zwar bei jedem Wetter, aber nicht 
für alle Fahrzeuge, insbesondere nicht für Fahrräder.

Wenn man beim Thema "Sonderbare rechtliche Randbedingungen beim 
Radfahren" ohne Bezug zum konkret diskutierten Sachverhalt schulmeistern 
möchte, wirkt ein solcher Schnitzer etwas peinlich.  So etwas kennt 
jeder, der nicht nur in die Kneipe radfährt und sich aus Interesse oder 
Notwendigkeit schon mal mit den z.T. ziemlich bizarren Sonderregeln der 
StVO für den Radverkehr beschäftigt hat.

Beitrag #5651131 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Holm T. (Gast)


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Uhu U. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Eine andere Möglichkeit wäre, dass Radfahrer bei Rot an der Kreuzung bis
>> ganz nach vorne fahren und sich dann vor den LKW setzen können. In
>> Holland gibt es diese Flächen vor der Haltelinie für Kfz. Keine Ahnung,
>> wie die im Amtsdeutsch heißen :-}
>
> Die gibts in Karlsruhe auch. Besonders rücksichtslose - gerne Taxi- -
> Fahrer fahren trotzdem bis zur Radfahrer-Haltelinie vor und das
> natürlich ganz knapp am rechten Straßenrand, weil dort ein
> Radfahrer-Schutzstreifen aufgezeichnet ist, den man bei der Gelegenheit
> ja auch gleich noch blockieren kann…

Tschulliung ich mache es vor Ampeln und Bahnübergängen Radfahrern 
prinzipiell unmöglich "sich rechts noch vorbei zu quetschen" und zwar 
wegen der schönen Streifen und Dellen die mir ein eiernder Radfahrer mal 
in beide linken Türen organisiert hatte. "Entschuldigung" hab ich noch 
gehört, aber er hat zugesehen das er verschwindet..der Schaden war 
meiner.
Diese Schutzstreifen sind für Autofahrer übrigens ganz normale Straße
so lange kein Radfahrer zu sehen ist, es gibt keinen Grund diese 
Streifen nicht zu befahren oder gar frei halten zu müssen. Der Radfahrer 
ist ja auch nicht gezwungen diese zu nutzen...

>
> Dann gibt es Verkehrsinseln als künstliche Engpässe, die den
> Verkehrsfluss bremsen sollen. An so einem Ding hat mich mal ein PKW
> gestreift, der meinte, er müsste sich noch schnell durchquetschen.

Das kommt ja bei Radfahrern wohl nicht vor, s.o....
>
> Solche Rabauken sind allerdings die absolute Ausnahme.

Bei Radlern eher nicht.

>Die Regel ist
> eher, dass die Autofahrer übervorsichtig sind und einen dann schon mal
> als schneller Radfahrer mit ihrem zögerlichen Gefahre ausbremsen.

Übervorsichtige Radfahrer hat man eher selten.

>
> Die Geschwindigkeit schneller Radfahrer wird relativ häufig
> unterschätzt.

Nein, mit Nichten. Meist kann man recht gut abschätzen das in einer 
abschüssigen  30er Zone da rund 60 anliegen.

>
> Und nicht zu vergessen natürlich die Zeitgenossen, die Radwege oder
> Schutzstreifen für Parkplätze halten.

Gute Idee.


Du magst Dich ja vernünftig verhalten, viele Autofahrer sicher auch,
das gibt Dir also nicht das Recht über Autofahrer prinzipiell zu 
schimpfen so lange nicht alle Radfahrer ne weiße Weste haben.

Gruß,

Holm

von Robert L. (lrlr)


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Wolfgang S. schrieb:
> die maximal 50 km/h gelten innerorts zwar bei jedem Wetter, aber nicht
> für alle Fahrzeuge, insbesondere nicht für Fahrräder.

echt?

in Österreich ist das anders..
siehe 2. Absatz:

https://www.vcoe.at/files/vcoe/uploads/Infocorner/Fragen%20und%20Antworten/Gesetzliche%20Regelungen%20fuer%20das%20Radfahren.pdf

von Uhu U. (uhu)


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Holm T. schrieb:
> Diese Schutzstreifen sind für Autofahrer übrigens ganz normale Straße
> so lange kein Radfahrer zu sehen ist, es gibt keinen Grund diese
> Streifen nicht zu befahren oder gar frei halten zu müssen.

Durchgezogene Linien sind ein ganz eindeutiges Signal, dass auf der 
betreffenden Schutzstreifen kein Fahrstreifen für Autos ist und schon 
gar kein Parkplatz.

> Der Radfahrer ist ja auch nicht gezwungen diese zu nutzen...

Wenn das blaue Fahrradweg-Schild drauf prangt, ist er verpflichtet… Es 
handelt sich dann um einen Radweg. Diese Radfahrestreifen gibts hier mit 
un ohne.

> Tschulliung ich mache es vor Ampeln und Bahnübergängen Radfahrern
> prinzipiell unmöglich "sich rechts noch vorbei zu quetschen"

Ich weiß mir da durchaus zu helfen, wenn irgend so ein Möchtegernrambo 
den Schutzstrefen blockiert, damit man nicht vor kommt: ich überhol ihn 
eben links und stell mich dann einfach vor ihn. Zum Glück sind solche 
Galgenstricke hier zimlich selten geworden.

> Das kommt ja bei Radfahrern wohl nicht vor, s.o....> Bei Radlern eher nicht.> Übervorsichtige Radfahrer hat man eher selten.> Nein, mit Nichten. Meist kann man recht gut abschätzen das in einer
> abschüssigen  30er Zone da rund 60 anliegen.> das gibt Dir also nicht das Recht über Autofahrer prinzipiell zu
> schimpfen so lange nicht alle Radfahrer ne weiße Weste haben.

Haste mal wieder schlechte Laune? Gibt es eigentlich Zeiten, zu denen 
das anders ist?

von Holm T. (Gast)


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Uhu U. schrieb:
> Holm T. schrieb:
>> Diese Schutzstreifen sind für Autofahrer übrigens ganz normale Straße
>> so lange kein Radfahrer zu sehen ist, es gibt keinen Grund diese
>> Streifen nicht zu befahren oder gar frei halten zu müssen.
>
> Durchgezogene Linien sind ein ganz eindeutiges Signal, dass auf der
> betreffenden Schutzstreifen kein Fahrstreifen für Autos ist und schon
> gar kein Parkplatz.

Das ist eine Wunschvorstellung von Dir. Ich habe mich, als vor ca. 1 
Jahr
hier in FG fast jede Straße mit diesem Unfug ausgerüstet wurde bei einem 
Polizisten erkundigt, seine Meinung entspricht dem was ich oben schrieb 
und die Linien sind auch nicht durchgezogen sondern "gestrichelt".
>
>> Der Radfahrer ist ja auch nicht gezwungen diese zu nutzen...
>
> Wenn das blaue Fahrradweg-Schild drauf prangt, ist er verpflichtet… Es
> handelt sich dann um einen Radweg. Diese Radfahrestreifen gibts hier mit
> un ohne.

Tut es i.A. nicht. Und Radfahrer die Radwege nicht nutzen weil sie deren 
Geschmack nicht entsprechen sehe ich täglich, dabei ist es ihnen auch 
völlig Wurscht ob sich hinter Ihnen eine Autoschlange bildet.
>
>> Tschulliung ich mache es vor Ampeln und Bahnübergängen Radfahrern
>> prinzipiell unmöglich "sich rechts noch vorbei zu quetschen"
>
> Ich weiß mir da durchaus zu helfen, wenn irgend so ein Möchtegernrambo
> den Schutzstrefen blockiert, damit man nicht vor kommt: ich überhol ihn
> eben links und stell mich dann einfach vor ihn. Zum Glück sind solche
> Galgenstricke hier zimlich selten geworden.

Ach was, ich mache dann schon Eindruck, verlaß Dich drauf.

[..]

> Haste mal wieder schlechte Laune? Gibt es eigentlich Zeiten, zu denen
> das anders ist?

Nein und ja.

1. bin ich aufs Auto angewiesen und 2. bist u.A. Du es hier, der über 
andere Verkehrsteilnehmer aus Sicht eines Radfahrers her ziehst. Warum 
wohl? Hast Du schlechte Laune?

Ich habe nur geschrieben warum ich Radfahrer am rechts vorbeifahren 
hindere: reiner Selbstschutz. Eine Wertung war das aber im selben Sinne 
wie Deine über Autofahrer, also ziehe Dir den Schuh bitte selbst an.

Gruß,

Holm

von Uhu U. (uhu)


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Robert L. schrieb:
> Wolfgang S. schrieb:
>> die maximal 50 km/h gelten innerorts zwar bei jedem Wetter, aber nicht
>> für alle Fahrzeuge, insbesondere nicht für Fahrräder.
>
> echt?

Einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer steht schon im Wege, dass 
es keine Tachometerpflicht für Fahrräder gibt.

Das entbindet den Radfahrer allerdings nicht von §1 StVO.

von Cyblord -. (cyblord)


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Uhu U. schrieb:
> Einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer steht schon im Wege, dass
> es keine Tachometerpflicht für Fahrräder gibt.

Eine Pflicht zur Sehkraft scheint es auch nicht zu geben. Ampeln 
scheinen nicht sichtbar zur Fahrradfahrer.

von Uhu U. (uhu)


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Holm T. schrieb:
> Das ist eine Wunschvorstellung von Dir.

Holm, auf der Ebene brauchen wir nicht zu diskutieren. Ich weiß ganz 
gut, was es hier für Schutzstreifen/Radwege gibt.

Tob deine miese Laune sonstwo aus…

von Holm T. (Gast)


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Uhu U. schrieb:
> Holm T. schrieb:
>> Das ist eine Wunschvorstellung von Dir.
>
> Holm, auf der Ebene brauchen wir nicht zu diskutieren. Ich weiß ganz
> gut, was es hier für Schutzstreifen/Radwege gibt.
>
> Tob deine miese Laune sonstwo aus…

Ich habe keine miese Laune, aber offenbar hast Du zu "Schutzstreifen" 
eine andere Auffassung als ich.
Ich meine die einfach auf die rechte Seite der Fahrbahn aufgebrachten 
Linien die einen Bereich für Radfahrer reservieren sollen, diese Linien 
sind nicht durchgezogen. Damit haben die vor ca. 1 Jahr die halbe Stadt 
beglückt.


https://verkehrslexikon.de/Texte/RadSchutzstreifen01.php
1
Der auch als Angebotsstreifen oder sogar als Suggestivstreifen bezeichnete Schutzstreifen für Radfahrer wurde 1977 bei Zeichen 340 (Leitlinie) in § 42 Abs. 6 Nr. 1 g StVO eingeführt:
2
3
    "Wird am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen für Radfahrer so markiert, dann dürfen andere Fahrzeug die Markierung bei Bedarf überfahren; eine Gefährdung von Radfahrern ist dabei auszuschließen. Der Schutzstreifen kann mit Fahrbahnmarkierungen (Sinnbild "Radfahrer§, § 39 Abs. 3) gekennzeichnet sein."

Was genau suggerierst Du das es Dir nicht gefällt?

Gruß,

Holm

von Robert L. (lrlr)


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also bei uns gibt es diese, in der Stadt, nachträglich am rechten 
Straßenrand angebrachten "Rad-streifen" (aber ohne blaue Rad-Weg-Tafel) 
auch:

nur symbolisch sind Fahrräder aufgemalt

die Straßenbreite wird dadurch nicht geändert, d.h. ein Auto hat bei 
Gegenverkehr gar keine Möglichkeit wo anders zu fahren,
es hat auch sonst für Fahrradfahrer keinen Vorteil (ganz im Gegenteil)
das ist nur für Bürgermeister(innen) die behaupten wool,  "was für die 
Radfaherer zu tun"

durchgängig sind die Linien auch, nur nicht lange, weil man sie nach ein 
paar Wochen kaum noch sieht..



Uhu U. schrieb:
> Einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer steht schon im Wege, dass
> es keine Tachometerpflicht für Fahrräder gibt.

wie du es schaffst, die Geschwindigkeit einzuhalten, bleibt ja dir 
überlassen..

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Uhu U. schrieb:
> Robert L. schrieb:
>> Wolfgang S. schrieb:
>>> die maximal 50 km/h gelten innerorts zwar bei jedem Wetter, aber nicht
>>> für alle Fahrzeuge, insbesondere nicht für Fahrräder.
>>
>> echt?
>
> Einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer steht schon im Wege, dass
> es keine Tachometerpflicht für Fahrräder gibt.

Interessant ist, dass die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen (50 
bzw. 100km/h) nicht für Radfahrer gelten, konkrete aber durchaus.

Das Tachoargument zieht da offenbar nicht: auch ohne Tacho sollte ein 
Radfahrer in der Lage sein, seine Geschwindigkeit zumindest grob 
einzuschätzen.

Üblicherweise ist das ja auch kein Problem.

> Das entbindet den Radfahrer allerdings nicht von §1 StVO.

Ja.

Jeder macht Fehler und ich war auch als Autofahrer schon mehrmals 
dankbar, dass andere für mich mit aufgepasst haben.

Es ist sehr schade, dass es in Holland zwischen Auto- und Radfahrern 
richtig gut funktioniert und hier in DE nur regionenabhängig.

Aber dort ist die Infrastruktur für Radler auch eine andere und eben 
auch jeder Autofahrer gleichzeitig Radfahrer, meist schon 
Minuten/Stunden später. Das fördert sicherlich die Rücksichtnahme.

von Uhu U. (uhu)


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Cyblord -. schrieb:
> Eine Pflicht zur Sehkraft scheint es auch nicht zu geben.

Das mag beim Jungvolk durchaus so sein. Wenn die Kerle aber mal 
ordentlich auf die Schnauze geflogen sind, legt sich das i.A. Blinden 
Radfahrern bin ich allerdings noch nicht begegnet.

> Ampeln scheinen nicht sichtbar zur Fahrradfahrer.

Sagen wir so: es gibt welche, die die Farben und oben/unten verwechseln, 
wobei die Fähigkeit, Farben korrekt zu erkennen vom Verkehrsaufkommen 
abhängt. Das ist aber eine winzige Minderheit (die natürlich auffällt).

Bei Radfahrern regen mich andere Sachen auf:

* Auf dem Radweg ist es nur sehr schwer vorhersagbar, in welche Richtung
  ausgewichen wird, wenn man überholen will.
* Gruppen ab 2 Radfahrern sind unberechenbar, vor allem, wenn es sich um
  Frauen handelt; und das sogar, wenn sie einem entgegen kommen. (Das
  gilt für Fußgänger genauso.)
* Radfahrer, die sich die hellste Lampe am Markt anschaffen müssen, aber
  zu dämlich sind, das Ding so einzustellen, dass der Gegenverkehr nicht
  geblendet wird.

von Uhu U. (uhu)


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Chris D. schrieb:
> Es ist sehr schade, dass es in Holland zwischen Auto- und Radfahrern
> richtig gut funktioniert und hier in DE nur regionenabhängig.

Hier wurde die Infrastruktur für Radfahrer in den vergangenen 15 Jahren 
auf einen halbwegs akzeptablen Stand gebracht - für meine Begriffe haben 
sie es sogar an manchen Stellen etwas übertrieben.

Der Effekt ist jedenfalls, dass  die Autofahrer gegenüber Radfahrern 
deutlich rücksichtsvoller geworden sind, zuweilen auch das übertrieben: 
man erhält z.B. bei rechts vor links per Handzeichen Vorfahrt eingeräumt 
nachdem man schon steht - das ist gut gemeint, aber sinnlos.

Man kann aber einen deutlichen Unterschied zwischen Einheimischen und 
Fahrern aus dem Umland feststellen: letztere wissen z.T. offenbar nicht 
einmal, was ein Radweg ist und bei doppelten Haltelinien sind sie dann 
schon völlig überfordert.

> Aber dort ist die Infrastruktur für Radler auch eine andere und eben
> auch jeder Autofahrer gleichzeitig Radfahrer, meist schon
> Minuten/Stunden später. Das fördert sicherlich die Rücksichtnahme.

Ich vermute mal, dass die übertriebene Rücksichtnahme von Autofahrern 
kommt, die noch nichtmal Gelegenheitsradler sind.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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da man in Städten mit "alle-paar-Meter-'ne-Ampel"
eh kaum schneller als 20Kmh im Durchschnitt ist,
könnte man in Städten das Tempolimit auf ebendiese 20Kmh
reduzieren und die Radfahrer sind genauso schnell.
Man kann dann auf Ampeln verzichten und die Aufmerksamkeit ist da.

von Uhu U. (uhu)


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Robert L. schrieb:
> Uhu U. schrieb:
>> Einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer steht schon im Wege, dass
>> es keine Tachometerpflicht für Fahrräder gibt.
>
> wie du es schaffst, die Geschwindigkeit einzuhalten, bleibt ja dir
> überlassen..

Selbst für geübte Radfahrer ist es nicht leicht, die Geschwindigkeit so 
zu überschreiten, dass es jutiziabel wird. Und bergrunter wird halt sehr 
schnell sehr gefährlich.

Gegen potentielle Selbstmörder ist aber sowieso kein Kraut gewachsen…

von Holm T. (Gast)


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● J-A V. schrieb:
> da man in Städten mit "alle-paar-Meter-'ne-Ampel"
> eh kaum schneller als 20Kmh im Durchschnitt ist,
> könnte man in Städten das Tempolimit auf ebendiese 20Kmh
> reduzieren und die Radfahrer sind genauso schnell.
> Man kann dann auf Ampeln verzichten und die Aufmerksamkeit ist da.

Du weißt schon das Autos um die 50km/h am effizientesten arbeiten und 
durch Geschwindigkeitsbegrenzung die Umweltbelastung stark ansteigt?

Gruß,

Holm

von Rainer S. (enevile) Benutzerseite


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Robert L. schrieb:
> sollte jeder Autofahrer mal machen, mit dem Rad durch die Stadt..
> (und es sollte auch jeder mal mit einem LKW fahre, aber das ist jetzt
> ein anderes Thema..)

Ist wirklich so! Als ich das erste mal mit dem Rad zur Arbeit fahren 
konnte aufgrund der Entfernung hatte ich richtige Angst wie fast alle 
Autos gefühlt ohne Abstand an mir vorbei rasen, seitdem fahre ich 
nurnoch Umwege mit dem Rad.

Ron schrieb:
> https://interaktiv.tagesspiegel.de/ra
56% aller Überholvorgänge unter 150cm. Wäre jeder zweite.
18% aller Überholvorgänge unter 100cm. Wäre ca. jeder Fünfte!

Furchtbar wie Eile wichtiger ist als Sicherheit.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Holm T. schrieb:
> Du weißt schon das Autos um die 50km/h am effizientesten arbeiten und
> durch Geschwindigkeitsbegrenzung die Umweltbelastung stark ansteigt?

die Umwelt ist doch egal, das merkt man an allen ecken und enden.

von Rainer S. (enevile) Benutzerseite


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Ron schrieb:
> https://interaktiv.tagesspiegel.de/radmesser/kapitel7.html

Da fällt mir gerade ein. Es wird von Mitte des Rad bis zum Autorand 
gemessen.
Und nicht vom Rand zu Rand(siehe Grafik,Bild 12)

von Robert L. (lrlr)


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laut 
https://www.zeit.de/mobilitaet/2016-02/ueberholen-fahrrad-autofahrer-verkehrsrecht

so klar geregelt, wie hier einige tun, ist das wohl nicht.

die 1,5m kommen aus Gerichtsurteilen

die Messmethode obliegt dann wohl auch dem Richter

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Robert L. schrieb:
> laut
> 
https://www.zeit.de/mobilitaet/2016-02/ueberholen-fahrrad-autofahrer-verkehrsrecht
>
> so klar geregelt, wie hier einige tun, ist das wohl nicht.
>
> die 1,5m kommen aus Gerichtsurteilen

Und nachfolgende Urteile beziehen sich eben sehr  oft auf solche 
vorausgehenden "Referenzurteile". Das ist in der Rechtsprechung immer 
so.

Im Artikel sind allerdings auch noch deutlich größere Abstände erwähnt 
worden, bspw. bei Radfahrern, die links abbiegen möchten, sogar 2,80m.

> die Messmethode obliegt dann wohl auch dem Richter

Da es dazu schon einige Urteile gibt, wird dieser sich darauf beziehen.

Generell gilt aber bei zu geringem Abstand:
"Kommt es deshalb zu einem Unfall, haftet der Kfz-Halter alleine".

: Bearbeitet durch Moderator
von Cyblord -. (cyblord)


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Chris D. schrieb:
> Und nachfolgende Urteile beziehen sich eben sehr  oft auf solche
> vorausgehenden "Referenzurteile". Das ist in der Rechtsprechung immer
> so.

Im angelsächischen Rechtssystem (Common Law) ist das vielleicht "immer 
so". In unserem "Civil Law" sicher nicht.

Präzendenzfälle gibts in UK und USA. Nicht bei uns.

Bei uns kannst du bei 3 Richtern 3 verschiedene Urteile im praktisch 
gleichen Sachverhalt haben. Und es gibt quasi keine Urteile die sich auf 
ähnliche Urtile in anderer Sache stützen in der Begründung.

Ausnahmen bilden hier nur Urteile des BGH dessen Rechtsaufassung von 
allen anderen Gerichten übernommen werden muss.

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Cyblord -. schrieb:
> Präzendenzfälle gibts in UK und USA. Nicht bei uns.

Woher weißt du das?

Im Deutschen gibt es den Begriff "Grundsatzurteil". Solche Urteile 
stammen in aller Regel vom Bundesgerichtshof oder einem 
Oberlandesgericht. Sie präzisieren, wie Rechtsvorschriften auszulegen 
sind.

Es muss sich zwar kein Richter daran halten, aber er produziert mit 
einem konträren Urteil einen Revisionsgrund. Das Revisionsgericht 
überprüft dann das Urteil und kassiert es, wenn die Abweichung von der 
herrschenden Rechtsmeinung nicht gut begründet ist.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Uhu U. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Präzendenzfälle gibts in UK und USA. Nicht bei uns.
>
> Woher weißt du das?

Nennt sich Bildung. Probier mal.

>
> Im Deutschen gibt es den Begriff "Grundsatzurteil". Solche Urteile
> stammen in aller Regel vom Bundesgerichtshof oder einem
> Oberlandesgericht. Sie präzisieren, wie Rechtsvorschriften auszulegen
> sind.

BGH hatte ich oben schon erwähnt. Das sind aber keine Präzedenzfälle 
sonder eben explizite Rechtaufassungen spezieller Gerichte.

Präzedenzfälle sind beliebige einfache Urteile die bei allen weiteren 
Urteilen herangezogen werden können.

> Es muss sich zwar kein Richter daran halten,
Bei BGH Urteilen muss er eigentlich schon.

> aber er produziert mit
> einem konträren Urteil einen Revisionsgrund. Das Revisionsgericht
> überprüft dann das Urteil und kassiert es, wenn die Abweichung von der
> herrschenden Rechtsmeinung nicht gut begründet ist.

Da gehts aber eben nur um gesetzte Rechtaufassungen durch den BGH. Nicht 
um X-beliebige Urteile anderer Gerichte.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:

> Ausnahmen bilden hier nur Urteile des BGH dessen Rechtsaufassung von
> allen anderen Gerichten übernommen werden muss.

Jein.
Es gibt in der Revision die Zurückverweisung zur Neuentscheidung unter 
Berücksichtigung der Rechtsauffassung des BGH.
Das ist aber dann nicht allgemeinverbindlich.

Ob "Berücksichtigung" zwangsläufig auch Anwendung bedeutet, ist die 
nächste Frage ...

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:
> Jein.

Du hast in so weit recht dass ein Gericht auch BGH Entscheidungen nicht 
berücksichtigen MUSS.
Faktisch folgen die Fachgerichte aber grundsätzlich der BGH 
Rechtsaufassung. Nicht nur im konkreten Revisionsfall.

Nur hat das alles nichts mit Präzedenzfällen zu tun. So was gibts bei 
uns immer noch nicht.

von Wolfgang S. (ws01)


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Uhu U. schrieb:
> Robert L. schrieb:
>> Wolfgang S. schrieb:
>>> die maximal 50 km/h gelten innerorts zwar bei jedem Wetter, aber nicht
>>> für alle Fahrzeuge, insbesondere nicht für Fahrräder.
>>
>> echt?
>
> Einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer steht schon im Wege, dass
> es keine Tachometerpflicht für Fahrräder gibt.

Nein. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind einzuhalten. Anders als das 
pauschale innerörtliche Limit gelten explizit ausgeschilderte 50 km/h 
lt. deutscher StVO auch für Radfahrer.  Wer es nicht genau genug 
abschätzen kann und keinen Tacho hat, muß halt ausreichend viel 
langsamer fahren, um sicher unter dem Limit zu bleiben.

>
> Das entbindet den Radfahrer allerdings nicht von §1 StVO.

Natürlich nicht. Wobei der nicht konditionale Teil von § 1 (2) mit dem 
Fahrrad - excuse the pun - leichter einzuhalten ist als mit einem Kfz.

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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Wolfgang S. schrieb:
> die maximal 50 km/h gelten innerorts zwar bei jedem Wetter, aber nicht
> für alle Fahrzeuge, insbesondere nicht für Fahrräder.


Wolfgang S. schrieb:
> Nein. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind einzuhalten. Anders als das
> pauschale innerörtliche Limit gelten explizit ausgeschilderte 50 km/h
> lt. deutscher StVO auch für Radfahrer.


Respekt, eine 180°-Wendung in 48h. Hast du dazugelernt oder einfach nur 
den Überblick über dein Geschreibe verloren?

von Wolfgang S. (ws01)


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● J-A V. schrieb:
> da man in Städten mit "alle-paar-Meter-'ne-Ampel"
> eh kaum schneller als 20Kmh im Durchschnitt ist,
> könnte man in Städten das Tempolimit auf ebendiese 20Kmh
> reduzieren und die Radfahrer sind genauso schnell.

Torkelradler auf dem Weg in die Kneipe oder bei langsamen Spazierfahrten 
vielleicht.

Ich bin jahrzehntelang mit dem Rad zur Arbeit gefahren, 25 km Roundtrip 
und ungefähr 200 Höhenmeter über alles. Im Sommer mit dem Rennrad habe 
ich da gelegentlich einen Schnitt von 25 km/h geschafft, trotz 
Verkehrsgewühl*).  Um dies zu erreichen, muß man allerdings die freien 
Stücke eher mit ca 35 km/h fahren können.

> Man kann dann auf Ampeln verzichten und die Aufmerksamkeit ist da.

Man könnte auch einfach darauf verzichten, den Radverkehr von den 
Fahrbahnen und auf Schmutzstreifen, Fußwege oder in Radwege umgetaufte 
Fußwege zu verdrängen.


*) Und um den hier vorhersehbaren Einwand vorwegzunehmen, auf der 
Fahrbahn, ohne Rotlichtverstöße oder andere vermeitliche 
Beschleunigungsmaßnahmen.

von Uhu U. (uhu)


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Wolfgang S. schrieb:
> Um dies zu erreichen, muß man allerdings die freien
> Stücke eher mit ca 35 km/h fahren können.

> Und um den hier vorhersehbaren Einwand vorwegzunehmen, auf der
> Fahrbahn, ohne Rotlichtverstöße oder andere vermeitliche
> Beschleunigungsmaßnahmen.

Boa, bist du ein toller Hirsch…

: Bearbeitet durch User
von Wolfgang S. (ws01)


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Cyblord -. schrieb:
> Uhu U. schrieb:
>> Einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer steht schon im Wege, dass
>> es keine Tachometerpflicht für Fahrräder gibt.
>
> Eine Pflicht zur Sehkraft scheint es auch nicht zu geben. Ampeln
> scheinen nicht sichtbar zur Fahrradfahrer.

Tatsächlich ist wissenschaftlich belegt, daß Radfahrer bezüglich ihrer 
Regelverstöße nicht schlechter dastehen als Autofahrer, die BASt hat 
dazu mal eine Studio gemacht. Unterschiede gibt es aber an zwei Stellen: 
die Verstöße sind andere und die Folgen der Verstöße von Radfahrern sind 
weit weniger gravierend.

Dass der Stammtischspruch tortzdem so verbreitet ist, hat einige recht 
interessante Ursachen.

Generell ist zu bemerken, daß Gruppen von Verkehrsteilnehmer dazu 
tendieren, ihre eigenen Verstöße zu übersehen und bei anderen Gruppen 
Verstöße zu sehen, die gar keine sind.  Auch bei Radfahrern gibt es das, 
jedoch ist das Gruppendenken bei Autofahrern ausgeprägter.

Interessanter sind aber zwei Gründe für einen Bias in der Wahrnehmung, 
die weniger psychologischer als technischer Natur sind.

Grund 1 hat, natürlich, etwas mit Radwegen zu tun, genauer gesagt, mit 
separat beampelten Radwegen. Die kleinen Schildchen an Ampelpfosten, die 
Fußgänger auffordern, weiterzugehen, auch wenn Rot aufleuchtet, müsste 
eigentlich jeder kennen und wissen, daß Fußgängerampeln - und viele 
Radfahrerampeln - anteilig viel länger Rot zeigen als Fahrbahn und 
manchmal nur kurzzeitig einem wartenden Pulk zum Losfahren oder 
Loslaufen Grün geben. Trotzdem ist folgendes Szenario leider eher die 
Regel als die Ausnahme: Autofahrer überfährt beim Abbiegen nach links 
fast einen Radfahrer auf dem linken, benutzungspflichtigen Radweg, 
nachdem er oder sie gesehen hat, daß die Fußgängerampel rot zeigt, oder 
schaut nachher auf diese Ampel, sieht Rot und sieht das Vorurteil 
bestätigt: "die fahren doch immer bei Rot". Dito beim Rechtsabbiegen.

Grund 2 besteht darin, daß Radfahrer viel mehr Gelegenheit für 
Rotlichtverstöße haben als Autofahrer. Von zehn Autos, die 
hintereinander an einer Ampel warten und bei der Phase durchkommen, kann 
immer nur einer einen Rotlichtverstoß begehen, der überwiegende Teil 
fährt gewissermaßen ganz unfreiwillig bei Grün. Radfahrer brauchen nicht 
so viel Platz und können sich auf der Fläche, die ein Pkw belegt, zu 
mehreren neben und auch hintereinander aufstellen.  Besonders reizvoll - 
oder, angesichts der i.d.R. benachteiligenden Ampelphasen ärgerlich - 
ist das auf Sonderwegen, siehe oben.  Aber auch auf der Fahrbahn stellen 
sich Radfahrer an Ampeln, Aufstellstreifen hin oder her, oft 
nebeneinander auf, wobei dann die antrittsstärksten zuerst aus dem 
Kreuzungsbereich verschwinden. Gelegenheit für einen Rotlichtverstoß 
haben jedoch alle.

Nimmt man also vergleichbare Regeleinhaltung und sogar eine etwas 
größere Frustrationstoleranz an, so ergeben sich trotzdem bei mehr 
Gelegenheit auch mehr Verstöße.

N.B. es gibt das komplementäre, moralisierende Argument, Radfahrer 
würden Tempolimits doch nur deswegen einhalten, weil sie gar nicht 
anders können.

Stimmt!  Sie tun es zwar manchmal auch, weil es überwiegend um ihre 
eigene Haut geht, weil sie ihre eigene Kraft einsetzen und damit 
haushalten, statt fossile Treibstoffe zu verschwenden, aber wenn's nur 
darum geht, was statistisch, unter dem Strich, rauskommt, stimmt es: 
meist fehlt die Gelegenheit.   Und, ist das etwas Schlechtes?  Ist es 
schlecht, wenn rücksichtsvolles Verhalten auch rational begründbar ist?

von Holm T. (Gast)


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Wolfgang S. schrieb:
[..]
Käse.

Gruß,

Holm

von Percy N. (vox_bovi)


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Kara B. schrieb:
> Wolfgang S. schrieb:
>> die maximal 50 km/h gelten innerorts zwar bei jedem Wetter, aber nicht
>> für alle Fahrzeuge, insbesondere nicht für Fahrräder.
>
>
> Wolfgang S. schrieb:
>> Nein. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind einzuhalten. Anders als das
>> pauschale innerörtliche Limit gelten explizit ausgeschilderte 50 km/h
>> lt. deutscher StVO auch für Radfahrer.
>
>
> Respekt, eine 180°-Wendung in 48h. Hast du dazugelernt oder einfach nur
> den Überblick über dein Geschreibe verloren?

Respekt!
Du hast es tatsächlich geschafft, nicht zu kapieren, was Wolfgang 
meinte.

Weiter so!

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Jein.
>
> Du hast in so weit recht dass ein Gericht auch BGH Entscheidungen nicht
> berücksichtigen MUSS.
> Faktisch folgen die Fachgerichte aber grundsätzlich der BGH
> Rechtsaufassung. Nicht nur im konkreten Revisionsfall.
>
> Nur hat das alles nichts mit Präzedenzfällen zu tun. So was gibts bei
> uns immer noch nicht.

Wozu auch? So etwas ist doch nur in einem kasuistischen Rechtssystem 
sinnvoll.

Aber hier waren vermutlich ohnehin keine Präzedenzfälle gemeint, sondern 
eher leading cases.

Auffällig ist immerhin Folgendes: Es hat den Anschein, als sollte man 
sich besser nicht in den OLG-Bezirken Hamm oder Celle aufhalten. Die 
Kriminalität, insbesondere im Straßenverkehr, scheint dort besonders 
verbreitet zu sein.

von Percy N. (vox_bovi)


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Derzeit ist in Bremen angeblich vorgesehen, bestimmte 
kopfsteingespflasterte  Straßen mit einem Radweg zu versehen.

Dieser soll zwar ebenfalls gepflastert sein, aber griffiger und plan und 
eben, dazu relativ schmal. Und damit alle etwas davon haben: schön in 
der Mitte der Fahrbahn!

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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japp...
so tickt Deutschland

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