das statistische Landesamt hat mir einen Brief geschickt, vermutlich die
Aufforderung, meine Umsatz-Daten in ein Web-Formular einzugeben.
Der Brief ist falsch adressiert (richtiger Name, falsche Adresse), aber
trotzdem über Umwege (Nachbar) bei mir gelandet, habe ihn nicht
geöffnet.
Frage: ich will da nicht teilnahmen (Erfassung der Unternehmensdaten).
Kann ich mich durch die falsche Adressierung retten?
Was könnte man da machen?
- der Empfänger (nachbar) könnte Brief zurückschicken mit dem Hinweis
auf die richtige Adresse
Abgeben bei der Post wäre blöd, die sagen dann wahrscheinlich "Werfen
Sie dem Nachbarn in den Briefkasten"
- einfach ignorieren.
Ich selber habe einen Nachsendeauftrag laufen zu Dropscan, d.h. alle
meine Post wird von dropscan geöffnet und mir als E-Mail zugeschickt.
Also könnte ich (bzw. Dropscan) beweisen, dass ich tatsächlich nichts
bekommen habe, denn nur korrekt adressierte Post wird weitergeleitet.
Tipps?
Was spricht gegen die Erfassung deiner Unternehmensdaten?
Deine Zahlen sollte das Finanzamt doch eh haben..
Das stat. Bundesamt will doch nur Statistiken führen und zeigen, wie die
Wirtschaft wächst.
Freiberufler schrieb:> - einfach ignorieren.
Schlechte Idee. Hat hier im Forum mal einer gemacht. Die kommen wieder!
Auf den Brief einen Aufkleber drauf mit dem Vermerk: "Falsch
eingeworfen. Empfänger an angegebener Adresse nicht wohnhaft" und in
irgendeinen Briefkasten werfen. Das geht dann zurück und die müssen sich
bemühen, es nochmal neu zu machen.
Alternativ könnte es natürlich auch sein, dass es den Sachbearbeitern zu
blöd ist, die richtige Adresse herauszusuchen, und Dich auslassen.
Probieren geht über studieren.
Ansonsten: Gib Deinen Käse halt an und gut ist.
> Re: Brief vom statistischen Landesamt falsch adressiert
Achtung, aufpassen !
Habe auch sowas bekommen. Die wollen dich möglicherweise reinlegen.
Handelt es sich überhaupt ums statistischen Landesamt ?
Vorsicht ist angesagt.
Abradolf L. schrieb:> Du schon wieder... hast du den gleichen Bullshit nicht schon vor> nem halben Jahr gepostet?>> Beitrag ""Landesamt für Statistik" verlangt Angaben im> Dienstleistungsbereich"
Hey, sehr scharfsinnig, mein Lieber. Respekt!
Leute Ihr macht euch einen Kopf um die blöden Angaben. Ich tippe das
einfach rein und fertig. Nicht auffallen, heisst da die Devise.
Das Landesamt hat gar nicht die Leute, um da irgendeiner Sache hinterher
zu gehen. Ich habe letztens eine Umsatzschätzung reingehauen, weil Ich
unterwegs war und keine Steuerdaten hatte. Das Ganze stimmt so auf einen
Tausender , fertig. Das reicht denen.
Freiberufler schrieb:> das statistische Landesamt hat mir einen Brief geschickt, vermutlich die> Aufforderung, meine Umsatz-Daten in ein Web-Formular einzugeben.> ich will da nicht teilnahmen (Erfassung der Unternehmensdaten).
Aha, du sorgst dich um deine persönlichen und firmenbezogenen Daten ...
> Ich selber habe einen Nachsendeauftrag laufen zu Dropscan, d.h. alle> meine Post wird von dropscan geöffnet
... hmm, oder vielleicht doch nicht?
>> Ich selber habe einen Nachsendeauftrag laufen zu Dropscan, d.h. alle>> meine Post wird von dropscan geöffnet>> ... hmm, oder vielleicht doch nicht?
alle meine richtig adressierte Post. Die Weiterleitung passiert
irgendwo in den Verteilzentren, da muss die Adresse 100%-ig stimmen.
Der örtliche Briefträger weiß im Normalfall, wenn die Hausnummer
verdreht wurde, und kann meistens einen Brief dennoch richtig zustellen.
>Recht hast du, jedem Hampelmann und Verbrecher alle persönlichen Daten zur>Verfügung stellen.
Man kann sich quer stellen und auf sich auf sein Recht der
informationellen Selbstbestimmung berufen, aber oft nützt das nichts.
Wenn man sich ganz stur stellt, wird man zum Reichsbürger erklärt.
> Autor: Freiberufler (Gast)> Datum: 27.10.2017 16:32> Wenn man sich ganz stur stellt, wird man zum Reichsbürger erklärt.
Das kann passieren in unserer ach so schönen "Demokratur" !
Freiberufler schrieb:>>> Ich selber habe einen Nachsendeauftrag laufen zu Dropscan, d.h. alle>>> meine Post wird von dropscan geöffnet>>>> ... hmm, oder vielleicht doch nicht?>> alle meine richtig adressierte Post. Die Weiterleitung passiert> irgendwo in den Verteilzentren, da muss die Adresse 100%-ig stimmen.
Ich glaube, du hast mich falsch verstanden. Die mit "..." beginnende
Zeile ist die Fortsetzung der mit "..." endenden Zeile. Was ich damit
ausdrücken wollte:
Nach meinem Bauchgefühl (das natürlich trügen kann), würde ich meine
Daten zehnmal lieber dem statistischen Landesamt als einer Firma wie
Dropscan anvertrauen.
> Autor: Yalu X. (yalu) (Moderator)> Datum: 27.10.2017 17:03> Nach meinem Bauchgefühl (das natürlich trügen kann), würde ich meine> Daten zehnmal lieber dem statistischen Landesamt als einer Firma wie> Dropscan anvertrauen.
Sehe ich auch so.
Aber wer sagt dir das es sich auch ums statistische Landesamt handelt ?
Da sind viele Scharlatane unterwegs.
Die scannen zuerst den Umschlag, und fragen dann per Mail, was sie damit
machen sollen (Vernichten, Öffnen/scannen, weiterleiten).
Ganz private Post, z.B. Steuerbescheid, würde ich zuschicken lassen.
Die nehmen dann eine Sammelpackung, und als DHL-Paket wird es nicht
weitergeleitet.
Es ist ja nicht so, dass man sich beliebig viel Zeit lassen könnte beim
Ausfüllen. Nein, in 2 Wochen ab Erhalt muss er ausgefüllt sein.
Bis zu 5000EUR können fällig werden, wenn man nicht abgibt.
Ich arbeite extern beim Kunden, bis 4 Wochen am Stück.
Wer sowas anordnet, geht von einen echten Selbständigen aus, mit eigenem
Büro, Angestellte, die jederzeit innerhalb von 2 Wochen das abgeben
könnte.
ICH KANN DAS NICHT.
Wenn das Amt darauf besteht, gebe ich auf, und melde mich
arbeitssuchend.
So einfach ist das. Mir reicht es.
Die Steuererklärung muss ich ja nicht innerhalb bestimmter Zeit
ausfüllen, sondern kann mir Januar bis Mai zeit lassen.
Das geht bei dem stat. Quatsch nicht.
Freiberufler schrieb:> Wenn das Amt darauf besteht, gebe ich auf, und melde mich> arbeitssuchend.> So einfach ist das. Mir reicht es.
Gegen die Schikanen, die Dich DANN erwarten, ist das Ausfüllen diese
einen Formulars lächerlich.
Was hat denn das mit "Forum: Ausbildung, Studium & Beruf" zu tun? Oder
Mikrocontroller? Nur weil Du nen Bekannten hast, der jemanden kennt, der
was mit Mikrocontrollern beruflich macht?
> Wer sowas anordnet, geht von einen echten Selbständigen aus, mit eigenem> Büro, Angestellte, die jederzeit innerhalb von 2 Wochen das abgeben> könnte.> ICH KANN DAS NICHT.> Wenn das Amt darauf besteht, gebe ich auf, und melde mich> arbeitssuchend.> So einfach ist das. Mir reicht es.
Ja, mach das bitte so. Dann haben wir hier endlich Ruhe vor diesem
Thema.
Ahh, du bist gar nicht selbständig? Na sowas.
Zum ausfüllen des Papiers brauchst du max 10 min von jedem x-beliebigen
Rechner mit Internetzugang. Oder hast du soetwas auch nicht?
Ich bin embedded Software-Entwickler 8-32Bit.
Und die Angaben, die das Landesamt will, betrifft meine Arbeit/EÜR.
Also 100% Mikrocontroller-Topic würde ich sagen.
Ein freiberuflicher Grafikdesigner oder sowas könnte das gleiche Problem
haben, aber bei mir ist tatsächlich Mikrocontroller-SW-Entwicklung.
Bürovorsteher schrieb:>> So einfach ist das. Mir reicht es.>> Ja, mach das bitte so. Dann haben wir hier endlich Ruhe vor diesem> Thema.
Das Thema kommt aber immer wieder gut an.
In 2h gleich 25 Beiträge.
(Trollverdächtig)
Natürlich kommt das gut an.
Jeder der schon mal die Lotterie "dabei zu sein" gewonnen hat, hat sich
in irgendeiner Weise ärgern müssen.
Die Schei..e ist m.E. der Zeitaufwand, der einem aufgebürdet wird.
Auch wenn man irgendwas reinschreibt, die Zeit muss man aufwenden.
Als Selbständiger ist man genug bürokratisch gegängelt, da fehlt einem
so ein Seich gerade noch.
> Als Selbständiger ist man genug bürokratisch gegängelt, da fehlt einem> so ein Seich gerade noch.
Die Klage ist der Morgengruß des Kaufmanns.
Alles Memmen und Weicheier hier, oder was?
Lass mal. Solange Leute die Musse haben, sich ausgiebig ausgerechnet
darüber aufzuregen, gehts ihnen eigentlich doch ganz prima. Irgendwo
muss der Druck raus, und es gibt schlimmere Überdruckventile. ;-)
Bei mir ist es ja so, dass ich nicht nur während eines Projekts bis zu 3
Wochen nicht am Hauptwohnsitz bin,
zwischen den Projekten bin ich oft bis zu 8 Wochen nicht da.
Soll ich wegen 3 Wochen nach Neusseland fliegen?
Ich habe halt nur ne Auslastung von 40% - 60%, freiwillig, weil ich das
Hamsterrad nicht möchte.
Wenn in den 8 Wochen Abwesenheit so ein Wisch reinkommt, danach mehrere
Mahnungen, summiert sich das Bußgeld.
Die schreiben bis zu 5000EUR.
Beim Finanzamt kann man es leicht abschätzen, die Verspätungszuschläge
sind klar definiert.
Das stat. Landesamt droht mit einer großen Summe (5000), das
realistische Bußgeld verrät keiner.
Ich werde ganz formal meine Erwerbssituation beschreiben mit den langen
Abwesenheitszeiten, um eine Ausnahmegenehmigung bitten von der
Auskunftspflicht. Mal schauen was rauskommt.
Dieser Nachbar thread ist übrigens auch von mir:
Beitrag "Freiberufler → Sabbatical 1-2 Jahre → (Freiberufler)"
Obiger aber nicht
""Landesamt für Statistik" verlangt Angaben im Dienstleistungsbereich"
Freiberufler schrieb:> Wenn in den 8 Wochen Abwesenheit so ein Wisch reinkommt, danach mehrere> Mahnungen, summiert sich das Bußgeld.
In 8 Wochen Abwesenheit kann dir auch eine gerichtliche Mahnung und ein
darauf basierendes und jederzeit vollstreckbares Urteil reinkommen. Als
Freiberufler mit vielleicht nicht nur begeisterten Auftraggebern kann
das schon vorkommen. Diese Sorte Zahnpasta hinterher wieder in die Tube
zurück zu drücken ist schwieriger.
Freiberufler schrieb:> Ich habe halt nur ne Auslastung von 40% - 60%
Das merkt man. Soviel Zeit und Aufwand wegen einer kleinen
Unannehmlichkeit, Problem habe ich noch keines gelesen, zu investieren.
> In 8 Wochen Abwesenheit kann dir auch eine gerichtliche Mahnung
so was kommt ja nicht einfach so und überraschend. Bei sowas ist was
vorgefallen und man diese Schriftstücke erwarten.
So wie eine Rechnung.
Vergisst Du einfach so einmal, einen höheren Rechnungsbetrag zu
begleichen,
oder vergisst Du, dass Du einen schweren Verkehrsunfall verschuldet
hast?
Das ist wieder so ein Todschlag-Argument.
Ich kenne übrigens keinen, der von gerichtlichen Schrieb total
überrascht worden wäre.
Die Schreiben vom stat. Landesamt sind aber unvorhergesehen und
überraschend.
Ich habe gar nicht gewusst, dass es diese Einrichtung gibt.
Freiberufler schrieb:> Die Schreiben vom stat. Landesamt sind aber unvorhergesehen und> überraschend.
Ich frag mich manchmal, wie wir "früher" ohne die überleben konnten...
Früher war die Sterblichkeitsrate höher!
Zumindest finden manche hier nichts Negatives am stat. Landesamt.
Ich schon, denn lieber Memme als "Bürovorsteher" :)
Freiberufler schrieb:> so was kommt ja nicht einfach so und überraschend. Bei sowas ist was> vorgefallen und man diese Schriftstücke erwarten.
Das geht auch, wenn nichts vorgefallen war. Rechnung erfinden, absenden
"vergessen", gerichtlich mahnen. Von Mahnbescheid bis zur abgelaufenen
Einspruchsfrist gegen den Vollstreckungsbescheid geht innerhalb von 8
Wochen.
Danach kannst du dann eine Einsetzung in vorigen Stand versuchen, oder
Betrugsklage etc. Wird aufwändiger, verhindert die Vollstreckung
zunächst nicht und kostet Anwalt.
> Ich kenne übrigens keinen, der von gerichtlichen Schrieb total> überrascht worden wäre.
Ich schon.
Wenn jemand 350 Tage zuhause ist, seine beruflich Arbeit vom eigenem
Büro macht, dann ist das für ihn eine kleine Zusatz-Hausaufgabe.
Solche tun sich aber schwer, sich in die Lage anderer versetzen zu
können und maulen lieber herum.
Die meisten Mainstream-Leute sind so.
die erwartung seitens des staates, dass man jederzeit sofort auf den
Bürger zugreifen kann, und dieser sofort Amtspost ließt und
versteht, ist wirklich ein ganz großes Problem unter den reisenden
Freiberufler, bzw. digitale Nomaden.
Da gibt es keine einfache Lösung, Meldeadresse ja oder nein, wenn ja,
wo?
Da wurden schon ganze Foren vollgeschrieben mit dieser Frage.
https://wirelesslife.de/keine-meldeadresse/
A. K. schrieb:> Das geht auch, wenn nichts vorgefallen war. Rechnung erfinden, absenden> "vergessen", gerichtlich mahnen. Von Mahnbescheid bis zur abgelaufenen> Einspruchsfrist gegen den Vollstreckungsbescheid geht innerhalb von 8> Wochen.
Ja, die Nummer ist bekannt. Es gibt zahllose Firmen, die so arbeiten.
Das sind Drecksch***ne, mit denen man passend umgehen muss. Auch mit
deren Anwälten. Da gibt es ganze Riegen von unterbeschäftigen Anwälten
die so arbeiten und den ganzen Tag nichts anders tun, als Abmahnungen zu
verschicken.
Aber es ist ja nicht so, daß es keine Mittel gäbe, sich bei diesen
Leuten angemessen zu bedanken.
Wenn uns früher in der Schule einer ins Gesicht gespuckt hat
(Beleidigung) oder geschubst hat (Körperverletzung) oder sich jemandem
in den Weg gestellt hat (Nötigung) dann haben wir ja auch keine Anwälte
oder Gerichte benötigt, um uns durchzusetzen, oder?
Soll mir mal ein Anwalt mit irgendeiner unberechtigten Forderung kommen.
:-)
anständiger Bürger schrieb:> a auch keine Anwälte> oder Gerichte benötigt, um uns durchzusetzen, oder?
mit einer Parallel-Jusitz würde ich aber SEHR vorsichtig sein. Das kann
nach hinten losgehen.
D.h. wenn man ins Gleisbett geschupst wird, auf KEINEN Fall sich wehren,
sonst muss man dem Flüchtling auch noch Schmerzensgeld zahlen.
Also, immer alles dokumentieren und nach oben melden. Niemals selbst
sich rächen.
Freiberufler schrieb:> Was könnte man da machen?> - der Empfänger (nachbar) könnte Brief zurückschicken mit dem Hinweis> auf die richtige Adresse> Abgeben bei der Post wäre blöd, die sagen dann wahrscheinlich "Werfen> Sie dem Nachbarn in den Briefkasten"
Bei Briefen vom "Amt" steht da i.a. immer etwas von
"Briefe bitte nicht nachsenden".
Falls du dein Unternehmen mit deinen aktuellen Adresse angemeldet hast,
sollte die doch deine aktuelle Adresse kennen.
Ansonsten kannst du den Brief nie erhalten haben, haben nicht alle so
nette Ex-Nachbarn.
> deinen aktuellen Adresse angemeldet hast
meldet man nur beim FA an, Freiberufler != Gewerbe
statistisches Landesamt ist aber was anderes. Offensichtlich haben die
keinen Datenaustausch mit dem FA, weil ansonsten würden sie die
Betriebsdaten gleich von dort abgreifen und bräuchten mich gar nicht
anschreiben. Warum das ganze ... das wissen die Götter...
> i.a. immer etwas von "Briefe bitte nicht nachsenden".
ja? bei mir nicht, auch nicht bei Post vom FA
Vielleicht sollte genannter Flüchtling deinen Bescheid schreiben, denn
du hast ja ganz offensichtlich Zeit dich hier auszukäsen über diesen
Kinderkram statt den einfach auszufüllen. Du bist kein digitaler Nomade,
nur ein geistiger.
Freiberufler schrieb:> D.h. wenn man ins Gleisbett geschupst wird, auf KEINEN Fall sich wehren,> sonst muss man dem Flüchtling auch noch Schmerzensgeld zahlen.
Oh je, was machst du da für ein Fass auf.
Schade, ich dachte du hast mehr Niveau - aber offenbar doch nur ein
"alle haben es besser als ich" - Typ.
LachundSachGeschichten schrieb:> Dein wunderbares Beispiel vom schupsenden Flüchtling lieferte schon
Ah ... jetzt verstehe ich den Zusammenhang. Du meinst, ich rede von
einem politischen Flüchtling?
Nee, natürlich meinte ich den Unfall-Flüchtling, denn wenn jemand
jemanden ins Gleisbett schupst, haut er natürlich ab!
Nicht gleich rechts denken!
> Autor: Freiberufler (Gast)> Datum: 28.10.2017 14:11> mit einer Parallel-Jusitz würde ich aber SEHR vorsichtig sein. Das kann> nach hinten losgehen.> D.h. wenn man ins Gleisbett geschupst wird, auf KEINEN Fall sich wehren,> sonst muss man dem Flüchtling auch noch Schmerzensgeld zahlen.
Sehe ich auch so !
Freiberufler schrieb:> was ist das für eine Logik???>> 1. haben nicht alle so nette Ex-Nachbarn → kann also keine nette> Nachbarn haben>> 2. bei manchen steht "Briefe bitte nicht nachsenden" drauf → also> muss es bei meinem auch draufgestanden haben.>> Außerdem: falsch adressierte Briefe weiterzuleiten ist nicht nett,> sonder Pflicht> https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/...
Aus dem Link:
Pflicht den Brief weiterzuleiten
Ein falsch adressierter Brief darf nicht einfach entsorgt werden. Das
Post- und Fernmeldegeheimnis sei unverletzlich, erklärte ein Sprecher
der Deutschen Post. Der Empfänger habe die Pflicht, den fehlgeleiteten
Brief entweder an die korrekte Adresse zu schicken – falls bekannt –
oder zumindest wieder dem Dienstleister zurückzugeben.
OK, wegschmeissen sollte ich den Brief nicht, würde ich auch nie tun.
Ich schmeißen den in den Brief in den nächsten Briefkasten mit dem
Vermerk "unbekannt verzogen". Selbst wenn ich weiß, der wohnt jetzt ein
Ort weiter bei seiner Freundin.
Ich weiß ja nicht, wohnt der da offiziell da.
Bekam auch Werbebriefe nach 15 Jahren (!) an meine alte Meldeadresse bei
meinen Eltern.
Habe dann nett per Mail an das Unternehmen geschrieben, die sollten sich
doch besser Ihre Adressen bei einem seriöseren Adressenverkäufer
einkaufen.
Habe gerade angerufen, Zentrale Fürth.
War nicht ergiebig.
Dann die Filiale in Schweinfurth.
Die haben dann geschaut, welche Namen sie gespeichert hatten, und ich
war dabei mit falscher Adresse.
War sehr höflich, habe meine Situation erklärt mit meiner häufiger
Wohnortänderung als Freiberufler.
Die waren verständnisvoll, haben veranlasst, dass Brief nochmals
zugeschickt wird an richtige Adresse.
Ich meinte noch, falls sich um Datenerhebung handelt, dann könnte ich
keine Angaben machen, da Steuererkl 2016 noch nicht gemacht.
Die meinte: "macht nichts, dann schätzen Sie das"
Also das Gesprächsklima war ganz anders als bei den Briefen, dadurch
hatte ich ganz andere Vorstellungen von dem Betrieb.