Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Auslösung / Verpflegungsmehraufwand wie geregelt


von be und doch im Grübeln (Gast)


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Nabend Leute,
weiß hier jemand etwas über die Regelung, also nicht wollen und 
wünschen, sondern sollen und müssen, was ein Arbeitgeber einem fest 
angestellten Mitarbeiter bei auswärtiger Tätigkeit, obwohl die "Firma" 
wohl selber keine innere Tätigkeit anbieten kann, an Auslösung pro Tag / 
Nacht zu zahlen hat, also mindestens muß?
ganz abgesehen von der Vorstellung der Herren Geschäftsleitung beim 
Personalanbieter / ZA also Verleiher,
kurz zur Erklärung: Sitz der NL wo der AV unterschrieben und damit 
eingestellt wurde ist z.B. Halle/Saale, die Firma hat in DE mehrere NL,
nun soll auswärts ca. 500 km gen Nord-West für 10 Tage am Stück (Block) 
hintereinander vor Ort beim Entleiher gearbeitet werden,
Hin- und Rückfahrt per Mitnahme ohne eigenes Kfz.,
Übernachtung wurde vom Arbeitgeber, also Personalverleiher geklärt 
(gebucht), aber zahlen soll das der Monteur aus eigener Tasche,
es gibt pro Tag aber eine Verpflegungsmehraufwandspauschale von 10,- 
Euro, kann man ja mit Übernachtungskosten nicht anrechnen, heißt deshalb 
ja auch anders,
so und mehr soll es nicht geben von der super Firma !
da fass ich mich jetzt aber wirklich nicht unnötig an den Kopf, ob bei 
denen irgendwie was verkehrt läuft, oder wie sehen das die Kundigen 
hier?
bring ich noch Geld mit zum Arbeiten, weil ich den Rest des Tages nach 
der Arbeit nicht zu Hause meinen Pflichten und Hobbys nachgehen kann,
die Herren Chefs beim Personaler mich dann nach gut Dünken quer durch DE 
an der für sie lukrativsten Stelle hinschicken können, und ich soll 
zusehen wie ich dort auf eigene Kosten übernachte?
glaube ich nicht ganz dass dies so jemand mit sich machen läßt, ganz 
abgesehen was dazu gesetzl. geregelt > § 670 BGB  ist !

danke für die hilfreichen Meinungen

von Ingenieur N. (ing)


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Tja so ist das mittlerweile in D. Wer arbeiten will, muss schon selber 
in die Tasche greifen. Selber schuld.

von Ich (Gast)


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be und doch im Grübeln schrieb:
> weiß hier jemand etwas über die Regelung, also nicht wollen und
> wünschen, sondern sollen und müssen,

Es gibt in manchen Tarifen Vereinbarungen dazu.
In den Zeitarbeit-Tarifen BZA/IGZ gibt es da meines Wissens keine 
Vereinbarung.

Gesetzlich gibt es den erwähnten BGB $670 Ersatz von Aufwendungen.

Ein Gummiparagraf, in dem steht sinngemäß, das ein Arbeitgeber seinem 
Arbeitnehmer die Kosten zu erstatten hat, die den Umständen nach für die 
Durchführung seiner Arbeit für erforderlich halten darf.

Ich arbeite für einen Dienstleister ohne Reisekostenregelung und schaue 
mich derzeit nach etwas anderem um.
Da ich um die Ecke arbeite, kann ich mir damit Zeit lassen.

Googeln nach rechtlichen Regelungen ist auch nicht motivierend.
Die Firma muss, wenn man nicht am Einstellungsort arbeitet Reisekosten 
zahlen, wie viel ist nicht geklärt.
Zur Not musst Du Dir eben einen Rechtsanwalt nehmen und klagen, wenn du 
meinst, das ist nicht angemessen.


Warum seit Jahren es bei den Zeitarbeitstarifen BZA/IGZ keine 
Reisekostenregelung gibt ist mir schleierhaft.

von be und doch im Grübeln (Gast)


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> Selber schuld.
kannst du mir die Weisheit mal erklären?
Schuld kann nur der sein, welcher sich auf solche Spielchen einläßt, vom 
abartig witzigen Std.H(L)ohn habe ich noch gar nicht gesprochen.
Der AG > Verleiher kann sich einen anderen unterbelichteten Typen für 
sowas suchen, findet aber wahrscheinl. auf Dauer nicht solche Leute, 
weil ständig von ihm das selbe Palaver > Personalsuche zu lesen ist.

aber danke für deine Meinung

von be und doch im Grübeln (Gast)


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@ Ich , auch dir danke für deinen Beitrag, so ähnlich habe ich das auch 
online NICHT eindeutig gefunden,
deshalb habe ich, auch in Bezug zur unterirdischen Entlohnung, meine 
Konsequenzen gezogen, oder es dem Verleiher überlassen, die für mich zu 
ziehen,
habe nämlich abslolut keine Lust mich mit ungebildeten aber 
schlitzohrigen Verleihern nach getaner Arbeit über meine Entlohnung 
herumzuärgern oder zu streiten,

von Michael (Gast)


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Bekommst du denn die Übernachtungskosten erstattet?

Eigentlich ist es in Deutschland fast unmöglich für 20€ zu übernachten, 
deswegen übernimmt das idr. der AG.

Du kannst BIS zu 24€ am Tag an Verpflegungsmehraufwendungen bekommen, 
wobei du dafür einen Nachweis brauchst, das du im Hotel(?) kein 
Frühstück bekommen hast, sonst gehen davon nochmal 5€ runter.

Bekommst du Verpflegung (Mittagessen) in der Firma, gehen nochmal gut 
10€ runter.


Leider sind das alles nur MAXIMALE Werte, welche steuerfrei ausgezahlt 
werden, also kann dein Chef da nochmal kürzen.

Prinzipiell sollte da aber kein AN zuzahlen, also Quittungen sammeln und 
dann einrichen. Weigert sich der AG das zu zahlen würde, ich mich nach 
einem neuen Job umsehen, denn soviel Fairness sollte schon drinsitzen.

von Ich (Gast)


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Reisekosten sind ein ungeliebtes Thema bei Dienstleistern.

Wenn ich auf die Frage nach bundesweiter Einsatzbereitschaft mit JA! 
antworte freuen die sich.
Wenn ich dann bei bundesweitem Einsatz, München, Berlin, Hamburg, ... 
nach einer Reisekostenregelung frage, wird es peinlich.

Entferungsabhängig 200€/Monat bei 200km bis max. 500€/Monat bei 500km+ 
Entfernung (das war die Firma IKS Engineering 
Beitrag "Erfahrungen IKS Engineering")

bis zu beim Thema München - 200-300€/Monat könnte man ja vielleicht mal 
reden, die Firma suchte damals einen Inbetriebnahmeleiter.
(Fa. Matis Beitrag "Dienstleister:Matis - Erfahrungen ?")

von Ich (Gast)


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Michael schrieb:
> Weigert sich der AG das zu zahlen würde, ich mich nach
> einem neuen Job umsehen, denn soviel Fairness sollte schon drinsitzen.

Das ist dann zu spät, das sollte man VORHER klären.
Wenn Du jobmäßig am Arxx der Welt hängst, ist es schwer dich nach einem 
neuen Job umzuschauen.

von be und doch im Grübeln (Gast)


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@ Micha , ich kann das leider nicht mehr prüfen was ich durch 
irgendwelche Zufälle ab Arbeitsaufnahme für solch kuriosen Regelungen 
bekommen hätte,
für mich steht Eines schon lange fest: vorher wird alles ganz klar 
geregelt, gibt es da schon arge Differenzen oder gar 
Meinungsverschiedenheiten zu Grundsatzfragen > Mindest-/Tariflohn oder 
max. tägl. wöchentl. Arbeitszeit zu einem Witzlohn, kommt da eine Absage 
meinerseits,
aus dem Kindergartenalter oder so niedriger Lebens- wie Berufserfahrung 
ist man schon lange herausen,
- das mit der FrühstücksKOstenregelung im Hotel oder Quartier ist 
allgemein bekannt, deshalb läßt man sich sowas auch ohne den Hinweis 
darauf ausstellen,
> wobei du dafür einen Nachweis brauchst, das du im Hotel(?) kein Frühstück > 
bekommen hast,
da hast du dich etwas ungünstig ausgedrückt, denn den Nachweis wird dir 
keiner geben, genausowenig wie dass du Nachts dort in deinem Zimmer 
übernachtet hast, und nicht woanders, das ist irrelevant

> Leider sind das alles nur MAXIMALE Werte, welche steuerfrei ausgezahlt
> werden, also kann dein Chef da nochmal kürzen.
falsch, der kann das mir jetzt nicht mehr kürzen, denn er muß sich für 
mich ein anderen Deppen suchen, dem er das eventuell kürzen kann, so er 
so einen Deppen findet!

> Weigert sich der AG das zu zahlen würde, ich mich nach einem neuen Job
> umsehen, denn soviel Fairness sollte schon drinsitzen.
wieder etwas falsch, das klärt man vornweg schriftl., denn Lehrgeld 
zahlt man ab einer bestimmten BE > Berufs- und LE > Lebenserfahrung 
nicht mehr!
Die Erfahrungen kann von mir aus jeder Andere und auch der AG für sich 
neu machen, aber wie schon gesagt, wer laufend Leute sucht, zu solchen 
Super-Konditionen, mit Schlagwörtern die ich mal hier weglasse, der wird 
wohl laufend das selbe Problem haben > und Tschüß Herr AG zu Wunsch- / 
Traum- und Fantasievorstellungen

@ Ich
> Das ist dann zu spät, das sollte man VORHER klären.
genau mein Reden
> Wenn Du jobmäßig am Arxx der Welt hängst, ist es schwer dich nach einem
> neuen Job umzuschauen.
nicht ganz, man muß nur flexibel und helle genug sein, und auf keine 
solcher Angebote hereinfallen, oder den wirkl. AG finden und abklären 
wie wichtig und wertvoll ihm sein Projekt ist

von be und doch im Grübeln (Gast)


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@ Ich - Reisekosten sind bei dir oder waren die reinen Pendelkosten für 
An- und Heimreise, sicher?
denn für das
> Entferungsabhängig 200€/Monat bei 200km bis max. 500€/Monat bei 500km+
> Entfernung
kann man sich kein Kfz. > Sprit und dazu noch die Übernachtung leisten,
16 Tage x 25,- Euro (günstig) sind schon 400,- € , mit den restl. 100,- 
soll dann bei 500 km x 8 Fahrten > 4 Wochen je 2 Fahrten (Hin und 
zurück) der Sprit reichen?

von M. S. (bugles)


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be und doch im Grübeln schrieb:
> Hin- und Rückfahrt per Mitnahme ohne eigenes Kfz.,
> Übernachtung wurde vom Arbeitgeber, also Personalverleiher geklärt
> (gebucht), aber zahlen soll das der Monteur aus eigener Tasche,

Soll er ggf. zahlen also in Vorleistung gehen und im nachhinein eine 
Reisekostenabrechnung mit den Hotelkosten einreichen? Das wäre dann 
recht normal..


Alles andere wäre ja Witzlos da könnte die Firma ja einfach 5 Sterne mit 
Voll Pension buchen. Frage doch mal Deinen Chef muss in meinen Augen ein 
Mißverständnis sein...

von Ich (Gast)


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be und doch im Grübeln schrieb:
> @ Ich - Reisekosten sind bei dir oder waren die reinen Pendelkosten für
> An- und Heimreise, sicher?
> denn für das
>> Entferungsabhängig 200€/Monat bei 200km bis max. 500€/Monat bei 500km+
>> Entfernung

Die waren sicher, hatte bei einem Einsatz auch mal 500€ bei unter 500km, 
war ein Großkunde.
Einmal hatte ich ein möbliertes Zimmer mit Kochmöglichkeit, einmal 
Billig-Monteursunterkunft.

von Marco (Gast)


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Michael schrieb:
> Du kannst BIS zu 24€ am Tag an Verpflegungsmehraufwendungen bekommen,
> wobei du dafür einen Nachweis brauchst, das du im Hotel(?) kein
> Frühstück bekommen hast, sonst gehen davon nochmal 5€ runter.

Nicht mehr aktuell.

Dank der Mövenpickpartei ist der Mwst-Satz auf Übernachtungen nun 7% und 
auf Frühstück nach wie vor 19%. Daher müssen die Hotels das extra 
ausweisen und exakt dies hat man auch von den 24,- abzuziehen. Das 
können in Berlin oder anderswo gerne mal 14,- sein die für das rühstück 
berechnet werden, bleiben dann 10 die ausgezahlt werden dürfen.

Nur unsere Herren Vordenker in der Politik schlagen sich weiter auf 
unser aller Kosten den Bauch voll. Selber Schuld kann man da nur sagen, 
wer solche Verbrecher immer wieder wählt!

von Ich (Gast)


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Hotte schrieb im Beitrag #3205580:
> Ich bekomme als Leiher bei nem DL Hotels bezahlt für ca.
> 70 - 80 Euro pro Nacht. Wenn irgendwo Messe ist, kann im Einzelfall
> davon abgewichen werden. Pro Km bekomme ich 30 Cent steuerfrei vom DL
> und Reisezeit wird teilweise als Überstunden angerechnet.

Bist Du über den Kunden an den du verliehen bist das oder bist du über 
deine Leihbude unterwegs?

Ich bekäme, wenn ich über meinen derzeitigen Kunden durch die Gegend 
geschickt würde auch ein vernünftiges Hotel+Mehrverpflegungsaufwand.

Hotte schrieb im Beitrag #3205580:
> die soll ich mir  beim Finanzamt am Jahresende holen.

So'n Spruch hatte ich auch mal, der sagte ich kriege 30cent/km vom 
Finanzamt wieder. Ich habe mal vorsichtig angefragt, 30Cent vom 
Finanzamt oder nur nur steuerliche geltend machen von dem was ich an 
Lohnsteuer zahlen müsste, den Job habe ich nicht bekommen.

von Marx W. (Gast)


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Ich schrieb:
> So'n Spruch hatte ich auch mal, der sagte ich kriege 30cent/km vom
> Finanzamt wieder. Ich habe mal vorsichtig angefragt, 30Cent vom
> Finanzamt oder nur nur steuerliche geltend machen von dem was ich an
> Lohnsteuer zahlen müsste, den Job habe ich nicht bekommen.

Du warst denen zu intelligent!
Deswegen haben sie dich nicht genommen.

von be und doch im Grübeln (Gast)


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Marx W. schrieb
> Du warst denen zu intelligent! Deswegen haben sie dich nicht genommen.
da liegt sehr viel Wahrheit drinnen, aber wer will sich schon den ganzen 
Tag mit trickreichen Chefs, oder diese mit nörgelnder Belegschaft 
herumärgern, auf jeden Topf passt ein Deckel, man muß nur suchen und 
finden!

M. S. (bugles) schrieb Datum: 16.06.2013 18:02
> Soll er ggf. zahlen also in Vorleistung gehen und im nachhinein eine
> Reisekostenabrechnung mit den Hotelkosten einreichen? Das wäre dann
> recht normal..
ich kann das nicht ganz verstehen was du da meinst, wenn schon solche 
Mißverständnisse im AV vor dem Antritt nicht ganz klar regelbar sind, 
hat es wohl keinerlei Sinn dort anzufangen

> Alles andere wäre ja Witzlos da könnte die Firma ja einfach 5 Sterne mit
> Voll Pension buchen. Frage doch mal Deinen Chef muss in meinen Augen ein
> Mißverständnis sein...
glaube eher nicht dass für Monteure 5-Sterne-Hotels gebucht werden, und 
den gewesenen zukünftigen Chefe fragen hat sich nun erledigt, er sucht 
ganz sicher einfachere Leute, die sich besser übern Tisch ziehen lassen

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