Guten Tag, ich habe einen Drehzahlmesser für einen Oldtimer nachgebaut. Der Originale ist ein Wirbelstrom-Analog-Drehzahlmesser. Mein Nachbau wird mit einem Schrittmotor realisiert. Optisch ist der Nachbau von dem Original bis auf das fehlende Firmenlogo des Herstellers auf der Tachoscheibe nicht zu unterscheiden. Eigentlich wollte ich den Nachbau nur im Rennsport für mich nutzen, jedoch hat sich das etwas herumgesprochen, dass ich den Drehzahlmesser nachbaue und mittlerweile warten ein paar Leute darauf, dass ich den in Kleinserie fertige. Jetzt stellt sich mir die Frage, welche Hürden ich zu bewältigen habe um meinen Nachbau legal verkaufen zu können. Muss ich die aktuellen Automotive EMV Richtlinien CE Rohs etc. einhalten, wenn es sich um einen Nachbau eines 50 Jahre alten Produkts handelt ? Der Originale Drehzahlmesser unterlag damals ja auch keiner EMV Prüfung oder CE Kennzeichnung. Muss ich auch bei einem Produkt, welches nur im Rennsport benutzt wird eine EMV Prüfung durchführen? Gilt mein Produkt überhaupt als "Nachbau" wenn es gleich aussieht, aber technisch anders funktioniert? Ich würde mich freuen, wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte. Gruß Felix
OK_Driver schrieb: > Muss ich die aktuellen Automotive EMV Richtlinien CE Rohs etc. > einhalten, wenn es sich um einen Nachbau eines 50 Jahre alten Produkts > handelt ? Da in Deinem Nicht-Nachbau Elektronik drin ist, ja. Auch wenn das Ding nur im Rennsport verwendet wird.
OK_Driver schrieb: > mittlerweile warten ein paar Leute darauf, dass ich den in > Kleinserie fertige. Dann frag doch die Wartenden ob sie ohne CE und EMV den Drehzalmesser trotzdem wollen. Und natürlich ohne Gewährleistung Deinerseits falls sie bei der Rennsportabnahme Probleme bekommen...
OK_Driver schrieb: > Gilt mein Produkt überhaupt als "Nachbau" wenn es gleich aussieht, > aber technisch anders funktioniert? Eher als Plagiat, wenn es der Hersteller sieht und ihm das nicht gefällt...
Ein Nachbau kann es nicht sein, weil das Funktionsprinzip ein anderes ist und da es ein Neugerät ist, muss es alles haben was Neugeräte haben müssen. Und wenn es identisch aussieht ist das prinzipiell problematisch wenn der Originalhersteller seine Rechte noch wahrnimmt. Herrje, Du verscherbelst das an Freunde und Bekannte die sich alle nicht auf öffentlicher Strasse tummeln. Das Teil wird nie einen TÜV sehen oder im Versandhauskatalog auftauchen. Mach nicht so ein Fass auf und Mut zur Lücke. Kleb nicht grad Deine Anschrift drauf und stell keine Rechnung aus. Ansonsten ist es legal wenn es ein CE Zert hat, das es alle relevanten Zulassungsbedingungen in der EU einhält, Du bei z.B. der Stiftung EAR gemeldet bist, eine WEEE Nr. hast, eine insolvenzsichere Rücklage bildest, an der Containerlotterie teilnimmst, die Einnahmen versteuerst, eine Buchhaltung machst .... Für TÜV konformen Einbau ins Strassenzugelassene Automobil kannst Du dann nochmal richtig schön im Kreis kotzen bis das alles klar ist. Also was darf es sein? Legal bis zu letzten Patrone, egal was es kostet oder ein kleiner Freundschaftsdienst über den man nicht viele Worte verliert? Eine Liebhaberei eben ohne Gewinnabsicht. Zumindest keiner beweisbaren ;-)
M.k. schrieb: > Eher als Plagiat, wenn es der Hersteller sieht und ihm das nicht > gefällt... Glaubst du im ernsthaft, dass der Hersteller bei dem Oldtimer noch eine Gebrauchmusterschutz auf den Look des Tachos hat? Das Firmenlogo fehlt ja... OK_Driver schrieb: > bis auf das fehlende Firmenlogo Zum Thema: Solange du bei einer Kleinserie bleibst, dürfte das vermutlich niemanden jucken. Evtl. kannst deinen Tacho als "Reparaturservice" unters Volk bringen. Streng genommen bist du natürlich "Inverkehrbringer" und du musst dich an die Vorgaben halten. Letzten Endes haftest du für dein Produkt, also mach dir Gedanken, was im Worst-Case passieren kann. Firmen haben dafür ihre Haftpflicht, die dhttp://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1u so nicht bekommst. Soweit ich weiß, brauchen Tachos keine E-Nr. ROHS, EMV und CE sind auch machbar, passendes Design vorausgesetzt. Reden wir über ein 12V Netz? Hast du in der dse FAQ schon mal den Bereich Fahrzeugelektronik gelesen? http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.23. Man spart sich viel Ärger, wenn man gleich Automotive LDOs nimmt! Was ich sagen will, du musst jetzt für deine Handvoll Tachos keinen Termin im EMV Labor buchen, aber es schadet nicht, wenn du dich a) mit der EMV Problematik bei Fahrzeugen auseinander setzt und b) mit dem Radio-Scanner über deine Produkt in Betrieb drüber gehst. Schrittmotorentreiber können da Probleme machen! Wenn du es richtig machen willst, ist ja EMV, ROHS, CE eh nur die halbe Miete, Thema Gewerbeanmeldung, WEEE, Verpackungsverordnung usw. kommt ja dann auch auf dich zu. http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1 Das ist alles Vergnügungssteuerbefreit...
Da hst sich ein Link zuviel eingeschmuggelt: Sollte so heißen: Streng genommen bist du natürlich "Inverkehrbringer" und du musst dich an die Vorgaben halten. Letzten Endes haftest du für dein Produkt, also mach dir Gedanken, was im Worst-Case passieren kann. Firmen haben dafür ihre Haftpflicht, die du so nicht bekommst.
2⁵ schrieb: > M.k. schrieb: >> Eher als Plagiat, wenn es der Hersteller sieht und ihm das nicht >> gefällt... > > Glaubst du im ernsthaft, dass der Hersteller bei dem Oldtimer noch eine > Gebrauchmusterschutz auf den Look des Tachos hat? Das Firmenlogo fehlt ja... Was ich glaube ist völlig irrelevant, es weis ja auch keiner um welchen Oldtimer es geht. Bei einem alten Trabbi sieht das wahrscheinlich anders als als bei einem alten Ferrari Rennwagen aus Enzos Gründerzeit... Einschätzen muss das der der das Ding nachbaut, ist ja angeblich bis auf das Logo optisch gleich. Er ist ja auch nicht "streng genommen" der "Inverkehrbringer" sondern definitiv wenn er etwas in Verkehr bringt.
Einfach die Preise erhoehen. Das reduziert die potentielle Kaueferzahl zumeist deutlich. Die, die dann immer noch wollen, interessieren sich fuer CE WEE und den anderen Kram dann sowieso nicht mehr.
verkauf die Dinger als Bausatz, Elektronik-Spielzeug zu Ausbildungszwecken. Dann bist du komplett raus aus den Verpflichtungen.
OK_Driver schrieb: > Gruß > Felix Du musst halt entscheiden, was du da gebaut hast: -ne Deko ohne besondere Aussagekraft -ein verlässliches Messgerät Für Messgeräte gibt es etliche Standards, für Deko keine.
Gunnar F. schrieb: > verkauf die Dinger als Bausatz, Elektronik-Spielzeug zu > Ausbildungszwecken. Dann bist du komplett raus aus den Verpflichtungen. Woher kommt eigentlich dieser gern wiederholte Unsinn ? Ein Bausatz wird wie das behandelt, was nach Zusammenbau entsprechend der Bauanleitung draus wird.
2⁵ schrieb: > Solaranlage du bei einer Kleinserie bleibst, Was hat jetzt bitte eine Solaranlage mit meinem Produkt zu tun?
MaWin schrieb: > Woher kommt eigentlich dieser gern wiederholte Unsinn ? Guck in die CISPR/EN 605xx (weiß die Nr. nicht auswendig). Elektronik Spielzeug zu Ausbildungszwecken ist Klasse 1 und von der Prüfung ausgeschlossen. Dein Tonfall enttäuscht mich, schreibst Du sonst doch meistens gut.
OK_Driver schrieb: > Jetzt stellt sich mir die Frage, welche Hürden ich zu bewältigen habe um > meinen Nachbau legal verkaufen zu können. > Muss ich die aktuellen Automotive EMV Richtlinien CE Rohs etc. > einhalten, Drehzahlmesser müssen nicht zugelassen werden, benötigen deshalb auch keine Prüfzeichen, Gutachten oder ABE´s CE gilt im KFZ nicht, hier gilt e-Nummer, braucht das Teil nicht. WEEE Stiftung EAR musst du nicht erfüllen weil Autos in den Schrott gehen. RoHS musst du erfüllen, ist leicht, lediglich die RoHS Belege für jedes Lieferteil aufheben. Bleibt EMV. Es gibt keinen materiellen/lebensbedrohlichen Schaden, wenn das Gerät gestört wird, es darf seinerseits aber nicht stören. In einem Oldtimer wird es wenig geben. Du kannst beim KBA anrufen nach den Prüfkriterien, ich finde nichts in der grünen Liste.
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