Ist die Wordclock jetzt tot?

OP #5636295
Lesenswert?

Hallo,

ich habe mir schon vor einigen Jahren eine schöne Wordclock mit Hilfe 
des Forums gebaut, die noch immer wunderbar ihren Dienst verrichtet.

Nun hat mich ein Bekannter gefragt, ob ich noch mal solch eine bauen 
könnte. Mit Erschrecken habe ich dann festgestellt, dass für die 
Frontplatten wohl eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden 
musste, da eine Verletzung des Geschmacksmusters von Biegert & Funk 
vorlag.

Tja, das ganze Projekt lebt natürlich von einer schönen und gediegenen 
Frontplatte. Ich habe lediglich ein .dxf für die 12h-Version in 
Edelstahl gefunden. Mit welchen Vorlagen wurden denn die 
Plexiglasfrontplatten angefertigt? Gibt es überhaupt noch eine Chance, 
die Frontplatten irgendwoher zu bekommen (außer alles selbst noch mal 
neu gestalten). Oder ist auch das schon illegal?

Gruß,
Oliver
Gast #5636339
Lesenswert?

Die Plexiglasscheiben wurden doch einfach nur bedruckt. Dazu reicht eine 
beliebige Vektorgrafik, wie die PDFs, die im Artikel verlinkt sind.
Bzgl. der Unterlassungserklärung, da war der Grund bestimmt nur, dass 
man die Platten nicht in Massen anfertigen und weiterverkaufen darf, 
auch wenn man damit keinen Gewinn macht. Privat für dich daheim hat das 
keinerlei Bedeutung. Du darfst auch ein Apple-Gerät bis ins kleinste 
Detail nachbauen und verwenden, solange du es nicht zum Verkauf 
anbietest.
Gast #5636387
Lesenswert?

Solange die Dateien von jemandem selbst erstellt wurden liegt da keine 
Urheberechtsverletzung vor. Zumindest ist man auf der sicheren Seite 
wenn nicht der exakt gleiche Font und ev eine ander Anordnung der Worte 
verwendet wird. Und das Geschmacksmuster wird ja nur verletzt wenn man 
eine Wordclock damit baut und in den Handel bringt oder in einem nicht 
mehr privaten Masstab verschenkt.
Gast #5636391
Lesenswert?

https://www.frag-einen-anwalt.de/Aehnlichkeit-eines-Geschmackmusters--f124361.html

daraus:
"Wie oben angemerkt, bezieht sich der Schutzumfang eher auf Design, bzw. 
die Farb- und Formgebung."

"Bei den von Ihnen gegebenen Beispielen ist für den Nachbau in der 
Grundschule anzumerken, daß vom Geschmacksmusterrecht nur die 
gewerbliche Verwertung geschützt wird. Daher wäre ein Nachbau für Sie 
privat unproblematisch."
Gast #5636392
Lesenswert?

Ich hatte das immer für eine idee aus diesem Forum gehalten ? Hat die 
firma sich daran einfach die Rechte gesichert oder war die Idee gar 
nicht aus diesem Forum?

Ich habe auch so ein Exemplar und werde diese nach bedarf auch nachbauen 
wie ich lustig bin ;)
#5636394
Lesenswert?

Bastelidee: Warum nicht nicht die Text-Schablone auf Overheadfolie 
drucken und diese dann mit (zB. transparentem 2K-Silikon, etc. ) 
blasenfrei auf die Plexiglasscheibe kleben? Hab ich schon mal gemacht 
und solange die Folie innen ist und daher keiner dran rumknibbeln kann, 
hält das auch ewig.
#5636409
Lesenswert?

Oliver R. schrieb:
> Hallo,
>
> ich habe mir schon vor einigen Jahren eine schöne Wordclock mit Hilfe
> des Forums gebaut, die noch immer wunderbar ihren Dienst verrichtet.
>
> Nun hat mich ein Bekannter gefragt, ob ich noch mal solch eine bauen
> könnte. Mit Erschrecken habe ich dann festgestellt, dass für die
> Frontplatten wohl eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden
> musste, da eine Verletzung des Geschmacksmusters von Biegert & Funk
> vorlag.
>
> Tja, das ganze Projekt lebt natürlich von einer schönen und gediegenen
> Frontplatte. Ich habe lediglich ein .dxf für die 12h-Version in
> Edelstahl gefunden. Mit welchen Vorlagen wurden denn die
> Plexiglasfrontplatten angefertigt? Gibt es überhaupt noch eine Chance,
> die Frontplatten irgendwoher zu bekommen (außer alles selbst noch mal
> neu gestalten). Oder ist auch das schon illegal?
>
> Gruß,
> Oliver

hy,
war nicht angemeldet und habe deinen text falsch verstanden.
hast du ein Bild davon? das sollte recht schnell abgetippt sein.
sg
#5636503
Lesenswert?

Werner schrieb:
> Ich hatte das immer für eine idee aus diesem Forum gehalten ? Hat die
> firma sich daran einfach die Rechte gesichert oder war die Idee gar
> nicht aus diesem Forum?

eher nicht; bereits der erste "Wordclock"-Artikel hier hat sich explizit 
auf "qlocktwo.com" als Vorbild bezogen - das ist die Hersteller-Website 
(seit 2009)...

>
> Ich habe auch so ein Exemplar und werde diese nach bedarf auch nachbauen
> wie ich lustig bin ;)
#5638407
Lesenswert?

Oliver R. schrieb:
> Tja, das ganze Projekt lebt natürlich von einer schönen und gediegenen
> Frontplatte. Ich habe lediglich ein .dxf für die 12h-Version in
> Edelstahl gefunden. Mit welchen Vorlagen wurden denn die
> Plexiglasfrontplatten angefertigt? Gibt es überhaupt noch eine Chance,
> die Frontplatten irgendwoher zu bekommen (außer alles selbst noch mal
> neu gestalten). Oder ist auch das schon illegal?

Für den privaten Gebrauch kann ich das produzieren lassen, ohne mich 
einer Urheberrechtsverletzung schuldig zu machen. Problematisch wird es 
halt, wenn ich das fertig Werk oder die Frontplatte verkaufe.

Frontplatten kann man sich aber schnell mit einem CAD Programm designen 
und, dank der vielen Onlinedienste, sind die auch fix und günstig 
produziert ;-) Für meine erste Wordclock habe ich vor mehr als fünf 
Jahren einfache eine Folie auf einem Schneidplotter plotten lassen und 
diese hinter Glas geklebt. Sieht immer noch, nach all den Jahren, wie 
neu aus und ähnlich edel wie ein Plexidruck :-)

Ich habe übrigens noch zwei, aus schwarzem MDF gefräste Zwischenböden 
mit Edelstahl Frontplatten da, in den Maßen 50 cm x 50 cm, passend für 
Standard WS2812 LED Strips da. Zwei unbestückte V3 Platinen hätte ich 
auch noch. An gute Freunde würde ich die bei Interesse auch gerne 
weitergeben ;-)
OP #5638722
Lesenswert?

Andreas B. schrieb:

>
> Ich habe übrigens noch zwei, aus schwarzem MDF gefräste Zwischenböden
> mit Edelstahl Frontplatten da, in den Maßen 50 cm x 50 cm, passend für
> Standard WS2812 LED Strips da. Zwei unbestückte V3 Platinen hätte ich
> auch noch. An gute Freunde würde ich die bei Interesse auch gerne
> weitergeben ;-)

Na das wär' ja was. Hast eine PM!

Gruß,
Oliver
Gast #5638907
Lesenswert?

Ich habe meine einfach selber gezeichnet am PC, weiss nicht mehr wie das 
Programm heisst, aber kann es nachschauen wenn du willst.

Einfach Regelmaessiges Raster machen, Buchstaben einfuegen und das Ganze 
negativ oder so aehnlich machen.

Das liess ich auf Folie drucken und habe es auf das Plexiglas geklebt 
mithilfe von Spuelmittelwasser.

Musst jedoch darauf achten, dass du Blockout Folie bekommst, die 100% 
lichtdicht ist, sonst siehts etwas duerftig aus wenn das Innenleben 
durchschimmert. Ich musste noch eine 2. darueberkleben.
Gast #5697922
Lesenswert?

Nike schrieb:
> Teilweise haben die buchstaben (bspw das R)
> eckige Rundungen.

Das liegt an deinem (welches?) Programm das die Datei anzeigt.
Im DXF sind das keine einzelnen Linien sondern Kurven.

Das wird von einigen Programmen vereinfacht dargestellt, damit es bei 
komplexen Zeichnungen nicht zu lange dauert.
Gast #6018243
Lesenswert?

Ich habe mir vor Jahren eine Frontplatte bestellt und wollte jetzt mal 
langsam anfangen zu basteln. Also falls noch jemand 36 led/m Stripes und 
eine Grundplatte abzugeben hätte - ich wäre ein dankbarer Abnehmer!
Gast #6026354
Lesenswert?

??? schrieb:
> Solange die Dateien von jemandem selbst erstellt wurden liegt da
> keine
> Urheberechtsverletzung vor. Zumindest ist man auf der sicheren Seite
> wenn nicht der exakt gleiche Font und ev eine ander Anordnung der Worte
> verwendet wird.

*Das stimmt so nicht!* Das kann erst ein Richter entscheiden. Ich wäre 
da sehr sehr vorsichtig!

Wohlgemerkt: bei der Veröffentlichung. Was privat gemacht wird, ist 
unerheblich und das wurde ja schon öfter richtig festgestellt.
Gast #6026448
Lesenswert?

Florian schrieb:
> Wohlgemerkt: bei der Veröffentlichung. Was privat gemacht wird, ist
> unerheblich und das wurde ja schon öfter richtig festgestellt.

Wenn es publiziert wird, wiederum nicht. Aber bitte mal eine Frage:

Warum nutzt man ein geschütztes Geschmacksmuster? Einfach mal den 
Frontplattendesigner anwerfen und was EIGENES machen.

Auszug aus Wikipedia:

"WAS EIGENES" ist ein Objekt, eine Methode eine Vorgehensweise in der 
Matheamtik der Phyisk und dem täglichen Leben, welche man selbst erdacht 
und nicht von anderen abkopiert hat.
#6028069
Lesenswert?

clemens schrieb:
> nimm die DXF Zeichnung aus dem Artikel
> https://www.mikrocontroller.net/articles/Datei:EdelstahlFrontV2.dxf
>
> und lade sie hier hoch:
> https://laserteileonline.de/laserteile-konfigurator/
>
> ich habe sie sogar skaliert und die Ks angepasst.
> danach kommst du auf 39,57 € oder, wenn du mir auch eine schenken willst
> auf 66,26 € *lieb schau*
>
> sg


Laserteileonline hat scheinbar auch Post bekommen nur zur Info. Kann man 
sich da also leider nicht fertigen lassen.
https://laserteileonline.de/wortuhren
Gast #6028428
Lesenswert?

Niels J. schrieb:

>
> Laserteileonline hat scheinbar auch Post bekommen nur zur Info. Kann man
> sich da also leider nicht fertigen lassen.
> https://laserteileonline.de/wortuhren

Das ist allerdings falsch von denen - und traurig, daß sie sich so 
einschüchtern lassen. Diese Diskussion fand ich dazu Mal ganz anregend: 
https://www.123recht.de/forum/markenrecht/Druck-von-Logos-__f485362.html

Ist zwar nicht rechtsverbindlich aber zumindest nachvollziehbar. Solange 
der Dienstleister nicht selbst Dateien oder fertige Produkte anbietet, 
ist es egal, was der Kunde beauftragt.

Richtigsteller schrieb:
> Warum nutzt man ein geschütztes Geschmacksmuster? Einfach mal den
> Frontplattendesigner anwerfen und was EIGENES machen.
>
> Auszug aus Wikipedia:
>
> "WAS EIGENES" ist ein Objekt, eine Methode eine Vorgehensweise in der
> Matheamtik der Phyisk und dem täglichen Leben, welche man selbst erdacht
> und nicht von anderen abkopiert hat.

Wenn du die Vorlage nachzeichnest (oder nachempfindest) ist das noch 
nichts eigenes und du darfst es noch immer nicht veröffentlichen.

Bei der Wrdclck würde ich allerdings die Schöpfungshöhe anzweifeln. 
Bedeutet (vereinfacht): wenn das nur ein grafisches Werk aus 
Standardformen ist, dann fehlt selbige und ist nicht Schützenswert. 
Allerdings wenn ein Geschmackmuster zugeteilt wurde, müßte man selbiges 
anfechten.

WordClock-Owner schrieb:
> ... und wer sich mit HTML-Codierung auskennt und errät, wie genau im
> nginx die \/\/ord-Cl*ck-Sperre realisiert wurde, kommt auch noch auf den
> originalen Artikel / SVN-Webdir von Mikrocontroller.net ;-)

Gibt es eine solche? Wieso? Duckmäuser? Ich darf CocaCola, Amazon, 
Siemens und Fleetboardmanagement so oft und wo ich will benutzen, 
wenn es nicht zu werblichen Zwecken für etwas anderes genutzt wird.
#6028443
Lesenswert?

Florian schrieb:
> Bei der Wrdclck würde ich allerdings die Schöpfungshöhe anzweifeln.
> Bedeutet (vereinfacht): wenn das nur ein grafisches Werk aus
> Standardformen ist, dann fehlt selbige und ist nicht Schützenswert.
> Allerdings wenn ein Geschmackmuster zugeteilt wurde, müßte man selbiges
> anfechten.

sehe ich auch so, vor allem das ist doch eine Frechheit
"Die QLOCKTWO License GmbH verfügt über diverse Schutzrechte 
hinsichtlich solcher Wortuhren."

aber eben nicht über ALLE Rechte von Buchstaben jeglicher Art in 
verschiedenen Zusammenstellungen.

Ich würde es ja noch verstehen wenn geschützte besondere Schriftarten 
verwendet werden, aber nicht Buchstabensalat aus Standardschriften.

Somit könnten sie ja gleich Rechte an der Bibel gelten machen, da sind 
auch alle Buchstaben drin.
Gast #6028448
Lesenswert?

Florian schrieb:

> Gibt es eine solche? Wieso? Duckmäuser? Ich darf CocaCola, Amazon,
> Siemens und Fleetboardmanagement so oft und wo ich will benutzen,
> wenn es nicht zu werblichen Zwecken für etwas anderes genutzt wird.

Klar gibt es die: https://www.mikrocontroller.net/articles/Word_Clock - 
ist allerdings so nicht aufrufbar, da hier vom Forenbetreiber explizit 
geblacklistet (Ebenso wie z.B. "Edelstahlfront") und der nginx leitet 
HTTP-Requests, die diese Blacklist-Wörter enthalten, direkt auf eine 403 
um.

Mit einem kleinen GreaseMonkey-Skript kann diese Sperre relativ leicht 
und bequem umgangen werden.
#6031993
Lesenswert?

Was ich ja ziemlich lustig finde, dass die ClockTwo A...er ein 
Schweinegeld für Anwälte zahlen um den Nachbau zu verhindern.
Aber hier sind jede Menge cleverer und motivierter Leute, die wieder 
Wege finden werden das zu organisieren und zu dokumentieren.
Es ist als wollten die Gras am wachsen hindern.

Ich frage mich allerdings, ob die glauben, dass alle, die hier die Uhr 
nachbauen erwägen würden ihr Original zu kaufen. Und das bezweifle ich, 
denn alle, die bauen, tun das für den Spaß am bauen und nicht um Geld zu 
sparen.
Und alle die das unfassbare Geld für das Orignal ausgeben würden nicht 
im Traum daran denken die selber zu bauen.
Wir sprechen also über zwei komplett disjunkte Marktsegmente.
Es sei denn die erwägen das Anbieten eines eigenen Bausatzes für 200-300 
Euro... dann ist die Selbstbau-Community zuviel direkte Konkurrenz.
#6032011
Lesenswert?

Conny G. schrieb:
> Ich frage mich allerdings, ob die glauben, dass alle, die hier die Uhr
> nachbauen erwägen würden ihr Original zu kaufen.

Hab ich mich auch schon gefragt, was die antreibt.
Und hat mal einer das Original in der Hand gehabt? Es ist schon dreist 
für diesen P.under soviel Geld zu nehmen. Wenn die Fertigung wenigstens 
wertig wäre. Aber so? Ich bin mir sicher, dass hier einige selbstgebaute 
Uhren besser gefertigt sind und wertiger erscheinen.

Ich wollte mir von denen vor dieser Geschichte eine Armbanduhr kaufen. 
Hab ich keine Lust mehr zu.

Manchmal denke ich, man sollte einen guten Anwalt bemühen (ich kenne nur 
keinen) und mit vielen Leuten finanziert, das Treiben mal prüfen lassen.

Na ja, man könnte mal...... ;)
#6032017
Lesenswert?

Interessant, habe gerade mal recherchiert nach Bausatz, Nachbau und es 
gibt jede Menge Blogs, Foren, die sich damit beschäftigen. Sogar 
Bausätze mit Matrixplatinen.
Also sofern sie nicht ein Patent auf das Ganze haben ist es ziemlich 
aussichtslos den Nachbau zu verhindern.
Wollen die wirklich 10% ihres Ertrags dafür aufwenden das so aggressiv 
zu betreiben ohne echte Erfolgsaussichten? Hat sich da ein generischer 
Auftrag an Anwälte verselbständigt?

Mal angenommen eine Schutzrechte/Markenkanzlei hat den Auftrag die 
eingetragenen Dinge zu schützen.
Dann werden diese Anwälte natürlich laufend mit ihrem „Rasenmäher“ 
unterwegs sein und Geld für Abmahnungen sowie Vertragsverletzungen aus 
Unterlassungserklärung einsammeln und das kann Biegert unD Funk egal 
sein, wenn es sie nichts kostet.

Dann ist natürlich die Frage, ob die Abmahnungen auch tatsächlich alle 
durchsetzbar sind oder ob die auch auf die Angst der Betroffenen pokern, 
denn eine „fehlgeschlagene“ Abmahnung kostet die ja nicht viel.

Insofern müsste man jetzt eine Anleitung erstellen, wie man die 
Wordclock unter Berücksichtigung der rechtlichen Grenzen nachbauen kann 
bzw. was tatsächlich die rechtlichen Grenzen der Dokumentation des 
Nachbaus sind.
Das wäre dann Referenz für alle Nachbauer, welche Abmahnungen fundiert 
sind und welche nicht.

Ich finde man sollte diese Abmahnwelle auf diese Weise stoppen und die 
rechtlichen Fakten dafür sammeln und öffentlich dokumentieren.
#6032025
Lesenswert?

900ss D. schrieb:
> Manchmal denke ich, man sollte einen guten Anwalt bemühen (ich kenne nur
> keinen) und mit vielen Leuten finanziert, das Treiben mal prüfen lassen.
>
> Na ja, man könnte mal...... ;)

Genau zu dieser Schlussfolgerung kam ich gerade.
Der Knackpunkt ist, dass die mit der Angst und Unsicherheit der 
Einzelnen arbeiten und dass es sich bei rein privatem Interesse nicht 
lohnt sich gegen die Abmahnung zu verteidigen.
Wenn jetzt also öffentlich dokumentiert ist, was die Grenzen der 
Abmahnung sind, dann könnte man der Abmahnwelle einen Wellenbrecher 
verschaffen.
#6032030
Lesenswert?

900ss D. schrieb:
> Conny G. schrieb:
>> und die rechtlichen Fakten
>
> Leider kennt die niemand. Und es wird eine heiße Diskussion werden wenn
> du das hier anzettelst. Jeder wird es besser wissen :)
> Deshalb müsste man einen Anwalt beauftragen.

Stimme zu. Halbwissen hilft hier nicht weiter.

Mal kreativ gedacht. Wenn jeder Betroffene, der sich verteidigt hat 
seine Strategie dokumentieren würde, dann würde das die Grenzen 
aufzeigen.
#6032040
Lesenswert?

Der Gespensterreiter schrieb:
> Vielleicht hilft das hier:
>
> https://www.liebl-net.de/hard/qlock2/qlock2.php
>
> Sollte legal sein, da selber von dem nach entwickelt und hier nicht
> explizit genannt.

Cool, halt mit LED Matrix statt Bus-LEDs.

Aber Interessant finde ich diese Anmerkung dort:

————
Nachsatz: Die Wörteruhr wurde nicht von der anfangs erwähnten Firma 
Biegert erfunden. Erfinder der "Kult-Uhr" ist Achim Schneider 
(www.kult-uhr.com). Bei ihm kann man die Uhr auch kaufen: zu weit aus 
moderateren Preisen als bei Biegert. Leider sind seine angebotenen Uhren 
viel kleiner und daher als Wanduhren weniger geeignet!
———-

Und dann wäre wieder die Frage, was genau an den Artikeln hier 
abmahnfähig ist.
Frontplatte ist ja inzwischen verstanden, was darf man noch nicht?
Gast #6036920
Lesenswert?

Hat jemand einen Link zum DPMA mit dem entsprechenden Schutzrecht? Würde 
mir das gerne mal durchlesen. Bislang habe ich nur das hier gefunden.

https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=bibdat&docid=EP000003396656A1

Wurde erst 2017 Angemeldet. Also weit nachdem das ganze schon auf dem 
Markt war.

Schaut man sich die Patentansprüche an, so leiten sich alle 
nachfolgenden Ansprüche von der Anmeldung 1 ab. Diese besagt:

Anzeigevorrichtung zum Anzeigen einer Auswahl fest vorgegebener 
Anzeigeelemente mit
* einer Frontplatte (10), die eine Vielzahl von Fenstern (16) aufweist, 
die eine Anzahl fest vorgegebener Anzeigeelemente bilden,
* einem elektronischen Papier (12), das hinter der Frontplatte (10) 
angeordnet ist, so dass jedem der Fenster (16) eine Teilfläche des 
elektronischen Papiers (12) zugeorndet ist, und
* einer elektronischen Steuerung (14), mit der für jede der Teilflächen 
ein Reflexionsparameter des elektronischen Papiers (12) einstellbar ist.

Jetzt wird es lustig im Patentrecht. Die nachfolgenden Ansprüche sind 
für einen nichtig, wenn man nicht gegen das erste Schutzrecht verstößt. 
Man verstößt dagegen nicht, wenn man nicht alle Merkmale des 
Schutzrechtes verletzt. Also schauen wir mal.

* einer Frontplatte (10), die eine Vielzahl von Fenstern (16) aufweist, 
die eine Anzahl fest vorgegebener Anzeigeelemente bilden.
Ja das hat die WortUhr hier im Forum wohl auch

* einem elektronischen Papier (12), das hinter der Frontplatte (10) 
angeordnet ist, so dass jedem der Fenster (16) eine Teilfläche des 
elektronischen Papiers (12) zugeorndet ist.
Fall für die Rechtsanwälte. Was ist elektronisches Papier? Laut 
Wikipedia "Als Elektronisches Papier (kurz E-Papier oder auch englisch 
e-paper, E-Paper oder ePaper genannt) werden Anzeigetechniken 
bezeichnet, mit denen versucht wird, das Aussehen von Tinte bzw. Farbe 
auf Papier nachzubilden."

Hat die WC nicht, die Wortuhr ist eine LED Matrix, wobei mit dem WS2812 
LEDS wohl ehr eine Reihung von Schieberegistern, die schlangenförming 
angeordnet sind.

* einer elektronischen Steuerung (14), mit der für jede der Teilflächen 
ein Reflexionsparameter des elektronischen Papiers (12) einstellbar ist.

Okay das hat sie auch nicht. Man regelt die Helligkeit, nicht die 
Reflexionseigenschaften. Das scheint sich also wirklich auf E-Ink zu 
beziehen. Von daher denke ich, dass das ehr ein neues Patent ist, zu dem 
das Produkt noch nicht auf dem Markt ist. Mit diesem hier hätte man 
jedenfalls nichts zu befürchten.
Gast #6036934
Lesenswert?

Ah, gefunden.

https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=main&content=familie&action=treffer&fromResultList=1&docid=DE202009017703U1&so=asc&sf=vn&firstdoc=1&famSearchFromHitlist=1

gleiches Spiel. Nur Anspruch 1 ist interessant.

Eine Vorrichtung zum Anzeigen einer Textnachricht mit
* einem Display (10) mit einer Vielzahl von jeweils ein- und 
ausschaltbaren, jeweils an einer festen Position angeordneten und sich 
nicht überlappenden Zeichen, und
* einer mit der Vielzahl von Zeichen verbundenen Steuerung, mit der 
ausgewählte Zeichen an- und ausschaltbar sind, sodass zu einem gegebenen 
Zeitpunkt eine ausgewählte Untergruppe der Zeichen eingeschaltet ist, 
die eine Textnachricht anzeigt.

Tja, da hört es dann auf mit meinem Verständnis von Patenten. Wieso ist 
so etwas schützenswert? Kling für mich die Beschreibung einer 
Schalttafel, wie sie schon Tschernobyl eingesetzt wurde. Reaktor Ein, 
Aus, Kernschmelze. 3 Wörter, jeweils eine Beleuchtung dahinter. Das 
zutreffenden leuchtet. Kennen wir schon.
#6036983
Lesenswert?

Mal abgesehen vom rein inhaltlichen. Die haben das Patent erst 2017 
eingereicht, obwohl es die Wordclock an sich schon 10-15 Jahre gibt?
Kommt es dann nur darauf an, ob niemand widerspricht oder das Patent 
anficht?
Ich habe ja oben eine Site zitiert, die angeblich der "Originalerfinder" 
der Wordclock wäre, dann wäre das Patent ja eigentlich nicht 
gerechtfertigt.
Also müssen sich jetzt alle für etwas abmahnen lassen, das B&F gar nicht 
mal erfunden hat, nur behaupten, das jetzt erfunden zu haben?
#6037028
Lesenswert?

900ss D. schrieb:
> Hab ich mich auch schon gefragt, was die antreibt.
>
> Manchmal denke ich, man sollte einen guten Anwalt bemühen (ich kenne nur
> keinen) und mit vielen Leuten finanziert, das Treiben mal prüfen lassen.
>
> Na ja, man könnte mal...... ;)

erinnert mich irgendwie an den Pfödchenkrieg
https://netzpolitik.org/2009/abwahnsinn-jack-wolfskin-mahnt-bastelcommunity-ab/

da wurden alle Pfoten abgemahnt, Hunde, Katzen uvam. Hauptsache Pfote!
selbst Hobbykatzenpfotenstricker wurden abgemahnt!
dawanda

Hat dem Konzern aber sehr geschadet!
https://taz.de/Wolfskin-nimmt-Abmahnungen-zurueck/!5153741/

Deswegen kaufe ich nie mehr ein Produkt von denen!
#6037114
Lesenswert?

Joachim B. schrieb:
> Hat dem Konzern aber sehr geschadet!

Ich hoffe, dass B&F ähnliches widerfährt.
Ich wollte mir deren Armbanduhr kaufen. Hab ich deswegen gelassen.
Stattdessen habe ich einen Uhrenhersteller gefunden, der mir Gehäuse 
machen würde.
Die Elektronik kann man selber bauen.  Das wäre auch nicht teuer 
geworden als die fertige Uhr von B&F zu kaufen.

Ich bin überzeugt, die verkaufen keine Uhr mehr wenn sie hier im Forum 
die Bastler stilllegen.
Eine Armbanduhr weniger ist es jetzt ;)
Gast #6037149
Lesenswert?

900ss D. schrieb:
> ch bin überzeugt, die verkaufen keine Uhr mehr wenn sie hier im Forum
> die Bastler stilllegen.
> Eine Armbanduhr weniger ist es jetzt ;)

Ich bin überzeugt, dass die Bastler nur einen Bruchteil der Käufer bzw. 
potentiellen Interessenten ausmachen. Wenn man wirklich eine basteln 
möchte, dann findet man einen Weg das zu tun.
Gast #6037185
Lesenswert?

Chris K. schrieb:
> Eine Vorrichtung zum Anzeigen einer Textnachricht mit
> * einem Display (10) mit einer Vielzahl von jeweils ein- und
> ausschaltbaren, jeweils an einer festen Position angeordneten und sich
> nicht überlappenden Zeichen, und
> * einer mit der Vielzahl von Zeichen verbundenen Steuerung, mit der
> ausgewählte Zeichen an- und ausschaltbar sind, sodass zu einem gegebenen
> Zeitpunkt eine ausgewählte Untergruppe der Zeichen eingeschaltet ist,
> die eine Textnachricht anzeigt.

Bedeutet das jetzt, daß alle Flughäfen ihre Anzeigetafeln für die 
Flugverbindungen wieder abbauen müssen, wenn diese nach dem 
Fallblattanzeige-Prinzip arbeiten? ;-)
#6037204
Lesenswert?

https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=bibdat&docid=EP000003396656A1
betrifft die flexible Gestaltung der Frontplattenmatrix über E-Paper.
Das kann die Kriterien Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche 
Anwendbarkeit erfüllen.

Der Link bezieht sich auf die Offenlegungsschrift. Nach eingehender 
Prüfung durch das Patentamt wird dann, ggf. mit Änderungen, die 
Patentschrift veröffentlicht.

Gegen die Patenterteilung kann jedermann innerhalb von neun Monaten nach 
Veröffentlichung der Erteilung des Patents im Patentblatt Einspruch 
einlegen.

https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=main&content=familie&action=treffer&fromResultList=1&docid=DE202009017703U1&so=asc&sf=vn&firstdoc=1&famSearchFromHitlist=1

betrifft ein Gebrauchsmuster.

Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Im 
Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und 
gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft.

Das Gebrauchsmuster wurde am 29.12.2009 angemeldet – nach meiner 
Erinnerung war zu diesem Zeitpunkt die Qlocktwo schon auf dem Markt und 
damit das Kriterium Neuheit nicht mehr erfüllt. Die „Kultuhr“ gab es 
definitiv schon.

Das ist aus meiner Sicht aber ein Nebenkriegsschauplatz. Entscheidend 
sind die eingetragenen Designs

https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0001
https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0002
https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0003

vom 21.02.2009.


Eingetragene Designs schützen die Erscheinungsform der Produkte. Details 
dazu gibt es hier:

https://www.dpma.de/designs/schutz/index.html

Zitat:
„Eingetragene Designs verleihen Rechte
Als Inhaber eines eingetragenen Designs besitzen Sie das ausschließliche 
Recht, das Design zu benutzen. Sie können es Dritten verbieten, Ihr 
Design bei der Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr von 
Produkten zu verwenden. Das heißt, als Designinhaber können Sie gegen 
jedes Design vorgehen, das beim informierten Benutzer keinen anderen 
Gesamteindruck als Ihr eingetragenes Design erweckt.“

Im Designgesetz (DesignG)

https://www.gesetze-im-internet.de/geschmmg_2004/index.html

steht im §40:
„Rechte aus einem eingetragenen Design können nicht geltend gemacht 
werden gegenüber
1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken 
vorgenommen werden;…

Z. Z. sind die Gebühren für die oben erwähnten Designs bis 2024 gezahlt; 
eine Verlängerung der Schutzdauer ist bis längstens 2034 möglich.

Die eingetragenen Designs sind nach meiner Einschätzung grundlegend 
unterschiedlich zum Design der „Kultuhr“.
#6037233
Lesenswert?

Günter H. schrieb:
> Die eingetragenen Designs sind nach meiner Einschätzung grundlegend
> unterschiedlich zum Design der „Kultuhr“.

meiner Meinung nach ist "mein Design" auch völlig abweichend,

119 LEDs statt 114 LEDs
vermutlich andere Schriftart vom Folienschneider
https://www.mikrocontroller.net/attachment/266419/bei_herbert.jpg

Also dürfte Designschutz und Musterschutz nicht greifen, aber ich bin ja 
kein Jurist und dürfte selbst unter denen genügend abweichende Meinungen 
finden.
Gast #6044011
Lesenswert?

Ob man wohl nochmal den Grund für das Blacklisting erfahren wird? Ist 
beretis ein Monat her. Der entsperchende Beitrag in der Rubrik 
"Webseite" wurde von den Moderatoren gesperrt und seitdem zeichnen sich 
die Zuständigen durch völlige Intransparenz des Themas aus.
Gast #6044020
Lesenswert?

WordClock-Builder schrieb:
> Ob man wohl nochmal den Grund für das Blacklisting erfahren wird? Ist
> beretis ein Monat her. Der entsperchende Beitrag in der Rubrik
> "Webseite" wurde von den Moderatoren gesperrt und seitdem zeichnen sich
> die Zuständigen durch völlige Intransparenz des Themas aus.

Brauchst du dafür ernsthaft eine Erklärung? Die liegt doch auf der 
Hand und muss gar nicht diskutiert werden. Und will scheinbar auch nicht 
diskutiert werden. Über das archiv kommst du weiterhin an das Projekt.

Und wenn du eine Frontplatte etc. brauchst gibt es genug Anbieter, die 
nicht erste Anlaufstelle sind, die dir das trotzdem lasern / drucken.
Moderator Persönliche Seite #6044046
Lesenswert?

WordClock-Builder schrieb:
> Ob man wohl nochmal den Grund für das Blacklisting erfahren wird? Ist
> beretis ein Monat her. Der entsperchende Beitrag in der Rubrik
> "Webseite" wurde von den Moderatoren gesperrt und seitdem zeichnen sich
> die Zuständigen durch völlige Intransparenz des Themas aus.

Dann empfehle ich, besagten Thread auch mal zu lesen, bevor gemeckert 
wird.

Im letzten Beitrag dieses gesperrten Threads steht genau der aktuelle 
Stand - gepostet von Andreas am 16.11.

Erwartest Du jetzt tägliche Statusmeldungen?
Gast #6044221
Lesenswert?

Chris D. schrieb:
> Im letzten Beitrag dieses gesperrten Threads steht genau der aktuelle
> Stand - gepostet von Andreas am 16.11.

Dort steht:
"Es gibt im Moment ein paar rechtliche Fragen bzgl. der Abbildung von
WordClock-Frontplatten in diesem Artikel zu klaeren. Sobald das erledigt
ist wird der Artikel wieder zugaenglich sein (u.U. abzueglich der
erwaehnten Abbildungen). Bis dahin bitte ich noch um ein wenig Geduld!"

Betrifft das auch den Begriff "word_clock" bzw. dass dieser selbst bei 
der Suche oder Dateianhängen gesperrt wurde? Das ist schon derbe 
übertrieben, dann müsste z.B. Google auch die Suche nach diesem Begriff 
mit 403 quittieren.

Oder geht das um auf den Servern gespeichete Inhalte, die diesen begriff 
enthalten?
#6051330
Lesenswert?

Hallo Leute,

entscheidend für die Einschränkungen beim Handel, Vertrieb und 
Herstellung der Uhren oder deren Bestandteile (Auch und speziell der 
Frontplatten) ist ja das oben erwähnte Gebrauchsmuster mit dem 
Aktenzeichen 20 2009 017 70.3 (oder DE202009017703) - dieses wurde am 
29.12.2009 angemeldet und am 01.04.2010 (kein Scherz) erteilt. Es 
beschreibt sehr detailiert jedewede sinnvolle Form der bekannten 
Matrix-Wortuhr und läßt eingentlich auch keine sichtbaren Lücken für 
Interpredation - da hat sich die Patentanwaltskanzlei Hauck (Vertreter) 
aus Hamburg richtig ins Zeug gelegt.

Da ein GM in Deutschland nur maximal 10 Jahre Schutzdauer hat, läuft 
dieses also am 29.12.2009 diesen Jahres aus.
Ich nehme mal an, das ist der Grund, warum die QLOCKTWO Licence GmbH 
(seit Mitte diesen Jahres Rechtsnachfolger der Biegert & Funk Prod. 
GmbH) bzw. die Kanzlei Hauck aktuell so einen Druck auf die Firmen 
aufbaut - nach Ablauf des Schutzrechtes hat man da ja keine Handhabe 
mehr.
Ich bin mir auch sicher, dass das Vorgehen leider erfolgreich sein wird 
und viele Firmen uns selbst in einem Jahr noch erzählen werden, dass Sie 
das nicht dürften, weil es Schutzrechte auf die Frontplatten gäbe.
Es gibt also Hoffnung - aber ich nehme an in die Lücken werden zuerst 
asiatische Firmen stoßen und die Uhren für Spottpreise, die selbst ein 
Bastler nicht schlagen kann anbieten....würde mich nicht wundern, wenn 
es die demnächst bei Lidl oder Aldi gäbe...

Beim Europäischen Patent EP 3 396 656 geht es um eine solche Matrix-Uhr 
aber ebenn mit ePaper - die läßt sich noch flacher herstellen als die 
mit LED-angeleuchtete - aber das betrifft ja die hier besprochenen Uhren 
nicht
Gast #6051362
Lesenswert?

Conny G. schrieb:
> Mal abgesehen vom rein inhaltlichen. Die haben das Patent erst 2017
> eingereicht, obwohl es die Wordclock an sich schon 10-15 Jahre gibt?
> Kommt es dann nur darauf an, ob niemand widerspricht oder das Patent
> anficht?

Oder das Patentamt hat sich vom Patentanwalt der Fa. übertölpeln lassen.

Die Chancen, das Patent wegen Verstoß gegen Patentgesetz § 1 (1) 
zusammen mit § 3 anzufechten, ständen wohl recht gut.
https://de.wikipedia.org/wiki/Patentrecht_(Deutschland)#Neuheit
https://www.gesetze-im-internet.de/patg/__1.html
https://www.gesetze-im-internet.de/patg/__3.html
#6051364
Lesenswert?

Ja - ich meinte natürlich 2019 - war ein Vertipper - sorry!

Das DPMA meint dazu:

https://www.dpma.de/gebrauchsmuster/faq/index.html
"...Darüber hinaus ist die Schutzdauer bei Patent und Gebrauchsmuster 
unterschiedlich. Gebrauchsmusterschutz gibt es zunächst für drei Jahre. 
Er kann auf höchstens zehn Jahre verlängert werden. Ein Patent kann bis 
zu zwanzig Jahre laufen...."


Im übrigen gibt es die 25 Jahre nur bei Schutzzertifikaten
Moderator Persönliche Seite #6051367
Lesenswert?

R. G. schrieb:
> Im übrigen gibt es die 25 Jahre nur bei Schutzzertifikaten

Dann erkläre mir bitte mal, warum dies hier schon 2x verlängert wurde 
und bereits bei 2024 steht:

https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0001

dito für 0002 und 0003.

Diese wurden 2009 als "Geschmacksmuster" angemeldet. Jetzt heißen die 
"Designs".
#6051372
Lesenswert?

Ähm... ein Design (früher Geschmacksmuster (GSM)) ist ja etwas anderes - 
aber ein Design ist extrem begrenzt auf genau das angemeldete Design - 
eine Änderung an der Form, der Farbe, der Schriftart und schon ist es 
nicht mehr gedeckt.
Wie gesagt wie reden vom Gebrauchsmuster DE202009017703
#6051386
Lesenswert?

...aber natürlich ist es richtig - das Design gilt weiter und man könnte 
nur ähnliche Uhren auf den Markt bringen aber nicht dieses 
Design...insofern besteht schon noch Schutz, und ich bin mir sicher, 
dass viele Laser-Firmen den Unterschied nicht erkennen können/wollen 
oder es einfach mal zu kompliziert ist und sie lieber kein Risiko 
eingehen und solche Platten nicht produzieren...würde ich vermutlich 
auch so machen.
Moderator Persönliche Seite #6051392
Lesenswert?

R. G. schrieb:
> Wie gesagt wie reden vom Gebrauchsmuster DE202009017703

Nicht "wir", sondern Du redest davon. Im Thread wurden die oben 
angegebenen Geschmacksmuster bereits erwähnt. Vergiss das eine 
Gebrauchsmuster, das ist uninteressant.

R. G. schrieb:
> ein Design (früher Geschmacksmuster (GSM)) ist ja etwas anderes - aber
> ein Design ist extrem begrenzt auf genau das angemeldete Design - eine
> Änderung an der Form, der Farbe, der Schriftart und schon ist es nicht
> mehr gedeckt.

Nach meinen Informationen reicht Verwechslungsgefahr.

Gib mal hier "QLOCKTWO" bei "Inhaber" ein:

https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/einsteiger

Da findest Du 18 verschiedene Varianten.
#6051432
Lesenswert?

Ja, diese Designs sind alle geschützt - für den "unbefangenen 
Beobachter" ist klar erkennbar, dass die Designobjekte eine Front in 
verschiedenen Farben und Formen, eine Tiefe und angezeigte/leuchtende 
Zeichen auf der Front haben.

Die Frontplatte alleine erfüllt die Kriterien z.B. nicht vollständig - 
kein Leuchten, keine derart erkennbare Tiefe....es wäre demnach schon 
einmal kein Vertoß gegen das Design eine solche Frontplatte 
herzustellen.

Interessant ist in der von Dir angesprochenen Liste (danke für den 
Hinweis) vor Allem das Europäische Muster 001121719-0003 - hier ist die 
Zeichnung in Schwarz und Weiß als eine Art Strichzeichnung dargestellt 
und da gab es schon mehrere Urteile, dass hier jedwede Farben 
substituiert werden können - man kann sich also eine Farbe ausdenken.
Andererseits hat es Urteile (im Umfeld von Kugelschreibern) gegeben, wo 
das Gericht erkannt hat, dass die bloße Form nicht entscheidend ist, 
wenn sich Farben im Produkt kontrastieren und so für den Betrachter ein 
neues Design entsteht.

Aber wer will schon eine karrierte Wortuhr an der Wand hängen haben... 
;-)

Am Ende muss das mal jemand durchfechten und das wird eher nicht die 
kleine Laser-Bude von nebenan sein - aber ein chinesischer 
Massenhersteller....der vielleicht schon - am Ende ist es 
Richterrecht...Dass das Gebrauchsmuster auf die Technik der 
hinterleuchteten Matrix ausläuft ist auf jden Fall schon mal ein großer 
Schritt...das eröffnet Möglichkeiten. Mal sehen, was passiert.
#6051770
Lesenswert?

Es ist hier anscheinend wie so oft mit rechtlichen Angelegenheiten:
es gibt die rechtliche Sachlage, aber die zu erreichen würden einen 
gewissen Aufwand an Zeit und Kosten bedeuten und ein Restrisiko 
beinhalten.
Dann ist immer die Frage, ob der eine Betroffene sich das leisten kann 
bzw. leisten will gegen den Wert des erreichten durch dieses Prozedere.
Und da hier eine Community von Einzelnen die Interessenten sind, wo 
jeder einzelne ein mässig großes Interesse hat diese Dinge anzufechten 
oder durchzusetzen ergibt sich hier also eine Wirksamkeit von 
Unwirksamem Schutz, rein auf Basis dieser Unrentabilität sich dagegen zu 
wehren.
Gäbe noch die Möglichkeit kollektiver Ignoranz, also dass es jeder 
Einzelne einfach darauf ankommen lässt verklagt zu werden. Das werden 
die aber wiederum auch nicht machen, das lohnt sich für sie nicht.
Und die Angst des Einzelnen vor Ärger ist hier auch wiederum höher als 
der Gegenwert, den man dafür erhält.

Summa summarum: die Taktik der Patentanwälte von Clocktwo geht auf. 
Leider.
#6051843
Lesenswert?

Bürovorsteher schrieb:
> Und warum sind alle so maßlos empört, wenn der Chinese dasselbe macht?
> Das Abkupfern meine ich.

Ich habe hier nichts von einer Empörung darüber gelesen.

Was die Nachbauten hier angeht: da ist ja kein kommerzielle Interesse 
dahinter, ich gehe davon aus, dass die Wordclock aus zwei Gründen gebaut 
wird:
Entweder weil man sich das Original aufgrund des Preises nicht kaufen 
würde (das trifft auf mich zu).
Oder weil man ein Maker-Projekt machen möchte und hat hier ein 
ansehnliiches Ergebnis (das trifft auch auf mich zu).

Bei den Chinesen liegt die Motivation da etwas anders. Sie wollen mit 
allem Umsatz machen wo sie mit dem Produktionskostenhebel punkten 
könnten und machen das mit allen Mitteln, notfalls sogar mit Qualität zu 
einen günstigen Preis (ja, gibt's auch!). Aber die ersten probieren es 
immer mit billig, erst später können andere nur noch mit "etwas" 
besseren Produkten was erreichen.

Und das ist es was uns in Europa m.E. langsam zu nerven beginnt und das 
auch sollte. Denn zuviele chinesische Produkte sind nur zum Wegwerfen 
produziert, um nur 1x kurz einen Umsatz zu machen, was danach folgt ist 
egal.
Und während wir hier langsam ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit 
entwickeln (ich hoffe das zumindest), schei..en sich die meisten 
Kloner-Chinesen da einen Dreck drum.

Ich würde jedenfalls auch keine China-Plastik-Wordclock kaufen, auch 
wenn sie nur 30-50 Euro kosten würde.
Ich würde sie trotzdem selber bauen, für 200 Euro.
Gast #6081626
Lesenswert?

Ich wundere mich ehrlich gesagt, dass man sich dazu entschlossen hat die 
Bauanleitung für die Wordclock offline zu nehmen incl. der Schaltpläne, 
Gerberfiles, insbesondere auch der CAD Daten der Front- und Rückplatte.

Anscheinend hat Biegert&Funk ein massives Problem damit, dass Leute hier 
im Forum ohne kommerzielle Absicht ihren Hobbies nachgehen.
Wenn das Schule macht muss man in Zukunft bei jeder Bastlerei die man 
Online stellt befürchten, dass mir gleich eine Abmahnung vom Anwalt ins 
Haus flattert.

So wie der Fall gelagert ist kann nur dazu raten sich an die 
Verbraucherzentrale zu wenden um dem Schrecken ein für alle mal ein Ende 
zu setzen. Dann wird aus dem Tiger ganz schnell ein kleines Kätzchen.
Gast #6081650
Lesenswert?

Normalerweise läuft das so, dass der Verbraucherschutz der Sache 
nachgeht und das direkt klärt ohne das man Groß zwischen die Fronten 
gerät.
Da es mich in diesem Falle nicht direkt betrifft war es als Hinweis für 
die Betroffenen gedacht auch mal diesen Weg in Betracht zu ziehen.
#6082002
Lesenswert?

Demokrat schrieb:
> Anscheinend hat Biegert&Funk ein massives Problem damit, dass Leute hier
> im Forum ohne kommerzielle Absicht ihren Hobbies nachgehen.

Vorschlag, mobilisiere alle Freunde und Bekannte die dort wordclock 
bestellen und innerhalb der Rücktrittfrist Widerspruch alle 
zurückschicken.

Mit den Füssen abstimmen hat bei Wolfskin funktioniert
https://taz.de/Wolfskin-nimmt-Abmahnungen-zurueck/!5153741/
https://www.freeweb24.de/2009/10/19/abmahnung-von-jack-wolfskin-bei-dawanda/

Katzenpfoten und andere ausser Wölfe wurden ja alle abgemahnt.
#6114194
Lesenswert?

Hallo zusammen

seit einem Jahr schiebe ich den Bau der Uhr nun vor mir her, sie wurde 
von der Regierung genehmigt und nun ist die Anleitung down...
(╯°□°)╯︵ ┻━┻

Hat die zufällig jemand noch als Kopie, die er mir privat abseits dieses 
Forums bereitstellen könnte? (inkl. Quellcode + Fräsdateien)

Schöne Grüße
skipp
Gast #6125936
Lesenswert?

Hallo,

habe versucht eine neue Frontplatte in Edelstahl bei geersCUTTING zu 
bestellen. Hatte bereits 2017 dort bestellt. Leider wurde meine aktuelle 
Bestellung storniert.


bitte nehmen Sie zur Kenntnis, /dass wir Ihren Laserauftrag nicht 
bearbeiten können/.

/Die von Ihnen bestellte Frontplatte für Wortuhren unterliegt diversen 
Schutzrechten/, welche wir nicht verletzen dürfen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Gruß
Gast #6126091
Lesenswert?

Wobei ich das nicht verstehe, das wäre genauso wie wenn ich bei PCBWay 
eine "abgekupfert" (no pun intended) Leiterplatte in Auftrag gebe und 
die das verweigern würden herzustellen.
Ich meine das ist ja das Risiko des Bestellers was er mit einem Bauteil 
macht...
Gast #6126094
Lesenswert?

Guest schrieb:
> Ich meine das ist ja das Risiko des Bestellers was er mit einem Bauteil
> macht...

Es geht nicht um das Risiko. Wenn der Hersteller Geld verlangt für ein 
Produkt, welches einem Geschmacksmuster unterliegt, hat dieser die 
Pappnase auf. Denn das verdiente Geld möchte natürlich der Inhaber des 
Geschmacksmusters erhalten.

Um Risiko geht es da überhaupt nicht. Wenn du selber die Möglichkeiten 
hast, eine 1:1 Kopie herzustellen, dann darf und kann dich keiner daran 
hindern und zwingen das Original zu kaufen.

Sobald Geld und Verdienst im Spiel ist wirds gefährlich - für den, der 
das Geld verlangt und das (geschützte) Teil herstellt.

Guest schrieb:
> Wobei ich das nicht verstehe, das wäre genauso wie wenn ich bei PCBWay
> eine "abgekupfert" (no pun intended) Leiterplatte in Auftrag gebe und
> die das verweigern würden herzustellen.

Das könnten die in der Tat so handhaben. Die Chinesen interessieren aber 
Markenrechte der EU selten.

Lösung: Nicht im Internet bei überlaufenen Anbietern bestellen. Du wirst 
eine größere Stadt in der Nähe haben, in dem es eine Firma gibt, die dir 
so eine Front herstellen können. Womöglich wissen die gar nicht, was so 
eine Wortuhr ist, zucken nur mit den Achseln und machen dir das Teil.
#6126332
Lesenswert?

Mir ist anscheinend an einer Stelle ein Fehler unterlaufen, ein 
Ausschnitt ist nicht ganz gelungen. Komischerweise ist es nur bei den 
beiden 'K' aufgetreten.
Ich bin nicht sicher, ob es an meiner Vorlage liegt oder an dem 
benutzten Gerät. Vorstellen kann ich mir beides nicht so recht.
Hat jmd ähnliche Erfahrungen gemacht?
Angehängte Dateien:
#6132979
Lesenswert?

Stefan K. schrieb:
> Hallo zusammen
>
> seit einem Jahr schiebe ich den Bau der Uhr nun vor mir her, sie wurde
> von der Regierung genehmigt und nun ist die Anleitung down...
> (╯°□°)╯︵ ┻━┻
>
> Hat die zufällig jemand noch als Kopie, die er mir privat abseits dieses
> Forums bereitstellen könnte? (inkl. Quellcode + Fräsdateien)
>
> Schöne Grüße
> skipp

Hallo miteinander,

ich bin leider auch etwas verblüfft gewesen, als ich die Seite wieder 
mal aufgerufen hatte. Wollte mir als neues Projekt die 24h-Version 
bauen. Leider geht das jetzt ja nicht mehr (Hat Qlocktwo auch hierfür 
das Patent?).
Würde mich freuen, wenn jemand Infos hierfür hat bzw. Dateien zum fräsen 
des Gehäuses hat.
Mit Greasmonkey hab ich bisher keine Erfahrung, weiß also nicht, wie ich 
mir die Umleitung auf die Seite einrichten kann. Über Hilfe hierfür wäre 
ich auch sehr erfreut.

Vielen Dank
couglyn
#6213474
Lesenswert?

Karl schrieb:
> Wird nun eigentlich irgendwann nochmal eine Entscheidung getroffen?

Was willst du denn da noch entschieden haben?
Die Sperre existiert, damit ist die rechtliche Unsicherheit behoben.

Wenn Qlocktwo pleite geht und die Rechte versanden, kann man die Sperre 
wieder entfernen. Aber solange Anwälte rumrennen und Abmahnen...
Gast #6218481
Lesenswert?

S. R. schrieb:
> Was willst du denn da noch entschieden haben?

Momentan gibts ja nur so eine Art "halbe Sperre", die mit Kwow How 
relativ leicht umgangen werden kann. Es sollte also langsam mal eine 
entgültige Entscheidung getroffen werden. Entweder Wordclock ja, dann 
aber alles wieder zugänglich machen, oder Wordclock nein, dann alles 
endgültig löschen. Dieses "in der Luft hängen" sollte jedenfalls enden.
Gast #6266905
Lesenswert?

Heute wurde anscheinend an alle privaten Anbieter einer Wortuhr bei eBay 
Kleinanzeigen ein. Solcher Text versendet.

Nach meinem Verständnis gilt dies nicht für einen Privatverkäufer der 
einmal seinen Eigenbau verkauft?

Sehr geehrte xxx,

Sie bieten auf eBay einen Nachbau eines urheberrechtlich geschützten 
Produktes an. Die Matrix und die gesamte Gestaltung der Wortuhr (Design 
QLOCKTWO) hat den Status eines Objektes der angewandten Kunst und somit 
umfangreiche Schutzrechte.

Daher möchte ich Sie bitten, Ihr Angebot umgehend zu entfernen. 
Andernfalls müssten wir die Angelegenheit an unsere Anwaltskanzlei zur 
weiteren Verfolgung weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Adamik
QLOCKTWO Manufacture GmbH
Alemannenstraße 65
73529 Schwäbisch Gmünd
Beitrag #6267001 wurde von einem Moderator gelöscht.
#6293828
Lesenswert?

Das wäre mal interessant, ob dies juristisch überhaupt in der Form 
zulässig ist. Das sind ja keine gewerblichen Angebote, sondern solche 
von Privatperson zu Privatperson.

Ich kann mir das nicht vorstellen: wenn ich mir aus Holz einen BMW 
schnitze und diesen Gegenstand, der an einem BMW erinnert, an eine 
Privatperson verkaufe, wo ist das Problem?

Echt traurig, dass eine Firma nun anscheinend auch Privatpersonen einen 
Anwalt auf den Hals hetzt - da kann man nur hoffen, dass potentielle 
Kunden auf diesen Thread aufmerksam werden und hoffentlich die richtigen 
Schlüsse daraus ziehen.

Ein "Objekt der angewandten Kunst" ist einfach nur zum Kaputtlachen. 
Weniger zum Lachen finde ich, welche Formen die Abmahn- und 
Anwaltsindustrie in Deutschland annimmt....das ist einfach nur krank.
#6293937
Lesenswert?

S. J. schrieb:
> Das wäre mal interessant, ob dies juristisch überhaupt in der Form
> zulässig ist. Das sind ja keine gewerblichen Angebote, sondern solche
> von Privatperson zu Privatperson.

Hä? Was du zur eigenen Nutzung dir selbst anfertigst, unterliegt 
keinem Patent- oder Design-Schutz. Es ist doch wohl sonnenklar, dass 
beim Weiterverkauf der Schutz des geistigen Gutes gilt.

Fändest du es toll, wenn du mit viel Entwicklungsaufwand und guten Ideen 
ein Design oder Produkt entwickelt hast, und dann verkaufen Zehntausende 
chinesische Bastler jeweils ihr selbstgebautes Plagiat? Dann sagst du 
auch "wehret den Anfängen".

Clocktwo hat doch freundlich reagiert und erst einmal auf die 
U(h)rheberrechtsverletzung hingewiesen. Die hätten auch gleich den 
Anwalt schicken können.
Gast #6294107
Lesenswert?

Joachim B. schrieb:
> Vorschlag, mobilisiere alle Freunde und Bekannte die dort wordclock
> bestellen und innerhalb der Rücktrittfrist Widerspruch alle
> zurückschicken.

Scheint erfolgreich gewesen zu sein, gibt es aktuell nicht im Versand 
mit Rueckgaberecht.
https://qlocktwo.com/de/fachhaendler/

Immerhin sind die (in der Hinsicht) lernfaehig.
Dass sie sich weiterhinn massiv unbeliebt machen, ist wohl angesichts 
der Berge von Geld egal.

wendelsberg
#6295400
Lesenswert?

Dieter R. schrieb:
> Hä? Was du zur eigenen Nutzung dir selbst anfertigst, unterliegt
> keinem Patent- oder Design-Schutz. Es ist doch wohl sonnenklar, dass
> beim Weiterverkauf der Schutz des geistigen Gutes gilt.

Und deshalb lässt die Firma verhindern, dass genau diese Bastler ihre 
ganz eigene Uhr zusammenbauen können? Vielleicht habe ich es ja nur 
geträumt, aber ich meine mich an eine sehr lange Zeit zu erinnern, bei 
dem der Zugang hier gesperrt war.

Ich gebe Dir aber damit Recht, dass es Grenzen geben muss. Wenn da 
jemand aus reiner Gewinnabsicht diese Bastler-Uhren privat vertickt, 
dann finde ich das auch nicht gut und so war das Projekt ganz sicher 
nicht gedacht. Gewerblich geht natürlich überhaupt nicht.
(Firma: Schweigstill IT) Persönliche Seite #7607353
Lesenswert?

Allein das Unternehmen QLOCKTWO Licensing GmbH hat insgesamt 74 Designs beim DPMA eintragen lassen, zusätzlich auch noch einige Marken. Einige Schutzrechte werden in der Tat schon 2024 ablaufen, sofern sie nicht verlängert werden. Marken und Design lassen sich im Gegensatz zu Patenten immer wieder verlängern, sofern man nachweisen kann, dass sie weiterhin verwendet werden, z.B. durch Verkauf der entsprechenden Produkte.

Andere Schutzrechte, gerade im Bereich der Monduhren, sind noch recht frisch eingetraen und dürften daher auf jeden Fall noch länger bestehen.

(Firma: Schweigstill IT) Persönliche Seite #7607360
Lesenswert?

S. J. schrieb:

Echt traurig, dass eine Firma nun anscheinend auch Privatpersonen einen Anwalt auf den Hals hetzt - da kann man nur hoffen, dass potentielle Kunden auf diesen Thread aufmerksam werden und hoffentlich die richtigen Schlüsse daraus ziehen.

Ich schließe daraus, dass der Rechteinhaber konsequent ist und Verstöße verfolgt, so dass die Produkte tatsächlich irgendwann einmal einen hohen Sammlerwert besitzen oder auch schon vorher zu hohen Preisen auf dem Gebrauchtmark weiterveräußert werden können.

Und wenn ich solch eine Uhr öffentlich zeigen würde, dächte nicht jeder: "Ach, die Uhr habe ich neulich auch schon bei Aliexpress und TEMU gesehen! Und bei Ebay gibt es die auch schon für kleines Geld."

Ein "Objekt der angewandten Kunst" ist einfach nur zum Kaputtlachen.

Nein.

Weniger zum Lachen finde ich, welche Formen die Abmahn- und Anwaltsindustrie in Deutschland annimmt....das ist einfach nur krank.

Problematischer finde ich es eher, dass es verboten ist, einen ICE oder den Eiffelturm bei Nacht zu fotografieren, und zwar auch für private Zwecke. Selbiges gilt auch für alle möglichen Burgen und Schlösser, deren Lichtinstallationen als urheberrechtlich geschützte Werke gelten. Und dabei handelt es sich nicht um rein deutsche Probleme, sondern um internationale Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums.

#7938886
Lesenswert?

Hallo, mal angenommen, man würde sich selbst eine abweichende Frontplatte erstellen. Ich bin noch am Rätseln, wie man das mit den LEDS oder Leuchtbändern dahinter macht und welche Elektronik/Platine (gibts da fertige zum programmieren) man dafür braucht. Hat bitte jemand einen Tipp für mich? Danke vorab

#7938889
Lesenswert?

Woord C. schrieb:

Hallo, mal angenommen, man würde sich selbst eine abweichende Frontplatte erstellen. Ich bin noch am Rätseln, wie man das mit den LEDS oder Leuchtbändern dahinter macht und welche Elektronik/Platine (gibts da fertige zum programmieren) man dafür braucht. Hat bitte jemand einen Tipp für mich? Danke vorab

Ja lerne zu Entwickeln. Und zwar HW + SW. Denn genau das willst du ja tun.

Denkst du es gibt ein einfaches Patentrezept um eine WordClock mal schnell in einem eigenen Design umzubauen?

: Bearbeitet durch User
#7938969
Lesenswert?

Woord C. schrieb:

mal angenommen, man würde sich selbst eine abweichende Frontplatte erstellen.

Haben wir doch getan!

Woord C. schrieb:

Ich bin noch am Rätseln, wie man das mit den LEDS oder Leuchtbändern dahinter macht

Dann hast Du Dich aber nicht wirklich angestrengt hier danach zu suchen ...

https://www.mikrocontroller.net/articles/WordClock_mit_WS2812 Beitrag "WordClock mit WS2812"

Lesen musst Du allerdings immernoch selbst!

Gruß Jobst

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren