Mir wurde ein Projekt von Seiten eines ortsansässigen
Personaldienstleisters angeboten, der selbständige Unternehmer in dieser
Form in Kundenprojekte bringt. Die Grundaussage ist, sofern Ich es
richtig verstanden habe, daß es mit diesem Modell möglich sein soll,
Freiberufler, die eigentlich Selbständige sind, durch temporäre
Anstellung in Projekte zu bringen, welche nicht für Selbständige
geeignet sind.
Nach Auskunft der Personalvermittlerin sei das DIE kommende Form der
Beschäftigung für Freiberufler, weil dadurch die klassischen Probleme
der Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit umgegangen würden.
Vorbild sei die Art der Projektvergabe in der Schweiz, bei der
Selbständige ebenfalls in die Sozialkassen einzahlen und bei Bedarf als
Angestellter eingespannt würde.
Als Grund für die Vergabe des Projektes dieser Art wurde mir erklärt,
dass der Kunde generell nicht mit Selbständigen arbeiten wolle, bzw
arbeiten dürfe, weil das Branchenumfeld immer Festanstellungen erfordere
und / oder "schwierig" sei, d.h. "unter Beobachtung" stünde.
Mit dem Begriff "unter Beobachtung" ist wohl eine behördliche Aufsicht
gemeint, nahm Ich zunächst an, die es gfs erfordert, daß nur mit
Festangestellten gearbeitet werden darf. Da Ich aber selber in solchen
regulierten Felder tätig bin, weiß Ich, dass man unter den
entsprechenden Randbedingungen auch für diese Branchen und Firmen als
Selbständiger tätig werden kann, wenn die Voraussetzungen stimmen.
Inzwischen habe Ich deshalb auch eine andere Idee habe, was das zu
bedeuten haben könnte: Ist es möglich, dass Firmen aufs Korn genommen
werden, wenn sie sich irgendwelche Verfehlungen erlaubt haben, was
Scheinselbständigkeit anbelangt? Wer wäre in diesem Fall zuständig und
wen könnte man da befragen?
Ich möchte nur sehr ungern in irgendein Problem- oder Mienenfeld
hineingeraten, zumal Ich mich auf dieses Projekt auch nur deshalb
beworben hatte, weil Ich dachte, daß es in der Nähe sei und nach einem
weiteren Gespräch mit der Vermittlerin aber nun den wahren Einsatzort
kenne und dieser nun nicht gerade um die Ecke ist, wodurch das Projekt
finanziell unattraktiv wird.
Da die Vermittlerin aber weitere Projekte nach diesem Modell angeboten
hat und zudem beim Kunden nachverhandeln will, würde Ich mich gerne im
Vorfeld etwas schlau machen, wie es damit aussieht. Kann jemand über
seine Erfahrungen berichten?
Ich habe das Thema unter einigen Bekannten angesprochen und bekam -
sagen wir es so - "unterschiedliche" Meinungen. Die Einschätzungen
gingen dahin, daß es sich um eine reine Arbeitnehmerüberlassung handele
und nur dem Kunden gegenüber Leistungspakete verkauft werden. Im
Unterschied zu den normalen Beschäftigungen habe man den Nachteil, nicht
aus dem Arbeitsverhältnis aussteigen zu können, weil es eine befristete
Tätigkeit für einen bestimmten Zeitraum sei und besonders lange
Kundigungsfristen eingetragen würden. Zudem gäbe es weder die üblichen
Beteiligungen an den Ausschüttungen des Konzerns, noch Weihnachts- oder
Urlaubsgeld.
Die Punkte Krankengeld und Krankheitsfall wurden angespochen aber etwas
abschweifend vom Anbieter beantwortet. Einer aus dem Kreise der
Befragten bekundete einen Vertrag, bei dem nur die geleisteten
Projektstunden gewertet werden, d.h er ist auf Zeitbasis angestellt. Ein
anderer erhält Vergütungen nach einem ähnlichen, anders lautenden
Modell, die ihm Zusatzleistungen garantieren für die Tage, die aktiv
dort ist und wo er nur einen Grundbetrag bekommt, wenn er krank ist. Der
klassische Zeitarbeiter hingegen hat einen Vertrag, bei der er auch eine
voll Lohnfortzahlung erhält, wenn er krank ist. Ich nehme an, da wird
auch wieder versucht werden, gesetzliche Regelungen zu umgehen?
Zum Schluss noch ein Punkt:
Dem Kunden scheint es sehr wichtig zu sein, Patentschutz für seine
Produkte zu bekommen und die Vermittlerin hat mehr als einmal die
angeblichen Regelungen des Kunden diesbezüglich hervorgehoben. Angeblich
gibt es mehrere Hundert Euro für eine Idee, die man während der Zeit hat
und die dann in eine Patent fließt. Der Wahnsinn. Was Ich von solchen
Summen halte, muss Ich wohl nicht sagen, aber mich beschäftigt hier eine
andere Frage: In meinem Aktionsumfeld wird immer mehr das Thema
Softwarepatente erörtert und Ich war schon aus nächster Nähe davon
betroffen (Klage gegen meinen ex-AG). Als Selbständiger muss Ich da
immer wieder aufpassen, nicht in Fussangeln zu treten und meine
Hauptfrage wäre, wie in einem Sondermodell der Beschäftigung, welches
nicht die klassische Arbeitnehmerüberlassung ist (und zu sein scheint),
in einem solchen Fall die Rechtslage ist oder ausgelegt werden könnte.
Meine Befürchtungen gehen nun dahin, daß hier wieder was ausgeheckt
wurde, um an Leute ranzukommen, die was können, weil man Niemanden für
die Zeitarbeit findet, der sich ausbeuten lassen will und jetzt mit
trickreichen Vertragselementen den Selbständigen in Knebelverträge
zwingt, die sich letztlich wieder als boomerang entpuppen, weil die
Nachteile beider Beschäftigungsverhältnisse vereinigt werden.
Ich habe keine Erfahrung in der Hinsicht kann nur meinen Eindruck
wiedergeben: klingt als suche man jemanden der mehr kann als ein
Leiharbeiter aber bitte nicht mehr kosten darf.
M. K. schrieb:> weil dadurch die klassischen Probleme> der Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit umgegangen würden.
Dadurch?
Dadurch dass es einen Vermittler zwischen Firma und Scheinselbstaendigen
gibt? Oder indem man die Projektzeiten gering haellt?
Wenn ich dich richtig verstehe, kann es im Projektvertrag auch kein
vereinbartes Projekt geben, sondern eher eine Art Stellenbeschreibung.
Oder wo liegt letztlich der Unterschied zum echten Selbstaendigen?
Hier entzieht sich der Projektleiter jedweder Verantwortung gegenüber
dem Arbeitnehmer. Das scheint ja next Level der Totalausbeutung zu sein.
Ist aber nichts neues. Diese Subaufträge werden schon lange unter der
Hand vergeben. Finger weg! Tut weh weil gibt manchmal gutes Geld ist es
aber nicht wert. Indirekt wird hier noch Korruption und Schmiergeld
gefördert. Leute da muss man nicht studiert haben um dieses System zu
durchschauen. Leider existieren genug Selbstständige die das Geld
brauchen.
Hier wurde absichtlich auf Kommasetzung verzichtet.
Feldstecher schrieb:> Dadurch dass es einen Vermittler zwischen Firma und Scheinselbstaendigen> gibt? Oder indem man die Projektzeiten gering haellt?
Mir ist das auch nicht ersichtlich. Ich habe auch heute nochmals
recherchiert, was dieses Modell darstellen soll und wodurch es sich
auszeichnet, bzw worin es sich von der normalen Arbeitnehmerüberlassung
unterscheidet. Irgendeinen Unterschied wird es geben.
Was mich etwas irritiert ist die Heimlichtuerei, die darum gemacht wird.
Warum benötigt man eine neues Modell der Zeitarbeit, um Mitarbeiter in
Firmen einzustellen? In Verbindung mit der angeblichen Affinität der
Firmen zu diesem Modell läuten bei mir das die Alarmglocken. Ich sehe
hier wieder mehr Optionen, den eigentlichen Selbständigen des Wasser
abzugraben und den Firmen immer mehr Hintertürchen zu öffnen, auf echte
Mitarbeiter zu verzichten und sich Menschen zweiter Klasse ins Boot zu
holen.
In Bezug auf Patentrechten und intellektuellem Eigentum ist hier der
Unterschied klar und Eklatant. Es gehört alles dem Auftraggeber, auch
wenn
das Projekt auch nur teilweise oder gar nicht bezahlt wurde.
Gefahr erkannt! Den Mist habe ich schon 2008 abgelehnt. Das existiert
schon länger. Scheint ja nun richtig offizielle Formen angenommen zu
haben. Da werden sich irgendwann Behörden einschalten. Jedenfalls danke
für die Informationen! Wieder so ein wucherndes Krebsgeschwür...
> Re: Schweizer Projektmodell - die neue Form der Sklavenhaltung?
Was soll da neu dran sein und was hat das mit der Schweiz zu tun ?
Zuckerle hat 35 Jahre nichts anderes gemacht, nannte sich dann
projektbezogene Auftragsbearbeitung.
Was ist nur los im aleten Deutschland? Das scheint mir wieder eine groß
angelegte Verarsche zu sein, um Freiberufler und Kunden zu verunsichern,
damit sie in die Zeitarbeit flüchten!
Was im Netz von den Vermittlern, vor allem von GULP verbreitet wird, ist
nichts anderes, als ein einseitiges Hervorheben der angenblichen
negativen Aspekte, Limits und Gefahren. Die Behauptung auf der
GULP-Seite, es gäbe keinen Freiberufler in der Schweiz ist schon einmal
schlichtweg falsch. Das Einzige, was hier anders ist: Es wird genauer
geprüft, ob etwas Selbständig ist, als im lässigen Deutschland.
Selbverständlich gibt es auch in der Schweiz Freiberufler, die normal
anerkannt sind. Sie zahlen nur auch in Sozialkassen ein und nehmen
entsprechende Preise. Genauer betrachtet ist aber auch da kein
Unterschied, weil das, was der Schweizer Selbständige an offizieller
Altersvorsorge abführt, der Deutsche auch irgendwie abführen muss, um
mal später was zu haben und desshalb in etwa die gleiche Mehrbelastung
hat.
Die 90 Tage-Regelung ist auch keine Beschränkung, sondern nur eine
Erleichterung für die Freien, weil für einen solchen kurzen Zeitraum auf
die Prüfung vorab verzichtet wird. Das ändert aber nicht die Rechtslage,
daß eine Tätigkeit Selbständig sein muss. Kommt am Ende raus, dass es
keine selbständige Tätigkeit war, muss nachgezahlt werden.
Umgekehrt, können echte Selbständige in der Schweiz so lange arbeiten,
wie sie wollen. Sie müssen sich eben anmelden und eine Steuernummer
haben, gfs Nachweise für den Selbsterwerb bringen. Die 90 Tage sind also
nur ein kleiner Vorteil für die, welche mal kurz was machen wollen. Es
ist eine Aufwandseinsparung für beide Seiten.
Hinzu kommt, dass es 90 Arbeitstage und nicht Kalendertage sind und
diese in jedem Jahr neu beantragt und bewilligt werden können. Und auch
in einem Jahr ist es kein Problem, mehr als 90 Tage zu leisten, wenn man
es begründen kann, es limitiert und es genehmigen lässt. 2-3 Wochen über
den Termin sind auch dann noch Prüfungsfrei. Wir anstandslos genehmigt,
wenn man gleich angibt, dass es dann ein Ende hat.
Mehr wird auch genehmigt, aber man muss was einreichen. Da reicht eine
Bestätigung vom Deutschen Finanzamt, dass man anerkanner Freiberufler
ist. Erst dann, wenn einer andauernd in der Schweiz auftaucht, muss er
eine richtige Prüfung durchkauen und Projekte begründen. Auch weil es
dann immer wieder andere sein werden.
Wer jetzt schlau ist und die 90 Tage richtig verteilt, d.h. 2 Tage im
Monat verlängerte Wochenenden (Freitag auslassen) und weitere 2 Tage
Urlaub macht, dann sind 90 Tage immerhin auf 22 Wochen verteilbar.
Miteiner Weihnachtspause von 2 WOchen legt man 2 solcher Zeiträume auf 2
Jahre und kann so 46 Wochen lang fast am Stück in einem Schweizer
Projekt aktiv sein.
No prob!
Lasst euch von den Zeitarbeitstypen nicht foppen!
Was mich hier besonders aufregt, ist der Missbrauch des Schweizer Namens
für eine deutsches Zeitarbeitsmodell! Das hat mit der Schweiz nichts zu
tun, denn dieses Modell gibt es nicht in der Schweiz!
Was es gibt, sind deutsche Möchtegernfreiberufler, die keine
Selbständigen sind und die man jetzt weiter so deklariert, um sie
zufrieden zu stellen, aber mit angeblichen Vorschriften der Schweiz
zuballert, um sie zu Zeitarbeitern zu machen. Wie lächerlich ist das
denn?
Auch in der Schweiz sind diese Selbständigen nicht erwünscht und deshalb
müssen diese angegliche Freien in die Zeitarbeit. Da gehören sie meines
Erachtens auch in Deutschland hin. Das Schweizer Modell hat damit aber
nichts zu tun!
Das hier vorgeschlagene Konzept, ausgerechnet die Personen, die eben
keine Selbständige sind, den Kunden als solche zu verkaufen und sie als
Zeitarbeiter reinzubringen, ist das genaue Gegenteil! Das als Schweizer
Modell zu deklarieren ist ein Namensmissbrauch.
Das echte "Schweizer Modell" besteht nämlich darin, genau zu prüfen und
die Selbständigen dann auch als Selbständige arbeiten lassen. Und zwar
nur diese!
Als Deutsch-Schweizer kommt bei mir hier wieder der rot-weisse
Nationalstolz hoch und Ich bin so froh, daß Ich nicht in der EU bin,
zumindest nicht mit dem Pass mit dem ich gerade unterwegs bin.
Wer sich auf sowas einlässt, ist selber schuld!
Man muss den Firmen die rote Karte zeigen. Wozu soll das überhaupt gut
sein? Warum stellt man sich so einen Freiberufler nicht direkt befristet
ein? DAS wird nämlich in der Schweiz praktiziert: Sobald ein
Freiberufler was taugt und länger gebraucht wird, bekommt er sofort
einen befristeten Festanstellungsvertrag, den er in den meisten Fällen
auch annimmt, weil es nichts besseres gibt, als in der Schweiz zu
arbeiten :-)
In der Schweiz nicht solche Modelle nicht ueblich. Ja, man kann als
Selbstaendiger an Kundenprojekten bei Kunden arbeiten. Der Unterschied
liegt dann bei der Abgeltung. Je kuerzerfristig, desto hoeher. Der
Infrastrukturaufwand bleibt ja gleich. Und die Sozialabgaben muss der
Selbstaendige auch selbst machen.
Ueblicherweise nimmt man einen Selbstaendigen, weill der kurzfristig,
fuer kurze Zeit etwas liefern kann was ein Angestellter nicht kann.
Nicht weil er zu doof waere, sondern weil die Zeit zum Einarbeiten
fehlt, oder dieser Mitarbeiter nicht da ist.
Zeitarbeit wie in Deutschland macht in der Schweiz keinen Sinn, weil der
Arbeitnehmerschutz nicht wie in Deutschland ist. Wenn eine Firma einen
Mitarbeiter nicht mehr braucht, gibt es eine Kundigungsfrist. Kein Recht
auf Arbeit, keine Prozesse, kein solcher Mist.
Zeitarbeit wie in Deutschland ist die Folge ueberzogener Forderungen der
Gewerkschaften.
Rolf S. schrieb:> Als Deutsch-Schweizer kommt bei mir hier wieder der rot-weisse> Nationalstolz hoch und Ich bin so froh, daß Ich nicht in der EU bin,
Och, da ist der kleine Schwizer im Nationalstolz verletzt - ist ja
süss!! Mit "Nationalstolz" würde ich vorsichtig sein. Vor allem, wenn
man so stolz ist und gar nicht merkt, dass man links und rechts überholt
wird (Blick auf Innovation und rapide Technologieadoption in zB Asien).
Ist halt mal so, dass in der ach so tollen Schwiz Arbeitnehmer sehr
eingeschränkte Rechte als zB in DE oder AT haben, Kündigungsschutz oder
auch Mutterschaftsurlaub wie bei uns gibt's im heiligen Land auch nicht.
Rolf S. schrieb:> Fällen auch annimmt, weil es nichts besseres gibt, als in der Schweiz zu> arbeiten :-)
Klar - seitdem die CH ihr Hauptgeschäft als Steueroase immer mehr
Einbussen hinnehmen muss, aufgrund auch dem Druck aus der EU, bleiben
eigentlich nur mehr die niedrigen Steuern übrig, als Anreiz. Jobs in dem
Hauptwirtschaftszweig gehen immer mehr verloren, was bleibt dann noch.
Gut, es gibt noch Pharma und einen Elektrokonzern und viele kleine
Betriebe (Finalindustrie). Aber die Industrie hat es sehr schwer -> viel
zu hohe Exportpreise, max. stark nischentauglich.
Was man oft vermisst, ist vor allem eine gute Gastronomie, gutes Essen..
(Blick auf Bayern oder angrenzendes Österreich), und vor allem die
Servicementalität, die ich im angrenzenden Ausland für Bruchteile des
Preises bekomme.
Ja sogar komplett dieselben Schweizer Produkte in DE eingekauft
(importiert) sind billiger als CH Produkte in der CH selber.
Zugegeben, CH hat gute Unis, vor allem die ETH Zürich, dort ist aber
auch das Level international, aber es hat relativ wenig Schweizer
Studenten und Professoren dort, da Schweizer eher eine Berufslehre
bevorzugen und die auch entsprechend in den Himmel gelobt wird.
Grüsse,
klausi
Weshalb hat die Schweiz tiefere Steuern ? Weil sie weder Weltpolizist
spielen, noch einen Satz Mittelmeerlaender durchfuettern muss.
Weltpolizist spielen macht eigentlich nur einen Sinn, wenn man den
geretteten Laendern auch gleich noch die eigenen Produkte und Regeln
aufdruecken kann. Auch im Sinne einer Schutz-Lizenzierung.
Zwölf M. schrieb:> Weil sie weder Weltpolizist> spielen,
Dafür spielt sie Weltbank und gibt Despoten und Kriminellen Unterschlupf
für ihre ergaunerte Kohle. Zumindest solange bis wieder mal einer eine
Steuer Cd brennt und sie nach Deutschland schickt :-)
> noch einen Satz Mittelmeerlaender durchfuettern muss.
Dafür füttert sie ihre Alm- und Bergbauern durch und schleppt einen
Demografiestau hinter sich her, der schon dafür gesorgt hat, dass die
sicher geglaubte Drei-Säulen-Rente auch in der Schweiz gekippt ist.
Viele Schweizer sind schon so verarmt, dass sie ihren Drittwagen
abschaffen mussten und sogar in Deutschland einkaufen gehen.
Das tun auch immer mehr Firmen, um zum Thema zurückzukommen und stellen
sich preisgünstige Deutsche Softwareentwickler und Informatiker ein,
weil die Schweizer zu teuer geworden sind. Besonders diese hier:
klausi schrieb:> vor allem die ETH Zürich,
Die Absolventen dieser Referenz-uni fluten den Markt und spielen in
allen Firmen Elite. Zumindest solange, bis sie sich mit Absolventen aus
Karlsruhe oder München vergleichen lassen müssen. Dann ist fertig.
Zwölf M. schrieb:> Weshalb hat die Schweiz tiefere Steuern ?
Die Steuern in der Schweiz sind - je nach Kanton - nicht sehr viel
niedriger, als in Deutschland. Zudem gibt es - hier unerhört - eine
Vermögenssteuer, die schon Studenten betrifft.
Dass die Abgabenquote insgesamt niedriger ist, liegt schlichtweg daran,
dass Renten- und Krankenversicherung privatisiert(er) sind.
> Das tun auch immer mehr Firmen, um zum Thema zurückzukommen und stellen> sich preisgünstige Deutsche Softwareentwickler und Informatiker ein,> weil die Schweizer zu teuer geworden sind.
Nicht nur das. Sie kaufen auch meine echt biodeutschen Geräte und
verticken diese mit ihrem Label als Swiss Made weiter. Ist mir aber
völlig wumpe, solange sie dafür bezahlen. Meine Fertigungsqualität kann
also so übelgrottig nicht sein :-)
Haha, das aber richtig alte Kamelle...Rebranding pfui ;) Neuerdings sind
Schweizer sogar so schlau und lassen in China produzieren. Die Chinesen
freuen sich ein Ast, über das grosse Privileg, als Auserwählte für
echte Schweizer zu arbeiten. Swiss Quality! Ich glaube der echte alte
Schweizer flucht auch nur noch...da kommen so paar deutsche Hornochsen,
die aufs Geld schielen, gerade recht. Die Natur dort ist trotzdem ein
Traum. Mal sehn wie lange noch, wenn die Produktivität hochgefahren wird
:-)
Ich war mal in der Schweiz und kann bestätigen, dass dort noch mehr Wert
auf Natur gelegt wird. Auch ist es mit der Industrie nicht so weit, wie
in Deutschland, allerdings ist man dort sehr gut sortiert und
organisiert. Auch die Behörden: Da können sich die Deutschen eine
Scheibe abschneiden.
Richtig lohnend sind Tätigkeiten in der Schweiz, wenn man in
Liechtenstein wohnt, oder zumindest dort ein Konto hat. Diesbezüglich
verweise Ich auf diesen alten Beitrag:
Beitrag "Re: Wir haben den Job in der Schweiz, Liechtenstein, Österreich etc. den Sie suchen."
Zu den Selbständigen in der Schweiz: Auch dort wird denen das Wasser
durch die um sich greifende Zeitarbeit abgegraben.
> ...da kommen so paar deutsche Hornochsen, die aufs Geld schielen, gerade> recht.
Wieso Hornochsen? Ich habe u.a. Kaufmannseigenschaft, da verkaufe ich
jedem alles ("Ich muss das Geld von den Leuten nehmen, an den Bäumen
wächst es nicht" - Karl Simrock, Die deutschen Sprichwörter).
"Aufs Geld schielen..." und du arbeitest umsonst bzw. verzichtest aus
ehrpusseligen Gründen auf erhebliche Teile des Umsatzes (wenn du
Unternehmer wärest?). Kompletter Blödsinn, wenn der Kunde bezahlt hat,
kann er mit der Ware machen, was ihm beliebt. Am besten sofort mit dem
Stapler drüberfahren.
Außerdem bin ich nicht zum Blockwart für die Überwachung und
Durchsetzung irgendwelcher Herkunftsbezeichnungen berufen.
Im übrigen würde ich meinen Kram sogar an A. Merkel verkaufen.
Ja diese Einstellungen sind ja das Problem. Aber so ist es...verkaufst
du es nicht tut es jemand anderes.
IBM hat damals schon Siemens Kopierer hergestellt. Mit diesen
kapitalistischen Unsinn kannst mich jagen. Ein ehrvoller Kaufmann macht
seriöse ehrliche Geschäfte die der Allgemeinheit zu gute kommen.
> Dass die Abgabenquote insgesamt niedriger ist, liegt schlichtweg daran,
dass Renten- und Krankenversicherung privatisiert(er) sind.
Nicht ganz. Pensionskasse und AHV stehen mit dem Lohn in Zusammenhang,
werden vom Brutto abgezogen. Der AHV und Pensionskassenbeitrag des
Arbeitnemers liegt bei vielleicht 20%, und wird vom Bruttolohn
abgezogen. Dazu kommt noch ein aehnlich grosser Beitrag des
Arbeitgebers. Das bedeutet, von den Lohnausgaben des Arbeigebers kriegt
der Arbeitnehmer vielleicht 60%, als Netto.
In Deutschland liegt dieser Anteil bei vielleicht 25%. Mehrleistungen
fuer den deutschen Arbeitnehmer sind : Krankenkasse,
Mutterschaftsurlaub, Zahnversicherung, und ah, ja, die Steuern sind
schon bezahlt.
In der Schweiz liegen die Steuern, je nach Kanton und Gemeinde bei
10-50% des Nettoeinkommens. Die Krankenkasse ist nicht proportional zum
Lohn, kann vielleicht 5-30% des Nettoeinkommens sein.
Mutterschaftsurlaub gibt's nicht in dem Sinne, und eine Zahnversicherung
ist freiwillig und eher ein Witz.
Der Staat ist ganz einfach guenstiger. Die Mehrwertsteuer ist tiefer.
Obwohl ein signifikanter Anteil der Infrastruktur ueber Steuern bezahlt
werden.
Ich hatte mich damals auf der Plattform Hallo-Schweiz schlau gemacht. Da
gibt es sehr viele Informationen zum Arbeiten in CH. Für Deutsche kann
sich das durchaus lohnen, sofern man es schafft, einen Stundensatz zu
erlangen, der dem Schweizer Satz gleich kommt.
Wie man so hört uns lesen kann, eröffnen sich für sehr Trickreiche auch
die Möglichkeiten, an der Steuer vorbei zu wirtschaften, wie es einige
mit englischen Projektgebern angeblich veranstalten:
Ich zitiere mal, was Ich gerade gefunden habe:
Einige wiederum bieten unverhohlen an, das Geld auf
ein ausländisches Konto gehen zu lassen,
wobei man wie in diesem Fall üblich, die Rechnung n
ach England stellt und somit die
Mehrwertsteuer entfällt. Für die Rückführung des Ge
ldes nach Deutschland und die
Versteuerung sei man dann selbst verantwortlich, d.
h. es wird auf diese Weise ermöglicht, Geld
an der deutschen Steuer vorbei zu erwirtschaften, f
alls man dann "vergessen" sollte, eine der
Rechnungen zu melden. Es muss hier nicht erwähnt w
erden, dass Ich davon keinen Gebrauch
gemacht habe. Es tun aber einige, bieten 10% billig
er an, berechnen keine MWSt und sind so
erheblich billiger, als der sauber abrechnende Frei
berufler, bekommen den Job und haben
trotzdem mehr, weil sie es in England vom Konto hol
en, dort auf den Kopf hauen und weniger,
als 10.000 wieder in D einführen. Das deutsche Fina
nzamt bekommt davon nichts mit!
Siehe hier:
Beitrag "Bericht eines Selbständigen über Scheinselbständigkeit unter Ingenieur"
Das ist nicht wirklich so einfach. Der Betrieb, der nach England zahlt
benoetigt dort eine kooperierende Firma, die Rechnung stellt. Eine
Schweizer Steuerpruefung des Betriebes geht jeder Rechnung nach,
schreibt der englischen Firma, und will einen Bestaetigung der
Transaktion sehen. Diese Transaktion kann den englischen Steuerbehoerden
gemeldet werden, dann wird dort diese Firma ueberprueft. Der deutsche
Arbeitnehmer kann in England eine Firma haben, ja. Und darf dann dort
einfach nicht auffliegen. Sollte also nicht als Besitzer, Verwaltungsrat
und dergleichen eingetragen sein. Und muss auch einer Steuerpruefung
dort standhalten.
Ich wuerd's nicht machen, weder als anheuernder Bertieb, noch als
(un-)selbstanndiger Arbeitnehmer. Das kann teuer werden.
Hallo
Könnte es sein, das in Zeiten des Fachkräftemangels, die Firmen
selbständige über die Dienstleister Vollzeit ihre Projekte zu binden
ohne einstellen zu müssen? Ich habe hier gerade Ähnliches erlebt und
mich von einem Kunden getrennt, welcher volle Kontrolle über meine
Kapazität zu erlangen suchte. Dies ginge auf die Dauer zu Lasten meiner
übrigen Kundenbeziehungen, weshalb ich nach 6,5 Jahren guter
Zusammenarbeit ausstieg.
Namaste
Winfried J. schrieb:> Könnte es sein, das in Zeiten des Fachkräftemangels, die Firmen> selbständige über die Dienstleister Vollzeit ihre Projekte zu binden> ohne einstellen zu müssen?
Ja! Genau das ist es!
Hier bimmelt täglich das Telefon mit exakt solchen Angeboten. 100%
vorort und Vollzeit. Schon wenn du denen was von 30h erzählst, wird
aufgelegt.
Nicht wenige Firmen scheinen sich daran gewöhnt zu haben, regelmäßig
Vollzeitentwickler in die Abteilung zu holen und da dies ein klares
Zeichen für eine totale Abhängigkeit von einem AG ist, können sich echte
Selbständige darauf nicht einlassen.
M. K. schrieb:> Ist es möglich, dass Firmen aufs Korn genommen> werden, wenn sie sich irgendwelche Verfehlungen erlaubt haben, was> Scheinselbständigkeit anbelangt? Wer wäre in diesem Fall zuständig und> wen könnte man da befragen?
Es gibt bei der Deutschen Rentenversicherung eine Art Liste von Firmen,
die in der Vergangenheit wegen Betrügereien und Unregelmäßigkeiten
aufgefallen sind. Die haben das in der Datenbank und schauen denen auf
die Finger, soweit sie das können und dürfen. Direkte Prüfungen können
sie nicht selbst durchführen. Da braucht es einen Anfangsverdacht und
eine Ermittlung.
Was sie aber seit einigen Jahren können, ist die Einsicht zu nehmen in
manche Zahlungen, die über die Finanzbehörden abgewickelt werden, wie
auch das FA das mittlerweile kann. Die können auch in Steuerkonten und
Bankonten schauen um Unregelmässigkeiten aufdecken zu können.
Zwölf M. schrieb:> Die Krankenkasse ist nicht proportional zum> Lohn, kann vielleicht 5-30% des Nettoeinkommens sein.
Das ist es. In D ist es proportional zum Lohn und auch nur bis etwa
50.000 p.a. Die Rente geht bis etwa 70.000 p.a. linear mit dem Gehalt
mit. Danach zahlt man keinen Pfennig.
Das Schweizer P.M, bedient sich dem Vertrahswesen der
Arbeitnehmerüberlassung. Dabei geht es darum eine Tätigkeit dem Kunden
anzubieten dass auf Dienstleistunsbasis sich im grau Bereich befinden
würde. Da die in Deutschland geltenden Gesetze keine klare Abgrenzung
bieten uns seit 01.04.17 die Kennzeichnungspflicht gilt herrscht bei den
Auftragsgeber eine große Verunsicherung. Um die Welt der Freiberufler
und die Sorge der Rechtsunsicherheit zu vereinheitlichen kann man sich
das CH.P.M bedienen. Dabei behält der Freiberufler seine Arbeitsmethodik
bei und bekommt auf Basis seinen Stundensatzes ein Gehalt bezahlt.
Sprich der Verdienst orientiert sich nicht an den Arbeitsmarkt sondern
an den Sätzen der Freiberufler. Kurz um: man ist Freiberufler mit allem
Vorzügen und bekommt die Rechte des Angestellten, ohne deren Pflichten.
Natürlich kann man dieses Modell Missbrauchen aber wird es fair
umgesetzt kann es sehr interessant werden.
Mek, was was du denn geraucht?
Mek schrieb:> Das Schweizer P.M, bedient sich dem Vertrahswesen der> Arbeitnehmerüberlassung.
Ja! GEnau erkannt. Und wo ist nun der Unterschied zur ANÜ ???
> Dabei geht es darum eine Tätigkeit dem Kunden> anzubieten dass auf Dienstleistunsbasis sich im grau Bereich befinden> würde.
Wie soll denn ein Selbständiger für so eine Tätigkeit qualifiziert sein,
wenn er sowas doch normalerweise gar nicht macht? Klingelts?
> Da die in Deutschland geltenden Gesetze keine klare Abgrenzung> bieten uns seit 01.04.17 die Kennzeichnungspflicht gilt herrscht
Welche Kennzeichnungspflicht?
> Um die Welt der Freiberufler> und die Sorge der Rechtsunsicherheit zu vereinheitlichen kann man sich> das CH.P.M bedienen.
Um also Selbständige selbständig arbeiten zu lassen, braucht man eine
Spezialform der ANÜ- alles klar!
> Dabei behält der Freiberufler seine Arbeitsmethodik> bei und bekommt auf Basis seinen Stundensatzes ein Gehalt bezahlt.
Welche Arbeitsmethodik? Die, schon die ganze Zeit als
Scheinselbständiger unterwegs gewesen zu sein?
> Sprich der Verdienst orientiert sich nicht an den Arbeitsmarkt sondern> an den Sätzen der Freiberufler.
???? D.h. er kann nehmen, was er will? Sätze von Freiberuflern
orientieren sich nicht am Arbeitsmarkt? Woran sonst?
> Kurz um: man ist Freiberufler mit allem> Vorzügen und bekommt die Rechte des Angestellten, ohne deren Pflichten.
Blödsinn! In dem Moment, wo man Angestellter wird, ist man Angestellter
mit allen Pflichten. Dass er noch eine Selbständigkeit nebenher offen
hat, ändert daran nicht, weil der über die ja nicht tätig wird. Er nimmt
nur eine Art Auszeit!
> Natürlich kann man dieses Modell Missbrauchen aber wird es fair> umgesetzt kann es sehr interessant werden.
Es nichts nicht anderes als alter Wein in neuen Schlaeuchen, nämlich
normale ANÜ, wie es sie immer schon gab. Wieso sollte sich ein
Selbständiger darauf einlassen?
Martin K. schrieb:> sofern Ich> nahm Ich zunächst an> Da Ich> weiß Ich> habe Ich> zumal Ich> weil Ich> würde Ich> ...
Narzisstische Persönlichkeitstörung? Das Personalpronomen "ich" wird im
Deutschen nur am Satzanfang großgeschrieben sowie bei Substantivierung
("das Ich").
Dipl.- G. schrieb:> Narzisstische Persönlichkeitstörung?
Das machen aber Viele so. Neue Deutsche Rechtschreibung? Uns haben sie
immer erklärt, dass Anreden wie Du, Sie und auch Ich gross geschrieben
werden.
Zum Thema:
Ich lese das immer öfters und auch uns hat man Mitarbeiter nach dem
diesem Modell angeboten?
Könnte mir jemand der Fachleute bitte erklären, worin hier der
eigentliche Unterschied zur klassischen Arbeitnehmerüberlassung besteht?
Nur der Name wird es nicht sein, wie vermutet.
Einen Unterschied zwischen ANÜ und Schweizer Modell finde ich kaum.
Fakt ist: wenn Finanzamt dann mit der Prüfung vor der Tür steht- viel
Glück... Für Finanzamt ist es egal wie du arbeitest, sondern wie du
Steuer zahlst.
Und wenn man als Freiberufler mehr als 6 Monate untätig wirst- kann es
sein, dass der Staat einem eine Rechnung stellt, mit bitte die
Rentenversicherung- Rückstand für 6 Monate zu begleichen...
Wie möchte dann der AN es auseinander zu halten? Denn diese Frage wird
ein Beamter von Finanzamt sicherlich stellen...
Fazit: in Deutschland ist es bereits alles geregelt (Freelancer-, ANÜ-
Verträge etc...).
Lasst die Finger von allen "neuen" Modellen. Es könnte gefährlich sein.
iFreelancer schrieb:> Und wenn man als Freiberufler mehr als 6 Monate untätig wirst- kann es> sein, dass der Staat einem eine Rechnung stellt
Könntest Du das erklären, wie das in DE gehandhabt wird? Eigentlich habe
ist das so problamtisch nur in der Schweiz, weil wir dort immer geprüft
werden, ob eine Sache wirklich auch Selbstständig ist oder nicht.
Wenigtens sollte es so sein. Derweil sie sie beim Amt auch etwas lasch
geworden.
Dipl.- G. schrieb:> Das Personalpronomen "ich" wird im Deutschen> nur am Satzanfang großgeschrieben sowie bei Substantivierung> ("das Ich").
Ich komme aus Elsaß, spreche überwiegend Französisch und habe Deutsch
als Schriftsprache erst erlenen müssen. Du darfst also deine
psychologischen Hinterfragungen hintenanstellen.
Ausserdem machst du dich schon ziemlich arg lächerlich, wenn du dir den
nick "Gott" gibst. Leute wie du, die sich hinter einem nick verstecken,
sollten einfach mal die Klappe halten.
> Autor: Martin K. (mkmannheim) Benutzerseite> Datum: 29.08.2018 16:20> und habe Deutsch als Schriftsprache erst erlenen müssen.
Geht mir genau so !
> Ausserdem machst du dich schon ziemlich arg lächerlich, wenn du dir den> nick "Gott" gibst. Leute wie du, die sich hinter einem nick verstecken,> sollten einfach mal die Klappe halten.
Sehe ich auch so.
Einfach dumme Klappe zuhalten. Da macht man am wenigsten falsch.
> Eigentlich habe ist das so problamtisch nur in der Schweiz, weil wir dort immer
geprüft werden, ob eine Sache wirklich auch Selbstständig ist oder nicht.
Das scheint regional und auch vom Beruf abhaengig zu sein. Der
Unterschied bei einem Projekt ist relativ einfach. Ist die beim
Stundenlohn die dritte Stelle vor dem Komma ungleich Null kann man
Selbstaendigkeit annehmen.
Jetzt ist G. schrieb:> Ist die beim> Stundenlohn die dritte Stelle vor dem Komma ungleich Null kann man> Selbstaendigkeit annehmen.
So einfach ist das nicht, weil sie dort jetzt nämlich mit den Sätzen
tricksen. In Basel haben sie vor 2 Monaten 3 Techniker beanstandet, die
3 Monate aus Deutschland 35h gearbeitet haben wollen, inklusive Urlaub.
In Wirklichkeit waren sie fast 4 Monate non stop 40-45h tätig.
Unterschied Faktor 1,7 in den angegebenen Zeiten und damit real viel
weniger Stundensatz, als angegeben.