Hallo Leute, Ich habe neue Stelle in eine Firma bekommen. Im Arbeitsvertrag wurde folgenden Satz geschrieben. "es kann unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Bei längerer Betriebszugehörigkeit entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen" Mir ist es nicht klar. Deswegen suche nach Hilfe bei der Erklärung. Was ist genau mit dem Satz für eine Arbeitsnehmer gemeint? Ist die Kündigungsfrist 4 Woche und bei längerer Zeit mehrere Monaten? als Arbeitsnehmer kann ich nach mehreren Jahren auch 4 Woche Kündigungsfrist behalten Was bedeutet genau "die Betriebszugehörigkeit entsprechend gesetzlichen Bestimmungen" für e ein Arbeitsnehmer? Danke für die Hilfe
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Eigentlich müsste man fragen: google kaputt? Da das aber nie der Fall ist, hier halt der erste link, der da aufpoppt: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html Oliver
Christ W. schrieb: > Ich habe neue Stelle in eine Firma bekommen. Welcher Microcontroller ist das? Wo ist das Bild der Platine, wo ist die Software dazu ... Merkste was?
Christ W. schrieb: > Hallo Leute, > Ich habe neue Stelle in eine Firma bekommen. Im Arbeitsvertrag wurde > folgenden Satz geschrieben. Als Hofkehrer ? Was hat dein Arbeitsvertrag mit Elektronik zu tun ???
Neuer User seit heute mit einem Beitrag. Und dann "Arbeitsvertrag" in einem µC und Elektronikforum. Trolldetektor ist auf 95%.
Erfahrungsgemäss kennen die meisten Ingenieure die Rechtslage in Deutschland nicht. Dein Vertrag: Das ist ganz gut so. Wenn du eines Tages kündigst, bleibt es immer bei 4 Wochen. Wenn der Arbeitgeber dir kündigt, wird die Kündigunsfrist länger, je mehr du da angestellt bist. siehe Gesetzestext.
Mat. K. schrieb: > Erfahrungsgemäss kennen die meisten Ingenieure die Rechtslage in > Deutschland nicht. Es soll auch Ingenieure geben, die solch einfache Sätze im Vertrag ganz ohne Hilfe in Foren oder im INet verstehen. :-)
Mat. K. schrieb: > Dein Vertrag: Das ist ganz gut so. Wenn du eines Tages kündigst, bleibt > es immer bei 4 Wochen. Wenn der Arbeitgeber dir kündigt, wird die > Kündigunsfrist länger, je mehr du da angestellt bist. siehe > Gesetzestext. Sehe ich auch so. -> § 622 BGB. Im Arbeitsvertrag darf vereinbart werden, dass für den Arbeitnehmer die gleichen Kündigungsfristen wie für den Arbeitgeber gelten, d.h. diese würden sich entsprechend § 622 Abs. 2 BGB dann genauso verlängern. Ist bei der Formulierung im Vertrag des TO aber nicht der Fall. Harald W. schrieb: > Es soll auch Ingenieure geben, die solch einfache Sätze im Vertrag > ganz ohne Hilfe in Foren oder im INet verstehen. :-) Oh ja, ganz sicher. Ich habe andererseits allerdings Ingenieure kennengelernt, die kein Textverständnis hatten. :)
Es geht vor allem hier um mehr Sicherheit und nicht nur das Verstehen. Man versteht schon was, aber braucht einige Meinungen um sicher zu sein. Danke an alle für die Erklärungen. Es ist mir jetzt Kla mit der Formulierung . Ich danke Ihnen 🙏🙏🙏
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Die 4 woechige Kuendigungsfrist ist fuer Trolle. Bei wichtigen Fachkraeften haette man gerne etwas laenger. Wenn der Arbeitnehmer schwierig zu ersetzen ist, hat man auch nach 3 Monaten noch keinen Ersatz. Und am Liebsten haette man noch gerne etwas Ueberlap.
Purzel H. schrieb: > Die 4 woechige Kuendigungsfrist ist fuer Trolle. Mittlerweile wird auch den Trollen nicht mehr gekündigt. Wenn die erst auch noch auf Bürgergeld trollen, dann arbeitet gar keiner mehr.
Dieter D. schrieb: > Mittlerweile wird auch den Trollen nicht mehr gekündigt. Wenn die erst > auch noch auf Bürgergeld trollen, dann arbeitet gar keiner mehr. Und ich erst muß von meiner schmalen Rente leben. Kann man als Rentner nicht streiken um eine höhere Rente zu erhalten ? Mat. K. schrieb: > Dein Vertrag: Das ist ganz gut so. Wenn du eines Tages kündigst, bleibt > es immer bei 4 Wochen. Wenn der Arbeitgeber dir kündigt, wird die > Kündigunsfrist länger, je mehr du da angestellt bist. siehe > Gesetzestext. Da würde ich eher einen Rechtsanwalt befragen. HolgerR
Holger R. schrieb: > Dieter D. schrieb: >> Mittlerweile wird auch den Trollen nicht mehr gekündigt. Wenn die erst >> auch noch auf Bürgergeld trollen, dann arbeitet gar keiner mehr. > > Und ich erst muß von meiner schmalen Rente leben. > Kann man als Rentner nicht streiken um eine höhere Rente zu erhalten ? Am besten Hungerstreik, damit ich dann eine höhere Rente erhalte... > Mat. K. schrieb: >> Dein Vertrag: Das ist ganz gut so. Wenn du eines Tages kündigst, bleibt >> es immer bei 4 Wochen. Wenn der Arbeitgeber dir kündigt, wird die >> Kündigunsfrist länger, je mehr du da angestellt bist. siehe >> Gesetzestext. > Da würde ich eher einen Rechtsanwalt befragen. Das bekommt man selbst in der Berufsschule beigebracht und der Gesetzestext ist jetzt wirklich nicht schwer verständlich.
Reinhard S. schrieb: >> Mat. K. schrieb: >>> Dein Vertrag: Das ist ganz gut so. Wenn du eines Tages kündigst, bleibt >>> es immer bei 4 Wochen. Wenn der Arbeitgeber dir kündigt, wird die >>> Kündigunsfrist länger, je mehr du da angestellt bist. siehe >>> Gesetzestext. >> Da würde ich eher einen Rechtsanwalt befragen. > > Das bekommt man selbst in der Berufsschule beigebracht und der > Gesetzestext ist jetzt wirklich nicht schwer verständlich. Dann bist Du entweder nie zur Berufsschule gegangen oder verstehst den Gesetzestext (BGB §622) nicht. Es kann einzelvertraglich oder per Manteltarif eine längere Kündigungsfrist vorgesehen werden, mit einer Einschränkung:
1 | (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. |
Es bleibt allerdings eine Blödsinnsdiskussion: Wenn ich gekündigt habe, will ich aus dem Laden weg. Hätte mich der Vertrag gezwungen, noch 6 Monate länger zu bleiben, wäre meine Arbeitsleistung .. [selbst zuende denken].
Manfred P. schrieb: > oder per > Manteltarif Das steht so nicht in § 622 IV. Manfred P. schrieb: > eine längere Kündigungsfrist Auch eine kürzere wäre möglich. Mit Verlaub: Der Gesetzestext ist um einiges zuverlässiger als Deine Ausführungen dazu.
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