Bei den üblichen Versendern und Ketten habe ich gesucht und nirgends ein Stück gesehen. Ist das jetzt was für spezielle Spezialgeschäfte oder so?
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batman schrieb: > Bei den üblichen Versendern und Ketten habe ich gesucht und > nirgends ein > Stück gesehen. Ist das jetzt was für spezielle Spezialgeschäfte oder so? https://de.rs-online.com/web/c/?sra=oss&r=t&searchTerm=lötzinn+60%2F40
batman schrieb: > Bei den üblichen Versendern und Ketten habe ich gesucht und > nirgends ein > Stück gesehen. Ist das jetzt was für spezielle Spezialgeschäfte oder so? Was hast Du bisher benutzt? Genaue Bezeichnung? Googeln!
https://www.ebay.de/itm/LC60-0-56-0-1-Lot-Sn60Pb40-Loten-Draht-0-56mm-0-1kg-Flux-F-SW26/392662780475?hash=item5b6c868a3b:g:VXcAAOSwTfBdnJqE https://www.ebay.de/itm/LC60-1-50-0-1-Lot-Sn60Pb40-Loten-Draht-1-5mm-0-1kg-Flux-F-SW26/312925795457?hash=item48dbd4b481:g:mWAAAOSwnI9dnJqJ
batman schrieb: > Bei den üblichen Versendern und Ketten habe ich gesucht und nirgends ein > Stück gesehen. Ist das jetzt was für spezielle Spezialgeschäfte oder so? gibt‘s sogar bei Reichelt - ist glaub‘ ich kein ‚Spezialgeschäft‘
batman schrieb: > Bei den üblichen Versendern ... Was ist denn für dich üblich? https://www.buerklin.com/en/Solder-wire-1%C2%A0mm-Sn60Pb39Cu1-1-1-2-B/p/11L414
Jan L. schrieb: > gibt‘s sogar bei Reichelt - ist glaub‘ ich kein ‚Spezialgeschäft‘ Nö, bei Reichelt gibt's seit etwa einem Jahr nur noch bleifrei. Gruß, Bernd
batman schrieb: > Bei den üblichen Versendern und Ketten habe ich gesucht und nirgends ein > Stück gesehen. hab ich noch und was zahlst Du?
Bernd B. schrieb: > Jan L. schrieb: >> gibt‘s sogar bei Reichelt - ist glaub‘ ich kein ‚Spezialgeschäft‘ > > Nö, bei Reichelt gibt's seit etwa einem Jahr nur noch bleifrei. https://www.reichelt.de/loetzinn-bleihaltig-halogenhaltig-1-0-mm-1000-g-lz-fe-1-0-1000-p10990.html?&trstct=pol_0&nbc=1
Beim R: „Verwendung nur in Industrieanlagen und zu gewerblichen Zwecken!“ Bekommt man das dann nur mit Darf-Schein?
Johannes S. schrieb: > Beim R: > „Verwendung nur in Industrieanlagen und zu gewerblichen Zwecken!“ > > Bekommt man das dann nur mit Darf-Schein? Steht da was von "Abgabe nicht an privat"?
Ich kann es zumindest in den Warenkorb legen. Mein Vorrat geht auch zur Neige und ich hoffe das ich es dann nicht im Darknet bestellen muss :)
Jan L. schrieb: > gibt‘s sogar bei Reichelt - ist glaub‘ ich kein ‚Spezialgeschäft‘ Ja 1 Sorte mit halogenhaltigem Flußmittel.
Bei DigiKey https://www.digikey.de/ nach solder wire suchen und in der Sortiermaske die entsprechende Legierung auswählen. Ab 50 Euro verschicken die Versandkostenfrei aus USA. Man kann ohne Probleme privat bestellen. Das habe ich schon mehrfach getan. Ende letzten Jahres habe ich eine große Rolle verbleites Lötzinn bestellt und es gab keinerlei Probleme mit der Lieferung. Alternativ wird man bei Aliexpress auch fündig. Hier sollte man vorher aber etwas recherchieren, damit man keine schlechte Qualität bekommt.
Johannes S. schrieb: > ich hoffe das ich es dann nicht im Darknet bestellen muss :) Wohl eher im tin-net. :-)
homo erectus schrieb: >> Nö, bei Reichelt gibt's seit etwa einem Jahr nur noch bleifrei. > > https://www.reichelt.de/loetzinn-bleihaltig-halogenhaltig-1-0-mm-1000-g-lz-fe-1-0-1000-p10990.html?&trstct=pol_0&nbc=1 Oh, tatsächlich! Die hatte ich übersehen. Aber 1mm und gleich 1kg wäre nichts für mich. Johannes S. schrieb: > „Verwendung nur in Industrieanlagen und zu gewerblichen Zwecken!“ Vor etwa 2 Jahren (als das Angebot noch etwas reichhaltiger war) stand das auch schon dabei. Ich habe damals aber auch ohne irgendeinen Nachweis problemlos eine Rolle bekommen. Gruß, Bernd
Bernd B. schrieb: > Oh, tatsächlich! Die hatte ich übersehen. Nein, hattest du nicht. Eine Zeit lang gab es dort tatsächlich gar kein solches Lötzinn. Ich hatte dann mal nachgefragt, und aufgrund der Antwort folgenden Thread gestartet: Beitrag "Suche Quelle für Verbot bleihaltigen Lötzinns für Privatpersonen" Insofern wundert’s mich schon ein wenig, dass sie das Zeugs wieder anbieten – wo sie’s doch laut eigener Aussage gar nicht dürften …
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Ist es nicht einfacher, mal richtig Löten zu lernen, bzw. den Umgang mit bleifreiem Lot? Ich meine, es verlangt doch auch niemand mehr nach Kohlekrümelwiderständen oder Selengleichrichtern, oder?
Wühlhase schrieb: > Ist es nicht einfacher, mal richtig Löten zu lernen, bzw. den > Umgang mit > bleifreiem Lot? > > Ich meine, es verlangt doch auch niemand mehr nach > Kohlekrümelwiderständen oder Selengleichrichtern, oder? Bleifrei oder verbleit hat nichts mit "richtig Löten" zu tun. Es gab und gibt durchaus Anwendungen, in denen die Verwendung von verbleitem Lot sinnvoll ist. Dass das nur schwer recyclebar und umweltbenklich ist steht auf einem anderen Blatt. Auch das wäre aber alles kein Problem wenn Privatmensch die ausgedienten verbleit gelöteten Sachen hinterher zur Schadstoffsammlung geben würde. Aber hey, es landen nach wie vor Mobiltelefone oder anderer Elektroschrott in großen Mengen im Hausmüll. Und da sind auch nicht nur unproblematische Stoffe drin.
npn schrieb: > Wo steht das? In dem von mir verlinkten Thread hatte ich die entsprechende Aussage aus der Mail von Reichelt zitiert: „Bleihaltiges L�tzinn darf nicht mehr an Privat Personen verkauft werden, da die Gesundheit, durch das enthaltene Blei,gef�hrdet ist.“ Dass die Aussage in der Form Stuss ist, ändert nichts an der Tatsache, dass sie genau so von Reichelt getätigt wurde.
Jack V. schrieb: > npn schrieb: >> Wo steht das? > > In dem von mir verlinkten Thread hatte ich die entsprechende Aussage aus > der Mail von Reichelt zitiert: „Bleihaltiges L�tzinn darf nicht mehr an > Privat Personen verkauft werden, da die Gesundheit, durch das enthaltene > Blei,gef�hrdet ist.“ > > Dass die Aussage in der Form Stuss ist, ändert nichts an der Tatsache, > dass sie genau so von Reichelt getätigt wurde. Vielleicht ist das die unmaßgebliche Äußerung eines einzelnen Mitarbeiters, denn jetzt, ungefähr ein halbes Jahr später verkaufen sie es immer noch. Und weit und breit kein Hinweis auf diese (wohl nicht offizielle) Äußerung...
npn schrieb: > denn jetzt, ungefähr ein halbes Jahr später verkaufen sie > es immer noch. s/'immer noch'/wieder/ Wie gesagt, das war die offizielle Antwort auf ’ne offizielle Anfrage bei denen, weil es zu dem Zeitpunkt dieses Lötzinn eben nicht gab (genauer: es gab überhaupt kein bleihaltiges Lötzinn mehr, während wenige Wochen zuvor noch min. 10 verschiedene Sorten gelistet und erhältlich waren), und ich mir welches zulegen wollte. Die Antwort begann mit: „Leider haben wir den gesuchten Artikel nicht im Sortiment und k�nnen Ihnen diesen auch nicht anbieten.“ Und ob sie’s jetzt tatsächlich noch/wieder verkaufen, oder ob dann „leider können wir diesen Artikel nicht liefern“ zurückkommt, werde ich nächste Woche probieren – wenn’s dann doch zu haben ist. Zwischenzeitlich steht’s nämlich immer mal wieder auf „nicht lieferbar“.
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Reichelt weist ausdrücklich auf die Gefahren und Einschränkungen hin und das genügt. Für den korrekten Einsatz ist dann der Käufer zuständig. Beim Bleigießen ist das Verbot eindeutiger und direkt umsetzbar, da es ein Privatvergnügen ist und es hier keine industrielle Anwendung gibt. Mit leistungsfähigen Lasern ist es ähnlich, kaufen und besitzen darf ich sie, aber ohne Sachkundenachweis darf ich die nicht betreiben.
Jack V. schrieb: > Und ob sie’s jetzt tatsächlich noch/wieder verkaufen, oder ob dann > „leider können wir diesen Artikel nicht liefern“ zurückkommt, werde ich > nächste Woche probieren – wenn’s dann doch zu haben ist. Achso, da bestellen die Leuts gleich noch ein paar Kleinigkeiten mit, die man eigentlich nicht braucht und die kommen dann alleine + teure Spesen. Könnte funktionieren. ;)
FS schrieb: > Bleifrei oder verbleit hat nichts mit "richtig Löten" zu tun. Es gab und > gibt durchaus Anwendungen, in denen die Verwendung von verbleitem Lot > sinnvoll ist. Dazu gleich ein Beispiel: In der Raumfahrt und sonstigen sicherheitsrelevanten Anwendungen wird (wurde) die Verwendung von bleihaltigem Lot vorgeschrieben.
kennt jemand eine Quelle von man noch bleihaltiges 0,5mm Lot ohne Gewerbeschein usw von einem namhaften Hersteller kaufen kann? Würde mir gerne noch 1 Kg herlegen, mpsste mich dann voll aushalten
npn schrieb: > Heinz R. schrieb: >> bleihaltiges 0,5mm Lot > > https://de.rs-online.com/web/p/lot/1047432/ Heinz R. schrieb: > ohne Gewerbeschein usw "Verkaufs- und Lieferbedingungen der RS Components GmbH („RS“) Unser Angebot richtet sich an Wiederverkäufer und Letztverbraucher, die die Ware in ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen oder in ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden."
Percy N. schrieb: > npn schrieb: >> Heinz R. schrieb: >>> bleihaltiges 0,5mm Lot >> >> https://de.rs-online.com/web/p/lot/1047432/ > > Heinz R. schrieb: >> ohne Gewerbeschein usw > > "Verkaufs- und Lieferbedingungen der RS Components GmbH („RS“) > Unser Angebot richtet sich an Wiederverkäufer und Letztverbraucher, die > die Ware in ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen oder in > ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden." Ach Gottchen, kennst du keinen einzigen Menschen auf der ganzen Welt, der dir paar Rollen Zinn bestellen kann? Bist doch sonst nicht so hilflos...
FS schrieb: > Wühlhase schrieb: >> Ist es nicht einfacher, mal richtig Löten zu lernen, bzw. den >> Umgang mit >> bleifreiem Lot? >> >> Ich meine, es verlangt doch auch niemand mehr nach >> Kohlekrümelwiderständen oder Selengleichrichtern, oder? > > Bleifrei oder verbleit hat nichts mit "richtig Löten" zu tun. Es gab und > gibt durchaus Anwendungen, in denen die Verwendung von verbleitem Lot > sinnvoll ist. Dass das nur schwer recyclebar und umweltbenklich ist > steht auf einem anderen Blatt. Das ist mir schon klar, aber wer baut in seiner Freizeit nach MIL oder ESCC? Manchen scheint bleifrei Löten wirklich schwerzufallen (was ich absolut nicht nachvollziehen kann), aber damit umgehen zu können würde die Produktauswahl doch erheblich vergrößern.
Bleihaltiges Lötzinn ist noch immer erhältlich, z.B. : https://www.neuhold-elektronik.at/catshop/product_info.php?cPath=88_92&products_id=7595 Ich persönlich kann auf verbleites Lötzinn verzichten.
m2m schrieb: > Reichelt weist ausdrücklich auf die Gefahren und Einschränkungen hin und > das genügt. Für den korrekten Einsatz ist dann der Käufer zuständig. > Beim Bleigießen ist das Verbot eindeutiger und direkt umsetzbar, da es > ein Privatvergnügen ist und es hier keine industrielle Anwendung gibt. > Mit leistungsfähigen Lasern ist es ähnlich, kaufen und besitzen darf ich > sie, aber ohne Sachkundenachweis darf ich die nicht betreiben. Naja das können die evtl.noch machen mit alten Beständen aber sicher nicht mehr wenn das mit heute vorgeschrienen Pictogrammen gekennzeichnet ist. Wenn das weg ist dann ist das weg. Privat ist dann schluss. Nicht unwahrscheinlich das dann garkeines mehr ins Prg. aufgenommen wird wenn da kein großartiger Bedarf bei gewerblichen Kunden besteht und die gebrauchen nunmal keines mehr. --- Und bei RS, weil da grad noch einer was geposted hatte https://docs.rs-online.com/94cf/0900766b816e8ba8.pdf cannot be supplied to general public, non-trade users --- GHS08 +H360FD.../H372: -> Versandverbot nach § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV das Thema ist doch rechtlich durch, dauert halt noch bis das überallhin durchdringt. Wenn halt davon nichts auf der Rolle steht verkauft mans halt bis es alle ist oder man u.U. eins auf die Finger geschlagen bekommt.
npn schrieb: > Ach Gottchen, kennst du keinen einzigen Menschen auf der ganzen Welt, > der dir paar Rollen Zinn bestellen kann? Bist doch sonst nicht so > hilflos... Er macht sich strafbar. Aber es ist ja nicht verboten. Auch nicht für Privatanwender. Aber es müßte eine Belehrung erfolgen wie bei Gift für den Garten. Und das ersparen sich Versender für Privatleute. Ganz logisch. .
npn schrieb: > Ach Gottchen, kennst du keinen einzigen Menschen auf der ganzen Welt, > der dir paar Rollen Zinn bestellen kann? Bist doch sonst nicht so > hilflos. Es dreht sich nicht darum, wen ich kenne oder nicht kenne, sondern darum, dass es Knalltüten gibt, die nicht in der Lage sind eine einfache Frage zu beantworten wie "wer verkauft das Zeugs an Kunden ohne Gewerbeschein?", dafür aber hier den tolllen Branchenkenner heraushängen zu lassen versuchen. Wenn Du Heinz' Frage nicht beantworten kannst, warum schreibst Du dann?
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Matthias L. schrieb: > Welche Straftat soll das denn sein?? OWi gem §§ 12 Abs 2 Nr 2 ChemVerbVO, 26 Abs 1 Nr 7 Buchst b ChemG
Hallo Leute, um die ursprüngliche Frage zu beantworten, die meisten großen Distributoren können es liefern. ABER: "Abgabe nur an Geschäftskunden mit Gewerbenachweis". Kleines Beispiel Distrelec... Von der Story her dürfte es das Gleiche werden wie mit Glühbirnen... Im letzten Jahr waren Sn60/Pb40 Rollen immer beliebte Reisemitbringsel für Kollegen gewesen, denn außerhalb der EU sind diese noch offiziell in so gut wie jedem Elektroladen zu haben. An meinem früheren Wohnort Singapore (Tip Sim Lim Tower) und auch am jetzigen Wohnort Tokyo (insbesondere Stadtteil Akihabara) gibt es das Pb-Lot noch in rauen Mengen... Über Vor- und Nachteile brauchen wir nicht zu diskutieren, aber es gab ja auch Leute, die sich einen Lebensvorrat an Glühbirnen angelegt haben, bis diese als schlagfeste Spezialform wieder ein Schlupfloch in der EU-Diktatur gefunden haben... Gruß Tobi
--- Noch einmal: Das Thema wurde schon im Beitrag "Bastlerlot für unwichtige Elektronik" abgehandelt. Für diejenigen, die dort nicht nachlesen wollen: Nicht mehr erhältlich? Dann guckst Du bitte hier: https://www.buerklin.com/de/L%C3%B6tdraht-1%C2%A0mm-Sn60Pb39Cu1-100-g/p/11L414 https://www.buerklin.com/de/L%C3%B6tdraht-1%C2%A0mm-Sn60Pb40-500-g/p/11L4338 https://www.buerklin.com/de/L%C3%B6tdraht-075%C2%A0mm-Sn60Pb40-250-g/p/11L4335 oder da: https://www.tme.eu/de/katalog/blei-lotdrahte_113747/?s_order=desc&search=l%C3%B6tdraht&s_field=1000011 Bürklin und TME liefern an Privatpersonen. Ich habe bei Bürklin anstandslos bleihaltiges Lot bekommen - als Privatperson. Bezüglich bleihaltig/bleifrei siehe auch Wikipedia-Artikel: https://de.wikipedia.org/wiki/Lot_(Metall)#Elektrische_Anwendungen (Hoffentlich hat das endlose Geschwafel endlich mal ein Ende.)
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Beitrag #6382098 wurde von einem Moderator gelöscht.
na? wann kommt der Erste auf die Idee und legiert sich selbst sein Lötzinn? Blei bekommt man ja noch ohne Probleme. geh mal zum Dachdecker. -oder im Angelladen?
batman schrieb: > Bei den üblichen Versendern und Ketten habe ich gesucht und nirgends ein > Stück gesehen. Ist das jetzt was für spezielle Spezialgeschäfte oder so? Für Bleilot gilt mittlerweile das Gleiche wie für UnkrautEx: Abgabe an Privatleute nur noch im Einzelhandel und nur durch einen Verkäufer mit Sachkundenachweis. Als Gewerbekunde kannst Du problemlos im Versandhandel bestellen.
batman schrieb: > Bei den üblichen Versendern und Ketten habe ich gesucht und nirgends ein > Stück gesehen. echt jetzt gibts überall https://www.google.com/search?q=SnPb in verschiedenen Geschmacksrichtungen 60/40 60/38 + 2 andere Zuschläge. Mit/ohne Flussmittel nach Bedarf in verschiedensten Durchmessern, 1,5mm bis 0,35mm
Albert B. schrieb: > Bürklin und TME liefern an Privatpersonen. > Ich habe bei Bürklin anstandslos bleihaltiges Lot bekommen - als > Privatperson. Gerade beide ausprobiert: Bei TME kann man das bleihaltige Lot als Privatbesteller nicht in den Warenkorb legen. Bei Bürklin gab es eine Rückmail "Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Hersteller des Artikels 11L405 (Lötdraht) ein generelles Verkaufsverbot an Endverbraucher / Privat-Kunden ausgesprochen hat". Peter
Peter B. schrieb: > Bei Bürklin gab es eine Rückmail "Leider müssen wir Ihnen mitteilen, > dass der Hersteller des Artikels 11L405 (Lötdraht) ein generelles > Verkaufsverbot an Endverbraucher / Privat-Kunden ausgesprochen hat". jeder Händler ist doch frei sich seine Kunden auszusuchen, andere Händler wollen aber auch an dich verkaufen. Manchmal ist es unabhängig von der Gesetzeslage auch nur Dummheit oder vorauseilender Gehorsam.
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Joachim B. schrieb: > > jeder Händler ist doch frei sich Nein, ob es einem gefällt oder nicht, das ist doch nicht der Fall. An sonstige Personen aka `Privat' nach § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV nicht im Wege des Versandhandels. Das ist eben so festgesetzt worden. von hinten nach vorn; 2018: REACH Verordnung Anhang. XVII und die daraus folgende Kennzeichnungspflicht. GHS08, die Figur mit dem Stern oder was auch immer auf der Brust. plus H360FD... und weitere (schädigt Erbgut usw.) dann greift 2017: ChemVerbotsV https://www.it-recht-kanzlei.de/chemverbots-gesetzliche-aenderungen.html Auflagen 1-3, machbar, Nummer vier bricht dem das Genick. 4. Kein Versandhandel Im Unterschied zur Abgabe solch gefährlicher Stoffe und Gemische an Weiterverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten dürfen diese an sonstige Personen gemäß § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV nicht im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Somit ist der Online-Handel mit betreffenden Stoffen und Gemischen an Privatleute und Verbraucher nicht zulässig Was soll da jetzt vorauseilender Gehorsam sein? Abmahnung von der Konkurrenz o. Anzeige durch irgendeinen Saubermann und das wird u.U teuer.
183°C im Schatten :/ schrieb: > Abmahnung von der Konkurrenz o. Anzeige durch irgendeinen Saubermann und > das wird u.U teuer. Das interessiert hier keine Sau; ich hatte oben schon die entsprechende OWi-Norm angeführt. Kam nicht an, offenbar.
Doch, schon. Ist ja auch zutreffend und damit hilfreich. Nur hast du die OWi-Norm als Antwort auf meine Frage gepostet, welche Straftat (!) denn die (Mit-)Bestellung von verbleitem Lötzinn darstellen solle, die wiederum Michael behauptet hatte. Und das passte nicht so ganz.
Percy N. schrieb: > Matthias L. schrieb: >> Welche Straftat soll das denn sein?? > > OWi gem §§ 12 Abs 2 Nr 2 ChemVerbVO, 26 Abs 1 Nr 7 Buchst b ChemG Matthias L. schrieb: > Nur hast du die OWi-Norm als Antwort auf meine Frage gepostet, welche > Straftat (!) denn die (Mit-)Bestellung von verbleitem Lötzinn darstellen > solle, die wiederum Michael behauptet hatte. Und das passte nicht so > ganz. Eigentlich war ich bisher davon ausgegangen, es würde ausreichen, "OWi" davor zu schreiben, damit jeder merkt, dass es sich nicht um eine Straftat handelt. Vielleicht erwarte ich einfach zu viel ... EDIT: Ok, Du meintest den Besteller. Alles klar. Unabhängig von der deliktstypologischen Einordnung stellt sich die Frage, warum dann noch auf Privatautonomie abgestellt wird: Joachim B. schrieb: > Peter B. schrieb: >> Bei Bürklin gab es eine Rückmail "Leider müssen wir Ihnen mitteilen, >> dass der Hersteller des Artikels 11L405 (Lötdraht) ein generelles >> Verkaufsverbot an Endverbraucher / Privat-Kunden ausgesprochen hat". > > jeder Händler ist doch frei sich seine Kunden auszusuchen, andere > Händler wollen aber auch an dich verkaufen. > > Manchmal ist es unabhängig von der Gesetzeslage auch nur Dummheit oder > vorauseilender Gehorsam.
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Percy N. schrieb: > Eigentlich war ich bisher davon ausgegangen, es würde ausreichen, "OWi" > davor zu schreiben, damit jeder merkt, dass es sich nicht um eine > Straftat handelt. Vielleicht erwarte ich einfach zu viel ... eben OWi kennt doch jeder! Ich frage mich warum ich in einer Werkstatt, in der ich dort verbleites Lötzinn bestellen kann, kein Endverbraucher bin? Für mich ist der Text dümmlich und kann so nicht gemeint sein. Also voreilender Gehorsam oder dumme Textersteller! https://www.heise.de/make/meldung/Auch-das-noch-Die-Loetzinn-Krise-4720274.html
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Joachim B. schrieb: > Ich frage mich warum ich in einer Werkstatt, in der ich dort verbleites > Lötzinn bestellen kann, kein Endverbraucher bin? In einer Werkstatt gelten Regeln zum Arbeitsschutz, die von den Berufsgenossenschaften durchgesetzt werden. Daher kann hier die Belehrung des Endverbrauchers durch den sachkundigen Verkäufer entfallen.
Percy N. schrieb: > Eigentlich war ich bisher davon ausgegangen, es würde ausreichen, "OWi" > davor zu schreiben, damit jeder merkt, dass es sich nicht um eine > Straftat handelt. Vielleicht erwarte ich einfach zu viel ... Tust du. Hier haben Einige eine ausgeprägte "Is Egal"-Haltung zu jeglicher Juristerei, die hier ja auch oft wirklich nicht hinpasst. Das müsstest du doch mittlerweile selbst bemerkt haben, dass Garantie und Gewährleistung gerne gehäckselu und gemixt werden, Solarmodule strafbewehrt werden oder eben - wie hier im Thread - irgendwas zur Straftat erklärt wird, was gar keine ist. Und da passt eine Richtigstellung IMHO eben doch.
FS schrieb: > Aber hey, es landen nach wie vor > Mobiltelefone oder anderer Elektroschrott in großen Mengen im Hausmüll. ...statt in der Elektroschrott-Sammelstelle. Kann man denn wirklich davon ausgehen, das diese Elektroschrott- Sammelstellen fachgerecht mit dem Bleianteil in Ihrem Schrott um- gehen? Ich bin da etwas skeptisch.
Joachim B. schrieb: > eben OWi kennt doch jeder! Genau, schliesslich kommt der in unserem bekanntesten Weihnachtslied vor ("Owi lacht").
Harald W. schrieb: > Joachim B. schrieb: > >> eben OWi kennt doch jeder! > > Genau, vermutlich kennen das nur Autofahrer, also Fussgänger dürften OWi weniger kennen ;)
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Beitrag #6382628 wurde von einem Moderator gelöscht.
Matthias L. schrieb: > Und da passt eine Richtigstellung IMHO eben doch. Eben deshalb schrieb ich ja "OWi". Berechtigt ist allerdings Dein Einwand, dass der Gewerbetreibende, der für den Verbraucher eine Rolle Bleizinn mitbestellt, nicht gegen diese Norm verstößt, sofern er die Ware brevi manu weitergibt.
Percy N. schrieb: > Eben deshalb schrieb ich ja "OWi". War halt für manche zu abgekürzt, andere mögen die Antwort unpassend gefunden haben. Ich hab' nach der Straftat gefragt, du mit einer Ordnungswidrigkeit geantwortet - so wie "Sagensemal, watt kosten die Bananen? - Einfuffzich kosten die Äppel, sind im Angebot!" Ist auch eine völlig korrekte Antwort, vielleicht sogar hilfreich - nur stand davor die falsche Frage.
Percy N. schrieb: > Matthias L. schrieb: >> Und da passt eine Richtigstellung IMHO eben doch. > > Eben deshalb schrieb ich ja "OWi". > Berechtigt ist allerdings Dein Einwand, dass der Gewerbetreibende, der > für den Verbraucher eine Rolle Bleizinn mitbestellt, nicht gegen diese > Norm verstößt, sofern er die Ware brevi manu weitergibt. off goes the topic ? Derjenige dem das mitbestellt und übergeben oder zur Abholung bereitgestellt wird hat das ja noch nicht in seinem Besitz, das wird doch zwangsläufig eine Longa manu traditio, Übergabe langer Hand ... Selbst wenn der berechtigte Besteller und zunächst EIgentümer an seinen Verbraucherendkumpel direkt liefern läßt wäre das sicherlich eine unerlaubte Abgabe, nat. ist keiner da der das kontrolliert und weitererzählen braucht mans auch nicht, das ist aber wieder was anderes. --- ([lat.] Übergabe kurzer Hand) (§ 929 S. 2 BGB) ist der Name einer besonderen Art der Übereignung beweglicher Sachen, die voraussetzt, dass der Erwerber bereits im Besitz der Sache ist, so dass die Einigung über den Eigentumsübergang zur Übereignung genügt und eine Übergabe der Sache ausscheidet.
183°C im Schatten :/ schrieb: > Derjenige dem das mitbestellt und übergeben oder zur Abholung > bereitgestellt wird hat das ja noch nicht in seinem Besitz, das wird > doch zwangsläufig eine Longa manu traditio, Übergabe langer Hand ... Stimmt, mein Fehler. Gemeint war direkte Übergabe von Besteller zu nicht gewerblichem Verbraucher.
Matthias L. schrieb: > Ich hab' nach der Straftat gefragt, du mit einer Ordnungswidrigkeit > geantwortet - so wie "Sagensemal, watt kosten die Bananen? - Einfuffzich > kosten die Äppel, sind im Angebot!" Eher: "Wieviel Bananen sollte ich essen, wenn ich seit drei Tagen nicht mehr abgeführt habe?" - "Drei Äpfel sollten helfen". > Ist auch eine völlig korrekte > Antwort, vielleicht sogar hilfreich - nur stand davor die falsche Frage. Genau genommen stand davor noch eine falsche Behauptung, nämlich die Untat sei strafbar. Und das stimmte gleich doppelt nicht, weil 1. keine Straftat sondern OWi und 2. kein tauglicher Täter. Wie breit hätte man die Erwiderung gegen 1. Deiner Meinung nach auswalzen sollen?
Percy N. schrieb: > Genau genommen stand davor noch eine falsche Behauptung, nämlich die > Untat sei strafbar. Eben! Percy N. schrieb: > Wie breit hätte man > die Erwiderung gegen 1. Deiner Meinung nach auswalzen sollen? Naja, ich hatte dazu gefragt, welche Straftat das denn wohl sein solle - die IMHO passende Antwort wäre sehr kurz gewesen: "Gar keine!" Wenn davon auszugehen gewesen wäre, dass im Thread jemand Interesse an genauerer juristischer Beleuchtung zeigt, dann wäre IMHO zusätzlich (!) der Hinweis auf die OWi-Rechtslage passend gewesen - wenn...
Matthias L. schrieb: > Naja, ich hatte dazu gefragt, welche Straftat das denn wohl sein solle - > die IMHO passende Antwort wäre sehr kurz gewesen: "Gar keine!" Bei den hier üblichen juristischen Kurzschlüssen hätte die Mehrheit vermutlich gefolgert, es sei ihr gutes Recht, im Versandhandel Sn60Pb40 zu kaufen und der Handel sei einfach nur schlecht drauf, wenn er sie nicht beliefern wolle.
Percy N. schrieb: > Bei den hier üblichen juristischen Kurzschlüssen hätte wenn es gewollt wäre dann würde es auch passend umgesetzt werden, solange es aber Gesetze gibt kann ich für alle die vollständige gewünschte Umsetzung nicht erkennen, das würde viele Juristen arbeitslos machen, man bräuchte nicht mehr vor Gericht.
Joachim B. schrieb: > solange es aber Gesetze gibt Dass die Gericht ohne Gesetze gerechter würden und man weniger Juristen bräuchte, das ist nun aber auch sehr unwahrscheinlich... Aber wir sind beieinander, dass die Gesamtmenge an Gesetzen, Verordnungen, Kommentaren, Ausführungsbestimmungen und der jeweiligen Rechtsprechung dazu über die Jahre ziemlich ausgeufert ist.
Matthias L. schrieb: > Aber wir sind beieinander, dass die Gesamtmenge an Gesetzen, > Verordnungen, Kommentaren, Ausführungsbestimmungen und der jeweiligen > Rechtsprechung dazu über die Jahre ziemlich ausgeufert ist. absolut!!!! auch das Recht haben und Recht bekommen zweierlei sind!
Für Reparaturzwecke darf und muss es immer noch verwendet werden. Man kann meist nicht mit bleifreien Lot drüber löten.... Gewerbliche Kunden wissen auch was dabei zu beachten ist wenn sie das Lot verarbeiten. Endverbraucher er nicht und es besteht die Gefahr das Sie in erster Linie dieses Lot verwenden weil sich es einfacher verarbeiten lässt. Deswegen hat der Gesetzgeber die Gesetze und Vorschriften so ausgelegt.
Marco H. schrieb: > Gewerbliche Kunden > wissen auch was dabei zu beachten ist wenn sie das Lot verarbeiten. > Endverbraucher er nicht und es besteht die Gefahr Also dass sich die Leute das in den Mund stecken oder Plätzchen garnieren, weil sie plötzlich keine Ahnung mehr haben, was man damit macht?
Marco H. schrieb: > Deswegen hat der Gesetzgeber die Gesetze und Vorschriften so ausgelegt. Warum dieser Gefahr ausgerechnet dadurch begegnet werden können soll, dass das Zeug an nichtgewerbliche Verbraucher nicht im Versandhandel abgegeben werden darf, lässt sich so aber schwerlich herleiten.
Wie ist das dann mit z.B. Zinnstangen für die KFZ Karosserie, sie es in verschiedenen Legierungsgraden gibt? Fallen die auch unter das Verbot? Oder Fittingslot vom Baumarkt?
Ja. Wobei Baumarkt kein Versandhandel ist und dort wegen der Pflanzenschutzmittel ohnehin meist ein Verkäufer den Chemieschein hat. D.h. dort wird Du in Zukunft am ehesten Bleilot kaufen können.
Toni schrieb: > Wie ist das dann mit z.B. Zinnstangen für die KFZ Karosserie, sie es in > verschiedenen Legierungsgraden gibt? Das ist Gewerbe, da gibt es keine Einschränkung. > Fallen die auch unter das Verbot? Es ist nicht verboten. Für Privatleute muß eine Belehrung erfolgen. Das sie den Bleiguß zu Silvester nicht aufessen. > Oder Fittingslot vom Baumarkt? Das ist schon lange ohne Blei, damit es auch für Trinkwasser geeignet ist.
Deutschland verbrauchte 1983 etwa 4600 Tonnen Blei in Form von Tetraethylblei. Diese Mengen wurden im vergangen Jahrhundert in der Umwelt verteilt. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Tetraethylblei Gleich vorweg ich löte nur bleifrei. Angesichts dieser Menge Blei fällt das "Bastlerblei" kaum ins Gewicht, zumal es in metallischer, unlöslicher Form vorliegt. Tetraethylblei ist viel gefährlicher. Nichtdestotrotz ist bleifrei Löten die besser Lösung.
Gerald K. schrieb: > Nichtdestotrotz ist bleifrei Löten die bessere Lösung. da müsste sich jetzt nur noch die Lötqualität bei den Geräte-Herstellern bessern
NoName schrieb: > Beispiel: > https://www.distrelec.ch/de/loetdraht-1532-sw-26-186-1mm-fluitin-1532-250g-00mm/p/18249093?q=l%c3%b6tzinn&pos=1&origPos=10&origPageSize=10&track=true Nein. Old news, https://www.chemsuisse.ch/de/news
1 | 25 Jun2018 |
2 | Blei - Abgabeverbot für Bleilot ("Lötzinn") |
3 | |
4 | Rechtliche Grundlage |
5 | Wegleitung der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Beschränkung von Pb in Gegenständen. Darin finden sich bei den Fallbeispielen keinerlei Hinweise, dass Lote unter die Beschränkung nach Eintrag 63 in Annex XVII REACH für Gegenstände fallen; |
6 | In der Kommunikation des europäischen Blei-Konsortiums an die Branche werden Lote hingegen sogar explizit erwähnt bei den aus der Umklassierung von Blei resultierenden Abgabebeschränkungen von Stoffen und Zubereitungen an die breite Öffentlichkeit. |
7 | In der Schweiz wurde die 9. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) zur CLP-Verordnung (VO (EG) 1272/2008) und damit auch die neue Klassierung von Blei im Rahmen der Revision der Anhänge der Chemikalienverordnung (Herbst 2016) umgesetzt. Verbindlich ist die Klassierung wie im EWR seit dem 1. März 2018. Mit der Revision von Anhang 1.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) vom Herbst 2017 wurde Blei wegen seiner Klassierung Repr. 1A (kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen) dem Abgabeverbot an die breite Öffentlichkeit unterstellt. Verbindlich wird diese Beschränkung ab 1.9.2018. |
8 | Bleihaltige Lote (ab 0,3%) dürfen deshalb ab 1. September 2018 auch in der Schweiz nicht mehr an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden. |
Gerald K. schrieb: > Nichtdestotrotz ist bleifrei Löten die besser Lösung. Das muss man sich nur lange genug einreden, dann glaubt man das auch. Warum ist das bleifreie Löten wohl in sicherheitsrelevanten Bereichen, in der Raumfahrt usw. verboten? Weil es die bessere Lösung ist? Bleifrei ist weniger giftig, das ist wohl wahr. Aber abgesehen davon hat es KEINERLEI Vorteile.
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183°... schrieb: > Bleihaltige Lote (ab 0,3%) dürfen deshalb ab 1. September 2018 auch in > der Schweiz nicht mehr an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden. Das wäre dann strenger als in der EU. Hier ist nur der anonyme Versandhandel untersagt. Der Verkauf durch einen geschulten Verkäufer im Einzelhandel ist weiterhin zulässig. Die gleichen Regeln gelten schon seit längerem für Rattengift, Pflanzenschutzmittel und Lösungsmittel.
Soul E. schrieb: > Pflanzenschutzmittel Man braucbt sich nur den politischen Eiertanz rund um das Glyphosat in Ö anseben. https://www.derstandard.at/story/2000118687756/bis-zum-glyphosat-verbot-wird-in-oesterreich-noch-kraeftig-gespritzt
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Und wieso konnte ich als Privatperson denn das Fluitin bestellen? 183°... schrieb: > Nein. Old news, https://www.chemsuisse.ch/de/news
NoName schrieb: > Und wieso konnte ich als Privatperson denn das Fluitin bestellen? Wieso hat vorgestern jemand mitten in Bremen falsch geparkt?
Gerald K. schrieb: > Nichtdestotrotz ist bleifrei Löten die besser Lösung. Was genau ist an 35K mehr Temperaturstress für die Bauelement besser?
Thorsten R. schrieb: > Ab 50 Euro verschicken die Versandkostenfrei aus USA. Man kann ohne > Probleme privat bestellen. Das habe ich schon mehrfach getan. Ende > letzten Jahres habe ich eine große Rolle verbleites Lötzinn bestellt und > es gab keinerlei Probleme mit der Lieferung. Dir ist aber klar, daß knapp über 22 Euro (inklusive der Versandkosten) das Ganze dann zollpflichtig wird? Okay, auch wenn das bisher nach dem laissez-faire Prinzip durchgewunken wird, heißt das nicht, daß nichts passiert - wenn Du per Stichprobe in die Fänge gerätst hast Du gleich ein doppeltes Problem, weil die da oben den Verkauf an Privatleute jetzt auch noch per Gesetz verboten haben ... und dann knallt es richtig, nicht nur die Einfuhrsteuer, dann darfst Du richtig Buße tun ):
183°C im Schatten :/ schrieb: > An sonstige Personen aka `Privat' nach § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV nicht im > Wege des Versandhandels. Das ist eben so festgesetzt worden. einfach nur cool :-) war wohl noch lange vor dem Corona-Putsch, um die Lage mal zu testen? Merke: Ich darf andere nicht gefährden (das ist ja okay) und mich selbst erst recht nicht (auch wenn ich das Risiko kenne oder wie beim Rauchen per Verpackung darauf hingewiesen werde ???), weil mir dieses Recht auch über 18 Jahre 'privat' nicht mehr zusteht (das ist die Neuerung) ... prima :-) So ändert sich der Zeitgeist ... nach der Logik gehören dann Zigaretten bzw. das Rauchen erst recht komplett verboten; die Doppelmoral läßt mal wieder grüßen :-)) Fazit: Wer jetzt immer noch 'privat' bleifrei Lötzinn braucht, kann ja mal eine Petition einreichen, LOL SCNR
Robert K. schrieb: > ... das Ganze dann zollpflichtig wird? Die Preise bei DigiKey sind inklusive Zollkosten (wird von Digikey bzw. UPS erledigt). "Lieferungen durch UPS: Digi-Key wird bei Bestellungen die Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen auf Ihrer Rechnung ausweisen. Digi-Key bezahlt die Zollgebühren für alle Sendungen und ist dafür verantwortlich, die Mehrwertsteuer auf diese Sendungen zu erheben und abzuführen."
NoName schrieb: > Und wieso konnte ich als Privatperson denn das Fluitin bestellen? keine Sorge, Verbot wird auch noch kommen - hatten die bisher noch nicht auf dem Schirm :-)
Albert B. schrieb: > Die Preise bei DigiKey sind inklusive Zollkosten (wird von Digikey bzw. > UPS erledigt). > "Lieferungen durch UPS: Digi-Key wird bei Bestellungen die > Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen auf Ihrer Rechnung > ausweisen. Digi-Key bezahlt die Zollgebühren für alle Sendungen und ist > dafür verantwortlich, die Mehrwertsteuer auf diese Sendungen zu erheben > und abzuführen." okay, dann haben die bei Digikey irgendwelche Sonderkonditionen. Wenn ich die Versandkosten inklusive der Zollgebühren durch UPS Abwicklung von US-Versendern in der Bucht sehe, dann liegen die locker zwischen 15 bis 40 Euro je nach Artikel, außer bei Büchern.
auch bei Digikey besteht das Versandhandel-Verbot von verbleiten Lötzinn ... d.h. Du kannst massiv Ärger bekommen, wenn es rauskommt - das ist dann so wie wenn Du Dir Kokasträucher aus Kolumbien (in Kolumbien legal) bestellst. Dann wird es hier die böse Rechnung geben ... würde ich nicht riskieren, insofern bye,bye Digikey (was in Amiland legal ist, ist noch lange nicht in der BRD legal).
Robert K. schrieb: > auch bei Digikey besteht das Versandhandel-Verbot von verbleiten Lötzinn > ... d.h. Du kannst massiv Ärger bekommen, wenn es rauskommt - das ist > dann so wie wenn Du Dir Kokasträucher aus Kolumbien (in Kolumbien legal) > bestellst. > Dann wird es hier die böse Rechnung geben ... Erzähl doch mal, wie Du Dir das vorstellst!
Percy N. schrieb: > Erzähl doch mal, wie Du Dir das vorstellst! Mach's doch einfach mal selbst und berichte dann über Deine Erfahrungen -wenn Du noch kannst! Der Tag wird kommen, wo bei Wohnungskontrollen die Tiffany-Lampen eingezogen werden...
Es geht voran schrieb: > -wenn Du noch kannst! ...ein kleiner Weltuntergangs-Prophet. Oder ein grosser?
npn schrieb: > Es geht voran schrieb: >> -wenn Du noch kannst! > > ...ein kleiner Weltuntergangs-Prophet. Oder ein grosser? Was hat das mit Weltuntergang zu tun, wenn Du in der Haft keinen Zugang zum Internet mehr hast?
Es geht voran schrieb: > Was hat das mit Weltuntergang zu tun, wenn Du in der Haft keinen Zugang > zum Internet mehr hast? Wer mit Knast wegen einer Rolle Lötzinn droht, der ist nicht weit vom Weltuntergang entfernt :-)
Percy N. schrieb: > Robert K. schrieb: >>... das ist >> dann so wie wenn Du Dir Kokasträucher aus Kolumbien (in Kolumbien legal) >> bestellst. Bist Du nicht ganz fit? Es ging um Koka-Sträucher!
Digi-Key >>Dir ist aber klar, daß knapp über 22 Euro (inklusive der Versandkosten) >>das Ganze dann zollpflichtig wird? >>Okay, auch wenn das bisher nach dem laissez-faire Prinzip durchgewunken >>wird, heißt das nicht, daß nichts passiert - wenn Du per Stichprobe in >>die Fänge gerätst hast Du gleich ein doppeltes Problem, weil die da oben >>den Verkauf an Privatleute jetzt auch noch per Gesetz verboten haben ... >>und dann knallt es richtig, nicht nur die Einfuhrsteuer, dann darfst Du >>richtig Buße tun ): Noch mal zu Digi-Key. Es gibt ein deutsches Tochter-Unternehmen. Aus dem Impressum: Digi-Key Electronics Germany Gmbh (Deutsches Unternehmen und Prozessor) Theresienhöhe 11A 80339 München, Germany Alle Sendungen werden ordentlich verzollt und Steuern werden abgeführt. Das macht alles UPS. Ich sehe überhaupt keinen Grund dort nicht privat zu bestellen. Die Preise sind moderat, aber nicht super günstig. Dafür ist die Auswahl gigantisch und man bekommt US-Ware, die sonst schwieriger zu bekommen wäre. Verbleites Lötzinn bestellen war(ist) kein Problem.
Thorsten R. schrieb: > Alle Sendungen werden ordentlich verzollt und Steuern werden abgeführt. > Das macht alles UPS. Ich sehe überhaupt keinen Grund dort nicht privat > zu bestellen. das kommt darauf an was Du bestellst und ob das in Deutschland zulässig bzw. legal ist. Thorsten R. schrieb: > Dafür > ist die Auswahl gigantisch und man bekommt US-Ware, die sonst > schwieriger zu bekommen wäre. wenn Du jetzt nicht gerade das Spezial-IC, etc. brauchst, gibt es das auch bei Reichelt, Bürklin, Pollin, Conrad, Segor, usw. wie sie alle auch heißen mögen. Thorsten R. schrieb: > Verbleites Lötzinn bestellen war(ist) kein > Problem. falsch - den Fall hat doch gerade oben jemand geschildert, daß Du das beim deutschen Versender eben nicht mehr bekommst! Der deutsche Ableger von Digikey wird das ebenfalls nicht zulassen, weil er deutschem Recht unterliegt. Über Digikey USA kannst Du es bekommen und wenn Du erwischt wirst, dann knallt es in Form von Bußgeld für Dich ... deswegen gilt ja das Versandverbot an privat für diesen Artikel. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Natürlich kannst Du auch Glück haben und die Sendung geht durch - Russisch Roulette eben. Legal jedenfalls nicht mehr in der BRD.
Robert K. schrieb: > er deutschem Recht unterliegt. > Über Digikey USA kannst Du es bekommen und wenn Du erwischt wirst, dann > knallt es in Form von Bußgeld für Dich ... deswegen gilt ja das ? > Versandverbot an privat für diesen Artikel. > Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Was sollen sich Versender aus Schweiz, GB, US-Amerikaner, Columbinaner, Chinesen und alle anderen für deutsches oder europäisches Recht interessieren? Abgesehen davon sind Besitz und Gebrauch sind nicht verboten. > Natürlich kannst Du auch Glück haben und die Sendung geht durch - > Russisch Roulette eben. > Legal jedenfalls nicht mehr in der BRD. Der Versender sitzt im nichteuropäischen Ausland dort gelten eben die dortigen Bestimmungen zur Abgabe, falls es überhauptwelche gibt. Die merken das die Ware evtl. zurückkommt oder verschwindet und der Besteller hat ggf. für etwas bezahlt das ihn nie erreicht auch nicht anders als Chinakram ohne CE den der Zoll einsackt. Deine Büsche darfst du erst garnicht haben deren Besitz ist nicht erlaubt, eine Tonne Blei noch kein Problem, darfst als in der EU beheimateter (u. Schweizer) eben nur nicht jedem weitergeben oder es zu versenden, allenfalls als abgebende Person o. Versender trifft ggf. dich ein Ordnungsgeld, die weitergabe an Dritte ist das `in verkehr bringen' nicht das bestellen einer Sache deren Besitz selber nicht untersagt ist. BEstell dir halt Saatgut, wenigsten Hanfsamen z.B. aus Holland sind wieder nicht verboten. Darf nur kein Wasser dran. +++++ >>von Percy N. (vox_bovi) >>30.08.2020 16:34 >>Robert K. schrieb: >>> auch bei Digikey besteht das Versandhandel-Verbot von verbleiten >>Lötzinn >>> ... d.h. Du kannst massiv Ärger bekommen, wenn es rauskommt - das ist >>> dann so wie wenn Du Dir Kokasträucher aus Kolumbien (in Kolumbien >>>legal) >>> bestellst. > Dann wird es hier die böse Rechnung geben ... >>Erzähl doch mal, wie Du Dir das vorstellst!
Es geht voran schrieb: > Percy N. schrieb: >> Robert K. schrieb: >>> ... das ist >>> dann so wie wenn Du Dir Kokasträucher aus Kolumbien (in Kolumbien legal) >>> bestellst. > > Bist Du nicht ganz fit? Es ging um Koka-Sträucher! Welchen Teil davon soll ich geschrieben haben? Geht's Dir gut?
Robert K. schrieb: > Thorsten R. schrieb: >> Alle Sendungen werden ordentlich verzollt und Steuern werden abgeführt. >> Das macht alles UPS. Ich sehe überhaupt keinen Grund dort nicht privat >> zu bestellen. > das kommt darauf an was Du bestellst und ob das in Deutschland zulässig > bzw. legal ist. > > Thorsten R. schrieb: >> Dafür >> ist die Auswahl gigantisch und man bekommt US-Ware, die sonst >> schwieriger zu bekommen wäre. > wenn Du jetzt nicht gerade das Spezial-IC, etc. brauchst, gibt es das > auch bei Reichelt, Bürklin, Pollin, Conrad, Segor, usw. wie sie alle > auch heißen mögen. > > Thorsten R. schrieb: >> Verbleites Lötzinn bestellen war(ist) kein >> Problem. > falsch - den Fall hat doch gerade oben jemand geschildert, daß Du das > beim deutschen Versender eben nicht mehr bekommst! > Der deutsche Ableger von Digikey wird das ebenfalls nicht zulassen, weil > er deutschem Recht unterliegt. > Über Digikey USA kannst Du es bekommen und wenn Du erwischt wirst, dann > knallt es in Form von Bußgeld für Dich ... deswegen gilt ja das > Versandverbot an privat für diesen Artikel. > Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. > Natürlich kannst Du auch Glück haben und die Sendung geht durch - > Russisch Roulette eben. > Legal jedenfalls nicht mehr in der BRD. So ein Bullshit! https://www.reichelt.de/loetzinn-bleihaltig-halogenhaltig-1-0-mm-1000-g-lz-fe-1-0-1000-p10990.html?&trstct=pos_0&nbc=1 Der Link kam auch schon weiter oben.
N. A. schrieb: > Robert K. schrieb: >> Thorsten R. schrieb: > So ein Bullshit! Jo egal wer welchen geschrieben hat, > > https://www.reichelt.de/loetzinn-bleihaltig-halogenhaltig-1-0-mm-1000-g-lz-fe-1-0-1000-p10990.html?&trstct=pos_0&nbc=1 > > Der Link kam auch schon weiter oben. Vergleich Reichelts Ware mal mit einem Produkt das den aktuellen Vorschriften entsprechend gekennzeichnet ist. (und auch nicht mehr im Versandwege zu beziehen, BIld von bg-elektronic) --- Das RA SW-26 ist die scharfe Variante u. der Preis sieht eher nach Ausverkauf aus, falls in letzter Zeit einer welches bezogen hat könnte er das ggf. mal fotografieren, evtl. steht ja das Herst. Datum drauf. Hab zwar noch Reste der Fa. Felder aber die stammen aus 19..
Gibt es auch hier: https://www.conrad.de/de/p/rs-pro-loetzinn-bleihaltig-60-40-nc600-sn60-0-pb40-0-0-71mm-schmelzpunkt-183-c-250g-807225827.html
Wühlhase schrieb: > Manchen scheint bleifrei Löten wirklich schwerzufallen (was ich absolut > nicht nachvollziehen kann), aber damit umgehen zu können würde die > Produktauswahl doch erheblich vergrößern. Das ist wie mit dem E-Auto (iiiih, das stinkt ja nicht, das kann nix sein), dem Computer (der neumodische Kram kommt mir nicht ins Haus!) oder dem Internet (Den Mists gabs damals beim Marsch auf Stalingrad auch nicht). Man ist eben aus Prinzip unflexibel, da kann man nicht "einfach mal" auf bleifrei umstellen, denn das ist "schlecht". Warum weiß man nicht, aber man hat da mal was gehört, und ausprobieren kommt ja wohl überhaupt nicht in Frage: Da läuft man Gefahr, von seinen geliebten Vorurteilen Abstand nehmen zu müssen. Denn von der Greta Thunberg und dieser Scheiß Umwelt lässt man sich als verbohrter Kleingeist nichts sagen!
FS schrieb: > Bleifrei oder verbleit hat nichts mit "richtig Löten" zu tun. Es gab und > gibt durchaus Anwendungen, in denen die Verwendung von verbleitem Lot > sinnvoll ist. Dass das nur schwer recyclebar und umweltbenklich ist > steht auf einem anderen Blatt. Woher gast Du das schmale Brett das das Zeug "schwer recyclebar" wäre? > Auch das wäre aber alles kein Problem > wenn Privatmensch die ausgedienten verbleit gelöteten Sachen hinterher > zur Schadstoffsammlung geben würde. Aber hey, es landen nach wie vor > Mobiltelefone oder anderer Elektroschrott in großen Mengen im Hausmüll. > Und da sind auch nicht nur unproblematische Stoffe drin. Mist aber auch, dann sollte in Autoakkus verwendetes Blei zur (B)lötzinnherstellung verwendet werden. Das Zeug ist weder schwer recyclebar (hab ich mal gelern) noch werfen es die Leute in die Umwelt oder frühstücken das. Das Verbot ist ganz einfach nur Unsinn. сорок две
183°... schrieb: > Was sollen sich Versender aus Schweiz, GB, US-Amerikaner, Columbinaner, > Chinesen und alle anderen für deutsches oder europäisches Recht > interessieren? das ist richtig, für die gilt deren Recht ... aber für Dich als privaten Endverbraucher in Deutschland gilt deutsches Recht. Und wer dagegen verstößt - auch unwissend - den erwartet eine Strafe vom Zoll, wenn sie Dich erwischen. Es geht um Versandhandel und sinnigerweise kam folgender Post von Dir: > GHS08 +H360FD.../H372: -> Versandverbot nach § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV > das Thema ist doch rechtlich durch, > dauert halt noch bis das überallhin durchdringt. 183°... schrieb: > Abgesehen davon sind Besitz und Gebrauch sind nicht verboten. es geht aber um den Versand und das sind nun mal Versender - Du kaufst bei denen nicht an der Ladentheke. siehe Dein Post: GHS08 +H360FD.../H372: -> Versandverbot nach § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV das Thema ist doch rechtlich durch, dauert halt noch bis das überallhin durchdringt.: -> Versandverbot nach § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV 183°... schrieb: > Der Versender sitzt im nichteuropäischen Ausland dort gelten eben die > dortigen Bestimmungen zur Abgabe, falls es überhauptwelche gibt. ??? LOL, und die deutschen Versender sind alle doof und machen da mit? Sobald die Ware auf deutschen Boden eintrifft, gilt GHS08 +H360FD.../H372: -> Versandverbot nach § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV das Thema ist doch rechtlich durch, dauert halt noch bis das überallhin durchdringt. -> Versandverbot nach § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV D.h. kein Weiterversand, wird vom Zoll eingezogen wegem obigen §10 Vielleicht kannst Du es Dir noch selbst beim Zollamt abholen, keine Ahnung ob das nach §10 möglich ist oder nicht. 183°... schrieb: > Deine Büsche darfst du erst garnicht haben deren Besitz ist nicht > erlaubt, eine Tonne Blei noch kein Problem, darfst als in der EU > beheimateter (u. Schweizer) eben nur nicht jedem weitergeben oder es zu > versenden, allenfalls als abgebende Person o. Versender trifft ggf. dich > ein Ordnungsgeld, die weitergabe an Dritte ist das `in verkehr bringen' > nicht das bestellen einer Sache deren Besitz selber nicht untersagt ist. Vorsicht - Vorsicht, Vorsicht ... ich bin kein Jurist und Du auch keiner; es gibt noch ein paar andere Paragraphen, die da mit dranhängen. Ordnungsgeld kann ja auch schon happig ausfallen? Man kann Dir auch Vorsatz unterstellen, spätestens beim zweiten Mal. 183°... schrieb: >>Erzähl doch mal, wie Du Dir das vorstellst! Der Warensendungen laufen über den Scanner und wenn dem Zollbeamten was verdächtig vorkommt, nimmt er sich viel Zeit für eine Nachuntersuchung. GHS08 +H360FD.../H372: -> Versandverbot nach § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV hat er auch auf seiner Checkliste und Du kannst Glück haben oder eben auch Pech. Jetzt kommt darauf an was in $10 Abs.1, Abs.2, usw.,usw. alles drinsteht - viel Spaß beim Jurastudium. Probier's aus und bestell Dir 5 Rollen verbleites Lötzinn, das ist der einfachste Weg.
ohne Account schrieb: > Vorsicht - Vorsicht, Vorsicht ... ich bin kein Jurist Das wär ja noch nicht schlimm aber dass du nichtmal Versender und Empfänger unterscheiden kannst, ist schon etwas bedenklich. Die Verordnung ist doch diesbezgl. einfach und klar verständlich.
ohne Account schrieb: > Der Warensendungen laufen über den Scanner und wenn dem Zollbeamten was > verdächtig vorkommt, nimmt er sich viel Zeit für eine Nachuntersuchung. > GHS08 +H360FD.../H372: -> Versandverbot nach § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV > hat er auch auf seiner Checkliste und Du kannst Glück haben oder eben > auch Pech. Wenn man Pech hat, wird die Ware beschlagnahmt und vernichtet. Mehr passiert auch im worst case nicht. Selbst bei der Einfuhr von Waren die gegen das Markenrecht verstoßen, haben private Importeure nicht mehr zu befürchten, als dass die Ware weg ist. Es sei denn, die Bestellung geht über 100 gefälschte Rolex. Dann gibts eins auf die Mütze - weil das nicht mehr privat ist sondern dem Umfang nach bereits gewerblich. Das könnte man weiterspinnen, dass 50 Rollen Lötzinn nicht mehr privat sind, sondern als gewerbliche Einfuhr anzusehen sind. Wobei, hoppla, gewerbliche Nutzer dürfen das verbleite Zinn ja einführen!?
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batman schrieb: > Das wär ja noch nicht schlimm aber dass du nichtmal Versender und > Empfänger unterscheiden kannst, ist schon etwas bedenklich. Die > Verordnung ist doch diesbezgl. einfach und klar verständlich. Dem Versender aus dem Ausland betrifft es nur indirekt, sobald er sein Geld hat war es das. Nur Du als Empfänger wirst nichts bekommen, weil der Zoll die Sachen einkassiert und wegen §10 der Versand auf deutschen Boden eben nicht weitergehen darf. Der Zoll würde ja gegen §10 handeln und so doof ist auch der Zoll nicht. Erwin E. schrieb: > Wenn man Pech hat, wird die Ware beschlagnahmt und vernichtet. Mehr > passiert auch im worst case nicht. richtig und wer hat dann den Schaden - der Empfänger bzw. der Käufer, also eigenes Geld vernichtet. N. A. schrieb: > https://www.reichelt.de/loetzinn-bleihaltig-halogenhaltig-1-0-mm-1000-g-lz-fe-1-0-1000-p10990.html?&trstct=pos_0&nbc=1 > > Der Link kam auch schon weiter oben. So ein Link ist immer schön :-) Was siehst Du denn, wenn Du ihn anklickst: 'vorläufig nicht lieferbar' und weiter oben im Thread hat ja einer versucht beim deutschen Versender zu bestellen (also nicht nur den Link angeklickt) ... Ergebnis: im Warenkorb war dann nichts. Und die werden auch in Deutschland kein bleihaltiges Lot mehr versenden sobald §10 in Kraft tritt ... Frage ist was in Absatz 2,3,4,5 usw. steht, vielleicht gibt es Ausnahmen und Übergangsregelungen. Fazit: Wer unbedingt bleihaltiges Lot braucht, sollte den Warnschuß kapieren und sich an der Ladentheke (wo es noch geht) einen Vorrat zulegen bevor auch das geblockt wird ... so einfach ist das.
Robert K. schrieb: > Fazit: Wer unbedingt bleihaltiges Lot braucht ... kann mir ja mal eine PN schreiben. Mein Onkel hat einiges hinterlassen.
Ingrid: Jack V. schrieb: > Und ob sie’s jetzt tatsächlich noch/wieder verkaufen, oder ob dann > „leider können wir diesen Artikel nicht liefern“ zurückkommt, werde ich > nächste Woche probieren – wenn’s dann doch zu haben ist. > Zwischenzeitlich steht’s nämlich immer mal wieder auf „nicht lieferbar“. Hab’s dann bei der letzten Bestellung mit reingepackt, es war zu dem Zeitpunkt schon (wieder) orange als „Restposten“ gekennzeichnet (derzeit/mittlerweile ist’s wieder „nicht lieferbar“), und es kam heute ohne weitere Probleme bei mir an. Ich muss gestehen, dass ich das nicht erwartet habe, aber beschweren möchte ich mich nun wirklich nicht. Allerdings habe ich nun wohl auch genug Vorrat.
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Bearbeitet durch User
Jack V. schrieb: > Ich muss gestehen, dass ich das nicht erwartet habe, aber beschweren > möchte ich mich nun wirklich nicht. Allerdings habe ich nun wohl auch > genug Vorrat. Bedenke einfach mal folgendes: §§ 12 Abs 2 Nr 2 ChemVerbVO, 26 Abs 1 Nr 7 Buchst b ChemG Was heißt das denn? Heute Verbot des Versands von 'verbleiten' Lötzinn an Privat ... und morgen dann Verbot des Versands von Ätzmitteln an Privat, weil sich das ja Kinder jeden Alters bestellen könnten, usw., usw. So §§ kann man prima erweitern und das ist jetzt mal wieder ein Versuchsballon dieses Drecksstaates was noch so alles geht. Du kannst also schon mal Vorräte aller Art anlegen, wenn Du nicht gerade in einer Großstadt wohnst oder Dir selbst einen Gewerbeschein ausfüllst ):
Robert K. schrieb: > Heute Verbot des Versands von 'verbleiten' Lötzinn an Privat ... und > morgen dann Verbot des Versands von Ätzmitteln an Privat, weil sich das > ja Kinder jeden Alters bestellen könnten, usw., usw. Nicht erst morgen, für Ätzmittel gilt das schon seit langem. Das Blei ist halt neu hinzugekommen, weil seit einiger Zeit bleihaltige Substanzen mit einem toter-Fisch-Symbol und entsprechendem R/S-Satz als "umweltschädlich" gekennzeichnet werden müssen. Die gleichen Regeln gelten auch für Pflanzenschutzmittel und Insektizide.
Robert K. schrieb: > So §§ kann man prima erweitern und das ist jetzt mal wieder ein > Versuchsballon dieses Drecksstaates was noch so alles geht. Klar doch, demnächst verbieten die doch glatt noch den Versand von Kriegswaffen an Minderjährige. Drehst Du mal wieder frei? Die Schweinereien finden ganz woanders statt ...
Soul E. schrieb: > Nicht erst morgen, für Ätzmittel gilt das schon seit langem. Wieso, die kann noch per Versand aus Deutschland in der Bucht bestellen? Okay, ich müßte es wirklich mal probieren :-) Soul E. schrieb: > Die gleichen Regeln > gelten auch für Pflanzenschutzmittel und Insektizide. supi und mit Gewerbeschein geht es dann wieder :-) Percy N. schrieb: > Klar doch, demnächst verbieten die doch glatt noch den Versand von > Kriegswaffen an Minderjährige. wie üblich einer Deiner ganz schlechten Vergleiche - das ist auch als Erwachsener verboten und selbst wenn Du das an der Ladentheke in USA erworben hast, werden hierzulande massive Probleme auftreten. Percy N. schrieb: > Drehst Du mal wieder frei? Ich find Achselzucken immer amüsant und gleichzeitig auch befremdlich. Percy N. schrieb: > Die Schweinereien finden ganz woanders statt ... nein, es fängt schon bei Kleinigkeiten wie mit verbleiten Lötzinn an und das ist ja hier das Thema ... nicht Deine Politikthemen, da mußt Du ins Politikforum gehen - nur da gibt's kein vernünftiges mehr, game over sozusagen.
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Bearbeitet durch User
Robert K. schrieb: > .. nicht Deine Politikthemen, da mußt Du ins Politikforum gehen - nur da > gibt's kein vernünftiges mehr, game over sozusagen. Netter Versuch, nur ist leider zu offensichtlich, dass Du hier die Polit-Hetze einzubringen versuchst.
Percy N. schrieb: > Netter Versuch, nur ist leider zu offensichtlich, dass Du hier die > Polit-Hetze einzubringen versuchst. Ganz ehrlich, immer wenn Du hier aufkreuzt, kommt auch bald der Rest Deiner Meute in wirklich jedem Thread vorbei und die Diskussion ist dann tot. Ich bin deshalb raus bzw. Du hast Recht und ich hab meine Ruhe :-)
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