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Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Onlinebewerbung und Unterschrift der Dokumente

Autor: Der Bewerber (Gast)
Datum: 28.01.2007 18:28

Hallo,

wie würdet ihr bei einer Onlinebewerbung die Unterschrift beim
Anschreiben und dem Lebenslauf handhaben. Kann man die einfach weglassen
oder scannt man eine ein und bastelt diese ins Dokument ein?

wie seht ihr das so?

mfg

der Bewerber
Autor: mplusplus (Gast)
Datum: 28.01.2007 18:52

Hi,

ich habe bei meinen (PDF-)Bewerbungen die Unterschrift unter dem
Lebenslauf als Bild eingefügt (gescannte Unterschrift in blauer Tinte).

Falls das Anschreiben auch als Datei irgendwo angehängt wird, würde ich
ebenso verfahren. Bei E-Mail-Bewerbungen erübrigt sich dies, da das
Anschreiben ja i.d.R. die eigentliche E-Mail ist.

Grüße

mplusplus
Autor: TechInfo (Gast)
Datum: 29.01.2007 00:51

Man kann die Unterschrift ruhig weglassen. Wenn das Unternehmen eine
Online-Bewerbung akzeptiert oder sogar verlangt, geht es davon aus dass
die pdf-files nicht unterschrieben sind.
Autor: Berater (Gast)
Datum: 29.01.2007 01:27

Bei einer Bewerbung braucht man keine Unterschrift in hand writing, man
benutzt aber eine vollständige Signatur. anders ist es bei Dokumenten:
dirt habe ich auch schon Unterschriften eingescanned und drübergelegt.
Autor: daniel (Gast)
Datum: 01.02.2007 20:58

Verschlussele die Bewerbung mit deinem privat key UND
sende den public key dazu! Oder du ladst deinen public key
auf einen der gpg server drauf und sendest die Notiz wie
sie uber deinen Namen auf deinen public key kommen.
Wie es ankommt, weiss ich nicht :)
Kann mir vorstellen, dass bei IT Firmen du einen Pluspunkt bekommst,
oder deine Bewerbung landet (genervt) im elektronisch-virtuellem
Mülleimer.

grüssle, Daniel
Autor: VHDL_Mensch (Gast)
Datum: 03.02.2007 17:08

@daniel: da wäre selbst der personaler eines it-unternehmens genervt...
Autor: Jens (Gast)
Datum: 03.02.2007 17:37

> in hand writing

Kannst du kein Deutsch?
Autor: Tipp (Gast)
Datum: 04.02.2007 00:03

Kannst du kein English?
Autor: gitta (Gast)
Datum: 08.05.2008 19:05

eine eingescannte unterschift halte ich für sinnlos, auch wenn sie nett
anzusehen ist. rechtiche wirksamkeit erhält ein digitales dokument
dadurch auch nicht, denn es kann ja im nachhinein von jedem geändert
werden. (anerkannt im geschäftsleben dagegen ist eine digitale
signatur.) und was weiß ich, wozu meine scan-unterschrift missbraucht
werden kann?
Autor: Gast (Gast)
Datum: 08.05.2008 19:08

Interessiert bei einer Bewerbung eh keinen. Und wegen Missbrauch, nichts
hindert jemanden daran deine Unterschrift selbst vom Papier
einzuscannen.
Autor: Uboot- Stocki (uboot-stocki)
Datum: 11.05.2008 10:11

Moin,

mir hat ein Personaler erzählt, dass die Unterschrift ihm "viel" über
einen Menschen sagt. Er legt Wert darauf ...

Wenn wir Angebote etc. über e-Mail schicken sind diese NUR
rechtsverbindlich (sagt unser Jurist) wenn sie unterschrieben (d.h.
eingescannte Handschrift) sind.

Was spricht dagegen diesen "Aufwand" zu treiben ?

Gruß

Andreas
Autor: Thomas (Gast)
Datum: 11.05.2008 10:30

>Verschlussele die Bewerbung mit deinem privat key UND
>sende den public key dazu!

Diese Bewerbung würde in 90% der Fälle direkt gelöscht werden.
Autor: Bieter (Gast)
Datum: 11.05.2008 10:51

>>Verschlussele die Bewerbung mit deinem privat key UND
>>sende den public key dazu!

>Diese Bewerbung würde in 90% der Fälle direkt gelöscht werden.

Ich erhöhe auf 99%.

mv mail /dev/null
Autor: Laie (Gast)
Datum: 11.05.2008 11:16

>mir hat ein Personaler erzählt, dass die Unterschrift ihm "viel" über
>einen Menschen sagt.

Oh ne.

>Wenn wir Angebote etc. über e-Mail schicken sind diese NUR
>rechtsverbindlich (sagt unser Jurist) wenn sie unterschrieben (d.h.
>eingescannte Handschrift) sind.

Wenn das komplette Dokument eingescannt wird sieht es aber hässlich aus,
kann nicht mehr durchsucht werden usw. Dass eine eingescannte und danach
ans Dokument HINGEHÄNGTE Unterschrift irgend etwas bewirkt will ich mal
stark bezweifeln. Meines Wissens sind E-Mails genauso verbindlich wie
Briefe oder Faxe.
Autor: Gast (Gast)
Datum: 11.05.2008 11:19

>Wenn wir Angebote etc. über e-Mail schicken sind diese NUR
>rechtsverbindlich (sagt unser Jurist) wenn sie unterschrieben (d.h.
>eingescannte Handschrift) sind.

Das sagt bestimmt nicht euer Jurist, denn eine eingescannte Unterschrift
kann jeder überall darunter setzen. Urkundenfälschung ist immer noch
möglich.

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