Nabend Leute, weiß hier jemand etwas über die Regelung, also nicht wollen und wünschen, sondern sollen und müssen, was ein Arbeitgeber einem fest angestellten Mitarbeiter bei auswärtiger Tätigkeit, obwohl die "Firma" wohl selber keine innere Tätigkeit anbieten kann, an Auslösung pro Tag / Nacht zu zahlen hat, also mindestens muß? ganz abgesehen von der Vorstellung der Herren Geschäftsleitung beim Personalanbieter / ZA also Verleiher, kurz zur Erklärung: Sitz der NL wo der AV unterschrieben und damit eingestellt wurde ist z.B. Halle/Saale, die Firma hat in DE mehrere NL, nun soll auswärts ca. 500 km gen Nord-West für 10 Tage am Stück (Block) hintereinander vor Ort beim Entleiher gearbeitet werden, Hin- und Rückfahrt per Mitnahme ohne eigenes Kfz., Übernachtung wurde vom Arbeitgeber, also Personalverleiher geklärt (gebucht), aber zahlen soll das der Monteur aus eigener Tasche, es gibt pro Tag aber eine Verpflegungsmehraufwandspauschale von 10,- Euro, kann man ja mit Übernachtungskosten nicht anrechnen, heißt deshalb ja auch anders, so und mehr soll es nicht geben von der super Firma ! da fass ich mich jetzt aber wirklich nicht unnötig an den Kopf, ob bei denen irgendwie was verkehrt läuft, oder wie sehen das die Kundigen hier? bring ich noch Geld mit zum Arbeiten, weil ich den Rest des Tages nach der Arbeit nicht zu Hause meinen Pflichten und Hobbys nachgehen kann, die Herren Chefs beim Personaler mich dann nach gut Dünken quer durch DE an der für sie lukrativsten Stelle hinschicken können, und ich soll zusehen wie ich dort auf eigene Kosten übernachte? glaube ich nicht ganz dass dies so jemand mit sich machen läßt, ganz abgesehen was dazu gesetzl. geregelt > § 670 BGB ist ! danke für die hilfreichen Meinungen
Tja so ist das mittlerweile in D. Wer arbeiten will, muss schon selber in die Tasche greifen. Selber schuld.
be und doch im Grübeln schrieb: > weiß hier jemand etwas über die Regelung, also nicht wollen und > wünschen, sondern sollen und müssen, Es gibt in manchen Tarifen Vereinbarungen dazu. In den Zeitarbeit-Tarifen BZA/IGZ gibt es da meines Wissens keine Vereinbarung. Gesetzlich gibt es den erwähnten BGB $670 Ersatz von Aufwendungen. Ein Gummiparagraf, in dem steht sinngemäß, das ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Kosten zu erstatten hat, die den Umständen nach für die Durchführung seiner Arbeit für erforderlich halten darf. Ich arbeite für einen Dienstleister ohne Reisekostenregelung und schaue mich derzeit nach etwas anderem um. Da ich um die Ecke arbeite, kann ich mir damit Zeit lassen. Googeln nach rechtlichen Regelungen ist auch nicht motivierend. Die Firma muss, wenn man nicht am Einstellungsort arbeitet Reisekosten zahlen, wie viel ist nicht geklärt. Zur Not musst Du Dir eben einen Rechtsanwalt nehmen und klagen, wenn du meinst, das ist nicht angemessen. Warum seit Jahren es bei den Zeitarbeitstarifen BZA/IGZ keine Reisekostenregelung gibt ist mir schleierhaft.
> Selber schuld.
kannst du mir die Weisheit mal erklären?
Schuld kann nur der sein, welcher sich auf solche Spielchen einläßt, vom
abartig witzigen Std.H(L)ohn habe ich noch gar nicht gesprochen.
Der AG > Verleiher kann sich einen anderen unterbelichteten Typen für
sowas suchen, findet aber wahrscheinl. auf Dauer nicht solche Leute,
weil ständig von ihm das selbe Palaver > Personalsuche zu lesen ist.
aber danke für deine Meinung
@ Ich , auch dir danke für deinen Beitrag, so ähnlich habe ich das auch online NICHT eindeutig gefunden, deshalb habe ich, auch in Bezug zur unterirdischen Entlohnung, meine Konsequenzen gezogen, oder es dem Verleiher überlassen, die für mich zu ziehen, habe nämlich abslolut keine Lust mich mit ungebildeten aber schlitzohrigen Verleihern nach getaner Arbeit über meine Entlohnung herumzuärgern oder zu streiten,
Bekommst du denn die Übernachtungskosten erstattet? Eigentlich ist es in Deutschland fast unmöglich für 20€ zu übernachten, deswegen übernimmt das idr. der AG. Du kannst BIS zu 24€ am Tag an Verpflegungsmehraufwendungen bekommen, wobei du dafür einen Nachweis brauchst, das du im Hotel(?) kein Frühstück bekommen hast, sonst gehen davon nochmal 5€ runter. Bekommst du Verpflegung (Mittagessen) in der Firma, gehen nochmal gut 10€ runter. Leider sind das alles nur MAXIMALE Werte, welche steuerfrei ausgezahlt werden, also kann dein Chef da nochmal kürzen. Prinzipiell sollte da aber kein AN zuzahlen, also Quittungen sammeln und dann einrichen. Weigert sich der AG das zu zahlen würde, ich mich nach einem neuen Job umsehen, denn soviel Fairness sollte schon drinsitzen.
Reisekosten sind ein ungeliebtes Thema bei Dienstleistern. Wenn ich auf die Frage nach bundesweiter Einsatzbereitschaft mit JA! antworte freuen die sich. Wenn ich dann bei bundesweitem Einsatz, München, Berlin, Hamburg, ... nach einer Reisekostenregelung frage, wird es peinlich. Entferungsabhängig 200€/Monat bei 200km bis max. 500€/Monat bei 500km+ Entfernung (das war die Firma IKS Engineering Beitrag "Erfahrungen IKS Engineering") bis zu beim Thema München - 200-300€/Monat könnte man ja vielleicht mal reden, die Firma suchte damals einen Inbetriebnahmeleiter. (Fa. Matis Beitrag "Dienstleister:Matis - Erfahrungen ?")
Michael schrieb: > Weigert sich der AG das zu zahlen würde, ich mich nach > einem neuen Job umsehen, denn soviel Fairness sollte schon drinsitzen. Das ist dann zu spät, das sollte man VORHER klären. Wenn Du jobmäßig am Arxx der Welt hängst, ist es schwer dich nach einem neuen Job umzuschauen.
@ Micha , ich kann das leider nicht mehr prüfen was ich durch irgendwelche Zufälle ab Arbeitsaufnahme für solch kuriosen Regelungen bekommen hätte, für mich steht Eines schon lange fest: vorher wird alles ganz klar geregelt, gibt es da schon arge Differenzen oder gar Meinungsverschiedenheiten zu Grundsatzfragen > Mindest-/Tariflohn oder max. tägl. wöchentl. Arbeitszeit zu einem Witzlohn, kommt da eine Absage meinerseits, aus dem Kindergartenalter oder so niedriger Lebens- wie Berufserfahrung ist man schon lange herausen, - das mit der FrühstücksKOstenregelung im Hotel oder Quartier ist allgemein bekannt, deshalb läßt man sich sowas auch ohne den Hinweis darauf ausstellen, > wobei du dafür einen Nachweis brauchst, das du im Hotel(?) kein Frühstück > bekommen hast, da hast du dich etwas ungünstig ausgedrückt, denn den Nachweis wird dir keiner geben, genausowenig wie dass du Nachts dort in deinem Zimmer übernachtet hast, und nicht woanders, das ist irrelevant > Leider sind das alles nur MAXIMALE Werte, welche steuerfrei ausgezahlt > werden, also kann dein Chef da nochmal kürzen. falsch, der kann das mir jetzt nicht mehr kürzen, denn er muß sich für mich ein anderen Deppen suchen, dem er das eventuell kürzen kann, so er so einen Deppen findet! > Weigert sich der AG das zu zahlen würde, ich mich nach einem neuen Job > umsehen, denn soviel Fairness sollte schon drinsitzen. wieder etwas falsch, das klärt man vornweg schriftl., denn Lehrgeld zahlt man ab einer bestimmten BE > Berufs- und LE > Lebenserfahrung nicht mehr! Die Erfahrungen kann von mir aus jeder Andere und auch der AG für sich neu machen, aber wie schon gesagt, wer laufend Leute sucht, zu solchen Super-Konditionen, mit Schlagwörtern die ich mal hier weglasse, der wird wohl laufend das selbe Problem haben > und Tschüß Herr AG zu Wunsch- / Traum- und Fantasievorstellungen @ Ich > Das ist dann zu spät, das sollte man VORHER klären. genau mein Reden > Wenn Du jobmäßig am Arxx der Welt hängst, ist es schwer dich nach einem > neuen Job umzuschauen. nicht ganz, man muß nur flexibel und helle genug sein, und auf keine solcher Angebote hereinfallen, oder den wirkl. AG finden und abklären wie wichtig und wertvoll ihm sein Projekt ist
@ Ich - Reisekosten sind bei dir oder waren die reinen Pendelkosten für An- und Heimreise, sicher? denn für das > Entferungsabhängig 200€/Monat bei 200km bis max. 500€/Monat bei 500km+ > Entfernung kann man sich kein Kfz. > Sprit und dazu noch die Übernachtung leisten, 16 Tage x 25,- Euro (günstig) sind schon 400,- € , mit den restl. 100,- soll dann bei 500 km x 8 Fahrten > 4 Wochen je 2 Fahrten (Hin und zurück) der Sprit reichen?
be und doch im Grübeln schrieb: > Hin- und Rückfahrt per Mitnahme ohne eigenes Kfz., > Übernachtung wurde vom Arbeitgeber, also Personalverleiher geklärt > (gebucht), aber zahlen soll das der Monteur aus eigener Tasche, Soll er ggf. zahlen also in Vorleistung gehen und im nachhinein eine Reisekostenabrechnung mit den Hotelkosten einreichen? Das wäre dann recht normal.. Alles andere wäre ja Witzlos da könnte die Firma ja einfach 5 Sterne mit Voll Pension buchen. Frage doch mal Deinen Chef muss in meinen Augen ein Mißverständnis sein...
be und doch im Grübeln schrieb: > @ Ich - Reisekosten sind bei dir oder waren die reinen Pendelkosten für > An- und Heimreise, sicher? > denn für das >> Entferungsabhängig 200€/Monat bei 200km bis max. 500€/Monat bei 500km+ >> Entfernung Die waren sicher, hatte bei einem Einsatz auch mal 500€ bei unter 500km, war ein Großkunde. Einmal hatte ich ein möbliertes Zimmer mit Kochmöglichkeit, einmal Billig-Monteursunterkunft.
Michael schrieb: > Du kannst BIS zu 24€ am Tag an Verpflegungsmehraufwendungen bekommen, > wobei du dafür einen Nachweis brauchst, das du im Hotel(?) kein > Frühstück bekommen hast, sonst gehen davon nochmal 5€ runter. Nicht mehr aktuell. Dank der Mövenpickpartei ist der Mwst-Satz auf Übernachtungen nun 7% und auf Frühstück nach wie vor 19%. Daher müssen die Hotels das extra ausweisen und exakt dies hat man auch von den 24,- abzuziehen. Das können in Berlin oder anderswo gerne mal 14,- sein die für das rühstück berechnet werden, bleiben dann 10 die ausgezahlt werden dürfen. Nur unsere Herren Vordenker in der Politik schlagen sich weiter auf unser aller Kosten den Bauch voll. Selber Schuld kann man da nur sagen, wer solche Verbrecher immer wieder wählt!
Hotte schrieb im Beitrag #3205580: > Ich bekomme als Leiher bei nem DL Hotels bezahlt für ca. > 70 - 80 Euro pro Nacht. Wenn irgendwo Messe ist, kann im Einzelfall > davon abgewichen werden. Pro Km bekomme ich 30 Cent steuerfrei vom DL > und Reisezeit wird teilweise als Überstunden angerechnet. Bist Du über den Kunden an den du verliehen bist das oder bist du über deine Leihbude unterwegs? Ich bekäme, wenn ich über meinen derzeitigen Kunden durch die Gegend geschickt würde auch ein vernünftiges Hotel+Mehrverpflegungsaufwand. Hotte schrieb im Beitrag #3205580: > die soll ich mir beim Finanzamt am Jahresende holen. So'n Spruch hatte ich auch mal, der sagte ich kriege 30cent/km vom Finanzamt wieder. Ich habe mal vorsichtig angefragt, 30Cent vom Finanzamt oder nur nur steuerliche geltend machen von dem was ich an Lohnsteuer zahlen müsste, den Job habe ich nicht bekommen.
Ich schrieb: > So'n Spruch hatte ich auch mal, der sagte ich kriege 30cent/km vom > Finanzamt wieder. Ich habe mal vorsichtig angefragt, 30Cent vom > Finanzamt oder nur nur steuerliche geltend machen von dem was ich an > Lohnsteuer zahlen müsste, den Job habe ich nicht bekommen. Du warst denen zu intelligent! Deswegen haben sie dich nicht genommen.
Marx W. schrieb > Du warst denen zu intelligent! Deswegen haben sie dich nicht genommen. da liegt sehr viel Wahrheit drinnen, aber wer will sich schon den ganzen Tag mit trickreichen Chefs, oder diese mit nörgelnder Belegschaft herumärgern, auf jeden Topf passt ein Deckel, man muß nur suchen und finden! M. S. (bugles) schrieb Datum: 16.06.2013 18:02 > Soll er ggf. zahlen also in Vorleistung gehen und im nachhinein eine > Reisekostenabrechnung mit den Hotelkosten einreichen? Das wäre dann > recht normal.. ich kann das nicht ganz verstehen was du da meinst, wenn schon solche Mißverständnisse im AV vor dem Antritt nicht ganz klar regelbar sind, hat es wohl keinerlei Sinn dort anzufangen > Alles andere wäre ja Witzlos da könnte die Firma ja einfach 5 Sterne mit > Voll Pension buchen. Frage doch mal Deinen Chef muss in meinen Augen ein > Mißverständnis sein... glaube eher nicht dass für Monteure 5-Sterne-Hotels gebucht werden, und den gewesenen zukünftigen Chefe fragen hat sich nun erledigt, er sucht ganz sicher einfachere Leute, die sich besser übern Tisch ziehen lassen
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