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Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kosten und Steuerbilanz bei Selbständigkeit

Autor: Aufklärer (Gast)
Datum:

Da es in einem anderen Thread gefragt und diskutiert wurde:

Jahresarbeitszeitsequivalent zum 40h-Angestellten (12Mon - 6Wo Urlaub, 1
Wo Krankheit - Feiertage - Schulung) = 10Monate

1 Mon unbezahlter Leerlauf = Zwangsfreizeit, die mit Überstunden im
Projekt gegengerechnet werden können / müssen -> 40h

1 Mon unbezahlte Arbeitszeit für Bewerbungsreisen, Aquisen, Schulungen,
Steuermeldungsmehraufwand

Ergo: 8 Monate netto Arbeit, in denen soviel gemacht werden muss, wie
normal in 9, dazu 1 Monat unbezahlten Verlust (Arbeitszeit), 1 Monat
Zufallsfreizeit (Überstundenausgleich), 1 Monat planbare Freizeit

In den 8 Monaten wird 8 x 22 x 45h+ = 1600h real geabeitet, davon werden
dann 1500h abgerechnet und auch bezahlt -> 1500h x 55 = 75000,-

Abzüge für Mehraufwendungen des Selbständigen :

Bürokosten , Lizenzkosten : 1500,-
Versicherungen und Beiträge : 1000,-
Reisekosten und Verpflegung : 5500,-
Eigenanteil Krankenkasse  : 3000,-
Eigenanteil Rentenversicherung : 2500,-
Weiterbildung :  1500,-

Vergleichbares Brutto : 60.000,-

Durch Abschreibemöglichkeiten / Privatvorteil für Ausstattung, Computer,
Fahrzeug und Verpflegungspauschalen kommen rund 5000,- wieder rein.
Autor: Schwarz'n'Egger (Gast)
Datum:

Was ist die Essenz? Dass es sich nicht lohnt?
Autor: Ingenieur (Gast)
Datum:

Wenn die Rechnung so! aussieht, dann lohnt es sich durchaus. Oft aber
kriegt man nicht soviel an Arbeit und auch nicht unbedingt 55,- die
Stunde. Die Kosten sind aber überwiegend dieselben.
Autor: Gast (Gast)
Datum:

Mit welchem Stundensatz kann man als Ingenieur derzeit rechnen?
Autor: Klaus Wachtler (mfgkw)
Datum:

Ü-Stunden schwarz bezahlt?
Krank=Kündigung?
keine Weiterbildung?

Wo arbeitest du denn? Auf dem Schlachthof?
Autor: FPGA-Vollprofi (Gast)
Datum:

> In den 8 Monaten wird 8 x 22 x 45h+ = 1600h real geabeitet,
> davon werden dann 1500h abgerechnet und auch bezahlt
> 1500h x 55 = 75000,-
Soweit bin ich einverstanden.

Aber das hier bedarf der Korrektur:
> Abzüge für Mehraufwendungen des Selbständigen :

Bürokosten , Lizenzkosten      :  2500,-
Versicherungen und Beiträge    :  1500,-
Reisekosten und Verpflegung    :  8500,-
Eigenanteil Krankenkasse       :  3500,-
Eigenanteil Rentenversicherung :  3000,-
Eigenanteil ALV                :  1500,-
Weiterbildung                  :  1500,-

Gesamtkosten                   : 22.000,- !!!!

Vergleichbares Brutto : 53.000,-

Hier kommt wieder der bekannte Faktor 1000 rein: Brutto / 1000 =
Stundensatz!
Autor: Selbstständiger (Gast)
Datum:

Ich mache mal meine Rechung auf:

1500 x 70 = 105.000 Umsatz (netto, ohne UST)

Bürokosten , Lizenzkosten      :  3500,-
Versicherungen und Beiträge    :  1200,-
Reisekosten und Verpflegung    :  9500,-
Eigenanteil Krankenkasse       :  3750,-
Eigenanteil Rentenversicherung :  5800,-
Eigenanteil ALV                :  1750,-
Weiterbildung                  :  2200,-

Gesamtkosten                   : 28.000,-

Gewinn 77.000,-, Entspricht Angestellten-Brutto 66.000. Nicht gerade
sehr üppig.
Autor: Zuckerle (Gast)
Datum:

Faustformel : Faktor 2,5 ( 2,5 - 2,8 ) .

Bei einem Stundensatz von 55,- € , Freiberufler , ergibt sich hier der
Stundenlohn für das äquivalent des Angestellten von 22,- € !

Hierin sind alle Kosten mit berücksichtigt , absolut alles , Urlaub ,
Krank , Versicherungen , Sozialversicherung , Leerzeiten , u.s.w.

Dies ist auch der Faktor der bei Dienstleistern als Grundlage dient .
55,- € für einen Dipl.-Ing. ist unterste Schublade , kostet doch ein
Auto - Schlosser im Reparaturbetrieb schon mehr !
Autor: Pico Oschi (hacky)
Datum:

>55E ... Auto - Schlosser im Reparaturbetrieb

Eine Autowerkstatt bedingt viel hoehere Investitionen
Autor: Zuckerle (Gast)
Datum:

> Autor: A...aha Soooo. (hacky)
> Datum: 27.10.2010 00:41

Wieso ?
Autor: MaWin (Gast)
Datum:

> Eine Autowerkstatt bedingt viel hoehere Investitionen

Allerdings rechnet eine Autowerkstatt auch die eingebauten
Ersatzteile zum 3-fachen Einkaufspreis ab - und schon hat
sie alle Investitionen wieder raus :-)

Ich kann dir übrigens sagen, daß Autowerkstätten ENTWEDER
gar nicht so viel Inventar haben (der klassiche Fall bei
freien Werkstätten) ODER dieses Inventar von ihren
Übergeordneten quasi geschenkt bekamen, den AU-Tester
gab's beispielsweise vom Ersatzteillieferanten zu
Weihnachten, bestimmtes Spezialwerkzeug von den Herstellern.
Autor: Bürovorsteher (Gast)
Datum:

> Eigenanteil ALV                :  1500,-

Hä? Selbständig und in die ALV Geld abdrücken? Verstehe ich nicht.
Selbständigkeit ist doch was anderes, wenn man nicht ein anerkannter
Warmduscher und Mittelspurfahrer ist.
Autor: Hauspapa (Gast)
Datum:

Den bekannten Faktor 1000 merk ich mir.

besten Dank
Hauspapa
Autor: H.G. (Gast)
Datum:

>> Eigenanteil ALV                :  1500,-
>Hä? Selbständig und in die ALV Geld abdrücken?

Ich verstehe das so, daß man von dem Arbeitgeber den halben Anteil
bekäme und der Selbständige diesen Anteil ja auch erwirtschaften muss.
Er ist Teil der Sozialleistungen, die dem Selbständigenn fehlen.
Autor: Bürovorsteher (Gast)
Datum:

> Er ist Teil der Sozialleistungen, die dem Selbständigenn fehlen.

??? Warum sollte ein Selbständiger arbeitslos werden wollen? Wenn schon
selbständig, dann richtig und ohne Vollkaskoversicherungen aller Art.
Mehr Mut zum Risiko, meine Herren!

PS Ich weiß wovon ich rede - ich zahle seit 20 Jahren in keine ALV mehr
ein.
Autor: Andreas Fischer (Firma: Freelancer) (chefdesigner)
Datum:

Wenn Du wirklich seit 20 Jahren selbständig bist, dann weisst Du, dass
man Phasen ohne Auftrag haben kann, in denen man nichts verdient.

Der Angestellte hat hier aber einen Air bag und damit einen Vorteil. Der
muss mit eingerechnet werden, daher darf man den Anteil, den ein
Selbständiger an ALV spart nicht 100% als gespart werden und muss
ferner, das, was der AG an Anteil zahl teilweise als Verlust rechnen.

Wenn rechnen, dann richtig!


Der entscheidende Unterschied zwischen ANG und SEL bei der "Kosten und
Steuerbilanz" um die es ja hier geht, ist die Tatsache, dass alle
AG-Anteile an AV, PV, KV + RV beim ANG steuerfrei gezahlt werden,
während der SEL den gleichwertigen Ersatz brutto erwirtschaften muss.
Autor: Chris D. (myfairtux) (Moderator)
Datum:

Andreas Fischer schrieb:
> Wenn Du wirklich seit 20 Jahren selbständig bist, dann weisst Du, dass
> man Phasen ohne Auftrag haben kann, in denen man nichts verdient.

Dann muss man daran aber dringend etwas ändern: eigene Produkte
entwickeln!
Wer nur von externen Projekten lebt, lebt in der Tat sehr gefährlich.

Eben weil wir eigene Produkte haben, gab es in den Jahren noch nie
Leerlauf - es fehlt vielmehr massiv an Zeit ;-)

> Der entscheidende Unterschied zwischen ANG und SEL bei der "Kosten und
> Steuerbilanz" um die es ja hier geht, ist die Tatsache, dass alle
> AG-Anteile an AV, PV, KV + RV beim ANG steuerfrei gezahlt werden,
> während der SEL den gleichwertigen Ersatz brutto erwirtschaften muss.

Nein. RV z.B. kannst Du direkt steuermindernd anlegen, und zwar in fast
beliebiger Höhe(!) - dafür gibt es entsprechende Modelle (Rürup,
Riester).

Aber - ganz unabhängig davon, was man nun wie rechnen muss:
Ich habe mich nicht für die Selbstständigkeit entschieden, um reich zu
werden. Es war/ist mir sogar egal, ob ich damit auf das Einkommen eines
Angestellten komme.
Ich wollte meine Ideen umsetzen, meine Träume verwirklichen, selbst
entscheiden - kurz:
Einfach sehr zufrieden sein :-)

Das mühsame Aquirieren von Aufträgen wäre nichts für mich - das empfinde
ich auch nicht als besonders selbstständig.
Wenn man dem Kunden geradezu dankbar sein muss, dass er einen diesmal
berücksichtigt, dann macht man - mMn - einiges falsch. So etwas muss
mindestens auf Augenhöhe ablaufen.

Aber dazu muss man im entscheidenden Moment eben auch "Nein" sagen
können - wobei dann wieder Alleinstellungsmerkmale/Diversifizierung
(eigene Produkte) ins Spiel kommen.

Chris D.
Autor: Leo ... (-headtrick-)
Datum:

>Ich kann dir übrigens sagen, daß Autowerkstätten ENTWEDER
>gar nicht so viel Inventar haben (der klassiche Fall bei
>freien Werkstätten) ODER dieses Inventar von ihren
>Übergeordneten quasi geschenkt bekamen, den AU-Tester
>gab's beispielsweise vom Ersatzteillieferanten zu
>Weihnachten, bestimmtes Spezialwerkzeug von den Herstellern.

Für Betriebseinrichtungen gibts doch Zuschüsse. Das bedeutet,
das die nicht zu 100% vom Selbständigen selbst finanziert werden
müssen.
Autor: Chris D. (myfairtux) (Moderator)
Datum:

MaWin schrieb:

> Ich kann dir übrigens sagen, daß Autowerkstätten ENTWEDER
> gar nicht so viel Inventar haben (der klassiche Fall bei
> freien Werkstätten) ODER dieses Inventar von ihren
> Übergeordneten quasi geschenkt bekamen, den AU-Tester
> gab's beispielsweise vom Ersatzteillieferanten zu
> Weihnachten, bestimmtes Spezialwerkzeug von den Herstellern.

Klar - im Prinzip wird einem alles geschenkt ;-)

Die meisten Werkstätten finanzieren ihre Werkzeuge und Maschinen
komplett selbst. Das war früher so und ist es heute immer noch.

Chris D.
Autor: Chris D. (myfairtux) (Moderator)
Datum:

Leo ... schrieb:

> Für Betriebseinrichtungen gibts doch Zuschüsse. Das bedeutet,
> das die nicht zu 100% vom Selbständigen selbst finanziert werden
> müssen.

Oh, ja? Wo kann man die beantragen - ich hätte da auch Bedarf :-)

Chris D.
Autor: rudi (Gast)
Datum:

da gibt es nichts. Nur für Gründe eventuell

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