Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Fragebogen Sperrzeit bei Kündigung


von Al. K. (alterknacker)


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Ich suche gerade einen Fragebogen welcher bei einer Sperrzeit ausgefüllt 
werden soll.
Die betreffende Person hat noch nicht mal eine Kopie des Ausgefüllten 
Fragebogens gemacht.
Im Netz habe ich auch nichts gefunden..
im§§ 159,148  des SGB III   auch nichts.

Es betrifft Arbeitsamt Braunschweig, da der Fragebogen Länderspezifisch 
sein kann.

Leider habe ich die Erfahrung gemacht das solche Fragebögen oft zu
Ungunsten der betroffenen formuliert werden.
Wer diese Teile Blauäugig ausfüllt kann schon mal etwas ins 
Hintertreffen kommen.

Wer kennt einen solchen Fragebogen und könnte einen Link oder Kopie hier 
einstellen.
Danke

MfG
alterknacker

: Bearbeitet durch User
von Alexander (alecxs)


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So einen Fragebogen kenne ich nicht. Kann man aber sicher vermeiden, 
indem man gleich einen neuen Arbeitsvertrag präsentiert.

von Al. K. (alterknacker)


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Alexander schrieb:
> So einen Fragebogen kenne ich nicht. Kann man aber sicher vermeiden,
> indem man gleich einen neuen Arbeitsvertrag präsentiert.

Es geht nur um den Fragebogen, nicht um die Hintergründe welche sehr 
vielfältig sind und Oft die Gerichte bemüht werden.

Du kannst sogar bei Kündigung und lückenlosen Aufnahme der Neuen Arbeit 
eine Sperre bekommen.

MfG
Alterknacker

: Bearbeitet durch User
von Jörg R. (solar77)


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Al. K. schrieb:
> Es betrifft Arbeitsamt Braunschweig, da der Fragebogen Länderspezifisch
> sein kann.

Dann ist der richtige Ansprechpartner die Agentur für Arbeit in 
Braunschweig, aber mit Sicherheit nicht dieses Forum hier.

von Klaus K. (Gast)


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> Leider habe ich die Erfahrung gemacht das solche Fragebögen oft zu
> Ungunsten der betroffenen formuliert werden.

Das ist für Bestrafungen wegen Fehlverhaltens so üblich, das sie zu 
Ungunsten des Adressaten formuliert sind.

> Dann ist der richtige Ansprechpartner die Agentur für Arbeit in
> Braunschweig,

Oder ein Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht.

> aber mit Sicherheit nicht dieses Forum hier.

sicher findet sich auch  ein auf Sperrfristvermeider und 
Fragebogensammler spezialisiertes Forum, das Internet ist groß.

Beitrag #7555229 wurde vom Autor gelöscht.
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Angehängte Dateien:

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Al. K. schrieb:
> Die betreffende Person hat noch nicht mal eine Kopie des Ausgefüllten
> Fragebogens gemacht.

Solchen Personen ist kaum zu helfen. Was meinst Du, wie viele darunter 
dauernd am Smartphone datteln, nicht auf die Idee kommen das Smartphone 
zu zücken und wenigstens ein Photo vom Formular machen.

Etwas sollte über diese Suche gefunden werden können:
https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/information?volltext=sperrzeit

Die Suche gibt auch Weisungen aus. Manchmal ist ein Muster solcher 
Formulare dort im Anhang enthalten.

von Al. K. (alterknacker)


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Jörg R. schrieb:
> Dann ist der richtige Ansprechpartner die Agentur für Arbeit in
> Braunschweig, aber mit Sicherheit nicht dieses Forum hier.

Da ist dieses Forum besser, als den Gegner  Arbeitsamt zu Fragen.

Klaus K. schrieb:
> Das ist für Bestrafungen wegen Fehlverhaltens so üblich, das sie zu
> Ungunsten des Adressaten formuliert sind.

Es ist aber Möglich Ohne diesen Fragebogen zu antworten, was oft 
günstiger ist.

Klaus K. schrieb:
> Oder ein Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht.
Das ist nicht für jeden geeignet und manche verweigern dies.

Klaus K. schrieb:
> sicher findet sich auch  ein auf Sperrfristvermeider und
> Fragebogensammler spezialisiertes Forum, das Internet ist groß.

Nun ich habe einige Fälle gefunden welche fast gleichlautend sind und 
vor Gericht Bestand hatten. Gericht entschied gegen das Amt.

Es geht auch nicht um die Gegenwart, es wurde schon nach wenigen Tagen 
eine Besser bezahlte Arbeitsstelle gefunden.
1,5 Monate der Sperrfrist ist schon vorbei.
Er war 20 Jahre  vorher ohne Arbeitslosigkeit,
das sind eben die leichten Opfer.
Leider hat er ein nicht relevanten Grund der Kündigung im Fragebogen 
genannt, obwohl mehrere Gründe hat, welche auch in den Gerichtsfällen
zum obsiegen der Kläger führten.

Wenn aber nichts dagegen getan wird, verliert er den Anspruch auf volle 
Arbeitslosenzeit, fast 6 Monate verkürzt.

Der Fragebogen zur Feststellung müsste doch öffentlich im Amt zugänglich 
sein.

Jetzt geht es nur um den Widerspruch mit entsprechender präzisen 
Begründung
welche zur Rücknahme der Sperrfrist führen könnte.

Ansonsten nur zur Wahrung der Rechte zu Klagen wenn die Sanktionen zum 
Tragen kommen würden..
MfG
alterknacker

: Bearbeitet durch User
von Alexander (alecxs)


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Widerspruchsfrist ist damit abgelaufen, das Ding ist erledigt.

von Al. K. (alterknacker)


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Alexander schrieb:
> Widerspruchsfrist ist damit abgelaufen, das Ding ist erledigt.
Es gibt schon noch Möglichkeiten....

Auch dann kann man beim eintreten der Sanktionen noch etwas machen.


Aber das eigenartige ist aber das er das Schreiben mit der 
Sperrfristandrohung am letzten Nov.  erhalten hat.
Wenn ich von Fristwahrung schreibe,dann isses so und ich würde hier 
nicht nach den  Fragebogen  fragen..

MfG
alterknacker

: Bearbeitet durch User
von Klaus K. (Gast)


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> Aber das eigenartige ist aber das er das Schreiben mit der
> Sperrfristandrohung am letzten Nov.  erhalten hat.
> Wenn ich von Fristwahrung schreibe,dann isses so und ich würde hier
> nicht nach den  Fragebogen  fragen..

Um Widerspruch  gegen Behördenbescheid einzulegen brauchste keinen 
Fragebogen.

https://www.heidelberg.de/hd/-/Verfahrensbeschreibung/widerspruch-gegen-einen-verwaltungsakt-bescheid-einlegen/vbid1552#:~:text=Leistungen-,Widerspruch%20gegen%20einen%20Verwaltungsakt%20(Bescheid)%20einlegen,helfen%2C%20gerichtliche%20Auseinandersetzungen%20zu%20vermeiden.

Da eine Vorlage:
https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/widerspruch-arbeitsamt-sperrzeit/#muster

Als Begründung schreibste halt "Ohne eigenes Verschulden aebeitslos 
geworden, fristgerecht arbeitslos gemeldet, Anwartschaft erfüllt "  - 
Knete her!

> Wenn aber nichts dagegen getan wird, verliert er den Anspruch auf volle
> Arbeitslosenzeit, fast 6 Monate verkürzt.

Er hat doch nen neuen Job, was hat er da Anspruch aus Arbeitslosengeld? 
Und wenn er in Zukunft einen neuen Antrag stellt, zählt die alte 
Sperrfrist nicht. Bei Ermittlung der Anwartschaft zu einem möglichen 
neuen Antrag in der Zukunft haben IMHO die 2 Monate verpasste Stütze 
keine Auswirkung. Bzgl. der Rentenansprüche vielleicht mal spitz 
nachrechnen aber vorher prüfen ob sich die 2 Monate Arbeitsfrei 
überhaupt auswirken. Krankenkassenbeiträge zahlt das Amt auch während 
einer Sperrfrist.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Al. K. schrieb:
> Es geht auch nicht um die Gegenwart, es wurde schon nach wenigen Tagen
> eine Besser bezahlte Arbeitsstelle gefunden.

Irgendwo hatte ich gelesen, dass deutlich mehr als die Hälfte der 
Bescheide der Agentur für Arbeit falsch gewesen wären.

Du musst nachschauen, ob der Bekannte eine Rechtsbehelfsbelehrung 
erhielt. Dann hätte er ein Jahr Zeit für den Widerspruch.

Vermute mal, dass der Bekannte auch falsch beraten wurde. Hintergrund 
hierfür stellt die leistungsbezogene Vergütung/Prämie/Gehaltsstruktur. 
Diese Bewertung ist um so besser, je mehr Fälle dieser bearbeitet und 
erfolgreich Auszahlungen einsparen konnte. In dem Falle wäre es 
erfolgreichere Verteilung von Sperrfristen im Vergleich mit seinen 
Kollege.

Damit zum Beispiel ein Beamter keinen Nachteil hat, wenn er 
Amtsaufsuchenden (heute Kunden genannt) Leistungen vorenthält, änderte 
der Soldatenkaiser Fritz das Besoldungssystem seiner Staatsdiener. In 
anderen Ländern gibt es noch die alten Systeme und daher ist dort das 
Bakschisch üblich. Das Bakschisch hat dort das Ansehen einer 
Ausgleichszahlung für den Lohnanteil, den der Beamte sonst nicht 
bekommt, also einbüßt. Zum guten Ton gehört aber auch beim Bakschisch 
sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betroffenen zu 
orientieren. Erklärt hatte mir das recht ausführlich ein syrischer 
Jurist, der bei einem Friseur am Bahnhof arbeitete und sich damit sein 
Studium finanzierte. Wirklich brauchbare Literatur dazu konnte ich aber 
bisher nicht dazu finden.

von Al. K. (alterknacker)


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Dieter D. schrieb:
> Du musst nachschauen, ob der Bekannte eine Rechtsbehelfsbelehrung
> erhielt. Dann hätte er ein Jahr Zeit für den Widerspruch.

Das war das erste was ich vermisst habe.
Brauche aber den Fragebogen welcher er Ausgefüllt an des Amt geschickt 
hat, und die Antworten.
Auch habe ich nur eine Kopie der einen Seite, es könnte noch was 
geben.??

Sonst könnte er nur einen Widerspruch zur Fristeinhaltung machen.
Das habe ich öfters gemacht um Zeit zu gewinnen.

Klaus K. schrieb:
> Er hat doch nen neuen Job, was hat er da Anspruch aus Arbeitslosengeld?

Nach dem Schreiben:z.B.
Wenn er in einen Jahr Arbeitslos wird Hätte er 24 Monate 
Arbeitslosengeld.
Bei Wirkung der Sperre würde sich diese Zeit aber um 6 Monate auf 18 
Monate Arbeitslosengeld verringern.
Auch jetzt wenn er Entlassen würde, würde noch die Sperrzeit greifen, 
aber nur noch ca. 1,5 Monate.

Klaus K. schrieb:
> Um Widerspruch  gegen Behördenbescheid einzulegen brauchste keinen
> Fragebogen.

Du hast das falsch interpretiert, es ist ein Festellungsfragebogen 
welche er vom Amt bekommen hat.


MfG
alterknacker

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Wenn Dein Kumpel nicht mehr weiß,  was er in diesen Fragebogen 
geschrieben hat, dann muss er halt Akteneinsicht beantragen.

Kann das so schwierig sein?

von Klaus K. (Gast)


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> Auch jetzt wenn er Entlassen würde, würde noch die Sperrzeit greifen,
> aber nur noch ca. 1,5 Monate.

Nein. Die Sperrfrist gilt nur für den jeweiligen Antrag, aber nicht für 
einen neuen., weil ja die Sperrfrist Fall- und nicht Personenbezogen 
ausgesprochen wird. Auch auf die Anwartschaft hat die kurze Phase keine 
Auswirkung, eventuell bei der Höhe. 
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

> Wenn er in einen Jahr Arbeitslos wird Hätte er 24 Monate
Arbeitslosengeld.

Dann muesste er über 58 alt sein, normal sind 12 Monate bis 50 Jahre.

> Wenn Dein Kumpel nicht mehr weiß,  was er in diesen Fragebogen
> geschrieben hat, dann muss er halt Akteneinsicht beantragen.

Und warum braucht man für die Akteneinsicht  einen neuen Fragebogen´? 
Oder geht es eher darum, den alten durch einen "geschönten Neuen" zu 
ersetzen?

Wenn die Angaben im ersten nicht Wahrheitsgemäß waren, dann schiebt man 
eben eine Korrektur nach.

von Al. K. (alterknacker)


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Percy N. schrieb:
> dann muss er halt Akteneinsicht beantragen.

Das ist nichts neues für MICH,  erreicht aber keine Widerspruchs
Fristverlängerung.
Mir geht es erst mal mal um den Fragebogen, dieser muss zugänglich sein 
, wenn er rechtlich relevant ist.

..und wir sind noch lange nicht vor Gericht , das kann in 1-2 Jahren 
oder nie sein.
Im schlechtesten Falle einer sofortigen Kündigung tritt das Ereignis 
sofort ein.

MfG
alterknacker

von Klaus K. (Gast)


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> Das Bakschisch hat dort das Ansehen einer
> Ausgleichszahlung für den Lohnanteil, den der Beamte sonst nicht
> bekommt, also einbüßt.

Im hiesigen Kulturkreis zählt Bakschisch - بخشش - unter 
"Bestechungsversuch" - keine gute Idee.https://www.buzer.de/334_StGB.htm

von Percy N. (vox_bovi)


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Al. K. schrieb:
> Das ist nichts neues für MICH,  erreicht aber keine Widerspruchs
> Fristverlängerung.

Mach doch einfach, was Du willst und lass Erwachsene in Ruhe ...

von Al. K. (alterknacker)


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Klaus K. schrieb:
> Und warum braucht man für die Akteneinsicht  einen neuen Fragebogen´?
> Oder geht es eher darum, den alten durch einen "geschönten Neuen" zu
> ersetzen?
>
> Wenn die Angaben im ersten nicht Wahrheitsgemäß waren, dann schiebt man
> eben eine Korrektur nach.

Es fehlt eine Wichtige Begründung für Wohnortwechsel und daraus 
resultierende Kündigung.
Er hat Diese, welche auch schon in Gerichtsfällen Bestand vor Gericht 
hatte.

Die rechtlichen Begründungen und Einwürfe können helfen
aber sind von mir nicht erwartet.
Eine Diskussion darüber wäre auch nicht zielführend.
Ich wollte nur wissen was das für ein Fragebogen ist und ob dies schon 
mal einer in Ähnlicher Form erlebt hat.

MfG
alterknacker

: Bearbeitet durch User
von Klaus K. (Gast)


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Al. K. schrieb:
> Klaus K. schrieb:
>> Und warum braucht man für die Akteneinsicht  einen neuen Fragebogen´?
>> Oder geht es eher darum, den alten durch einen "geschönten Neuen" zu
>> ersetzen?
>>
>> Wenn die Angaben im ersten nicht Wahrheitsgemäß waren, dann schiebt man
>> eben eine Korrektur nach.
>
> Es fehlt eine Wichtige Begründung für Wohnortwechsel und daraus
> resultierende Kündigung.

Dann reich die im Widerspruch nach.

von Al. K. (alterknacker)


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Klaus K. schrieb:
> Dann reich die im Widerspruch nach.
Richtig,
aber ich hätte gerne die Fragen des Fragebogens vorher gewusst.

Bei einer Zahlungsforderung des Sozialamtes wurde mir auch ein
Fragebogen mit zig Blättern geschickt.
Den habe ich  abgelehnt da er fast nur positive Antworten für das Amt
erwartete.
Diese bestanden  monatelang auf diesen Fragebogen , bis ich nachweisen 
konnte das dieser Grenzwertig gestellt wird.
"fremde Bürger" wurden auch darauf hingewiesen das sie diesen Fragebogen 
nicht
nutzen müssen.
Habe alle Forderungen erfolgreich ohne Gericht abgewiesen.
Ist eine schöne Akte geworden und eine Geschichte wert.

MfG
alterknacker

: Bearbeitet durch User
von Klaus K. (Gast)


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> Bei einer Zahlungsforderung des Sozialamtes wurde mir auch ein
> Fragebogen mit zig Blättern geschickt.
> Den habe ich  abgelehnt da er fast nur positive Antworten für das Amt
> erwartete.

Naja, mit dieser Auslegung von "positiver Erwartungshaltung" kannste 
jedes Formular ablehnen. Allein der Bafög Antrag besteht überwiegend aus 
Fragen um anderen Einkommensquellen als den gemeinsamen Steuertopf zu 
ermitteln.

Da ist halt hier das Grundprinzip, jeder ist zuerst selbst für seinen 
Lebenunterhalt verantwortlich, dann seine Familie/Verwandschaft (bspw. 
Alimentezahlung des leiblichen Vaters) und erst ganz am Schluß steht der 
Almosentopf der Allgemeinheit.

Erklärs doch deinem Verwanden so: Dafür, das er auf 2.5 Monate 
Arbeitslosenunterstützung verzichtete, sind ihm 5 "Überlebenskünstler" 
in Berlin dankbar, die so einen weiteren Monat ohne geregelte Arbeit 
über die Runden kommen.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Jörg R. schrieb:
> Al. K. schrieb:
>> Es betrifft Arbeitsamt Braunschweig, da der Fragebogen Länderspezifisch
>> sein kann.
>
> Dann ist der richtige Ansprechpartner die Agentur für Arbeit in
> Braunschweig, aber mit Sicherheit nicht dieses Forum hier.

Genau!

von Cyblord -. (cyblord)


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Al. K. schrieb:
> Leider habe ich die Erfahrung gemacht das solche Fragebögen oft zu
> Ungunsten der betroffenen formuliert werden.

Weil sie die Wahrheit ausloten wollen?

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Cyblord -. schrieb:
> Weil sie die Wahrheit ausloten wollen?
Wahrheit?
Statt Wahrheit würde ich eher sagen:
"Sachverhalt"

: Bearbeitet durch User
von Al. K. (alterknacker)


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Cha-woma M. schrieb:
> "Sachverhalt"

Das wäre i.O.
aber es wird die rechtliche Unerfahrenheit benutzt.

Widerspruch geht erst mal raus ausführliche Begründung wird 
nachgereicht.
Geht erst mal nur um die Fristwahrung.
Eine Kostenlosen gesetzeskonforme Beratung muss erst mal gesucht werden.
Wenn das Ereignis vielleicht mal greifen sollte. kann er immer noch das 
Arbeitsgericht in Anspruch nehmen.
Ich würde dan das Amt zur donnernden Beratung heranziehen.
Leider kommen dann das Amt in Konflikte, es muss unterstützen(Beratung)
aber gleichzeitig verteilt es Sanktionen.

Das habe ich einmal einen Sozialamt vorgeworfen, und es hat etwas 
bewirkt.

Es ging nur um den verdammten Fragebogen  Rechtsberatung habe ich nicht 
erwartet und auch nicht gefordert.
Hat ja auch wenig Sinn,  wie ich bemerke.
MfG
alterknacker

von Manfred P. (pruckelfred)


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Al. K. schrieb:
> Widerspruch geht erst mal raus ausführliche Begründung wird
> nachgereicht.

Das macht generell Sinn, einfach nur zum Aufwachen.

> kann er immer noch das Arbeitsgericht in Anspruch nehmen.

Sozialgericht!

> Ich würde dan das Amt zur donnernden Beratung heranziehen.
> Leider kommen dann das Amt in Konflikte, es muss unterstützen(Beratung)
> aber gleichzeitig verteilt es Sanktionen.
>
> Das habe ich einmal einen Sozialamt vorgeworfen, und es hat etwas
> bewirkt.

Die verlassen sich kackfrech auf die Unbeholfenheit der Betroffenen und 
ignorieren diese Pflicht.

Es ist viele Jahre her, dass das Sozialamt für Vaters Altersheim nicht 
im geforderten Umfang zahlen wollte, der Anspruch ergab sich aus einem 
Landesgesetz. Erstmal stumpf auf jeden Bescheid Einspruch "Der Bescheid 
ist nicht hinreichend begründet" und dann Beschwerde "Der Einspruch 
wurde nicht in angemessener Zeit bearbeitet".

Die faulen Weiber (Chefin war eine Frau) finden vor lauter Kaffeekochen 
keine Zeit mehr, ihre gesetzlichen Aufagen zu erfüllen.

Nach ein paar Monaten habe ich Spaß dran gefunden und letztendlich alles 
bekommen, was uns zustand.

Die Dame vom Altenheim sprach mir dann "Ihre Verwunderung aus", wie ich 
denn das Sozialamt Salzgitter in den Griff bekommen hätte, das sei ihr 
größter Problemfall der Region. Beim nächsten Besuch habe ich ihr meinen 
kompletten Schriftverkehr zur Einsicht überlassen: "Diesen Umgang hätte 
ich mich niemals getraut", war die Antwort.

Also: Hau drauf, es gibt nichts zu verlieren.

von Percy N. (vox_bovi)


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Manfred P. schrieb:
>> kann er immer noch das Arbeitsgericht in Anspruch nehmen.
>
> Sozialgericht!

Warum?

Das könnte für hier in Rede stehende sozialrechtliche Ansprüche 
tatsächlich zuständig sein und womöglich auch noch im Sinne des 
Rechtsuchenden entscheiden. Beides würde vorzeitig den Spaß aus der 
Sache nehmen - was also soll das?

Zur Zeit geht es erkennbar vorrangig darum, zu vermeiden, dass das arme 
geschundene Verwaltungsoofer jemals erfährt, was in diesem ominösen 
Fragebogen gefragt und was geantwortet wurde ...

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Du musst nachschauen, ob der Bekannte eine Rechtsbehelfsbelehrung
> erhielt. Dann hätte er ein Jahr Zeit für den Widerspruch.

Wieso das?

von Al. K. (alterknacker)


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Percy N. schrieb:
> Wieso das?

es ist so...

Manfred P. schrieb:
> Nach ein paar Monaten habe ich Spaß dran gefunden und letztendlich alles
> bekommen, was uns zustand.

Mit Durchhaltevermögen habe ich bis jetzt alles erreicht.
Beim letzten Sozialstreit knickte das Sozialamt urplötzlich ein.
Wenn ich andere unterstütze habe ich aber trotzdem immer eine 
persönliche
moralische Verantwortung auch wenn ich immer sage das sie sich rechtlich 
informieren sollen.

Hatte mich aber schon in der Zwischenstufen bis zum Petitionsausschuss 
von Nieder Sachsen und  an das Ministerium  in Berlin gewandt.

Habe von Allen Antwort erhalten, welche nur wenig aussagten.
Wichtig ist dabei nur , das immer ein Abarbeitungsauftrag nach unten 
gemacht wird.

Spass muss sein, aber es nützt immer etwas.


MfG
alterknacker

: Bearbeitet durch User
von C. D. (derschmied)


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Manfred P. schrieb:
> Die faulen Weiber (Chefin war eine Frau) finden vor lauter Kaffeekochen
> keine Zeit mehr, ihre gesetzlichen Aufagen zu erfüllen.

Jepp, das Geschnatter im Ohr und der Kaffeegeruch in der Nase kam gerade 
beim Lesen wieder hoch, auch wenn es bei mir etwas anders gelagert war.

Manfred P. schrieb:
> Nach ein paar Monaten habe ich Spaß dran gefunden und letztendlich alles
> bekommen, was uns zustand.

Nja, übel isses aber wenn das finanzielle Polster eben diesen Spaß nicht 
zulässt, Zugzwang ist beim Pokern ein schlechter Ratgeber.

Muß zugeben, ich persönlich kann es mir auch erlauben das eine oder 
andere auf diese Weise auszusitzen - Sprit, Strom, Auto, warme Mahlzeit, 
Bett mit Dach darüber & Co sind ohne schlaflose Nächte abgedeckt. Diesen 
Luxus hat aber nicht jeder, und auch nicht jeder immer die Kraft sich 
gegen Willkür zu wehren.

Ziemlich schieflastig geworden, unser Sozialsystem. Um mal einen Begriff 
aus Deiner Berufswelt zu mißbrauchen.

DerSchmied

von Manfred P. (pruckelfred)


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C. D. schrieb:
> Manfred P. schrieb:
>> Nach ein paar Monaten habe ich Spaß dran gefunden und letztendlich alles
>> bekommen, was uns zustand.
>
> Nja, übel isses aber wenn das finanzielle Polster eben diesen Spaß nicht
> zulässt, Zugzwang ist beim Pokern ein schlechter Ratgeber.

Das finanzielle Polster war vorhanden. Das ist doch die Masche von 
Versicherungen, auf deren fehlen zu setzen.

Lange her, hat jemand am 1. Mai mein Haus beschädigt, wenige Tage zuvor 
gekauft und erheblich Renovierungsbedürftig. Der Opel Manta war 
unzulässig getunt, HU deutlich überzogen (Mülleimer) und der Fahrer 
volltrunken. Gut 9000 DM wollte ich haben, die Versicherung 1300 zahlen.

Wie ich so bin "Ich gebe zu, dass ich mit meinem Haus volltrunken gegen 
einen PKW gefahren bin, der dort seit 1949 geparkt war".

Das ging fast ein Jahr, Rechtsverdreher und zwei Gutachter, bis sie 8000 
DM als Vergleich rausgetan hat. Halt verguckt, ich war finanziell nicht 
auf Kante genäht.

2012 wurde mir ein PKW auf meinen aufgeschoben, absolut eindeutige 
Rechtslage mit "nur" 1700 € Schaden. Ich habe einen Sachverständigen 
beauftragt, das Auto in der Vertragswerkstatt reparieren lassen und die 
Rechnung bezahlt. Der Versicherer hat mehrfach versucht, mich zu 
erreichen - ich reagiere nicht auf SMS oder unbekannte Rufnummern. Das 
hat ein spezialisierter Rechtsanwalt geregelt, besser so, als 
juristischer Laie kann man nur beschissen werden.

> Muß zugeben, ich persönlich kann es mir auch erlauben das eine oder
> andere auf diese Weise auszusitzen - Sprit, Strom, Auto, warme Mahlzeit,
> Bett mit Dach darüber & Co sind ohne schlaflose Nächte abgedeckt. Diesen
> Luxus hat aber nicht jeder, und auch nicht jeder immer die Kraft sich
> gegen Willkür zu wehren.

Genau, guckst Du RTL_2 "Hartz und Herzlich". Da gibt es Faulsäcke, denen 
man keine Stütze gönnt, aber auch andere, die gegen Amtswillkür kämpfen.

> Ziemlich schieflastig geworden, unser Sozialsystem. Um mal einen Begriff
> aus Deiner Berufswelt zu mißbrauchen.

"Meine Berufswelt" kann ich hier nicht zuordnen.

Ich war in der Firma als extrem unbequem bekannt, die Pfuscher hassten 
mich und Kunden / Außendienstler mochten mich.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Manfred P. schrieb:
> 2012 wurde mir ein PKW auf meinen aufgeschoben, absolut eindeutige
> Rechtslage mit "nur" 1700 € Schaden.

Übersetzt heißt das: leichter Kratzer auf in Karosserie-Farbe lackierter 
(sogenannter) Kunststoffstoßstange. Da kommen Schäden in dieser Höhe 
bereits zustande, wenn ein Kleinkind seinen Lolli drauf fallen lässt.

von Percy N. (vox_bovi)


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Al. K. schrieb:
>> Wieso das?
>
> es ist so...

Anderer Meinung der Gesetzgeber, zb in

https://dejure.org/gesetze/SGG/84.html.

Dann gibt es natürlich auch Zeitgenossen, deren intellektuelle Kompetenz 
nicht ausreicht, um

https://dejure.org/gesetze/SGG/66.html

verstehend zu lesen.

Das erleichtert es Dieter, Opfer für seine Scherze zu finden, in der 
sicheren Gewissheit, dass er es nicht sein wird, den die Folgen treffen 
werden.

Al. K. schrieb:
> Wenn ich andere unterstütze habe ich aber trotzdem immer eine
> persönliche
> moralische Verantwortung auch wenn ich immer sage das sie sich rechtlich
> informieren sollen.

Letzteres ist dabei die beste Idee, auch wenn mancher davon lieber 
absieht.

: Bearbeitet durch User
von Al. K. (alterknacker)


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Alle Diskutieren hier gern, aber den Fragebogen kennt keiner, und finden 
tut auch ein Spezialist diesen nicht.
Aber Gesetzestexte zu verlinken ist ja das Größte.
Wenn auch manchmal was Neues dabei ist,was weiteres suchen erwartet.

MfG
alterknacker

: Bearbeitet durch User
von Al. K. (alterknacker)


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https://dejure.org/gesetze/SGG/84.html

§ 84


(2) 1 Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs gilt auch dann als 
gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift bei einer anderen inländischen 
Behörde oder bei einem Versicherungsträger oder bei einer deutschen 
Konsularbehörde oder, soweit es sich um die Versicherung von Seeleuten 
handelt, auch bei einem deutschen Seemannsamt eingegangen ist. 2Die 
Widerspruchsschrift ist unverzüglich der zuständigen Behörde oder dem 
zuständigen Versicherungsträger zuzuleiten, der sie der für die 
Entscheidung zuständigen Stelle vorzulegen hat. 3Im übrigen gelten die 
§§ 66 und 67 entsprechend.

Das ist interessant!

 (2) Die 1 ist klein Hochgestellt.
im Text gibt es noch hochgestellt 2 und 3.
Was bedeuten Diese, da sie im Zusammenhang sehr wichtig erscheinen?


Da könnte ich Montag zum Bürgermeisteramt gehen,einen Widerspruch 
abgeben,und eine Kopie quittieren lassen.
Man muss ja sicher sein.

Was wird wohl passieren....?

MfG
alterknacker

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Al. K. schrieb:
> Das wäre i.O.
> aber es wird die rechtliche Unerfahrenheit benutzt.

Man braucht keine Erfahrung in diesem Dingen wenn man nicht irgendwelche 
Leistungen unberechtigt abgreifen will. Nur dann braucht man Erfahrung 
und muss genau die richtigen Dinge sagen.

> Da könnte ich Montag zum Bürgermeisteramt gehen,einen Widerspruch
> abgeben,

Ich dachte es geht nicht um dich. Warum musst du hier eigentlich in 
allen Belangen den Laufburschen spielen?

: Bearbeitet durch User
von Manfred P. (pruckelfred)


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Cyblord -. schrieb:
> Al. K. schrieb:
>> Das wäre i.O.
>> aber es wird die rechtliche Unerfahrenheit benutzt.
>
> Man braucht keine Erfahrung in diesem Dingen wenn man nicht irgendwelche
> Leistungen unberechtigt abgreifen will.

Du solltest Kanzler oder Minister werden, die erzählen derartige 
Märchen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Manfred P. schrieb:
> Du solltest Kanzler oder Minister werden, die erzählen derartige
> Märchen.

Nein Danke. Lebenserfahrung reicht hier völlig aus.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Al. K. schrieb:
> kann er immer noch das
> Arbeitsgericht in Anspruch nehmen.
Sozialgericht!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Al. K. schrieb:
> Ich würde dan das Amt zur donnernden Beratung heranziehen.
> Leider kommen dann das Amt in Konflikte, es muss unterstützen(Beratung)
> aber gleichzeitig verteilt es Sanktionen.

Es kommt nicht zu einen Konflikt, dazu ist das System zu gut 
organisiert.
Man sollte immer "Vordergründig"(von Vorwand) und "Hintergründig"(von 
Hintergrund) trennen können.
Solche "Ämter" sind in erste Linie Einrichtungen die formal einen Zweck 
haben (Vordergründig) und im wahren (hintergründig) der 
Bedürfnisbefriedigung von F&F dienen. Wunderbar kann man da Leistungen 
gewähren, Anträge hinbiegen, Unliebsame demütigen..... .
Nur z.b.:
Was in dem Sozialstaat an Aufwand getrieben wird um Leistungen in Höhe 
von Kleinstbeträgen zu gewähren. Der braucht sich nur mal den 
"Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe" näher 
anschauen. Die Beantragung, Bearbeitung und Gewährung  für Bildung und 
Teilhabe dürfte weit mehr Kosten (m.M.n ca. Faktor 10-100) , als die 
einzelne Leistung tatsächlich wertmäßig kostet! Die Personalkosten 
(Aufwand) sind zum Ertrag (Soziale Wohltat) im keinen Verhältnis.

Und unter F&F im ÖD läuft dann die Vergabe  (im Großen) von 
Leitungsposten an parteipolitisch eindeutig oreintierte Personen und (im 
kleinen) das "vererben" von Stellen an den eigenen Nachwuchs.

: Bearbeitet durch User
von Rolf (rolf22)


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Jörg R. schrieb:
> Dann ist der richtige Ansprechpartner die Agentur für Arbeit in
> Braunschweig

Erstens mal zum Grundprinzip: Man fragt als Gärtner nicht den Bock, ob 
er Vegetarier ist.

Und speziell bei so einem Amt: Da sitzt an der Tür oder am Telefon der 
Empfangs-Drachen. "Sind Sie arbeitslos oder werden es demnächst? Nein? 
Suchen Sie Arbeit? Auch nicht? Geld von uns beziehen Sie nicht und 
wollen das auch nicht? Eine Fortbildung/Umschulung? Alles nicht? Hm, zu 
wem soll ich Sie denn da schicken? Am Besten Sie vereinbaren einen 
Termin im Internet, da können Sie Ihr Anliegen schildern, wir haben hier 
zurzeit nicht viel Personal".

Und wen bekommt man mit etwas Glück zu sprechen? Einen unteren 
Sachbearbeiter. Der weiß nicht, wer da was rausfinden will (könnte auch 
ein Sensations-Reporter oder **** sein), sagt also vorsichtshalber nicht 
viel. Wenn man dann auch noch ohne sehr gute Begründung um das Zusenden 
eine Kopie von Was-auch-immer bittet, ist es ganz aus. "Wer weiß, ob ich 
das darf, da müsste ich erstmal den Chef fragen. Und überhaupt 
verschicken wir hier nur Formschreiben aus dem Computer." Der Chef wird 
aber nicht gefragt. Er ist da nämlich womöglich auch unsicher, kann das 
aber nicht zeigen.

> aber mit Sicherheit nicht dieses Forum hier.

Nein, dafür gibt es viel besser geeignete Foren. Nach arbeitsamt forum 
googeln.

von Michael B. (laberkopp)


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Cyblord -. schrieb:
> Manfred P. schrieb:
>> Du solltest Kanzler oder Minister werden, die erzählen derartige
>> Märchen.
>
> Nein Danke. Lebenserfahrung reicht hier völlig aus.

Richtig.

Fehlt dir offensichtlich.

Denn Nein, vom Amt bekommst du nicht das was dir von Recht wegen 
zusteht, die kommen da nicht von selbst drauf. Zumindest nicht, wenn 
nicht DU denen sagst was sie aus welchem gesetzlichen Grund zahlen 
müssen. Und selbst dann muss man teilweise klagen.

Hattest du vermutlich noch nie nötig und kennst auch keinen, daher fehlt 
es dir an Lebenserfahrung.

von Rolf (rolf22)


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Percy N. schrieb:
> Und warum braucht man für die Akteneinsicht  einen neuen Fragebogen´?

Dass man den dafür braucht, hat niemand gesagt. Dem OP geht es hier 
nur darum, zu wissen, was in dem ausgefüllten alten Fragebogen 
womöglich gestanden hat. Daraus kann man erkennen, wonach gefragt und 
wonach nicht gefragt wurde. Das eröffnet z. B. die Möglichkeit für ein 
"Danach war ja nicht gefragt worden!"- oder ein "Das habe ich doch 
angegeben!"-Argument.

Der Hinweis auf Akteneinsicht kam nicht vom OP und geht viel weiter, da 
geht es darum, was wirklich dringestanden hat.

> Wenn die Angaben im ersten nicht Wahrheitsgemäß waren, dann schiebt man
> eben eine Korrektur nach.

Logik? Wenn man das Blatt nicht vor sich hat, weiß man ja nicht sicher, 
ob eine Korrektur nötig ist.
Wahrheit längst nicht so absolut, wie mancher denkt. Viele Fragebögen 
sind unscharf. Und es kann ja auch sein, dass man ein Feld auszufüllen 
vergessen hat. Und es gibt auch Schreibfehler.

von Percy N. (vox_bovi)


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Cha-woma M. schrieb:
> Der braucht sich nur mal den
> "Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe" näher
> anschauen. Die Beantragung, Bearbeitung und Gewährung  für Bildung und
> Teilhabe dürfte weit mehr Kosten (m.M.n ca. Faktor 10-100) , als die
> einzelne Leistung tatsächlich wertmäßig kostet!

Wenn man sich klarmacht, welche Nachteile der KiZ in welchem möglichen 
Umfang ausgleichen soll, und dass er nur subsidiär geleistet wird, dann 
ist naheliegend,  dass das so sein muss.

Wo kämen wir hin, ein armer Mensch erhielte wegen eher kursorischer 
Prüfung 13,20 € Stütze im Monat statt 12,72: der volkswirtschaftliche 
Schaden wäre exorbitant. Man stelle sich stattdessen vor, ein weniger 
armer Mensch wäre bei seiner Steuererklärung aus zeitökonomischen 
Gründen etwas weniger genau als möglich ... nicht auszudenken. Zum Glück 
gibt es Steuerberater, die sehr behutsam zu Werke gehen und deren 
Gebühren steuerlich absetzbar sind, auch für die Beantragung von 
Kinderzuschlag.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rolf schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Und warum braucht man für die Akteneinsicht  einen neuen Fragebogen´?

Nein, das schrieb ich nicht. Wie hast Du Künstler es geschafft, diese 
Verlinkung zu basteln? Und warum?

von Percy N. (vox_bovi)


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Michael B. schrieb:
> Denn Nein, vom Amt bekommst du nicht das was dir von Recht wegen
> zusteht, die kommen da nicht von selbst drauf. Zumindest nicht, wenn
> nicht DU denen sagst was sie aus welchem gesetzlichen Grund zahlen
> müssen. Und selbst dann muss man teilweise klagen.

Du kennst offenbar nicht allzu viele Behörden von innen.

Michael B. schrieb:
> Fehlt dir offensichtlich.

Und deshalb solltest Du Dich mit der Verbreitung Deiner wohlfeilen 
Gemeinplätze vielleicht ein klein wenig zurücknehmen.

von Al. K. (alterknacker)


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Beitrag "Re: Fragebogen Sperrzeit bei Kündigung"
Hallo Percy,
Löse doch bitte mal den Knoten.


Al. K. schrieb:
> https://dejure.org/gesetze/SGG/84.html
>
> § 84
>
> (2) 1 Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs gilt auch dann als
> gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift bei einer anderen inländischen
> Behörde oder bei einem Versicherungsträger oder bei einer deutschen
> Konsularbehörde oder, soweit es sich um die Versicherung von Seeleuten
> handelt, auch bei einem deutschen Seemannsamt eingegangen ist. 2Die
> Widerspruchsschrift ist unverzüglich der zuständigen Behörde oder dem
> zuständigen Versicherungsträger zuzuleiten, der sie der für die
> Entscheidung zuständigen Stelle vorzulegen hat. 3Im übrigen gelten die
> §§ 66 und 67 entsprechend.
>
> Das ist interessant!

> Da könnte ich Montag zum Bürgermeisteramt gehen,einen Widerspruch
> abgeben,und eine Kopie quittieren lassen.
> Man muss ja sicher sein.
>
> Was wird wohl passieren....?
>
> MfG
> alterknacker

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Al. K. schrieb:
>>> Wieso das?
>>
>> es ist so...
>
> Anderer Meinung der Gesetzgeber, zb in

Da steht im Prinzip nichts anderes drin. 1 Monat, 1 J, Sonderfall.

Es geht aber hier um den Bescheid einer Verwaltung. Deine Links beziehen 
sich auf Gerichtsurteile.

von Al. K. (alterknacker)


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Hallo Percy,
Löse doch bitte mal den Knoten.


Al. K. schrieb:
> https://dejure.org/gesetze/SGG/84.html
>
> § 84
>
> (2) 1 Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs gilt auch dann als
> gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift bei einer anderen inländischen
> Behörde oder bei einem Versicherungsträger oder bei einer deutschen
> Konsularbehörde oder, soweit es sich um die Versicherung von Seeleuten
> handelt, auch bei einem deutschen Seemannsamt eingegangen ist. 2Die
> Widerspruchsschrift ist unverzüglich der zuständigen Behörde oder dem
> zuständigen Versicherungsträger zuzuleiten, der sie der für die
> Entscheidung zuständigen Stelle vorzulegen hat. 3Im übrigen gelten die
> §§ 66 und 67 entsprechend.
>
> Das ist interessant!
>
>  (2) Die 1 ist klein Hochgestellt.
> im Text gibt es noch hochgestellt 2 und 3.
> Was bedeuten Diese, da sie im Zusammenhang sehr wichtig erscheinen?
>
> Da könnte ich Montag zum Bürgermeisteramt gehen,einen Widerspruch
> abgeben,und eine Kopie quittieren lassen.
> Man muss ja sicher sein.
>
> Was wird wohl passieren....?
>
> MfG
> alterknacker

Al. K. schrieb:
> (2) Die 1 ist klein Hochgestellt.
> im Text gibt es noch hochgestellt 2 und 3.
> Was bedeuten Diese, da sie im Zusammenhang sehr wichtig erscheinen?

von Percy N. (vox_bovi)


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Al. K. schrieb:
> Hallo Percy,
> Löse doch bitte mal den Knoten.

Tut mir leid, zur Zeit läuft "Minions" im TV.

Ich habe daher keine Zeit, mich um geistlose Albernheiten zu kümmern.

von Al. K. (alterknacker)


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Percy N. schrieb:
> Ich habe daher keine Zeit, mich um geistlose Albernheiten zu kümmern.
Du hast die geistlosen Albernheiten aber selbst verlinkt.

Wie ich schon schrieb,Links kann jeder setzen , aber etwas präzisieren 
dazu bist du scheinbar nicht in der Lage.
Du machst alles immer nur verwirrender.

Na ja, hatte ich auch erwartet.

MfG
alterknacker

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Al. K. schrieb:
> Na ja, hatte ich auch erwartet.

Schön, dass ich Deinen Erwartungen zu entsprechen vermochte.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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https://www.alb-donau-kreis.de/-/vb-sbw/widerspruch-gegen-einen-verwaltungsakt-bescheid-einlegen/vbid1552#:~:text=In 
der Regel müssen Sie,die Widerspruchsfrist auf ein Jahr.

Fristen
In der Regel müssen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids 
Widerspruch einlegen. Die genaue Frist finden Sie in der 
Rechtsbehelfsbelehrung.

Fehlt bei Ihrem Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist diese 
unvollständig beziehungsweise unrichtig, verlängert sich die 
Widerspruchsfrist auf ein Jahr.

Achtung: Achten Sie darauf, dass Ihr Widerspruch fristgerecht bei der 
Behörde eingeht und Sie dieses auch belegen können. Wenn Sie Ihren 
Widerspruch mit der Post schicken, sollten Sie dies per Einschreiben 
tun. Falls Sie Ihr Widerspruchsschreiben persönlich bei der Behörde 
abgeben, lassen Sie sich den Empfang bestätigen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Fristen ...

Irgendwie passt das nicht ganz zu dem Unsinn, den Du zuvor verzapft 
hattest, nicht wahr?

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:

Diesen Quark sehe ich ja jetzt erst ...


> Da steht im Prinzip nichts anderes drin. 1 Monat, 1 J, Sonderfall.

Du hattest anderes behauptet.
>
> Es geht aber hier um den Bescheid einer Verwaltung. Deine Links beziehen
> sich auf Gerichtsurteile.

Ach, wirklich? Sagt wer?

Kann es sein, dass Dein Dealer Dir ganz übles Zeug angedreht hat? Oder 
bist Du neuerdings naturblöd?

Dein gewohntes Niveau ist das jedenfalls nicht, leider.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Ach, wirklich? Sagt wer?

Neuerdings auf Diskreditierungstrollkours oder?

Der TO hatte es verstanden. Wenn es dann noch eine Minderheit gibt, die 
es nicht verstanden haben sollte, ist dann nebensaechlich.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Wichtig ist noch füer die Klage zu wissen:

Leitsatz:
Eine Klage ist unzulässig, wenn das gesetzlich vorgeschriebene 
Vorverfahren nicht in erforderlicher Weise durchgeführt worden ist und 
auch nicht nachgeholt werden kann.

D.h. vor einer Klage muss grundsaetzlich das gesamie 
Widerspruchsverfahren mit dem Amt oder der Agentur abgeschlossen sein.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Eine Klage ist unzulässig, wenn das gesetzlich vorgeschriebene
> Vorverfahren nicht in erforderlicher Weise durchgeführt worden ist und
> auch nicht nachgeholt werden kann.

Das ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Al. K. schrieb im Beitrag
>  (2) Die 1 ist klein Hochgestellt.
> im Text gibt es noch hochgestellt 2 und 3.
> Was bedeuten Diese, da sie im Zusammenhang sehr wichtig erscheinen?
Kleiner Tipp dazu:
Schaue dir den Text noch einmal genau an und achte dabei auf die 
Satzzeichen. Besonders die kleinen runden. Vielleicht fällt dir dann was 
auf...



> Da könnte ich Montag zum Bürgermeisteramt gehen,einen Widerspruch
> abgeben,und eine Kopie quittieren lassen.
> Man muss ja sicher sein.
>
> Was wird wohl passieren....?
>
> MfG
> alterknacker
Was passieren wird hängt größtenteils davon ab ob die Frist noch gewahrt 
ist oder nicht.
So oder so wird es aber definitiv länger dauern bis es bearbeitet wird 
als wenn es gleich an die richtige Stelle geht. Und falls erkennbar ist 
das die Abgabe beim Bürgermeisteramt nicht aufgrund eines der plausiblen 
Gründe erfolgt ist wofür diese -alle Behörden zählen- Regelung 
geschaffen wurde, sondern vermutlich nur um Spielchen zu spielen wird 
man sich für den Mehraufwand mit hoher Wahrscheinlichkeit dadurch 
Bedanken das ein möglicherweise vorhandener Ermessensspielraum mehr oder 
weniger deutlich für einen selbst/dem zu helfenden in ungünstiger 
Richtung ausgenutzt wird...

Es mag zwar einige überraschen, aber auch wenn es tatsächlich echte 
Ar....er in den Amtsstuben gibt, so will doch der mit Abstand größte 
Teil in der Verwaltung einfach nur vernünftig seine Arbeit machen und 
gerade nicht die Bürger schikanieren. Nicht selten sind die selbst mit 
manch interner Vorgabe unzufrieden...

Mit Freundlichkeit und bei Problemen weiter freundlich bleiben und GENAU 
HINHÖREN, besonders was zwischen den Zeilen gesagt wird, bekommt man das 
meiste aus der Welt.
Und für die dann wenigen Fälle wo es damit nicht klappt kann man dann 
den Vorgang immer noch eskalieren...

Wenn man aber schon von Anfang an patzig auftritt, die trotzdem 
vielleicht noch in der Antwort unterschwellig  vorhandene Anleitung zur 
korrekten Abhilfe geflissentlich ignoriert und möglicherweise noch 
persönlich wird, der hat zumindest am Hinblick auf den regulären Weg 
komplett verloren.
Wenn man dann nicht das Glück hat das grobe Fehler gemacht wurden(die 
man/der Anwalt dann auch noch finden muss) und deshalb ein Richter in 
etlichen Monaten irgendwann alles aufhebt (aber auch sind Spuren von 
-Spielchen- in den Akten nachteilig), dann war es das.

Während im anderen Fall mit einem kurzn Dreizeiler, von dem man vorher 
zwei Zeilen fast wörtlich diktiert bekommen hat, oft in wenigen Tagen 
die Probleme aus der Welt geschafft sind.

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Carsten S. schrieb:
> Was passieren wird hängt größtenteils davon ab ob die Frist noch gewahrt
> ist oder nicht.
Welche Frist? In Gang gesetzt wodurch?
> So oder so wird es aber definitiv länger dauern bis es bearbeitet wird
> als wenn es gleich an die richtige Stelle geht.
Stimmt.
> Und falls erkennbar ist
> das die Abgabe beim Bürgermeisteramt nicht aufgrund eines der plausiblen
> Gründe erfolgt ist wofür diese -alle Behörden zählen- Regelung
> geschaffen wurde, sondern vermutlich nur um Spielchen zu spielen wird
> man sich für den Mehraufwand mit hoher Wahrscheinlichkeit dadurch
> Bedanken das ein möglicherweise vorhandener Ermessensspielraum
Wesbezüglich?
> mehr oder
> weniger deutlich für einen selbst/dem zu helfenden in ungünstiger
> Richtung ausgenutzt wird...
Von wem, in welcher Weise und warum?
>
> Es mag zwar einige überraschen, aber auch wenn es tatsächlich echte
> Ar....er in den Amtsstuben gibt, so will doch der mit Abstand größte
> Teil in der Verwaltung einfach nur vernünftig seine Arbeit machen und
> gerade nicht die Bürger schikanieren. Nicht selten sind die selbst mit
> manch interner Vorgabe unzufrieden...
Ja, so ist das wohl zuweilen ...
>
> Mit Freundlichkeit und bei Problemen weiter freundlich bleiben und GENAU
> HINHÖREN, besonders was zwischen den Zeilen gesagt wird, bekommt man das
> meiste aus der Welt.
Angemessene Umgangsformen sind selten schädlich, aber für Kommunikation 
zwischen den Zeilen ist hier kein Platz.
> Und für die dann wenigen Fälle wo es damit nicht klappt kann man dann
> den Vorgang immer noch eskalieren...
Im Hinblick darauf bietet es sich an, beizeiten eine förderliche 
Aktenlage zu schaffen.
>
> Wenn man aber schon von Anfang an patzig auftritt, die trotzdem
> vielleicht noch in der Antwort unterschwellig  vorhandene Anleitung zur
> korrekten Abhilfe geflissentlich ignoriert und möglicherweise noch
> persönlich wird, der hat zumindest am Hinblick auf den regulären Weg
> komplett verloren.
Querulanz hilft so gut wie nie; Wehrhaftigkeit da, wo sie angebracht 
ist. "Unterschwellig" findet hier nichts statt.

> Wenn man dann nicht das Glück hat das grobe Fehler gemacht wurden(die
> man/der Anwalt dann auch noch finden muss) und deshalb ein Richter in
> etlichen Monaten irgendwann alles aufhebt (aber auch sind Spuren von
> -Spielchen- in den Akten nachteilig), dann war es das.
>
Wie kommst Du darauf, dass es grobe Fehler sein müssen?

> Während im anderen Fall mit einem kurzn Dreizeiler,
Warum so geschwätzig? Mitunter reicht "Gegen Bescheid x der Behörde y 
vom z lege ich Widerspruch ein." Wer ganz vorsichtig sein will, ersetzt 
"Widerspruch" durch "das zulässige Rechtsmittel".
> von dem man vorher
> zwei Zeilen fast wörtlich diktiert bekommen hat, oft in wenigen Tagen
> die Probleme aus der Welt geschafft sind.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Percy N. schrieb:
> Carsten S. schrieb:
>> Was passieren wird hängt größtenteils davon ab ob die Frist noch gewahrt
>> ist oder nicht.
> Welche Frist? In Gang gesetzt wodurch?
Ernsthaft?
Bei einer Antwort auf Frage was passiert wenn jemand einen 
(hypothetischen -- wortlaut "könnte") Widerspruch gegen einen 
Verwaltungsakt einlegt?

Du solltest wirklich besser bei
Percy N. schrieb:
> Tut mir leid, zur Zeit läuft "Minions" im TV.
> Ich habe daher keine Zeit
bleiben wenn du damit überfordert bist.

Aber um dich nicht ganz dumm sterben zu lassen:
Die Widerspruchsfrist zu dem Verwaltungsakt die, je nach Art des 
Verwaltungsaktes, beispielsweise durch die (ggf. fiktiv angenommene) 
Zustellung des entsprechenden Bescheides zu laufen beginnt.
(Da sich meine Antwort auf allgemeine Fälle (egal ob VA nach SGB, AO, 
etc.) und nicht auf einen speziellen Fall bezieht gibt es natürlich auch 
andere Konstellationen als die Zustellung)

>> Und falls erkennbar ist
>> das die Abgabe beim Bürgermeisteramt nicht aufgrund eines der plausiblen
>> Gründe erfolgt ist wofür diese -alle Behörden zählen- Regelung
>> geschaffen wurde, sondern vermutlich nur um Spielchen zu spielen wird
>> man sich für den Mehraufwand mit hoher Wahrscheinlichkeit dadurch
>> Bedanken das ein möglicherweise vorhandener Ermessensspielraum
> Wesbezüglich?
In der zu Grunde liegenden Sache, ggf. auch hinsichtlich der Bewertung 
der Widerspruchsbegründung. Ob und welcher Spielraum vorhanden ist hängt 
natürlich von dem jeweiligen Umständen/Fall ab. Bei einem Bauantrag ist 
es anders als bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung und da ist es 
etwas anders als bei einem Antrag auf Kostenübernahme bei der GKV.

Percy N. schrieb:
> Von wem,
Vom zuständigen Sachbearbeiter

Percy N. schrieb:
>in welcher Weise
Eine die beim jeweiligen Vorgang plausibel ist...

Ob eine nicht Glaubhaftmachung bzw. die Nachweise bei nicht 100% 
eindeutigen Fall anerkannt wird oder nicht. Ob zusätzliche Nachweise, 
mit dem für den Antragssteller damit verbundenen Aufwand, gefordert 
werden oder nicht. Bei einer "kann" Regelung ob man sich für das "kann" 
oder dagegen entscheidet. Ob man nicht vielleicht eine Steuerprüfugn bei 
dem Freiberufler anregt... Da gibt es sooo viele Möglichkeiten.

Gegen manche davon kann man sich mit Glück und reichlich Aufwand wehren 
(wenn man z.b. nachweisen kann das ermessen (grob) fehlerhaft ausgeführt 
wurde), gegen viele nicht!
Aber so oder so schlechter als wenn es gleich richtig läuft.

Percy N. schrieb:
>und warum?
Weil das eine menschliche Eigenschaft ist und in den Ämtern keine 
Roboter sondern, bis auf wenige Ausnahmen, normale Menschen arbeiten.


Percy N. schrieb:
>> Mit Freundlichkeit und bei Problemen weiter freundlich bleiben und GENAU
>> HINHÖREN, besonders was zwischen den Zeilen gesagt wird, bekommt man das
>> meiste aus der Welt.
> Angemessene Umgangsformen sind selten schädlich, aber für Kommunikation
> zwischen den Zeilen ist hier kein Platz.
>> Und für die dann wenigen Fälle wo es damit nicht klappt kann man dann
>> den Vorgang immer noch eskalieren...
> Im Hinblick darauf bietet es sich an, beizeiten eine förderliche
> Aktenlage zu schaffen.
Natürlich... Die Devise heisst freundlich im Ton und hart in der Sache.
Dazu gehört auch alles wesentliche Schriftlich dokumentieren (lassen)

Aber besser ist es doch wohl (ausser ggf. für Anwälte) wenn man direkt 
zu einer zufriedenstellenden Lösung kommt und nicht erst, womöglich bis 
zum Prozess, eskalieren muss. Oder?

Percy N. schrieb:
> Carsten S. schrieb:
>> Wenn man aber schon von Anfang an patzig auftritt, die trotzdem
>> vielleicht noch in der Antwort unterschwellig  vorhandene Anleitung zur
>> korrekten Abhilfe geflissentlich ignoriert und möglicherweise noch
>> persönlich wird, der hat zumindest am Hinblick auf den regulären Weg
>> komplett verloren.
> Querulanz hilft so gut wie nie; Wehrhaftigkeit da, wo sie angebracht
> ist. "Unterschwellig" findet hier nichts statt.
Tja, wenn du in der Rolle als Bürger (egal was sonst beruflich gemacht 
wird) im Kontakt mit den Ämtern (den Sachbearbeitern) genau so auftritts 
wie hier im Forum, dann wundert mich deine Aussage wirklich nicht. Da 
findet wirklich nichts statt.

Und auch wenn in einer (mindestens aus juristischer Sicht) perfekten 
Welt die Sachbearbeiter in den Ämtern über den ganzen Prozess strikt 
Neutral und Emotionslos sein sollten, so sind es in der Realität doch 
Menschen mit der ganzen Bandbreite menschlicher Eigenschaften.
Und dazu gehört dann auch das bei einem Telefonat (oder persönlichem 
Besuch) im freundlichen Ton nicht nur generell die geltenden Vorgaben 
und die jetzt (noch) vorhandenen Spielräume erklärt werden, sondern das 
auch noch an einem zufällig sehr gut passendem Beispiel mit passender 
Betonung der wichtigen Passagen.
Der Kluge und verständige Bürger formuliert das "betonte" dann in die 
"Ich" Form um, nimmt das ansonste 1-1 als Widerspruchs- oder 
Antragsbegründung und bekommt dann den Bescheid mit der gewünschten 
Aussage. (BTDT, mehr als einmal...)

Ja, ein Problem das ich dabei auch sehe ist das damit nicht nur die 
Idioten , Querulanten und Brüllaffen gegenüber den etwas vernünftigen 
und freundlicheren benachteiligt werden(was ich begrüße), sondern auch 
diejenigen die solche und ähnliche feinen Hinweise ohne eigene Schuld 
nicht verstehen können. Sei es weil sie keine Muttersprachler sind oder 
weil es intellektuell an Vorraussetzungen mangelt.
Aber das ist halt der Unterschied zwischen idealer und realer Welt.

Vielleicht ist es bei dir in der Region anders, vielleicht gehörst du 
auch zu der Personengruppe die ich in den ersten beiden Zeilen des 
oberen Absatzes beschrieben haben, aber hier in der Region ist immer 
wieder deutlich wie auch bei Problemen die Stimmung umschlägt wenn der 
Sachbearbeiter merkt das jemand im Gespräch einfach freundlich und 
sachlich sein Anliegen gelöst haben will. Ohne Schimpfen oder gar toben 
und beleidigen.
Dann sind viele Dinge auf einmal gar kein unlösbares Problem mehr.

Percy N. schrieb:
> Carsten S. schrieb:
>> Wenn man dann nicht das Glück hat das grobe Fehler gemacht wurden(die
>> man/der Anwalt dann auch noch finden muss) und deshalb ein Richter in
>> etlichen Monaten irgendwann alles aufhebt (aber auch sind Spuren von
>> -Spielchen- in den Akten nachteilig), dann war es das.
>>
> Wie kommst Du darauf, dass es grobe Fehler sein müssen?
Es müssen nicht immer "grobe" Fehler sein. Nur haben kleine Fehler halt 
den Nachteil das die schwieriger zu entdecken sind und zum anderen das 
die, je nach Art des Fehlers und des jeweiligen Vorgangs, durchaus auch 
heilbar sein können.
Wobei eine nachträgliche "heilung" des Fehlers in der Sache selbst (z.b. 
falsche Werte in einer Berechnung eingesetzt) natürlich auch das 
gewollte Ergebnis ist wenn dieser Fehler alleine z.B. der 
Ablehnungsgrund war.
Aber nicht wenn der Fehler nur die Form betraf...

Percy N. schrieb:
> Carsten S. schrieb:
>> Während im anderen Fall mit einem kurzn Dreizeiler,
> Warum so geschwätzig? Mitunter reicht "Gegen Bescheid x der Behörde y
> vom z lege ich Widerspruch ein." Wer ganz vorsichtig sein will, ersetzt
> "Widerspruch" durch "das zulässige Rechtsmittel".

Reicht zur Fristwahrung definitiv.
Aber zur Lösung der Sache nur in einem Bruchteil der Fälle.

Denn meist ist eine Widerspruchsbegründung, die dann gesondert 
nachgeschoben werden muss, explizit gefordert.
Dann heisst es entweder einen Anwalt beauftragen oder aber selbst doch 
noch mehr schreiben  was so oder so auf jeden Fall mehr Arbeit ist als 
diese in zwei Zeilen unter den obigen Satz direkt anzuhängen.

Natürlich kann es Sinn machen Widerspruch und Begründung getrennt zu 
machen. Vor allem wenn das Fristende droht. Aber es erspart halt (oft) 
nicht die Begründung.

Aber noch einmal speziell für dich:
Es ging in meinem von dir zitierten Beitrag einfach um den allgemeinen 
Hinweis des Faktes "Mit Freundlichkeit kommt man (oft) weiter, mit 
Querulanz schiesst man sich nahezu immer ins eigene Knie", samt 
Begründung.

Nicht um eine vollständige Aufzählung der unterschiedlichsten 
Sonderfälle mit ihren je tausend Spezialitäten. Die kannst du gerne in 
einem Juraforum diskutieren.

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Carsten S. schrieb:
> Ernsthaft?
> Bei einer Antwort auf Frage was passiert wenn jemand einen
> (hypothetischen -- wortlaut "könnte") Widerspruch gegen einen
> Verwaltungsakt einlegt?

Welchen VA meinst Du denn genau?

Carsten S. schrieb:
> Aber um dich nicht ganz dumm sterben zu lassen:
> Die Widerspruchsfrist zu dem Verwaltungsakt die, je nach Art des
> Verwaltungsaktes, beispielsweise durch die (ggf. fiktiv angenommene)
> Zustellung des entsprechenden Bescheides zu laufen beginnt.
> (Da sich meine Antwort auf allgemeine Fälle (egal ob VA nach SGB, AO,
> etc.) und nicht auf einen speziellen Fall bezieht gibt es natürlich auch
> andere Konstellationen als die Zustellung)

Das hast Du sehr schön erkannt, nur: bisher wurde kein 
rechtmittelfähiger VA benannt.

Carsten S. schrieb:
> In der zu Grunde liegenden Sache, ggf. auch hinsichtlich der Bewertung
> der Widerspruchsbegründung. Ob und welcher Spielraum vorhanden ist hängt
> natürlich von dem jeweiligen Umständen/Fall ab.
So ist es. Was,käme hier in Frage?
> Bei einem Bauantrag ist
> es anders als bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung und da ist es
> etwas anders als bei einem Antrag auf Kostenübernahme bei der GKV.
Na sowas ...

Carsten S. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Von wem,
> Vom zuständigen Sachbearbeiter

Also nicht der Bürgermeister, immerhinque. Ursprünglicher SB? 
Widerspruchsstelle?

Carsten S. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>>in welcher Weise
> Eine die beim jeweiligen Vorgang plausibel ist...
>
Pedanten würden hier eher Rechtmäßigkeit als Plausibilität einforder 
...

> Ob eine nicht Glaubhaftmachung bzw. die Nachweise bei nicht 100%
> eindeutigen Fall anerkannt wird oder nicht. Ob zusätzliche Nachweise,
> mit dem für den Antragssteller damit verbundenen Aufwand, gefordert
> werden oder nicht. Bei einer "kann" Regelung ob man sich für das "kann"
> oder dagegen entscheidet.
Rechtskundige sprechen hier kurz von "Ermessen".

> Ob man nicht vielleicht eine Steuerprüfugn bei
> dem Freiberufler anregt...
Ja, doese Überlegung sollte man bei der Entscheidung über einen 
Widerspruch im Bereich ALG auf jeden Fall anstellen, da hiervon die 
Entscheidung über den WS abhängt. Ernsthaft? Oh Mann ...
> Da gibt es sooo viele Möglichkeiten.
Ich bin nicht sicher, ob meinem Taxifahrer dazu noch mehr Unsinn 
einfällt.

Carsten S. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>>und warum?
> Weil das eine menschliche Eigenschaft ist und in den Ämtern keine
> Roboter sondern, bis auf wenige Ausnahmen, normale Menschen arbeiten.

Es mag Dir wesensfremd sein, aber die meisten mir bekannten Amtsträger 
sind alles andere als dünnhäutig.

Carsten S. schrieb:
> Und dazu gehört dann auch das bei einem Telefonat (oder persönlichem
> Besuch) im freundlichen Ton nicht nur generell die geltenden Vorgaben
> und die jetzt (noch) vorhandenen Spielräume erklärt werden, sondern das
> auch noch an einem zufällig sehr gut passendem Beispiel mit passender
> Betonung der wichtigen Passagen.
> Der Kluge und verständige Bürger formuliert das "betonte" dann in die
> "Ich" Form um, nimmt das ansonste 1-1 als Widerspruchs- oder
> Antragsbegründung und bekommt dann den Bescheid mit der gewünschten
> Aussage. (BTDT, mehr als einmal...)

Für kluge und verständige Bürger sind derlei Sperenzchen unnötig. Je 
nach intellektueller oder emotionaler Befindlichkeit des jeweiligen 
Bürgers mag eine gewisse Scheinvertraulichkeit im Einzelfall sinnvoll 
erscheinen; aber irgend welche Beispiele, die der Bürger erst von der 
dritten in die erste Person umrechnen muss, sind keinesfalls 
erfprderlich: Hier ist direkt in der zweiten Person zu formulieren.

Was meinen von Dir in Frage gestellten Umgang mit Behörden angeht: 
Irgend welche "unterschwelligen" Botschaften "zwischen den Zeilen" waren 
nie erforderlich; zumindest hier im Norden betrachten Beamte Bürger, die 
Anträge stellen, auch dann nicht als Feinde, wenn die Vorstellungen über 
den entsprechenden Anspruch auseinandergehen.

Was allerdings passieren kann, ist, dass der Bürger auf der Seite des 
Beamten ein ausgeprägtes Desinteresse an der Angelegenheit wahrnimmt; 
das ist die Kehrseite der emotionalen Neutralität.

Carsten S. schrieb:
> Ja, ein Problem das ich dabei auch sehe ist das damit nicht nur die
> Idioten , Querulanten und Brüllaffen gegenüber den etwas vernünftigen
> und freundlicheren benachteiligt werden(was ich begrüße), sondern auch
> diejenigen die solche und ähnliche feinen Hinweise ohne eigene Schuld
> nicht verstehen können. Sei es weil sie keine Muttersprachler sind oder
> weil es intellektuell an Vorraussetzungen mangelt.
> Aber das ist halt der Unterschied zwischen idealer und realer Welt.

Nein, das ist der Grund dafür, dass "feine Andeutungen" zur Sache dort 
keinen yplatz haben; zur Form magst Du es gern versuchen, zB indem Du 
Deinen SB mit einem freundlich geschmetterten "Guten Morgen, bitte 
behalten sie Platz!" begrüßt.

Carsten S. schrieb:
> vielleicht gehörst du
> auch zu der Personengruppe die ich in den ersten beiden Zeilen des
> oberen Absatzes beschrieben haben,

Hältst Du es für möglich, irgend wann diejenige sittliche Reife zu 
erlangen und anzuwenden, die erforderlich ist, um auf persönliche 
Angriffe zu verzichten?

Carsten S. schrieb:
> Aber noch einmal speziell für dich:

Hältst Du es für möglich, irgend wann diejenige sittliche Reife zu 
erlangen und anzuwenden, die erforderlich ist, um auf persönliche 
Angriffe zu verzichten?

Carsten S. schrieb:
> Es ging in meinem von dir zitierten Beitrag einfach um den allgemeinen
> Hinweis des Faktes "Mit Freundlichkeit kommt man (oft) weiter, mit
> Querulanz schiesst man sich nahezu immer ins eigene Knie", samt
> Begründung.

Sicher, die Nummer mit der Rache des SB für den Umweg über die falsche 
Dienststelle ist insoweit ein Musterbeispiel an Lebrnsnähe.
>
> Nicht um eine vollständige Aufzählung der unterschiedlichsten
> Sonderfälle mit ihren je tausend Spezialitäten.
Ja, dann hätte es sich wohl angeboten, dies zu unterlassen, nicht wahr?
> Die kannst du gerne in
> einem Juraforum diskutieren.
Warum sollte ich? Hältst Du es für möglich, irgend wann diejenige 
sittliche Reife zu erlangen und anzuwenden, die erforderlich ist, um auf 
persönliche Angriffe zu verzichten?

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Der TO hatte es verstanden.
Dann hat er Mist verstanden.
> Wenn es dann noch eine Minderheit gibt, die
> es nicht verstanden haben sollte, ist dann nebensaechlich.
Für Dich möglicherweise.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Percy N. schrieb:
> Hältst Du es für möglich, irgend wann diejenige sittliche Reife zu
> erlangen und anzuwenden, die erforderlich ist, um auf persönliche
> Angriffe zu verzichten?

ACH?
Dabei habe ich mich doch nur angepasst...

Percy N. schrieb:
> Dieter D. schrieb:
> Diesen Quark sehe ich ja jetzt erst ...

Percy N. schrieb:
> Kann es sein, dass Dein Dealer Dir ganz übles Zeug angedreht hat? Oder
> bist Du neuerdings naturblöd?

Percy N. schrieb:
> Dann gibt es natürlich auch Zeitgenossen, deren intellektuelle Kompetenz
> nicht ausreicht, um

q.e.d.

Percy N. schrieb:
> Welchen VA meinst Du denn genau?

Den gegen den Widerspruch eingelegt werden soll.
Aber noch mal für die etwas langsameren:

Carsten S. schrieb:
> Aber noch einmal speziell für dich:
> Es ging in meinem von dir zitierten Beitrag einfach um den allgemeinen
> Hinweis des Faktes "Mit Freundlichkeit kommt man (oft) weiter, mit
> Querulanz schiesst man sich nahezu immer ins eigene Knie", samt
> Begründung.
>
> Nicht um eine vollständige Aufzählung der unterschiedlichsten
> Sonderfälle mit ihren je tausend Spezialitäten. Die kannst du gerne in
> einem Juraforum diskutieren.

Percy N. schrieb:
>> Ob eine nicht Glaubhaftmachung bzw. die Nachweise bei nicht 100%
>> eindeutigen Fall anerkannt wird oder nicht. Ob zusätzliche Nachweise,
>> mit dem für den Antragssteller damit verbundenen Aufwand, gefordert
>> werden oder nicht. Bei einer "kann" Regelung ob man sich für das "kann"
>> oder dagegen entscheidet.
> Rechtskundige sprechen hier kurz von "Ermessen".

ACH?

Carsten S. schrieb:
> Gegen manche davon kann man sich mit Glück und reichlich Aufwand wehren
> (wenn man z.b. nachweisen kann das ermessen (grob) fehlerhaft ausgeführt
> wurde), gegen viele nicht!

Davon abgesehen ist das hier ein Elektronikforum, kein Juraforum.
Daher ist "Rechtskundigkeit" bei (fast) allen Lesern gerade nicht 
vorrauszusetzen und entsprechend wählt man dann auch die Formulierung 
der Erklärungen.
Klar, manche können so etwas nicht und meinen durch das Kommentarlose um 
sich werfen mit Links und wahllosen Fachbegriffen wirken sie 
kompetent...
Spoiler: Nein, tun sie nicht!

Percy N. schrieb:
> Sicher, die Nummer mit der Rache des SB für den Umweg über die falsche
> Dienststelle ist insoweit ein Musterbeispiel an Lebrnsnähe.
Von Rache hat keiner geschrieben, das ist reine Phantasie deinerseits.
Nur von den kleinen, teilweise bewussten, teilweise unbewussten Effekten 
in der menschlichen Persöhnlichkeit.

Aber davon abgesehen ist das nicht Thema des Threads...
Wenn du das diskutieren möchtest kannst du das gerne direkt machen.
Am Telefon (ab 20.30 bin ich z.b. heute wieder daheim, ohne CLIP gehts 
allerdings nicht durch die FB) oder beim persönlichen Besuch. Kein 
Problem gibt auch einen Kaffee. Mein Username verrät dir die 
Kontaktdaten...
Aber ich weiß schon wer sich nicht traut :-)

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Carsten S. schrieb:
> Den gegen den Widerspruch eingelegt werden soll.

Aha. Welchen Inhalt hat der denn; und welche Behörde hat ihn erlassen?

> Aber noch mal für die etwas langsameren:

Hältst Du es für möglich, irgend wann diejenige
sittliche Reife zu erlangen und anzuwenden, die erforderlich ist, um auf
persönliche Angriffe zu verzichten?

Carsten S. schrieb:
> Carsten S. schrieb:
>> Gegen manche davon kann man sich mit Glück und reichlich Aufwand wehren
>> (wenn man z.b. nachweisen kann das ermessen (grob) fehlerhaft ausgeführt
>> wurde), gegen viele nicht!
>
> Davon abgesehen ist das hier ein Elektronikforum, kein Juraforum.
> Daher ist "Rechtskundigkeit" bei (fast) allen Lesern gerade nicht
> vorrauszusetzen und entsprechend wählt man dann auch die Formulierung
> der Erklärungen.

Ja, was denn nun? Bringt man eine Reihe bunt zusammengewürfelter 
Beispiele, spricht man gleich von Ermessen, oder liefert man vielleicht 
sogar irgend wann einmsl eine Definition nach?

Carsten S. schrieb:
> Klar, manche können so etwas nicht und meinen durch das Kommentarlose um
> sich werfen mit Links

Wo zum Beispiel?

> und wahllosen Fachbegriffen wirken sie
> kompetent...

Hältst Du es für möglich, irgend wann diejenige
sittliche Reife zu erlangen und anzuwenden, die erforderlich ist, um auf
persönliche Angriffe zu verzichten?

Carsten S. schrieb:
> Spoiler: Nein, tun sie nicht!

Aufbauend auf dieser Erkenntnis sollte man dann davon Abstand nehmen, 
nicht wahr?

Carsten S. schrieb:
> Aber ich weiß schon wer sich nicht traut :-)

So kann man Abscheu auch nennen ...

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Dieter D. schrieb:
>> Eine Klage ist unzulässig, wenn das gesetzlich vorgeschriebene
>> Vorverfahren nicht in erforderlicher Weise durchgeführt worden ist und
>> auch nicht nachgeholt werden kann.
>
> Das ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig.

Tja, wenn Du das besser weißt als die höchsten Gerichte, dann schreibe 
ihnen, dass ihre Leitsätze in der Allgemeinheit nicht richtig wären.

Carsten S. schrieb:
> Bei einer Antwort auf Frage was passiert wenn jemand einen
> (hypothetischen -- wortlaut "könnte") Widerspruch gegen einen
> Verwaltungsakt einlegt?

Es gibt Fachbücher, wo das genau drinsteht.

Den Widerspruch bekommt zuerst der Sachbearbeiter auf den Tisch. Wenn 
dieser Deinen Widerspruch für richtig hält, dann stellt er einen 
geänderten Bescheid aus. Lehnt er diesen ab, dann sollte normalerweise 
der ablehnende Bescheid von der nächst höheren Stelle im Hause kommen. 
Relativ gut erklärt ist das Verfahren im Konz (die Version von 2006) zu 
den Steuerbescheiden bis zur Gerichtsklage vor dem Finanzgericht. Die 
Klageerhebung wegen Untätigkeit des Finanzamtes im Widerspruhsverfahren 
wurde dort auch genannt.

Man kann auch Widerspruch einlegen, mit ausführliche Begründung folgt um 
die Frist zu wahren.

Carsten S. schrieb:
> q.e.d.

Das hast Du richtig gelesen. Zu diesen netten Personen gehören zum 
Beispiel Percey, Oliver, usw.

Übrigens den Satz:
von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite 
17.12.2023 11:13,  Beleidigt euch bitte per PN.
hatten schon Personen als Freibrief gesehen das auch zu machen um 
jemanden herauszudrängen.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Dort steht das Wesentliche recht gut zusammengefasst drin:
https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/recht-gesetz/klage-vor-dem-sozialgericht

Die Suche nach Gerichtsurteilen zu unzulässigen Fragebögen von Ämtern 
spuckte nur was in der Schweiz aus. Das hilft hier leider nicht weiter.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Ein Buch zum Üben:
https://www.medimops.de/oliver-stumm-die-faelle-verwaltungsrecht-1-klagearten-und-allgemeines-verwaltungsrecht-36-faelle-mit-loesungsskizzen-und-formulierungsvorschlaegen-broschiert-M03932944380.html

War eine Literatur im AWA-Studium für jene, die sich in der Firma auf 
Managementebene mit dem Ämtern schlagen.

von Al. K. (alterknacker)


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Hatte nie gedacht das meine Frage nach den Fragebogen solche Resonanz 
hervorrufen konnte.
...aber scheinbar kennt den Keiner---

MfG
alterknacker

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Dieter D. schrieb:
>>> Eine Klage ist unzulässig, wenn das gesetzlich vorgeschriebene
>>> Vorverfahren nicht in erforderlicher Weise durchgeführt worden ist und
>>> auch nicht nachgeholt werden kann.
>>
>> Das ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig.
>
> Tja, wenn Du das besser weißt als die höchsten Gerichte, dann schreibe
> ihnen, dass ihre Leitsätze in der Allgemeinheit nicht richtig wären.

Das ist nicht erforderlich, da die das bereits wissen. Was die 
allerdings bisher noch nicht wissen ist, warum ein Widerspruch wogegen 
auch immer auch bei einer allgemeinen Leistungsklage, einer 
Fortsetzungsfeststellungsklage oder einer Normenkontrollklage 
erforderlich sein sollte.

Vielleicht kannst Du hierzu ja sachdienliche Aufklärung leisten.

Dieter D. schrieb:
> Ein Buch zum Üben:
> 
https://www.medimops.de/oliver-stumm-die-faelle-verwaltungsrecht-1-klagearten-und-allgemeines-verwaltungsrecht-36-faelle-mit-loesungsskizzen-und-formulierungsvorschlaegen-broschiert-M03932944380.html

Da hättest Du es eigentlich richtig lesen können soĺlen (auch wenn ich 
dieses Buch nicht kenne und der Verlag nicht den besten Ruf hat).

Dieter D. schrieb:
> Zu diesen netten Personen gehören zum
> Beispiel Percey

Falls Du mich gemeint haben solltest: So etwas kommt vor, wenn ich 
tatsächlich bewusst die Person des Gegners angreifen will; das ist 
mitunter der Fall, wenn mir ihr Verhalten, insbesondere Auftreten, nicht 
zusagt. Sachlich unzureichende Argumente hingegen führen nicht dazu, 
zumindest bei mir.

Aus Beobachtung ist mir freilich bekannt, dass in diesem Forum allgemein 
und in diesem Thread speziell gern mal unsachlich der Gegner angegangen 
wird, wenn in der Sache die Argumente nicht reichen.

Carsten scheint nichts von dem durchschaut zu haben.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Percy N. schrieb:
> Aus Beobachtung ist mir freilich bekannt, dass in diesem Forum allgemein
> und in diesem Thread speziell gern mal unsachlich der Gegner angegangen
> wird, wenn in der Sache die Argumente nicht reichen.
Das ist wohl so, du bist das beste Beispiel...

Percy N. schrieb:
> Carsten scheint nichts von dem durchschaut zu haben.
Natürlich habe ich, wie viele andere hier auch, dich durchschaut.
Fachlich wie menschlich nichts dahinter was irgendwie von besonderen 
Wert wäre. Hohle Phrasen und das war es...

Hättest du wirklich Ahnung, dann würdest du nämlich nicht einfach 
irgendwelche Stichwörter in den Raum werfen, sondern die Zusammenhänge 
schlüssig und Zielgruppenverständlich erklären. Kannst du aber nicht, 
deshalb machst du es nicht.

Da ich hier, ganz im Gegensatz zu dir, eine Menge Leute persönlich kenne 
weil man sich gegenseitig ausgeholfen hat oder einfach mal in Ruhe 
miteinander beim Telefonat oder persönlichen Treffen quatschen wollte, 
was, ganz allgemein und nicht nur auf den speziellen Fall gesagt, neben 
einigen anderen Gründen (wie gesunde private und berufliche Situation) 
im übrigen auch der Grund ist warum mir das Geschreibsel irgendeines 
anonymen Trolls so etwas von egal ist) kann ich das mit dem allgemeinen 
Eindruck schon beurteilen ;-) )
Davon abgesehen habe ich auch gar nicht den Anspruch von allen gemocht 
zu werden. Ich mag ja auch so einige nicht. Da ist das nur fair...

Du bist auch weder hier um vernünftig zu diskutieren und schon gar nicht 
um anderen weiterzuhelfen. Hast vermutlich in den Foren in denen es 
wirklich um Juristerei geht schon verloren und suchst dir deswegen 
fachfremde Foren in der Hoffnung da einen auf dicke Hose zu machen und 
jetzt geht das auch noch schief und deshalb wird provoziert.
Zusammengefasst: Das typische Trollverhalten.

Das explizite Angebot das im direkten Gespräch zu klären um nicht weiter 
den Thread vollzumüllen hatte ich gemacht. Hatte tatsächlich auch 
mehrere Meldungen dazu heute erhalten, nur wer hatte nicht den Mumm?

Ansonsten steht ja alles in diesem (und anderen) Threadverlauf 
geschrieben und jeder kann sich sein eigenes Bild machen.

Ergo:
PLONK!

Gruß
Carsten

von Percy N. (vox_bovi)


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Was für ein hilfloses Geschwätz!

von Carsten S. (dg3ycs)


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Carsten S. schrieb:
> Ergo:
> PLONK!

von Percy N. (vox_bovi)


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Percy N. schrieb:
> Dieter D. schrieb:
>> Eine Klage ist unzulässig, wenn das gesetzlich vorgeschriebene
>> Vorverfahren nicht in erforderlicher Weise durchgeführt worden ist und
>> auch nicht nachgeholt werden kann.
>
> Das ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig.

Der guten Ordnung halber: in dieser Formulierung stimmt es,sehr wohl; 
ich hatte "gesetzlich vorgeschriebene" überlesen.

Mein Fehler, sorry!

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