Forum: Platinen Wo gibts noch verbleites Lötzinn?


von batman (Gast)


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Bei den üblichen Versendern und Ketten habe ich gesucht und nirgends ein 
Stück gesehen. Ist das jetzt was für spezielle Spezialgeschäfte oder so?

:
von Erwin D. (Gast)


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batman schrieb:
> Bei den üblichen Versendern und Ketten habe ich gesucht und
> nirgends ein
> Stück gesehen. Ist das jetzt was für spezielle Spezialgeschäfte oder so?

https://de.rs-online.com/web/c/?sra=oss&r=t&searchTerm=lötzinn+60%2F40

von Fixer (Gast)


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batman schrieb:
> Bei den üblichen Versendern und Ketten habe ich gesucht und
> nirgends ein
> Stück gesehen. Ist das jetzt was für spezielle Spezialgeschäfte oder so?

Was hast Du bisher benutzt? Genaue Bezeichnung? Googeln!

von Toxic (Gast)


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von Jan L. (ranzcopter)


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batman schrieb:
> Bei den üblichen Versendern und Ketten habe ich gesucht und nirgends ein
> Stück gesehen. Ist das jetzt was für spezielle Spezialgeschäfte oder so?

gibt‘s sogar bei Reichelt - ist glaub‘ ich kein ‚Spezialgeschäft‘

von Wolfgang (Gast)


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batman schrieb:
> Bei den üblichen Versendern ...

Was ist denn für dich üblich?
https://www.buerklin.com/en/Solder-wire-1%C2%A0mm-Sn60Pb39Cu1-1-1-2-B/p/11L414

von Wolfgang (Gast)


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von Bernd B. (bbrand)


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Jan L. schrieb:
> gibt‘s sogar bei Reichelt - ist glaub‘ ich kein ‚Spezialgeschäft‘

Nö, bei Reichelt gibt's seit etwa einem Jahr nur noch bleifrei.

Gruß,
Bernd

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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batman schrieb:
> Bei den üblichen Versendern und Ketten habe ich gesucht und nirgends ein
> Stück gesehen.
hab ich noch und was zahlst Du?

von homo erectus (Gast)


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Bernd B. schrieb:
> Jan L. schrieb:
>> gibt‘s sogar bei Reichelt - ist glaub‘ ich kein ‚Spezialgeschäft‘
>
> Nö, bei Reichelt gibt's seit etwa einem Jahr nur noch bleifrei.

https://www.reichelt.de/loetzinn-bleihaltig-halogenhaltig-1-0-mm-1000-g-lz-fe-1-0-1000-p10990.html?&trstct=pol_0&nbc=1

von Johannes S. (Gast)


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Beim R:
„Verwendung nur in Industrieanlagen und zu gewerblichen Zwecken!“

Bekommt man das dann nur mit Darf-Schein?

von npn (Gast)


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Johannes S. schrieb:
> Beim R:
> „Verwendung nur in Industrieanlagen und zu gewerblichen Zwecken!“
>
> Bekommt man das dann nur mit Darf-Schein?

Steht da was von "Abgabe nicht an privat"?

von Johannes S. (Gast)


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Ich kann es zumindest in den Warenkorb legen. Mein Vorrat geht auch zur 
Neige und ich hoffe das ich es dann nicht im  Darknet bestellen muss :)

von Zeno (Gast)


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Jan L. schrieb:
> gibt‘s sogar bei Reichelt - ist glaub‘ ich kein ‚Spezialgeschäft‘

Ja 1 Sorte mit halogenhaltigem Flußmittel.

von Thorsten R. (halogenfan)


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Bei DigiKey

https://www.digikey.de/

nach solder wire suchen und in der Sortiermaske die entsprechende 
Legierung auswählen.

Ab 50 Euro verschicken die Versandkostenfrei aus USA. Man kann ohne 
Probleme privat bestellen. Das habe ich schon mehrfach getan. Ende 
letzten Jahres habe ich eine große Rolle verbleites Lötzinn bestellt und 
es gab keinerlei Probleme mit der Lieferung.

Alternativ wird man bei Aliexpress auch fündig. Hier sollte man vorher 
aber etwas recherchieren, damit man keine schlechte Qualität bekommt.

von Harald W. (wilhelms)


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Johannes S. schrieb:

> ich hoffe das ich es dann nicht im  Darknet bestellen muss :)

Wohl eher im tin-net. :-)

von Bernd B. (bbrand)


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homo erectus schrieb:
>> Nö, bei Reichelt gibt's seit etwa einem Jahr nur noch bleifrei.
>
> 
https://www.reichelt.de/loetzinn-bleihaltig-halogenhaltig-1-0-mm-1000-g-lz-fe-1-0-1000-p10990.html?&trstct=pol_0&nbc=1

Oh, tatsächlich! Die hatte ich übersehen. Aber 1mm und gleich 1kg wäre 
nichts für mich.

Johannes S. schrieb:
> „Verwendung nur in Industrieanlagen und zu gewerblichen Zwecken!“

Vor etwa 2 Jahren (als das Angebot noch etwas reichhaltiger war) stand 
das auch schon dabei. Ich habe damals aber auch ohne irgendeinen 
Nachweis problemlos eine Rolle bekommen.

Gruß,
Bernd

von Jack V. (jackv)


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Bernd B. schrieb:
> Oh, tatsächlich! Die hatte ich übersehen.

Nein, hattest du nicht. Eine Zeit lang gab es dort tatsächlich gar kein 
solches Lötzinn.

Ich hatte dann mal nachgefragt, und aufgrund der Antwort folgenden 
Thread gestartet: Beitrag "Suche Quelle für Verbot bleihaltigen Lötzinns für Privatpersonen"

Insofern wundert’s mich schon ein wenig, dass sie das Zeugs wieder 
anbieten – wo sie’s doch laut eigener Aussage gar nicht dürften …

: Bearbeitet durch User
von Wühlhase (Gast)


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Ist es nicht einfacher, mal richtig Löten zu lernen, bzw. den Umgang mit 
bleifreiem Lot?

Ich meine, es verlangt doch auch niemand mehr nach 
Kohlekrümelwiderständen oder Selengleichrichtern, oder?

von npn (Gast)


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Jack V. schrieb:
> wo sie’s doch laut eigener Aussage gar nicht dürften

Wo steht das?

von FS (Gast)


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Wühlhase schrieb:
> Ist es nicht einfacher, mal richtig Löten zu lernen, bzw. den
> Umgang mit
> bleifreiem Lot?
>
> Ich meine, es verlangt doch auch niemand mehr nach
> Kohlekrümelwiderständen oder Selengleichrichtern, oder?

Bleifrei oder verbleit hat nichts mit "richtig Löten" zu tun. Es gab und 
gibt durchaus Anwendungen, in denen die Verwendung von verbleitem Lot 
sinnvoll ist. Dass das nur schwer recyclebar und umweltbenklich ist 
steht auf einem anderen Blatt. Auch das wäre aber alles kein Problem 
wenn Privatmensch die ausgedienten verbleit gelöteten Sachen hinterher 
zur Schadstoffsammlung geben würde. Aber hey, es landen nach wie vor 
Mobiltelefone oder anderer Elektroschrott in großen Mengen im Hausmüll. 
Und da sind auch nicht nur unproblematische Stoffe drin.

von Jack V. (jackv)


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npn schrieb:
> Wo steht das?

In dem von mir verlinkten Thread hatte ich die entsprechende Aussage aus 
der Mail von Rei‎chelt zitiert: „Bleihaltiges L�tzinn darf nicht mehr an 
Privat Personen verkauft werden, da die Gesundheit, durch das enthaltene 
Blei,gef�hrdet ist.“

Dass die Aussage in der Form Stuss ist, ändert nichts an der Tatsache, 
dass sie genau so von Rei‎chelt getätigt wurde.

von npn (Gast)


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Jack V. schrieb:
> npn schrieb:
>> Wo steht das?
>
> In dem von mir verlinkten Thread hatte ich die entsprechende Aussage aus
> der Mail von Rei‎chelt zitiert: „Bleihaltiges L�tzinn darf nicht mehr an
> Privat Personen verkauft werden, da die Gesundheit, durch das enthaltene
> Blei,gef�hrdet ist.“
>
> Dass die Aussage in der Form Stuss ist, ändert nichts an der Tatsache,
> dass sie genau so von Rei‎chelt getätigt wurde.

Vielleicht ist das die unmaßgebliche Äußerung eines einzelnen 
Mitarbeiters, denn jetzt, ungefähr ein halbes Jahr später verkaufen sie 
es immer noch. Und weit und breit kein Hinweis auf diese (wohl nicht 
offizielle) Äußerung...

von Jack V. (jackv)


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npn schrieb:
> denn jetzt, ungefähr ein halbes Jahr später verkaufen sie
> es immer noch.

s/'immer noch'/wieder/

Wie gesagt, das war die offizielle Antwort auf ’ne offizielle Anfrage 
bei denen, weil es zu dem Zeitpunkt dieses Lötzinn eben nicht gab 
(genauer: es gab überhaupt kein bleihaltiges Lötzinn mehr, während 
wenige Wochen zuvor noch min. 10 verschiedene Sorten gelistet und 
erhältlich waren), und ich mir welches zulegen wollte. Die Antwort 
begann mit:

„Leider haben wir den gesuchten Artikel nicht im Sortiment
und k�nnen Ihnen diesen auch nicht anbieten.“

Und ob sie’s jetzt tatsächlich noch/wieder verkaufen, oder ob dann 
„leider können wir diesen Artikel nicht liefern“ zurückkommt, werde ich 
nächste Woche probieren – wenn’s dann doch zu haben ist. 
Zwischenzeitlich steht’s nämlich immer mal wieder auf „nicht lieferbar“.

: Bearbeitet durch User
von m2m (Gast)


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Reichelt weist ausdrücklich auf die Gefahren und Einschränkungen hin und 
das genügt. Für den korrekten Einsatz ist dann der Käufer zuständig. 
Beim Bleigießen ist das Verbot eindeutiger und direkt umsetzbar, da es 
ein Privatvergnügen ist und es hier keine industrielle Anwendung gibt. 
Mit leistungsfähigen Lasern ist es ähnlich, kaufen und besitzen darf ich 
sie, aber ohne Sachkundenachweis darf ich die nicht betreiben.

von batman (Gast)


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Jack V. schrieb:
> Und ob sie’s jetzt tatsächlich noch/wieder verkaufen, oder ob dann
> „leider können wir diesen Artikel nicht liefern“ zurückkommt, werde ich
> nächste Woche probieren – wenn’s dann doch zu haben ist.

Achso, da bestellen die Leuts gleich noch ein paar Kleinigkeiten mit, 
die man eigentlich nicht braucht und die kommen dann alleine + teure 
Spesen. Könnte funktionieren. ;)

von Wolle G. (wolleg)


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FS schrieb:
> Bleifrei oder verbleit hat nichts mit "richtig Löten" zu tun. Es gab und
> gibt durchaus Anwendungen, in denen die Verwendung von verbleitem Lot
> sinnvoll ist.

Dazu gleich ein Beispiel: In der Raumfahrt und sonstigen 
sicherheitsrelevanten Anwendungen wird (wurde) die Verwendung von 
bleihaltigem Lot vorgeschrieben.

von Heinz R. (heijz)


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kennt jemand eine Quelle von man noch bleihaltiges 0,5mm Lot ohne 
Gewerbeschein usw von einem namhaften Hersteller kaufen kann?

Würde mir gerne noch 1 Kg herlegen, mpsste mich dann voll aushalten

von npn (Gast)


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von Percy N. (vox_bovi)


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npn schrieb:
> Heinz R. schrieb:
>> bleihaltiges 0,5mm Lot
>
> https://de.rs-online.com/web/p/lot/1047432/

Heinz R. schrieb:
> ohne Gewerbeschein usw

"Verkaufs- und Lieferbedingungen der RS Components GmbH („RS“)
Unser Angebot richtet sich an Wiederverkäufer und Letztverbraucher, die 
die Ware in ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen oder in 
ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden."

von Albert B. (el84)


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Das Thema wurde schon im

Beitrag "Bastlerlot für unwichtige Elektronik"
abgehandelt.

von npn (Gast)


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Percy N. schrieb:
> npn schrieb:
>> Heinz R. schrieb:
>>> bleihaltiges 0,5mm Lot
>>
>> https://de.rs-online.com/web/p/lot/1047432/
>
> Heinz R. schrieb:
>> ohne Gewerbeschein usw
>
> "Verkaufs- und Lieferbedingungen der RS Components GmbH („RS“)
> Unser Angebot richtet sich an Wiederverkäufer und Letztverbraucher, die
> die Ware in ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen oder in
> ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden."

Ach Gottchen, kennst du keinen einzigen Menschen auf der ganzen Welt, 
der dir paar Rollen Zinn bestellen kann? Bist doch sonst nicht so 
hilflos...

von Wühlhase (Gast)


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FS schrieb:
> Wühlhase schrieb:
>> Ist es nicht einfacher, mal richtig Löten zu lernen, bzw. den
>> Umgang mit
>> bleifreiem Lot?
>>
>> Ich meine, es verlangt doch auch niemand mehr nach
>> Kohlekrümelwiderständen oder Selengleichrichtern, oder?
>
> Bleifrei oder verbleit hat nichts mit "richtig Löten" zu tun. Es gab und
> gibt durchaus Anwendungen, in denen die Verwendung von verbleitem Lot
> sinnvoll ist. Dass das nur schwer recyclebar und umweltbenklich ist
> steht auf einem anderen Blatt.

Das ist mir schon klar, aber wer baut in seiner Freizeit nach MIL oder 
ESCC?
Manchen scheint bleifrei Löten wirklich schwerzufallen (was ich absolut 
nicht nachvollziehen kann), aber damit umgehen zu können würde die 
Produktauswahl doch erheblich vergrößern.

von Gerald K. (geku)


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Bleihaltiges Lötzinn ist noch immer erhältlich, z.B. :

https://www.neuhold-elektronik.at/catshop/product_info.php?cPath=88_92&products_id=7595

Ich persönlich kann auf verbleites Lötzinn verzichten.

von 183°C im Schatten :/ (Gast)


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m2m schrieb:
> Reichelt weist ausdrücklich auf die Gefahren und Einschränkungen hin und
> das genügt. Für den korrekten Einsatz ist dann der Käufer zuständig.
> Beim Bleigießen ist das Verbot eindeutiger und direkt umsetzbar, da es
> ein Privatvergnügen ist und es hier keine industrielle Anwendung gibt.
> Mit leistungsfähigen Lasern ist es ähnlich, kaufen und besitzen darf ich
> sie, aber ohne Sachkundenachweis darf ich die nicht betreiben.

Naja das können die evtl.noch machen mit alten Beständen aber sicher 
nicht mehr wenn das mit heute vorgeschrienen Pictogrammen gekennzeichnet 
ist. Wenn das weg ist dann ist das weg. Privat ist dann schluss. Nicht 
unwahrscheinlich das dann garkeines mehr ins Prg. aufgenommen wird wenn 
da kein großartiger Bedarf bei gewerblichen Kunden besteht und die 
gebrauchen nunmal keines mehr.

---
Und bei RS, weil da grad noch einer was geposted hatte

https://docs.rs-online.com/94cf/0900766b816e8ba8.pdf


cannot be supplied to general public, non-trade users


---

GHS08 +H360FD.../H372: -> Versandverbot nach § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV

das Thema ist doch rechtlich durch,
dauert halt noch bis das überallhin durchdringt.

Wenn halt davon nichts auf der Rolle steht verkauft mans halt bis es 
alle ist oder man u.U. eins auf die Finger geschlagen bekommt.

von michael_ (Gast)


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npn schrieb:
> Ach Gottchen, kennst du keinen einzigen Menschen auf der ganzen Welt,
> der dir paar Rollen Zinn bestellen kann? Bist doch sonst nicht so
> hilflos...

Er macht sich strafbar.

Aber es ist ja nicht verboten. Auch nicht für Privatanwender.

Aber es müßte eine Belehrung erfolgen wie bei Gift für den Garten.
Und das ersparen sich Versender für Privatleute.
Ganz logisch.
.

von Matthias L. (limbachnet)


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michael_ schrieb:
> Er macht sich strafbar.

Welche Straftat soll das denn sein??

von michael_ (Gast)


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Volksvergiftung.

von Percy N. (vox_bovi)


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npn schrieb:
> Ach Gottchen, kennst du keinen einzigen Menschen auf der ganzen Welt,
> der dir paar Rollen Zinn bestellen kann? Bist doch sonst nicht so
> hilflos.

Es dreht sich nicht darum, wen ich kenne oder nicht kenne, sondern 
darum, dass es Knalltüten gibt, die nicht in der Lage sind  eine 
einfache Frage zu beantworten wie "wer verkauft das Zeugs an Kunden ohne 
Gewerbeschein?", dafür aber hier den tolllen Branchenkenner heraushängen 
zu lassen versuchen.

Wenn Du Heinz' Frage nicht beantworten kannst, warum schreibst Du dann?

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias L. schrieb:
> Welche Straftat soll das denn sein??

OWi gem §§ 12 Abs 2 Nr 2 ChemVerbVO, 26 Abs 1 Nr 7 Buchst b ChemG

von Tobi (Gast)


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Hallo Leute,

um die ursprüngliche Frage zu beantworten, die meisten großen 
Distributoren können es liefern. ABER: "Abgabe nur an Geschäftskunden 
mit Gewerbenachweis".

Kleines Beispiel Distrelec...

Von der Story her dürfte es das Gleiche werden wie mit Glühbirnen...

Im letzten Jahr waren Sn60/Pb40 Rollen immer beliebte Reisemitbringsel 
für Kollegen gewesen, denn außerhalb der EU sind diese noch offiziell in 
so gut wie jedem Elektroladen zu haben.
An meinem früheren Wohnort Singapore (Tip Sim Lim Tower) und auch am 
jetzigen Wohnort Tokyo (insbesondere Stadtteil Akihabara) gibt es das 
Pb-Lot noch in rauen Mengen...

Über Vor- und Nachteile brauchen wir nicht zu diskutieren, aber es gab 
ja auch Leute, die sich einen Lebensvorrat an Glühbirnen angelegt haben, 
bis diese als schlagfeste Spezialform wieder ein Schlupfloch in der 
EU-Diktatur gefunden haben...

Gruß Tobi

von Albert B. (el84)


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--- Noch einmal:
Das Thema wurde schon im 
Beitrag "Bastlerlot für unwichtige Elektronik"
abgehandelt.

Für diejenigen, die dort nicht nachlesen wollen:

Nicht mehr erhältlich?
Dann guckst Du bitte hier:
https://www.buerklin.com/de/L%C3%B6tdraht-1%C2%A0mm-Sn60Pb39Cu1-100-g/p/11L414
https://www.buerklin.com/de/L%C3%B6tdraht-1%C2%A0mm-Sn60Pb40-500-g/p/11L4338
https://www.buerklin.com/de/L%C3%B6tdraht-075%C2%A0mm-Sn60Pb40-250-g/p/11L4335
oder da:
https://www.tme.eu/de/katalog/blei-lotdrahte_113747/?s_order=desc&search=l%C3%B6tdraht&s_field=1000011

Bürklin und TME liefern an Privatpersonen.
Ich habe bei Bürklin anstandslos bleihaltiges Lot bekommen - als
Privatperson.

Bezüglich bleihaltig/bleifrei siehe auch Wikipedia-Artikel:
https://de.wikipedia.org/wiki/Lot_(Metall)#Elektrische_Anwendungen

(Hoffentlich hat das endlose Geschwafel endlich mal ein Ende.)

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6382098 wurde von einem Moderator gelöscht.
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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na?
wann kommt der Erste auf die Idee
und legiert sich selbst sein Lötzinn?

Blei bekommt man ja noch ohne Probleme.
geh mal zum Dachdecker.

-oder im Angelladen?

von Soul E. (Gast)


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batman schrieb:

> Bei den üblichen Versendern und Ketten habe ich gesucht und nirgends ein
> Stück gesehen. Ist das jetzt was für spezielle Spezialgeschäfte oder so?

Für Bleilot gilt mittlerweile das Gleiche wie für UnkrautEx: Abgabe an 
Privatleute nur noch im Einzelhandel und nur durch einen Verkäufer mit 
Sachkundenachweis.

Als Gewerbekunde kannst Du problemlos im Versandhandel bestellen.

von Frank T. (frank_t40)


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von Joachim B. (jar)


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batman schrieb:
> Bei den üblichen Versendern und Ketten habe ich gesucht und nirgends ein
> Stück gesehen.

echt jetzt
gibts überall

https://www.google.com/search?q=SnPb

in verschiedenen Geschmacksrichtungen 60/40 60/38 + 2 andere Zuschläge.
Mit/ohne Flussmittel nach Bedarf in verschiedensten Durchmessern, 1,5mm 
bis 0,35mm

von Peter B. (pbuenger)


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Albert B. schrieb:
> Bürklin und TME liefern an Privatpersonen.
> Ich habe bei Bürklin anstandslos bleihaltiges Lot bekommen - als
> Privatperson.

Gerade beide ausprobiert: Bei TME kann man das bleihaltige Lot als 
Privatbesteller nicht in den Warenkorb legen.
Bei Bürklin gab es eine Rückmail "Leider müssen wir Ihnen mitteilen, 
dass der Hersteller des Artikels 11L405 (Lötdraht) ein generelles 
Verkaufsverbot an Endverbraucher / Privat-Kunden ausgesprochen hat".

Peter

von Joachim B. (jar)


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Peter B. schrieb:
> Bei Bürklin gab es eine Rückmail "Leider müssen wir Ihnen mitteilen,
> dass der Hersteller des Artikels 11L405 (Lötdraht) ein generelles
> Verkaufsverbot an Endverbraucher / Privat-Kunden ausgesprochen hat".

jeder Händler ist doch frei sich seine Kunden auszusuchen, andere 
Händler wollen aber auch an dich verkaufen.

Manchmal ist es unabhängig von der Gesetzeslage auch nur Dummheit oder 
vorauseilender Gehorsam.

: Bearbeitet durch User
von 183°C im Schatten :/ (Gast)


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Joachim B. schrieb:
>

> jeder Händler ist doch frei sich




Nein, ob es einem gefällt oder nicht, das ist doch nicht der Fall.

An sonstige Personen aka `Privat' nach § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV nicht im 
Wege des Versandhandels. Das ist eben so festgesetzt worden.


von hinten nach vorn;
2018: REACH Verordnung Anhang. XVII
und die daraus folgende Kennzeichnungspflicht.

GHS08, die Figur mit dem Stern oder was auch immer auf der Brust.
plus H360FD... und weitere (schädigt Erbgut usw.)  dann greift

2017: ChemVerbotsV

https://www.it-recht-kanzlei.de/chemverbots-gesetzliche-aenderungen.html

Auflagen 1-3, machbar, Nummer vier bricht dem das Genick.

4. Kein Versandhandel
Im Unterschied zur Abgabe solch gefährlicher Stoffe und Gemische an 
Weiterverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, 
Untersuchungs- und Lehranstalten dürfen diese an sonstige Personen gemäß 
§ 10 Abs. 1 ChemVerbotsV  nicht im Wege des Versandhandels abgegeben 
werden. Somit ist der Online-Handel mit betreffenden Stoffen und 
Gemischen an Privatleute und Verbraucher nicht zulässig


Was soll da jetzt vorauseilender Gehorsam sein?

Abmahnung von der Konkurrenz o. Anzeige durch irgendeinen Saubermann und 
das wird u.U teuer.

von Percy N. (vox_bovi)


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183°C im Schatten :/ schrieb:
> Abmahnung von der Konkurrenz o. Anzeige durch irgendeinen Saubermann und
> das wird u.U teuer.

Das interessiert hier keine Sau; ich hatte oben schon die entsprechende 
OWi-Norm angeführt. Kam nicht an, offenbar.

von Matthias L. (limbachnet)


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Doch, schon. Ist ja auch zutreffend und damit hilfreich.

Nur hast du die OWi-Norm als Antwort auf meine Frage gepostet, welche 
Straftat (!) denn die (Mit-)Bestellung von verbleitem Lötzinn darstellen 
solle, die wiederum Michael behauptet hatte. Und das passte nicht so 
ganz.

von Percy N. (vox_bovi)


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Percy N. schrieb:
> Matthias L. schrieb:
>> Welche Straftat soll das denn sein??
>
> OWi gem §§ 12 Abs 2 Nr 2 ChemVerbVO, 26 Abs 1 Nr 7 Buchst b ChemG

Matthias L. schrieb:
> Nur hast du die OWi-Norm als Antwort auf meine Frage gepostet, welche
> Straftat (!) denn die (Mit-)Bestellung von verbleitem Lötzinn darstellen
> solle, die wiederum Michael behauptet hatte. Und das passte nicht so
> ganz.

Eigentlich war ich bisher davon ausgegangen, es würde ausreichen, "OWi" 
davor zu schreiben, damit jeder merkt, dass es sich nicht um eine 
Straftat handelt. Vielleicht erwarte ich einfach zu viel ...

EDIT: Ok, Du meintest den Besteller.  Alles klar.

Unabhängig von der deliktstypologischen Einordnung stellt sich die 
Frage, warum dann noch auf Privatautonomie abgestellt wird:

Joachim B. schrieb:
> Peter B. schrieb:
>> Bei Bürklin gab es eine Rückmail "Leider müssen wir Ihnen mitteilen,
>> dass der Hersteller des Artikels 11L405 (Lötdraht) ein generelles
>> Verkaufsverbot an Endverbraucher / Privat-Kunden ausgesprochen hat".
>
> jeder Händler ist doch frei sich seine Kunden auszusuchen, andere
> Händler wollen aber auch an dich verkaufen.
>
> Manchmal ist es unabhängig von der Gesetzeslage auch nur Dummheit oder
> vorauseilender Gehorsam.

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Percy N. schrieb:
> Eigentlich war ich bisher davon ausgegangen, es würde ausreichen, "OWi"
> davor zu schreiben, damit jeder merkt, dass es sich nicht um eine
> Straftat handelt. Vielleicht erwarte ich einfach zu viel ...

eben OWi kennt doch jeder!

Ich frage mich warum ich in einer Werkstatt, in der ich dort verbleites 
Lötzinn bestellen kann, kein Endverbraucher bin?

Für mich ist der Text dümmlich und kann so nicht gemeint sein.
Also voreilender Gehorsam oder dumme Textersteller!

https://www.heise.de/make/meldung/Auch-das-noch-Die-Loetzinn-Krise-4720274.html

: Bearbeitet durch User
von Soul E. (Gast)


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Joachim B. schrieb:

> Ich frage mich warum ich in einer Werkstatt, in der ich dort verbleites
> Lötzinn bestellen kann, kein Endverbraucher bin?

In einer Werkstatt gelten Regeln zum Arbeitsschutz, die von den 
Berufsgenossenschaften durchgesetzt werden. Daher kann hier die 
Belehrung des Endverbrauchers durch den sachkundigen Verkäufer 
entfallen.

von Matthias L. (limbachnet)


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Percy N. schrieb:
> Eigentlich war ich bisher davon ausgegangen, es würde ausreichen, "OWi"
> davor zu schreiben, damit jeder merkt, dass es sich nicht um eine
> Straftat handelt. Vielleicht erwarte ich einfach zu viel ...

Tust du. Hier haben Einige eine ausgeprägte "Is Egal"-Haltung zu 
jeglicher Juristerei, die hier ja auch oft wirklich nicht hinpasst. Das 
müsstest du doch mittlerweile selbst bemerkt haben, dass Garantie und 
Gewährleistung gerne gehäckselu und gemixt werden, Solarmodule 
strafbewehrt werden oder eben - wie hier im Thread - irgendwas zur 
Straftat erklärt wird, was gar keine ist.

Und da passt eine Richtigstellung IMHO eben doch.

von Harald W. (wilhelms)


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FS schrieb:

> Aber hey, es landen nach wie vor
> Mobiltelefone oder anderer Elektroschrott in großen Mengen im Hausmüll.
...statt in der Elektroschrott-Sammelstelle.

Kann man denn wirklich davon ausgehen, das diese Elektroschrott-
Sammelstellen fachgerecht mit dem Bleianteil in Ihrem Schrott um-
gehen? Ich bin da etwas skeptisch.

von Harald W. (wilhelms)


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Joachim B. schrieb:

> eben OWi kennt doch jeder!

Genau, schliesslich kommt der in unserem bekanntesten Weihnachtslied
vor ("Owi lacht").

von Joachim B. (jar)


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Harald W. schrieb:
> Joachim B. schrieb:
>
>> eben OWi kennt doch jeder!
>
> Genau,

vermutlich kennen das nur Autofahrer, also Fussgänger dürften OWi 
weniger kennen ;)

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6382628 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias L. schrieb:
> Und da passt eine Richtigstellung IMHO eben doch.

Eben deshalb schrieb ich ja "OWi".
Berechtigt ist allerdings Dein Einwand, dass der Gewerbetreibende, der 
für den Verbraucher eine Rolle Bleizinn mitbestellt, nicht gegen diese 
Norm verstößt, sofern er die Ware brevi manu weitergibt.

von Matthias L. (limbachnet)


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Percy N. schrieb:
> Eben deshalb schrieb ich ja "OWi".

War halt für manche zu abgekürzt, andere mögen die Antwort unpassend 
gefunden haben. Ich hab' nach der Straftat gefragt, du mit einer 
Ordnungswidrigkeit geantwortet - so wie "Sagensemal, watt kosten die 
Bananen? - Einfuffzich kosten die Äppel, sind im Angebot!" Ist auch eine 
völlig korrekte Antwort, vielleicht sogar hilfreich - nur stand davor 
die falsche Frage.

von 183°C im Schatten :/ (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Matthias L. schrieb:
>> Und da passt eine Richtigstellung IMHO eben doch.
>
> Eben deshalb schrieb ich ja "OWi".
> Berechtigt ist allerdings Dein Einwand, dass der Gewerbetreibende, der
> für den Verbraucher eine Rolle Bleizinn mitbestellt, nicht gegen diese
> Norm verstößt, sofern er die Ware brevi manu weitergibt.


off goes the topic


?

Derjenige dem das mitbestellt und übergeben oder zur Abholung 
bereitgestellt wird hat das ja noch nicht in seinem Besitz, das wird 
doch zwangsläufig eine Longa manu traditio, Übergabe langer Hand ...


Selbst wenn der berechtigte Besteller und zunächst EIgentümer an seinen 
Verbraucherendkumpel direkt liefern läßt wäre das sicherlich eine 
unerlaubte Abgabe, nat. ist keiner da der das kontrolliert und 
weitererzählen braucht mans auch nicht, das ist aber wieder was anderes.

---

([lat.] Übergabe kurzer Hand) (§ 929 S. 2 BGB) ist der Name einer 
besonderen Art der Übereignung beweglicher Sachen, die voraussetzt, dass 
der Erwerber bereits im Besitz der Sache ist, so dass die Einigung über 
den Eigentumsübergang zur Übereignung genügt und eine Übergabe der Sache 
ausscheidet.

von Percy N. (vox_bovi)


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183°C im Schatten :/ schrieb:
> Derjenige dem das mitbestellt und übergeben oder zur Abholung
> bereitgestellt wird hat das ja noch nicht in seinem Besitz, das wird
> doch zwangsläufig eine Longa manu traditio, Übergabe langer Hand ...

Stimmt, mein Fehler.
Gemeint war direkte Übergabe von Besteller zu nicht gewerblichem 
Verbraucher.

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias L. schrieb:
> Ich hab' nach der Straftat gefragt, du mit einer Ordnungswidrigkeit
> geantwortet - so wie "Sagensemal, watt kosten die Bananen? - Einfuffzich
> kosten die Äppel, sind im Angebot!"
Eher: "Wieviel Bananen sollte ich essen, wenn ich seit drei Tagen nicht 
mehr abgeführt habe?" - "Drei Äpfel sollten helfen".
> Ist auch eine völlig korrekte
> Antwort, vielleicht sogar hilfreich - nur stand davor die falsche Frage.
Genau genommen stand davor noch eine falsche Behauptung, nämlich die 
Untat sei strafbar. Und das stimmte gleich doppelt nicht, weil 1. keine 
Straftat sondern OWi und 2. kein tauglicher Täter. Wie breit hätte man 
die Erwiderung gegen 1. Deiner Meinung nach auswalzen sollen?

von Matthias L. (limbachnet)


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Percy N. schrieb:
> Genau genommen stand davor noch eine falsche Behauptung, nämlich die
> Untat sei strafbar.

Eben!

Percy N. schrieb:
> Wie breit hätte man
> die Erwiderung gegen 1. Deiner Meinung nach auswalzen sollen?

Naja, ich hatte dazu gefragt, welche Straftat das denn wohl sein solle - 
die IMHO passende Antwort wäre sehr kurz gewesen: "Gar keine!"

Wenn davon auszugehen gewesen wäre, dass im Thread jemand Interesse an 
genauerer juristischer Beleuchtung zeigt, dann wäre IMHO zusätzlich (!) 
der Hinweis auf die OWi-Rechtslage passend gewesen - wenn...

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias L. schrieb:
> Naja, ich hatte dazu gefragt, welche Straftat das denn wohl sein solle -
> die IMHO passende Antwort wäre sehr kurz gewesen: "Gar keine!"

Bei den hier üblichen juristischen Kurzschlüssen hätte die Mehrheit 
vermutlich gefolgert, es sei ihr gutes Recht, im Versandhandel Sn60Pb40 
zu kaufen und der Handel sei einfach nur schlecht drauf, wenn er sie 
nicht beliefern wolle.

von Joachim B. (jar)


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Percy N. schrieb:
> Bei den hier üblichen juristischen Kurzschlüssen hätte

wenn es gewollt wäre dann würde es auch passend umgesetzt werden, 
solange es aber Gesetze gibt kann ich für alle die vollständige 
gewünschte Umsetzung nicht erkennen, das würde viele Juristen arbeitslos 
machen, man bräuchte nicht mehr vor Gericht.

von Matthias L. (limbachnet)


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Joachim B. schrieb:
> solange es aber Gesetze gibt

Dass die Gericht ohne Gesetze gerechter würden und man weniger Juristen 
bräuchte, das ist nun aber auch sehr unwahrscheinlich...

Aber wir sind beieinander, dass die Gesamtmenge an Gesetzen, 
Verordnungen, Kommentaren, Ausführungsbestimmungen und der jeweiligen 
Rechtsprechung dazu über die Jahre ziemlich ausgeufert ist.

von Joachim B. (jar)


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Matthias L. schrieb:
> Aber wir sind beieinander, dass die Gesamtmenge an Gesetzen,
> Verordnungen, Kommentaren, Ausführungsbestimmungen und der jeweiligen
> Rechtsprechung dazu über die Jahre ziemlich ausgeufert ist.

absolut!!!!

auch das Recht haben und Recht bekommen zweierlei sind!

von batman (Gast)


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Mein Nachbar parkt immer auf meinem Parkplatz!!!

von Marco H. (damarco)


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Für Reparaturzwecke darf und muss es immer noch verwendet werden.  Man 
kann meist nicht mit bleifreien Lot drüber löten.... Gewerbliche Kunden 
wissen auch was dabei zu beachten ist wenn sie das Lot verarbeiten. 
Endverbraucher  er nicht und es besteht die Gefahr das Sie in erster 
Linie dieses Lot verwenden weil sich es einfacher verarbeiten lässt.


Deswegen hat der Gesetzgeber die Gesetze und Vorschriften so ausgelegt.

von batman (Gast)


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Marco H. schrieb:
> Gewerbliche Kunden
> wissen auch was dabei zu beachten ist wenn sie das Lot verarbeiten.
> Endverbraucher  er nicht und es besteht die Gefahr

Also dass sich die Leute das in den Mund stecken oder Plätzchen 
garnieren, weil sie plötzlich keine Ahnung mehr haben, was man damit 
macht?

von Percy N. (vox_bovi)


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Marco H. schrieb:
> Deswegen hat der Gesetzgeber die Gesetze und Vorschriften so ausgelegt.

Warum dieser Gefahr ausgerechnet dadurch begegnet werden können soll, 
dass das Zeug an nichtgewerbliche Verbraucher nicht im Versandhandel 
abgegeben werden darf, lässt sich so aber schwerlich herleiten.

von Toni (Gast)


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Wie ist das dann mit z.B. Zinnstangen für die KFZ Karosserie, sie es in 
verschiedenen Legierungsgraden gibt? Fallen die auch unter das Verbot? 
Oder Fittingslot vom Baumarkt?

von Soul E. (Gast)


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Ja. Wobei Baumarkt kein Versandhandel ist und dort wegen der 
Pflanzenschutzmittel ohnehin meist ein Verkäufer den Chemieschein hat. 
D.h. dort wird Du in Zukunft am ehesten Bleilot kaufen können.

von michael_ (Gast)


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Toni schrieb:
> Wie ist das dann mit z.B. Zinnstangen für die KFZ Karosserie, sie es in
> verschiedenen Legierungsgraden gibt?

Das ist Gewerbe, da gibt es keine Einschränkung.

> Fallen die auch unter das Verbot?

Es ist nicht verboten. Für Privatleute muß eine Belehrung erfolgen.
Das sie den Bleiguß zu Silvester nicht aufessen.

> Oder Fittingslot vom Baumarkt?
Das ist schon lange ohne Blei, damit es auch für Trinkwasser geeignet 
ist.

von Gerald K. (geku)


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Deutschland verbrauchte 1983 etwa 4600 Tonnen Blei in Form von 
Tetraethylblei. Diese Mengen wurden im vergangen Jahrhundert in der 
Umwelt verteilt.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Tetraethylblei

Gleich vorweg ich löte nur bleifrei.

Angesichts dieser Menge Blei fällt das "Bastlerblei" kaum ins Gewicht, 
zumal es in metallischer, unlöslicher Form vorliegt. Tetraethylblei ist 
viel gefährlicher.

Nichtdestotrotz ist bleifrei Löten die besser Lösung.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Gerald K. schrieb:
> Nichtdestotrotz ist bleifrei Löten die bessere Lösung.

da müsste sich jetzt nur noch die Lötqualität bei den
Geräte-Herstellern bessern

von NoName (Gast)


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von 183°... (Gast)


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NoName schrieb:
> Beispiel:
> 
https://www.distrelec.ch/de/loetdraht-1532-sw-26-186-1mm-fluitin-1532-250g-00mm/p/18249093?q=l%c3%b6tzinn&pos=1&origPos=10&origPageSize=10&track=true

Nein. Old news, https://www.chemsuisse.ch/de/news

1
25 Jun2018 
2
Blei - Abgabeverbot für Bleilot ("Lötzinn")
3
4
Rechtliche Grundlage
5
Wegleitung der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Beschränkung von Pb in Gegenständen. Darin finden sich bei den Fallbeispielen keinerlei Hinweise, dass Lote unter die Beschränkung nach Eintrag 63 in Annex XVII REACH für Gegenstände fallen;
6
In der Kommunikation des europäischen Blei-Konsortiums an die Branche werden Lote hingegen sogar explizit erwähnt bei den aus der Umklassierung von Blei resultierenden Abgabebeschränkungen von Stoffen und Zubereitungen an die breite Öffentlichkeit.
7
In der Schweiz wurde die 9. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) zur CLP-Verordnung (VO (EG) 1272/2008) und damit auch die neue Klassierung von Blei im Rahmen der Revision der Anhänge der Chemikalienverordnung (Herbst 2016) umgesetzt. Verbindlich ist die Klassierung wie im EWR seit dem 1. März 2018. Mit der Revision von Anhang 1.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) vom Herbst 2017 wurde Blei wegen seiner Klassierung Repr. 1A (kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen) dem Abgabeverbot an die breite Öffentlichkeit unterstellt. Verbindlich wird diese Beschränkung ab 1.9.2018.
8
Bleihaltige Lote (ab 0,3%) dürfen deshalb ab 1. September 2018 auch in der Schweiz nicht mehr an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden.

von npn (Gast)


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Gerald K. schrieb:
> Nichtdestotrotz ist bleifrei Löten die besser Lösung.

Das muss man sich nur lange genug einreden, dann glaubt man das auch.
Warum ist das bleifreie Löten wohl in sicherheitsrelevanten Bereichen, 
in der Raumfahrt usw. verboten? Weil es die bessere Lösung ist?
Bleifrei ist weniger giftig, das ist wohl wahr. Aber abgesehen davon hat 
es KEINERLEI Vorteile.

Beitrag #6386711 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6386733 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Soul E. (Gast)


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183°... schrieb:

> Bleihaltige Lote (ab 0,3%) dürfen deshalb ab 1. September 2018 auch in
> der Schweiz nicht mehr an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden.

Das wäre dann strenger als in der EU. Hier ist nur der anonyme 
Versandhandel untersagt. Der Verkauf durch einen geschulten Verkäufer im 
Einzelhandel ist weiterhin zulässig. Die gleichen Regeln gelten schon 
seit längerem für Rattengift, Pflanzenschutzmittel und Lösungsmittel.

von Gerald K. (geku)


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Soul E. schrieb:
> Pflanzenschutzmittel

Man braucbt sich nur den politischen Eiertanz rund um das Glyphosat in Ö 
anseben.

https://www.derstandard.at/story/2000118687756/bis-zum-glyphosat-verbot-wird-in-oesterreich-noch-kraeftig-gespritzt

Beitrag #6386842 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6387179 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6387181 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6387182 wurde von einem Moderator gelöscht.
von NoName (Gast)


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Und wieso konnte ich als Privatperson denn das Fluitin bestellen?

183°... schrieb:
> Nein. Old news, https://www.chemsuisse.ch/de/news

von Percy N. (vox_bovi)


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NoName schrieb:
> Und wieso konnte ich als Privatperson denn das Fluitin bestellen?

Wieso hat vorgestern jemand mitten in Bremen falsch geparkt?

von Wolfgang (Gast)


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Gerald K. schrieb:
> Nichtdestotrotz ist bleifrei Löten die besser Lösung.

Was genau ist an 35K mehr Temperaturstress für die Bauelement besser?

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Thorsten R. schrieb:
> Ab 50 Euro verschicken die Versandkostenfrei aus USA. Man kann ohne
> Probleme privat bestellen. Das habe ich schon mehrfach getan. Ende
> letzten Jahres habe ich eine große Rolle verbleites Lötzinn bestellt und
> es gab keinerlei Probleme mit der Lieferung.
Dir ist aber klar, daß knapp über 22 Euro (inklusive der Versandkosten) 
das Ganze dann zollpflichtig wird?
Okay, auch wenn das bisher nach dem laissez-faire Prinzip durchgewunken 
wird, heißt das nicht, daß nichts passiert - wenn Du per Stichprobe in 
die Fänge gerätst hast Du gleich ein doppeltes Problem, weil die da oben 
den Verkauf an Privatleute jetzt auch noch per Gesetz verboten haben ... 
und dann knallt es richtig, nicht nur die Einfuhrsteuer, dann darfst Du 
richtig Buße tun ):

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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183°C im Schatten :/ schrieb:
> An sonstige Personen aka `Privat' nach § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV nicht im
> Wege des Versandhandels. Das ist eben so festgesetzt worden.
einfach nur cool :-)
war wohl noch lange vor dem Corona-Putsch, um die Lage mal zu testen?

Merke: Ich darf andere nicht gefährden (das ist ja okay) und mich selbst 
erst recht nicht (auch wenn ich das Risiko kenne oder wie beim Rauchen 
per Verpackung darauf hingewiesen werde ???), weil mir dieses Recht auch 
über 18 Jahre 'privat' nicht mehr zusteht (das ist die Neuerung) ... 
prima :-)
So ändert sich der Zeitgeist ... nach der Logik gehören dann Zigaretten 
bzw. das Rauchen erst recht komplett verboten; die Doppelmoral läßt mal 
wieder grüßen :-))

Fazit:
Wer jetzt immer noch 'privat' bleifrei Lötzinn braucht, kann ja mal eine 
Petition einreichen, LOL

SCNR

von Albert B. (el84)


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Robert K. schrieb:
> ... das Ganze dann zollpflichtig wird?

Die Preise bei DigiKey sind inklusive Zollkosten (wird von Digikey bzw. 
UPS erledigt).
"Lieferungen durch UPS: Digi-Key wird bei Bestellungen die 
Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen auf Ihrer Rechnung 
ausweisen. Digi-Key bezahlt die Zollgebühren für alle Sendungen und ist 
dafür verantwortlich, die Mehrwertsteuer auf diese Sendungen zu erheben 
und abzuführen."

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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NoName schrieb:
> Und wieso konnte ich als Privatperson denn das Fluitin bestellen?
keine Sorge, Verbot wird auch noch kommen - hatten die bisher noch nicht 
auf dem Schirm :-)

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Albert B. schrieb:
> Die Preise bei DigiKey sind inklusive Zollkosten (wird von Digikey bzw.
> UPS erledigt).
> "Lieferungen durch UPS: Digi-Key wird bei Bestellungen die
> Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen auf Ihrer Rechnung
> ausweisen. Digi-Key bezahlt die Zollgebühren für alle Sendungen und ist
> dafür verantwortlich, die Mehrwertsteuer auf diese Sendungen zu erheben
> und abzuführen."
okay, dann haben die bei Digikey irgendwelche Sonderkonditionen.
Wenn ich die Versandkosten inklusive der Zollgebühren durch UPS 
Abwicklung von US-Versendern in der Bucht sehe, dann liegen die locker 
zwischen 15 bis 40 Euro je nach Artikel, außer bei Büchern.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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auch bei Digikey besteht das Versandhandel-Verbot von verbleiten Lötzinn 
... d.h. Du kannst massiv Ärger bekommen, wenn es rauskommt - das ist 
dann so wie wenn Du Dir Kokasträucher aus Kolumbien (in Kolumbien legal) 
bestellst.
Dann wird es hier die böse Rechnung geben ... würde ich nicht riskieren, 
insofern bye,bye Digikey (was in Amiland legal ist, ist noch lange nicht 
in der BRD legal).

von Percy N. (vox_bovi)


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Robert K. schrieb:
> auch bei Digikey besteht das Versandhandel-Verbot von verbleiten Lötzinn
> ... d.h. Du kannst massiv Ärger bekommen, wenn es rauskommt - das ist
> dann so wie wenn Du Dir Kokasträucher aus Kolumbien (in Kolumbien legal)
> bestellst.
> Dann wird es hier die böse Rechnung geben ...

Erzähl doch mal, wie Du Dir das vorstellst!

von Es geht voran (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Erzähl doch mal, wie Du Dir das vorstellst!

Mach's doch einfach mal selbst und berichte dann über Deine Erfahrungen 
-wenn Du noch kannst!

Der Tag wird kommen, wo bei Wohnungskontrollen die Tiffany-Lampen 
eingezogen werden...

von npn (Gast)


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Es geht voran schrieb:
> -wenn Du noch kannst!

...ein kleiner Weltuntergangs-Prophet. Oder ein grosser?

von Es geht voran (Gast)


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npn schrieb:
> Es geht voran schrieb:
>> -wenn Du noch kannst!
>
> ...ein kleiner Weltuntergangs-Prophet. Oder ein grosser?

Was hat das mit Weltuntergang zu tun, wenn Du in der Haft keinen Zugang 
zum Internet mehr hast?

von npn (Gast)


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Es geht voran schrieb:
> Was hat das mit Weltuntergang zu tun, wenn Du in der Haft keinen Zugang
> zum Internet mehr hast?

Wer mit Knast wegen einer Rolle Lötzinn droht, der ist nicht weit vom 
Weltuntergang entfernt :-)

von Es geht voran (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Robert K. schrieb:
>>... das ist
>> dann so wie wenn Du Dir Kokasträucher aus Kolumbien (in Kolumbien legal)
>> bestellst.

Bist Du nicht ganz fit? Es ging um Koka-Sträucher!

von Thorsten R. (halogenfan)


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Digi-Key
>>Dir ist aber klar, daß knapp über 22 Euro (inklusive der Versandkosten)
>>das Ganze dann zollpflichtig wird?
>>Okay, auch wenn das bisher nach dem laissez-faire Prinzip durchgewunken
>>wird, heißt das nicht, daß nichts passiert - wenn Du per Stichprobe in
>>die Fänge gerätst hast Du gleich ein doppeltes Problem, weil die da oben
>>den Verkauf an Privatleute jetzt auch noch per Gesetz verboten haben ...
>>und dann knallt es richtig, nicht nur die Einfuhrsteuer, dann darfst Du
>>richtig Buße tun ):

Noch mal zu Digi-Key. Es gibt ein deutsches Tochter-Unternehmen. Aus dem 
Impressum:
Digi-Key Electronics Germany Gmbh (Deutsches Unternehmen und Prozessor)
Theresienhöhe 11A
80339 München, Germany

Alle Sendungen werden ordentlich verzollt und Steuern werden abgeführt. 
Das macht alles UPS. Ich sehe überhaupt keinen Grund dort nicht privat 
zu bestellen. Die Preise sind moderat, aber nicht super günstig. Dafür 
ist die Auswahl gigantisch und man bekommt US-Ware, die sonst 
schwieriger zu bekommen wäre. Verbleites Lötzinn bestellen war(ist) kein 
Problem.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Thorsten R. schrieb:
> Alle Sendungen werden ordentlich verzollt und Steuern werden abgeführt.
> Das macht alles UPS. Ich sehe überhaupt keinen Grund dort nicht privat
> zu bestellen.
das kommt darauf an was Du bestellst und ob das in Deutschland zulässig 
bzw. legal ist.

Thorsten R. schrieb:
> Dafür
> ist die Auswahl gigantisch und man bekommt US-Ware, die sonst
> schwieriger zu bekommen wäre.
wenn Du jetzt nicht gerade das Spezial-IC, etc. brauchst, gibt es das 
auch bei Reichelt, Bürklin, Pollin, Conrad, Segor, usw. wie sie alle 
auch heißen mögen.

Thorsten R. schrieb:
> Verbleites Lötzinn bestellen war(ist) kein
> Problem.
falsch - den Fall hat doch gerade oben jemand geschildert, daß Du das 
beim deutschen Versender eben nicht mehr bekommst!
Der deutsche Ableger von Digikey wird das ebenfalls nicht zulassen, weil 
er deutschem Recht unterliegt.
Über Digikey USA kannst Du es bekommen und wenn Du erwischt wirst, dann 
knallt es in Form von Bußgeld für Dich ... deswegen gilt ja das 
Versandverbot an privat für diesen Artikel.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Natürlich kannst Du auch Glück haben und die Sendung geht durch - 
Russisch Roulette eben.
Legal jedenfalls nicht mehr in der BRD.

von 183°... (Gast)


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Robert K. schrieb:

> er deutschem Recht unterliegt.
> Über Digikey USA kannst Du es bekommen und wenn Du erwischt wirst, dann
> knallt es in Form von Bußgeld für Dich ... deswegen gilt ja das

?

> Versandverbot an privat für diesen Artikel.
> Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Was sollen sich Versender aus Schweiz, GB, US-Amerikaner, Columbinaner, 
Chinesen und alle anderen für deutsches oder europäisches Recht 
interessieren?

Abgesehen davon sind Besitz und Gebrauch sind nicht verboten.


> Natürlich kannst Du auch Glück haben und die Sendung geht durch -
> Russisch Roulette eben.
> Legal jedenfalls nicht mehr in der BRD.

Der Versender sitzt im nichteuropäischen Ausland dort gelten eben die 
dortigen Bestimmungen zur Abgabe, falls es überhauptwelche gibt.
Die merken das die Ware evtl. zurückkommt oder verschwindet und der 
Besteller hat ggf. für etwas bezahlt das ihn nie erreicht auch nicht 
anders als Chinakram ohne CE den der Zoll einsackt.

Deine Büsche darfst du erst garnicht haben deren Besitz ist nicht 
erlaubt, eine Tonne Blei noch kein Problem, darfst als in der EU 
beheimateter (u. Schweizer) eben nur nicht jedem weitergeben oder es zu 
versenden, allenfalls als abgebende Person o. Versender trifft ggf. dich 
ein Ordnungsgeld, die weitergabe an Dritte ist das `in verkehr bringen' 
nicht das bestellen einer Sache deren Besitz selber nicht untersagt ist.

BEstell dir halt Saatgut, wenigsten Hanfsamen z.B. aus Holland sind 
wieder nicht verboten. Darf nur kein Wasser dran.



+++++


>>von  Percy N. (vox_bovi)
>>30.08.2020 16:34



>>Robert K. schrieb:
>>> auch bei Digikey besteht das Versandhandel-Verbot von verbleiten >>Lötzinn
>>> ... d.h. Du kannst massiv Ärger bekommen, wenn es rauskommt - das ist
>>> dann so wie wenn Du Dir Kokasträucher aus Kolumbien (in Kolumbien >>>legal)
>>> bestellst.
> Dann wird es hier die böse Rechnung geben ...

>>Erzähl doch mal, wie Du Dir das vorstellst!

von Percy N. (vox_bovi)


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Es geht voran schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Robert K. schrieb:
>>> ... das ist
>>> dann so wie wenn Du Dir Kokasträucher aus Kolumbien (in Kolumbien legal)
>>> bestellst.
>
> Bist Du nicht ganz fit? Es ging um Koka-Sträucher!

Welchen Teil davon soll ich geschrieben haben?
Geht's Dir gut?

von N. A. (bigeasy)


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Robert K. schrieb:
> Thorsten R. schrieb:
>> Alle Sendungen werden ordentlich verzollt und Steuern werden abgeführt.
>> Das macht alles UPS. Ich sehe überhaupt keinen Grund dort nicht privat
>> zu bestellen.
> das kommt darauf an was Du bestellst und ob das in Deutschland zulässig
> bzw. legal ist.
>
> Thorsten R. schrieb:
>> Dafür
>> ist die Auswahl gigantisch und man bekommt US-Ware, die sonst
>> schwieriger zu bekommen wäre.
> wenn Du jetzt nicht gerade das Spezial-IC, etc. brauchst, gibt es das
> auch bei Reichelt, Bürklin, Pollin, Conrad, Segor, usw. wie sie alle
> auch heißen mögen.
>
> Thorsten R. schrieb:
>> Verbleites Lötzinn bestellen war(ist) kein
>> Problem.
> falsch - den Fall hat doch gerade oben jemand geschildert, daß Du das
> beim deutschen Versender eben nicht mehr bekommst!
> Der deutsche Ableger von Digikey wird das ebenfalls nicht zulassen, weil
> er deutschem Recht unterliegt.
> Über Digikey USA kannst Du es bekommen und wenn Du erwischt wirst, dann
> knallt es in Form von Bußgeld für Dich ... deswegen gilt ja das
> Versandverbot an privat für diesen Artikel.
> Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
> Natürlich kannst Du auch Glück haben und die Sendung geht durch -
> Russisch Roulette eben.
> Legal jedenfalls nicht mehr in der BRD.

So ein Bullshit!

https://www.reichelt.de/loetzinn-bleihaltig-halogenhaltig-1-0-mm-1000-g-lz-fe-1-0-1000-p10990.html?&trstct=pos_0&nbc=1

Der Link kam auch schon weiter oben.

von 183°... (Gast)


Angehängte Dateien:

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N. A. schrieb:
> Robert K. schrieb:
>> Thorsten R. schrieb:

> So ein Bullshit!


Jo egal wer welchen geschrieben hat,

>
> 
https://www.reichelt.de/loetzinn-bleihaltig-halogenhaltig-1-0-mm-1000-g-lz-fe-1-0-1000-p10990.html?&trstct=pos_0&nbc=1
>
> Der Link kam auch schon weiter oben.



Vergleich Reichelts Ware mal mit einem Produkt das den aktuellen 
Vorschriften entsprechend gekennzeichnet ist. (und auch nicht mehr im 
Versandwege zu beziehen, BIld von bg-elektronic)

---
Das RA SW-26 ist die scharfe Variante u. der Preis sieht eher nach 
Ausverkauf aus, falls in letzter Zeit einer welches bezogen hat könnte 
er das ggf. mal fotografieren, evtl. steht ja das Herst. Datum drauf. 
Hab zwar noch Reste der Fa. Felder aber die stammen aus 19..

von Uwe D. (monkye)


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von Trupeltier (Gast)


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Wühlhase schrieb:
> Manchen scheint bleifrei Löten wirklich schwerzufallen (was ich absolut
> nicht nachvollziehen kann), aber damit umgehen zu können würde die
> Produktauswahl doch erheblich vergrößern.

Das ist wie mit dem E-Auto (iiiih, das stinkt ja nicht, das kann nix 
sein), dem Computer (der neumodische Kram kommt mir nicht ins Haus!) 
oder dem Internet (Den Mists gabs damals beim Marsch auf Stalingrad auch 
nicht).

Man ist eben aus Prinzip unflexibel, da kann man nicht "einfach mal" auf 
bleifrei umstellen, denn das ist "schlecht". Warum weiß man nicht, aber 
man hat da mal was gehört, und ausprobieren kommt ja wohl überhaupt 
nicht in Frage: Da läuft man Gefahr, von seinen geliebten Vorurteilen 
Abstand nehmen zu müssen.

Denn von der Greta Thunberg und dieser Scheiß Umwelt lässt man sich als 
verbohrter Kleingeist nichts sagen!

von сорок две (Gast)


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FS schrieb:
> Bleifrei oder verbleit hat nichts mit "richtig Löten" zu tun. Es gab und
> gibt durchaus Anwendungen, in denen die Verwendung von verbleitem Lot
> sinnvoll ist. Dass das nur schwer recyclebar und umweltbenklich ist
> steht auf einem anderen Blatt.

Woher gast Du das schmale Brett das das Zeug "schwer recyclebar" wäre?

> Auch das wäre aber alles kein Problem
> wenn Privatmensch die ausgedienten verbleit gelöteten Sachen hinterher
> zur Schadstoffsammlung geben würde. Aber hey, es landen nach wie vor
> Mobiltelefone oder anderer Elektroschrott in großen Mengen im Hausmüll.
> Und da sind auch nicht nur unproblematische Stoffe drin.

Mist aber auch, dann sollte in Autoakkus verwendetes Blei zur 
(B)lötzinnherstellung verwendet werden.

Das Zeug ist weder schwer recyclebar (hab ich mal gelern) noch werfen es 
die Leute in die Umwelt oder frühstücken das. Das Verbot ist ganz 
einfach nur Unsinn.

сорок две

von ohne Account (Gast)


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183°... schrieb:
> Was sollen sich Versender aus Schweiz, GB, US-Amerikaner, Columbinaner,
> Chinesen und alle anderen für deutsches oder europäisches Recht
> interessieren?
das ist richtig, für die gilt deren Recht ... aber für Dich als privaten 
Endverbraucher in Deutschland gilt deutsches Recht.
Und wer dagegen verstößt - auch unwissend - den erwartet eine Strafe vom 
Zoll, wenn sie Dich erwischen.
Es geht um Versandhandel und sinnigerweise kam folgender Post von Dir:
> GHS08 +H360FD.../H372: -> Versandverbot nach § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV
> das Thema ist doch rechtlich durch,
> dauert halt noch bis das überallhin durchdringt.

183°... schrieb:
> Abgesehen davon sind Besitz und Gebrauch sind nicht verboten.
es geht aber um den Versand und das sind nun mal Versender - Du kaufst 
bei denen nicht an der Ladentheke.
siehe Dein Post:
GHS08 +H360FD.../H372: -> Versandverbot nach § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV

das Thema ist doch rechtlich durch,
dauert halt noch bis das überallhin durchdringt.: -> Versandverbot nach 
§ 10 Abs. 1 ChemVerbotsV

183°... schrieb:
> Der Versender sitzt im nichteuropäischen Ausland dort gelten eben die
> dortigen Bestimmungen zur Abgabe, falls es überhauptwelche gibt.
???
LOL, und die deutschen Versender sind alle doof und machen da mit?
Sobald die Ware auf deutschen Boden eintrifft, gilt GHS08 
+H360FD.../H372: -> Versandverbot nach § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV

das Thema ist doch rechtlich durch,
dauert halt noch bis das überallhin durchdringt. -> Versandverbot nach § 
10 Abs. 1 ChemVerbotsV
D.h. kein Weiterversand, wird vom Zoll eingezogen wegem obigen §10
Vielleicht kannst Du es Dir noch selbst beim Zollamt abholen, keine 
Ahnung ob das nach §10 möglich ist oder nicht.

183°... schrieb:
> Deine Büsche darfst du erst garnicht haben deren Besitz ist nicht
> erlaubt, eine Tonne Blei noch kein Problem, darfst als in der EU
> beheimateter (u. Schweizer) eben nur nicht jedem weitergeben oder es zu
> versenden, allenfalls als abgebende Person o. Versender trifft ggf. dich
> ein Ordnungsgeld, die weitergabe an Dritte ist das `in verkehr bringen'
> nicht das bestellen einer Sache deren Besitz selber nicht untersagt ist.
Vorsicht - Vorsicht, Vorsicht ... ich bin kein Jurist und Du auch 
keiner; es gibt noch ein paar andere Paragraphen, die da mit dranhängen.
Ordnungsgeld kann ja auch schon happig ausfallen?
Man kann Dir auch Vorsatz unterstellen, spätestens beim zweiten Mal.

183°... schrieb:
>>Erzähl doch mal, wie Du Dir das vorstellst!
Der Warensendungen laufen über den Scanner und wenn dem Zollbeamten was 
verdächtig vorkommt, nimmt er sich viel Zeit für eine Nachuntersuchung.
GHS08 +H360FD.../H372: -> Versandverbot nach § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV
hat er auch auf seiner Checkliste und Du kannst Glück haben oder eben 
auch Pech.
Jetzt kommt darauf an was in $10 Abs.1, Abs.2, usw.,usw. alles drinsteht 
- viel Spaß beim Jurastudium.
Probier's aus und bestell Dir 5 Rollen verbleites Lötzinn, das ist der 
einfachste Weg.

von batman (Gast)


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ohne Account schrieb:
> Vorsicht - Vorsicht, Vorsicht ... ich bin kein Jurist

Das wär ja noch nicht schlimm aber dass du nichtmal Versender und 
Empfänger unterscheiden kannst, ist schon etwas bedenklich. Die 
Verordnung ist doch diesbezgl. einfach und klar verständlich.

von Erwin E. (kuehlschrankheizer)


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ohne Account schrieb:
> Der Warensendungen laufen über den Scanner und wenn dem Zollbeamten was
> verdächtig vorkommt, nimmt er sich viel Zeit für eine Nachuntersuchung.
> GHS08 +H360FD.../H372: -> Versandverbot nach § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV
> hat er auch auf seiner Checkliste und Du kannst Glück haben oder eben
> auch Pech.

Wenn man Pech hat, wird die Ware beschlagnahmt und vernichtet. Mehr 
passiert auch im worst case nicht.
Selbst bei der Einfuhr von Waren die gegen das Markenrecht verstoßen, 
haben private Importeure nicht mehr zu befürchten, als dass die Ware weg 
ist. Es sei denn, die Bestellung geht über 100 gefälschte Rolex. Dann 
gibts eins auf die Mütze - weil das nicht mehr privat ist sondern dem 
Umfang nach bereits gewerblich.

Das könnte man weiterspinnen, dass 50 Rollen Lötzinn nicht mehr privat 
sind, sondern als gewerbliche Einfuhr anzusehen sind. Wobei, hoppla, 
gewerbliche Nutzer dürfen das verbleite Zinn ja einführen!?

Beitrag #6389770 wurde von einem Moderator gelöscht.
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von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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batman schrieb:
> Das wär ja noch nicht schlimm aber dass du nichtmal Versender und
> Empfänger unterscheiden kannst, ist schon etwas bedenklich. Die
> Verordnung ist doch diesbezgl. einfach und klar verständlich.
Dem Versender aus dem Ausland betrifft es nur indirekt, sobald er sein 
Geld hat war es das.
Nur Du als Empfänger wirst nichts bekommen, weil der Zoll die Sachen 
einkassiert und wegen §10 der Versand auf deutschen Boden eben nicht 
weitergehen darf. Der Zoll würde ja gegen §10 handeln und so doof ist 
auch der Zoll nicht.

Erwin E. schrieb:
> Wenn man Pech hat, wird die Ware beschlagnahmt und vernichtet. Mehr
> passiert auch im worst case nicht.
richtig und wer hat dann den Schaden - der Empfänger bzw. der Käufer,
also eigenes Geld vernichtet.

N. A. schrieb:
> 
https://www.reichelt.de/loetzinn-bleihaltig-halogenhaltig-1-0-mm-1000-g-lz-fe-1-0-1000-p10990.html?&trstct=pos_0&nbc=1
>
> Der Link kam auch schon weiter oben.
So ein Link ist immer schön :-)
Was siehst Du denn, wenn Du ihn anklickst: 'vorläufig nicht lieferbar'
und weiter oben im Thread hat ja einer versucht beim deutschen Versender 
zu bestellen (also nicht nur den Link angeklickt) ... Ergebnis: im 
Warenkorb war dann nichts.
Und die werden auch in Deutschland kein bleihaltiges Lot mehr versenden 
sobald §10 in Kraft tritt ... Frage ist was in Absatz 2,3,4,5 usw. 
steht, vielleicht gibt es Ausnahmen und Übergangsregelungen.

Fazit: Wer unbedingt bleihaltiges Lot braucht, sollte den Warnschuß 
kapieren und sich an der Ladentheke (wo es noch geht) einen Vorrat 
zulegen bevor auch das geblockt wird ... so einfach ist das.

von Hardy F. (hardyf)


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Robert K. schrieb:
> Fazit: Wer unbedingt bleihaltiges Lot braucht

... kann mir ja mal eine PN schreiben.

Mein Onkel hat einiges hinterlassen.

von Jack V. (jackv)


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Ingrid:

Jack V. schrieb:
> Und ob sie’s jetzt tatsächlich noch/wieder verkaufen, oder ob dann
> „leider können wir diesen Artikel nicht liefern“ zurückkommt, werde ich
> nächste Woche probieren – wenn’s dann doch zu haben ist.
> Zwischenzeitlich steht’s nämlich immer mal wieder auf „nicht lieferbar“.

Hab’s dann bei der letzten Bestellung mit reingepackt, es war zu dem 
Zeitpunkt schon (wieder) orange als „Restposten“ gekennzeichnet 
(derzeit/mittlerweile ist’s wieder „nicht lieferbar“), und es kam heute 
ohne weitere Probleme bei mir an.

Ich muss gestehen, dass ich das nicht erwartet habe, aber beschweren 
möchte ich mich nun wirklich nicht. Allerdings habe ich nun wohl auch 
genug Vorrat.

: Bearbeitet durch User
von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Jack V. schrieb:
> Ich muss gestehen, dass ich das nicht erwartet habe, aber beschweren
> möchte ich mich nun wirklich nicht. Allerdings habe ich nun wohl auch
> genug Vorrat.
Bedenke einfach mal folgendes:
§§ 12 Abs 2 Nr 2 ChemVerbVO, 26 Abs 1 Nr 7 Buchst b ChemG
Was heißt das denn?
Heute Verbot des Versands von 'verbleiten' Lötzinn an Privat ... und 
morgen dann Verbot des Versands von Ätzmitteln an Privat, weil sich das 
ja Kinder jeden Alters bestellen könnten, usw., usw.
So §§ kann man prima erweitern und das ist jetzt mal wieder ein 
Versuchsballon dieses Drecksstaates was noch so alles geht.
Du kannst also schon mal Vorräte aller Art anlegen, wenn Du nicht gerade 
in einer Großstadt wohnst oder Dir selbst einen Gewerbeschein ausfüllst 
):

von Soul E. (Gast)


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Robert K. schrieb:

> Heute Verbot des Versands von 'verbleiten' Lötzinn an Privat ... und
> morgen dann Verbot des Versands von Ätzmitteln an Privat, weil sich das
> ja Kinder jeden Alters bestellen könnten, usw., usw.

Nicht erst morgen, für Ätzmittel gilt das schon seit langem. Das Blei 
ist halt neu hinzugekommen, weil seit einiger Zeit bleihaltige 
Substanzen  mit einem toter-Fisch-Symbol und entsprechendem R/S-Satz als 
"umweltschädlich" gekennzeichnet werden müssen. Die gleichen Regeln 
gelten auch für Pflanzenschutzmittel und Insektizide.

von Percy N. (vox_bovi)


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Robert K. schrieb:
> So §§ kann man prima erweitern und das ist jetzt mal wieder ein
> Versuchsballon dieses Drecksstaates was noch so alles geht.

Klar doch, demnächst verbieten die doch glatt noch den Versand von 
Kriegswaffen an Minderjährige.
Drehst Du mal wieder frei?
Die Schweinereien finden ganz woanders statt ...

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Soul E. schrieb:
> Nicht erst morgen, für Ätzmittel gilt das schon seit langem.
Wieso, die kann noch per Versand aus Deutschland in der Bucht bestellen?
Okay, ich müßte es wirklich mal probieren :-)

Soul E. schrieb:
> Die gleichen Regeln
> gelten auch für Pflanzenschutzmittel und Insektizide.
supi und mit Gewerbeschein geht es dann wieder :-)



Percy N. schrieb:
> Klar doch, demnächst verbieten die doch glatt noch den Versand von
> Kriegswaffen an Minderjährige.
wie üblich einer Deiner ganz schlechten Vergleiche - das ist auch als 
Erwachsener verboten und selbst wenn Du das an der Ladentheke in USA 
erworben hast, werden hierzulande massive Probleme auftreten.

Percy N. schrieb:
> Drehst Du mal wieder frei?
Ich find Achselzucken immer amüsant und gleichzeitig auch befremdlich.

Percy N. schrieb:
> Die Schweinereien finden ganz woanders statt ...
nein, es fängt schon bei Kleinigkeiten wie mit verbleiten Lötzinn an und 
das ist ja hier das Thema ... nicht Deine Politikthemen, da mußt Du ins 
Politikforum gehen - nur da gibt's kein vernünftiges mehr, game over 
sozusagen.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Robert K. schrieb:
> .. nicht Deine Politikthemen, da mußt Du ins Politikforum gehen - nur da
> gibt's kein vernünftiges mehr, game over sozusagen.

Netter Versuch, nur ist leider zu offensichtlich, dass Du hier die 
Polit-Hetze einzubringen versuchst.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Percy N. schrieb:
> Netter Versuch, nur ist leider zu offensichtlich, dass Du hier die
> Polit-Hetze einzubringen versuchst.
Ganz ehrlich, immer wenn Du hier aufkreuzt, kommt auch bald der Rest 
Deiner Meute in wirklich jedem Thread vorbei und die Diskussion ist dann 
tot.
Ich bin deshalb raus bzw. Du hast Recht und ich hab meine Ruhe :-)

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