Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigung verbergen bei Bewerbung?


von Trevor_ (Gast)


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Servus,

ich wurde gekündigt und muss mich nun nach etwas Neuem umsehen.

Wie würdet Ihr das machen?

1) In der letzten beruflichen Station schon das Endedatum hinschreiben?

oder

2) Das Endedatum offen lassen?

Wenn 1), dann denkt evtl. der Personaler, dass da etwas Faul ist und 
legt mich erst mal beiseite und ich habe schlechtere Chancen.

Könnte mir 2) als Lüge ausgelegt werden?

Angenommen ich werde eingeladen und verhandle dann einen Anfang für in 
drei Monaten, da sie ja von einer Kündigungsfrist ausgehen... wie soll 
ich mich da verhalten?

Einfach sagen, dass ich bereits arbeitslos bin oder einfach das Spiel 
mitspielen und sagen, dass ich noch drei Monate arbeiten muss.

Es wäre schön, wenn Ihr mir Tipps geben könntet, wie ich am besten 
agieren sollte. Also was in den Lebenslauf schreiben und wie 
kommunizieren.

Ich tendiere dazu es ehlich anzugehen und es bereits in den Lebenslauf 
zu schreiben und dann halt schlechtere Chancen zu haben.


Trevor_

von Qwertz (Gast)


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Trevor_ schrieb:
> Ich tendiere dazu es ehlich anzugehen und es bereits in den Lebenslauf
> zu schreiben und dann halt schlechtere Chancen zu haben.

Ehrlich währt am Längsten. Daumen hoch.

Beitrag #6058309 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6058312 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6058313 wurde von einem Moderator gelöscht.
von t=$ (Gast)


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Trevor_ schrieb:

> Ich tendiere dazu es ehlich anzugehen und es bereits in den Lebenslauf
> zu schreiben und dann halt schlechtere Chancen zu haben.


Schmarrn deluxe. Das hat nichts mit ehlich oder unehlich zu tun und 
senkt auch nicht deine Chancen. Es ist ganz normal das ein 
Arbeitsverhältniss endet und das man sich deswegen nach was Neuen 
umschaut.

Wichtig ist das du eine vernünftige Antwort hinkriegst auf die Frage 
warum das vorige Arbeitsverhältniss endete. "aus betrieblichen Gründen" 
ist völlig OK, Du kannst ja auch dem Personaler die Telefonnummer vom 
Ex-chef geben, wenn der Personaler sich für Details interessiert.

von Moderne Zeiten (Gast)


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Wende 2.0 schrieb im Beitrag #6058313:
> ich schrieb:
>> Wende 2.0 schrieb:
>>> Gekündigte Leute sortiere ich immer vorher aus. Das ist ein KO Kriterium
>>
>> Warum?
>
> Weil ich nur ungekündigte und nicht arbeitslose Leute einstelle. Warum?
> Wenn die Leistung stimmen würde, dann hätten sie doch einen Job

Quatsch. Wer selber kündigt ohne bereits einen neuen Arbeitsvertrag zu 
haben riskiert eine Sperre des Arbeitslosenendgeldes. Das kann teuer 
werden. Das wissen auch die Personaler.

von t=$ (Gast)


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Wende 2.0 schrieb im Beitrag #6058313:
> ich schrieb im Beitrag #6058312:
>> Wende 2.0 schrieb:
>>> Gekündigte Leute sortiere ich immer vorher aus. Das ist ein KO Kriterium
>>
>> Warum?
>
> Weil ich nur ungekündigte und nicht arbeitslose Leute einstelle. Warum?
> Wenn die Leistung stimmen würde, dann hätten sie doch einen Job

Schmarrn, es gibt halt befristete Jobs, Schwangerschaftsrückkehrer, 
fatale Geschäftsflauten, eigenkündigungen aus Überlebensinstinkt heraus 
...
Schätze "Leinstungsmangel" dürfte bei den Kündigungsgründen ganz weit 
hinten stehen, Du musst dir schon die Mühe machen selbst zu ergründen 
wie gut der Mann/Frau auf deine Stelle passt.

von t=$ (Gast)


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Moderne Zeiten schrieb:

> Quatsch. Wer selber kündigt ohne bereits einen neuen Arbeitsvertrag zu
> haben riskiert eine Sperre des Arbeitslosenendgeldes. Das kann teuer
> werden. Das wissen auch die Personaler.

Dieses Risiko ist kalkulier und beherrschbar. Wer deswegene seine 
Kündigung aufschiebt, hat sie nicht mehr alle:

https://t3n.de/news/ohne-plan-b-gekuendigt-erfahrungen-1225370/

Beitrag #6058326 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6058334 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Moderne Zeiten (Gast)


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t=$ schrieb:
> Moderne Zeiten schrieb:
>
>> Quatsch. Wer selber kündigt ohne bereits einen neuen Arbeitsvertrag zu
>> haben riskiert eine Sperre des Arbeitslosenendgeldes. Das kann teuer
>> werden. Das wissen auch die Personaler.
>
> Dieses Risiko ist kalkulier und beherrschbar. Wer deswegene seine
> Kündigung aufschiebt, hat sie nicht mehr alle:
>
> https://t3n.de/news/ohne-plan-b-gekuendigt-erfahrungen-1225370/

Bloß weil manche damit erfolgreich sind, heißt das noch lange nicht, 
dass es jedem so ergehen muss.

https://t3n.de/news/ohne-plan-b-gekuendigt-erfahrungen-1225370/

"Sieben Mal habe ich gekündigt. Jedes Mal, weil ich gehen wollte. Nicht, 
weil ich etwas Besseres hatte. Ich habe gekündigt, weil die Perspektive 
fehlte. Weil sich meine Aufgaben sehr veränderten und mich nicht mehr 
glücklich machten. Weil ich mich mal falsch entschieden habe, muss man 
auch ehrlich sagen. Und einmal, weil wir eine Weltreise machen wollten. 
Zeitraum: ungewiss. Die fehlende Planungssicherheit oder ein paar Monate 
arbeitslos zu sein, hat mich nie gestört. Ich bin gut in meinem Job, 
knie mich rein, hab Spaß, bin motiviert – warum sollte ich nichts Neues 
finden?"

Ja, warum wohl? Vielleicht weil du "zufällig" kurz nach der Kündigung 
krank wirst und dann eben nicht dem "ich kann alles jederzeit" Hype 
bedienen kannst, sondern im schlimmsten Fall sogar wegen längerer 
Ausfallzeit deine Wohnung verlieren kannst, weil du vorher keine 
Rücklagen gebildet hast (warum solltest du auch? Schließlich warst du ja 
immer die coolste Hippe, die jederzeit den bestbezahlten Job per 
Fingerschnipp an Land ziehen kann (oder so)).

Was glaubst du, wie viele derart von sich Eingenommenen schon damit mal 
kräftig im Leben auf die Fresse gefallen sind? Es soll ja auch nicht 
wenige geben, die lange Jahre tolle Selbstständige waren und im Alter 
dann nicht mal mehr die KK Beiträge aufbringen können bzw. dann an den 
Tafeln aufschlagen.

Aber macht ruhig. Jeder bezahlt irgend wann mal kräftig Lehrgeld in 
seinem leben. Es muss halt erst mal weh tun, bevor es Klick macht.

von G. L. (glt)


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Trevor_ schrieb:
> 1) In der letzten beruflichen Station schon das Endedatum hinschreiben?
> oder
> 2) Das Endedatum offen lassen?

Das Datum lässt Du im Schreiben noch offen - der Zeitpunkt ist ja noch 
nicht da.

Beim Vorstellungsgespräch wird man u.a. auch gefragt, warum, wann usw. - 
dort erklärst Du dich.

Ehrlich währt am längsten - und eine Firma, die damit ein Problem hat - 
bei der willst du nicht wirklich arbeiten.

Derzeit werden in vielen Firmen Jobs gestrichen - was sollen da 1000e 
Leute "schönreden"?

von Rudi Radlos (Gast)


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Trevor_ schrieb:
> wurde gekündigt

Es gibt viele Gründe dafür. Firma mit Drehtüreffekt? Manchmal mußte auch 
ein Stelle für einen "guten Freund" freigemacht werden? Stelle 
befristet? Ein altes Sprichwort sagt:"Wer bis zum Hals in der Scheiße 
steckt, sollte den Kopf nie hängen lassen!"

Fleißig bewerben und dort auch nachfragen verbessert die 
Erfolgsaussichten. Manchmal braucht ein Personaler einen schnell 
verfügbaren Mann? Nachfragen und nochmals nachfragen. Wer fragt führt. 
Beliebte Einstellungstermine sind 1.1. oder möglichst sofort wenn 
Aufträge drücken. Großfirmen brauchen oft etwas länger.

von t=$ (Gast)


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Moderne Zeiten schrieb:

> Aber macht ruhig. Jeder bezahlt irgend wann mal kräftig Lehrgeld in
> seinem leben. Es muss halt erst mal weh tun, bevor es Klick macht.

Nein, man kann auch vor dem Schaden klug sein. Und wenn nicht klug ist, 
dann wenigstens unvoreingekommen und sich nicht pauschal so ein 
paranoiden Angstscheiß wie "Das kann teuer werden. Das wissen auch die 
Personaler." einreden lassen.

Beitrag #6058774 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6058777 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6058783 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6058786 wurde von einem Moderator gelöscht.
von A. S. (Gast)


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Trevor_ schrieb:
> ) In der letzten beruflichen Station schon das Endedatum hinschreiben?

Ja. + Frühesten Termin, wo du anfangen kannst. Es gibt auch Firmen, 
denen der Spatz in der Hand mehr Wert ist, als die Taube.

In jedem Fall solltest Du eine gute Begründung haben, die sich auch mit 
dem endzeugnis decken wird.

Beitrag #6058800 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6058806 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Dr.Who (Gast)


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Wende 2.0 schrieb im Beitrag #6058774:
> Ich suche nur Leute mit makellosen Lebenslauf

Je nach Region suchst du dir heutzutage einen Wolf.

Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, dass einen Lebenslauf reguliert.
Das ist nur eine Wirtschaftskultur damit Personaler ihre Auslese
vereinfachen können. Das damit Angebot und Nachfrage in eine
Planwirtschaft korrumpiert, begreifen die wenigsten.

Man hat als Bewerber und später als Arbeitnehmer eine ganze
Menge Rechte. Z.B.:

Das Recht auf Menschenwürde (unantastbar),
das informelle Selbstbestimmungsrecht,
die freie Wahl des Arbeitgebers,
die freie Wahl des Arbeitsplatzes,
bei der Wahl der Tätigkeit hat man zumindest ein Wörtchen mit zu reden,
das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz,
die Datenschutzgrundverordnung,
den Bundesdatenschutz,
Kündigungsschutz,
Arbeitplatzschutzverordnung,
Schwarzarbeitsschutzgesetz,
usw.

Mit dem informellen Selbstbestimmungsrecht kann man in seinem
Lebenslauf rein schreiben, was man will und braucht auch nichts zu 
rechtfertigen. Das ist nur Werbung.
Wenn das dem Personaler nicht passt, dann herrscht hier wohl schon
mal Intoleranz und für solche Psychopathen will man sicher NICHT
arbeiten.
Da sucht man sich lieber einen Arbeitgeber mit einer Willkommenskultur,
die auf Respekt und Wertschätzung ausgerichtet ist, denn schließlich
ist man ein gefragter Wertschöpfer, weil der Markt leer ist.
Ansonsten kann der Arbeitgeber doch selbst weiter suchen und
da werden es immer mehr.

von t=$ (Gast)


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Dr.Who schrieb:

> Mit dem informellen Selbstbestimmungsrecht kann man in seinem
> Lebenslauf rein schreiben, was man will und braucht auch nichts zu
> rechtfertigen. Das ist nur Werbung.

Nein, auch beim Lebenslauf greift bei entsprechenden "Begleitumständen"
die Strafbewehrung durch das StGB bei Betrug (§263), Mißbrauch von 
Titeln (§132a) und Urkundenfälschung (§267).

Ein "informelles Selbszbestimmungsrecht" gibt es nicht, wahrscheinlich 
ist das "Recht auf Informationelle Selbstbestimmung" gemeint. Das regelt 
lediglich, das man Weglassen kann, was man will, aber nicht das man 
freie Hand beim Reinschreiben hätte.

Wobei der AG natürlich das Recht hat, Bewerber abzulehnen. Das wird 
häufig bei Personen in Anspruch genommen, bei denen das Verhalten auf 
eine psychosoziale Angsttörung wie krankhaftes Misstrauen hinweist.

Beitrag #6058953 wurde von einem Moderator gelöscht.
von F. F. (foldi)


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t=$ schrieb:
> das man Weglassen kann, was man will, aber nicht das man
> freie Hand beim Reinschreiben hätte.

Ob sich irgendwas strafrechtliches daraus ableiten lässt, glaube ich 
nicht, aber ich habe einmal ein Urteil gelesen, da wurde ein Mitarbeiter 
entlassen, obwohl er sich nichts zu Schulden kommen lies, weil er bei 
der Bewerbung falsche Angaben gemacht hat.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Trevor_ schrieb:
> 1) In der letzten beruflichen Station schon das Endedatum hinschreiben?
>
> 2) Das Endedatum offen lassen?

Als Personalentscheider geht man davon aus, dass im Falle einer 
fehlenden Information zum Beschäftigungsstatus der Mitarbeiter 
verschweigen will, dass er entweder schon arbeitslos ist oder das 
Arbeitsverhältnis (durch wen auch immer) gekündigt wurde. Ansonsten 
stünde in dem Bewerbungsschreiben explizit "in ungekündigter Stellung 
bei <Unternehmen>".

Also kannst Du auch gleich den Endzeitpunkt des bisherigen 
Arbeitsverhältnisses hinschreiben oder erwähnen, dass Du auch 
kurzfristig zur Verfügung stehst. Letzteres muss nicht nur nachteilig 
sein, wenn es nämlich darum geht, eine Stelle kurzfristig zu besetzen. 
Nicht alle Unternehmen sind nämlich behördenähnliche Unternehmen, deren 
Personalentscheidungen nur anhand von Planstellen usw. erfolgen, sondern 
nach tatsächlichem, akuten Bedarf.

Falls Du behaupten solltest, das alte Arbeitsverhältnis wäre 
ungekündigt, und  dies stellt sich als Unwahrheit heraus, fliegst Du bei 
dem neuen Arbeitgeber völlig zu recht sofort wieder raus. Spätestens 
dann, wenn der neue AG die Vorlage einer Bescheinigung des alten AG über 
einen restlichen Urlaubsanspruch verlangen sollte, fliegt das ganze auf.

von Wende 2.0 (Gast)


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Bei gekündigten Leuten kann ich so schön die Löhne drücken ?

von Ntldr -. (ntldr)


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Ich würde das offen lassen und im Lebenslauf "Seit 20XX" schreiben, da 
ich den Lebenslauf immer als Momentanaufnahme ansehe. Da das 
Arbeitsverhältnis mit Stand heute nicht beendet ist, bist du beim AG 
auch noch beschäftigt. Verheimlichen würde ich die Kündigung aber auch 
nicht, das kommt irgendwann eh raus und auch wenns dafür nicht umbedingt 
ne Kündigung gibt, bringt das dir die Aktion keinen guten Willen ein. 
Indirekt würde ich das ganze beim frühstmöglichen Startdatum erwähnen. 
So lässt du nämlich erstmal offen, von wem die Kündigung ausgeht.

Sobald du erstmal im Vorstellungsgespräch sitzt hast du auch eher die 
Möglichkeit die Kündigungsumstände zu erläutern, wenn es zur Sprache 
kommt. Eine Betriebsbedingte Kündigung aufgrund von AG Insolvenz ist da 
dann z.B. weit weniger kritisch als eine aufgrund dauernder Krankheit 
(Risiko: Ist bei uns auch Krank) oder Leistungsmangel (Kündigungen 
explizit aus Leistungsmangel durchzubekommen ist fast unmöglich). Und 
wenn du schon im Vorstellungsgespräch bist, kannst du eben auch sonstig 
Punkten.

von A. S. (Gast)


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Ntldr -. schrieb:
> So lässt du nämlich erstmal offen, von wem die Kündigung ausgeht.

Ich weiss nicht. Offensichtliche Fragen nach Fakten sollte man auch 
beantworten. Das wäre wie kein Diplomzeugnis beilegen, damit offen 
bleibt, ob man das Studium abgeschlossen hat oder nicht.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Ntldr -. schrieb:
> Ich würde das offen lassen und im Lebenslauf "Seit 20XX" schreiben, da
> ich den Lebenslauf immer als Momentanaufnahme ansehe. Da das
> Arbeitsverhältnis mit Stand heute nicht beendet ist, bist du beim AG
> auch noch beschäftigt.

Deswegen schaut man auch auf die Formulierung "in ungekündigter 
Stellung" und nicht auf "derzeit noch tätig als".

von t=$ (Gast)


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F. F. schrieb:
> t=$ schrieb:
>> das man Weglassen kann, was man will, aber nicht das man
>> freie Hand beim Reinschreiben hätte.
>
> Ob sich irgendwas strafrechtliches daraus ableiten lässt, glaube ich
> nicht,

Zumindest bei (falschen) Medizinern ist der Staatsanwalt mit einer 
Anklage schnell dabei, bspw. Gert Uwe Postl ( 
https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Postel ). Bei gefälschten Titeln 
dürfte die Anklage-Rate auch recht hoch sein, das trifft auch schon beim 
(falschen) Abitur zu, prominentes Beispiel Petra Hinz 
(https://de.wikipedia.org/wiki/Petra_Hinz).

Bei arglistiger Täuschung wie Angabe geschönter Abschlussnoten lässt man 
wohl das StGB außen vor, schöpft aber das Arbeitsrecht mit 
Gehaltsrückzahlung und fristloser Kündigung voll aus:

https://www.spiegel.de/karriere/luegen-bei-der-bewerbung-das-droht-bei-lebenslauf-manipulation-a-1041634.html


Es drohen also drei Arten von Konsequenzen:
-Fristlose Kündigung
-Schadensersatzforderungen (Lohnrückzahlung)
-Strafrecht

Auch wenn das Risiko für alle drei unterschiedlich hoch sein mag, keine
wiegt IMHO die Vorteile der Lüge/Fälschung auf.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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A. S. schrieb:
> Ntldr -. schrieb:
>> So lässt du nämlich erstmal offen, von wem die Kündigung ausgeht.
>
> Ich weiss nicht. Offensichtliche Fragen nach Fakten sollte man auch
> beantworten. Das wäre wie kein Diplomzeugnis beilegen, damit offen
> bleibt, ob man das Studium abgeschlossen hat oder nicht.

Wenn man nicht explizit und natürlich wahrheitsgetreu schreibt: "... auf 
eigenen Wunsch gekündigt", geht derjenige eh davon aus, dass die 
Kündigung durch den alten AG ausgesprochen wurde. Spätestens dann, wenn 
man das endgültige Arbeitszeugnis vorlegen muss, steht dort entweder 
"auf eigenen Wunsch", "aus betriebsbedingten Gründen" oder "im 
gegenseitigen Einvernehmen". Letzteres bedeutet so viel wie "hochkant 
rausgeflogen". Und an der Schlussformel "Wir wünschen <x> beruflich und 
privat alles Gute" oder eben "Wir wünschen <x> privat alles Gute" 
erkennt man, ob es Streit auf Grund der Kündigung gegeben hat.

von Milo (Gast)


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Danach müsst ihr suchen:

"derzeit freigestellt, voraussichtlich ab xx.xx.xxxx mit xxx.xxx€ 
abgefunden."

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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t=$ schrieb:
> Bei arglistiger Täuschung wie Angabe geschönter Abschlussnoten lässt man
> wohl das StGB außen vor, schöpft aber das Arbeitsrecht mit
> Gehaltsrückzahlung und fristloser Kündigung voll aus:

Es geht dann ggf. sogar noch über eine fristlose Kündigung hinaus, d.h. 
es kann sogar festgestellt werden, dass auf Grund der arglistigen 
Täuschung gar kein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Und das kann sehr 
viel teurer werden, denn in solch einem Fall wird der Arbeitgeber auch 
die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und Krankenversicherung 
zurückfordern können. Wenn der vermeintliche Arbeitnehmer das nicht 
bezahlen will, wird der AG das entsprechende Gerichtsurteil ggf. bei der 
Rentenversicherung, Krankenversicherung und dem Finanzamt vorlegen und 
sich von denen die Beiträge bzw. Lohnsteuer zurückerstatten lassen. Und 
dann gibt es noch fette Strafanzeigen, weil derjenige ggf. über Jahre 
nicht seiner Krankenversicherungspflicht nachgekommen ist. Viel Spaß 
dabei.

von Ntldr -. (ntldr)


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Andreas S. schrieb:
> Ntldr -. schrieb:
>> Ich würde das offen lassen und im Lebenslauf "Seit 20XX" schreiben, da
>> ich den Lebenslauf immer als Momentanaufnahme ansehe. Da das
>> Arbeitsverhältnis mit Stand heute nicht beendet ist, bist du beim AG
>> auch noch beschäftigt.
>
> Deswegen schaut man auch auf die Formulierung "in ungekündigter
> Stellung" und nicht auf "derzeit noch tätig als".

Eine derartige Formulierung sehe ich in Bewerbungen nur äußerst selten, 
das zweite ist - unabhängig vom Kündigungsstatus - eher die übliche 
Variante. "in ungekündigter Stellung" kenne ich da eher für 
Bonuszahlungen des AGs.

Schreibst du ohne weiteres rein, dass du zum 31.01. gekündigt wurdest, 
lade ich dich tendenziell gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch ein. 
Schreibst du nur rein, dass du zum 01.02.2020 zur Verfügung stehst, 
erzeugt das jedenfalls bei mir (als derjenige der die fachliche Seite 
der Personalangelegenheiten übernimmt, nachdem HR mir die Volltrottel 
rausgefiltert hat) keinen direkt negativen Eindruck. Da gibt es genügend 
Leute deren befristete Verträge enden oder die eine kürzere 
AN-Kündigungsfrist (wie ich z.B.) festgelegt haben.

von t=$ (Gast)


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Ntldr -. schrieb:

> Schreibst du ohne weiteres rein, dass du zum 31.01. gekündigt wurdest,
> lade ich dich tendenziell gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch ein.
> Schreibst du nur rein, dass du zum 01.02.2020 zur Verfügung stehst,
> erzeugt das ... keinen direkt negativen Eindruck.

Widerspruch, Indiz für völlige Inkompetenz bei Personalfragen.

Bei dem mit der nahtlosen Kündigung, ist die lückenlose Berufserfahrung 
klar erkennbar, dagegen weist ein WischiWaschi - "Bin verfügbar ab" eher 
auf Ausbildungs-/Sabbatjahr/sonstigesIchSteheNichtimBerufsleben-Ende.

Praktisch gesehen, gibt es keinen Unterschied zwischen den 
Formulierungen. Alle deutungsversuche sind reine Kaffeesatzleserei, die 
man tunlichst unterlässt. Die Einladung zum Interview richtet sich nach 
dokumentierten Erfahrungen und Qualifikationen und nicht nach 
Worthülsenakrobatik. Es sei den man mag Worthülsenakrobaten, weil man 
selbst einer ist (ermangels anderer Talente).

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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t=$ schrieb:
> Die Einladung zum Interview richtet sich nach
> dokumentierten Erfahrungen und Qualifikationen und nicht nach
> Worthülsenakrobatik. Es sei den man mag Worthülsenakrobaten, weil man
> selbst einer ist (ermangels anderer Talente).

In größeren Unternehmen hat die Praktikantin in der Personalabteilung 
aber den Auftrag, die Bewerbungen nach rein formalen Kriterien 
vorzusortieren. Und hierzu gehören eine Positivliste mit Ausdrücken, die 
unbedingt in der Bewerbung auftauchen müssen, und eine Negativliste mit 
Merkmalen, die auf keinen Fall auftauchen dürfen. Bewerbungsunterlagen, 
die dort durchfallen, landen gar nicht erst in der jeweiligen 
Fachabteilung, auch wenn sich dort herausstellen sollte, dass der 
Traumkandidat dabei wäre. Dies trägt auch dazu bei, dass die 
Personalabteilungen mit Bewerbungen überhäuft werden, aber die 
Fachabteilungen trotzdem niemanden finden.

von Kunze (Gast)


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F. F. schrieb im Beitrag #6058953:
> Wende 2.0 schrieb:
> Ich suche nur Leute mit makellosen Lebenslauf
>
> Du bist der Schwätzer vor dem Herrn.
> Vermutlich bist du nur der Hoffeger in deiner Firma. Denn nur solche
> Schwachmaten schreiben so einen Scheiß, den du ja auch in anderen
> Beiträgen schreibst.

Vermutlich der Kloputzer. Wundere mich eh immer, an welcher Abortwand er 
seinen verzapften Mist gelesen hat!

von t=$ (Gast)


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Andreas S. schrieb:

> In größeren Unternehmen hat die Praktikantin in der Personalabteilung
> aber den Auftrag, die Bewerbungen nach rein formalen Kriterien
> vorzusortieren. Und hierzu gehören eine Positivliste mit Ausdrücken, die
> unbedingt in der Bewerbung auftauchen müssen, und eine Negativliste mit
> Merkmalen, die auf keinen Fall auftauchen dürfen.

Glaub ich nicht, das die Praktikantin in größeren Unternehmen die 
Anschreiben einzeln durchliest um bestimmte Worthülsen zu finden. Zumal 
viele Bewerbungen heutzutage alles aus Online-Formularen/Xing/linked.in 
automatisch abgreifen. Da wird lediglich das Feld "Frühester 
Einstellungstermin" ausgefüllt und gut ist. Ggf. das Feld "Derzeitiger 
Beschäftigungs-Status" und da steht im Fall 1 ("gekündigt zum") "Derzeit 
angestellt". Oder im Fall 2 ("verfügbar ab"): "Unbekannt".
Die klare Ansage bei (1) ist IMHO günstiger zu bewerten als das 
Rumgedruckse bei (2).

von Ntldr -. (ntldr)


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t=$ schrieb:
> Bei dem mit der nahtlosen Kündigung, ist die lückenlose Berufserfahrung
> klar erkennbar, dagegen weist ein WischiWaschi - "Bin verfügbar ab" eher
> auf Ausbildungs-/Sabbatjahr/sonstigesIchSteheNichtimBerufsleben-Ende.

Bei dem mit der angegebenen Kündigung stellt sich aber eben die Frage 
warum derjenige gekündigt wurde. Das kann die letztlich harmlose 
betriebsbedingte Kündigung aus Auftragsmangel, aber eben auch eine 
Kündigung wegen Übergriffen gegen Kollegen oder gar Kunden sein. Da 
meine Zeit für Bewerbungsgespräche auch begrenzt ist, würde ich eher 
dazu tendieren sojemanden eher nicht einzuladen. Stattdessen nehme ich 
also denjenigen, der dazu nichts gesagt hat. Im Zweifel kann der mich im 
Gespräch dann auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung noch 
überzeugen, wenn der Rest passt und ich davon überzeugt bin, dass es 
hier eher keine Probleme gibt.

> Die Einladung zum Interview richtet sich nach dokumentierten Erfahrungen und
> Qualifikationen und nicht nach Worthülsenakrobatik.

Und dann wundert man sich, warum man nur Kandidaten bekommt die nur auf 
dem Papier gut aussehen, aber letztlich entweder fachlich nichts können 
oder im Team völlig unbrauchbar sind. Ausnahmen davon gibt es natürlich, 
aber letztendlich ist die Arbeitsaufgabe nicht das präzise Verfassen von 
Bewerbungen. Und wirklich überprüfbar sind viele Lebensläufe sowieso 
nicht. Denn ob jemand wirklich vor 5 Jahren bei einem heute insolventen 
Unternehmen gearbeitet hat, kann mir niemand sagen, sofern ich nicht 
zufällig einen ehemaligen Kollegen kenne.

> Glaub ich nicht, das die Praktikantin in größeren Unternehmen die Anschreiben
> einzeln durchliest um bestimmte Worthülsen zu finden.

So ungefähr lief das hier leider. Und teils geht das dann völlig schief, 
weil die Personalabteilung bei einer Stelle in der auch mit C++14 
gearbeitet werden sollte auch alle rausfiltert, die nicht explizit C++14 
in der Bewerbung stehen haben, auch wenn C++11 oder gar C++17 erwähnt 
(und letzendlich auch tatsächlich beherrscht) wurde.

: Bearbeitet durch User
von Gähn. (Gast)


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Gähn. Der übliche Bullshit der Möchtegern-Einstellungs-Entscheider. Kein 
Einziger von Euch Flachköppern hat die Kompetenz, die er hier vorgibt.

von Msd (Gast)


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Wende 2.0 schrieb im Beitrag #6058313:
> Weil ich nur ungekündigte und nicht arbeitslose Leute einstelle. Warum?
> Wenn die Leistung stimmen würde, dann hätten sie doch einen Job

Mal wieder völlig verschobene Wertevorstellung.

Sagst du deinen Bewerben im Vorstellungsgespräch auch ganz offen das 
bereits MA gekündigt haben, weil sie die Zustände nicht mehr ertragen 
haben oder mit der mikrigen Bezahlung nicht mehr einverstanden waren? 
(mal abgesehen davon, dass du sowie keine nennenswerte 
Personalverantwortung hast).

Nein das ist natürlich was ganz anderes richtig?

Beide Seiten haben das Recht den AV zu kündigen. Und in den allermeisten 
Fällen haben bei einer Kündigung eine der beiden Seiten eine 
Unzufriedenheit hervorgerufen.

von Joachim B. (jar)


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F. F. schrieb:
> Ob sich irgendwas strafrechtliches daraus ableiten lässt, glaube ich
> nicht, aber ich habe einmal ein Urteil gelesen, da wurde ein Mitarbeiter
> entlassen, obwohl er sich nichts zu Schulden kommen lies, weil er bei
> der Bewerbung falsche Angaben gemacht hat.

Dr. Postel?
https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Postel

von F. F. (foldi)


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Ne, war harmlos. Auch der Schwindel war vergleichsweise harmlos.

von Joachim B. (jar)


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F. F. schrieb:
> Ne, war harmlos

dein Gekannter Schwindel oder Postels Schwindel?
bei letzterem, harmlos sicher nicht!

von Kastanie (Gast)


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Dr.Who schrieb:
> Man hat als Bewerber und später als Arbeitnehmer eine ganze
> Menge Rechte. Z.B.:
>
> Das Recht auf Menschenwürde (unantastbar),
> das informelle Selbstbestimmungsrecht,
> die freie Wahl des Arbeitgebers,
> die freie Wahl des Arbeitsplatzes,
> bei der Wahl der Tätigkeit hat man zumindest ein Wörtchen mit zu reden,
> das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz,
> die Datenschutzgrundverordnung,
> den Bundesdatenschutz,
> Kündigungsschutz,
> Arbeitplatzschutzverordnung,
> Schwarzarbeitsschutzgesetz,
> usw.
>
> Mit dem informellen Selbstbestimmungsrecht kann man in seinem
> Lebenslauf rein schreiben, was man will und braucht auch nichts zu
> rechtfertigen. Das ist nur Werbung.
> Wenn das dem Personaler nicht passt, dann herrscht hier wohl schon
> mal Intoleranz und für solche Psychopathen will man sicher NICHT
> arbeiten.

Michael, du bist echt die Krönung.
Das hast du so wohl auch bei jedem Vorstellungsgespräch (oder 
Vorstellungsmonolog) runtergeleiert und bist danach zufrieden nach Hause 
gekehrt mit dem Wissen: Denen habe ich es aber gezeigt.
Nur wer hier wirklich der Psychopath ist, liegt im Auge des Betrachters.

t=$ schrieb:
> Wobei der AG natürlich das Recht hat, Bewerber abzulehnen. Das wird
> häufig bei Personen in Anspruch genommen, bei denen das Verhalten auf
> eine psychosoziale Angsttörung wie krankhaftes Misstrauen hinweist.

Genau so ist es!

von Ottmahr Zittlau (Gast)


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Gähn. schrieb:
> Gähn. Der übliche Bullshit der
> Möchtegern-Einstellungs-Entscheider. Kein
> Einziger von Euch Flachköppern hat die Kompetenz, die er hier vorgibt.

+1

Beitrag #6059350 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Dr.Who (Gast)


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Gähn. schrieb:
> Gähn. Der übliche Bullshit der Möchtegern-Einstellungs-Entscheider. Kein
> Einziger von Euch Flachköppern hat die Kompetenz, die er hier vorgibt.

Wahre Worte gelassen ausgesprochen.

Ntldr -. schrieb:
> Bei dem mit der angegebenen Kündigung stellt sich aber eben die Frage
> warum derjenige gekündigt wurde.

Das geht prinzipiell keinen was an. Der Lebenslauf ist eigentlich
keine Pflicht, zumindest aus Bewerbersicht, sondern eine Präsentation
als Entscheidungshilfe. Gesetzlich ist das nicht geregelt.

Was das Problem mit dem Fälschen angeht, müssten dann wohl die obersten
Bundesarbeitsrichter dann wohl an den Pranger?
Die ständige Rechtsprechung lautet doch: Arbeitszeugnis verständig
wohlwollend verfassen und trotz Wahrheitspflicht ohne Vortäuschen
falscher Tatsachen dürfte das kaum zu realisieren sein.
Die Arbeitgeber wissen das, aber wenn die jemanden durchleuchten wollen,
auch wenn das verboten ist, hemmt das nicht, zum Telefon zu greifen und
eine Backgroundrecherche zu versuchen. Verleugnen wäre zwecklos,
denn Wolf bleibt Wolf, auch wenn er mal keinen Appetit auf Schafe hat.

t=$ schrieb:
> Es drohen also drei Arten von Konsequenzen:
> -Fristlose Kündigung
> -Schadensersatzforderungen (Lohnrückzahlung)
> -Strafrecht

Drei monatige Sperre vom AA-Amt wird wohl auch noch dazu kommen.
Wenn ein Schaden entstanden ist, muss der Geschädigte nachweisen,
das der Schaden nicht entstanden wäre, wenn die Daten wahr gewesen
wären. Dazu wäre ein ausführliches Gutachten nötig und das kann auch
mal ganz anders interpretiert werden. Die Arbeitgeber werden da wohl
eher selten den Rechtsweg gehen, sondern regeln das anders.

Wer sich das System trotzdem nicht gefallen lassen will, dem sei
empfohlen, sensible Daten (Zensuren, Firmennamen, Arbeitszeugnisse,
Alter) einfach aus der Bewerbung raus zu lassen oder zu überdecken.
Beim Alter gibts durch das AGG sowieso kein Auskunftsrecht, ansonsten
könnte es ja von Personalern missbraucht werden. Wenn man dan noch die
geschützte Weltanschauung in Anpruch nimmt, was bleibt noch dann?

Die Luft wird für diese Bande von Personalern sowieso immer dünner,
aber verleugnet wird schön weiter und nach Frischfleisch aus dem Ausland
wird weiter verlangt.

Andreas S. schrieb:
> Deswegen schaut man auch auf die Formulierung "in ungekündigter
> Stellung" und nicht auf "derzeit noch tätig als"

Dem kann man ja ausweichen, indem man erst mal verlangt ein Angebot
nebs Vertragsentwurf auf dem Tisch zu bekommen, dass man prüfen kann.
(Das ursprüngliche Stellenangebot ist nämlich keins).
Wozu muss da ein Personaler Planungsfreiheit und Verhältnisvorteile
zu Lasten vom Bewerber erhalten?
Personaler, die die Wünsche und Freiheiten von Bewerbern missachten,
wollen nämlich erfahrungsgemäß selbst Leute über den Tisch ziehen.
Bei denen liegen aber oft die Nerven so blank, dass schon kleinster
Widerstand zu einer Kurzschlussreaktion führt (selbst mehrfach erlebt).
Einige machen dann im ungünstigsten Fall irgendwann in ihrem Leben
selbst Schlagzeilen als Straftäter. Auch da habe ich einige von
beobachtet.

Grundsätzlich muss man den Informationshunger von Personalern(inkl.
Chefs) NICHT stillen. Das machen die meist umgekehrt auch nicht.

Man kann auch statt Lebenslauf (was auch einen unterwürfigen
Beigeschmack hat) eine andere Formulierung als Überschrift nehmen.
Z.B. fiele mir da "Beruflicher Werdegang" oder "Lebensleistung" ein.
Wer es Nostalgisch mag, kann es auch "Meine Chronik" nennen.
Auch eine Möglichkeit sich aus der Masse hervorzuheben.

Als der Spielfilm Django Unchained im Fernsehen gesendet wurde, gabs da
so eine Szene wo der Großgrundbesitzer (gespielt vom Leonardo deCaprio)
dem Käufer Dr.Schultz (gespielt von Christoph Waltz) für seine Sklavin 
(Frau von Django) entsprechende Papiere ausgestellt hat.
Analog dazu kommt mir das mit Arbeitszeugnis auch so vor. ;(

von Kastanie (Gast)


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Dr.Who schrieb:
> dass schon kleinster
> Widerstand zu einer Kurzschlussreaktion führt (selbst mehrfach erlebt).

Ich denke bei dir doch eher "immer elebt" oder?
Ansonsten müssten die Personaler doch tiefenstspannt auf Drogen gewesen 
sein?

von Ntldr -. (ntldr)


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Dr.Who schrieb:
> Das geht prinzipiell keinen was an. Der Lebenslauf ist eigentlich
> keine Pflicht, zumindest aus Bewerbersicht, sondern eine Präsentation
> als Entscheidungshilfe. Gesetzlich ist das nicht geregelt.

Natürlich geht mich der Kündigungsgrund eigentlich nichts an. 
Andererseits bringt mir ein Mitarbeiter der (im Extremfall) Kunden 
angreift auch nichts bzw. macht er mir nur mehr Arbeit, da ich dann 
wieder jemanden neues suchen muss.

> Was das Problem mit dem Fälschen angeht, müssten dann wohl die obersten
> Bundesarbeitsrichter dann wohl an den Pranger?
> Die ständige Rechtsprechung lautet doch: Arbeitszeugnis verständig
> wohlwollend verfassen und trotz Wahrheitspflicht ohne Vortäuschen
> falscher Tatsachen dürfte das kaum zu realisieren sein.
> Die Arbeitgeber wissen das, aber wenn die jemanden durchleuchten wollen,
> auch wenn das verboten ist, hemmt das nicht, zum Telefon zu greifen und
> eine Backgroundrecherche zu versuchen. Verleugnen wäre zwecklos,
> denn Wolf bleibt Wolf, auch wenn er mal keinen Appetit auf Schafe hat.

Der Inhalt von Arbeitszeugnissen wird hier schon lange nicht mehr 
erfasst. Dadurch dass alles wohlwollend verfasst werden muss hat sich 
diese typische "Geheimsprache" entwickelt. Blöd nur, dass sich da selbst 
Personaler und Chefs nicht mehr durchblicken und ein und das selbe 
Zeugnis für alles zwischen 1 und 3 gehalten wird. Von mir aus könnte man 
das auch komplett abschaffen.

Worauf ich mit der Aussage aber eher hinauswollte, waren die Stationen 
im Lebenslauf. Wenn du schreibst, du warst von 2005 bis 2013 bei der 
Müller GmbH in München angestellt und die Müller GmbH ist 2015 Pleite 
gegangen, kann ich nichts mehr verifizieren. Auch das Arbeitszeugnis 
nicht, da ich dann maximal den Namen des Ex-Chefs erhalte. Gibt es die 
Müller GmbH noch könnte ich diese in der Theorie kontaktieren, dadurch 
besteht für den lügenden Bewerber ein höheres Risiko erwischt zu werden.

von Personaler (Gast)


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Sinnvoll ist, das erste Angebot, egal wo, anzunehmen.

Dann kann man getrost schreiben: "z.Z. im ungekündigten 
Arbeitsverhältnis".

von HR Pro (Gast)


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Trevor_ schrieb:
> 2) Das Endedatum offen lassen?

Im Lebenslauf steht einfach "seit 06/2014   Entwicklungsingenieur 
Zeitmaschinen bei TimeTravel GmbH", wenn Du noch dort arbeitest, aber 
die Kündigung bereits ausgesprochen ist.

Beim Anschreiben ist es etwas subtiler: Wir haben nichts über die Gründe 
der Kündigung erfahren. Ganz allgemein sollte die Kündigung nicht im 
Anschreiben erwähnt werden, da - wie hier schon mehrfach zu hören war - 
dies die Position des Bewerbers schwächt und von den positiven 
Eigenschaften, die ansonsten im Anschreiben stehen, ablenkt. Man mag das 
kritisieren, aber Personaler sind auch nur Menschen.

Sollte die Kündigung betriebsbedingt (also nicht in der Person des 
Bewerbers begründet) sein, empfehle ich einen indirekten Bezug im 
letzten Absatz der Bewerbung, wo es um Gehaltsvorstellung und 
Eintrittstermin geht - sofern diese Angaben in der Ausschreibung 
gefordert wurden. Eine geschickte Formulierung wäre "Mein aktuelles 
Jahresgehalt beträgt 82000 Euro. Aufgrund der Insolvenz meiner Firma 
stehe ich zeitnah zur Verfügung; ein möglicher Eintrittstermin wäre der 
15. Dezember 2019" - hier wird klar, dass der Bewerber noch in Lohn und 
Brot steht, und ausserdem für seine Kündigung nicht verantwortlich ist.

Wichtig ist, nicht zu lügen. Schreibt der Bewerber obigen Satz 48 
Stunden vor seinem letzten Arbeitstag, hat er sich formal an diese Regel 
gehalten. Im Gespräch – und die Einladung dafür zu bekommen, ist der 
Sinn der Bewerbung – wird man dann mehr ins Detail gehen; der Personaler 
wird dem Bewerber diese Taktik nicht übelnehmen.

von Wende 2.0 (Gast)


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Ich mache immer eine gründliche Backgroundrecherche der Kandidaten. Wenn 
es sein muss, dann beauftrage ich sogar eine Detektei

von MilfHunter24 (Gast)


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Ich stelle Mitarbeitende ausschließlich aufgrund ihrer äußerlichen 
Qualitäten ein.

von Dr.Who (Gast)


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Wende 2.0 schrieb:
> Ich mache immer eine gründliche Backgroundrecherche der Kandidaten. Wenn
> es sein muss, dann beauftrage ich sogar eine Detektei

Das geht aber auch umgekehrt. Da kommen Jugendsünden schnell ans Licht.
Kollegen- und Kundengeschwätz über den eigenen Chef kann auch peinlich 
werden. ;D

HR Pro schrieb:
> Man mag das
> kritisieren, aber Personaler sind auch nur Menschen.

Für gewöhnlich halten die sich für Übermenschen.

von Kastanie (Gast)


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Dr.Who schrieb:
>> Man mag das
>> kritisieren, aber Personaler sind auch nur Menschen.
>
> Für gewöhnlich halten die sich für Übermenschen.

...sagt Michael S., der -in seiner Welt- Allwissende...

von Marx W. (Gast)


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Trevor_ schrieb:
> Servus,
>
> ich wurde gekündigt und muss mich nun nach etwas Neuem umsehen.
>
> Wie würdet Ihr das machen?
>
> 1) In der letzten beruflichen Station schon das Endedatum hinschreiben?
Nein!
> oder
>
> 2) Das Endedatum offen lassen?
Ja!

Es ist ja nicht entschieden, ob der jetzige AG die Kündigung 
zurückzieht.
Sowas hab ich auch schon erlebt!
Deshalb würde ich das so schrieben, das du halt aktuell für dies und das 
tätig bist und bei der Firma xyz angestellt bist.

Und wer glaubt CV`s sind auf .,_ genauestens einzuhalten. Der hat vom 
Arbeitsrecht keine Ahnung. Nur wenn die Anstellung auf die Stelle 
eindeutige Qualifikationen (Abschluß einschlägige Berufstätigkeit etc.) 
erfordert, dann hat der Schwindel u.U. Folgen die eine Kündigung 
rechtfertigen.

von t=$ (Gast)


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Marx W. schrieb:

> Und wer glaubt CV`s sind auf .,_ genauestens einzuhalten. Der hat vom
> Arbeitsrecht keine Ahnung. Nur wenn die Anstellung auf die Stelle
> eindeutige Qualifikationen (Abschluß einschlägige Berufstätigkeit etc.)
> erfordert, dann hat der Schwindel u.U. Folgen die eine Kündigung
> rechtfertigen.
Nun, für jede Stelle ist eine entsprechende Qualifikation erforderlich, 
auch
der Regaleinräumer muß über die passende Gesundheit  verfügen. Und 
selbst wenn es um eine irrelevante Quali geht, bspw. ein erlogenen 
Doktor in Geschichte für eine Stelle als Formularabstempler, kann der AG 
beim Auffliegen des Schwindels wegen "Vertrauensverlust" und 
"Rufschädigung" das Jobkatapult schaft schalten. Auch noch nach Jahren 
Betriebszugehörigkeit.

 Und das ist noch glipflich, manche Alte Herren mögen es überhaupt nicht 
verarscht zu werden und würden am liebsten den Adjutanten mit der 
Vorladung zum Pistolenduell losschicken ;-)

von Gähn. (Gast)


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Gähn. Was labern die Flachköpper hier wieder für eine Scheisse. Na ja, 
wo sollten sie es auch anders lernen, wenn sie in der Warteschlange im 
Jobcenter stehen?
Wer in aller Welt, der sein Hirn zwischen den Ohren trägt statt zwischen 
den Oberschenkeln, schreibt Bewerbungen an eine Personalabteilung? Als 
erstes telefoniert man mit seinem potentiellen Fachvorgesetzten, weil 
dessen Kostenstelle wird belastet und der hat deshalb ein Interesse, den 
Richtigen zu finden. Mit dem klärt man alles Fachliche ab, und wenn man 
sich geeinigt hat, dann schreibt man ihm eine Bewerbung. Die kann er 
dann ja gerne an die Personalabteilung weiterleiten, dass sie schon mal 
eine Personalnummer anlegt und die Stellenanzeige löscht. Ob man in 
gekündigter oder ungekündigter oder was auch immer Anstellung ist, geht 
dem am Arsch vorbei.

von Dr.Who (Gast)


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t=$ schrieb:
> Und das ist noch glipflich, manche Alte Herren mögen es überhaupt nicht
> verarscht zu werden und würden am liebsten den Adjutanten mit der
> Vorladung zum Pistolenduell losschicken ;-)

Das hat mit dem Alter wenig zu tun. Der asoziale Besitzstandsgedanke
dieser Leute ist das Problem. Für sie selbst gelten instinktiv keine
Regeln, schon gar nicht an die man sich Marktbereinigt anpassen müsste.
Für Beschäftigte schon, weil die ja keine Besitzrechte am Unternehmen
haben. Die Arbeitskraft hat ja keinen dauerhaften Bestand und wird
als volatil betrachtet, welche somit wenig wert ist.
Da ist das Geld wieder mal der Grund für den schlechten
Charakter der Arbeitgeber. Der Massa-/Sklaven-Gedanke sitzt da immer
noch tief und Angebot und Nachfrage ist diesen Leuten auch sch...egal
wenn dieses Verhältnis für sie nachteilig ist.
Ändern wird sich das in der Gesellschaft nie.
Zumindest ist dieses Problem mit ein Grund für das Altersarmutproblem.

von Dr.Who (Gast)


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Gähn. schrieb:
> Ob man in
> gekündigter oder ungekündigter oder was auch immer Anstellung ist, geht
> dem am Arsch vorbei.

Richtig wäre:...hat dem Personaler am Arsch vorbei zu gehen.

Wenn man in einigen Stellenbeschreibungen liest:
VOLLSTÄNDIGE BEWERBUNGSUNTERLAGEN BITTE, dürfte man wohl
mal wieder so einen Vollpfosten gefunden haben.
Was aber vollständig sein soll, wissen die wohl selbst nicht.
Bei einem fetten Arbeitsmarkt spielt das wohl keine Rolle,
aber was ist, wenn das nur noch eine Illusion ist?
Selbst die großen Freisetzungen, von denen man in den Medien hört,
spülen wegen Sozialplänen nicht die Massen an Fachleuten auf dem 
Arbeitsmarkt. Einige wollen es nicht begreifen und machen munter
so weiter. Der Arbeitsmarkt wird dann immer kaputter. Ist dann kein
Wunder wenn die Leute schon mit 63 in Rente gehen. Da fehlt einfach
die Wertschätzung für die erbrachte Wertschöpfung.

von Gähn. (Gast)


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Hast Du einen Personalerkomplex oder bist Du echt nur zu blöd zum Lesen? 
Mich interessiert der Personaler einen Scheissdreck, weil der keine 
Entscheidung trifft, wer eingestellt wird oder nicht.

von Dr.Who (Gast)


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Gähn. schrieb:
> weil der keine
> Entscheidung trifft, wer eingestellt wird oder nicht.

Tut er schon, wenn er vorbefasslich Bewerber aus dem Marathon
raus kickt. Das ist schon eine Entscheidung, auch wenn da Vorgaben
von Oben kommen.

Lass mal gut sein. Ich wollte mit meinem Kommentar dich nicht
korregieren, sondern meine Interpretation des Problems als
Alternative anbieten.

Gähn. schrieb:
> Personalerkomplex

Wer hat den nicht bei dieser Bande?

von t=$ (Gast)


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Dr.Who schrieb:
> t=$ schrieb:
>> Und das ist noch glipflich, manche Alte Herren mögen es überhaupt nicht
>> verarscht zu werden und würden am liebsten den Adjutanten mit der
>> Vorladung zum Pistolenduell losschicken ;-)
>
> Das hat mit dem Alter wenig zu tun. Der asoziale Besitzstandsgedanke
> dieser Leute ist das Problem. Für sie selbst gelten instinktiv keine
> Regeln, schon gar nicht an die man sich Marktbereinigt anpassen müsste.

Mumpitz, klar gibt es Grundregeln, die für alle gelten, beispielsweise 
ein gewisses Grundvertrauen das man sich gegenseitig nicht bescheisst. 
Und das man bei Beschiss des Verhältniss auflöst. Das gilt für beide 
Seiten. (ohne smiley).

von Mahlefitz (Gast)


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t=$ schrieb:
> Mumpitz, klar gibt es Grundregeln, die für alle gelten, beispielsweise
> ein gewisses Grundvertrauen das man sich gegenseitig nicht bescheisst.

Mit Ausnahme der Automobilindustrie.

von Kastanie (Gast)


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Gähn. schrieb:
> Hast Du einen Personalerkomplex oder bist Du echt nur zu blöd zum Lesen?

Ja, den hat unser

Dr. Who,
vormals Cerberus,
ehemals Michael S. (technicans)

in der Tat.

Arbeitgeber, Vorgesetzte, Personaler und Frauen sind für ihn keine 
sozialen Wesen sondern das Geschwür seines Lebens.

Du brauchst hier nur im Forum ein wenig zu suchen und findest seine 
haarsträubenden, seit über 10 Jahren gleichlautenden Beiträge für seinen 
einsamen Kampf gegen obige Spezies.
An der Zeit dazu mangelt es ihm nicht, da er jeder Arbeit kategorisch 
ablehnt (siehe seine Beiträge: "alle AG asozial", "bedingungsfeindlich", 
uns so unglaublich viel mehr).
Ich hatte ihm schon öfters vorgschlagen, seine Tastatur wegzulegen und 
seine beheizte Wohnung zu verlassen, um politisch aktiv zu werden und 
damit einen echten Ansatzpunkt zur Verwirklichung seines Weltbildes zu 
erhalten.

Aber er verharrt sein 10 Jahren hier im Autistenmodus und ist 
begeistert, dass er nicht alleine in seiner Gedankenwelt ist, da vormals 
ein Cerberus und ein Michael S. (technicans) exakt die gleichen Gedanken 
hatten...

von Qwertz (Gast)


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Kastanie schrieb:
> Aber er verharrt sein 10 Jahren hier im Autistenmodus und ist
> begeistert, dass er nicht alleine in seiner Gedankenwelt ist, da vormals
> ein Cerberus und ein Michael S. (technicans) exakt die gleichen Gedanken
> hatten...

Bestimmt findet Michael bald einen neuen Job im Raum Hannover, ich habe 
da ein gutes Gefühl, immerhin ist er ja staatlich geprüfter Techniker. 
Jeder hat eine zweite Chance verdient.

von Kastanie (Gast)


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Qwertz schrieb:
> Jeder hat eine zweite Chance verdient.

Das ist unbestritten. Und es waren sicher schon weit mehr als 2.
Man muss sie halt auch mal nutzen.

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