Grade' auf der Autobahn in' er Baustelle mit tmax. 80km/h, 8m hinter mir ein Renault der drängelt und mich zum schneller fahren provoziert, bei 99km/h werd ich geblitzt. Lohnt sich ein Einspruch? Bitte keine Rechtsberatung, nur eure Erfahrung und Empfehlung.
Ich würd erst mal auf's Photo warten, wenn du Glück hast ist das andere Auto mit drauf und schon können sie dir nix...
Einspruch? Lohnt sich denke ich nicht. Wer auf Drängeleien reagiert ist leider selber Schuld. Auch wenns blöde klingt.. moralisch ist der Drängler schuld.. objektiv betrachtet du :-( Anderseits wärs auch mal wieder Zeit zu meckern, dass in der Baustelle geblitzt wird ;-) Wer fährt denn da schon wirklich nur 80? :-D 99km/h sind 35€ ohne Punkt. Gängig. Zahl.. und gut ist.
wenn beide 99 km/h fahren zahlen beide. mein vorschlag nicht provozieren lassen, wenn mir einer auf die pelle rückt ohne ersichtlichen grund werde ich immer um ein kleinwenig langsamer.
>...und schon können sie dir nix...
Hab ich auch gedacht, aber die Fotoausschnitte sind ja grad so groß,
dass nur die Frontpatie des eigenen PKWs drauf sind.
Oder müssen die auch das Verkehrsgeschehen um mich herum knipsen?
FRAGENSTELLER wrote: > mein vorschlag nicht provozieren lassen, wenn mir einer auf die pelle > rückt ohne ersichtlichen grund werde ich immer um ein kleinwenig > langsamer. Ich passe dann immer die Geschwindigkeit so an das sie zum Abstand passt. Bei manchen die extrem dicht auffahren wird es dann halt was langsamer...
Interessant ist ja, wie 'FRAGENSTELLER' schreibt, das beide zahlen müssen. Ich habs aber nur einmal blitzen gesehen. Wenn aber einer nicht zu zahlen braucht darf auch der andere nicht belangt werden. Das Kennzeichen des Dränglers hab ich, aber wie kriegt man raus, ob der auch zahlen muss?
Warte einfach mal ab was da kommt. Im schlimmsten Fall ist es eine Verwarnung. Zahlen, fertig. Wenn nicht klar ist, wer den Blitz augelöst hat, kommt eventuell garnix. Ha, wie kommst Du denn auf 99km/h. Ist Dein Tacho geeicht?
Das ist nur der Ausschnitt, die haben noch das grosse genormte Foto, auf welchem sie eine spezielle Folie mit Entfernungsangaben, Winkeln ... drauflegen. Wenn da noch ein anderes Auto mit drin ist ist die Messung ungültig. Ergo zum Anwalt damit, der fordert die Unterlagen an. Davor testen die das noch mal ausführlich. Wenn es da Unstimmigkeiten gibt stellen die sofort die Ermittlungen ein. Das kostet aber mind. 50 Euro Anwalt. Lohnt sich bei der Geschwindigkeit nicht! Selber Schuld wrote: >>...und schon können sie dir nix... > > > Hab ich auch gedacht, aber die Fotoausschnitte sind ja grad so groß, > dass nur die Frontpatie des eigenen PKWs drauf sind. > Oder müssen die auch das Verkehrsgeschehen um mich herum knipsen?
Selber Schuld wrote: > Grade' auf der Autobahn in' er Baustelle mit tmax. 80km/h, > 8m hinter mir ein Renault der drängelt und mich zum schneller fahren > provoziert, bei 99km/h werd ich geblitzt. Provozieren ist die ein Seite, provozieren lassen die andere. Wo ist das zulässige Limit? Wie schnell darfst du ungestraft fahren, wenn dich jemand drängelt? Die Polizei sagt da ganz klar, dass du dich trotzdem an die Regeln halten musst. > Lohnt sich ein Einspruch? Würde mich wundern. Du kannst gegen den Drängler Anzeige erstatten. Okay, das hilft dir nicht. Aber wenn sein Kennzeichen auf dem Foto oder dem Folgefoto ist, dann lernt er vielleicht draus. virtuPIC /ggadgets for tools & toys
Ein Einspruch lohnt nicht, zu schnell gefahren bist du selbst - wenn du im Widerspruch auch noch anführst, das der Hintermann dich ja so bedrängt hat, könnte man da auch einen Vorsatz draus drehen (doppeltes Bußgeld idR). Zahlen bringt also Frieden, so hoch ist die Buße nun auch wieder nicht ;) Im übrigen siehst du auf dem BGB nur den entscheidenden Ausschnitt, der das Kennzeichen und das Gesicht des Fahrers zeigt. Das Original ist mehrere Größenordnungen besser und vor allem ist auch sehr viel mehr drauf.
> Ha, wie kommst Du denn auf 99km/h.
Beim Audi A3 ist neben dem Tacho noch eine Digitalanzeige. Genormt ist
die auch nicht, desshalb wird ja 7%(?) abgezogen.
einzige chance - vielleicht ist dein kennzeichen durch den drängler, wenn er hinten an dir dranklebt, verdeckt.
nachsatz - oder wurde von vorne geblitzt? dann könnte der drängler die 'besseren' karten haben. :-(
Es wird doch nur von vorne geblitzt. Von hinten gäbs kein Bild vom Fahrer. Aber wie gesagt, wer sich drängeln lässt -> selber Schuld. Und in Baustellen zu blitzen macht natürlich Sinn, da arbeiten schließlich Leute die es gar nicht mögen wenn gelegentlich Autos durch ihren Arbeitsplatz fliegen. Thomas
Hallo Geblitzter, wie die Vorschreiberlinge schon sagten: warts mal ab. Mir ist das gleiche passiert, auch Baustellenbereich, da war auf 80 begrenzt und ein Laster ist mir fast in den Kofferraum gekrochen (Abstand < 50 cm) - das sieht in den Rückspiegeln beeindruckend aus wenn Du Hinter Dir nur noch "Wand" hast... Ich hatte gerade beschleunigt, da wurde ich auch geblitzt. ABER: ich habe nie etwas bekommen. Warum weiss ich nicht genau. Entweder haben die den Laster gesehen (der hatte gerade aufgeblendet) und den Sachverhalt erkannt (was ich sehr ungewöhnlich finden würde) oder das Bild von mir war nicht verwertbar. Deshalb: immer erst abwarten. Wenn Du Rechtsschutz hast und die Nummer Deines Hintermanns dann wird das was längeres; aber wenn sie ein Bildle von Dir haben dann wird das auch normal ausgewertet. Bei der Summe lohnt das normal nicht. Ansonsten: zahlen. was bleibt Dir übrig? Hätte ich auch gemacht unter Angabe der Autonummer des Hintermanns und des geschilderten Sachverhaltes. PS: Ich kann Dich aber gut verstehen. Ich hab auch erst mal gekocht vor Wut wegen so einem Deppen hinter mir... Es lebe die Rambobahn. Laster sind nun mal die Stärksten. Dann kommen die Transporter und die Möchtegernjeeps mit ihren Pfunden. Am untersten Ende kommmt unsereins....
Helmut Ru wrote:
> wie die Vorschreiberlinge schon sagten:
Du bist dir im Klaren, daß das eine ziemlich abschätzige Wortwahl ist?
@ Selber Schuld
Wie lange braucht eigentlich die Kamera, bis sie das nächste Bild
schießen kann?
Wenn sie den Drängler auch geblitzt haben, dann können sie sich
ausrechnen, mit welchem Abstand der dir auf den Fersen war und dann
wirds teuer für den Vogel...
Allerdings wirst du davon kaum etwas davon mitbekommen, dank
Datenschutz.
Werd' mal abwarten. Danke für euren Trost! Allseits freie Fahrt ;-)
Der Sicherheitsabstand richtet sich ja nach der Formel Abstand= 1/2 Geschwindigkeit. Wenn der Hintermann ersteres nicht ändern will muss man eben selbst die Geschwindigkeit dem Abstand anpassen :-) Vorallem bei Baustellen wo es meist keine Überholmöglichkeit gibt ärgert man den Drängler so richtig schön!
ein Einspruch würde sich dann lohnen, wenn der Blitzende widerrechtlich geparkt hat und du das nachweisen kannst. Aber zahlen musst du vorher auf jeden Fall.
dir ist aber klar das du damit den Tatbestand der Nötigung betreibst ? Ein Oberlehrer ist genauso dran wie jemand der schnell fährt ... 20 Km/h zu schnell = 35 Euro 0 Punkte Nötigung = 75 Ocken + 2 Punkte ...
>Im übrigen siehst du auf dem BGB nur den entscheidenden Ausschnitt, der >das Kennzeichen und das Gesicht des Fahrers zeigt. Das Original ist >mehrere Größenordnungen besser und vor allem ist auch sehr viel mehr >drauf. Bist du sicher? Das Foto welches immer auf dem "Gebührenbescheid" drauf ist, ist ja in übelster Qualität! Habe da auch mal ein Foto bekommen, unser Glück war, dass das zugehörige Rathaus (war ne Messung innerorts) sich fast 4 Monate Zeit ließ um mir das Ticket zu schicken. Auf dem Foto konnte man absolut nichts erkennen und ich gab dann an, dass ich den Fahrer auf dem Foto nicht erkennen kann und nun nach vier Monaten auch nciht mehr weiß wer gefahren ist (was auch der Wahrheit entsprach) - darauf hin wurde die ganze Sache eingestellt. Wobei es damals um ganze 4 km/h ging, ich glaub das sahen die selber auch nicht so wild!?
Thilo M. wrote: > ein Einspruch würde sich dann lohnen, wenn der Blitzende widerrechtlich > geparkt hat und du das nachweisen kannst. Das hilft überaupt nichts: Die Polizei hat in dieser Beziehung ziemliche Narrenfreiheit, solange sie nicht den Verkehr durch wirklich kriminelles Parken gefährdet.
es war zwar in diesem fall die autobahn aber häufig wird man von irgenwelchen zivilen stadt- oder kreisangestellten aus pkws geblitzt. d.h. das sind nichtmal beamte, und haben vlt. grademal eine kurze einweisung ins gerät bekommen. bei sowas kommt mir echt die galle hoch, denn das idt keine verkehrssicherung mehr, sondern reines geldverdienen. mein vorschlag: strafen höher (so ab 10kmh gibts fahrverbot für nen monat oder so) und mehr polizeikontrollen mir rausziehen
Jiggler wrote: > dir ist aber klar das du damit den Tatbestand der Nötigung betreibst ? > > Ein Oberlehrer ist genauso dran wie jemand der schnell fährt ... > 20 Km/h zu schnell = 35 Euro 0 Punkte > > Nötigung = 75 Ocken + 2 Punkte ... Wenn ich Angst habe das mein Hintermann mir auffährt werd ich denke ich meine Geschwindigkeit runternehmen dürfen. Dann sollte der Hintermann es auch begriffen haben und Abstand halten. Wenn nicht behalte ich die langsame Geschwindigkeit zur Sicherheit aller ein. Das ist doch keine Nötigung.
Martin Ziel wrote: > Jiggler wrote: >> dir ist aber klar das du damit den Tatbestand der Nötigung betreibst ? >> >> Ein Oberlehrer ist genauso dran wie jemand der schnell fährt ... >> 20 Km/h zu schnell = 35 Euro 0 Punkte >> >> Nötigung = 75 Ocken + 2 Punkte ... > > Wenn ich Angst habe das mein Hintermann mir auffährt werd ich denke ich > meine Geschwindigkeit runternehmen dürfen. Dann sollte der Hintermann es > auch begriffen haben und Abstand halten. Wenn nicht behalte ich die > langsame Geschwindigkeit zur Sicherheit aller ein. Das ist doch keine > Nötigung. Das hängt von den Umständen ab. Wenn Dir das auf einer dreispurigen Autobahn auf der linken Spur passiert, dann liegt das Problem eher bei Dir, wenn es auf einer dreispurigen Autobahn auf der rechten Spur passiert, dann eher beim Drängler.
Bei Dränglern in der Baustelle den Tempomat auf 80 km/h einstellen, den Innenspiegel wegklappen und nicht nach hinten schauen. Am Ende der Baustelle Vollgas geben, das ärgert den Drängler noch mal.
hein wrote: > mein vorschlag: strafen höher (so ab 10kmh gibts fahrverbot für nen > monat oder so) und mehr polizeikontrollen mir rausziehen Und was würde das an der Abzocke ändern???
"Wenn ich Angst habe das mein Hintermann mir auffährt werd ich denke ich meine Geschwindigkeit runternehmen dürfen." Nö, dann darfst Du auf die rechte Spur wechseln. Gruss Axel
@uhu das geld kann nicht mehr von der stadt für irgendwas ausgegeben werden sondern geht für die polizeibeamten drauf. außerdem könntest du dann nicht einfach weiterfahren und sagen: "haha, 35 € da lach ich doch" sondern mussst dir das gelaber von nem polizisten anhören und darfst nicht mehr weiterfahren. :) da ist der lerneffekt viel größer und eindringlicher. denn solange es günstig und einfach ist wird halt mal ein bisschen geflitzt.
>> Und was würde das an der Abzocke ändern???
Schon wieder einer, der sich nicht an Regel und Gesetze halten
will/kann. Und wenn er erwischt wird - Abzocke schreit.
Ist es nicht so, Uhu?
Je nachdem, aus welchem Bundesland du bist, gibts noch ne andere Möglichkeit: http://www.adelaideinstitute.org/Germany/geschwindigkeitsuebertretung.pdf grins..
So lang man keine Vollbremsung hinlegt sollte es da keine Probleme geben. Ausserdem, wenn man selber langsam fährt auf der Autobahn, dann würde es mich wundern, wenn man da wegen Nötigung belangt werden würde. Bei den Elefantenrennen werden die LKW Fahrer ja auch nicht wegen Nötigung belangt. Und die bremsen die Leute teilweise von Tempo 130-200 auf Tempo 80 aus! Allerdings darf man dann auch nicht permanent links fahren, wenn die rechte Spur Platz lässt. Auf freier Strecke lass ich einem Raser die ersten 10-15 km/h noch durchgehen, aber wenn mir einer mit ner Lichthupe kommt oder übelst dicht auffährt, obwohl meine eigene Geschwindikeit ca. 10-15 km/h über der erlaubten liegt, wird jeder (Einsatzfahrzeuge ausgenommen) hinter mir konsequent ignoriert! Und da mach ich keinen Unterschied zwischen rechter od. linker Spur! Wenn die Leute keine Verkehrsschilder lesen können, dann können die mich mal sonstwas! Das hat nichts mit Oberleher zu tun, sondern mit Beachtung der Verkehrsregeln. Wenn der Hintermann meint eine Anzeige machen zu müssen, dann soll er den Leuten von der Polizei doch mal erklären, wieso er die hochzulässige Geschwindikeit überschritten hat und von seinem Vordermann erwartet ebenfalls die STVO zu missachten.... Ich kann nur jedem empfehlen sich zu nichts nötigen zu lassen. Kein reindrücken in eine Lücke (rechte Spur), wenn es danach weder vorne noch hinten für einen Sicherheitsabstand reicht. Auch keine plötzlichen Ausweichmanöver nur weil einer im Tiefflug von hinten kommt! Erst Lage abschätzen, und wenn es dann passt die Spur wechseln! Alles andere ist ein zu großes Risiko, für das man selber die Verantwortung trägt! Die Tiefflieger werden es nicht darauf ankommen lassen, einem den Kofferaum zu verbiegen. Im Zweifelsfall die Warnblinke rein, wenn sich's vorne Staut.
>Anderseits wärs auch mal wieder Zeit zu meckern, dass in der Baustelle >geblitzt wird ;-) Wer fährt denn da schon wirklich nur 80? :-D mein Bruder arbeitet beim Land Hessen und ist da für Instandhaltung von Autobahnbrücken zuständig. Nachdem immer wieder Idioten sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen an Baustellen gehalten haben und es immer wieder zu Unfällen, auch mit Toten und den Bauarbeitern kam sind sie vor ein paar Jahren dazu übergegangen am Anfang von Baustellen zwei Sattelschlepper mit Kies abzukippen. Da haben sich auch schon einige Rambos blutige Nasen geholt während die Bauarbeiter verschont blieben ...
Uhu Uhuhu wrote: > Thilo M. wrote: >> ein Einspruch würde sich dann lohnen, wenn der Blitzende widerrechtlich >> geparkt hat und du das nachweisen kannst. > > Das hilft überaupt nichts: Die Polizei hat in dieser Beziehung ziemliche > Narrenfreiheit, solange sie nicht den Verkehr durch wirklich kriminelles > Parken gefährdet. Bei uns gibt's 'ne Privatfirma, die verleiht die Blitzer an die Gemeinden. Die haben mittlerweile schon 45(!) von den Dingern. Nur die Bedien-Büttel (keine Polizisten) stellen sich gerne komplett auf den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite und blitzen vom Auto aus. Als ich da mal angehalten habe (nach dem Blitz, ca 15kmh zu schnell) und die Karre mit dem Handy geknipst habe, kam auch nie ein Knöllchen. In irgendeinem Automagazin (Auto-Motor-Sport mit Peter Stützer glaub' ich) kam das auch mal. Also Foto machen, bezahlen und Einspruch erheben. 'Man darf keine Ordnungswidrigkeiten ahnden, indem man selbst eine begeht' (oder ähnlich) hieß das Urteil.
Volvo wrote: >>> Und was würde das an der Abzocke ändern??? > > Schon wieder einer, der sich nicht an Regel und Gesetze halten > will/kann. Und wenn er erwischt wird - Abzocke schreit. > > Ist es nicht so, Uhu? Du wirsts nicht glauben, aber ich hab in den vergangenen 10 Jahren genau ein mal 20 Euronen abgdrücken müssen für zu schnelles Fahren. Aber ganz im Ernst: Jeder Psychologe weiß, daß überzogene Strafen keine erzieherische Wirkung haben, sondern nur Haß provozieren.
FRAGENSTELLER wrote: > mein vorschlag nicht provozieren lassen, wenn mir einer auf die pelle > rückt ohne ersichtlichen grund werde ich immer um ein kleinwenig > langsamer. Na das kenn ich :-) Wenn ich mit "unserm" KTW unterwegs bin (zur Info: chronisch untermotorisiert, 2,8 Tonnen leer, auf 56 PS gedrosselt) passieren so Drängeleien oft. Andrerseits... lass sie doch überholen, zumindest beim KTW hab ich dann das Werkzeug zur Behandlung solcher Organspender gleich dabei g (nee... Scherz)
@ Matthias Lipinsky das ist sehr, sehr gut. Wäre noch interessant auf Grund welcher "Rechtslage" das Verfahren eingestellt wurde und ob der "streitbare" Herr seine "Auslagen" für sein Hobby bekam.
Geringfügigkeit wohl. Vermutlich hatte das Gericht weder Zeit noch Lust, sind wegen dieses Kleinkrams stundenlang mit dem Herrn herumzuärgern und dabei Steuergelder abzubrennen. Ich vermute dass er, würde er auf die Erstattung seiner Auslagen bestehen, doch noch Gelegenheit bekäme, seine Standpunkte vor Gericht darzulegen. Denn wenn er das Geld erhalten hätte: jede Wette das er es stolz rausposaunen würde. Ich frage mich ja, was er tun wird, wenn ihn jemand mal über's Ohr haut. Egal in welchem Sinn des Wortes. Mit Klagen wird das schwierig, wenn man die real existierende Gerichtsbarkeit nicht anerkennt...
Ja, das wird möglicherweise schwierig sein. Die Leute auf dem "illegalen" Amtsgericht hatten sicher auch was zu lachen
Vom wem will er die Auslagen eigentlich erstattet bekommen? Das Gericht kann es nicht sein, denn das gibt es für ihn ja garnicht. Damit ist das aus seiner Sicht nichts anderes als eine Auseinandersetzung mit einem x-beliebigen Fremden der ihm unaufgefordert ein komisches Schreiben zugesandt hat. Ein Vertrag über eine kostenpflichtige Dienstleistung wird daraus so schnell nicht. Und wenn er meint, dass dem so wäre, kann er es ja einklagen ;-).
Andreas Kaiser wrote: > Vom wem will er die Auslagen eigentlich erstattet bekommen? Das Gericht > kann es nicht sein, denn das gibt es für ihn ja garnicht. Nein, er hat dem Gericht ja geschrieben. Er erkennt es nur nicht an, das heißt aber noch lange nicht, daß es aus seiner Sicht niemanden gibt, der ihm die Zeit stiehlt. > Damit ist das > aus seiner Sicht nichts anderes als eine Auseinandersetzung mit einem > x-beliebigen Fremden der ihm unaufgefordert ein komisches Schreiben > zugesandt hat. Genau. > Ein Vertrag über eine kostenpflichtige Dienstleistung > wird daraus so schnell nicht. Und wenn er meint, dass dem so wäre, kann > er es ja einklagen ;-). Er bestand ja auch letztendlich wohl nicht auf Kostenersatz... Im übrigen schrieb er auch nur, sein Stundensatz betrüge 120 €. Über die Anzahl Stunden, die ihm gestohlen wurden, hat er sich doch nicht ausgelassen, oder?
Uhu Uhuhu wrote: > heißt aber noch lange nicht, daß es aus seiner Sicht niemanden gibt, der > ihm die Zeit stiehlt. Diese Form des Diebstahls ist allerdings legal und ohne Vertrag auch meist nicht kostenpflichtig ;-). > Anzahl Stunden, die ihm gestohlen wurden, hat er sich doch nicht > ausgelassen, oder? Doch. Auf Seite 15. 3 Stunden à 120€ = 360€.
> Jeder Psychologe weiß, daß überzogene Strafen keine > erzieherische Wirkung haben, sondern nur Haß provozieren. Naja, Psychologen wissen selten was den Menschen so umtreibt. Wenn ich nach A oder CH fahre halte ich mich strikt an die Vorschriften, eben weil dort die Strafen so hoch sind.
>Aber ganz im Ernst: Jeder Psychologe weiß, daß überzogene Strafen keine >erzieherische Wirkung haben, sondern nur Haß provozieren. Nur bei psychisch kranken Menschen. Die Strafen in Deutschland für Verkehrsdelikte sind lächerlich und wenn einige kranke Deutsche darauf überreagieren, werden sie wohl im benachbarten Ausland gleich Amok laufen.
Mein Gott das sind 19km/h zu schnell. Zieht man die Toleranz ab, bekommst du nicht mal Bußgeld. Ich würde deine Sorge verstehen, wenn man sich der 30ger mit 98km/h geblitzt hätte.
Thomas wrote:
> Es wird doch nur von vorne geblitzt.
In Holland blitzen sie öfters auch mal von hinten. Die Blitzgeräte
hängen, soweit ich weiß, an den Querstreben über den Autobahnen, hinter
den Schildern (Ausfahrt, Richtung der Autobahn usw.).
Damit kann man vor allem Motorradfahrer drankriegen.
ZITAT : So lang man keine Vollbremsung hinlegt sollte es da keine Probleme geben. Ausserdem, wenn man selber langsam fährt auf der Autobahn, dann würde es mich wundern, wenn man da wegen Nötigung belangt werden würde. Bei den Elefantenrennen werden die LKW Fahrer ja auch nicht wegen Nötigung belangt. Und die bremsen die Leute teilweise von Tempo 130-200 auf Tempo 80 aus! Allerdings darf man dann auch nicht permanent links fahren, wenn die rechte Spur Platz lässt. Auf freier Strecke lass ich einem Raser die ersten 10-15 km/h noch durchgehen, aber wenn mir einer mit ner Lichthupe kommt oder übelst dicht auffährt, obwohl meine eigene Geschwindikeit ca. 10-15 km/h über der erlaubten liegt, wird jeder (Einsatzfahrzeuge ausgenommen) hinter mir konsequent ignoriert! Und da mach ich keinen Unterschied zwischen rechter od. linker Spur! Wenn die Leute keine Verkehrsschilder lesen können, dann können die mich mal sonstwas! Das hat nichts mit Oberleher zu tun, sondern mit Beachtung der Verkehrsregeln. Wenn der Hintermann meint eine Anzeige machen zu müssen, dann soll er den Leuten von der Polizei doch mal erklären, wieso er die hochzulässige Geschwindikeit überschritten hat und von seinem Vordermann erwartet ebenfalls die STVO zu missachten.... Ich kann nur jedem empfehlen sich zu nichts nötigen zu lassen. Kein reindrücken in eine Lücke (rechte Spur), wenn es danach weder vorne noch hinten für einen Sicherheitsabstand reicht. Auch keine plötzlichen Ausweichmanöver nur weil einer im Tiefflug von hinten kommt! Erst Lage abschätzen, und wenn es dann passt die Spur wechseln! Alles andere ist ein zu großes Risiko, für das man selber die Verantwortung trägt! Die Tiefflieger werden es nicht darauf ankommen lassen, einem den Kofferaum zu verbiegen. Im Zweifelsfall die Warnblinke rein, wenn sich's vorne Staut. /ZITAT Ähm du weisst aber schon das die Lichthupe laut STVO als Ankündigung für den Überholvorgang, als Warnung (auch vor der eigenen Geschwindigkeit) genutz werden darf bzw. sogar muss ? Nur mal so als Gedankenanstoss. Ich würd gerne mal mit nem Leo II die Linke Spur leer machen. Ich denke mal du bist auch einer der Konsorten die auf ner 3 Spurigen Autobahn immer in der Mitte fahren obwohl Rechts frei ist .... Es drängelt kein Mensch auf der Rechten Spur ... Und ich drängel nicht sonder warne nur mit der Lichthupe bzw. kündige den Überholvorgang an. Zu nah Auffahren ist nicht... Und als Tipp, rechts dran vorbei kostet nur schlappe 20 Euro ....
Zitat : Wenn die Leute keine Verkehrsschilder lesen können, dann können die mich mal sonstwas! Das hat nichts mit Oberleher zu tun, sondern mit Beachtung der Verkehrsregeln. Wenn der Hintermann meint eine Anzeige machen zu müssen, dann soll er den Leuten von der Polizei doch mal erklären, wieso er die hochzulässige Geschwindikeit überschritten hat und von seinem Vordermann erwartet ebenfalls die STVO zu missachten.... / Zitat Ähm was ist in deinen Augen Oberlehrertum ??? Ich finde das Beschreibt es ganz genau ! Warum willst du mir vorschreiben an welche Regeln ich mich halten soll, wo ist bitte dein Staatlich Verbrieftes Recht dazu ? Das liegt alleine beim Staat und somit bei seinem Organ der Polizei ...
Jiggler wrote: > Ähm du weisst aber schon das die Lichthupe laut STVO als Ankündigung für > den Überholvorgang, als Warnung (auch vor der eigenen Geschwindigkeit) > genutz werden darf bzw. sogar muss ? > > Nur mal so als Gedankenanstoss. OK. Nehme ich auch zur Kenntnis. Du braust also von hinten heran, blinkst mit der Lichthupe um mir die Warnung zukommen zu lassen "Jetzt komm ich". Ich schau in den Rückspiegel und entscheide für mich, dass der Abstand noch locker ausreicht damit du deine Geschwindigkeit anpassen kannst womit die Warnung für mich hinfällig ist. Wo ist das Problem? > Zu nah Auffahren ist nicht... Bei dir vielleicht nicht. Aber bei den meisten anderen schon. Die hast du schon fast auf der Hutablage.
Zitat : OK. Nehme ich auch zur Kenntnis. Du braust also von hinten heran, blinkst mit der Lichthupe um mir die Warnung zukommen zu lassen "Jetzt komm ich". Ich schau in den Rückspiegel und entscheide für mich, dass der Abstand noch locker ausreicht damit du deine Geschwindigkeit anpassen kannst womit die Warnung für mich hinfällig ist. Wo ist das Problem? / Zitat Und wenn dann der Platz für 4 Sek einscheren auf die Rechte Spur reicht, dann ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt, nur mal so als Info. In D herscht ein Rechtsfahrgebot.
Jiggler wrote: > Und wenn dann der Platz für 4 Sek einscheren auf die Rechte Spur reicht, > dann ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt, nur mal so als Info. Und wenn er nicht reicht? > In D herscht ein Rechtsfahrgebot. Ja, schön. Nur wenn ich blöderweise einen LKW rechts neben mir habe, was mach ich dann. Mich in Luft auflösen? Und ja: Sowas kommt öfter vor als du uns jetzt verkaufen willst. Kein Mensch hat ein Problem damit, wenn du von hinten angebraust und vorbeiziehst. Ich hab aber ein Problem damit, wenn im dichten Abendverkehr sowieso noch 20 Autos vor mir sind, und wir alle zusammen eine LKW Kolonne überholen und dann kommt so ein A.... daher, der meint er muss sich seinen Weg mit der Lichthupe frei- blinken.
Genau, Rechtsfahrgebot. Aber nicht für die Trottel auf der Überholspur. Wenn rechts noch Platz ist, kann man ja rüberfahren, OK. Aber wegen einem Drängler, der in der Baustelle noch die Lichthupe benutzt: Nur GANZ langsam....
>99km/h sind 35€ ohne Punkt. Gängig. Zahl.. und gut ist.
In der Schweiz werden echte 99 mit 3 Abzug zu 96 gewertet. Das kostet
240 SFr! Sind 160 Euro glaube ich.
160,- <-> 35,- und da meckerst Du noch.
>Und wenn dann der Platz für 4 Sek einscheren auf die Rechte Spur reicht, >dann ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt, nur mal so als Info. Falsch. Irgend so ein realitaetsfremder Richter hat mal entschieden, dass man rechts fuer min 18 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren koennen muss, damit man recht rueber muss. Aber das sieht die Fraktion jung-dynamisch-ruecksichtslos natuerlich anders. Die machen ja auch fuer 4 Sekunden Platz oder? Gast2
Gast2 wrote: >>Und wenn dann der Platz für 4 Sek einscheren auf die Rechte Spur reicht, >>dann ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt, nur mal so als Info. > > > Falsch. Irgend so ein realitaetsfremder Richter hat mal entschieden, > dass man rechts fuer min 18 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit > weiterfahren koennen muss, damit man recht rueber muss. Aber afair nur, wenn hinter einem alles frei ist (allgemeines Rechtsfahrgebot). Wenn von hinten ein offensichtlich schnellerer Verkehrsteilnehmer naht, dann ist das zu lange, v.a. bei geringeren Geschwindigkeiten. BTW: Es gibt in D nicht nur ein Rechtsfahrgebot, sondern andererseits auch eine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen von derzeit 130 km/h (sofern nicht anders angegeben), und wenn einer einen "normalen" Überholvorgang (also nicht 1 km vorher schon links raus und dann mit 2 km/h Geschwindigkeitsdifferenz vorbeischleichen) mit besagter Geschwindigkeit durchführt, dann kann man den auch zuende überholen lassen und darf nicht erwarten, dass der in jede kleine Lücke zwischen zwei Lkw einschert. Und es ist unbestritten, dass es Idioten gibt, die jemanden, der bereits mit 140-150 km/h überholt, von der Überholspur zu vertreiben versuchen. Und das ist dann wirklich Nötigung. Auch bei Strecken, auf denen eh eine Geschwindigkeitsbegrenzung gegeben ist, habe ich das Recht, meinen Überholvorgang mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit zu beenden, ohne dass einer versucht, mir in den Kofferraum zu klettern...
du ich fahre auch mit 255 Km/h auf der Rechten Spur wenn da Platz ist. Aber diese ganzen netten Leute, die sich mit 100 Km/h auf die Linke Spur begeben und dann nen LKW der 90 - 95 Km/h fährt überhohlen wollen, dafür dann sage und schreibe 10 - 15 Km brauchen... Das ist leider realität. Auch gehen mir diese ganzen Spinner auf m Sack, die meinen auf ner 3 Spurigen Autobahn wäre die rechte Spur nur für LKWs und dann permanent mit 100 auf der Mittleren dahin tuckern, wobei rechts Kilometerweit kein Fahrzeug zu sehen ist ...
Zitat: Gast2 wrote: >>Und wenn dann der Platz für 4 Sek einscheren auf die Rechte Spur reicht, >>dann ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt, nur mal so als Info. > > > Falsch. Irgend so ein realitaetsfremder Richter hat mal entschieden, > dass man rechts fuer min 18 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit > weiterfahren koennen muss, damit man recht rueber muss. Aber afair nur, wenn hinter einem alles frei ist (allgemeines Rechtsfahrgebot). Wenn von hinten ein offensichtlich schnellerer Verkehrsteilnehmer naht, dann ist das zu lange. BTW: Es gibt in D nicht nur ein Rechtsfahrgebot, sondern andererseits auch eine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen von derzeit 130 km/h (sofern nicht anders angegeben), und wenn einer einen "normalen" Überholvorgang (also nicht 1 km vorher schon links raus und dann mit 2 km/h Geschwindigkeitsdifferenz vorbeischleichen) mit besagter Geschwindigkeit durchführt, dann kann man den auch zuende überholen lassen und darf nicht erwarten, dass der in jede kleine Lücke zwischen zwei Lkw einschert. Und es ist unbestritten, dass es Idioten gibt, die jemanden, der bereits mit 140-150 km/h überholt, von der Überholspur zu vertreiben versuchen. Und das ist dann wirklich Nötigung. / Zitat da stimme ich dir vollkommen zu ! Und die Lichthupe kommt nur wenn nen Träumer Km lang auf der Linken Spur rumträumt wärend die rechte Frei ist ! Das ist doch genau das was ich die ganze Zeit aussage. Es geht mir um die ganzen Oberlehrer, die dann meine jetzt bleib ich erst recht auf der Linken Spur, wenn meine 1.2 L Tröte mit 45 PS nur 110Km/h schaft warum sollte der RS hinter mir dann schneller fahren ...
Johannes M. wrote: > > BTW: Es gibt in D nicht nur ein Rechtsfahrgebot, sondern andererseits > auch eine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen von derzeit 130 km/h > (sofern nicht anders angegeben), ... Das ist aber eine ,,gummiweiche Höchstgeschwindigkeit'': du sollst ,,unter normalen Umständen'' nicht schneller fahren als 130 km/h. Davon, dass du nicht auch langsamer fahren darfst, ist da keine Rede. Ganz davon abgesehen ist das ganze Gefasel komplett weg vom Thema, da es um eine Baustelle ging, die auf 80 km/h limitiert war.
Zitat : Es ging hier um die Baustelle mit Tempolimit 80. / zitat ja auch da gibt es die Schleicher auf der Linken Spur die sich nicht trauen zu Überhohlen. Die sollten dann doch bitte auf die Rechte Spur wechseln. Rechtsfahrgebot gilt auch in Baustellen. Und wenn ich meine in der Baustelle mehr wie 80 Km/h fahren zu müssen, dann ist das MEIN Ding und muss nicht von nem "Oberlehrer" geahndet werden, denn wie ich schon sagte liegt dieses Recht einzig beim Staat...
Zitat : Johannes M. wrote: > > BTW: Es gibt in D nicht nur ein Rechtsfahrgebot, sondern andererseits > auch eine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen von derzeit 130 km/h > (sofern nicht anders angegeben), ... Das ist aber eine ,,gummiweiche Höchstgeschwindigkeit'': du sollst ,,unter normalen Umständen'' nicht schneller fahren als 130 km/h. Davon, dass du nicht auch langsamer fahren darfst, ist da keine Rede. Ganz davon abgesehen ist das ganze Gefasel komplett weg vom Thema, da es um eine Baustelle ging, die auf 80 km/h limitiert war. /Zitat Wer langsamer fährt als die Angegebene Richtgeschwindigkeit, der gehört auf die Rechte Spur ... Frag mich jetzt nicht nach dem § aber es steht in der STVO
Jiggler wrote: > ja auch da gibt es die Schleicher auf der Linken Spur die sich nicht > trauen zu Überhohlen. Die sollten dann doch bitte auf die Rechte Spur > wechseln. Rechtsfahrgebot gilt auch in Baustellen. In vielen Baustellen ist die Linie zwischen den Fahrspuren durchgezogen, womit sich das Thema Fahrstreifenwechsel und Überholen dann erübrigt hat.
Und genau das ist der Grund dafür, warum ich auch Volltrotteln Platz mache, aber nur dann, wenn auch Platz ist und ich nicht zu schnell werden muss ! Sonst definitiv nicht!
>>Wer langsamer fährt als die Angegebene Richtgeschwindigkeit, der gehört >>auf die Rechte Spur ... Frag mich jetzt nicht nach dem § aber es steht >>in der STVO Und sowas liebe ich, im Sommer mit dem Motorrad hinter den Autos zu fahren die sich an die 50km/h halten. Passiert auch, dass es zwei nebeneinander sind und würden das Ganze mit Absicht veranstalten. Es gibt doch Polizei und solche Bürger müssen nicht unbedingt Hilfsheriffs spielen. Wenn ich in der Stadt mit 65 km/h erwischt werde ist es mein Problem. Was das Thema drängeln angeht, ist es für mich tabu. Wenn jemand der Meinung ist man müsse den Sheriff spielen, drängel ich trotzdem nicht. Was ich nicht mag ist, wenn ein Auto 2 Meter hinter mir fährt und das bei 100 km/h auf der Autobahn
Zitat (Benedikt K. (benedikt) ): Jiggler wrote: > ja auch da gibt es die Schleicher auf der Linken Spur die sich nicht > trauen zu Überhohlen. Die sollten dann doch bitte auf die Rechte Spur > wechseln. Rechtsfahrgebot gilt auch in Baustellen. In vielen Baustellen ist die Linie zwischen den Fahrspuren durchgezogen, womit sich das Thema Fahrstreifenwechsel und Überholen dann erübrigt hat. /Zitat ja in der Ein- und Ausfahrt der Baustelle, die restlichen Km sind schön gelb gestrichelt ... Zitat ( Bobby (Gast) ): Und genau das ist der Grund dafür, warum ich auch Volltrotteln Platz mache, aber nur dann, wenn auch Platz ist und ich nicht zu schnell werden muss ! Sonst definitiv nicht! /Zitat Ähm eine Frage, beleidigst du immer, wenn dir die Argumente ausgehen ? Finde ich unter erwachsenen Menschen recht arm.
Jiggler wrote: > Und wenn ich meine in > der Baustelle mehr wie 80 Km/h fahren zu müssen, dann ist das MEIN Ding Nein. Die Begrenzung ist ja insbesondere dafür da, andere davor zu behüten, dass du ihnen Schaden zufügst. Insofern ist es nicht allein DEIN Ding. Eigentlich belegen deine Kommentare, dass du nicht in der Lage bist, im Rahmen der gesellschaftlich anerkannten Normen (die in der StVO ihren Ausdruck finden) ein Kraftfahrzeug zu führen. Aber der Thread ist sowieso langsam reif für /dev/null.
Nicht jeder der auf der linken Spur 100 fährt, möchte auch 100 fahren. Vielleicht lässt ihn ja der Vordermann nicht vorbei. Und dann kommt so einer von hinten, der mit der Lichthupe seinen Überholwunsch ankündigt und hat schlicht Pech.
Ähhh, ich bin jetzt nicht auf dem aktuellen Stand, aber dass man mit der Hupe/Lichthupe einem ÜbeholWUNSCH Ausdruck verleihen darf, halte ich für ein Gerücht. Man darf (nicht muss) mit der Hupe (nicht Lichthupe) ausserhalb von Ortschaften den Überholvorgang ankündigen. Aber wer macht das schon. Man darf aber nicht, z.B. wenn die Linke Spur auf der Autobahn "blockiert" ist mit der Lichthupe anzeigen, dass man überholen will --> Nötigungung. Ganz eagal wie viel Abstand man hält.
> Wenn ich in der Stadt mit 65 km/h erwischt werde > ist es mein Problem. Nein. In der Stadt sind auch noch andere Leute als Du unterwegs. Auf einer menschenleeren Landstraße mit Tempolimit 50 mag es vielleicht nur Dein Problem sein, aber die wird nicht ohne Grund dieses Tempolimit haben, und wenn hinter der nächsten Kurve Dir vielleicht doch jemand entgegen kommt, Du aber in Schräglage die gesamte Fahrbahnbreite für Dich in Beschlag nimmst, dann hast nicht nur Du ein Problem - es könnte ja sein, daß der Dir entgegenkommende versucht, Dir auszuweichen. Und dann gegen einen Baum fährt, gegen den er nicht gefahren wäre, wäre er Dir nicht ausgewichen, was er nicht hätte tun müssen, wenn Du weniger Platz in der Kurve benötigt hättest, was der Fall gewesen wäre, wenn Du die "albernen" Tempo-50-Schilder ernstgenommen hättest. Kaum ein Tempolimit ist Gängelei.
Lars L. wrote: > Ähhh, > > ich bin jetzt nicht auf dem aktuellen Stand, aber dass man mit der > Hupe/Lichthupe einem ÜbeholWUNSCH Ausdruck verleihen darf, halte ich für > ein Gerücht. Ausdruck verleihen vielleicht nicht, aber ankündigen. Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Lichthupe#Lichthupe_allgemein
>> Ähhh, >> >> ich bin jetzt nicht auf dem aktuellen Stand, aber dass man mit der >> Hupe/Lichthupe einem ÜbeholWUNSCH Ausdruck verleihen darf, halte ich für >> ein Gerücht. > >Das ist aber in der Tat so, auch wenn ich das für etwas sinnlos halte. >Bzw. wenn es von den meisten eher falsch verwendet wird. Okay....Wusste ich nicht, wieder was gelernt Seit wann ist das so? >> Man darf (nicht muss) mit der Hupe (nicht Lichthupe) ausserhalb von >> Ortschaften den Überholvorgang ankündigen. Aber wer macht das schon. Man >> darf aber nicht, z.B. wenn die Linke Spur auf der Autobahn "blockiert" >> ist mit der Lichthupe anzeigen, dass man überholen will --> Nötigungung. > >Falsch. Man darf bzw. soll dies tun. Es ist nur Nötigung, wenn man das >längere Zeit macht, dicht auffährt oder ähnliches. Dann bewegt man sich also mit dem was man tun soll, immer am Rand der Nötigung, oder?
Man SOLL weder dicht auffahren noch SOLL man die Lichthupe dauerhaft betätigen Man KANN durch !KURZE! Licht/Schallzeichen eine Überholabsicht ankündigen. Das der andere deshalb in den Graben/Seitenstreifen/zwischen zwei LKW fahren MUß steht nirgends.
>ich bin jetzt nicht auf dem aktuellen Stand, aber dass man mit der >Hupe/Lichthupe einem ÜbeholWUNSCH Ausdruck verleihen darf, halte ich für >ein Gerücht. http://bundesrecht.juris.de/stvo/__5.html "(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. 2Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden." >Man darf (nicht muss) mit der Hupe (nicht Lichthupe) ausserhalb von >Ortschaften den Überholvorgang ankündigen. Doch, auch mit Lichthupe. Bitte demnächst besser informieren. >Man >darf aber nicht, z.B. wenn die Linke Spur auf der Autobahn "blockiert" >ist mit der Lichthupe anzeigen, dass man überholen will --> Nötigungung. Da bin ich mir nicht sicher. Soweit ich weiß gilt das als versuchte Nötigung - nur wenn der Vordermann nachgibt (also die Spur frei macht) kann eine Anklage wegen Nötigung verhängt werden. ps: sehe schon, bin mit meinem Post spät dran ;)
Läubi Mail@laeubi.de wrote: > Man SOLL weder dicht auffahren > noch SOLL man die Lichthupe dauerhaft betätigen Genau das ist das Merkmal einer Nötigung. Wenn man ein oder zweimal kurz eine Lichthupe gibt, ist es OK. Wenn es Minutenlang geht dann kann es sehr teuer werden.
Bezog sich darauf: >Falsch. Man darf bzw. soll dies tun. Es ist nur Nötigung, wenn man das >längere Zeit macht, dicht auffährt oder ähnliches. Dann bewegt man sich also mit dem was man tun soll, immer am Rand der Nötigung, oder?
Jiggler wrote: > Und wenn ich meine in > der Baustelle mehr wie 80 Km/h fahren zu müssen, dann ist das MEIN Ding Wenn Du bei Deinem Tun mindestens den halben Tachoabstand und einen gefahrlosen seitlichen Abstand zu mir einhaeltst - bitte. Aber das genau geht in AB-Baustellen nicht, schon gar nicht mit den Riesenkisten, die von Leuten mit solchen Meinungen oft gefahren werden. Gast2
Gast2 wrote: > Jiggler wrote: > >> Und wenn ich meine in >> der Baustelle mehr wie 80 Km/h fahren zu müssen, dann ist das MEIN Ding > > > Wenn Du bei Deinem Tun mindestens den halben Tachoabstand und einen > gefahrlosen seitlichen Abstand zu mir einhaeltst - bitte. Genau das ist das Problem: Wenn jemand in der Baustelle (ich gehe hier von zweispurig aus) links überholen will und vor ihm fährt jemand nicht nach rechts, obwohl es ihm möglich wäre, dann begeht der vordere Nötigung. Das gilt kurioserweise selbst dann, wenn sich der vorne fahrende an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält und der Hintermann diese überschreiten will. Das Rechtsfahrgebot hat hier eindeutig Vorrang (steht irgendwo in der StVO, ich weiß aber nicht mehr wo). Allerdings werden Verstöße dieser Art nur selten von der Polizei geahndet. Da Drängeln keine Option sein kann, bleibt nur die "Erinnerung" an das Rechtsfahrgebot mit der Lichthupe. (Ich will damit keinesfalls das Verhalten der Baustellenraser rechtfertigen, aber die Rechtslage ist offenbar so) Achso: Autobahnen sind AFAIR übrigens immer außerhalb geschlossener Ortschaften und unterliegen Bundesrecht. Das Ordnungsamt hat da nichts zu melden.
>(steht irgendwo in der StVO, ich weiß aber nicht mehr wo)
steht nirgends in der StVo, weiß allerdings nicht wo überall nicht ...
Vorrang hat Paragraph 1 in seiner Eigenschaft als Gefahrvermeidungsparagraf. Und wenn ich glaube, dass mir das zu gefaehrlich ist von einem rasenden Tuareg oder Q7 in einer engen Baustelle in der Kurve ueberholt zu werden, dann muss ich mich eben so verhalten, dass diese Gefahr vermieden wird. Irgendwo wird es auch wieder breiter. Gast2
> dann begeht der vordere Nötigung.
So ein Schwachsinn. Hier ist immer von "Nötigung" die Rede, doch kaum
einer scheint zu wissen, was "Nötigung" ist.
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit
einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung
nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die
Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen
ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von
sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel dann vor,
wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder
zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt,
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger
missbraucht.
Unbekannter wrote: >> dann begeht der vordere Nötigung. > > So ein Schwachsinn. Hier ist immer von "Nötigung" die Rede, doch kaum > einer scheint zu wissen, was "Nötigung" ist. > > > (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit > einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung > nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit > Geldstrafe bestraft. Na wenn aggressives Auffahren mit Minimalabstand und dauerblinkender Lichthupe keine Drohnung mit einem empfindlichen Übel ist...
Unbekannter wrote: >> dann begeht der vordere Nötigung. > > So ein Schwachsinn. Hier ist immer von "Nötigung" die Rede, doch kaum > einer scheint zu wissen, was "Nötigung" ist. Sorry, stimmt. Im juristischen Fachvokabular bin ich leider nicht ganz so firm, aber solche Irrtümer passieren eben leicht, wenn in den Medien ständig Blödsinn geredet wird ;-) Jedenfalls verstößt jemand, der zu schnell fahren will, es aber nicht kann, noch nicht gegen irgend welche Regeln. Auch dann nicht, wenn er dem Vordermann per Lichthupe mitteilt, dass er überholen will (§16(1) StVO). Ist die rechte Spur frei und der vordere fährt nicht rüber, verstößt dieser gegen §2 StVO. Damit muss dem hinteren also dem Wortlaut nach -> die Möglichkeit gegeben werden <- die Regeln zu übertreten. Ich find's ja auch kurios, ist aber nur aus der StVO übernommen und - meiner Meinung nach - logisch gefolgert (Natürlich bleiben insbesondere in Baustellen §1 usw. unberührt)
Ich empfehle übrigens, konsequent rechts zu überholen. Augen auf, nicht zu schnell dran vorbeidonnern natürlich und den tattrigen Autofahrer links neben einem genau beobachten (manchmal führt nämlich ein rechts vorbeifahrendes Auto bei der Penntüte zu der Selbsterkenntnis, dass sie besch.. fährt, und dann will der natürlich SOFORT rüber. Das entspannt nämlich auch das Gedrängel auf der linken Spur, rechts ist ja meist nichts los.
Jiggler wrote: > Ähm du weisst aber schon das die Lichthupe laut STVO als Ankündigung für > den Überholvorgang, als Warnung (auch vor der eigenen Geschwindigkeit) > genutz werden darf bzw. sogar muss ? (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden. http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php
Simon K. wrote: > (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze > Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht > geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet > werden. > > http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php Bitte auch lesen und nicht nur posten: Beitrag "Re: Bin gerade "geblitzt" worden"
> Ähm du weisst aber schon das die Lichthupe laut STVO als Ankündigung für > den Überholvorgang, als Warnung (auch vor der eigenen Geschwindigkeit) > genutz werden darf bzw. sogar muss ? Ähm, in der Fahrschule haben die damals gesagt dass man auf der Autobahn die Lichthupe nicht benutzen darf, sondern maximal kurz den linken Blinker. Lichthupe nur Landstraße...
>Entschuldige, habe nur schnell drübergescrollt.
Hehe - und bist geblitzt worden ;)
kein Problem
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.