Forum: Platinen eagle non-profit-version - in wie fern non-profit?


von Patibys (Gast)


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Moin!
Von Eagle gibt es doch die Non-Profit-Versionen. Klar, ist es damit 
nicht erlaubt Platinen zu layouten und dann zum Beispiel als Bausatz zu 
verkaufen.
Aber wie weit reicht die Non-Profit Sache eigentlich?

Beispielszenario: Ich bastel mir mit eagle eine Platine für eine 
Digicam, die meinetwegen einen Funkfernauslöser mit einstellbarer 
Verzögerung beinhaltet. Eben etwas nützliches.
Und jetzt komme ich auf die Idee, mit solchen Fotos Geld zu verdienen.
Ist das damit auch abgedeckt?

Ich weiß, das hier ist kein Jura-Forum. Ich will auch keine wasserdichte 
Anwaltsberatung. Mir geht es nur darum mal die Meinung von anderen 
Eagle-Usern zu hören, ob das so gehen sollte.

: Gesperrt durch Moderator
von Falk B. (falk)


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@  Patibys (Gast)

>Und jetzt komme ich auf die Idee, mit solchen Fotos Geld zu verdienen.
>Ist das damit auch abgedeckt?

Hmmm, gute Frage. Wenn du mit deinen Bildern Geld gemacht hast, kannst 
du dir ja ne Eagle Light für 73 Euro kaufen. Ich denke das ist fair.

von Dr.Who (Gast)


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Sofern du keine wasserdichte Antwort willst: Nein, ich denke nicht.
Wenn ein Rechtsschutz so weit reichen würde, könntest du wohl fast nix 
mehr anfassen heutzutage :)

von Osche R. (Gast)


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Patibys schrieb:

> Beispielszenario: Ich bastel mir mit eagle eine Platine (...)

... dabei lernst Du mit dem Programm umzugehen. Danach bewirbst Du Dich 
bei irgendeinem Startup-Unternehmen als Layouter, wirst eingestellt. 
Geld hat die Firma keins, stattdessen gibt's Aktienoptionen. Und dann 
gehen die an die Börse...

von Dödel (Gast)


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Patibys schrieb:
> Ich weiß, das hier ist kein Jura-Forum. Ich will auch keine wasserdichte
> Anwaltsberatung. Mir geht es nur darum mal die Meinung von anderen
> Eagle-Usern zu hören, ob das so gehen sollte

Wen interessiert die Meinung anderer Eagle Benutzer?
Der einzige, der Dir diese Frage beantworten kann ist der Hersteller 
selbst! Warum nicht einfach mal eine Anfrage an Cadsoft machen? Da Du ja 
eine offizielle Lizenz hast, hast Du auch Anspruch auf Support.

von W.S. (Gast)


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Patibys schrieb:
> Aber wie weit reicht die Non-Profit Sache eigentlich?

Ganz einfach: Du darfst dieses Programm nicht dazu benutzen, gegen 
Entgelt irgendwelche Layoutarbeiten zu tun, also quasi zum 
Layout-Dienstleister oder zum berufsmäßigen Layout-Erfinder zu werden. 
Wohl gemerkt: Deine selbst erfundene Schaltung ist dein geistiges 
Eigentum und auch dein selbst geroutetes Layout ist dein geistiges 
Eigentum. Ein Toolhersteller könnte also bestenfalls darauf bestehen, 
daß du deine Entwürfe nur als solche, aber nicht als Dateien in seinem 
speziellen Dateiformat als dein Eigentum ansiehst.

W.S.

von B.A. (Gast)


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Es kommt auch immer darauf an um welche Beträge es sich handelt.

Wenn du für jemanden eine einzelne Platine erstellst und die Datei nicht 
weggibst, dann ist das nichts wo sich eine Firma drauf stürzen kann.

Wenn du das machst um deinen Lebensunterhalt zu verdienen, dann musst du 
dir schon einen Lizenz kaufen.

von Reinhard Kern (Gast)


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Falk Brunner schrieb:
> kannst
> du dir ja ne Eagle Light für 73 Euro kaufen.

Und wenn du als Layouter tätig bist mit einem Stundensatz von 60 Euro, 
ist es schon extrem schäbig, die Software umsonst nutzen zu wollen. Aber 
das ist ja bloss moralisch gedacht, das interessiert ja niemand mehr.

Gruss Reinhard

von Wunderer (Gast)


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Reinhard Kern schrieb:
> extrem schäbig

Sag mal, was ist den bei dir auch nicht schäbig? Du scheinst hier der 
Größte zu sein, wie?

W.

von Reinhard Kern (Gast)


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Wunderer schrieb:
> Sag mal, was ist den bei dir auch nicht schäbig? Du scheinst hier der
> Größte zu sein, wie?

Ich mag halt Schmarotzer nicht und gebe mir auch selbst Mühe, nicht nur 
geldgierig zu sein. Ist wohl angeboren. Praktisch für dich, wenn du 
keine solchen Behinderungen hast.

Gruss Reinhard

von B.A. Baracus (Gast)


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B.A. schrieb:
> Es kommt auch immer darauf an um welche Beträge es sich handelt.
>
> Wenn du für jemanden eine einzelne Platine erstellst und die Datei nicht
> weggibst, dann ist das nichts wo sich eine Firma drauf stürzen kann.
>
> Wenn du das machst um deinen Lebensunterhalt zu verdienen, dann musst du
> dir schon einen Lizenz kaufen.

kompletter unsinn.

von Reinhard Kern (Gast)


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B.A. Baracus schrieb:
>> dir schon einen Lizenz kaufen.
>
> kompletter unsinn.

Es ist schon bemerkenswert, dass in einem Forum, das sich u.a. 
wesentlich mit CAD-CAM-Software befasst, eine Mehrheit die Verwendung 
gestohlener Software zum Geldverdienen für völlig selbstverständlich 
hält.

Gruss Reinhard

von Simon H. (simi)


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Ich habe so eine Frage mal in den FAQ eines ganz anderen Produkts, bei 
dem es eine non-Profit-Version gab, gesehen. Habe leider keine Ahnung 
mehr, was/wer es war.

Da fragte einer, ob er denn z.B. einen Kurs anbieten könne (in diesem 
Fall wäre das dann ein Layout-Kurs), und zu Schulungszwecken dieses 
Programm verwenden könne.

Antwort: Nein. Wenn mit Hilfe dieses Programms Geld verdient wird, egal 
auf welche Weise, ist es nicht mehr 'non-profit'.

Reinhard Kern schrieb:
> B.A. Baracus schrieb:
>>> dir schon einen Lizenz kaufen.
>>
>> kompletter unsinn.
>
> Es ist schon bemerkenswert, dass in einem Forum, das sich u.a.
> wesentlich mit CAD-CAM-Software befasst, eine Mehrheit die Verwendung
> gestohlener Software zum Geldverdienen für völlig selbstverständlich
> hält.

War mit 'kompletter Unsinn' nicht eher die Aussage, dass es auf den 
Betrag ankommt, gemeint?


Ich persönlich (aber eben, das ist ein Hüftschuss) würde es so 
interpretieren: Es ist egal, über wieviele Ecken das Geld schlussendlich 
verdient wird. Wenn das Programm direkt oder indirekt dazu beiträgt oder 
beigetragen hat, musst Du es kaufen. @TO also: Du müsstest es in diesem 
Beispiel kaufen.

Einzige Ausnahme (eben, Hüftschuss, meine Intuition, es entbehrt 
jeglicher Grundlage): Lernzwecke. LeRNzwecke, nicht LeHRzwecke, 
notabene.

Gruäss
Simon

von Gelöscht (kami89)


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Simon Huwyler schrieb:
> Ich persönlich (aber eben, das ist ein Hüftschuss) würde es so
> interpretieren: Es ist egal, über wieviele Ecken das Geld schlussendlich
> verdient wird. Wenn das Programm direkt oder indirekt dazu beiträgt oder
> beigetragen hat, musst Du es kaufen.

Ich hätte jetzt genau das Gegenteil gesagt :-)
Für mich heisst non-profit, dass man mit dem Verkauf von Produkten oder 
Dienstleistungen, die im direkten Zusammenhang mit dieser Software 
entstanden, kein Geld verdienen darf. Also z.B. ein Layout-Service 
anbieten. Oder aber auch mit dieser Software erstellte Produkte (hier 
Platinen) verkaufen.
Da aber die Platinen hier nicht verkauft werden, sondern nur für eigene 
Zwecke dienen, würde ich jetzt sagen das ist erlaubt.

Aber wie schon jemand geschrieben hat:
Frag einfach mal bei Cadsoft nach, die schreiben dir dann schon was 
Sache ist. Und nicht vergessen hier noch zu schreiben was deren Antwort 
war :-)

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Urban B. schrieb:

> Aber wie schon jemand geschrieben hat:
> Frag einfach mal bei Cadsoft nach, die schreiben dir dann schon was
> Sache ist.

Es ist mir auch immer wieder ein Rätsel, warum die Leute nicht direkt 
bei der entsprechenden Firma anfragen. Immer wieder gibt es diese 
Fragen:

"Ist das mit der Lizenz der Firma XYZ abgedeckt?"
"Kann ich bei Firma ABC auch privat bestellen?"
"Liefern die auch nach DEF?"

<beliebig erweiterbar>

Leute, fragt doch zuerst einmal dort an.

> Und nicht vergessen hier noch zu schreiben was deren Antwort
> war :-)

Ja, das wäre sinnvoll :-)

Chris D.

von Michael_ (Gast)


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Vor einiger Zeit hatten wir das Thema hier.
Wenn ich mich recht erinnere, war da auch ein Zitat von Cadsoft dabei.

von B.A. Baracus (Gast)


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Reinhard Kern schrieb:
> Es ist schon bemerkenswert, dass in einem Forum, das sich u.a.
> wesentlich mit CAD-CAM-Software befasst, eine Mehrheit die Verwendung
> gestohlener Software zum Geldverdienen für völlig selbstverständlich
> hält.
fast noch größerer blödsinn!

der andere beitrag, auf den ich vorher geantwortet habe, ist von vorne 
bis hinten kompletter mist.
wie blöd muss man sein, um sowas zu verfassen und das nicht in 
irgendeiner weise als meinung kenntlich zu machen, sondern das wie 
pures wissen und reine wahrheit zu verkaufen!?
darum ging es mir vorher.

wenn einer mit geklauter software dienstleistungen anbietet, soll er von 
mir aus im knast verfaulen.

von Reinhard Kern (Gast)


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B.A. Baracus schrieb:
> fast noch größerer blödsinn!

Wenn du etwas zitierst und drunterschreibst "kompletter Unsinn", dann 
solltest du schon klarstellen, was genau du damit meinst - für 
Missverständnisse, falls sie denn vorliegen (kann man aus deinem Post 
beim besten Willen nicht entnehmen), bist du selbst verantwortlich. So 
sieht dein Posting aus:

"
> Wenn du das machst um deinen Lebensunterhalt zu verdienen, dann musst du
> dir schon einen Lizenz kaufen.

kompletter unsinn.
"

Einer solchen Aussage werde ich niemals zustimmen.

Gruss Reinhard

von Michael_ (Gast)


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von B.A. Baracus (Gast)


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Reinhard Kern schrieb:
> dann
> solltest du schon klarstellen, was genau du damit meinst
na alles! daher stand doch da auch "komplett". wie ein kind kommst du 
mir sonst zwar nicht vor, aber vom textverständnis her bist du scheinbar 
nicht weiter.

dass zitate aus dem kontext gerissen einen anderen sinn ergeben, hast du 
von der bild zeitung gut gelernt. gratuliere.

wenn du nur die letzte zeile von einem post im kopf behalten kannst und 
nur dann die antwort siehst, musst du an deinen grauen zellen arbeiten - 
nicht an mir.

von B.A. (Gast)


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@  B.A. Baracus (Gast) /  Simon Huwyler (simi)

Was für ein Problem hast du mit mir?

Ich würde wetten dass es sich um einen anderen Beitrag in einem anderen 
Thread handelt der dich zum Kochen gebracht hat, hier lebst du deine Wut 
nur aus.

> Es kommt auch immer darauf an um welche Beträge es sich handelt.
Ich habe als Jugendlicher ein paar Platinen (Lochraster und dann auch 
geätzt) erstellt mit denen ich nur einen ganz geringen Gewinn gemacht 
habe, es hat gerade zum Erwerb der Bauteile gereicht.

Ich hätte mir dafür die Lizenz nicht kaufen können, von 8.50 gingen 8 
Euro nur für die Bauteile drauf. Das war zwar ineffizient, aber anders 
kann man den Auftrag von einem erwachsenen nicht bekommen, er muss erst 
mal sehen dass man etwas kann und erntet im Erfolgsfall Respekt und 
Anerkennung.

Außerdem nimmt man einem Professionellen Entwickler damit auch nicht die 
Arbeit weg, das sind eher einfache Sachen die hauptsächlich schnell und 
billig sein müssen.

> Wenn du für jemanden eine einzelne Platine erstellst und die Datei nicht
> weggibst, dann ist das nichts wo sich eine Firma drauf stürzen kann.
Ich weiß nicht wie die Leute bei Cadsoft drauf sind, aber das wäre so 
als ob man jemanden hängt der mal zu schnell gefahren ist.

> Wenn du das machst um deinen Lebensunterhalt zu verdienen, dann musst du
> dir schon einen Lizenz kaufen.
Man muss sich gegenüber anderen immer fair verhalten.
Wenn der TO bei eBay nur 2 oder 3 Platinen verkaufen kann weil er den 
Markt dafür falsch eingeschätzt hat wäre es nur ein ungeheures 
Verlustgeschäft.
Wenn es aber funktioniert kauft er einfach mit seinem ersten Gewinn eine 
Lizenz mit der er sein Geschäft (dass dann hoffentlich immer noch läuft) 
fortführen kann.

@  Patibys (Gast)
Wenn du dir sicher bist dass du mit deiner Arbeit effektiv (innerhalb 
einer gewissen Zeit) mehr Geld verdienst als das Programm kostet, dann 
lohnt sich der Kauf für dich.

Wenn es dich abschreckt arbeite dich lieber in KiCad ein, dann brauchst 
du dir niemals eine Eagle-Lizenz kaufen. Das ist dann also ein Verlust 
für Cadsoft und du bekommst dann auch natürlich immer kostenlose 
Updates.

von B.A. Baracus (Gast)


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B.A. schrieb:
> @  B.A. Baracus (Gast) /  Simon Huwyler (simi)
???
bin ich nicht...

> Was für ein Problem hast du mit mir?
dass du blödsinn erzählst und das hinstellst, als wäre es die reine 
wahrheit.
für die vom TO gestellte frage ist die höhe des erzielten gewinns 
völlig irrelevant.

diese zeile von dir
> Es kommt auch immer darauf an um welche Beträge es sich handelt.
ist also einfach nur mist.

von B.A. Baracus (Gast)


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und generell: hier schreiben zig leute IRGENDWAS und philosophieren über 
das rechtsbewusstsein und die jugend und jeden scheiß, der ihnen auf der 
seele liegt.

aber KEINER bringt auch nur einen handfesten paragraphen aus AGB oder 
BGB.

es gilt der grundsatz, der vielen schon verloren gegangen ist: wenn man 
keine ahnung hat, einfach schnauze halten.
wenn hier zufällig ein juristisch bewanderter oder mit dem problem 
erfahrener gepostet hätte, hätte es dem TO was geholfen.
so muss er nur falschen mist und beiträge weit abseits vom thema lesen.

wenn ihr hier nicht so einen stuss abliefern würdet, könnte ich mir auch 
so einen beitrag sparen.

von google (Gast)


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> Beispielszenario: Ich bastel mir mit eagle eine Platine für eine
> Digicam, die meinetwegen einen Funkfernauslöser mit einstellbarer
> Verzögerung beinhaltet. Eben etwas nützliches.
> Und jetzt komme ich auf die Idee, mit solchen Fotos Geld zu verdienen.
> Ist das damit auch abgedeckt?

Ich werfe, auf diese Ursprungsfrage/Szenario bezogen, mal den Begriff 
"Erschöpfungsgrundsatz" in die Runde und behaupte, dass es für diese 
Frage keine Rolle spielt, was in den Lizenzbestimungen von Eagle steht. 
;-)

Danach googlen könnt Ihr dann selber. :-)

von Simon H. (simi)


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B.A. schrieb:
> @  B.A. Baracus (Gast) /  Simon Huwyler (simi)
>
> Was für ein Problem hast du mit mir?
>
> Ich würde wetten dass es sich um einen anderen Beitrag in einem anderen
> Thread handelt der dich zum Kochen gebracht hat, hier lebst du deine Wut
> nur aus.

öööööhhh... hääää? Wie? Was habe ich denn böses geschrieben?

Simon Huwyler schrieb:
> War mit 'kompletter Unsinn' nicht eher die Aussage, dass es auf den
> Betrag ankommt, gemeint?

Ist das einzige, mit dem ich mich in irgendeiner Form  zu etwas vorher 
Gesagtem bezog.


@alle, die es betrifft: Kreuzt doch bitte mal an:

www.mikrocontroller.net ist

a) ein Forum, das zum Zweck hat, Wissen zu teilen, und sich über 
Fachspezifisches auszutauschen

b) eine Plattform mit dem Zweck, der Welt zu zeigen, wer den Grössten 
hat

c) eine virtuelle Limbo-Stange, mit der jeder versucht, das gesetzte 
Niveau noch zu unterbieten. Wenn ein Admin den Thread schliesst, geht 
die Runde an den mit der untersten Marke.

;-)

Gruäss
Simon

von B.A. (Gast)


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> "Erschöpfungsgrundsatz"
Danach darf Cadsoft nur für sein Produkt Geld verlangen und dort ist 
auch Schluss, jedoch nicht für z.B. jedes Layout welches damit 
angefertigt wurde.

Das ist so als ob ich einen Schleifstein verkaufe, da kann ich auch 
nicht für jeden Diamanten der damit geschliffen wurde zusätzlich dran 
verdienen.

@  B.A. Baracus (Gast)
Mach es doch bitte wie die anderen und wähle deine Worte so dass sie 
nicht beleidigend sind, gerade wenn du nur als Gast schreibst.

Du bist scheinbar ein sehr wütender Mensch der sich über jede 
Kleinigkeit bis in die Besinnungslosigkeit aufregen kann.

> aber KEINER bringt auch nur einen handfesten paragraphen aus AGB oder BGB.

Wir haben schon gesagt dass er sich das Ding kaufen soll (74 Euro) oder 
eine andere Software nutzen kann, denn etwas anderes ist nicht möglich 
da er damit schließlich Geld verdient.

von Mike J. (emjey)


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Patibys schrieb:
> Beispielszenario: Ich bastel mir mit eagle eine Platine für eine
> Digicam, die meinetwegen einen Funkfernauslöser mit einstellbarer
> Verzögerung beinhaltet. Eben etwas nützliches.
> Und jetzt komme ich auf die Idee, mit solchen Fotos Geld zu verdienen.
> Ist das damit auch abgedeckt?

Das ist schwierig, aber ich versuche es mal.
Bei CadSoft kann man lesen dass man erst dann Geld zahlen muss wenn: 
"Sie durch die Verwendung der Freeware Version von EAGLE Light Geld 
verdienen (oder einsparen), dann müssen Sie eine Lizenz erwerben".

Jetzt könnte man dich fragen ob dein Gewinn nach der Verwendung dieses 
Programms nachvollziehbar steigt oder du dadurch Geld einsparst.

Wenn du das mit Ja beantworten kannst musst du dir das Programm kaufen.

von Gelöscht (kami89)


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B.A. schrieb:
> Wir haben schon gesagt dass er sich das Ding kaufen soll (74 Euro) oder
> eine andere Software nutzen kann, denn etwas anderes ist nicht möglich
> da er damit schließlich Geld verdient.

Niemand hier weiss, ob das vom TO beschriebene Szenario erlaubt ist oder 
nicht (mit der non-profit Version). Warum soll er dann einfach die 
Vollversion kaufen, wenn es vielleicht gar nicht nötig ist? Wenn es die 
non-profit Version zulässt, dann braucht er doch nicht die Vollversion 
kaufen.

Ob es moralisch gesehen so wirklich richtig ist, ist doch erstmal egal. 
Das soll dann jeder selber entscheiden ob er nicht doch noch die 
Vollversion kaufen will, einfach aus Anstand. Hier hängt es dann auch 
davon ab, wie viel man schlussendlich daran Verdient.

Ich persönlich habe als armer Schüler / Lehrling auch viele Software aus 
dem Internet gesaugt. Ich mein, welcher Schüler kann sich schon ein M$ 
Office, M$ Betriebssystem oder sogar ein (3D) CAD leisten? Vor ein paar 
Jahren waren Office und Betriebssystem auch noch viel teurer als heute.
Heutzutage benutze ich wo es geht nur noch OpenSource (aber nicht nur 
weils günstiger ist). Nur gibt es halt nicht für jede Aufgabe ein 
gescheites OpenSource Programm, gerade im CAD-Bereich ists ziemlich 
schwierig. z.B. ein Layoutprogramm, das mir richtig gefällt, konnte ich 
nicht finden, deshalb benutze ich auch die non-profit Version von Eagle.

@TE
Übrigens antwortet Cadsoft sogar übers Wochenende ;-) Ich habe wegen der 
Bestellung und einem Upgrade schon zweimal an einem Sonntag geschrieben 
und bekam beide Male wenige Stunden später bereits eine Antwort xD

Nachtrag:
Mike J. schrieb:
> Bei CadSoft kann man lesen dass man erst dann Geld zahlen muss wenn:
> "Sie durch die Verwendung der Freeware Version von EAGLE Light Geld
> verdienen (oder einsparen), dann müssen Sie eine Lizenz erwerben".

Das ist ja interessant. Wenn ich doch mit Eagle eine Platine für mich 
privat designe, habe ich ja theoretisch auch Geld eingespart, weil ich 
die Platine sonst von jemand anderem hätte (für Geld) machen lassen 
müssen. Dann dürfte man ja die Freeware Version für überhaupt keine 
Platine verwenden, die danach auch gefertigt wird ;-)

von B.A. Baracus (Gast)


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Mike J. schrieb:
> Wenn du das mit Ja beantworten kannst musst du dir das Programm kaufen.

und dein auto ist 100% abgeschrieben, weil damit zum klamotten-einkaufen 
fährst, die du dann zur arbeit trägst? urlaub sowieso, weil man ja zum 
arbeiten entspannt sein muss, richtig?

mein gott, lasst doch das ahnungslose gefasele!
du weißt es genauso wenig wie ich oder der TO...

von Mike J. (emjey)


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B.A. Baracus schrieb:
> mein gott, lasst doch das ahnungslose gefasele!
> du weißt es genauso wenig wie ich oder der TO...

Patibys schrieb:
> Mir geht es nur darum mal die Meinung von anderen
> Eagle-Usern zu hören, ob das so gehen sollte.

Er ist sich bewusst dass das hier keine Rechtsberatung ist, er will nur 
hören wie andere darüber denken.

Hier gab es aber mal eine Diskussion über die neue AGB, da steht (wenn 
ich mich noch recht entsinne) dass eine Firma die Eagle nutzt den Leuten 
von farnell Zutritt zu den Betriebsräumen gewähren muss.

Vielleicht findet noch jemand diese Diskussion.
(gefunden)
Beitrag "Warnung vor Eagle > 5.6"

Das war so eine krasse Forderung dass ich mir gesagt habe dass ich dann 
doch lieber auf einen anderen Layouteditor wechseln werde, aber habe es 
bis jetzt noch nicht umgesetzt.

von chrisk (Gast)


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Siehe: http://www.cadsoft.de/shop/eagle-hobbyist-and-education/

EAGLE Hobbyist

Die EAGLE Hobbyist-Lizenz ist ausschließlich für Hobbyanwender 
erhältlich und darf in keinem kommerziellen Zusammenhang genutzt werden. 
Ausbildungseinrichtungen und Non-Profit-Institutionen sind ebenfalls von 
der Nutzung ausgeschlossen. Für Ausbildungseinrichtungen gelten 
besondere Preise.

Die EAGLE Hobbyist-Lizenz ist eine Ein-Benutzer-Lizenz die alle 
Eigenschaften der Standard Edition aktiviert (beschränkt auf 6 
Signal-Layer und 160x100mm Routing-Fläche) mit allen drei Modulen 
(Layout+Schaltplan+Autorouter).

Wenn Sie diese spezielle EAGLE Hobbyist-Version von EAGLE bestellen, 
füllen Sie bitte diesen Vordruck aus und fügen ihn Ihrer Bestellung 
hinzu (bei Online Bestellung bitten wir Sie uns die Bestätigung per 
E-mail zukommen zu lassen). Sie bestätigen damit, dass Sie sich an die 
entsprechende Bedingung dieser Lizenz halten werden. Ohne diese 
unterschriebene Bestätigung kann Ihre Bestellung nicht bearbeitet 
werden.

Ausbildung

Educational Lizenzen sind für EAGLE Professional und EAGLE Standard 
ausschließlich für ausbildenende Institutionen wie Schulen, 
Universitäten und Ausbildungsbetriebe erhältlich. Auch hier ist die 
kommerzielle Nutzung ausgeschlossen.

von B.A. Baracus (Gast)


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chrisk schrieb:
> Siehe:
bullshit.
das ist prosa, keine lizenzvereinbarung. wenn du schon wie der beste 
klugscheißer daherkommen willst, kopier wenigstens von der richtigen 
quelle und stell dich nicht wie n 3-jähriger hin mit "siehe"...

von chrisk (Gast)


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Zitat:
Beispielszenario: Ich bastel mir mit eagle eine Platine für eine 
Digicam, die meinetwegen einen Funkfernauslöser mit einstellbarer 
Verzögerung beinhaltet. Eben etwas nützliches. Und jetzt komme ich auf 
die Idee, mit solchen Fotos Geld zu verdienen. Ist das damit auch 
abgedeckt?


Wenn du der super Fotograf bist. Und dir sowas basteln willst, dann nur 
zu.
Solange du das auf deine  privaten Fotos beschränken kannst dann gut. 
Wenn nicht ist das doch ein kommerzieller Einsatz. (Wird zwar schwer 
immer zu beweisen)

Und klick mal auf den link und lese dir das genau durch auch das pdf 
sobald du oder ein dritter das jemals kommerziell einsetzt machst du 
dich strafbar.
Und verfolgbar bist du auch was dir sicherlich viele Eagle User 
bestätigen können.

Ich würde dir allerdings noch raten an deinem Umgangston zu arbeiten, 
ich habe nur sachliche Fakten erwähnt
und du wirfst gleich mit Fäkalsprache um dich.

Gruss Chris

von B.A. Baracus (Gast)


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chrisk schrieb:
> Wenn nicht ist das doch ein kommerzieller Einsatz. (Wird zwar schwer
> immer zu beweisen)

B.A. Baracus schrieb:
> und dein auto ist 100% abgeschrieben, weil damit zum klamotten-einkaufen
> fährst, die du dann zur arbeit trägst? urlaub sowieso, weil man ja zum
> arbeiten entspannt sein muss, richtig?
>
> mein gott, lasst doch das ahnungslose gefasele!
> du weißt es genauso wenig wie ich oder der TO...

mein gott, lasst doch das ahnungslose gefasele!
du weißt es genauso wenig wie ich oder der TO...

von Mike J. (emjey)


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Mike J. schrieb:
> B.A. Baracus schrieb:
>> mein gott, lasst doch das ahnungslose gefasele!
>> du weißt es genauso wenig wie ich oder der TO...
>
> Patibys schrieb:
>> Mir geht es nur darum mal die Meinung von anderen
>> Eagle-Usern zu hören, ob das so gehen sollte.
>
> Er ist sich bewusst dass das hier keine Rechtsberatung ist, er will nur
> hören wie andere darüber denken.

Der TO bekommt das was wir ihm geben können und mehr will er auch gar 
nicht.

Hier wird jetzt zu viel rumgetrollt, ich denke dass ein Moderator die 
ersten Antwort stehen lassen kann (die ist gut und klar).

von B.A. Baracus (Gast)


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Mike J. schrieb:
> ich denke dass ein Moderator die
> ersten Antwort stehen lassen kann
genau die ersten 2. danach nur scheiße...

von Forensischer Psychologe (Gast)


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>genau die ersten 2. danach nur scheiße...

Damit schließt du deine gesamten eigenen Beiträge in diese 
Qualitätsbewertung mit ein. Deine Selbsterkenntnis ehrt dich.

von herbert (Gast)


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Reinhard Kern schrieb:
> Ich mag halt Schmarotzer nicht und gebe mir auch selbst Mühe, nicht nur
> geldgierig zu sein. Ist wohl angeboren. Praktisch für dich, wenn du
> keine solchen Behinderungen hast.

Hast vollkommen recht.Schmarotzern ist aber "in". Für manche aber ist 
das ein Bumerang nämlich dann wenn so einer Versucht mit seines Kopfes 
Arbeit Geld als Selbsständiger zu verdienen und die Menge das Produkt 
nur abkupfert statt sich die Ware zu kaufen. Ich halte diese frage des 
TE für vorschnell gestellt.

von B.A. Baracus (Gast)


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Forensischer Psychologe schrieb:
> Damit schließt du deine gesamten eigenen Beiträge in diese
> Qualitätsbewertung mit ein.
das ist mir nicht entgangen...

B.A. Baracus schrieb:
> wenn ihr hier nicht so einen stuss abliefern würdet, könnte ich mir auch
> so einen beitrag sparen.

von Forensicher Psychologe (Gast)


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>...das ist mir nicht entgangen...

Stellt sich die Frage, warum du dein Niveau so unreflektiert absenkst? 
Ist dein Wunsch, in der Masse deines Umfeldes gesichtslos zu 
verschwinden, so groß?

von google (Gast)


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Man merkt doch deutlich, dass heute einer der heißesten Tage des Jahres 
ist.

Meine unmaßgebliche Meinung ist, dass die Klausel in den Eagle-AGB zu 
umfassend und damit unwirksam ist. Der Erschöpfungsgrundsatz ist nicht 
abdingbar. Allerdings würde ich das nicht auf meine Kosten durchklagen 
wollen. ;-)

von Reinhard Kern (Gast)


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google schrieb:
> Der Erschöpfungsgrundsatz ist nicht
> abdingbar.

Damit hat die Fragestellung ja auch garnichts zu tun, es geht nicht um 
zusätzliches Geld für irgendeine wirtschaftliche Verwertung - es ging 
vielmehr darum, ob für das Programm überhaupt einmalig etwas gezahlt 
wird.

Und die Frage, ob und wann ich für meine Leistung Geld haben will oder 
nicht, ist selbstverständlich "abdingbar" - das bestimmt ausschliesslich 
der Ersteller der Software.

Gruss Reinhard

von Michael_ (Gast)


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Es wurde doch gesagt. Wenn man die Produktionsdaten  zu einem 
Leiterplattenhersteller gibt, braucht man eine Kaufversion.

von lern lesen (Gast)


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Michael_ schrieb:
> Es wurde doch gesagt. Wenn man die Produktionsdaten  zu einem
> Leiterplattenhersteller gibt, braucht man eine Kaufversion.
so ein schwachsinn

von Michael_ (Gast)


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von Gelöscht (kami89)


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Michael_ schrieb:
> Nochmal!
> Stammt nicht von mir:
> Beitrag "Re: Eagle Schaltplan hochladen unbedenklich?"

Zitat aus dem genannten Beitrag:
Nils S. schrieb:
> Antwort war, dass ich alles veröffentlichen darf, solange ich kein Geld
> damit verdiene.
> Board-Files die zur Produktion taugen, nicht.

Michael_ schrieb:
> Es wurde doch gesagt. Wenn man die Produktionsdaten  zu einem
> Leiterplattenhersteller gibt, braucht man eine Kaufversion.

Zwischen welchen Zeilen des von dir verlinkten Beitrages hast du das 
denn gelesen? In deinem verlinkten Beitrag geht es doch um die 
Veröffentlichung von Eagle-Dateien. Der Ersteller dieses Threads will 
aber nichts veröffentlichen. Und die Weitergabe der Dateien an einen 
Leiterplattenhersteller sehe ich nicht als Veröffentlichung, also was 
soll uns der verlinkte Beitrag genau bringen?

von lern lesen (Gast)


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Michael_ schrieb:
> Nochmal!
> Stammt nicht von mir:
> Beitrag "Re: Eagle Schaltplan hochladen unbedenklich?"


stammt natürlich nicht von mir!
soll es jetzt legitim sein, mist zu erzählen und dann einfach sagen, 
dass das woanders stand, auch wenn du nicht mal die quelle selbst 
verstanden hast?

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