Forum: Haus & Smart Home Darf man Stromräuber verkaufen?


von Stromräuber (Gast)


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Also wenn darauf hingewiesen wird, dass der Käufer sich auf eigene 
Gefahr begibt, darf der Händler das Produkt dennoch verkaufen? So ein 
E27-Gewindeanschluss auf Schucko-Steckdose ohne Erdung.

: Verschoben durch Moderator
von Percy N. (vox_bovi)


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Stromräuber schrieb:
> Also wenn darauf hingewiesen wird, dass der Käufer sich auf eigene
> Gefahr begibt, darf der Händler das Produkt dennoch verkaufen? So ein
> E27-Gewindeanschluss auf Schucko-Steckdose ohne Erdung.

So etwas dürfte nicht verkehrsfähig sein.

Irgendwo habe ich möglicherweise noch einen zweipoligen Vorläufer davon; 
für Euro-Stecker könnte der taugen. So erwas habe ich aber auch ewig 
nicht nehr gesehen.

von Horst G. (horst_g532)


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Auf Schuko ist in jedem Fall unzulässig, da Schuko einen Erdkontakt 
haben muss. Ohne kann der Inverkehrbringer nicht das von ihm geforderte 
CE-Zeichen anbringen, da die notwendigen Normen nicht erfüllt sind. Und 
ein fehlendes CE-Zeichen lässt sich nicht vom Verkäufer mit dem Hinweis 
auf die eigene Gefahr des Käufers wegargumentieren.

von Stromräuber (Gast)


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Also wenn das Euro-Einbaubuchse ist, dann ist das zulässig?

von Percy N. (vox_bovi)


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Unwahrscheinlich.

Ein Berührungsschutz hinsichtlich des Gewindeteils dürfte kaum zu 
realisieren sein.

Da E27 zB auch bei nicht ortsfest montierten Leuchten zum Einsatz kommt, 
ist es dem Zufall überlassen, ob die Phase auf dem Gewinde liegt oder 
nicht. => saugefährlich!

von Andreas B. (bitverdreher)


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Percy N. schrieb:
> Da E27 zB auch bei nicht ortsfest montierten Leuchten zum Einsatz kommt,
> ist es dem Zufall überlassen, ob die Phase auf dem Gewinde liegt oder
> nicht. => saugefährlich!

Ist die Nachtischlampe mit Glühbirne neuerdings verboten? Oder nur das 
Wechseln der Glühbirne?

von Stromräuber (Gast)


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Irgendwie verstehe ich die Logik nicht:

- Euro-Stecker kann man verpolt in Schuko-Stecker einstecken.
- Glühbirne darf in E27

Warum darf dann eine Euro-Einbaubuchse nicht auf E27-Gewinde ?

von Stromräuber (Gast)


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Ich meinte Schuko-Buchse

von Andreas B. (bitverdreher)


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Schuko dürfte klar sein: Ein Schuko Buchse hat per Definition einen 
Schutzkontakt. Das ist hier aber nicht gegeben.

von Stefan B. (stefan_b278)


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Weil so eine Handlampe

https://www.ett-online.de/out/pictures/master/product/1/Handleuchte-Schutzglas-mit-Metall-und-Gummischut_2.png

ohne Birne eingesteckt sein kann, du es nicht merkst wenn du deinen 
Stromdieb reinschraubst und die Phase berührbar auf dem Aussengewinde 
liegen kann.

von Andreas B. (bitverdreher)


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Stefan B. schrieb:
> ohne Birne eingesteckt sein kann, du es nicht merkst wenn du deinen
> Stromdieb reinschraubst und die Phase berührbar auf dem Aussengewinde
> liegen kann.

Wo ist jetzt der Unterschied zum Einschrauben einer Glühbirne?

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan B. schrieb:
> Weil so eine Handlampe
>
> 
https://www.ett-online.de/out/pictures/master/product/1/Handleuchte-Schutzglas-mit-Metall-und-Gummischut_2.png
>
> ohne Birne eingesteckt sein kann, du es nicht merkst wenn du deinen
> Stromdieb reinschraubst und die Phase berührbar auf dem Aussengewinde
> liegen kann.

Das gilt auch für den Einwand von Andreas: Es ust nicht 
berührungssicher.

Btw: man kann den Stromdieb ohnehin nur einzuschrauben verduchen, wenn 
keine Lampe in der Fassung ist ...

: Bearbeitet durch User
von Andreas B. (bitverdreher)


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Wobei man Stromdiebe auch so konstruieren könnte daß 90% der Fassung aus 
Kunststoff sind und nur unten an der Kontaktstelle aus Metall ist.
Dann wären die Stromdiebe sogar sicherer als Glühbirnen. ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Andreas B. schrieb:
> Wobei man Stromdiebe auch so konstruieren könnte daß 90% der Fassung aus
> Kunststoff sind und nur unten an der Kontaktstelle aus Metall ist.
> Dann wären die Stromdiebe sogar sicherer als Glühbirnen. ;-)

Man könnte auch Glühlampen so konstruieren, wenn sie noch erlaubt wären 
...
Aber es gibt ja auch andere Leuchtmittel mit E-Gewinde.

Aber in den Stromdieb könntest Du einen Schukostecker einstecken, oh oh! 
Da müsste also eine Euro-Dose mit Kragen hin.

: Bearbeitet durch User
von Andreas B. (bitverdreher)


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Percy N. schrieb:
> Man könnte auch Glühlampen so konstruieren, wenn sie noch erlaubt wären
> ...
> Aber es gibt ja auch andere Leuchtmittel mit E-Gewinde.

Das gibt ein Problem mit der Wärmeabgabe. Das wäre bei Stromdieben 
einfacher zu realisieren.
Verboten sind Glühlampen übrigens nicht. Nur der Verkauf. Oder hat sich 
da was geändert?

Percy N. schrieb:
> Da müsste also eine Euro-Dose mit Kragen hin.

Da hast Du doch Deinen  Berührungsschutz.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Andreas B. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Man könnte auch Glühlampen so konstruieren, wenn sie noch erlaubt wären
>> ...
>> Aber es gibt ja auch andere Leuchtmittel mit E-Gewinde.
>
> Das gibt ein Problem mit der Wärmeabgabe. Das wäre bei Stromdieben
> einfacher zu realisieren.
> Verboten sind Glühlampen übrigens nicht. Nur der Verkauf. Oder hat sich
> da was geändert?
Dann konstruier mal fleißig eine Glühlampe für Deinen höchstpersönlichen 
Gebrauch.
>
> Percy N. schrieb:
>> Da müsste also eine Euro-Dose mit Kragen hin.
>
> Da hast Du doch Deinen  Berührungsschutz.
 Deshalb ja ...

von Percy N. (vox_bovi)


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Vielleicht wäre es einfacher, eine Verlängerungsschnur zu basteln, die 
an einem Ende eine Euro-Lupplung hat ind am snderen ein E-Gewinde.

Vielleicht auch gleich noch Diazed- und Neozed-Adapter, wie auch immer 
das dann funktionieren soll ...

von Andreas B. (bitverdreher)


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Percy N. schrieb:
> Dann konstruier mal fleißig eine Glühlampe für Deinen höchstpersönlichen
> Gebrauch.
Da gibt es genug Leute, die sich damit den Keller vollgebunkert haben.
In China kannst Du die auch in jeder gewünschten Menge bestellen. 
(Natürlich nur für Spezialanwendungen. HaHa)

von Forist (Gast)


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Stromräuber schrieb:
> Also wenn darauf hingewiesen wird, dass der Käufer sich auf eigene
> Gefahr begibt, darf der Händler das Produkt dennoch verkaufen?

Kannst du bitte mal verraten, was diese Frage mit den Themenbereichen 
Mikrocontroller oder digitale Elektronik zu tun hat?

Schon bei einfachsten Sätze wie "Für alle Fragen rund um Mikrocontroller 
und sonstige digitale Elektronik." scheinst du ernste Probleme mit dem 
Textverständnis zu haben.

Mein Tip: Lass die Finger von 230V

von Percy N. (vox_bovi)


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Andreas B. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Dann konstruier mal fleißig eine Glühlampe für Deinen höchstpersönlichen
>> Gebrauch.
> Da gibt es genug Leute, die sich damit den Keller vollgebunkert haben.

> In China kannst Du die auch in jeder gewünschten Menge bestellen.

Percy N. schrieb:
> Andreas B. schrieb:
>>Wobei man Stromdiebe auch so konstruieren könnte daß 90% der Fassung aus
>> Kunststoff sind und nur unten an der Kontaktstelle aus Metall ist.
>> Dann wären die Stromdiebe sogar sicherer als Glühbirnen. ;-)
>
>> Man könnte auch Glühlampen so konstruieren, wenn sie noch erlaubt wären
>> ...
Ich bezweifle, dass jemand solche Glühlampen gebunkert hat. Aber Du 
kannst Dir natürlich gerne ein paar herstellen lassen; vielleicht sogar 
in Osteuropa.

von Percy N. (vox_bovi)


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Mich wundert allerdings eines: das Ding, was ich vor ewigen Zeiten in 
der Muskiste meines Vaters gesehen zu haben glaube, hatte nach meiner 
Erinnerung kein Außengewinde, sondern konnte direkt an die Installation 
angebaut werden.
Alle Bauformen, die ich jetzt in Wikipedia und ebay gesehen habe, sind 
Einschraubadapter. Erimnert sich noch jemand an Einbaustromdiebe?

: Bearbeitet durch User
von Dieter (Gast)


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Den Stromdieb brauchten viele im Keller, weil da nur eine Lampe und 
Schalter waren und die Elektrik nicht geändert werden durfte. Mit der EU 
darf im Prinzip alles verkauft werden, wenn in einem Land in der EU es 
ein Hersteller geschafft hat, seinen Mist verkaufen zu dürfen. Mit ein 
bißchen Korruption kriegen die das schon in solchen Ländern hin.

Übrigens wußtet ihr schon, wenn ein Hausblock deshalb abbrennt die Müll 
und CO2-Bilanz ingesamt positiv ausfällt, vorausgesetzt die Menschen im 
Block verbrennen dabei auch. Desto jünger diese sind, desto höher in 
mehrfacher Hinsicht fällt die positiv Endsumme aus. Nur der Wald nebenan 
darf nicht mitbrennen. Das ist jetzt zwar wirklich nicht nett und 
makaber, aber ganz nüchtern berechnet, kommt man auf solche Ergebnisse.

von Stromräuber (Gast)


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Wo gibt es das in China?

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Man man man sind die Menschen dumm geworden. Jetzt wissen sie schon 
nicht mal mehr, daß es keine so gute Idee ist, den Finger anstelle einer 
Glühlampe in die Fassung zu stecken, wobei ihnen dann aber in jedem Fall 
ein Licht aufgeht. Oder in den Schraubsicherungshalter.

Naja, kann nicht mehr lange dauern, dann brauchen wir 'nen Führerschein 
um einen Einkaufswagen fahren zu dürfen und nur noch fachlich 
unterwiesene dürfen eine Schuko-Stecker mit einer Steckdose verbinden, 
weil wir einfach nicht mehr wissen wie das geht ohne uns dabei in 
Lebensgefahr zu bringen.

: Bearbeitet durch User
von Timo N. (tnn85)


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Percy N. schrieb:
> Aber in den Stromdieb könntest Du einen Schukostecker einstecken, oh oh!
> Da müsste also eine Euro-Dose mit Kragen hin.

Wenn die Öffnungen für die Stifte nur 4mm Durchmesser hätten, würde 
schon kein Konturen- bzw Schukostecker reinpassen. Also Kragen wäre dann 
auch unnötig.

von Percy N. (vox_bovi)


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Timo N. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Aber in den Stromdieb könntest Du einen Schukostecker einstecken, oh oh!
>> Da müsste also eine Euro-Dose mit Kragen hin.
>
> Wenn die Öffnungen für die Stifte nur 4mm Durchmesser hätten, würde
> schon kein Konturen- bzw Schukostecker reinpassen. Also Kragen wäre dann
> auch unnötig.

Warum haben Euro-Kupplungen dann Kragen?

von Wolfgang (Gast)


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Timo N. schrieb:
> Wenn die Öffnungen für die Stifte nur 4mm Durchmesser hätten, würde
> schon kein Konturen- bzw Schukostecker reinpassen. Also Kragen wäre dann
> auch unnötig.
Zum Glück passen die guten alten 4mm-Laborstecker (aka Bananenstecker) 
eigentlich immer - egal ob Kragen oder nicht.

von Achim B. (bobdylan)


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Percy N. schrieb:
> Warum haben Euro-Kupplungen dann Kragen?

Weils ohne scheiße aussieht.

Dieter schrieb:
> aber ganz nüchtern berechnet, kommt man auf solche Ergebnisse.

Ich komme auf solche Ergebnisse nur im Vollsuff. Deine Rechnung stimmt 
aber leider trotzdem.

: Bearbeitet durch User
von ELEKTRO-KNALL (Gast)


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Ben B. schrieb:
> Man man man sind die Menschen dumm geworden. Jetzt wissen sie schon
> nicht mal mehr, daß es keine so gute Idee ist, den Finger anstelle einer
> Glühlampe in die Fassung zu stecken, wobei ihnen dann aber in jedem Fall
> ein Licht aufgeht. Oder in den Schraubsicherungshalter.
>
> Naja, kann nicht mehr lange dauern, dann brauchen wir 'nen Führerschein
> um einen Einkaufswagen fahren zu dürfen und nur noch fachlich
> unterwiesene dürfen eine Schuko-Stecker mit einer Steckdose verbinden,
> weil wir einfach nicht mehr wissen wie das geht ohne uns dabei in
> Lebensgefahr zu bringen.

Lampen wechseln dürfen doch dann auch nur noch Elektriker. Kochen dürfen 
dann auch nur noch Leute, die gelernt haben wie man einen Herd bedient? 
Fenster dürfen dann auch noch von Fachkräften geputzt werden?

SCNR

von Percy N. (vox_bovi)


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ELEKTRO-KNALL schrieb:
>
> Lampen wechseln dürfen doch dann auch nur noch Elektriker. Kochen dürfen
> dann auch nur noch Leute, die gelernt haben wie man einen Herd bedient?
> Fenster dürfen dann auch noch von Fachkräften geputzt werden?
>
Was erwartest Du in einem Land, in dem Eltern in fester Überzeugung, nur 
ihre Pflicht zu tun, ihre Gemeinde verklagen, wenn ihr Bankert mit einer 
Schramme am Knie vom Spielplatz heimkehrt?

von MaWin (Gast)


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Stromräuber schrieb:
> Warum darf dann eine Euro-Einbaubuchse nicht auf E27-Gewinde?

Dürfte wohl, da Euro auf 2.5A begrenzt ist und keinen Schutzleiter 
benötigt.
https://www.ebay.de/i/223816979550

> Ich meinte Schuko-Buchse

Na das sollte wohl klar sein:
Da die Lampe keinen Schutzkontakt bietet.
Und weil Lampenstromkreise auf 10A begrenzt sind (siehe Aufdruck am 
Lichtschalter) obwohl sie nicht unbedingt mit 10A abgesichert sind 
(sondern 16A). Die Verantwortung, dass nicht mehr angeschlossen wird, 
obligt dem Elektriker der die Lampe an der Decke anbringt (denn das ist 
keine Laienarbeit), wahrend das Einstecken eines Schukosteckers schon 
Laien machen dürfen, muss also Idiotensicher sein.

von René H. (mumpel)


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Horst G. schrieb:
> Ohne kann der Inverkehrbringer nicht das von ihm geforderte
> CE-Zeichen anbringen

Kann er doch, wenn es ihm egal ist ob die Richtlinien eingehalten werden 
oder nicht.

von Stromdieb 3 (Gast)


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Das mit der Berührsicherung ist der eine Punkt, seh ich auch so. Es ist 
nämlich ein Unterschied, ob man zum Lampenwechseln die Glühbirne 
tauscht, oder ob man regelmäßig dran rumfingert, um den Stecker 
einzustecken oder gar um den Stromdieb zu montieren und demontieren. Mit 
einer festen Installation kann man nicht argumentieren, weil sie ja 
bewusst nicht fest gewählt ist, sonst würde man einfach an der Leitung 
einen Abzweig setzen, wo die Lampe selbst angeschlossen ist.

Desweiteren sind Lampen nicht dafür ausgelegt einen 'Stromdieb' 
aufzunehmen. Sie müssen daher nicht die Stabilität aufbringen, die für 
einen "Steckerbetrieb" notwendig wäre. Auch werden stromführende 
Leitungen in Bereichen geführt, die so nicht vorgesehen sind.
Damit geht es um einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Lampe mit 
Gefährdungspotential. Das wäre an sich für den Vertrieb kein Problem, 
solange es noch eine sinnvolle Anwendung gibt unter dem der Artikel 
vertrieben wird. Das könnte bspw. ein Messadapter sein, nur ließe sich 
dann die Eurokupplung eher nicht rechtfertigen...

von Stromdieb 3 (Gast)


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René H. schrieb:
> Horst G. schrieb:
>> Ohne kann der Inverkehrbringer nicht das von ihm geforderte
>> CE-Zeichen anbringen
> Kann er doch, wenn es ihm egal ist ob die Richtlinien eingehalten werden
> oder nicht.
Ja, ist dann aber Betrug und das ist strafbar. Also nein, kann er nicht.

von Günter R. (guenter-dl7la) Benutzerseite


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CE-Aufkleber konnte man früher auch beim z.B. C*nrad kaufen. Ist der 
Verkauf von solchen Aufklebern eigentlich strafbar oder nur an 
Fachkräfte zulässig?

von Ach was? (Gast)


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von Achim B. (bobdylan)


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Günter R. schrieb:
> Ist der
> Verkauf von solchen Aufklebern eigentlich strafbar oder nur an
> Fachkräfte zulässig?

Ganz damals, als das mit dem CE losging, war auf der Seite der 
zuständigen Behörde sogar aufgemalt, wie das Zeichen auszusehen hat. Mit 
Maßen und so.

von Karl B. (gustav)


Angehängte Dateien:

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Stromdieb 3 schrieb:
> Desweiteren sind Lampen nicht dafür ausgelegt einen 'Stromdieb'
> aufzunehmen.

Hi,
der Lichtschalter ist zudem nicht für das Schalten des Bügeleisens 
gedacht.
Früher gab es nicht so viele Steckdosen. Da wurde dann die 
höhenverstellbare Deckenlampe so angezapft. Was ganz grober Unfug heute 
ist.

ciao
gustav

von Harald W. (wilhelms)


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Percy N. schrieb:

> Ich bezweifle, dass jemand solche Glühlampen gebunkert hat.

Viele Hersteller oder Grosshändler haben das wohl vor dem "Verbot"
gemacht und dann versucht, diese anschliessend zu überhöhten Preisen
zu verkaufen. Da das wohl nicht geklappt hat, bekommt man diese jetzt
wieder zu "normalen" Preisen.

von Rolf M. (rmagnus)


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Achim B. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Warum haben Euro-Kupplungen dann Kragen?
>
> Weils ohne scheiße aussieht.

In sehr vielen Ländern haben Steckdosen generell keinen Kragen. Sollte 
Deutschland   tatsächlich eines der wenigen Länder sein, die besonderen 
Wert auf die Ästhetik von Steckdosen legen?

Stromdieb 3 schrieb:
> Das mit der Berührsicherung ist der eine Punkt, seh ich auch so. Es ist
> nämlich ein Unterschied, ob man zum Lampenwechseln die Glühbirne
> tauscht, oder ob man regelmäßig dran rumfingert, um den Stecker
> einzustecken oder gar um den Stromdieb zu montieren und demontieren.

Ist es das? Entweder ist es ausreichend sicher vor Berührung, oder eben 
nicht. Ich würde sagen, die Häufigkeit, mit der man daran typischerweise 
"rumfingert", hat damit erst mal wenig zu tun.

Günter R. schrieb:
> CE-Aufkleber konnte man früher auch beim z.B. C*nrad kaufen. Ist der
> Verkauf von solchen Aufklebern eigentlich strafbar oder nur an
> Fachkräfte zulässig?

Warum sollte er? Das CE-Zeichen ist kein offizielles Prüfsiegel oder so 
was. Es ist nur etwas, mit dem der Hersteller bestätigt, dass es 
CE-konform ist. Es obliegt voll und ganz diesem, das auch 
sicherzustellen. Sollte es zu einer Klage kommen, und er kann nicht 
belegen, dass er das getan hat, kann's wohl sehr teuer werden.

von René H. (mumpel)


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Günter R. schrieb:
> CE-Aufkleber konnte man früher auch beim z.B. C*nrad kaufen. Ist der
> Verkauf von solchen Aufklebern eigentlich strafbar oder nur an
> Fachkräfte zulässig?

Jeder darf diese Aufkleber kaufen. Wenn ein Privatbürger etwas 
entwickelt was er verkaufen möchte muss er ja die Möglichkeit haben die 
CE-Kennzeichnung anbringen zu können. Und weshalb sollte das strafbar 
sein? Man darf auch Waffen kaufen, sofern sie nicht unter das 
Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, nur der Besitz ist strafbar wenn man 
keine Berechtigung hat. Man darf auch Drogen kaufen, nur besitzen darf 
man sie nicht.

von Roland E. (roland0815)


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MaWin schrieb:
>... Die Verantwortung, dass nicht mehr angeschlossen wird,
> obligt dem Elektriker der die Lampe an der Decke anbringt (denn das ist
> keine Laienarbeit),

Das ist so nicht korrekt, auch die Deckenlampe darf von Laien montiert 
und angeschlossen werden. Der Laie hingegen muss sich darauf verlassen 
(können), dass die Installation davor im Sinne der VDE in Ordnung ist.
Ja, ich weiß, daran scheitert es üblicherweise auch bein von 
Fachbetrieben errichteten Anlagen schon.

von Harald W. (wilhelms)


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Karl B. schrieb:

> der Lichtschalter ist zudem nicht für das Schalten des Bügeleisens
> gedacht.

Normalerweise passt dort aber kein Schukostecker rein. Dazu muss
man auch noch die Löcher grösser feilen.

von Kragensteckdose (Gast)


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Rolf M. schrieb:

> In sehr vielen Ländern haben Steckdosen generell keinen Kragen.

Dann kann er ihnen auch nicht platzen.

von MaWin (Gast)


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Roland E. schrieb:
> MaWin schrieb:
>>... Die Verantwortung, dass nicht mehr angeschlossen wird,
>> obligt dem Elektriker der die Lampe an der Decke anbringt (denn das ist
>> keine Laienarbeit),
>
> Das ist so nicht korrekt, auch die Deckenlampe darf von Laien montiert
> und angeschlossen werden. Der Laie hingegen muss sich darauf verlassen
> (können), dass die Installation davor im Sinne der VDE in Ordnung ist.

Ich sag mal: Nein, zeige seriöse Quelle. Deckenlampe (ohne DCL oder 
Kronkantakt) ist nicht laieninstallierbar (alles, was einen 
Schraubendreher enötigt, gilt als nicht laieninstallierbar, auch wenn es 
statt Lüsterklemmen heute Wagoklemmen gibt), und der Maler darf die auch 
nicht demontieren/wieder dran machen, sondern braucht einen 
elektrotechnische Unterweisung dafür (belegt per Schein).

von Dieter (Gast)


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Roland E. schrieb:
> Das ist so nicht korrekt, auch die Deckenlampe darf von Laien montiert
> und angeschlossen werden.

MaWin schrieb:
> Deckenlampe (ohne DCL oder
> Kronkantakt) ist nicht laieninstallierbar (alles, was einen
> Schraubendreher enötigt, gilt als nicht laieninstallierbar, auch wenn es
> statt Lüsterklemmen heute Wagoklemmen gibt),

Das ist so richtig, wie MaWin es geschrieben hat.

Die mechanischen Befestigung an der Decke darf der Laie schon noch 
machen. Elektrisch anschließen ist in Frankreich möglich, da viele 
Neubauten einen Buchse haben und die Lampen den passenden Stecker.

von Kragensteckdose (Gast)


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Dieter schrieb:

> Die mechanischen Befestigung an der Decke darf der Laie schon noch
> machen.

Ja, das ist ja auch der schwierigere Part, den tut sich der Elektriker 
nicht gern an.
:))

> Elektrisch anschließen ist in Frankreich möglich, da viele
> Neubauten einen Buchse haben und die Lampen den passenden Stecker.

Aber -um die Lampe anzuschließen extra nach Frankreich fahren? Gut, 
vielleicht, wenn man im Saarland wohnt -aber sonst...

von Harald W. (wilhelms)


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Kragensteckdose schrieb:

> Aber -um die Lampe anzuschließen extra nach Frankreich fahren?

Ja, schliesslich gibts Verlängerungskabel. :-)

von Karl B. (gustav)


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Hab noch was gefunden:
Beitrag "Re: Strom aus Lampenfassung"
ciao
gustav

von Einer K. (Gast)


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René H. schrieb:
> Man darf auch Drogen kaufen, nur besitzen darf
> man sie nicht.

BtMG § 29 Absatz 1:
 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird 
bestraft, wer
1.
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, 
sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, 
sonst in den Verkehr bringt, --> erwirbt <-- oder sich in sonstiger 
Weise verschafft,

von Percy N. (vox_bovi)


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Arduino Fanboy D. schrieb:
> BtMG § 29 Absatz 1:
>  Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
> bestraft, wer
> 1.
> Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt,
> sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt,
> sonst in den Verkehr bringt, --> erwirbt <-- oder sich in sonstiger
> Weise verschafft,
Ich gehe davon aus, dass "erwerben" in diesem Zusammenhang zB nicht 
Warentermingeschäfte meint.

von Percy N. (vox_bovi)


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Harald W. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Ich bezweifle, dass jemand solche Glühlampen gebunkert hat.
>
> Viele Hersteller oder Grosshändler haben das wohl vor dem "Verbot"
> gemacht und dann versucht, diese anschliessend zu überhöhten Preisen
> zu verkaufen. Da das wohl nicht geklappt hat, bekommt man diese jetzt
> wieder zu "normalen" Preisen.

Was hast Du jetzt wieder nicht verstanden?
In dem Teil, den Du nicht zitiert hast,  stand klar und deutlich zu 
lesen, dass es sich um eine Neukonstrukrion handeln sollte.
Wo hast Du jemals eine Glühlampe mit Edison-Gewinde gesehen, das nur 
dicht am Zentralkontakt metallisch ausgeführt, ansonsten aber isoliert 
war?

von Einer K. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Ich gehe davon aus, dass "erwerben" in diesem Zusammenhang zB nicht
> Warentermingeschäfte meint.

BtMG § 29 Absatz 1 Satz 10:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird 
bestraft, wer
10. einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur 
unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, eine 
solche Gelegenheit öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen 
anderen zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verleitet,

von Percy N. (vox_bovi)


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Arduino Fanboy D. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Ich gehe davon aus, dass "erwerben" in diesem Zusammenhang zB nicht
>> Warentermingeschäfte meint.
>
> BtMG § 29 Absatz 1 Satz 10:
> Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
> bestraft, wer
> 10. einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur
> unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, eine
> solche Gelegenheit öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen
> anderen zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verleitet,

Siehst Du?
Da hier Erwerb als Widerpart zu Abgabe angesehen wird, erhelkt, dass es 
sich um physische Akte handel muss.
Beim Kauf ist das mitnichten der Fall.

von Einer K. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Siehst Du?
> Da hier Erwerb als Widerpart zu Abgabe angesehen wird, erhelkt, dass es
> sich um physische Akte handel muss.
Unfug.

Einzig der Konsum ist nicht Strafbewehrt.

von Percy N. (vox_bovi)


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Arduino Fanboy D. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Siehst Du?
>> Da hier Erwerb als Widerpart zu Abgabe angesehen wird, erhelkt, dass es
>> sich um physische Akte handel muss.
> Unfug.
>
> Einzig der Konsum ist nicht Strafbewehrt.
Ja, das hast Du gut aufgeschnappt.
Stimmt bloß nicht ...

Ich kann unbehelligt so viel Btm kaufen, wie ich fröhöich bin.  Ich darf 
mir nur nicht den Besitz verschaffen oder verschaffen lassen.

Möglicherweise ist Dir die Bedeutung von "kaufen" nicht vollständig 
klar.

Siehe auch hier:
https://www.juraforum.de/lexikon/betaeubungsmittel#betaeubungsmittel-kaufen-unerlaubter-erwerb

: Bearbeitet durch User
von c-hater (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Ich bezweifle, dass jemand solche Glühlampen gebunkert hat.

Ich habe noch ca. 40x 60W.

Allerdings ist vorhersehbar, dass ich diesen Vorrat nicht mehr 
aufbrauchen werde, da nur noch vier (selten genutzte) Lampen damit 
bestückt sind und von diesen vier auch noch zwei demnächst ersetzt 
werden.

Bleibt dann nur noch Keller und Dachbodenkammer. Da ist das Licht so 
selten in Benutzung, dass der verbleibende Vorrat wohl deutlich über 
meine restliche Lebenszeit hinaus reichen wird.

Naja, gut für die Erben. Können die sich auch noch eine Weile an extrem 
preisgünstiger Beleuchtung erfreuen.

von Soul E. (Gast)


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Ben B. schrieb:

> Man man man sind die Menschen dumm geworden. Jetzt wissen sie schon
> nicht mal mehr, daß es keine so gute Idee ist, den Finger anstelle einer
> Glühlampe in die Fassung zu stecken, wobei ihnen dann aber in jedem Fall
> ein Licht aufgeht. Oder in den Schraubsicherungshalter.

Bei der Paranoia, die die Leute heutzutage vor Netzspannung haben, wäre 
so etwas wie eine E27-Fassung für von Laien zu wechselnde Leuchtmittel 
gar nicht mehr zulassungsfähig. Das geht nur mit Bestandsschutz.

von Doofe Christa (Gast)


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Stromräuber schrieb:
> Wo gibt es das in China?

Wenn man reinkommt gleich links im Regal. (Neben den Scheuerschwämmchen)

von René H. (mumpel)


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MaWin schrieb:
> alles, was einen
> Schraubendreher benötigt, gilt als nicht laieninstallierbar

Steht exakt wo (belegt mit Vorschriften und Paragraphen)? Jeder kann und 
darf eine Lampe montieren oder eine Steckdose tauschen, seit vielen 
Jahrzehnten machen das die Bürger in Deutschland selber (auch in der DDR 
wurde das gemacht). Wäre es anders dürften Steckdosen und Lampen m.E. 
garnicht erst frei verkäuflich sein, sondern man müsste alles über einen 
Elektriker kaufen (man bestellt und kauft dann im Geschäft und dieses 
beauftragt kostenpflichtig einen Elektriker).

von René H. (mumpel)


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Soul E. schrieb:
> Bei der Paranoia, die die Leute heutzutage vor Netzspannung haben, wäre
> so etwas wie eine E27-Fassung für von Laien zu wechselnde Leuchtmittel
> gar nicht mehr zulassungsfähig.

In den USA könntest Du sogar sehr viel Schmerzensgeld einklagen wenn auf 
der Verpackung kein entsprechender Warnhinweis steht. Das erinnert an 
die Amerikanerin, die Schmerzengeld bekommen hat weil sie sich Kaffee 
auf ihre Fraulichkeit geschüttet hat und auf dem Becher kein Warnhinweis 
"Vorsicht heiss" stand.

von Percy N. (vox_bovi)


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c-hater schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Ich bezweifle, dass jemand solche Glühlampen gebunkert hat.
>
> Ich habe noch ca. 40x 60W.
>
Du hast 40 Lampen mit einem Gewinde, dessen Eigenart gerade erst  in 
diesem Thread entworfen und zur Konstruktion empfohlen wurde? 
Erstaunlich!

Ich habe zwar auch noch Dutzende von Glühlampen mit Edison-Gewinde, aber 
diese Gewinde sind sämtlich über den gesamten zylindrischen Teil 
leitend. Isoliert ist lediglich ein kleiner Ring am "Boden" rund um den 
Zentralkontakt. Das gleiche glit für meine LED-Lampen und ESL.

Wie bist Du an Deine Speziallampen gekommen?
Die scheinen mir wesentlich sicherer zu sein; aber funktionieren die 
auch zuverlässig mit allen handelsüblichen Fassungen?

von Percy N. (vox_bovi)


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René H. schrieb:
> In den USA könntest Du sogar sehr viel Schmerzensgeld einklagen wenn auf
> der Verpackung kein entsprechender Warnhinweis steht. Das erinnert an
> die Amerikanerin, die Schmerzengeld bekommen hat weil sie sich Kaffee
> auf ihre Fraulichkeit geschüttet hat und auf dem Becher kein Warnhinweis
> "Vorsicht heiss" stand.
Das stimmt so nicht ganz. Der Kaffee war tatsächlich deutlich wärmer, 
als es sonst in dueser Branche üblich war, entsprach also nicht dem, was 
man in Deutschland als Verkehrserwartung bezeichnen würde. Zudem war 
wohl der Deckel des Gefäßes nicht ordentlich aufgebracht worden. Dass 
die arme Stella sich anderes als ihren Oberschenkel verbrüht hätte, lese 
ich hier zum ersten Mal; immerhin könnte das natürlich Einfluss auf das 
Schmerzensgeld gehabt haben.

Allerdings sind die Hersteller in Europa etwas in der Bredouille. Bei 
jeder Kaffeemaschine und jedem Staubsauger steht in der 
Bedienungsanleitung, das Gerät sei nicht für gewerblichen Gebrauch 
geeignet; vermutlich will man damit Sachmangelansprüchen nach 
"übermäßigem" Gebrauch begegnen. Andererseits steht insbesondere bei 
Angebotsware vom Wühltisch auf jeder Akkuschrauberschachtel "Profi Power 
Turbo", und schon weiß der interessierte Bastler, dass dieses Gerät zur 
Unfsllvermeidung Spezialkenntnisse erfordert ...

von Harald W. (wilhelms)


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René H. schrieb:

> In den USA könntest Du sogar sehr viel Schmerzensgeld einklagen wenn auf
> der Verpackung kein entsprechender Warnhinweis steht. Das erinnert an
> die Amerikanerin, die Schmerzengeld bekommen hat weil sie sich Kaffee
> auf ihre Fraulichkeit geschüttet hat und auf dem Becher kein Warnhinweis
> "Vorsicht heiss" stand.

OT: Nun, ich war sowohl vor als auch nach dieser Sache in den USA.
Vorher war die Kaffeetemperatur fast immer viel zu hoch. Deshalb
habe ich oft, zur Überraschung des Personals aus dem mitgelieferten
Eiswasser den Eiswürfel rausgepolkert und in den Kaffee getan. Nach
dem Vorfall gabs in den ganzen USA nur noch lauwarmen Kaffee. :-(

von Percy N. (vox_bovi)


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Soul E. schrieb:
>
> Bei der Paranoia, die die Leute heutzutage vor Netzspannung haben, wäre
> so etwas wie eine E27-Fassung für von Laien zu wechselnde Leuchtmittel
> gar nicht mehr zulassungsfähig. Das geht nur mit Bestandsschutz.

Heute würde hoffentlich auch niemand mehr einen Hund zu Tode grillen, um 
zu beweisen, dass der Strom der Konkurrenz gefährlich ist.

Für Elefanten hingegen werden 30 g KCN und 6 kV angeraten. Hinsichtlich 
versoffener Tierpfleger liegen keine entsprechenden Empfehlungen vor.

von Dieter (Gast)


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René H. schrieb:
> MaWin schrieb:
>> alles, was einen
>> Schraubendreher benötigt, gilt als nicht laieninstallierbar
>
> Steht exakt wo (belegt mit Vorschriften und Paragraphen)? Jeder kann und
> darf eine Lampe montieren oder eine Steckdose tauschen, ...

Lies selber dort die Vorschrift und den Paragraphen unter dem Link. Wenn 
Du es selber mit der großen Suchmaschine des Internet suchen müßtest, 
würdest Du es nie finden:
https://www.sanier.de/elektroinstallation/elektroinstallation-was-darf-man-selbst-machen

von Dieter (Gast)


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von Stefan F. (Gast)


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Dieter schrieb:
> Wenn
> Du es selber mit der großen Suchmaschine des Internet suchen müßtest,
> würdest Du es nie finden:
> 
https://www.sanier.de/elektroinstallation/elektroinstallation-was-darf-man-selbst-machen

So ein Quatsch! Noch mehr daneben geht gar nicht.

von Percy N. (vox_bovi)


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René H. schrieb:
> MaWin schrieb:
>> alles, was einen
>> Schraubendreher benötigt, gilt als nicht laieninstallierbar
>
> Steht exakt wo (belegt mit Vorschriften und Paragraphen)?
VDE 0701 - 0702
> Jeder kann und
> darf eine Lampe montieren oder eine Steckdose tauschen, seit vielen
> Jahrzehnten machen das die Bürger in Deutschland selber (auch in der DDR
> wurde das gemacht). Wäre es anders dürften Steckdosen und Lampen m.E.
> garnicht erst frei verkäuflich sein, sondern man müsste alles über einen
> Elektriker kaufen (man bestellt und kauft dann im Geschäft und dieses
> beauftragt kostenpflichtig einen Elektriker).

Dein Erachten irrt. Du darfst allen möglichen Krempel kaufen, der 
eigentlich nicht sinnvoll legal nutzbar ist (aktuell diverse e-Roller). 
Je nachdem, wie gefährlich das Geraffel ist, gibt es zu 
unterschiedlichen Zeitpunkten Ärger: beim e-Roller, wenn Du ihn im 
öffentlichen Raum benutzst, bei der Gaspistole, wenn Du sie ohne kleinen 
Waffenschein führst, und bei der Elektroinstallation hast Du ein 
Problem, wenn jemand zu Schaden kommt, Auch Dein Versicherer reibt sich 
die Hände und buchstabiert schon einmal vorsorglich "grobfahrlässig". 
Wenn Du in der Mietwohnung an der Installation bastelst, ist der Ärger 
mit dem Vermieter vorprogrammiert. Bei der Gasleitung scheinen das 
erstaunlich viele zu verstehen, obwohl Du in jedem Baumarkt Lötlampen 
kaufen kannst.

Ganz besonders spitzfindig könnte man sich fragen, ob Du überhapt eine 
Lampe  mit Schraubsockel auswechseln darfst. Stecksockel sollten 
unbedenklich sein, aber geschraubte elektrische Verbindungen sind ganz 
doll gefährlich ...

von c-hater (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Du hast 40 Lampen mit einem Gewinde, dessen Eigenart gerade erst  in
> diesem Thread entworfen und zur Konstruktion empfohlen wurde?
> Erstaunlich!

Ich weiss nicht, was du meinst. Die von mir gebunkerten Glühlampen sind 
einfach Standardware mit E27-Sockel und Glaskolben. So wie sie 
jahrzehntelang jeder Laie völlig problemlos genutzt hat. Abgesehen 
vielleicht von gelegentlichen leichten Verbrennungen bei Voll-DAUs...

> Ich habe zwar auch noch Dutzende von Glühlampen mit Edison-Gewinde, aber
> diese Gewinde sind sämtlich über den gesamten zylindrischen Teil
> leitend. Isoliert ist lediglich ein kleiner Ring am "Boden" rund um den
> Zentralkontakt. Das gleiche glit für meine LED-Lampen und ESL.

Ja, so sehen die Dinger tatsächlich aus. Wo wurde denn ein anderes 
Gewinde konstruiert?

von Gustl B. (-gb-)


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Vielleicht wird es legal wenn du das als Bausatz verkaufst.

von Percy N. (vox_bovi)


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c-hater schrieb:
>
> Ja, so sehen die Dinger tatsächlich aus. Wo wurde denn ein anderes
> Gewinde konstruiert?

Beitrag "Re: Darf man Stromräuber verkaufen?"

Insbesondere

Beitrag "Re: Darf man Stromräuber verkaufen?"

: Bearbeitet durch User
von Karl B. (gustav)


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Gustl B. schrieb:
> Vielleicht wird es legal wenn du das als Bausatz verkaufst.

Hi,
o je ,
jetzt krieg ich den nicht mehr zusammen. Wie war das noch.
Ich kann mich im Moment garnicht mehr daran erinnern.
(BTW: höchstens bis 40 W, ist nämlich Bakelit und stinkt bestialisch.)

ciao
gustav

: Bearbeitet durch User
von Rolf M. (rmagnus)


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Percy N. schrieb:
> Das stimmt so nicht ganz. Der Kaffee war tatsächlich deutlich wärmer,
> als es sonst in dueser Branche üblich war, entsprach also nicht dem, was
> man in Deutschland als Verkehrserwartung bezeichnen würde. Zudem war
> wohl der Deckel des Gefäßes nicht ordentlich aufgebracht worden. Dass
> die arme Stella sich anderes als ihren Oberschenkel verbrüht hätte, lese
> ich hier zum ersten Mal; immerhin könnte das natürlich Einfluss auf das
> Schmerzensgeld gehabt haben.

Und es ging anfangs im Wesentlichen nicht um Schmerzensgeld, sondern 
Schadenersatz. Die Frau hat nämlich Verbrühungen dritten Grades erlitten 
und musste sich dafür im Krankenhaus einer Hauttransplantation 
unterziehen. Sie hat dann von McDonalds Schadenersatz für die 
Behandlungskosten gefordert.

> Allerdings sind die Hersteller in Europa etwas in der Bredouille. Bei
> jeder Kaffeemaschine und jedem Staubsauger steht in der
> Bedienungsanleitung, das Gerät sei nicht für gewerblichen Gebrauch
> geeignet; vermutlich will man damit Sachmangelansprüchen nach
> "übermäßigem" Gebrauch begegnen.

Ich vermute, es geht vor allem um die Vermeidung hoher 
Schadenersatzforderungen in dem Fall, dass das Gerät einen Brand 
verursacht.

von Harald W. (wilhelms)


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Karl B. schrieb:

>> Vielleicht wird es legal wenn du das als Bausatz verkaufst.
>
> Hi,
> o je ,
> jetzt krieg ich den nicht mehr zusammen. Wie war das noch.
> Ich kann mich im Moment garnicht mehr daran erinnern.

Dazu benötigst Du die fünfzigseitige Aufbau- und Bedienungs-
Anleitung!

von Karl B. (gustav)


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Harald W. schrieb:
> Dazu benötigst Du die fünfzigseitige Aufbau- und Bedienungs-
> Anleitung!

Hi,
"...deikte Bau aufrecht erhalten überziehen Handhaken vorwärts ziehen.
Rechts Scheibe abfolgen..."
Google Übersetzer.

ciao
gustav

von Jens G. (jensig)


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Percy N. (vox_bovi) schrieb:

>c-hater schrieb:
>>
>> Ja, so sehen die Dinger tatsächlich aus. Wo wurde denn ein anderes
>> Gewinde konstruiert?

>Beitrag "Re: Darf man Stromräuber verkaufen?"

>Insbesondere

>Beitrag "Re: Darf man Stromräuber verkaufen?"

Der Percy N. glaubt, er steht jetzt im Mittelpunkt, nur weil er anfangs 
mal eine "tolle Idee" hatte, und meint, sämtliche Referenzen zum 
Glühobst referenzieren jetzt seine Idee eines speziellen Glühobstes.
Er bekommt nicht mit, daß die Leute schon lange wieder über normale 
Glühbirnen reden ...


>René H. schrieb:
>> MaWin schrieb:
>>> alles, was einen
>>> Schraubendreher benötigt, gilt als nicht laieninstallierbar
>>
>> Steht exakt wo (belegt mit Vorschriften und Paragraphen)?
VDE 0701 - 0702
>> Jeder kann und
>> darf eine Lampe montieren oder eine Steckdose tauschen, seit vielen
>> Jahrzehnten machen das die Bürger in Deutschland selber (auch in der DDR
>> wurde das gemacht). Wäre es anders dürften Steckdosen und Lampen m.E.
>> garnicht erst frei verkäuflich sein, sondern man müsste alles über einen
>> Elektriker kaufen (man bestellt und kauft dann im Geschäft und dieses
>> beauftragt kostenpflichtig einen Elektriker).

>Dein Erachten irrt. Du darfst allen möglichen Krempel kaufen, der

Nein, Du irrst. Instanthaltungsarbeiten darf jeder an Seiner  el. Anlage 
nach dem Zähler machen ...

von Percy N. (vox_bovi)


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Jens G. schrieb:
> Percy N. (vox_bovi) schrieb:
>
>>c-hater schrieb:
>>>
>>> Ja, so sehen die Dinger tatsächlich aus. Wo wurde denn ein anderes
>>> Gewinde konstruiert?
>
>>Beitrag "Re: Darf man Stromräuber verkaufen?"
>
>>Insbesondere
>
>>Beitrag "Re: Darf man Stromräuber verkaufen?"
>
> Der Percy N. glaubt, er steht jetzt im Mittelpunkt, nur weil er anfangs
> mal eine "tolle Idee" hatte, und meint, sämtliche Referenzen zum
> Glühobst referenzieren jetzt seine Idee eines speziellen Glühobstes.

Du kannst ja gern versuchen, mir ans Bein zu pinkeln, wenns denn mit dem 
Wadenbeißen nicht klappt, aber bitte nicht so dümmlich.
Aus den referenzierten Beiträgen ergibt sich zweifelsfrei, dass es nicht 
meine Idee war, und ich habe michcderselben auch nie berühmt.

> Er bekommt nicht mit, daß die Leute schon lange wieder über normale
> Glühbirnen reden ...
Das mag sein und liegt dann vermutlich daran, dass diese Leute nicht 
benerkt hatten,  ich nach vorhenannten Spezialglühlampen gefragt hatte.
Hier liest anscheinend mancher nur so weit, wie er will, versteht dann 
den Kokolores, der ihn glücklich macht, und beantwortet dann Fragen, die 
nicht gestelkt wurden. Erkennst Du Dich wieder?

von c-hater (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Beitrag "Re: Darf man Stromräuber verkaufen?"

Das ist dein eigenes Posting. Sowas zitiert man üblicherweise nur, wenn 
man eigene Fehler nachträglich korrigieren will.

> Insbesondere
>
> Beitrag "Re: Darf man Stromräuber verkaufen?"

Naja, hier wird tatsächlich ein eigener "Standard" vorgestellt. 
Allerdings völlig nutzlos. Der seit Jahrzehnten bewährte Standard 
enthält ja bereits alles Nötige bezüglich des Berührungsschutzes.

Man kann also problemlos eine Euro-Buchse auf einen E27-Sockel setzen, 
wenn nur die Geometrie und die Temperaturbeständigkeit der 
Gesamtkonstruktion den Vorgaben der Norm für Glühlampen mit E27-Sockel 
entsprechen. Da zeigt sich allerdings auch der Unsinn von Normen, denn 
die geforderte Temperaturbeständigkeit ist in dieser Anwendung ziemlich 
sinnlos. However: solange man das einhält, ist das Ergebnis 
unbezweifelbar LEGAL.

Tatsächlich wenden sie Retro-Leuchtmittel ja genauso an, wobei ich 
bezüglich der eigentlich geforderten Temperaturbeständigkeit doch 
erhebliche Zweifel habe, ob das bei den Dingern wirklich korrekt 
umgesetzt sein kann...

Genauso klar ist allerdings auch: Schuko wäre auf jeden Fall 100% 
illegal. Und tatsächlich auch jenseits des mimimimi von Standards 
praktisch gefährlich. Darüber brauchen wir nicht weiter diskutieren.

von Percy N. (vox_bovi)


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c-hater schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Beitrag "Re: Darf man Stromräuber verkaufen?"
>
> Das ist dein eigenes Posting. Sowas zitiert man üblicherweise nur, wenn
> man eigene Fehler nachträglich korrigieren will.
>
Gib doch einfach zu, dass Du schlicht zu faul warst, den Beitrag zu 
lesen ;-)
>> Insbesondere
>>
>> Beitrag "Re: Darf man Stromräuber verkaufen?"
>
> Naja, hier wird tatsächlich ein eigener "Standard" vorgestellt.
> Allerdings völlig nutzlos. Der seit Jahrzehnten bewährte Standard
> enthält ja bereits alles Nötige bezüglich des Berührungsschutzes.
>
Interessant.
Könntest Du das bitte näher ausführen für den Fall, dass die Phase auf 
dem Gewinde liegt?

> Man kann also problemlos eine Euro-Buchse auf einen E27-Sockel setzen,
> wenn nur die Geometrie und die Temperaturbeständigkeit der
> Gesamtkonstruktion den Vorgaben der Norm für Glühlampen mit E27-Sockel
> entsprechen. Da zeigt sich allerdings auch der Unsinn von Normen, denn
> die geforderte Temperaturbeständigkeit ist in dieser Anwendung ziemlich
> sinnlos. However: solange man das einhält, ist das Ergebnis
> unbezweifelbar LEGAL.
>
In diesem Thread wurde sehr zu Recht schon darauf hingewiesen, dass 
dieser Irrsinn lediglich wegen Bestandsschutz noch toleriert wird.

von René H. (mumpel)


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Harald W. schrieb:
> Nach
> dem Vorfall gabs in den ganzen USA nur noch lauwarmen Kaffee

Pfui Deibel. ;)

Percy N. schrieb:
> beim e-Roller, wenn Du ihn im
> öffentlichen Raum benutzst

E-Roller sind erlaubt wenn sie eine Straßenzulassung haben. Wenn weder 
Radweg noch Fußweg vorhanden sind darf man sogar auf die Straße 
ausweichen.

Percy N. schrieb:
> Wenn Du in der Mietwohnung an der Installation bastelst, ist der Ärger
> mit dem Vermieter vorprogrammiert.

Bei mir nicht. Solange ich alles "vorschriftsmäßig" mache und nur das 
was man als Mieter für gewöhnlich macht (Lampe aufhängen, Steckdose 
tauschen) wird mir nichts passieren (Mein Hausverwalter ist ein Kollege, 
der kennt meine Fähigkeiten, und wir kennen uns seit fast 30 Jahren). 
Meine Nebenuhrsteuerung, die ich nun endlich fertig habe und die im 
Betriebsraum hängt(mit Kabelverschraubung und was dazugehört, geht so 
auch durch.

Mal davon abgesehen kann man beim Anschließen einer Deckenlampe wohl 
kaum Fehler machen. Grün-Gelb ist der Schutzleiter (ich kenne aber keine 
Lampe die den benötigt), das blaue Kabel an der Lampe gehört an das 
blaue Kabel an der Leitung und das braune Kabel an der Lampe an das 
braune Kabel an der Leitung (obwohl es bei Wechselstrom theoretisch egal 
ist). Wer jetzt aber das blaue oder braune Kabel der Lampe an das 
Grün-Gelbe Kabel der Leitung anschließt benötigt einen Augenarzt. Und es 
zahlt sicher niemand 100,- Euro für den Elektriker damit der eine 
Deckenlampe aufhängt. Mal abgesehen von der langen Wartezeit (Elektriker 
können ja nicht gleich springen wenn man anruft, da hat man nicht selten 
Tage bis Wochen Wartezeit). Und wenn ich meinen Hausverwalter (gelernter 
Elektriker und Kollege) zum Aufhängen einer Deckenlampe rufen würde, 
würde der mich auslachen.

: Bearbeitet durch User
von c-hater (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Gib doch einfach zu, dass Du schlicht zu faul warst, den Beitrag zu
> lesen ;-)

Sehr witzig. Es war genau der, auf den ich geantwortet habe...

> Interessant.
> Könntest Du das bitte näher ausführen für den Fall, dass die Phase auf
> dem Gewinde liegt?

Das ist durch die erwähnten Vorgaben zur Geometrie abgedeckt. Wie wäre 
es, wenn du die Standards einfach mal liest, mit denen du argumentierst?

> In diesem Thread wurde sehr zu Recht schon darauf hingewiesen, dass
> dieser Irrsinn lediglich wegen Bestandsschutz noch toleriert wird.

Nein, genau das ist nicht der Fall. Auch die Norm zu E27-Leuchtmitteln 
enhält natürlich Vorgaben, die den Berührungschutz gewährleisten. 
Zumindest so lange das Leuchtmittel mechanisch intakt ist.

Nunja, ich habe es selber schon abgesprengte Glühlampen-Glaskolben 
erlebt. Wenn da irgendwer einen Wechsel versucht, ohne die Sicherung zu 
entfernen oder den FI-Schalter zu deaktivieren... Mögen Darwins Gesetze 
wirken...

Aber wie schon gesagt: genau das ist in der Anwendung als Euro-Adapter 
ja praktisch ausgeschlossen. Da gibt es halt die Möglichkeit nicht, dass 
ein Glaskolben einfach weggesprengt wird.

von René H. (mumpel)


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Dieter schrieb:
> Noch ein Linkchen:
> https://www.ruv.de/ratgeber/bauen-wohnen/sicher-sorglos/elektroarbeiten

Also was auf manchen Internetseiten für Unsinn verbreitet wird lässt 
mich an der Intelligenz der Menschheit zweifeln. Auf der Seite steht 
doch tatsächlich, dass nur ein Handwerker eine Waschmaschine anschließen 
sollte. Ich soll also einen Handwerker holen der mir einen Stecker in 
die Steckdose steckt, den Wasserschlauch auf den Wasserhahn dreht und 
den Abwasserschlauch an den Abwasseranschluß dreht? Noch unsinniger geht 
es kaum. Vielleicht soll man jedes mal wenn man die Kaffeemaschine 
putzen möchte vorher einen Handwerker holen der erstmal den Stecker aus 
der Steckdose zieht und nach dem Putzen wieder einsteckt (um mal ein 
wenig zu übertreiben).

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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c-hater schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Gib doch einfach zu, dass Du schlicht zu faul warst, den Beitrag zu
>> lesen ;-)
>
> Sehr witzig. Es war genau der, auf den ich geantwortet habe...
>
>> Interessant.
>> Könntest Du das bitte näher ausführen für den Fall, dass die Phase auf
>> dem Gewinde liegt?
>
> Das ist durch die erwähnten Vorgaben zur Geometrie abgedeckt. Wie wäre
> es, wenn du die Standards einfach mal liest, mit denen du argumentierst?
>
Aha. Wie funktioniert denn da der Berührungsschutz, wenn überhaupt kein 
Leuchtmittel eingeschraubt ist (soll ja beim Lampenwechsel schon mal 
vorkommen)?

>> In diesem Thread wurde sehr zu Recht schon darauf hingewiesen, dass
>> dieser Irrsinn lediglich wegen Bestandsschutz noch toleriert wird.
>
> Nein, genau das ist nicht der Fall. Auch die Norm zu E27-Leuchtmitteln
> enhält natürlich Vorgaben, die den Berührungschutz gewährleisten.
> Zumindest so lange das Leuchtmittel mechanisch intakt ist.
>
Und ohne Leuchtmittel?

> Nunja, ich habe es selber schon abgesprengte Glühlampen-Glaskolben
> erlebt. Wenn da irgendwer einen Wechsel versucht, ohne die Sicherung zu
> entfernen oder den FI-Schalter zu deaktivieren... Mögen Darwins Gesetze
> wirken...
>
Und schon ist das ganze nicht mehr trottelsicher.

> Aber wie schon gesagt: genau das ist in der Anwendung als Euro-Adapter
> ja praktisch ausgeschlossen. Da gibt es halt die Möglichkeit nicht, dass
> ein Glaskolben einfach weggesprengt wird.

Auch da liegt das Gewinde offen ...

von Karl B. (gustav)


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René H. schrieb:
> Grün-Gelb ist der Schutzleiter (ich kenne aber keine
> Lampe die den benötigt),

Hi,
da wäre ich ein wenig anderer Meinung.
Da nur drei Leitungen aus der Wand kommen, käme ein Schlaumeier auf die 
Idee, Ge/Gn für N und blau für L der zweiten Gruppe des Kronleuchters zu 
verwenden.
Was ich dadurch vermieden habe, indem ich die Gruppen mit im Bild 
gezeigter Lösung schalte. Zugegeben nur etwas für Leute, die auch groß 
genug sind, um an den Schalter zu gelangen.

ciao
gustav

von Percy N. (vox_bovi)


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Kleiner Nachtrag.

Bin halt so ...

;-)

von René H. (mumpel)


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Karl B. schrieb:
> Da nur drei Leitungen aus der Wand kommen, käme ein Schlaumeier auf die
> Idee, Ge/Gn für N und blau für L der zweiten Gruppe des Kronleuchters zu
> verwenden.

Wäre das nicht außerhalb der Norm?

von Percy N. (vox_bovi)


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René H. schrieb:
> Karl B. schrieb:
>> Da nur drei Leitungen aus der Wand kommen, käme ein Schlaumeier auf die
>> Idee, Ge/Gn für N und blau für L der zweiten Gruppe des Kronleuchters zu
>> verwenden.
>
> Wäre das nicht außerhalb der Norm?

Schlaumeier können nicht den ganzen Tag mit der Norm unter dem Arm durch 
die Gegend laufen.
Frei nach BMdI Höcherl

von Karl B. (gustav)


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Percy N. schrieb:
> Kleiner Nachtrag.

Hi,
passiert öfter, als man denkt.
Vor allem, wenn normale Glühlampen durch so Klemmdinger zu 
Kopfspiegellampen umfunktioniert werden.
(BTW: Habe noch Gold 100 Watt Kopfspiegel meistbietend...)

ciao
gustav

von Karl B. (gustav)


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Percy N. schrieb:
>> Wäre das nicht außerhalb der Norm?

Ja klar.
Aber eigentlich ge/gn braucht das Metallgedöns des Kronleuchters.
Und da wird nichts dran gerüttelt.
ciao
gustav

von Percy N. (vox_bovi)


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Karl B. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>>> Wäre das nicht außerhalb der Norm?
>
> Ja klar.
> Aber eigentlich ge/gn braucht das Metallgedöns des Kronleuchters.
> Und da wird nichts dran gerüttelt.

Das mit dem Zitieren übst Du aber noch, hm?
Versprochen?

von Karl B. (gustav)


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Percy N. schrieb:
> Karl B. schrieb:
>> Percy N. schrieb:
>>>> Wäre das nicht außerhalb der Norm?
>>
>> Ja klar.
>> Aber eigentlich ge/gn braucht das Metallgedöns des Kronleuchters.
>> Und da wird nichts dran gerüttelt.
>
> Das mit dem Zitieren übst Du aber noch, hm?
> Versprochen?

Du bist zu schnell.
René H. schrieb:
> Grün-Gelb ist der Schutzleiter (ich kenne aber keine
> Lampe die den benötigt),

Nein Euer Ehren. Ge/ gn  wird beim Kronleuchter gebraucht.

ciao
gustav

von Percy N. (vox_bovi)


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René H. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> beim e-Roller, wenn Du ihn im
>> öffentlichen Raum benutzst
>
> E-Roller sind erlaubt wenn sie eine Straßenzulassung haben. Wenn weder
> Radweg noch Fußweg vorhanden sind darf man sogar auf die Straße
> ausweichen.
Beachte jeweils die Semantik von "wenn"!

>
> Percy N. schrieb:
>> Wenn Du in der Mietwohnung an der Installation bastelst, ist der Ärger
>> mit dem Vermieter vorprogrammiert.
>
> Bei mir nicht. Solange ich alles "vorschriftsmäßig" mache und nur das

Beachte die Bedeutung von "solange"!
> was man als Mieter für gewöhnlich macht (Lampe aufhängen, Steckdose
> tauschen) wird mir nichts passieren (Mein Hausverwalter ist ein Kollege,
> der kennt meine Fähigkeiten, und wir kennen uns seit fast 30 Jahren).

> Mal davon abgesehen kann man beim Anschließen einer Deckenlampe wohl
> kaum Fehler machen.
Pedanten würden Dir schon deshalb zustimmen, weil es keine Deckenlampen 
gibt, sondern nur Deckenleuchten

Aber auch andere Leute machen Fehler. Der nette Autoposer von nebenan 
kommt da mit so einer dubiosen Chinafunzel mit zwei braun ummantelten 
Litzen und einer Gehäuseklemne an. Der weiß genau, dass schwarz Masse 
ist und ans Gehäuse gehört. Die beiden anderen Drähte (wo hast Du da 
Kabel?) verteilt er gerecht auf die Lüsterklemme.

Aus seiner Sicht hat er vollkommen Recht.

Wofür ist eigentlich der rot ummantelte Draht, der aus der Decke kommt? 
??

von René H. (mumpel)


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Percy N. schrieb:
> Die beiden anderen Drähte (wo hast Du da
> Kabel?)

Dann eben Drähte. Deutsche Sprache...
Noch einfacher ausgedrückt: Farbe an Farbe

: Bearbeitet durch User
von c-hater (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Aha. Wie funktioniert denn da der Berührungsschutz, wenn überhaupt kein
> Leuchtmittel eingeschraubt ist (soll ja beim Lampenwechsel schon mal
> vorkommen)?

Das ist tatsächlich eine Lücke. Scheint aber nicht wirklich relevant zu 
sein. Schließlich hat es in den letzten ca. 70 Jahren nur eine 
einstellige Zahl von Toten gegeben, die auf diese Lücke des Standards 
zurückzuführen war.

Da hat halt Darwin (und der gesunde Menschenverstand) dafür gesorgt, 
dass es nicht mehr werden...

Heute allerdings könnten Fake-News über Fratzenbuch oder ähnliches 
tatsächlich dafür sorgen, dass es sehr viel mehr Tote gibt. Da braucht 
nur so ein "Inflatulanzer" schreiben, seine Furze wären besonders 
aromatisch, wenn man dabei in eine leere Glühlampenfassung fasst und 
ungefähr 100 Millionen Vollidioten probieren das dann tatsächlich aus...

So what. Auch nur wieder Darwin...

Den Abgang kann die Menschheit als Ganzes problemlos verschmerzen, ja es 
stärkt den verbleibenden Rest. Evolution halt...

von michael_ (Gast)


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René H. schrieb:
> seit vielen
> Jahrzehnten machen das die Bürger in Deutschland selber (auch in der DDR
> wurde das gemacht).

Selbst gemacht ja.
Aber Schukomaterial gab es in der DDR nur für Elektriker.

von Thomas E. (thomase)


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von Percy N. (vox_bovi)


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c-hater schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Aha. Wie funktioniert denn da der Berührungsschutz, wenn überhaupt kein
>> Leuchtmittel eingeschraubt ist (soll ja beim Lampenwechsel schon mal
>> vorkommen)?
>
> Das ist tatsächlich eine Lücke. Scheint aber nicht wirklich relevant zu
> sein. Schließlich hat es in den letzten ca. 70 Jahren nur eine
> einstellige Zahl von Toten gegeben, die auf diese Lücke des Standards
> zurückzuführen war.
>
> Da hat halt Darwin (und der gesunde Menschenverstand) dafür gesorgt,
> dass es nicht mehr werden...

Der war wohl nicht ganz allein ...

> Heute allerdings könnten Fake-News über Fratzenbuch oder ähnliches
> tatsächlich dafür sorgen, dass es sehr viel mehr Tote gibt. Da braucht
> nur so ein "Inflatulanzer" schreiben, seine Furze wären besonders
> aromatisch, wenn man dabei in eine leere Glühlampenfassung fasst und
> ungefähr 100 Millionen Vollidioten probieren das dann tatsächlich aus...
>
Die kommen hinzu.
Ich mache mir aber mehr Sorgen um Onkel Fritz,  der gerade Tante 
Klärchen nebst Anhang und Bruder Heinz zu Besuch hat. Die sitzen auf dem 
Sofa nebeneinander wie Hühner auf der Stange. Hinter dem Sofa ist die 
Steckdose, in die die Stehleuchte eingesteckt ist, die Fritz soeben 
einschaltet, was diese mit einem Knall und einem sehr kurzen Blitz 
quittiert.
Fritzchen ist altersgemäß nicht ganz auf dem Damm und schaltet ein paar 
Mal hin und her, um die Leuchte zu überreden. Du errätst es: er hat 
keinen Erfolg.
Leider lässt der neumodische Schnurschalter nicht erkennen,  in welcher 
Schaltstellung er sich befindet, und dass der zweipolig abschaltet 
bleibt ein frommer Wunsch.
Zum Glück hat Fritz noch ein paar passende Glühlampen, Original 
Friedensware,  und die sind auch schnell zur Hand.

Nein, der Besuch wird nicht vom Sofa gescheucht. Und die Sicherung 
bleibt auch drin, schließlich braucht man zum Wechseln der Lampe das 
Licht von der Deckenleuchte.

Und nun kommt der (wechsel-)spannende Teil  ...

Soll heißen: Diese Edison-Fassungen mögen ganz gut geeignet für fest 
installierte Leuchten sein; für steckbare sollte man auf andere Lösungen 
zurückgreifen, G9 und ähnliches ist ja nun auch kein Hexenwerk. Selbst 
die nahezu offenen Fassungen für Halogen-Brennstäbe schützen besser vor 
Berührung als Edison.

Man muss die Götter ja nicht herausfordern!

: Bearbeitet durch User
von Dieter (Gast)


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René H. schrieb:
> Also was auf manchen Internetseiten für Unsinn verbreitet wird lässt
> mich an der Intelligenz der Menschheit zweifeln.

Das ist abgesegnet von Seiten der Versicherungswirtschaft.

> Auf der Seite steht doch tatsächlich, dass nur ein Handwerker eine
> Waschmaschine anschließen sollte.
> Ich soll also einen Handwerker holen der mir einen Stecker in
> die Steckdose steckt,

Den Stromstecker darfst Du noch selber in die Steckdose stecken.

> den Wasserschlauch auf den Wasserhahn dreht und
> den Abwasserschlauch an den Abwasseranschluß dreht?

Wenn der Keller unter Wasser steht, dem Nachbarn oben aufs Haupt von der 
Decke tropft, dann kommen diese Versicherungstechnischen Fragen. "Dann 
Du nix mehr wissen. Haben noch Rechnung Reperatur. Handwerker hat an 
Maschine hier gemacht. Alles gesehen.  ... usw."

Der Terror geht schon so weit, dass Vereine, wie zum Beispiel die 
Bergwacht sich auch nicht mehr trauen alte Seile zum Spielen an die 
Kinder zu verschenken. Besser wegwerfen.

von René H. (mumpel)


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Dieter schrieb:
> Wenn der Keller unter Wasser steht, dem Nachbarn oben aufs Haupt von der
> Decke tropft

Wie soll das passieren?

von Reinhard S. (rezz)


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René H. schrieb:
> Dieter schrieb:
>> Wenn der Keller unter Wasser steht, dem Nachbarn oben aufs Haupt von der
>> Decke tropft
>
> Wie soll das passieren?

2. UG? :D Denke aber eher, das da ein "oder es" fehlt.

von René H. (mumpel)


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Reinhard S. schrieb:
> René H. schrieb:
>> Dieter schrieb:
>>> Wenn der Keller unter Wasser steht, dem Nachbarn oben aufs Haupt von der
>>> Decke tropft
>>
>> Wie soll das passieren?
>
> 2. UG? :D Denke aber eher, das da ein "oder es" fehlt.

Ich meinte wie es passieren soll das Wasser ausläuft. Man wird doch wohl 
in der Lage sein einen Wasserschlauch auf einen Wasserhahn zu drehen 
ohne das Wasser ausläuft. Und dank Aqua-Stop dürfte eigentlich nichts 
passieren.

von michael_ (Gast)


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Man soll sich nicht so aufregen.
Nur wissen, was man tut.
Ich habe mir auch schon 3xSchukoverteiler für die Steckdose besorgt.
Und auch noch quer, damit sie die zweite Wandsteckdose nicht verdeckt.
Obwohl die nicht gestattet sind.

Es gibt alles.

https://www.ebay.de/itm/E27-Konverter-Lampenfassung-Konverter-Lampensockel-Form-Y-Splitter-Adapter-K5P6/174125364908?_trkparms=aid%3D1110006%26algo%3DHOMESPLICE.SIM%26ao%3D1%26asc%3D225078%26meid%3Db6e9e790e5bf487b9211ea395318f5f8%26pid%3D100005%26rk%3D12%26rkt%3D12%26mehot%3Dco%26sd%3D353076270687%26itm%3D174125364908%26pmt%3D1%26noa%3D0%26pg%3D2047675%26algv%3DSimplAMLv5PairwiseWebWithBBEV2bDemotion%26brand%3DMarkenlos&_trksid=p2047675.c100005.m1851

https://www.ebay.de/itm/1-LED-Sockel-zu-EU-Stecker-Adapter-Konverter-Gluhbirne-Lampenfassung-Taste-E27/353076270687

Wird zwar als LED-Sockel angeboten, aber kleine Glühlampen kann man 
trotzdem einschrauben.

Stromräuber.
Dieser Begriff stammt aus der Zeit, wo es getrennte Stromkreise für 
Lichtstrom und Steckdosen gab.
Lichtstrom war billiger.
Also keine technische Begründung.

von Percy N. (vox_bovi)


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michael_ schrieb:

> Stromräuber.
> Dieser Begriff stammt aus der Zeit, wo es getrennte Stromkreise für
> Lichtstrom und Steckdosen gab.
> Lichtstrom war billiger.
Das kenne ich etwas anders:
Ganz früher diente die Steimversorgung allein zur Beleuchtung; Häuser 
hatten überhaupt keine Steckdosen.
Der Strom wurde nicht nach Zählerablesung bezahlt  sondern pauschak nach 
Anzahl der vorhandenen Lampenfassungen.
Als steckbare Verbraucher aufkamen, war der Nutzen der Stromdiebe gleich 
doppelt.
Auch später wurddn die gern genutzt, zB um im Keller, der ausschließlich 
zur Beleuchtung mit Strom versorgt war, sein privates Elektrogerät zu 
betreiben - natürlich auf Kosten der Allgemeinheit.
> Also keine technische Begründung.
Allenfalls eine finanztechnische, ja ja ...

Deine Version mag auch zutreffen; ich kannte sie bisher allerdings 
nicht.

von michael_ (Gast)


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Doch, bis in die Siebziger hatten wir zwei Zähler.
Der Strompreis war da gleich.
Ob das 20 Jahre vorher auch so war, weiß ich nicht.

Percy N. schrieb:
> Der Strom wurde nicht nach Zählerablesung bezahlt  sondern pauschak nach
> Anzahl der vorhandenen Lampenfassungen.

In welchem Land?
In D gibt es schon seit Urzeiten Stromzähler.
In der Sowjetunion eher nicht.

von michael_ (Gast)


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Achso, die Elektrik/Zähler wurde 1932 eingebaut.

von Dieter (Gast)


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Historisches:

Früher in den Hotels und Pensionen gabe es auch keine Steckdosen, 
sondern nur einen Lichtschalter und die Deckenlampe. Zimmer mit WC und 
Dusche gab es nur sehr selten und hatten nur Luxussuiten. Wer sich 
elektrisch rasieren wollte, brauchte einen Stromdieb. Als erstes gab es 
daher einen Stromanschluss im Bad  (damals gab es noch 
Gemeinschaftsbäder) und einen Lichtschalter in Bettnähe. Die 
Nachttischlampen wurden später üblich, waren aber fast immer so 
angeschlossen, dass für Radio, Cassettenrekorder keine Steckdose 
verfügbar war. Also nahm man einen Stromdieb mit um Batterien zu sparen. 
Erst zu dieser Zeit bekamen die Hotelzimmer wenigstens eine Steckdose, 
wenn renoviert wurde. Alternativ gab es Nachttischlampen mit einer 
eingebauten Steckdose. In USA sind diese noch einigen Hotels heute zu 
sehen.

Später wurde es üblich Zimmer mit Fernseher anzubieten und damit war die 
Steckdose meistens wieder blokiert. Für die Notebooks und Smartphones 
wurden aber mehr Anschlüsse benötigt. Entweder wurden beim Renovieren 
dann Doppelsteckdosen angebracht, oder alternativ gab es 
Nachttischlampen mit einer eingebauten Steckdose. In USA sind diese in 
einigen Hotels heute noch azutreffen.

von René H. (mumpel)


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Dieter schrieb:
> Später wurde es üblich Zimmer mit Fernseher anzubieten und damit war die
> Steckdose meistens wieder blokiert. Für die Notebooks und Smartphones
> wurden aber mehr Anschlüsse benötigt.
Aber zu dieser Zeit gab es schon Mehrfachsteckdosenleisten. Da brauchte 
man keinen Stromdieb mehr.

von Dieter (Gast)


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1. Den Stromdieb hatte man schon.
2. Der stromdieb war viel billiger.
3. Der Stromdieb war weniger Gepäck.
Die Koffer hatte noch keine Rollen.

Dieter schrieb:
> Für die Notebooks und Smartphones
> wurden aber mehr Anschlüsse benötigt. Entweder wurden beim Renovieren
> dann Doppelsteckdosen angebracht, oder alternativ gab es
> Nachttischlampen mit einer eingebauten Steckdose. In USA sind diese in
> einigen Hotels heute noch azutreffen.

René H. schrieb:
> Aber zu dieser Zeit gab es schon Mehrfachsteckdosenleisten. Da brauchte
> man keinen Stromdieb mehr.
Als Zwischenlösung gab es im Hotel kurze Verlängerungen mit 
Doppelsteckdosen. Ab da nahm man auch den Stromdieb nicht mehr mit. Nur 
noch in Länder, die andere Stecker und Dosen hatte. Das E27-Gewinde 
(oder E14) in den Lampen gab es dort auch. Somit war das der universale 
Reiseadapter.

von Harald W. (wilhelms)


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Dieter schrieb:

> Das E27-Gewinde in den Lampen gab es dort auch.

In den USA gibts m.W. E28 Gewinde. Ob dort auch E27 reinpasst,
weiss ich nicht.

von Oliver S. (phetty)


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Wozu braucht man so ein Höllending?

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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Beitrag "Re: Gegenstück zu einer E27 Fassung gesucht"
Mein Exemplar hatte ich schon 2011 gezeigt, porzellanisoliert.

Wenn ich mir die alten textilisolierten Kabeladern dazu vorstelle, und 
die Fassung baumelt ohne weitere Zugentlastung daran, das geht 
irgendwann schief. Der Draht rutscht aus der Lüsterklemme und gerät 
irgendwo an Metallteile.

: Bearbeitet durch User
von Soul E. (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Wozu braucht man so ein Höllending?

Um z.B. in der Telefonzelle Strom für Computer und Akustikkoppler zu 
klauen.

Das es die Dinger fertig zu kaufen gibt/gab wusste ich vor diesem Thread 
gar nicht. Ich kannte die nur als Eigenbau -- aus einer 
Verlängerungsschnur und dem Sockel einer kaputten Glühbirne.  Kommt aus 
der gleichen Ecke wie der Post-Prüf-Kuli ;-)

von Harald W. (wilhelms)


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Oliver S. schrieb:

> Wozu braucht man so ein Höllending?

Vermutlich gibts in der Hälle zuwenig Steckdosen.

von Markus (Gast)


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Soul E. schrieb:
> gab wusste ich vor diesem Thread
> gar nicht.

Mit meinen 45 Jahren wußte ich vor diesem Thread nicht einmal, was ein 
Stromräuber ist.
Hat sonst noch jemand Fragen von vor dem Krieg? Also vor dem ersten ;-)

von Harald W. (wilhelms)


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Markus schrieb:

> Mit meinen 45 Jahren wußte ich vor diesem Thread nicht einmal, was ein
> Stromräuber ist.
> Hat sonst noch jemand Fragen von vor dem Krieg? Also vor dem ersten ;-)

Ich auch nicht und auch Wikipedia benennt den anders:
https://de.wikipedia.org/wiki/Stromdieb_(Fassungsadapter)

von michael_ (Gast)


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Markus schrieb:
> Hat sonst noch jemand Fragen von vor dem Krieg? Also vor dem ersten ;-)

Vor dem ersten oder zweiten Irak-Krieg?
Seit wann gibt es Wikipetia?

Christoph db1uq K. schrieb:
> Wenn ich mir die alten textilisolierten Kabeladern dazu vorstelle, und
> die Fassung baumelt ohne weitere Zugentlastung daran, das geht
> irgendwann schief.

So schlimm war das damals nicht.
Er wurde in Wohnungen benutzt.
Und da gab es meist nur 220V von Phase zu Phase.
Oder gar nur 125V Gleich- oder Wechselstrom für die Beleuchtung.

Zur Erde waren es da nur 110 - 125V.

von Percy N. (vox_bovi)


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michael_ schrieb:
>
> Zur Erde waren es da nur 110 - 125V.

Und das galt vor der allgemeinen Verweichlichung als 
Schutzkkleinspannung, gell?

von Dieter (Gast)


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Harald W. schrieb:
> Dieter schrieb:
>> Das E27-Gewinde in den Lampen gab es dort auch.
> In den USA gibts m.W. E28 Gewinde. Ob dort auch E27 reinpasst,
> weiss ich nicht.

Unsere Lampen passen da hinein. In USA wurden oft aus Europa 
mitgenommene 220V Glühbirnen mitgenommen und in die 110/120V Lampen 
eingeschraubt um ein weicheres gelbes Licht in der Nachttischlampe (und 
auf der Toilette) zu haben.

von Harald W. (wilhelms)


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michael_ schrieb:

> Zur Erde waren es da nur 110 - 125V.

3x220V/127V wurde aber z.B. in Hannover schon etwa 1960 abgeschafft.

von Rolf M. (rmagnus)


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Markus schrieb:
> Hat sonst noch jemand Fragen von vor dem Krieg? Also vor dem ersten ;-)

Wann war denn der erste Krieg? Müsste ziemlich lange her sein.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Nach rund 150 Beiteägen: Dürfen denn nun Stromdiebe verkauft werden, 
oder nicht?

von Percy N. (vox_bovi)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Nach rund 150 Beiteägen: Dürfen denn nun Stromdiebe verkauft werden,
> oder nicht?

Als Antiquitäten sicherlich, dafür braucht man schließlich keinen 
Waffenschein. Bei ebay kleinanzeigen habe ich schon einige gesehen, gar 
nicht mal teuer.

Beitrag #6278525 wurde von einem Moderator gelöscht.
von michael_ (Gast)


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Harald W. schrieb:
> michael_ schrieb:
>
>> Zur Erde waren es da nur 110 - 125V.
>
> 3x220V/127V wurde aber z.B. in Hannover schon etwa 1960 abgeschafft.

"schon"?
Als Spätgeborener sag ich dir, dass die Dinger aus Porzellelan 
mindestens eher als 40 Jahre vorher produziert wurden.
Von dieser Zeit rede ich hier.
Und nicht von 1960.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Ich glaube in Berlin-Hellerdorf wurde ein altes 3x220V-System noch bis 
in die 90er Jahre betrieben. Neu gebauten Häusern wurde übergangsweise 
ein 220/380V-Drehstromtrafo in den Keller gestellt, den man zur 
Umstellung nur wieder herausnehmen mußte. Die ganzen älteren Häuser 
mussten irgendwann zwangsweise umgerüstet werden, damit keine 400V auf 
den Steckdosen liegen.

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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Ich hatte in zum Studium in Karlsruhe Südstadt noch Ende der Siebziger 
220V zwischen zwei Phasen.

von Jemand (Gast)


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Hallo

Nichtverzweifelter schrieb:
> Nach rund 150 Beiteägen: Dürfen denn nun Stromdiebe verkauft werden,
> oder nicht?

Hehe - da hat ein weiterer verstanden wie dieses Forum bei den meisten 
(oft den interessantesten) Themen funktioniert ;-)
Soll man jetzt dazu gratulieren? - Immerhin scheint es ja eine Leistung 
zu sein zu der ein Großteil der mit ihrer Meinung und Anschaung um sich 
schmeißenden  nicht in der Lage ist, andererseits ist es mehr als 
traurig das denkende und des Lesens (und eingehen auf den Inhalt des 
gelesenen Text und eben nicht irgendwas anderes...) fähige Leute hier 
die Ausnahme zu sein scheinen.

Jemand

von Einer K. (Gast)


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Jemand schrieb:
> wie dieses Forum.....funktioniert

Rechtsberatung gibts beim Anwalt!

von Percy N. (vox_bovi)


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Arduino Fanboy D. schrieb:
> Jemand schrieb:
>> wie dieses Forum.....funktioniert
>
> Rechtsberatung gibts beim Anwalt!

Und warum erzählst Du dann hier dummes Zeug über das BtmG?

von René H. (mumpel)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Nach rund 150 Beiteägen: Dürfen denn nun Stromdiebe verkauft
> werden,
> oder nicht?

Hatte ich nicht schon geschrieben, dass man es kaufen darf? Im privaten 
Umfeld darf man sie auch einsetzen. An anderen Stellen würde ich das 
nicht nutzen, wenn der Stromdieb nicht entsprechend gekennzeichnet und 
geprüft ist (CE, GS etc. pp.). Verkaufen würde ich nur mit den 
entsprechenden Prüfzeichen, wenn es sie nicht gibt dann nicht verkaufen.

: Bearbeitet durch User
von Dieter (Gast)


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Wenn es ein echtes altes Sammlerstück ist, kann es an Sammler verkauft 
werden.

von Jemand (Gast)


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Hallo

René H. schrieb:
> Hatte ich nicht schon geschrieben, dass man es kaufen darf?

Ja hast du - mein Kommentar war auch mehr als zugegeben leicht ätzende 
Spitze gegen die "Diskussionskultur" und moralinsäuerlichen 
Bedenkenträgertum so einiger Foristen, leider nicht nur in diesen 
Thread, gemeint.
Einfach nur relativ nett verpackter ausgestreckter Mittelfinger für die 
ewig gleichen Figuren die schon so viele hochinteressante Fragen oder 
(was wäre wenn) Ideen mit "Bravour" immer wieder kaputt machen oder 
unbedarfte Anfänger und Leute außerhalb des Hobbys dumm anmachen, was 
nett gesagt einfach nur Schade ist - die klaren Worte die diese 
Zeitgenossen eigentlich verdienen würden verkneife ich mir mal...

Jemand

von Thorsten S. (thosch)


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Dieter schrieb:
> Früher in den Hotels und Pensionen gabe es auch keine Steckdosen,
> sondern nur einen Lichtschalter und die Deckenlampe. Zimmer mit WC und
> Dusche gab es nur sehr selten und hatten nur Luxussuiten. Wer sich
> elektrisch rasieren wollte, brauchte einen Stromdieb.
So ein Quark!
Seit Mitte der 1950er Jahre gibt's batteriebetriebene Elektrorasierer 
u.a. von Remington und Philips. Außerdem gabs ja immer noch die 
Naßrasur...
Da mußte sich wirklich Niemand im Hotel illegal an der Spiegelleuchte 
mit dem "Stromdieb" zu schaffen machen.
Zumal Spiegelleuchten oft mit E14 Lampen ausgestattet waren (und noch 
sind), da hilft einem dann auch kein "Stromdieb".

von Soul E. (Gast)


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Dann bastel Dir halt einen mit E14-Sockel. Ein Verlängerungskabel aus 
dem Baumarkt, den Stecker abschneiden, Sockel einer kaputten Glühbirne 
anlöten. Einen Holzstab als Griff reinstecken und mit Uhu Endfest 
vergießen. Die Bauanleitung stand in den '80ern in der "Datenschleuder".

Heutzutage geht sowas aber nicht mehr, die Netzspannung ist mittlerweile 
zu gefährlich geworden.

von Percy N. (vox_bovi)


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Fürs Hotel könnte- je nach Kategorie - ein Stromdieb in der Tat nützlich 
sein: Fernseher und Nachttischlampen sind gerne direkt angeschlossen, 
damit sie länger im Raum bleiben, und die einzige Steckdose ist somit 
die im Badezimmer, die allerdings maximal einen Rasierer antreibt und 
bei einem Fön garantiert an Spannungseinbruch verendet.

Das ist dann aber strafbar gemäß § 248 c StGB.

: Bearbeitet durch User
von Dieter (Gast)


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Thorsten schrieb
> So ein Quark
Schreibt nur Jemand, der früher nie in Hotels unter einer bestimmten 
Klasse mit seinen Eltern unterwegs war und diese eine entsprechend 
dicken Geldbeutel hatten.
Ein zweiter Rasierer mit Batterien war alles andere als billig damals. 
Hat sich der normale Bürger deshalb in der Regel nicht geleistet. Der 
Stromdieb war deutlich günstiger. Adapter E14-E27 waren auch nichts 
besonderes.

von michael_ (Gast)


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von Percy N. (vox_bovi)


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michael_ schrieb:
> Thorsten S. schrieb:
>> Zumal Spiegelleuchten oft mit E14 Lampen ausgestattet waren (und noch
>> sind), da hilft einem dann auch kein "Stromdieb".
>
> Aber nicht 1955!
> E14 war da sehr, sehr unüblich.
>
> 1965 gab es sowas:
>
> 
https://www.ebay.de/itm/Rasierer-KOMET-Bakelit-funktioniert-DDR/174216384464?_trkparms=ispr%3D1&hash=item28901b0fd0:g:WIAAAOSwNYZeZ~3b&enc=AQAEAAACYIQvEcHUrT7nmUC3yY5qbPyaBN1nJEDYW8MyypsJPgXKNJpkvJd843sBLRdhZ0zmMDIZUx9NJruDgXNp6c%2Fuyjpa830BsxAPV88%2BEBgXML3abpsBBrCowbpzWCwWHSs3pe8UNoDtf45drX%2BVrQBPDphF%2B3ez6oBRzOYLcESyrifpmERoisMlKDzJdizbw3bkWT3aTJyX1rxXDqUJ9wUCQvWReGJsNnvwEd4uM5blGNS7DjznM4g8SlEP8sPqi%2F2imzm6o1%2F5P1ksJ58PRHa%2BrH%2F3fBiHxNSl1YWZ9NrZl%2BdOTBOaW7Evgs0FG6f%2BHc%2BWfiD7DIBiK12yL3NZ%2BIQDagfbEGnoUbjEUoMIiFXzsP28IHAvqAqSqxFeKzHKs5tK2Rk%2BdsYkh%2B9csJKHfpA%2FQ0fwDqRMtp0GF11f9b4BY%2FbCgkmRzdKrVtv1GiLpX7gj8hVYpFNwCmJVdlCUwGMdA3ZwEYmLaqL1K2BeuCeg793ZkSA2GsZkgK2iNVTjgEX2Du7RlSVlDClt94hIAulTLYoimDoom7PTvTAtTQAnn03w7FA4heK8%2BxuBLI4JtC0G9Qk8enwS9m5pKLklHtkaduCiy7KpQnjP5mxAm1nS3O1dFgj43cSxxSNZvxBYCyt9lbDcNPSEgdaEslYa5aa0xkC981dH7ktuRd%2BSlwHVIsILAAFIa9zP4n9X%2BgH3MbL3tuWsVl2YnZLwgW%2FeKzrndXsc9zm0kcljmccmsBXCdH0ykeiFblu2qe5VL1hEAYfTTJh1ltgJ4Y3wzkzlpo1CLFPy8oVxu0vs64QSbMsQiNI%2B&checksum=174216384464a59514adc3674d4d9a6de070d87c9538
>
> Mit Schwinganker und hat mehr gezupft als rasiert.
> Geräte mit Motor waren sehr teuer.

Mit Motor gab es sowas

http://museen-sh.de/Objekt/DE-MUS-789911/lido/Er8  und zwar keineswegs 
teuer. Betrieben wurde der mit einer D-Zelle ( was den Betrieb 
allerdings recht teuer machte).
Nach meiner Erinnerung wsr die Nylonbürste allerdings sxhwarz.
Das Gerät war ziemlich robust gebaut. Dadurch war die Rasur zwar 
prickelnd, aber nicht besonders glatt: die dicke Scherfolie im Verein 
mit dem rotierenden Messerblock zetrümmerte die Haare eher  als sie 
abzuschneiden.
Sinnvoll war das Gerät allenfalls für "die kleine Rasur zwischendurch", 
wenn nach spätem Büroschluss noch ein Abendtermin wahrgenommen werden 
musste und für eine kurze Heimfahrt keine Zeit blieb.

von Matthias U. (smurf)


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Da war noch was:

> In sehr vielen Ländern haben Steckdosen generell keinen Kragen.

Dort haben aber die Stecker Stifte, die nur an der Spitze Kontakte haben 
und ansonsten isolieren. Im Gegensatz zum typischen Schukostecker.

Die Eurobuchse hat ihren Kragen für die mechanische Stabilität des 
Ganzen, der Stecker soll ja nicht schon beim schiefen Angucken wieder 
rausrutschen. Oder schräg sitzen, Wackelkontakte sind auf Dauer keine 
gute Idee wenn man sein Zuhause behalten will.

von Rolf M. (rmagnus)


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Matthias U. schrieb:
> Da war noch was:
>
>> In sehr vielen Ländern haben Steckdosen generell keinen Kragen.
>
> Dort haben aber die Stecker Stifte, die nur an der Spitze Kontakte haben
> und ansonsten isolieren. Im Gegensatz zum typischen Schukostecker.

Dann schau dir mal den in den USA und einigen anderen Ländern üblichen 
Stecker an:
https://de.wikipedia.org/wiki/NEMA-Stecker#/media/Datei:NEMA-AC-Power-Plugs.jpg
Oder den australischen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Stecker-Typ_I#/media/Datei:I_plug.jpg
Oder den in manchen Ländern noch gebräuchlichen ehemaligen britischen 
Stecker:
https://de.wikipedia.org/wiki/Stecker-Typ_D#/media/Datei:D_plug.jpg
Oder den in Südafrika weit verbreiteten Stecker:
https://de.wikipedia.org/wiki/Stecker-Typ_M#/media/Datei:M_plug.jpg

Eigentlich scheint es außer dem britischen nur wenige zu geben, bei 
denen das so ist, wie du beschreibst.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Meistens habe ich auf Reisen auch nur einen Adapter für das jeweilige 
Land dabei (keinen Stromdieb), an dem das Smartphone, die Kamera oder 
das Notebook abwechselnd zum Laden hängen. Früher ließ sich in der Regel 
der Föhnstecker im Bad des Hotels etwas herausziehen, so dass der 
Stecker vom Rasierer (ohne Akku) so eingeklemmt werden kann, dass dieser 
mit den Kontakte des Steckers in der Steckdose noch Verbindung bekommt. 
Immer häufiger sind aber bei den Steckern diese 5mm des Steckkontaktes 
mit Kunststoff überzogen und dann geht das nicht mehr. Das ist aber nur 
ein kurzer Bereich des gesamten Kontaktes.

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