Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Selbständigkeit aufbauen, Konten, Zahlungsmittel,.


von Heinz M. (s04)


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Guten Abend,

ich möchte mir eine Selbständig aufbauen (B2C Online-Handel mit Waren) 
und könnte am Anfang gut von der Kleinunternehmerregelung profitieren. 
Nach der Gewerbeanmeldung würde ich erstmal ohne nennenswerte 
Investitionen mit einem überschaubaren Warenbestand von mir zu Hause aus 
starten, und später entscheiden, ob es sich für mich lohnt, größere 
Investitionen zu tätigen. Dabei sind mir ein paar Dinge leider noch 
nicht ganz klar...

Ich wollte am Anfang keinen eigenen Online-Shop betreiben, sondern die 
Waren auf bekannten Plattformen anbieten (Ebay, Amazon, Real, ???). Bis 
jetzt kenne ich diese Anbieter nur aus Verbrauchersicht, ich höre aber 
z.B. oft Klagen über das Geschäftsgebaren von Ebay und die unverschämten 
Gebühren.

Welche Konten und Zahlungsmittel sind für mein Vorhaben sinnvoll? Reicht 
ein zusätzliches Giro-Unterkonto bei meiner Hausbank zur sauberen 
Trennung zwischen Privat und Geschäftlich?
Oder ist eines dieser kostenlosen Online-Konten wie z.B. Penta 
empfehlenswert? Ich frage mich ob man als Verkäufer überhaupt noch 
Lastschriften direkt über das Konto einzieht, oder ob man das besser 
über Zahlungsdienstleister wie z.B. Klarna erledigen lässt?

Ist ein geschäftlicher PayPal Account sinnvoll?

Was passiert, wenn man doch erheblich mehr Umsatz als erwartet macht und 
die Grenze für Kleinunternehmer bereits im Gründungsjahr überschreitet? 
In Ratgebern wird empfohlen dass Finanzamt unverzüglich zu informieren, 
aber mir ist nicht klar unter welchen Umständen z.B. eine rückwirkende 
Besteuerung droht?

Herzliche Grüße
Heinz

von Rosetta (Gast)


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Ketchup?

von Timo N. (tnn85)


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Bei der IHK gibts für einen 10er Kurse für Existenzgründer. Die sind zu 
empfehlen.

Wegen Verkaufsplattformen: Hab ich auch gehört. Wegen Gebühren kannst 
doch direkt bei den Plattformen nachschauen, was zu zahlen ist?
Ggf lohnt sich mit einem Webshop-Baukasten einen Webshop (Shopify etc) 
zu erstellen und von dort zu verkaufen?

Wegen Konto: Auf jeden fall ein getrenntes Konto, dass auf dein 
Unternehmen läuft. Alles schön trennen. Unterkonto würde ich lassen. Bei 
Penta gibts keine kostenlosen Konten mehr. Bei Fidor auch nicht. 
Höchstens noch bei N26. Wie lang das so bleiben wird...

Dementsprechend auch eigenes Paypal-Konto etc. Keine Ahnung was Klarna 
bringt, aber ich glaube den gleichen Service bietet Paypal auch schon an 
(also wenn Kunde mit Kreditkarte zahlen will etc.)

Wegen KUR musst du meines Wissens im ersten Jahr zumindest "nur" unter 
50 000€ bleiben, damit keine Nachzahlung droht. Dann wechselst du zwar 
direkt im zweiten Jahr in die Regelbesteuerung (weil du über 17500€ 
Umsatz hattest), aber es soll wohl keine Konsequenzen haben. Nachzahlen 
musst du dann nicht.

Kannst das aber auch mal bei der IHK nachfragen (bist ja dann  auch 
Mitglied).

Wichtig:
Wenn du Elektrogeräte herstellst bzw. importierte verkaufst:
ElektroG (WEEE) und CE beachten!
Ansonsten:
VerpackungsG beachten!

: Bearbeitet durch User
von Paule, Bademeister (Gast)


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Heinz M. schrieb:
> (B2C Online-Handel mit Waren

Einzigartige Idee, die hatte vor dir so gut wie niemand...
Du gehst daher goldenen Zeiten entgegen, mit viel Geld bei wenig Arbeit.

von Pandur S. (jetztnicht)


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B2C .. Rueckgaberechte. Da gibt es Leute, die lassen sich Kleider 
schicken, tragen sie ein Wochenende und schicken sie dann zurueck..

Garantie .. allenfalls musst du Garantien leisten welche dir der 
Hersteller nicht gibt.

Vergiss Platformen, die kassieren viel zuviel.

Konten. Paypal hat den Ruf zufaellig dein Konto zu sperren, wenn sie den 
Verdacht bekommen du wuerdest Geld waschen. Dann darfst du kaempfen.

Das Konto bei deiner Hausbank ist da besser, da kannst du immer 
vorbeigehen.

Dann braucht zu Kreditkarten Vertrage. Und einen Kreditkarten 
Dienstleister, welcher auch Online Payments unterstuetzt. Dein Online 
Shop muss natuerlich diese Kreditkarten Zahlungen unterstuetzen. Viel 
Glueck mit dem Datenschutz.

Allenfalls laesst du auch Zahlungen auf dein Konto bei der Bank zu. Da 
gibt es Leute, die bezahlen SEPA, gebuehrenfrei. Trotzdem darf deine 
Bank nach belieben diesen Transaktionen Gebuehren draufschlagen. Die 
gehen dann dir ab. Das wuerde dann heissen deine Bank wechseln.

Postbank ist auch eine Moeglichkeit.

Dann kannst du bei Bankzahlungen Vorauskasse verlangen. Das kommt nicht 
immer gut an. Ist eher bei B2B moeglich. Also gegen Rechnung. Dein Kunde 
kann dann irgendwann zahlen. Wieviele Mahnungen willst du rauslassen bis 
du betreibst ?
Woher nimmst du Auskuenfte, ob der Kunde zahlen kann und will ? Was 
macht du wenn die Auskunft falsch ist ?

Mehrwertsteuer nicht vergessen. Die wollen eine periodische Abrechnung.

B2C .. viel Glueck. Du musst gnadenlos abzocken um auf einen gruenen 
Zweig zu kommen. zB Audio Netzkabel fuer 4000 Euro pro Meter.

: Bearbeitet durch User
von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Paule, Bademeister schrieb:
> Heinz M. schrieb:
>> (B2C Online-Handel mit Waren
>
> Einzigartige Idee, die hatte vor dir so gut wie niemand...
> Du gehst daher goldenen Zeiten entgegen, mit viel Geld bei wenig Arbeit.

Das kommt auf die Art der Produkte an. Unsere neuen Produkte werden ohne 
irgendwelche Werbung ganz einfach in einem eigenen Shop vertrieben und 
davon könnte man mittlerweile alleine schon ganz gut leben.

Allerdings produzieren wir die Produkte auch selbst und es ist eine 
Nische.

ebay, amazon, PayPal etc. nehmen sehr viel Geld für ihre 
Dienstleistungen. Wenn, dann würde ich das nur übergangsweise machen und 
dezent auf den eigenen Shop verweisen, bis das geschäft angelaufen ist.

ebay Kleinanzeigen ist auch eine Option und kostenfrei - dort schauen 
mittlerweile auch viele rein.

Die restlichen Fragen beantwortet Dein FA und die IHK sowie der 
jeweilige Dienstleister.

Also, etwas mehr Eigeninitiative darf man von einem angehenden 
Unternehmer erwarten. Sonst wird das nix.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Joggel E. schrieb:
> Konten. Paypal hat den Ruf zufaellig dein Konto zu sperren, wenn sie den
> Verdacht bekommen du wuerdest Geld waschen. Dann darfst du kaempfen.

Dem kann man aber recht gut vorbeugen, indem man regelmäßig das Geld 
umbucht. Hier wird ab jeweils 1000€ auf das Geschäftskonto transferiert.
Eventuell eingefrorene 1000€ tun nicht weh.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Und die 1000 Euro werden automatisch umgebucht ? Sonst darfst du nicht 
in die Ferien gehen.

von Timo N. (tnn85)


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Joggel E. schrieb:
> B2C .. Rueckgaberechte. Da gibt es Leute, die lassen sich Kleider
> schicken, tragen sie ein Wochenende und schicken sie dann zurueck..

Richtig. Das schlägt man natürlich auf den Verkaufspreis drauf. Bei 
Nischenprodukten wird die Rücklaufrate eventuell nicht so hoch sein. Bei 
Sonderanfertigungen ist es sowieso nicht möglich.

> Garantie .. allenfalls musst du Garantien leisten welche dir der
> Hersteller nicht gibt.
Gewährleistung, nicht Garantie ! 2 Jahre. Garantie hat der Kunde dann 
gegenüber dem Hersteller und nicht dir. Nach 6 Monaten ist 
Beweilastumkehr.
Was dir der Hersteller an Gewährleistung geben muss:
"Anders als beim Verbrauchsgüterkauf ist es im 
Unternehmer-Unternehmer-Verhältnis möglich, die Gewährleistungsfrist von 
zwei Jahren durch eine wirksame AGB-Klausel zu verkürzen. Eine Frist von 
einem Jahr darf jedoch nicht unterschritten werden (vgl. §§ 309 Nr. 8 b) 
ff) BGB). Insbesondere ein vollständiger Ausschluss der 
Gewährleistungsrechte ist nicht zulässig."
(https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html)

> Vergiss Platformen, die kassieren viel zuviel.
Stimmt. Die kassieren viel. Am Anfang aber sicher eine Option.
> Konten. Paypal hat den Ruf zufaellig dein Konto zu sperren, wenn sie den
> Verdacht bekommen du wuerdest Geld waschen. Dann darfst du kaempfen.
Wenn du ein Verkäuferkonto hast, warum sollten sie das tun? Sie 
verdienen doch mit, wenn du mehr verkaufst...

> Das Konto bei deiner Hausbank ist da besser, da kannst du immer
> vorbeigehen.
Kontotrennung!

> Dann braucht zu Kreditkarten Vertrage. Und einen Kreditkarten
> Dienstleister, welcher auch Online Payments unterstuetzt. Dein Online
> Shop muss natuerlich diese Kreditkarten Zahlungen unterstuetzen. Viel
> Glueck mit dem Datenschutz.
Paypal und Klarna bieten so etwas an. Ist nicht allzu kompliziert.

> Allenfalls laesst du auch Zahlungen auf dein Konto bei der Bank zu. Da
> gibt es Leute, die bezahlen SEPA, gebuehrenfrei. Trotzdem darf deine
> Bank nach belieben diesen Transaktionen Gebuehren draufschlagen. Die
> gehen dann dir ab. Das wuerde dann heissen deine Bank wechseln.

Beleg? Hab noch nie von Gebühren auf Überweisungen für den Gläubiger 
gehört.

> Postbank ist auch eine Moeglichkeit.
Und tausend andere Banken auch. Deshalb vergleichen. Wenn man sich bei 
einer "Hausbank" sicherer fühlt...Wenn die Welt untergeht, dann geht die 
Welt unter. Dann bekommt man bei der Hausbank auch nichts mehr aus dem 
Automaten/am Schalter.

> Dann kannst du bei Bankzahlungen Vorauskasse verlangen. Das kommt nicht
> immer gut an. Ist eher bei B2B moeglich. Also gegen Rechnung.
Vorauskasse != auf Rechnung.

> Dein Kunde
> kann dann irgendwann zahlen. Wieviele Mahnungen willst du rauslassen bis
> du betreibst ?
> Woher nimmst du Auskuenfte, ob der Kunde zahlen kann und will ? Was
> macht du wenn die Auskunft falsch ist ?
Dann bietet man eben Zahlung nicht auf Rechnung an. Ansonsten -> 
Dienstleister Inkasso.

> Mehrwertsteuer nicht vergessen. Die wollen eine periodische Abrechnung.
Bei Kleinunternehmerregelung eben nicht.

> B2C .. viel Glueck. Du musst gnadenlos abzocken um auf einen gruenen
> Zweig zu kommen. zB Audio Netzkabel fuer 4000 Euro pro Meter.
Kommt drauf an, was er verkauft. Wissen wir doch gar nicht.

: Bearbeitet durch User
von ;) (Gast)


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Ohne Basics bei der IHK bekommen zu haben, hat möglicherweise
ein böses Erwachen, wenn das Finanzamt nächstes Jahr eine
Ertragsvorausschau neu berechnet.
Aber einen Steuerberater braucht man da erst mal so oder so.

Chris D. schrieb:
> Unsere neuen Produkte werden ohne
> irgendwelche Werbung ganz einfach in einem eigenen Shop vertrieben und
> davon könnte man mittlerweile alleine schon ganz gut leben.

Und wie wird dein Shop gefunden oder ist das Produkt das Zugpferd?

von Percy N. (vox_bovi)


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Timo N. schrieb:
>
> Kannst das aber auch mal bei der IHK nachfragen (bist ja dann  auch
> Mitglied).
>
Aber frag auf keinen Fall das Finanzamt! Die arbeiten mit dem Staat 
zusammen, sind böse und haben von Steuern Null Ahnung!

von Percy N. (vox_bovi)


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Timo N. schrieb:
> Joggel E. schrieb:
>> Garantie .. allenfalls musst du Garantien leisten welche dir der
>> Hersteller nicht gibt.
> Gewährleistung, nicht Garantie ! 2 Jahre. Garantie hat der Kunde dann
> gegenüber dem Hersteller und nicht dir. Nach 6 Monaten ist
> Beweilastumkehr.

Denk noch mal nach ...

von ;) (Gast)


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Percy N. schrieb:
>>> Garantie .. allenfalls musst du Garantien leisten welche dir der
>>> Hersteller nicht gibt.

Man muss bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern unterscheiden
zwischen "Gewährleistung" und "Garantie".
Gewährleistung ist bei B2C eine gesetzliche Leistung.
Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung des Anbieters auf der
Grundlage von Garantiebedingungen, die die gesetzliche
Gewährleistung unwirksam machen können, meist weil die Bedingungen
auf dem ersten Blick oder im Fall der Fälle tatsächlich besser sind,
als die gesetzliche Regelung.
Das muss man im Einzelfall prüfen (lassen) ob das
ganze rechtlich Unantastbar ist. Wäre eine Garantieregelung
sittenwidrig, gilt die gesetzliche Regelung.

Bei C2C kann die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Bei B2C kann man nur versuchen die gesetzliche Gewährleistung über
eine Garantieregelung zu umgehen.
Dürfte aber anfälliger für Streitigkeiten sein.
Man sollte sich als Verkäufer mit dem Begriff Kulanz anfreunden,
wenn man nicht dauernd Ärger gerichtlich ausfechten möchte, deren
Ausgang nicht immer sicher ist.

Legende:
C = Consumer
B = Business

Bekommt man aber im IHK-Kurs verklickert.

von Percy N. (vox_bovi)


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;) schrieb:
>
> Bekommt man aber im IHK-Kurs verklickert.

Das führt dann aber nicht zwingend dazu, dass man es auch versteht; vgl 
Deinen Beitrag.

Das mit dem Zitieren hingegen lernst Du vielleicht noch ...

von Percy N. (vox_bovi)


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;) schrieb:
>
> Legende:
> C = Consumer
> B = Business
>
Und was bedeutet "2"?
Wenn Du schon meinst, Du müsstest hier pseudo-BWL-Masturbationsformeln 
drittklassiger Ladenschwengel erläutern, dann bitte richtig!

> Bekommt man aber im IHK-Kurs verklickert.

Hmm ... hoffentlich mit weniger Geblubber aber dafür inhaltlich richtig.

von Timo N. (tnn85)


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Percy N. schrieb:
> Denk noch mal nach ...

Was ist daran falsch?

;) schrieb:
> Bei C2C kann die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Du meinst B2B, oder?
Ich meine es ist bei B2B bei Neuwaren nur eine Reduzierung der Dauer nur 
bis auf 1 Jahr möglich. Dir bleibt ja frei deine Lieferanten so 
auszuwählen, dass dir mehr als 1 Jahr geboten wird...

> Bei B2C kann man nur versuchen die gesetzliche Gewährleistung über
> eine Garantieregelung zu umgehen.
Bitte was? Garantie gibt der Hersteller und nicht der Händler.
Folglich kann der Händler die Gewährleistungspflicht nicht umgehen.

> Dürfte aber anfälliger für Streitigkeiten sein.
> Man sollte sich als Verkäufer mit dem Begriff Kulanz anfreunden,
> wenn man nicht dauernd Ärger gerichtlich ausfechten möchte, deren
> Ausgang nicht immer sicher ist.

"Kulanz" scheint mir mittlerweile ein Begriff der Vergangenheit zu sein.

von Percy N. (vox_bovi)


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Timo N. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Denk noch mal nach ...
>
> Was ist daran falsch?
>
Schau Dir Deinen Text mal genau an ...
1. Über allfällige Garantien kannst Du keine Aussagen treffen
2. Mach Dir klar, was Beweislastumkehr hier bedeutet

> ;) schrieb:
>> Bei C2C kann die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen werden.
> Du meinst B2B, oder?
Er meint vermutlich tatsächlich Geschäfte unter Verbrauchern. Die dürfen 
tatsächlich die Gewährleistung ausschließen.

> Ich meine es ist bei B2B bei Neuwaren nur eine Reduzierung der Dauer nur
> bis auf 1 Jahr möglich. Dir bleibt ja frei deine Lieferanten so
> auszuwählen, dass dir mehr als 1 Jahr geboten wird...
>
>> Bei B2C kann man nur versuchen die gesetzliche Gewährleistung über
>> eine Garantieregelung zu umgehen.
> Bitte was? Garantie gibt der Hersteller und nicht der Händler.
> Folglich kann der Händler die Gewährleistungspflicht nicht umgehen.
>
Insbesondere darf der Händler nicht die Gewährleistung unter Verweis auf 
sie Garantie ablehnen, was gleichwohl ständig versucht wird ("Das müssen 
Sie an den Hersteller schicken...")

>> Dürfte aber anfälliger für Streitigkeiten sein.
>> Man sollte sich als Verkäufer mit dem Begriff Kulanz anfreunden,
>> wenn man nicht dauernd Ärger gerichtlich ausfechten möchte, deren
>> Ausgang nicht immer sicher ist.
>
> "Kulanz" scheint mir mittlerweile ein Begriff der Vergangenheit zu sein.

Das hängt nahezu vollständig von den beteiligten Verkehrskreisen ab.

von MaWin (Gast)


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Heinz M. schrieb:
> Ich frage mich ob man als Verkäufer überhaupt noch Lastschriften direkt
> über das Konto einzieht

Natürlich. Eben wehrst du dich noch gegen zusätzliche Abzocker wie eBay, 
nun suchst du dir selber einen.

> oder ob man das besser über
> Zahlungsdienstleister wie z.B. Klarna erledigen lässt?
> Ist ein geschäftlicher PayPal Account sinnvoll?

Natürlich. Viele Kunden zahlen nur so weil sie die Absicherung wollen.

> Was passiert, wenn man doch erheblich mehr Umsatz als erwartet macht und
> die Grenze für Kleinunternehmer bereits im Gründungsjahr überschreitet?
> In Ratgebern wird empfohlen dass Finanzamt unverzüglich zu informieren,
> aber mir ist nicht klar unter welchen Umständen z.B. eine rückwirkende
> Besteuerung droht

Es wird nur besteuert, was du an Gewinn machst, es geht nicht ins 
negative. Zumindest bei Vorkasse/PayPal/Abbuchung. Und zum 
Jahresabschluss zahlst du als Einzelunternehmer sowieso exakt deinen 
Einkommensteuersatz, egal wieviel vorher woanders hin ging 
(abzugsfähig).

Relevant finde ich, dass man schon jetzt ein Warenwirtschaftssystrm 
haben sollte, das s?inen Datenbestand augomatisch bei eBay und Amazon 
einstellen n kann, und eine eigene Homepage die 10% (deren Gebühr) 
billiger ist. Und das Rechnungen  Zahlungsverkehr, Mahnungen, Rückgaben 
automatisch macht.

von Helmut S. (Gast)


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Timo N. schrieb:
> Joggel E. schrieb:
>> B2C .. Rueckgaberechte. Da gibt es Leute, die lassen sich Kleider
>> schicken, tragen sie ein Wochenende und schicken sie dann zurueck..
>
> Richtig. Das schlägt man natürlich auf den Verkaufspreis drauf.

Das ist mehr als naiv, denn die Mitbewerber geben den Verkaufspreis vor. 
Der Wettbewerb geht über den Preis, noch nicht mitbekommen?

von Percy N. (vox_bovi)


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Helmut S. schrieb:
> Timo N. schrieb:
>> Joggel E. schrieb:
>>> B2C .. Rueckgaberechte. Da gibt es Leute, die lassen sich Kleider
>>> schicken, tragen sie ein Wochenende und schicken sie dann zurueck..
>>
>> Richtig. Das schlägt man natürlich auf den Verkaufspreis drauf.
>
> Das ist mehr als naiv, denn die Mitbewerber geben den Verkaufspreis vor.
> Der Wettbewerb geht über den Preis, noch nicht mitbekommen?

In weiten Teilen stimmt das leider. Teilweise aber auch heute noch über 
Qualität und/oder Service; das allerdings eher nicht online.

von Pandur S. (jetztnicht)


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>> Das ist mehr als naiv, denn die Mitbewerber geben den Verkaufspreis vor.
> Der Wettbewerb geht über den Preis, noch nicht mitbekommen?

Vielleicht. Vielleicht auch nicht. Welcher Markt, welches Produkt, 
welches Publikum.

von MaWin (Gast)


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Helmut S. schrieb:
> Das ist mehr als naiv, denn die Mitbewerber geben den Verkaufspreis vor.
> Der Wettbewerb geht über den Preis, noch nicht mitbekommen

Ein Mitbewerber, der Reklamationen nicht einpreist, ist bald pleite.

An statt der deutschen Ferengie-Kalkulation: wir nehmen, was der 
Konkurrent verlangt, plus 2% mehr
(also: 1 CR2320 im Blisterpack 3.25 EUR, ein paar Schnürsenkel 2.45 EUR, 
wie bei Edeka&Co).

sollte man lieber die Kalkulation eines ehrlichen Kaufmanns (Albrecht 
Brüder) nutzen: eigene Kosten durch Einkauf etc. und eben Reklamationen 
+ moderater Gewinn von z.B. 6%. Kunden wissen dss zu schätzen.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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auch von hier:
mach den Kursus bei der IHK
Die zeigen dir auch andere Fallen in die du nicht reinfallen solltest. 
(Haftingsrecht etc pp...)

Dann mach einen BusinessCase und red mit Banken,was die dir anbieten 
können.
Den Rest kriegst schon gebacken.

von ;) (Gast)


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Joggel E. schrieb:
> Vielleicht. Vielleicht auch nicht. Welcher Markt, welches Produkt,
> welches Publikum.

Einen Markt für Brennstäbe wird recht isoliert sein und für den
Normalverbraucher nie erreichbar sein.

Timo N. schrieb:
> Bitte was? Garantie gibt der Hersteller und nicht der Händler.
> Folglich kann der Händler die Gewährleistungspflicht nicht umgehen.

Natürlich gibt auch der Händler die Garantie, denn der ist dein
Vertragspartner. Wenn der Hersteller Garantie gibt, dann nur
über den Händler. Das Recht wird quasi weiter geleitet.
Der Händler ist zwar Augenscheinlich erst mal nur Vermittler,
haftet aber bei einem Mangel für zwei Nachbesserungsversuche und
im Nachgang für Wandlung, Minderung, Rückgabe, oder Schadenersatz.
Der Hersteller muss sich dagegen mit Produktvorschriften aber nicht
mit Verbraucherrechten herumschlagen. Die werden auf den Händler
abgewälzt. Wie der Händler den Hersteller in Regress nimmt ist
sein Problem. Bei B2B-Geschäften sind die Verhältnisse im Allgemeinen
nicht transparent.

von Percy N. (vox_bovi)


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;) schrieb:
>
> Natürlich gibt auch der Händler die Garantie, denn der ist dein
> Vertragspartner.
Na und? Was soll das eine mit dem anderen zu tun haben?

> Wenn der Hersteller Garantie gibt, dann nur
> über den Händler. Das Recht wird quasi weiter geleitet.

Kann man so stehen lassen, auch wenn es sehr unscharf formuliert ist.

> Der Händler ist zwar Augenscheinlich erst mal nur Vermittler,

Bezüglich der Herstellergarantie kommt das fast hin. Fast.

> haftet aber bei einem Mangel für zwei Nachbesserungsversuche und
> im Nachgang für Wandlung, Minderung, Rückgabe,

Na ja ... so ähnlich

> oder Schadenersatz.

andere Baustelke mit anderen Voraussetzungen

> Der Hersteller muss sich dagegen mit Produktvorschriften aber nicht
> mit Verbraucherrechten herumschlagen. Die werden auf den Händler
> abgewälzt.

Quark. Rechte werden nicht abgewälzt, allenfalls Pflichten. Wo der 
Herstelker aber gegenüber dem Endverbraucher nicht in der Pflicht ist, 
kann er insoweit auch nichts abwälzen.

>  Wie der Händler den Hersteller in Regress nimmt ist
> sein Problem.

Hurra, ein wahres Wort! Nur: TE ist Händler ...

> Bei B2B-Geschäften sind die Verhältnisse im Allgemeinen
> nicht transparent.

Zumindest  der Händler sollte sich schon über sein Rechtsverhältnis zu 
seinem Lieferanten im Klaren sein.

Belies Dich zB hier:

https://www.it-recht-kanzlei.de/allgemeine-fragen-gewaehrleistung-maengelhaftung.html

: Bearbeitet durch User
von Timo N. (tnn85)


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Percy N. schrieb:
> Schau Dir Deinen Text mal genau an ...
> 1. Über allfällige Garantien kannst Du keine Aussagen treffen
> 2. Mach Dir klar, was Beweislastumkehr hier bedeutet

Versteh nicht, was du von mir willst. Kein Händler muss Garantien 
gewähren. Nur die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, wobei die 
Beweislastumkehr aktuell noch bei 6 Monaten ist. Danach müsste der Kunde 
dir beweisen, dass der Mangel schon bei Kauf des Produkts bestand.

Wenn der Hersteller freiwillig 10 Jahre Garantie auf das Produkt gibt, 
hat das den Händler überhaupt nicht zu jucken. Der Kunde muss sich dann 
direkt an den Hersteller wenden. Warum sollte der Händler dafür 
hinhalten, wenn der Hersteller etwas verspricht?

Percy N. schrieb:
> Er meint vermutlich tatsächlich Geschäfte unter Verbrauchern. Die dürfen
> tatsächlich die Gewährleistung ausschließen.

Stimmt. Aber hier im Thread geht es ja um den TO, der einen Onlinehandel 
betreiben will. C2C-Rechte/Pflichten sind hier also irrelevant.

MaWin schrieb:
> Es wird nur besteuert, was du an Gewinn machst, es geht nicht ins
> negative. Zumindest bei Vorkasse/PayPal/Abbuchung. Und zum
> Jahresabschluss zahlst du als Einzelunternehmer sowieso exakt deinen
> Einkommensteuersatz, egal wieviel vorher woanders hin ging
> (abzugsfähig).

Es geht darum, ob er Umsatzsteuer nachzahlen muss. Hat mit der 
Einkommensteuer gar nichts zu tun. Hier zählt nur der gemachte Umsatz. 
Als KU muss man auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und kann 
damit den vollen Kaufbetrag einstecken. Auf der anderen Seite kann man 
aber auch keine Vorsteuer für Ausgaben beim FA geltend machen.

;) schrieb:
> Natürlich gibt auch der Händler die Garantie, denn der ist dein
> Vertragspartner. Wenn der Hersteller Garantie gibt, dann nur
> über den Händler. Das Recht wird quasi weiter geleitet.

Quelle? Es gibt zwar auch Händlergarantien, aber das ist auch wiederum 
eine freiwillige Leistung des Händlers. Kein Händler kann gezwungen 
werden Garantien zu geben. Die Herstellergarantien muss der Händler 
GARANTIERT nicht übernehmen, es sei denn, zwischen Händler und 
Hersteller besteht ein Vertrag, der den Händler zur Übernahme einer 
solchen Garantie verpflichtet bzw. solche Garantiefälle erst mal 
annimmt/bearbeitet. Ist mir aber nicht bekannt und dafür würde der 
Händler dann auch Geld verlangen, wenn er nicht bescheuert wäre. Z.b. 
könnte der Händler als zertifizierter Servicepartner auftreten und würde 
dann auch vom Hersteller dafür entlohnt werden, falls es sich um einen 
Garantiefall handelt.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Timo N. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Schau Dir Deinen Text mal genau an ...
>> 1. Über allfällige Garantien kannst Du keine Aussagen treffen
>> 2. Mach Dir klar, was Beweislastumkehr hier bedeutet
>
> Versteh nicht, was du von mir willst. Kein Händler muss Garantien
> gewähren. Nur die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, wobei die
> Beweislastumkehr aktuell noch bei 6 Monaten ist. Danach müsste der Kunde
> dir beweisen, dass der Mangel schon bei Kauf des Produkts bestand.
>
> Wenn der Hersteller freiwillig 10 Jahre Garantie auf das Produkt gibt, ...
>
Alles richtig. Vorhin las sich das deutlich anders.

> Percy N. schrieb:
>> Er meint vermutlich tatsächlich Geschäfte unter Verbrauchern. Die dürfen
>> tatsächlich die Gewährleistung ausschließen.
>
> Stimmt. Aber hier im Thread geht es ja um den TO, der einen Onlinehandel
> betreiben will. C2C-Rechte/Pflichten sind hier also irrelevant.
>
Stimmt, aber damit war seine Aussage nicht falsch sondern schlicht fehl 
am Platze.

von Timo N. (tnn85)


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Percy N. schrieb:
> Alles richtig. Vorhin las sich das deutlich anders.

Gut. Dann war es nur ein Missverständnis.

Percy N. schrieb:
> Stimmt, aber damit war seine Aussage nicht falsch sondern schlicht fehl
> am Platze.

Korrekt.

Beitrag #6170875 wurde von einem Moderator gelöscht.
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