Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Teilzeit direkt fordern, wenn angeblich möglich?


von Max M. (maxi123456)


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Wenn in einer Stellenanzeige, bezahlt nach Tvöd Bund auch angeblich 
Teilzeit möglich ist und man dies machen möchte, wann sollte man das 
erwähnen/einfordern?

Direkt beim Vorstellungsgespräch? 1-2 Monate nach Eintritt? Ich wohne in 
einer strukturschwachen Gegend und kann mir vorstellen, dass sich die 
Anzahl der Bewerber auf diese Entwicklerstelle doch im Rahmen hält.

Und dann ist natürlich die Frage, was Teilzeit ist? Ich würde gerne 3 
Tage machen oder ist das dann doch zu wenig?

von Ernest (ernest)


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1. Ganz genau weiß das nur derjenige, der die Stelle besetzen will ...

2. Wenn das in der Ausschreibung schon drin steht, ist das ein Signal, 
dass man da im Vorstellungsgespräch auch schon mal nachfragen kann. 
Einfordern ist ein wenig schönes Wort - das signalisiert keine 
Bereitschaft eine für beide Seiten tragfähige Lösung finden zu wollen 
und ist damit eher abstoßend.

3. Ob die Chancen, die Stelle zu bekommen, höher sind, wenn man Willen 
zur Vollzeitarbeit signalisiert - weiß derjenige, der die Stelle 
besetzen will.

4. Wenn man im Bewerbungsprozess den Willen zur Vollzeitarbeit erkennen 
läßt und nach der Probezeit dann auf Teilzeit geht - ist der Chef 
möglicherweise auf Dauer eingeschnappt, fühlt sich an der Nase 
herumgeführt. Das vergisst der möglicherweise nie.

Das ist nun keine klare Antwort. Das Risiko, den zukünftigen Chef auf 
Dauer durch Vorspielung falscher Tatsachen zu verärgern wiegt aber doch 
schwer, von daher ist es wahrscheinlich am besten, das Thema im 
Vorstellungsgespräch anzusprechen, möglicherweise mit einem "Gerne 
zunächst in Teilzeit wegen ..." und zu schauen, was die Gesprächspartner 
damit machen. Letztlich sollte eine Lösung für beide Seiten tragbar 
sein, wenn die Zusammenarbeit harmonisch sein soll.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Max M. schrieb:
> wann sollte man das erwähnen/einfordern?

Später.

Du hast ein Recht auf Teilzeit. Du kannst immer sagen, dass die Arbeit 
zu viel Zeit frisst.

Du solltest immer befristete TZ, z.B. für 1 Jahr, beantragen, denn du 
hast kein Recht mehr, zurückzukehren, kannst aber nach 1 Jahr wieder TZ 
beantragen. So lange halt bis der AG das Spiel durchschaut.

Aber mit Teilzeit hast du keine Chance mehr auf Aufstieg in 
Führungspositionen.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #7435885 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Michael B. schrieb:
> Aber mit Teilzeit hast du keine Chance mehr auf Aufstieg in
> Führungspositionen.

Definitiv stimmt das nicht, wenn Du nicht Max sondern Maxina heisen 
wuerdest. Es ist eine Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten darauf zu 
achten, dass Frauen in Teilzeit nicht schlechter befördert werden als 
Frauen in Vollzeit. Das kann im Jahresbericht der 
Gleichstellungsbeauftragten für den öffentlichen Dienst nachgelesen 
werden, wenn es Euch interessiert.

von Max M. (maxi123456)


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Ernest schrieb:
> von daher ist es wahrscheinlich am besten, das Thema im
> Vorstellungsgespräch anzusprechen, möglicherweise mit einem "Gerne
> zunächst in Teilzeit wegen ..."

Also muss ich den Wunsch wirklich begründen? Vermutlich wird mein Grund, 
dass ich mich mittelfristig anderweitig eine Selbstständigkeit aufbauen 
möchte nicht gern gesehen. Auch wenn die Stelle sowieso auf 3 Jahre 
befristet ist.

Michael B. schrieb:
> Aber mit Teilzeit hast du keine Chance mehr auf Aufstieg in
> Führungspositionen.

Da habe ich absolut kein Interesse dran.

Michael B. schrieb:
> Du solltest immer befristete TZ, z.B. für 1 Jahr, beantragen,

Die Position ist sowieso auf 3 Jahre befristet.

Sophie T. schrieb im Beitrag #7435885:
> Warum willst du nur TZ arbeiten? Sieht nach Leistungsverweigerung aus.

Wie gesagt, ich möchte mir (in einem anderen Berufszweig) langsam eine 
Selbstständigkeit aufbauen. Ich muss aber zunächst normal 
weiterarbeiten, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Oder sollte ich 
zumindest.

von IT G. (it-guy)


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Würde TZ nicht erwähnen, dann rutscht man automatisch hinter alle 
Kandidaten die VZ arbeiten.
Ja theoretisch bietet der öD das an und durch die Größe ist man dazu idR 
verpflichtet. Nur wollen die ja eine VZ Stelle besetzen, man müsste also 
eine zweite Person finden die dann die restlichen x Stunden macht.

von Rick M. (rick-nrw)


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Max M. schrieb:
> Wenn in einer Stellenanzeige, bezahlt nach Tvöd Bund auch angeblich
> Teilzeit möglich ist und man dies machen möchte, wann sollte man das
> erwähnen/einfordern?
>
> Direkt beim Vorstellungsgespräch? 1-2 Monate nach Eintritt? Ich wohne in
> einer strukturschwachen Gegend und kann mir vorstellen, dass sich die
> Anzahl der Bewerber auf diese Entwicklerstelle doch im Rahmen hält.
>
> Und dann ist natürlich die Frage, was Teilzeit ist? Ich würde gerne 3
> Tage machen oder ist das dann doch zu wenig?

Warum willst Du Teilzeit arbeiten?
Dauerhaft bis zur Rente?

Entwicklerstelle im Öffentlichen Dienst?

Entwickler ist aus meiner Sicht ein Beruf (Berufung), der einem Spaß 
macht und man dort gerne auch mal mehr arbeitet anstatt weniger.

Ist Homeoffice eine Alternative?
OK - wie gut ist die Internetanbindung in deiner strukturschwachen 
Region?

Max M. schrieb:
> Auch wenn die Stelle sowieso auf 3 Jahre
> befristet ist.

Möchtest Du nach den 3 Jahren weiter nur 3/5 Tagen arbeiten?
24h/Woche als Entwickler - habe ich noch nie gehört - eher 45h/Woche.

Max M. schrieb:
> Wie gesagt, ich möchte mir (in einem anderen Berufszweig) langsam eine
> Selbstständigkeit aufbauen. Ich muss aber zunächst normal
> weiterarbeiten, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Oder sollte ich
> zumindest.

Was heißt langsam eine Selbstständigkeit aufbauen - Basis 3 Tage Woche?
Teilzeit ist Gift - Du brauchst Kohle um Rücklagen aufzubauen, um in 
eine Selbstständigkeit zu gehen.
Mit 5000€ auf dem Sparkonto lebt es sich dann nicht so gut.

von Max M. (maxi123456)


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Rick M. schrieb:
> Warum willst Du Teilzeit arbeiten?
>
> Entwickler ist aus meiner Sicht ein Beruf (Berufung), der einem Spaß macht und
>man dort gerne auch mal mehr arbeitet anstatt weniger.
>
> Möchtest Du nach den 3 Jahren weiter nur 3/5 Tagen arbeiten?
>
> 24h/Woche als Entwickler - habe ich noch nie gehört - eher 45h/Woche.

An der Diskussion, ob Teilzeit oder Vollzeit oder man als Teilzeit 
Arbeiter faul ist etc. habe ich kein Interesse.

Ich möchte lediglich wissen, wann ich meinen Wunsch nach Teilzeit 
erwähnen soll, immerhin wird dies in der Stellenausschreibung ja 
angeboten.

: Bearbeitet durch User
von Jörg (lixtop)


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Max M. schrieb:
> An der Diskussion, ob Teilzeit oder Vollzeit oder man als Teilzeit
> Arbeiter faul ist etc. habe ich kein Interesse.

Sorry, aber Anscheined hast du auch keine Ahnung was Teilzeit bedeutet.
Es heißt nicht umsonst: "einmal Teilzeit, immer Teilzeit!" !!!
Es gibt nur eine Teilzeit aus der es ein Zurück gibt: Familienteilzeit,
also erst 'bilden', dann 'teilen:')

Max M. schrieb:
> faul

damit hat das nix zu tun

von Max M. (maxi123456)


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Jörg schrieb:
> Es heißt nicht umsonst: "einmal Teilzeit, immer Teilzeit!" !!!

So lange ich Angestellter bin, gerne. Aber das macht nur leider kaum ein 
Arbeitgeber mit. Zum Glück hatte ich seit 2017 das Glück einen zu finden 
der mich für 24h/30h eingestellt hat.

Wie auch immer, soll ich das im Vorstellungsgespräch fragen oder doch 
eher nach wenigen Wochen/Monaten?

: Bearbeitet durch User
von Purzel H. (hacky)


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Die Forderungen sind Quatsch.
1) Teilzeit bedeutet Minderleister, dabei solltest du Wissen ansammeln, 
je mehr je basser, je schneller je besser.
2) Selbstaendig bedeutet, du musst schon viel Wissen besitzen und auch 
anwenden koennen. Die Leistungsbereitschaft muss massiv erhoeht sein. 
Bis 60 Stunden pro Woche. Denn du verschaetzt dich standardmaessig, bist 
hinter Termin. Ploetzlich braucht eine Arbeit, welche du auf 100 Stunden 
schaetzt 400 Stunden. Woher sollen die kommen ?
3) Eine Selbstaendigkeit baut man sich nicht langsam nebenbei auf. Auch 
wenn's nur Software ist, ist die Investition nicht nur ein Notebook.

Du musst schon sehr gut in ein Thema eingearbeitet sein, und dann eine 
Luecke finden, welche eine schnelle Loesung benoetigen. Die musst du 
dann an prospektive Kunden verkaufen koennen. Dabei gibt es zwei 
Moeglichkeiten. Die Arbeitszeit und Produkte. Die Arbeitszeit kannst du 
nur einmal verkaufen. Mit jedem Verschaetzen arbeitest du guenstiger. 
Dabei zeigst du den Leuten Loesungen auf, welche sie das naechste Mal 
allenfalls selbst anwenden, weil guenstiger. Die Kunden kommen und 
fragen nach einem Projekt, lassen dich eine Loesung ausarbeiten und 
anbieten. Du hast fuer die Ausarbeitung 3 Tage versenkt. Die gehen damit 
zu einem Konkurrenten und fragen mit deinem Vorschlag. Der Konkurrent 
kann sich die Ausarbeitung sparen, und so guenstiger sein. Leider ist 
der unbekannte Andere oft guenstiger.
Produkte sind besser, bedingen aber eine gewisse Vorlaufzeit. Und 
nachher Support.

von Max M. (maxi123456)


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Purzel H. schrieb:
> [...]

Das geht wieder alles an meiner Frage vorbei. Denken so wirklich noch 
viele Menschen?

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Max M. schrieb:
> langsam eine Selbstständigkeit aufbauen.

In diesem Fall suchst Du Dir vollkommen den falschen Arbeitgeber.

https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps/nebentaetigkeit-wann-ist-sie-zulaessig-wann-nicht

von Max M. (maxi123456)


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Dieter D. schrieb:
> In diesem Fall suchst Du Dir vollkommen den falschen Arbeitgeber.
>
> 
https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps/nebentaetigkeit-wann-ist-sie-zulaessig-wann-nicht

Nochmal, darum geht es jetzt nicht. Aber ich werde kein Beatmer sein, 
daher:
1
Das Nebentätigkeitsrecht für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ist seit der Einführung des TVöD von den beamtenrechtlichen Vorschriften abgekoppelt. Damit ist die Aufnahme einer Nebentätigkeit nicht mehr zustimmungspflichtig. Entgeltliche Nebentätigkeiten müssen dem Arbeitgeber allerdings vor der Aufnahme schriftlich angezeigt werden (§ 3 Abs. 3 TVöD). Der Arbeitgeber hat das Recht, solche Nebentätigkeit zu untersagen, die die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen.
2
3
Sofern die zeitliche Höchstgrenze des Arbeitszeitgesetzes nicht überschritten wird, darf die Aufnahme einer Nebentätigkeit nicht allein aus zeitlichen Gründen versagt werden. Die Summe der Arbeitszeit von Haupt- und Nebentätigkeit darf die gesetzliche Höchstgrenze von werktäglich acht Stunden im Durchschnitt nicht überschreiten (§ 3 ArbzG).

von IT G. (it-guy)


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Das Thema kann zu, meine Antwort sagt oben doch alles.
Wenn du TZ machen willst sagst du das frühestens 1 Tag nachdem die 
Probezeit vorbei ist. Fertig.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Dieter D. schrieb:
> Es ist eine Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten darauf zu
> achten

Ein ehemaliger Kollege wurde im Vorstellungsgespräch darauf angesprochen 
und hat direkt gefragt, wer denn sein GleichstellungesbeauftragtER sei.

Diese Stelle hat er natürlich nicht bekommen, was ihn aber nicht juckt, 
da er richtig gut ist und genug Auswahl hat.

von Purzel H. (hacky)


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Was spricht gegen einfach mal probieren ?
Strukturschwach bedeutet, es gibt nicht grad wieder eine andere Stelle 
ausgeschrieben.
Also einfach fragen, ohne darauf zu bestehen.

Beitrag #7436558 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Bruno V. (bruno_v)


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Ist "Teilzeit möglich" in der Stellenbeschreibung eingeflossen oder eher 
als disclaimer/Pflichthinweis so wie dass alle Geschlechter gemeint sind 
und Schwerbehinderte erwünscht? (Also wie bei allen Stellen dieses AGs)

: Bearbeitet durch User
von Bernd G. (Gast)


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> Teilzeit direkt fordern
Mit Forderungen kommt man in einer Bittstellerposition meist nicht weit.
Und ja: du bist in dieser Position, auch wenn es dir nicht so erscheinen 
mag.

von IT G. (it-guy)


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Bruno V. schrieb:
> Ist "Teilzeit möglich" in der Stellenbeschreibung eingeflossen
> oder eher
> als disclaimer/Pflichthinweis so wie dass alle Geschlechter gemeint sind
> und Schwerbehinderte erwünscht? (Also wie bei allen Stellen dieses AGs)

Beim öD steht das immer drin.
Bei uns steht das idR auch immer drin.

Grundsätzlich wenn Mars und Merkur im dritten Haus stehen geht das 
sicher auch, ansonsten ist es halt ein: Müssen wir mal eintragen.

Ich mein wenn sich genau zwei finden die beide 50% machen wollen und das 
von den Zeiten auch passt dann könnte das klappen.

Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist und ob der AG dann nicht einfach wen 
anders nimmt der VZ machen will/angegeben hat...

Bei uns wird auf jeden Fall keiner eingestellt der gleich TZ angegeben 
hat. so filtert man die halt raus.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ich erinnere mich einer Stellenanzeige, bei der sich bereits aus der 
Beschreibung der Tätigkeit ganz klar ergab, dass regelmäßig zahlreiche 
Überstunden zu ungünstigen Zeiten anfallen würden. Gleichwohl war 
angeblich Teilzeit möglich. Es war im öD.

Im der Privatwirtschaft läuft es mitinter andersherum: Vor zehn Jahren 
stellten Discounter-Ketten ausschließlich Halbzeit-Kröfte ein, die 
alkerdings regelmäßig 20 Überstunden machen durften, worauf die meisten 
auch wirtschaftlich angewiesen waren. Im dieser Situation fällt es 
deutlich leichter, das Maul zu halten, wenn man stets die Hundewache 
bekommt.

: Bearbeitet durch User
von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Rick M. schrieb:
> 24h/Woche als Entwickler
Nennt man heute "Work-Life-Balance".

Max M. schrieb:
> langsam eine Selbstständigkeit aufbauen.
Hört sich an wie "ein bisschen schwanger sein".

Oder andersrum: wieviel Zeit würdest du denn in die Selbständigkeit 
investieren, wenn du davon leben müsstest?

: Bearbeitet durch Moderator
von Max M. (maxi123456)


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Lothar M. schrieb:
> Oder andersrum: wieviel Zeit würdest du denn in die Selbständigkeit
> investieren, wenn du davon leben müsstest?

Vollzeit, fast Vollzeit, ich weiß es noch nicht. Dann bin ich ja aber in 
meiner eigenen Verantwortung und das kann allen anderen egal sein.

Ich brauche aber noch ca. 1 Jahr, bis ich da voll einsteigen kann ist 
meine Schätzung. Und bis dahin wäre eine 3 Tage Position ganz gut, um 
noch ein sicheres Gehalt zu haben.

Percy N. schrieb:
> Ich erinnere mich einer Stellenanzeige, bei der sich bereits aus der
> Beschreibung der Tätigkeit ganz klar ergab, dass regelmäßig zahlreiche
> Überstunden zu ungünstigen Zeiten anfallen würden.

Sowas würde ich niemals machen. Aber vermutlich bin ich ja zu jung für, 
Generation Z und so. Jedenfalls habe ich kein Herzblut als Angestellter 
Entwickler, weshalb ich da mittelristig von abkommen möchte. Ist einfach 
nicht mein Ding.

IT G. schrieb:
> Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist und ob der AG dann nicht einfach wen
> anders nimmt der VZ machen will/angegeben hat...

Dazu muss es aber auch andere Bewerber geben. Ich habe eine meiner 
Auffassung nach eher schlechte Bewerbung abgegeben. Meine Vermutung ist 
jedoch, dass es hierher kaum Entwickler verschlägt, so dass man mich 
dennoch eingeladen hat. Daher schätze ich meine Chancen tatsächlich ganz 
gut ein, zumindest auf 32h zu verhandeln. Dennoch frage ich hier nach 
Erfahrungen.

Bruno V. schrieb:
> Ist "Teilzeit möglich" in der Stellenbeschreibung eingeflossen oder eher
> als disclaimer/Pflichthinweis so wie dass alle Geschlechter gemeint sind
> und Schwerbehinderte erwünscht?

Ich vermute eher, Pflichtangabe.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Max M. schrieb:
> Dazu muss es aber auch andere Bewerber geben.

Vermutlich Bewerberinnen, wenn wirklich eine schlechte Bewerbung 
abgegeben wurde. Alles weitere bleibt ein Rätsel.

Beitrag #7437064 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Thomas (kosmos)


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Mach lieber Brückenteilzeit diese ist zwischen 1 und 5 Jahren befristet, 
du kommst also wieder in die Vollzeit zurück.

Den das Problem früher war, dass wenn man in Teilzeit gewechselt auf den 
AG angewiesen war ob er einen noch in Vollzeit wollte.

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