Forum: HF, Funk und Felder legale freie bänder und deren max sendeleistung?


von Max M. (accountzwang)


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Titel sagt alles:
Auf welchen frequenzen darf ich wie stark senden ohne jegliche lizenz?

: Gesperrt durch Moderator
von Fred F. (fred_f586)


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von Mario M. (thelonging)


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Von 385 bis 788 THz haben zu Weihnachten viele gesendet, was die 
Steckdose hergab.

von Res (resmon)


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von Helmut -. (dc3yc)


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Max M. schrieb:
> Auf welchen frequenzen darf ich wie stark senden ohne jegliche lizenz?

Lizenzen gibt es schon lange nicht mehr. Du brauchst eine Frequenz mit 
Allgemeingenehmigung. Senden darfst du auf den o.g. Frequenzen aber nur 
mit Geräten, die ein CE-Kennzeichen tragen!

Und es liest sich besser, wenn man die "wichtigen Regeln" beachtet: 
Groß- und Kleinschreibung verwenden!

: Bearbeitet durch User
von Mücke (bulldozer)


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Das klingt als hätte ein mydealzer bei AliExpress das Qangsheng UV 5R 
Funkgerät gekauft und hat jetzt die Hosen voll?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Helmut -. schrieb:
> Senden darfst du auf den o.g. Frequenzen aber nur mit Geräten, die ein
> CE-Kennzeichen tragen!

Falls er ein eigenes Produkt entwickeln will, dann halt unter Einhaltung 
aller einschlägigen Normen, die Basis für die Konformitätsbescheinigung 
(und damit das künftige CE-Zeichen) sind. Herauszufinden, welche 
Normen das alles sind, ist Teil der Produktentwicklung (bei dem einem 
üblicherweise die entsprechenden Messlabore natürlich gern behilflich 
sind, gegen eine entsprechende Bezahlung, versteht sich).

von Max M. (accountzwang)


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Res schrieb:
> Fred F. schrieb:
>> Hier wird dir geholfen:
>
> Das hier ist etwas übersichtlicher:
> 
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/start.html

Danke, aber darauf bin ich selbst gekommen.
Nur ist mir die Info die ich daraus ableiten kann unklar. Also wenn ein 
Band nicht zugewisen aber für eine freie Verwendung mit einem 
vorgesehenen Zweck definiert ist = frei verwendbar und kann darin volles 
rohr alles senden? (Da Verwendungszweck nur eine empfehlung)
Zugewiesene frequenzen dürfen auf keinen Fall genutzt werden? Und auch 
nicht empfangen?

Existiert irgendwo eine Liste bei welcher klar definiert ist bei welcher 
frequenz ich mit wieviel dBm EIRP gesendet werden darf?

von Oliver S. (oliverso)


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Max M. schrieb:
> Also wenn ein
> Band nicht zugewisen aber für eine freie Verwendung mit einem
> vorgesehenen Zweck definiert ist = frei verwendbar und kann darin volles
> rohr alles senden?

Klare Antwort: Nein

Da "du" aber eh gar nicht senden kannst, sondern nur ein technisches 
Gerät, und zudem niemand einfach so ohne Grund damit sendet, sondern 
irgend etwas bezwecken will, ist deine Ausgangsaussage

Max M. schrieb:
> Titel sagt alles:

natürlich völliger Blödsinn. Der Titel sagt genau gar nix.

Also: Was willst du eigentlich machen, und warum? 
Super-Hai-Ent-Funkkopfhörer, oder ne Richtfunkverbindung nach Australien 
oder zum Sirius?

Oliver

von Helmut -. (dc3yc)


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Jörg W. schrieb:
> Falls er ein eigenes Produkt entwickeln will, dann halt unter Einhaltung
> aller einschlägigen Normen, die Basis für die Konformitätsbescheinigung
> (und damit das künftige CE-Zeichen) sind. Herauszufinden, welche
> Normen das alles sind, ist Teil der Produktentwicklung (bei dem einem
> üblicherweise die entsprechenden Messlabore natürlich gern behilflich
> sind, gegen eine entsprechende Bezahlung, versteht sich).

Da er schon so fragt, glaube ich nicht, dass er dazu imstande ist!

von Mücke (bulldozer)


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Auf solche Beträge könnt ihr euch nun mehrfach einstellen, das o.g. 
Gerät ging vor wenigen Tagen auf der Internet-Schnäppchen Plattform 
mydealz durch die Decke. Für 12 Euro bei AliExpress...

: Bearbeitet durch User
von Res (resmon)


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Max M. schrieb:
> Existiert irgendwo eine Liste bei welcher klar definiert ist bei welcher
> frequenz ich mit wieviel dBm EIRP gesendet werden darf?

Das steht, wenn du bei den Allgemeinzuteilungen auf die entsprechende 
Anwendung klickst:
PMR 446,0 – 446,2: 500 mW ERP
Freenet 149,01875 MHz – 149,11875 MHz: 1 W ERP
etc.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Max M. schrieb:
> Also wenn ein Band nicht zugewisen aber für eine freie Verwendung mit
> einem vorgesehenen Zweck definiert ist = frei verwendbar und kann darin
> volles rohr alles senden?

Es gibt kein Band "für freie Verwendung".

Implizit darfst du gar nichts. Explizit darfst du mit Geräten, die die 
entsprechenden Bedingungen einhalten (was sie durch eine 
Konformitätserklärung und die Anbringung des CE-Symbols dokumentieren), 
ohne separate Frequenzzuteilung auf den allgemein zugeteilten Frequenzen 
unter den in der Zuteilung genannten Bedingungen (die u.a. auch die 
abgestrahlte Leistung beinhalten) etwas aussenden. Die 
Bedienungsanleitung eines konformen Geräts sollte dir die für dieses 
Gerät zutreffenden Angaben erklären.

Alles jenseits der allgemein zugeteilten Frequenzen benötigt eine 
Einzel-Frequenzzuteilung von der BNetzA.

von Max M. (accountzwang)


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Jörg W. schrieb:
> Implizit darfst du gar nichts.

Schade

Jörg W. schrieb:
> Explizit darfst du mit Geräten, die die
> entsprechenden Bedingungen einhalten (was sie durch eine
> Konformitätserklärung und die Anbringung des CE-Symbols dokumentieren),
> ohne separate Frequenzzuteilung auf den allgemein zugeteilten Frequenzen
> unter den in der Zuteilung genannten Bedingungen (die u.a. auch die
> abgestrahlte Leistung beinhalten) etwas aussenden.

Marke Eigenbau darf man gar nicht in betrieb nehmen?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Max M. schrieb:
> Marke Eigenbau darf man gar nicht in betrieb nehmen?

Jein. Du musst alle einschlägigen Vorschriften einhalten, die du 
natürlich erstmal kennen musst, und dann musst du die Messmittel 
besitzen, deren Einhaltung nachweisen zu können.

Am einfachsten darfst du das als Funkamateur, aber auch da musst du die 
zutreffenden Regelungen einhalten, bist allerdings bei Eigenbauten von 
der Pflicht befreit, eine Konformitätserklärung anzufertigen.

von Max M. (accountzwang)


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Jörg W. schrieb:
> bist allerdings bei Eigenbauten von
> der Pflicht befreit, eine Konformitätserklärung anzufertigen.

Ja super, dann mache ich eigene messungen und anhand derer bestimme ich 
ob ich konform bin. Schon ists legal :-).

Und was sind nun die Bänder und deren zulässigen Leistungen?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Max M. schrieb:

> Ja super, dann mache ich eigene messungen und anhand derer bestimme ich
> ob ich konform bin. Schon ists legal :-).

Klar - mit Amateurfunkgenehmigung.

Legal ist es natürlich auch nur dann, wenn deine Messungen korrekt sind.

> Und was sind nun die Bänder und deren zulässigen Leistungen?

Als Funkamateur kennst du diese bzw. weißt zumindest, wo du sie 
nachschlagen kannst. ;-)

von Jens B. (dasjens)


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Und was ist mit Frequenzen die keinem Funkdienst zugeordnet sind?

von Steve van de Grens (roehrmond)


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Jens B. schrieb:
> Und was ist mit Frequenzen die keinem Funkdienst zugeordnet sind?

Es gibt per Definition keine "freien" Frequenzen, die du dir einfach 
nehmen darfst. Alle nicht zugewiesenen Frequenzen sind für künftige 
Zuweisungen durch die Behörden reserviert.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Jens B. schrieb:
> Und was ist mit Frequenzen die keinem Funkdienst zugeordnet sind?

Welche hättest du da denn so im Frequenznutzungsplan gefunden?

von Hmmm (hmmm)


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Jörg W. schrieb:
> Jens B. schrieb:
>> Und was ist mit Frequenzen die keinem Funkdienst zugeordnet sind?
>
> Welche hättest du da denn so im Frequenznutzungsplan gefunden?

Unter 8.3 kHz wird er fündig, aber unabhängig von den gesetzlichen 
Rahmenbedingungen sind da die Antennen etwas unhandlich.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Hmmm schrieb:
> Unter 8.3 kHz wird er fündig, aber unabhängig von den gesetzlichen
> Rahmenbedingungen sind da die Antennen etwas unhandlich.

Yep :), < 9 kHz ist nicht reguliert. Irgendwo gibt es auch eine 
Obergrenze, aber naja, die ist nichts mehr für den einfachen 
Basteltisch.

von Hmmm (hmmm)


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Jörg W. schrieb:
> < 9 kHz ist nicht reguliert.

Fast, seitens der ITU ist bei 9 kHz Schluss, bei uns gibt es noch eine 
nationale Zuteilung von 8.3 bis 9 kHz (Wetterhilfenfunkdienst).

von Morty S. (Gast)


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Laser mit 470 THz  aka Optischer Richtfunk:

* https://de.wikipedia.org/wiki/Optischer_Richtfunk
* 
https://www.darc.de/der-club/distrikte/b/ortsverbaende/31/6-technik-betriebstechnik/laser-dl3ndr-und-dj6lb/

> Es gibt per Definition keine "freien" Frequenzen, die du dir einfach
> nehmen darfst. Alle nicht zugewiesenen Frequenzen sind für künftige
> Zuweisungen durch die Behörden reserviert.

Mumpitz, der Frequenznutzungsplan endet bei 275 GHz.

von Jens B. (dasjens)


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Jörg W. schrieb:
> Hmmm schrieb:
>> Unter 8.3 kHz wird er fündig, aber unabhängig von den gesetzlichen
>> Rahmenbedingungen sind da die Antennen etwas unhandlich.
>
> Yep :), < 9 kHz ist nicht reguliert. Irgendwo gibt es auch eine
> Obergrenze, aber naja, die ist nichts mehr für den einfachen
> Basteltisch.

Das ist mir klar, aber ist da wirklich offen für alle?
Darum ging es mir. Nur weil nicht da steht, daß man es nicht darf, heißt 
es nicht man darf :P

von Morty S. (Gast)


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>> Es gibt per Definition keine "freien" Frequenzen, die du dir einfach
>> nehmen darfst. Alle nicht zugewiesenen Frequenzen sind für künftige
>> Zuweisungen durch die Behörden reserviert.
>
> Mumpitz, der Frequenznutzungsplan endet bei 275 GHz.

Eigenkorektur, das wurde wohl vor wenigen Jahren angehoben, jetzt (ab 
2022?) gilt die Regulierung wohl bis 3 THz.

von Max M. (accountzwang)


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Jörg W. schrieb:
> Es gibt kein Band "für freie Verwendung".

Aus dem Frequenzplan

Frequenznutzung: Amateurfunk
Frequenzteilbereich(e): 50 - 52 MHz

So wie ich das verstehe giebt hier keine weitere einschränkung. Also 
jeder kann sich als Amateur bezeichnen und bei 50-52MHZ seinen senf dazu 
geben?

von Oliver S. (oliverso)


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So langsam wird’s doch übelste Trollerei…

Auch wenn du blutigster Amateur in allem bist, incl. der Benutzung von 
Google, reicht das nicht zur offiziellen Befähigung zum Funkamateur.

Oliver

von Steve van de Grens (roehrmond)


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Max M. schrieb:
> Also jeder kann sich als Amateur bezeichnen

Eben nicht.

Die Amateurfunklizenz kann man über den deutschen Amateur-Radio-Club 
(DARC) erworben werden, was eine Ausbildung und Prüfung durch den Verein 
erfordert.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Max M. schrieb:
> So wie ich das verstehe giebt hier keine weitere einschränkung.

Da gibt es deutliche Einschränkungen, sogar für Funkamateure (der du 
nicht bist, sonst wüsstest du das). Der Frequenzbereich ist dem 
Amateurfunkdienst nämlich lediglich sekundär zugewiesen, und die 
Primärnutzer haben sehr lange Zeit dort extreme Bedenken vor sich her 
getragen, dass ihre Nutzung durch den Amateurfunk zu stark 
beeinträchtigt werden könnte. Andere Länder haben den kompletten Bereich 
schon sehr lange für den Amateurfunk freigegeben gehabt, hierzulande war 
es lange Zeit nur ein sehr kleiner Teil davon.

Oliver S. schrieb:
> So langsam wird’s doch übelste Trollerei…

Volle Zustimmung. Was "Amateurfunk" ist, kann er nun wirklich mal selbst 
gugeln.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Steve van de Grens schrieb:
> Die Amateurfunklizenz kann man über den deutschen Amateur-Radio-Club
> (DARC) erworben werden, was eine Ausbildung und Prüfung durch den Verein
> erfordert.

Leider weder noch.

Die Prüfung erfolgt durch die BNetzA (mit entsprechenden Kosten 
verbunden), Ausbildung bietet der DARC (und andere Vereine) an, aber man 
kann das auch selbst lernen, wenn man möchte.

von Stefan M. (derwisch)


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Steve van de Grens schrieb:
> Die Amateurfunklizenz kann man über den deutschen Amateur-Radio-Club
> (DARC) erworben werden, was eine Ausbildung und Prüfung durch den Verein
> erfordert.

Genau, und da lernt man auch gleich, auf welchen Frequenzen wieviel 
Sendeleistung erlaubt ist.
Das musst Du dann in der Prüfung wissen.

Einen allgemeingültigen Plan für "alle" Frequenzen (auch ausserhalb von 
Amateurfunkbändern) wird es bezüglich der Sendeleistung so detailiert 
nicht geben.
Die Regeln ändern sich ja auch hin und wieder und somit müsste jemand 
diese Liste(n) auch pflegen.

Ausserdem gilt in kommerziellen Frequenzbändern auch die Regel "wer viel 
Leistung will muss auch viel zahlen".
Jedenfalls meine ich, dass das so ist.
Der Betreiber eines 100kW UKW Rundfunksenders wird sicherlich höhere 
Gebühren zahlen, als ein 10 Watt Lokalsender.

: Bearbeitet durch User
von Max M. (accountzwang)


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Habe folgendes gefunden:

Frequenzteilplan: 250 Eintrag: 250004 Stand: MÄRZ 2022
Frequenzbereich: 790 - 862 MHz
Nutzungsbestimmung(en): 3 5 31
Funkdienst:
Nutzung: ziv
Frequenznutzung: Funkmikrofone
Frequenzteilbereich(e): 823 - 832 MHz
Frequenznutzungs-
bedingungen:
Einseitige Übertragung von Sprach-, Musik- und Tonsignalen zur Nutzung 
durch Funkmikrofone
Maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung: 100 mW EIRP

Dies wiedersrpicht der es existieren keine freien Bänder Aussage. 
(Obwohl Leistung sehr gering- aber so wie ich es sehe frei)

von CA (Gast)


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Max M. schrieb:
> Dies wiedersrpicht der es existieren keine freien Bänder

Was verstehst du unter "frei"?

Der von dir bezeichnete Frequenzbereich ist den Funkmikrofonen 
zugeteilt, damit nicht frei.

Erläutere mal, was du unter frei verstehst.

Wenn du meinst, zur freien Verwendung, ohne Einschränkungen, dann suchst 
du sowas vergeblich.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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CA schrieb:
> Der von dir bezeichnete Frequenzbereich ist den Funkmikrofonen
> zugeteilt, damit nicht frei.

Und selbst für diese nicht etwa per Allgemeinzuteilung, sondern per 
Einzelzuteilung. Die konkrete Frequenz und Sendeleistung bekommst du 
dann von der BNetzA in der Zuteilungsurkunde genannt.

Das Theater um die Ecke würde es sicher auch nicht lustig finden, wenn 
Bastler Flinkerdraht plötzlich statt des Schauspielers aus dem 
Lautsprecher erklingt …

von Max M. (accountzwang)


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CA schrieb:
> Erläutere mal, was du unter frei verstehst.

Nun ein frequenzband wo ich senden darf innerhalb der zulässigen max 
EIRP.
Bei diesem Mic band ist dies anscheinend möglich. Also man nehme ein 
kleines Handfunkgerät (hat ein MIC) und sende in dem Band.

Bandverwendung MIC -> legal
Max EIRP - (muss mann halt stark dämpfen -> legal)

Also inwiefern würde bei der besagten Verwendung ein Gesetz gebrochen 
werden?

von Steve van de Grens (roehrmond)


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Max M. schrieb:
> Also inwiefern würde bei der besagten Verwendung ein Gesetz gebrochen
> werden?

Du hast dir keine Frequenz in dem Band zuteilen lassen. Daher darfst du 
das Band nicht benutzen.

von Helmut -. (dc3yc)


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Max M. schrieb:
> Bei diesem Mic band ist dies anscheinend möglich. Also man nehme ein
> kleines Handfunkgerät (hat ein MIC) und sende in dem Band.

Falsch, wenn dein Handfunkgerät kein CE-Zeichen hat! Denn die BNetzA 
glaubt deiner selbstgeschriebenen Konformitätserklärung sicher nicht, 
wenn du nicht eine entsprechende Kompetenz vorweisen kannst. Oder bist 
du eine "Benannte Stelle"? Und wenn es dann zur behördlichen Messung 
kommt, wird es etwas teuer (Messdienst, Messung einer "Benannten 
Stelle", Einzug des Geräts). Also lieber gleich eines mit CE kaufen, auf 
den zulässigen Frequenzen funken und das "Schnäppchen" entsorgen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Helmut -. schrieb:
> Max M. schrieb:
>> Bei diesem Mic band ist dies anscheinend möglich. Also man nehme ein
>> kleines Handfunkgerät (hat ein MIC) und sende in dem Band.
>
> Falsch, wenn dein Handfunkgerät kein CE-Zeichen hat!

Selbst mit CE-Zeichen hätte er dafür keine Frequenzzuteilung, und 
allgemein zugeteilt ist das Band auch nicht.

> Denn die BNetzA
> glaubt deiner selbstgeschriebenen Konformitätserklärung sicher nicht,
> wenn du nicht eine entsprechende Kompetenz vorweisen kannst. Oder bist
> du eine "Benannte Stelle"?

Auch eine benannte Stelle stellt keine Konformitätserklärung aus, sie 
hilft nur (kompetent) dabei. Der "Inverkehrbringer" ist und bleibt 
dennoch der Verantwortliche für die Erklärung.

Ansonsten ist für die BNetzA ohnehin erst einmal die eigene Messung 
relevant, selbst falls es eine Konformitätserklärung gibt. Letzteres 
wäre dann eher für entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen ein Thema.

Max M. schrieb:
> Nun ein frequenzband wo ich senden darf innerhalb der zulässigen max
> EIRP.

Wurde schon genannt. Es gibt diverse Frequenzbereiche, die für 
Funkanwendungen allgemein zugeteilt sind. Dennoch darf dort nicht jeder 
alles machen, was er will, und zu allererst muss die verwendete Technik 
den einschlägigen Vorschriften entsprechen, was durch 
Konformitätserklärung und CE-Zeichen belegt wird.

Für reine Sprechfunkanwendungen wäre dabei (neben dem klassischen 
CB-Funk) PMR auf 446 MHz und (nur in Deutschland) "Freenet" auf 149 MHz 
mit entsprechend dafür konformen Geräten das, was du machen kannst.

Jenseits davon, auch das wurde dir schon genannt, steht es dir natürlich 
frei, die Prüfung für ein Amateurfunkzeugnis abzulegen und ein 
Rufzeichen zu beantragen. Mit diesem darfst du dann regelkonforme 
Eigenbauten auf den für den Amateurfunkdienst freigegebenen Frequenzen 
mit den dort zutreffenden Limitierungen benutzen. Aber wie andere schon 
schrieben: bei deinem derzeitigen Kenntnisstand ist es offensichtlich 
noch ein sehr weiter Weg bis dahin.

von Jens G. (jensig)


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Max M. schrieb:
> Nun ein frequenzband wo ich senden darf innerhalb der zulässigen max
> EIRP.
> Bei diesem Mic band ist dies anscheinend möglich. Also man nehme ein
> kleines Handfunkgerät (hat ein MIC) und sende in dem Band.

Nöö, ein Handfunkkgerät ist kein Funkmikrofon, und erst recht keins für 
"Einseitige Übertragung ...".
Vielleicht solltest Du mal anfangen, Begrifflichkeiten so zu begreifen, 
wie diese eigentlich gedacht sind (die Intention), und nicht ständig 
versuchen, Begrifflichkeiten zurecht zu biegen, damit die in Deine Welt 
passen.
Nicht alles, was an Störaussendungen in Verbindung mit Mikrofonie 
krankt, ist in dem Sinne ein Funkmikrofon ...

von Oliver S. (oliverso)


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Max M. schrieb:
> CA schrieb:
>> Erläutere mal, was du unter frei verstehst.
>
> Nun ein frequenzband wo ich senden darf innerhalb der zulässigen max
> EIRP.

Wenn du nur quatschen willst, gibts da einen Geheimtipp

https://de.wikipedia.org/wiki/CB-Funk

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Oliver S. schrieb:

> Wenn du nur quatschen willst, gibts da einen Geheimtipp
>
> https://de.wikipedia.org/wiki/CB-Funk

Beziehungsweise PMR oder Freenet, alles schon genannt – und alles mit 
Geräten, denen dafür eine Konformität bescheinigt worden ist.

von Andreas M. (elektronenbremser)


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Max M. schrieb:
> Titel sagt alles:
> Auf welchen frequenzen darf ich wie stark senden ohne jegliche lizenz?

Groß- und Kleinschreibung verwenden

von Michael M. (do7tla)


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Die höchste Sendeleistung, die man legal nutzen kann, ist 10W, mit einem 
legalen zugelassenen CB-Funkgerät, was nicht verändert wurde.
Danach kommt Freenet mit 1W und danach PMR446 mit 500mW.
Der ganze Rest nur noch mit 100 mW und weniger.
Schlusslicht ist der FM Transmitter mit 50 nW.

von Jens B. (dasjens)


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Andreas M. schrieb:
> Max M. schrieb:
>> Titel sagt alles:
>> Auf welchen frequenzen darf ich wie stark senden ohne jegliche lizenz?
>
> Groß- und Kleinschreibung verwenden

beim sprechen gibts keine.

von Jens G. (jensig)


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Jens B. schrieb:
> Andreas M. schrieb:
>> Max M. schrieb:
>>> Titel sagt alles:
>>> Auf welchen frequenzen darf ich wie stark senden ohne jegliche lizenz?
>>
>> Groß- und Kleinschreibung verwenden
>
> beim sprechen gibts keine.

Wer spricht hier?

von Oliver S. (oliverso)


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Jörg W. schrieb:
> Beziehungsweise PMR oder Freenet, alles schon genannt – und alles mit
> Geräten, denen dafür eine Konformität bescheinigt worden ist.

Je nun, wo kein Kläger, da kein Richter...

Oliver

von Kilo S. (kilo_s)


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Michael M. schrieb:
> Die höchste Sendeleistung, die man legal nutzen kann, ist 10W, mit einem
> legalen zugelassenen CB-Funkgerät,

12W Senderausgang SSB und wenn ich mich recht entsinne 4W ERP, also 
effektiv angestrahlt.

Die 10W ERP sind irgendwann geändert worden.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Man hätte genauso nach einem Waffenbesitz fragen können, die Antwort 
wäre in DE die generell Gleiche: Nüscht darfste außer allerstrengste und 
nicht gerade zügige oder kostenfreie Freigabe!

Aber halt, es gibt ein Schlupfloch: Es gibt die ISM-Bänder und in einem 
davon WLAN. Da darf man sogar verschlüsselt und ohne nachvollziehbare 
Kennung duplex kommunizieren. Gekauftes Gerät mit Generalzulassung, 
100mW EIRP, beliebig viele Repeater, kostenlos ohne Anmeldung.

Muß eine Lücke sein. Denken vor allem die Mobilfunkbetreiber 😉

von Thomas R. (thomasr)


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Interessanter thread!

Da habe ich wohl etwas übersehen? Bisher nutze ich um 213MHz in QPSK für 
die gelegentliche Ausstrahlung von Sprache weil die hier nicht von DAB 
belegt ist und unterhalb des MIL Bereiches. War mir immer unangenehm hat 
aber bisher (anscheinend) niemanden gestört.

Wenn der Eintrag 213007 im Teilplan 213 wirklich "frei" bedeutet kann 
ich meine Anlagentechnik auf diese Frequenz umziehen. Damit wäre mir 
geholfen. Die Leistung kann man ja auch anpassen ;-)

von CA (Gast)


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Abdul K. schrieb:
> Man hätte genauso nach einem Waffenbesitz fragen können, die Antwort
> wäre in DE die generell Gleiche: Nüscht darfste außer allerstrengste und
> nicht gerade zügige oder kostenfreie Freigabe!

Du hast etwas vergessen/übersehen: Wenn du Mitglied eines 
Schützenvereines bist, oder eine Jagdprüfung ablegst, dann darfst du 
ganz legeal jede Art von Waffen benutzen.

von Kilo S. (kilo_s)


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🤣😅 Wenn selbst der "Pirat" mitliest und nur mit dem Kopf schüttelt, nach 
dem der lachkrampf vorbei ist.

Thomas R. schrieb:
> Da habe ich wohl etwas übersehen?

Ja, hör den Bereich erst ab und prüfe auf Aktivitäten in deiner Umgebung 
wenn du mit dem Kram auf 149MHz ausweichen willst.

Sonst machst du dir schnell "Freunde"... So wie ich mit meinem 
Testrepeater. "Der Kanal gehört schon immer uns..." und solcher bullshit 
von kanalwächtern.

von Thomas R. (thomasr)


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Einfach EIRP maximal erhöhen 🤗

von Hmmm (hmmm)


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Thomas R. schrieb:
> Wenn der Eintrag 213007 im Teilplan 213 wirklich "frei" bedeutet

Wie "frei" genau, hängt immer von der Frequenzzuteilung ab. Hier gibt es 
eine Allgemeinzuteilung für Handfunkgeräte:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/MobilfunkDectWlanCBFunk/2019_Vfg_60_Freenet.pdf?__blob=publicationFile&v=1

von Thomas R. (thomasr)


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Hmmm schrieb:
> Thomas R. schrieb:
>> Wenn der Eintrag 213007 im Teilplan 213 wirklich "frei" bedeutet
>
> Wie "frei" genau, hängt immer von der Frequenzzuteilung ab. Hier gibt es
> eine Allgemeinzuteilung für Handfunkgeräte:
>
> 
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/MobilfunkDectWlanCBFunk/2019_Vfg_60_Freenet.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Danke. Das schließt wohl die Übertragung von Veranstaltungsinhalten an 
die Funklautsprecher eher aus ;-((

von Stephan (Gast)


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von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Naja, die Frage war nach legalem Betrieb …

von J. T. (chaoskind)


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CA schrieb:
> Du hast etwas vergessen/übersehen: Wenn du Mitglied eines
> Schützenvereines bist, oder eine Jagdprüfung ablegst, dann darfst du
> ganz legeal jede Art von Waffen benutzen.

Klar, wer kennt sie nicht, die Jäger die mit PZH2000 und MG42 auf 
Fasanenjagd gehen. Und die nuklearen Sprengfallen für Feldmäuse....

von HaJo (hajohausb)


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J. T. schrieb:
> CA schrieb:
>> Du hast etwas vergessen/übersehen: Wenn du Mitglied eines
>> Schützenvereines bist, oder eine Jagdprüfung ablegst, dann darfst du
>> ganz legeal jede Art von Waffen benutzen.
> Klar, wer kennt sie nicht, die Jäger die mit PZH2000 und MG42 auf
> Fasanenjagd gehen. Und die nuklearen Sprengfallen für Feldmäuse....

Alles außer Biowaffen. Da muß erstmal ein Anthraxformular eingereicht 
werden.

von Kilo S. (kilo_s)


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Jörg W. schrieb:
> Naja, die Frage war nach legalem Betrieb …

Den es eben nur auf CB/Freenet/PMR/SRD (LPD) Frequenzen gibt. Ohne 
eigene Zuteilung bzw. Afu Zulassung.


CB:4W FM, 4W AM, 12W SSB.
Freenet:1W FM.
PMR: 0,5W FM/Digital.
SRD(LPD): 10mW FM.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Kilo S. schrieb:
> CB:4W FM, 4W AM, 12W SSB

Wobei ab 10 W EIRP eine Standortbescheinigung fällig wäre …

von Kilo S. (kilo_s)


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Jörg W. schrieb:
> Wobei ab 10 W EIRP eine Standortbescheinigung fällig wäre …

4W ERP, nicht mehr EIRP und keine 10W mehr.

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/MobilfunkDectWlanCBFunk/vfg212021CBFunk.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Oder um es mit meinen Worten zu sagen: Die haben den CB Funk 
"kastriert".

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Kilo S. schrieb:
> 4W ERP, nicht mehr EIRP und keine 10W mehr.

Nicht richtig. Die 4 W sind ERP statt Senderausgangsleistung (bzw. 12 W 
bei SSB), korrekt. Wenn ich mich recht erinnere, waren früher nur 
rundstrahlende Antennen zugelassen – jetzt darfst du auch eine 
Richtantenne nehmen, musst aber die Sendeleistung um den Gewinn der 
Antenne reduzieren (gewinnst natürlich trotzdem noch auf der 
Empfangsseite).

Die 10 W EIRP für die Standortbescheinigung haben aber mit der 
Allgemeinzuteilung als solches nichts zu tun, die treffen ja auf alle 
Funkdienste und -anwendungen zu (mit Ausnahme des Amateurfunkdienstes, 
der stattdessen eine Selbsterklärung verwenden darf). Fußnote 4 deines 
Dokuments weist darauf explizit nochmal hin.

Ich weiß, es wird ziemlich unrealistisch sein, dass ein CB-Funker sich 
dieser Prozedur unterzieht …

von Wf88 (wf88)


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CA schrieb:
> Wenn du Mitglied eines
> Schützenvereines bist, oder eine Jagdprüfung ablegst, dann darfst du
> ganz legeal jede Art von Waffen benutzen.

Yay, ich stand (natürlich nur bis zum Verbot für die Allgemeinheit ;)) 
auf Kartoffelkanonen. Hab davon einige gebaut und würde das Hobby gern 
wieder aufnehmen, mich wieder wie 14 fühlen.

Wo bekomm ich den Wisch?

von CA (Gast)


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Die Standortbescheinigung lässt sich doch problemlos umgehen indem man 
sich zu Hause ein Mobilgerät hinstellt.
Die meisten dieser Geräte sind sowieso Mobilgeräte.

Habe gerade mal nachgefragt, welche Kriterien für eine "ortsfeste 
Funkstation" gelten und folgende Antwort bekommen:

"Eine Funkanlage gilt als ortsfest, wenn sie fest an einem bestimmten 
Ort installiert ist und nicht mobil oder tragbar ist. 
Ortsempfangsanlagen oder ortsfeste Sende- und Empfangsanlagen, wie zum 
Beispiel Feststationen für Funkübertragungen, werden als ortsfeste 
Funkanlagen betrachtet. Mobile Funkgeräte oder tragbare Handfunkgeräte 
gelten dagegen nicht als ortsfest, da sie beweglich sind und nicht an 
einen festen Standort gebunden sind".

Insofern ist so eine Standortbescheinigung für die meisten Hobbyfunker 
irrelevant.

von Kilo S. (kilo_s)


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CA schrieb:
> Eine Funkanlage gilt als ortsfest, wenn sie fest an einem bestimmten Ort
> installiert ist und nicht mobil oder tragbar ist.

Ich glaube, da sich das ja auf die gesamte Anlage bezieht, das du dich 
bei einer auf dem Dach oder im Garten an einem festen Mast befindlichen 
Antenne da nicht mehr herausreden kannst.

Jörg W. schrieb:
> Nicht richtig. Die 4 W sind ERP statt Senderausgangsleistung (bzw. 12 W
> bei SSB), korrekt.


Übrigens die Bemerkungen auf Seite 2 der allgemeinzuteilung:"Die 
„effektive Strahlungsleistung (ERP)“ ist das Produkt aus der Leistung, 
die unmittelbar der Antenne zugeführt
wird, und ihrem Gewinnfaktor in einer Richtung, bezogen auf den 
Halbwellendipol. Dabei liegt ein idealer,
verlustloser Halbwellendipol im freien Raum als Bezugsantenne zu Grunde. 
Der Gewinnfaktor einer Antenne
errechnet sich aus ihrem Antennengewinn in dB bezogen auf den 
Halbwellendipol (g d) wie folgt: 10
10 dg
dG = .
4 Die „Spitzenleistung (PEP)“ ist die Durchschnittsleistung, die der 
Sender unter normalen Betriebsbedingungen
während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze 
der Modulationshüllkurve der
Antennenspeiseleitung zuführt.
5 Effektive Strahlungsleistung (ERP) gemessen als Effektivwert."

Die 4W sind ERP, also elektrisch ABGESTRAHLTE Leistung, inklusive 
antennengewinn.

von Wf88 (wf88)


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CA schrieb:
> "Eine Funkanlage gilt als ortsfest, wenn sie fest an einem bestimmten
> Ort installiert ist und nicht mobil oder tragbar ist.
> Ortsempfangsanlagen oder ortsfeste Sende- und Empfangsanlagen, wie zum
> Beispiel Feststationen für Funkübertragungen, werden als ortsfeste
> Funkanlagen betrachtet. Mobile Funkgeräte oder tragbare Handfunkgeräte
> gelten dagegen nicht als ortsfest, da sie beweglich sind und nicht an
> einen festen Standort gebunden sind".
>
> Insofern ist so eine Standortbescheinigung für die meisten Hobbyfunker
> irrelevant.

Zählt es als ortsfest, wenn man zuhause eine fest installierte Antenne 
hat, die man bei Bedarf an die Handquetsche anschliesst?

von Helmut -. (dc3yc)


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Wf88 schrieb:
> Zählt es als ortsfest, wenn man zuhause eine fest installierte Antenne
> hat, die man bei Bedarf an die Handquetsche anschliesst?

Ja, da die Antenne ortsfest ist. Deswegen braucht man ab 10Werp eine 
Standortbescheinigung.

von CA (Gast)


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Kilo S. schrieb:
> Ich glaube, da sich das ja auf die gesamte Anlage bezieht, das du dich
> bei einer auf dem Dach oder im Garten an einem festen Mast befindlichen
> Antenne da nicht mehr herausreden kannst.

Das geht aus dem Text nicht hervor, denn da steht explizit:
"Mobile Funkgeräte oder tragbare Handfunkgeräte
gelten dagegen nicht als ortsfest, da sie beweglich sind und nicht an
einen festen Standort gebunden sind".

Ich bin der Meinung, daß eine festinstallierte Antenne noch keine 
orsfeste Funkanlage bedeutet.

Wobei noch anzumerken wäre, daß Mobilgeräte ja ebenfalls eine irgendwo 
fest installierte Antenne benötigen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Wf88 schrieb:
> Zählt es als ortsfest, wenn man zuhause eine fest installierte Antenne
> hat, die man bei Bedarf an die Handquetsche anschliesst?

Wenn etwas fest installiert ist, ist es fest installiert – und nicht 
mehr tragbar.

Wie geschrieben, es wird sich kaum einer den Stress machen, so eine 
Bescheinigung zu erlangen, aber von der BEMFV her ist man mit mehr als 
10 W EIRP dazu verpflichtet.

Kilo S. schrieb:
> Die 4W sind ERP, also elektrisch ABGESTRAHLTE Leistung, inklusive
> antennengewinn.

(gegenüber einem Halbwellendipol)

… und abzüglich der Kabelverluste.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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CA schrieb:
> Wobei noch anzumerken wäre, daß Mobilgeräte ja ebenfalls eine irgendwo
> fest installierte Antenne benötigen.

Es geht ja um "ortsfest". Ein Fahrzeug in fahrfähigem Zustand erfüllt 
dieses Kriterium in der Regel nicht. ;-)

> Das geht aus dem Text nicht hervor

Der rechtlich relevante Text dazu ist jedoch die Begriffserklärung der 
für den Grenzwert (der Standortbescheinigung) maßgeblichen BEMFV, und 
die lautet:

"…    ist eine ortsfeste Funkanlage
    eine Funkanlage im Sinne des § 2 Nr. 3 des Gesetzes über Funkanlagen 
und Telekommunikationsendeinrichtungen einschließlich Radaranlagen, die 
während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine Ortsveränderung 
erfährt, …"

Sicher wird das keiner so pingelig auslegen, dass er dich bereits für 
einen kurzen Halt auf einem Parkplatz da anhält, aber wenn du versuchst, 
das Erfordernis für die Standortbescheinigung zu umgehen, indem du dich 
zum Funken stets in das vor dem Haus geparkte Auto zurückziehst, begibst 
du dich bereits eindeutig in den Bereich einer "ortsfesten Funkanlage".

: Bearbeitet durch Moderator
von CA (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Es geht ja um "ortsfest". Ein Fahrzeug in fahrfähigem Zustand erfüllt
> dieses Kriterium in der Regel nicht. ;-)

Es geht auch nicht um Fahrzeuge.

Wenn ich zu Hause ein Mobilgerät betreibe und die dazugehörige Antenne 
irgendwo befestige, dann betreibe ich aus meiner Sicht keine ortsfeste 
Anlage.

Auch Antennen kann man transportieren und die Anbringung irgendwo 
bedeutet nicht, daß sie ortsunveränderlich ist.

So sehe ich das, aber bitte, man kann sich auch das Leben schwer 
machen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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CA schrieb:
> Wenn ich zu Hause ein Mobilgerät betreibe und die dazugehörige Antenne
> irgendwo befestige, dann betreibe ich aus meiner Sicht keine ortsfeste
> Anlage.

Den relevanten Verordnungstext habe ich dir zitiert. Da kannst du 
Sichten haben, wie du möchtest, der ist recht eindeutig. (So blöd sind 
die Gesetze-Schreiber ja auch nicht.)

Klar kannst du den ignorieren, aber du brauchst dir das nicht schön zu 
reden. Wenn du bei rot über die Straße gehst, musst du auch keinem 
Polizisten erzählen, dass nach deiner Sicht das Zeichen doch auch ein 
wenig grün gewesen wäre.

von HaJo (hajohausb)


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CA schrieb:
> Auch Antennen kann man transportieren und die Anbringung irgendwo
> bedeutet nicht, daß sie ortsunveränderlich ist.

Ach so. Da schließlich jede Antenne von der Herstellung zum 
Aufstellungsort transportiert wurde, ist also KEINE ortsunveränderlich. 
Merkste selber, oder?

von CA (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Den relevanten Verordnungstext habe ich dir zitiert.

Nein, daraus geht garnichts hervor.

Wäre es so, daß schon eine fest installierte Antenne jedes 
Mobilfunkgerät zu einer Feststation machen würde, dann wäre das im 
Gesetzestext auch so geschrieben.

Ich interpretiere jedenfalls nicht mehr in den Gesetzestext, als dort 
geschrieben steht.

Das Szenario ist für mich sowieso nur hypothetisch, da es für mich nicht 
zur Anwendung kommt, somit ist für mich das Thema auch erledigt.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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CA schrieb:
> Jörg W. schrieb:
>> Den relevanten Verordnungstext habe ich dir zitiert.
>
> Nein, daraus geht garnichts hervor.

"Funkanlage […], die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine 
Ortsveränderung erfährt" finde ich ziemlich eindeutig.

Da steht nichts von Handfunkgerät, Antenne oder ähnlichem.

von CA (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> "Funkanlage […], die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine
> Ortsveränderung erfährt" finde ich ziemlich eindeutig.

Dann dürftest du keine Funkverbindungen im Stand tätigen, nur während 
des Fahrens und/oder Gehens.

Ich finde, du schießt mit deiner Interpretation weit über das Ziel 
hinaus.

Aber lass stecken, es gibt immer Leute, die sind noch religiöser als der 
Papst :-)

von Kilo S. (kilo_s)


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CA schrieb:
> irgendwo befestige,

Naja unter der Bedingung das die Antenne nicht fest auf dem Dach oder 
einem Mast im Garten (Ausnahme wäre hier ein GFK Mast der wirklich nur 
temporär steht) aufgebaut ist.

Ortsveränderlich heißt nicht "ja ich könnte auch die dachantenne 
jederzeit abbauen" sondern eher sowas wie Angel mit drahtantenne am 
Balkon für ein paar Stunden. Eine Antenne die fest verbleibt und nur das 
Gerät such bewegt oder wechselt ist für mich am Ende eine ortsfeste 
Anlage. Auch wenn ich dort nicht durchgängig Betrieb mache.

: Bearbeitet durch User
von CA (Gast)


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Kilo S. schrieb:
> Naja unter der Bedingung das die Antenne nicht fest auf dem Dach oder
> einem Mast im Garten (Ausnahme wäre hier ein GFK Mast der wirklich nur
> temporär steht) aufgebaut ist.

Ich will jetzt mal etwas Wind aus der Diskussion holen und darauf 
hinweisen was der Gesetzgeber wirklich geschrieben hat.

Da steht wortwörtlich: "Mobile Funkgeräte oder tragbare Handfunkgeräte
gelten dagegen nicht als ortsfest, da sie beweglich sind und nicht an
einen festen Standort gebunden sind".

Warum sollte man jetzt mehr hinein interpretieren, als da geschrieben 
steht?

Es liegt am Gesetzgeber zu konkretisieren was gemeint ist und meiner 
Meinung nach ist das konkret genug.

Ich glaube, wir diskutieren um Kaisers Bart.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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CA schrieb:
> was der Gesetzgeber wirklich geschrieben hat.

Das maßgebliche Gesetz (BEMFV) habe ich dir oben zitiert. Das willst du 
bloß nicht wahrhaben.

von CA (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Das maßgebliche Gesetz (BEMFV) habe ich dir oben zitiert. Das willst du
> bloß nicht wahrhaben.

Ich weiß nicht woran das bei dir liegt, aber du interpretierst es 
falsch.

von Hmmm (hmmm)


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CA schrieb:
> Ich weiß nicht woran das bei dir liegt, aber du interpretierst es
> falsch.

"EIN Geisterfahrer? TAUSENDE!"

Deine Interpretation ist schon sehr merkwürdig. Es sei denn, Du erklärst 
uns plausibel, wie man eine zu Hause installierte Funkanlage (Anlage, 
nicht Gerät!), bestehend aus einem Mobilgerät und einer Antenne auf dem 
Dach, während des bestimmungsgemässen Betriebs bewegen soll.

Wenn Du mit einem Mikrofon in der Hand und einem Funkgerät unter dem Arm 
auf dem Dach stehst und dabei eine Antenne durch die Gegend trägst, 
wirkt das deutlich merkwürdiger, als mit einem Handfunkgerät durch die 
Gegend zu laufen oder ein Mobilgerät im Auto während der Fahrt zu 
benutzen.

Beitrag #7583620 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7583621 wurde von einem Moderator gelöscht.
von J. T. (chaoskind)


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CA schrieb:
> Ich weiß nicht woran das bei dir liegt, aber du interpretierst es
> falsch.

Evtl solltest du dir Gedanken darüber machen, ob nicht doch deine 
Rechtsinterpretation daneben liegt.
Ich habe von der Rechtslage in dem Bereich ehrlich gesagt überhaupt 
keine Ahnung, aber wenn deine Interpretation des Waffenrechts so 
aussieht:

J. T. schrieb:
> CA schrieb:
>> Du hast etwas vergessen/übersehen: Wenn du Mitglied eines
>> Schützenvereines bist, oder eine Jagdprüfung ablegst, dann darfst du
>> ganz legeal jede Art von Waffen benutzen

wage ich zu behaupten, dass es bei telekommunikationsrechtlichen 
Belangen bei dir nicht besser aussieht.

von Helmut -. (dc3yc)


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Dann gäbe es ja nur mobile Geräte, denn mein Feststationsgerät ist auch 
transportierbar, wenn ich den Netz- und den Antennenstecker ziehe. Da 
muss ich dem Jörg schon Recht geben. Und recht teuer ist die 
Bescheinigung auch, da du die nicht selbst machen darfst, im Gegensatz 
zu mir, meine Afu-Antennen betreffend. Ich habe ja den 
Sachkundenachweis.

von Harry L. (mysth)


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Sobald auch nur eine Komponente einer Funkanlage ortsfest montiert ist, 
(i.d.R. die Antenne) handelt es sich um eine ortsfeste Funkanlage.

von CA (Gast)


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Helmut -. schrieb:
> Und recht teuer ist die
> Bescheinigung auch

Ja, endlich mal etwas das stimmt :-)

Helmut -. schrieb:
> im Gegensatz
> zu mir, meine Afu-Antennen betreffend. Ich habe ja den
> Sachkundenachweis.

Reine Angeberei! Das hat mit der Sachlage hier überhauptnichts zu tun!

Nur nebenbei: Ich verfüge ebenfalls über die "Erlaubnis zur Teilnahme am 
Amateurfunkdienst".

Ich kehre das aber nicht heraus, wie Du.

Was die Interpretation der Gesetze angeht, bin ich deshalb ganz neutral 
:-)

von CA (Gast)


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Ich sehe, der Moderator weiß sich nichtmehr anders zu helfen, als meine 
ihm nichtgenehme Beiträge zu löschen.

Wie arm ist das denn?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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CA schrieb:
> Was die Interpretation der Gesetze angeht, bin ich deshalb ganz neutral
> :-)

Keineswegs, denn die Bestimmungen über ortsfeste Funkanlagen und die 
Grenze von 10 W EIRP existieren ja dort genauso. Nur die Art und Weise 
der Feststellung der Einhaltung der Grenzwerte ändert sich.

CA schrieb:
> Da steht wortwörtlich

Wo soll dieser Text eigentlich "wörtlich" stehen?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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CA schrieb:
> Ich sehe, der Moderator weiß sich nichtmehr anders zu helfen, als meine
> ihm nichtgenehme Beiträge zu löschen.

Ich lösche die Beiträge, die völlig unter der Gürtellinie sind. Auch du 
darfst ein Mindestmaß an Anstand in der Kommunikation wahren.

von CA (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Wo soll dieser Text eigentlich "wörtlich" stehen?

Geschenkt, nach deiner Löschaktion wirst du von mir keine Antworten mehr 
bekommen, wozu auch.

edit: spelling

von J. T. (chaoskind)


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CA schrieb:
> Was die Interpretation der Gesetze angeht, bin ich deshalb ganz neutral
> :-)

Nein. Du liegst in mindestens einem Fall nachweislich daneben. Das ist 
nicht neutral interpretiert, das ist schlichtweg falsch.

J. T. schrieb:
> J. T. schrieb:
>> CA schrieb:
>>> Du hast etwas vergessen/übersehen: Wenn du Mitglied eines
>>> Schützenvereines bist, oder eine Jagdprüfung ablegst, dann darfst du
>>> ganz legeal jede Art von Waffen benutzen


Selbst das Militär darf nicht jede Art von Waffen nutzen.

: Bearbeitet durch User
von CA (Gast)


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J. T. schrieb:
> Nein. Du liegst in mindestens einem Fall nachweislich daneben.

Auch für Dich gilt, was ich schon geschrieben habe, aber von einem 
übereifrigen Mod  gelöscht wurde.

Frag' den Mod, was er gelöscht hat, dann weißt du Bescheid. :-)

von J. T. (chaoskind)


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CA schrieb:
> Frag' den Mod, was er gelöscht hat, dann weißt du Bescheid. :-)

Oder du formuliert einfach noch einmal so, das kein Anlass zur Löschung 
gegeben ist.

CA schrieb:
> Auch für Dich gilt, was ich schon geschrieben habe, aber von einem
> übereifrigen Mod  gelöscht wurde.

Was ja am Ende des Tages aber nichts daran ändert, dass ich schlicht 
nicht weiß, was du "gesagt" hast.

Und es ändert obendrein schonmal überhaupt nichts daran, dass deine 
Aussage, so wie sie da steht, schlicht falsch ist. Das ist übrigens eine 
einfache Tatsache und kein Versuch der Beleidigung.

von CA (Gast)


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J. T. schrieb:
> Was ja am Ende des Tages aber nichts daran ändert, dass ich schlicht
> nicht weiß, was du "gesagt" hast.

Das ist unerheblich, du könntest eh nichts damit anfangen, weil dir das 
Verständnis dazu fehlt  :-)

von J. T. (chaoskind)


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CA schrieb:
> Das ist unerheblich, du könntest eh nichts damit anfangen, weil dir das
> Verständnis dazu fehlt  :-)

Das wiederum kannst du nicht beurteilen. Immerhin langt es noch soweit, 
dass ich erkennen kann wenn jemand Unsinn von sich gibt, was dir, an nun 
mehrfach zitierter Stelle, ganz offensichtlich widerfahren ist. =)

von CA (Gast)


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Du darfst das gene an die Klagemauer in Jerusalem sprechen, für mich 
gibt es keine Kommunikation mit dir mehr.

von Jens G. (jensig)


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CA schrieb:
> J. T. schrieb:
>> Was ja am Ende des Tages aber nichts daran ändert, dass ich schlicht
>> nicht weiß, was du "gesagt" hast.
>
> Das ist unerheblich, du könntest eh nichts damit anfangen, weil dir das
> Verständnis dazu fehlt  :-)

Ja, und Dir fehlt die Gabe, die Intention eines Gesetzestextes zu 
erfassen.
Und auch deine Aussage, daß Du als Schützenvereinsler oder Jäger 
sämtliche Waffen haben/benutzen darfst, ist schlichtweg falsch ...

Beitrag #7583832 wurde vom Autor gelöscht.
Beitrag #7583836 wurde von einem Moderator gelöscht.
von J. T. (chaoskind)


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CA schrieb:
> Du darfst das gene an die Klagemauer in Jerusalem sprechen, für mich
> gibt es keine Kommunikation mit dir mehr.

Das wäre dann doch n bischn viel Aufwand, näch? Von der Couch bis in die 
Küche, könnten wir noch drüber reden. Aber selbst bei dem Weg müsste ich 
drüber nachdenken, ob mir der Lohn der Kommunikation mit dir, den 
Aufwand der weiten Reise in die Küche wert wäre.

Man kann übrigens nicht nicht kommunizieren =)

: Bearbeitet durch User
von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Guter Thread zur Erklärung des mangelnden Nachwuchs für Amateurfunk. Wer 
will sich sowas antun??

von Harry L. (mysth)


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Abdul K. schrieb:
> Guter Thread zur Erklärung des mangelnden Nachwuchs für
> Amateurfunk. Wer
> will sich sowas antun??

Genau so ist es!

Leute wie CA und so manche "Old Man" sind leider prototypisch für den 
"Deutschen Amateur Rentner Club".

Ich bin selbst seit 1978 lizenziert, und schäme mich für die alten 
weissen Männer, die die Deutungshoheit über das Wesen des Amateurfunk 
für sich beanspruchen.

Dem potentiellen Nachwuchs rate ich heute, sich von diesen "verkrusteten 
Funkamateuren" fern zu halten.

Um mit HF zu experimentieren braucht man keine Lizenz mehr.
Es gibt im Jahr 2024 mit LoRa, WLAN etc. genug Möglichkeiten für 
drahtlose Kurzstrecken-Kommunikation.
Für die weiten Strecken nutzt man eben Internet.

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Harry L. schrieb:
> Für die weiten Strecken nutzt man eben Internet.

Tja, es soll schon noch Leute geben, die eben auch mehr als nur "short 
range" gern selbst machen wollen …

von J. T. (chaoskind)


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Harry L. schrieb:
> Abdul K. schrieb:
>> Guter Thread zur Erklärung des mangelnden Nachwuchs für
>> Amateurfunk. Wer
>> will sich sowas antun??
>
> Genau so ist es!
>
> Leute wie CA und so manche "Old Man" sind leider prototypisch für den
> "Deutschen Amateur Rentner Club"

Also ist die eigentliche Frage, ist der DARC wie er ist, weil Leute wie 
CA Mitglieder sind, oder sind Leute wie CA wie sie sind, weil sie 
Mitglied im DARC.

Sein Umgang mit Fehlern ist zumindest etwas fragwürdig.

"CA du hast da etwas faktisch Falsches gesagt" "mimimi du bist doof, mit 
dir rede ich nicht mehr".

von CA (Gast)


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Abdul K. schrieb:
> Guter Thread zur Erklärung des mangelnden Nachwuchs für Amateurfunk. Wer
> will sich sowas antun??

Eben.

Leute die sich anmaßen Gesetze nach ihrem Gusto zu interpretieren und 
wieder andere die sich mit ihrer AFu-Genehmigung schmücken wollen, ohne 
Bezug zum Thema:

Helmut -. schrieb:
> im Gegensatz
> zu mir, meine Afu-Antennen betreffend. Ich habe ja den
> Sachkundenachweis.

Soll wohl herausstellen, daß er über besondere Kompetenzen verfügt, auch 
wenn es garnicht zum Thema passt.

Diese Arroganz gab es auch schon zu meinen Anfangszeiten, die ist nicht 
neu.
Man möchte sich halt abgrenzen, mit möglichst großer Distanz, weshalb 
auch der Wunsch besteht, solche Gesetze noch deutlich restriktiver zu 
handhaben, als es der Gesetzgeber vorgibt.

Ja, ich schäme mich für solche Funkamateure, davon gibt es vielzuviele; 
die meisten haben sich im DARC vereint, weswegen ich schon seit 
Ewigkeiten kein Mitglied mehr dort bin.

Aber auch hier im Forum tummeln sich diese Spezies, sieht man ja hier im 
Thread.

von J. T. (chaoskind)


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CA schrieb:
> Leute die sich anmaßen Gesetze nach ihrem Gusto zu interpretieren

Lege die Maßstäbe die du an andere legst, einmal an dir selbst an.
Das Waffenrecht interpretierst du sehr nach deiner Gusto.

von Helmut -. (dc3yc)


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CA schrieb:
> Leute die sich anmaßen Gesetze nach ihrem Gusto zu interpretieren und
> wieder andere die sich mit ihrer AFu-Genehmigung schmücken wollen, ohne
> Bezug zum Thema:
>
> Helmut -. schrieb:
>> im Gegensatz
>> zu mir, meine Afu-Antennen betreffend. Ich habe ja den
>> Sachkundenachweis.

Das sollte nur heißen, dass ich meine Standortbescheinigung selbst 
machen darf, da ich die Grundlagen dazu in einer Prüfung nachgewiesen 
habe (und dazu noch einige Semester HF-Technik studiert habe [ohne was 
raushängen lassen zu wollen]).
Aber wie andere schon feststellten: du bist relativ unbelehrbar und zu 
keiner Kritik fähig.

von CA (Gast)


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Helmut -. schrieb:
> Das sollte nur heißen, dass ich meine Standortbescheinigung selbst
> machen darf, da ich die Grundlagen dazu in einer Prüfung nachgewiesen
> habe

Das hilft hier aber niemandem weiter, das ist lediglich eine 
Selbstdarstellung/Selbstbeweihräucherung....und übrigens, als 
Funkamateur brauchst du garkeine Standortbescheinigung, da genügt die 
Selbsterklärung.

Also, doch nur Angeberei.

von J. T. (chaoskind)


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CA schrieb:
> Das hilft hier aber niemandem weiter, das ist lediglich eine
> Selbstdarstellung/Selbstbeweihräucherung....und übrigens, als
> Funkamateur brauchst du garkeine Standortbescheinigung, da genügt die
> Selbsterklärung.
> Also, doch nur Angeberei.

Schön dass du so gut über jedermanns Beweggründe bescheid weißt, aber 
nicht einmal das Waffenrecht anständig interpretieren kannst.

von Rainer W. (rawi)


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Jörg W. schrieb:
> Irgendwo gibt es auch eine Obergrenze, aber naja, die ist nichts
> mehr für den einfachen Basteltisch.

Unsinn, der klassische Funkensender bzw. das entsprechende Äquivalent 
geht auch auf dem Basteltisch.

von Al (almond)


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J. T. schrieb:
> und übrigens, als
>> Funkamateur brauchst du garkeine Standortbescheinigung, da genügt die
>> Selbsterklärung.

Manchmal doch. An einem Standort, an dem schon eine ander Funkanlage 
vorhanden ist, braucht auch ein Funkamateuer für eine ortsfeste 
Funkanlage eine Standortbescheinigung nach BEMV, in der die 
Sicherheitsabstände ermittelt werden.

Auf einem Dach mit einer bestehenden Mobilfunkstation braucht auch ein 
Funkamateur eine Standortbescheinigung.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rainer W. schrieb:
> Jörg W. schrieb:
>> Irgendwo gibt es auch eine Obergrenze, aber naja, die ist nichts
>> mehr für den einfachen Basteltisch.
>
> Unsinn, der klassische Funkensender bzw. das entsprechende Äquivalent
> geht auch auf dem Basteltisch.

Der müllt zwar einen breiten Teil des Spektrums zu, aber beileibe nicht 
mehr jenseits von 3 THz (vom emittierten Licht natürlich abgesehen) – 
das ist die aktuelle Obergrenze des regulierten Spektrums.

Beitrag #7584218 wurde vom Autor gelöscht.
von J. T. (chaoskind)


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Al schrieb:
> J. T. schrieb:
>> und übrigens, als
>>> Funkamateur brauchst du garkeine Standortbescheinigung, da genügt die
>>> Selbsterklärung.

Ich glaube, das hat jemand anders geschrieben. Ich kenne mich im 
Telekommunikationsrecht viel zu wenig aus, als dass ich mir so eine 
definitive Aussage zugestehen würde.

Beitrag #7584351 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7584356 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7584379 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7584384 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7584436 wurde von einem Moderator gelöscht.
von J. T. (chaoskind)


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CA schrieb im Beitrag #7584436:
> Ein gutes Beispiel dafür, daß der Mod völlig insuffizient agiert.
> Bei mir reicht ein einzelnes Wort im off-topic aus um einen Beitrag zu
> löschen und hier lässt er Bullshit einfach stehen.
> Wenn er nicht recht bekommt, ist sein Ego angekratzt, wie arm...

Eher ein Bspw dafür, wie "wie die Axt im Walde" du agierst. Von dir sehe 
ich fast ausschließlich überhebliches Gemoser. Ganz selten mal 
neutrales, noch nie etwas gutmütiges.

Fass dir einfach mal die eigene Nase, aber dass es an deinem Verhalten 
liegt, ist in deiner Welt natürlich völlig ausgeschlossen.

Vorhin hab ich in nem anderen Thread einen unserer Haralds gelesen, der 
auf einen von ihm gemachten Fehler aufmerksam gemacht wurde. Der sagt 
einfach "oh ja, hast du Recht, mein Fehler".

Der gesteht sich seine Fehler nicht nur ein, der redet sogar noch mit 
der Person, die ihn drauf aufmerksam gemacht hat! Verrückt, nicht?
Dabei ist es doch eine total normale Reaktion, auf so etwas wie ein 
Kleinkind mit "mit dir rede ich nicht mehr" zu reagieren.

Evtl schneidest du dir davon mal ne Scheibe ab.

Beitrag #7584451 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7584467 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Jens B. (dasjens)


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CA schrieb:
> Abdul K. schrieb:
>> Man hätte genauso nach einem Waffenbesitz fragen können, die Antwort
>> wäre in DE die generell Gleiche: Nüscht darfste außer allerstrengste und
>> nicht gerade zügige oder kostenfreie Freigabe!
>
> Du hast etwas vergessen/übersehen: Wenn du Mitglied eines
> Schützenvereines bist, oder eine Jagdprüfung ablegst, dann darfst du
> ganz legeal jede Art von Waffen benutzen.

Auch vollautomatische?

von J. T. (chaoskind)


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Jens B. schrieb:
> Auch vollautomatische?

Vorsicht, der CA kommtit kritischen Nachfragen nicht so gut zurecht. 😂

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Nein, der Thread muss jetzt nicht mit diesem OT-Thema wieder aus der 
Versenkung geholt werden.

Zum ursprünglichen Thema wurde eh so ziemlich alles geschrieben, was 
nötig wäre.

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