Szenario: Die eigene 230V Bastelei, mit grösster Sorgfalt geplant und realisiert, geht durch eine dumme Verkettung von Umständen dann doch mal in Flammen auf und zufällig liegt noch ein Kleidungsstück obendrauf, so dass am Ende die ganze (eigene) Bude abfackelt. Was macht jetzt die Gebäudeversicherung? Gegen Feuer ist man natürlich versichert, aber Basteleien haben natürlich die dumme Angewohnheit, nicht nach UL/IEC/EN/ISO/WAS/WEISS/ICH zertifiziert zu sein. Man macht sich natürlich viele Gedanken, aber trotzdem kann man sicherlich mal was vergessen oder nicht gewusst haben. Der Brandursachenermittler findet natürlich sofort die Bastelei. Oder noch schlimmer, die eigene Bastelei war es gar nicht, sondern das Gerät direkt daneben, aber zentimetergenau kann man die Ursache nach einem Feuer sicherlich nicht mehr feststellen, also war es im Zweifel bestimmt die Bastelei von diesem komischen Bastler da. Wie ist das derzeit rechtlich? Gibt es da irgendwo schon Präzedenzfälle? Sind ja doch einige Elektronikbastler unterwegs und da hats bestimmt schon Brände gegeben...
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Les deine Versicherungspolice durch, ich habe noch keinen Ausschluss gesehen der bestimmte Geräte (von Bastlern) ausschließt. Neuere Verträge beeinhalten sogar die grobe Fahrlässigkeit, also wenn du vergisst die Kerze oder Waschmaschine beim Fortgehen auszumachen dann zahlen die auch den Feuer- oder Wasserschaden.
Christian schrieb: > Was macht jetzt die Gebäudeversicherung? Gleich vorweg: das hier ist keine Rechtsauskunft, lediglich meine Meinung. Die Gebäudeversicherung zahlt normalerweise unabhängig von der Brandursache. Du haftest zivilrechtlich(*) (BGB) für Deine Basteleien. Aus dieser Sicht ist Deine private Haftpflichtversicherung dafür zuständig, den Geschädigten für den entstandenen Schaden zu entschädigen. Keine Ahnung(**), wie da die Versicherungsbedingungen aussehen (Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Geschenke, Nachbarschaftshilfe etc.) Wenn die Bude eines anderen durch Deine Bastelei abfackelt, wird das die Gebäudeversicherung (und evtl. Hausratversicherung) des Geschädigten übernehmen. Diese wird dann vermutlich auf den Schadensverursacher, also Dich, zukommen. Für Dich sollte dann die Haftpflichversicherung einspringen. Wie das Ganze läuft, wenn Deine eigene Bude Schaden nimmt, weiß ich leider nicht. Aber ich denke, es wäre wirklich sinnvoller, deine Frage in einem Forum, das sich mit Rechtsfragen beschäftigt, zu stellen. Oder einfach mal selbst recherchieren. Das Thema wird sicher öfter diskutiert (betrifft ja nicht nur Elektrobasteleien). (*) evtl. kommen noch Straftatbestände dazu, z.B. Brandstiftung, Vorsatz (**) ich lese normalerweise die Versicherungsbed. einigermaßen sorgfältig durch. Bin in diesen Punkten jedoch überfragt. etc. ciao Marci
Christian schrieb: > Was macht jetzt die Gebäudeversicherung? Einfach mal bei der Versicherung nachfragen ist wohl keine Option?🤔 > Der Brandursachenermittler findet natürlich sofort die Bastelei. Oder > noch schlimmer, die eigene Bastelei war es gar nicht, sondern das Gerät > direkt daneben, aber zentimetergenau kann man die Ursache nach einem > Feuer sicherlich nicht mehr feststellen, Unterschätze die Brandermittler nicht. > Wie ist das derzeit rechtlich? Gibt es da irgendwo schon Präzedenzfälle? > Sind ja doch einige Elektronikbastler unterwegs und da hats bestimmt > schon Brände gegeben... Hier ist trotzdem kein Juraforum. Wie kommst Du daher darauf hier auf verbindliche Antworten zu hoffen, und nichts anderes kann Dich interessieren?
Christian schrieb: > Die eigene 230V Bastelei, mit grösster Sorgfalt geplant und > realisiert, geht durch eine dumme Verkettung von Umständen dann doch mal > in Flammen auf und zufällig liegt noch ein Kleidungsstück obendrauf, so > dass am Ende die ganze (eigene) Bude abfackelt. Wenn Du Kleidungsstücke darauf liegen hast, dann ist das sicher nicht mit größter Vorsicht geschehen!
Vielleicht noch ein Hinweis: Versicherungen hassen es zu zahlen. Wenn sie eine Möglichkeit sehen um eine Zahlung herum zu kommen, besonders wenn die Schadenssumme hoch ist, werden sie es versuchen. Wenn jemand anderes geschädigt wurde werden sie versuchen sich das Geld bei dir wieder zu holen. Darauf beruht ihr Geschäftsmodell. Weniger auszahlen als durch Policen eingenommen wird. Also halt deinen Scheiß in Ordnung. Dumm ist wer dummes tut. Es gibt hier im Forum den ein oder anderen, der es cool findet in möglichst viel Chaos zu bastele und möglichst idiotische, unsichere Dinge zu bauen - "Fuck the Establishment", "Sicherheit ist für Weicheier", "Mir kann keiner" und so. Dazu gibt es Teilnehmer die es besonders lustig finden andere zu dummen Dingen anzustacheln. Wenn es schief geht kannst du dir selber überlegen wer g*f*ckt ist. Du als Verursacher und die Geschädigten, nicht das Establishment oder "die da oben".
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Ich frage mich ja immer woher die Versicherung manche dinge wissen soll. Zb Das Haus ist Alt. Die E Installation auch. Eine klemme löst sich und es fängt an zu Kokeln. Woher sollen die wissen ob ich nun an dieser Verteilung was gemacht habe. Außer man findet neue Teile. Das Netzteil der Waschmaschine oder Trockner wurde von mir repariert. Warum auch immer fängt die Waschmaschine an zu Brennen. Woher sollten die merken das da Bauteile getauscht wurden. Und noch wichtiger woher sollten sie wissen das ich das war?
Christian schrieb: > Was macht jetzt die Gebäudeversicherung? Zahlen. Christian schrieb: > Der Brandursachenermittler findet natürlich sofort die Bastelei Selbst wenn diese NICHT nach den Regeln der Kunst aka gültigen für CE notwendigen Bestimmungen aufgebaut wäre (z.B. kein UL94 Gehäuse) könnte man dir keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen weil du das als Laie ja gar nicht wissen konntest. Also nur leichte Fahrlässigkeit, und deren Folgen sind versichert. Manch eine Versicherung verzichtet gar auch bei grober Fahrlässigkeit auf Einspruch, dann wäre deine Bastelei sogar als Elektrofachkraft abgedeckt. Ist deine Schaltung nach den CE Bestimmungen gebaut, braucht es keine Vorab-Prüfprotokolle, CE ist eine Selbsterklärung, und bei Einhaltung der Vorschriften hast du eh alles menschenmögliche getan, also noch nicht mal fahrlässig gehandelt. Etwas Gedanken um mögliche Folgen im Sinne der Produkthaftpflicht sollte man sich trotzdem machen, z.B. keine Heizung ohne Übertemperaturschutz, kein PVC Kabel dort wo es 200 GradC heiss wird etc. Auch Firmen werden im Sinn der Produkthaftpflicht aber erst belangt, wenn wiederholt dasselbe Teil aus demselben Grund abfackelt (und das Haus mit ihm), wie Bosch Geschirrspüler, https://www.classaction.org/bosch-dishwasher-fire und mehrmals dasselbe wird bei privaten Einzelstücken ja nicht passieren.
Ich würde zuerst einmal davon ausgehen, daß der normale Mensch nicht absichtlich seine Bude abfackelt, also war's mit fast perfekter Sicherheit (die Ausnahme sind halt eine sehr geringe Anzahl kranker Menschen) immer ein Unfall wenn sowas passiert. Dann wäre die Frage, hat man irgendwas gemacht, was extrem gefährlich ist... beispielsweise mit hunderten Litern Benzin oder flüssigem Propan rumgespielt, wofür eine Wohnung bei gesundem Menschenverstand eindeutig der falsche Ort ist (wobei sich mir da wieder die nächste Frage stellt - wieso sollte der Nachbar auf seinem eigenen Grundstück mehr in seiner Garage dürfen als ich in meiner Wohnung... keine Ahnung). Was die Brandermittler noch herausfinden können, hängt stark vom Grad der Zerstörung ab. Also angenommen das Bastelzimmer befand sich im Obergeschoss eines Holzhauses und dieses brennt trotz Löschversuchen komplett bis auf die Grundmauern ab, lässt sich evtl. noch sagen, in welchem Zimmer der Brand ausgebrochen sein müsste weil dort zuerst Rauch und Flammen sichtbar waren - aber wenn von diesem Zimmer durch den Einsturz nichts mehr übrig ist und nichts mehr da liegt, wo es bei der Brandentstehung lag, dann erschwert das die Sache natürlich. Bei Elektro-Bastlern könnte man schauen, ob sich irgendwelche Leitungen mit Kurzschluss-Spuren finden oder Schäden an bestimmten Bauteilen, die typisch für ein brandauslösendes Ereignis sind. Also vielleicht sowas wie den Rest einer Autobatterie, an deren Kontakt-Resten noch immer der Schraubenschlüssel festgeschweißt ist - wobei deren Kontakte recht schnell schmelzen und bei so einem Brand wahrscheinlich komplett zerstört werden. Aber sollte man sowas finden, wäre das für mich ein starker Verdacht, daß es evtl. daran gelegen haben könnte. Ich bin kein Brandermittler, ich weiß nicht was die alles schon gesehen haben oder wonach sie speziell suchen. Bei LiIon-Zellen wäre es schon wieder schwieriger. Von denen könnten einige Zellen schlechter Qualität (die ohne Selbstschutz-Einrichtung) ganz sicher einen Brand auslösen wenn sie bspw. überladen werden, aber solche Zellen könnten auch erst durch den Brand hochgegangen sein und diesen anschließend beschleunigt haben - dann wären sie nicht die Auslöser des Brandes, sehen aber genau so aus als hätten sie den Brand ausgelöst.
S. M. schrieb: > Ich frage mich ja immer woher die Versicherung manche dinge wissen soll. > Zb > Das Haus ist Alt. Die E Installation auch. Eine klemme löst sich und es > fängt an zu Kokeln. Woher sollen die wissen ob ich nun an dieser > Verteilung was gemacht habe. Außer man findet neue Teile. > > Das Netzteil der Waschmaschine oder Trockner wurde von mir repariert. > Warum auch immer fängt die Waschmaschine an zu Brennen. Woher sollten > die merken das da Bauteile getauscht wurden. Und noch wichtiger woher > sollten sie wissen das ich das war? Du kannst keine Rechnung für die Reparatur vorweisen?
Thomas U. schrieb: > Du kannst keine Rechnung für die Reparatur vorweisen? Die war doch nie kaputt. Solche Sachen findet wohl kein Brandermittler raus. Wenn da aber im ganzen Haus Bastewastels Smarthome-Eigenbauten zu finden sind, und da eine davon die Brandursache ist, wirds arg eng. Oliver
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> Du kannst keine Rechnung für die Reparatur vorweisen?
Kühlschrank und Waschmaschine kann man gebraucht von privat gekauft
haben, ohne Unterlagen, weil man normalerweise weiß wie sowas
funktioniert. Ich glaube nicht, daß sich daraus eine Haftungsfrage
klären lässt wenn sowas die Bude abfackelt.
Thomas U. schrieb: > S. M. schrieb: >> Ich frage mich ja immer woher die Versicherung manche dinge wissen soll. >> Zb >> Das Haus ist Alt. Die E Installation auch. Eine klemme löst sich und es >> fängt an zu Kokeln. Woher sollen die wissen ob ich nun an dieser >> Verteilung was gemacht habe. Außer man findet neue Teile. >> >> Das Netzteil der Waschmaschine oder Trockner wurde von mir repariert. >> Warum auch immer fängt die Waschmaschine an zu Brennen. Woher sollten >> die merken das da Bauteile getauscht wurden. Und noch wichtiger woher >> sollten sie wissen das ich das war? > > Du kannst keine Rechnung für die Reparatur vorweisen? Ergänzung: Wenn du sicher gehen möchtest, tu dir das Studium einschlägiger Normen an! Aus der EN60065 und EN60950 wurde inzwischen die EN 62368, die gefahrenbasierend aufgebaut ist. Das ist erstmal ziemlich trockener Stoff, allerdings bekommst du schon einen Überblick, was als 'gefährlich' eingestuft wird, welche Grenzwerte wofür gelten und welche Prüfverfahren angewandt werden müssen. Ob du dann die im Geräteinneren auf einfache Isolation abisolierten Drähte des Netzkabels mit einer Kraft von 2N gegen das berührungsgefährliche (da leitfähig) Gehäuse drücken kannst, musst du selbst entscheiden und messen. Bei einer Leistungsaufnahme von <15W kann z.B. auch auf bestimmte Brandschutzmaßnahmen verzichtet werden. etc..... Ich hoffe, diese Normen sind in Unibiblotheken einsehbar? Ansonsten läßt sich der VDE-Verlag und andere die 'paar' Seiten fast mit Gold aufwiegen!
Thomas U. schrieb: > Wenn du sicher gehen möchtest, tu dir das Studium einschlägiger Normen > an! Unnötig. So tief steigt da ein Gutachter gar nicht in die Materie ein. Formal ausreichende elektrotechnische Qualifikation vorhanden: Ja/Nein. Bei nein ist die Diskussion zu Ende, egal, wie viele Normen da im Schrank stehen. Oliver
Christian schrieb: > Szenario: Kann der Brandschadenermittler DIR Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen? Solange Du nicht einen Akku aus irgendwelchem zusammengeklaubten Schrott und Aliexpress Zeug zusammenbaust und der das Haus einäschert, bis du schlecht haftbar zu machen. Beim Akku dürfte die Frage nach dem Verursacher vollkommen offensichtlich sein und niemand wird sich rausreden können er hätte das Gefahrenpotential nicht gekannt. Das wäre dann grob Fahrlässig. Der Vorsatz zum Abfackel bestand zwar nicht, aber ob man nun 300Kg Feuerwerkskörper, 10 Gasflaschen oder einen Akku Block aus dubiosen Quellen im Keller platziert löst beim Richter ähnliche Reaktionen aus. Auch der DIY Wasserstoff Elektrolyseur oder das Schweißgerät im Papierlager dürfte schnell als grob Fahrlässig gewertet werden. Es hängt also davon ab was Du tust und ob dir klargewesen sein muss das es dabei ein erhebliche Gefahr gab, ohne das Du Maßnahmen ergriffen hast. So wird die Einsichtsfähigkeit des zündelnden Teenagers auch anders beurteilt als ein gestandener Kerl der wider besseren Wissens leichtfertig Schaden verursacht.
Michael schrieb: ... ... > So wird die Einsichtsfähigkeit des zündelnden Teenagers auch anders > beurteilt als ein gestandener Kerl der wider besseren Wissens > leichtfertig Schaden verursacht. Könnte man die Bewertung der 'Einsichtsfähigkeit' nicht vom aktuell geltenden Wahlalter abhängig machen?
Christian schrieb: > Wie ist das derzeit rechtlich? Gibt es da irgendwo schon Präzedenzfälle? > Sind ja doch einige Elektronikbastler unterwegs und da hats bestimmt > schon Brände gegeben... Hmmm, vllt. biste ein Versicherungsagent? Willste ne Versicherung unter die Leute bringen?
> So wird die Einsichtsfähigkeit des zündelnden Teenagers auch > anders beurteilt als ein gestandener Kerl der wider besseren > Wissens leichtfertig Schaden verursacht. Wider besseren Wissens ist ja so eine Sache, die an Vorsatz grenzt. Wenn ich da irgendwas entscheiden müsste, wäre für mich wichtiger, ob es bei einem Bastler das erste Mal ist oder ob seine Bude regelmäßig hochgeht wenn er mal wieder irgendwas neues ausprobiert hat.
Christian schrieb: > Gibt es da irgendwo schon Präzedenzfälle? Sind ja doch einige > Elektronikbastler unterwegs und da hats bestimmt schon Brände gegeben... Das Forum existiert Jahrzehnte. Nur weil was theoretisch möglich ist muß die Vermutung noch lange keine praktische Entsprechung haben. Ansonsten bitte Leute mit 230V Bastler-Hausbrand hier mal melden, am besten mit genauem Unfallhergang. Meine Erfahrung: Wenn man nur einigermaßen besonnen bastelt, mit einem Mindestmaß an Sachverstand, sind 230V Basteleien nicht gefährlicher als alles andere.
Beitrag #7579819 wurde vom Autor gelöscht.
Die Zeitungen der Hausbesitzervereine berichten in jeder 2. Ausgabe über Gerichtsverhandlungen mit der Brandversicherung. Habe den Eindruck, die Urteile sind widersprüchlich und reiner Zufall. Ein Techniker kann nicht voraussehen, wie der Richter entscheiden wird.
Xanthippos schrieb: > Die Zeitungen der Hausbesitzervereine berichten in jeder 2. Ausgabe über > Gerichtsverhandlungen mit der Brandversicherung. Wegen eigener 230V-Basteleien? Wohl kaum!
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Xanthippos schrieb: > Habe den Eindruck, die Urteile sind widersprüchlich und reiner Zufall. Jeder Fall ist anders. Und Berichte über Gerichtsverhandlungen laienhaft und mies. So mag Dein Eindruck entstehen. Wenn Du die Entscheidungen lesen würdest, hättest Du vermutlich einen anderen Eindruck.
Rainer Z. schrieb: > Gerhard H. schrieb: >> Wegen eigener 230V-Basteleien? Wohl kaum! > > Hat Xanthippos nicht behauptet. Um die gehts hier aber.
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Gerhard H. schrieb: > Xanthippos schrieb: >> Die Zeitungen der Hausbesitzervereine berichten in jeder 2. Ausgabe über >> Gerichtsverhandlungen mit der Brandversicherung. > > Wegen eigener 230V-Basteleien? Wohl kaum! Die Aussage ist, daß die Versicherungen regelmäßig JEDE Möglichkeit nutzen, um nicht zahlen zu müssen. Ist ja auch deren gutes Recht. Und wenn da ein Brandsachveständiger was von selbstgebauter Elektrik als Brandsursache schreibt, dann kannst du wetten, was passiert. Oliver
Oliver S. schrieb: > Und wenn da ein Brandsachveständiger was von selbstgebauter Elektrik als > Brandsursache schreibt Wenn. Und wenn die wirklich ursächlich wäre. Und wenn "selbstgebaute Elektrik" dafür überhaupt besonders anfällig wäre... Das ist doch alles an den Haaren herbeigezogen. Aber gut, Theorie lässt sich trefflich diskutieren :) Grundsätzlich besteht bei eigenen Basteleien sogar die Möglichkeit, die Konstruktion besonders sicher auszuführen. Was manchem Hersteller manchem E-Geräts (aus Kostengründen) nicht unbedingt gelingt.
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Oliver S. schrieb: > dann kannst du wetten, was passiert. FUD. Es müsste dir ja ein leichtes sein, solche Fälle im Internet zu finden.
Gerhard H. schrieb: > Wenn. Und wenn die wirklich ursächlich wäre. Christian schrieb: > Szenario: Die eigene 230V Bastelei, mit grösster Sorgfalt geplant und > realisiert, geht durch eine dumme Verkettung von Umständen dann doch mal > in Flammen auf und zufällig liegt noch ein Kleidungsstück obendrauf, so > dass am Ende die ganze (eigene) Bude abfackelt. Darum geht es ja nun seit dem ersten Beitrag. Oliver
Christian schrieb: > Szenario: Die eigene 230V Bastelei, mit grösster Sorgfalt geplant und > realisiert, geht durch eine dumme Verkettung von Umständen dann doch mal > in Flammen auf und zufällig liegt noch ein Kleidungsstück obendrauf, so > dass am Ende die ganze (eigene) Bude abfackelt. Sowas gibt es gar nicht. Ein Verkettung von Umstaenden muss vorher gesehen werden koennen. Sorry. 1) Weshalb mit Netz basteln ? Eine schlechte Idee, lass das. Sag ich als Profi und Elektronik Geraete Designer. Falls moeglich mit externem (Stecker-) Netzteil und Kleinspannung arbeiten. 2) Weshalb wird eine unbeaufsichtigte Elektronik ueberhaupt heiss ? Das darf nicht geschehen. 3) Weshalb wird Hitze/Waerme nicht richtig abgefuehrt ? 4) Wo bleiben thermische Sicherungselemente ? Es gibt unterbrechende Sicherungselemente fuer fast jede Temperatur. Das sind dann zB mit Feder oeffnende Schalter, in Wachs eingegossen. Wenn der Wachs schmilzt, wird unterbrochen. Zertifiziert. Nicht allzu teuer.
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Noch ein Tipp: Hatte Berichte über 2 Urteile gelesen. Ein Hobbybastler muss wissen: Aluminiumstaub kann sich selbst entzünden. Deswegen braucht die Brandversicherung nicht zahlen. In einem anderen Bericht deckte jemand den Frühstückstisch und zündete Kerzen an. Wollte seine Freundin wecken, erlag ihren Reizen und vergaß die Kerzen. Dafür hatte der Richter Verständnis. Brandversicherung musste zahlen. Ihr dürft niemals sagen, ihr hättet eine Vorschrift oder Richtlinie nicht gekannt. Ihr müsst behaupten, eure Freundin hätte euch vom Basteltisch weggelockt.
> Ihr müsst behaupten, eure Freundin hätte > euch vom Basteltisch weggelockt. Könnt ihr vergessen. Erstens glaubt euch niemand, daß eure Freundin attraktiver ist als monatelange Entwicklungs- und Bastelarbeit kurz vor der Inbetriebnahme und zweitens zahlt's dann die Freundin, weil die (gemäß deutschen Richtlinien) ja hätte wissen müssen, daß sie die Explosion der hoch und gemeingefährlichen 12V-Bastelei mit ihrem aufmerksamkeitsmindernden Verhalten grob fahrlässig verschuldet hat.
Man untersucht ob das Feuer vorsätzlich ausgelöst wurde. Fahrlässigkeit oder Unwissen ist kein mutwilliger Vorsatz zum Brandstiften!
> Fahrlässigkeit oder Unwissen ist kein mutwilliger Vorsatz
Falls ich das richtig verstanden habe, muss die Versicherung nicht
zahlen, wenn es der Richter als "Grobe Fahrlässigkeit" bezeichnet. Gibt
anscheinend keine klare eindeutige Grenze zwischen "Fahrlässigkeit" und
"Grobe Fahrlässigkeit".
Xanthippos schrieb: >> Fahrlässigkeit oder Unwissen ist kein mutwilliger Vorsatz > > Falls ich das richtig verstanden habe, muss die Versicherung nicht > zahlen, wenn es der Richter als "Grobe Fahrlässigkeit" bezeichnet. Gibt > anscheinend keine klare eindeutige Grenze zwischen "Fahrlässigkeit" und > "Grobe Fahrlässigkeit". Grob fahrlässig, wenn einer, der keine Ahnung hat, was mit Strom macht. Hast du das mal gelernt, kennst du dich besser aus wie der Richter. Grob fahrlässig: Statt Kabel eine Wäscheleine mit Metallseele nehmen ;-)
Hi, das ist ja hauptsächlich der Grund, warum ich nur für mich "bastele". Jedenfalls in der früheren Wohnung wussten die Leute, dass ich schon mal aus Gefälligkeit irgendetwas repariere. Aber dann war ich es immer schuld, wenn das Bild im Fernseher schlecht war, wenn der Kühlschrank nicht ansprang oder sonst was. Der Bastler wird zwar gern gesehen, um echte Reparaturkosten einzusparen, aber dann haben die Leute, die den Bastler schamlos ausnutzen, der sogar schief angeguckt wird, wenn er für Bauteile Geld haben möchte, er soll gefälligst umsonst arbeiten, einen Sündenbock gefunden, auf dem sie ihren ganzen Frust abladen können. Und dann drohen sie einem noch mit dem Kadi. Nein danke. Da fragte jemand, wozu ich bei der Endstufenreparatur da noch Entladewiderstände beim Test über die Elkos geklemmt hatte. "Die Bauteile waren ja vorher auch nicht drin. Du versuchst doch nicht etwa, mehr herauszuschlagen, indem Du überflüssige Bauteile einbaust." Dass das Work in Progress ist, sieht der gute Mann nicht. Am Ende des Tests werden die Widerstände ja wieder abgelötet. Das kommt davon, wenn die Leute bei der Reparatur ständig ihre Nase noch reinstecken müssen. Man lernt mit der Zeit: Die Welt ist schlecht. Undank ist der Welt Lohn. ciao gustav
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Karl B. schrieb: > Man lernt mit der Zeit: Die Welt ist schlecht. Undank ist der Welt Lohn. Na klar. Schuld sind immer die anderen. Eine Reparatur nimmt man nur an wenn - klar ist was zu tun ist - klar ist was die Lösung ist - klar ist was es kosten wird - klar ist was als eigener Lohn rausspringt
Karl B. schrieb: > Man lernt mit der Zeit: Die Welt ist schlecht. Undank ist der Welt Lohn. Vielleicht kennst Du die falschen Leute. Oder Du hast diesen Unsinn lange genug heruntergebetet, dass Du inzwischen Opfer einer selbst erfüllenden Prophezeiung bist. Ich kenne es eigtl¹ ausschließlich so, dass man für Hilfe Dank erfährt und mehr Geld oktroyiert bekommt, als man ohne Schamgefühl anzunehmen bereit ist. /Hannes ¹ Ja, es gibt die Ausnahmen, die die Regel bestätigen. Diesen Leuten muss man ja aber kein zweites Mal helfen.
Karl B. schrieb: > Jedenfalls in der früheren Wohnung wussten die Leute, dass ich schon mal > aus Gefälligkeit irgendetwas repariere. Aber dann war ich es immer > schuld, wenn das Bild im Fernseher schlecht war, wenn der Kühlschrank > nicht ansprang oder sonst was. Das "Gefällige" macht man nur für gute Freunde. Sobald Dienstleistung außerhalb statt findet, hört die Freundschaft eben auf. Ich kann auch viel reparieren, vom Auto übers Haus, Heizung... bis zum Computer und beschränke auf mein nahes Umfeld! Alle Anderen sollen gefälligst einen Vollkasko Handwerker anstellen, der dann nach der erledigten, guten oder schlechten Arbeit, nicht mehr greifbar ist ;-) Letztens hatte ich auch so einen "Du bist schuld" Fall bei einem befreundeten Nachbarn. Nach Installation einer Balkonsolaranlage flog an sonnenreichen Tagen der Fi beim Staubsaugen raus. Nach erster Ratlosigkeit und mürrischen Kommentaren in die "Du bist schuld" Richtung gingen, fand ich nach Stunden suchen heraus, dass die Stromverteilerschiene im Sicherungskasten an mehreren Stellen nicht festgezogen war. Die Fachfirma XYZ war das letztendlich.... Das hab ich dann repariert... es gab dann ein sehr kleinlautes Danke! Doch hätte ich das nicht entdeckt, wäre ich weiterhin der Buhmann! Gelernt: Der Bekanntenkreis wird noch kleiner gezogen ;-)
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> Grob fahrlässig, wenn...
Leider nicht so klar. Es ist grob fahrlässig, wenn ein Richter, der
keine Ahnung von der Sache hat, entscheidet es sei grob fahrlässig.
Außerdem - die Anwälte der Versicherung haben sich darauf spezialisiert.
Wissen, wie man einem Richter überzeugt, es war grob fahrlässig.
Da entstehen Urteile, die einem Techniker vollkommen absurd erscheinen.
Karl B. schrieb: > "Die Bauteile waren ja vorher auch nicht drin. Du > versuchst doch nicht etwa, mehr herauszuschlagen, indem Du überflüssige > Bauteile einbaust." Für so blöde Leute würde ich keinen Finger krumm machen... ciao Marci
Gerhard H. schrieb: > Eine Reparatur nimmt man nur an wenn > - klar ist was zu tun ist > - klar ist was die Lösung ist > - klar ist was es kosten wird > - klar ist was als eigener Lohn rausspringt Also fast nie! (Oder ist das keine UND-, sondern eine ODER-Liste?) ciao Marci
Marci W. schrieb: > Also fast nie! Wenn der eine maximal Lohn und der andere minimal Kosten will dann hast Du Recht. Wenns daran nicht scheitert dann vielleicht an der richtigen Einschätzung des Problemfalls und den eigenen Fähigkeiten?
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Gerhard H. schrieb: > Wenns daran nicht scheitert dann vielleicht an der richtigen > Einschätzung des Problemfalls und den eigenen Fähigkeiten? Sag das mal meiner Autowerkstatt. Und nicht nur der: > - klar ist was zu tun ist (1) > - klar ist was die Lösung ist (2) > - klar ist was es kosten wird (3) Wenn nicht (1) dann nicht (2) Wenn nicht (2) dann nicht (3) Also wie bereits gesagt: fast nie ;-) ciao Marci
Marci W. schrieb: > Sag das mal meiner Autowerkstatt Um die gings gar nicht. Sondern um private Freundschafts-Dienste: Karl B. schrieb: > Jedenfalls in der früheren Wohnung wussten die Leute, dass ich schon mal > aus Gefälligkeit irgendetwas repariere.
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