Hallo, ich habe mir schon vor einigen Jahren eine schöne Wordclock mit Hilfe des Forums gebaut, die noch immer wunderbar ihren Dienst verrichtet. Nun hat mich ein Bekannter gefragt, ob ich noch mal solch eine bauen könnte. Mit Erschrecken habe ich dann festgestellt, dass für die Frontplatten wohl eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden musste, da eine Verletzung des Geschmacksmusters von Biegert & Funk vorlag. Tja, das ganze Projekt lebt natürlich von einer schönen und gediegenen Frontplatte. Ich habe lediglich ein .dxf für die 12h-Version in Edelstahl gefunden. Mit welchen Vorlagen wurden denn die Plexiglasfrontplatten angefertigt? Gibt es überhaupt noch eine Chance, die Frontplatten irgendwoher zu bekommen (außer alles selbst noch mal neu gestalten). Oder ist auch das schon illegal? Gruß, Oliver
Die Plexiglasscheiben wurden doch einfach nur bedruckt. Dazu reicht eine beliebige Vektorgrafik, wie die PDFs, die im Artikel verlinkt sind. Bzgl. der Unterlassungserklärung, da war der Grund bestimmt nur, dass man die Platten nicht in Massen anfertigen und weiterverkaufen darf, auch wenn man damit keinen Gewinn macht. Privat für dich daheim hat das keinerlei Bedeutung. Du darfst auch ein Apple-Gerät bis ins kleinste Detail nachbauen und verwenden, solange du es nicht zum Verkauf anbietest.
Auch die Weitergabe einer entsprechenden Druck- oder Fräsvorlage wird selbstverständlich die entsprechenden Schutzrechte verletzen.
Dann kann da irgendwas nicht stimmen, sonst müssten die Downloads im Wiki aber schnellstens entfernt werden.
Solange die Dateien von jemandem selbst erstellt wurden liegt da keine Urheberechtsverletzung vor. Zumindest ist man auf der sicheren Seite wenn nicht der exakt gleiche Font und ev eine ander Anordnung der Worte verwendet wird. Und das Geschmacksmuster wird ja nur verletzt wenn man eine Wordclock damit baut und in den Handel bringt oder in einem nicht mehr privaten Masstab verschenkt.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Aehnlichkeit-eines-Geschmackmusters--f124361.html daraus: "Wie oben angemerkt, bezieht sich der Schutzumfang eher auf Design, bzw. die Farb- und Formgebung." "Bei den von Ihnen gegebenen Beispielen ist für den Nachbau in der Grundschule anzumerken, daß vom Geschmacksmusterrecht nur die gewerbliche Verwertung geschützt wird. Daher wäre ein Nachbau für Sie privat unproblematisch."
Ich hatte das immer für eine idee aus diesem Forum gehalten ? Hat die firma sich daran einfach die Rechte gesichert oder war die Idee gar nicht aus diesem Forum? Ich habe auch so ein Exemplar und werde diese nach bedarf auch nachbauen wie ich lustig bin ;)
Bastelidee: Warum nicht nicht die Text-Schablone auf Overheadfolie drucken und diese dann mit (zB. transparentem 2K-Silikon, etc. ) blasenfrei auf die Plexiglasscheibe kleben? Hab ich schon mal gemacht und solange die Folie innen ist und daher keiner dran rumknibbeln kann, hält das auch ewig.
nimm die DXF Zeichnung aus dem Artikel https://www.mikrocontroller.net/articles/Datei:EdelstahlFrontV2.dxf und lade sie hier hoch: https://laserteileonline.de/laserteile-konfigurator/ ich habe sie sogar skaliert und die Ks angepasst. danach kommst du auf 39,57 € oder, wenn du mir auch eine schenken willst auf 66,26 € lieb schau sg
Es gibt doch Photodruck-Dienstleister. Die können auf Papier, Leinwand, Dibond, aber auch auf die Rückseite von Plexiglas drucken. Bräuchte ich eine durchleuchtete Plexiglasplatte mit Muster würde ich das mal probieren.
Oliver R. schrieb: > Hallo, > > ich habe mir schon vor einigen Jahren eine schöne Wordclock mit Hilfe > des Forums gebaut, die noch immer wunderbar ihren Dienst verrichtet. > > Nun hat mich ein Bekannter gefragt, ob ich noch mal solch eine bauen > könnte. Mit Erschrecken habe ich dann festgestellt, dass für die > Frontplatten wohl eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden > musste, da eine Verletzung des Geschmacksmusters von Biegert & Funk > vorlag. > > Tja, das ganze Projekt lebt natürlich von einer schönen und gediegenen > Frontplatte. Ich habe lediglich ein .dxf für die 12h-Version in > Edelstahl gefunden. Mit welchen Vorlagen wurden denn die > Plexiglasfrontplatten angefertigt? Gibt es überhaupt noch eine Chance, > die Frontplatten irgendwoher zu bekommen (außer alles selbst noch mal > neu gestalten). Oder ist auch das schon illegal? > > Gruß, > Oliver hy, war nicht angemeldet und habe deinen text falsch verstanden. hast du ein Bild davon? das sollte recht schnell abgetippt sein. sg
Hi, alles klar, die Dateien habe ich gefunden. Dann gibt es ja doch noch Hoffnung. Nur die Idee von meinem Bekannten mit Weihnachten wird nix mehr. Aber evtl. baue ich mir auch noch eine für die Arbeit. Macht ja immer eine gute Figur so ein Teil... Gruß, Oliver
Hier gibt es eine 'mini' Wortuhr (ganz rechts): Beitrag "MINOS - Minos Is No Operating System" Bis Weihnachten sicherlich zu schaffen ;-)
Werner schrieb: > Hat die > firma sich daran einfach die Rechte gesichert oder war die Idee gar > nicht aus diesem Forum? Dann könnte man einen Antrag auf Löschung stellen, da die Idee bereits in Verkehr gebracht wurde
Werner schrieb: > Ich hatte das immer für eine idee aus diesem Forum gehalten ? Hat die > firma sich daran einfach die Rechte gesichert oder war die Idee gar > nicht aus diesem Forum? eher nicht; bereits der erste "Wordclock"-Artikel hier hat sich explizit auf "qlocktwo.com" als Vorbild bezogen - das ist die Hersteller-Website (seit 2009)... > > Ich habe auch so ein Exemplar und werde diese nach bedarf auch nachbauen > wie ich lustig bin ;)
Oliver R. schrieb: > Tja, das ganze Projekt lebt natürlich von einer schönen und gediegenen > Frontplatte. Ich habe lediglich ein .dxf für die 12h-Version in > Edelstahl gefunden. Mit welchen Vorlagen wurden denn die > Plexiglasfrontplatten angefertigt? Gibt es überhaupt noch eine Chance, > die Frontplatten irgendwoher zu bekommen (außer alles selbst noch mal > neu gestalten). Oder ist auch das schon illegal? Für den privaten Gebrauch kann ich das produzieren lassen, ohne mich einer Urheberrechtsverletzung schuldig zu machen. Problematisch wird es halt, wenn ich das fertig Werk oder die Frontplatte verkaufe. Frontplatten kann man sich aber schnell mit einem CAD Programm designen und, dank der vielen Onlinedienste, sind die auch fix und günstig produziert ;-) Für meine erste Wordclock habe ich vor mehr als fünf Jahren einfache eine Folie auf einem Schneidplotter plotten lassen und diese hinter Glas geklebt. Sieht immer noch, nach all den Jahren, wie neu aus und ähnlich edel wie ein Plexidruck :-) Ich habe übrigens noch zwei, aus schwarzem MDF gefräste Zwischenböden mit Edelstahl Frontplatten da, in den Maßen 50 cm x 50 cm, passend für Standard WS2812 LED Strips da. Zwei unbestückte V3 Platinen hätte ich auch noch. An gute Freunde würde ich die bei Interesse auch gerne weitergeben ;-)
Andreas B. schrieb: > > Ich habe übrigens noch zwei, aus schwarzem MDF gefräste Zwischenböden > mit Edelstahl Frontplatten da, in den Maßen 50 cm x 50 cm, passend für > Standard WS2812 LED Strips da. Zwei unbestückte V3 Platinen hätte ich > auch noch. An gute Freunde würde ich die bei Interesse auch gerne > weitergeben ;-) Na das wär' ja was. Hast eine PM! Gruß, Oliver
Ich habe meine einfach selber gezeichnet am PC, weiss nicht mehr wie das Programm heisst, aber kann es nachschauen wenn du willst. Einfach Regelmaessiges Raster machen, Buchstaben einfuegen und das Ganze negativ oder so aehnlich machen. Das liess ich auf Folie drucken und habe es auf das Plexiglas geklebt mithilfe von Spuelmittelwasser. Musst jedoch darauf achten, dass du Blockout Folie bekommst, die 100% lichtdicht ist, sonst siehts etwas duerftig aus wenn das Innenleben durchschimmert. Ich musste noch eine 2. darueberkleben.
Ich baue auch zurzeit die Uhr. Sind bei euch denn die pfade auch so unsauber in der dxf Datei? Teilweise haben die buchstaben (bspw das R) eckige Rundungen.
Nike schrieb: > Teilweise haben die buchstaben (bspw das R) > eckige Rundungen. Das liegt an deinem (welches?) Programm das die Datei anzeigt. Im DXF sind das keine einzelnen Linien sondern Kurven. Das wird von einigen Programmen vereinfacht dargestellt, damit es bei komplexen Zeichnungen nicht zu lange dauert.
Einer schrieb: > Das liegt an deinem (welches?) Programm das die Datei anzeigt. > Im DXF sind das keine einzelnen Linien sondern Kurven. Und es kommt natürlich auch immer drauf an, wie die Zeichen in der verwendeten Schriftart ausgestaltet sind.
Hallo zusammen. Ich bin letzt beim "Sortieren" meiner Werkstatt noch über 2-3 Frontplatten (30x30 & 45x45 [cm]) sowie 2 Platinen gestolpert. Dies nur als allg. Info am Rande, wenn ihr versteht. :-)
Hallo zusammen , warum wurde die Wordclock Seite offline gestellt bzw. gelöscht ? Ich hoffe es gibt davon ein Backup . Wenn nicht wäre das echt schade, das war ein cooles Projekt .
Ich habe mir vor Jahren eine Frontplatte bestellt und wollte jetzt mal langsam anfangen zu basteln. Also falls noch jemand 36 led/m Stripes und eine Grundplatte abzugeben hätte - ich wäre ein dankbarer Abnehmer!
In der Hoffnung, dass das hier jemand liest: Eignen sich normale 5mm RGB Leds mit durchschnittlicher Helligkeit für eine w*o*r*d*c*l*o*c*k?
??? schrieb: > Solange die Dateien von jemandem selbst erstellt wurden liegt da > keine > Urheberechtsverletzung vor. Zumindest ist man auf der sicheren Seite > wenn nicht der exakt gleiche Font und ev eine ander Anordnung der Worte > verwendet wird. *Das stimmt so nicht!* Das kann erst ein Richter entscheiden. Ich wäre da sehr sehr vorsichtig! Wohlgemerkt: bei der Veröffentlichung. Was privat gemacht wird, ist unerheblich und das wurde ja schon öfter richtig festgestellt.
Florian schrieb: > Wohlgemerkt: bei der Veröffentlichung. Was privat gemacht wird, ist > unerheblich und das wurde ja schon öfter richtig festgestellt. Wenn es publiziert wird, wiederum nicht. Aber bitte mal eine Frage: Warum nutzt man ein geschütztes Geschmacksmuster? Einfach mal den Frontplattendesigner anwerfen und was EIGENES machen. Auszug aus Wikipedia: "WAS EIGENES" ist ein Objekt, eine Methode eine Vorgehensweise in der Matheamtik der Phyisk und dem täglichen Leben, welche man selbst erdacht und nicht von anderen abkopiert hat.
Zumindest lassen sich über https://web.archive.org noch Snapshots (inklusive Files) zum Thema aufrufen.
... und wer sich mit HTML-Codierung auskennt und errät, wie genau im nginx die \/\/ord-Cl*ck-Sperre realisiert wurde, kommt auch noch auf den originalen Artikel / SVN-Webdir von Mikrocontroller.net ;-)
clemens schrieb: > nimm die DXF Zeichnung aus dem Artikel > https://www.mikrocontroller.net/articles/Datei:EdelstahlFrontV2.dxf > > und lade sie hier hoch: > https://laserteileonline.de/laserteile-konfigurator/ > > ich habe sie sogar skaliert und die Ks angepasst. > danach kommst du auf 39,57 € oder, wenn du mir auch eine schenken willst > auf 66,26 € *lieb schau* > > sg Laserteileonline hat scheinbar auch Post bekommen nur zur Info. Kann man sich da also leider nicht fertigen lassen. https://laserteileonline.de/wortuhren
Niels J. schrieb: > > Laserteileonline hat scheinbar auch Post bekommen nur zur Info. Kann man > sich da also leider nicht fertigen lassen. > https://laserteileonline.de/wortuhren Das ist allerdings falsch von denen - und traurig, daß sie sich so einschüchtern lassen. Diese Diskussion fand ich dazu Mal ganz anregend: https://www.123recht.de/forum/markenrecht/Druck-von-Logos-__f485362.html Ist zwar nicht rechtsverbindlich aber zumindest nachvollziehbar. Solange der Dienstleister nicht selbst Dateien oder fertige Produkte anbietet, ist es egal, was der Kunde beauftragt. Richtigsteller schrieb: > Warum nutzt man ein geschütztes Geschmacksmuster? Einfach mal den > Frontplattendesigner anwerfen und was EIGENES machen. > > Auszug aus Wikipedia: > > "WAS EIGENES" ist ein Objekt, eine Methode eine Vorgehensweise in der > Matheamtik der Phyisk und dem täglichen Leben, welche man selbst erdacht > und nicht von anderen abkopiert hat. Wenn du die Vorlage nachzeichnest (oder nachempfindest) ist das noch nichts eigenes und du darfst es noch immer nicht veröffentlichen. Bei der Wrdclck würde ich allerdings die Schöpfungshöhe anzweifeln. Bedeutet (vereinfacht): wenn das nur ein grafisches Werk aus Standardformen ist, dann fehlt selbige und ist nicht Schützenswert. Allerdings wenn ein Geschmackmuster zugeteilt wurde, müßte man selbiges anfechten. WordClock-Owner schrieb: > ... und wer sich mit HTML-Codierung auskennt und errät, wie genau im > nginx die \/\/ord-Cl*ck-Sperre realisiert wurde, kommt auch noch auf den > originalen Artikel / SVN-Webdir von Mikrocontroller.net ;-) Gibt es eine solche? Wieso? Duckmäuser? Ich darf CocaCola, Amazon, Siemens und Fleetboardmanagement so oft und wo ich will benutzen, wenn es nicht zu werblichen Zwecken für etwas anderes genutzt wird.
Florian schrieb: > Bei der Wrdclck würde ich allerdings die Schöpfungshöhe anzweifeln. > Bedeutet (vereinfacht): wenn das nur ein grafisches Werk aus > Standardformen ist, dann fehlt selbige und ist nicht Schützenswert. > Allerdings wenn ein Geschmackmuster zugeteilt wurde, müßte man selbiges > anfechten. sehe ich auch so, vor allem das ist doch eine Frechheit "Die QLOCKTWO License GmbH verfügt über diverse Schutzrechte hinsichtlich solcher Wortuhren." aber eben nicht über ALLE Rechte von Buchstaben jeglicher Art in verschiedenen Zusammenstellungen. Ich würde es ja noch verstehen wenn geschützte besondere Schriftarten verwendet werden, aber nicht Buchstabensalat aus Standardschriften. Somit könnten sie ja gleich Rechte an der Bibel gelten machen, da sind auch alle Buchstaben drin.
Florian schrieb: > Gibt es eine solche? Wieso? Duckmäuser? Ich darf CocaCola, Amazon, > Siemens und Fleetboardmanagement so oft und wo ich will benutzen, > wenn es nicht zu werblichen Zwecken für etwas anderes genutzt wird. Klar gibt es die: https://www.mikrocontroller.net/articles/Word_Clock - ist allerdings so nicht aufrufbar, da hier vom Forenbetreiber explizit geblacklistet (Ebenso wie z.B. "Edelstahlfront") und der nginx leitet HTTP-Requests, die diese Blacklist-Wörter enthalten, direkt auf eine 403 um. Mit einem kleinen GreaseMonkey-Skript kann diese Sperre relativ leicht und bequem umgangen werden.
Was ich ja ziemlich lustig finde, dass die ClockTwo A...er ein Schweinegeld für Anwälte zahlen um den Nachbau zu verhindern. Aber hier sind jede Menge cleverer und motivierter Leute, die wieder Wege finden werden das zu organisieren und zu dokumentieren. Es ist als wollten die Gras am wachsen hindern. Ich frage mich allerdings, ob die glauben, dass alle, die hier die Uhr nachbauen erwägen würden ihr Original zu kaufen. Und das bezweifle ich, denn alle, die bauen, tun das für den Spaß am bauen und nicht um Geld zu sparen. Und alle die das unfassbare Geld für das Orignal ausgeben würden nicht im Traum daran denken die selber zu bauen. Wir sprechen also über zwei komplett disjunkte Marktsegmente. Es sei denn die erwägen das Anbieten eines eigenen Bausatzes für 200-300 Euro... dann ist die Selbstbau-Community zuviel direkte Konkurrenz.
Conny G. schrieb: > Ich frage mich allerdings, ob die glauben, dass alle, die hier die Uhr > nachbauen erwägen würden ihr Original zu kaufen. Hab ich mich auch schon gefragt, was die antreibt. Und hat mal einer das Original in der Hand gehabt? Es ist schon dreist für diesen P.under soviel Geld zu nehmen. Wenn die Fertigung wenigstens wertig wäre. Aber so? Ich bin mir sicher, dass hier einige selbstgebaute Uhren besser gefertigt sind und wertiger erscheinen. Ich wollte mir von denen vor dieser Geschichte eine Armbanduhr kaufen. Hab ich keine Lust mehr zu. Manchmal denke ich, man sollte einen guten Anwalt bemühen (ich kenne nur keinen) und mit vielen Leuten finanziert, das Treiben mal prüfen lassen. Na ja, man könnte mal...... ;)
Interessant, habe gerade mal recherchiert nach Bausatz, Nachbau und es gibt jede Menge Blogs, Foren, die sich damit beschäftigen. Sogar Bausätze mit Matrixplatinen. Also sofern sie nicht ein Patent auf das Ganze haben ist es ziemlich aussichtslos den Nachbau zu verhindern. Wollen die wirklich 10% ihres Ertrags dafür aufwenden das so aggressiv zu betreiben ohne echte Erfolgsaussichten? Hat sich da ein generischer Auftrag an Anwälte verselbständigt? Mal angenommen eine Schutzrechte/Markenkanzlei hat den Auftrag die eingetragenen Dinge zu schützen. Dann werden diese Anwälte natürlich laufend mit ihrem „Rasenmäher“ unterwegs sein und Geld für Abmahnungen sowie Vertragsverletzungen aus Unterlassungserklärung einsammeln und das kann Biegert unD Funk egal sein, wenn es sie nichts kostet. Dann ist natürlich die Frage, ob die Abmahnungen auch tatsächlich alle durchsetzbar sind oder ob die auch auf die Angst der Betroffenen pokern, denn eine „fehlgeschlagene“ Abmahnung kostet die ja nicht viel. Insofern müsste man jetzt eine Anleitung erstellen, wie man die Wordclock unter Berücksichtigung der rechtlichen Grenzen nachbauen kann bzw. was tatsächlich die rechtlichen Grenzen der Dokumentation des Nachbaus sind. Das wäre dann Referenz für alle Nachbauer, welche Abmahnungen fundiert sind und welche nicht. Ich finde man sollte diese Abmahnwelle auf diese Weise stoppen und die rechtlichen Fakten dafür sammeln und öffentlich dokumentieren.
Conny G. schrieb: > und die rechtlichen Fakten Leider kennt die niemand. Und es wird eine heiße Diskussion werden wenn du das hier anzettelst. Jeder wird es besser wissen :) Deshalb müsste man einen Anwalt beauftragen.
900ss D. schrieb: > Manchmal denke ich, man sollte einen guten Anwalt bemühen (ich kenne nur > keinen) und mit vielen Leuten finanziert, das Treiben mal prüfen lassen. > > Na ja, man könnte mal...... ;) Genau zu dieser Schlussfolgerung kam ich gerade. Der Knackpunkt ist, dass die mit der Angst und Unsicherheit der Einzelnen arbeiten und dass es sich bei rein privatem Interesse nicht lohnt sich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Wenn jetzt also öffentlich dokumentiert ist, was die Grenzen der Abmahnung sind, dann könnte man der Abmahnwelle einen Wellenbrecher verschaffen.
Vielleicht hilft das hier: https://www.liebl-net.de/hard/qlock2/qlock2.php Sollte legal sein, da selber von dem nach entwickelt und hier nicht explizit genannt.
900ss D. schrieb: > Conny G. schrieb: >> und die rechtlichen Fakten > > Leider kennt die niemand. Und es wird eine heiße Diskussion werden wenn > du das hier anzettelst. Jeder wird es besser wissen :) > Deshalb müsste man einen Anwalt beauftragen. Stimme zu. Halbwissen hilft hier nicht weiter. Mal kreativ gedacht. Wenn jeder Betroffene, der sich verteidigt hat seine Strategie dokumentieren würde, dann würde das die Grenzen aufzeigen.
Der Gespensterreiter schrieb: > Vielleicht hilft das hier: > > https://www.liebl-net.de/hard/qlock2/qlock2.php > > Sollte legal sein, da selber von dem nach entwickelt und hier nicht > explizit genannt. Cool, halt mit LED Matrix statt Bus-LEDs. Aber Interessant finde ich diese Anmerkung dort: ———— Nachsatz: Die Wörteruhr wurde nicht von der anfangs erwähnten Firma Biegert erfunden. Erfinder der "Kult-Uhr" ist Achim Schneider (www.kult-uhr.com). Bei ihm kann man die Uhr auch kaufen: zu weit aus moderateren Preisen als bei Biegert. Leider sind seine angebotenen Uhren viel kleiner und daher als Wanduhren weniger geeignet! ———- Und dann wäre wieder die Frage, was genau an den Artikeln hier abmahnfähig ist. Frontplatte ist ja inzwischen verstanden, was darf man noch nicht?
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Hat jemand einen Link zum DPMA mit dem entsprechenden Schutzrecht? Würde mir das gerne mal durchlesen. Bislang habe ich nur das hier gefunden. https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=bibdat&docid=EP000003396656A1 Wurde erst 2017 Angemeldet. Also weit nachdem das ganze schon auf dem Markt war. Schaut man sich die Patentansprüche an, so leiten sich alle nachfolgenden Ansprüche von der Anmeldung 1 ab. Diese besagt: Anzeigevorrichtung zum Anzeigen einer Auswahl fest vorgegebener Anzeigeelemente mit * einer Frontplatte (10), die eine Vielzahl von Fenstern (16) aufweist, die eine Anzahl fest vorgegebener Anzeigeelemente bilden, * einem elektronischen Papier (12), das hinter der Frontplatte (10) angeordnet ist, so dass jedem der Fenster (16) eine Teilfläche des elektronischen Papiers (12) zugeorndet ist, und * einer elektronischen Steuerung (14), mit der für jede der Teilflächen ein Reflexionsparameter des elektronischen Papiers (12) einstellbar ist. Jetzt wird es lustig im Patentrecht. Die nachfolgenden Ansprüche sind für einen nichtig, wenn man nicht gegen das erste Schutzrecht verstößt. Man verstößt dagegen nicht, wenn man nicht alle Merkmale des Schutzrechtes verletzt. Also schauen wir mal. * einer Frontplatte (10), die eine Vielzahl von Fenstern (16) aufweist, die eine Anzahl fest vorgegebener Anzeigeelemente bilden. Ja das hat die WortUhr hier im Forum wohl auch * einem elektronischen Papier (12), das hinter der Frontplatte (10) angeordnet ist, so dass jedem der Fenster (16) eine Teilfläche des elektronischen Papiers (12) zugeorndet ist. Fall für die Rechtsanwälte. Was ist elektronisches Papier? Laut Wikipedia "Als Elektronisches Papier (kurz E-Papier oder auch englisch e-paper, E-Paper oder ePaper genannt) werden Anzeigetechniken bezeichnet, mit denen versucht wird, das Aussehen von Tinte bzw. Farbe auf Papier nachzubilden." Hat die WC nicht, die Wortuhr ist eine LED Matrix, wobei mit dem WS2812 LEDS wohl ehr eine Reihung von Schieberegistern, die schlangenförming angeordnet sind. * einer elektronischen Steuerung (14), mit der für jede der Teilflächen ein Reflexionsparameter des elektronischen Papiers (12) einstellbar ist. Okay das hat sie auch nicht. Man regelt die Helligkeit, nicht die Reflexionseigenschaften. Das scheint sich also wirklich auf E-Ink zu beziehen. Von daher denke ich, dass das ehr ein neues Patent ist, zu dem das Produkt noch nicht auf dem Markt ist. Mit diesem hier hätte man jedenfalls nichts zu befürchten.
Ah, gefunden. https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=main&content=familie&action=treffer&fromResultList=1&docid=DE202009017703U1&so=asc&sf=vn&firstdoc=1&famSearchFromHitlist=1 gleiches Spiel. Nur Anspruch 1 ist interessant. Eine Vorrichtung zum Anzeigen einer Textnachricht mit * einem Display (10) mit einer Vielzahl von jeweils ein- und ausschaltbaren, jeweils an einer festen Position angeordneten und sich nicht überlappenden Zeichen, und * einer mit der Vielzahl von Zeichen verbundenen Steuerung, mit der ausgewählte Zeichen an- und ausschaltbar sind, sodass zu einem gegebenen Zeitpunkt eine ausgewählte Untergruppe der Zeichen eingeschaltet ist, die eine Textnachricht anzeigt. Tja, da hört es dann auf mit meinem Verständnis von Patenten. Wieso ist so etwas schützenswert? Kling für mich die Beschreibung einer Schalttafel, wie sie schon Tschernobyl eingesetzt wurde. Reaktor Ein, Aus, Kernschmelze. 3 Wörter, jeweils eine Beleuchtung dahinter. Das zutreffenden leuchtet. Kennen wir schon.
Mal abgesehen vom rein inhaltlichen. Die haben das Patent erst 2017 eingereicht, obwohl es die Wordclock an sich schon 10-15 Jahre gibt? Kommt es dann nur darauf an, ob niemand widerspricht oder das Patent anficht? Ich habe ja oben eine Site zitiert, die angeblich der "Originalerfinder" der Wordclock wäre, dann wäre das Patent ja eigentlich nicht gerechtfertigt. Also müssen sich jetzt alle für etwas abmahnen lassen, das B&F gar nicht mal erfunden hat, nur behaupten, das jetzt erfunden zu haben?
900ss D. schrieb: > Hab ich mich auch schon gefragt, was die antreibt. > > Manchmal denke ich, man sollte einen guten Anwalt bemühen (ich kenne nur > keinen) und mit vielen Leuten finanziert, das Treiben mal prüfen lassen. > > Na ja, man könnte mal...... ;) erinnert mich irgendwie an den Pfödchenkrieg https://netzpolitik.org/2009/abwahnsinn-jack-wolfskin-mahnt-bastelcommunity-ab/ da wurden alle Pfoten abgemahnt, Hunde, Katzen uvam. Hauptsache Pfote! selbst Hobbykatzenpfotenstricker wurden abgemahnt! dawanda Hat dem Konzern aber sehr geschadet! https://taz.de/Wolfskin-nimmt-Abmahnungen-zurueck/!5153741/ Deswegen kaufe ich nie mehr ein Produkt von denen!
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Joachim B. schrieb: > Hat dem Konzern aber sehr geschadet! Ich hoffe, dass B&F ähnliches widerfährt. Ich wollte mir deren Armbanduhr kaufen. Hab ich deswegen gelassen. Stattdessen habe ich einen Uhrenhersteller gefunden, der mir Gehäuse machen würde. Die Elektronik kann man selber bauen. Das wäre auch nicht teuer geworden als die fertige Uhr von B&F zu kaufen. Ich bin überzeugt, die verkaufen keine Uhr mehr wenn sie hier im Forum die Bastler stilllegen. Eine Armbanduhr weniger ist es jetzt ;)
900ss D. schrieb: > ch bin überzeugt, die verkaufen keine Uhr mehr wenn sie hier im Forum > die Bastler stilllegen. > Eine Armbanduhr weniger ist es jetzt ;) Ich bin überzeugt, dass die Bastler nur einen Bruchteil der Käufer bzw. potentiellen Interessenten ausmachen. Wenn man wirklich eine basteln möchte, dann findet man einen Weg das zu tun.
Es ging wohl um Gebrauchsmusterschutz. Und einfach sagen 'gibts schon' reicht nicht: https://www.dpma.de/gebrauchsmuster/loeschungsverfahren/index.html Das wird kein Spaziergang und kostet erstmal Geld.
Chris K. schrieb: > Eine Vorrichtung zum Anzeigen einer Textnachricht mit > * einem Display (10) mit einer Vielzahl von jeweils ein- und > ausschaltbaren, jeweils an einer festen Position angeordneten und sich > nicht überlappenden Zeichen, und > * einer mit der Vielzahl von Zeichen verbundenen Steuerung, mit der > ausgewählte Zeichen an- und ausschaltbar sind, sodass zu einem gegebenen > Zeitpunkt eine ausgewählte Untergruppe der Zeichen eingeschaltet ist, > die eine Textnachricht anzeigt. Bedeutet das jetzt, daß alle Flughäfen ihre Anzeigetafeln für die Flugverbindungen wieder abbauen müssen, wenn diese nach dem Fallblattanzeige-Prinzip arbeiten? ;-)
https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=bibdat&docid=EP000003396656A1 betrifft die flexible Gestaltung der Frontplattenmatrix über E-Paper. Das kann die Kriterien Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit erfüllen. Der Link bezieht sich auf die Offenlegungsschrift. Nach eingehender Prüfung durch das Patentamt wird dann, ggf. mit Änderungen, die Patentschrift veröffentlicht. Gegen die Patenterteilung kann jedermann innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung des Patents im Patentblatt Einspruch einlegen. https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=main&content=familie&action=treffer&fromResultList=1&docid=DE202009017703U1&so=asc&sf=vn&firstdoc=1&famSearchFromHitlist=1 betrifft ein Gebrauchsmuster. Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Im Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft. Das Gebrauchsmuster wurde am 29.12.2009 angemeldet – nach meiner Erinnerung war zu diesem Zeitpunkt die Qlocktwo schon auf dem Markt und damit das Kriterium Neuheit nicht mehr erfüllt. Die „Kultuhr“ gab es definitiv schon. Das ist aus meiner Sicht aber ein Nebenkriegsschauplatz. Entscheidend sind die eingetragenen Designs https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0001 https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0002 https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0003 vom 21.02.2009. Eingetragene Designs schützen die Erscheinungsform der Produkte. Details dazu gibt es hier: https://www.dpma.de/designs/schutz/index.html Zitat: „Eingetragene Designs verleihen Rechte Als Inhaber eines eingetragenen Designs besitzen Sie das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen. Sie können es Dritten verbieten, Ihr Design bei der Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr von Produkten zu verwenden. Das heißt, als Designinhaber können Sie gegen jedes Design vorgehen, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck als Ihr eingetragenes Design erweckt.“ Im Designgesetz (DesignG) https://www.gesetze-im-internet.de/geschmmg_2004/index.html steht im §40: „Rechte aus einem eingetragenen Design können nicht geltend gemacht werden gegenüber 1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;… Z. Z. sind die Gebühren für die oben erwähnten Designs bis 2024 gezahlt; eine Verlängerung der Schutzdauer ist bis längstens 2034 möglich. Die eingetragenen Designs sind nach meiner Einschätzung grundlegend unterschiedlich zum Design der „Kultuhr“.
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Günter H. schrieb: > Die eingetragenen Designs sind nach meiner Einschätzung grundlegend > unterschiedlich zum Design der „Kultuhr“. meiner Meinung nach ist "mein Design" auch völlig abweichend, 119 LEDs statt 114 LEDs vermutlich andere Schriftart vom Folienschneider https://www.mikrocontroller.net/attachment/266419/bei_herbert.jpg Also dürfte Designschutz und Musterschutz nicht greifen, aber ich bin ja kein Jurist und dürfte selbst unter denen genügend abweichende Meinungen finden.
Na ja, Apple hat sich mal runde Kanten schützen lassen. Sagt ja eigentlich alles über das System aus.
Ob man wohl nochmal den Grund für das Blacklisting erfahren wird? Ist beretis ein Monat her. Der entsperchende Beitrag in der Rubrik "Webseite" wurde von den Moderatoren gesperrt und seitdem zeichnen sich die Zuständigen durch völlige Intransparenz des Themas aus.
WordClock-Builder schrieb: > Ob man wohl nochmal den Grund für das Blacklisting erfahren wird? Ist > beretis ein Monat her. Der entsperchende Beitrag in der Rubrik > "Webseite" wurde von den Moderatoren gesperrt und seitdem zeichnen sich > die Zuständigen durch völlige Intransparenz des Themas aus. Brauchst du dafür ernsthaft eine Erklärung? Die liegt doch auf der Hand und muss gar nicht diskutiert werden. Und will scheinbar auch nicht diskutiert werden. Über das archiv kommst du weiterhin an das Projekt. Und wenn du eine Frontplatte etc. brauchst gibt es genug Anbieter, die nicht erste Anlaufstelle sind, die dir das trotzdem lasern / drucken.
WordClock-Builder schrieb: > Ob man wohl nochmal den Grund für das Blacklisting erfahren wird? Ist > beretis ein Monat her. Der entsperchende Beitrag in der Rubrik > "Webseite" wurde von den Moderatoren gesperrt und seitdem zeichnen sich > die Zuständigen durch völlige Intransparenz des Themas aus. Dann empfehle ich, besagten Thread auch mal zu lesen, bevor gemeckert wird. Im letzten Beitrag dieses gesperrten Threads steht genau der aktuelle Stand - gepostet von Andreas am 16.11. Erwartest Du jetzt tägliche Statusmeldungen?
Chris D. schrieb: > Im letzten Beitrag dieses gesperrten Threads steht genau der aktuelle > Stand - gepostet von Andreas am 16.11. Dort steht: "Es gibt im Moment ein paar rechtliche Fragen bzgl. der Abbildung von WordClock-Frontplatten in diesem Artikel zu klaeren. Sobald das erledigt ist wird der Artikel wieder zugaenglich sein (u.U. abzueglich der erwaehnten Abbildungen). Bis dahin bitte ich noch um ein wenig Geduld!" Betrifft das auch den Begriff "word_clock" bzw. dass dieser selbst bei der Suche oder Dateianhängen gesperrt wurde? Das ist schon derbe übertrieben, dann müsste z.B. Google auch die Suche nach diesem Begriff mit 403 quittieren. Oder geht das um auf den Servern gespeichete Inhalte, die diesen begriff enthalten?
Ich denke, dass die komplette Sperre die schnellste und einfachste Art war, auf der sicheren Seite zu sein. An Andreas' Stelle würde ich auch eher zuviel als zu wenig sperren, bis Klarheit herrscht. Das Weitere muss man abwarten.
Chris D. schrieb: > An Andreas' Stelle würde ich auch > eher zuviel als zu wenig sperren, bis Klarheit herrscht. ist und bleibt logisch
Hallo Leute, entscheidend für die Einschränkungen beim Handel, Vertrieb und Herstellung der Uhren oder deren Bestandteile (Auch und speziell der Frontplatten) ist ja das oben erwähnte Gebrauchsmuster mit dem Aktenzeichen 20 2009 017 70.3 (oder DE202009017703) - dieses wurde am 29.12.2009 angemeldet und am 01.04.2010 (kein Scherz) erteilt. Es beschreibt sehr detailiert jedewede sinnvolle Form der bekannten Matrix-Wortuhr und läßt eingentlich auch keine sichtbaren Lücken für Interpredation - da hat sich die Patentanwaltskanzlei Hauck (Vertreter) aus Hamburg richtig ins Zeug gelegt. Da ein GM in Deutschland nur maximal 10 Jahre Schutzdauer hat, läuft dieses also am 29.12.2009 diesen Jahres aus. Ich nehme mal an, das ist der Grund, warum die QLOCKTWO Licence GmbH (seit Mitte diesen Jahres Rechtsnachfolger der Biegert & Funk Prod. GmbH) bzw. die Kanzlei Hauck aktuell so einen Druck auf die Firmen aufbaut - nach Ablauf des Schutzrechtes hat man da ja keine Handhabe mehr. Ich bin mir auch sicher, dass das Vorgehen leider erfolgreich sein wird und viele Firmen uns selbst in einem Jahr noch erzählen werden, dass Sie das nicht dürften, weil es Schutzrechte auf die Frontplatten gäbe. Es gibt also Hoffnung - aber ich nehme an in die Lücken werden zuerst asiatische Firmen stoßen und die Uhren für Spottpreise, die selbst ein Bastler nicht schlagen kann anbieten....würde mich nicht wundern, wenn es die demnächst bei Lidl oder Aldi gäbe... Beim Europäischen Patent EP 3 396 656 geht es um eine solche Matrix-Uhr aber ebenn mit ePaper - die läßt sich noch flacher herstellen als die mit LED-angeleuchtete - aber das betrifft ja die hier besprochenen Uhren nicht
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> läuft dieses also am 29.12.2009 diesen Jahres aus.
Eine exzellente Formulierung!
R. G. schrieb: > Da ein GM in Deutschland nur maximal 10 Jahre Schutzdauer hat, Falsch. Es sind 25 Jahre. > läuft dieses also am 29.12.2009 diesen Jahres aus. Selbst wenn Du 2019 meintest, ist das nicht korrekt.
Conny G. schrieb: > Mal abgesehen vom rein inhaltlichen. Die haben das Patent erst 2017 > eingereicht, obwohl es die Wordclock an sich schon 10-15 Jahre gibt? > Kommt es dann nur darauf an, ob niemand widerspricht oder das Patent > anficht? Oder das Patentamt hat sich vom Patentanwalt der Fa. übertölpeln lassen. Die Chancen, das Patent wegen Verstoß gegen Patentgesetz § 1 (1) zusammen mit § 3 anzufechten, ständen wohl recht gut. https://de.wikipedia.org/wiki/Patentrecht_(Deutschland)#Neuheit https://www.gesetze-im-internet.de/patg/__1.html https://www.gesetze-im-internet.de/patg/__3.html
Ja - ich meinte natürlich 2019 - war ein Vertipper - sorry! Das DPMA meint dazu: https://www.dpma.de/gebrauchsmuster/faq/index.html "...Darüber hinaus ist die Schutzdauer bei Patent und Gebrauchsmuster unterschiedlich. Gebrauchsmusterschutz gibt es zunächst für drei Jahre. Er kann auf höchstens zehn Jahre verlängert werden. Ein Patent kann bis zu zwanzig Jahre laufen...." Im übrigen gibt es die 25 Jahre nur bei Schutzzertifikaten
R. G. schrieb: > Im übrigen gibt es die 25 Jahre nur bei Schutzzertifikaten Dann erkläre mir bitte mal, warum dies hier schon 2x verlängert wurde und bereits bei 2024 steht: https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0001 dito für 0002 und 0003. Diese wurden 2009 als "Geschmacksmuster" angemeldet. Jetzt heißen die "Designs".
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Ähm... ein Design (früher Geschmacksmuster (GSM)) ist ja etwas anderes - aber ein Design ist extrem begrenzt auf genau das angemeldete Design - eine Änderung an der Form, der Farbe, der Schriftart und schon ist es nicht mehr gedeckt. Wie gesagt wie reden vom Gebrauchsmuster DE202009017703
Übrigens kannst Du bei den neueren Schutzrechten schon am AKZ erkennen, was es ist: DE10... Patent DE20... Gebrauchsmuster DE30... Marke DE40... Design/Geschmacksmuster
...aber natürlich ist es richtig - das Design gilt weiter und man könnte nur ähnliche Uhren auf den Markt bringen aber nicht dieses Design...insofern besteht schon noch Schutz, und ich bin mir sicher, dass viele Laser-Firmen den Unterschied nicht erkennen können/wollen oder es einfach mal zu kompliziert ist und sie lieber kein Risiko eingehen und solche Platten nicht produzieren...würde ich vermutlich auch so machen.
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R. G. schrieb: > Wie gesagt wie reden vom Gebrauchsmuster DE202009017703 Nicht "wir", sondern Du redest davon. Im Thread wurden die oben angegebenen Geschmacksmuster bereits erwähnt. Vergiss das eine Gebrauchsmuster, das ist uninteressant. R. G. schrieb: > ein Design (früher Geschmacksmuster (GSM)) ist ja etwas anderes - aber > ein Design ist extrem begrenzt auf genau das angemeldete Design - eine > Änderung an der Form, der Farbe, der Schriftart und schon ist es nicht > mehr gedeckt. Nach meinen Informationen reicht Verwechslungsgefahr. Gib mal hier "QLOCKTWO" bei "Inhaber" ein: https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/einsteiger Da findest Du 18 verschiedene Varianten.
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Ja, diese Designs sind alle geschützt - für den "unbefangenen Beobachter" ist klar erkennbar, dass die Designobjekte eine Front in verschiedenen Farben und Formen, eine Tiefe und angezeigte/leuchtende Zeichen auf der Front haben. Die Frontplatte alleine erfüllt die Kriterien z.B. nicht vollständig - kein Leuchten, keine derart erkennbare Tiefe....es wäre demnach schon einmal kein Vertoß gegen das Design eine solche Frontplatte herzustellen. Interessant ist in der von Dir angesprochenen Liste (danke für den Hinweis) vor Allem das Europäische Muster 001121719-0003 - hier ist die Zeichnung in Schwarz und Weiß als eine Art Strichzeichnung dargestellt und da gab es schon mehrere Urteile, dass hier jedwede Farben substituiert werden können - man kann sich also eine Farbe ausdenken. Andererseits hat es Urteile (im Umfeld von Kugelschreibern) gegeben, wo das Gericht erkannt hat, dass die bloße Form nicht entscheidend ist, wenn sich Farben im Produkt kontrastieren und so für den Betrachter ein neues Design entsteht. Aber wer will schon eine karrierte Wortuhr an der Wand hängen haben... ;-) Am Ende muss das mal jemand durchfechten und das wird eher nicht die kleine Laser-Bude von nebenan sein - aber ein chinesischer Massenhersteller....der vielleicht schon - am Ende ist es Richterrecht...Dass das Gebrauchsmuster auf die Technik der hinterleuchteten Matrix ausläuft ist auf jden Fall schon mal ein großer Schritt...das eröffnet Möglichkeiten. Mal sehen, was passiert.
Es ist hier anscheinend wie so oft mit rechtlichen Angelegenheiten: es gibt die rechtliche Sachlage, aber die zu erreichen würden einen gewissen Aufwand an Zeit und Kosten bedeuten und ein Restrisiko beinhalten. Dann ist immer die Frage, ob der eine Betroffene sich das leisten kann bzw. leisten will gegen den Wert des erreichten durch dieses Prozedere. Und da hier eine Community von Einzelnen die Interessenten sind, wo jeder einzelne ein mässig großes Interesse hat diese Dinge anzufechten oder durchzusetzen ergibt sich hier also eine Wirksamkeit von Unwirksamem Schutz, rein auf Basis dieser Unrentabilität sich dagegen zu wehren. Gäbe noch die Möglichkeit kollektiver Ignoranz, also dass es jeder Einzelne einfach darauf ankommen lässt verklagt zu werden. Das werden die aber wiederum auch nicht machen, das lohnt sich für sie nicht. Und die Angst des Einzelnen vor Ärger ist hier auch wiederum höher als der Gegenwert, den man dafür erhält. Summa summarum: die Taktik der Patentanwälte von Clocktwo geht auf. Leider.
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Und warum sind alle so maßlos empört, wenn der Chinese dasselbe macht? Das Abkupfern meine ich.
Bürovorsteher schrieb: > Und warum sind alle so maßlos empört, wenn der Chinese dasselbe macht? > Das Abkupfern meine ich. Ich habe hier nichts von einer Empörung darüber gelesen. Was die Nachbauten hier angeht: da ist ja kein kommerzielle Interesse dahinter, ich gehe davon aus, dass die Wordclock aus zwei Gründen gebaut wird: Entweder weil man sich das Original aufgrund des Preises nicht kaufen würde (das trifft auf mich zu). Oder weil man ein Maker-Projekt machen möchte und hat hier ein ansehnliiches Ergebnis (das trifft auch auf mich zu). Bei den Chinesen liegt die Motivation da etwas anders. Sie wollen mit allem Umsatz machen wo sie mit dem Produktionskostenhebel punkten könnten und machen das mit allen Mitteln, notfalls sogar mit Qualität zu einen günstigen Preis (ja, gibt's auch!). Aber die ersten probieren es immer mit billig, erst später können andere nur noch mit "etwas" besseren Produkten was erreichen. Und das ist es was uns in Europa m.E. langsam zu nerven beginnt und das auch sollte. Denn zuviele chinesische Produkte sind nur zum Wegwerfen produziert, um nur 1x kurz einen Umsatz zu machen, was danach folgt ist egal. Und während wir hier langsam ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit entwickeln (ich hoffe das zumindest), schei..en sich die meisten Kloner-Chinesen da einen Dreck drum. Ich würde jedenfalls auch keine China-Plastik-Wordclock kaufen, auch wenn sie nur 30-50 Euro kosten würde. Ich würde sie trotzdem selber bauen, für 200 Euro.
Ich wundere mich ehrlich gesagt, dass man sich dazu entschlossen hat die Bauanleitung für die Wordclock offline zu nehmen incl. der Schaltpläne, Gerberfiles, insbesondere auch der CAD Daten der Front- und Rückplatte. Anscheinend hat Biegert&Funk ein massives Problem damit, dass Leute hier im Forum ohne kommerzielle Absicht ihren Hobbies nachgehen. Wenn das Schule macht muss man in Zukunft bei jeder Bastlerei die man Online stellt befürchten, dass mir gleich eine Abmahnung vom Anwalt ins Haus flattert. So wie der Fall gelagert ist kann nur dazu raten sich an die Verbraucherzentrale zu wenden um dem Schrecken ein für alle mal ein Ende zu setzen. Dann wird aus dem Tiger ganz schnell ein kleines Kätzchen.
Welche Antwort hast Du denn von einer Verbraucherzentrale bekommen, als Du dieses Anliegen vorgebracht hast?
Normalerweise läuft das so, dass der Verbraucherschutz der Sache nachgeht und das direkt klärt ohne das man Groß zwischen die Fronten gerät. Da es mich in diesem Falle nicht direkt betrifft war es als Hinweis für die Betroffenen gedacht auch mal diesen Weg in Betracht zu ziehen.
Oliver R. schrieb: > it Erschrecken habe ich dann festgestellt, dass für die > Frontplatten wohl eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden > musste, da eine Verletzung des Geschmacksmusters von Biegert & Funk > vorlag. Wie und wo hast Du das festgestellt?
Demokrat schrieb: > Anscheinend hat Biegert&Funk ein massives Problem damit, dass Leute hier > im Forum ohne kommerzielle Absicht ihren Hobbies nachgehen. Vorschlag, mobilisiere alle Freunde und Bekannte die dort wordclock bestellen und innerhalb der Rücktrittfrist Widerspruch alle zurückschicken. Mit den Füssen abstimmen hat bei Wolfskin funktioniert https://taz.de/Wolfskin-nimmt-Abmahnungen-zurueck/!5153741/ https://www.freeweb24.de/2009/10/19/abmahnung-von-jack-wolfskin-bei-dawanda/ Katzenpfoten und andere ausser Wölfe wurden ja alle abgemahnt.
Hallo zusammen seit einem Jahr schiebe ich den Bau der Uhr nun vor mir her, sie wurde von der Regierung genehmigt und nun ist die Anleitung down... (╯°□°)╯︵ ┻━┻ Hat die zufällig jemand noch als Kopie, die er mir privat abseits dieses Forums bereitstellen könnte? (inkl. Quellcode + Fräsdateien) Schöne Grüße skipp
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Das Imternet vergisst nicht, im web.archive müsstest du fündig werden.
Hallo Gemeinde, leider ist die Website blockiert. Kann mir jemand die mp4 Dateien der Sprachausgabe des DPF Players zur Verfügung stellen? Diese ist nicht archiviert. Danke
Hallo, habe versucht eine neue Frontplatte in Edelstahl bei geersCUTTING zu bestellen. Hatte bereits 2017 dort bestellt. Leider wurde meine aktuelle Bestellung storniert. bitte nehmen Sie zur Kenntnis, /dass wir Ihren Laserauftrag nicht bearbeiten können/. /Die von Ihnen bestellte Frontplatte für Wortuhren unterliegt diversen Schutzrechten/, welche wir nicht verletzen dürfen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Gruß
Wobei ich das nicht verstehe, das wäre genauso wie wenn ich bei PCBWay eine "abgekupfert" (no pun intended) Leiterplatte in Auftrag gebe und die das verweigern würden herzustellen. Ich meine das ist ja das Risiko des Bestellers was er mit einem Bauteil macht...
Guest schrieb: > Ich meine das ist ja das Risiko des Bestellers was er mit einem Bauteil > macht... Es geht nicht um das Risiko. Wenn der Hersteller Geld verlangt für ein Produkt, welches einem Geschmacksmuster unterliegt, hat dieser die Pappnase auf. Denn das verdiente Geld möchte natürlich der Inhaber des Geschmacksmusters erhalten. Um Risiko geht es da überhaupt nicht. Wenn du selber die Möglichkeiten hast, eine 1:1 Kopie herzustellen, dann darf und kann dich keiner daran hindern und zwingen das Original zu kaufen. Sobald Geld und Verdienst im Spiel ist wirds gefährlich - für den, der das Geld verlangt und das (geschützte) Teil herstellt. Guest schrieb: > Wobei ich das nicht verstehe, das wäre genauso wie wenn ich bei PCBWay > eine "abgekupfert" (no pun intended) Leiterplatte in Auftrag gebe und > die das verweigern würden herzustellen. Das könnten die in der Tat so handhaben. Die Chinesen interessieren aber Markenrechte der EU selten. Lösung: Nicht im Internet bei überlaufenen Anbietern bestellen. Du wirst eine größere Stadt in der Nähe haben, in dem es eine Firma gibt, die dir so eine Front herstellen können. Womöglich wissen die gar nicht, was so eine Wortuhr ist, zucken nur mit den Achseln und machen dir das Teil.
Mir ist anscheinend an einer Stelle ein Fehler unterlaufen, ein Ausschnitt ist nicht ganz gelungen. Komischerweise ist es nur bei den beiden 'K' aufgetreten. Ich bin nicht sicher, ob es an meiner Vorlage liegt oder an dem benutzten Gerät. Vorstellen kann ich mir beides nicht so recht. Hat jmd ähnliche Erfahrungen gemacht?
Stefan K. schrieb: > Hallo zusammen > > seit einem Jahr schiebe ich den Bau der Uhr nun vor mir her, sie wurde > von der Regierung genehmigt und nun ist die Anleitung down... > (╯°□°)╯︵ ┻━┻ > > Hat die zufällig jemand noch als Kopie, die er mir privat abseits dieses > Forums bereitstellen könnte? (inkl. Quellcode + Fräsdateien) > > Schöne Grüße > skipp Hallo miteinander, ich bin leider auch etwas verblüfft gewesen, als ich die Seite wieder mal aufgerufen hatte. Wollte mir als neues Projekt die 24h-Version bauen. Leider geht das jetzt ja nicht mehr (Hat Qlocktwo auch hierfür das Patent?). Würde mich freuen, wenn jemand Infos hierfür hat bzw. Dateien zum fräsen des Gehäuses hat. Mit Greasmonkey hab ich bisher keine Erfahrung, weiß also nicht, wie ich mir die Umleitung auf die Seite einrichten kann. Über Hilfe hierfür wäre ich auch sehr erfreut. Vielen Dank couglyn
Hallo zusammen, das Internet vergisst ja in der Tat nichts - faszinierend! Hat zufällig noch jemand drei Shields für das STM32F103 herunfliegen? Oder weiß wo man sich die herstellen lassen kann? Schöne Grüße skipp
Hallo zusammen, ist die Fräsdatei für die Frontplatte noch abrufbar? Wenn ja, wo bzw. kann mir diese jemand zur Verfügung stellen? danke im Voraus!
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da direkte Verlinkungen hier wahrschienlich nicht gewüsncht sind... Schau mal bei https://web.archive.org
Wird nun eigentlich irgendwann nochmal eine Entscheidung getroffen? Im Sinne von: Wordclock im Forum ja oder nein? Dieses in der Luft hängen geht jetzt ja schon monatelang.
Karl schrieb: > Wird nun eigentlich irgendwann nochmal eine Entscheidung getroffen? Was willst du denn da noch entschieden haben? Die Sperre existiert, damit ist die rechtliche Unsicherheit behoben. Wenn Qlocktwo pleite geht und die Rechte versanden, kann man die Sperre wieder entfernen. Aber solange Anwälte rumrennen und Abmahnen...
S. R. schrieb: > Was willst du denn da noch entschieden haben? Momentan gibts ja nur so eine Art "halbe Sperre", die mit Kwow How relativ leicht umgangen werden kann. Es sollte also langsam mal eine entgültige Entscheidung getroffen werden. Entweder Wordclock ja, dann aber alles wieder zugänglich machen, oder Wordclock nein, dann alles endgültig löschen. Dieses "in der Luft hängen" sollte jedenfalls enden.
Aktuell ist der Artiel wieder normal zugänglich, mit allen Dateien dahinter.
Hallo allerseits, ich suche für eine Wordclock Leuchtdioden in Buchstabenform. Hat jemand Bezugsquellen? D.i.V. Robert
Heute wurde anscheinend an alle privaten Anbieter einer Wortuhr bei eBay Kleinanzeigen ein. Solcher Text versendet. Nach meinem Verständnis gilt dies nicht für einen Privatverkäufer der einmal seinen Eigenbau verkauft? Sehr geehrte xxx, Sie bieten auf eBay einen Nachbau eines urheberrechtlich geschützten Produktes an. Die Matrix und die gesamte Gestaltung der Wortuhr (Design QLOCKTWO) hat den Status eines Objektes der angewandten Kunst und somit umfangreiche Schutzrechte. Daher möchte ich Sie bitten, Ihr Angebot umgehend zu entfernen. Andernfalls müssten wir die Angelegenheit an unsere Anwaltskanzlei zur weiteren Verfolgung weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen Jens Adamik QLOCKTWO Manufacture GmbH Alemannenstraße 65 73529 Schwäbisch Gmünd
Beitrag #6267001 wurde von einem Moderator gelöscht.
Das wäre mal interessant, ob dies juristisch überhaupt in der Form zulässig ist. Das sind ja keine gewerblichen Angebote, sondern solche von Privatperson zu Privatperson. Ich kann mir das nicht vorstellen: wenn ich mir aus Holz einen BMW schnitze und diesen Gegenstand, der an einem BMW erinnert, an eine Privatperson verkaufe, wo ist das Problem? Echt traurig, dass eine Firma nun anscheinend auch Privatpersonen einen Anwalt auf den Hals hetzt - da kann man nur hoffen, dass potentielle Kunden auf diesen Thread aufmerksam werden und hoffentlich die richtigen Schlüsse daraus ziehen. Ein "Objekt der angewandten Kunst" ist einfach nur zum Kaputtlachen. Weniger zum Lachen finde ich, welche Formen die Abmahn- und Anwaltsindustrie in Deutschland annimmt....das ist einfach nur krank.
S. J. schrieb: > Das wäre mal interessant, ob dies juristisch überhaupt in der Form > zulässig ist. Das sind ja keine gewerblichen Angebote, sondern solche > von Privatperson zu Privatperson. Hä? Was du zur eigenen Nutzung dir selbst anfertigst, unterliegt keinem Patent- oder Design-Schutz. Es ist doch wohl sonnenklar, dass beim Weiterverkauf der Schutz des geistigen Gutes gilt. Fändest du es toll, wenn du mit viel Entwicklungsaufwand und guten Ideen ein Design oder Produkt entwickelt hast, und dann verkaufen Zehntausende chinesische Bastler jeweils ihr selbstgebautes Plagiat? Dann sagst du auch "wehret den Anfängen". Clocktwo hat doch freundlich reagiert und erst einmal auf die U(h)rheberrechtsverletzung hingewiesen. Die hätten auch gleich den Anwalt schicken können.
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Joachim B. schrieb: > Vorschlag, mobilisiere alle Freunde und Bekannte die dort wordclock > bestellen und innerhalb der Rücktrittfrist Widerspruch alle > zurückschicken. Scheint erfolgreich gewesen zu sein, gibt es aktuell nicht im Versand mit Rueckgaberecht. https://qlocktwo.com/de/fachhaendler/ Immerhin sind die (in der Hinsicht) lernfaehig. Dass sie sich weiterhinn massiv unbeliebt machen, ist wohl angesichts der Berge von Geld egal. wendelsberg
Dieter R. schrieb: > Hä? Was du zur eigenen Nutzung dir selbst anfertigst, unterliegt > keinem Patent- oder Design-Schutz. Es ist doch wohl sonnenklar, dass > beim Weiterverkauf der Schutz des geistigen Gutes gilt. Und deshalb lässt die Firma verhindern, dass genau diese Bastler ihre ganz eigene Uhr zusammenbauen können? Vielleicht habe ich es ja nur geträumt, aber ich meine mich an eine sehr lange Zeit zu erinnern, bei dem der Zugang hier gesperrt war. Ich gebe Dir aber damit Recht, dass es Grenzen geben muss. Wenn da jemand aus reiner Gewinnabsicht diese Bastler-Uhren privat vertickt, dann finde ich das auch nicht gut und so war das Projekt ganz sicher nicht gedacht. Gewerblich geht natürlich überhaupt nicht.
wendelsberg schrieb: > Scheint erfolgreich gewesen zu sein, gibt es aktuell nicht im Versand > mit Rueckgaberecht. > https://qlocktwo.com/de/fachhaendler/ Hmmm...die sind doch nach wie vor im Onlinestore zu kaufen?
S. J. schrieb: > Hmmm...die sind doch nach wie vor im Onlinestore zu kaufen? 2 Moeglichkeiten, entweder ich hab den Onlinestore uebersehen oder es gab ihn am 07.06. nicht. Laesst sich jetzt ja nicht mehr beweisen. wendelsberg
Ich hab den Thread mal überflogen, gibt es jetzt eigentlich noch eine .dxf Datei?
Hey, kann es sein, dass die Gebrauchs- bzw. Geschmacksmuster der Firma, die die Abmahnung geschickt hat, ausgelaufen sind und man daher hier das Projekt wieder starten könnte?
Siehe: - https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0001 - https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0002 - https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0003 (Die Links kamen weiter oben aber auch schon mal vor, hättest Du auch selber draufkommen können ;-) )
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Allein das Unternehmen QLOCKTWO Licensing GmbH hat insgesamt 74 Designs beim DPMA eintragen lassen, zusätzlich auch noch einige Marken. Einige Schutzrechte werden in der Tat schon 2024 ablaufen, sofern sie nicht verlängert werden. Marken und Design lassen sich im Gegensatz zu Patenten immer wieder verlängern, sofern man nachweisen kann, dass sie weiterhin verwendet werden, z.B. durch Verkauf der entsprechenden Produkte. Andere Schutzrechte, gerade im Bereich der Monduhren, sind noch recht frisch eingetraen und dürften daher auf jeden Fall noch länger bestehen.
S. J. schrieb: > Echt traurig, dass eine Firma nun anscheinend auch Privatpersonen einen > Anwalt auf den Hals hetzt - da kann man nur hoffen, dass potentielle > Kunden auf diesen Thread aufmerksam werden und hoffentlich die richtigen > Schlüsse daraus ziehen. Ich schließe daraus, dass der Rechteinhaber konsequent ist und Verstöße verfolgt, so dass die Produkte tatsächlich irgendwann einmal einen hohen Sammlerwert besitzen oder auch schon vorher zu hohen Preisen auf dem Gebrauchtmark weiterveräußert werden können. Und wenn ich solch eine Uhr öffentlich zeigen würde, dächte nicht jeder: "Ach, die Uhr habe ich neulich auch schon bei Aliexpress und TEMU gesehen! Und bei Ebay gibt es die auch schon für kleines Geld." > Ein "Objekt der angewandten Kunst" ist einfach nur zum Kaputtlachen. Nein. > Weniger zum Lachen finde ich, welche Formen die Abmahn- und > Anwaltsindustrie in Deutschland annimmt....das ist einfach nur krank. Problematischer finde ich es eher, dass es verboten ist, einen ICE oder den Eiffelturm bei Nacht zu fotografieren, und zwar auch für private Zwecke. Selbiges gilt auch für alle möglichen Burgen und Schlösser, deren Lichtinstallationen als urheberrechtlich geschützte Werke gelten. Und dabei handelt es sich nicht um rein deutsche Probleme, sondern um internationale Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums.
Andreas S. schrieb: > Problematischer finde ich es eher, dass es verboten ist, einen ICE oder > den Eiffelturm bei Nacht zu fotografieren, und zwar auch für private > Zwecke. Quatsch, ein privates Foto erlaubt das Urheberrecht natürlich. Und auch eine Wordclock darf jeder für sich bauen.
Von 2006 bis 2020 entstanden in seiner Werkstatt Uhren, die die Zeit in Schrift anzeigen - und das in verschiedenen Sprachen und Dialekten: www.kult-uhr.com Achim Schneider Drehorgelbaur Orgelbau und Kuriositäten Schillerstr. 28 79183 Waldkirch Tel. und Fax 07681 - 47 55 89 post@werkhaus.org Wer wohl wem da nachgebaut hat?
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