Datum: 13.05.2008 13:54
Grade' auf der Autobahn in' er Baustelle mit tmax. 80km/h, 8m hinter mir ein Renault der drängelt und mich zum schneller fahren provoziert, bei 99km/h werd ich geblitzt. Lohnt sich ein Einspruch? Bitte keine Rechtsberatung, nur eure Erfahrung und Empfehlung.
Datum: 13.05.2008 13:58
Ich würd erst mal auf's Photo warten, wenn du Glück hast ist das andere Auto mit drauf und schon können sie dir nix...
Datum: 13.05.2008 14:04
Einspruch? Lohnt sich denke ich nicht. Wer auf Drängeleien reagiert ist leider selber Schuld. Auch wenns blöde klingt.. moralisch ist der Drängler schuld.. objektiv betrachtet du :-( Anderseits wärs auch mal wieder Zeit zu meckern, dass in der Baustelle geblitzt wird ;-) Wer fährt denn da schon wirklich nur 80? :-D 99km/h sind 35€ ohne Punkt. Gängig. Zahl.. und gut ist.
Datum: 13.05.2008 14:05
wenn beide 99 km/h fahren zahlen beide. mein vorschlag nicht provozieren lassen, wenn mir einer auf die pelle rückt ohne ersichtlichen grund werde ich immer um ein kleinwenig langsamer.
Datum: 13.05.2008 14:07
>...und schon können sie dir nix...
Hab ich auch gedacht, aber die Fotoausschnitte sind ja grad so groß,
dass nur die Frontpatie des eigenen PKWs drauf sind.
Oder müssen die auch das Verkehrsgeschehen um mich herum knipsen?
Datum: 13.05.2008 14:12
FRAGENSTELLER wrote: > mein vorschlag nicht provozieren lassen, wenn mir einer auf die pelle > rückt ohne ersichtlichen grund werde ich immer um ein kleinwenig > langsamer. Ich passe dann immer die Geschwindigkeit so an das sie zum Abstand passt. Bei manchen die extrem dicht auffahren wird es dann halt was langsamer...
Datum: 13.05.2008 14:12
Interessant ist ja, wie 'FRAGENSTELLER' schreibt, das beide zahlen müssen. Ich habs aber nur einmal blitzen gesehen. Wenn aber einer nicht zu zahlen braucht darf auch der andere nicht belangt werden. Das Kennzeichen des Dränglers hab ich, aber wie kriegt man raus, ob der auch zahlen muss?
Datum: 13.05.2008 14:12
Warte einfach mal ab was da kommt. Im schlimmsten Fall ist es eine Verwarnung. Zahlen, fertig. Wenn nicht klar ist, wer den Blitz augelöst hat, kommt eventuell garnix. Ha, wie kommst Du denn auf 99km/h. Ist Dein Tacho geeicht?
Datum: 13.05.2008 14:13
Das ist nur der Ausschnitt, die haben noch das grosse genormte Foto, auf welchem sie eine spezielle Folie mit Entfernungsangaben, Winkeln ... drauflegen. Wenn da noch ein anderes Auto mit drin ist ist die Messung ungültig. Ergo zum Anwalt damit, der fordert die Unterlagen an. Davor testen die das noch mal ausführlich. Wenn es da Unstimmigkeiten gibt stellen die sofort die Ermittlungen ein. Das kostet aber mind. 50 Euro Anwalt. Lohnt sich bei der Geschwindigkeit nicht! Selber Schuld wrote: >>...und schon können sie dir nix... > > > Hab ich auch gedacht, aber die Fotoausschnitte sind ja grad so groß, > dass nur die Frontpatie des eigenen PKWs drauf sind. > Oder müssen die auch das Verkehrsgeschehen um mich herum knipsen?
Datum: 13.05.2008 14:14
Selber Schuld wrote: > Grade' auf der Autobahn in' er Baustelle mit tmax. 80km/h, > 8m hinter mir ein Renault der drängelt und mich zum schneller fahren > provoziert, bei 99km/h werd ich geblitzt. Provozieren ist die ein Seite, provozieren lassen die andere. Wo ist das zulässige Limit? Wie schnell darfst du ungestraft fahren, wenn dich jemand drängelt? Die Polizei sagt da ganz klar, dass du dich trotzdem an die Regeln halten musst. > Lohnt sich ein Einspruch? Würde mich wundern. Du kannst gegen den Drängler Anzeige erstatten. Okay, das hilft dir nicht. Aber wenn sein Kennzeichen auf dem Foto oder dem Folgefoto ist, dann lernt er vielleicht draus. virtuPIC /ggadgets for tools & toys
Datum: 13.05.2008 14:15
Ein Einspruch lohnt nicht, zu schnell gefahren bist du selbst - wenn du im Widerspruch auch noch anführst, das der Hintermann dich ja so bedrängt hat, könnte man da auch einen Vorsatz draus drehen (doppeltes Bußgeld idR). Zahlen bringt also Frieden, so hoch ist die Buße nun auch wieder nicht ;) Im übrigen siehst du auf dem BGB nur den entscheidenden Ausschnitt, der das Kennzeichen und das Gesicht des Fahrers zeigt. Das Original ist mehrere Größenordnungen besser und vor allem ist auch sehr viel mehr drauf.
Datum: 13.05.2008 14:16
> Ha, wie kommst Du denn auf 99km/h.
Beim Audi A3 ist neben dem Tacho noch eine Digitalanzeige. Genormt ist
die auch nicht, desshalb wird ja 7%(?) abgezogen.
Datum: 13.05.2008 14:16
einzige chance - vielleicht ist dein kennzeichen durch den drängler, wenn er hinten an dir dranklebt, verdeckt.
Datum: 13.05.2008 14:19
nachsatz - oder wurde von vorne geblitzt? dann könnte der drängler die 'besseren' karten haben. :-(
Datum: 13.05.2008 14:44
Es wird doch nur von vorne geblitzt. Von hinten gäbs kein Bild vom Fahrer. Aber wie gesagt, wer sich drängeln lässt -> selber Schuld. Und in Baustellen zu blitzen macht natürlich Sinn, da arbeiten schließlich Leute die es gar nicht mögen wenn gelegentlich Autos durch ihren Arbeitsplatz fliegen. Thomas
Datum: 13.05.2008 15:12
Hallo Geblitzter, wie die Vorschreiberlinge schon sagten: warts mal ab. Mir ist das gleiche passiert, auch Baustellenbereich, da war auf 80 begrenzt und ein Laster ist mir fast in den Kofferraum gekrochen (Abstand < 50 cm) - das sieht in den Rückspiegeln beeindruckend aus wenn Du Hinter Dir nur noch "Wand" hast... Ich hatte gerade beschleunigt, da wurde ich auch geblitzt. ABER: ich habe nie etwas bekommen. Warum weiss ich nicht genau. Entweder haben die den Laster gesehen (der hatte gerade aufgeblendet) und den Sachverhalt erkannt (was ich sehr ungewöhnlich finden würde) oder das Bild von mir war nicht verwertbar. Deshalb: immer erst abwarten. Wenn Du Rechtsschutz hast und die Nummer Deines Hintermanns dann wird das was längeres; aber wenn sie ein Bildle von Dir haben dann wird das auch normal ausgewertet. Bei der Summe lohnt das normal nicht. Ansonsten: zahlen. was bleibt Dir übrig? Hätte ich auch gemacht unter Angabe der Autonummer des Hintermanns und des geschilderten Sachverhaltes. PS: Ich kann Dich aber gut verstehen. Ich hab auch erst mal gekocht vor Wut wegen so einem Deppen hinter mir... Es lebe die Rambobahn. Laster sind nun mal die Stärksten. Dann kommen die Transporter und die Möchtegernjeeps mit ihren Pfunden. Am untersten Ende kommmt unsereins....
Datum: 13.05.2008 15:30
Helmut Ru wrote:
> wie die Vorschreiberlinge schon sagten:
Du bist dir im Klaren, daß das eine ziemlich abschätzige Wortwahl ist?
@ Selber Schuld
Wie lange braucht eigentlich die Kamera, bis sie das nächste Bild
schießen kann?
Wenn sie den Drängler auch geblitzt haben, dann können sie sich
ausrechnen, mit welchem Abstand der dir auf den Fersen war und dann
wirds teuer für den Vogel...
Allerdings wirst du davon kaum etwas davon mitbekommen, dank
Datenschutz.
Datum: 13.05.2008 15:31
Werd' mal abwarten. Danke für euren Trost! Allseits freie Fahrt ;-)
Datum: 13.05.2008 15:34
Der Sicherheitsabstand richtet sich ja nach der Formel Abstand= 1/2 Geschwindigkeit. Wenn der Hintermann ersteres nicht ändern will muss man eben selbst die Geschwindigkeit dem Abstand anpassen :-) Vorallem bei Baustellen wo es meist keine Überholmöglichkeit gibt ärgert man den Drängler so richtig schön!
Datum: 13.05.2008 15:43
ein Einspruch würde sich dann lohnen, wenn der Blitzende widerrechtlich geparkt hat und du das nachweisen kannst. Aber zahlen musst du vorher auf jeden Fall.
Datum: 13.05.2008 15:44
dir ist aber klar das du damit den Tatbestand der Nötigung betreibst ? Ein Oberlehrer ist genauso dran wie jemand der schnell fährt ... 20 Km/h zu schnell = 35 Euro 0 Punkte Nötigung = 75 Ocken + 2 Punkte ...
Datum: 13.05.2008 15:45
>Im übrigen siehst du auf dem BGB nur den entscheidenden Ausschnitt, der >das Kennzeichen und das Gesicht des Fahrers zeigt. Das Original ist >mehrere Größenordnungen besser und vor allem ist auch sehr viel mehr >drauf. Bist du sicher? Das Foto welches immer auf dem "Gebührenbescheid" drauf ist, ist ja in übelster Qualität! Habe da auch mal ein Foto bekommen, unser Glück war, dass das zugehörige Rathaus (war ne Messung innerorts) sich fast 4 Monate Zeit ließ um mir das Ticket zu schicken. Auf dem Foto konnte man absolut nichts erkennen und ich gab dann an, dass ich den Fahrer auf dem Foto nicht erkennen kann und nun nach vier Monaten auch nciht mehr weiß wer gefahren ist (was auch der Wahrheit entsprach) - darauf hin wurde die ganze Sache eingestellt. Wobei es damals um ganze 4 km/h ging, ich glaub das sahen die selber auch nicht so wild!?
Datum: 13.05.2008 15:51
Thilo M. wrote: > ein Einspruch würde sich dann lohnen, wenn der Blitzende widerrechtlich > geparkt hat und du das nachweisen kannst. Das hilft überaupt nichts: Die Polizei hat in dieser Beziehung ziemliche Narrenfreiheit, solange sie nicht den Verkehr durch wirklich kriminelles Parken gefährdet.
Datum: 13.05.2008 16:05
es war zwar in diesem fall die autobahn aber häufig wird man von irgenwelchen zivilen stadt- oder kreisangestellten aus pkws geblitzt. d.h. das sind nichtmal beamte, und haben vlt. grademal eine kurze einweisung ins gerät bekommen. bei sowas kommt mir echt die galle hoch, denn das idt keine verkehrssicherung mehr, sondern reines geldverdienen. mein vorschlag: strafen höher (so ab 10kmh gibts fahrverbot für nen monat oder so) und mehr polizeikontrollen mir rausziehen
Datum: 13.05.2008 16:27
Jiggler wrote: > dir ist aber klar das du damit den Tatbestand der Nötigung betreibst ? > > Ein Oberlehrer ist genauso dran wie jemand der schnell fährt ... > 20 Km/h zu schnell = 35 Euro 0 Punkte > > Nötigung = 75 Ocken + 2 Punkte ... Wenn ich Angst habe das mein Hintermann mir auffährt werd ich denke ich meine Geschwindigkeit runternehmen dürfen. Dann sollte der Hintermann es auch begriffen haben und Abstand halten. Wenn nicht behalte ich die langsame Geschwindigkeit zur Sicherheit aller ein. Das ist doch keine Nötigung.
Datum: 13.05.2008 16:48
Martin Ziel wrote: > Jiggler wrote: >> dir ist aber klar das du damit den Tatbestand der Nötigung betreibst ? >> >> Ein Oberlehrer ist genauso dran wie jemand der schnell fährt ... >> 20 Km/h zu schnell = 35 Euro 0 Punkte >> >> Nötigung = 75 Ocken + 2 Punkte ... > > Wenn ich Angst habe das mein Hintermann mir auffährt werd ich denke ich > meine Geschwindigkeit runternehmen dürfen. Dann sollte der Hintermann es > auch begriffen haben und Abstand halten. Wenn nicht behalte ich die > langsame Geschwindigkeit zur Sicherheit aller ein. Das ist doch keine > Nötigung. Das hängt von den Umständen ab. Wenn Dir das auf einer dreispurigen Autobahn auf der linken Spur passiert, dann liegt das Problem eher bei Dir, wenn es auf einer dreispurigen Autobahn auf der rechten Spur passiert, dann eher beim Drängler.
Datum: 13.05.2008 16:56
Bei Dränglern in der Baustelle den Tempomat auf 80 km/h einstellen, den Innenspiegel wegklappen und nicht nach hinten schauen. Am Ende der Baustelle Vollgas geben, das ärgert den Drängler noch mal.
Datum: 13.05.2008 17:03
hein wrote: > mein vorschlag: strafen höher (so ab 10kmh gibts fahrverbot für nen > monat oder so) und mehr polizeikontrollen mir rausziehen Und was würde das an der Abzocke ändern???
Datum: 13.05.2008 17:06
"Wenn ich Angst habe das mein Hintermann mir auffährt werd ich denke ich meine Geschwindigkeit runternehmen dürfen." Nö, dann darfst Du auf die rechte Spur wechseln. Gruss Axel
Datum: 13.05.2008 17:20
@uhu das geld kann nicht mehr von der stadt für irgendwas ausgegeben werden sondern geht für die polizeibeamten drauf. außerdem könntest du dann nicht einfach weiterfahren und sagen: "haha, 35 € da lach ich doch" sondern mussst dir das gelaber von nem polizisten anhören und darfst nicht mehr weiterfahren. :) da ist der lerneffekt viel größer und eindringlicher. denn solange es günstig und einfach ist wird halt mal ein bisschen geflitzt.
Datum: 13.05.2008 17:23
>> Und was würde das an der Abzocke ändern???
Schon wieder einer, der sich nicht an Regel und Gesetze halten
will/kann. Und wenn er erwischt wird - Abzocke schreit.
Ist es nicht so, Uhu?
Datum: 13.05.2008 17:23
Je nachdem, aus welchem Bundesland du bist, gibts noch ne andere Möglichkeit: http://www.adelaideinstitute.org/Germany/geschwind... grins..
Datum: 13.05.2008 17:31
So lang man keine Vollbremsung hinlegt sollte es da keine Probleme geben. Ausserdem, wenn man selber langsam fährt auf der Autobahn, dann würde es mich wundern, wenn man da wegen Nötigung belangt werden würde. Bei den Elefantenrennen werden die LKW Fahrer ja auch nicht wegen Nötigung belangt. Und die bremsen die Leute teilweise von Tempo 130-200 auf Tempo 80 aus! Allerdings darf man dann auch nicht permanent links fahren, wenn die rechte Spur Platz lässt. Auf freier Strecke lass ich einem Raser die ersten 10-15 km/h noch durchgehen, aber wenn mir einer mit ner Lichthupe kommt oder übelst dicht auffährt, obwohl meine eigene Geschwindikeit ca. 10-15 km/h über der erlaubten liegt, wird jeder (Einsatzfahrzeuge ausgenommen) hinter mir konsequent ignoriert! Und da mach ich keinen Unterschied zwischen rechter od. linker Spur! Wenn die Leute keine Verkehrsschilder lesen können, dann können die mich mal sonstwas! Das hat nichts mit Oberleher zu tun, sondern mit Beachtung der Verkehrsregeln. Wenn der Hintermann meint eine Anzeige machen zu müssen, dann soll er den Leuten von der Polizei doch mal erklären, wieso er die hochzulässige Geschwindikeit überschritten hat und von seinem Vordermann erwartet ebenfalls die STVO zu missachten.... Ich kann nur jedem empfehlen sich zu nichts nötigen zu lassen. Kein reindrücken in eine Lücke (rechte Spur), wenn es danach weder vorne noch hinten für einen Sicherheitsabstand reicht. Auch keine plötzlichen Ausweichmanöver nur weil einer im Tiefflug von hinten kommt! Erst Lage abschätzen, und wenn es dann passt die Spur wechseln! Alles andere ist ein zu großes Risiko, für das man selber die Verantwortung trägt! Die Tiefflieger werden es nicht darauf ankommen lassen, einem den Kofferaum zu verbiegen. Im Zweifelsfall die Warnblinke rein, wenn sich's vorne Staut.
Datum: 13.05.2008 17:33
>Anderseits wärs auch mal wieder Zeit zu meckern, dass in der Baustelle >geblitzt wird ;-) Wer fährt denn da schon wirklich nur 80? :-D mein Bruder arbeitet beim Land Hessen und ist da für Instandhaltung von Autobahnbrücken zuständig. Nachdem immer wieder Idioten sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen an Baustellen gehalten haben und es immer wieder zu Unfällen, auch mit Toten und den Bauarbeitern kam sind sie vor ein paar Jahren dazu übergegangen am Anfang von Baustellen zwei Sattelschlepper mit Kies abzukippen. Da haben sich auch schon einige Rambos blutige Nasen geholt während die Bauarbeiter verschont blieben ...
Datum: 13.05.2008 18:03
Uhu Uhuhu wrote: > Thilo M. wrote: >> ein Einspruch würde sich dann lohnen, wenn der Blitzende widerrechtlich >> geparkt hat und du das nachweisen kannst. > > Das hilft überaupt nichts: Die Polizei hat in dieser Beziehung ziemliche > Narrenfreiheit, solange sie nicht den Verkehr durch wirklich kriminelles > Parken gefährdet. Bei uns gibt's 'ne Privatfirma, die verleiht die Blitzer an die Gemeinden. Die haben mittlerweile schon 45(!) von den Dingern. Nur die Bedien-Büttel (keine Polizisten) stellen sich gerne komplett auf den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite und blitzen vom Auto aus. Als ich da mal angehalten habe (nach dem Blitz, ca 15kmh zu schnell) und die Karre mit dem Handy geknipst habe, kam auch nie ein Knöllchen. In irgendeinem Automagazin (Auto-Motor-Sport mit Peter Stützer glaub' ich) kam das auch mal. Also Foto machen, bezahlen und Einspruch erheben. 'Man darf keine Ordnungswidrigkeiten ahnden, indem man selbst eine begeht' (oder ähnlich) hieß das Urteil.
Datum: 13.05.2008 18:06
Volvo wrote: >>> Und was würde das an der Abzocke ändern??? > > Schon wieder einer, der sich nicht an Regel und Gesetze halten > will/kann. Und wenn er erwischt wird - Abzocke schreit. > > Ist es nicht so, Uhu? Du wirsts nicht glauben, aber ich hab in den vergangenen 10 Jahren genau ein mal 20 Euronen abgdrücken müssen für zu schnelles Fahren. Aber ganz im Ernst: Jeder Psychologe weiß, daß überzogene Strafen keine erzieherische Wirkung haben, sondern nur Haß provozieren.
Datum: 13.05.2008 18:18
FRAGENSTELLER wrote: > mein vorschlag nicht provozieren lassen, wenn mir einer auf die pelle > rückt ohne ersichtlichen grund werde ich immer um ein kleinwenig > langsamer. Na das kenn ich :-) Wenn ich mit "unserm" KTW unterwegs bin (zur Info: chronisch untermotorisiert, 2,8 Tonnen leer, auf 56 PS gedrosselt) passieren so Drängeleien oft. Andrerseits... lass sie doch überholen, zumindest beim KTW hab ich dann das Werkzeug zur Behandlung solcher Organspender gleich dabei g (nee... Scherz)
Datum: 13.05.2008 19:25
@ Matthias Lipinsky das ist sehr, sehr gut. Wäre noch interessant auf Grund welcher "Rechtslage" das Verfahren eingestellt wurde und ob der "streitbare" Herr seine "Auslagen" für sein Hobby bekam.
Datum: 13.05.2008 19:36
Geringfügigkeit wohl. Vermutlich hatte das Gericht weder Zeit noch Lust, sind wegen dieses Kleinkrams stundenlang mit dem Herrn herumzuärgern und dabei Steuergelder abzubrennen. Ich vermute dass er, würde er auf die Erstattung seiner Auslagen bestehen, doch noch Gelegenheit bekäme, seine Standpunkte vor Gericht darzulegen. Denn wenn er das Geld erhalten hätte: jede Wette das er es stolz rausposaunen würde. Ich frage mich ja, was er tun wird, wenn ihn jemand mal über's Ohr haut. Egal in welchem Sinn des Wortes. Mit Klagen wird das schwierig, wenn man die real existierende Gerichtsbarkeit nicht anerkennt...
Datum: 13.05.2008 20:54
Ja, das wird möglicherweise schwierig sein. Die Leute auf dem "illegalen" Amtsgericht hatten sicher auch was zu lachen
Datum: 13.05.2008 20:57
Vom wem will er die Auslagen eigentlich erstattet bekommen? Das Gericht kann es nicht sein, denn das gibt es für ihn ja garnicht. Damit ist das aus seiner Sicht nichts anderes als eine Auseinandersetzung mit einem x-beliebigen Fremden der ihm unaufgefordert ein komisches Schreiben zugesandt hat. Ein Vertrag über eine kostenpflichtige Dienstleistung wird daraus so schnell nicht. Und wenn er meint, dass dem so wäre, kann er es ja einklagen ;-).
Datum: 13.05.2008 21:43
Andreas Kaiser wrote: > Vom wem will er die Auslagen eigentlich erstattet bekommen? Das Gericht > kann es nicht sein, denn das gibt es für ihn ja garnicht. Nein, er hat dem Gericht ja geschrieben. Er erkennt es nur nicht an, das heißt aber noch lange nicht, daß es aus seiner Sicht niemanden gibt, der ihm die Zeit stiehlt. > Damit ist das > aus seiner Sicht nichts anderes als eine Auseinandersetzung mit einem > x-beliebigen Fremden der ihm unaufgefordert ein komisches Schreiben > zugesandt hat. Genau. > Ein Vertrag über eine kostenpflichtige Dienstleistung > wird daraus so schnell nicht. Und wenn er meint, dass dem so wäre, kann > er es ja einklagen ;-). Er bestand ja auch letztendlich wohl nicht auf Kostenersatz... Im übrigen schrieb er auch nur, sein Stundensatz betrüge 120 €. Über die Anzahl Stunden, die ihm gestohlen wurden, hat er sich doch nicht ausgelassen, oder?
Datum: 13.05.2008 21:56
Uhu Uhuhu wrote: > heißt aber noch lange nicht, daß es aus seiner Sicht niemanden gibt, der > ihm die Zeit stiehlt. Diese Form des Diebstahls ist allerdings legal und ohne Vertrag auch meist nicht kostenpflichtig ;-). > Anzahl Stunden, die ihm gestohlen wurden, hat er sich doch nicht > ausgelassen, oder? Doch. Auf Seite 15. 3 Stunden à 120€ = 360€.
Datum: 14.05.2008 08:35
> Jeder Psychologe weiß, daß überzogene Strafen keine > erzieherische Wirkung haben, sondern nur Haß provozieren. Naja, Psychologen wissen selten was den Menschen so umtreibt. Wenn ich nach A oder CH fahre halte ich mich strikt an die Vorschriften, eben weil dort die Strafen so hoch sind.
Datum: 14.05.2008 08:49
>Aber ganz im Ernst: Jeder Psychologe weiß, daß überzogene Strafen keine >erzieherische Wirkung haben, sondern nur Haß provozieren. Nur bei psychisch kranken Menschen. Die Strafen in Deutschland für Verkehrsdelikte sind lächerlich und wenn einige kranke Deutsche darauf überreagieren, werden sie wohl im benachbarten Ausland gleich Amok laufen.
Datum: 14.05.2008 09:24
Mein Gott das sind 19km/h zu schnell. Zieht man die Toleranz ab, bekommst du nicht mal Bußgeld. Ich würde deine Sorge verstehen, wenn man sich der 30ger mit 98km/h geblitzt hätte.
Datum: 14.05.2008 12:40
Thomas wrote:
> Es wird doch nur von vorne geblitzt.
In Holland blitzen sie öfters auch mal von hinten. Die Blitzgeräte
hängen, soweit ich weiß, an den Querstreben über den Autobahnen, hinter
den Schildern (Ausfahrt, Richtung der Autobahn usw.).
Damit kann man vor allem Motorradfahrer drankriegen.
Datum: 14.05.2008 13:08
ZITAT : So lang man keine Vollbremsung hinlegt sollte es da keine Probleme geben. Ausserdem, wenn man selber langsam fährt auf der Autobahn, dann würde es mich wundern, wenn man da wegen Nötigung belangt werden würde. Bei den Elefantenrennen werden die LKW Fahrer ja auch nicht wegen Nötigung belangt. Und die bremsen die Leute teilweise von Tempo 130-200 auf Tempo 80 aus! Allerdings darf man dann auch nicht permanent links fahren, wenn die rechte Spur Platz lässt. Auf freier Strecke lass ich einem Raser die ersten 10-15 km/h noch durchgehen, aber wenn mir einer mit ner Lichthupe kommt oder übelst dicht auffährt, obwohl meine eigene Geschwindikeit ca. 10-15 km/h über der erlaubten liegt, wird jeder (Einsatzfahrzeuge ausgenommen) hinter mir konsequent ignoriert! Und da mach ich keinen Unterschied zwischen rechter od. linker Spur! Wenn die Leute keine Verkehrsschilder lesen können, dann können die mich mal sonstwas! Das hat nichts mit Oberleher zu tun, sondern mit Beachtung der Verkehrsregeln. Wenn der Hintermann meint eine Anzeige machen zu müssen, dann soll er den Leuten von der Polizei doch mal erklären, wieso er die hochzulässige Geschwindikeit überschritten hat und von seinem Vordermann erwartet ebenfalls die STVO zu missachten.... Ich kann nur jedem empfehlen sich zu nichts nötigen zu lassen. Kein reindrücken in eine Lücke (rechte Spur), wenn es danach weder vorne noch hinten für einen Sicherheitsabstand reicht. Auch keine plötzlichen Ausweichmanöver nur weil einer im Tiefflug von hinten kommt! Erst Lage abschätzen, und wenn es dann passt die Spur wechseln! Alles andere ist ein zu großes Risiko, für das man selber die Verantwortung trägt! Die Tiefflieger werden es nicht darauf ankommen lassen, einem den Kofferaum zu verbiegen. Im Zweifelsfall die Warnblinke rein, wenn sich's vorne Staut. /ZITAT Ähm du weisst aber schon das die Lichthupe laut STVO als Ankündigung für den Überholvorgang, als Warnung (auch vor der eigenen Geschwindigkeit) genutz werden darf bzw. sogar muss ? Nur mal so als Gedankenanstoss. Ich würd gerne mal mit nem Leo II die Linke Spur leer machen. Ich denke mal du bist auch einer der Konsorten die auf ner 3 Spurigen Autobahn immer in der Mitte fahren obwohl Rechts frei ist .... Es drängelt kein Mensch auf der Rechten Spur ... Und ich drängel nicht sonder warne nur mit der Lichthupe bzw. kündige den Überholvorgang an. Zu nah Auffahren ist nicht... Und als Tipp, rechts dran vorbei kostet nur schlappe 20 Euro ....
Datum: 14.05.2008 13:09
Zitat : Wenn die Leute keine Verkehrsschilder lesen können, dann können die mich mal sonstwas! Das hat nichts mit Oberleher zu tun, sondern mit Beachtung der Verkehrsregeln. Wenn der Hintermann meint eine Anzeige machen zu müssen, dann soll er den Leuten von der Polizei doch mal erklären, wieso er die hochzulässige Geschwindikeit überschritten hat und von seinem Vordermann erwartet ebenfalls die STVO zu missachten.... / Zitat Ähm was ist in deinen Augen Oberlehrertum ??? Ich finde das Beschreibt es ganz genau ! Warum willst du mir vorschreiben an welche Regeln ich mich halten soll, wo ist bitte dein Staatlich Verbrieftes Recht dazu ? Das liegt alleine beim Staat und somit bei seinem Organ der Polizei ...
Datum: 14.05.2008 13:58
Jiggler wrote: > Ähm du weisst aber schon das die Lichthupe laut STVO als Ankündigung für > den Überholvorgang, als Warnung (auch vor der eigenen Geschwindigkeit) > genutz werden darf bzw. sogar muss ? > > Nur mal so als Gedankenanstoss. OK. Nehme ich auch zur Kenntnis. Du braust also von hinten heran, blinkst mit der Lichthupe um mir die Warnung zukommen zu lassen "Jetzt komm ich". Ich schau in den Rückspiegel und entscheide für mich, dass der Abstand noch locker ausreicht damit du deine Geschwindigkeit anpassen kannst womit die Warnung für mich hinfällig ist. Wo ist das Problem? > Zu nah Auffahren ist nicht... Bei dir vielleicht nicht. Aber bei den meisten anderen schon. Die hast du schon fast auf der Hutablage.
Datum: 14.05.2008 14:14
Zitat : OK. Nehme ich auch zur Kenntnis. Du braust also von hinten heran, blinkst mit der Lichthupe um mir die Warnung zukommen zu lassen "Jetzt komm ich". Ich schau in den Rückspiegel und entscheide für mich, dass der Abstand noch locker ausreicht damit du deine Geschwindigkeit anpassen kannst womit die Warnung für mich hinfällig ist. Wo ist das Problem? / Zitat Und wenn dann der Platz für 4 Sek einscheren auf die Rechte Spur reicht, dann ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt, nur mal so als Info. In D herscht ein Rechtsfahrgebot.
Datum: 14.05.2008 14:27
Jiggler wrote: > Und wenn dann der Platz für 4 Sek einscheren auf die Rechte Spur reicht, > dann ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt, nur mal so als Info. Und wenn er nicht reicht? > In D herscht ein Rechtsfahrgebot. Ja, schön. Nur wenn ich blöderweise einen LKW rechts neben mir habe, was mach ich dann. Mich in Luft auflösen? Und ja: Sowas kommt öfter vor als du uns jetzt verkaufen willst. Kein Mensch hat ein Problem damit, wenn du von hinten angebraust und vorbeiziehst. Ich hab aber ein Problem damit, wenn im dichten Abendverkehr sowieso noch 20 Autos vor mir sind, und wir alle zusammen eine LKW Kolonne überholen und dann kommt so ein A.... daher, der meint er muss sich seinen Weg mit der Lichthupe frei- blinken.
Datum: 14.05.2008 14:28
Genau, Rechtsfahrgebot. Aber nicht für die Trottel auf der Überholspur. Wenn rechts noch Platz ist, kann man ja rüberfahren, OK. Aber wegen einem Drängler, der in der Baustelle noch die Lichthupe benutzt: Nur GANZ langsam....
Datum: 14.05.2008 14:34
>99km/h sind 35€ ohne Punkt. Gängig. Zahl.. und gut ist.
In der Schweiz werden echte 99 mit 3 Abzug zu 96 gewertet. Das kostet
240 SFr! Sind 160 Euro glaube ich.
160,- <-> 35,- und da meckerst Du noch.
Datum: 14.05.2008 14:34
>Und wenn dann der Platz für 4 Sek einscheren auf die Rechte Spur reicht, >dann ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt, nur mal so als Info. Falsch. Irgend so ein realitaetsfremder Richter hat mal entschieden, dass man rechts fuer min 18 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren koennen muss, damit man recht rueber muss. Aber das sieht die Fraktion jung-dynamisch-ruecksichtslos natuerlich anders. Die machen ja auch fuer 4 Sekunden Platz oder? Gast2
Datum: 14.05.2008 14:44
Gast2 wrote: >>Und wenn dann der Platz für 4 Sek einscheren auf die Rechte Spur reicht, >>dann ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt, nur mal so als Info. > > > Falsch. Irgend so ein realitaetsfremder Richter hat mal entschieden, > dass man rechts fuer min 18 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit > weiterfahren koennen muss, damit man recht rueber muss. Aber afair nur, wenn hinter einem alles frei ist (allgemeines Rechtsfahrgebot). Wenn von hinten ein offensichtlich schnellerer Verkehrsteilnehmer naht, dann ist das zu lange, v.a. bei geringeren Geschwindigkeiten. BTW: Es gibt in D nicht nur ein Rechtsfahrgebot, sondern andererseits auch eine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen von derzeit 130 km/h (sofern nicht anders angegeben), und wenn einer einen "normalen" Überholvorgang (also nicht 1 km vorher schon links raus und dann mit 2 km/h Geschwindigkeitsdifferenz vorbeischleichen) mit besagter Geschwindigkeit durchführt, dann kann man den auch zuende überholen lassen und darf nicht erwarten, dass der in jede kleine Lücke zwischen zwei Lkw einschert. Und es ist unbestritten, dass es Idioten gibt, die jemanden, der bereits mit 140-150 km/h überholt, von der Überholspur zu vertreiben versuchen. Und das ist dann wirklich Nötigung. Auch bei Strecken, auf denen eh eine Geschwindigkeitsbegrenzung gegeben ist, habe ich das Recht, meinen Überholvorgang mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit zu beenden, ohne dass einer versucht, mir in den Kofferraum zu klettern...
Datum: 14.05.2008 14:45
du ich fahre auch mit 255 Km/h auf der Rechten Spur wenn da Platz ist. Aber diese ganzen netten Leute, die sich mit 100 Km/h auf die Linke Spur begeben und dann nen LKW der 90 - 95 Km/h fährt überhohlen wollen, dafür dann sage und schreibe 10 - 15 Km brauchen... Das ist leider realität. Auch gehen mir diese ganzen Spinner auf m Sack, die meinen auf ner 3 Spurigen Autobahn wäre die rechte Spur nur für LKWs und dann permanent mit 100 auf der Mittleren dahin tuckern, wobei rechts Kilometerweit kein Fahrzeug zu sehen ist ...
Datum: 14.05.2008 14:47
Es ging hier um die Baustelle mit Tempolimit 80.
Datum: 14.05.2008 14:49
Zitat: Gast2 wrote: >>Und wenn dann der Platz für 4 Sek einscheren auf die Rechte Spur reicht, >>dann ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt, nur mal so als Info. > > > Falsch. Irgend so ein realitaetsfremder Richter hat mal entschieden, > dass man rechts fuer min 18 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit > weiterfahren koennen muss, damit man recht rueber muss. Aber afair nur, wenn hinter einem alles frei ist (allgemeines Rechtsfahrgebot). Wenn von hinten ein offensichtlich schnellerer Verkehrsteilnehmer naht, dann ist das zu lange. BTW: Es gibt in D nicht nur ein Rechtsfahrgebot, sondern andererseits auch eine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen von derzeit 130 km/h (sofern nicht anders angegeben), und wenn einer einen "normalen" Überholvorgang (also nicht 1 km vorher schon links raus und dann mit 2 km/h Geschwindigkeitsdifferenz vorbeischleichen) mit besagter Geschwindigkeit durchführt, dann kann man den auch zuende überholen lassen und darf nicht erwarten, dass der in jede kleine Lücke zwischen zwei Lkw einschert. Und es ist unbestritten, dass es Idioten gibt, die jemanden, der bereits mit 140-150 km/h überholt, von der Überholspur zu vertreiben versuchen. Und das ist dann wirklich Nötigung. / Zitat da stimme ich dir vollkommen zu ! Und die Lichthupe kommt nur wenn nen Träumer Km lang auf der Linken Spur rumträumt wärend die rechte Frei ist ! Das ist doch genau das was ich die ganze Zeit aussage. Es geht mir um die ganzen Oberlehrer, die dann meine jetzt bleib ich erst recht auf der Linken Spur, wenn meine 1.2 L Tröte mit 45 PS nur 110Km/h schaft warum sollte der RS hinter mir dann schneller fahren ...
Datum: 14.05.2008 14:50
Johannes M. wrote: > > BTW: Es gibt in D nicht nur ein Rechtsfahrgebot, sondern andererseits > auch eine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen von derzeit 130 km/h > (sofern nicht anders angegeben), ... Das ist aber eine ,,gummiweiche Höchstgeschwindigkeit'': du sollst ,,unter normalen Umständen'' nicht schneller fahren als 130 km/h. Davon, dass du nicht auch langsamer fahren darfst, ist da keine Rede. Ganz davon abgesehen ist das ganze Gefasel komplett weg vom Thema, da es um eine Baustelle ging, die auf 80 km/h limitiert war.
Datum: 14.05.2008 14:52
Zitat : Es ging hier um die Baustelle mit Tempolimit 80. / zitat ja auch da gibt es die Schleicher auf der Linken Spur die sich nicht trauen zu Überhohlen. Die sollten dann doch bitte auf die Rechte Spur wechseln. Rechtsfahrgebot gilt auch in Baustellen. Und wenn ich meine in der Baustelle mehr wie 80 Km/h fahren zu müssen, dann ist das MEIN Ding und muss nicht von nem "Oberlehrer" geahndet werden, denn wie ich schon sagte liegt dieses Recht einzig beim Staat...
Datum: 14.05.2008 14:54
Zitat : Johannes M. wrote: > > BTW: Es gibt in D nicht nur ein Rechtsfahrgebot, sondern andererseits > auch eine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen von derzeit 130 km/h > (sofern nicht anders angegeben), ... Das ist aber eine ,,gummiweiche Höchstgeschwindigkeit'': du sollst ,,unter normalen Umständen'' nicht schneller fahren als 130 km/h. Davon, dass du nicht auch langsamer fahren darfst, ist da keine Rede. Ganz davon abgesehen ist das ganze Gefasel komplett weg vom Thema, da es um eine Baustelle ging, die auf 80 km/h limitiert war. /Zitat Wer langsamer fährt als die Angegebene Richtgeschwindigkeit, der gehört auf die Rechte Spur ... Frag mich jetzt nicht nach dem § aber es steht in der STVO