Hallo Leute, die Frage steht oben. Ein DEUTSCHER Hersteller verkauft Geräte (230V) mit komplett chinesischer Beschriftung, mit Fake CE Aufkleber und ohne WEEE Registrierung. Dieser Hersteller hat eine Auszeichnung der IHK und beliefert auch öffentliche Einrichtungen und ist angeblich Weltmarktführer in seinem Bereich. Ich sehe hier definitiv vorsätzlichen Betrug und möchte Gerechtigkeit, da sich ja alle anderen ja auch daran haltne müssen. Also wo meldet man sowas?
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Zero V. schrieb: > Also wo meldet man sowas? Nirgends. Nur WETTBEWEBER haben die Möglichkeit, oder Verbraucherberatungsstellen. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Nur der Meise.
Zero V. schrieb: > Ich sehe hier definitiv vorsätzlichen Betrug und möchte Gerechtigkeit, > da sich ja alle anderen ja auch daran haltne müssen. > Also wo meldet man sowas? Dafür interessiert sich der freundliche Staatsanwalt, wenn er nicht gerade Wohnungen durchsuchen lässt auf der Suche nach dem Urheber eines Tweets.
> Also wo meldet man sowas?
Bei deinem Führungsoffizier?
Zero V. schrieb: > Hallo Leute, > > die Frage steht oben. > Ein DEUTSCHER Hersteller verkauft Geräte (230V) mit komplett > chinesischer Beschriftung, mit Fake CE Aufkleber und ohne WEEE > Registrierung. > Dieser Hersteller hat eine Auszeichnung der IHK und beliefert auch > öffentliche Einrichtungen und ist angeblich Weltmarktführer in seinem > Bereich. > Ich sehe hier definitiv vorsätzlichen Betrug und möchte Gerechtigkeit, > da sich ja alle anderen ja auch daran haltne müssen. > > Also wo meldet man sowas? Als Mitbewerber kannst du abmahnen. Falls der Hersteller dir dann allerdings schön seine Zertifikate und Nachweise vorlegt, zahlst halt DU. Oder wolltest du nur ein wenig anonym und risikolos denunzieren?
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Bevor du dich zum Affen machst, kannst du das bei der Stiftung EAR kurz mal selbst überprüfen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/hersteller Bei CE wirst du dich möglicherweise auf dünnem Eise bewegen.
Das ist Ländersache. Das Suchwort heisst “Marktüberwachung“ und ist mit dem Namen des Bundeslandes des Wohnsitz oder Handelsregistereintrages zu erweitern. https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/marktueberwachung https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/abfallwirtschaft/de/marktueberwachung/download/muepbln2018-21.pdf
Bernd G. schrieb: > Bei CE wirst du dich möglicherweise auf dünnem Eise bewegen. Genau. Bei CE legt dir der Hersteller seine Selbsterklärung vor und dann darf man dem nachweisen dass CE nicht eingehalten wurde.
Beitrag #6815726 wurde von einem Moderator gelöscht.
Zero V. schrieb: > Ich sehe hier definitiv vorsätzlichen Betrug und möchte Gerechtigkeit, Dann nimm Dein Schwert zur Rechten und beseitige das Übel... Zero V. schrieb: > Also wo meldet man sowas? Bei den letzten zehn Denunzianten dieser Welt... ;-)
Michael B. schrieb: > Zero V. schrieb: >> Also wo meldet man sowas? > > Nur WETTBEWEBER haben die Möglichkeit, oder Verbraucherberatungsstellen. Melden kann jeder an jede Stelle, die einem einfällt. Für eine Abmahnung sind Grenzen aber enger gezogen. > Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Dann bist Du bestimmt niemals selbstständig oder an entsprechender Stelle tätig gewesen, sprich: "einfach ahnungslos", stellst aber einfach eine Bhauptung auf. Bereits zu meinen Anfängen in den 80ern war es ein regelmässiges Ärgernis, sich gegen Anschuldigungen von Konkurrenten wehren zu müssen. Und die Vorschriften, Bedingungen und der Konkurrenzkampf haben/hat sich seither bedeutend verschärft.
Mani W. schrieb: > Zero V. schrieb: >> Ich sehe hier definitiv vorsätzlichen Betrug und möchte Gerechtigkeit, > > Dann nimm Dein Schwert zur Rechten und beseitige das Übel... > > Zero V. schrieb: >> Also wo meldet man sowas? > > Bei den letzten zehn Denunzianten dieser Welt... > > ;-) Hallo Mani, hallo Cyblord, Ich produziere und verkaufe als Einzelunternehmer selbst Elektrogeräte und weiss welcher Aufwand mit der Einhaltung des ElektroG verbunden ist. Einzelne Registrierung in jedem EU Land, monatliche Mengenmeldung in jedem EU Land individuell nach Gewicht, Stückzahl oder Gerätekategorie. Stellung der Abholgarantien, Änderungen in den einzelnen Ländern im Auge behalten etc. Je Eu Land fallen dafür jährlich ca. 1500Eur Fixkosten an. Dazu gut mtl. 2 Tage zusätzlicher Aufwand. Und dann kommt ein Marktbegleiter um die Ecke der sich um das alles nicht kümmert und die Artikel zum Dumpingpreis anbietet. Ich würde diesen auch sofort "Denunzieren". Zur eigentlichen Frage: Bei Verstössen gegen das ElektroG ist u.a. das Umweltbundesamt zuständig. Wenn es sich um einen Marktbegleiter handelt kannst Du einen Anwalt beauftragen. Dieser weisst den Mitbewerber im besten Fall freundlich auf sein Versäumnis hin, eine Strafbewährte Abmahnung wäre der nächste Schritt.
Ich hattest so etwas ähnliches auch mal.. so eine Kellerbude mit "Industrieware".. Wir haben einige Geräte zum ausprobieren bekommen, nach einigem Recherchieren habe ich vergleichbare Geräte die von deutschen Markenherstellern das gleiche kosten bei Alibaba als minimum Palettenware für einen 1/4 Preis gefunden.
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