Forum: Gesperrte Threads TaxSnifferLaw


von Christian M. (likeme)


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Moin, wie setzt man eigentlich das neue Schnüffelgesetz in diesem Forum 
um? Plan unserer Geldsauger ist ja jede Transaktion von jedem Bürger 
einzusehen, zur Not mit vermuteten Wertangaben, die am Jahresende 
hochsaldiert werden. Quasi eine Überschuss Rechnung ohne Ausgaben zu 
berücksichtigen.  Angeblich sind die Administratoren genötigt den 
Schriftverkehr hinsichtlich Verhandlungabsichten zu überwachen und diese 
dann weiter zu geben.

Frage 1: Wer ist die Meldestelle?
Frage 2: Ich habe keine Kontodaten hinterlegt.
Frage 3: Beweis im Falle einer Barzahlung bei Abholung das wirklich XX € 
gezahlt wurden? angeblich soll hier wieder der Chatverlauf geprüft 
werden.
Frage 4: Wer zahlt den Aufwand der permanenten Durchsuchungen des 
Mailverkehrs...... hatten wir nicht mal ein Postgeheimnis?

: Verschoben durch Admin
von Andrew T. (marsufant)


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Falsche Rubrik.

Siehe "Wenn ihr etwas kaufen oder verkaufen wollt, dann seid ihr hier 
richtig. Bitte nur direkte Angebote"

Hast Du aber nicht.

also bitte dies Thema  ins  "offtopic".

Danke.

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Wir sollten eine Rubrik "Mimimi" einrichten...

von 888 (Gast)


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Christian M. schrieb:

> Frage 1: Wer ist die Meldestelle?

Die Überwachung erfolgt mittlerweile automatisiert. Google mal nach 
PRISM, Tempora, XKeyscore

> Frage 2: Ich habe keine Kontodaten hinterlegt.

Deine Bank kennt Deine Kontodaten. Wegen der Geldwäschegesetze kennt sie 
das Finanzamt auch. Vielleicht hast Du mal eine Steuererklärung 
abgegeben, da stehen sie auch drauf.

> Frage 3: Beweis im Falle einer Barzahlung bei Abholung das wirklich XX €
> gezahlt wurden? angeblich soll hier wieder der Chatverlauf geprüft
> werden.

Oder Überwachung durch Drohnen bzw High Altitude Balloons.

> Frage 4: Wer zahlt den Aufwand der permanenten Durchsuchungen des
> Mailverkehrs...... hatten wir nicht mal ein Postgeheimnis?

Wer wohl. Was glaubst Du, wofür man die zusätzlich eingetriebenen 
Steuern benötigt?


In der Vergangenheit war es übrigens so, dass

a) Steuern nur auf Gewinne anfallen und nicht auf Einnahmen.
Kaufst Du Dir ein Auto für 20 kEUR und verkaufst das nach ein paar 
Jahren für 8 kEUR weiter, dann hast Du 12 kEUR Verlust gemacht und nicht 
etwa 8 kEUR steuerpflichtigen Gewinn.

b) für private Veräußerungsgeschäfte eine Spekulationsfrist von einem 
Jahr gilt. In Spezialfällen, z.B. Immobilien, auch 10 Jahre. Hast Du den 
verkauften Gegenstand also ein Jahr lang besessen, ist ein eventueller 
Gewinn steuerfrei.
Bei erbschafts-besteuertem Erbe überträgt sich die Spekulationsfrist, 
d.h. der bereits verstrichene Zeitraum wird angerechnet.

von Armin X. (werweiswas)


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Christian M. schrieb:
> : Ich habe keine Kontodaten hinterlegt.

Der Betreiber muss nur melden wenn ER die Zahlung mit abwickelt. So wie 
ebay z.B.

von Michael G. (mjgraf)


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Soul E. schrieb:

> In der Vergangenheit war es übrigens so, dass
>
> a) Steuern nur auf Gewinne anfallen und nicht auf Einnahmen.
> Kaufst Du Dir ein Auto für 20 kEUR und verkaufst das nach ein paar
> Jahren für 8 kEUR weiter, dann hast Du 12 kEUR Verlust gemacht und nicht
> etwa 8 kEUR steuerpflichtigen Gewinn.
>
> b) für private Veräußerungsgeschäfte eine Spekulationsfrist von einem
> Jahr gilt. In Spezialfällen, z.B. Immobilien, auch 10 Jahre. Hast Du den
> verkauften Gegenstand also ein Jahr lang besessen, ist ein eventueller
> Gewinn steuerfrei.
> Bei erbschafts-besteuertem Erbe überträgt sich die Spekulationsfrist,
> d.h. der bereits verstrichene Zeitraum wird angerechnet.

Daran hat sich auch nichts geändert; auch gibt es weiterhin eine 
Freigrenze von 600 Euro pro Person und Jahr. Wer vorher schon Gewinne 
aus privaten Veräußerungsgeschäften über dieser Grenze hatte, hätte 
sie von sich aus in der Steuererklärung angeben müssen.

Das haben wohl nicht genug Leute getan. Deshalb müssen jetzt 
Plattformbetreiber (eBay etc.) Kunden mit (wenn ich es recht erinnere) 
mehr als 2000 Euro Einnahmen oder mehr als 30 Verkäufen melden. Das 
Ergebnis geht beim Finanzamt in das Scoring ein, und vielleicht fragen 
sie dann nach Belegen, vielleicht auch nicht.

Viele Grüße
Michael

(Disclaimer: Ich bin weder Rechtsanwalt noch Steuerberater, und dies ist 
keine steuerliche Beratung.)

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