Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Verkauf von eigenen Bausätzen (mal wieder)


von Peter H. (hornbach)


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Also das Thema ist ja schon öfters ausgiebig Diskutiert worden. Aber 
eigentlich liefen die Antworten immer in die Richtung a la "Das kannst 
Du vergessen, wenn man es richtig macht, da CE, WEEE, ROHS, 
Maschinenrichtlinie etc. etc. -> aufwändig, teuer etc. etc."

Oft wurde auch behauptet, dass für Bausätze grundsätzlich die gleichen 
Regeln angewendet werden müssen, wie für fertige Geräte. Klar kann man 
keine Haftung dafür übernehmen, dass der Kunde das Gerät falsch 
zusammenschraubt. Aber so wie ich das verstanden habe, muss der Bausatz, 
sofern er genau nach Anleitung zusammengebaut wird, alle Richtlinien 
erfüllen. Anderenfalls dürfte er in der EU nicht vertrieben werden. Ja, 
Ausnahmen soll es wohl für ganz spezielle Dinge, wie z.B. Eval-Boards 
geben. Nach meinem Verständnis, weil die eben genau NICHT als 
eigenständiges Produkt eingesetzt werden können.

Ok, verstehe ich alles soweit. Nun bin ich aber heute zufällig an einem 
Vellman-Bausatz, ausgestellt bei einem bekannten Elektronik-Händler 
vorbeigelaufen. Also alleine schon von der Verkabelung her dürfte das, 
so wie es ausgestellt war, EMV-technisch kaum machbar sein. Aber 
natürlich ist das nur meine Vermutung …

Aber spannenderweise wird in der Anleitung z.B. das CE-Problem einfach 
wegdefiniert:

"The K8200 is a DIY 3D printer kit, it contains all the bits and pieces 
to construct your own 3D printer but does not contain additional 
protection.
As it is a kit and not a finished product, compliance with the CE 
regulations depends on the build-quality"

Zum Thema EMV steht in etwa das gleiche...

Nachzulesen in:

http://www.produktinfo.conrad.com/datenblaetter/400000-424999/409630-an-01-ml-3D_PRINTER_BAUSATZ_K8200_de_en_fr_nl_es.pdf

https://www.rapidonline.com/pdf/25-0000H.pdf

Spannend besonders der Hinweis auf „your own 3D printer“. Man baut also 
gar kein Vellman-Drucker, sondern seinen EIGENEN.

Was ist davon zu halten? Ich würde jetzt gerade bei bekannten 
Bausatz-Grössen eher nicht davon ausgehen, dass die Firmen nicht ganz 
genau wüssten, was sie da tun.

Also ist es doch so einfach, rechtskonform eigene Bausätze ohne CE, EMV 
u.s.w, zu verkaufen? Das wären ja super Nachrichten…

Oder muss man davon ausgehen, dass bei denen ein Baumuster rumliegt, 
dass doch alle Normen erfüllt?

: Bearbeitet durch User
von Werner F. (Gast)


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Peter H. schrieb:
> Aber spannenderweise wird in der Anleitung z.B. das CE-Problem einfach
> wegdefiniert:

Hallo,
also wenn man sich so einen Kram kauft und einigermaßen technischen 
Sachverstand mitbringt, kann man den Kram auch ohne Anleitung zusammen 
bauen.

Falls nicht, dann gilt die CE-Vorschrift, die in etwa wie folgt 
aussieht:
Jedes Produkt ist mit einer Bedienungsanleitung in der Landessprache 
auszuliefern, für das Land, in dem das Gerät verkauft wird.

Ich hatte mal ber Conrad in Essen einen Accesspoint gekauft. Als ich den 
zu Hause ausgepackt habe, war nur eine Anleitung in englisch dabei. Am 
nächsten Tag habe ich das Teil wieder zurück gebracht mit dem Hinweis, 
dass die deutsche Anleitung fehlt. Zähneknirschend hat man dieses Teil 
zurück genommen.
Das hat Wellen bis zur Geschäftsleitung nach Conrad in Hirschau 
geschlagen.

MfG. Zeinerling

von spess53 (Gast)


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Hi

> Also alleine schon von der Verkabelung her dürfte das,
>so wie es ausgestellt war, EMV-technisch kaum machbar sein.

Ich habe auch einen 3D-Printer Bausatz von Velleman. Allerdings den 
K8400.

Bisher konnte ich in keiner Weise eine Beeinträchtigung meiner 
Elektronik feststellen.

> Aber natürlich ist das nur meine Vermutung.

Eher wahrscheinlich.

MfG Spess

von Tomas (Gast)


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Zähneknirschend hat man dieses Teil
zurück genommen.
Das hat Wellen bis zur Geschäftsleitung nach Conrad in Hirschau
geschlagen.


Das glaube ich jetzt mal nicht. Du kannst ohne Probleme Sachen wieder 
zurückbringen. Selbst schon gemacht und schon mehrfach an der Theke und 
Kasse im Conrad erlebt.

von Peter H. (hornbach)


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spess53 schrieb:
> Bisher konnte ich in keiner Weise eine Beeinträchtigung meiner
> Elektronik feststellen.

Darum geht es ja auch nicht. Wahrscheinlich kannst Du mit einer alten 
KFZ-Zündspule neben Deinem PC rumbraten und er wird nicht abstürzen...

Es geht ja um die Einhaltung der Normen. Sonst ist der Vertrieb ganz 
schnell mal eingestellt und teure Strafen drohen. Von Haftung mal ganz 
zu schweigen ...

Das konkrete Produkt ist ja wurst. Ich habe das deshalb als Beispiel 
genommen, weil sich der Hersteller ja explizit zu diesen Themen in der 
Anleitung äussert.

: Bearbeitet durch User
von Werner F. (Gast)


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Tomas schrieb:
> Das glaube ich jetzt mal nicht.

Hallo,
von mir aus glaubst Du was Du willst.
Wenn ich was kaufe wo CE drauf steht erwarte ich, dass da auch CE drin 
ist.
Zumal meine englischen Sprachkenntnisse nicht gerade die besten sind. 
Deshalb habe ich gehofft, dass da eine deutsche Anleitung dabei war.
Selbst manche Engländer können die englischen Anleitungen nicht lesen, 
weil die mindestens 4 Mal hin- und her übersetzt wurden; von Chinesisch 
> Türkisch > Japanisch > Englisch usw...

MfG. Zeinerling

von Sven L. (sven_rvbg)


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Aber ein Produkt nur nach Sprache der Anleitung zu beurteilen ist schon 
hart.

English kann man mögen oder nicht, ist aber ja quasi internationale 
Standardsprache.

Irgendwo kann man dann als Kunde auch mal den Ball flachhalten, das Ding 
zurückgeben und keinen Aufstand machen.

Das sind ja sonst schon fast amaerikanische Zustände.

von spess53 (Gast)


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Hi

>Darum geht es ja auch nicht. Wahrscheinlich kannst Du mit einer alten
>KFZ-Zündspule neben Deinem PC rumbraten und er wird nicht abstürzen...

Da ist meine komplette Elektronikwerkstatt daneben.

Auch wenn wegen '28.07.2016 22:50: Bearbeitet durch User' ein Teil 
deiner Aussage fehlt: Schrittmotoren brauchen selten abgeschirmte, 
verdrillte Kabel und igendwelche 'Schlaufen' sind auch uninteressant.

Wenn du außer Vermutungen nicht mehr zu bieten hast, sehe ich das als 
beendet an.

MfG Spess

von Werner F. (Gast)


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Sven L. schrieb:
> Aber ein Produkt nur nach Sprache der Anleitung zu beurteilen ist schon
> hart.

Ich habe ja nicht das Produkt (Hardware) bemängelt, sondern nur die 
fehlende deutsche Betriebsanleitung.
Denn der Mitarbeiter von Conrad hat mich gefragt, was an dem Produkt 
nicht in Ordnung wäre. Darauf erkläte ich ihm, dass zu dem Produkt nur 
die deutsche Anleitung fehlt und ohne diese Anleitung darf das Produkt 
in Deuschland nicht verkauft werden.


MfG. Zeinerling

von Hans W. (Firma: Wilhelm.Consulting) (hans-)


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Das mit eval-boards ist seit den 2014er directiven (seit heuer in kraft) 
etwas anders geworden... die dürften dann aber nicht an Laien abgegeben 
werden...

Grundsätzlich hat alles das CE hat den wesentlichen Anforderungen ALLER 
zutreffenden Richtlinien zu genügen. Wenn nicht muss das explizit im 
Manual angeführt sein mit dem Hinweis was man tun muss damits passt... 
klassischen Beispiel: VFDs... da steht dann immer dabei mein braucht 
eigentlich den EMV-Kit damit man die "Haushaltsgrenzwerte" erreicht (in 
der 61800-3 sind die Begrifflichkeiten etwas anders... )

Wenn nix steht, hast du als Kunde das Recht davon auszugehen, dass dem 
so ist.

Nachdem da steht, es ist ein vollständiger Drucker, ist davon 
auszugehen, dass z.B. die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt 
sind (und er auch CE hat). Kit oder nicht, es ist ein "fertiges" Gerät.

Das von Wegen "build-quality" ist quasi der Hinweise man möge es genau 
so machen wie beschrieben.

Falls die Doku tatsächlich dem Drucker beiliegt und falls das 
tatsächlich die Marktüberwachung durchliest wirds lustig...

"A built K8200 should comply with EN50081 normation"... das ist ein 
ziemlicher Scherz... Die Norm ist von 1993!... mit einem generellen 
Verweis auf 61000-6-xx wär's getan.. dann ist's aber nicht mehr mit an 
Laien verkaufen...

"Conductive EMC towards the public distribution network is not an issue 
as this is related to the power supply" ahja... gut, dass man auf den DC 
Leitungen nix einhalten muss...

Interessanterweise gehen die restlichen Bemerkungen (mechanical 
safety,..) im Grunde i.O.

Lies einfach mal durch was in den Richtlinien wirklich drinnen steht 
(sind alle online in zig Sprachen von der EU-Website zu bekommen) und 
lass dir das ggf. von einem akkreditierten (=> damit sagen sie mit hoher 
Wahrscheinlichkeit dir die richtige Interpretation ) Prüfhaus erklären 
wenn's Fragen gibt.

Ich persönlich würd einen Bausatz nicht ohne  MD, LVD, EMCD und/oder RED 
Minimal-Check rausgeben...

73

von MaWin (Gast)


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Peter H. schrieb:
> Also ist es doch so einfach, rechtskonform eigene Bausätze ohne CE, EMV
> u.s.w, zu verkaufen?

Natürlich ist es einfach.

Packe die RoHS erfüllenden Bauteile zusammen, und prüfe an einem korrekt 
aufgebauten Mustergerät die Funktion und die Einhaltung der EMV 
Anforderungen und Normen, und verkaufe es.

Peter H. schrieb:
> Oder muss man davon ausgehen, dass bei denen ein Baumuster rumliegt,
> dass doch alle Normen erfüllt?

Ja. Zumindest die amerikanischen Vorschriften sagen aucb klar: 2 Stück.
http://www.ecfr.gov/cgi-bin/retrieveECFR?gp=1&SID=9af9aaac85a32e285c6169edf3047ffe&h=L&mc=true&n=sp47.1.15.a&r=SUBPART&ty=HTML#se47.1.15_125
Die stören sich allerdings an Funkgeräten.

von Peter H. (hornbach)


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Hans W. schrieb:
> Das mit eval-boards
> [...]
>
> 73

Vielen Dank für diese Ausführliche Antwort! Hatte schon fast befürchtet, 
dass ich die Eingangsfrage so doof formuliert hatte, dass der Thread 
sofort off-topic geht...

von Peter H. (hornbach)


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spess53 schrieb:
> Wenn du außer Vermutungen nicht mehr zu bieten hast, sehe ich das als
> beendet an.

Es ging mir ja auch gar nicht um das konkrete Beispiel. Es ging um die 
viel allgemeinerer Frage der Einhaltung von Richtlinien (insb. deren 
Nachweis), wenn man eigene Bausätze verkaufen möchte. Nur das Beispiel 
war passend, weil der Hersteller in der Anleitung explizit auf diese 
Thematik hinweist. Meine Vermutungen waren ja nur der Auslöser überhaupt 
mal in die angebotene Doku zu schauen. Ich wollte ja nur sehen, ob sie 
überhaupt behaupten CE-Konform zu sein.


spess53 schrieb:
> Auch wenn wegen '28.07.2016 22:50: Bearbeitet durch User' ein Teil
> deiner Aussage fehlt: Schrittmotoren brauchen selten abgeschirmte,
> verdrillte Kabel und igendwelche 'Schlaufen' sind auch uninteressant.

Ja, diese Aussage habe ich in der Tat sofort wieder entfernt. Aber 
nicht, weil ich sie für falsch hielt, sondern weil ich die Befürchtung 
hatte, dass der Thread nur noch mehr off-topic geht als das eh schon 
passiert war. Wie gesagt, die Details sollten wirklich keine Rolle 
spielen. Nichtsdestotrotz denke ich, dass der Sachverhalt nicht so 
einfach mit "braucht selten" abzutun ist. Da gibt es zumindest Leute, 
die sich sehr differenzierte Gedanken zu diesem Thema machen (z.B.: 
Beitrag "CE-Richtlinie EMV - Beispiel Schrittmotortreiber"). Und eben genau in dem 
Kontext der CE-Konformität in Bezug auf EMV.

Dennoch Danke für die Antwort!

von MaWin (Gast)


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Sven L. schrieb:
> Aber ein Produkt nur nach Sprache der Anleitung zu beurteilen ist schon
> hart.

CE fordert allerdings eine landessprachliche Bedienungsanleitung.

von Noch einer (Gast)


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Ob das was Vellman macht, den Vorschriften entspricht, kann letztendlich 
nur ein Richter entscheiden.

Dafür muss erst mal ein Konkurrent oder ein Kunde klagen.

Ist halt so eine Art umgekehrtes Lottospiel. Die Wahrscheinlichkeit, 
dass ausgerechnet du diese Frage vor Gericht klären musst, ist 
verschwindend gering. Aber falls es dich trifft, hast du astronomische 
Auslagen für Gutachter und Anwälte. Wann du dann noch Pech hast, bleibst 
du auf deinen, plus den Kosten des Klägers sitzen.

von Old P. (Gast)


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Werner F. schrieb:

> Ich hatte mal ber Conrad in Essen einen Accesspoint gekauft. Als ich den
> zu Hause ausgepackt habe, war nur eine Anleitung in englisch dabei. Am
> nächsten Tag habe ich das Teil wieder zurück gebracht mit dem Hinweis,
> dass die deutsche Anleitung fehlt. Zähneknirschend hat man dieses Teil
> zurück genommen.

Machen die bei fast jedem Fehlkauf so, egal ob mit Handbuch oder Manual 
(zumindest in Berlin)

> Das hat Wellen bis zur Geschäftsleitung nach Conrad in Hirschau
> geschlagen.

Ja, die kloppen sich noch heute auf die Schenkel.

Old-Papa

von Jay (Gast)


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Peter H. schrieb:
> Also das Thema ist ja schon öfters ausgiebig Diskutiert worden.
> Aber
> eigentlich liefen die Antworten immer in die Richtung a la "Das kannst
> Du vergessen, wenn man es richtig macht, da CE, WEEE, ROHS,
> Maschinenrichtlinie etc. etc. -> aufwändig, teuer etc. etc."
>
> Oft wurde auch behauptet,

Sehe ich das richtig, dir gefallen die in der Vergangenheit gegebenen 
Antworten nicht und jetzt fischst du nach Antworten die dir besser 
gefallen?

Nur was nützt dir das? Die Antworten die du hier in rechtlichen Fragen 
bekommst, egal ob sie dir gefallen oder nicht, sind 0,- Euro wert. 
Nichts, nada, ничего́.

Aber, aber Herr Richter, SparkyDude12 auf mikrocontroller. net 
hat gesagt das kann man so machen!

--> Schallendes Gelächter von der Richterbank

Genauso:

> Ok, verstehe ich alles soweit. Nun bin ich aber heute zufällig an einem
> Vellman-Bausatz, ausgestellt bei einem bekannten Elektronik-Händler
> vorbeigelaufen.

Was nützt es dir was Vellman und Co machen? Wenn dich die Behörden wegen 
irgendwas zurecht oder sogar zu unrecht an den Eiern haben interessiert 
die das auch nicht. Du klingst dann nur wie einer der wegen überhöhter 
Geschwindigkeit angehalten wird und mit der Ausrede ankommt dass alle 
anderen auch zu schnell fahren.

Vellman wird dir in einem eventuellen Streit mit den Behörden auch nicht 
zu Hilfe kommen.

von michael_ (Gast)


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Wie kann man denn sich an sowas hochziehen?
Vor allem, wenn man es nicht mal kaufen will!
Auf Seite 12 steht doch deutlich, welcher Personenkreis nicht dafür 
geeignet ist.
Sogar in Deutsch.
Man sollte sich prüfen, ob man dazu gehört.

Das ist bei Bausätzen eben so.
Und das ist gut.

von Noch einer (Gast)


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> Wie kann man denn sich an sowas hochziehen?

Die wollen halt von den Vorschriften-Bürokratie vor ihrer eigenen 
Dummheit geschützt werden. Kann sich unsereins nicht vorstellen. Gibt 
aber keine andere Erklärung.

von Wolfsente (Gast)


Angehängte Dateien:

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Machs einfach so, dann brauchst dich nicht dran halten.

versteck

von Peter H. (hornbach)


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Jay schrieb:
> Sehe ich das richtig, dir gefallen die in der Vergangenheit gegebenen
> Antworten nicht und jetzt fischst du nach Antworten die dir besser
> gefallen?
>
> Nur was nützt dir das? Die Antworten die du hier in rechtlichen Fragen
> bekommst, egal ob sie dir gefallen oder nicht, sind 0,- Euro wert.
> Nichts, nada, ничего́.
>
> Aber, aber Herr Richter, SparkyDude12 auf mikrocontroller. /net/
> hat gesagt das kann man so machen!
>
> --> Schallendes Gelächter von der Richterbank
>
Was muss man frühstücken um so etwas von sich zu geben? War hier jemals 
von einer Rechtsauskunft die Rede?

Und es geht mir auch nicht darum, was mir gefällt und was nicht, sondern 
um eine Diskussion unter intelligenten Menschen, die zu dem Thema etwas 
beitragen möchten. Das beinhaltet auch, dass man zumindest über andere 
Meinungen nachdenkt und sachlich argumentiert.

Es geht mir um folgendes: Die Frage, ob man die CE-Konformität erklärt 
oder nicht ist doch dar nicht so trivial. Wenn ein Produkt nicht in den 
Geltungsbereich der CE fällt, dann DARF man es scheinbar nicht mal so 
deklarieren.

Das fängt z.B. schon bei der Maschinenrichtlinie an (unvollständige 
Maschine):
http://www.maschinenrichtlinie-2006-42-eg.de/auch-unvollst%C3%A4ndige-maschinen-bed%C3%BCrfen-vollst%C3%A4ndiger-dokumentation

Vielleicht wäre das ja ein Grund, warum es im Beispiel (scheinbar) auch 
ohne Konformitätserklärung geht.

Nun habe ich gerade noch einen schönen Abriss von ELV zu dem Thema 
gefunden: 
http://www.elv.ch/Praxiswissen-Konformit%C3%A4tsbewertung-und-EMV-%C3%9Cberarbeitung-des-ELV-LED-Weihnachtsbaumes/x.aspx/cid_726/detail_38640

Hier kommt wohl heraus, dass sogar eine simple LED-Schaltung alle 
Richtlinien erfüllen muss und CE-Konformität erklärt wird.

Spannenderweise gilt das aber scheinbar nicht für einzelne Bauelemente 
(also zumindest nicht EMV-RL - wäre ja auch unsinnig):
http://www.wago.de/service/vorschriften-richtlinien/ce-kennzeichnung/index.jsp

Ist daher ein Bausatz rechtlich etwas komplett anderes, als ein 
Sortiment?
Was macht denn dann den genauen unterschied aus? Beides ist "nur" eine 
Zusammenstellung von Komponenten.

Was ist mit einer nackten Platine?

Da gibt es viele Fragen über die man sinnvoll diskutieren könnte ...

von MaWin (Gast)


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Peter H. schrieb:
> Ist daher ein Bausatz rechtlich etwas komplett anderes, als ein
> Sortiment?

Natürlich.

> Was macht denn dann den genauen unterschied aus?

Der eine ist gedacht ein bestimmtes Gerät daraus zu bauen (oder mehrere, 
Bastelkasten). Wird es so beworben, muss es sich danach richten.

Ich frage mich, welche Horde von Jammerlappen hier eigentlich am 
Wochenede rumhüpft. Ihr haltet euch einerseits für intelligent genug 
ingenieursmässige Leistung zu bringen, wollt fürstlich danach bezahlt 
werden, habt die Gier nicht bloss für's Hobby zu basteln sondern es 
gewinnbringend verkaufen (also ob die anderen blöd wären ein paar Teile 
zusammenzukaufen) aber wollt ums verrecken nicht geradestehen für das 
was ihr anbietet. Ist doch schizophren. Entweder ihr habt die 
Sachkenntnis, etwas den gesetzlichen Bestimmungen konform auf den Markt 
zu bringen, oder eben nicht, dann lassrt es bleiben und jammert nicht 
rum wenn es andere machen.

Was wäre, wenn Oma Note dir ein Eis zusammenmischt, weil sie meint "die 
1 EUR Kugel vom Italiener bekommt sie für 50ct hin" und dann hast du 
eine Salmonellenvergiftung weil sie grundlegendee Vorschriften zur 
Hygiene nicht einhält, was hast du davon, wenn du beim Metallbauer eine 
Treppe orderst, der sie dir "scweissen kann ich" zusammenbratzt, und 
dann bricht das Teil beim Einzug ins Haus zusammen ?

Ihr fordert überall, wollte aber selbst nichts geben, nictht mal ein 
kleines persönliches Risiko eingehen. Bleib halt Angestellter und lebe 
von den Brosamen die man dir hinwirft.

von Hans W. (Firma: Wilhelm.Consulting) (hans-)


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Die Maschinenrichtline kenne ich nicht im Detail... von den anderen 3en 
her ist es eigentlich ziemlich klar, dass sobald der Endkunde das Teil 
in betrieb nehmen kann, CE drauf gehört.

Komponenten zum Nachrüsten die vom Endkunden montiert werden können => 
CE
(beispielsweise Festplatten)

Komponenten die der Servicetechniker austauscht: kein CE da sie normal 
nicht eigenständig funktionieren... wenn doch, dann kann man ein CE 
drauf tun.

Im übrigen kann man sehr, sehr viele Dinge einfach im Manual und der 
TechDoku umgehen...

kurze Leitungen => schon fallen viele Dinge der 61000-6-1/-2 und -3/-4 
raus.

kleine Spannungen => schon war's das mit der LVD (es sei denn man baut 
irgendwas mit Funk rein)...

niedriger Takt => Messungen nicht mehr bis 6GHz sonder nur bis 1GHz

Im Extremfall machst du die Tests in einer GTEM cell... die kriegst du 
schon um 10k (neu!)... dazu noch einen billigen SA (der DSA815-TG gibts 
mit EMC Option neu für unter 2500.-!) und schon kann man das alles sogar 
selbst machen!

btw hier gabs dazu schon vor einiger zeit was zu GTEM cells... 
Beitrag "GTEM- Zelle Erfahrungen"

73

: Bearbeitet durch User
von Peter H. (hornbach)


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MaWin schrieb:
> Ich frage mich, welche Horde von Jammerlappen hier eigentlich am
> Wochenede rumhüpft. Ihr haltet euch einerseits für intelligent genug
> ingenieursmässige Leistung zu bringen, wollt fürstlich danach bezahlt
> werden, habt die Gier nicht bloss für's Hobby zu basteln sondern es
> gewinnbringend verkaufen (also ob die anderen blöd wären ein paar Teile
> zusammenzukaufen) aber wollt ums verrecken nicht geradestehen für das
> was ihr anbietet. Ist doch schizophren. Entweder ihr habt die
> Sachkenntnis, etwas den gesetzlichen Bestimmungen konform auf den Markt
> zu bringen, oder eben nicht, dann lassrt es bleiben und jammert nicht
> rum wenn es andere machen.
> [...]
> Ihr fordert überall, wollte aber selbst nichts geben, nictht mal ein
> kleines persönliches Risiko eingehen. Bleib halt Angestellter und lebe
> von den Brosamen die man dir hinwirft.

Na, Scheisstag gehabt? Kann ja jedem mal passieren ...

Schau mal, es mag auch Leute geben, die machen so etwas auch ohne 
Gewinnabsicht. WEIL es eben ihr Hobby ist und WEIL sie es anderen 
gleichgesinnten einfacher machen möchten daran teilzuhaben. Im 
Berufsleben machen sie vielleicht ganz was anderes. Ist doch einfach 
schön, wenn jemand seine Designs nachbaut und evtl. sogar noch 
verbessert. Das ist z.B. auch der ganze Gedanke hinter Open-Source / 
Open-Hardware. Natürlich ist keiner zu blöde sich die Teile alle einzeln 
im Internet selbst zu besorgen und die Gerber/Eagle/KiCAD-Files zu einem 
der PCB-Hersteller zu schicken. Aber es ist eben mühsam! Der Preis von 
Platinen skaliert z.B. auch schon in kleinen Mengen ganz gut. Da lohnt 
es sich (jetzt nicht im Sinne von Gewinn !!!) schnell, wenn man 10 
Platinen statt einer bestellt.

Aber kann ich als Hobbyist Geräte (oder eben Bausätze) 
fertigen/anbieten, die allen einschlägigen Regeln genügen? 
Wahrscheinlich eher nicht - zumindest ist der Nachweis kaum zu 
realisieren. Es kostet ja schon ein Vermögen die ganzen Normen überhaupt 
erst zu erwerben. Können wir Hobbyisten trotzdem coole Projekte auf den 
Weg bringen, die Spass am Nachbauen erzeugen oder an denen man etwas 
lernen kann? Ich denke schon. Mit etwas gesundem Menschenverstand geht 
das auch ohne abgebrannte Häuser und Todesfälle.

Und natürlich will ich für etwas, dass ich aus Goodwill mache kein 
Risiko eingehen und im Zweifelsfalle die finanzielle Zukunft meiner 
Familie ruinieren! Das hat auch nichts mit Jammerei zu tun, sondern mit 
einer gesunden Einstellung zu vermeidbaren Risiken. Und wenn so etwas in 
unserem komplett durchregulierten System nicht mehr möglich ist, dann 
werde ich den Gedanken wohl aufgeben müssen. Wenn es nicht sauber 
machbar ist, ist es mir in der Tat zu risikoreich.

Peter

von MaWin (Gast)


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Peter H. schrieb:
> Schau mal, es mag auch Leute geben, die machen so etwas auch ohne
> Gewinnabsicht.

Wenn du es nicht gewerblich machst, brauchst du kein CE.

Ohne Gewinnabsicht heisst, du kannst trotzdem Geld verlangen,
es sollte sich halt mit den Ausgaben etwa gegenrechnen, mehr
als 410 EUR sollten nicht als Gewinn entstehen.

Peter H. schrieb:
> Aber kann ich als Hobbyist Geräte (oder eben Bausätze)
> fertigen/anbieten, die allen einschlägigen Regeln genügen?

Musst du gar nicht, verkaufe halt nicht über 5 Stück im Jahr.

Ihr seid alles bloss Hosenschisser

von Jobst M. (jobstens-de)


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Peter H. schrieb:
> Schau mal, es mag auch Leute geben, die machen so etwas auch ohne
> Gewinnabsicht. WEIL es eben ihr Hobby ist und WEIL sie es anderen
> gleichgesinnten einfacher machen möchten daran teilzuhaben.

Dann schreib eine Anleitung mit Stückliste und stell sie ins Netz.


Gruß

Jobst

von Old P. (Gast)


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Warum macht man um sowas nur so einen Aufriss?

Ich habe selbst hier im Forum (und anderswo) schon Bausätze im Dutzend 
feilgeboten. Natürlich ohne davor höchstrichterliche Genehmigungen oder 
den Segen von Gewerbeaufsicht oder IHK (und weiß der Geier noch von wem) 
einzuholen.
Natürlich mach ich das nicht um davon zu leben, sondern um anderen Usern 
was anzubieten.
Da gab es auch keine Deutsche Bedienungsanleitung und erst recht kein 
CE-Pikerl, warum auch?

Old-Papa

von abc (Gast)


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MaWin schrieb:
> Peter H. schrieb:
>> Schau mal, es mag auch Leute geben, die machen so etwas auch ohne
>> Gewinnabsicht.
>
> Wenn du es nicht gewerblich machst, brauchst du kein CE.
>
> Ohne Gewinnabsicht heisst, du kannst trotzdem Geld verlangen,
> es sollte sich halt mit den Ausgaben etwa gegenrechnen, mehr
> als 410 EUR sollten nicht als Gewinn entstehen.

Pro Tag, pro Monat, pro Jahr?
Steht wo?

> Ihr seid alles bloss Hosenschisser

Wenn Du Dich so gut auskennen würdest, wie Du behauptest, dann wüsstest 
Du, dass Beleidigungen strafbar sind. Andererseits (falls Du das Wissen 
hast), kann man auch davon ausgehen, dass Du den Leuten hier absichtlich 
mit falschen oder ungenauen Informationen das Leben schwer machen 
willst; in Anbetracht dessen, wie Du Dich hier aufführst.

Der TO hatte ja eingangs bereits bedauert, dass sich aus diesen Threads 
nie ein gesicherter Kenntnisstand ergibt. Genau dies versuchst Du nun 
hier mit Deinem Verhalten wieder zu verhindern. Hast Du Angst vor ein 
bisschen Konkurenz? Leute, die von sich behaupten, selbständig oder 
leitend tätig zu sein und sich in einem öffentlichen Forum derart 
unterirdisch aufführen, sind ihr Geld nicht wert.

Wo ist denn die Anleitung, in der für Produktive erklärt wird, wie sie 
produktiv tätig sein können, ohne Horden von Rechtsberatern durchfüttern 
zu müssen?

Häufig werden hier Bruchstücke von Informationen hingeworfen, ohne oder 
mit mangelnder Referenz, scheinbar nur um zu zeigen, wie toll man ist. 
Nutzen hat es so nur wenig.

Old P. schrieb:
> Warum macht man um soetwas nur so einen Aufriss?
>
> Ich habe selbst hier im Forum (und anderswo) schon Bausätze im Dutzend
> feilgeboten. Natürlich ohne davor höchstrichterliche Genehmigungen oder
> den Segen von Gewerbeaufsicht oder IHK (und weiß der Geier noch von wem)
> einzuholen.

Unterschied:
Gelegentlich vs. Regelmäßig vs. kontinuierlich
Kein Gewinn vs. geringer Gewinn vs Gewerbe
Privatverkauf mit Haftungsausschluss vs. Haftung mit Ungültigkeit des 
Haftungsausschlusses

Wie sind denn nun die Regeln/Grenzen und wo kann man das Nachschlagen? 
Das war die Frage. Es gibt schließlich auch die Fälle, in denen Bausätze 
nicht als Bausätze anerkannt wurden. Schön, dass Dir das noch nicht 
passiert ist.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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MaWin schrieb:
> Peter H. schrieb:
>> Schau mal, es mag auch Leute geben, die machen so etwas auch ohne
>> Gewinnabsicht.
>
> Wenn du es nicht gewerblich machst, brauchst du kein CE.

Hast Du dafür eine Quelle?

In den entsprechenden Richtlinien und Präambeln zur CE-Konformität ist 
lediglich von  Herstellern die Rede. Auf eine gewerbliche Tätigkeit oder 
Gewinnabsicht wird dort an keiner Stelle abgezielt.

Dort steht (leider) nur, dass nur Geräte im Binnenmarkt gehandelt werden 
dürfen, die diese Kennzeichnung besitzen, also die Richtlinien erfüllen.

Auch verschenkte Geräte müssen natürlich "sicher" sein, also 
CE-Konformität aufweisen.

> Ohne Gewinnabsicht heisst, du kannst trotzdem Geld verlangen,
> es sollte sich halt mit den Ausgaben etwa gegenrechnen, mehr
> als 410 EUR sollten nicht als Gewinn entstehen.

Das ist die steuerliche Seite. Ich denke aber nicht, dass das eine mit 
dem anderen zu tun hat.

> Ihr seid alles bloss Hosenschisser

Eventuell. Es schadet aber erstmal nicht, sich darüber zu informieren, 
was vorgeschrieben ist.

Für irgendwelche Bausätze in einem Forum würde ich auch sagen: scheiß 
drauf - man kann es auch übertreiben.

Vernünftig designen und aufbauen - eventuell noch mit einem guten 
Metallgehäuse und entsprechender Abblockung, dann passt das mMn.

Mir persönlich ist auch noch kein Fall bekannt, in dem jemand wegen 
Nicht-Konformität zu irgendetwas verknackt wurde, schon gar nicht im 
privaten Bastlerbereich.

Wenn ein Teil wirklich massiv stört, dann sollte das schon bei der 
Entwicklung auffallen. Alle anderen Störungen interessieren nachher 
einfach keine Sau außer das Prüflabor. Klar, die leben davon :-)

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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abc schrieb:
> Wo ist denn die Anleitung, in der für Produktive erklärt wird, wie sie
> produktiv tätig sein können, ohne Horden von Rechtsberatern durchfüttern
> zu müssen?
>
> Häufig werden hier Bruchstücke von Informationen hingeworfen, ohne oder
> mit mangelnder Referenz, scheinbar nur um zu zeigen, wie toll man ist.
> Nutzen hat es so nur wenig.

Ja, es fehlt in dem Dschungel ein echter Leitfaden für Nichtjuristen und 
Bastler.

Recht gut für einen Einstieg ist aber tatsächlich die EU-Seite:

https://ec.europa.eu/growth/single-market/ce-marking_en

Unter "manufacturers" findet sich eine Art Leitfaden:

https://ec.europa.eu/growth/single-market/ce-marking/manufacturers_en

Dort kann man sich unter "Directives" anschauen, welche Direktiven 
(diese Dinger mit den komischen Nummern) welche Produktgruppe überhaupt 
erfüllen muss.

Da findet sich bspw. die Niederspannungsrichtlinie:

"If your product(s) fall(s) within the sector of low voltage electrical 
equipment, Directive 2014/35/EU applies.

Directive 2014/35/EU on Low Voltage
For further information on low voltage devices, please also visit the 
Directorate-General (DG) for Internal Market, Industry, Entrepreneurship 
and SMEs website dedicated to this subject by following this link: 
http://ec.europa.eu/growth/sectors/electrical-engineering/lvd-directive_en
Directive 2014/35/EU which repealed the old Directive 2006/95/EC is 
aligned to the New Legislative Framework policy. Nevertheless, Directive 
2014/35/EU keeps the same scope and safety objectives as Directive 
2006/95/EC.

Other Directives may additionally apply depending on specific products."

Wenn man dann noch unter der Direktive zur "elektromagnetischen 
Verträglichkeit" schaut, hat man schonmal die entsprechenden Papiere, 
die man sich angucken muss.

von Holger (Gast)


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Nachdem es zu diesem Thema offensichlich weder verständliche noch 
belastbare Informationen gibt ("Neuland"), würde ich vorschlagen, die 
Diskussion mit dem vorhandenen Halb- und Unwissen und vor allem den 
dummen persönlichen Angriffen zu beenden. Dem OT würde ich vorschlagen 
es einfach einmal darauf ankommen zu lassen und seine Bausätze ohne CE 
unter das Volk zu bringen und abzuwarten, was passiert. Solange das nur 
im kleinen(schätze einige Hundert p.A.)Rahmen erfolgt, wird 
wahrscheinlich garnichts passerien.Sollte sich irgendjemand mokieren, 
kann er sich z.B. immer noch darauf berufen, daß seine Teile kein 
"eigenständiges Gerät" sind.Nur diese bedürfen nämlich eines CE.

In diesem Sinne: Leg los und schönes Wochenende.

von Richard B. (r71)


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Hallo,

Der Gesetzgeber hat diesbezüglich alle Lücken längst geschlossen.
Es gibt weder bezüglich CE Zeichen, noch wegen 
Gewerblich/Nicht-Gewerblich
Spielraum für Fehlinterpretationen.

a) CE - Zuständig ist der Hersteller, Importeur oder Verkäufer.
Du kannst bei eine Prüfstelle anrufen und fragen
ob du CE Pflichtig bist oder nicht. Diese Information ist gratis ;)
b) Gewerblich - hängt nicht damit zusammen ob du tatsächlich Gewinne
erwirtschaftest oder nicht, sondern mit welche Absicht du das betreibst.
Auch die Stückzahl ist irrelevant.

Soweit mir bekannt sind Bausätze nicht Kennzeichnungspflichtig.
Jemand hat vor Kurzem das Gegenteil behauptet.

Gilt womöglich für das fertige Produkt-nicht aber für die Einzelteile.

Jobst hat das aber seht gut formuliert-stells gratis ins Netz.
Wenn du das eh nicht gewerblich machst, wäre das OK, nicht!?

Freundliche Grüße,
Richard

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