Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Verf.


von Kay-Uwe M. (tamas_m)


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Einsatz wurde von dem Kunde frühzeitig beendet, die Hardware wurde 
zurückgegeben, die Unterschrift wird über dem Vermittler von dem Kunde 
eingeholt, sprich ich schicke den  Zeitnachweis an dem Vermittler, und 
er signiert es, danach kann ich die Rechnung stellen, der Vermittler 
lässt die Stunden von dem Kunde freigeben, also darauf habe ich keinen 
Einfluss, ich schicke nur die Stunden an dem Vermittler. Bis jetzt hat 
alles prompt funktioniert, ich habe die Unterschrift/Freigabe innerhalb 
24 Stunden erhalten, jetzt werde ich seit 2 Wochen hingehalten, 
wahrscheinlich bleibt nichts anderes übrig, als rechtliche Schritte 
einzuleiten, die Frage ist wie kann man die erbrachte Zeiten beweisen 
(Projekt war remote), aber wenn nichts passiert und ich auf die Kosten 
sitzenbleibe, sorge ich dafür das die Sache rumgesprochen wird, dass die 
ihre Leute nicht bezahlen, 5 stlellige EUR Betrag steht aus, und dann 
werden die massiv Probleme kriegen, für mich einen Nachfolger zu finden, 
sowohl der Vermittler als auch der Endkunde.

Diese Unterschrift wird als Erpressungsmittel benutzt.
Die Leistung wurde erbracht, die Arbeit erfolgte 100% remote, aber von 
Gitlab-Einträgen kann man es nachvollziehen, wann was eingecheckt 
wurde(commit,push).
Kann es wirklich sein, dass ich komplett für das gutes oder böeses 
Willen des Endkunden ausgeliefert bin, die Bezahlung meiner Leistung, 5 
stellige EUR Betrag, hängt dann, von dieser Unterschift auf diesem 
Zettel, was er seit 2 Wochen hinauszögert?
Wie kann mich bei gerichtlicher Auseinandersetzung verhalten? Die 
Gitlabeinträge allein können nicht genau beweisen wieviele Zeit ich 
damit verbracht habe, ich habe alles dokumentiert und auch Screenshot 
von den Code-Einchecken in Gitlab gemacht.

von Nils (Gast)


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Sprich mit einem Anwalt.

von Thomas H. (thomash2)


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Der Anwalt wird auch Geld kosten, es wird erst mal der Streitwert 
hergenommen (die Kosten müssen vorab eindeutig geklärt werden ansonsten 
sucht der Anwalt die für ihn Beste Abrechnungsmöglichkeit)
Wenn der Kunde dann insolvent ist bleibst Du auch auf den Anwaltskosten 
sitzen.

Hatte in der Vergangenheit selber eine prekäre Situation mit einem 
Kunden - man lernt draus und versucht die Fehler in Zukunft nicht mehr 
zu begehen.
Ich habe mein Geld bekommen, aber mein Anwalt war damals eigentlich nur 
gut im formulieren; die rechtlich möglichen Punkte habe ich selber 
aufgelistet (vom Anwalt kam eigentlich überhaupt nichts). Bei mir hat 
das Urheberrecht geholfen.

Wer weiß mit wem Du beim "Kunden" Kontakt hast, ist es ein Angestellter 
oder gibt es die Order von ganz oben. Dem Angestellten kannst Du 
reichlich egal sein, der haftet sowieso nicht.

von oszi40 (Gast)


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2 Wochen? Erst mal freundlich nachfragen kostet nichts. Manche große 
Firma braucht länger, bis die Rechnung durch alle Abteilungen ist? Bei 
der IHK habe ich gelernt, dass man sich frühzeitig um sein Geld kümmern 
soll. Je länger man wartet, desto höher wird das Zahlungsausfallrisiko. 
Also bald Mahnung schicken, später ...

von Kay-Uwe M. (tamas_m)


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Der Stundzettel wird von einem angestellten (Senior Manager) der 
Vermittlerfirma (Subunternehmer der Kunden) unterschrieben, bisher 
erfolgte das innerhalb von 24 Stunden, jetzt zögern sie das seit 2 
Wochen aus, mit dem Verweis auf den Kunde, dass der Kunde noch Zeit 
braucht.
Wie gesagt von dem Endkunde habe ich mit keiner Kontakt, die 
Unterschrift sollte von dem Vermittler (Subunternehmer) kommen.
Deswegen konnte ich bis jetzt auch keine Rechnung stellen.
Ausstehender Betrag 13xxxEUR

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Tamas M. schrieb:
> Ausstehender Betrag 13xxxEUR

Nicht schön, aber wie soll Dir in einem Forum geholfen werden, außer 
dass Du Dich hier auskotzt?

Den Sachverhalt kannst Du vollständig nur im Gespräch mit einem Juristen 
rüberbringen, mit allen Vereinbarungen, Deiner konkret erbrachten 
Leistung und den Belegen sowie etwaigen anderen Beweismitteln, die Dir 
in einem etwaigen Rechtsstreit helfen, Deinen Anspruch durchzusetzen. 
Danach besprecht und entscheidet ihr das weitere Vorgehen. Im Forum 
wirst Du 100 verschiedene Meinungen von 100 verschiedenen Leuten hören 
und bist am Ende so schlau wie vorher oder gar verwirrter als vorher.

von Oliver S. (oliverso)


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Tamas M. schrieb:
> Kann es wirklich sein, dass ich komplett für das gutes oder böeses
> Willen des Endkunden ausgeliefert bin, die Bezahlung meiner Leistung, 5
> stellige EUR Betrag, hängt dann, von dieser Unterschift auf diesem
> Zettel, was er seit 2 Wochen hinauszögert?

Du bist bei jedem Vertrag grundsätzlich immer dem guten Willen des 
Vertragspartners ausgeliefert. Wer hat dir denn da was anderes 
versprochen?

Thomas H. schrieb:
> Der Anwalt wird auch Geld kosten, es wird erst mal der Streitwert
> hergenommen (die Kosten müssen vorab eindeutig geklärt werden ansonsten
> sucht der Anwalt die für ihn Beste Abrechnungsmöglichkeit)
> Wenn der Kunde dann insolvent ist bleibst Du auch auf den Anwaltskosten
> sitzen.

Recht haben ist kostenlos, aber Recht bekommen nicht. Und eigentlich 
gibt es "Recht bekommen" eh nicht, denn du bekommst auch vor Gericht 
kein Recht, sondern ein Urteil. Da musst du durch.

Daran ändern auch noch so viele Beiträge von dir zum selben Thema 
nichts.

Allerdings sind zwei Wochen ja nun wirklich überhaupt keine 
ernstzunehmende Verzögerung. Das ist ja noch normale Abwesenheitszeit 
durch Urlaub.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Kay-Uwe M. (tamas_m)


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>>>Nicht schön, aber wie soll Dir in einem Forum geholfen werden, außer
>>>dass Du Dich hier auskotzt?


Ja, da hast Du Recht, ich wollte den Frust auch ausgeben, und ich hatte 
evtl noch das Hintergedanken, dass wenn das rumgesprochen wird, dass die 
nicht zahlen, die kriegen dann keinen Ersatz für mich, aber wäre 
schwierig ohne Name zu nennen, und das darf ich wahrscheinlich in diesem 
Forum nicht :((

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Verständlich mit dem Frust. Deine Forderung ist alles andere als 
geringfügig.

Mein Vorschlag wäre noch, vor einem Gang zum Anwalt selber Deine 
Auftraggeber zur Zahlung des offenen Betrages mit Frist (2 Wochen, Datum 
im Schreiben nennen) aufzufordern.

Dann sind sie in Verzug und müssten etwaige Anwaltskosten als 
Verzugsschaden ebenfalls tragen, sofern Du Deine Hauptforderung 
durchsetzen kannst.

Mehr ist wegen des komplexen Sachverhaltes im Forum kaum möglich.

Viel Glück!

von Kay-Uwe M. (tamas_m)


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Jetz kam die Nachricht, dass der Stundenzettel einfach mit ca. 50 
Stunden gekürzt wird, so viel wurde nur angeblich "von dem Fachbereich" 
freigegeben, andere Begründung kam es nicht, also friss oder strib, ca 
34xx EUR abschreiben?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Ist immer noch nicht wirklich hier im Forum zu beurteilen.

Ein Anwalt würde nach Gespräch und Durchsicht der Unterlagen die 
Erfolgsaussichten, Kostenrisiko und überhaupt das ganze weitere Vorgehen 
mit Dir interaktiv besprechen.

Sowas kann das Forum leider nicht im Entferntesten leisten. Dafür ist 
der Sachverhalt zu komplex, auch wenn es Dir anders vorkommt. Es gibt 
nicht den einen einzig wahren Weg. Sorry.

von Kay-Uwe M. (tamas_m)


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Da geb uch Dir vollkommen Recht, trotzdem musste ich  es von mir 
"auskotzen" wie der andere Kollege sich formuliert hat. :(((((

von Max M. (Gast)


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Tamas M. schrieb:
> jetzt werde ich seit 2 Wochen hingehalten
Die Reaktionszeit eines Unternehmes beträgt meist länger als das und nun 
hast Du zwei Unternehmen dazwischen.
Zumal die so unglaublich zufrieden waren das die alles vorzeitig beendet 
haben.
Nun fragen die sich warum sie etwas bezahlen sollen das sie so glücklich 
gemacht hat.

Angemessene Frist per Einschreiben in einem sachlichen Ton und abwarten.
Nach Fristverzug mit Anwalt drohen.
Dann Anwalt.

So klamm darf man als Slebstständiger nicht sein das man sowas nicht 
eine Weile aussitzen kann.

von Trendsetter sind meist idioten (Gast)


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Tamas M. schrieb:
> andere Begründung kam es nicht, also friss oder strib, ca
> 34xx EUR abschreiben?

Schreibst einfach als Lehrgeld für die Lektion "Nachteile von 
Homeoffice" ab. Bei Präsenztätigkeit wäre das unmöglich:

> "Jetzt kam die Nachricht, dass der Stundenzettel einfach mit ca. 50
Stunden gekürzt wird"

von Oliver S. (oliverso)


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Tamas M. schrieb:
> Jetz kam die Nachricht, dass der Stundenzettel einfach mit ca. 50
> Stunden gekürzt wird

Könnte das eine Folge von

Tamas M. schrieb:
> Einsatz wurde von dem Kunde frühzeitig beendet,

sein? Nur mal so ins Blaue geraten...

Nutzt eh nix, das Leben als (Schein-)Selbständiger ist auch kein 
Ponyhof.

Oliver

von Bernd G. (Gast)


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Tamas M. schrieb:
> jetzt werde ich seit 2 Wochen hingehalten,
> wahrscheinlich bleibt nichts anderes übrig, als rechtliche Schritte
> einzuleiten,

Hör auf zu jammern, ich hatte einen schweizer Kunden, bei dem musste ich 
acht Monate auf das Geld warten. Als er danach wieder einen Auftrag bei 
mir platzieren wollte, habe ich ihn wegtreten lassen.

von Kay-Uwe M. (tamas_m)


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Bernd G. schrieb:
> Tamas M. schrieb:
>> jetzt werde ich seit 2 Wochen hingehalten,
>> wahrscheinlich bleibt nichts anderes übrig, als rechtliche Schritte
>> einzuleiten,
>
> Hör auf zu jammern, ich hatte einen schweizer Kunden, bei dem musste ich
> acht Monate auf das Geld warten. Als er danach wieder einen Auftrag bei
> mir platzieren wollte, habe ich ihn wegtreten lassen.

Ok dann hatte ich noch vergleichsweise viel Glück, ich mache das Gnaze 
seit 2009, und es kam bei mir noch nie vor, am letzten Tag des Einsatz 
wurde der Stundzettel direkt von dem Kunde unterschrieben und die 
Hardware zurückgegeben, diese waren vor 2019 alle vor Ort Tätigkeiten.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Tamas M. schrieb:
> am letzten Tag des Einsatz
> wurde der Stundenzettel direkt von dem Kunde unterschrieben

Dann stehen Deine Chancen nicht so schlecht, zumal der Kunde nicht den 
Stundenlohn an sich, sondern die angeblich zu hohe Stundenzahl 
beanstandet.

Wie gesagt, im Forum nicht abschließend zu beurteilen, aber hier könnte 
nach eigener Mahnung ein anschließender Anwaltsschriftsatz zum Ziel 
führen.

Manche Schuldner versuchen leider solche blöden Tricks.

von Hantean (Gast)


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Entweder bist Du ein Troll oder nicht in der Lage einfachste Verträge 
abzuschließen bzw. zu verstehen.

Zwei Dinge sind mir aufgefallen:

Der Tipp, auf den Du nicht näher eingehst:

Beitrag "Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve"

Die 'Antwort', die nach einem Troll 'riecht', der nachlegt:

Beitrag "Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve"

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Im Forum wirst Du 100 verschiedene Meinungen von 100 verschiedenen
> Leuten hören und bist am Ende so schlau wie vorher oder gar verwirrter
> als vorher.

Das kann er auch einfacher haben, indem er drei Juristen fragt.

von Ein T. (ein_typ)


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Bernd G. schrieb:
> Hör auf zu jammern, ich hatte einen schweizer Kunden, bei dem musste ich
> acht Monate auf das Geld warten. Als er danach wieder einen Auftrag bei
> mir platzieren wollte, habe ich ihn wegtreten lassen.

"Nach Ihrer um acht Monate verspäteten Zahlung unserer letzten Rechnung 
verstehen Sie, daß wir ab sofort auf Vorkasse bestehen."

von Kay-Uwe M. (tamas_m)


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Rainer Z. schrieb:
> Verständlich mit dem Frust. Deine Forderung ist alles andere als
> geringfügig.
>
> Mein Vorschlag wäre noch, vor einem Gang zum Anwalt selber Deine
> Auftraggeber zur Zahlung des offenen Betrages mit Frist (2 Wochen, Datum
> im Schreiben nennen) aufzufordern.
>
> Dann sind sie in Verzug und müssten etwaige Anwaltskosten als
> Verzugsschaden ebenfalls tragen, sofern Du Deine Hauptforderung
> durchsetzen kannst.
>
> Mehr ist wegen des komplexen Sachverhaltes im Forum kaum möglich.
>
> Viel Glück!

Vielen Dank für den guten Ratschlag, ich telefoniere mit dem Vermittler 
heute Nachmittag nochmal, warum die 50 Stunden abgezogen haben, wenn die 
das darlegen können, einigen wir außergerichtlich.

von Kay-Uwe M. (tamas_m)


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Rainer Z. schrieb:
> Ist immer noch nicht wirklich hier im Forum zu beurteilen.
>
> Ein Anwalt würde nach Gespräch und Durchsicht der Unterlagen die
> Erfolgsaussichten, Kostenrisiko und überhaupt das ganze weitere Vorgehen
> mit Dir interaktiv besprechen.
>
> Sowas kann das Forum leider nicht im Entferntesten leisten. Dafür ist
> der Sachverhalt zu komplex, auch wenn es Dir anders vorkommt. Es gibt
> nicht den einen einzig wahren Weg. Sorry.

Ja, du hast vollkommen Recht, ich verstehe, dass hier keine juristische 
Beratung erfolgen, warum ich hier das trotzdem gefragt habe, war 
Folgendes:
-habt ihr ähnliche Erfahrung gemacht?
-Wie beweist man die tatsächlich Stundenanzahl, Leistung erfolgte voll 
remote
-ok man kann den Zeitpunkt des Gitlab-Einchecken und das 
Bearbeitungsdatum in anderer Tools wie Windchill sehen, aber nachdem 
ausscheiden habe ich keine Zugriff für diese Systeme mehr, nur einige 
Screenshots.
-Ich wollte nur Meinungen hören, keine juristische Ratschläge kriegen.

Danke an alle

von MiWi (Gast)


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Tamas M. schrieb:
> Jetz kam die Nachricht, dass der Stundenzettel einfach mit ca. 50
> Stunden gekürzt wird, so viel wurde nur angeblich "von dem Fachbereich"
> freigegeben, andere Begründung kam es nicht, also friss oder strib, ca
> 34xx EUR abschreiben?

Nun... damit sind 10000€ beglichen, immer noch besser als leere Taschen.


Die Stundenforderung Deinerseits wird aber nicht ageschrieben sondern 
ist dann, wenn sie wieder was von Dir wollen erst einmal zu begleichen, 
sonst nimmst Du den Auftrag mit dem Hinweis der einseitigen 
Vertragsänderung seitens des Kunden nicht an.

Denn die werden das sonst jedes mal auf`s neue machen wenn der 
Versuchsballon schon so gut gestartet ist.

Weiters wäre dann entsprechender Frist eine Mahnung zu schicken auf das 
die fehlenden Stunden auch bezahlt werden. Da Du den Nachweis bereits 
durch Aufzeichungen erbracht hast wird es schwierig sein das Gegenteil 
zu beweisen.

Und zukünftig mit dem Kunden nur mehr Vorauskassa bzw. Stundensätze 
anbieten die ca. 25% Ausfall inkludiert haben (und die dann auch 
verrechnen...).

Ich hab hier einmal 8k in den Sand gesetzt bekommen... Bis dann der 
Kunde gekrochen gekommen ist weil er Service benötigt hat - ohne die 8k 
begleichen zu wollen.
Die ganze Sache hat ihn deutlich mehr als die mir nicht bezahlten 8k 
gekostet... denn die Firma ist dann durch die nicht mehr mögliche 
Servicierung der Geräte letztendlich in Konkurs gegangen und der Name 
war (ist?) für einige Zeit verbrannt gewesen.... SSKM


Viel Erfolg!

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> Im Forum wirst Du 100 verschiedene Meinungen von 100 verschiedenen
>> Leuten hören und bist am Ende so schlau wie vorher oder gar verwirrter
>> als vorher.
>
> Das kann er auch einfacher haben, indem er drei Juristen fragt.

Sehr wahr. 👍

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Tamas M. schrieb:
> sorge ich dafür das die Sache rumgesprochen wird, dass die ihre Leute
> nicht bezahlen, 5 stlellige EUR Betrag steht aus, und dann werden die
> massiv Probleme kriegen, für mich einen Nachfolger zu finden, sowohl der
> Vermittler als auch der Endkunde.
Du musst dir schon mal klar werden, wer denn eigentlich dein 
"Streitpartner" ist, der dich nicht bezahlt. Von wem bekommst du 
normalerweise das Geld überwiesen? Das ist dein Ansprechpartner.

Ich beschwere mich ja auch nicht über die Gelddruckerei, wenn der 
Geldautomat mir keinen Schein mehr ausgibt.

> sorge ich dafür das die Sache rumgesprochen wird
Da solltest du aufpassen, dass du bei einer solchen Aktion nicht die 
Nase einklemmst wegen "übler Nachrede".

von Kay-Uwe M. (tamas_m)


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MiWi schrieb:

> Die Stundenforderung Deinerseits wird aber nicht ageschrieben sondern
> ist dann, wenn sie wieder was von Dir wollen erst einmal zu begleichen,
> sonst nimmst Du den Auftrag mit dem Hinweis der einseitigen
> Vertragsänderung seitens des Kunden nicht an.

Sehr gute Idee, Danke Dir, es ist auch ein sehr spezielles Zeug, was 
"historisch gewachsen" und praktisch unwartbar programiert wurde, 
spaghetti-code, ohne richtige Struktur, ich bin der Meinung, dass ich 
für diese Umstände noch sehr gute Leistung erbracht, ich habe auch 
Sachen gelöst, was von meinem Vorgänger 2 Jahre lang als bekannte Issue 
einfach in Gitlab weitergeschoben wurde, weil er nicht in der Lage war 
es zu lösen.
Also es wird es schwierig sein dem Kunde einen Nachfolger zu finden.
Mehr sage ich erstmal nicht zu dem Projekt.
>
>
> Weiters wäre dann entsprechender Frist eine Mahnung zu schicken auf das
> die fehlenden Stunden auch bezahlt werden. Da Du den Nachweis bereits
> durch Aufzeichungen erbracht hast wird es schwierig sein das Gegenteil
> zu beweisen.

Code ist schwierig zu messen, hängt halt nicht mit der Menge der Zeilen 
zusammen, wieviel du debug hast (ohne das Code richtig zu debug gewesen 
war, weil alles in einem Klasse geschrieben war, also musste ich alles 
ausprinten) das ist schwierig in Zeit zu beziffern, und nur von einem 
Fachmann nachvollziehbar wegen der Spezialiäten, ob ich bei Gericht 
damit durchkommen würde, ob richtiger Sachverständiger gibt, das ist 
halt das Risiko.
>
> Und zukünftig mit dem Kunden nur mehr Vorauskassa bzw. Stundensätze
> anbieten die ca. 25% Ausfall inkludiert haben (und die dann auch
> verrechnen...).
Wegen Vermittlermarge wird es schwierig weil dann evtl über 100eur 
kommen würden
>
> Ich hab hier einmal 8k in den Sand gesetzt bekommen... Bis dann der
> Kunde gekrochen gekommen ist weil er Service benötigt hat - ohne die 8k
> begleichen zu wollen.
> Die ganze Sache hat ihn deutlich mehr als die mir nicht bezahlten 8k
> gekostet... denn die Firma ist dann durch die nicht mehr mögliche
> Servicierung der Geräte letztendlich in Konkurs gegangen und der Name
> war (ist?) für einige Zeit verbrannt gewesen.... SSKM

Wow, richtig gemacht, du machst anscheinend auch was sehr spezielles.
was heißt SSKM am Ende?

>
>
> Viel Erfolg!

von Trendsetter sind meist Idioten (Gast)


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Tamas M. schrieb:
> Wie beweist man die tatsächlich Stundenanzahl, Leistung erfolgte voll
> remote

Da sollte im Dienstvertrag stehen, Stichpunkte "Zeiterfassung", 
"Leistungserbringung".

> -ok man kann den Zeitpunkt des Gitlab-Einchecken und das
> Bearbeitungsdatum in anderer Tools wie Windchill sehen, aber nachdem
> ausscheiden habe ich keine Zugriff für diese Systeme mehr, nur einige
> Screenshots.

Dazu müsste alle Vertragspartner gitlab als Zeiterfassungssystem 
anerkennen. Das ist zu bezweifeln.

Kriterien für ein rechtlich unbedenkliches Zeiterfassungssystem werden 
in einem EUGh Urteil von 2019 genannt: 
https://www.haufe.de/compliance/recht-politik/eugh-urteil-zur-arbeitszeiterfassung-und-datenschutzfragen_230132_490864.html

"„ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, 
mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit 
gemessen werden kann“."

An dieser Stelle müsstest du ansetzen.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Tamas M. schrieb:
> die Bezahlung meiner Leistung, 5 stellige EUR Betrag
Wie lange hast du denn keine Abrechnung mehr gemacht? Wenn mein AG mit 
13k€ Gehaltszahlungen im Verzug wäre, dann hätte ich aber früher schon 
mal nachgehakt...

Tamas M. schrieb:
> aber nachdem ausscheiden habe ich keine Zugriff für diese Systeme mehr,
> nur einige Screenshots.
Generell gilt, wenn nach Arbeitszeit gezahlt werden soll: keine Arbeit 
ohne vernünftige und nachvollziehbare Zeiterfassung.

Tamas M. schrieb:
> Code ist schwierig zu messen
Du wirst ja augenscheinlich nicht nach "Code" bezahlt, sondern nach 
"Zeit".

Und deshalb ist der Code uninteressant. Ich kann eine Stunde nachdenken 
und dann ein Problem elegant mit 5 Zeilen Code erschlagen. Oder ich kann 
in dieser Stunde 150 Zeilen schreiben, die hinterher nur neue Probleme 
bereiten.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Arbeitgeber? Zeiterfassung?

Die Schilderung vom TO habe ich so verstanden, dass er als selbstständig 
Tätiger für den Kunden gearbeitet hat.

von Trendsetter sind meist idioten (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> Arbeitgeber? Zeiterfassung?
>
> Die Schilderung vom TO habe ich so verstanden, dass er als selbstständig
> Tätiger für den Kunden gearbeitet hat.

Eben auf Basis Dienstvertrag/Stundensatz. Und dazu muss eben die 
abgesessenen Stunden erfasst/abgerechnet werden. Und wie diese Erfassung 
geschieht muss im Vertrag vereinbart sein, egal ob Selbstständiger, 
Angestellter oder Escortservice ("Süßer, die Stunde kostet bei mir 100€, 
... Extras extra" ;-) )

https://www.firma.de/unternehmensfuehrung/dienstvertrag-definition-und-rechtliche-besonderheiten/

von Oliver S. (oliverso)


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Trendsetter sind meist idioten schrieb:
> Escortservice

nimmt garantiert nur Vorkasse ;)

Oliver

von Thomas H. (thomash2)


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Oliver S. schrieb:
> Recht haben ist kostenlos, aber Recht bekommen nicht. Und eigentlich
> gibt es "Recht bekommen" eh nicht, denn du bekommst auch vor Gericht
> kein Recht, sondern ein Urteil. Da musst du durch.
>
> Daran ändern auch noch so viele Beiträge von dir zum selben Thema
> nichts.
>

Solche Leute wie Du sind absolut unerwünscht hier.

Es sei gesagt, ich bin die Geschichte erfolgreich durchgegangen. Gründe 
warum es so eskaliert kann es immer viele geben, und habe auch die 
Abrechnung vom Rechtsanwalt kennengelernt. Es geht entweder pro Stunde 
oder bezüglich dem Streitwert.
Es reicht schon wenn ein Auftraggeber eine andere Lösung findet, oder 
sich anders ausrichtet.

Wenn Du schon mal durch so eine Geschichte durch bist dann kannst Du 
hier gerne Deine Erfahrungen schildern. Außerdem habe ich vorher nur 
einen Beitrag diesbezüglich geschrieben ... also nichts da mit "noch so 
viele".


> Allerdings sind zwei Wochen ja nun wirklich überhaupt keine
> ernstzunehmende Verzögerung. Das ist ja noch normale Abwesenheitszeit
> durch Urlaub.
>
> Oliver

von Trendsetter sind meist Idioten (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Trendsetter sind meist idioten schrieb:
>> Escortservice
>
> nimmt garantiert nur Vorkasse ;)


;-)

Weil die Anzahl der zu leistenden Stunden nicht vorher feststeht, dann 
kann es nur eine Anzahlung geben ...
Und einem nackten Mann greift man bekanntlich schlecht in die 
Hosentaschen (wenn die Zeit entsprechend Vorkasse abgelaufen ist) ;-)

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Trendsetter sind meist idioten schrieb:
> Eben auf Basis Dienstvertrag/Stundensatz. Und dazu muss eben die
> abgesessenen Stunden erfasst/abgerechnet werden.

Korrekt. Es ist Sache des TO, seine Stunden darzulegen und ggfls. zu 
beweisen. Allerdings schrieb er auch:

Tamas M. schrieb:
> am letzten Tag des Einsatz
> wurde der Stundenzettel direkt von dem Kunde unterschrieben und die
> Hardware zurückgegeben

Damit stehen seine Chancen so schlecht nicht.

Grundsätzlich gebe ich Dir allerdings vollkommen Recht. Es sollten nicht 
erst Beträge von 13.xxx Euro auflaufen, bevor man abrechnet oder sich 
zumindest den Anspruch oder die gearbeiteten Zeiten anerkennen lässt.

von Schlaumaier (Gast)


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Selbst schuld.

Pflichtenheft.
Fix-Preis.

3 drittel-Regelung.

1 Teil sofort
1 Teil wenn Beta (erste Auslieferung)
1 Teil wenn Fertig

Bei änderungen des Pflichtenheft wird es ein neuen Vertrag geben. = 1 
Drittel der neuen Kosten sofort.

Das funktionierte im Baugewerbe bisher auch. Allerdings wird da aktuell 
auch beschissen.

von Trendsetter sind meist Idioten (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> Tamas M. schrieb:
>> am letzten Tag des Einsatz
>> wurde der Stundenzettel direkt von dem Kunde unterschrieben und die
>> Hardware zurückgegeben


Ganz zu Beginn steht aber was anderes:

"die Unterschrift wird über dem Vermittler von dem Kunde
eingeholt, sprich ich schicke den  Zeitnachweis an dem Vermittler, und
er signiert es, danach kann ich die Rechnung stellen, der Vermittler
lässt die Stunden von dem Kunde freigeben, also darauf habe ich keinen
Einfluss, ich schicke nur die Stunden an dem Vermittler."

Aber da geh es wohl um unterschiedliche Fälle.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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ja, nichts Genaues wissen wir nicht. Das ist im Forum ohnehin nicht so 
weit zu klären, dass eine verlässliche Auskunft möglich wäre. Ein 
verlässlicher Rechtsrat ohnehin nicht (was auch nicht zulässig wäre). Da 
muss es bei allgemeinen Hinweisen bleiben.

von Niemand (Gast)


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Du @ TO, schreibst du hier mir 2 Accounts, oder wer ist das da >
von Thomas H. (thomash2) 16.11.2022 14:31

Dann mal etwas Klartext ohne Rücksicht auf Etikette,
wenn mir ein AG über eine 2 Ecke (Vermittler) den Auftrag vorzeitig 
kündigt, dann sehe ich zu alle möglichen Beweise u. 
Zugriffsmöglichkeiten auf dessen Eigentum u. meine Leistung zu sichern, 
ergo Vorbehalt der Rück- oder Freigabe, nur ggn. Bestätigung des ganzen 
noch offenen Ablaufes.
Hast du das gemacht? Du gibst dem sein Equipment wieder, hast du dafür 
einen Nachweis was warum u. in welchem Umfang u. wie das genutzt wurde?
Sollte dein so göttlicher Vermittler nämlich von seinem Kd. auch nichts 
für deine Leistung bekommen, hast du weder ggn. ihn noch dem seine Kd. 
was in der richtigen Hand.
Vor Gericht u. auf hoher See, wenn dann noch Anwälte nötig sind wird´s 
noch komplexer, gutes Geld schlechtem hinter werfen.
Du hast also etwas an einem System programmiert, u. hast keine 
Hintertüren mehr offen dazu, auch keine Zeitschleife die weitergeführt 
werden muß?
Welche zeitlicher Umfang ist das eigentlich mit den über 13 K Euro?
Tägliche Quittierung und wöchentl. Ab-RE wäre vllt. sinnvoller gewesen.
Jetzt bist du überflüssig u. der große AG will dich nicht mehr, warum 
eigentlich nicht?
Solche Fragen stellt man sich, u. nicht mit Frust im Bauch drauf 
lostexten hier.
Schick deinem Vertragspartner ´ne schriftliche Aufforderung zur 
Stellungnahme warum er seinen Vertrag mit dir nicht einhält. Dann eine 
Aufforderung zur Bestätigung deines Leistungsnachweises. Der ist nämlich 
das eigentl. Problem nach dir.

von Thomas H. (thomash2)


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Ich schreibe hier mit 15 Accounts in diesem Beitrag und unterhalte mich 
ausschließlich mit mir selber.
Scherz beiseite ich poste nur mit einem Account.

Bei Warenlieferungen muss der Eigentumsvorbehalt explizit angegeben 
werden. Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von XYZ 
(Eigentumsvorbehalt).

Wer liefert und diesen Satz nicht erwähnt kann dies rechtlich auch nicht 
geltend machen.
Den Satz des Eigentumsvorbehaltes habe ich dann auch öfter auf anderen 
Rechnungen gesehen (aber so richtig bemerkt habe ich ihn auch erst als 
man mich darauf aufmerksam gemacht hat).

von Percy N. (vox_bovi)


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Thomas H. schrieb:
> Den Satz des Eigentumsvorbehaltes habe ich dann auch öfter auf anderen
> Rechnungen gesehen (aber so richtig bemerkt habe ich ihn auch erst als
> man mich darauf aufmerksam gemacht hat).

Auf der Rechnung bewirkt dieser Satz ja auch nichts, also kein Problem 
...

von Thomas H. (thomash2)


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Percy N. schrieb:
> Thomas H. schrieb:
>> Den Satz des Eigentumsvorbehaltes habe ich dann auch öfter auf anderen
>> Rechnungen gesehen (aber so richtig bemerkt habe ich ihn auch erst als
>> man mich darauf aufmerksam gemacht hat).
>
> Auf der Rechnung bewirkt dieser Satz ja auch nichts, also kein Problem
> ...

Schon wieder was gelernt. Also sollte es primär noch im Vertrag erwähnt 
werden.

Da gibt's aber auch unterschiedliche Auffassungen.
https://www.ihk.de/bergische/recht-und-steuern/rechtsauskuenfte/zivilrecht/eigentumsvorbehalt-1412582

Rechtlich problematisch ist es, wenn der Eigentumsvorbehalt nur auf der 
Rechnung oder auf dem Lieferschein – also nach Vertragsschluss – 
aufgedruckt ist. Zwar wäre der Vorbehalt zunächst grundsätzlich wirksam. 
Da diese Klausel, sofern nicht handelsüblich, aber nicht Vertragsinhalt 
geworden ist, müsste der Vorbehaltskäufer im Streitfall die Ware 
freigeben.

----

Wie es in anderen Ländern wieder aussieht...

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Eigentumsvorbehalt.html#:~:text=Eigentumsvorbehalt%20ist%20die%20Vereinbarung%2C%20dass,im%20Eigentum%20des%20Verk%C3%A4ufers%20bleibt.

Achtung:
Der bloße Hinweis auf den Eigentumsvorbehalt auf Lieferscheinen oder 
Rechnungen reicht grundsätzlich nicht aus, da hier regelmäßig von keiner 
wirksamen Vereinbarung ausgegangen werden kann! Ein Eigentumsvorbehalt 
muss − so wie Ware, Preis und sonstige Vertragskonditionen − 
Vertragsbestandteil sein. Es ist daher ratsam, einen Eigentumsvorbehalt 
bereits in das Angebot aufzunehmen. Wenn der Kunde dieses unverändert 
akzeptiert, wird der Eigentumsvorbehalt Vertragsinhalt.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Eben das meinte Percy.

Du hast es sehr gut dargestellt.

von Percy N. (vox_bovi)


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Thomas H. schrieb:
> Da gibt's aber auch unterschiedliche Auffassungen.

Wieso? Zitat: "Rechtlich problematisch ist es, wenn der 
Eigentumsvorbehalt nur auf der Rechnung oder auf dem Lieferschein – also 
nach Vertragsschluss – aufgedruckt ist. Zwar wäre der Vorbehalt zunächst 
grundsätzlich wirksam. Da diese Klausel, sofern nicht handelsüblich, 
aber nicht Vertragsinhalt geworden ist, müsste der Vorbehaltskäufer im 
Streitfall die Ware freigeben."

Missverständlich ist hier lediglich die Annahme einer grundsätzlichen 
Wirksamkeit des Vorbehaltes. Sofern die Übereignung tatsächlich noch 
nicht stattgefunden hat, kann dieser Text den Rechtsübergang zwar 
zunächst verhindern, führt aber lediglich dazu, dass der Verkäufer in 
Verzug gerät. Spannend werden kann das im Fall der Insolvenz.

Und damit nähern wir uns dem interessanten Bereich des verlängerten und 
erweiterten Eigentumsvorbehaltes. Hintergrund ist häufig, dass der 
Verköufer selbst auch lediglich unter Eigentumsvorbehalt seines 
Vorlieferanten besitzt. Dazu kommt dann gern die Verarbeitungsklausel ..

Thomas H. schrieb:
> Wie es in anderen Ländern wieder aussieht...

Zitat:

"Achtung:
Der bloße Hinweis auf den Eigentumsvorbehalt auf Lieferscheinen oder 
Rechnungen reicht grundsätzlich nicht aus, da hier regelmäßig von keiner 
wirksamen Vereinbarung ausgegangen werden kann! Ein Eigentumsvorbehalt 
muss − so wie Ware, Preis und sonstige Vertragskonditionen − 
Vertragsbestandteil sein. Es ist daher ratsam, einen Eigentumsvorbehalt 
bereits in das Angebot aufzunehmen. Wenn der Kunde dieses unverändert 
akzeptiert, wird der Eigentumsvorbehalt Vertragsinhalt."

Was fällt auf?

Für Leseratten:

https://hwb-eup2009.mpipriv.de/index.php/Eigentums%C3%BCbertragung_(beweglicher_Sachen)

: Bearbeitet durch User
Beitrag #7254658 wurde von einem Moderator gelöscht.
von MiWi (Gast)


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Tamas M. schrieb:

> Also es wird es schwierig sein dem Kunde einen Nachfolger zu finden.

Nun, das sind gute Chance für Dich.
> Code ist schwierig zu messen, hängt halt nicht mit der Menge der Zeilen
> zusammen, wieviel du debug hast (ohne das Code richtig zu debug gewesen
> war, weil alles in einem Klasse geschrieben war, also musste ich alles
> ausprinten) das ist schwierig in Zeit zu beziffern, und nur von einem
> Fachmann nachvollziehbar wegen der Spezialiäten, ob ich bei Gericht
> damit durchkommen würde, ob richtiger Sachverständiger gibt, das ist
> halt das Risiko.

Ich hab genug mit ausgezeichneten SW-Architekten und Codern zu tun und 
kenne die Problematik ausreichend. Ich würd wegen 3k Differenz nicht 
mehr zu Gericht gehen. Denn das bindet einfach zuviel Energie die man an 
anderer Stelle, zB. um neue Kunden zu finden oder um einfach den eigenen 
sozialen Frieden zu erhalten, fehlt. Denn was hilft es Dir wenn Du dich 
in 3k verbeißt aber alles an Freunden und Freuden fort ist...

> Wegen Vermittlermarge wird es schwierig weil dann evtl über 100eur
> kommen würden.

Weitergehen, hier gibt es nix mehr zu holen, der Boden ist verbrannt. 
Für SW-Leute sind zur Zeit eh grad goldene Zeiten wenn man nur ein bissi 
flexibel ist.

>> Ich hab hier einmal 8k in den Sand gesetzt bekommen... Bis dann der
>> Kunde gekrochen gekommen ist weil er Service benötigt hat - ohne die 8k
>> begleichen zu wollen.
>> Die ganze Sache hat ihn deutlich mehr als die mir nicht bezahlten 8k
>> gekostet... denn die Firma ist dann durch die nicht mehr mögliche
>> Servicierung der Geräte letztendlich in Konkurs gegangen und der Name
>> war (ist?) für einige Zeit verbrannt gewesen.... SSKM
>
> Wow, richtig gemacht, du machst anscheinend auch was sehr spezielles.

Nö, es war eine robuste Heizungssteuerung mit einigen kleinen Extras für 
einen lokalen Ofenbauer... die halt nicht mehr wartbar waren und seine 
Kunden haben ihm dann letztendlich den Garaus gemacht.

> was heißt SSKM am Ende?

Selber Schuld, Kein Mitleid

von Thomas H. (thomash2)


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Percy N. schrieb:

> Zitat:
>
> "Achtung:
> Der bloße Hinweis auf den Eigentumsvorbehalt auf Lieferscheinen oder
> Rechnungen reicht grundsätzlich nicht aus, da hier regelmäßig von keiner
> wirksamen Vereinbarung ausgegangen werden kann! Ein Eigentumsvorbehalt
> muss − so wie Ware, Preis und sonstige Vertragskonditionen −
> Vertragsbestandteil sein. Es ist daher ratsam, einen Eigentumsvorbehalt
> bereits in das Angebot aufzunehmen. Wenn der Kunde dieses unverändert
> akzeptiert, wird der Eigentumsvorbehalt Vertragsinhalt."
>
> Was fällt auf?
>
> Für Leseratten:
>
> 
https://hwb-eup2009.mpipriv.de/index.php/Eigentums%C3%BCbertragung_(beweglicher_Sachen)

Es geht noch besser:
Das Eigentumsrecht erhält der Käufer erst dann, wenn der verhandelte 
Kaufpreis in vollem Umfang bezahlt wurde. Das wiederum bedeutet, dass 
der Eigentumsvorbehalt endet, wenn der Käufer keine Schulden beim 
Verkäufer mehr hat. Aber auch der Weiterverkauf an Dritte führt dazu, 
dass der Eigentumsvorbehalt erlischt.

https://hwb-eup2009.mpipriv.de/index.php/Eigentums%C3%BCbertragung_(beweglicher_Sachen)


Wenn die Ware weiterverkauft wird erlischt der Eigentumsvorbehalt.
Diverse deutsche Gesetze wurden im Irrenhaus entworfen.
Das Gesetz sollte eher so sein dass der Verkauf rückabgewickelt werden 
müsste.

Man muss halt wirklich sehr genau schauen in welche Kategorie man fällt 
wenn es zu Problemen kommt.

> Ich hab genug mit ausgezeichneten SW-Architekten und Codern zu tun und
> kenne die Problematik ausreichend. Ich würd wegen 3k Differenz nicht
>  mehr zu Gericht gehen. Denn das bindet einfach zuviel Energie die man an
> anderer Stelle, zB. um neue Kunden zu finden oder um einfach den eigenen
> sozialen Frieden zu erhalten, fehlt. Denn was hilft es Dir wenn Du dich
> in 3k verbeißt aber alles an Freunden und Freuden fort ist...

so ist es! Aber das muss man eventuell auch erst lernen, und lernen tut 
man es entweder früher (Kaufleute während der Ausbildung/Beruf) oder 
später (Techniker welche neu in die Materie - Verkauf einsteigen).
Vielleicht hat man auch einfach nur Glück und ist nie davon betroffen.
Ich habe in meiner Zeit so einige Fehler gemacht, teils selber 
verschuldet, teils unverschuldet.
Dennoch das Leben geht weiter, den alten Zopf abschneiden (wenn es nicht 
anders geht) und weiter geht's.
So viel mehr Informationen als hier über dieses Thema habe ich vom 
Rechtsanwalt damals auch nicht bekommen.

Hier noch ein paar Infos bezüglich eines Werksvertrages (wer weiß schon 
ob der originale Poster sowas hat):
https://www.ihk.de/halle/recht/wirschaft-und-recht/forderungsdurchsetzung/umgang-mit-saeumigen-schuldnern-628998

(ich bin bezüglich den Themen auch nur Laie, was ich von meinem 
damaligen Rechtsanwalt damals aber auch meinen würde - er war halt 
einfach nur gut in der Formulierung ;-)

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Thomas H. schrieb:
> Wenn die Ware weiterverkauft wird erlischt der Eigentumsvorbehalt.
Vielleicht solltest Du nur Texte lesen, die Du auch verstehst.
> Diverse deutsche Gesetze wurden im Irrenhaus entworfen.
> Das Gesetz sollte eher so sein dass der Verkauf rückabgewickelt werden
> müsste.
Aha. Wenn Aldi Die einen Medion-Staubsauger verkauft, der nich unter EV 
von Medion steht, muss der Kaufvertrag zwischen Aldi und Medion 
rückabgewickelt werden? Ja, das,könnte im Rndeffekt ein wenig bei 
der,Klimaproblematik helfen.
> Man muss halt wirklich sehr genau schauen in welche Kategorie man fällt
> wenn es zu Problemen kommt.
Und Texte lesen, die man auch versteht. Versuche es einmal hier:

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Vertragsrecht/mustervertraege/eigentumsvorbehalt-ausfuehrlich.html#:~:text=Der%20Verk%C3%A4ufer%20kann%20einen%20Eigentumsvorbehalt,Verk%C3%A4ufer%20einen%20sogenannten%20verl%C3%A4ngerten%20Eigentumsvorbehalt.

"Der Verkäufer kann einen Eigentumsvorbehalt auch dann mit dem Käufer 
vereinbaren, wenn der Käufer die Ware weiterverarbeitet, in seine 
eigenen Produkte einbaut oder sogar an seine Kunden weiterverkauft. Für 
solche Fälle braucht der Verkäufer einen sogenannten verlängerten 
Eigentumsvorbehalt. Hier finden Sie ein ausführliches Muster."

Da ich das,Stichwort schon gelieferrt hatte, verstehe ich nicht, wie Du 
zu Deiner Ansichtc elangst. Dass der von Dir verlinkte Text nicht die 
deutsche,Rechtslage beschreibt, sondern einen Rechtsvergleich 
durchführt, ist eigentlich nicht zu übersehen.

Und noch ein Stichwort zum weiterschmökern und missverstehen: 
"Gutgläubiger lastenfreier Erwerb"

: Bearbeitet durch User
von Dieter (Gast)


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Oder Lösung nach Kino-Klassikern. Da sprachen Arnold Schwarzenegger und 
auch Sylvester Stallone den Satz "It's pay day" und dann gab es den 
großen Show Down. ;)

von Kay-Uwe M. (tamas_m)


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Dieter schrieb:
> Oder Lösung nach Kino-Klassikern. Da sprachen Arnold Schwarzenegger und
> auch Sylvester Stallone den Satz "It's pay day" und dann gab es den
> großen Show Down. ;)

Das verstehe ich nicht, ich habe diese Szene nicht gesehen, kannst du 
das erklären?

von Mcn (Gast)


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Thomas H. schrieb:

> Bei Warenlieferungen muss der Eigentumsvorbehalt explizit angegeben
> werden. Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von XYZ
> (Eigentumsvorbehalt).

Was soll bei dem hier geschilderten Szenario:
-Kunde bricht projekt in Ganze ab
-Dienstvertrag, Abrechnung nach nachgewiesenen Zeitaufwand
-Programmiertätigkeit - Schaffung immaterieller Güter/"geistigen 
Eigentums"

ein "Eigentumsvorbehalt" bringen?

Der Kunde braucht die Zulieferung nicht, die Rückholung der gelieferten 
"Ware" ist alse ganz in seinem Interesse.

Und worin besteht die "Ware"? Im Nutzungsrecht für die 
Softwareschnipsel? Die will der Kunde nicht mehr nutzen, also wird er 
das vertraglich zu gewährende Nutzungsrecht auch nicht in Anspruch 
nehmen.

https://www.it-recht-kanzlei.de/nutzungsrechte-individualsoftware-vereinbarung-freelancer.html
--
>>Hier noch ein paar Infos bezüglich eines Werksvertrages (wer weiß schon
>>ob der originale Poster sowas hat):

Die Abrechnung nach Stundensatz klingt doch stark nach Dienst- und 
Werkvertrag. Auch die Betonung von "remote" als "hätte beim Kunden in 
seiner Betriebsstätte ausgeführt werden sollen".

von oszi40 (Gast)


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Wenn der Kunde nicht zahlt, gibt es oft 2 ernste Gründe:
Entweder ist er unzufrieden oder bald zahlungsunfähig?
So gesehen würde ich jetzt die 10k sofort nehmen und für die restlichen 
3k über eine Mahnung nachdenken. Wenn er wieder etwas möchte, dann nur 
mit Anzahlung ...

von Kay-Uwe M. (tamas_m)


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MiWi schrieb:
> Weiters wäre dann entsprechender Frist eine Mahnung zu schicken auf das
> die fehlenden Stunden auch bezahlt werden. Da Du den Nachweis bereits
> durch Aufzeichungen erbracht hast wird es schwierig sein das Gegenteil
> zu beweisen.

Ich hole mir noch rechtlicher Rat ein, aber die Gegenpartei kann es auch 
genauso behaupten, dass meine Aufzeichnung nicht stimmen würde.
Dann würde Aussage gegen Aussage stehen?
Die komplette Leistung wurde remote erbracht, also ich habe nicht 
gestempelt, oder so.
Und es wurde Code erstellt, was schwierig bis gar nicht zu messen ist, 
mit welchem Zeitaufwand das verbunden ist, ich habe auf jeden Fall die 
aufgeschriebene Zeit in das Projekt investiert.

von Kay-Uwe M. (tamas_m)


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Ich habe rechtlicher Rat eingeholt und den Vermittler damit 
konfrontiert, er weist auf den folgenden Pragraph in unserem 
Dienstvertrag, Name des Vermittlers mit mir durch "Vermittler" ersetzt.
Paragraph X,
Fakturierbar sind ausschließlich die vom Kunden von Vermittler 
abgezeichneten und dem Kunden von Vermittler fakturierbaren, geleisteten 
Stunden.

von alopecosa (Gast)


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oszi40 schrieb:
> 2 Wochen? Erst mal freundlich nachfragen kostet nichts. Manche große
> Firma braucht länger, bis die Rechnung durch alle Abteilungen ist?

Zumal aktuell bei nahezu jeder Firma der Rechnungsschluss naht und sich 
somit das Rechnungsaufkommen vervielfacht weil alle noch schnell ihr 
Geld dieses Jahr haben wollen ;)

von Trendsetter sind meist Idioten (Gast)


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Tamas M. schrieb:
> Fakturierbar sind ausschließlich die vom Kunden von Vermittler
> abgezeichneten und dem Kunden von Vermittler fakturierbaren, geleisteten
> Stunden.

Dann ist zu klären was "abzeichnen" bedeutet und ob nicht der Vertrag 
unter der Annahme abgeschlossen wurde, das der Kunde alle geleisteten 
Stunden (bis auf begründetet Ausnahmen) "abzuzeichnen" hat.

Das der Kunde hier "Abzeichnen" mit "Genehmigen" gleichsetzt, dürfte 
nicht der allgemeinen vertragsauffassung entsprechen.

Die Frage bleibt weiterhin, was als Leistungserbringung und Abnahme 
derselben (die dann zur Rechnungsstellung berechtigt) vereinbart wurde.

von Mcn (Gast)


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Zum Thema "Nicht unterzeichneter Stundenzettel" gibt es einiges:

https://www.bauprofessor.de/news/stundenzettel-nicht-unterzeichnet/
https://schluender.info/kein-unterschriebener-stundenzettel-kein-geld/

Wobei die dort genannte VOB als Vergabe- und Vertragsordnung für 
Bauleistungen (VOB) im geschilderten Fall nicht 1:1 anwendbar ist. Auch 
beim Pflegedienst ist das immer wieder Streitpunkt.

Man könnte ja auch mal das Wort von der "Erzwingungshaft" fallen lassen 
und schauen ob das die Abzeichnung beschleunigt. Da wäre allerdings 
letzter Freitag (11.11.) ein besserer Termin dafür gewesen ;-)

von Hugo H. (hugo_hu)


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Er ist kein Troll - er hat sich schließlich extra hier angemeldet um den 
Rat von Experten einzuholen :-)

(Kann Spuren von Ironie beinhalten)

: Bearbeitet durch User
von arbeitsloser Intendant (Gast)


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Ich habe mal als Werkstudent über 1 Jahr auf mein Geld von der FH 
gewartet, wo ich als Tutor gearbeitet habe. Der faule Profesorrensack 
schaffte es in der ganzen Zeit nicht das in die Wege zu leiten. Nach dem 
Anwaltsschreiben hat es dann nochmal ein paar Wochen gedauert weil der 
faule Sack im "Forschungsurlaub" war.
Später hatte ich noch zwei mal hauptberuflich mit Behörden zu tun, da 
wartetet man auch ewig auf sein Geld. Seitdem die Devise: Arbeite nicht 
für Behörden.

von Dieter (Gast)


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Tamas M. schrieb:
> Das verstehe ich nicht,

Was ein show down (bzw. showdown) ist wird Dir vielleicht dadurch klar:
https://www.jamesbond.de/forum/viewtopic.php?t=5938

von Kay-Uwe M. (tamas_m)


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es geht um dieses Projekt ohne den Kundenname zu nennen

Sie suchen schon seit 6 Wochen.

Für wen kein Problem ist, dass der letzte Honorar mit 30-50% willkürlich 
gekürzt wird, kann gerne zuschlagen :))))

https://freelance.ferchau.com/de/de/projekt/321741/testautomatisierung-python?offset=10

von Da Baby (Gast)


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Gut zu wissen. :)

von Ole Hansen (Gast)


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Mcn schrieb:
> Zum Thema "Nicht unterzeichneter Stundenzettel" gibt es einiges:

Das hier finde ich cool:

****************************************************
Genauso ist aber die Verpflichtung des Auftraggebers
vorgesehen, die Stundenzettel innerhalb von spätes-
tens 6 Werktagen nach Zugang zurückzugeben.   Nicht
fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten
 als anerkannt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
****************************************************

piep piep piep ich hab' mich lieb.

von Kay-Uwe M. (tamas_m)


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Ich würde gern diesen alten Thread ausgraben, hier geht es eigntlich um 
die gleiche Sache, als bei mir :((((

Beitrag "Freiberufler: Kunde auf schwarze Liste setzen."

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Tamas M. schrieb:
> Ich würde gern diesen alten Thread ausgraben, hier geht es eigntlich um
> die gleiche Sache, als bei mir
Du hast doch mit dem Beitrag "Kunde kürzt willkürlich die letzte Rechnung mit 4000EUR" 
bereits 2 Threads zum selben Thema am Laufen. Reicht dir das nicht? Was 
soll ein dritter Thread zum immergleichen Thema bringen?

von Achsel (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Was
> soll ein dritter Thread zum immergleichen Thema bringen?

Abwechslung?

von Percy N. (vox_bovi)


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Lothar M. schrieb:
> Was soll ein dritter Thread zum immergleichen Thema bringen?

Alternative Fakten?

von Bernd G. (Gast)


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Kunden auf schwarze Liste setzen. Sehr interessant. Wird wohl in den 
meisten Fällen eher andersherum laufen.

von Hmmm (Gast)


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Bernd G. schrieb:
> Kunden auf schwarze Liste setzen. Sehr interessant. Wird wohl in den
> meisten Fällen eher andersherum laufen.

Vor allem nach seinem Auftreten hier. Wer 2 Wochen nach einer 
Unstimmigkeit schon die Nerven verliert und in einem Forum jammert, ist 
ohnehin nicht für die Selbständigkeit geeignet.

Dazu kommt, dass die genannten Beträge nicht alle zusammenpassen und 
auch immer noch die Frage offen ist, warum das Projekt vorzeitig beendet 
wurde. Hat der Auftragnehmer evtl. nur Mist abgeliefert?

von Bernd G. (Gast)


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Hmmm schrieb:
> und
> auch immer noch die Frage offen ist, warum das Projekt vorzeitig beendet
> wurde. Hat der Auftragnehmer evtl. nur Mist abgeliefert?

Ja, hier sollen alle Stellung nehmen und dem TO beipflichten, dass er 
selbstverständlich im Recht ist. Ohne den Auftraggeber gehört zu haben, 
wird das aber nichts.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Bernd G. schrieb:
> Ohne den Auftraggeber gehört zu haben, wird das aber nichts.

So ist es. Schon die Römer sagten "Audiatur et altera pars".

EDIT: Schreibfehler

: Bearbeitet durch User
von Echt? (Gast)


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Tamas M. schrieb:
> Ich hole mir noch rechtlicher Rat ein, aber die Gegenpartei kann es auch
> genauso behaupten, dass meine Aufzeichnung nicht stimmen würde.

Tamas M. schrieb:
> Ich habe rechtlicher Rat eingeholt und den Vermittler damit
> konfrontiert,

Innerhalb von 7 Minuten rechtlichen Rat eingeholt, den Vermittler damit 
konfrontiert UND schon eine Antwort von diesem erhalten... wow.

Einfach nur wow.

Da soll mir doch mal einer erklären wie die es bei dem Arbeitseifer 
geschafft haben 2 Wochen zu zögern...

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