Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Ab wann ist ein Nachbau ein illeg. Plagiat; Garantie&&Kleinstunternehmer?


von Ano N. (oorim)


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Servus

Mir geistern im Moment zwei Fragen durch den Kopf:

a) Angenommen man möchte ein Produkt mit einer Stückzahl von 12 bis 
24stk pro Jahr verkaufen. Da das Hauptaugenmerk auf anderen Dingen liegt 
bedient man sich einer Schaltung aus einem veröffentlichen Schaltplan 
dessen Ursprung Anno 198x zu suchen ist. Das drum rum verändert man, der 
Kern bleibt gleich (Netzteil, Gehäuse, Human Interface).
Ist das nun ein Plagiat? Eigentlich ja nicht, ist es ja kein direkter 
1:1 Billig-Nachbau. Ist es korrekt? Wenn nein, wäre es korrekt wenn man 
sagt "[...] basiert auf __ von ____"?

b) Angenommen dieses Unterfangen ist rechtlich okay und man findet auch 
Wege die anderen unanehmlichkeiten (Entwicklungskosten, WEEE...) zu 
meistern und möchte das ganze Verkaufen, wie sieht es nun mit dem 
Garantieanspruch vom Kunden aus? Der hat ja Garantieanspruch, korrekt?

Ist nur mal allgemein gefragt aus reinem interesse heraus.

Grüße

von jonas biensack (Gast)


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Wie wäre es du fragst einfach die Person um Erlaubnis die den 
Originalschaltplan entwarf? Zur Not musst du ihm halt ein paar Euros 
zukommen lassen ;)

mfg Jonas

von Manuel (Gast)


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Ano Nym schrieb:
> man möchte ein Produkt mit einer Stückzahl von 12 bis
> 24stk pro Jahr verkaufen.

Ano Nym schrieb:
> und man findet auch
> Wege die anderen unanehmlichkeiten (Entwicklungskosten, WEEE...) zu
> meistern

Das widerspricht sich. Bei 12 - 24 Stück pro Jahr bekommst du die Kosten 
nie wieder rein.

von Ano N. (oorim)


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Die Korrelation Stückzahl <> Entwicklungskosten ist ein Problem. Das mit 
der WEEE liese sich dem Artikel zu urteilen mit "Verkauf durch 
deklarierung als Leihgabe auf Lebenszeit (ohne Rückgaberecht ...)" 
umgehen.

Erhöhen wir die Stückzahl auf 48. Sehr viel mehr würde ich bei dem 
Planspiel in meinem Kopf im Moment für den Anfang nicht sehen, kann mich 
aber auch täuschen - klar. Ist im Moment ja nur ein Planspiel.

Und ja, man könnte die betreffende Person fragen. Das geht immer. Wollt 
aber nur mal allgemein in die Runde fragen.

von jonas biensack (Gast)


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>Das widerspricht sich. Bei 12 - 24 Stück pro Jahr bekommst du die Kosten
>nie wieder rein.

Na klar, du musst halt den Verkaufspreis anpassen ;)

Das kauft dann zwar keiner mehr, aber Entwicklungskosten für das nächste 
Projekt fallen dann auch keine mehr an - Firma tot...

gruß Jonas

von monkey (Gast)


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Manuel schrieb:
> Das widerspricht sich. Bei 12 - 24 Stück pro Jahr bekommst du die Kosten
> nie wieder rein.

Naja, wir wissen ja nichts über den Preis des Gerätes! ;)

von jonas biensack (Gast)


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>Na klar, du musst halt den Verkaufspreis anpassen ;)

>Naja, wir wissen ja nichts über den Preis des Gerätes! ;)


das wollte ich damit andeuten...

;)

von Ano N. (oorim)


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Und nichts über die sonstigen Kosten. Ist ja nur ein Planspiel derzeit 
und die Botschaft war/sollte sein: Geringe Stückzahl -> kein wirklicher 
Konkurent; Kein exakter Nachbau -> andere Eigenschaften und aussehen und 
funktion als das original --> Plagiat? Erlaubt? Erlaubt mit der 
Erwähnung der Basis?

von Axel L. (axel_5)


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Das hängt wohl von der Art des Schaltplans ab.

Wenn das eine aufwendige analoge Schaltung ist, wird es wohl schwierig, 
ein 8 Bit Bus Interface dürfte wohl kein Problem sein.

Gruss
Axel

von Ano N. (oorim)


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Definiere Aufwendig - ich finde einen Röhrenverstärker nicht aufwendig 
(zB).

von MaWin (Gast)


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Patentrechtlich ist nach 20 Jahren kein Schutz mehr existent,
du kannst es nachbauen, ohne Erwähnung der Basis.

> Gehäuse

Das Design kann dem Urheberrecht unterliegen und ist bis nach
deinem Tode geschützt. Du darfst keine Rolex nachbauen, auch
wenn die schon 50 Jahre alt ist.

von Wolfgang Horn (Gast)


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Hi, Ano Nym

> a) Angenommen man möchte ein Produkt ... verkaufen.

> Ist das nun ein Plagiat?

> b) Angenommen dieses Unterfangen ist rechtlich okay und man findet auch
> Wege die anderen unanehmlichkeiten (Entwicklungskosten, WEEE...) zu
> meistern und möchte das ganze Verkaufen, wie sieht es nun mit dem
> Garantieanspruch vom Kunden aus? Der hat ja Garantieanspruch, korrekt?

Laien-Emfehlung:
1. Hier ziehen Patentgesetz, Urheberrecht und Geschmacksmusterschutz. 
Lade sie Dir herunter, prüfe.
2. Wo kein Kläger, da kein Richter.
3. Garantieanspruch nur, wenn Du diesen mit verkauft hast.
4. Erkundige Dich mal über CE-Kennzeichnung, die Rücknahmeverordnung und 
welche Zahlungsverpflichtungen darauf für Dich ergeben.

Ciao
Wolfgang Horn

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Ano Nym schrieb:
> Die Korrelation Stückzahl <> Entwicklungskosten ist ein Problem. Das mit
> der WEEE liese sich dem Artikel zu urteilen mit "Verkauf durch
> deklarierung als Leihgabe auf Lebenszeit (ohne Rückgaberecht ...)"
> umgehen.

Ich weiß nicht, welchen Artikel du meinst, aber die Möglichkeit besteht 
explizit nicht. Der Artikel hier in der Artikelsammplung geht darauf 
auch ein. Nicht jedes Gerät ist jedoch registrierungspflichtig, 
beispielsweise fallen Komponenten, die in andere Geräte eingebaut 
werden, unter Umständen nicht unter das ElektroG (gerade gehabt den 
Fall). Ansonsten, so hart es klingt: Entweder du kannst die 500€ für das 
ElektroG im Verkaufspreis mit unter bringen oder man sollte die Finger 
davon lassen.

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Wolfgang Horn schrieb:
> 3. Garantieanspruch nur, wenn Du diesen mit verkauft hast.

Wenn das (neue) Gerät in Deutschland verkauft wird, sind zwei Jahre 
Gewährleistung vorgeschrieben. Die Garantie ist eine freiwillige 
Leistung, daher diese Begriffe bitte nicht mischen. Für den TE dürfte 
die Gewährleistungsfrage jedoch relevant sein.

von Ano N. (oorim)


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Hm okay, wo sind dann die genauen Unterschiede zwischen Garantie und 
Gewährleistung?

MaWin schrieb:
> Patentrechtlich ist nach 20 Jahren kein Schutz mehr existent,
> du kannst es nachbauen, ohne Erwähnung der Basis.
>
>> Gehäuse
>
> Das Design kann dem Urheberrecht unterliegen und ist bis nach
> deinem Tode geschützt. Du darfst keine Rolex nachbauen, auch
> wenn die schon 50 Jahre alt ist.

Danke für die Antwort - die hilft schon mal.
Das Gehäuse würde ich ja nicht übernehmen. Gehäuse, Netzteil und HMI 
wären deutlich anders. Mir geht es ja auch nicht um einen Nachbau, auch 
im Moment noch nicht über irgendwelche Verkäufe. Möcht mich nur schlau 
machen, deshalb Planspiel :)
Kann die Schaltung noch anderen Schutz Maßnahmen unterliegen als einem 
Patent?


http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung
> Beliebte Irrwege
> Vermietung: Man verkauft das fertige Gerät nicht, sondern vermietet es
> auf Lebenszeit. Dieser Weg wird ganz klar von der EAR ausgeschlossen,
> weil jedes Inverkehrbringen - selbst verschenken oder verleihen - einer
> Registrierung bedarf.
Okay das hatte ich falsch in Erinnerung.

Dann liest sich für mich der Artikel aber wirklich so, dass man nebenbei 
oder in sehr klein gar keine Geräte verkaufen kann außer sehr speziele 
Geschichten... Welche Geräte fallen nicht drunter? Und eigentlich geht 
es nur um den anfalenden Müll? Und welche Prüfungen/Richtlinien muss das 
Gerät vom Gesetzgeber her erfüllen?

Ich seh das ganze irgendwie zum scheitern verurteilt, ohne aufzugeben zu 
wollen. Einfach wegen den Anfallenden Kosten, das da keine Kleinserie 
machbar ist.

Grüße

Edit: Beitrag "CE + TÜV Prüfung Kosten?" Ich sehe meinen letzten 
Absatz darin bestätigt ... schade :/ Was ich im Kopf habe würde mit 
sicherheit ein paar Leute interessieren...

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Ano Nym schrieb:
> Hm okay, wo sind dann die genauen Unterschiede zwischen Garantie und
> Gewährleistung?

Ich würde hier gerne nur auf die entsprechenden Artikel bei Wikipedia 
und Co. verweisen. Die Gewährleistung ist ein rechtlicher Anspruch eines 
Käufers in Bezug auf die Mängelfreiheit des Produktes, Garantie eine 
freiwillige Sache des Herstellers. Beispiel: Ein Autohersteller kann 
drei Jahre Garantie auf sein Auto geben (die er dann auch einhalten 
muss), verpflichtet wäre er aber nur zu zwei Jahren.

> Kann die Schaltung noch anderen Schutz Maßnahmen unterliegen als einem
> Patent?

Urherberrecht. Ist für technische Sachen aber eher dir Ausnahme, sofern 
du das Layout beispielsweise nicht kopierst.

> Dann liest sich für mich der Artikel aber wirklich so, dass man nebenbei
> oder in sehr klein gar keine Geräte verkaufen kann außer sehr speziele
> Geschichten... Welche Geräte fallen nicht drunter? Und eigentlich geht
> es nur um den anfalenden Müll? Und welche Prüfungen/Richtlinien muss das
> Gerät vom Gesetzgeber her erfüllen?

Das wäre zu umfangreich, um das alles aufzuzählen. Wenn du sagst, um was 
es geht, kann man vielleicht mehr dazu sagen, ansonsten könntest du auch 
bei Take-e-Way in Hamburg nachfragen, die einer der Dienstleister sind, 
die man für die WEEE-Abwicklung beauftragen sollte (es sei denn, man 
steht auf noch mehr Bürokratie). Ansonsten gibt es auf der Seite der 
Stiftung ear die entsprechenden Texte mit Gerätegruppen, etc.

Und ja, man kann trotz WEEE und Co. auch noch Elektronik in Kleinserien 
in Deutschland verkaufen. Diese hat jedoch dann auch ihren Preis, aber 
das muss man halt im voraus abwägen, ob die Kunden das zahlen würden.

von Ano N. (oorim)


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Der liebe Preis... Der scheint wesentlich höher zu werden als gedacht. 
Aber okay, dafür wird es noch eine Umfrage geben mit der ich auch so 
sachen wie "Was sind Sie (der Teilnehmer der Umfrage) bereit zu Bezahlen 
- bitte Ankreuzen a bis b c bis d d bis e...".

EAR und Take-e-Way hab ich schon gesehen, da schau ich heute Abend noch 
mal en detail rein.
Ansonsten: Manch einer wirds schon erraten haben das es um 
Gitarren-Röhrenverstärker geht (bitte keine Sinn und Unsinn / 
Abnehmer/Keine Abhnehmer Diskussion ;) ).

PS: Das ganze sollte eigentlich nebenbei, neben dem Studium laufen. Aber 
das seh ich irgendwie in Gefahr (ja, man muss viel Zeit investieren, 
aber wenn man einen doch rel. hohen Absatz braucht um überhaupt die 
Kosten reinzubekommen seh ich das in Gefahr)

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Ano Nym schrieb:
> Ansonsten: Manch einer wirds schon erraten haben das es um
> Gitarren-Röhrenverstärker geht (bitte keine Sinn und Unsinn /
> Abnehmer/Keine Abhnehmer Diskussion ;) ).

Ok, die dürften in jedem Fall registrierungspflichtig sein.

von Michael S. (technicans)


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Christoph Budelmann schrieb:
> Die Gewährleistung ist ein rechtlicher Anspruch eines
> Käufers in Bezug auf die Mängelfreiheit des Produktes, Garantie eine
> freiwillige Sache des Herstellers. Beispiel: Ein Autohersteller kann
> drei Jahre Garantie auf sein Auto geben (die er dann auch einhalten
> muss), verpflichtet wäre er aber nur zu zwei Jahren.

Vorsicht, es muss ein Mangel einer zugesicherten Eigenschaft oder
Funktion sein. Nicht alles geht als Mangel durch.
Man sollte bei der Gewährleistung noch unterscheiden ob der Verkauf
zwischen Privat, Gewerbetreibender und Verbraucher/Geschäftsleuten
erfolgt.
Bei Privat kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden,
Gewerbetreibende können das nicht und bei Rechtsgeschäften
mit Geschäftsleuten beträgt die Gewährleistung nur 6 Monate.

Für die paar Teile würde ich aber kein Gewerbe anmelden, es sein denn
die 17,5k Umsatz werden locker erreicht. Allerdings hat man dann
auch nicht die Vorteile beim Einkauf.
Was den Nachbau angeht, sollte man erst mal prüfen ob die
Veröffentlichung überhaupt einen Schutz hat. Der Urheberschutz
bezieht sich, glaub ich, nur auf den Text.

Ohne amtliche Registrierung(Patent, Gebrauchsmuster) gibts meines
Wissens kaum einen Schutz und ist allgemeines Wissensgut.


kein Rechtsrat.

von MaWin (Gast)


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> Der liebe Preis... Der scheint wesentlich höher zu werden als gedacht.

Nicht wirklich.

Schliesslich wurden die Gesetze erfunden, damit die Welt sich nicht von 
asozialen Herstellern über'n Tisch ziehen lässt, die ihren Schrott über 
die Geschäfte in den Wohnzimmern der Bevölkerung abkippen und denen 
Kosten und Probleme der Entsorgung aufhalsen.

Also ist es vernünftig, daß der Hersteller auch für die Entsorgung von 
allem, ob Elektronik, Batterie oder Karton, geradesteht und zahlt, damit 
es im Kaufpreis eingeschlossen ist. Es gibt Gesamtanbieter die dir die 
Verwaltung abnehmen.

http://www.noventiz.de/

> Gitarren-Röhrenverstärker geht (bitte keine Sinn und Unsinn /
> PS: Das ganze sollte eigentlich nebenbei, neben dem Studium laufen.

Bau die Dinger (für dich) und verkaufe sie wieder, falls nicht über 
Direktkontakt dann über eBay als "Nachbau von xyz" gebraucht, unter 
unterschiedlichen Benutzernamen. Du tust damit nichts anderes, als die 
"Fehlschläge" deines Hobbys wieder abzustossen, nicht in Gewinnabsicht, 
sondern um nicht zu viel Verlust zu haben (sagt man dem Finanzamt).

von Ano N. (oorim)


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Klar kein Rechtsrat. Gewerbe würde ich schon anmelden wollen - denke 
wenn einer einem auf den Zahn fühlt was man da tut und feststellt "aha, 
Kommerziell also" sind die Konsequenzen nicht sooo die schönsten.

Resultat 1: Auf jeden Fall die Veröffentlichung prüfen, ggf. Hersteller 
zu Rate ziehen.

Resultat 2: Gewährleistung bei Verkauf an Privat nicht pflicht, Garantie 
generell Freiwillig.
Korrekt?

Ich glaub ich muss mal einen Termin bei der örtlichen IHK machen...

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Vorsicht, es muss ein Mangel einer zugesicherten Eigenschaft oder
> Funktion sein. Nicht alles geht als Mangel durch.

Ja, das dürfte aber selbstverständlich sein, dass ich die Gewährleistung 
nur nutzen kann, wenn ein Mangel vorliegt und es sich nicht um übliche 
Abnutzungen oder Schäden durch einen falschen Gebrauch handelt.

> Man sollte bei der Gewährleistung noch unterscheiden ob der Verkauf
> zwischen Privat, Gewerbetreibender und Verbraucher/Geschäftsleuten
> erfolgt. Bei Privat kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden,
> Gewerbetreibende können das nicht und bei Rechtsgeschäften
> mit Geschäftsleuten beträgt die Gewährleistung nur 6 Monate.

Die Gewährleistung gilt grundsätzlich auch zwischen Kaufleuten, kann 
jedoch (siehe Vertragsrecht) auch ausgeschlossen werden. Die 6 Monate 
sind aber definitiv falsch.

> Der Urheberschutz
> bezieht sich, glaub ich, nur auf den Text.
>
> Ohne amtliche Registrierung(Patent, Gebrauchsmuster) gibts meines
> Wissens kaum einen Schutz und ist allgemeines Wissensgut.

Doch, eben genau der Urheberschutz. Der erstreckt sich auf jegliches 
geistiges Eigentum.

> kein Rechtsrat.

Ist auch besser so. ;-)

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Ano Nym schrieb:
> Resultat 2: Gewährleistung bei Verkauf an Privat nicht pflicht, Garantie
> generell Freiwillig.
> Korrekt?

Nein. Wenn du gewerblich an Verbraucher verkaufst, hast du 
Gewährleistung zu leisten. Anders lautende Vereinbarungen sind nichtig.

Ansonsten ist das mit der IHK aber eine gute Idee, auch bieten sich 
vielleicht Existenzgründer-Seminare in deiner Umgebung an.

von Ano N. (oorim)


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Ich mein, selbst wenn ich nur 1 Gerät im Jahr verkaufe möchte ich mich 
auf der Sicheren Seite wiegen. Rechtlich wie auch aus Finanzamtsicht ... 
denke das kann man verstehen.

Gut, dann werde ich mal die IHK behelligen :D Dank euch

von gefährliches Halbwissen (Gast)


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Christoph Budelmann schrieb:
>Michael S. schrieb:
>> Ohne amtliche Registrierung(Patent, Gebrauchsmuster) gibts meines
>> Wissens kaum einen Schutz und ist allgemeines Wissensgut.
>
> Doch, eben genau der Urheberschutz. Der erstreckt sich auf jegliches
> geistiges Eigentum.

Also, ich bin mir relativ sicher, dass der Inhalt eines Schaltplanes 
bzw. die Schaltung selbst nur durch ein Patent bzw. 
Gebrauchsmusterschutz zu schützen ist. Das Layout sowie die grafische 
Umsetzung des Schaltplanes selbst ist durch das Urheberrecht geschützt. 
Sprich, man kann einen Schaltplan nehmen, mittels z.B. Eagle 
nachzeichnen und veröffentlichen. Erstellt man daraus ein Gerät (mit 
eigenem Layout, eigenes Gehäuse) und will es verkaufen, muss man 
gegebenenfalls Patente beachten. Bei Röhrenschaltungen ist es eher 
unwahrscheinlich, dass da noch irgend etwas geschützt ist. Willst du es 
genauer wissen, frag einen spezialisierten Anwalt!
Wenn allerdings der ehem. Hersteller das anders sieht, kann er dich sehr 
wohl verklagen - du hast zwar möglicherweise gute Chancen zu gewinnen, 
brauchts aber u.U. einen langen Atem und musst viel Geld vorstrecken.
Um was geht es denn? Zum Zeitraum (Ende 198x) fallen mir z.B. die "Cream 
Machine" & Co. von H&K ein. Durchaus Geräte, die u.U. nochmals gefragt 
sein könnten.

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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gefährliches Halbwissen schrieb:
> Also, ich bin mir relativ sicher, dass der Inhalt eines Schaltplanes
> bzw. die Schaltung selbst nur durch ein Patent bzw.
> Gebrauchsmusterschutz zu schützen ist. Das Layout sowie die grafische
> Umsetzung des Schaltplanes selbst ist durch das Urheberrecht geschützt.
> Sprich, man kann einen Schaltplan nehmen, mittels z.B. Eagle
> nachzeichnen und veröffentlichen.

Da wäre ich sehr vorsichtig. Das Kopieren eines (Kunst-) Bildes 
beispielsweise stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht da. Ob die 
Schöpfungshöhe ausreicht, einen Schutz durch das Urheberrecht bei einem 
Schaltplan zu begründen, müsste im Einzelfall geprüft werden. Mir sind 
in der Praxis keine fälle bekannt, wo dies zu einem Problem führte, 
jedoch sind die meisten Schaltpläne (beispielsweise aus Application 
Notes und Datenblätter) explizit für den Nachbau geschaffen worden - bei 
einer beliebigen Schaltung, die man irgendwo im Internet findet, mag 
dies aber anders sein.

von Personaler (Gast)


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Gewerblicher Verkauf an Endkunde ->Gewährleistung (2 Jahre) und Garantie 
nach gesetzlicher Regelung
Privater Verkauf -> Gewährleistung (1 Jahr)/Garantie nach gesetzlicher 
Regelung (Garantie/Gewähleistungsausschluss ist möglich)
Verkauf als Bausatz  ->keine Garantie/Gewährleistung

Individuelle Garantie/Gewährleistungsvereinbarungen sind möglich, sie 
dürfen die gesetzlichen Zeiten nicht unterschreiten.

Geistiges Eigentum:

Eine Schaltung mit und ohne Copyright darf privat nachgebaut werden.
"Darf" ist keine echte Erlaubnis, dies ergibt sich nur aus dem 
Klageverzicht wegen Geringfügigkeit (des Schadens).

Wird eine Schaltung ohne Copyrighhinweis gewerblich nachgebaut, so ist 
der Ersteller nachweispflichtig und hat nur Anspruch auf eine einmalige 
Abfindung. Der Nachweis der Erstveröffentlichung ist in der Regel sehr 
schwer.

Wird eine Schaltung mit Copyrighthinweis gewerblich nachgebaut, so hat 
der Ersteller Ansprüche auf eine angemessene Gewinnbeteiligung. Diese 
Beteiligung in Abhängigkeit vom Grundwert und der produzierten Stückzahl 
wird vom Gericht festgelegt. (Diesen Fall hatten wir im Unternehmen.)

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Personaler schrieb:
> Wird eine Schaltung ohne Copyrighhinweis gewerblich nachgebaut, so ist
> der Ersteller nachweispflichtig und hat nur Anspruch auf eine einmalige
> Abfindung. Der Nachweis der Erstveröffentlichung ist in der Regel sehr
> schwer.
>
> Wird eine Schaltung mit Copyrighthinweis gewerblich nachgebaut, so hat
> der Ersteller Ansprüche auf eine angemessene Gewinnbeteiligung. Diese
> Beteiligung in Abhängigkeit vom Grundwert und der produzierten Stückzahl
> wird vom Gericht festgelegt. (Diesen Fall hatten wir im Unternehmen.)

In Deutschland macht es keinen Unterschied, ob du irgendwo dein 
Copyright-Zeichen dazu setzt oder nicht - der Urheberschutz besteht so 
oder so. In den USA, wo das Copyright herkommt, gilt dies seit Anfang 
der 90er Jahre aber auch so, zumindest ist seitdem keine explizite 
Anmeldung mehr nötig.

von MaWin (Gast)


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> Gewerblicher Verkauf an Endkunde ->Gewährleistung (2 Jahre) und Garantie
> nach gesetzlicher Regelung
> Privater Verkauf -> Gewährleistung (1 Jahr)/Garantie nach gesetzlicher
> Regelung (Garantie/Gewähleistungsausschluss ist möglich)
> Verkauf als Bausatz  ->keine Garantie/Gewährleistung

Unsinn.

Alles unterliegt der Gewährleistung.

Die sagt aber nur aus, daß das Gerät so wie beschrieben ist,
also z.B. auch defekt oder das es nur Einzelteile sind.

Fehlt im Bausatz ein Bauteil oder wurde ein defektes reingelegt,
muß der Verkäufer, egal ob Privatperson oder Händler,
natürlich Ersatz dafür liefern - damit das Verkaufte dem entspricht
wie es beschrieben war.

Wenn ein funktionierendes Gerät (also kein Bausatz) verkauft wurde,
muss das Gerät auch funktionieren, ein Bausatz muß aber so beschaffen
sein daß sich daraus von einem Fachmann ein funktionierendes Gerät
bauen lässt - nicht eingehaltene Werbeversprechen rächen sich also
auch hier.

Geht es in den ersten 6 Monaten kaputt, glauben Richter daß es schon
kaputt übergeben wurde es sei denn der Händler kann gegenteiliges
beweisen. Geht es danach kaputt, muß der Kunde beweisen, daß es
schon mit defekten übergeben wurde, z.B. angeknacksten Teilen.

Prinzipiell gilt: Das verkaufte muß halten, was du versprichst
(und alles was gesetzlich sowieso erforderlich ist, z.B. das
Auto muß Bremsen haben).

von Thomas (Gast)


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JA, klasse Idee : Röhrengitarrenverstärker ! Da wird Dir jede Bank, 
jeden Existenzgründer- Kredit, in jeder Höhe bieten !

Das Risiko, dass ein Röhrengitarrenverstärkerschaltung patentiert ist , 
ist
extrem gering !

Gruß Thomas

von gefährliches Halbwissen (Gast)


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Hier noch ein Artikel eines elektronikbegeisterten Rechtsanwaltes (nicht 
nur) zum Thema Urheberrecht von elektronischen Schaltungen: 
http://www.drkoenig.de/kanzlei/publik/aufs41.htm

von Axel L. (axel_5)


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Der ist von 1992.

Die Gesetze wurden schon ein paarmal geändert seitdem.

Gruss
Axel

von Michael S. (technicans)


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Thomas schrieb:
> Das Risiko, dass ein Röhrengitarrenverstärkerschaltung patentiert ist ,
> ist
> extrem gering !

Da wäre ich aber mal ganz vorsichtig und würde das ordentlich 
recherchieren:
http://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=einsteiger
Gib mal unter Titel Röhrenverstärker ein.

von Alex (Gast)


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Mach das doch wie die Chinesen!
Massenhaft herstellen lassen in Indien, über Zwischenhändler 
verscherbeln und bloß keine Angaben auf den Geräten von dir oder deiner 
Pseudofirma drauf machen, vllt. ein abgeändertes Apple Logo und nach ein 
Paar Lieferungen bist du ein gemachter Mann.

von Martin (Gast)


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Ano Nym schrieb:
> Gewährleistung bei Verkauf an Privat nicht pflicht

von privat!

"An privat" wäre völlig idiotisch, die Vorschrift soll ja eben den 
Verbraucher schützen.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Ano Nym schrieb:
> Gewerbe würde ich schon anmelden wollen - denke
> wenn einer einem auf den Zahn fühlt was man da tut und feststellt "aha,
> Kommerziell also" sind die Konsequenzen nicht sooo die schönsten.

Richtig. Außerdem handelst Du Dir außer der Erpressbarkeit viele andere 
Nachteile ein - z.B. kannst Du sämtliche Kosten für Produktion etc. als 
Privater nicht geltend machen!
Büro liegt in Zimmer mit eigenem Zugang? Wunderbar - direkt anteilig die 
Miete als Kosten geltend machen.
Steuerberaterkosten -> geltend machen.
Bauteile -> geltend machen.
usw.

Dazu liefern viele Unternehmen gar nicht an privat etc.

Und nein, trotz anderslautender Unkenrufe von Leuten, die das nie 
gemacht haben (sonst kann ich mir diese Aussagen nicht erklären), ist 
das Anmelden und Betreiben eines Gewerbes weder mit viel Papiekram noch 
viel Aufwand oder gar Kosten verbunden.

Sowohl Anmeldung, Steurerklärungen und Buchführung sind wirklich 
machbar, auch ohne Software und gerade auch als Einzelkämpfer.

Und ja - man hat trotzdem noch genug Zeit für Entwicklung und 
Produktion.

(Dass es hier in DE sogar deutlich einfacher als in vielen anderen 
Ländern der Welt ist, will auch keiner wahr haben - denn das würde nicht 
ins Negativbild passen, dass man sich doch gerade so schön 
zurechtgemutmaßt hat ...)

Also: auf jeden Fall anmelden!

> Resultat 1: Auf jeden Fall die Veröffentlichung prüfen, ggf. Hersteller
> zu Rate ziehen.
>
> Resultat 2: Gewährleistung bei Verkauf an Privat nicht pflicht, Garantie
> generell Freiwillig.
> Korrekt?
>
> Ich glaub ich muss mal einen Termin bei der örtlichen IHK machen...

Ja, auf jeden Fall - auch die helfen gerne und kompetent weiter - auch 
hier allen IHK-Nörglern zum Trotz.
(bin neulich erst wieder beim kostenfreien IHK-Patentsprechtag gewesen 
und hab mich beraten lassen -> Jahresbeitrag locker wieder raus :-)

Nur Mut!

Chris D. (ist sehr gerne hier in DE Unternehmer)

von Martin (Gast)


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MaWin schrieb:
> Alles unterliegt der Gewährleistung.

MaWin, du fällst mir jetzt nicht zum ersten Mal durch äußerst 
überzeugtes Auftreten bei sehr wenig Ahnung auf.

Macht es dir besonderen Spaß, Leute auf deine kruden Rechtstheorien 
hereinfallen zu lassen?

von Michael S. (technicans)


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Chris D. schrieb:
> Ano Nym schrieb:
>> Gewerbe würde ich schon anmelden wollen - denke
>> wenn einer einem auf den Zahn fühlt was man da tut und feststellt "aha,
>> Kommerziell also" sind die Konsequenzen nicht sooo die schönsten.
Daher sollst du ja auch das ganze verschleiern z.B. bei ebay durch
wechselnde Identitäten, Beschreibung und Bild.
> Richtig. Außerdem handelst Du Dir außer der Erpressbarkeit viele andere
> Nachteile ein - z.B. kannst Du sämtliche Kosten für Produktion etc. als
> Privater nicht geltend machen!
> Büro liegt in Zimmer mit eigenem Zugang? Wunderbar - direkt anteilig die
> Miete als Kosten geltend machen.
> Steuerberaterkosten -> geltend machen.
> Bauteile -> geltend machen.
> usw.
Wer nicht angemeldet ist zahlt auch keine Steuern und braucht auch
nichts geltend machen, denn das befindet sich dann in seiner Tasche.
> Dazu liefern viele Unternehmen gar nicht an privat etc.
Das sind schon weniger geworden und ob die so genau hinschauen
ist dann auch noch so eine Sache.
Schon gehört das das FA auch mal eine Ertragsvorausschau macht und
Steuervorauszahlung verlangt. Ist auch toll, nicht?
> Und nein, trotz anderslautender Unkenrufe von Leuten, die das nie
> gemacht haben (sonst kann ich mir diese Aussagen nicht erklären), ist
> das Anmelden und Betreiben eines Gewerbes weder mit viel Papiekram noch
> viel Aufwand oder gar Kosten verbunden.
>
> Sowohl Anmeldung, Steurerklärungen und Buchführung sind wirklich
> machbar, auch ohne Software und gerade auch als Einzelkämpfer.
Klar, machbar und aufwändig, vor allem wenn man viele Lieferanten
hat. denk mal an die Mehrwertsteuer.
> Und ja - man hat trotzdem noch genug Zeit für Entwicklung und
> Produktion.
Weil du es geschafft hast das ganze auf die Rolle zu bekommen, aber ich
glaube nicht das das immer so leicht und reibungslos lief.
> (Dass es hier in DE sogar deutlich einfacher als in vielen anderen
> Ländern der Welt ist, will auch keiner wahr haben - denn das würde nicht
> ins Negativbild passen, dass man sich doch gerade so schön
> zurechtgemutmaßt hat ...)
Genau, weil du kaum meckerst, soll man dir alles glauben?
> Also: auf jeden Fall anmelden!
Sprach der Unternehmer.
Klar, was sollte ein Unternehmer auch anderes sagen, schon damit
es jedem gleich schwer fällt und nicht einer durch Nichtanmelden
ein bisschen extra Geld verdient.
>
>> Resultat 1: Auf jeden Fall die Veröffentlichung prüfen, ggf. Hersteller
>> zu Rate ziehen.
>>
>> Resultat 2: Gewährleistung bei Verkauf an Privat nicht pflicht, Garantie
>> generell Freiwillig.
>> Korrekt?
>>
>> Ich glaub ich muss mal einen Termin bei der örtlichen IHK machen...
>
> Ja, auf jeden Fall - auch die helfen gerne und kompetent weiter - auch
> hier allen IHK-Nörglern zum Trotz.
Zustimmung.
> (bin neulich erst wieder beim kostenfreien IHK-Patentsprechtag gewesen
> und hab mich beraten lassen -> Jahresbeitrag locker wieder raus :-)
>
> Nur Mut!
>
> Chris D. (ist sehr gerne hier in DE Unternehmer)
Ob das so bleibt kannst du heut noch gar nicht wissen aber Optimismus
ist doch prima, besser als Pessimismus und Probleme offen anzusprechen.

von MaWin (Gast)


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> Martin (Gast)
> > Alles unterliegt der Gewährleistung.
> MaWin, du fällst mir jetzt nicht zum ersten Mal durch äußerst
> überzeugtes Auftreten bei sehr wenig Ahnung auf.
> Macht es dir besonderen Spaß, Leute auf deine kruden Rechtstheorien
> hereinfallen zu lassen?

Was willst du ?

Dich mal wichtig machen ?

Arme Wurst.

Möchtest du Recht haben ?

Kannst du, wenn du so sinnnentstellend zitierst
wie du es getan hast, das ist kein Kunst.

Denn Nein, nicht Alles unterliegt irgendwelcher gesetzlichen 
Gewährleistung, z.B. deine Blödheit nicht.

Möchtest du an der Diskussion teilnehmen ?

Offenbar nicht, vermutlich bist du geistig nicht in der Lage dazu.

Aber die 3 genannten Beispiele die du geschickterweise weggeschnippelt 
hast aus dem Zitat unterliegen -entgegen der Behauptung des Personalers 
der sie geschrieben hat- alle der gesetzlichen Gewährleistung, nichts 
anderes sage ich, nichts anderes stand da und hättest du lesen können 
wenn du lesen könntest. Aber darum ginng's dir nicht, du wolltest nur 
mal den Halbaffen raushängen lassen.

Hast du geschafft.

Arme Wurst.

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Daher sollst du ja auch das ganze verschleiern z.B. bei ebay durch
> wechselnde Identitäten, Beschreibung und Bild.

So einen Schwachsinn hattest du an anderer Stelle doch auch schon mal 
geschrieben, oder?

> Wer nicht angemeldet ist zahlt auch keine Steuern und braucht auch
> nichts geltend machen, denn das befindet sich dann in seiner Tasche.

Siehe oben.

> Schon gehört das das FA auch mal eine Ertragsvorausschau macht und
> Steuervorauszahlung verlangt. Ist auch toll, nicht?

Wenn man in Vorleistung tritt (was am Anfang seltenst passiert), sind 
die Beträge aber auch entsprechend - auch das böse Finanzamt legt nicht 
wahllos irgendwelche Abgaben fest und treibt Start-Ups damit in die 
Insolvenz, da haben sie nämlich auch gar nichts von.

Abgesehen davon macht dein Stromanbieter letztlich das gleiche.

> Klar, machbar und aufwändig, vor allem wenn man viele Lieferanten
> hat. denk mal an die Mehrwertsteuer.

Ja? Und? Die Rechnungen werden verbucht, dem Finanzamt die Zahlen einmal 
mitgeteilt und fertig.

> Weil du es geschafft hast das ganze auf die Rolle zu bekommen, aber ich
> glaube nicht das das immer so leicht und reibungslos lief.

Ja, nicht jeder eignet sich als Unternehmer...

>> (Dass es hier in DE sogar deutlich einfacher als in vielen anderen
>> Ländern der Welt ist, will auch keiner wahr haben - denn das würde nicht
>> ins Negativbild passen, dass man sich doch gerade so schön
>> zurechtgemutmaßt hat ...)
> Genau, weil du kaum meckerst, soll man dir alles glauben?

Ob hier jemand meckert oder nicht, steht hier eigentlich nicht zur 
Debatte: In jedem Fall kannst du dich in Deutschland sehr gut 
selbstständig machen, weil du eine solide rechtliche Ausgangslage und 
auch sehr viele Angebote für Existenzgründer hast - das ist selbst in 
Europa in vielen Ländern ganz anders. Ich habe selbst ein französisches 
Diplom und längere Zeit in Frankreich gelebt, die Firma habe ich 
trotzdem lieber in Deutschland (und das liegt garantiert nicht an den 
Sprachkenntnissen).

>> Also: auf jeden Fall anmelden!
> Sprach der Unternehmer.
> Klar, was sollte ein Unternehmer auch anderes sagen, schon damit
> es jedem gleich schwer fällt und nicht einer durch Nichtanmelden
> ein bisschen extra Geld verdient.

Ich habe selber schon während des Studiums mit Entwicklertätigkeiten 
angefangen und kann jedem, der eine realistische Chance sieht, mit 
seinen Fähigkeiten selbstständig Geld zu verdienen, nur Mut machen.

> Ob das so bleibt kannst du heut noch gar nicht wissen aber Optimismus
> ist doch prima, besser als Pessimismus und Probleme offen anzusprechen.

Du kannst über das ElektroG meinetwegen ewig schimpfen oder versuchen, 
dich mit der Situation zu arrangieren und den rechtlich einwandfreien 
Weg zu gehen. Initiativen zu einer Umgestaltung des ElektroG kann man 
trotzdem unterstützen. Nur Nörgeln alleine bringt auch nichts.

von Michael S. (technicans)


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Christoph Budelmann schrieb:
> So einen Schwachsinn hattest du an anderer Stelle doch auch schon mal
> geschrieben, oder?

Das ist kein Schwachsinn und auch nicht auf meinem Mist gewachsen,
sondern hat MaWin (26.05.2011 15:08) hier so oder so ähnlich
geschrieben. Ich finde es sinnvoll, aber ich erwarte nicht das
dies auf breite Zustimmung stößt. Wenn der TO Abnehmer findet hat er
schon mal die Erfahrung gesammelt das es dafür Abnehmer gibt und
dann kann man auch die Anmeldung machen.

Übrigens war mein Kommentar zuletzt an Chris D. gerichtet, aber
wenn du meinst für ihn sprechen zu müssen, bitte schön.

von Ano N. (oorim)


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Alex schrieb:
> Mach das doch wie die Chinesen!
> Massenhaft herstellen lassen in Indien, über Zwischenhändler
> verscherbeln und bloß keine Angaben auf den Geräten von dir oder deiner
> Pseudofirma drauf machen, vllt. ein abgeändertes Apple Logo und nach ein
> Paar Lieferungen bist du ein gemachter Mann.

Neid? Keine Ahnung aber auf so einen Kommentar kann man verzichten.

Thomas schrieb:
> JA, klasse Idee : Röhrengitarrenverstärker ! Da wird Dir jede Bank,
> jeden Existenzgründer- Kredit, in jeder Höhe bieten !
>
> Das Risiko, dass ein Röhrengitarrenverstärkerschaltung patentiert ist ,
> ist
> extrem gering !
>
> Gruß Thomas

Ironie?

Danke für die Hinweise! Wie gesagt, es geht mir um keinen exakten 
Nachbau. Das Hauptaugenmerk liegt immo einfach nur nicht auf dem Kern 
sondern auf dem drum rum, so blöds klingt...

Ich werd mich mal weiter schlau machen, auch beim IHK. Danke euch!

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:

> Übrigens war mein Kommentar zuletzt an Chris D. gerichtet, aber
> wenn du meinst für ihn sprechen zu müssen, bitte schön.

Christoph hat das aber schon ganz gut zusammengefasst.

Wenn Du mir meine Ausführungen nicht glaubst ist das nicht mein Problem 
- die waren aber auch nicht für Dich sondern Ano Nym.

Wie gesagt: ich habe das alles schon hinter mir und es ist nicht halb so 
wild, wie es über die Stammtische wabert.

Anfangs gibt es keine Vorrauszahlungen - es sei denn, man gibt im 
Eröffnungsbogen des FAs direkt einen irrsinnigen Gewinn an.
Aber auch das kann man schnell und unbürokratisch korrigieren lassen.
Aber dazu muss man auch mal mit den Menschen im FA reden.

Umsatzsteuerberechnung ist ja wohl das Einfachste überhaupt - das kann 
man auf dem sprichwörtlichen Bierdeckel machen, gerade am Anfang.
Wenn er schon bei so einfachen Additions- und Subtraktionsaufgaben 
scheitert, dann sollte er sich die Selbstständigkeit allerdings wirklich 
gut überlegen. Aber selbst dann gibt es eine Lösung:

Wenn er das nicht möchte, dann kann er anfangs immer noch die 
KU-Regelung wählen und hat dann damit erstmal gar nichts zu tun.
(das sollte er sogar machen, wenn er hauptsächlich an Private verkauft 
und sein Umsatz das zulässt - hatte ich noch zu erwähnen vergessen)

Michael S. schrieb:
> Sprach der Unternehmer.
> Klar, was sollte ein Unternehmer auch anderes sagen, schon damit
> es jedem gleich schwer fällt und nicht einer durch Nichtanmelden
> ein bisschen extra Geld verdient.

Wie Christoph und ich aufgezeigt haben, ist es nicht schwer - 
insbesondere am Anfang. Von mir aus kann er die Sachen auch erstmal 
privat verticken, aber das Risiko erwischt zu werden ist schon sehr 
hoch. Die EAR bspw. kontrolliert jetzt schon recht genau, auch bei ebay.
Und dann wird es eben richtig teuer (Abmahnungen von anderen mal ganz 
außen vor gelassen).

Dazu wird sich das FA natürlich auch irgendwann fragen, woher die 
regelmäßigen Zahlungseingänge auf seinem Konto kommen usw.

Internetseite aufbauen ist dann auch nicht drin, weil das, was die 
Kunden finden, natürlich auch das FA findet.

Das alles riskieren, nur um ein paar läppische Steuern zu vermeiden und 
auf eine Menge Möglichkeiten zum Geldsparen zu verzichten (zumal man in 
den Anfängen gar nichts zahlt, wenn man es auch nur halbwegs geschickt 
anstellt)?

Und man sollte bedenken: nur weil man ein gewerbe anmeldet, zahlt man 
nicht automatisch Steuern/Gebühren wasauchimmer. Bis zu (hoffentlich) 
größeren Gewinnen ist praktisch alles ohne weitere Kosten (von den 10 
Euro für die Gewerbeanmeldung abgesehen). FA und IHK wollen erst dann 
Geld sehen, wenn man auch Gewinn macht.

Chris D.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Ano Nym schrieb:
> Ich werd mich mal weiter schlau machen, auch beim IHK. Danke euch!

Das ist das Wichtigste: mach Dich vorher schlau, auch im Fall einer 
Unternehmensgründung. Die meisten IHKs haben entsprechende kostenlose 
Kurse für Einsteiger im Programm - inkl. kostenlosen Sprechstunden für 
Steuerberater/Patentanwälte.

Nutze das!

Sprich auch mit anderen (Klein)-Unternehmern - dann wirst Du 
feststellen, dass es nicht so schwer ist wie es einem diejenigen, die 
selbst nicht den Mut haben, weismachen wollen.

Bedenkenträger gibt es immer - hätte ich auf die alle gehört, hätte ich 
heute noch kein Unternehmen.

Chris D.

von Ano N. (oorim)


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Ja, aber klappt das allse für "so nebenbei"? Ich will es halt nicht 
machen nach dem Motto
"*Jacke aufhalt*pssst, willst du was kaufen!?"
Oder mich verstecken. Zumal sich das ganze *fett*nicht*fett rentiert 
wenn man dann erwischt wird. Weiß nicht obs dafür ein Register gibt das 
zukünftige Arbeitgeber sehen könnten, falls doch sähe das mit sicherheit 
kacke aus :D

Die örtliche IHK bietet Kurse an. Ich überlege im Moment noch ob ich 
morgen los düs und kram für den Prototypen besorge (wenigstens einen Amp 
für mich will ich bauen) oder zur IHK laufe, da ist sowas wie eine Messe 
mit Vorträgen und Co.

Zwei weitere Probleme die ich habe
 o Geht mein Konzept wirklich so auf wie ichs mir im Moment vorstelle?
 o Falls es aufgeht, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das ich über 
die von mir gesetzte Stückzahl Limitierung komme (die kommt daher das 
ich eben noch studiere ...)?

Aber wenn ich mal einen Plan hab will ich das mit einer Umfrage 
herausfinden und nicht einfach nur spekulieren.

Grüße

von Klaus (Gast)


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Mein Senf dazu:

irgendwie wird hier Gewerbe und Steuer durcheinandergewirbelt. Ich kann 
mich beim Finanzamt anmelden, ohne ein Gewerbe anzumelden. Ich könnte 
mir vorstellen, daß ein Künstler sehr wohl Steuern zahlen muß, aber kein 
Gewerbe anmelden muß. Auch die Damen vom Gewerbe müssen Steuern zahlen, 
ohne daß sie ein Gewerbe angemeldet haben. Es ist aber wohl so, daß das 
Gewerbeamt den Leuten vom Finanzamt eine Kopie der Anmeldung schickt, 
damit denen kein Euro durch die Lappen geht.

Und zur WEEE: Ich denke es ist zulässig, als Hersteller eine eigene 
Schrottentsorgung zu organisieren. Das könnte heißen, man erklärt sich 
bereit, die Geräte nach Gebrauch zurück zu nehmen und sie dann 
fachgerecht zu entsorgen. Wenn man dem Gerät eine Erklärung beilegt, daß 
man (auch unfrei oder durch Rückholauftrag) zurückgeschickte Geräte 
annimmt, könnte das genügen. Bei wenigen Stück im Jahr und wenn die 
Geräte lange halten, könnte das die einfachere Lösung sein.

MfG Klaus

von Ano N. (oorim)


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"Könnte". Bin nicht so der Fan von Konjunktiv wenns ums Geld oder um 
Sicherheit geht.

Aber Sinn machen würde es. Hätte auch den Vorteil das man Gebrauchte 
Geräte wie Appel (um den Begriff noch mal in den Raum zu werfen) wieder 
aufbereitet wieder verkaufen kann :D

von Klaus (Gast)


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Ano Nym schrieb:
> "Könnte". Bin nicht so der Fan von Konjunktiv wenns ums Geld oder um
> Sicherheit geht.

Richtig, es ging mir darum, daß man die Idee mal mit der EAR klären 
könnte. Ich hab das mal getan, ist aber länger her und es hat sich 
einiges geändert. Außerdem wollte ich vermeiden, eine verbindliche 
Rechtsauskunft zu erteilen.

MfG Klaus

von Ano N. (oorim)


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Ich würde mich auch nicht auf eine vermeindlich korrekte Rechtsauskunft 
in einem Forum verlassen :) Will mich ja auf der absolut sicheren Seite 
bewegen bei dem Unterfangen. Es ist ja wirklich niemandem geholfen mit 
einem Umsatz von, zB 12 Geräten zu je 1000€ im Jahr (nur als Beispiel) 
schmu mit Finanzamt und Co zu treiben. Es würde u.U. mehr hängen bleiben 
aber wenn Sanktionen kommen ist der Schaden größer.


Die Frage die sich mir auch stellt ist: Wenn das ganze so guten Anklang 
findet das man das expandieren könnte (Löthilfe einstellen, nach dem 
Studium Geschäftsräume mieten und die Produktion vergrößern, Musik Läden 
als Vertriebspartner ins Boot holen etc), sollte man es tun (nach dem 
Studium)? Wenn es 5 Jahre gut geht und dann schief, wie würde das ein 
vermeindlicher zukünftiger Chef sehen? Sieht das kacke aus im 
Lebenslauf?
Jaja die Risiken als Unternehmer ...

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Klaus schrieb:
> Und zur WEEE: Ich denke es ist zulässig, als Hersteller eine eigene
> Schrottentsorgung zu organisieren. Das könnte heißen, man erklärt sich
> bereit, die Geräte nach Gebrauch zurück zu nehmen und sie dann
> fachgerecht zu entsorgen. Wenn man dem Gerät eine Erklärung beilegt, daß
> man (auch unfrei oder durch Rückholauftrag) zurückgeschickte Geräte
> annimmt, könnte das genügen. Bei wenigen Stück im Jahr und wenn die
> Geräte lange halten, könnte das die einfachere Lösung sein.

Es ist nicht zulässig, anderenfalls würden es etliche Firmen sofort tun. 
Das ElektroG sieht vor, dass Verbraucher, die ein Gerät loswerden 
wollen, es zur nächsten Sammelstelle bringen können und zwar kostenlos. 
Die Befürchtung, dass das Gerät in der Mülltonne landen würde, wenn es 
etwas kosten würde oder man extra den Hersteller kontaktieren müsste, 
ist ja auch nicht unberechtigt. Bis hierher bin ich mit dem ElektroG 
auch absolut einverstanden, dass die Hersteller die Entsorgungskosten im 
Vorfeld übernehmen und auf den Verkaufspreis aufschlagen. Das Problem in 
Deutschland ist nur die Umsetzung dieses Verfahrens.

von Ano N. (oorim)


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Problem ist auch den gewissen Grundbetrag Monatlich bzw Jährlich rein zu 
bekommen ... Wenn man wirklich super kleine Serien oder Gelegentliche 
Serien für die Forschung o.ä. Herstellt (nebenberuflich im Prinzip) kann 
man sich das ja überhaupt gar nicht leisten ...

Blöd ist auch das so ein Verstärker eben mal um die 20kg wiegt und die 
erste Grenze bei 30 liegt (wenn ich das richtig im Kopf habe). Heißt: 
Bei Stückzahl 2 ist man schon drüber :D

von Klaus (Gast)


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Christoph Budelmann schrieb:
> Es ist nicht zulässig,

@Ano Nym: da hast du also die rechtsverbindliche Auskunft, brauchst bei 
der EAR nicht zu fragen.

MfG Klaus

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Klaus schrieb:
> Christoph Budelmann schrieb:
>> Es ist nicht zulässig,
>
> @Ano Nym: da hast du also die rechtsverbindliche Auskunft, brauchst bei
> der EAR nicht zu fragen.

Es gibt keine rechtsverbindlichen Auskünfte in Foren und dergleichen. 
Unabhängig davon habe ich beruflich immer wieder mit dem ElektroG und 
der ear zu tun, auf diesen Erfahrungen und meinem Kenntnisstand, was die 
entsprechenden Publikationen und Gesetzestexte angeht, beruht die obige 
Aussage.

von Michael S. (technicans)


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Christoph Budelmann schrieb:
> Es gibt keine rechtsverbindlichen Auskünfte in Foren und dergleichen.
> Unabhängig davon habe ich beruflich immer wieder mit dem ElektroG und
> der ear zu tun, auf diesen Erfahrungen und meinem Kenntnisstand, was die
> entsprechenden Publikationen und Gesetzestexte angeht, beruht die obige
> Aussage.

Was dir auch unbesehen jeder glaubt, wenn da nicht der bittere
Beigeschmack wäre, das die EAR und das WEEE, zumindest nach
meinem Kenntnisstand, Ableger des Bundesumweltamtes sind.
Und wenn eine Behörde mit im Spiel ist, dann ist da meist was
faul, nämlich das die Behörde den Bürger in aller Regel nicht
genügend oder verständlich informiert und man dann eine Rechtslage
erst verbindlich durch die Instanzen jagen muss bevor man Alternativen 
nutzen kann.
Dabei spielt es zunächst mal keine Rolle ob die Gesetze überhaupt
sinnvoll sind.
Bestes Beispiel ist doch das Finanzamt, dem Sozialamt und noch
einigen anderen Behörden.

Ano Nym schrieb:
> Problem ist auch den gewissen Grundbetrag Monatlich bzw Jährlich rein zu
> bekommen ... Wenn man wirklich super kleine Serien oder Gelegentliche
> Serien für die Forschung o.ä. Herstellt (nebenberuflich im Prinzip) kann
> man sich das ja überhaupt gar nicht leisten ...
Na, bei dir ist ja eher nebenstudentlich(oder so) und außer Bafög haste
ja wohl kein Einkommen, oder?
> Blöd ist auch das so ein Verstärker eben mal um die 20kg wiegt und die
> erste Grenze bei 30 liegt (wenn ich das richtig im Kopf habe). Heißt:
> Bei Stückzahl 2 ist man schon drüber :D
Dann entwickle was neues das der leichter wird.

von MaWin (Gast)


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> Ableger des Bundesumweltamtes sind.

Na ja, die gewünschten Regelungen sind eher international,
die Gesetzsanforderungen EU-weit,
aber die Ausgestalung ist national und dabei hat die Regierung natürlich 
die grossen und damals bereits etablierten Herstellern an den Tisch 
gebeten und denen das für sie passende Gesetz geschrieben - welches 
ihnen Konkurrenz vom Halse hält weil es Neuzugänge und Kleinanbieter 
unangemessen benachteiligt durch immensen Verwaltungsoverhead und viel 
zu hohe Mindestsätze.

So ist Deutschland, korrupt aus Tradition, da müssen die Amigos nicht 
mal Geld für zahlen, und die Ausrede klingt einleuchtend: Wir (die 
Regierung) haben die Betroffenen (Hersteller) mit eingebunden, denn wir 
sind ja nicht so böse und machen Gesetze gegen die Betroffenen. Nur daß 
halt in der Stiftung EAR nicht Hans Meier sitzt.

Andere Länder, wie Österreich, haben es ja kleinunternehmerfreundlicher 
ausgestaltet.

Aber das zieht sich durch die ganze deutsche Gesetzgebung, auch bei 
Krankenkassen und Rentenversicherung gibt es Mindestprämien die so hoch 
liegen, daß es eine Hürde für die Betroffenen ist. Da ist offiziell 
alles "prozentual" und demnach "nach Leistungsfähigkeit" kann aber bei 
Geringverdienern auf Grund hoher Mindestbeiträge schon mal bei 101% der 
Einnahmen liegen :-((

von Klaus (Gast)


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Ano Nym schrieb:
> Wenn man wirklich super kleine Serien oder Gelegentliche
> Serien für die Forschung o.ä. Herstellt

Das klingt für mich nach b2b und nicht nach b2c

da findet man u.a.

> Das ElektroG gilt grundsätzlich für alle elektrischen und elektronischen
> Geräte, unabhängig von der Art ihrer Nutzung. Hersteller gewerblich
> genutzter Geräte müssen sich daher ebenfalls registrieren lassen. Für sie
> gelten jedoch andere Verpflichtungen bezüglich Rücknahme und
> Mengenmeldungen ....

Und an anderer Stelle

> Zur Entsorgung von b2b-Geräten, die bis einschließlich 23.03.2006 in
> Verkehr gebracht werden, ist der Besitzer verpflichtet, von b2b-
> Geräten, die nach dem 23.03.2006 in Verkehr gebracht werden, der
> Hersteller. Er muss dazu eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe
> schaffen und die Altgeräte entsorgen. Hersteller und Nutzer können
> abweichende Vereinbarungen treffen (§ 10 Abs. 2 i. V. m. § 24 ElektroG).

Und nun noch zu b2c Geräten

> Hersteller können freiwillig individuelle oder kollektive
> Rücknahmesysteme für die unentgeltliche Rückgabe von Altgeräten aus
> privaten Haushalten einrichten und betreiben. Sie haben die Altgeräte
> wiederzuverwenden oder nach § 11 zu behandeln und nach § 12 zu
> entsorgen"  (§ 9 Abs. 8 ElektroG). Die auf diesem Weg zurückgenommenen
> Altgeräte werden auf die Verpflichtung nach Nr. 3 angerechnet, wenn die
> zurückgenommenen Geräte den Gerätearten entsprechen, die der Hersteller
> in Verkehr bringt.

Diese Texte sind direkt von der Web-Site der EAR.

MfG Klaus

von Michael S. (technicans)


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Christoph Budelmann schrieb:
> Es ist nicht zulässig, anderenfalls würden es etliche Firmen sofort tun.

Aufgrund der von Klaus hier eingestellten Originalregelung bin ich
jetzt mal auf Christophs Antwort gespannt, sofern er nicht kneift.

von MaWin (Gast)


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> Wenn man dem Gerät eine Erklärung beilegt, daß
> man (auch unfrei oder durch Rückholauftrag) zurückgeschickte Geräte
> annimmt, könnte das genügen. Bei wenigen Stück im Jahr und wenn die
> Geräte lange halten, könnte das die einfachere Lösung sein.

Na ja, du spekulierst darauf, daß man schon längst wieder pleite ist und 
vom Markt und der angegebenen Adresse verschwunden, wenn die ersten 
Geräte entsorgt werden müssen.

Daher fordert das EAR eine insolvenzsichere Rücklage genau dafür.

Macht ja auch Sinn, um genau den Leuten die genau das vor haben was du 
vorschlägst den Wind aus den Segeln zu nehmen, damit sie eben NICHT die 
Kosten auf "die nachfolgende Generation" abwälzen können.

von Klaus (Gast)


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MaWin schrieb:
> Na ja, du spekulierst darauf, daß man schon längst wieder pleite ist und
> vom Markt und der angegebenen Adresse verschwunden, wenn die ersten
> Geräte entsorgt werden müssen.

Nein, sondern eher daß man die Geräte nach gründlicher Reinigung, 
Firmwareupdate und Einbau in ein unzerkratztes Gehäuse nochmal als 
Vorführgerät verkaufen kann ;-)

Wer Spezialitäten baut, denkt da anders.

MfG Klaus

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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MaWin schrieb:
>> Wenn man dem Gerät eine Erklärung beilegt, daß
>> man (auch unfrei oder durch Rückholauftrag) zurückgeschickte Geräte
>> annimmt, könnte das genügen. Bei wenigen Stück im Jahr und wenn die
>> Geräte lange halten, könnte das die einfachere Lösung sein.
>
> Na ja, du spekulierst darauf, daß man schon längst wieder pleite ist und
> vom Markt und der angegebenen Adresse verschwunden, wenn die ersten
> Geräte entsorgt werden müssen.
>
> Daher fordert das EAR eine insolvenzsichere Rücklage genau dafür.
>
> Macht ja auch Sinn, um genau den Leuten die genau das vor haben was du
> vorschlägst den Wind aus den Segeln zu nehmen, damit sie eben NICHT die
> Kosten auf "die nachfolgende Generation" abwälzen können.

Wenn es denn so ist:
Es gibt da so einen schönen ellenlangen Witz "alles schön und gut, aber 
WENN..."

Eine insolvenzsichere Rücklage? Was soll das bei einem Unternehmen sein. 
Wenn die Bude abgewickelt wird, dann wird die Rücklage mit einbezogen. 
Genauso wie alle externen Guthaben.
Wird ein Kredit anerkannt? Das Unternehmen also nur die Zinsen als 
Kosten jährlich abschreibt. Das wäre aber eine Last für die zukünftigen 
Generationen, denn der Kredit wird eventuell bei der Abwicklung nicht 
mehr voll bedient.

Hm. Macht also alles keinen Sinn, diese Aussage! Woher hast du das denn?

Insolvenzsichere Rücklage: Das wird wohl das Aktenköfferchen in Richtung 
Schweiz oder Liechtenstein sein.

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Aufgrund der von Klaus hier eingestellten Originalregelung bin ich
> jetzt mal auf Christophs Antwort gespannt, sofern er nicht kneift.

Ich brauche mir hier von jemandem der anonym im Forum unterwegs ist, 
nicht so etwas sagen lassen. Bislang habe ich immer versucht, nach 
besten Wissen und Gewissen Informationen weiterzugeben, wenn danach 
gefragt wurde.

Aber was den B2B-Bereich angeht:

MaWin schrieb:
> Na ja, du spekulierst darauf, daß man schon längst wieder pleite ist und
> vom Markt und der angegebenen Adresse verschwunden, wenn die ersten
> Geräte entsorgt werden müssen.
>
> Daher fordert das EAR eine insolvenzsichere Rücklage genau dafür.

Genau das ist der Punkt. Um eine Entsorgung zu gewährleisten, die den 
Anforderungen des ElektroG entspricht, sind deutlich höhere 
Investitionen erforderlich als bei einer korrekten Anmeldung 
beispielsweise über Take-e-Way. Eine insolvenzsichere Rücklage kann 
beispielsweise eine entsprechende Versicherung sein. Mit einem 
Aktenkoffer in Liechtenstein oder der Schweiz hat das nichts zu tun.

Was mich generell hier stört: Wenn jemand Fragen zu bürokratischen oder 
rechtlichen Themen stellt, insbesondere im Zusammenhang mit 
Existenzgründungen, holen hier manche Teilnehmer polemisch unheimlich 
groß aus, ohne wirklich Ahnung von der Materie zu haben. Eine sachliche 
Diskussion ist so leider kaum möglich. Das ganze gibt es in anderen 
Foren auch, nur finde ich es sehr schade, dass es hier seit zwei, drei 
Jahren stark zugenommen hat - davor war es anders und damals gab es 
überhaupt keine Anmeldung. Nichtsdestotrotz findet man im 
deutschsprachigen Internet keine bessere Adresse, wenn es um Elektronik 
und Mikrocontroller geht.

von Klaus (Gast)


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Christoph Budelmann schrieb:
> als bei einer korrekten Anmeldung
> beispielsweise über Take-e-Way

Nur der Vollständigkeit halber: Bei den ersten Diskussionen zur WEEE bei 
der IHK, wurde von den kleinen Herstellern gefordert, daß man sich 
ebenso wie bei den Verpackungen, durch einen finanziellen Beitrag z.B. 
an die EAR von der individuellen Verpflichtung, immer einen ganzen 
Container (IMHO 15t) entsorgen zu müssen, befreien können müßte.

Dieses wurde vom Vertreter des EAR entschieden abgelehnt, da es dem 
Geist des Gesetzes widerspricht. Es sollte keiner weiteren Institution 
die Möglichkeit gegeben werden, finanziellen Vorteil aus diesem Gesetzt 
zu ziehen. Ein zweites "Duales System" sollte unter allen Umständen 
verhindert werden. Die Aussage war, wer einmal einen Container entsorgt 
hat, wird in diesem Leben nicht mehr dran kommen. Daß ein Hersteller der 
pro Jahr wenige Kilo Elektronik produziert an einer Entsorgung Pleite 
gehen könnte, wurde in Kauf genommen.
Die Realität hat aber gezeigt, daß das Gesetzt in seinem ursprünglichen 
Sinn nicht durchführbar war. So etwas wie Take-e-Way ist also ein 
praktischer aber nicht der korrekte Weg.

MfG Klaus

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Christoph Budelmann schrieb:
>>
>> Daher fordert das EAR eine insolvenzsichere Rücklage genau dafür.
>
> Genau das ist der Punkt. Um eine Entsorgung zu gewährleisten, die den
> Anforderungen des ElektroG entspricht, sind deutlich höhere
> Investitionen erforderlich als bei einer korrekten Anmeldung
> beispielsweise über Take-e-Way. Eine insolvenzsichere Rücklage kann
> beispielsweise eine entsprechende Versicherung sein. Mit einem
> Aktenkoffer in Liechtenstein oder der Schweiz hat das nichts zu tun.
>

Das muß ich aber nun schon richtig stellen: Eine Versicherung arbeitet 
nach dem Gesetz der großen Zahlen! (Vereinfacht ausgedrückt: Das 
Unternehmerrisiko der Versicherungs sinkt mit steigender Kundenzahl. Bei 
den durchweg großen Kundenzahlen ist es dann praktisch nicht mehr 
gegeben. Bzw. durch andere realere Risiken überdeckt, z.B. wenn der 
Fuzzi dann doch mit dem Porsche verunglückt. So ein Pech)
Übersetzt heißt das: Wenn was passiert, bezahlen es alle anderen. Die 
anderen sind durchweg die mit dem geringsten Möglichkeiten es zu 
umgehen: Genau, die Kinder!

Eine insolvenzsichere Rücklage gibt es nicht. Vielleicht meinte man 
damit was anderes und hatte schlicht keine Ahnung, kann sein.

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Abdul K. schrieb:
> Eine insolvenzsichere Rücklage gibt es nicht. Vielleicht meinte man
> damit was anderes und hatte schlicht keine Ahnung, kann sein.

Insolvenzsichere Rücklagen können zum Beispiel sein:

- Versicherungen (kenne ich aber in Deutschland noch keine, die das 
anbieten)
- Konzernbürgschaften
- selbstschuldnerische Bankbürgschaften
- hinterlegtes Geld nach Rücklagenbildung
- ...

Die Rückstellungen dürfen nicht bilanziert werden, da sie im Falle der 
Insolvenz zur Insolvenzmasse gehören (soweit hast du Recht). Wenn man 
sie jedoch auf ein spezielles Konto einzahlt und der zuständigen Behörde 
(Umweltbundesamt in Deutschland wahrscheinlich für WEEE) zur Sicherheit 
abtritt oder verpfändet, gehen auch bilanzierte Rückstellungen.

von MaWin (Gast)


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> Eine insolvenzsichere Rücklage gibt es nicht.

Die EAR nennt genug:

http://www.ulm.ihk24.de/linkableblob/681972/data/Leitfaden-IHK-ElektoG-data.pdf

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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MaWin schrieb:
>> Eine insolvenzsichere Rücklage gibt es nicht.
>
> Die EAR nennt genug:
>
> http://www.ulm.ihk24.de/linkableblob/681972/data/Leitfaden-IHK-ElektoG-data.pdf

Genau, das war das Dokument, in dem ich die Sachen auch mal gelesen 
hatte.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Ich bezog mich auf:
"Macht ja auch Sinn, um genau den Leuten die genau das vor haben was du
vorschlägst den Wind aus den Segeln zu nehmen, damit sie eben NICHT die
Kosten auf "die nachfolgende Generation" abwälzen können." von MaWin

Geld hat per se keinen Wert. Die Kaufkraft von Geld wird durch den 
Wunsch anderer nach Ware, erst erzeugt. DAS HEISST KONKRET GELD KANN 
NICHT GEPARKT WERDEN!! Ganz wichtig! Ihr kennt ja den Spruch: Die Renten 
sind sicher.

Eine Erfindung der Neuzeit war die hoffnungslose Überzeichnung von Geld 
und damit eine Verfügbarkeit weit weg von dem tatsächlichen Sachwert. 
Börse, Spekulation, Zins-Dubiositäten wurde alles damit möglich. Echter 
Fortschritt eben.

Aber lassen wir das. Diskutiert lieber übers Thema.

von Ano N. (oorim)


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So, hat etwas gedauert das alles zu lesen...

Ich werde wohl wirklich mal zur IHK gehen und schauen was die für mich 
tun können.

Danke für eure Antworten! Habt mir weitergeholfen :)

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