Einsatz wurde von dem Kunde frühzeitig beendet, die Hardware wurde zurückgegeben, die Unterschrift wird über dem Vermittler von dem Kunde eingeholt, sprich ich schicke den Zeitnachweis an dem Vermittler, und er signiert es, danach kann ich die Rechnung stellen, der Vermittler lässt die Stunden von dem Kunde freigeben, also darauf habe ich keinen Einfluss, ich schicke nur die Stunden an dem Vermittler. Bis jetzt hat alles prompt funktioniert, ich habe die Unterschrift/Freigabe innerhalb 24 Stunden erhalten, jetzt werde ich seit 2 Wochen hingehalten, wahrscheinlich bleibt nichts anderes übrig, als rechtliche Schritte einzuleiten, die Frage ist wie kann man die erbrachte Zeiten beweisen (Projekt war remote), aber wenn nichts passiert und ich auf die Kosten sitzenbleibe, sorge ich dafür das die Sache rumgesprochen wird, dass die ihre Leute nicht bezahlen, 5 stlellige EUR Betrag steht aus, und dann werden die massiv Probleme kriegen, für mich einen Nachfolger zu finden, sowohl der Vermittler als auch der Endkunde. Diese Unterschrift wird als Erpressungsmittel benutzt. Die Leistung wurde erbracht, die Arbeit erfolgte 100% remote, aber von Gitlab-Einträgen kann man es nachvollziehen, wann was eingecheckt wurde(commit,push). Kann es wirklich sein, dass ich komplett für das gutes oder böeses Willen des Endkunden ausgeliefert bin, die Bezahlung meiner Leistung, 5 stellige EUR Betrag, hängt dann, von dieser Unterschift auf diesem Zettel, was er seit 2 Wochen hinauszögert? Wie kann mich bei gerichtlicher Auseinandersetzung verhalten? Die Gitlabeinträge allein können nicht genau beweisen wieviele Zeit ich damit verbracht habe, ich habe alles dokumentiert und auch Screenshot von den Code-Einchecken in Gitlab gemacht.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Sprich mit einem Anwalt.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Der Anwalt wird auch Geld kosten, es wird erst mal der Streitwert hergenommen (die Kosten müssen vorab eindeutig geklärt werden ansonsten sucht der Anwalt die für ihn Beste Abrechnungsmöglichkeit) Wenn der Kunde dann insolvent ist bleibst Du auch auf den Anwaltskosten sitzen. Hatte in der Vergangenheit selber eine prekäre Situation mit einem Kunden - man lernt draus und versucht die Fehler in Zukunft nicht mehr zu begehen. Ich habe mein Geld bekommen, aber mein Anwalt war damals eigentlich nur gut im formulieren; die rechtlich möglichen Punkte habe ich selber aufgelistet (vom Anwalt kam eigentlich überhaupt nichts). Bei mir hat das Urheberrecht geholfen. Wer weiß mit wem Du beim "Kunden" Kontakt hast, ist es ein Angestellter oder gibt es die Order von ganz oben. Dem Angestellten kannst Du reichlich egal sein, der haftet sowieso nicht.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
2 Wochen? Erst mal freundlich nachfragen kostet nichts. Manche große Firma braucht länger, bis die Rechnung durch alle Abteilungen ist? Bei der IHK habe ich gelernt, dass man sich frühzeitig um sein Geld kümmern soll. Je länger man wartet, desto höher wird das Zahlungsausfallrisiko. Also bald Mahnung schicken, später ...
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Der Stundzettel wird von einem angestellten (Senior Manager) der Vermittlerfirma (Subunternehmer der Kunden) unterschrieben, bisher erfolgte das innerhalb von 24 Stunden, jetzt zögern sie das seit 2 Wochen aus, mit dem Verweis auf den Kunde, dass der Kunde noch Zeit braucht. Wie gesagt von dem Endkunde habe ich mit keiner Kontakt, die Unterschrift sollte von dem Vermittler (Subunternehmer) kommen. Deswegen konnte ich bis jetzt auch keine Rechnung stellen. Ausstehender Betrag 13xxxEUR
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Tamas M. schrieb: > Ausstehender Betrag 13xxxEUR Nicht schön, aber wie soll Dir in einem Forum geholfen werden, außer dass Du Dich hier auskotzt? Den Sachverhalt kannst Du vollständig nur im Gespräch mit einem Juristen rüberbringen, mit allen Vereinbarungen, Deiner konkret erbrachten Leistung und den Belegen sowie etwaigen anderen Beweismitteln, die Dir in einem etwaigen Rechtsstreit helfen, Deinen Anspruch durchzusetzen. Danach besprecht und entscheidet ihr das weitere Vorgehen. Im Forum wirst Du 100 verschiedene Meinungen von 100 verschiedenen Leuten hören und bist am Ende so schlau wie vorher oder gar verwirrter als vorher.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Tamas M. schrieb: > Kann es wirklich sein, dass ich komplett für das gutes oder böeses > Willen des Endkunden ausgeliefert bin, die Bezahlung meiner Leistung, 5 > stellige EUR Betrag, hängt dann, von dieser Unterschift auf diesem > Zettel, was er seit 2 Wochen hinauszögert? Du bist bei jedem Vertrag grundsätzlich immer dem guten Willen des Vertragspartners ausgeliefert. Wer hat dir denn da was anderes versprochen? Thomas H. schrieb: > Der Anwalt wird auch Geld kosten, es wird erst mal der Streitwert > hergenommen (die Kosten müssen vorab eindeutig geklärt werden ansonsten > sucht der Anwalt die für ihn Beste Abrechnungsmöglichkeit) > Wenn der Kunde dann insolvent ist bleibst Du auch auf den Anwaltskosten > sitzen. Recht haben ist kostenlos, aber Recht bekommen nicht. Und eigentlich gibt es "Recht bekommen" eh nicht, denn du bekommst auch vor Gericht kein Recht, sondern ein Urteil. Da musst du durch. Daran ändern auch noch so viele Beiträge von dir zum selben Thema nichts. Allerdings sind zwei Wochen ja nun wirklich überhaupt keine ernstzunehmende Verzögerung. Das ist ja noch normale Abwesenheitszeit durch Urlaub. Oliver
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Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
>>>Nicht schön, aber wie soll Dir in einem Forum geholfen werden, außer >>>dass Du Dich hier auskotzt? Ja, da hast Du Recht, ich wollte den Frust auch ausgeben, und ich hatte evtl noch das Hintergedanken, dass wenn das rumgesprochen wird, dass die nicht zahlen, die kriegen dann keinen Ersatz für mich, aber wäre schwierig ohne Name zu nennen, und das darf ich wahrscheinlich in diesem Forum nicht :((
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Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Verständlich mit dem Frust. Deine Forderung ist alles andere als geringfügig. Mein Vorschlag wäre noch, vor einem Gang zum Anwalt selber Deine Auftraggeber zur Zahlung des offenen Betrages mit Frist (2 Wochen, Datum im Schreiben nennen) aufzufordern. Dann sind sie in Verzug und müssten etwaige Anwaltskosten als Verzugsschaden ebenfalls tragen, sofern Du Deine Hauptforderung durchsetzen kannst. Mehr ist wegen des komplexen Sachverhaltes im Forum kaum möglich. Viel Glück!
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Jetz kam die Nachricht, dass der Stundenzettel einfach mit ca. 50 Stunden gekürzt wird, so viel wurde nur angeblich "von dem Fachbereich" freigegeben, andere Begründung kam es nicht, also friss oder strib, ca 34xx EUR abschreiben?
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Ist immer noch nicht wirklich hier im Forum zu beurteilen. Ein Anwalt würde nach Gespräch und Durchsicht der Unterlagen die Erfolgsaussichten, Kostenrisiko und überhaupt das ganze weitere Vorgehen mit Dir interaktiv besprechen. Sowas kann das Forum leider nicht im Entferntesten leisten. Dafür ist der Sachverhalt zu komplex, auch wenn es Dir anders vorkommt. Es gibt nicht den einen einzig wahren Weg. Sorry.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Da geb uch Dir vollkommen Recht, trotzdem musste ich es von mir "auskotzen" wie der andere Kollege sich formuliert hat. :(((((
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Tamas M. schrieb: > jetzt werde ich seit 2 Wochen hingehalten Die Reaktionszeit eines Unternehmes beträgt meist länger als das und nun hast Du zwei Unternehmen dazwischen. Zumal die so unglaublich zufrieden waren das die alles vorzeitig beendet haben. Nun fragen die sich warum sie etwas bezahlen sollen das sie so glücklich gemacht hat. Angemessene Frist per Einschreiben in einem sachlichen Ton und abwarten. Nach Fristverzug mit Anwalt drohen. Dann Anwalt. So klamm darf man als Slebstständiger nicht sein das man sowas nicht eine Weile aussitzen kann.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Tamas M. schrieb: > andere Begründung kam es nicht, also friss oder strib, ca > 34xx EUR abschreiben? Schreibst einfach als Lehrgeld für die Lektion "Nachteile von Homeoffice" ab. Bei Präsenztätigkeit wäre das unmöglich: > "Jetzt kam die Nachricht, dass der Stundenzettel einfach mit ca. 50 Stunden gekürzt wird"
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Tamas M. schrieb: > Jetz kam die Nachricht, dass der Stundenzettel einfach mit ca. 50 > Stunden gekürzt wird Könnte das eine Folge von Tamas M. schrieb: > Einsatz wurde von dem Kunde frühzeitig beendet, sein? Nur mal so ins Blaue geraten... Nutzt eh nix, das Leben als (Schein-)Selbständiger ist auch kein Ponyhof. Oliver
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Tamas M. schrieb: > jetzt werde ich seit 2 Wochen hingehalten, > wahrscheinlich bleibt nichts anderes übrig, als rechtliche Schritte > einzuleiten, Hör auf zu jammern, ich hatte einen schweizer Kunden, bei dem musste ich acht Monate auf das Geld warten. Als er danach wieder einen Auftrag bei mir platzieren wollte, habe ich ihn wegtreten lassen.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Bernd G. schrieb: > Tamas M. schrieb: >> jetzt werde ich seit 2 Wochen hingehalten, >> wahrscheinlich bleibt nichts anderes übrig, als rechtliche Schritte >> einzuleiten, > > Hör auf zu jammern, ich hatte einen schweizer Kunden, bei dem musste ich > acht Monate auf das Geld warten. Als er danach wieder einen Auftrag bei > mir platzieren wollte, habe ich ihn wegtreten lassen. Ok dann hatte ich noch vergleichsweise viel Glück, ich mache das Gnaze seit 2009, und es kam bei mir noch nie vor, am letzten Tag des Einsatz wurde der Stundzettel direkt von dem Kunde unterschrieben und die Hardware zurückgegeben, diese waren vor 2019 alle vor Ort Tätigkeiten.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Tamas M. schrieb: > am letzten Tag des Einsatz > wurde der Stundenzettel direkt von dem Kunde unterschrieben Dann stehen Deine Chancen nicht so schlecht, zumal der Kunde nicht den Stundenlohn an sich, sondern die angeblich zu hohe Stundenzahl beanstandet. Wie gesagt, im Forum nicht abschließend zu beurteilen, aber hier könnte nach eigener Mahnung ein anschließender Anwaltsschriftsatz zum Ziel führen. Manche Schuldner versuchen leider solche blöden Tricks.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Entweder bist Du ein Troll oder nicht in der Lage einfachste Verträge abzuschließen bzw. zu verstehen. Zwei Dinge sind mir aufgefallen: Der Tipp, auf den Du nicht näher eingehst: Beitrag "Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve" Die 'Antwort', die nach einem Troll 'riecht', der nachlegt: Beitrag "Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve"
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Rainer Z. schrieb: > Im Forum wirst Du 100 verschiedene Meinungen von 100 verschiedenen > Leuten hören und bist am Ende so schlau wie vorher oder gar verwirrter > als vorher. Das kann er auch einfacher haben, indem er drei Juristen fragt.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Bernd G. schrieb: > Hör auf zu jammern, ich hatte einen schweizer Kunden, bei dem musste ich > acht Monate auf das Geld warten. Als er danach wieder einen Auftrag bei > mir platzieren wollte, habe ich ihn wegtreten lassen. "Nach Ihrer um acht Monate verspäteten Zahlung unserer letzten Rechnung verstehen Sie, daß wir ab sofort auf Vorkasse bestehen."
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Rainer Z. schrieb: > Verständlich mit dem Frust. Deine Forderung ist alles andere als > geringfügig. > > Mein Vorschlag wäre noch, vor einem Gang zum Anwalt selber Deine > Auftraggeber zur Zahlung des offenen Betrages mit Frist (2 Wochen, Datum > im Schreiben nennen) aufzufordern. > > Dann sind sie in Verzug und müssten etwaige Anwaltskosten als > Verzugsschaden ebenfalls tragen, sofern Du Deine Hauptforderung > durchsetzen kannst. > > Mehr ist wegen des komplexen Sachverhaltes im Forum kaum möglich. > > Viel Glück! Vielen Dank für den guten Ratschlag, ich telefoniere mit dem Vermittler heute Nachmittag nochmal, warum die 50 Stunden abgezogen haben, wenn die das darlegen können, einigen wir außergerichtlich.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Rainer Z. schrieb: > Ist immer noch nicht wirklich hier im Forum zu beurteilen. > > Ein Anwalt würde nach Gespräch und Durchsicht der Unterlagen die > Erfolgsaussichten, Kostenrisiko und überhaupt das ganze weitere Vorgehen > mit Dir interaktiv besprechen. > > Sowas kann das Forum leider nicht im Entferntesten leisten. Dafür ist > der Sachverhalt zu komplex, auch wenn es Dir anders vorkommt. Es gibt > nicht den einen einzig wahren Weg. Sorry. Ja, du hast vollkommen Recht, ich verstehe, dass hier keine juristische Beratung erfolgen, warum ich hier das trotzdem gefragt habe, war Folgendes: -habt ihr ähnliche Erfahrung gemacht? -Wie beweist man die tatsächlich Stundenanzahl, Leistung erfolgte voll remote -ok man kann den Zeitpunkt des Gitlab-Einchecken und das Bearbeitungsdatum in anderer Tools wie Windchill sehen, aber nachdem ausscheiden habe ich keine Zugriff für diese Systeme mehr, nur einige Screenshots. -Ich wollte nur Meinungen hören, keine juristische Ratschläge kriegen. Danke an alle
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Tamas M. schrieb: > Jetz kam die Nachricht, dass der Stundenzettel einfach mit ca. 50 > Stunden gekürzt wird, so viel wurde nur angeblich "von dem Fachbereich" > freigegeben, andere Begründung kam es nicht, also friss oder strib, ca > 34xx EUR abschreiben? Nun... damit sind 10000€ beglichen, immer noch besser als leere Taschen. Die Stundenforderung Deinerseits wird aber nicht ageschrieben sondern ist dann, wenn sie wieder was von Dir wollen erst einmal zu begleichen, sonst nimmst Du den Auftrag mit dem Hinweis der einseitigen Vertragsänderung seitens des Kunden nicht an. Denn die werden das sonst jedes mal auf`s neue machen wenn der Versuchsballon schon so gut gestartet ist. Weiters wäre dann entsprechender Frist eine Mahnung zu schicken auf das die fehlenden Stunden auch bezahlt werden. Da Du den Nachweis bereits durch Aufzeichungen erbracht hast wird es schwierig sein das Gegenteil zu beweisen. Und zukünftig mit dem Kunden nur mehr Vorauskassa bzw. Stundensätze anbieten die ca. 25% Ausfall inkludiert haben (und die dann auch verrechnen...). Ich hab hier einmal 8k in den Sand gesetzt bekommen... Bis dann der Kunde gekrochen gekommen ist weil er Service benötigt hat - ohne die 8k begleichen zu wollen. Die ganze Sache hat ihn deutlich mehr als die mir nicht bezahlten 8k gekostet... denn die Firma ist dann durch die nicht mehr mögliche Servicierung der Geräte letztendlich in Konkurs gegangen und der Name war (ist?) für einige Zeit verbrannt gewesen.... SSKM Viel Erfolg!
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Percy N. schrieb: > Rainer Z. schrieb: >> Im Forum wirst Du 100 verschiedene Meinungen von 100 verschiedenen >> Leuten hören und bist am Ende so schlau wie vorher oder gar verwirrter >> als vorher. > > Das kann er auch einfacher haben, indem er drei Juristen fragt. Sehr wahr. 👍
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Tamas M. schrieb: > sorge ich dafür das die Sache rumgesprochen wird, dass die ihre Leute > nicht bezahlen, 5 stlellige EUR Betrag steht aus, und dann werden die > massiv Probleme kriegen, für mich einen Nachfolger zu finden, sowohl der > Vermittler als auch der Endkunde. Du musst dir schon mal klar werden, wer denn eigentlich dein "Streitpartner" ist, der dich nicht bezahlt. Von wem bekommst du normalerweise das Geld überwiesen? Das ist dein Ansprechpartner. Ich beschwere mich ja auch nicht über die Gelddruckerei, wenn der Geldautomat mir keinen Schein mehr ausgibt. > sorge ich dafür das die Sache rumgesprochen wird Da solltest du aufpassen, dass du bei einer solchen Aktion nicht die Nase einklemmst wegen "übler Nachrede".
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
MiWi schrieb: > Die Stundenforderung Deinerseits wird aber nicht ageschrieben sondern > ist dann, wenn sie wieder was von Dir wollen erst einmal zu begleichen, > sonst nimmst Du den Auftrag mit dem Hinweis der einseitigen > Vertragsänderung seitens des Kunden nicht an. Sehr gute Idee, Danke Dir, es ist auch ein sehr spezielles Zeug, was "historisch gewachsen" und praktisch unwartbar programiert wurde, spaghetti-code, ohne richtige Struktur, ich bin der Meinung, dass ich für diese Umstände noch sehr gute Leistung erbracht, ich habe auch Sachen gelöst, was von meinem Vorgänger 2 Jahre lang als bekannte Issue einfach in Gitlab weitergeschoben wurde, weil er nicht in der Lage war es zu lösen. Also es wird es schwierig sein dem Kunde einen Nachfolger zu finden. Mehr sage ich erstmal nicht zu dem Projekt. > > > Weiters wäre dann entsprechender Frist eine Mahnung zu schicken auf das > die fehlenden Stunden auch bezahlt werden. Da Du den Nachweis bereits > durch Aufzeichungen erbracht hast wird es schwierig sein das Gegenteil > zu beweisen. Code ist schwierig zu messen, hängt halt nicht mit der Menge der Zeilen zusammen, wieviel du debug hast (ohne das Code richtig zu debug gewesen war, weil alles in einem Klasse geschrieben war, also musste ich alles ausprinten) das ist schwierig in Zeit zu beziffern, und nur von einem Fachmann nachvollziehbar wegen der Spezialiäten, ob ich bei Gericht damit durchkommen würde, ob richtiger Sachverständiger gibt, das ist halt das Risiko. > > Und zukünftig mit dem Kunden nur mehr Vorauskassa bzw. Stundensätze > anbieten die ca. 25% Ausfall inkludiert haben (und die dann auch > verrechnen...). Wegen Vermittlermarge wird es schwierig weil dann evtl über 100eur kommen würden > > Ich hab hier einmal 8k in den Sand gesetzt bekommen... Bis dann der > Kunde gekrochen gekommen ist weil er Service benötigt hat - ohne die 8k > begleichen zu wollen. > Die ganze Sache hat ihn deutlich mehr als die mir nicht bezahlten 8k > gekostet... denn die Firma ist dann durch die nicht mehr mögliche > Servicierung der Geräte letztendlich in Konkurs gegangen und der Name > war (ist?) für einige Zeit verbrannt gewesen.... SSKM Wow, richtig gemacht, du machst anscheinend auch was sehr spezielles. was heißt SSKM am Ende? > > > Viel Erfolg!
Tamas M. schrieb: > Wie beweist man die tatsächlich Stundenanzahl, Leistung erfolgte voll > remote Da sollte im Dienstvertrag stehen, Stichpunkte "Zeiterfassung", "Leistungserbringung". > -ok man kann den Zeitpunkt des Gitlab-Einchecken und das > Bearbeitungsdatum in anderer Tools wie Windchill sehen, aber nachdem > ausscheiden habe ich keine Zugriff für diese Systeme mehr, nur einige > Screenshots. Dazu müsste alle Vertragspartner gitlab als Zeiterfassungssystem anerkennen. Das ist zu bezweifeln. Kriterien für ein rechtlich unbedenkliches Zeiterfassungssystem werden in einem EUGh Urteil von 2019 genannt: https://www.haufe.de/compliance/recht-politik/eugh-urteil-zur-arbeitszeiterfassung-und-datenschutzfragen_230132_490864.html "„ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“." An dieser Stelle müsstest du ansetzen.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Tamas M. schrieb: > die Bezahlung meiner Leistung, 5 stellige EUR Betrag Wie lange hast du denn keine Abrechnung mehr gemacht? Wenn mein AG mit 13k€ Gehaltszahlungen im Verzug wäre, dann hätte ich aber früher schon mal nachgehakt... Tamas M. schrieb: > aber nachdem ausscheiden habe ich keine Zugriff für diese Systeme mehr, > nur einige Screenshots. Generell gilt, wenn nach Arbeitszeit gezahlt werden soll: keine Arbeit ohne vernünftige und nachvollziehbare Zeiterfassung. Tamas M. schrieb: > Code ist schwierig zu messen Du wirst ja augenscheinlich nicht nach "Code" bezahlt, sondern nach "Zeit". Und deshalb ist der Code uninteressant. Ich kann eine Stunde nachdenken und dann ein Problem elegant mit 5 Zeilen Code erschlagen. Oder ich kann in dieser Stunde 150 Zeilen schreiben, die hinterher nur neue Probleme bereiten.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Arbeitgeber? Zeiterfassung? Die Schilderung vom TO habe ich so verstanden, dass er als selbstständig Tätiger für den Kunden gearbeitet hat.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Rainer Z. schrieb: > Arbeitgeber? Zeiterfassung? > > Die Schilderung vom TO habe ich so verstanden, dass er als selbstständig > Tätiger für den Kunden gearbeitet hat. Eben auf Basis Dienstvertrag/Stundensatz. Und dazu muss eben die abgesessenen Stunden erfasst/abgerechnet werden. Und wie diese Erfassung geschieht muss im Vertrag vereinbart sein, egal ob Selbstständiger, Angestellter oder Escortservice ("Süßer, die Stunde kostet bei mir 100€, ... Extras extra" ;-) ) https://www.firma.de/unternehmensfuehrung/dienstvertrag-definition-und-rechtliche-besonderheiten/
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Trendsetter sind meist idioten schrieb: > Escortservice nimmt garantiert nur Vorkasse ;) Oliver
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Oliver S. schrieb: > Recht haben ist kostenlos, aber Recht bekommen nicht. Und eigentlich > gibt es "Recht bekommen" eh nicht, denn du bekommst auch vor Gericht > kein Recht, sondern ein Urteil. Da musst du durch. > > Daran ändern auch noch so viele Beiträge von dir zum selben Thema > nichts. > Solche Leute wie Du sind absolut unerwünscht hier. Es sei gesagt, ich bin die Geschichte erfolgreich durchgegangen. Gründe warum es so eskaliert kann es immer viele geben, und habe auch die Abrechnung vom Rechtsanwalt kennengelernt. Es geht entweder pro Stunde oder bezüglich dem Streitwert. Es reicht schon wenn ein Auftraggeber eine andere Lösung findet, oder sich anders ausrichtet. Wenn Du schon mal durch so eine Geschichte durch bist dann kannst Du hier gerne Deine Erfahrungen schildern. Außerdem habe ich vorher nur einen Beitrag diesbezüglich geschrieben ... also nichts da mit "noch so viele". > Allerdings sind zwei Wochen ja nun wirklich überhaupt keine > ernstzunehmende Verzögerung. Das ist ja noch normale Abwesenheitszeit > durch Urlaub. > > Oliver
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Oliver S. schrieb: > Trendsetter sind meist idioten schrieb: >> Escortservice > > nimmt garantiert nur Vorkasse ;) ;-) Weil die Anzahl der zu leistenden Stunden nicht vorher feststeht, dann kann es nur eine Anzahlung geben ... Und einem nackten Mann greift man bekanntlich schlecht in die Hosentaschen (wenn die Zeit entsprechend Vorkasse abgelaufen ist) ;-)
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Trendsetter sind meist idioten schrieb: > Eben auf Basis Dienstvertrag/Stundensatz. Und dazu muss eben die > abgesessenen Stunden erfasst/abgerechnet werden. Korrekt. Es ist Sache des TO, seine Stunden darzulegen und ggfls. zu beweisen. Allerdings schrieb er auch: Tamas M. schrieb: > am letzten Tag des Einsatz > wurde der Stundenzettel direkt von dem Kunde unterschrieben und die > Hardware zurückgegeben Damit stehen seine Chancen so schlecht nicht. Grundsätzlich gebe ich Dir allerdings vollkommen Recht. Es sollten nicht erst Beträge von 13.xxx Euro auflaufen, bevor man abrechnet oder sich zumindest den Anspruch oder die gearbeiteten Zeiten anerkennen lässt.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Selbst schuld. Pflichtenheft. Fix-Preis. 3 drittel-Regelung. 1 Teil sofort 1 Teil wenn Beta (erste Auslieferung) 1 Teil wenn Fertig Bei änderungen des Pflichtenheft wird es ein neuen Vertrag geben. = 1 Drittel der neuen Kosten sofort. Das funktionierte im Baugewerbe bisher auch. Allerdings wird da aktuell auch beschissen.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Rainer Z. schrieb: > Tamas M. schrieb: >> am letzten Tag des Einsatz >> wurde der Stundenzettel direkt von dem Kunde unterschrieben und die >> Hardware zurückgegeben Ganz zu Beginn steht aber was anderes: "die Unterschrift wird über dem Vermittler von dem Kunde eingeholt, sprich ich schicke den Zeitnachweis an dem Vermittler, und er signiert es, danach kann ich die Rechnung stellen, der Vermittler lässt die Stunden von dem Kunde freigeben, also darauf habe ich keinen Einfluss, ich schicke nur die Stunden an dem Vermittler." Aber da geh es wohl um unterschiedliche Fälle.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
ja, nichts Genaues wissen wir nicht. Das ist im Forum ohnehin nicht so weit zu klären, dass eine verlässliche Auskunft möglich wäre. Ein verlässlicher Rechtsrat ohnehin nicht (was auch nicht zulässig wäre). Da muss es bei allgemeinen Hinweisen bleiben.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Du @ TO, schreibst du hier mir 2 Accounts, oder wer ist das da > von Thomas H. (thomash2) 16.11.2022 14:31 Dann mal etwas Klartext ohne Rücksicht auf Etikette, wenn mir ein AG über eine 2 Ecke (Vermittler) den Auftrag vorzeitig kündigt, dann sehe ich zu alle möglichen Beweise u. Zugriffsmöglichkeiten auf dessen Eigentum u. meine Leistung zu sichern, ergo Vorbehalt der Rück- oder Freigabe, nur ggn. Bestätigung des ganzen noch offenen Ablaufes. Hast du das gemacht? Du gibst dem sein Equipment wieder, hast du dafür einen Nachweis was warum u. in welchem Umfang u. wie das genutzt wurde? Sollte dein so göttlicher Vermittler nämlich von seinem Kd. auch nichts für deine Leistung bekommen, hast du weder ggn. ihn noch dem seine Kd. was in der richtigen Hand. Vor Gericht u. auf hoher See, wenn dann noch Anwälte nötig sind wird´s noch komplexer, gutes Geld schlechtem hinter werfen. Du hast also etwas an einem System programmiert, u. hast keine Hintertüren mehr offen dazu, auch keine Zeitschleife die weitergeführt werden muß? Welche zeitlicher Umfang ist das eigentlich mit den über 13 K Euro? Tägliche Quittierung und wöchentl. Ab-RE wäre vllt. sinnvoller gewesen. Jetzt bist du überflüssig u. der große AG will dich nicht mehr, warum eigentlich nicht? Solche Fragen stellt man sich, u. nicht mit Frust im Bauch drauf lostexten hier. Schick deinem Vertragspartner ´ne schriftliche Aufforderung zur Stellungnahme warum er seinen Vertrag mit dir nicht einhält. Dann eine Aufforderung zur Bestätigung deines Leistungsnachweises. Der ist nämlich das eigentl. Problem nach dir.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Ich schreibe hier mit 15 Accounts in diesem Beitrag und unterhalte mich ausschließlich mit mir selber. Scherz beiseite ich poste nur mit einem Account. Bei Warenlieferungen muss der Eigentumsvorbehalt explizit angegeben werden. Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von XYZ (Eigentumsvorbehalt). Wer liefert und diesen Satz nicht erwähnt kann dies rechtlich auch nicht geltend machen. Den Satz des Eigentumsvorbehaltes habe ich dann auch öfter auf anderen Rechnungen gesehen (aber so richtig bemerkt habe ich ihn auch erst als man mich darauf aufmerksam gemacht hat).
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Thomas H. schrieb: > Den Satz des Eigentumsvorbehaltes habe ich dann auch öfter auf anderen > Rechnungen gesehen (aber so richtig bemerkt habe ich ihn auch erst als > man mich darauf aufmerksam gemacht hat). Auf der Rechnung bewirkt dieser Satz ja auch nichts, also kein Problem ...
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Percy N. schrieb: > Thomas H. schrieb: >> Den Satz des Eigentumsvorbehaltes habe ich dann auch öfter auf anderen >> Rechnungen gesehen (aber so richtig bemerkt habe ich ihn auch erst als >> man mich darauf aufmerksam gemacht hat). > > Auf der Rechnung bewirkt dieser Satz ja auch nichts, also kein Problem > ... Schon wieder was gelernt. Also sollte es primär noch im Vertrag erwähnt werden. Da gibt's aber auch unterschiedliche Auffassungen. https://www.ihk.de/bergische/recht-und-steuern/rechtsauskuenfte/zivilrecht/eigentumsvorbehalt-1412582 Rechtlich problematisch ist es, wenn der Eigentumsvorbehalt nur auf der Rechnung oder auf dem Lieferschein – also nach Vertragsschluss – aufgedruckt ist. Zwar wäre der Vorbehalt zunächst grundsätzlich wirksam. Da diese Klausel, sofern nicht handelsüblich, aber nicht Vertragsinhalt geworden ist, müsste der Vorbehaltskäufer im Streitfall die Ware freigeben. ---- Wie es in anderen Ländern wieder aussieht... https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Eigentumsvorbehalt.html#:~:text=Eigentumsvorbehalt%20ist%20die%20Vereinbarung%2C%20dass,im%20Eigentum%20des%20Verk%C3%A4ufers%20bleibt. Achtung: Der bloße Hinweis auf den Eigentumsvorbehalt auf Lieferscheinen oder Rechnungen reicht grundsätzlich nicht aus, da hier regelmäßig von keiner wirksamen Vereinbarung ausgegangen werden kann! Ein Eigentumsvorbehalt muss − so wie Ware, Preis und sonstige Vertragskonditionen − Vertragsbestandteil sein. Es ist daher ratsam, einen Eigentumsvorbehalt bereits in das Angebot aufzunehmen. Wenn der Kunde dieses unverändert akzeptiert, wird der Eigentumsvorbehalt Vertragsinhalt.
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Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Eben das meinte Percy. Du hast es sehr gut dargestellt.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Thomas H. schrieb: > Da gibt's aber auch unterschiedliche Auffassungen. Wieso? Zitat: "Rechtlich problematisch ist es, wenn der Eigentumsvorbehalt nur auf der Rechnung oder auf dem Lieferschein – also nach Vertragsschluss – aufgedruckt ist. Zwar wäre der Vorbehalt zunächst grundsätzlich wirksam. Da diese Klausel, sofern nicht handelsüblich, aber nicht Vertragsinhalt geworden ist, müsste der Vorbehaltskäufer im Streitfall die Ware freigeben." Missverständlich ist hier lediglich die Annahme einer grundsätzlichen Wirksamkeit des Vorbehaltes. Sofern die Übereignung tatsächlich noch nicht stattgefunden hat, kann dieser Text den Rechtsübergang zwar zunächst verhindern, führt aber lediglich dazu, dass der Verkäufer in Verzug gerät. Spannend werden kann das im Fall der Insolvenz. Und damit nähern wir uns dem interessanten Bereich des verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehaltes. Hintergrund ist häufig, dass der Verköufer selbst auch lediglich unter Eigentumsvorbehalt seines Vorlieferanten besitzt. Dazu kommt dann gern die Verarbeitungsklausel .. Thomas H. schrieb: > Wie es in anderen Ländern wieder aussieht... Zitat: "Achtung: Der bloße Hinweis auf den Eigentumsvorbehalt auf Lieferscheinen oder Rechnungen reicht grundsätzlich nicht aus, da hier regelmäßig von keiner wirksamen Vereinbarung ausgegangen werden kann! Ein Eigentumsvorbehalt muss − so wie Ware, Preis und sonstige Vertragskonditionen − Vertragsbestandteil sein. Es ist daher ratsam, einen Eigentumsvorbehalt bereits in das Angebot aufzunehmen. Wenn der Kunde dieses unverändert akzeptiert, wird der Eigentumsvorbehalt Vertragsinhalt." Was fällt auf? Für Leseratten: https://hwb-eup2009.mpipriv.de/index.php/Eigentums%C3%BCbertragung_(beweglicher_Sachen)
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Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Tamas M. schrieb: > Also es wird es schwierig sein dem Kunde einen Nachfolger zu finden. Nun, das sind gute Chance für Dich. > Code ist schwierig zu messen, hängt halt nicht mit der Menge der Zeilen > zusammen, wieviel du debug hast (ohne das Code richtig zu debug gewesen > war, weil alles in einem Klasse geschrieben war, also musste ich alles > ausprinten) das ist schwierig in Zeit zu beziffern, und nur von einem > Fachmann nachvollziehbar wegen der Spezialiäten, ob ich bei Gericht > damit durchkommen würde, ob richtiger Sachverständiger gibt, das ist > halt das Risiko. Ich hab genug mit ausgezeichneten SW-Architekten und Codern zu tun und kenne die Problematik ausreichend. Ich würd wegen 3k Differenz nicht mehr zu Gericht gehen. Denn das bindet einfach zuviel Energie die man an anderer Stelle, zB. um neue Kunden zu finden oder um einfach den eigenen sozialen Frieden zu erhalten, fehlt. Denn was hilft es Dir wenn Du dich in 3k verbeißt aber alles an Freunden und Freuden fort ist... > Wegen Vermittlermarge wird es schwierig weil dann evtl über 100eur > kommen würden. Weitergehen, hier gibt es nix mehr zu holen, der Boden ist verbrannt. Für SW-Leute sind zur Zeit eh grad goldene Zeiten wenn man nur ein bissi flexibel ist. >> Ich hab hier einmal 8k in den Sand gesetzt bekommen... Bis dann der >> Kunde gekrochen gekommen ist weil er Service benötigt hat - ohne die 8k >> begleichen zu wollen. >> Die ganze Sache hat ihn deutlich mehr als die mir nicht bezahlten 8k >> gekostet... denn die Firma ist dann durch die nicht mehr mögliche >> Servicierung der Geräte letztendlich in Konkurs gegangen und der Name >> war (ist?) für einige Zeit verbrannt gewesen.... SSKM > > Wow, richtig gemacht, du machst anscheinend auch was sehr spezielles. Nö, es war eine robuste Heizungssteuerung mit einigen kleinen Extras für einen lokalen Ofenbauer... die halt nicht mehr wartbar waren und seine Kunden haben ihm dann letztendlich den Garaus gemacht. > was heißt SSKM am Ende? Selber Schuld, Kein Mitleid
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Percy N. schrieb: > Zitat: > > "Achtung: > Der bloße Hinweis auf den Eigentumsvorbehalt auf Lieferscheinen oder > Rechnungen reicht grundsätzlich nicht aus, da hier regelmäßig von keiner > wirksamen Vereinbarung ausgegangen werden kann! Ein Eigentumsvorbehalt > muss − so wie Ware, Preis und sonstige Vertragskonditionen − > Vertragsbestandteil sein. Es ist daher ratsam, einen Eigentumsvorbehalt > bereits in das Angebot aufzunehmen. Wenn der Kunde dieses unverändert > akzeptiert, wird der Eigentumsvorbehalt Vertragsinhalt." > > Was fällt auf? > > Für Leseratten: > > https://hwb-eup2009.mpipriv.de/index.php/Eigentums%C3%BCbertragung_(beweglicher_Sachen) Es geht noch besser: Das Eigentumsrecht erhält der Käufer erst dann, wenn der verhandelte Kaufpreis in vollem Umfang bezahlt wurde. Das wiederum bedeutet, dass der Eigentumsvorbehalt endet, wenn der Käufer keine Schulden beim Verkäufer mehr hat. Aber auch der Weiterverkauf an Dritte führt dazu, dass der Eigentumsvorbehalt erlischt. https://hwb-eup2009.mpipriv.de/index.php/Eigentums%C3%BCbertragung_(beweglicher_Sachen) Wenn die Ware weiterverkauft wird erlischt der Eigentumsvorbehalt. Diverse deutsche Gesetze wurden im Irrenhaus entworfen. Das Gesetz sollte eher so sein dass der Verkauf rückabgewickelt werden müsste. Man muss halt wirklich sehr genau schauen in welche Kategorie man fällt wenn es zu Problemen kommt. > Ich hab genug mit ausgezeichneten SW-Architekten und Codern zu tun und > kenne die Problematik ausreichend. Ich würd wegen 3k Differenz nicht > mehr zu Gericht gehen. Denn das bindet einfach zuviel Energie die man an > anderer Stelle, zB. um neue Kunden zu finden oder um einfach den eigenen > sozialen Frieden zu erhalten, fehlt. Denn was hilft es Dir wenn Du dich > in 3k verbeißt aber alles an Freunden und Freuden fort ist... so ist es! Aber das muss man eventuell auch erst lernen, und lernen tut man es entweder früher (Kaufleute während der Ausbildung/Beruf) oder später (Techniker welche neu in die Materie - Verkauf einsteigen). Vielleicht hat man auch einfach nur Glück und ist nie davon betroffen. Ich habe in meiner Zeit so einige Fehler gemacht, teils selber verschuldet, teils unverschuldet. Dennoch das Leben geht weiter, den alten Zopf abschneiden (wenn es nicht anders geht) und weiter geht's. So viel mehr Informationen als hier über dieses Thema habe ich vom Rechtsanwalt damals auch nicht bekommen. Hier noch ein paar Infos bezüglich eines Werksvertrages (wer weiß schon ob der originale Poster sowas hat): https://www.ihk.de/halle/recht/wirschaft-und-recht/forderungsdurchsetzung/umgang-mit-saeumigen-schuldnern-628998 (ich bin bezüglich den Themen auch nur Laie, was ich von meinem damaligen Rechtsanwalt damals aber auch meinen würde - er war halt einfach nur gut in der Formulierung ;-)
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Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Thomas H. schrieb: > Wenn die Ware weiterverkauft wird erlischt der Eigentumsvorbehalt. Vielleicht solltest Du nur Texte lesen, die Du auch verstehst. > Diverse deutsche Gesetze wurden im Irrenhaus entworfen. > Das Gesetz sollte eher so sein dass der Verkauf rückabgewickelt werden > müsste. Aha. Wenn Aldi Die einen Medion-Staubsauger verkauft, der nich unter EV von Medion steht, muss der Kaufvertrag zwischen Aldi und Medion rückabgewickelt werden? Ja, das,könnte im Rndeffekt ein wenig bei der,Klimaproblematik helfen. > Man muss halt wirklich sehr genau schauen in welche Kategorie man fällt > wenn es zu Problemen kommt. Und Texte lesen, die man auch versteht. Versuche es einmal hier: https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Vertragsrecht/mustervertraege/eigentumsvorbehalt-ausfuehrlich.html#:~:text=Der%20Verk%C3%A4ufer%20kann%20einen%20Eigentumsvorbehalt,Verk%C3%A4ufer%20einen%20sogenannten%20verl%C3%A4ngerten%20Eigentumsvorbehalt. "Der Verkäufer kann einen Eigentumsvorbehalt auch dann mit dem Käufer vereinbaren, wenn der Käufer die Ware weiterverarbeitet, in seine eigenen Produkte einbaut oder sogar an seine Kunden weiterverkauft. Für solche Fälle braucht der Verkäufer einen sogenannten verlängerten Eigentumsvorbehalt. Hier finden Sie ein ausführliches Muster." Da ich das,Stichwort schon gelieferrt hatte, verstehe ich nicht, wie Du zu Deiner Ansichtc elangst. Dass der von Dir verlinkte Text nicht die deutsche,Rechtslage beschreibt, sondern einen Rechtsvergleich durchführt, ist eigentlich nicht zu übersehen. Und noch ein Stichwort zum weiterschmökern und missverstehen: "Gutgläubiger lastenfreier Erwerb"
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Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Oder Lösung nach Kino-Klassikern. Da sprachen Arnold Schwarzenegger und auch Sylvester Stallone den Satz "It's pay day" und dann gab es den großen Show Down. ;)
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Dieter schrieb: > Oder Lösung nach Kino-Klassikern. Da sprachen Arnold Schwarzenegger und > auch Sylvester Stallone den Satz "It's pay day" und dann gab es den > großen Show Down. ;) Das verstehe ich nicht, ich habe diese Szene nicht gesehen, kannst du das erklären?
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Thomas H. schrieb: > Bei Warenlieferungen muss der Eigentumsvorbehalt explizit angegeben > werden. Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von XYZ > (Eigentumsvorbehalt). Was soll bei dem hier geschilderten Szenario: -Kunde bricht projekt in Ganze ab -Dienstvertrag, Abrechnung nach nachgewiesenen Zeitaufwand -Programmiertätigkeit - Schaffung immaterieller Güter/"geistigen Eigentums" ein "Eigentumsvorbehalt" bringen? Der Kunde braucht die Zulieferung nicht, die Rückholung der gelieferten "Ware" ist alse ganz in seinem Interesse. Und worin besteht die "Ware"? Im Nutzungsrecht für die Softwareschnipsel? Die will der Kunde nicht mehr nutzen, also wird er das vertraglich zu gewährende Nutzungsrecht auch nicht in Anspruch nehmen. https://www.it-recht-kanzlei.de/nutzungsrechte-individualsoftware-vereinbarung-freelancer.html -- >>Hier noch ein paar Infos bezüglich eines Werksvertrages (wer weiß schon >>ob der originale Poster sowas hat): Die Abrechnung nach Stundensatz klingt doch stark nach Dienst- und Werkvertrag. Auch die Betonung von "remote" als "hätte beim Kunden in seiner Betriebsstätte ausgeführt werden sollen".
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Wenn der Kunde nicht zahlt, gibt es oft 2 ernste Gründe: Entweder ist er unzufrieden oder bald zahlungsunfähig? So gesehen würde ich jetzt die 10k sofort nehmen und für die restlichen 3k über eine Mahnung nachdenken. Wenn er wieder etwas möchte, dann nur mit Anzahlung ...
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
MiWi schrieb: > Weiters wäre dann entsprechender Frist eine Mahnung zu schicken auf das > die fehlenden Stunden auch bezahlt werden. Da Du den Nachweis bereits > durch Aufzeichungen erbracht hast wird es schwierig sein das Gegenteil > zu beweisen. Ich hole mir noch rechtlicher Rat ein, aber die Gegenpartei kann es auch genauso behaupten, dass meine Aufzeichnung nicht stimmen würde. Dann würde Aussage gegen Aussage stehen? Die komplette Leistung wurde remote erbracht, also ich habe nicht gestempelt, oder so. Und es wurde Code erstellt, was schwierig bis gar nicht zu messen ist, mit welchem Zeitaufwand das verbunden ist, ich habe auf jeden Fall die aufgeschriebene Zeit in das Projekt investiert.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Ich habe rechtlicher Rat eingeholt und den Vermittler damit konfrontiert, er weist auf den folgenden Pragraph in unserem Dienstvertrag, Name des Vermittlers mit mir durch "Vermittler" ersetzt. Paragraph X, Fakturierbar sind ausschließlich die vom Kunden von Vermittler abgezeichneten und dem Kunden von Vermittler fakturierbaren, geleisteten Stunden.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
oszi40 schrieb: > 2 Wochen? Erst mal freundlich nachfragen kostet nichts. Manche große > Firma braucht länger, bis die Rechnung durch alle Abteilungen ist? Zumal aktuell bei nahezu jeder Firma der Rechnungsschluss naht und sich somit das Rechnungsaufkommen vervielfacht weil alle noch schnell ihr Geld dieses Jahr haben wollen ;)
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Tamas M. schrieb: > Fakturierbar sind ausschließlich die vom Kunden von Vermittler > abgezeichneten und dem Kunden von Vermittler fakturierbaren, geleisteten > Stunden. Dann ist zu klären was "abzeichnen" bedeutet und ob nicht der Vertrag unter der Annahme abgeschlossen wurde, das der Kunde alle geleisteten Stunden (bis auf begründetet Ausnahmen) "abzuzeichnen" hat. Das der Kunde hier "Abzeichnen" mit "Genehmigen" gleichsetzt, dürfte nicht der allgemeinen vertragsauffassung entsprechen. Die Frage bleibt weiterhin, was als Leistungserbringung und Abnahme derselben (die dann zur Rechnungsstellung berechtigt) vereinbart wurde.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Zum Thema "Nicht unterzeichneter Stundenzettel" gibt es einiges: https://www.bauprofessor.de/news/stundenzettel-nicht-unterzeichnet/ https://schluender.info/kein-unterschriebener-stundenzettel-kein-geld/ Wobei die dort genannte VOB als Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) im geschilderten Fall nicht 1:1 anwendbar ist. Auch beim Pflegedienst ist das immer wieder Streitpunkt. Man könnte ja auch mal das Wort von der "Erzwingungshaft" fallen lassen und schauen ob das die Abzeichnung beschleunigt. Da wäre allerdings letzter Freitag (11.11.) ein besserer Termin dafür gewesen ;-)
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Er ist kein Troll - er hat sich schließlich extra hier angemeldet um den Rat von Experten einzuholen :-) (Kann Spuren von Ironie beinhalten)
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Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Ich habe mal als Werkstudent über 1 Jahr auf mein Geld von der FH gewartet, wo ich als Tutor gearbeitet habe. Der faule Profesorrensack schaffte es in der ganzen Zeit nicht das in die Wege zu leiten. Nach dem Anwaltsschreiben hat es dann nochmal ein paar Wochen gedauert weil der faule Sack im "Forschungsurlaub" war. Später hatte ich noch zwei mal hauptberuflich mit Behörden zu tun, da wartetet man auch ewig auf sein Geld. Seitdem die Devise: Arbeite nicht für Behörden.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Tamas M. schrieb: > Das verstehe ich nicht, Was ein show down (bzw. showdown) ist wird Dir vielleicht dadurch klar: https://www.jamesbond.de/forum/viewtopic.php?t=5938
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
es geht um dieses Projekt ohne den Kundenname zu nennen Sie suchen schon seit 6 Wochen. Für wen kein Problem ist, dass der letzte Honorar mit 30-50% willkürlich gekürzt wird, kann gerne zuschlagen :)))) https://freelance.ferchau.com/de/de/projekt/321741/testautomatisierung-python?offset=10
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Gut zu wissen. :)
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Mcn schrieb: > Zum Thema "Nicht unterzeichneter Stundenzettel" gibt es einiges: Das hier finde ich cool: **************************************************** Genauso ist aber die Verpflichtung des Auftraggebers vorgesehen, die Stundenzettel innerhalb von spätes- tens 6 Werktagen nach Zugang zurückzugeben. Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! **************************************************** piep piep piep ich hab' mich lieb.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Ich würde gern diesen alten Thread ausgraben, hier geht es eigntlich um die gleiche Sache, als bei mir :(((( Beitrag "Freiberufler: Kunde auf schwarze Liste setzen."
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Tamas M. schrieb: > Ich würde gern diesen alten Thread ausgraben, hier geht es eigntlich um > die gleiche Sache, als bei mir Du hast doch mit dem Beitrag "Kunde kürzt willkürlich die letzte Rechnung mit 4000EUR" bereits 2 Threads zum selben Thema am Laufen. Reicht dir das nicht? Was soll ein dritter Thread zum immergleichen Thema bringen?
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Lothar M. schrieb: > Was > soll ein dritter Thread zum immergleichen Thema bringen? Abwechslung?
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Lothar M. schrieb: > Was soll ein dritter Thread zum immergleichen Thema bringen? Alternative Fakten?
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Kunden auf schwarze Liste setzen. Sehr interessant. Wird wohl in den meisten Fällen eher andersherum laufen.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Bernd G. schrieb: > Kunden auf schwarze Liste setzen. Sehr interessant. Wird wohl in den > meisten Fällen eher andersherum laufen. Vor allem nach seinem Auftreten hier. Wer 2 Wochen nach einer Unstimmigkeit schon die Nerven verliert und in einem Forum jammert, ist ohnehin nicht für die Selbständigkeit geeignet. Dazu kommt, dass die genannten Beträge nicht alle zusammenpassen und auch immer noch die Frage offen ist, warum das Projekt vorzeitig beendet wurde. Hat der Auftragnehmer evtl. nur Mist abgeliefert?
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Hmmm schrieb: > und > auch immer noch die Frage offen ist, warum das Projekt vorzeitig beendet > wurde. Hat der Auftragnehmer evtl. nur Mist abgeliefert? Ja, hier sollen alle Stellung nehmen und dem TO beipflichten, dass er selbstverständlich im Recht ist. Ohne den Auftraggeber gehört zu haben, wird das aber nichts.
Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Bernd G. schrieb: > Ohne den Auftraggeber gehört zu haben, wird das aber nichts. So ist es. Schon die Römer sagten "Audiatur et altera pars". EDIT: Schreibfehler
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Re: Vermittler und Kunde sind seit mehr als 2 Wo in Verzug bei der St-Freigabe, gerichzlichliches Ve
Tamas M. schrieb: > Ich hole mir noch rechtlicher Rat ein, aber die Gegenpartei kann es auch > genauso behaupten, dass meine Aufzeichnung nicht stimmen würde. Tamas M. schrieb: > Ich habe rechtlicher Rat eingeholt und den Vermittler damit > konfrontiert, Innerhalb von 7 Minuten rechtlichen Rat eingeholt, den Vermittler damit konfrontiert UND schon eine Antwort von diesem erhalten... wow. Einfach nur wow. Da soll mir doch mal einer erklären wie die es bei dem Arbeitseifer geschafft haben 2 Wochen zu zögern...
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