Im Lernpacket Tesla Energie wurde beschrieben, dass die Frequenz 13.56mhz für Bastler freigegeben wäre, deswegen habe ich mich gefragt, ob man auf dieser Frequenz mit ein paar milliwatt einen Heimsender betreiben kann.
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In der Industrie wird auf dieser Frequenz im kW Bereich gearbeitet. Bspw. RF-Generatoren zum Plasmaätzen arbeiten auf 13,56 MHz. Ohne Gewähr, aber auf deine paar Milliwatt sollte es da nicht ankommen. Informiere dich aber, wie genau und schmalbandig du die 13,56 MHz treffen mußt. Das wird sicherlich genau geregelt sein.
Das Regelt die Bundesnetzagentur. Auf der Seite unten https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/start.html gibt es ein PDF "Frequenzplan" da kann man nachlesen, welche Frequenz für was benutz werden kann. (Den Frequenzbereich 13,55 MHz bis 13,57 MHz findest du auf Seite 105 bis 107)
Du meinst wohl 13,56 MHz (Megaherz). Du hast von 13,56 Milliherz geschrieben. Da denkst Du vermutlich auf die ISM Frequenzen: https://de.wikipedia.org/wiki/ISM-Band Normalerweise stören ein paar mW nicht, aber wie alles was Funk ist, muss von einer Behörde freigegeben werden. Speziell Oberwellen können Störungen verursachen, die recht schnell teuer werden können.
Duerfen ginge fast immer alles, nur erwischt werden sei das Problem, wurde mir gesagt.
Ich denke ein Quarzoszillator und ein paar filter werden ausreichen.
Yves schrieb: > deswegen habe ich mich gefragt, > ob man auf dieser Frequenz mit ein paar milliwatt einen Heimsender > betreiben kann. ISM bedeutet Industrial, Scientific, Medical. In welche der drei Kategorien fällt dein Heimsender? Wenn's Musik ist, sind andere Anwendungen besser. Z.B. die 50nW-Möglichkeit im UKW-Rundfunkband. Aber: alle Anwendungen müssen eine CE-Erklärung beinhalten, die du als Privatperson nicht einfach ausstellen kannst.
Helmut -. schrieb: > ... Z.B. die 50nW-Möglichkeit im UKW-Rundfunkband. Aber: da musst du schon das Radio per Kabel an deinen Sender :) anchliessen. Mit 50 mW hingegen, an einer gut angebrachten Antenne, kannst du dein ganzes Kaff versorgen. In diesem Fall, solltest du aber deine Sendefrequenz auf das genaue 50 kHz Raster exakt ausrichten, und den max. Modulationsgrad penibel einhalten. Sonst faellst du sofort auf. :) Eine gute Idee ist, die Frequenz eines Senders in 200-300 km Entfernung mitzunutzen. 13.56 MHz AM wird wohl kaum einer in deinem Dorf hoeren (wollen).
Helmut -. schrieb: > ISM bedeutet Industrial, Scientific, Medical. In welche der drei > Kategorien fällt dein Heimsender? Vielleicht hört er ja Industrial? [scnr]
@ Mobile (mobileteser) Bei deiner Tastatur funktioniert die Taste 'T' nicht. ;-)
Christian schrieb: > da kann man nachlesen, welche Frequenz für was benutz werden kann. Das ist zu kurz gegriffen. Die Nennung dort schließt keinesfalls bereits eine Frequenzzuteilung für irgendwas ein – eine solche benötigt man aber, bevor man auf einer Frequenz etwas abstrahlen darf. Das ist in vielen Fällen eine explizite Zuteilung (beispielsweise für Rundfunksender, Funkmikrofon im Theater etc.), bei der die Agentur halt auch darauf achtet, dass die einzelnen Zuteilungen sich so wenig wie möglich gegenseitig beeinflussen. Sowas kostet natürlich Aufwand und folglich Geld. In den hier interessanten Fällen ist das dagegen häufig eine so genannte Allgemeinzuteilung. Davon gibt es viele, und in diesen Dokumenten ist dann jeweils auch festgelegt, wer was unter welchen Bedingungen darf. Nur, weil ein Industriegerät dort unbeabsichtigt auch größere Leistungen emittieren darf (weil es ein so genanntes ISM-Band ist, "Industrial, Scientific, Medical Application"), heißt das noch lange nicht, dass man deshalb dort absichtlich beliebig etwas abstrahlen darf. Das fällt unter "Kurzstreckenfunk" und hat eine eigene Allgemeinzuteilung. In der steht dann drin, was man alles beachten muss. Aber der Haken an diesem schmalen Band ist doch sowieso, dass man da kaum irgendeine nennenswerte Datenrate erzielen kann, ohne die Bandgrenzen zu verlassen. Selbst, wenn man also die Bedingungen der Allgemeinzuteilung einhalten kann, reicht das nicht für viel mehr als ein paar Ein-/Aus-Befehle oder ganz langsame Datenübertragung.
Motopick schrieb: > da musst du schon das Radio per Kabel an deinen Sender :) anchliessen. Solltest mal die Allgemeinzuteilung der BNetaA zu Rate ziehen! Mit 50nW kannste im Auto deine MP3s abspielen und im Radio anhören. Wenn du magst und zu mir kommst, kann ich dir das live vorführen! Gibt sogar zugelassene Geräte dafür!
Helmut -. schrieb: > Mit 50nW kannste im Auto deine MP3s abspielen und im Radio anhören. Je nach Fahrzeug funktioniert das schlecht bis gar nicht, z.B. durch metallbedampfte Scheiben.
Helmut -. schrieb: > Motopick schrieb: >> da musst du schon das Radio per Kabel an deinen Sender :) anchliessen. > > Solltest mal die Allgemeinzuteilung der BNetaA zu Rate ziehen! Mit 50nW > kannste im Auto deine MP3s abspielen und im Radio anhören. Wenn du magst > und zu mir kommst, kann ich dir das live vorführen! Gibt sogar > zugelassene Geräte dafür! Gloecklicherweise bin ich auf die 50 nW nicht angewiesen, und kann einen USB-Flashproempel direkt in das Radio stecken. Die 50 nW von deinem "Senderchen", solltest du vielleicht einmal auf Wahrheitsgehalt pruefen. Ich wuerde vermuten, dass da vllt das "Spaltmass" des abschirmenden Gehaeuses nicht so ganz stimmt. Oder das Dingens heimlich auf seiner Speiseleitung strahlt. :)
> Das ist zu kurz gegriffen. Die Nennung dort schließt keinesfalls bereits > eine Frequenzzuteilung für irgendwas ein – eine solche benötigt man > aber, bevor man auf einer Frequenz etwas abstrahlen darf. und > aber wie alles was Funk ist, > muss von einer Behörde freigegeben werden. Speziell Oberwellen können > Störungen verursachen, die recht schnell teuer werden können. Das schöne an 13,56 MHz ist dass die doppelte und dreifache Frequenz auch ISM Bänder sind. Erst die 4-fache Frequenz ist ein Problem. Und da in der Tat auf 13,56 MHz Kilowatt-Starkes Zeug vertreten ist (die aber nur ein paar Watt wirklich abstrahlen) wird niemand einer kleinen Linie im Spektrum auf 13,56MHz nachgehen. Erwischt werden darf man natürlich trotzdem nicht, aber die Wahrscheinlichkeit ist quasi Null.
Georg S. schrieb: > ... Erwischt werden darf man > natürlich trotzdem nicht, aber die Wahrscheinlichkeit ist quasi Null. Ich meine mich zu erinnern, dass einem Elektronikbaukasten mal eine Zulassung fuer so einen Winzsender beilag. Aber ob es 13.56 MHz war? ..
Darüber wurde hier schon mal diskutiert: Beitrag "Lizenzfrei WSPR auf Kurzwelle" In Deutschland ist das scheinbar nur mit geprüftem Sender erlaubt. (Die korrekte Frequenz für WSPR auf dem Band ist heute übrigens 13553.9 kHz (+1500 Hz) falls das jemand testen will ;)
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Georg S. schrieb: > Das schöne an 13,56 MHz ist dass die doppelte und dreifache Frequenz > auch ISM Bänder sind Einmal darfst du raten, warum das wohl so ist. ;-) Auch bei den alten Amateurfunkbändern gibt es so ein 1:2-Verhältnis: 3,5, 7, 14, 21, 28 MHz. Angeblich war auch der im Sprechfunk übliche Anruf "CQ 40 Meter" vor allem dafür da, damit niemand auf die erste Oberwelle auf dem 20-m-Band antwortet. ;-)
> Angeblich war auch der im Sprechfunk übliche > Anruf "CQ 40 Meter" vor allem dafür da, damit niemand auf die erste > Oberwelle auf dem 20-m-Band antwortet. ;-) Wir sind von der Qualität der Elektronik schon verwöhnt, heutzutage. Ich hab mal die Geschichte gehört dass bei der RST Einstufung der schlechteste Wert "rauher Wechselstromton" für die Sender war deren Röhren ohne Gleichrichter und Elkos direkt an der Steckdose hingen, und damit der ganze Sender (vielleicht nur die PA) nur den Teil der Wechselstromphase an war wenn die Anodenspannung richtig gepolt und hoch genug war. War alles schmerzhaft teuer damals...
Yves schrieb: > Im Lernpacket Tesla Energie wurde beschrieben, dass die Frequenz > 13.56mhz für Bastler freigegeben wäre, deswegen habe ich mich gefragt, > ob man auf dieser Frequenz mit ein paar milliwatt einen Heimsender > betreiben kann. <kluchscheiss> Die Antenne will ich sehen. 13.56millihertz, die wird verdammt lang :P </kluchscheiss>
Jens B. schrieb: > Yves schrieb: >> Im Lernpacket Tesla Energie wurde beschrieben, dass die Frequenz >> 13.56mhz für Bastler freigegeben wäre, deswegen habe ich mich gefragt, > <kluchscheiss> > Die Antenne will ich sehen. > 13.56millihertz, die wird verdammt lang :P > </kluchscheiss> Wenn schon Klugscheißen, dann richtig: "hz" ist keine Einheit, die Einheit Hertz für die Frequenz hat die Abkürzung "Hz". Michael
Michael D. schrieb: > Wenn schon Klugscheißen, dann richtig: Aber dann auch richtig Richtig: Mit Angabe der Strahlerlänge von 5,5 Mio Kilometern (Lambda/4). Das entspricht ca. 7 mal die Strecke-EME!
Darf man auf 13.56 mhz einen Heimsender betreiben? Man kann es ja mal auf 13,56 MHz mit einem Ge-Heimsender versuchen.
Al schrieb: > Darf man auf 13.56 mhz einen Heimsender betreiben? Pscht! 13.56 mHz ist doch die geheime Notfrequenz der Vogonen! Ich hoffe mal, du hast ein Handtuch bereit.
Jörg W. schrieb: > Die Nennung dort schließt keinesfalls bereits > eine Frequenzzuteilung für irgendwas ein – eine solche benötigt man > aber, bevor man auf einer Frequenz etwas abstrahlen darf. Diese Allgemeinzuteilung für SRD in Deutschland gibts aber hier https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/start.html und da ist ein Link zum PDF: Funkanwendungen mit geringer Reichweite; Non-specific Short Range Devices (SRD) (pdf / 103 KB) (Vfg. 133/2019 geändert durch Vfg. 12/2020) und in der Tabelle steht u.a. 13,553 - 13,567 MHz ERP 10 mW 3) Die Frequenzbereiche werden auch für den Betrieb von Geräten oder Vorrichtungen für die Erzeugung und lokale Nutzung von Hochfrequenzenergie für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Zwecke (ISM-Anwendungen) genutzt. weiter unten gibts einen Link zu Industrial, Scientific and Medical - ISM (pdf / 17 KB) (Vfg. 76/2003) Yves schrieb: > Im Lernpacket Tesla Energie wurde beschrieben, dass die Frequenz > 13.56mhz für Bastler freigegeben wäre, wortwörtlich? Aus der Tatsache, daß der Franzisverlag als Herausgeber und Inverkehrsbringer der Quarzbestückung für die Einhaltung gesetzlicher Normen verantwortlich ist, kann man IMHO keinerlei Erlaubnis zum Betrieb eines illegalen Piratensenders ableiten.
Ernst schrieb: > Diese Allgemeinzuteilung für SRD in Deutschland gibts aber hier > https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/start.html > > und da ist ein Link zum PDF: > Funkanwendungen mit geringer Reichweite; Non-specific Short Range > Devices (SRD) (pdf / 103 KB) (Vfg. 133/2019 geändert durch Vfg. 12/2020) > > und in der Tabelle steht u.a. > > 13,553 - 13,567 MHz ERP 10 mW > 3) > Die Frequenzbereiche werden auch für den Betrieb von Geräten oder > Vorrichtungen für die Erzeugung und lokale Nutzung von > Hochfrequenzenergie für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, > häusliche oder ähnliche Zwecke (ISM-Anwendungen) genutzt. Soweit richtig. Und bis jetzt könnte man daraus tatsächlich ableiten das ein Betrieb eines beliebigen Senders mit beliebigen Inhalt (so lange nicht durch andere Rechtsnormen eingeschränkt - Urheberrecht, Medienrecht, Strafrecht (beleidigungen, Verfassungsfeindliche Kennzeichen etc.) eingeschränkt) kein Problem sei. ABER: Bei deiner Aufzählung hast du leider den Punkt 2 unter "Hinweise" übersehen: 2. Eine Nutzung zugeteilter Frequenzen darf nur mit Funkanlagen erfolgen, die für den Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind (§ 60 Abs. 1 S. 3 TKG). So lange man einen Sender nutzt der entsprechend der RED (oder jeweils vohergehender Regelungen) auf dem Markt gebracht wurde und der auf 13.56MHz ohne Modifikation NF abstrahlen kann, DANN wäre es mit Blick auf diese Allgemeinzuteilung wohl tatsächlich möglich dort tonmodulierte Sendungen legal abzustrahlen so lange man die 10mW ERP einhält und der Inhalt nicht gegen andere Regelungen verstösst. Selbstbau scheidet aber komplett aus! Einzige Ausnahme wäre vielleicht ein ohne Spezialkenntnisse aufzubauender Komplettbausatz bei dem der Hersteller das daraus zu erstellende Fertiggerät als Modell entsprechend den Regelungen auf dem Markt gebracht hat. Natürlich nur so lange der Aufbau exakt nach den Vorgaben ohne jegliche Abweichung erfolgt ist. Was aber, aus dem Bauch heraus, gehen sollte, das wäre ein kommerzielles Amateurfunkgerät das über die RED, RTT&E etc. auf den Markt gebracht wurde bzw. das eine (ältere) FTZ, ZZF etc. Zulassung hat. Ebenso ein sonstiges Kurzwellengerät mit entsprechenden (deutschen) Zulassungen und Frequenzbereich (Seefunk, KW-Flugfunk etc.) Wenn hier durch die Wahl der Ausgangsleistung+Dämpfungselemente+Antenne sichergestellt ist das hier nicht mehr als 10mW ERP abgestrahlt werden sollte es passen so lange die Bandbreite schmal genug bleibt (unter 14kHz). ABER: Man kann natürlich trennen zwischen "ist es legal" und "bekomme ich Probleme bzw. wie wahrscheinlich sind Probleme" Die Legalität wurde ja oben angesprochen. Ob und wem es auffällt wenn jemand mit einem Selbstbau und 10mW auf 13,56MHz herumsendet ist ein anderes Thema. Das Problem was ich persöhnlich mit "illegaler Frequenznutzung" durch Bastler habe ist die Frage was passiert wenn durch fehlendes Wissen dann entweder auf Frequenzen gesendet wird wo es kritisch ist (z.B. Duplexeingabe kritischer Funkdienste wie BOS, oder vor Ort genutzten Flugfunkfrequenzen) oder es völlig unbemerkt von diesem zu Aussendungen neben dem Nutzsignal mit einiger Leistung kommt die auf anderweitig genutzten Frequenzen liegen. So lange es aber um Ein- oder zweistufige Senderschaltungen geht deren Arbeitsfrequenz im unteren bzw. mittleren Kurzwellenband lieg, wo die "Endstufe" aus einem Transistor vom Typ BC548 o.ä. besteht, die Antenne ein 50cm Drahtstück ist, da kann man aber auch ruhig mal die Kirche im Dorf lassen. Da ist die Wahrscheinlichkeit das es jemanden auffällt oder störungen verursacht werden zwar nicht null, aber doch sehr nahe dran. Besonders wenn die Arbeitsfrequenz in einem Bereich liegt der durch eine nicht an ein Rufzeichen (wie Flugfunk) o.ä. gebundene Allgemeinzuteilung für irgendeine Anwendung zugeteilt wurde... Wenn aber mit Leistungshalbleitern bzw. Röhren, womöglich noch an Aussenantennen, möglichst noch ohne adäquate Messtechnik zur Erkennung von Nebenaussendungen und Kenntnisse der Frequenzpläne, wild drauf los gesendet wird, da ist definitiv die Grenze überschritten und da wird auch sehr schnell (zu recht) Behördenbesuch vor Ort sein. Gruß Carsten
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in Deiner Hoehle oder Gebaeude kannst Du beliebig starke Sender betreiben, solange nicht mehr als die 50nW draussen ankommen. Am Genehmigungsverfahren wirst Du trotzdem nicht vorbei kommen. So aehnlich war die Antwort am Tag der offenen Tuer einer Hochschule im EMV Labor.
Hallo, ich habe damals auch Nachforschungen zu dem Thema gemacht, und folgendes herausgefunden: In den USA ist diese Frequenz explizit zum "Betrieb einer kleinen Radiostation" freigegeben, allerdings sind die erlaubten Leistungen gering, die effektive Reichweite liegt bei "ca. 1 Meile". Ich hatte damals sogar Info´s gefunden, falls man eine Dipolantenne als Sendeantenne anstecken möchte (Am selbstbau Sender), welche Leistungen dann vorgegeben sind. Den Versuch im "Tesla Lernpaket" - der Versuch "Kurzwellensender", den gab es nur in den anfänglichen Lernpaketen. Später wurde der Versuch entfernt. Meine Recherchen ergaben, dass sowohl die erlaubte HF Bandbreite zu gering wäre, um ein "Radio-AM Signal" auszusenden, als auch die Vorgabe... RFID System können dort rum funken, diese arbeiten aber überwiegend (?) induktiv, der "eigene Radiosender" ... z.B: mit einer Teleskopantenne senden, ist nicht gestattet nach meinem jetzigen Wissenstand. Es gibt aber eine Ausnahme, welche mir damals hier genannt wurde, und weitere Recherchen ergaben, dass es so geht. Es handelt sich um "induktive Übertragung". Dort gibt es Grenzwerte für die unterschiedlichen Wellenbereiche, von Langwelle bis an´s Ende des HF Bandes (Also 30MHz). Unter induktiver Übertragung ist zu verstehen, dass das Signal deines Transmitters nicht über eine Teleskopantenne (E-Feld) ausgesendet wird, sondern über eine Drahtschleife, oder... eine Ferritantenne, wie sie in vielen AM Radios zu finden ist. Es gibt tatsächlich ein paar wenige "Old school" Transistorradios, die zum Kurzwellenempfang eine Ferritantenne verwenden, ob die jedoch bis in´s ca. 25Meter band hinauf reichen (üblich war 49m) weis ich gerade nicht. Wenn es dir darum geht, "legal" für dich selbst "Radiozusenden", könntest du einen kleinen Transmitter auf der ISM Frequenz bauen, und sein Signal von einer Festinduktivität abstrahlen lassen. An deinem Empfänger (Antennenanschluss) schließt du dann ebenfalls eine Festinduktivität an. Über eine Distanz von einigen zehn-Zentimetern klappt das dann, und es dürfte legal sein, denn meiner Erinnerung nach waren die Grenzwerte für "induktive Übertragung" so angesetzt, das man von 1-stelligen "Meter Zahlen" ausgeht. Ich habe damals wirklich viel recherchiert, und habe nicht nur Berichte gefunden, wo BNETZA Mitarbeiter (welche selber oft gerne Basteln) Experimente gemacht haben, z.B. "ein Mittelwellensender mit 10mW Leistung - sendet in eine 1m Drahtschleife, die nicht angepasst ist... das wäre noch unter den erlaubten Werten (H-Feld), ich habe auch die Finger nicht still halten können, und der BNETZA eine Mail zu kommen lassen, in der ich explizit gefragt habe, ob es denn erlaubt sei, basierend auf "induktiver Übertragung" einen kleinen Mittelwellen-Transmitter zu betreiben, wenn dieser über eine Ferritantenne sendet, und die Reichweite so 1-2m beträgt. Es dauerte etwas, doch nach Wochen gab´s die Antwort, und darin stand, dass diese Übertragung geduldet wäre... die Begründung war (in etwa, nicht Wort getreu) "Da es sich bei er Übertragung nicht um eine Rundfunksendung handelt... ... sondern um eine Übertragung eines individuellen Tonsignals auf ein antikes Radio" ... "Gäbe es keine Einwände". Es wurde lediglich darauf hingewiesen, sich an die Grenzwerte zu halten. Wenn du wirklich explizit senden möchtest, kannst du einen Teilbereich des 27MHz Bandes nutzen. Dort gibt es einen Frequenzbereich (ungefähr 26,8?...27,2??? Ich weis es nicht so genau), der für "Wissenschaftliche und experimentelle Zwecke" mit einer Sendeleistung von "Maximal 10mW" freigegeben ist. Klar, dort solltest du keinen "Dauerträger-Radiosender" betreiben, auch, weil es sich mit dem CB Funk Band überschneidet, aber für kurze Tests sollte es okay sein. Baue nur bitte solche Schaltungen dann nicht (wie in den Baukästen) auf einem Steckboard auf. Das mag bei geringen Leistungen und auf Lang / Mittelwelle sendetechnisch noch "gerade so" gehen, bei 27MHz hast du aber so viele Effekte, dass Oberwellen abgestrahlt werden... ... baue die Schaltung dann einfach auf eine CU Platine "Manhattan Style", zumindest, wenn du an die 10mW ran möchtest und / oder genug Erfahrung gesammelt hast, um auch auf dem Steckboard für "mal gucken ob das theoretisch geht" Schaltungen (das Layout dann beachten, Teile eng zusammen... Steckboard "Effekte" ausnutzen) um eben das zu bauen. Mit dem Thema habe ich mich deutlich mehr als 10 Jahre schon beschäftigt, zu empfehlen sei auch das (nicht sehr aktive, aber lesenswerte) "part 15 us" Forum, das bezieht sich Gesetztechnisch allerdings auf die Staaten, wo eh alles viel lockerer ist mit dem "selber ein wenig rum senden".
Dieter D. schrieb: > in Deiner Hoehle oder Gebaeude kannst Du beliebig starke Sender > betreiben, solange nicht mehr als die 50nW draussen ankommen. Diese Grenze hast du dir frei erfunden. Es ist natürlich prinzipiell richtig, dass Funk erst dann relevant ist, wenn er potenziell zum Störer außerhalb des eigenen Grundstücks werden kann. Die entsprechenden Regelungen lassen sich aber nicht in so eine einfache Formel fassen. Stefan K. schrieb: > In den USA … ist sowieso vieles anders. Die sind aber auch ein Flächenland. > Wenn du wirklich explizit senden möchtest, kannst du einen Teilbereich > des 27MHz Bandes nutzen. Dort gibt es einen Frequenzbereich (ungefähr > 26,8?...27,2??? Ich weis es nicht so genau), der für "Wissenschaftliche > und experimentelle Zwecke" mit einer Sendeleistung von "Maximal 10mW" > freigegeben ist Das Band um 27 Mhz ist genau wie der hier angesprochene Bereich um 13,56 MHz ein ISM-Band, soweit richtig. Aber Eine ISM-Anwendung ist etwas anderes als eine vorsätzliche Abstrahlung von Hochfrequenz zur Nachrichtenübermittlung. Letzteres ist "Kurzstreckenfunk" mit allen oben schon genannten Randbedingungen, insbesondere der Pflicht zur Einhaltung der entsprechenden Regelungen und Normen. Carsten S. schrieb: > Selbstbau scheidet aber komplett aus! Ich würde es nicht ganz so strikt formulieren: es gibt eine Grauzone für das, was genau ein "Inverkehrbringen" ist. Klar ist natürlich, dass jegliche öffentliche Weitergabe (egal ob Verkauf, Schenkung etc.) ein Inverkehrbringen ist und entsprechend eine Konformitätserklärung mit allem Drum und Dran braucht. Aber ab wann die Frequenznutzung eines Einzelstücks schon drunter fällt, ist nicht völlig klar – auch in der Industrie muss man ja erst einmal Baumuster aufbauen, messen, verbessern usw. Allerdings setzt das natürlich voraus, dass man überhaupt in der Lage ist, ein Gerät normenkonform aufzubauen und so weit zu bringen, dass man sich sicher ist, dass die einschlägigen Regelungen auch eingehalten sind. Wenn man dazu in der Lage ist, ist wiederum die Chance gering, dass jemand überhaupt bemerkt, dass man ein Gerät auf diese Weise betreibt, und wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. (Die Allgemeinzuteilungen haben daher typischerweise auch einen Nachsatz, der damit beginnt: "Im Falle von Störungen …".) Faustregel dazu: wer hier im Forum mit Fragen aufschlägt, die erkennen lassen, dass selbst die Grundlagen der einzuhaltenden Regelungen nicht klar sind, der wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (zumindest zu diesem Zeitpunkt) nicht in der Lage sein, einen entsprechenden, sagen wir mal "Prototypen" normenkonform aufzubauen.
Beim Betrieb eines privaten Rundfunksenders geht es nicht alleine um die technischen Vorgaben/schriften, sondern explizit auch um das Deutsche Rundfunkrecht. https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkrecht_(Deutschland) Es ist nämlich ganz und gar nicht egal welche Inhalte in die Luft geblasen werden, sondern die Inhalte unterliegen strengen Auflagen. Auch wenn alle technischen Voraussetzungen eingehalten werden, dürfen nicht beliebige Inhalte ausgestrahlt werden. No way für das Ansinnen des TO
Ich fand die parasitäre Abstrahlung eines ZF Mischproduktes des aktuell empfangenen UKW Rundfunks aus meinem Werkstattöhrenradio in den Kurzwellenbereich auf einer der damals üblichen ZF Frequenzen ganz interessant. Wobei mir das seinerzeit mit einem Messempfänger aufgefallen war - und ich befürchte, das es noch FM moduliert war. Ist aber auch schon Jahre her. Vielleicht war es aber auch das bereits als AM umgesetzte Signal, das aus einem Flankendetektor - Demodulator rausgeschlüpft war. Wer weiß was für TP oder Anblick Kondensatoren da schon defekt waren. So als Lösungsansatz, wenn man nur z.B. aktuellen Rundfunk auf ein historisches Gerät umsetzen will.. Ansonsten habe ich meinen als Student vom Schrott geretteten alten SMLR, der wäre modulierbar, würde mal offiziell in Verkehr gebracht und die üppige 2W ?Sendeleistung ist über einen Stufenabschwächer auf 10mW begrenzbar....
Carsten S. schrieb: > (...) bis jetzt könnte man daraus tatsächlich ableiten das ein Betrieb > eines beliebigen Senders mit beliebigen Inhalt ... kein Problem sei. zur Erinnerung Ernst schrieb: > Aus der Tatsache, daß der Franzisverlag als Herausgeber und > Inverkehrsbringer der Quarzbestückung für die Einhaltung gesetzlicher > Normen verantwortlich ist, kann man IMHO keinerlei Erlaubnis zum Betrieb > eines illegalen Piratensenders ableiten. Carsten S. schrieb: > Bei deiner Aufzählung hast du leider den Punkt 2 unter "Hinweise" > übersehen: Das ist nichteinmal falsch, denn ich zitierte nicht einen einzigen der vielen Hinweise von der letzten Seite 6 - soll ich denn von allgemeiner Lesefäule oder Leseschwäche ausgehen und euch alles vorkauen wenn ich schon verlinke? Ich nannte die Frequenz 13,56 MHz, also mit 1. Frequenznutzungsbestimmungen und zitierte wörtlich O-Text (sic) die BNA deren Fußnote/Anmerkung "3)" für die Frequenz 13,553 - 13,567 MHz aus dem SRD-PDF. Muß ich denn alles wörtlich vorlesen was dort steht? Stefan K. schrieb: > Es handelt sich um "induktive Übertragung". Induktive Funkanwendungen (pdf / 20 KB) (Vfg. 109/2021, geändert durch Vfg. 91/2023) im obigen Link zu finden Stefan K. schrieb: > Es gibt tatsächlich ein paar wenige "Old school" Transistorradios, die > zum Kurzwellenempfang eine Ferritantenne verwenden, ob die jedoch bis > in´s ca. 25Meter band hinauf reichen (üblich war 49m) weis ich gerade > nicht. die reichen 7,5 MHz http://kofferradiowelt.de/ddr-kofferradio-stern-party-r-120/ 27 MHz https://de.wikipedia.org/wiki/Garagentorhandsender
Maik .. schrieb: > würde mal offiziell in Verkehr gebracht Aber nicht, um damit HF vorsätzlich abzustrahlen. ;-) Ernst schrieb: > Induktive Funkanwendungen Das sind explizit solche, bei denen eben keine (nennenswerte) Ablösung einer EM-Welle entsteht, d.h. die Anwendung erstreckt sich ausschließlich auf den unmittelbaren Einzugsbereich der Antenne. Das ist wohl nicht das, was der TE hätte haben wollen.
Maik .. schrieb: > Ich fand die parasitäre Abstrahlung eines ZF Mischproduktes des aktuell > empfangenen UKW Rundfunks aus meinem Werkstattöhrenradio in den > Kurzwellenbereich auf einer der damals üblichen ZF Frequenzen ganz > interessant. 10.7 MHz ist auch heute noch eine gängige ZF. Maik .. schrieb: > Wobei mir das seinerzeit mit einem Messempfänger aufgefallen war - und > ich befürchte, das es noch FM moduliert war. Klar.
Im Grunde ist es doch immer die gleiche Diskussion. Als ich die 1. Antwort schrieb, hatte ich die anderen Antworten nicht gelesen... nun nahm ich mir aber die Zeit dazu, und habe auch gesehen, dass der TE wohl nur mal kommentierte, dass "Ein Quarzoszillator und ein paar Filter wohl genügen dürften". Die Technologie hat sich "weg entwickelt", und Gesetze sind irgendwo in den 1960er Jahren stehengeblieben. In einer Zeit, wo das Radio sowas war, wie Heute "Youtube Music" (natürlich auch Podcasts, News, politisches usw usv). Mit meinen 37 habe ich die "aktive" Radio-Zeit noch mit erlebt in den 1990er Jahren, wo es Musik hauptsächlich aus dem Radio gab (Klar, auch auf MC und CD, aber die waren v.A. für einen jungen Bub, der sein Taschengeld sparen möchte, teuer). So wurden Freitag Abends, wo die Charts "Schlager der Woche", also Pop Musik (Querbeet) auf Kassette aufgenommen, und diese Kassetten wurden dann auch verwendet, wieder mal angehört, ausgeliehen unter Freunden. All das hat Heute keine Relevanz mehr, seit das Smartphone eingeführt wird, und "junge Generationen" (Gen Z, gibt es schon was neueres? Vermutlich) haben auch oft gar nicht mehr das Wissen, wie Geräte überhaupt funktionieren. Ich habe (...) in der Vergangenheit oft von Leuten die Reviews zu Transmittern gelesen, und Leute haben z.B. bei einem FM Transmitter gelobt, dass man "nichts installieren müsse" und die "Musik Daten gut zum Radio übertragen werden"... Die Analoge Technik insb. die Rundfunktechnik auf den "Verwaisten" (die Anführungszeichen sind wichtig, natürlich sind die Bänder nach wie vor auf irgendeine art belebt) LW bis HF Frequenzen hat fast gar keine Relevanz mehr, und auch wenn ich oft Berührungspunkte mit dieser Technik habe (Selbstbau von Empfängern, Konvertern) frage ich mich oft, für wen die da eigentlich senden... kostet ja alles Geld, und naja... keine Ahnung. Dennoch ist es nach wie vor so, dass die Gesetze (mit m.E. der Ausnahme, dass "einfach Senden" nun "nur noch" eine Ordnungswidrigkeit ist, und nicht mehr eine Straftat, für die man früher tatsächlich in´s Gefängnis kam, wenn erwischt) irgendwo eben in den 1960er Jahren stehengeblieben sind, und es als "unzumutbar" hingestellt wird, wenn jemand mit "Versuchs Interesse", ein wenig auf eben diesen KW Frequenzen senden möchte. Klar, besteht hier die Absicht irgendwelche Sendungen zu stören, da brauchen wir nicht reden, klar... aber es geht eben um Leute, wie den TE, die gerne besagten 10mW Sender mit der 50cm Teleskopantenne betreiben wollen würden "Is mal 1...2 Tage interessant, kann ich testen mit dem Weltempfänger", und nach wie vor werden Abhandlungen geschrieben, gegen wie viele Auflagen und Gesetze man dann verstoßen würde... Ich selbst bin ja - wie gesagt - auch etwas auf Empfang auf Kurzwelle, und wenn ich dann mal ein paar Strecken abgehe, mit dem portablen Empfänger, habe ich zwar auch "Ruhige stellen", aber auch Häuserblöcke, wo das KW Band breitbandig, und mit einer Reichweite von >50m mit einem prasseln, surren, fiepen... allerlei Störgeräuschen zugemüllt ist, von... "CE" PLC Adaptern (vermute ich mal) oder ähnlichen Störquellen, die okay sind... weil, sie haben ja "CE", und das vmtl. auch in irgendeinem Labor nachgewiesen aber **wehe** Klein Mäxch-en möchte ein wenig "Radio machen", weil es mal 1...2 Tage interessant ist... Das in anderen Ländern hier Fortschritte gemacht werden (z.B: in Neuseeland darf man seit 2010 einfach so, ohne Anmeldung mit 1W auf UKW Senden an den oberen und unteren Bandgrenzen mit 1W(!) ... ich habe es selber nicht geglaubt, und mir dann extra die Dokumente dazu rausgesucht, und dann erfahren, dass es eine Fußnote gibt "In Gebäuden mit dicken Wänden - unter Verwendung eines FM Transmitters mit schlechter Antenne sind bis zu 7W erlaubt". Es steht in den Unterlagen explizit drinnen, dass es für jeden frei nutzbar ist. Ich habe dann auch rausgefunden wieso. Wohl geht das UKW Band "offiziell" dort nur bis 105MHz, und die Transmitter sind freigegeben für Frequenzen >105MHz... (bis 107,9 ging es, wenn ich mich korrekt erinnere)... dennoch kann das ja jeder Radio empfangen... Und hier? Hier gibt es eine "Novellierung der Amateurfunkregeln", und den Leuten wird die Klasse N untergemogelt, die vergleichbar mit der damaligen C-Lizenz is aber "oho" mit 10 Meter. Dass dabei das Selbstbaurecht (So wurde es mir von jemandem, der sich mit dem Thema sehr beschäftigt, und wieder die Lizenz machen wollte, dann aber doch nicht [ex Klasse A AFU] noch weiter zerstückelt. Selbstbau ist nach wie vor erlaubt, doch da gibt es jetzt den kleinen Absatz dass "Selbergebaute Geräte vor Inbetriebnahme zur Überprüfung an eine Prüfstelle geschickt werden müssen". Ah, dafür brauch ich keine AFU Lizenz, ich kann auch einfach selber was bauen, und es dann prüfen lassen und weiteres. Selbst, wenn das alles nicht wäre, wäre es dennoch keine Möglichkeit "Mal eben ein wenig Musik zu senden im ISM Band" "Mit 10mW an ner Teleskopantenne". Zwar gäbe es da das 40 Meter Band, das auch der (...die? Gibt es so etwas Heute überhaupt noch in den Discountern?) "0815" Weltempfänger vom Discounter empfangen können (sogar die können Frequenzen um 7MHz), doch **Hierzulande** bringt auch das nicht viel. Während der Aussie-Amateurfunker viele Videos macht über "Contest 40m AM" "Contest 160m AM" und "Experimentell FM auf 160m", da (hab ich nachgeschaut) einfach drinnen steht, in deren AFU Zuteilung, dass "Alle Modi erlaubt seien", ist es hier nicht erlaubt, weil "Bandbreitenvorgaben" einem ja im Prinzip sagen "Tja, SSB Mein Freund"... aber gerade für Elektronik Anfänger ist es halt ein massiver Unterschied, ob (aus legaler Sicht) besagter "einfacher Quarzoszillator mit Filtern" gebaut werden kann, der dann ein wenig AM - Sendet, und im "Kurbel Weltempfänger" hörbar ist, oder ob man einen hochkomplexen, absolut NICHT Anfängerfreundlichen DSB Sender baut, aus dem man sich mit "händisch ausgemessenem" Quarzfilter dann das entspr. Seitenband rauspicken kann, und dann kommt ja wieder die Neuerung, dass hier die Seitenbänder extrem stark unterdrückt werden müssen (weis grad nicht ob 40 oder 60dB), anders als z.B. in Tschechien und vielen anderen Teilen der Welt, wo es "nur" -15dB sind... Aber habe es Mäxchen geschafft, diesen SSB Sender zu bauen, brauch´ er auch nicht mehr den 7,99€ Billig Radio vom Discounter, denn... wie man so etwas baut, hat er bis dahin schon längst kapiert. Entsprechend waren auch die Kommentare unter dem Youtube Video, dass etwas länger war (und mir vom Kumpel verlinkt worden ist) wo es um erste Ideen für die N - Lizenz ging. Besagter Kumpel war der einzige Kommentator, der so etwas schrieb wie "Mhh ja... Selbstbau ist dann nach der Änderung mit massiv Papierkram verbunden"... alle anderen meckerten nur rum, weil in der erst Fassung das 10m Band nicht drinnen war... warum sollte sie SELBSTBAU (etwas, dass den TE, gefühlt aber immer weniger interessiert - klar, Technologie Wandel) ... auch interessieren? Viele arbeiten dann mit ihren >7k€ "Icom-s" "SDR" hasse nicht gesehen magic boxen, und wenn dann mal was kaputt is um ja... dann is das Geschrei groß, denn das "Zeug" is gar nicht mal so wenig kompliziert, während man ja im Selbstbau nachvollziehen kann *wenn man es selber aufgebaut hat* warum etwas nicht funktioniert, sollte ein Fehler auftreten. Warum schreib ich das überhaupt? Seit Jahren schreib ich dieses und ähnliches schon. Vielleicht ist es nur wieder ein Erinnern... aber wird sich was ändern? Wird es einfach irgendwann mal nen offiziellen "Bastel-Schreib" geben, wo im Kern drinnen steht "Sendet´s einfach rum, übertreibts - es - net"... mit einem Anhang von Sendeleistungen die für jeden erlaubt sind, und Antennenlimits z.B. sowas wie "Langwelle" "100m" "Antennelänge 2m" (ja, da kommt man dann so 20m weit) "30MHz" "2,5mW" "Antennenlänge 70cm" und so weiter ... nööp... vermutlich wird es das nicht geben, warum auch? Es wäre sau-teuer, das umzusetzen, und die entspr. Gesetze zu machen für wen denn? Für die Hand voll "Spinner", die an nostalgischen Gefühlen hängen, weil es zu ihrer Kindheit "cool war" wenn man selber was "im Radio senden konnte"? Wo soll denn eine Generation nach kommen? Ja, Leute kommen nach, aber wie soll sich so ein Trend halten -ach... was auch immer. Der BNETZA isses ja de-fakto eh schon Wurscht. Ich kenn, da in der Szene aktiv, etliche Leute, die "erwischt" wurden... und was war? "Du du du schimpf "... Ein Klaps auf den Finger, und oftmals nicht mal ein Verwarngeld bis hin zu (50mW Radiosender, 100m Reichweite um´s Haus auf Mittelwelle) ... *wird angepeilt* (gar nicht mal Absicht, Beifang) Kommentar "Ach... lass laufen, solange du nicht mehr Leistung machst isses uns egal" *Sie fahren weg, lassen ihn weiter senden*. Bin nicht im Sinne von "selber aktiver Piratensendertyp" aktiv in dieser Szene, aber ich weis, wo man lesen kann, und ich kenn´ die Community. Ja, vor vielen Jahren hab ich auchmal AM gesendet mit´m selbstbau Sender... 12W hat er auf die Skala gebracht, und mit der 18m Langdraht gab´s Rapporte aus Italien, Niederlande, Schweden... die Audio Aufnahme "Aus Kanada", wo man dann plötzlich im starken Rauschen leise meine "Techno Musi" hört hab ich noch... lang ist´s her. Heute ... momentan, einfach irgendwie kaum Antrieb da was zu machen, aber lesen tu ich... Keine Ahnung. Wär einfach schön, wenn man irgendwie ne Lizenz machen könnte für so Spielerein, wäre für beide Seiten ein Gewinn. Die Tüftler, und die BNETZA (Einnahmequelle), aber wohl wird´s so weitergehen, wie bisher, bis einfach die Anzahl der Leute, die so was machen will auf Mikroskopisch kleine Zahlen geschrumpft ist, und es sogar in Vergessenheit gerät, dass es sowas überhaupt mal gab (Außer natürlich Museum, da erinnert man sich drann). Err ja: Einfach gesagt: Bau nen Tiefpass an deinen Sender, nen PI Filter vor die Antenne, und filter (wenn du es noch ordentlicher machen magst) das Audio mit "Audacity" und NF "Brickwall" Filter ab 4,5KHz (mach besser 4KHz)... is dann auch zu breit für dein 13,56... aber es tut wenigstens so, wie die Deutsch-Dumpfen Sender, die es damals gab.
Stefan K. schrieb: > Gesetze sind irgendwo in den 1960er Jahren stehengeblieben Quatsch. Alle wollen gerne was vom Funkspektrum abhaben. > vergleichbar mit der damaligen C-Lizenz is aber "oho" mit 10 Meter. Nein, das war damals Klasse 3, später dann in E umbenannt. > …, doch da gibt es jetzt den kleinen Absatz dass > "Selbergebaute Geräte vor Inbetriebnahme zur Überprüfung an eine > Prüfstelle geschickt werden müssen" Du solltest deine Quellen wenigstens prüfen, bevor du solche Dinge in die Welt setzt.
Stefan K. schrieb: > Einfach gesagt Halte die entsprechenden Vorschriften ein. Wenn du nicht prüfen kannst, ob du sie einhälst, such dir jemanden, der das prüfen kann. Dann warte drauf, bis die GEMA vor der Tür steht und die Hand aufhält …
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Jörg W. schrieb: > Ich würde es nicht ganz so strikt formulieren: es gibt eine Grauzone für > das, was genau ein "Inverkehrbringen" ist. Das ist vielleicht für dich in deiner eigenen Wahrnehmung eine Grauzone. Die Rechtsprechung dazu ist da glasklar.
Al schrieb: > Die Rechtsprechung dazu ist da glasklar. So, zeig mal. Wie behandelt man einen Prototypen in der Rechtssprechung? Ab wann ist er "in Verkehr gebracht"?
Jörg W. schrieb: > Diese Grenze hast du dir frei erfunden. Nö, hat er nicht. Sie ergibt sich aus der postalischen Forderung "ordnungsgemäss errichteter Breitband-Kabelgemeinschaftsanlagen", dem dafür gefordeten Schirmungsmaß von 75dB der verwendeten Koaxkabel, des maximal erlaubten Nutzpegels auf diesen Leitungen und sich der daraus ergebenden erlaubten Abstrahlung. Weil diese Abstrahlung auf dem gesamten Spektrum der damals voll belegten Kabelfernseh- und Radioanlagen stattfindet, und damit beispielsweise auch im UKW-Rundfunkband, darf eben auch ein eigener Sender diese winzigen 50nW abstrahlen. Im Auto, um z.b. MP3-Player ans Autoradio zu koppeln.
Heinrich K. schrieb: > Weil diese Abstrahlung auf dem gesamten Spektrum der damals voll > belegten Kabelfernseh- und Radioanlagen stattfindet, und damit > beispielsweise auch im UKW-Rundfunkband, darf eben auch ein eigener > Sender diese winzigen 50nW abstrahlen. Für die 50nW-UKW-Sender gibt es eine explizite Allgemeinzuteilung (Vfg. 43/2020).
Mir geht es um die Herleitung der 50nW, die eben keine "frei erfundene Grenze" sind.
Yves schrieb: > dass die Frequenz > 13.56mhz für Bastler freigegeben wäre offensichtlich funktioniert die Shift Taste! nur warum dann milli hertz? m & h als lower case? Ist nachlässig und nervt!
Joachim B. schrieb: > Ist nachlässig und nervt! Aber man erkennt schon an den Ziffern 13,56, dass es sich um MHz handeln muss. 13,56 Millihertz könnte man sowieso maximal mit nur 0,00678 Hz modulieren, egal ob AM oder FM. Die Nachrichtenübermittlung würde durch die niedrige Trägerfrequenz von nur 13,56mHz einfach zu lange dauern und ist auch nur digital möglich, da Analogsignale noch unterhalb von Infraschall sein müssten und somit sowieso unhörbar sind. 13,56mHz sind bestenfalls noch für die Übermittlung von Wohnraumtemperaturdatenprotokolle geeignet.
Enrico E. schrieb: > Aber man erkennt schon an den Ziffern 13,56, dass es sich um MHz handeln > muss darum geht es nicht, es nervt nur!
Jörg W. schrieb: > Stefan K. schrieb: >> Gesetze sind irgendwo in den 1960er Jahren stehengeblieben > Quatsch. > Alle wollen gerne was vom Funkspektrum abhaben. Genau! Und selbst wenn man jetzt mal tatsächlich in Betracht ziehen würde das es (im unteren Frequenzbereich <100MHz) tatsächlich für die kommerzielle Nutzung eher uninteressante Bereiche gibt, so bleibt beim Selbstbau durch jeden beliebigen Bastler immer noch das Problem das fast alle einfach baubaren Senderkonzepte das Problem haben das auch ordentlich Signal auf anderen Frequenzen abgestrahlt wird ohne vom Erbauer/Betreiber bemerkt zu werden (so lange dies nicht aktiv von diesem geprüft wird) Um das zu verhindern braucht man aber nicht nur das Wissen um die grundsätzliche Möglichkeit dieser Abstrahlungen, sondern auch das Wissen um die Fachgerechte Detektion und die wirksamen gegenmaßnahmen. Sowie das Wissen um die grundsätzliche Frequenznutzung auch ausserhalb der eigenen Nutzfrequenz um besonders kritische Bereiche zu kennen und besonders gründlich auf unerwünschte Aussendungen prüfen zu können. Die etwas großzügigere Nutzung von kommerziell erhältlichen Sendern hingegen ist alleine schon aus Rundfunk- und Urheberrechtlichen (GEMA) Regelungen hier schwer rechtssicher zu regeln. Was nicht heisst das die 50nW Grenze nicht zumindest eher in den einstelligen mW Bereich gehoben werden könnte. Jörg W. schrieb: > Stefan K. schrieb: >> vergleichbar mit der damaligen C-Lizenz is aber "oho" mit 10 Meter. > Nein, das war damals Klasse 3, später dann in E umbenannt. Die "HEUTIGE" Klasse E kommt von den Anforderungen vielleicht so halbwegs an die Anforderungen der damaligen Klasse C heran, liegt vielleicht noch leicht drunter. Darf aber halt auch ein paar Kurzwellenbereiche und etwas mehr Leistung als C damals. In Anbetracht des Fragenkataloges und der Änderung der Prüfungsform (MC) würde ich aber sagen das das Schwierigkeitsniveau der damaligen Prüfung C immer noch näher an der heutigen A lag als an der heutigen E. Die Prüfung der Klasse C war (spätestens seit ´84) exakt dieselbe Prüfung wie für A & B, nur das es kein CW gab und die Mindestpunktzahl in der Technikprüfung etwas niedriger lag. (C==50%, A==65%, B==75%, Die B war die große Lizenz) Bei der Ersteinführung als Klasse 3 entsprach diese aber sowohl vom Anforderungsniveau als auch von den Möglichkeiten ziemlich genau der heute geplanten Klasse N. Da man dann mit der Zeit festgestellt war das eine derart eingeschränkte Klasse keinen Sinn macht hat man (glaube in mehreren Schritten ,bin mir aber gerade nicht sicher) den Erlaubnisumfang ausgeweitet, gleichzeitig aber passend zum größerem Erlaubnisumfang auch die Prüfungsanforderungen verschärft um dem gerecht zu werden. Wobei man halt auch sagen muss das C zu einer Zeit war als das Kurzwellenband auch tatsächlich noch für kritische Funkdienste in der Nutzung war, weilweise auch auf Frequenzen die dem AFU sekundär zugeteilt waren, dabei CW durchaus auch noch genutzt wurde. -Daher durchaus nachvollziehbar das man CW zu einer "Zutrittsvorraussetzung" gemacht hat damit ein AFU stattfindenden kritischen Verkehr (z.B. Notrufe) erkennen und die Frequenz freimachen konnte (bzw. reagieren und weiterleiten falls keine anderweitig besser geeignete Stelle antwortete). Diese kritische Bedeutung von großen Teilen des KW Bandes ist heute aber Geschichte. Daher gibt es auch keinen sinvollen Grund um den E´lern nicht auch KW-Betrieb zu erlauben. Heute fängt man halt wieder von vorne mit genau dem an was sich schon einmal als Unsinnig herausgestellt hat... Gruß Carsten
Jörg W. schrieb: > Naja. Klingt sehr glaubwürdig … Herrjeh, es muss ein doofer Ossi sein. Die 50nW-Grenze gilt seit der Forderung, private, kabeltaugliche Verteilanlagen müssen mit Koax mindestens 75dB Schirmungsmaß ausgeführt sein, statt den noch früher nur geforderten 55dB. Damals forderte das, im Westen, der guten, alten Bundesrepublik Deutschland die Post. Die hieß noch nicht mal Telekom, war aber der Monopolbetreiber des "Kabelfernsehens" bis zum Haus-Übergabe-Punkt. Selbst dort stand schnöde "Post" drauf. Kann ein Ossi nicht wissen, ein Radio- und Fernsehtechnikermeister aus dem Westen aber schon. Die 50nW kann man sogar berechnen. Hab ich weiter oben schon ausgeführt.
Joachim B. schrieb: > Ist nachlässig und nervt! Joachim B. schrieb: > darum geht es nicht, es nervt nur! Rechtschreibnazis auch - ignorieren geht nicht?
Melde mich nur kurz zu dem Thema nochmal, da ich ja nicht der TE bin, und das Thema nicht übernehmen möchte. Ich bin theoretisch auch AFU... ... es gab eine Zeit, da spielte ich mit dem Gedanken, die E-Lizenz bzw. später die A-Lizenz zu machen. Also eifrig am AFU Trainer "AFUP" gelernt... der Technische Teil war klar Spielerei, aber die Erbsenzählerei bei den Gesetz bzw. Rechts-Fragen, wo gefragt wurde, welche Aufgabenbereiche die BNETZA in bestimmten Dingen hat, und man dann den Satz lernen musste, der einen exakten Wortlaut hatte... auch wenn der Satz darüber im Kern das gleiche sagte, die Wörter jedoch etwas versetzt waren. Ebenfalls die Landeskenner sind mit "Esels Brücken" super einfach zum lernen. So weis man doch, dass in den Niederlanden eh fast jeder eine "PA", also einen Sendeverstärker nutzt (Niederlande ist PA), VK? Australien? Ja, schaue ich viele Videos von den Funkern aus Australien. Die E-Lizenz Prüfung schaffte ich bald im Halbschlaf, die Gesetzestexte halt, und die Q-Gruppen (wurden die gleich wieder gefragt?) kennt man sowieso schon vom langen CB Funkbetrieb... auch aber als "SWL Zuhörer", man schnappt es auf. Bei der A-Lizenz sah meine Bestehen Rate nicht soo gut aus. Zwar waren die technischen Fragen (Schaltplan Superhet, "was macht dieses Bauteil" oder "Welche Eigenschaften hat der gezeigte Schaltplan" für mich auch ein Klax... die ... Antennenfragen waren aber mein Problem. Bild einer Dipolantenne, Frage: "Wo ist die Antenne resonant"? Dinge, mit denen ich mich in der Praxis nur selten beschäftige, ja... aber auch die A Lizenz habe ich mit tendenziell 60% (Den Test oft wiederholt, so kommen andere Fragen, vielleicht kommt ja eine Frage, die ich noch nicht hatte) bestanden. Mit der AFU Lizenz wurde es dann aber nichts, da sie für mich privat einfach nur einen "Luxus CB Funk" dar stellt, so wie die aktuelle Gesetzlage ist, und daher nicht attraktiv ist. Spart euch die Erläuterungen dass man ja so viel mehr machen könne blablabla... ich rede von den HF Bändern, 2m und co. AM auf 2m? Nope, da könnte man ja einen Pendelempfänger bauen, mit dem man den AM Sender (48MHz Quarz x3) ein einfaches "nachbausicheres" Spiel-Handfunkgerät bauen könnte, aber selbst dann wäre es ja eh nicht erlaubt... denn auch die Bandpläne habe ich gelernt, 144,0MHz - CW, nix da AM... Egal, zurück zum Thema. Es muss klar unterschieden werden zwischen einer generellen "Für Maxi-Hobbybastler" Freigabe, und dem ganzen in Verbindung mit der AFU Lizenz... denn... Während der Maxi seine Musik auf´s Radio senden möchte (und ggf Oberwellen vom Sender abstrahlt aber das ist dann Maxi´s Problem, und nicht das von wem anders... er muss die Strafe für eventuelle Funkstörungen zahlen - es geht mehr darum, es überhaupt grundsätzlich mal zu legalisieren), so wäre dies im AFU nicht erlaubt. AFU =/ Rundfunk (Hobbyprojekte wie Radio DARC mal außen vor, aber die mieten ja auch nur, und senden nicht "selbst"). Was allerdings legal sein *könnte / sollte* wäre, das man dann auf eben sagen wir 7,1MHz mit "sehr wenig leistung" (10 mW oder weniger, Antenne 1m oder kürzer und so weiter) LEGAL ein wenig in AM Senden dürfte, explizit. Der Inhalt der AFU Sendung wäre dann wie früher "ATV", wo es ... spannende Clips gibt, wie jemand seinen Kofferraum ausräumt (youtube) oder Panorama Filme aus eigener Hand. So ähnlich könnte eine legale "TEST AM" Sendung auf 7,1MHz aussehen. Sie bestünde... wenn man den Sender einfach wo hinstellt, z.B. aus einer Endlosschleife " Dies ist ein Test DO (oder DL, hier Rufzeichen einfügen) Testet seinen Sender, QTH ist so-und-so"... Da 7,1MHz die Grenze zwischen CW und SSB ist ... verweise ich erneut auf "10mW oder weniger, Antenne maximal 1m". Wie weit komme ich da, 1m Antenne mit PI Filter angepasst? 50m? 100m ... Es ginge nur darum, dass es so "auf dem Papier" legal wäre, solche Versuche zu machen, da es jetzt keine wirkliche Alternative gibt, außer halt der Bereich bei 27MHz, welcher hier didaktisch auch schon wieder "verboten" eingeredet wird, und versucht wird, auszulegen, ob "Wissenschaftliche Experimente" nun von Privatpersonen gemacht werden dürfen - da ja Allgemeinzuteilung - oder nur von getesteten Geräten und deren Benutzer*innen*. Noch zum Thema GEMA: Tatsächlich war es bei dem einen so, der mit einem Mittelwellsender erwischt wurde, den ich gebaut habe ... den er dann aber umgebaut hat auf mehr Reichweite und Leistung (Ich hatte eine Leistungsbremse eingebaut... ist ein Batteriebetriebener mini Sender) ... da gab es erstmal Lob für mich, denn die Beamten waren erstaunt welche gutes Signal der Sender aussendet (ich hab ne De-Emphasis eingebaut dass er nicht so streut)... und dann "Fanden sie nur eine kleine, ca. 5x10cm große Platine vor, erwartet hatten sie einen Sender professioneller Fertigung mit mehreren Watt". Wie dem auch sei. Der Kumpel von mir hat 24/7 einen UKW Sender auf MW Übertragen, und als es auffiel, und der UKW Sender die BNETZA zum Peilen schickte, ging es dann im Nachgang mehr darum (Streitwert 750 Euro) dass ja durch den UKW Sender "Gema lizensierte Musik" gesendet wurde... weniger um den Sender an sich, da gab es nur "einen Klaps auf die Finger", wie oft schon erwähnt in der Heutigen Zeit. Gäbe es wirklich mal diese Experimentierfunkfreigabe, die mit Leistungen freigegeben wäre, die realistisch Reichweiten von unter 1km ermöglichen (selbst bei sehr guten Empfängern geht das Signal dann im Grundrauschen unter, außer vielleicht noch ganz hohe Frequenzen wie 30MHz, die ich oben erwähnte), sollte man eine Regelung treffen wie für Analoge Systeme, welche in großen Mengen verkauft wurden. Ich rede von den Drahtlosen Kopfhörern, früher auf 433MHz, nun auf 863MHz, und wohl "nun" aus dem Ladenregal schon lange verschwunden, weil durch irgendeine 0815 Schnick-Schnack Bluetooth Lösung ersetzt. Bei den Systemen ist eine hohe Sendeleistung von 10mW erlaubt, und sie senden nicht in verrauschter "AM" Qualität (AM hat nix mit geringer Qualität zu tun, das ist bekannt), sondern in normaler UKW Stereo Qualität. Da ich solche Systeme ein wenig sammle, habe ich viele Tests gemacht, und die Reichweiten mit den Originalgeräten unter "perfekten Bedingungen", also die erzielbare Reichweite, liegt deutlich über 1 Kilometer mit den Original ... nicht umgebauten ... Geräten. Dabei wurde der Sender auf dem Balkon aufgestellt, und auf einer Teststrecke mit 100% freier "Optische Sicht zum Sender" Distanz von 1,5km wurde der Original Empfänger verwendet. Bei den 70cm Geräten war über die Distanz guter Stereo Empfang möglich, die 863MHz Geräte waren etwas schwächer, schafften aber ebenfalls die 1,5km (Angabe vom Hersteller "Reichweite bis zu 100 Meter". Tatsächlich ist die Warscheinlichkeit, mit diesen Geräten "Zuhörer*innen*" zu haben vermutlich 1000x++ höher, als mit einer "2m Sendeantenne 100mW auf Langwelle - effektiv 20m Reichweite" "Hobby Spezial Sendung" irgendwen zu erreichen, und als diese Geräte noch groß verkauft wurden, (ich las hier wieder Reviews) gab es oft Kommentare, man höre die "Station der Nachbarn", und laut Wikipedia soll es auf 433MHz (wegen der guten Reichweite) sogar regelrechte "Nachbarschaftssender" gegeben haben. Diese Duldet die Gema aber, und eine ähnliche Auslegung wäre auch auf die entspr. Hobbyfunk Sachen anzuwenden... im Übrigen... Sowieso kann man ja einfach ein Wortprogram senden und / oder "Copyright freie" Musik. Das ist erbsenzählerei, und dass man mit den von mir für experimentelle Dinge angepeilten Sendeleistungen keinen "Rundfunksender" betreiben kann (Kann schon, nur wer würde zuhören? Der Nachbar? Der andere Mieter im Haus? ist offensichtlich... insbesondere in Zeiten, wo ich als Privatperson für ~ 70€ die Stunde offizielle Sendeanstalten an mieten kann, die dann mit >1kW (eher das 10 bis 100 fache davon) mein "Hobbyradio" LEGAL Senden, und wenn man es richtig macht, kann man sogar "Gema" Musik dort senden, ohne mit den Lizenzen Ärger zu bekommen... es geht hier explizit darum, diese doch sehr aus der Zeit gefallenen - aber für einige immer noch interessanten - "Funkspielbastellein" endlich legal zu machen. Wie auch immer, meine vielen Wörter an diesem Sonntag.
Stefan K. schrieb: > Melde mich nur kurz zu dem Thema nochmal, da ich ja nicht der TE bin, > und das Thema nicht übernehmen möchte. Dann halt den Griffel still und erzähls Deinem Frisör!
Erich schrieb: > Rechtschreibnazis auch - ignorieren geht nicht? nicht in der Titelzeile, da kann man es nicht ignorieren, es bleibt einfach nur schlampig.
Carsten S. schrieb: > Bei der Ersteinführung als Klasse 3 entsprach diese aber sowohl vom > Anforderungsniveau als auch von den Möglichkeiten ziemlich genau der > heute geplanten Klasse N. Da man dann mit der Zeit festgestellt war das > eine derart eingeschränkte Klasse keinen Sinn macht hat man (glaube in > mehreren Schritten ,bin mir aber gerade nicht sicher) den > Erlaubnisumfang ausgeweitet, gleichzeitig aber passend zum größerem > Erlaubnisumfang auch die Prüfungsanforderungen verschärft um dem gerecht > zu werden. Es war meiner Erinnerung nach nur ein Schritt: als die Klasse von 3 in E umbenannt worden ist, hat man den Umfang erweitert und zugleich die Prüfungsanforderungen. Heinrich K. schrieb: > Damals forderte das, im Westen, der guten, alten Bundesrepublik > Deutschland die Post. Ja, irgendwann vor Jahrzehnten was das alles "die Post". Seitdem ist viel Wasser Elbe und Rhein herunter geflossen, und wenn du heute mit irgendwelchen Grenzwerten argumentieren willst, dann nenne bitte die entsprechende ETSI EN (die sind ja, anders als andere Normen, sogar frei zugänglich). Alles andere ist heutzutage schlicht nicht relevant.
"Die" Werte sind nach wie vor gültig, also relevant.
Heinrich K. schrieb: > "Die" Werte sind nach wie vor gültig, also relevant. Den Beweis (in Form einer entsprechenden Norm) bleibst du schuldig. Damit sind wir nicht weiter als oben schon.
Such sie Dir selber, ich bin nicht Dein Diener. Als Radio- und Fernsehtechnikermeister weiß ich, wovon ich rede. Ganz im Gegensatz zu Amateurfunkern.
Heinrich K. schrieb: > Als Radio- und > Fernsehtechnikermeister weiß ich, wovon ich rede. Ganz im Gegensatz zu > Amateurfunkern. Da solltest du mal ein bisschen Selbstreflexion betreiben, bei deinen Aussagen, die du hier verbreitest!
Vielleicht solltest gerade Du etwas Selbstreflektion betreiben, bei den Aussagen, die Du hier verbreitest. Viel weiter oben im Thread hat jemand anderer bereits die 50nW Grenze genannt. Die habe ich mir erlaubt zu bestätigen.
https://slpower.com/App-slpower/images/whitepapers/AN-G006_EN55XXX_AppNote.pdf Um mal ein Beispiel zu geben. Allein schon die Fallunterscheidung zwischen unter- und oberhalb 230 MHz macht klar, dass die Leistungsgrenze so fest nicht steht. Wenn ich jetzt dort für ein Klasse-A-Gerät die 100 µV/m in 10 m Entfernung nehme, dann entspricht das einer ERP von etwa 20 nW.
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Jörg W. schrieb: > Ernst schrieb: >> Induktive Funkanwendungen > > Das sind explizit solche, bei denen eben keine (nennenswerte) Ablösung > einer EM-Welle entsteht, d.h. die Anwendung erstreckt sich > ausschließlich auf den unmittelbaren Einzugsbereich der Antenne. > > Das ist wohl nicht das, was der TE hätte haben wollen. Du hast den Kontext manipuliert, zur Erinnerung den Satz unmittelbar davor: Ernst schrieb: > Stefan K. schrieb: >> Es handelt sich um "induktive Übertragung". Induktive Funkanwendungen (sic) schreibt die BNA und gerade das war der Point an jener Stelle. An jener Stelle konnte Dir auch herzlich egal sein, was der TE hätte haben wollen. Wenn es schon genaue amtliche Fachausdrücke gibt, wieso nicht verwenden - gibts nicht genug Geschwurbel? BTW - Wieso schießt Du auf den Boten und verfälscht Kontexte - Du hast doch als Mod eine hohe Verantwortung für den korrekten Umgang mit Texten?
Ernst schrieb: > BTW - Wieso schießt Du auf den Boten und verfälscht Kontexte Ich habe den Kontext nicht verfälscht (das Zitat war in der Tat deins, denn du hattest die Allgemeinzuteilung benannt), aber du hast Recht, eine Zitatebene mehr wäre besser gewesen.
Jörg W. schrieb: > So, zeig mal. Wie behandelt man einen Prototypen in der Rechtssprechung? > Ab wann ist er "in Verkehr gebracht"? Bitte nicht ablenken, das funktioniert nicht. Es geht hier nicht um Prototypen, die fallen nicht darunter, sondern ganz allgemein um deine Behauptung: > Jörg W. schrieb: >> es gibt eine Grauzone für >> das, was genau ein "Inverkehrbringen" ist. Und das ist falsch! Im Gesetz steht glasklar: „Inverkehrbringen” ist die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung. Die gewerbsmäßige Einfuhr in den EU Wirtschaftsraum gilt als Inverkehrbringen. Abgesehen davon geht die Regelung über das Inverkehrbringen von Gütern vollkommen am Thema vorbei, wenn es darum geht, ob ein selbstgebauter Sender im ISM Band als Rundfunksender betrieben werden kann. Da kommen andere Regelungen in Betracht. Zum Beispiel der §91 des Telekommunikationsgesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__91.html
Al schrieb: > Bitte nicht ablenken, das funktioniert nicht. Es geht hier nicht um > Prototypen, die fallen nicht darunter, Gut, das war das, was ich als "Grauzone" gesehen habe. Wenn das für dich keine ist, dann um so einfacher. > „Inverkehrbringen” ist die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an > Dritte mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung. OK > Abgesehen davon geht die Regelung über das Inverkehrbringen von Gütern > vollkommen am Thema vorbei Das Inverkehrbringen ist der Teil, der den ganzen Rattenschwanz an Konformitätserklärung etc. nach sich zieht. Dass man eine Frequenzzuteilung benötigt, ist ohnehin sonnenklar. Eine solche gibt es aber auch für SRD auf 13,56 MHz.
Jörg W. schrieb: > Dass man eine Frequenzzuteilung benötigt, ist ohnehin sonnenklar. Eine > solche gibt es aber auch für SRD auf 13,56 MHz. Dazu allerding auch das Kleingedruckte lesen, denn die Allgemeinzuteilung gilt nur unter ganz eng gefassten Bedingungen und für ganz bestimmte aufgelistete Anwendungen. Rundfunkähnliche Aussendungen gehören nicht dazu. Der vorher erwähnten §91 TKG ist übrigens der Nachfolger des alten "Schwarzsender" Paragraphs aus dem Fernmeldeanlagengesetz. Damals war Schwarzsenden noch ein Straftatbestand. Heute gilt die "unbefugte Nutzung einer nichtzugteilten Frequenz" nur noch als Ordnungswidrigkeit.
Al schrieb: > Rundfunkähnliche Aussendungen gehören nicht dazu. Das wurde ja auch schon klargestellt. > nur noch als Ordnungswidrigkeit. Mit einer allerdings nicht zu unterschätzenden möglichen Höhe des Ordnungsgelds. ;-)
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Jörg W. schrieb: > Mit einer allerdings nicht zu unterschätzenden möglichen Höhe des > Ordnungsgelds. ;-) Ja, aber die Strafe für eine Ordnungswidrigkeit wird nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit festgelegt. Das bedeutet, dass die Schwere der Strafe im Verhältnis zur Schwere des Verstoßes stehen muss und zudem die individuellen Umstände des Täters berücksichtigt werden müssen. So lange mit einem Kleinstsender im ISM Bereich keine Flugzeuge vom Himmel geholt werden wird sich das Risiko in bezahlbaren Grenzen halten No risk, no fun :-) Nebenbei bemerkt, die Allgemeinzuteilung für SRD im ISM Bereich deckt nur den technischen Aspekt der Aussendung ab. Für rundfunkähnlich Aussendungen benötigt man zusätzlich noch eine Zulassung der jeweiligen Landesmedienanstalt es Bundeslandes (Sendelizenz). Man sieht, es ist doch recht komplex. Dann doch lieber ein wenig Schwarzsenden.
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Al schrieb: > Ja, aber die Strafe für eine Ordnungswidrigkeit wird nach dem Grundsatz > der Verhältnismäßigkeit festgelegt. Nützt einem nur nicht viel, wenn am Ende wegen Geringfügigkeit das Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt wird, du aber trotzdem ein paar Tausender für den Messeinsatz der BNetzA blechen musst … > Nebenbei bemerkt, die Allgemeinzuteilung für SRD im ISM Bereich deckt > nur den technischen Aspekt der Aussendung ab. Für rundfunkähnlich > Aussendungen benötigt man zusätzlich noch eine Zulassung der jeweiligen > Landesmedienanstalt es Bundeslandes (Sendelizenz). Das stand ja alles schon geschrieben. Die könnten sich natürlich auch wegen Geringfügigkeit nicht groß dafür interessieren, die GEMA-Geier dagegen werden gewiss auf der Matte stehen, wenn sie Wind davon bekommen.
Jörg W. schrieb: > die GEMA-Geier dagegen werden gewiss auf der Matte > stehen, wenn sie Wind davon bekommen Du muss man sogar selbst rufen. https://www.gema.de/documents/20121/47531/veranhoerfunk_anm-pdf/cd581706-cd7f-ee58-5a3f-4373dbb3f106?version=1.0&t=1664479999485 Bei einer potentiellen Hörerzahl von 1 bis 3 Personen bei einem Kleinstsender werden selbst die GEMA Geier es schwer haben, eine Vergütung zu verlangen. Bei einem 10W UKW-Sender auf dem Hausdach finden die im Verbreitungsgebiet schon ein paar mehr Einwohner, die als Bemessungsgrundlage für Unrheberrechtsvergütungen als Grundlage genommen werden.
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Ich melde mich noch ein letztes mal rein. Offensichtlich ist ja nicht viel Interesse bei den Anwesenden an meinen Beiträgen, alt eingesessenes "Nöö, is verboten" und so weiter dominiert, der Klassiker. Das ist ungefähr so, wie das eine Video dass ein Kumpel und ich gemacht haben. Dort haben wir eine 27MHz Fernsteuerung umgebaut... den Sender an sich haben wir nicht modifiziert, aber wir haben die Schaltung insofern modifiziert, dass sie anstatt lautem (einige CB Nachbarkanäle störendem) "Knattern-Surren" (Steuersignalen) nun Musik überträgt. War keine große Sache. Einfach die Betriebsspannung von 9V auf 18V verdoppeln, den "Datenkram" abstecken, und einen Modulator-Transistor vor den Sender schalten, sodass dieser wieder 9V bekommt. Gesendet wurde gekaufte "no copyright" Musik, die Gema war okay. Wer aber nicht okay war, waren die vielen CB Funker, die in dem "Reichweitentest Video", wo wir ein paar hundert Meter mit dieser Fernsteuerung sendeten, als massive Störung des CB Bandes empfanden, und das Video 2x (!) bei der BNETZA meldeten. Die sahen sich das Video an, und erkannten aufgrund ihres Fachwissens, dass es sich höchstens um ein paar mW Leistung handelt, und auch stört die Musik die Kanäle weniger als das "Rechteck 100%+ Modulationsgrad Steuersignal mit Ziel-Pendelempfänger" weniger ... sie sagten dann auch, dass sie "nichts machen werden" "Geringfügigkeit, es wurde ja niemand gestört". Also wurde das Video wieder veröffentlicht, und es gab eine 2. Anzeige. Dann hies es von der BNETZA, man müsse das Video bitte löschen. Zwar würden sie auch beim 2.x nichts machen, gäbe es aber fortgesetzte Anzeigen, müssten sie aktiv werden... nun ist das Video weg. Selbrige "CB Funker", die in großen (1000++ Nutzer) Foren ganz normal besprechen, ob jetzt der "Sendeverstärker mit 50W" besser wäre, oder "doch der mit 100", denn... dass sowieso nur ein 1-Stelliger % Satz der Leute dort "Postalisch funke" sei normal... Man sehe sich auch als Opfer, denn "die da von der Industrie" Müllen ja alles zu, mit ihrem PLC und LED Lampen, da sei es okay .... ... dass man mit der X-Fachen Leistung (Als der erlaubten) sendet... Tolle Doppelmoral. In etwa so empfinde ich die Beiträge einiger Nutzer hier. Ich würde mich fast als eine art "Botschafter" der Radiosammler / Hobbyfunkgemeinde sehen, da ich nur 1 Person kenne, die sich über einen so langen Zeitraum wie ich (>10 Jahre) so intensiv mit dem Thema "selber Senden" beschäftigt hat, Nachforschungen angestellt hat, und auch legale Geräte ("Funklautsprecher") ausgiebig(st) getestet hat. TLDR verlieren beide Seiten. "Wir Radiosammler" werden wohl auch in etlichen Dekaden noch "an den Pranger" gestellt von den sich offensichtlich (Da Lizenzinhaber) besser fühlenden Funkamateuren, weil wir unsere kleinen "Heimsender - am Transmitter" betreiben, um unsere Radio Schätze (die - je nach Modell - tlw, auch in Restaurierungsbedürftigem Zustand für 3 stellige Euro Beträge auf e bay verkauft werden... es gibt hier eine in ihrer Größe nicht zu unterschätzende Community), anstatt dass die "Betonkopfaten" mal auf einen Kompromiss zu sprechen kommen, der BEIDEN Seiten nützen würde. Auch wenn viele AFUs (insb. die ältere Generation, ich rede nicht von Studenten, die der DARC anwirbt, die eine Lizenz machen, dass man sich auf Radio DARC wieder mit den "Zunehmenden Anmeldungen für die AFU Prüfung" brüsten kann) (...) mit Radios anfingen, so ging das irgendwie verloren, als dann die Lizenz da war. "Radio" is langweilig, is doof... - so der Gedankengang, auch... wenn es für viele die Wurzel ihres Hobbies ist. Würde man so eine generelle Sendeerlaubnis an die AFU Lizenz (Klasse A) knüpfen, mit der es möglich ist, einen dieser Heimsender mit "effektive Reichweite: Ein paar Zimmer + ca. 30 Meter um das Haus" erlauben, könnte ich mir einen massiven Zuwachs an AFU(s) vorstellen, denn natürlich fühlen sich "wir Radiofans" schlecht, wenn wir da mit unseren ehm "Piratensendern" rum funken, dennoch sage ich mal, dass mindestens 80% der community solche Transmitter verwenden "Wo kein Kläger...", die restlichen 20% nutzen Ihre Radios für den Empfang der wenigen ausländischen Stationen oder als "Deko Objekt" (im Schrank, Gehäuse auf Vordermann gebracht). Ein kurzer Blick in ein paar der "4 großen" Radio-Szene Foren zu dem Thema spiegelt die intensive "Transmitter Nutzung" auch wieder. Ich selber kenne mindestens eine "Hand voll" Leute, die sofort die AFU Lizenz machen würden, wäre man "in der Hinsicht lockerer". Wenn "die Radiosammler" dann "eh schon die Lizenz haben", könnte ich mir vorstellen, dass auch einige sich dann ein AFU Gerät kaufen, und vor allem auf den HF Bändern aktiv werden. Aber nein, das ist nicht gewollt, und die ISM Aussendung "von Rundfunkähnlichen Ausstrahlungen", die ja von der BNETZA SELBST (im Bezug auf Induktive Aussendungen, Wortklauberei meine Güte) als eben "anders" bewertet wurden, da sie ja nicht "dem Rundfunk" an sich dienen, sondern "dem Bespielen eines Antiken Radios mit einem eigenen Tonprogram", ja... Liebe AFUs Ihr müsst aber auch uns Radiosammler verstehen, dass wir die Liz. nicht machen. Wieso auch? Uns interessieren Radios, und einige "von uns" auch antike Fernseher (1950er 1960er), weil wir mit Radios unsere Musik hören können, und auf den Tv(s) interessante Filme anschauen können. Würden wir AFU nach den Heutigen Verordungen betreiben, ist es nichts anderes wie CB Funk+, und es gibt für (fast) alle Angebote, die es im AFU gibt auch eine "extrem abgeschwächte", legale LIZENZ-FREIE - Alternative. Nein, wir haben kein Interesse daran legal mit etlichen 100W unser gelaber in dieser komischen "im Rundfunk unüblichen" SSB Betriebsart um die halbe, oder (je nach Antenne) sogar ganze Welt "zu blasen", auch interessiert uns nicht "FT8" oder sonstiges Spiel Gedöns, dass den Amateurfunk mehr oder weniger Automatisiert. "ATV" könnte für die "Fernseh Spezln" noch interessant sein, wurde aber schon lange verboten "Brauch zu viel Bandbreite" - zumindest das gute "alte" Analoge ATV, und nicht das neue, "Sterile" DVB-Sonstwas. Ich weis schon, wer wieder nach "Quellenangaben" rufen wird, doch dann informier dich doch einfach mal selber. Die Info "Selbstbau massiv eingeschränkt" findest du in einem der von AFU (Blogger-auf Youtube) vorgestellter "Erstanalyse der Klasse N". Ich könnte dir den konkreten Link raus suchen, doch selbst dann "redet der nur Quatsch", genauso wie niemand (meines Wissens nach) gesagt hat "Analog ATV ist jetzt verboten"... was sie aber gemacht haben ist: Die Verfügung bzw. Infos "wie viel Bandbreite ist erlaubt, welche Betriebsart ist erlaubt" entspr. anzupassen, sodass Analog ATV ausgeschlossen ist. Oder die Reduzierung von der KW Bandbreite von 2,7 auf 2,4KHz - jap, mach da mal "AM" gell. Wie auch immer. Es gibt für fast alle dieser "Spielerei Quatsch Dinge" Lizenzfreie Alternativen. CB Funk, wo man tatsächlich auch mit 4Watt und einer "Lambda halben" >200km weit funken kann (Vom Berg aus). 2m Freenet auf 149MHz und 446Mhz PMR (und sogar 433MHz LPD ist noch geduldet ein paar Jahre) für 70cm, und ATV gibt es Analoge Videosender auf 2,4 und 5,7 (5,8?) GHz, welche - anders als analog ATV - noch geduldet werden. Auch digitale Video Systeme gibt es mittlerweile zu kaufen, habe da eins von "ABUS", Analog Video / Audio Eingang und am Empfänger den entspr. Ausgang... für Tests mit "Digital ATV" wenn man so will, und das alles ganz ohne AFU Lizenz. Sicher, einige "elitäre" GHz Bastellein, die auf dem Niveaou eines "Dr. Professor" hasse nicht gesehen sind dürfen "wir Radiobastler" natürlich ohne AFU Liz auch nicht wirklich machen... ... Interessiert uns halt nicht wirklich, denn unser "Herz" schlägt für unsere Radios, und die Frequenzen, die wir brauchen, sind überschaubar und auch gut Hand hab bar. Ja, es wäre wirklich für beide Seiten ein Gewinn, wenn man da einsichtiger werden würde, aber auch da meine "Berichte" und mein imo nicht geringer Erfahrungsschatz hier nicht gewertet werden, war dies mein letzer Beitrag zu dem Thema, der TE ist wohl eh schon über alle Berge.
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Bitte mach doch dafür einen eigenen Thread auf, statt diesen wiederholt zu kapern. Das ist doch ein ganz anderes Thema.
Gerald B. schrieb: > In der Industrie wird auf dieser Frequenz im kW Bereich gearbeitet. > Bspw. RF-Generatoren zum Plasmaätzen arbeiten auf 13,56 MHz. Ohne > Gewähr, aber auf deine paar Milliwatt sollte es da nicht ankommen. > Informiere dich aber, wie genau und schmalbandig du die 13,56 MHz > treffen mußt. Das wird sicherlich genau geregelt sein. Auch mit Plasmageneratoren darf man nicht beliebig viel Leistung abstrahlen. Diese Reaktoren sind Edelstahlbehältnisse. Im Betrieb sind die geschlossen.
Ich bin noch ein junger Bastler (wenn ich mein Alter sage, dann werd' ich hier wahrscheinlich rausgeschmissen. Ich habe schon vor einiger Zeit ein 100MHz Transmitter am laufen (35 Meter Reichweite), der hat aber ordentlich oberwellen produziert und war nicht frequenzstabil mit einem Filter war das Problem jedoch behoben. Auf dem Sender habe ich durchgehend no copyright Musik abgespielt, bis ich Angst hatte erwischt zu werden.
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Yves schrieb: > Ich habe schon vor einiger Zeit > ein 100MHz Transmitter am laufen (35 Meter Reichweite), der hat aber > ordentlich oberwellen produziert und war nicht frequenzstabil mit einem > Filter war das Problem jedoch behoben. 35m im Freien schaffen diese heutzutage legalen FM-Transmitter auch. Wobei’s da auch Schrott gibt – ich hatte mal einen, der seinerseits Nebengeräusche induziert hat, und andererseits verhältnismäßig breitbandig alle Radiosender im Umkreis von 2MHz überlagert hat.
Yves schrieb: > Ich bin noch ein junger Bastler (wenn ich mein Alter sage, dann werd' > ich hier wahrscheinlich rausgeschmissen. Alter ist kein Kriterium und ein Forum keine Strafverfolgungsbehörde ;)
Hermann S. schrieb: > @ Mobile (mobileteser) > > Bei deiner Tastatur funktioniert die Taste 'T' nicht. ;-) @ Hermann S. lustig, daß Du lachst - but why - Taste 'T' ist welcher Code? lass uns nicht dumm sterben, bitte - und falls irgendeiner den Witz verstand, bitte die Pointe erklären, sonst kommt Ihr mit in die Ernst-Hölle wo es nichts zum Lachen gibt :(
Erich schrieb: > falls irgendeiner den Witz verstand, bitte die Pointe erklären Ganz einfach, Herz wird mit "T" geschrieben! 💖 Weil Heinrich Hertz Achtzehnhundert Sauerkohl bei seinen Funkeninduktorversuchen für den Nachweis der Maxwellschen elektromagnetischen Wellen ganz nenenbei auch noch die Frequenzen erfunden hat, die heute nach ihm benannt werden.
https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/20210114_frequenzplan.pdf Eintrag 12004: Frequenznutzung: 10: Funkanwendungen geringer Reichweite (SRD) Übertragung von Daten und Tonsignalen über kurze Entfernung Maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung: 10 mW ERP
Stefan H. schrieb: > Eintrag 12004: Ist nur nicht weiter relevant, entscheidend ist die zugehörige Allgemeinzuteilung. Die wurde weiter oben schon genannt.
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