Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Manteltarifvertrag IGM Bayern


von Alexandros S. (bambam2561)


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Hallo Zusammen,

ich habe heute meinen Arbeitsvertrag für meine neue Stelle bekommen. 
Beim durchlesen ist mir sehr schnell aufgefallen, dass immer wieder auf 
den IGM Bayern Mantelvertrag verwiesen wird, jedoch hab ich nach einer 
Stunde googlen nichts derartiges gefunden. Gibt es hier jemanden der mir 
sagen kann wo ich den finde oder jemand der eine PDF dazu hat ?

Grüße

von Dieter (Gast)


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Bei Deinen Fähigkeiten der Suche solltest Du Dir das gut überlegen, ob 
Du nicht besser Dir etwas im Norden suchen solltest.

Tarif - IG Metall Bayern online
www.igmetall-bayern.de

von BamBam2561 (Gast)


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Vielen Dank für deinen wertvollen Beitrag, diese Seite habe ich schon 
ausgiebig durchforstet und nichts gefunden

P.S Ich bin in Bayern gut aufgehoben :)

LG

von Dieter (Gast)


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BamBam2561 schrieb:
> Vielen Dank für deinen wertvollen Beitrag, diese Seite habe ich schon
> ausgiebig durchforstet und nichts gefunden

Gern geschehen. ;o)

Das ist doch nicht verwunderlich. Schließlich soll der Interessent, sich 
mal von seinem Sofa erheben, seine Füße in Gang setzten und sich zu 
einer der Geschäftsstellen begeben, anwerben lassen und dann gibt es 
mehr Infos.

von IGM (Gast)


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Wenn du ins Paradies kommst frägst du Petrus bestimmt wo das PDF mit den 
Vetragsbedingungen ist.
Die Tariftabellen sind hier ganz unten:
https://www.igmetall-bayern.de/metall-elektro/

Die Zahlen sind für 35h, es kommen noch individuell Leistungszulage 
(0-28%), Urlaubs-/Weihnachts/TZug-Geld obendrauf.

von oh please you can say you to me (Gast)


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IGM schrieb:
> Wenn du ins Paradies kommst frägst du Petrus bestimmt wo das PDF
> mit den Vetragsbedingungen ist.
> Die Tariftabellen sind hier ganz unten:
> https://www.igmetall-bayern.de/metall-elektro/
> Die Zahlen sind für 35h, es kommen noch individuell Leistungszulage
> (0-28%), Urlaubs-/Weihnachts/TZug-Geld obendrauf.

Wer um alles in der Welt ist Petrus? Und was ist eine PDF?

Ansonsten stimme ich dir zu 87% zu Rohrbert.

von BamBam2561 (Gast)


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Was mich auch interessieren würde, wären die tariflichen 
Kündigungsfristen, da diese ja von den gesetzlichen abweichen können. 
Kann mir hierzu jemand was sagen ?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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BamBam2561 schrieb:
> Was mich auch interessieren würde, wären die tariflichen
> Kündigungsfristen, da diese ja von den gesetzlichen abweichen können.
> Kann mir hierzu jemand was sagen ?

Wenn Du Mitglied der IGM bist, erhälst Du von dort den 
(Mantel-)Tarifvertrag.

Ansonsten ist es sowieso kompliziert. Ist der Arbeitgeber tarifgebunden? 
Oder hält er sich nur freiwillig an die IGM-Löhne (nicht aber an andere 
Tarifvereinbarungen wie Kündigungsfristen)? Oder ist der Tarifvertrag 
(vom Arbeitsministerium) für allgemeinverbindlich erklärt worden?

Das darfst Du den Personaler im Gespräch fragen.

von mal unbedarft gefragt (Gast)


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Wenn grade mal wieder IGM-Tarifvertrag Thema ist:

Unsere "Vertrauensleute" merken immer wieder an, das nur 
Gewerkschaftsmitglieder Anspruch auf Urlaubs und Weihnachtsgeld hätten, 
die Firmen das aber allen zahlen, weil sonst alle in der Gewerksachft 
wären. Aber in Kriesenzeiten könnten die AGs da schon mal anders 
handeln.

Wirklich? Wäre das rechtlich überhaupt möglich einem Teil der 
Belegschaft Urlaubsgeld zu zahlen und einem Teil nicht?

von IGM (Gast)


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BamBam2561 schrieb:
> Was mich auch interessieren würde, wären die tariflichen
> Kündigungsfristen, da diese ja von den gesetzlichen abweichen können.
> Kann mir hierzu jemand was sagen ?

Ich weiß nur sicher das man in einem  IGM-Betrieb außerhalb der 
Probezeit extrem selten gekündigt wird. Wenn dann nur bei großen 
Umstrukturierungen mit Zustimmung des Betriebsrats und mit meist fetter 
Abfindung.

Die Kündigunsfristen sind denke ich ca. gleich lang wie die gesetzliche 
(abhängig von der Betriebszugehörigkeit). Ab 53 gibt es dann noch die 
"Alterssicherung" wo man gar nicht mehr gekündigt werden kann.

Selbst kündigen kann man schnell,  aber dass habe ich auch selten 
erlebt. Gibt halt kaum was besseres wo man hinwechseln kann. Einer ist 
mal ins Patentamt. Da ist der Job noch sicherer.

Ich würde die Infos vom Betriebsrat holen.

von Senf D. (senfdazugeber)


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IGM schrieb:
> Die Kündigunsfristen sind denke ich ca. gleich lang wie die gesetzliche
> (abhängig von der Betriebszugehörigkeit).

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, 
wenn das Arbeitsverhältnis im Betrieb oder Unternehmen
* 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate,
* 8 Jahre bestanden hat, 3 Monate,
* 10 Jahre bestanden hat, 4 Monate,
* 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate,
* 15 Jahre bestanden hat, 6 Monate,
* 20 Jahre bestanden hat, 7 Monate,

jeweils zum Schluß eines Kalendermonats. Bei der Berechnung der 
Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. 
Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. Die 
schriftliche Vereinbarung einer längeren beiderseitigen Kündigungsfrist 
ist zulässig.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Senf D. schrieb:
> Bei der Berechnung der
> Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25.
> Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

Doch, sie werden berücksichtigt. § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB *alter 
Fassung* war europarechtswidrig, weil es die Jüngeren diskriminierte.

Auch interessant, nicht wahr? "Altersdiskriminierung" bedeutet nicht 
alleine Diskriminierung wegen (hohen) Alters.

Beitrag #6797084 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Dieter (Gast)


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mal unbedarft gefragt schrieb:
> Wirklich? Wäre das rechtlich überhaupt möglich einem Teil der
> Belegschaft Urlaubsgeld zu zahlen und einem Teil nicht?

Das wollte die Politik und die Arbeitgeber so. Die Arbeitgeber wurden 
gewarnt, dass diese gesetzliche Änderung bei unterschiedlichen 
Gewerkschaften im Haus zu konkurrienden Ereignissen kommen kann. Die 
Unternehmerverbaende verwiesen dies aber in die Fabelwelt. Dass dem 
nicht so ist, sieht man gerade bei der Bahn.

von abc (Gast)


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Wo ist denn nun der Manteltarifvertrag verfügbar?

von IT G. (it-guy)


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Bei deinem BR oder bei deiner IGM Dienststelle

von Horst V. (hoschti)


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Wenn der AG das als Bestandteil des Arbeitsvertrages definiert, muss er 
den auch vorlegen/zur Verfügung stellen. Die IGM wird nur für Mitglieder 
aktiv.

von Zocker_61 (Gast)


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> von Horst V. (hoschti)
> 27.08.2022 22:29

> Die IGM wird nur für Mitglieder aktiv.

So ist es.

Ein Umstand den die Träumer und Schwätzer hier wohl nie begreifen.

von IT G. (it-guy)


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Also ich bin mit Glied.
Der zocker  hat seins wohl verzockt

von Zocker_61 (Gast)


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> von IT G. (it-guy)
> 28.08.2022 10:28

> Der zocker  hat seins wohl verzockt

Noch zu Doof zum richtigen Schreiben !

von IT G. (it-guy)


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Sagt die richtige.

von abc (Gast)


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Zocker_61 schrieb:
>> von Horst V. (hoschti)
>> 27.08.2022 22:29
>
>> Die IGM wird nur für Mitglieder aktiv.
>
> So ist es.
>
> Ein Umstand den die Träumer und Schwätzer hier wohl nie begreifen.

Ist ja gut, danke für die Info. Hätte nicht gedacht, dass in BY der 
Manteltarifvertrag so ein wohl gehütetes Geheimnis ist. Wer weiß, was 
schlimmes drin steht. Für BW ist der Vertrag im Netz verfügbar.

von IT G. (it-guy)


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Jedes Bl macht das halt anders.

: Bearbeitet durch User
von Marius (mam1237)


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Hallo zusammen,
ich habe ein ähnliches Problem in Bayern. Mein AG hat ebenfalls den 
Tarifvertrag der IGM Metall und Elektro in Bayern und ich will in der 
Probezeit vielleicht raus.

Der Tarifvertrag ist kaum zu bekommen. Hat jemand eine Ahnung wie die 
Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit, nach drei Monaten jedoch noch 
innerhalb der sechs Monate, geregelt ist?

Beste Grüße

von Achim M. (minifloat)


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https://www.igmetall.de/tarif/tariftabellen/welche-kuendigungsfristen-gelten
1
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt:
2
3
    in der Probezeit zwei Wochen
4
    danach vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende
5
6
7
Längere Kündigungsfristen gibt es nach dem Gesetz nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Sie sind nach der Dauer der Beschäftigung gestaffelt.
8
9
Achtung: Tarifverträge der IG Metall sehen zum Teil vom Gesetz abweichende Regelungen vor. Diese Regelungen sind sehr differenziert und in einer Datenbank nicht darstellbar.

Wichtig oder nützlich:

Im Kündigungsschreiben eine umgehende schriftliche Bestätigung des 
Eingangs und des Austrittsdatums verlangen.

Wenn das Kündigungsschreiben per (Einwurf-)Einschreiben verschickt wird, 
hast du einen Nachweis der Zustellung mit Datum in der Hand. 
Anderenfalls beim Einwerfen in den Briefkasten einen Zeugen mitnehmen, 
dem der Inhalt des Briefes bekannt ist.

mfg mf

von Rainer Z. (mrpeak)


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Achim M. schrieb:
> Wenn das Kündigungsschreiben per (Einwurf-)Einschreiben verschickt wird,
> hast du einen Nachweis der Zustellung mit Datum in der Hand.
Ein solcher Nachweis bringt nicht viel. Denn er beweist lediglich, dass 
ein Einschreiben zugestellt wurde und wann. Über den Inhalt eines 
solchen Einschreibens sagt der Zustellnachweis nichts aus. Der Empfänger 
kann behaupten, das Einschreiben war leer oder enthielt nur leere 
Blätter. Der Absender muss dann beweisen, dass dies nicht so war, was er 
in der Regel nicht kann. Eine gerichtlich verwertbare Zustellung kann, 
Überraschung, nur durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen, was 
aufwendig, langwierig und teuer ist.
> Anderenfalls beim Einwerfen in den Briefkasten einen Zeugen mitnehmen,
> dem der Inhalt des Briefes bekannt ist.
Das ist die bessere Variante. Oder persönliche Übergabe in zweifacher 
Ausführung, wobei eine von einer befugten Person des Empfängers 
gegengezeichnet wird.

von Cyblord -. (cyblord)


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Rainer Z. schrieb:
> Der Empfänger
> kann behaupten, das Einschreiben war leer oder enthielt nur leere
> Blätter. Der Absender muss dann beweisen, dass dies nicht so war, was er
> in der Regel nicht kann.

Dann zeig mal in wie vielen Fällen so eine Argumentation schon mal 
geklappt hat und eine Kündigung mit dieser Begründung für nicht 
zugestellt erklärt wurde.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Marius schrieb:
> Der Tarifvertrag ist kaum zu bekommen.

Dazu gehst Du einfach zum Betriebsrat, der übrigens einer 
Verschwiegenheitspflicht unterliegt.

Marius schrieb:
> und ich will in der Probezeit vielleicht raus.

Wobei mir bei dem Satz der Gedanke kam, dieser will vielleicht aufs 
Bürgergeld wechseln.

Im Bekanntenkreis war zumindest der Gang zum Personalrat für den 
Mitarbeiter eine Win-Win-Situation. Der Grund für die Kündigung wäre die 
Zuteilung eines Studienplatzes gewesen.

von Klaus K. (Gast)


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von Marius (mam1237)


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Bürgergeld --> Das ist die Verblödung durch deutsche Medien.

Headhunter, Telefonate mit ehemaligen Chefs und eine andere Stelle ist. 
Bewerbung sind nicht mehr nötig. Ein vernünftiges Lebensniveau ist mit 
Harz4 / Bürgergeld nicht möglich.

Kündigung, immer per Mail als Anhang.

von Cyblord -. (cyblord)


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Marius schrieb:
> Bürgergeld --> Das ist die Verblödung durch deutsche Medien.
>
> Headhunter, Telefonate mit ehemaligen Chefs und eine andere Stelle ist.
> Bewerbung sind nicht mehr nötig. Ein vernünftiges Lebensniveau ist mit
> Harz4 / Bürgergeld nicht möglich.
>
> Kündigung, immer per Mail als Anhang.

Muss man diesen Alkoholvernebelten Unsinn verstehen?

von Klaus K. (Gast)


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Cyblord -. schrieb:


>>  Ein vernünftiges Lebensniveau ist mit
>> Harz4 / Bürgergeld nicht möglich.

> Muss man diesen Alkoholvernebelten Unsinn verstehen?
Hm was ist an der Aussage "Ein vernünftiges Lebensniveau ist mit
Harz4 / Bürgergeld nicht möglich" unsinnig?

von Rainer Z. (mrpeak)


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Cyblord -. schrieb:
> Dann zeig mal in wie vielen Fällen so eine Argumentation schon mal
> geklappt hat und eine Kündigung mit dieser Begründung für nicht
> zugestellt erklärt wurde.
Der ABSENDER muss letztlich argumentieren und beweisen, nicht der 
Empfänger:

https://openjur.de/u/2177190.html

https://openjur.de/u/2352920.html

https://www.meyer-koering.de/meldungen/kuendigungszugang-durch-einwurf-einschreiben-anscheinsbeweis/

Für den Empfänger genügt es behauptete Tatsachen glaubhaft zu bestreiten 
z.B. "waren nur leere Zettel drin", "Briefkasten war immer leer", 
"Umschlag war leer", Zeuge (optional): Ehepartner. Das ist 
vergleichsweise einfach.

Aber es kann sich ja mit einem Anscheinsbeweis zufrieden geben wer 
mag... am besten auf Grundlage eines Anscheinsbeweises zu jedem 
zugestellten Einschreiben noch 5-100.000€ vom Empfänger zurückfordern, 
die sich angeblich versehentlich im Umschlag befanden! Mal sehen wo für 
den BGH dann die Schmerzgrenze liegt... ;-)

von Achim M. (minifloat)


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Rainer Z. schrieb:
> Für den Empfänger genügt es behauptete Tatsachen glaubhaft zu bestreiten
> z.B. "waren nur leere Zettel drin", "Briefkasten war immer leer",
> "Umschlag war leer"

Wer verschickt leere Zettel per Einschreiben?

Wie kann der Briefkasten leer gewesen sein, außer bei persönlicher 
Annahme?

Wer verschickt ein leeres Einschreiben?

Glaubhaft.

Besser noch, in die Personalabteilung rennen und sich direkt - mit 
Unterschrift - bestätigen lassen.

mfg mf

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Achim M. schrieb:
> Besser noch, in die Personalabteilung rennen und sich direkt - mit
> Unterschrift - bestätigen lassen.

Das schaffen nur mutige Menschen, die nicht wie Jünger einem aktuellen 
(medieninzenierten) Mainstream hinterher laufen.

von Rainer Z. (mrpeak)


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Achim M. schrieb:
> Wer verschickt leere Zettel per Einschreiben?
Druckerfehler.
Fehler beim Versand.
Vorsatz...
> Wie kann der Briefkasten leer gewesen sein, außer bei persönlicher
> Annahme?
Einwurf in falschen Briefkasten (siehe Urteile).
Nachweislich überfüllter Briefkasten unsachgemäßer Einwurf vom 
Zusteller.
Unterschlagung.
Diebstahl.
> Wer verschickt ein leeres Einschreiben?
z.B. jemand der nicht ausschließlich Fensterbriefumschläge verwendet und 
Menschen die Post aufgeben lässt.
> Glaubhaft.
All dies ist glaubhaft, da es sich so zugetragen haben kann. Das es 
tatsächlich nicht so war wäre vom Absender zu beweisen, vorzugsweise 
nicht nur dem Anschein nach.

> Besser noch, in die Personalabteilung rennen und sich direkt - mit
> Unterschrift - bestätigen lassen.
Genau, vorzugsweise jemand der dazu befugt ist und dessen Unterschrift 
man (er)kennt ;-)

von Jens P. (picler)


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Marius schrieb:
> Kündigung, immer per Mail als Anhang.

Frage mal die Suchmaschine deiner Wahl nach dem Begriff "Schriftform".
Zumindest deinen Arbeits- oder Mietvertrag kannst du nicht per Mail 
kündigen bzw. die Kündigung ist schwebend unwirksam.

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