Der WR muss an einem abgeglichenen (R)LC Schwingkreis betrieben werden
und dort den Netzausfall erkennen.
Das ist eine komplett andere Nummer!
Hy, gibt es hierfür ein "akkreditiertes" Testverfahren? Wenn jetzt Hinz und Kunz einer "Computer BILD Fachzeitschrift" oder "Youtube Klickhascher" sein Setup als Richtig toll erklärt, damit eine negative Medienwelle auslöst, u.U. der Hersteller Schaden erleidet, wer haftet für das?
Ich mein, wenn ich schon "hochpräzises Messgerät" als Qualifikationsgrundlage lese... ist wohl der Bastelwastel von BILD stolz, dass zu haben und das mal herzuzeigen zu dürfen, ABER es sagt im Grunde nichts aus! Ich bin z.B. keine 100W Glühbirne! 2 von 5 WR schaffen die 200ms?!? Ländercodierung richtige eingestellt? Phase oder Neutralleiter abgeklemmt? Richtige Netznachbildung verwendet? Test, wie für eine Zertifizierung vorgegeben, durchgeführt? Qualifikationsnachweis? FragenFragen...
Ich befürchte, wir werden da noch viel hören in Zukunft. "Expert*innen" wuchern seit paar Jahren aus allen Ritzen im Übermaß heraus. Finde den Weg des Geldes, wie oben bemerkt...
Der WR muss an einem abgeglichenen (R)LC Schwingkreis betrieben werden
und dort den Netzausfall erkennen.
Das ist eine komplett andere Nummer!
Hy, gibt es hierfür ein "akkreditiertes" Testverfahren?
Wie soll ein Messverfahren "akkreditiert" sein?
Es gibt eine Norm, da steht drinnen, was das Gerät erfüllen muss und gemessen werden muss genau so, wie es die Norm vorschreibt.
Wenn jetzt Hinz
und Kunz einer "Computer BILD Fachzeitschrift" oder "Youtube
Klickhascher" sein Setup als Richtig toll erklärt, damit eine negative
Medienwelle auslöst, u.U. der Hersteller Schaden erleidet, wer haftet
für das?
Na derjenige, der anderem auf Grund falscher Aussagen einen Schaden zufügt.
Ich mein, wenn ich schon "hochpräzises Messgerät" als
Qualifikationsgrundlage lese... ist wohl der Bastelwastel von BILD
stolz, dass zu haben und das mal herzuzeigen zu dürfen, ABER es sagt im
Grunde nichts aus!
Im Kern hast Du natürlich recht. Man muss das Equipment auch bedienen können und Wichtigtuer gibt es überall.
Du kannst aber davon ausgehen, dass der Händler, der den Stein ins Rollen brachte, sich sehr gut überlegt hat, ob er das überhaupt veröffentlichen soll, weil er sich selbst in sein Bein damit geschossen hat (wirtschaftlich). Er wird das also nicht auf wackeligen Fakten getan haben, sondern gut überlegt mit belastbaren Messungen.
Ich bin z.B. keine 100W Glühbirne! 2 von 5 WR
schaffen die 200ms?!? Ländercodierung richtige eingestellt? Phase oder
Neutralleiter abgeklemmt? Richtige Netznachbildung verwendet?
FragenFragen...
Die allesamt in der Norm beantwortet werden. Man muss sie aber halt auch besitzen, um entscheiden zu können, ob das Messverfahren korrekt ist.
Ich befürchte, wir werden da noch viel hören in Zukunft. "Expert*innen"
wuchern seit paar Jahren aus allen Ritzen im Übermaß heraus. Finde den
Weg des Geldes, wie oben bemerkt...
Man braucht nicht dem Weg des Geldes folgen. Chinaprodukte sind Faktor 2 mindestens billiger, also werden die "reichen da oben" den Markt ohnehin nicht bedienen können.
Ein bisschen weniger Verschwörungsideologie täte der Welt tatsächlich genauso gut, wie dass Dummschwätzer einfach ihre Waffel halten.
Wenn er auf ein abgestimmtes RLC-Netzwerk einspeisen würde, dann
schaltet die Spannungsüberwachung bei Überschreiten von 357Vdc an der
netzseitigen Kommutierungs-Vollbrücke alle Wandlerfreigaben ab und löst
die ENS-Relais...
Das ding wird so abgeglichen, dass du genau die eingespeiste Leistung verbrätst und quasi ein 50Hz Netz siehst. Wenn du halbwegs saubere Regler hast, dann speist du ohne extra Anti-Islanding Erkennung sehr, sehr lange weiter ein (habe das vorgeführt bekommen).
Das mag wieder einmal als sinnlos erscheinen, es ist aber quasi wieder eine 1-fehlersicherheit, damit auch wirklich abgeschalten wird.
Außerdem sollte ein WR z.B. P(U) Regelung können ("Derating" bei überspannung) da kommen jetzt in diese Richtung noch ein paar Fragen auf...
Auch LVFRT habe ich bei uns im gridcode gesehen. Damit musst du auch bei Spannungseinbruch auf 0 weiter einspeisen können. (Kannst also nicht das Netz selbst als alleinige Referenz nehmen)
Wenn ich nicht Recht erinnern war bei uns für mikro-Wr sogar cosPhi Regelung gefordert aber mit cosPhi=1 im Auslieferungszustand...
Wenn ich Zeit hätte, würde ich das Mal rausarbeiten... Aktuell ist aber zu wenig Luft für sowas.
ohmannn.... jetzt auch schon News in der BILD ohne Computer.... würden die erst mal abwarten was der Profi sagt (BNA), könnte deren Schaden, den sie gerade anrichten, deutlich kleiner sein. Wenns blöde läuft müssen sie dafür gerade stehen.
Das ding wird so abgeglichen, dass du genau die eingespeiste
Leistung verbrätst und quasi ein 50Hz Netz siehst. Wenn du halbwegs
saubere Regler hast, dann speist du ohne extra Anti-Islanding
Erkennung sehr, sehr lange weiter ein
(habe das vorgeführt bekommen).
Das ist aber auch ein fragwürdiges Testverfahren. Meine, wenn ich lange genug versuche, die Schutzschaltungen zu täuschen, wird mir das auch irgendwann gelingen. Das ist das Gleiche wie wenn zum Zeitpunkt des Abschaltens an der Trennstelle kein Strom fließt, das Teilnetz dahinter also bereits wie ein Inselnetz läuft. Wie soll man das am Wechselrichter erkennen, durch das Öffnen eines stromlosen Schalters ändert sich ja nichts messbares am Ausgang.
Mein Eigenbau-Wechselrichter hat um den Nullpunkt herum einen kurzen Zeitraum (etwa +-3..4V), in dem er nicht einspeist (wegen des Umschaltens der Kommutierungs-Vollbrücke), die Einspeisung wird wieder gestartet wenn der Beginn der nächsten Halbwelle im Bereich von 50Hz +-0,2Hz erkannt wird. Dafür muss das Netz aber den Impuls liefern. Also wenn man das mit einem derart sauber abgestimmten RLC-Kreis erreicht, dann wird das "funktionieren", zumindest so lange bis sich eine Eingangsgröße wie die Leistung minimal ändert und das System aus dem Gleichgewicht kippt.
Blindleistungseinspeisung wäre mit meinem Wechselrichter nicht möglich, da die Kommutierung nicht vom Controller gesteuert wird (sondern von der Netzspannungskurve) und es keinen HV-Zwischenkreis gibt. Aber wenn man sowas hat, dann ist es kein Problem - man braucht lediglich den Timer für die aufmodulierte Stromkurve ein paar Grad gegenüber den Sync-Impulsen im Nulldurchgang der Spannungskurve zu verschieben, schon hast Blindleistungseinspeisung.
Das ist aber auch ein fragwürdiges Testverfahren. Meine, wenn ich lange
genug versuche, die Schutzschaltungen zu täuschen, wird mir das auch
irgendwann gelingen.
Warum fragwürdig? Das ist der worst-Case und das muss funktionieren!
Es gibt da einige aktive und passive Methoden das zu erkennen. Trivial ist das nicht, aber Tests mit einer Glühbirne sind definitiv zu vereinfacht.
Da musst du zuerst eine fixe PV Leistung simulieren, dann die Wirk- und Blindleistung über RLC kompensieren, und dann machst du AC auf.
Damit sowas zuverlässig funktioniert (also mit wenig fehlabschaltungen) muss man viel, viel, viel Knowhow einbauen.
Die 62109 würde für die tests auf IEC62116 verweisen... Falls ein grid-code nicht etwas ähnliches fordert.
Der Test mit einer kleinen Glühbirne ist insofern sinnvoll, daß man erkennt, ob der Wechselrichter beim Lastabwurf ausreichend schnell abschaltet. Angenommen der speist mit vollen 800W ein, die beim Balkonkraftwerk erlaubt sind, an der gleichen Leitung hängt noch eine 15W Glühbirne und dann wird diese Leitung abgeschaltet, Stecker gezogen oder was auch immer. Wenn die Glühbirne dabei zum Blitzlicht mutiert, wäre das eher schlecht. Daher habe ich ja bei meinem Entwurf extra in Hardware eine Überspannungsabschaltung verbaut, die bei Überschreiten von ~360Vdc an der Kommutierungsvollbrücke alle FET-Treiber abschaltet und die Netzüberwachung zurücksetzt. Die 360Vdc sind dabei nur der Scheitelwert der Netzspannung, es gibt keinen DC-Zwischenkreis, heißt die Spannung ist nach dem Abschalten des Wandlers (bzw. aller FET-Treiber) sofort weg.
Kleiner Test an einem Growatt 750S mit 60W Glühbirne. Mehrmals nach
100ms aus, würde sagen das ist ok soweit.
Wenn du den Deye WR so testest, dann funktioniert das angeblich auch. Laut diversen Youtube beiträgen.
Ob das zusätzliche Relais vorhanden ist, siehst du so nicht.
Ob das zusätzliche Relais vorhanden ist, siehst du so nicht.
Bei mir macht es schon KLICK!
Das Relais hilft dir aber in diesem Fall nicht.
Der WR muss erkennen, dass das Netz weg ist.
Wie gesagt, lass das am Schwingkreis laufen und er wird "nicht" (zu lesen: lange nicht) abschalten, wenn die Software nicht anti-islanding kann.
Hat schonmal jemand probiert, diesen Test z.B. mit einem Stand-Ventilator (vorzugsweise einem, bei dem nur ein Kondensatormotor verbaut ist) zu betreiben?
Eigentlich sollte der über die Massenträgheit ein ausreichendes "Netz" liefern, dass der WR nicht sofort abdreht.
Wenn der WR wirklich die geforderte P(U) Regelung hat (also Leistungsreduktion bei Überspannung), dann könnte (da ist dann die Frage wie die ganzen Abschaltungen und Regler realisiert wurden) das schon ausreichen, dass er ewig weiterläuft...
Eigentlich müsste es bei einem konformen Wechselrichter öfter klicken, da dieser seine beiden(!) Relais vor Aufnahme des Einspeisebetriebes testen muss. Erst danach dürfen beide Relais gleichzeitig geschlossen werden.
Wie wird das Relais gesteuert? Waren die Steuerleitungen schon
vorhanden?
Garnicht. Aus dem Artikel von heise, gedruckt in der c't#19 von heute:
".. da der Hersteller fälschlicherweise behauptete, dass das Relais mit dem Wechselrichter kommunizieren würde.
Seit dem 30. beziehungsweise 31. Juli sind die Missverständnisse aber aus dem Weg geräumt: Es handelt sich um einen unabhängigen und damit zulässigen externen NA-Schutz, den TÜV und Intertek nach VDE-AR-N 4105 zertifizierten."
Also alles im Lot? Und wer garantiert, daß die betroffenen Kunden die Relaisbox mit dem NA-Schutz auch wirklich nachrüsten und nicht nur zum Anschauen in die Vitrine stellen? Meine, der Wechselrichter funktioniert ja auch ohne die Relaisbox...
Garnicht. Aus dem Artikel von heise, gedruckt in der c't#19 von heute:
".. da der Hersteller fälschlicherweise behauptete, dass das Relais mit
dem Wechselrichter kommunizieren würde.
Seit dem 30. beziehungsweise 31. Juli sind die Missverständnisse aber
aus dem Weg geräumt: Es handelt sich um einen unabhängigen und damit
zulässigen externen NA-Schutz, den TÜV und Intertek nach VDE-AR-N 4105
zertifizierten."
wie kann man eine wahlweise ansteckbare Box zertifizieren?
Und wer garantiert, daß die betroffenen Kunden die Relaisbox mit dem
NA-Schutz auch wirklich nachrüsten und nicht nur zum Anschauen in die
Vitrine stellen?
Ganz einfach: nicht das Problem vom Hersteller. Es gab ein Problem, das hat er jetzt gelöst. Die technischen Voraussetzungen sind damit erfüllt. Betrieben werden darf der WR damit nur in Kombination. Ob der Kunde das jetzt macht, ist sein Problem. Tut er es nicht, haftet er dafür auch. Im Marktstammdatenregister sind alle Anlagen angemeldet. Damit ist klar, wer informiert werden muss (natürlich zusätzlich über den Verkäufer). Wer das dann nicht mitbekommt, weil er die Anlage ohne Anmeldung betreibt, haftet dann ebenfalls selbst dafür. Auch sein Problem.
Wenn BMW einen Rückruf startet, und das jemand nicht mitbekommt, weil er ohne Zulassung fährt, und das KBA nicht weiß, dass da ein Auto unterwegs ist, haftet auch dafür.
Ich denke die Diskussion hier kann man beenden. Durch die Box werden die Anlagen zulässig. Der Rest liegt in der Verantwortung des Betreiber.
würden die erst mal abwarten was der Profi sagt (BNA)
Zur Unterstützung der Netzstabilität dienen übrigens auch Beleuchtungen, die bei Abfall der Spannung oder Frequenz, oder beides zugleich, auch weniger Strom aufnehmen, dunkler werden, also flackern.
Zur Unterstützung der Netzstabilität dienen übrigens auch Beleuchtungen,
die bei Abfall der Spannung oder Frequenz, oder beides zugleich, auch
weniger Strom aufnehmen, dunkler werden, also flackern.
Echt, jetzt flackers schon wenns dunkel ist.
Statt Flackerlicht gibt`s Flackerdunkel!
Also alles im Lot? Und wer garantiert, daß die betroffenen Kunden die
Relaisbox mit dem NA-Schutz auch wirklich nachrüsten und nicht nur zum
Anschauen in die Vitrine stellen? Meine, der Wechselrichter funktioniert
ja auch ohne die Relaisbox...
Die einfachste Lösung:
Einfach eine "Neue" sich anschaffen, sofern es sich lohnt!
Nochmal extra für dich: der Kaufvertrag wird zwischen Händler und Kunde geschlossen. Der Händler ist in der Haftung. Die Anlagen sind allesamt unter zwei Jahre alt, sodass der Händler auch nicht auf den Ablauf der Gewährleistungsfrist verweisen kann.
Wenn du das verstanden hast, verstehst du auch, warum der Verweis auf Volkswagen hier absolut irrelevant und deplatziert ist.
Was ist da also verwunderlich am Umstand dass man in Fernost sich
versucht um gewisse Dinge herumzumogeln?
Ich denke die sehen manches einfach unkomplizierter. Was bitteschön
kommt aus Deutschland? Wäre es dann wirklich "besser"?
Ich behaupte jetzt mal frech, alles aus dieser Branche wird entwickelt
und produziert in "bestcost"!
"bestcost" ist ein Synonym für "Made not in Germany"
Das ist ja nun in Deutschland auch nicht besser, egal ob Diesel-Gate oder ewige Chemikalien (Deutschland als Top Exporteur von in Europa verbotenen Substanzen)….
Und dazu die regelmäßig aufschlagenden Whataboutism-Beiträge.
Wie erfährt der Kunde das sein WR nicht entspricht?
Wird er über das Marktstammdatenregister verständigt? Man muss doch den WR-Typ nicht angeben?
Der Händler hat meine Daten nicht.
Oder ist man verpflichtet sich laufend zu erkundigen?
Nochmal extra für dich: der Kaufvertrag wird zwischen Händler und Kunde
geschlossen. Der Händler ist in der Haftung.
Wenn der Händler aber sagt sorry Deye ist schuld, und die haben die Zertifkate "optimiert" ich nehm die Teile nicht zurück. Was macht man dann?
Klagen?
Wer zahlt den Anwalt?
Wer wird Verklagt?
Der Verkäufer im Laden?
Die Firma den der Laden gehört?
Ist vllt. eine GmbH &Co. KG Ladeninhaber?
Firma macht wg. Überschuldung zu.
Aus die Show!
So einfach ist die Welt Martin.
Wie wird das Relais gesteuert? Waren die Steuerleitungen schon
vorhanden?
Garnicht. Aus dem Artikel von heise, gedruckt in der c't#19 von heute:
".. da der Hersteller fälschlicherweise behauptete, dass das Relais mit
dem Wechselrichter kommunizieren würde.
Seit dem 30. beziehungsweise 31. Juli sind die Missverständnisse aber
aus dem Weg geräumt: Es handelt sich um einen unabhängigen und damit
zulässigen externen NA-Schutz, den TÜV und Intertek nach VDE-AR-N 4105
zertifizierten."
Im Zertifikat ist die Methode zur Herstellung der Sicherheit nicht beschrieben.
Nochmal extra für dich: der Kaufvertrag wird zwischen Händler und Kunde
geschlossen. Der Händler ist in der Haftung.
Wenn der Händler aber sagt sorry Deye ist schuld, und die haben die
Zertifkate "optimiert" ich nehm die Teile nicht zurück. Was macht man
dann?
Man kann sich ziemlich sicher sein, dass die Händler genau das machen werden.
Klagen?
Wenn es nicht anders lösbar ist, ja.
Wer zahlt den Anwalt?
Erstmal man selbst, nach dem Urteil die Gegenseite.
Wer wird Verklagt?
Der Händler natürlich.
Der Verkäufer im Laden?
Die Firma, die es verkauft hat, denn die tritt auch als juristische Person im Kaufvertrag auf.
Die Firma den der Laden gehört?
Ist vllt. eine GmbH &Co. KG Ladeninhaber?
Firma macht wg. Überschuldung zu.
Aus die Show!
So einfach ist die Welt Martin.
Ja, genau. Darum sollte man sich auch vorher gut überlegen, ob man mit einer GmbH & Co. KG geschäfte macht.
Ich hoffe, Du gibst Dich nicht der Illusion hin, die Welt läufe anders.
Na toll. Das ist bei mir gleich für die Tonne weil es mit dem Internet
reden will....
Ausprobiert? Weil in deinem Anleitungs-Foto-Schnipsel steht nur, dass es
mit dem Wechselrichter (über WLan) kommuniziert...
Ausprobieren geht nicht und will ich nicht. Der WR hatte schon völlig unnötigerweise eine WLAN Verbindung aufzubauen versucht. Nach Abreißen der Antenne und Zerstören des SMA Anschlusses kommt das nie wieder vor ;-)
Ausprobieren geht nicht und will ich nicht. Der WR hatte schon völlig
unnötigerweise eine WLAN Verbindung aufzubauen versucht. Nach Abreißen
der Antenne und Zerstören des SMA Anschlusses kommt das nie wieder vor
;-)
Na dann bist Du ja jetzt in Sicherheit...
Nicht, daß der WR noch Deinen teuer hergestellten Strom über das Internet nach China hochlädt. Denen ist ja alles zuzutrauen.
Sorry, aber es gibt wirklich einfachere Wege einem Gerät den Weg ins Internet zu versperren.
Wenn es bei Dir genau um dieses Feature beim Wechselrichter geht, ist nicht zu verstehen, warum Du nicht vor der Bestellung/Kauf im Forum danach gefragt hattest, vor allem bei über zehn Jahren im Forum.
Wenn es bei Dir genau um dieses Feature beim Wechselrichter geht, ist
nicht zu verstehen, warum Du nicht vor der Bestellung/Kauf im Forum
danach gefragt hattest, vor allem bei über zehn Jahren im Forum.
Das ist ein MikroWR bei dem doch nun wirklich kein "SoftwareUpdate" für eine einfache Funktion erforderlich sein sollte. Bisher hat das Ding auch gut funktioniert. Tatsächlich bin ich in meinem Alter zu doof für solche Spielereien, das muß nach dem Einstecken funktionieren, fertig.
Wer sich für die aktuelle Leistung interessiert soll auf den Zähler schauen aber nicht erst eine Glotze dafür benötigen.
Wenn Du das Teil nicht möchtest... ich nehme es. Weiß zwar nicht, ob ich es jemals zu irgendwas brauche und Du bräuchtest es eigentlich dringender weil Du (immerhin unwissend) einen Schrottwechselrichter aus China gekauft hast, aber wenn ich Dich korrekt einschätze, ist Dir die Netzkonformität Deiner Anlage sowieso scheißegal.
Wenn Du das Teil nicht möchtest... ich nehme es. Weiß zwar nicht, ob ich
es jemals zu irgendwas brauche und Du bräuchtest es eigentlich
dringender weil Du (immerhin unwissend) einen Schrottwechselrichter aus
China gekauft hast, aber wenn ich Dich korrekt einschätze, ist Dir die
Netzkonformität Deiner Anlage sowieso scheißegal.
Danke für die Blumen! Ich bin ziemlich sicher die beste Anlage weit und breit zu haben was die Netzkonformität angeht. AR-N4100 und 4105 habe ich nicht nur gelesen 😇
Aber glaub doch was du willst, wir haben ja Religionsfreiheit 🙃😊😇
Stichworte: HwO (Handwerksordnung, Schwarzarbeit nach selbiger, hat nichts mit Steuerrecht oder Abgabenordnung zu tun)
Vertragsungültigkeit wegen "Sittenwidrigkeit", hier der angebliche "Haftungsverzicht". Stockwerksnachbarn der ausgebrannten Wohnung mit beispielsweise exclusivem Löschwasserschaden haben sehr wohl Haftungsansprüche gg. den Verursacher. Die Mitbetroffenen haben nie Deine Verzichtserklärung unterschrieben. In der Handwerksrolle eingetragene Fachbetriebe sind sog. "Repaircafes" nie. Der dort verlangte "grosse Befähigungsnachweis" fehlt in der Regel immer, freut im Ernstfall den Richter, weil Rechtslage dann eindeutig. Elektrohandwerk gehört zu den meisterpflichtigen Gewerben nach Anlage A, HwO.
Freilich sehen das die legal Fentanyl konsumierenden, Cannabis handelnden und am Steuer des Autos Joints rauchenden Holländer ganz anders. Das Ursprungsland der Repaircafes. Ist doch nicht so schlimm... wird schon gehen... macht ja nichts...
Stichworte: HwO (Handwerksordnung, Schwarzarbeit nach selbiger, hat
nichts mit Steuerrecht oder Abgabenordnung zu tun)
Vertragsungültigkeit wegen "Sittenwidrigkeit", hier der angebliche
"Haftungsverzicht". Stockwerksnachbarn der ausgebrannten Wohnung mit
beispielsweise exclusivem Löschwasserschaden haben sehr wohl
Haftungsansprüche gg. den Verursacher. Die Mitbetroffenen haben nie
Deine Verzichtserklärung unterschrieben. In der Handwerksrolle
eingetragene Fachbetriebe sind sog. "Repaircafes" nie. Der dort
verlangte "grosse Befähigungsnachweis" fehlt in der Regel immer, freut
im Ernstfall den Richter, weil Rechtslage dann eindeutig.
Elektrohandwerk gehört zu den meisterpflichtigen Gewerben nach Anlage A,
HwO.
Freilich sehen das die legal Fentanyl konsumierenden, Cannabis
handelnden und am Steuer des Autos Joints rauchenden Holländer ganz
anders. Das Ursprungsland der Repaircafes. Ist doch nicht so schlimm...
wird schon gehen... macht ja nichts...
Und genau wegen solcher Regeln sind wir mittlerweile „Drittweltland“. Aber keine Sorge, als Elektriker mit Gesellenbrief und Studium sowie Rückversicherung beim Land NRW sehe ich dem gelassen entgegen. Zudem jedes Gerät vor Ausgabe eine 701 Prüfung durchläuft (protokolliert).
Lese ich hier etwa Missgunst? 😂🤣🤮
Ach so: bei ehrenamtlicher Tätigkeit-unentgeltlich - gelten diese Regeln nicht bzw. nur eingeschränkt. Oder darf jetzt auch nur noch die Berufsfeuerwehr löschen?
Stimmt. Den Teil wie der NA-Schutz in Europa auszusehen hat und daß das ohne zwei mechanisch abschaltende Trennstellen sehr schwierig zu realisieren ist, hast Du sogar ÜBERlesen.
Stimmt. Den Teil wie der NA-Schutz in Europa auszusehen hat und daß das
ohne zwei mechanisch abschaltende Trennstellen sehr schwierig zu
realisieren ist, hast Du sogar ÜBERlesen.
Nö, ich habe sehr wohl das Zertifikat von Deye gelesen 😛 Ich kann ja nun nichts dafür das die Herrschaften das nicht einhalten 😎
Du präsentierst vor allem Selbstgefälligkeit, ThomasR.
Die WLAN-Verbindung samt Update dient dazu, dem WR die im Fehlerfall notwendige NA mitzuteilen, weil es zwischen WR und Nachrüst Netztrenner keine sonstige, hardwareseitige Daten- oder Signalisierungsverbindung gibt. Das Update des WR, dass Du in Deiner Borniertheit ja absichtlich verhinderst, dient dazu, den WR von weiteren Einspeiseversuchen nach bereits erfolgter Netztrennung abzuhalten. Eine notwendige, zertifikatsbedingende Nachrüstung.
Da Du natürlich keinerlei grossen Befähigungsnachweis vorzuweisen hast, liegt das Verständnis für diese technischen Zusammenhänge eben jenseits Deiner fachlichen geistigen Möglichkeiten.
Ich kann ja nun nichts dafür das die Herrschaften das nicht einhalten 😎
Vor allem für den "Nichteinbau" oder den Ratschlag dazu kannst Du etwas "dafür". Der Ratschlag widerspricht dann ganz klar den anerkannten Regeln der Technik.
Der genannte "Hersteller" Deye hingegen hat auf seiner Homepage veröffentlicht, Besitzer bereits installierter Wechselrichter mögen selbige bitte sofort "...vorübergehen" ausser Betrieb setzen, bis eben das fehlende Zertifikat (nebst diskret geliefertem notwendigen Nachrüst-NA) "eintreffe".
Die Bundes-Netzagentur hat selbiges über zahlreiche Nachrichtenwege vor allem ans Fachpublikum verbreitet, an Handwerksverbände beispielsweise. Manche Handwerkskammern über die HWZ an ihre eingetragenen Fachbetriebe.
Nicht an die Einschätzungen und Empfehlungen eines "ThomasR" (gelangweilter Geselle in Rente) halten!
Der WR hatte schon völlig unnötigerweise eine WLAN Verbindung aufzubauen
versucht. Nach Abreißen der Antenne und Zerstören des SMA Anschlusses
kommt das nie wieder vor
Der WR hatte schon völlig unnötigerweise eine WLAN Verbindung aufzubauen
versucht. Nach Abreißen der Antenne und Zerstören des SMA Anschlusses
kommt das nie wieder vor
Ein "echter" Fachmann eben...
Du kannst es echt nicht lassen. Neidisch bis zum Erbrechen.
Nö, für den IT Spielkram hatte ich in den 40 Berufsjahren wahrlich keine Zeit, dafür gab und gibt es Billiglöhner :-)))
Aber jetzt reicht es auch, die Nachwelt möchte hier bestimmt nicht eine kleinliche Fehde sehen sondern Infos. Und die hatte ICH mit dem Bild geliefert.
P.S. Bitte noch Dein youtube-Video verlinken, also die informative und sachgerechte Zerstörung einer SMA-Buchse. Oder das Abreissen der Antenne. Sicherlich für Viele sehr INFORMATIV.
Der WR hatte schon völlig unnötigerweise eine WLAN Verbindung aufzubauen
versucht. Nach Abreißen der Antenne und Zerstören des SMA Anschlusses
kommt das nie wieder vor
Ein "echter" Fachmann eben...
Nö, für den IT Spielkram hatte ich in den 40 Berufsjahren wahrlich keine
Zeit, dafür gab und gibt es Billiglöhner :-)))
Achso die Billiglöhner, das erklärt natürlich vieles...
Dann hier ein unglaublich genialer Tip an alle besser verdienenden Leistungsträger:
Den Weg ins WLAN kann man ganz ohne Zerstörungsorgien, einfach durch nichteingabe des zugehörigen Passworts unterbinden! ;-) Total irre, oder...?
Nö, ich habe sehr wohl das Zertifikat von Deye gelesen
Das erste Zertifikat von Deye dürfte wohl kassiert worden sein, ist also so viel wert wie Stück Klopapier. Du darfst es also gerne beim Morgenschiss noch ein letztes Mal lesen und anschließend seiner bestimmungsgemäßen Verwendung zuführen. Für was anderes taugt es nichts mehr.
Dieses wurde vom TO bereits zu schwer beschädigt. Es ist aber anzunehmen, er müsse bereits, ohne vorher sich entsprechend zu informieren, ein anderes bestellt haben. Da bestünde eine Chance, sofern der TO von solchen Kurzschlusshandlungen absieht.
Nein,ist es nicht, weil ein böser Nachbar könnte ein offenes WLAN
betreiben und dann ist das Teil im Netz. ;o) ;o))
Brauchen die Deye nicht. Das was so schön im Radio prasselt, während die laufen, sind nicht einfach nur Funkstörungen. Das ist ein geheimes Kommunikationssignal, was der Wechselrichter durch die Netz- und Solarleitungen abstrahlt, und der Deye vom Nachbarn empfängt. Wenn der am Internet hängt, hast du also auch schon verloren.