Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigungsfrist im Vertrag


von Christ W. (waddle0049)


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Hallo Leute,
Ich habe neue Stelle in eine Firma bekommen. Im Arbeitsvertrag wurde 
folgenden Satz geschrieben.

"es kann unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist jeweils zum 
Monatsende gekündigt werden. Bei längerer Betriebszugehörigkeit 
entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen"

Mir ist es nicht klar. Deswegen suche nach Hilfe bei der Erklärung.

Was ist genau mit dem Satz für eine Arbeitsnehmer gemeint?

Ist die Kündigungsfrist 4 Woche und bei längerer Zeit mehrere Monaten?

als Arbeitsnehmer kann ich nach mehreren Jahren auch 4 Woche 
Kündigungsfrist behalten

Was bedeutet genau "die Betriebszugehörigkeit entsprechend gesetzlichen 
Bestimmungen" für  e ein Arbeitsnehmer?

Danke für die Hilfe

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (oliverso)


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Eigentlich müsste man fragen: google kaputt?

Da das aber nie der Fall ist, hier halt der erste link, der da aufpoppt:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Oliver

von Harald K. (kirnbichler)


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Christ W. schrieb:
> Ich habe neue Stelle in eine Firma bekommen.

Welcher Microcontroller ist das? Wo ist das Bild der Platine, wo ist die 
Software dazu ...

Merkste was?

von Thomas K. (thomas2021)


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Christ W. schrieb:
> Hallo Leute,
> Ich habe neue Stelle in eine Firma bekommen. Im Arbeitsvertrag wurde
> folgenden Satz geschrieben.

Als Hofkehrer ? Was hat dein Arbeitsvertrag mit Elektronik zu tun ???

von Udo S. (urschmitt)


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Neuer User seit heute mit einem Beitrag.
Und dann "Arbeitsvertrag" in einem µC und Elektronikforum.
Trolldetektor ist auf 95%.

von Mat. K. (matthias_kornfield)


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Erfahrungsgemäss kennen die meisten Ingenieure die Rechtslage in 
Deutschland nicht.

Dein Vertrag: Das ist ganz gut so. Wenn du eines Tages kündigst, bleibt 
es immer bei 4 Wochen. Wenn der Arbeitgeber dir kündigt, wird die 
Kündigunsfrist länger, je mehr du da angestellt bist. siehe 
Gesetzestext.

von Harald W. (wilhelms)


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Mat. K. schrieb:

> Erfahrungsgemäss kennen die meisten Ingenieure die Rechtslage in
> Deutschland nicht.

Es soll auch Ingenieure geben, die solch einfache Sätze im Vertrag
ganz ohne Hilfe in Foren oder im INet verstehen. :-)

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Mat. K. schrieb:
> Dein Vertrag: Das ist ganz gut so. Wenn du eines Tages kündigst, bleibt
> es immer bei 4 Wochen. Wenn der Arbeitgeber dir kündigt, wird die
> Kündigunsfrist länger, je mehr du da angestellt bist. siehe
> Gesetzestext.

Sehe ich auch so. -> § 622 BGB.

Im Arbeitsvertrag darf vereinbart werden, dass für den Arbeitnehmer die 
gleichen Kündigungsfristen wie für den Arbeitgeber gelten, d.h. diese 
würden sich entsprechend § 622 Abs. 2 BGB dann genauso verlängern. Ist 
bei der Formulierung im Vertrag des TO aber nicht der Fall.

Harald W. schrieb:
> Es soll auch Ingenieure geben, die solch einfache Sätze im Vertrag
> ganz ohne Hilfe in Foren oder im INet verstehen. :-)

Oh ja, ganz sicher. Ich habe andererseits allerdings Ingenieure 
kennengelernt, die kein Textverständnis hatten. :)

von Christ W. (waddle0049)


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Es geht vor allem hier um mehr Sicherheit und nicht nur das Verstehen. 
Man versteht schon was, aber braucht einige Meinungen um sicher zu sein.

Danke an alle für die Erklärungen. Es ist mir jetzt Kla mit der 
Formulierung . Ich danke Ihnen 🙏🙏🙏

: Bearbeitet durch User
von Purzel H. (hacky)


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Die 4 woechige Kuendigungsfrist ist fuer Trolle. Bei wichtigen 
Fachkraeften haette man gerne etwas laenger. Wenn der Arbeitnehmer 
schwierig zu ersetzen ist, hat man auch nach 3 Monaten noch keinen 
Ersatz. Und am Liebsten haette man noch gerne etwas Ueberlap.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Purzel H. schrieb:
> Die 4 woechige Kuendigungsfrist ist fuer Trolle.

Mittlerweile wird auch den Trollen nicht mehr gekündigt. Wenn die erst 
auch noch auf Bürgergeld trollen, dann arbeitet gar keiner mehr.

von Holger R. (holgerr)


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Dieter D. schrieb:
> Mittlerweile wird auch den Trollen nicht mehr gekündigt. Wenn die erst
> auch noch auf Bürgergeld trollen, dann arbeitet gar keiner mehr.

Und ich erst muß von meiner schmalen Rente leben.
Kann man als Rentner nicht streiken um eine höhere Rente zu erhalten ?

Mat. K. schrieb:
> Dein Vertrag: Das ist ganz gut so. Wenn du eines Tages kündigst, bleibt
> es immer bei 4 Wochen. Wenn der Arbeitgeber dir kündigt, wird die
> Kündigunsfrist länger, je mehr du da angestellt bist. siehe
> Gesetzestext.
Da würde ich eher einen Rechtsanwalt befragen.
HolgerR

von Reinhard S. (rezz)


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Holger R. schrieb:
> Dieter D. schrieb:
>> Mittlerweile wird auch den Trollen nicht mehr gekündigt. Wenn die erst
>> auch noch auf Bürgergeld trollen, dann arbeitet gar keiner mehr.
>
> Und ich erst muß von meiner schmalen Rente leben.
> Kann man als Rentner nicht streiken um eine höhere Rente zu erhalten ?

Am besten Hungerstreik, damit ich dann eine höhere Rente erhalte...

> Mat. K. schrieb:
>> Dein Vertrag: Das ist ganz gut so. Wenn du eines Tages kündigst, bleibt
>> es immer bei 4 Wochen. Wenn der Arbeitgeber dir kündigt, wird die
>> Kündigunsfrist länger, je mehr du da angestellt bist. siehe
>> Gesetzestext.
> Da würde ich eher einen Rechtsanwalt befragen.

Das bekommt man selbst in der Berufsschule beigebracht und der 
Gesetzestext ist jetzt wirklich nicht schwer verständlich.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Reinhard S. schrieb:
>> Mat. K. schrieb:
>>> Dein Vertrag: Das ist ganz gut so. Wenn du eines Tages kündigst, bleibt
>>> es immer bei 4 Wochen. Wenn der Arbeitgeber dir kündigt, wird die
>>> Kündigunsfrist länger, je mehr du da angestellt bist. siehe
>>> Gesetzestext.
>> Da würde ich eher einen Rechtsanwalt befragen.
>
> Das bekommt man selbst in der Berufsschule beigebracht und der
> Gesetzestext ist jetzt wirklich nicht schwer verständlich.

Dann bist Du entweder nie zur Berufsschule gegangen oder verstehst den 
Gesetzestext (BGB §622) nicht. Es kann einzelvertraglich oder per 
Manteltarif eine längere Kündigungsfrist vorgesehen werden, mit einer 
Einschränkung:
1
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Es bleibt allerdings eine Blödsinnsdiskussion: Wenn ich gekündigt habe, 
will ich aus dem Laden weg. Hätte mich der Vertrag gezwungen, noch 6 
Monate länger zu bleiben, wäre meine Arbeitsleistung .. [selbst zuende 
denken].

von Percy N. (vox_bovi)


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Manfred P. schrieb:
> oder per
> Manteltarif

Das steht so nicht in § 622 IV.

Manfred P. schrieb:
> eine längere Kündigungsfrist

Auch eine kürzere wäre möglich.

Mit Verlaub: Der Gesetzestext ist um einiges zuverlässiger als Deine 
Ausführungen dazu.

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