Moin Microkontrollers, jetzt komme ich irgendwie durcheinander. Habe eben ein SmartHome Set auf Amazon gekauft, was in 4 Tagen geliefert wird. Der Händler auf Amazon gibt eine deutsche USSt-ID und WEEE Nummer an aber als Firmen-Anschrift China! Wie ist das denn nun mit der Ware - bin ich nun Importeur chinesischer Ware?
Fu bist auf jeden Fall Importeur, entweder direkt oder indirekt.
Daniel D. schrieb: > Der Händler auf Amazon gibt eine deutsche USSt-ID und WEEE Nummer an Dann schau doch nach wem die gehören.
Bei der USStID kann ich nur prüfen, ob diese gültig ist - ja Bei der Suche nach der WEEE-Nr. auf der ear Website kommt: "Keine Hersteller/Bevollmächtigten bzw. Marken gefunden" haha
Daniel D. schrieb: > Bei der USStID kann ich nur prüfen, ob diese gültig ist - ja Wahrscheinlich die von Amazon, denn die führen die MWSt ab.
Daniel D. schrieb: > Habe > eben ein SmartHome Set auf Amazon gekauft, was in 4 Tagen geliefert > wird. Das Set liegt also bereits in einem Warenlager (von Amazon) in DE oder der EU. Warum sollst du dann der Importeur sein?
Dominik H. schrieb: > Das Set liegt also bereits in einem Warenlager (von Amazon) in DE oder > der EU. Warum sollst du dann der Importeur sein? Eine reine Steuerabwicklung durch Amazon ist kein Zwischenhandel und ein Warenlager in der EU ist nicht notwendigerweise auch im Zollbereich der EU.
Kommt mir vor, als ob Amazon, Kaufland.de, eBay, u.s.w. das ganz gern so undurchsichtig gestalten.
Michael B. schrieb: > Wahrscheinlich die von Amazon, denn die führen die MWSt ab. Mehrwertsteuer oder Einfuhrumsatzsteuer? Das ist ja hier der Knackpunkt! LG, Sebastian
Daniel D. schrieb: > Kommt mir vor, als ob Amazon, Kaufland.de, eBay, u.s.w. das ganz gern so > undurchsichtig gestalten. Der Verkäufer, und damit der für dich rechtlich relevante Handelspartner, wird ausdrücklich genannt. Undurchsichtig machst du es erst selbst, indem du etwas anderes vermutest, als dort steht.
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Dominik H. schrieb: > Das Set liegt also bereits in einem Warenlager (von Amazon) in DE oder > der EU. Warum sollst du dann der Importeur sein? Ist ja nicht nur für die Steuer relevant, sondern auch fürs Inverkehrbringen. Also CE, Produkthaftung usw. M.E. ist der Käufer der Importeur, wenn der Händler einen außereuropäischen Sitz im Angebotstext angibt. Selbst wenn er dann ein Zwischenlager in D hat, das von seinem Tochterunternehmen betrieben wird. Außer vielleicht, es wird (im Falle eines größeren Vorfalls) festgestellt, dass der Verkäufer das Konstrukt missbräuchlich betreibt.
Wer schaut denn bitte wie ich nach, wo der Verkäufer seinen Sitz hat, wenn es sich um ein Prime-Produkt aus dem Amazon Lager handelt, das in 2 Werktagen geliefert wird. Die Adresse steht ja nicht im Angebot.
Daniel D. schrieb: > Wer schaut denn bitte wie ich nach, wo der Verkäufer seinen Sitz hat, > wenn es sich um ein Prime-Produkt aus dem Amazon Lager handelt, das in 2 > Werktagen geliefert wird. Die Adresse steht ja nicht im Angebot. Es ist in der Tat mit erheblichem Aufwand verbunden, den Verkäufernamen anzuklicken. Als privater Endkunde kann es mir vollkommen egal sein, wer denn nun der Importeur ist, Hauptsache, der Kram funktioniert. Wenn es zu einem Gewährleistungsfall kommt, wird der über Amazon abgewickelt - egal, wo der Händler ansässig ist. Das System von Amazon hängt dazwischen und verhindert, dass ich als Endkunde in direkten Kontakt mit dem Verkäufer trete.
Manfred P. schrieb: > Als privater Endkunde kann es mir vollkommen egal sein, wer denn nun der > Importeur ist, Vorausgesetzt, es ist nicht nur der Kauf legal, sondern auch der Betrieb. Und es ist einem nicht scheissegal, ob legal oder illegal. ;-)
> Als privater Endkunde kann es mir vollkommen egal sein, wer denn nun der > Importeur ist, Hauptsache, der Kram funktioniert. Hoffentlich sieht das meine Versicherung im Brandfall auch so.
(prx) A. K. schrieb: > Der Verkäufer, und damit der für dich rechtlich relevante > Handelspartner, wird ausdrücklich genannt. Undurchsichtig machst du es > erst selbst, indem du etwas anderes vermutest, als dort steht. Ganz so selbstverständlich sehe ich das nicht. Natürlich ist der Verkäufer im weiten China, aber die Ware ist doch im Fall des TO schon bei Amazon im Lager, also schon innerhalb der EU. Die Prüfung der rechtlichen Vorgaben und Zollabfuhr muss ja also schon früher stattgefunden haben. Für mein Verständnis bin ich dann nicht für Einfuhrumsatzsteuer, CE oder WEEE zuständig. m.M.n. kann die Ware ja gar nicht erst zu Amazon ins EU-Lager kommen, ohne dass eine Zollabwicklung im Hamburger Hafen (oder sonstwo an einer EU-Aussengrenze) stattfindet. Ich gehe daher davon aus, dass die rechtlichen Pflichten daher beim Verkäufer liegen. So sehe ich die Sache erst einmal für mich, ob das so stimmt kann ich nicht sagen... Edit: Notiz am Rande - ich hatte mal Probleme mit einem kaputten WLAN-Radio das ich von solch einem Verkäufer gekauft hatte. Ihn über die Amazon-Plattform angeschrieben und den Mangel erklärt, er bot mir darauf hin 30% Preisnachlass an. Wollte ich natürlich nicht, das Radio war ja schließlich unbrauchbar. Als er sich dann nicht mehr gemeldet hatte, habe ich ein ticket beim Amazonsupport aufgemacht. Noch direkt während des Telefonats mit dem Amazon-MA hat er mir das Geld auf meinem Konto gutgeschrieben. Amazon ist hier sehr kulanz und hat kein Interesse daran, diese Situation duch einen Anwalt oder den Verbraucherschutz (mit dennen ich gedroht hatte) prüfen zu lassen...
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