Linkaufruf in der Artikelsammlung 403 forbidden

#6134129
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Ich versuche mal, sachlich zu dem Thema eine Frage zu stellen.

In dem verlinkten Thread wird auf folgende Quelle von 2006 verwiesen:

http://www.kult-uhr.com/geschichte/index.htm

Die Clocktwo-Designanmeldungen sind von 2009. Aber was bedeuten die 
inhaltlich? Bin ich zu blöd, das zu finden, oder gibt es nur diese 
Bilder dazu, z. B. hier:

https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0001

Technisch sehe ich zwischen beiden Designs einen Unterschied, die 
Kult-Uhr von 2006 hat 5 x 5 Textfelder, Clocktwo hat 10 x 11 
Buchstabenfelder (und die Eckpunkte). Frage ist, ob die Designanmeldung 
so etwas auch erfasst.

Gibt es auch einen Erläuterungstext dazu? Kann das vielleicht jemand 
klären, der sich besser mit Patentrecherchen auskennt? Danke.
Gast #6134313
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Dieter R. schrieb:
> Buchstabenfelder (und die Eckpunkte). Frage ist, ob die Designanmeldung
> so etwas auch erfasst.

Och nö, die Frage ist langweilig. Weil, am Ende entscheidet's im Zweifel 
ein Richter.

> Gibt es auch einen Erläuterungstext dazu? Kann das vielleicht jemand

Aber klar, das Designgesetz. Vielleicht hilft Dir §18.
#6134376
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Dieter R. schrieb:
> Ich versuche mal, sachlich zu dem Thema eine Frage zu stellen.
>
> In dem verlinkten Thread wird auf folgende Quelle von 2006 verwiesen:
>
> http://www.kult-uhr.com/geschichte/index.htm
>
> Die Clocktwo-Designanmeldungen sind von 2009. Aber was bedeuten die
> inhaltlich? Bin ich zu blöd, das zu finden, oder gibt es nur diese
> Bilder dazu, z. B. hier:
>
> https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0001
>
> Technisch sehe ich zwischen beiden Designs einen Unterschied, die
> Kult-Uhr von 2006 hat 5 x 5 Textfelder, Clocktwo hat 10 x 11
> Buchstabenfelder (und die Eckpunkte). Frage ist, ob die Designanmeldung
> so etwas auch erfasst.
>
> Gibt es auch einen Erläuterungstext dazu? Kann das vielleicht jemand
> klären, der sich besser mit Patentrecherchen auskennt? Danke.

Da meine Frage wohl missverständlich war: ich wollte NICHT nach 
generellen Erläuterungen zum Designschutz fragen. Meine Frage war und 
ist: bestehen die jeweiligen Anmeldungen nur aus den verlinkten Bildchen 
(in die man alles reininterpretieren kann, was man möchte), oder gibt es 
dazu auch einen erläuternden Text, WAS der Anmelder geschützt haben 
möchte? Beipiele dazu wären die Einzelzeichen-Matrix, quadratische 
Frontplatte, die vier LEDs in den Ecken, alles mögliche...

Ich hatte nichts dazu gefunden und war/bin mir nicht sicher, ob ich 
richtig und erfolgreich gesucht hatte. Soweit ich das erwähnte 
Designgesetz verstehe, KANN die Anmeldung einen Beschreibungstext 
enthalten, sie MUSS es aber nicht.

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